1942 / 120 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 May 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 120 vom 26. Mai 1942. S. 2

Auf den Reichsfleischkarien der in Betracht kommenden Gebiete besteht der zum Bezuge von Flei berechtigende Abschnitt aus drei Teilen. Der linke und der mittlere Teil enthalten den Aufdruck „250 g Mehl“ und das, Datum der Zuteilungsperiode, der rechte und der mittlere Teil enthalten den Aufdruck „50 g Fleish oder Fleischwaren und das Datum der vierten Zuteilungswothe.

Werden Fleish oder Fleishwaren abgegeben, so haben die Verteiler den mittleren und den rechten Teil des Bezugs-

abschnitts abzutrennen. Die Abgabe ist nur in der vierten Zuteilungswoche zulässig. - i

Wird dagegen Mehl abgegeben, so haben die Verteiler den linken und den mittleren Teil des Bezngabschnitts ab- zutrennen. Die Abgabe vou Mehl ist wie bisher während der ganzen Zuteilungsperiode möglih. E Einzelne Teilabschuitte siud ungültig. Es gilt alfo stets nur der mittlere Teilabschnitt in Verbindung entweder mit dem reten oder mit dem linken Teil. Der bei der Waren- abgabe ‘nicht benötigte Teil des Bezugsabfehnitts hat au der Karte zu verbleiben. Verteiler, die den gesamten Abschnitt abtrennen bzw. éntgegennehmen, machen sich strafbar.

Durch diese Regelung is ohne iteres ersichtlich, ob Mehl oder Fleisch auf die betreffend Abschnitte der Reichs- fleishkarten abgegeben worden ist. Demgemäß haben die Ernährungsämter die Abschnitte entweder als Fleisch- oder Mehlmarken abzurechnen.

Abschnitte der Nährmittelkarien für Zwecke der Ernährungsämter

Jufolge der von der 37. Zuteilungsperiode ab erfolgten Formatverkleinerung der Naährmittelkarten H ais die Ab- schnitte N 37 bis N 40 fortgefallen. Den Ernähruugsamtern werden daher die Abschnitte N 32 bis N 36 (bisher N 35 bis N 40) aller Nährmittelkarten für ihre Zwecke zur Verx- fügung gestellt. E N

Um den Ernährungsämtern die Möglichkeit zu geben, orisfremde Verbraucher von örtlichen Zuteilungen aus- zuschließen, können die hierfür freigegebenen Abschnitte N 32 bis N 36 der Nährmittelkarten einen besonderen Aufdruck (z. B. „Ernährungsamt Halle“) erhalten.

Mehlbezugscheine für Krankenanstalten Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, daß

Qraukenanstalten in vollem Umfange Mehlbezugscheine er-.

halten (Erster Abschnitt unter Il meines Erlasses vom 24. Februar 1942 II C 1-800 —), so daß sie nah ihrer » Wahl Roggen- oder Weizenerzeugnisse beziehen können. Formatänderung Jm Jnteresse der Papierersparnis ift das Format der Neichsfettkarte SV5 von DinA5 auf 14/8 : 16,8 cm (20 Nußten) verkleinert worden.

Papierbeschaffung für Reichszucker-, -marmelade- vnd -eierkarte

Die Ernährungsämter werden zwecks rechtze' tiger Papier- beschaffung bereits jeßt darauf hingewiesen; daß in der

39, Zuteilungsperiode die“ Reichszuckterkarte, die Reichskarte-

Für Marmelade (wahlweise Zucker) und die Reichseierkarte neu zur Ausgabe gelangen. Die Papierfarben bleiben un- verändert, |

Vierter Abschnitt

Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellsheine einschließli der Bestellsheine 38 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 22. bis 27. Juni 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.

Materutibersendung

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckeret übersandt.

Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der g aeg g hinsichtlih der Verteilung ‘vou Teig- waren sofort nah ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

JFukrasttreten

Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 29. Funi bis 26. Fuli 1942 treten am 29. Funi 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts an- deres bestimmt if, sofort in Kraft.

Berlin, den 18. Mai 1942.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Fn Vertretung des Staatssekretärs: Dr. Moriß.

Bekanntmachung Auf Grund der §8 1, 3 und 4 dex VO. übex die Ein- zichung volls- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 911) in Verbindung mit den Erkassen des Reichsministers des JFnnern vdm 12. Fuli 1939 Ta 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und un- beweglihe Vermsgen des Friedrih Fllner, geb. am 15. November 1887 - zu Reichenberg, und seiner Ehefrau Helene geb. Stampe, geb. am 21. Fannac 1897 zu Prag, beide zuleßt wohnhaft gewesen in Reichenberg, hiermit zu- gunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 21. Mai 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. i Schröder.

