1942 / 100 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staat8anzeiger Nr. 100 vom 30. April 1942. S. 2

(2) Bei Randstüten und dergl. ist in Zweifelsfällen unter Achsabstand das Maß zwischen den ftatishen Systemachsen der unterstüßenden Bauteile zu verstehen.

(3) Die Achsenmaße stehen im Grundriß immer recht- winklig zueinander. L:

(4) Bei ausfsteigenden oder fallenden Flächen (Dach- lächen) gilt für die Ach8abstände die Projektion auf die orizontale Grundrißflähe. Die Achsabstände - addieren fih deshalb an einem Bauwerk einheitlih ohne jedes Zwishenmaß.

83

Dachkonstruktionen nah diesen Achsabständen müssen gleichartige Dachneigungen erhalten entsprechend der jeweiligen Eindeckung únd Tragkonstruktion.

Unter der Neigung der Dächer ist die Oberkante der Dachbinder, bezogen auf die Horizontale, zu verstehen.

T4 (1) Für Judustriebauten wird der Achsabstand auf 250 m = 1 Iba (Fndustriebau-Achsenabstand) oder ein Vielfäches dávon, wie 5,00 m = 2 Iba 7,50 m = 3 Iba 10,00 m = 4 Iba 12,50 m -== 5 Iba ujw.

festgelegt. i s (2) Für Sonderfälle kann auch eine Halbierung dieses

Iba auf g = 125m =1 Uba (Unterfunftsbau-Achsen-

abstand) oder ein Vielfahes davon zur Anwendung kommen.

Dadurch ergeben sich zu obigen Maßen die ene von 1,25 m; 3,75 m; 6,25 m; 8,79 m.

Eine Antvendung dieses Maßes Uber 10 m hinaus soll unter-

bleiben.

(3) Für Achsabstände über 12,50 m wird empfohlen, folgende Achsenabstände oder Spannweiten zu bevorzugen: 12,50 m; 15,00 m; 20,00 m; 25,00 m; 30,00 m;

40,00 m; 50,00 m; 62,50 m; 80,00 m; 100,00 m.

85 Für Unterkunftsbauten wird als Achsabstand oder Tafel- breitenmaß 1,25 m = !/: Iba = 1 Uba (Unterfunftsbauacsenabstand) oder cin Vielfaches davon festgelegt.

86 Als Dachneigungen werden festgelegt: 1. für Fndustriebau a) mit Pappeindecklung . . . . « b) mit Flachdachpfannen (Römerpfannen) für alle Konstruktionen. . # « à « c) mit Normalpfannen für alle Konstruktionen. . .. ., d) die Neigung der Sheddächer ist darin nicht eingeschlossen, 2. für Unterkunftsbauten mit Pappeindeckung : für alle Konstruktionen. . . . 5

87

(1) Ausnahmegenchmigungen über Anwendung anderer Achsabstände und Dachneigungen können auf Antrag nur in besonders begründeten Fällen durch mich erteilt werden.

(2) Die Genehmigung isst von dem Bedarfsträger vor der Auftragserteilung shriftlich bei mir zu beantragen. Der Antrag muß genaue Angaben darüber enthalten, aus welhem Grunde andere Konstruktionen erforderlich find. Konstruk- tionsunterlagen sind beizufügen.

88 Andere Konstruktionen, deren ur Ertel bei Jnkraft-

8 v. H. 156 Grad 80 Grad

15 Grad

treten der vorliegenden Anordnung durch Erteilung der Bau- dringlichkeitskennummern und Zuteilung der Rohstoffe bereits fchriftlich genehmigt worden ist, dürfen noch fertig- gestellt werden. g 9

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 8 6 Abf. 2 der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Ser io im Holzhaus-, Haklen- und Barackenbau vom 30. Funi 1941 (Reichsgesetbl. T1 S. 361) bestraft.

810 | Diese Anordnung tritt mit dem 29. April 1942 in Kraft. Berlin, den 27. April 1942. : Der Bevollmächtigte für den Holzbau. Künzel.

