1942 / 118 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 May 1942 18:00:01 GMT) scan diff

andilita

292,00, Holl. Kunstzijde Fn. (HKJ) 190,09, Fntern. Gewapend Beton- | landsche Vla3 Spinnerij 185,00 B., Philips Gloeilamnvenfabr. Vorz. Jntecn. Vis3coje Comp. —,—, ' und Staa!fabr. Zert. 3. Fo!ge 172,25, Lever Bros. & Unilever N. V.

bouwv 153,09,

7% Vorz. —-,—, do. 7% Vorz. Zert. 15154

140,00, do. 6% (St. 3.1000) 137,25, Nederlandsche Kabelfabriek 479,00, Sheep3bouw Mij. 423,00, Neder-

do. Zert. 185 00, Nederlandiche

S n Q, As E L ket

® NeichT: und Staatsanzeiger Nr. 117 vom 21. Mai 1942. S. 4

Kon. Ned. Hoogovens

do. 6% Vorz. (St. 5. 100)

170,00, Reineveld Machinefabriek. —,—, Droogdok Mij- 289,09, do. Zert. —,—, Bez. v. Aand. 136,00, Handel Mij, R. Stoom-Spinnerij Spanjaard 121,09, Stork & Co. 223,00, do. Vorz.

163,00, Veendaalsche St. Spinnerii en Weveri

¡ 112,00,

Öffentlicher

do: Votz, —,—,;- Kom. Mij. De Shelde, Nat. S. Stokvis & Zu. 148,00,

Rotterd. | 143,50, do. Pref, —,—,

do. Vorz. —,—, Nederl.

Vereenigde

Blikfabrieken 185,00, Vereen. Kon. Papierfabr. van Gelder Zonen

Wilton Feijenoord Dog en Werft 171,50, Wol. Mij. 72,00, Holland. Am. Lijn,

Zert. (100) 152,00, Del. Mij. Zert. (100) —,—, Blaauwhoedenveem- Vriesseveem 114,50, Magaziin de Bijenkorf N. V. 168,00, do. 6%

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 2, Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

4. 5. 6 ,

WVerlust- und Fundsachen,

Oeffentliche Zustellungen, | Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Kommandbitgesellschaften auf Aktien,

7. Aktiengesellschaften, | 9, Deutsche Koloniaigesellschaften,

11. Genossenschaften,

10, Geselischaften m. b. H. 12, Offene Handels3- und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall- und 14, Deutsche Ne 15, Verschiedene Dekanntmachungen.

(ete gar d erungen, ch8dank und Bankausweise,

1. Untersuchungs- und Strafijachen

[7820] Bekanntmachuug. Dem Friß Oberste-Berghaus, bis- her wohnhaft in Hagen, Felsenstr. 10, am 2. 12. 1941 abgemeldet nah Hameln, Weser, ist gemäß § 2 der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. 7. 1923 die Ausübung des Handels mit Gegenständen des töglihen Bedarfs - untersagt worden, weil er die für diesen Handelsbetrieb erforderliche i verlässigkeit nicht besißt. Hagen, 13. Mai 1942. Der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde.

3. Aufgebote |

[7822

Betreffs des Goldmark - Pfand- briefes der Preußishen Landespfand- briefanstalt Reihe 17 Buchst. D N=r. 13 240 über 1000 &M ist die Zahlung8- sperre gemäß § 1019 ZPO. erlassen worden. 4ò5. F. 98. 42.

Berlin, den 16. Mai 1942.

Das Amtsgericht Berlin.

[7821] Aufgebot.

Es isstt beantragt, den verschollenen Arbeiter Szezepan (Stephan) Nitschke, geboren am 26. Dezember 1878 in Kutno, ohne leßten Wohnsiß im Fn- lande, Angehörtiger des ehemaligen russishen Zarenreiches, für tot zu er- klären. Dex bezeihnete Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 15. Juli 1942, um 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, 1. Stockwerk, Zim- mer 114, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Ausfunft über- Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht An- geige zu machen. 456 II. 141, 41.

Berlin, den 15. Mai 1942.

Das Amtsgericht Berlin.

[7823] Oeffentliche Aufforderung.

15. VI. 213/39, Elise Margarethe Hedwig Witt geborene Guttkowski ist ám 2, Februar 1939 kn Danzig, threm Wohnsitze, gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu- stehen, hiermit aufgefordert, ihre Erb- rechte bis zum 1. Oktober 1942 bei deni unterzzichneten Gericht anzumelden, an- dernfalls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als die Stadt Danzig nicht vorhanden ist. i

Danzig, den 13. Mai 1942.