Bekanntmachuug Auf Grund -der 8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziYuug volts- und staatisfeindliheu Vermögens in den sudeten- deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 Reichsgeseßbl. I S. 911 in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des No vom 12. Juli 1939 Ta 1594/39/3810 und des Neichsstatthalters 1m Sudetengau vom 29. August 1939

111 7 Wi/Jd 7126/39 wird das gesamte Vermögen des -

Kaufmanns Erih Fsrael Noe, geb. am- 6. 3. 1895 in Troppau, und dessen Ehefrau Eva Sara N oe, geb. Aschner, geb. am 18, 2, 1904 in Ratibor, beide zuleßt wohnhaft in

oder Mehl

Troppau, jeßt angeblich London, hiermit zugunsten des Deut- schen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen. Troppau, den 22. Mai 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Z Bekauntmachung

_ Auf Grund des Geseßves über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Fuli 1939 Reichs- gesegbl. I S. 479 wird das Vermögen der Jüdin Luise Sara Blumenthal, geb. Oppenheim, geb. am 2. No- vember 1884 in Frankfurt a: M., zuleßt wohnhaft gewesen in Erfurt, deren Bestrebungen nah der Feststellung des Retchs- ministers des Fnnern duxch Erlaß vom 2. März 1942 ol. S IT A 5 192/42 bolf8- und staatsfeindlich gewese ind. zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Erfurt, den 23. Mai 1942. Der Regierungspräsident. F. A.: (Unterschrift).

Bekauntmachung

Auf Grund des Geseyes über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 Reichs- geseßbl. T S. 479 in Verbindung mit dem Geseß über die Einziehung komurunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichsgeseßbl. T S. 293 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 Reichs- gefeßbl. 1 S. 303 werden nachstehend aufgeführte Gegen-

stände zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: Beschlagnahmter Nachlaß des Fuden Ludwig Fsrael Cohn, b. am 7. Oktober 1875 in Görlit, zuleßt in Görliß, Reuter- frage 924 wohnhaft gewesen, verstorben im Konzentrationslager

Sachsenhausen am 11. Fuli 1938

beiderCommerzbank, Filiale Görliß: 1 Guthaben auf lfd. Koniso von z. Zt. 23 358,50 KM, 1 Guthaben auf Festgeldkonto 437 205,20 M, 1 Andexrkonto aus Grundstüks- und Hypothekenverwaltung in Höhe von 6694,75 li M, 1 Depot Wertpapiere in Höhe von 54 418,96 M; beider DeutshenBank, Filiale Görliß: 1 Guthaben in Höhe von 186,93 M, L e 1 Guthaben aus der Verwaltung des “Grundstücks Görliß,

Fakobstr. 3, Steinscher Anteil von z. Zt. 2029,73 KA, 1 Depot, enthaltend Wertpapiere in Höhe von 360 800,— k M;

bei dex Stadtsparkasse in Görlißtg:

1 Guthaben auf Sparkonto Nr. 64 793 in Höhe vou 1135,39

Reichsmark, 9 bei der Kreis8sparkasseinGörlißt:

1 Guthaben auf Sparkonto Nr. 1865 in Höhe von 2204,65 Reichsmark,

beimAmtsgeriht,Grundbuchamt,inGörlißgß:

1 Grundstü (Einfamilienhaus) iu Görlitz, Reuterstr. 24, Einheitswert: 61 900 N. M; eingetragen im Grundbuch von

__ Görliß Bând 125, Blatt 4222, N e

L Grundstück (Wohn- und Geschäftsgrundstück) in Görliß,

- Jakobstr. 5 a, cingetragen im Grundbuche von Görliß Band 99, Blatt 3769, Einheits:vert 142 200,— M,

54 Anteil än“ dem Grundstük Görliß, Jakobstr. 3, Einheits- wert: 133 900,— M, davon % = 66-950, EM ein- getragen im Grundbuche von Görliß, Band 41, Blatt 1574,

1 -Darlehenshypothek auf dem Grundstück Görlitz, Wieland- straße 3, eingetragen mit 5 % verzinslich in Höhe von 8000,— RM

1 Darlehenshypothek auf dem Grundstück Groß-Biesniß, Blatt

Nr. 26, eingetragen mit ö % verzinslih in Höhe von 3200,— RA, Shuldner: Frau Emma Raue in Groß-

Biesniß über Görliß, i

auch soweit der Nachlaß auf den Namen des angeblichen Erben bzw. Erbschaftsbesivers Robert Albrecht Stein ange- legt ift. G Eine Entschädigung wird nach § 7 des Geseßes vom 26. Mai 1933 nicht gewährt. Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben.

Liegtüig, den 21. Mai 1942.

Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Beuster.

Bekauntmachung

über den Umtausch der Goldbriese der Bayer. Laudeskultur--

rentenshuld in Landeskulturrentenbriefe der Bayer. Landes- kulturrentenaustalt

1. Die 4% Goldbriefe und die ursprünglich auf 8 % lautenden, später mit 6 %, dann mit 4/4 % und -seit dem 1. April 1942 mit 4 % verzinslichen Goldbriefe dex Bayer. Landeskulturrentenshuld werden gemäß §8 7 und 18 der VO, vom 8. Dezember 1941 über das Verfahren beim Um- taush von Schuldverschreibungen der Kreditinstitute (Reichs- geseßbl. T S. 746) in 4 % Landeskulturrentenbriefe Gruppe V Reihe 4 der Bayer. Landeskulturrentenaustalt umgetauscht, Die Verzinsung der Goldbriefe endigt mit dem 30. April 1942; die Verzinsung der hiergegen einzutauschenden Landes-

fulturrentenbriefe beginnt mit dem 1, Mai 1942.

