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Kartbl. 6 Parzelle 346/88 Weg Phi- lippstraße, 16 a 78 qm, Parzelle 347/88 Acex an der Philippstraße 14 qm, Parzelle. 348/88 Acker das. 8 qm bean- tragt, Der eingetragene Eigentümer, Rentier Heinrih Philipp in Berlin, wird hierdurch aufgefordert, sein Recht spätestens in dem auf den 24. Sep: tember 1942, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, an- deraumten Aufgebotstermin anzumel- den, widrigenfalls seine Ausschließung erfolgen wird, Müncheberg, den 22. Mai 1942. Das Amtsgericht.
[8743]
F 148/1941. Das Amtsgericht Vre- men hat am 19. Mai 1942 auf Antrag der Frau Amanda Catharine Schöne- burg geb. Schrage, Bremen, Rennstieg Nr. 22, folgendes Ausschlußurteil er- lassen: „Das auf den Namen der Amanda Schrage lautende und gegen- wärtig ein Guthaben von 15 710,72 K nachweisende Einlegebuch Nr. 306 903 der Sparkasse in Bremen wird für fraftlos exklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.“
Bremen, den 22. Mai 1942.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[8T31] Im Namen des Deutschen Volkes! Jn der Aufgebotssache der Firma Julius Römpler A. G. in Zeulen- rode hat das Amtsgericht in Lißmann- stadt durch den Amtsgerihts8rat Dr. Wroblewski für Recht erkannt: Auf Antrag der Fa. Fulius Römpler A. G. in Zeulenrode ist der am 6. Mai 1939 ausgestellte Wechsel über 300, — Zl, fällig am 10, 9, 1939, Aussteller und Bezogener L. Ebin in Lodz (Lißmann- stadt), wird für kraftlos erklärt. Die Antragstellerin trägt die Kosten. Lißmanustadt, den 19. Mat 1942. Das Amtsgericht.
8750]
Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Westhoven Band 11 Blatt 473 in Abt. [Il unter Nr. 8 zu- gunsten des Max JFsrael Hirsch, frü- her Weinheim in Baden, eingetragene Grundschuld über 1050,— Æ ist durch
Auss{chlußurteil für kraftlos erklärt worden. Köln-Mütlheim, den 20. Mai 1942. Amtsgericht. Abt, 3. [8755]
Fn der Grundbuchsahe von Tirsch- tiegel Band Il Blatt 78 - und Birken- horst Band 11 Blatt 71, Eigentümer: Koppel Hamburger, Olga- Sprinz, Leopold Hamburger und Susi Loe- wenthal, ist über die in Abteilung TII Nr. 3 bzw. 2 eingetragene aufgewer- tete Darlehnshypothek von 3000 (A für die zu dem System der großen Nationalmutterloge zu Berlin, genannt zu den drei Weltkugeln, gehörige Frei- maurerloge Janus in Bromberg, die nebst den Zinsen beshlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches ein- gezogen ist, gemäß § 1 der V.-O. vom 18. März 1938 (RGBl. I S. 317 ff) ein neuer Hypothekenbrief gebildet worden. Mit der Erteilung des neuen Briefes wird der alte Brief kraftlos. Amtsgericht Tirschtiegel, 22, 5. 1942,
[8503] Veschluß. VI 54/42. Der Erbschein, der über ; die Erbfolge nah dem am 5. Dezember 1921 in Wolfenbüttel verstorbenen 4 Fräulein Martha Vreymann am 6. April 1922 in den Akten X1 1621 ausgestellt worden ist, wird für frafts
Tos erflärt.
Wolfenbüttel, den 19. Mai 1942. Das Amtsgericht. :
[8746] Veschluß. s 67/41 VI 458/19. Der Erbschein, der über die Erbfolge des am 23. No- vember 1919 in Frankfurt a. M. ver- | storbenen Dachdeckermeisters Johann oseph Melchior am 17. April 1920 in den Akten 67/41 VI 458/19 aus- gestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt. Frankfurt a. M., den 21: Mai 1942. Amkts3geriht. Abt. 67.