Das Amtsgericht. Abt. 15.

[7826] É Oeffentliche Aufforderung.

3. VI. 22/42, Am 19. Fanuar 1942 ist in Hirschberg im Riesengebirge die ledige Bertha Marta Eigenbrodt ver- storben. Die unbekannten Erben wer- den zur Anmeldung ihrer Erbrechte binnen sech8 Wochen vom Tage der Veröffentlihung dieser Aufforderung an bei dem unterzeichneten Nachlaß- geriht aufgefordert.

Hirschberg im Riesengebirge, den 15. Mai 1942.

Amtsgericht.

[7827]

181 VI 373/40. Die deutsche Staats- angehörige Friederike Amalie verw. Krause geb, Hofmann aus Markklee- berg-Großstädteln, ist, ohne daß die Erben ermittelt werden konnten, am 6. September 1935 verstorben. Alle Personen, denen Erbrechte an dem Nachlasse zustehen, werden hiermit von Amts wegen aufgefordert, ihre Rechte am Nachlaß bis zum 15. Juli 1942 bei dem unterzeichneten Gericht anzu- melden, widrigenfalls gemäß § 1964 BGB. festgestellt wird, daß ein anderer

Erbe cls der Sächsische Fiskus- niht|

vorhanden ist. Der reîne Nachlaß be- trägt 285,93 NA. Leivzig, den 8. Mai 1942. Das Amtsgericht. Abt. 181.

7673] m Namen des Deutschen Volkes! 12 F. 126/1941. Das A h: München Vormundschafts- und Nach- laßgeriht, Oberamtsruhter Deybeck erläßt im AufgebotsverfahEn zum Zweck der Ausschließung der Nachlaß- gläubiger des am 16. September 1940 in München verstorbenen, verheirateten Architekten Georg Adam | Lersh in Münchert M Grund der Lene mündlichen Verhandlung vom 5. Fe- bruar 1942 folgendes Ausschl ußurteil: 1. den Nachlaßgläubigern: 1. Karl von Schintling, Oberst a. D. in Stau- dah, vertreten dür Rechtsanwalt

Hanns Dahn in München, Schügen- straße Nr. LIL angemeldete For- rung: 8060 fHAÆ nebst 5% Binsen hieraus seit 9. 12. 1929 “abzüglich 1498 Reichsmark auf die Zinsschuld allmäh- lich abbezahlte Raten; 2. Eduard von Fröhlich, Gutsbesißer in - München, Tengstr. Nr. 36/111, vertreten durch Rechtsanwalt Hanns Dahn in Mün- hen, Schügenstr. Nr. 7/11, angemeldete Forderung: 6800 NA nebst 5 % Zinsen jieraus seit 9. 12. 1929 abzüglich 1060 Reichsmark auf die Zinsshuld allmäh- lih abbezahlte Raten; 3. Karl Throll, Werkstätte für Dekorationsmalerei in München, Pinzenauer Straße Nr. 8, 111,10 HA angemeldeter Forderung®s- betrag; 4. Ludwig Zaufinger, Elektro- techn. Bureau, München, Brienner Str.

i | Nr, 30, 200 RA Wehselshuld; 5. Karl

Johann Fischer, Baurat in München, Adalbertstr. 49/11, 240 N.Æ angemel- deter Forderungsbetvag, werden hes Forderungen gegenüber dem Nachlaß des Architekten Georg Adam.- Lersch in München vorbehalten. 2. Die übrigen Nachlaßgläubiger können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen befriedizt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als nach Befriedigung der nicht ausgeshlossenen Gläubiger e no ein Ueberschuß ergibt. 3. Der Nachla trägt die Kosten des Verfahrens. München, den 5. Februar 1942. Amtsgericht München. Geschäftsstelle für Aufgevotsverfahren.

[7830]

Durch Auss\{chlußurteil vom 14. März 1942 ist dex Grundschuldbrief vom 1. März 1927 über die zuleßt auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Wies- baden-Fnnen Band 341 Blatt 5096 in Abt. 1Il Nr. 11 für den Uhrmacher Julius Mössinger in Wiesbaden ein- getragene, zu 5 v. H, vom 1. März 1927 verzinslihe Grundshuld von 10 000,— FGA für fraftlos erflärt.