Anordnung F Nr. 27 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung 1 Betr.: Lederprämien für die Gerbrindengewinnnng 1942 Bom 27. April 1942 Auf Grund- der §8 2- und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz: vom 5. September 1939 Reichsgeseßbl, T S. 1677) und der Verordnung zur ver- tärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschastlichen ebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 133) wird für “die im Kalenderjahx 1942 gewonnenen Eichen- und. Fichtengerbrinden folgendes angeordnet *):

Abschnitt T: Gewähruug der Lederprämien

S1 ¿ Für die Gewinnung von Eichen- und Fichtengerbrinde im Kalenderjahr 1942 werden nah Vereinbarung mit der Reichsstelle für Lederwirtschaft aus dem der Reichsstelle für Holz zur Verfügung gestellten Kontingent Lederprämien ge- währt. Die. Lederprämie besteht in dem Recht zum Bezuge einer bestimmten Menge von „Unterleder 1“ (Sohlenleder) gegen Bezahlung. ; i S2 Die Lederprämien werden gewährt: a) den bei der Gerbrindengewinnung (Schälen, Auf- stellen, Trocknen und sonstige ? c im a 1942 unmittelbar E, . f. Waldarbeiter, selbstaufarbeitende deigentümex bzw. Wald- nußungsberechtigte, die

Beatellscheine sind nur innerhalb dieser Zeit auszugeben.

indengewinnung selbst

__*) Neuerungen und Änderungen gegenüber den Bestimmungen des Vorjahres in Kursivdruck. :

-

vornehmende Käufer und deren Arbeitskräfte (Lederprämie A); |

b) denjenigen im Reichsgebiet wohnhaften Waldeigen- tümern bzw. Waldnußzungsberechtigten sowie den- jenigen Forstbeamten und im Außendienst tätigen forstlichen Angestellten (auch des Reichsnährstandes), die bei der Gerbrindengewinnung nicht unmittel- bar beschäftigt sind, in deren [dungen bzw. Dienstbezirken aber im Jahre 1942 Gerbrinde ge- wonnen wurde (Lederprämie B).

83 Die Lederprämie beträgt: i E. a) für die unter Abschn. 1 § 2 Ziff. a aufgeführten, ersonen (Lederprämie A)

l. bei der Gewinnung. von Eichengerb- rinde im einzelnen Forstbetrieb 2 k g Unter- leder I je 100 dz (Doppelzentner) ordnungs- gemäß aufgearbeiteter Gerbrinde (1 dz =

100 kg), - - i: . bei der Gewinnung von Fichteugerbriude im einzelnen Forstbetrieb 1 kg Unterleder I je 100 dz (Doppelzentner) ordnungsgemäß auf-

earbeiteter Gerbrinde (1 dz = 100 kg);

b) für die unter Abschn. 1 § 2 Ziff. b aufgeführten Personen (Lederprämie B) insgesamt je Prüfungs- stelle bis zu 0,1 kg Unterleder I je 100 dz ordnungs- gemäß aufgearbeiteter Eichen- und .Fichtengerb- rinde, jedoch je Einzelperson in keinem Falle mehr als 0,250 kg.

In allen Fällen werden nur Lederprämien von 250 g und einem Vielfachhen davon gewährt. Wäre nach den aufgebrachten Gerbrindenmengen eine zwischen diesen Stufen liegende Prämie zu ge- währen, so ist nach oben bzw. nach unten in der Weise auf- bzw. abzurunden, daß bei überschießen- den Mengen von 125 g und darüber nach oben, bei überschießenden Mengen von weniger als 125 g nach unten auf- bzw. abzurunden ist.

; 84

Die Gewährung der Lederprämien A und B erfolgt durch die i die Aufbringungsfestfeßzungen (Umlagen) bzw. für die Erteilung von Auflagen zuständigen E N auf Antrag der Empfangsbexechtigten nah § 2 a und bÞ.

Der Antrag auf Gewährung der Lederprämie A gilt S als gestellt, wenn der zur Aufbringung der Gerbrinde

erpflichtete der Prüfungsstelle die Etinkaufsscheinab-

chnitte IIT (nit IT) über die verkauften, wirklich aus8gelie- erten und genau festgestellten Gerbrindenmengen übermtttelt, Die Vorlage der Einkaufsscheinabschnitte III hat erst na vollständiger Abwicklung sämtlicher Gerbrindenverkäufe des betreffenden Forstbetriebes zu erfolgen; dabei sind Minder- Ses gegenüber den auf den Einkaufsscheinen ange- gebenen Mengen auf den Abschnitten III zu vermerken. Eine gesonderte Prämienberechnung für einen Teil der ver- kauften Gerbrinden kann im Hinblick auf die Bestimmungen über Auf- und Abrundung (vergl. §3 Abs. 2) nicht erfolgen. Die Prüfungsstellen können zur Nachprüfung der auf is Eintouts iein verzeihneten Rindenmenge weitere Ünter- lagen, wie Frachtbriefe, amtliche Wiegescheine hal an- fordern. Die Verteilung dex Lederpramie inner alb des einzelnen Forstbetriebes ist Sache des vit 2s i

Forstbetriebe, die wegen zu geringer M Mni mengen für sih allein eine Lederprämie nicht erhalten können, können gemeinsam die Gewährung einer Lederprämie be- antragen, wenn fih die Waldbefizer gütlih darüber einigen, wer die Prämie an soll. i

Anträge auf Gewährung der Lederprämie B sind s die hierfür in Mui kommenden Einzelpersonen it nach Vorliegen des endgültigen Ergebnisses sür den betreffen- den Forstbetrieb bzw. Dienstbezirk ebenfalls an die Prüfungs- A zu richten. Die Verteilung der Lederprämie auf die

ntragiteller erfolgt nach Abs{chluß der Rindengewinnung

durch die Tit hierbei sind in erster Linie die An- tragsteller zu berücksichtigen, die sih besondere Verdienste um die Aufbringung und Pîlece der Gexbrinde erworben haben.