2. Die Landeskulturrentenbriefe sind in Stücke zu 100, 200, 500, 1000, 2000 und 5000 eingeteilt und mit halb- jährlichen äm' 1. Mai und. 1. November jedes Jahres, erst- mals am 1. November 1942 fälligen Zinsscheinen, versehen. Sie sind mündelsicher. JFhre Zulaffung zum Handel und zur Kursfestseßung an der Bayer. Börse in ‘München fowie zur Beleihung bei der Reichsbank in Klasse T wird beantragt werden. Die Stücke können kostenfrei in das Schuldbuch der Bayer. Landeskulturrentenanstalt in Münchéèn eingetragen werden. Die Eintragung iu das Schuldbuch hat den Vorteil, daß der Jnhaber von der Mühe, den Kosten und dem Wagnis der Verwahrung und der Verwaltung der Landeskultur- rentenbriefe befreit ist und den Zins halbjährlih kostenfrei ausgezahlt oder g ein von ihm bezeichnetes Konto über- wiesen i a Es kann au beantragt werden, daß der Zins verzinslih angesammelt und, sobald er die Kosten des An- kaufs eines Landeskulturrentenbriefes erreicht, zum Erwerb einer weiteren Schuldbuchforderung verwendet wird.

Den Wünschen O der Stückelung der zugeteilten Landeskulturrentenbriefe wird nah Möglichkeit entsprochen werden; es wird jedoch zur Geschäftsvereinfahung dringend gebeten, möglichst große Stücke zu verlangen. -

__ 8. Die Goldbriefe sind mit einem mit pes: Durchschlägen einzureihenden Formblatt vorzulegen. Mit den 4 % Gold- briefen sind die gugehörigen, nicht fälligen Zinsscheine vom 1. November 1942 an sowie die Erneuerungsscheine, mit den 4 (ursprünglich 8) % Goldbriefen sind die Erneuerungsscheine einzureichen. Der Gegenwert fehlender Zinsscheine is dur beawpeisung auf das Postscheckonto 699, Amt München, der Hauptkasse der Bayer. Staats\chuldenverwaltung zu erseßen.

Formblätter sind von den unter Ziff. 4 genannten Stellen unentgeltlih zu beziehen.

4. Die nicht mit einer Namensumschreibung versehenen Goldbriefe (Jnhaberpapiere) sind bei der Hauptkasse der Bayer. Staatsfchuldenverwaltung in München 34, Königin- straße 17, bei den Niederlassungen der Bayer. Staatsbank, bei er Deutschen Bank in Berlin und ihren Filialen- in Frank- a a. M. und in Hamburg, bei der Dresdner Bank in

üsseldorxf und in Frankfurt a. M. sowie bei der Deutschen Landesbankenzentrale A. G. in Berlin einzureichen.

5. Die auf Namen umgeschriebenen Goldbriefe sind nur bei der Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung, München 34, Kömginstr. 17, einzureichen, und zwar gesondert von den auf den Fnhaber lautenden Goldbriefen. Werden auf Namen umgeschriebene Goldbriefe mit dem vorgeschrie- benen Formblatt eingereicht, so gilt die Einreichung als An- trag auf Löschung der Namensumschreibung und bei unvoll-

ständiger Ausfüllung des Vordrucks zugleich als Antrag auf

Umschreibung der neuen Landeskulturrentenbriefe auf den bis- herigen Gläubiger oder als Antrag auf Begründung einer Schuldbuchforderung für diesen Gläubiger. Wird die -Aus- reichung freier Stücke an Stelle der auf Namen umgeschrie- benen Goldbriefe verlangt, so sind mit den umzutauschenden Goldbriefen formgerechte -Freishreibungsanträge einzureichen. Dabei ist das Verfügungsrecht des Antragstellers bestimmungs- gemäß nachzuweisen.

6. Nach dem 31. Dezember 1942 kann aus den Goldbriefen der Bayer. Landeskulturrentenschuld ein anderer Anspruch als der auf den Umtausch in 4 %ige Landeskulturrentenbriefe der Bayer. Landeskultürrentenanstalt niht mehr geltend gemacht werden. y

- München, den 21. Mai 1942. / Bayer. Staatsschuldenverwaltung. von SchneidevL. Bayer. Landeskulturrentenanstalt. _Woerne'. Kegle r.

Rechts8verorduung

liber die Auflassung der Straße von Radkersburg über Zeiting nach Caukova als Zollstraße

Die Landstraße von Radkersbuxg über Zelting nah Cankova wird hiermit als Zollstraße aufgelassen. i

Graz, 20. Mai 1942. Der Oberfinanzpräsident.

Aúordnung Nr. 46 der Reichsstelle für Mineralöl Maßnahmen zur Beschleunigung des Umlaufs vo Mineraklölgebinden / Vom 23. Mai 1942

Auf Grund des § 3 der Anordnung des Reichswirtschafts- ministers über die Beschlagnahme von Behältern und Geo

Richter.

binden vom 6. Mai 1940" (Deutscher Reichsanzeiger und

reuß. Staatsanzeiger Nr. 106 vom 8. Mai 1940) wird mit ustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81.

Mineralölerzeugnisse dürfen in Leihgebinden (Fässern, Kannen und sonstigen Kleingebitden) nux bezogen werden, wenn bei dem Empfänger keine ausreichenden eigenen Ges binde vorhanden sind.