Wiesbadéèn, den 15. Mai 1942.

Amtsgericht. Abt. 9 a.

[7829] Aufgebot.

2 F 8/41. Durch Ausschlußurteil vom 12. Mai 1942 sind die Eigentümer der Grundstücke Obermenden Band T Ar- tikel 31, Flux 5 Nr. 492/77, Acker am Tor, 5,10 a groß, und Flur 5 NL. 459/77, Weg am Tor, 0,05 a groß, als deren Eigentümer im Grundbuch von Obermenden Band 1, Art. 31: 1. Maria e Viüchel, Ehefrau des Schusters Fohann Sommerhäuser in Obermen- den, 2. Heinrich Büchel, Heizer in Luxemburg, 3. Johann Vüchel, Schrei- ner in Beuel, 4. Clemens VBüchel, Schneider in Urberah, 5. August Büchel, Schuster in Köln, eingetragen sind, mit ihren Rechten ausgeschlosjen worden.

Amtsgericht Siegburg 2.

[7824]

Der am 3. Bau 1927 der Witwe Minna Kelsch geb. Rast in Dessau als alleinige Vorerbin ihres am 26. Fe- bruar 1925 in- Dessau verstorbenen Mannes S das unterzeichnete Ge- riht erteilte Erbschein wird Ie fraft- los ‘erklärt, da er unrichtig ijt.

Dessau, den 18, Mai 1942.

Amtsgericht.

[7828]

Die verschollene Dorothea geb. Mül- ler, Ehefrau des Terrell Bertram King, angeblich geboren Ende 1908 oder Anfang 1909 in Brooklyn, ga wohnhaft gewesen in New York, USA,, 9136. 116 Str. Rihmond-Hilk, wird hiermit gem. § 2 ff. Ges. vom 4. 7. 1939 für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1934, 24 Uhr, eten, Die Kosten des Dare fallen dem Nachlaß zur Last. Mannheim, den 13. Mai 1942. Amtsgericht. FG. I.

4. Oeffentliche Zustellungen

[7825] Berichtigung.

Jn der Bekanntmachung des Amts- er F eia (Spree) betr. ffentli Zustellung abgedruckt in Nr. 95, Hauptbl. d. Bl. v, 24, 4. 1942 muß der Name des Veklagten

rihtig Klatt (niht Katt) lauten.

[7678] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Marta Templin geb. Rei- mann in Posen; Gegen 10 W. 4, Prozeßbevollmächtigter : ehts3anwalt Grzegorzewski in Posen, klagt gegen ihren Ehemann, den Gartenarch.telten Eduard Templin, ser in Lemberg, jeßt unbekannten enthalts, wégen

Ehescheidung mit dem Antrage, 1. die am 22. November 1913 geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Be- klagten für alleinshuldig zu erklären; 2. die Kosten des Rechtsstreits dem Be- klagten aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Z. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelmstraße Nx. 32, Erd- geshoß, Zimmer Nr. 28, auf den 6. August 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei die- sem Gericht zugelässenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmähtigten vertreten zu lassen. Posen, den 9. Mai 1942. :

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[7679] Oeffentliche Zustellung.

Der Gefängnisaufseher Stanislaus Piotrowiak,. Posen, Gr. Gerberstraße 58, W. 23, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kindler in Posen, Will- helmstraße 25, klagt gegen seine Ehefrau Marie geb, Gawel Piotrowiak, derzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: 1. die Ehe der Parteien zu scheiden, 2. die Beklagte für alleinshuldig zu er- flären, 3. die Kosten des Rechlsstreits der Beklagten aufzuerlegen. Dex Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelmstraße Nr. 32, Erd- geschoß, Zimmer Nr. 28, auf den 28. Juli 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die- sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu a / ¿

Posen, den 12. Mai 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[7677] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Ruth Sobczak geb, Na- rankiewiß in Posen, Annenstr. 7 W. 10 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kindler in Posen, klagt geaen ihren Ehemann Andreas Sobczak, früher in Posen, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: 1. die am 28. August 1933 vor dem Standesbeamten in Posen geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, 2. die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelm- straße Nr. 32, Erdgeshoß, Zimmer Nr. 2, auf den 6. August 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, si durh einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. -