Abschnitt IT: Ausgabe der Bestellscheine 85

Die Gewährung von Lederprämien erfolgt dur Aus- gabe vorgedruckter Bestellscheine. Diese lauten jeweils auf 250 g Unterleder I.

8&6

Das Lederkontingent der Reichsstelle für Holz hat Gültigkeit für die Zeit vom 1. April 1942 bis 31. März 1943.

Die Bestellscheine werden spätestens am 30. Juni 1943 un- gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist aus- aeschlossen; ebenso werden verlorengegangene Bestellscheine nicht ersegt.

8 7

Jeder Mißbrauch der Bestellscheine ist verboten und fällt unter die unten aufgeführten Strafbestimmungen.

Abschnitt [T1]: Bezug des Leders

| S8 E A

Gegen die ausgegebenen Bestellscheine kann - die als Prämie gewährte Menge Unterleder I bei Lederhändlern und Schuhmeacherrohstoffgenossenschasten bezogen werden.

Abschnitt V: Zuwiderhandlungen

z 8 9 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die zu ihrer Durchführung Glafienen Bestimmungen werden, p weit sie die Lederabgabe betreffen (Mißbrauch der Bestell-

Abschnitt V1: Jukrastireten

8 10 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1942 in Kraft. Sie bezieht sich nux auf die im Kalenderjahre 1942 gewonnene Gerbrinde. Berlin, den 27. April 1942, Der Reichsbeauftragte für Holz. F. V.: Stor ck.

Anordnung F Nr. 28 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung T Betr.: Anfbringung und Verwertung von Alpengras (Carex brizoides)

Vom 27. April 1942

Auf Grund der 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (Reichsgesehblatt I S. 1677) in Verbindung mit derx Verordnung zur verstärkten Dedung von Rohstoffen aus forstwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Fanuar 1939 (Reichsgefeßblatt 1 S. 133) ergeht folgende Anordnung:

T. Sicherung der Aufbringung vou Alpengras

81

(1) Grundsäglih sind zur Deckung des kriegswirtschafts lichen Bedarfs an Polstermaterial alle inländishen Vor- kommen von Alpengras (carex brizoides) - heranzuziehen.

(2) Zur Sicherung der Aufbringung von Alpengra8 können denjenigen Waldeigentümern bzw. -nußungsberechtigs ten, die vorhandene Alpengrasflächhen der Nußung vorent- halten, Auflagen erteilt werden.

(3) Der Alpengrasaufbringung dienende Auflagen sind:

a) Gebot zur Bereitstellung von Waldflächen zwecks

Gewinnung von Alpengras; /

b) i lies die Alpengrasaufbringung fördernde- Maß-

nahmen.

(4) Die Auflagen werden durch die von den zuständigen orst- und Holzwirtschaftsämtern beauftragten Forstdiensts tellen ausgesprohen und den Waldeigentümern bzw, -nußzungsberechtigten shriftlich mitgeteilt.

82 Mit der Durchführung und Ueberwachung der Erfüllung der Auflagen werden die forstlihen Prüfungsstellen beauf

tragt. g g Gegen Art und Umfang der Auflage ift als Rechtsmittel

bei der zuständigen Forstdienststelle, die die Auslage erteilt hat, zulässig; wird dem Einspruch nicht stattgegeben, so ift der Einspruch als Beschwerde mit der Stellungnahme der zuständigen Forstdienststelle dem zuständigen Forst- und Holzes wirtschaftsamt zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

S 4 (1) Jeder Waldeigentümer bzw. -nuzungsberechtigte ist verpflichtet, dem zuständigen Forst- und Ho ‘wirtschaft8a bzw. der von diesem hierzu ermächtigten Forstdienststelle a ufforderung innerhalb der geseßten Frist a) Angaben über das Vorkommen, Über die Ge« winnungsmöglichkeiten und den Verkauf von Alpens gras zu machen; b) sonst erforderlihe Auskünste zu erteilen. (2) Die Auskunftspflicht beruht auf § 2 der Verordnung u verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschafts ichen Nebenerzeugnissen vom 31. Fanuar 1939 (Reich8geseh- blatt I S. 133).