4. Oeffentliche Zustellungen
[8505] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des früheren Architekten Friedrich genannt Friy Jsrael Neu- mark, Emilie Martha genannt Mäxe
Jüngel geborene Loe * Erfurt, vertreten durch R.-A, Dr. Rutenberg, Bremen, klagt gegen ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, wegen “ Ehescheidung, ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Bremen, Gerichtshaus, Zimmer 69, auf den 24, August 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, durch einen hier zugelassenen Kouficletèn verireten zu erscheinen. — 4 R 21/1941. — Zwecks ' öffentliher Zustellung bekanntgemacht. Bremet, den 20, Mai 1942, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[8756] Oeffentliche Zustellung. Frau Gertrud Schlesinger geb. Sper- ling in Breslau, Vinzenzstraße «12, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr, Battel in Breslau, klagt gegen
ihren Ehemann, Handlungs3gehilfen Hans Fsrael Schlesinger, srüher in Breslau, jeßt im Ausland unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 55 Ehe- geses mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtssireits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 28. Juli 1942, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Kon- sulenten als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 3. R. 90/42. Vre8slau, den 19. Mai 1942. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landaerichts:
A=-=_71
[8757] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelihte Arzt Dr. Luise Lamy geborene Bettinger in Breslau, Augusta- straße 51, Klägerin, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Fustizrat Dr. Riemann in Breslau, JFunkernstraße Nr. 1/3, klagt gegen thren Ehemann, den Arzt Dr. med. Rudolf Lamy in New York, Beklagten, auf Grund der Behauptung, daß die häusliche Gemein- schaft der Parteien seit länger als dret Jahren aufgehoben sei, auf Eheschei- dung gemäß § 55 des Ehe-Gesezes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 31. Juli 1942, vormittags 9 Uhr, Zimmer 512, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Recht3- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. — 4. R. 65/42.
Breslau, den 20. Mai 1942. Der Urtundsbeamte der Gefchäftsstelle
des Landgerichts. [8759] Ladung.
Die Ehefrau Apolonia Kuchta, geb. Mozdzin, Hamburg-Bramfeld, Horst- Wesjel-Straße 51, klagt gegen Mex Ehemann, den Seemann Stanislaus Kuchta, früher wohnhaft in Br Bramfeld, jeßt unbekannten Aufent- halts, auf Scheidung der Ehe aus 55 Eheges. Verhandlungstermin: Don-s nerôtag, den 13. August 1942, 914 Uhr, vor dem Landgeriht Ham- burg, Diensistelle Altona, Allee 125, Zivilkammer 15 a. j
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[8760] Oeffentiiche Zustellung.
Frau Martha Jeglinski, geb. Quit- schau, in Berlin C 2, Neue Promenade Nr. 8, Hof, Seitenflügel, I links, 10A zeßbevollmächtigter: Rehtsanwalt Sin- necker in Fnsterburg, klagt gégen. den Schneidemüller Willi Jeglinski in Schanghai, China, P. 0. B. 1131, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten: zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Il. Zivil- kammer des Landgerichts in Fnsterburg auf den 24. Juli 1942, 9% Uhr, und fordert ihn auf, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu be- stellen.
Insterburg, den 21. Mai 1942,
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[8506] Oeffentliche Zustellung.
Der Beamte Eduard Birmann, wohnhaft in Diekirh, Nikolausstraße 8, Prozeßbevollmächigter: Rechtsanwalt Dr. Paul Dieudonnó aus Luxemburg, klagt gegen seine Ehefrau Maria Vir- mann geb. Cordier, wohnhaft zu La Frette, par Simandres le3-Ormes, Saone et Loire, Frankrei, wegen Ehe- scheidung mit dem Antrage auf Schei- ung der Ehe und Schuldigerklärung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlun des. Rechtsstreits vor die 2. Zivil- kammer des Landgerichts in Luxem- burg, 2. Stockwerk, Zimmer 35, auf Dienstag, den 21. Juli 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durh einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.
Luxemburg, den 20, Mai 1942.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[8762] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Gertrud Flasinski geb. Kucharski in Posen, Burggrafenriî
anwalt Arno Kindler in Posen, Wilhelmstr. 25, klagt gegen ihren Ehemann Maximilian Flasinski, seit 1936 unbekannten Aufenthalts, wegen Aufhebung - der Ehe mit dem An- trage, die Ehe der Parteien auf- zuheben und die Kosten des Recht3- streits gegeneinander aufzuheben, hilfs- weise 1, die: Ehe der Parteien zu shei- den und den- Beklagten für den allein- huldigen Teik zu erklären, 2. dem Be- klagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3, Zivilkam- mer des Landgerichts in Posen, Wil- helmstraße Nr. 32, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 28, auf den 10. August 1942 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe- vollmächtigten vertreten zu lassen.
Posen, den 19. Mai 192.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[8763] Oeffentliche Zustellung.
Der Otto Erich Grammes, Kraft- fahrer in Völklingen, Bismarckstr. 172, z. Zt. Uffz, 2, Pi LErs.-Batl. 33 in
Erich Grammes,
vormundschaft in den Reisevertreter Theodor Bablok,
M E 7 | 9. August —_— 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechts-
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 121 vom 27, Mai 1942.