- Posen, den 9, Mai 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[7675] Oeffentliche Zustellung. 12 C 161/42. Die minderjährige Rita Ursula Moder in Chemniy, geseßlich ver- treten durch ihren Vormund, das JuU- gendamt der Stadt Chemniy, Klägerin, lagt gegen den Arbeiter Herbert Bruno Toß, früher in Chemniy, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, Beklagter, auf Zahlung von Unterhalt mit dem An- trage: 1. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vom 28. 9.- 1941 Tag der Geburt der Klägerin bis zum erfüllten 16, Lebensjahre den der Le- Penang der Mutter entsprehenden Unterhalt durch Zahlung einer viertel- jährlih im voraus zu entrichtenden Geldrente von QaGr jährlich -351,— Reichsmark, in Buchstaben: dreihundert- einundfünfig NA, zu gewähren. 2; Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.- Der Beklagte wird zur

streits vor das Amtsgericht S auf den 10. Juli 1942, vorm. 9/4 Uhr, Saal 278, 11 Neubau, geladen. Der Klägerin ist das Armenrecht be- willigt worden. Chemnitz, den 13. Mai 1942.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amts3gericht.

5.Verlust-u.Fundsachen [7835 i

Folgende Vexrsicherungsscheine vis abhanden gekommen: A 442 912 Theo- dor Militsch, A 223 431 Fohann Hein- rich Korb, B 201059 Hans Zwik A 339 990 Georg Popp, U 906 426 Albert Meyer, U 99 042 Paul Hartig.

Die Fnhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherung3- scheine hiermit für kraftlos erklärt werden.

Verlin, den 21. Mai 1942. Allianz Lebensversicherungs-A. G.

mündlihen Verhandlung des Rechts-|"

[7836] G Aachener und Münchener Leben8- versicherungs-A. G.

Aufruf eines Versicherungsscheins. .+ Der Versicherungsschein 6. 102 301 des Kaufmafins Hermann Dierks in Seckenhausen über A 5000,— ist ab- handen gelbommen und wird für kraft: los erklärt, wenn er uns nicht binnen zwei Monaten vorgelegt wird.

Potsdam, den 18. Mai 1942. Der Vorstand.

‘7. Attiengesellschaften [7706]

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellshaft zu der am Diens- tag, dem 9, Juni 1942, mittags 12,30 Uhr, in den Geschäftsräumen unseres Werkes in Berlin-Marienfelde stattfindenden ordentlichen Haupt- versammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Fahresabschlusses für 1941 sowie des Aua für die Ge- winnverteilung und des Berichtes des Aufsichtsrates über die vor- Le Prüfung.

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung. ;

3. Entlastung des Vorstandes und des Ausfsichtsrates.

4. N Des Mbicblu

5. Wahl des Abschlußprüfecs für das aae ahr 1942.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien oder die über diese lautenden - Hinter: legungsscheine einer Wertpapier- sammelbank oder eines Notars spúte- stens am Donnerstag, dem 4. Juni 1942, bei der Gesellschaftskasse, bei dex Reichs-Kredit-Gesellschaft, BVer- lin, oder bei - der Dresdner Bank, Berlin, hintexlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. . Verlin-Marienfelde, 21. Mai 1942. Friß Werner Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

[7893]

Harburger Eisen- und Bronzewerke Akt. Ges., Hamburg-Harburg 1. Die Aktionäre unserer Gesellschaft

werden hiermit zu der am Donners-

tag, dem 18. Juni 1942, 15 Uhr,

im Gebäude der Deutschen Bank, Filiale

Para, ae 1, Rat-

hausstr. 25, stattfindenden 32. ordent-

lichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrates owie des vom Vorstande und Auf- ihtsrat festgestellten Fahresab- chlusses für das Geschäftsjahr 1941.

2. na nna über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

3. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr - 1942.

Je NA 100,— Nennwert. des Aktien-

kapitals gewähren eine Stimme.

Stimmberechtigt sind nur diejenigen

Aktionäre, die ihre Aktien spätestens

am 13. Juni 1942 während der Ge-

schäftsstunden entweder

bei der Kasse der Gesellschaft in Samburg-Harburg 1 oder

bei 2 Deutschen Bank in Berlin oder -

deren Niederlassungen in Ham- burg, Hamburg-Harburg L und Hannover oder

bei der Dresdner Bank, Nieder- lassung Hamburg-Harburg 1,

für die Dauer bis zur Beendigung der

Hauptversammlung hinterlegen. Stimmkarten werden von den Hin-

terlegungsstellen ausgehändigt. Die

Hinterlegung der Aktien kann auch bei

einem deutschen Notar oder bei einer

in § 1 des Geseßes über die Verwah- rung und Anschaffung von Wert-

papieren vom 4, Februar 1937

(RGB!l. 1, S. 171) Een Wert-

papiersammelbank erfolgen. Fn

diesem Falle muß jedoch die von dem

Notar oder der ertpapiersammel-

bank ausgestellte Hinterlegungsbe-

scheinigung in Urschrift odex be- glaubigter Abschrift dem Vorstande der Gesellschaft spätestens bis zum

15, Juni: 1942 eingereiht werden.