Leihgebinde im Sinne dieser Anordnung sind auch Ge- binde, fe deren Benußung dexr Mineralölbezieher dem Lieferer ein Entgelt zu zahlen hat.

| 82 :

Minexralölerzeugnisse, für deren Beglig keine eigenen Gebinde vorhanden sind, dürfen in Leihgebinden nur bezogen werden, wenn det Empfänger E dem Lieferer der voran- gegangenen Sendung eine entsprehende Meuge an Gebinden zurückgegeben hat. g 3

Leihgebinde sind vom Empfänger der Mineralölerzeug- nisse mit den ihm zur Vexfügung stehenden Um- und -Abfüll- móöglichkeiten unverzüglich zu entleeren und zurückzusenden.

S 4 (1) Ungeachtet einer fih aus den S8 2, 3 ergebenden früheren Rügabeverpflichtung ien die Gebinde spätestens nah Ablauf von 4 Monaten seit Empfang an den Lieferanten

ets : : (2) Die Mineralöllieferanten haben der Reichsstelle für Mineralöl die nach Ablauf von 4 Monaten nicht zuruüdl- gegebenen Gebinde unter Angabe der Empfänger zu melden.

85 : (1) Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für die an die E elieferten Gebinde.

(2) Die nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. Die Ausnahmegenehmigungen können mit Bedingungen un Auflagen versehen und jederzeit widerrufen werden.

2 8 6

Zuwiderhandlungen gegen diefe Anordnung wérden nah den 8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1.S. 1430) in der a ung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgefeßbl. S. 679) bestraft. i g é

Diese Anordnung tritt am 5. Zuni 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die ‘Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. R

Berlin, den 23. Mai 1942. f

Der Reichsbeanftragte für Mineralöl. F. A,: Budegi es.

eichsstelle für Miueralöl kann weitere Aus- :

zum Dentschen Neithsa

Ne. 120

5.Verlust-u.Fundsachen

[8510] i Folgendes Wertpapier ist ‘in Ver: lust geraten und wird auf Antrag der . Niedexrsächsishen Landesbank-Giro- zentrale, Hannover, gesperrt: Gold- mark 1000,— 4!/2% Komm. Schuld- vershr. der Norddt. Grundcreditbank mit Zinsscheinen zum 2. 1. 1942 uff.

Em. 33 Buchst. F Nr. 4506. Hannsover, den 20, 5. 1942. Der Polizeipräsident.

“6. Auslosung usw. ‘von Wertpapieren.

B Vekanntmachung. eir.: Brandenburgische Provinz- anleihe von 1926.

Bei der am 7. Mai 1942 im Lan- deshause zu Potsdam vorgenommenen Auslosung der zum 1. Oktober 1942 zu 100. v. H. rückczahlbaren Stücke wurden folgende Nummern gezogen:

A. Stücke zu je 2000,— A. Nennwert: Nr. 14 56 67 140 169 182 202 235 240 272 282 .316 509 539 572 613. 624 733 768 822 941 957 997 1009 -1051 1106 1139 1225 1308 1343 1350 1359 1377 1434 1486 1494 1523 1538 -593 1618 1654 1661 1666 1722 1764 1775 1804 1846 1847 1853 1913 1914 1915 1939 1955 1956

1966- 1969 1978. 1000,— RA

B, Stücte zu je Nernwert: Nx. 2008 2072 2096 2149 2225 2228 2477

2156 2177 2181 2211-2295 222 2486 2494 2541 2662 2664 2691 2719 2726 2767 2782 2789 2807 2853 2883 2908 2986 2995 3058 3084 3099 3125 3133 3173 3199 3246 3260 3296 3324 3328 3286 3357 3373 3382 3395 3515 3524 3238 3649 3665 3681 3683 3739 3797 3835 3840 3843 3874 3947 3956 4006 4016 4034 4044 4049 4072 41583 4160 4231 4224 4282 4307 4337 4377 4425 4444 4451 4525 4574 4578 4606 4730 4755 4761 4773 4819 4827 4840 481? 4865 4884 4932 5070 5074 5091 5188 5274 5303 5349 5851 5421 5499 5532 5562 5571 5598 5626 5635 5672 D681 5682 5698 5820 5825 5873 5902 5907 5949 5968 5975 5980 5983_ 5999 6027 6053 €094 (134 6244 6268 6291 6343 68373 6414 C501 6512 6540 6568. C. EStüde zu je 500,— A Nennwert: Nr. 6610 6614 -6665 6757 6807 6815 C827 6859 6885 -6898 6910 6937 7018 7029 7058 7068 T7154 T7184 T195 7313 7319 7336- 7841 T7367 T7387. 7520 7532 T7539 T604 76183 TT11 7723 TTTO T825 T847 T7868 T7870 T7899 T7902. 7936 T7960 T7976 8005 8042 8070 8175 8206 (1:38 8243 8255 8299 8302 8312| 8512 8551 8557 8560