IL. Verkauf und Gewinnung von Alpengras

S6 (1) Der Verkauf des Alpengrases soll möglichst an solche Unternehmer erfolgen, die die nötigen Arbeitskräfte zux Verfügung haben und das Alpengras restlos ernten können. Vorzugsweise sind soweit vorhanden kleinere Alpen- grasnugzer heranzuziehen, die in der Lage find, mit Familien

Walde zu- bringen. /

(2) Die Verkäufe von Alpengras auf dem Halm sind so rechtzeitig abzuhalten, daß die ngrasernte zwischen Heu und Getreideernte restlos durchgeführt werden kann.

nfan Juni

Um die Alpengrasernte unter den gegebenen Arbeits verhältnissen nuyung von Le oder Sense soweit als möglich zuzilassen- fen Altbestand ohne Jungwuchs und auf Wegen und Schnei-

attfinden. y

en die Sense, in Kulturen die Sichel). Für etwa verursachte ldshäden haftet der Käufer. Benuyung von Sense oder Sichel wer

nicht erteilt. HI. Shlunßbestimmungen t | i Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Ans ordnung fallen unter die ( es agen der Verordnung E len Deckung von Rohstoffen aus fsorstwirtschaft- ien

dem Waldbefihex

ebenerzeugnissen vom 31. blatt I S. 133). 88

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlihüng int Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt bis auf weiteres Da)

Berlin, den 27. April 1942 - " eie h

Der Reichsbeausträgte für Holz. J. V.: Stor ck.“

m.

heine, bestimmungswidrige Verteilung des Leders usw.), nah der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei uwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem

wirtschastung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchs re elang-StraBerorbnung, vom 6. Aprik. 1940 (Reichs- gesehbl. S. 610) bzw. nach den Bestimmungen der §8 10 und 2 bis 15 der Bekanntmachung vom 18. ifk 1939 (Reichs- gesevbl. I S. 1430), soweit sie die Vorschriften über Auf- ingung und Absay der Gerbrinde ‘betreffen, nah den Be here raa der Verordnung zur verstärkten Deckung von ohstosfen aus ictschastlichen t er A es vom 31. Januar 1939 (Reichsgésebbl. 1 S. 133) bestraft.

biete der

Nichtamtliches Deutsches Reich | j Nummer 12 des Reichsarbeitsblatts vom 26. April 1942

nhalt: Teil 1. 1. Allgemeines und Gemeinsames. E

| folgenden ( , Verordnungen; Erlasse: Verordnung des Führers zum; S x Rüstungswirtshaft. Vom 21. März 1942. Verordnung ü den nationalen Feiertag des deutschen Volkes 1942. Vom 16. 1942. 1]. Arbeitseinsay und - Arbeitslosenhilfse. ordnungen, Erlasse: Erlaß des Führers über''einen: Géêner:

#

innerhalb einer Ausschlußfrist von 7 Tagen der Einspruch

angehörigen das Gras während der Sommermonate aus dem

Dem- } emäß müssen die Verkaufstermine in wärmeren Gegenden 3 Juni, in rauheren Gegenden spätestens bis Mitte -

8 6 y

Éi erleichtern, ist vom Waldbesißyer die Be-

Auflagen zur Duldung der

quittungen ausgestellt, Die Ausrei

anuar 1939 (Reichsgeseh-

Ee deh evo d

Ne. 100

Erste Beilage zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 30. April

1942

7. Aktiengesellschaften

[4407]

Der Aufsicht8rax unserer Gesell- schaft besteht nach den in der Haupt- versammlung vom 23. April 1942 er- folgten Wahlen aus folgenden Mit- gliedern: Dr. phil. Hermann von Sie- mens, Berlin - Wannsee, Vorsiger; enen Friedrich Carl Siemens,

erlin-Dahlem, stellvertretender Vor- sier; Rittergutsbesiver Oskar Ca- minneci, Rittergut Zetthun, Pommern; Oskar R. Heidel Kassel; Hermann R. Münchmeyer, Hamburg; Ministerial- direktor z. D. Alfred Olscher, Berlin; Geheimer Kommerzienrat Dr. Oskar Ritter von Petri, Nürnberg; Oswald Rösler, Berlin-Lankwigz; Staatsrat Dr. Emil Georg von Stauß, Berlin; Dr. Albert Vögler, Dortmund.

Verlin-Siemensf\tadt, 25. 4. 1942.

SIEMENS & HALSKE AKTIENGESELLSCHAFT, H. v. Buol. Dr. Fessen.