Gegen die Einreichung: dieser Hinter-

legungsbescheinigung wird dann die

Stimmkarte .vom Vorstande aus-

ee.

Hamburg-Harburg 1, 18. 5. 1942.

Harburger Eisen- und Bronzewerke

Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

[7896] : Odenwälder Hartstein-Judustrie A.-G., Darnistadt.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft iverden hievdurh zu der am Mittwoch den 24. Juni 1942, vormittags 101/23 Uhr, im Sigzungssaal unserer Gesellshaft in Darmstadt, Nectarstr. 8, stattfindenden 44. ordentlichen Haupt-

versammlung eingeladen. |

L a Maa:

. Vorlage des festgestellten Fahres» abshlusses für das Fahr 2 so- wie der Berichte von Vorstand und

Bel blugraf i

2. Be Ölußfassung über die Verteis lung des Reingewinns.

3. Erteilung der Entlastung an Vor-

stand u O:

4. Wahl des Bilamzprüfers für das

Ges nin 1942.

Die Aktien sind behufs Anmeldung an 8 21 der Saßung bis S'onu- abend, den 20. Juni 1942, vors mittags 12 Uhr,

in Darmstadt: bei unserer Ge- \schästskasse, are 8, bei der Darmstädter und Nationals bank, Darmstadt, Filiale der Dresdner Bank und bei der

_ Deutschen Vank, i

in Heidelberg: bei der Deutschen Bauk und bei der Dresdner Bank,

in Frankfurt a. M.: bei der Deuts schen Bank und bei der Dresdner Vank -

in Berlin: bei der Deutschen Bauk und bei der Dresdner Bank oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank

zu hinterlegen.

Darmstadt, den 19. Mai 194A.

Odenwälder ; Hartfsteiu-Jundustrie A.-G. Der Vorstand. Dr. A. Klefenz. F.

[7854]

Hein, Lehmann «& Co. Aktiengesells schaft Eisenkonstruktionen, Brücken- und Signalbau.

Vir laden hiermit die Aktionäre unserer een aft zu der am Frei- tag, den 12. Juni 1942, mittags 124 Uhr, in den Geschäftsräumen dexr Commerzbank A. G., Berlin W 8, Behrenstr. 46/48, stattfindenden ordent- lichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des “Geschäft8berichts, des Fahresabschlusses sür das Ge- schäftsjahr 1941 und des Aufsichts- ratsberihts, sowie des Beschlusses des Aufsihtsrats über die im Fahresabschluß bereits berüdsich- tigte Kapitalberichtigung.

2. SGUMalUng über die Verwen- dung des Reingewinns.

3, Entlastung von Vorstand und Auf- 4.

Bonte.

sichtsrat.

Woll 6 zum Aufsichtsrat.

5, Wahl des Abschlußprüfers für das Dane 1942. j

Gemäß §.- 17 der Sagzung sind zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Haupt- versammlung - nur die Aktionäre be- rechtigt, die bei der Gesellschaftskasse, bei einem Notar, bei einer zur Ent- gegennahme der Aktien befugten Wert- papiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung angegebenen Stellen innerhalb der sih. aus ‘dem folgenden Veit ergebenden Frist während der Geschäftsstunden ihre Aktien bis zux Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. ;

Die Hinterlegung hat .fo zeitig zu erfolgen, daf avischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens drei Tage frei bleiben. / Sonbge Hinterlegungsstellen sind: die Bank für Judustrie und Ver-

waltung A. G., Verlin W 62, die Commerzbank A,-G., Berlin Ww 8 und Düsseldorf,

die Deutsche Bank, Berlin W 8,

die Dresdner Bank, Verlin Ww 56

und Düsseldorf.

Die Hinterlegung is au dann ord- nungsmäßig erfolgt! wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle Ür le bei anderen Banken bis zur

eendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Düsseldor|, den 19. Mai 1942.

Der Rothe.