8383 2447 8453 8565. : D, - Stücke zu je 200,— M Nennwert: Nr. 8604 8609 8610 8656] 8735 8739 8783 8825 8882 8964 90287 9074 9173 9174 9186 9199 9200 9314 9333 9405 9520 9559 9614 9647 9719 9730 9735 9747 9785 9897 9924 9938 9945 9960 9971 9981 9983 -9985 10023 10082 10101 10112 10211 11228 10231 10251 10267 10278 10285 10346 10365] 10398 10490 10449 10452 10467 10484 10507 105938 10599, : S Die Stüeke, deren Vexzinsung mit dem 1. Oktobex 1942 endet, find mit Zubehör bei einer dex, daxauf ange- gebenen Annahmestellen einzuxeichen. Aus früheren Ziehungen sind bis- her ‘folgende Stücke zux“ Einlösung nicht vorgelegt worden: i ¿ 1927: D Nr. 9954 zu 200 A. 1931: D Nr. 9952 zu 200 NA. 1933: B Nr. 12837 zu 1000 A. 1937: C Nr, 6908 zu 500 NA, D Nr. 9711, 9713 zu je 200 NA. 1938: C Nr, 77% zu 500 A, D Nr. 8717, 9306, 9308, 10005 zu je De 4 : e 1939: A Nr. 555 zuy 2000 A, B- Nr. 2182, 3263, 3302 g4d8 4 je 1000 NAÆA, C Nr. 6649, 7695 zu je 500 N. A, D Nr. 8727 zu 200 NA. 1940: A Nr. 1303, 1351, 16520, 1578 au je- 2000 NAÆA, B Nr. 1769, 3165, 5089, 5094, 5752 zu je 1000 RA, C Nr. 6795, 7724, 8177, 8322 zu je 600 R. A, D Nr. 9228 zu 200 RA. 1941: A Nr. 1467 zu 2000 NA, B Nr. 2227, 3894, 5448, 5694 zu je 1000 N.A/, C Nr. 6981, 7859, 8454 zu je 500 7.4, D Nr. 8671, 8129,9039, 9757, 9955, 10259 zu je 200 A. Potsdam, den 14. Mai 1942. Der Oberpräsident der Provinz Mark Brandenburg (Verwaltung des Provinzialverbandes.

7. Uftiengeielscasten

[8529] \ Vekanutmachung.

Gemäß § 91 des Aktiengeseyes geben wir befanut, daß die Herren Bank- direktoren- a. D. Anton Mößmer, Mün- hen, und Fustizrat Heinrih Gebhardt, München, aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden sind und an ihrer Stelle gemäß § 89 des Alktien- feseges die Herren Direktor Hans

Führer, München, und Bankdirektor Josef Alfred Liegl, München, zu Mit-

S

gliedern wurden.

Terraingesellschafst Neu Aktieugesellschast in Abwicklung.

L B A E 7 B A

Matth

e

ohuer itiengesel

des Aufsicht8rates8 bestellt München, 20, Mai 1942,

- Westend,

Ta P

lshaft,

Harmonikafabrit, Trossingen.

Bilanz am

[8282]. Aktiva. .

Anlagevermö

gen:

Bebaute Grundstüde:

Geschäfts- und bäude: 1941

Zugang Lire

Abschreibung I s

Wohnge-

Ständ 1.1. ._. 323 517,17 21 968,40

315 485,57

12 807,25 332 678,32

Zuschreibung 197 385,23

Fabrikgebäude und andere

Baulichkeiten: 1.1,1941

Zugang

Stand

1457 062,40 30 444,35

1487 506,75

Abgang

Abschreibung 1941 .,

Zuschreibun-

501,—

1487 005,70 -

48 608,59 1138 397,16 g 69 044,69

Unbebaute Grundstücke: Stand 1. 1, 41 251 174,50

Zugang

Abgang

14 234,35 265 108,85

8 276,55

aschinelle

Maschinen und m Anlagen: O

Zugaug

Abschreibung 1641 .

Zuschreibung 417 340,—

Stand

L 1. 1l,—

. . 23 185,48 23 186,48

. . 23 185,48

Ps

Werkzeuge, Betriebs- und Geschäft8ausstattung:

Stand 1. 1. 1941 Zugang .

Abschreibung 1941 .

1,—

16 722,15 16 723,16

. 16722,15

| S

Zuschreibung 92 135,—

Veteiligungen: S 1941 .. Abschreibung

I

tand 1.1.

08,701

62 600,— Umlaufvermögen:

Roh-, Hilfs- und Betriebs8-

stoffe Halbsertige

. 3125 138,68

Erzeugnisse 2 150 695,99

Fertige Er- zeugnisse, Waren .

Wertpapiere

. 1086 446,81

Eigene Aktien (Nennwert RAM 157 950,— einfließl.

Spibe) . Hypotheken Geleistete An- zahlungen . Foxderungen auf Grund von Waren- lieferungen und Lei- stungen . Forderungen an Konzern-

. 172 670,95

5 684,76

. 1748 949,36

unternehmen 399 335,60

Sonstige

Forderungen 858 791,80

Wechje] Barmittel Bankguthaben Abgrenzposten

Passiva. j

Grundkapital 6 000 000,— | . 3 000 000,—

antfgestockt Um, Gesetzliche Rück-- lage... Auslösung Rückstellungen

1 850 000,— 950 000,—

Verbindlichkeiten:

Hohnerhilfe

e. V... . 1359 259,—

Anzahlungen v. Kunden Verbindlich- kèiten auf Grund von Warenliefe- rungen und Leistungen Verbindlich- keiten gegen- über Banken Sonstige Ver- bindlich- keiten Abgrenzposten Reingewinn: Vortrag aus

1940

34 754,59

268 417,08 684 453,25

. 1504 931,06

. 220 362,96

Auflösung . . 220 362/96

Gewinn 1941 -. 370 317,60 117 206858

+

17 205 858|537

1. Dezember 1941.

BA 5

530 063

1 507 441 g

257 132

417 341

656 101

6 362 281 2 324 509

89 505

3 185 432 3 289

85 309

1 659 909 35 404

9 000 000

§00 000 2 373 543|6

\

3 851 814/98 710 182

370 317

A é Fd / - Tit Laa Oi

Erste Beilage

Gewinn- und Verlustrechnung für 1941;

RAM 6 065667 373 614/32

Aufwendungen. Löhne und Gehälter Soziale Abgaben . . …. Abschreibungen auf An- lagen

Zinsen

Steuern, vom Ertrag: und Vermögen

Geseßl. Berussbeiträge . . Zuführung zum Grund- kapital

Pauschsteueo . . . . Reingewinn 1941 .