Mainz-Castel, Prozeßbevollmächtigter:
Rechtsanivalt Fabry in Völklingen, Saar, klagt gegen die Ehefrau Otto
Anna geb. Ersch, früher zu Völklingen, Saar, Bismarck- straße 1, jeßt unbekannten Wohn- und Aufenthaltsortes, auf Ehescheidung aus § 49 Ehe-G. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkam- mer des Landgerichts in Saarbrücken auf den 11, August 1942, 914 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lasse.
Saarbrücken, den 20, Mai 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [8764] Oeffentliche Zustellung.
2 R. 76/422, Der Schornsteinfeger Franz Juszynski, wohnhaft in Neu Oderberg, O. S., SA.-Straße 254, ver- treten durch den Rechtsanwalt Dr. Walter Harbich in Testhen, klagt gegen seine Ehefrau Marie Fuszynski, geb. Lukasik, felidet wohnhaft in Neu Oder- berg, O. S., jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen Ehescheidung... Der Kläger ladet die Beklagte zux münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Land-
qus in Teschen auf den 24. August
942, 11 Uhr, Saal Nr. 133, mit
der Aufforderung, sich durch einen bei
diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen und etwaige gegen die Behauptung des Klägers vorzubrin- gende Einwendungen und Beweismit- tel unverzüglich durch den zu bestellen- den Anwalt des K/ägers mitzuteilen. Die Ge\schaftsstelle
des Landgerichts Teschen. [8509] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Charlotte Meyer geb. Bor- nig in Buenos Aires, Rio Bamba 340/ 350, Prozeßbevollmäthtigter: Rechts- anivalt Müller in Tilsit, klagt gegen ihren Ehemann' Arthux Meyer c/o Senor B. Crawley, Calle Corrien- tes 222, 1. P. Buenos Aires, früher in Tilsit, auf Ehescheidung aus § 49 des Eheges. v. 6. 7. 1938. Die - Klägerin ladet den Beklagten zux mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des BatBge igte in Tilsit auf den 18. 8. 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Recht3- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.
Tilfit, den 20. Mai 1942.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[8761] Oeffentliche Zustellung. 4, C. 78/42. Der minderjährige Werner Helbig, geb. am 7. 11. 1938 in Poischwißt, rens Jauer, vertreten durch das Kreisjugendamt — Amts- Mies: klagt gegen
früher in Waldenburg i. Schles, jeyt unbekannten A Mg wegen ga lung von Unterhalt mit dém Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger für die Zeit vom 21, 11, 1934 bis 6, 6. 1942 einen Unterhaltsbetra von 1265 — A zu zahlen, das Urtei für vorlaufig vollstreckbar zu erklären, gur mündlihen Verhandlung des echtsftreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Fauer (Kaßybachgebirge) auf den 16. Juli 1942, 10 Uhr, I, Stock, Zimmer 17, geladen.
Jauer, den 20. Mai 1942.
Der Urkundsbeamte der «Geschäft8stelle des Amtsgerichts.
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Desfentliche Bekanntmachung.
Der Prisenhof in Berlin
ibt bekannt:
Das enatilide Motorschiff „„Aray- bank‘“’, 7260 BRT., Unterscheidung8- ignal: unbekannt, Heimathafen: Bel- ast, Eigentümer: A. Weir & Co., ist bei der L LIGT Beseyung der Sudabuht (Jnsel Kreta) mit einer Burg Lebensmittel und Munition versenkt vorgefunden und durch Er- teilung eines Bergungsauftrags “am 1941 in Ausübung des Prisenrehts aufgebracht und eingebracht worden.
Wegen des Dampfers v das prisen- gerihtlihe Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage -nach der Veröffent- lihung beginnenden Frift von zwei Monaten etwaige Anträge auf ege oder Ent- gung beim Prijenhof in : Berlin, lergartenstraße 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schriftliher Vollmacht versehenen, bei einem deutshen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. rlin, den 21, Mai 1942.
Der- Präsident des Prisenhofs in Berlin.
8 Rosenberger.
[8758] Oeffentliche Zustellung.