Veräntwortlih für den “Amtlichen und Nitanit- lien Teil, den redaktionellen Teil, den An zeigenteil und für den Verlag:

i. V.: Rudolf Lanhsch in Berlin NW 21

i Druck der Preußishen Verlag3- und Druckere n Pren S Berlin

orftand.

Vier Beilagen

inschl. Börsenbeilage und einer Zentral- e Le D léremfterbeilage

‘im Protektorat Böhmen und Mähren vom 10.

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_Deulsher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger

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Berlin, Freitag, den 22. Mai, abends

1942

Postscheckkonto: Berlin 41821

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Anordnung zur Ergänzuug der Anordnung über die Grrichtung des Deutschen Holzbauverbandes. Vom 18. Mai 1942.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg und Troppau und der Regierungspräsidenten in Frankfurt/ Oder und Schleswig über die Einziehung von Vermögens- werten für das Reich. /

Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion Über die Vereinheitlihung von Werkzeugmaschinen der span- losen Formung vom 30. März 1942,

Amtliches

/ Deutsches Reich

Der Führer hat dem Hochshulprofessor Hofrat Dr. h. e. Joseph-Maria Eder in Wien mit Urkunde vom 21. Mai liede die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft ver- Tiehen. Y

Anordnung

zur Ergänzung der Anordnung über die Errichtung des Deutschen Holzbauverbandes

Vom 18. Mai 1942

Auf Grund des Gesezes über Errichtung von Zwangs8- färtellen ‘vom 15. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. I S. 488), her Verordnung über die Einführung des Zwangskartellrechts 7 anuar 1940 (Reichsgesebbl. 1 S. 43, Vo.Bl.R.Prot. S. 6) in Verbindung mit der Verordnung über Gemeinschaftswerke in der gewerb- Len Wirtschaft vom 4. September 1939 (Reichsgeseßhl. 1 . 1621) ordne ih im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und. Mähren an: 81 §1 der Anordnung über die Errichtung des Deutschen Holzhauverbandes vom 30. Funi 1941 (Deutscher Reichsanz. u, Preuß. Staats8anz. Nr. 153 vom 4. Fuli 1941) erhält fol gende Fassung: / „Errichtung des Deutschen Holzbauverbandes.

G Es wird ein Deutscher Holzbauverband errichtet, Der Deutsche Holzbauverband ist rehtsfähig. Er hat seinen Siß in Berlin. i i

(2) Dem Deutschen Holzbauverband gehören an:

1. alle Hersteller von Holzhaus-, Hallen- und Baraten-

bauten,

2. die Deutsche Holzbau-Konvention, Berlin,

3. der Verband der Lersteller von Holzhaus-, Hallen- und

Barackenbauten im Deutschen Handwerk (Handwerker-

holzbauverband),

4. der Böhmish-Mährisché Holzbauverband, Prag.

__ (3) Unter Holzhaus-, Hallen- und Barackenbauten im Sinne dieser Anordnung sind zu verstehen sämtliche Holzbau- werke, die in industriellen oder handwerklichen Betrieben gefertigt und am Bestimmungsort aufgestellt werden, gleich, ob fe ortsfester, zerlegbarer oder teilweise zerlegbarer Bau- weise. i i

(4) Veber Streitigkeiten; ob ein Unternehmen auf Grund des Absaves 2 Mitglied des Deutschen Holzbauver- bandes ist, entscheide ih; soweit es sich um Unternehmen handelt, ‘die im Protektorat Böhmen und Mähren ansässig

=-

“sind, ergeht die Entscheidung im Einvernehmen mit dem

eihsprotektor in Böhmen und Mähren. Jm übxigen blei-

ben der ordentliche Rechtsweg und- für Unternehmen außer- *

des Reihsverwaltung8geriGis unberührt. Für die im Pro- tektorat Böhmen und Mähren ansässigen Ünternehmen tritt an die Stelle. des Reichsverwaltungsgerichts der Kartellsenat beim Oberlandésgericht in Prag.