[4408]

Der Auffichtsrat unserer Gesell- schaft besteht nah den in der Haupt- versammlung vom 23. E 1942 er- folgten Wahlen aus folgenden Mit- gliedern: Dr. phil. Hermann von Sie- mens, Berlin - Wannsee, Ene Geheimer Kommerzienrat Dr. Oskar Ritter von Petri, Nürnberg, stellver- tretender Vorsißer; Staatsrat Rudolf

Blohm, Hamburg; Alfried von Bohlen |

und Halbach, Essen; Kommerzienrat Karl Bugengeiger, München; Dr, Carl Köttgen, Babelsbèrg; Präsident Albert Piebsch, Höllriegelskreuth b. München; dans Rummel, Berlin-Dahlem; R. von choeller, Wien; Dr.-Fng. Albert Vögler, Dortmund. Verlin-Siemensstadt, 25. 4. 1942. SIEMENS-SCHUCKERTWERKE AKTIENGESELLSCHAFT. Bingel. Dr. Fessen.

Hohburger Quarz-Porphyr-Werke Aktiengesellschaft, Leipzig. Ausreichung von Zusataktien zufolge Kapitalberichtigung. Durch Beschluß unseres Aufsichtsrates

: i auf Vorschlag des Vorstandes das r

undkapital unse2er Gesellschaft auf Dividendenabgabeverord-

Grund u vom 12, Funi 1941 und der 1. DADV. vom 18. August 1941 im ege der Kapitalberichtigung von k. & 1 030 000— um A 618 000,— duf U. 1 648 000 erhöht worden. Es werden zuiuglid) A 1000,— und neue Vorzugsaktien zu Ti AM 100,— ausgegeben. Auf je nom. R A 5000,— alte Stammaktien ‘ent- fallen zusäßlich 3 neue Stammaktien f je A 1000,— + Dividenden- chein Nx, 19 u. ff. nebst neuem Er- ena lGew. Um auch denjenigen alten Aktionären den Bezug zu äblicher Aktien zu ermöglichen, die niht durch 5000 teilbare Beträge alter Aktien be- sigen, sind von Greßaktionärsseite alte

ktien zu A 100,— zur Verfügung ges worden. Auf jeden Nominal- etrag von l.Æ 500,— alter Stamm. aktien werden E: eit 3 Stammaktien über je NA 10 ags + Dividendenschein Nr. 19 u. ff. zusäß- lih gewährt. Soweit die Aktionäre nicht dur 500 teilbare Aktien-Nennbeträge besißen, ist die R telle bereit, sich um einen Zu- oder Verkauf von Spigenbeträgen zusäßliher Stamm- aktien zu bemühen.

Nach erfolgter Eintra ug der Ka- sordern wit n im andelsregister

der

ordern wir unsere Stammaktionäre ermit at ihx Anrecht auf die d aus der ‘Kapikalberichtigung zustehen- en zusätzlichen Stammaktien en bliefexung des Dividendenscheins Nr. 18 der alten Stammaktien bis zum 27. Mai 1942 einschließlich “bei dex Allgemeinen Deutschen Credit-Anftalt, Leipzig, Richard- __ Wagner-Straße 1, während der üblichen Ga Pas auszuüben. Ueber die Zusagaktien wer- den zunächst niht übertragbare Kassen-

n p sieuen Y Sertigste, zu RAL L erfolgt na rtigstellung gegen Rül- gâbe der Rassenquitinngea ie Gin- reihungsstelle ist berehtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation der Vor- zeiger der Kassenquittungen zu prüfen. Vom 28, Mai 1942 ab iverden die alten und die zusäßlihen Stamm- aktien mit Dividendenschein Nr. 19 u. f. er evectlat in Prozenten des erichtigten Kapitals an der Mitiel- deutshen Börse zu Leipzig gehandelt und notiert werden Die Erhebung der zusäßlichen Aktien erfolgt in jedem Falle provisionsfrei. Die Dividendenscheine Nx. 18 zu den alten Stammaktien sind bei Einreihung bei der vorgenannten Stelle mit einem nah der Nummernfolge geordneten Votzeichnis sowie auf der Rückseite mit deè Firma bzw, mit dem Namen und dev ‘Anschrift des Einreichers zu ver-

sehen. -

Leipzig, den 27. Apvil 1942. HSohburger Quärz-Porphyr-Werk [4879] *'" Aktiengefellfschäst.+ +-

Pforte. Gottla.

neue Stammaktien zu

[4107].

Görlizer Waren-ECinkaufs-Berein Aktiengesellschast, Dresden.

vom 12. Juni 1941 hat der i sen, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege der Berichtigung um K.4 750 000,— auf E.A 1 750 000,— mit Wirkung für die Bilanz zum 31. Dezember 1941 zu erhöhen.