3, a. 0. 21440. Der Pastor Bruno Weilbach in Taltiy bei Oelsniy (Vogt- land), j: Zt. bei der Wehrmacht, Pro» ah mächtigte: Rechtsanwälte Löhr,
eumann. und Dr. Neumann in Glei- ]-
wit, klagt gegen den Transportunter-
S. 4
nehmer Hermakn Zieger, früher in 1 [8788]
Bieliß, jeßt unbekannten Aufenthalts, Neben1intervenient: Riunione Adriatica de Sicurta in Triest — Adriatische Ver- sicherungsgesellschaft —, Filiale Katto- wiy, Friedrichstr. 33, Prozeßbevoll mäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Huschke in Gleiwiß, auf Schadensersaß aus einem Verkehrsunfall mit dem Antrage: 1. der Beklagte Zieger wird als Gesamtschuld- ner mit dem bereits verurteilten Be-
flogten Goryl verurteilt, ar den KlägerF
1393,55 N.Æ nebst 8 27 Zinsen seit dem 1. Februar 1939 zu zahlen; 2. festzu- stellen, daß der Beklagte Zieger als Ge- samtshuldner mit dem bereits ver- urteilten Beklagten Goryl für allen weiteren Schaden dem Kläger aus dem Autounfall vom 5. Oktober 1937 haftet; 3. die Kosten des Rechtsstreits einschließ- lih derjenigen, die durch das Verfahren des Bezirk8gerichts Kattowiy — Il 2 C. 787/39 — entstanden sind, trägt der Beklagte als Gesamtschuldner neben dem bereits veruxteilten Beklagten Goryl; 4. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet den Beklagten Zieger zur mündlichen Verhandlung des Recht3- treits vor die 5. Zivilkammer des Land- erihts in Gleiwiß auf den 19. August 942, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 142, mit der Aufforderung, fo durch einen bei diesem Gericht zugela]se- nen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Gleiwiß, den 22. Mai 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
5.Verlust-u.Fundsachen [8766]
Der Hinterleguugsschein zur Vers. A 41048/Braun ist abhanden ge- fommen und wird kraftlos, wenn er nen binnen Monatsfrist vorgelegt wird.
Verlin, den 23. Mai 1942.
Friedrich Wilhelm
Lebensversicherungs-Akt. Ges.
7, Aktien- gesellschaften [8305] RNeichelt- s MetallschraubenAktiengesell schaft. Zu der im Reichsanzeiger vom 12. Mai 1942 erlassenen Einladung zu unserer am 5, P ie 1942 stattfin- denden ordentlichen Hauptversamm= lung wird ergäánzend mitgeteilt, daß außer den darin annten HSinter- legungsstellen auch die L Berliner Handels - Gesellschaft, Verlin, als solche fungiert. i As den 26. Mai 1942. eichelt-Metallschrauben-Aktien-
esellschaft. Ulbriht. S eotopfi,
[8795]
Heinrichsthaler Papierfabrik Aktiengesellschaft, -Heinrichstal. Die Aktionäre unserer Gesellschaft
laden wir zu der am Donnerstag,
dom 18, Junt 1942, 12 Uhr, im
goue der Deutschen Bank, Berlin W 8, auerstr, 35 I, stattfindenden ordent-
lichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung: i 1, Berichterstattung über die auf Grund der Dividendenabgabever- ordnun besaene Berichtigung
des cundkapitals von A
2 260 000 auf RNA 3 000000 und
. die dadurch erforderlich gewordene Aênderung des § 4 der Sagung. 28. Beschlußfassung über die Gewinn-
verteilung. i 3. Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates, 4. Wahl zum Aufsichtsrat, Y 6. Wahl des Abshlußprüfers für das Le 1942. Zur Teilnahme an der Hauptver- Js ist jeder Aktionär berechtigt, er spätestens am Sonnabend, dem 13. Juni 1942, seine Aktien bei einer der nachstehenden Stellen wäh- rend der Geschäftsstunden hinterlegt gu und bis zur Beendigung der auptversammlung dort beläßt.
in Heinrichstal: bei der Gesell- \chafts?kasse, in Berlin: bei der Deutschen
Bank, Berlin
in Mährisch Schönberg : bei der Deutschen Vank Filiale Mäh- risch Schönberg, in E O oRi bei der Deutschen Vank Filiale Reichenberg,
in Prag: bei der Böhmischen Union-Bank, Prag,
in Wien: bei der Creditaustalt- Bankverein, Wien.
Die Hinterlegung kann ferner bei einer ertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar erfolgen. Jm Falle der Dr agung der Aktien bei einem Notar oder bei -einer Wert- papiersammelbank ist die BVescheini-
ung über die erfolgte Hinterlegun spätestens einen Tag nach Ablaw er HSinterlegungsfrist der Gesell- schaft einzureichen.