A5) Der Deutsche Holzbauverband untersteht meiner Auf- sicht. Aufsichtshandlungen, die sih gegen im Protektorat Böhmen und Mähren, ansässige Mitglieder richten, werden von mir im Einvernehmen mit dem Ute in Böhmen und Mähren vorgenommen. Kosten, - ie durch Auf- sihtshandlungen entstehen, werden, soweit sie sih gegen ein- gene Mitglieder richten, von diesen, im übrigen vom

eutschen Holzbauverband getragen. Die Kosten werden von mir endgültig festgeseßt, und zwar, sofern die betroffenen Unternehmen im Protektorat Böhmen und Mähren ansässig sind, im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. Sie werden von den Finanzämtern nah den Vorschriften der Reichsabgabenordnung und den zu ihrer Duxchführung trgaugea oder noch ergehenden Vorschriften, im Protektorat Böhmen und Mähren“ nach Maßgabe -der dort geltenden Vorschriften über Zwangsbeitreibung im Ver- waltungsverfahren von den dafür zuständigen Behörden bei- getrieben.“ /

8. 9 h

8 2 Abs. (2) erhält folgende Fassung: „(2) Die Zoo meiner Anordnung zur Siche- des planmäßigen Ausbaus holzverxarbeitender und ver-

halb des Protektorats Böhmen und Mähren die e:

run

wandter Betriebe vom 11, August 1940 (Deutscher Reichsanz.

/S. 911) in Verbinduug mit den Exlassen des Reichsministers

parzelle 335/1 mit R nee Nr. 393, hiermit zu-

und Preuß. Staatsanz. Nr. 215) in der Fassung der An- ordnung vom 9. Dezember 1941 (Deutsher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 293) und die Vorschriften der Kund- machung A XII Nr. 1 des ‘Ministers für Fndustrie, Handel und Gewerbe in Prag vom 21. Oktober 1940, Nr. 77.358/40, (Amtsblatt Nx. 247 vom 22. Oktober 1940) in den Fassungen vom 29. Mai, 11. August und 22. Dezember 1941 (Amts- blatt Nr. 127, 189 und 305 vom 31. Mai, 13. August und 29. Dezember 1941) bleiben unberührt.“

83 Jn § 7 Abs. (1) wird hinter Buchstabe e) ein Komma ge- seßt und eingefügt: „f) der Vorsißende des Böhmish-Mährishen Holzbau- verbandes.“ 84

8 13 Abs. (2) erhält folgenden zweiten Sag:

„Soweit nah den im Protektorat Böhmen und Mähren geltenden zivilprozessuellen Vorschriften die ordentlihen Ge- richte zur Mitwirkung in Schiedsverfæ&hren oder zur Ent- scheidung in Vollstreckungsverfahren berufen sind, is, falls die deutsche Gerichtsbarkcit begründet ist, das Amts- oder Landgericht Prag, falls die autonome Gerichtsbarkeit be- gründet ist, das Bezirks- oder Kreisgericht Prag zuständig.“

5 /

Diese Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kräft.

Berlin, den 18. Mai 1942.

Der Reichswirtschaftsminister. F. V.: Dr. Landfriecd.

Bekanntmachung Auf Grund der §8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgseßbl. I

des Jnnern vom 12. Juli 1939 4 a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/ Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des 1. Max Kellner, geb. am 25. 3. 1881 zu Melnik, 2, dex Helene Kellner, geb. Fanta, geb. am 6. 6. 1889 zu Prag, . des Georg Kellner, geb. am 25. 4. 1911 zu Podsedit, . der Marie Kellner, geb. am 1. 1. 1913 zu Podsedit, . der Elisabeth Kellner, geb. am 1. 1. 1913 zu Podsedit, A zuleßt wohnhaft gewesen in Podsedis, \ hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 20. Mai 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle

Reichenberg. Schröder. ;

Bekanntmachung __ Auf Grund der §8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ris volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgseßbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Jnnern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und, des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das der Fa. Ed. F. Wein- mann in Aussig gehörige Grundstück in der Kat. Gemeinde Aussig, Hans - Knirsch - Straße Nx. 7 und 9, in der Einl. Z. 2051 des Grundbuchs für Aussig, bestehend aus -der Bau-

gunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 16. Mai 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspþolizeileitstelle Schröder.

Reichenberg.