163 923 211 57457

1 256 346 31 0959:

3 000 000 300 000 370 3176

11772 539

Erträge. Rohüberschuß Sonstige Erträge i; Außerordentliche Erträge . Ausflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: aus der geseßl. Rücklage . aus dem Gewinnvortrag . aus der Zuschreibung zum Anlagevermögen . .. aus der Zuschreibung zun Umlausvermögen . . .

8 357 276 62 872 352 390

950 000 220 362

775 904 9: 1 053 732 11 772 539

Trossingen, den 24, März 1942, Matth. Hohner Afttien gesellschaft.

Der Vorfiand. Erns Hohner. Dr. Karl Hohner. Matth. Hohner.

Nah dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er- teilten Aufklärungen und Nachweise ent- sprechen die Buchführung, der Jahres- abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge- seßlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung.

S Dab den 27. April 1942.

ie Wirtschaftsprüfun gs gesell- schaft. Schwäbische Treuhand: Aktiengese!lshaft. Dr. Bonnet, Wirtschaftsprüfer. ppa. Kull, Wirtschaftsprüfer.

Der Aufsichtsrat besteht zur Zeit

aus folgenden Herren: Jacob Hohner,

Kommerzienrat, Trossingen, Vorsißer; Al- |

fred Federer, Stuttgart, stellv. Vorsißes; Wilhelm Haist, Stuttgart; Georg Meier, Schaffhausen, Dr. jur. Ernst Schxöder, Tußzing (Oberbayern).

Jn der heutigen ordentlichen Haupt- versammlung is die Dividende für das Geschäftsjahr 1941 mit 4% auf das bes richtigte Kapital (=6% guf das alte Kapital) festgeseßt wordeyck Die Aus- zahlung erfolgt vom 21. Mai d. J. gb gegen Einreichung des “Gewinnantéil- scheines Nr. 11 abzüglih 15% Kapital- Ca Rones (einschließlich Kriegszuschlag) mi

RA 51,— netto auf je nom. Reichs-

mark 1000,— Aktie und mit

RA 35,10 netto auf je nom. Reichs-

mark 100,— Aktie 4 bei unserer Gesellshaftstasse in Trossingen und bei der Deutschen Vank Filiale Stuitgart, Stutt- gart. Kapitalberichtigung uud Aktienumtausch.

L. Gemäß der Dividendenabgabever- ordnung vom 12, Juni 1941 und der Ersten Durchführungsverordnung vom 18. August 1941 hat unser Aufsichtsrat, auf Vorschlag des Vorstandes am 30, April 1942 beschlossen, das Grundkapital von Æ.AÆ 6 000 000,— um Kf 3 000 000,— auf 9 000 000,— durch Ausgabe von zusätzlihen Aktien zu berichtigen.

Nachdem der - Bexichtigungsbeschluß am 7. Mai 1942 in das Handelsregister des Amtsgericht Tuttlingen eingetragen worden ist, fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Anrecht, guf, die. ihnen , aus, der Kapitalberichtigung zustehenden zusäß- lichen Aktien gegen Einreichung des Ge-

winnanteilscheines Nr, 12 dex alten. Aktien zu nom, NA 1000,— und nom. |

R A 100 in der Zeit. vom 1. Juui bis 31. Juli 1942 je einshließlich bei der Deutschen Vank Filiale Stuttgart in Stuttgart während der bei dieser üblichen Schalter- stunden auszüübey. Die Gewinnanteil-

scheine Nr. 12 sind quf dr. Rücfsseite mit.

der Firma bzw, dem Namen und. der. Anschrift des Einreichers zu versehen. Auf jede alte Aktie über nom. R A 1000,— entfallen 5 zusätliche Aktien über je nom. æXA/ 100,— bzw. auf je 2 alte Aktien über nom. 2./ 1000,— entfällt eine zu- sätlihe Aktie über nom. L.4 1000; auf je 2 alte: Aktien über nom. RA 100,— entfällt eine zusätliche Aktie über nom. X./ 100,—. Für je 10 zusätzlihe Aktien über non. M 100,— wird nach Möglichkeit eine zusätzlihe Aktie über nom. Reichs- mark 1900,— ausgereicht. - Die oben- genannte Einreichungsstelle is bereit, den Kauf und Verkauf von Spibenbeträgen, soweit möglich, zu vermitteln. i Ueber die zusäßlichen Aktien, die sämt- lih mit Gewinnanteilscheinen Nr. 13 ff. und Erneuerungsschein versehen sein wer- den, werden zunächst nicht übertragbare Kassenquittungen ausgehändigt. Die

neuen Aktienurkunden werden alsbald nach ihrer Fertigstellung gegen Rüflieferung der Kassenquittungen durh die oben- genannte Einreichungsstelle ausgereicht werden ck die Einreichungsstelle ist berech- tigt, aber niht verpflichtet, die Legiti- mation des Vorzeigers der Kossenquit- tungen zu prüfen.

Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 1. August 1942, werden dié alten Aktien und die zusägßlichen Aktien gleichberech- tigt in Prozenten des berich‘igten Aktienkapitals. an der Württember- gischen Wertpapierbörse zu Stuttgart ge- handelt und notiert werden. Bei Börsen- geschästen erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die neuen Aktienurkunden nicht er- schienen sind, in Anteilen des Girosanmmesl- depots gemäß § 71 der Ersten Durch- führungsverordnung zur Dividendenab- gabeverordnung vom 18, August 1941, gegebenenfalls unter Umtausch der Kassen- quittungen.

IL, Bei dieser Gelegenheit fordern wir unsere Aktionäre auf Grund der §8§ 1 ff. der Dritten Durchführungsverordnung zum Afktiengeseß vom. 21. Dezember 1938 auf, im Futeresse einer Umstellung unserer Aktienstückelung auf ÆAÆ 1000,— gleich- zeitig mit der Erhebung -der zusäßlichen Akiien eine Vereinigung der Aktien über nom. .#/ 109,— in Aktien über nom. Æ.#/ 1090,— vorzunehmen, und zwar sowohl durch Umtausch einer entsprechenden Anzahl alter Aktien als auch alter Aftien und Zusat- aftien, wobei die alten Aktien über nom. RAMA 160,— mit Getwinnanteilscheinen Nr. 13 ff. und Erneuerungsschein mit einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung dbenfsalls in der Zeit vom 1. Zuni bis 31, Juli 1942 js einfschließlich bei der vorgenannteu Vank einzureichen siad. Dieser Umtausch, von dem wir weitgehend Gebrauch zu machen bitten, erfolgt in jedem Falle provisionsfrei.

Trossingen, den 20. Mai 1942. Matth. Hohner Aktiengesellschaft.

Der Borftand.

f S e E e

[8542]

Aufruf zur Anmeldung von An-

sprüchen gegen die frühere Privat- Lokalbahn Trovpau-Grät.

Nach dem Geseß betreffend die Ueber- nahme von Eisenbahnen im Reichsgau Sudetenland und in den in die Reichs- gaue Oberdonqau und Niederdonau etn- gegliederten Teilen der sudetendeutschen Gebiete auf das Reich vom 2. August 1940 (RGBl, I1 S. 203) ist die Lokalbahn Troppau-Gräß

mit Wirkung vom 10. Oktober 1938 mit allem Aicvebde in das Eigentum des Deutschen Reichs übergegangen und bildet vom gleichen Zeitpunkt an einen Teil des - Reichseisenbahnver- mögens. Die genannte Lokalbahn war nah § 1 der Verordnung über die Eisenbahnen in den sudetendeutfchen Gebieten bexeits am 19. Oktober 1938 (RGBl. 1 S. 1446) in die Verwaltung der Deutschen Reichsbahn eingeglieder: ivorden,

Ansprüche aus nicht getilgten s Prioritätsafktien.

Nah § 7 des obigen Gesehes vom 2 August 1940 bleibt es der Deutschen Reichsbahn vorbehalten, wiederktehrende S die ihr nach den §8 2 und 3 des Geseßes obliegen, jederzeit unter den gleichen Bedingungen, wie sie für dèn Fakl dexr Etnlösung nah den Ge- nehmigungsurkunden vorgesehen waren, durch Kapitalzahlung abzulösen,

Dementsprehend werden alle Gläu- biger von Prioritätsaktien dec Lokalbahn Troppau-Gräß aufgefor- dert, ihre Ansprüche fpätestens bis zuin 31, Oktober 1942 bei der Deutschen Verkehrs - Kredit - Vank Aktiéngesellschaft, Berlin, oder deren Ztweighiederlassung Bres- lau 5 untex Vorlage ihrer Prioritäts- aktien mit Zinsbogen anzumelden.

Die Prioritätsaktien, lautend auf nominal 200 Ke, werden zu Pari in Reichsmark eingelöst. Der “Umrech- nungskurs für die Krone beträgt gegen- über Devisenausländern 8,6" Rpf., eue ee Deviseninländern grundsät- ih 10 Rpf,, in Ausnahmefällen 12 Rpf.

Gläubiger, die Anspruch äuf Um- rechnung der Krone zum Kurs von 10 “Rpf. erheben, haben nachzuweisen, daß sie im Heitpunkt der Anmeldung Devijeninländer sind. Gläubiger, die Anspruch auf Umrechnung der Krone zum Kurs von 12 Rpf. érbeben. halben außerdem nachzuweisen, daß sie die an- gemeldeten Prioritätsaktien bereits am 10. Oktober 1938 besessen haben und daß sie während der Zeit vom 10. Ok- tober 1938 bis zum 18, September 1940, dem Zeitpunkt des -cznkrasi- tretens des Geseßes vom 2. August 1940, Bewohner der sudetendeutschen Gebiete gewesen sind, Der Nachweis exübrigt sih, wenn einer Geldanstalt in Anspruch ge- nöôminen wird und diese die erforder- lihen Angaben macht und bestätigt.