Heinrihstal - Wüstseibersdorf, Altvater/Sudetengau, 23, Mai 1942, Heinrichsthaler Papierfabrik Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
Awmberger Flaschenhütten Aktiengesellschaft, Amberg/Opf. Die Aktionäre werden hiermit iu der
am Dienstag, den 16. Juni 1942, vormittags 11 Uhr, im Gotischen Zimmer des Rathauses Amberg statt- S Hauptversammlung einge- ciden,
Tagesordnung:
1. Vorlegung des FJahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941 sowie des Berichtes des Aufsichts- rates.
2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung. i
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
4. Aufsichtsratswahl.
5. Wahl des Abschlußprüfers.
Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welhe ihre Aktien \pás testens zwei Tage vor der aubes- raumten Hauptversammlung bei der Geschäftsfasse oder bei einem deut- schen Notar hinterlegen und bis zum Abschluß der Hauptversammlung dort- selbst belassen.
Amberg/Opf., den 21. Mai 1942. Amberger Flaschenhütten Aktieus gesellschaft.
Der Vorstand: Karl Schneegluth.
[8787] Kölner Vürgergesellschaft, Aktiengesellschaft in Köln.
Zu der auf den 23. Juni 1942, abends 6 Uhr, im Vortragssaal der Kölner Bürgergesellschaft (Eingang nur Appellhofplaß) anberaumten 49. ors dentlichen Hauptversammlung wer- den die Herren Aktionäre hiermit er- gebenst eingeladen.
Der Jahresabschluß nebst dem Be- riht des Aufsichtsrats liegt während 14 Tagen vor der - Hauptversammlung im Geschäftszimmer zur * EinsiGluahme für die Herren Aktionäre aus.
Zur ne an der Hauptver- selben it und Abstimmung in der-
elben ist jeder Aktionär berechtigt, der eine Teilnahme nicht später als drei Tage vor der Versammlung dem Vorstand anmeldet. Wir bitten, die Ausweise gleichzeitig in Empfang zu nehmen.
Nan s:
1. Vorlage des Fahresa ues und des Geschäft8berihtes des Vorstan- des für 1941 mit dem Bericht des Bef blupfaisn:
2. Be MBR Mag, über die Ent- lastung des Vorstandes und des
Wo tsrats. 3. Wahlen zum Aufsichtsrat. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1942.
Köln, den 25. Mai 1942. Der Vorstand: Toni Cader.
[8776] Vereinigte Piusel-Fabriken, Nürnberg.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am ontag, 15. Juni 1942, 11,30 Uhr, in den Räumen der Fndustrie- und FEH kammer, Nürnberg, Adolf-Hitler-Plaß Nr. 25, U degr ordentlichen
Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung: ;
1. Vorlage des JFahresabschlusses Be
1941 mit dem. Geschäftsberiht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates.
2. Beschlußfassung über die Veriven-
dung des Reingewinnes. 3, Entlastung des Vorstandes und des Ausfsichtsrates. 5 y 4. Wahl des Ao prljecs für das Geschäftsjahr 1942.
Aktionäre, die in der Hauptversamm- lung ihr Stimmrecht ausüben wollen, aben ihre Aktien — ohne Dividenden- heine — ni später als am 12. Juni 1942 bei der Gesellschaft
in Nürnberg, Praterstr. 19/21, oder
nicht später als am 11. Juni 1942 bei einer der folgenden Stellen: Deutsche Bank Filiale Nürnberg in Nürnberg, : Dresduer- Bank Filiale Nürnberg in Nürnberg, : Y Bayerische Vereinsbank in Nürn-
erg, : 7 Bayerische Staatsbauk in Mün- chen und Nürnberg, wie auch bei deren übrigen Filialen in Vayern, i:
Deutsche Bank in Berlin, Frank» furt a. M., München Dresden, Leipzig, Hamburg Bremen,
- Dresdner Bank in Berlin Frank- furt a. M., München, Dresden, Leipzig, Hamburg, Bremen, oder
bei einem deutschen Notar oder
bei einex Wertpapiersammelbank zu hinterlegen und bis zum Schluß der Hauptversammlung hinterlegt zu lassen.
Jm Falle der Hinterlegung ei einem Notar oder einer Wertpapiersammel- bank ist der Hinterlegungsschein un- verzüglich bei unserer Gesellschaft in Nürnberg einzureichen.
Der Aufsichtsrat. : Otto Gonnermann, Vorsiger.
wortlih für dev Amtlichen und Nichtamt-
e Teil, n , redaktionellen Teil, den An-
zeigenteil und für den Verlag: wo
i. V.: Rudolf Lan ysch in Berlin N Ï
Druck der Preußishen Ve-clag3- und Druere / GmbH., Berlin i
Sieben Beilagen
(einschl. Börsenbeilage und zwel Zentral- handel8registerbeilagen).