Der Beschluß ist mit der Eintragung in das Handelsregister der Hauptnieder-

__ Auf Grund der Dividendenabgabeverordnun Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschloss

lassung am 22. April d. J. rechtswicksam geworden.

Die Durchführung der Kapitalberichtigung geschieht durch Ausgabe von saßaktien im Nennbetrage von K/ 100,— und E. 1000,—, Zum Bezuge der

sayakiien wird eine besondere Aufforderung ergehen.

Die berichtigte Bilanz veröffentlichen wir nachstehend: Vilanz zum 31. Dezember 1941.

H Vor der

. Kapital-

berichtigung

U- U-

Nach der Kapital- berichtigung

Attiva.

L, Anlagevermögen: l. Bebaute Grundstückde. ., . .. Abgang .

RAM

640 400 307 600 332 800 14 050 9 1156/:

9 115 38 180 9 714 47 894 9 909 91 230 115 081

206 311 103 196 25 400 33 947

09 347 13 947

Abschreibung. . « «« + « « 2, Unbebaute Grundstücke . . .. Abgang A 3, Ut r u. maschinelle Anlagen ugang .

4.0 S 9) E... O0

Abschreibung . . 4, Geschäft3- u, Betriebs3ausstattung Zugang . . «

Abschreibung. . « «« - + 5, Bauten auf fremdem Grundbesiy Zugang . « «

Abschreibung . « « 6, Kurzlebige Wirtschaftsgüter. «

. . S .D . . .

d S 0; 9% M: 0:0

103 115

RÆAÆ N RA S

189 736

45 400

52 889 248 550

7. Beteiligungen.

Umlaufvermögent 1. Warenvorräte . 2. Wertpapiere . 83, Hypotheken. . 4, Darlehen. . . 5. Hinterlegungen . 6, Anzahlungen . . . 4 7, Forderungen auf Grund von Wa-

renlieferungen und Leistungen . 8, Schedcks A 9, Kassenbestand einschl. Reichsbank

und Postscheckguthaben. . « « .

10. Andere Bankguthaben . « » « 11. Sonstige o etingen «v e

IIL,- Posten, die der Rechnung8abgrenzung

dienen

IL,

e 1076 179 . 141 405 12 500 . 67 530 . 12 500 77 065

33 456 1 451

153 013 275 212 27 569

s 0:20. E

—TB3 500

1877 884

605 250

897 016 19 250

916 266

19 250

1 877 884/29

3 740 3 740/03

2 406 124

2 197 889/32

Vor der

Kapital- berichtigun

A (9,

1 000 000

Passiva. I. Grundkapital. . « «5 IL. Rüdlagen: 1, Geseßliche Rücklage 2. Andere Rüilagen . ITT, Rückstellungen für unge- wisse Schulden: 1. Pensionsrüstellung 2, Sonstige . . . . ; IV, Verbindlichkeiten: 1. Hypotheken. . .. 2, Verbindlichkeit. auf Grund von Waren-- lieferungen und Lei- stungen 3, Noch einzulösende ausgeloste Teil- \shuldverschreib. . . 4. Sonstige Verbind- lichkeiten V, Posten, die der Rech- nungsabgrenz. dienen . VI, Gewinn: Gewinnvortrag « Gewinn 1941. .,

R

100 000

216 000|—| 83165 000

96 739/35 260 892/791

34 500

347 632

338 770 9

13 123 80) 81 180/02] 467 574 9 4243

82 831/27 183 662/06

2 406 124/32

*) Jn den Verbindlichkeiten sind B.A 75 000,— Pauschsteuer enthalten.

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941; L

; Aufwendungen, 1, Löhne und Gehäler es S OEN 2, Aae Abgaben C G Sn é 3, Abschreibungen auf Anlagevermögen . « « Ï 4, Zinsen / A ats 5, Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen 6, Beiträge an Berufsvertretungen. . . . . . 7. Außerordentliche Aufwendungen . . v 8, Zuführung zum Grundkapital . . . í 9, Zuweisung zur geseßlichen Rücklage ° ewinn 1941 A

: : Erträge. 1, Ertrag aus Warenlieferungen . . . 2. Erträge aus Beteiligungen 3, Grundstückserträge 4, Rae i Erträge 5, Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: a) aus den freien Rücklagen b) aus dem Gewinnvortrag 0) aus der Zuschreibung zum Anlagevermögen . .. d) aus sonstigen Bilanzpositionen

. Dresden, den 21. März 1942,

Görlitzer Waren-Eintaufs-Verein Aktiengesellschaft.

Eklöh.