Bekanntmachung

Auf Grund der §8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- iehung volls- und staatsfeindlihen Vermögens in den udetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgseßbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen' des Reichsministers des Fnnern vom 12. Fuli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29, August 1939 III 7 Wi/Jd 7126/39 wird das gesamte Vevuiügen des Kaufmanns M Yas Schlesinger, geb. am 25, 12. 1865 in Groß Waltersdorf, zuleßt wohnhaft in Bärn, jeßt angeblih im Protektorat,“ hiermit zugunsten des Deut- shen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen. Troppau, den 20. Mai 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Einziehungsverfügung q Grund des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermü a vom 14. Juli 1933 (Reichs- gesevbl. I S. 479) in Vexbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (Reichsgeseßbl. I S. 303) wird hiermit das bewegliche und unbewegliche Ver-

mögen des Bauern Thomas Kociolek, geb, am 15. 12, |

1900 in Gr. Dammer, -z. Zt. unbekannten Aufenthalts, und seiner Ehefrau Franziska geb. Golek, geb. am 18. 8. 1903 in Gr. Dammer, wohnhaft daselbst, Haupistr. 25, zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, eil es zur Förderung von Be- strebungen gebraucht oder bestimmt ist, die nah Feststellung des Reichsministers des Fnnern als volks- und staatsfeindlih anzusehen sind. Frankfurt/Oder, den 13. Mai 1942. Der Regierungspräsident. F. V.: Kot he.

Bekanntmachung

Der Reichsminister des Jnnern hat mit Erlaß vom 3. Oktober 1941 Pol. S. II À 5 1045/41—212 fest- gestellt, daß die Bestrebungen der am 29. Dezember 1940 in Eutin verstorbenen Volljüdin Jenny Gietel Sara Nathan, geb. am 6. März 1956 in Eutin, frühere deutsche Staatsangehoörige, volfks- und staatsfeindlich gewesen sind.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volk3- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 (Reichs- geseßbl. I S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des etngezogenen Vermögens vom 29. Mai 1941 (Reichsgeseßbl. 1 S. 303) wird’ hiermit das gesamte im Reichsgebiet befindliche Ver- mögen der Volljüdin Fenny Gietel Sara Nathan u. a. ein Drittel Anteil des Grundstücks in Eutin, Albert-Mahlstedt- Straße 20 eingetragen im Grundbuch Eutin Bl. 280, Größe 0,32,96 ha; Nuyzwert 885 M ohne Belastung mit einem Einheitswert von 17400 M gleich 5800 RAM, nah Abzug der Nachlaß- und Beisezungskosten, mithin“ ‘rein 4440 M, zugunsten des Deutschen Reiches entschädigungs- los eingezogen. i

Diese Veröffentlichung tritt an die Stelle der Zu- stellung.

Schleswig, den 9. Mai 1942.

Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift.)

Anordvuuug

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion : über die Vereinheitlihung von Werkzeugmaschinen der span- losen Formung

vom 30. März 1942

Zur Leistungssteigerung in der Fertigung von Werkzeug- maschinen der spanlojen Formung ordne ih auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate-Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichs=- geseßbl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungs- verordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 2498) folgendes an: ]

1. Die nachstehend aufgeführten Werkzeugmaschinen der spanlosen Formung dürfen während der Dauer des Krieges nur noch in den auf den folgenden Blättern (Bauprogramme) angegebenen Größen gebaut werden.

Diese Blätter (Bauprogramme) sind von der Fachgru)pe Werkzeugmaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berlin NW 7, Neue Wilhelmstr. 12—14, zu beziehen.

Blatt Nr. U r2

2/12

3/1 +2 5/1 +2

Einständer-Tisch-Exzenterpressen .- Einständer-Exzenterpressen mit festem O e 2 4 é Einständer-Exzenterpressen M O als Neigbare Exzenterpressen E Doppelständrige Exzenterpressen mit Ausladung . . S Doppelständer - Exzenterpressen L E are Doppelftänder - Exzenterpressen 2 Cette «e ch9 Kurbelpressen mit 1 Kurbel . Kurbelpressen mit 2 Kurbeln . Knicehebel-Prägepressen Neigbare Ziehpressen Knicehebel-Ziehpressen Räderziehpressen ..«ch«++ Hydr. Ziehpressen m. ober. Stößel u. ober. Blechhalter Hydr. Ziehpressen m. ober. Stößel u. unt. Blechhalter (Ziehkissen) . . Hydr. Einständerpressen E S Stufenpressen . . Abkantpressen Doppelständrige Handspindelpressen m. Ausladung E A Saulen Ne a A e Drücke und Spindeldurhmesser der Reibspindel- und Reibspindel-Säulen- P a E O Enggebaute Reibspindelpressen . Weitgebaute Reibspindelpressen Reibspindel-Säulenpressen . Drück- und Planierbänke . Hand-Abkantmaschinert . Abkantmashinen. „6 Hand-Blehrundmaschinen . . . «

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