Die seit dem Jahre 1937 rückständi- gen Zinsen und ‘die nah §6 des Ge- eßes vou 2, an 1940 vorgesehene

erzinsung der bisherigen Fälligkeiten werden “durch einen Pauschalzuschlag

von % % abgegolten. Für bereits aus-

die Vermittlung |. : q be Notar oder einer Wertpapiersammel=

nzeiger und Breußischen Staaisanzeiger

Berlin, Dienstag, den 26. Mai

1942

geloste Prioritätsaktien werden die rüdckstäudigen Zinsen entsprehend der Berordnung des vormaligen Tschecho- slowakishen Staates vom 24. März 1933 (Nr. 47 Bl. 315 der Slg.) mit 3's % jährli bis zu dem Zeitpunkte vergütet, der bei der Auslosung be- stimmt wurde.

_ Soweit es die Abwicklung ermöglicht, sollen die Abfindungsbeträge alsbald ausgezahlt werden. ie sofortige Anmeldung der Ansprüche liegt daher im Fnteresse der Gläubiger.

Eine Einlösung der Stammaktien der Lokalbahn Troppau-Gräß komuit nah § 4 Abs. 2 des erwähnten Geseßes vom 2. August 1940 nicht in Betracht. Eine Entschädigung auf Stammaktien kann also niht cewährt werden,

Oppeln, den 16. Mai 1942.

Deutsche Neichs8bahn

_——Reichsbahzuvirefltion Oppeli.

[8530]

LavÞp-Finze Eisenwarenfabriken Af tiengesellschaft, Kalsdorf bei Graz. Aenderungen im Auffichtsrat. Dr. Julius Hochapfel infolge Ab- lebens aus dem Auffichi8rat aus-

geschieden.

[8524] Erste Bayerische BVasaltstein A. G. in Steinmühle.

Wir fordern hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, die in ihrem Besiß befindlichen Aktienmäntel zwecks Heraufstempelung nah § 8a und b DAV. bis zum 1. Juli 1942 der Gefellshaft nah Steinmühle einz! reichen. /

Steinmühle, den 20. April 1942.

Der Vorstand. , Sudhoff. Kiri GNneEe r;

[8525]

Erste Bayerische Basaltstein A. G. in Steinmühle. JahresL8abschluß

zum 31. Dezember 1941.

Die Bilanz sowie Gewinn- und Ver=- lustrechnung zum 31. Dez. 1941 wurde bereits in der 3. Beilage zum Deut- hen Reichs- u. Preuß. Staatsanzeiger, Berlin, Nr. 96 vom Sonnabend, dem 25. April 1942, veröffentlicht.

Das sazungsgemäß aus dem Aufs sichtärat ausscheidende Mitglied, Herr Dr. Richard 'Schneßer, München-Solln, wurde wiedergewähit.

Der in der Bilanz ausgewiesene Ver- [lust wird auf neue Rechnung vorge- tragen.

Steinmühle, den 20, Mai 1942.

Der Vorftand. SUdo f N QUEL.

[8284 oan Schmitt Aktiengesellschaft für Lederinduftrie,

Rehberg bei Krems a. d. Donau.

Die Aktionäre unserer Gefellschaft werden hiermit zu der am 16s. Juni 1942, 12 Uhr vormittags, îim Sitzungssaale der Länderbank Wien Aktiengesellschaft in Wien, 1.,, Am Hof Nr. 2, stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tage®Lorduung: s

1. Vorlegung der Reichsmarkeröff- nungsbilanz mit dem Sticht ig 1. Fanuar 1941 samt den Berichten des Vorstandes, des Abshlußpril- fers und des Aufsichtsrates hierzu sowie Besch‘ußfassung über die Umstellung und über die Reichs- markeröffnungsbilanz. :

9. Beschlußfassung über die durch die Neufestseßung des Grundkapitals bedingte. Aenderung der Saßzung. Ermächtigung des Ausfsichtsrates, allfällige im Zuge des Registri2- rungsverfahrens A notwendig wer- dende Aenderungen der *Saßung im eigenen Wirkungskreis zu be- schließen. : |

. Vorlegung des Geschäftsberichtes dos Vorstandes und des festgestell- tz Fahresabschlusses für das Ge- schäftsjahr 1941 mit dem Bericht des Ausfsichtsrates.

. Beschlußfassuag über die Verwen- dung des Reingewinns. :

. Beschlußfassung über die Entiasiung des Vorstandes und des Aufsichts» vrates. fa A i

. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. :

. Beschlußfassung über die Aende- rung-des § 10 der Saßung (Wehl des Aufsichtsrates). E

8. Wahlen in den Aufsichtsrat:

Die Äktionäre, die in der Hauptver- sammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 13. Jfni 1942 bei der Kasse der Gesellschaft oder bei der Läuderbank Wien Aktiengesellschaft, bei einer deutschen Wertpapiersam= melbauk oder bei cinem deutschen Notar zu hinterlegen. j

Jm Falle der Hinterlegung bei einem

bank is die Hinterleguugsbescheini- gung spütestens am 14. Juni 1942 bei der Länderbank Wien Afktieit- gesellschaft einzureichen. Nehverg, den 15, Mai 1942. Franz Schmitt

Afkliengesellschast für Lederiundusftrie.

Der Vorstand.