„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schristen der Gesellschast sowie der vom Vorständ erteilten Auf-

*)413 prol

klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der

175 000

241i 228

Nach der Kapital- berihtigung

1 750 000|—

175 000 46 000 287 228 34 500

13 123 vol

81 180 0642 574

9 424 33 662 2 797 889

RA |S 1 126 502/80 78 254/80 141 104/06 6 376/95 120 312/48 10 852/41

82 030/64 750 000|— 75 000|—

33 662/06

2 423 096/20

. . . . . . ® ® . ® 1 2! e E: E E V2 E Md 24ck H 0 . . - . . . . . . .

1 452 517/04 736/52

47 653 172 189/13

} 700 000|— 2 423 096/20

XFahres8abschluß und der

.-

sammlungstage entweder

4 S des O iG s

Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschrifte

einschließlich der Dividendenabgabeverordnung.

Beratung und Treuhand G. m. b.

May

Verlin, den 25, März 1942. H. Wirtshaftsprüfungs gesellschaft,

er.

Der Aufsihtsrat der Gesellschaft besteht zur Zeit aus folgenden : Generalkonsul a. D. Richard Greiling, Frankfurt am Main, Merligan: Bente

Dr. jur. Erich Sondermann,

Dresden, stellv. Vorsigzer; Engelhardt, Dresden; Kaufmann Manfred Greilina,

Fabrikdirektor i. R. Adolf Frankfurt am Main; Kauf-

mann Lothar Greiling, Frankfurt am Main.

Dem Vorstand gehören

E zur Zeit mitglied und Walter Brilloff als

stellvertr

an: Herbert Eflöh als ordentl. Vorstands- . Vorstandsmitgl:ed, beide in Dresden.

Der VorstanD.

T S G E E S

[4464] Mühle Rüningen Afktiengesellschat, Rüningen-Braunschweig.

Die 44. ordentlihe Hauptver- sammlung der Aktionäre unserer Ge- EDOE! sindet am Mittwoch, dem 27. Mai 1942, 11 Uhr, m Sitzungssaale der Deutshen Bank Filtale Braunshweig in Braunschweig,

vabantstraße, statt.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Eer is, der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustre nung für das Zwischen- gra iee vom 1. e, bis 1. Dezember 1941. eshluß- assang über die Verteilung des

eingewinnes,

2. Beschlußfassung über Entlastung

des Vorstandes und des Aufsichts- |

rates. 3. Aufsichtsratswahl. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Zur Teilnahme an der Step E ist jeder Aktionär berechtigt, der seine Aktien gemäß § 17 der Satzung spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Ver-

bei der Gesellschaftsfasse in Rü-

ningen cder

bei der Deutschen Vank Filiale

Braunschweig in Braunschweig, bei der Deutschen Bank in Berlin, bei dem Bankhause Georg From-

berg «& Co. A.-G., Berlin, vei den Niederlassungen der Deut- schen Bank in Bremen, Dresden, Hamburg und Hannover während der üblichen Geschäftsstunden - hinter- legt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belaßt.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank erfolgen; in diesen Fällen ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinter- legung bzw. der von der Wertpapier- sammelbank ausgestellte HSinter- legungsschein spätestens an dem Tage nah Ablauf der Hinter: legungsfrift bei der Gesellschafts- kasse einzureichen.

Rüningen, 24, April 1942,

Der Vorstand.

[4308] Vayerische Spiegelglasfabriken A. G., Fürth i. Bayern.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 18. Mai 1942, mittags 12 Uhr, im - Sizungszimmer der Deutschen Bank Filiale Nürnberg iu Nürnberg stattfindenden ordentlicheu Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

es JFahresab 31. Dezember 1941 un winnverteilungsvorschlages Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrats nah § 96 AG. und des Berichts des Vorstandes über das G eferloyr 1941.

. Beschlußfassung über die Gewinn- Beschluß! as ber die Entl

. Beschlußfassung über die Entlastung des B ettdres und des A S rates.

4. Beschlußfassung über die Umwand- [lung der bestehenden RN.Æ 380 000,— Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien mit Wirkung ab 1. Januar 1942.

E uBallung über die Er- höhung des Grundkapitals um NA 1 500 000,— auf RAÆ 3500 000,— durch Ausgabe von Stück 1500 auf

. den Fnhaber lautende Aktien über

e RA 1000,— mit Gewinnanteil-

evehtigung vom 1. Fanuar 1942 an. Aus\chluß des geseßlichen Be-

MUAETE Es der Aktionare. Ver-

pflichtung für den Uebernehmer, von den neuen Aktien . den Jn- habern der bisherigen Vorzugs- aktien l. A 380 000,— im , Ver- hältnis 1: 1 zum Kurse von 105 % und den Fnhabern der bisherigen Stammaktien R.AÆ 1 080 000,— im Verhältnis 3:2 zum Kurse von 1074 % zum Bezuge anzubieten.