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S. 911) in Verbindun des Junnern vom 12. Fuli 1939 — T a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengaúu vom 29, August 1939 — IIT Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Georg Ostheim, geb. am 11, Fanuar 1887 zu Elberfeld, wobnß
gasse 12, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
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Deutscher Reithsanzeiger
Breußisther
taatsanzeiger
abholer bei dex Uungen an, in straße 32 Einzelneo 10 „ Sie werden nur gegen Va Betrages einschließli des Portos abg
monatli.
Erscheint an jedem Wo abends. ‘die N R A N T L T I A
für Selbstabholer H P SW 68, Wilk elma Nummern dieser E fosten 30 M/, einzelne en sder vorherige Einsendung
# 193033, /
WAazolgenpreis fi , einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petii-Zeile 1,85 A. — U en
A A an die gene Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, Ulle D elanfeitig be
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auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruæ (¿einmal S Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben
r den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile
chriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere uw! “ müssen 8 Tages vor dern Ein
Anzeigen dungs- termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. E
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913
Re. 122
Berlin, Donnerstag, den 28. Maï, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1942 a E E E E E L M R m
Inhalt des amtlichen Teiles
Deutsches Reich
Bekanntmachung über den Widerruf von Eten und die Aberkennung der deutschen T na ange ten eit.
Bekanntmächung der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung zur Preisbildung für Stickerei- und Spigßenerzeug- nisse vom 21. Mai 1942.
Bestimmung des Werberates der deutshen Wirtschaft über vorübergehende Einschränkung der Verteilung von Werbe- geschenken. Vom 12. Mai 1942.
Anordnung F Nr. 29 der Reichsstelle für Holz — Haupt- abteilung T — über Sondererhebung beim Waldbesiß über den Stand der Holzabfuhr am 30. Juni 1942. Vom 26. Mai 1942.
Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts,
* Au I, Nr. 56, und Teil I1, Nr. 17.
/
Amtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung
Auf Grund des § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutshen Staats- angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetbl. 1 S. 480) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staats- angehörigfkeit8erwerbes in der Ostmark vom 11. Fuli 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1235) erkläre ih im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen folgende Personen der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig:
Seh y, Helena Johanna, geb. Müller, geb. am 14. 3. 1907 in Hagenau /Elsaß,
Sommert, Nikolaus, geb. am 12. 4. 1908 in Fal- kenau a. d. Eger,
Sommert, Frieda, geb. Hubl, geb. am 5. 4. 1909 in Falkenau a. d. Eger.
Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag-
1. Fischer, Hans-Dieter, geb. am 4. 2. 1924 in Berlin,
2. Got l, Kornelia Romana, geb. Helbig, geb. am 23. 12. 1882 in Wien, :
3. G ó ul, Susanne Berta, geb. am 14. 1. 1918 in Wien,
4. a8 dan, August Walter, geb. am 8. 12. 1900 in
erlin, i
5. 4 a Heinrih Eberhard, geb. am T7. 9. 1903 in Celle,
6. Seh y, Karl, geb. am 12. 7. 1902 in Bischweiler/ Elsaß,
7.
8.
9;
nahmt.
Berlin, den 22. Mai 1942. Der Reichsminister des Fnnern. F. V.: Pfundtner.
Bekanntmachung: Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Ein-
Li volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den
udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. T mit den Erlassen des Reichsministers
aft in Prag 11, Tischler-
“ Reichenberg, den 23. Mai 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.
Anorduung i zur Preisbildung für Stickerei- und Spitßenerzeugnisse Vom 21. Mai 1942 Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur ommislars f des
Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Ans — vom 29.
[ ! j ktober 1936 (Reich8geseßbl. I : 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den
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(1) Für Stickerei- und Spigenerzeugnisse, die von einem
Vierjahresplan angeordnet: '
Mitglied der Fachuntergruppe Maschinenstickerei und gestickte * Spigen hergestellt und im inländischen Geschäftsverkehx ver- kauft werden, hat der Hersteller den höchsizulässigen Verkaufs- preis nach besonderen Richtlinien zu bilden.
werden vom Reichskommissar für die Preisbildung durch Mit- teilung an die V Ln Maschinenstickerei und gestickte Spitven erlassen und den
durch diese zugeleitet. der Fachuntergruppe zwei Wochen nah dem Zugehen der Be- nachrichtigung durch die Fachuntergruppe in Kraft, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist. Aenderungen der Richtlinien gilt die Und 3 entsprechend. :
ie Richtlinien
itgliedern der Fachuntergruppe Sie treten für das ait Mitglied
Für Ergänzungen und egelung der Säße 2
For
(2) Der Reichskommissar für die Aa kann be- stimmte Stickerei- und Spitzenerzeugnisse von dieter Anord- nung ausnehmen und andere Waren in sie einbeziehen.
82 Der UON ven Gar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor- schriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
83 Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung etlordertichen Rechts- und Verwaltungsvor]chriften,
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Soweit nichts anderes bestimmt ist, finden mit dem Fn- krafttreten dieser Anordnung für ihren Geltungsbereih die Vorschriften des § 17 Abs. 1 bis 4 des Spinnstoffgesebes vom 6. Dezember 1934 (Reichsgeseßbl. T S. 1411), die allgemeinen Preiserhöhungsverbote, die Verordnung zur Preisbildung in der Spinustoffwirtschaft vom 9. Dezember 1937 (Reichs- geseßbl. I S. 1351) und die Vorschriften der §§ 23 bis 27 der Kriegswirtschaft8verordnung vom 4. September 1939 (Reichs- geseßbl. T S. 1609) keine Anwendung mehr.
S5 Die Anordnung tritt am 1. Juni 1942 in Kraft. Berlin, den 21. Mai 1942. \
Der Reichskommissar für die Preisbildung. F. V.: Dr. Flottmann.
Bestimmung
des Werberates der deutschen Wirtschaft über vorübergehende Einschränkung der Verteilung von Werbegeschenken
Vom 12; Mai 1942
1. Gegenstände, deren Herstellung allgemein oder nur für wecke der Wirtschaftswerbung verboten ist, dürfen nicht als erbegeschenke verteilt werden. L
Ausgenommen sind Gegenstände, die nachweislich vor einem Herstellungsverbot für Zwecke der Wirtschaftswerbung angeschafft worden Er wenn sie bereits mit einem Werbe- hinweis (Juschrift oder Aufdruck) versehen sind. ;
2, Die Regelung für Kalender aus Papier und deren Er- saßblöcke in 2iff. 3 der Bestimmung des Werberates über vor- übergehende Maßnahmen zur Papierersparnis vom 26. Mai 1941 (Reichsanzeiger Nr. 123) bleibt unberührt.
3. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer Bekannt- machung in Krast.
Berlin, den 12. Mai 1942.
Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft. Huntke.
Anorduung F Nr. 29 der Reichsstelle sür Holz — Hauptabteilung l — Betr.: Sonderregelung beim Waldbesiß über den Stand der Solzabsuhr am 30. Juni 1942
Vom 26. Mai 1942
Auf Grund der §8 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (Reichsgesebbl. I S. 1677) in Verbindung mit der
Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags vom 4. März 1938 (Reichsgeseßbl. I S. 234) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 2028) und der
Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags im Lande Oesterreich und in den sudetendeutshen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (Reichsgeseßbl. T 1939 S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 2029)
ergeht folgende Anordnung: /
I. Allgemeines
Gemäß Anordnung F Nr. 24 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung I — vom 1. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1941) haben alle Forstbetriebe (Staatswald und Nichtstaatswald) die Höhe der Holzabfuhrrückstände ‘aus dem Soli des Forstwirtschaftsjahres 1942 und der früheren
twirtschaftsjahre auf dem Formblatt der Holzeinschlags- nachweisung, zusammen mit dem Stand des Derbholzein- \hlages, am 31. Januar, 30. April und 31. Oktober 1942 zu melden.
Die besondere derzeitige Lage der Holzabfuhr macht es im Hinblick auf die D na der 'Holzbevorratung der Rüstungswirtschaft erforderlich, daß" die Höhe der Holzvor- râte im Walde zwischen dem 30. April und 31. Oktober 1942 durch eine Sondererhebung beim Waldbesig aller Besiyarten nah dem Stande vom 30. Juni 1942 — ohne Nachweis des Derbholzeinshlages — festgestellt wird. Die erb eit die im Auftrag des Reichsforst-
ne durchgeführt wird, ist vom Statistishen Zentral- aus\chuß genehmigt.
IT. Durchführung der Sondererhebung |
A. Meldeverfahren
1, Die Sondererhebung beim Waldbesiß über den Stand der Holzabfuhr am 30, Juni 1942- ist nach dem durch die Anordnung F Nr. 24 der Reichsstelle für Holz — Haupt- abteilung T — für die Aufstellung Prüfung, Zusammen- l eriebe und Vorlage der- Holzeinshlag8nachweisung vorge- riebenen Verfahren durchzuführen.