Ermächtigung des Vorstandes, im Einvernehmen mit dem Aufsichts- rat den Ausgabekurs für die neuen Aktien und die Einzelheiten ihver Begebung festzusetzen.

. Ermächtigung dés Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellshaft von R. 3 500 000,— um bis zu RA 500 000,— durch Ausgabe Stammaktien gegen bar oder Sach-

zum Ge- des

lusses d des

neuer |,

seulihen Bezugsrehts der Aktio-

näre zu erhöhen.

LRIS E des Aufsihtsrats, die nah erfolgter Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem ge- nehmigten Kapital notwendig wer- dende Aenderung der Sazung vor- Ee

. Aenderung des Firmennamens.

Ï Belegung Uber die durch die Beschlüsse zu Punkt 4 bis 6 be- dingten Aenderungen der Satzung.

8, Wahl zum Aufsichtsrat gemäß § 1 der Sazung.

9. Wahl des Abschlußprüfers für das laufende Geshaftsjahr.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der ordentlihen Hauptversammlung ind nur die Aktionare berechtigt, die thve Aktien eus 8 22 der Satzung spätestens am 14. Mai 1942

bei unserer Gesellshastskafse in Fürth i. Bay. oder

bei der Deutschen Bank, Berlin, oder deren Filialen in Nürn- berg, Fürth i. B., Frankfurt a. M. und München

während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung kann auch bet einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien be- rufenen Wertpapiersammelbank er- en in diesem Falle ist die Ves heinigung über die erfolgte Bee na

lequng spätestens einen Tag bei

blauf der HSinterlegungsfrift der Gesellschaft einzureichen. Fürth i. Bay., den 25. April 1942. Der Vorfißer des Aufsichtsrats: Dr. Adolf von Gräfenstein.

Vayerische SpiegelglasLfabriken A. G., Fürth i. Bayern. An die Jnhaber unserer Vorzugsaktien [4309] ohne Stimmrecht. Wir haben eine ordentliche Haupt- versammlung auf den 18. Mai 1942, mittags 12 Uhr, einberufen, deren TagesLordnung zu Punkt 4 lautet: Beschlußfassung über die Umiwand- lung der bestehenden f. Æ 380 000,— Vorzugsaktien ohne Stimznrecht in Stammaktien mit Wirkung ab 1. Januar 1942.

Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um NHNA 1 500 000,— quf A 3 500 000,— durch Ausgabe von Stück 1500 auf den Jnhaber lautende Aktien über je RA 1000,— mit Gewinnanteil- erehtigung vom 1. Fanuar 1942 an. Ausschluß des gejeßlihen Be- zugsrehts der Aktionäre. Ver- pflihtung für den Uebernehmer, von den neuen Aktien den JFn- habern der bisherigen Vorzugs- aktien R.Æ 380 000,— im Verhält» nis 1:1 zum Kurse von 105% und den Jnhabern der bisherigen Stammaktien H.Æ 1080 000,— im Verhältnis 3:2 zum Kurse von 107% % zum Sd anzubieten. Ermähhtigung des Vorstandes, im Einvernehmen mit dem Aufsichts- rat den Ausgabekurs für die neuen Aktien und die Einzelheiten ihrer Begebun f : s

Zwecks Beschlußsassung über die Zu- stimmung zu diejem von der Haupt- versammlung e assenden Beschluß ge- mäß § 117 Alkt.-Ges. laden wir die

nhaber unserer Vorzugsaktien ohne

timmreht zu einer Versammlung im Sitzungszimmer der Deutschen Bank

iliale Nürnberg in Nürnberg, Adler- Mae 23, am 18. Mai 1942, vor- mittags 11,45 Uhr, ein. ;

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Versammlung sind nur die Vor- zugsaltionäve berechtigt, die ihre Aktien gemäß § 2 der Saßung späteftens am 14. Mai 1942

bei unserer Gesellschaftskasse in

Fürth i. Bay. oder bei der Deutschen Bank, Berlin, oder deren Filialen in Nürn- berg, Fürth i. B., Frankfurt a. M. und München während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Versammlung dort belassen. Die Hinterlegung kann auch einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien be- rufenen Wertpapiersammélbank er- [eni in en Falle ist die Bes cheinigung über die erfolgte Hinter- legung späteftens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrift bei der Ge?ellschaft einzureichen. Fürth i. B., den 25. April 1942. Der Vorsißzer des Aufsichtsrats:

einlagen unter Aus\{chluß des ge-

Dr. Adolf von Grafenstein.