2. Der Stand der Holzabfuhr im Staatswald und im Nichtstaatswald von 50 ha Größe und darüber ist forstamt3- bzw. betriebsiveise, der im Nichtstaatswald unter 50 ha Größe durch die Prüfungsstellen gem?indeweise mit Hilfe eines für alle Waldbesißarten einheitlihen Vordrucks zu er- heben. Die Forstämter bzw. Waldeigentümer (Waldnußzungs3- E Bürgermeister) haben je zwei Vordrucke auszus üllen.
'8. Von der Meldung für den Staats8wald ist eine Ausfertigung bis spätestens zum 5. Fuli 1942 dem Forst- und Holzwirtschaftsamt zu übersenden, das sie nah er- folgter Zusammenstellung an das zuständige Landesforstamt (Landesforstverwaltung, Regierungsforstamt) zum dortigen Verbleib weitergibt. Die zweite Ausfertigung ist zu den Akten des Forstamtes zu nehmen.
4. Die nichtstaatlihen Forstbetriebe von 50 ha Größe und darüber haben bis spätestens 5. Fuli 1942 eine Ausfertigung der zuständigen Prüfungsstelle vorzu=- legen, die zweite verbleibt dem Focstbetrieb.
Für die nichtstaatlichen Forstbetriebe unter 50 ha Größe fertigen die zuständigen Prüfungsstellen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der Bürgermeister, gemeindeweise zu- sammengefaßte — jedoch nah Körperschaftswald und Privat- wald getrennte — Meldungen bis zum 10. Fuli 1942. Sofern für den Kleinivaldbesiß diese Unterlagen nicht ohne Vornahme umfangreicher Einzelerhebungen zu beschaffen sind, genügen sorgfältige Schäßungsangaben.
Die Einzelmeldungen für den Nichtstaatswald sind nah Zusammenstellung zu den Akten der Prüfungsstelle zu nehmen.
5, Die Prüfungsstellen fertigen getrennte Zusammen- stellungen der Meldungen für den Körperschaftswald ins=- gesamt, Privatwald von über 50 ha Größe und darüber, Privatwald von unter 50 ha Größe und für den Privativald insgesamt unter Benußung des Vordrucks und reichen diese den Forst- und Holzwirtschaftsämtern bis spätestens zum 18. Fuli 1942 ein. Die Forst- und Holzwirtschafts- amter reichen die Zusammenstellungen für ihren Bezirk, die getrennt nach Staatswald, Körperschaftswald insgesamt, Privativald von 50 ha Größe und darüber, Privatiwald von unter 50 ha Größe, Privatwald insgesamt und Gesamtivald des Bezirks ebenfalls unter Benußung des Vordrucks zu fertigen sind, der Reichsstelle für Holz — Abteilung 1 —- bis spätestens zum 25. Fuli 1942 ein.
B. Beschaffung der Vordrucke
Der Vordruck: „Meldung des Waldeigentüners (oder -nußungsberechtigten bzw. des Bürgermeisters) über die Holzabfuhr nah dem Stand vom 30. Juni
1942“
wird für die nichtstaatlichen Forstbetriebe in dex erforder- lichen Anzahl kostenlos durch den Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“ auf dem füc die Holzeinshlagsnahweisung üb- lichen Wege geliefert. Mehrbedarf an Vordrucken ist durch die Forst- und Holzwirtschaftsämter beim Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Berlin N 4, Oranienburger Straße 59, unter
Vordruckbestellnxr. 761/42 unmittelbar anzufordern.
Der Bedarf an Vordrucken für die Staatsforstämter ist von den Landesforstämtern (Landesforstverwaltungen, Re- gierungsforstämtern) beim Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“ unmittelbar zu bestéllen. Die Lieferung exrfolgi ebenfalls kostenlos.
ITL, Schiußbestimmzungeu s
1. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung. fallen unter die Strafbestimmungen der eingangs genannten Verordnungen zur Verstärkung des Holzeinschlags. Vorsäßlich falsche Angaben unterliegen den Strafbestimmun- gen der Verordnung des Führers zum Schußé der Rüstungs- wirtschaft vom 21, März 1942 (Reichsgeseßbl. 1 S. 165) und der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Ver- ordnung des Führers zum Schuße der Rüstungswirischaft vom 25. April- 1942 (Reichsgeseßbl. I S. 246).
2. Diese- Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt für die Dauer der Durchführung der Sonder=- erhebung. i i
Berlin, den 26. Mai 1942. é Der Reichsbeauftragte für Holz. J. V.: Stor ck.
Bekauarnmachung Die am 27. Mai 1942 ausgegebene Nummer 56 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält: Erlaß des Geer über die Ernennung der Beamten und die
Beendigung des Beamtenverhöältnisses im Geschäftsbereih des Genevalgouverneurs. Vom 20. Mai 1942.
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