1942 / 124 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 May 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Beilage zum Neih8- und Staatsanzeiger Nr. 123 vom 29. Mai 1942. S. 4

L

reditkafse für Hausbesitzer

in Kopenhagen.

Am Dienstag, dem . Juni

1942, um 15,30 Uhr wird im

Hause der Kreditkasse, Raadhus3-

pladsen 59, die ovdentliche jährliche

Hauptversammlung mit folgender

Tagesordnung abgehalten: .

1. Vorlage der revidierten Bücher und der Bilanz für das Geschäft3- jahr vom 1. April 1941 bis zum 31. März 1942.

. Bericht der Kasse über das ver- =

flossene Geschäftsjahr. Erscheint an jedem Woh abends3. Begngöpoels durch die Poft monatli . Wahl eines kommittierten Fnter- 2,30 ÆA einschließlich 048 A Beitungögebi pr E ohe Behaligeld, für Selbst-

s s abholer bei der UAnzeigenstelle o n essenten an Stelle des der Reihe Bestellungen an, in Berlin für Séclbstabholer die Anzei N e VE O nach zurückgetretenen. C fn, einzelne Vertagen 10 M. Gie werden nur gegen Barzahlung cder vorherige Einsendung

Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernspreh-Sammel-Nx.t 19 33 33.

E | VITT, 1, Forderungen an E E aa Va . RAM a) für zurückbehaltene Reserven und Prämien- E M E [N überträge aus dem laufenden Rüversiche- rungsverfkehr: Unfallversicherung . . « 4 Hastpflichtversicherung . - Sonstige Versicherungen . b) Sonstige Forderungen i . Forderungen an andere Verficherungsunter- - nehmungen: é 2 a) für zurückbehaltene Reserven und Prämien- überträge aus dem laufenden Rückversiche- rungsverkehr: Unfallversicherung . Hastpflichtversicherung Sonstige Versicherungen . b) Sonstige Forderungen .. . Forderungen aus Krediten, die nah § 80 des

Noch: Dresdner Feuerversiherung a. G. [E E E [D

B. Ausgaben. x 1. Zahlungen für Versicherungsfälle der Vorjahre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen: a) Kraftfahrunfallversicherungsfälle: L gdleiftet - . » ._» 907,29 2. zurüdgestellt . §250, b)- Kraftfahrhaftpflichtversiherungsfälle: Ll. geleistet 2. zurügestellt e) Kraftfahrkasfoversiherungsfälle: L Uet 2. zurüdckgestellt ) Laufende Renten: 1. abgehoben 2. niht abgehoben

177 060,97 59 740,76

Uugzeligenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit- 1,10 A, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 ÆK. nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Ulle

find auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondeve ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter- strichen) oder dur werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Ei;

straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) e R

. Zahlungen für Versicherungsfälle im Geschäftsjahr aus selvst abgeschlossenen Versicherungen: a) Krafifahrunfallversicherungsfälle:

1. geleistet 2. zurüdckgestellt . b) Kraftfahrhaftpflichtversicherungsfälle: ]. geleistet 2. zurügestellt c) Kraftfahrkaskoversicherungsfälle: 1. geleistet . 2. zurückgestellt . d) Laufende Renten . «

. Rückversicherungsprämien für: a) Kraftfahrunfallversiherung . b) Kraftfchrhaftpflichtverfiherung « « « -. o c) Kraftfahrkasfkoversicherung .|

. Verwaltungskosten für selbst abgeschlossene Versiche- rungen:

a) Kraftfahrunfallversicherung: 1. Agenturprovisionen . . . . Sonstige Verwaltungskosten . . . Beiträge an Berufsvertretungèn . , b) Kraftfahrhaftpflichtversicherung: 1. Agenturprovisionen . . „# 2. Sonstige Verwaltungskosten .. 3. Beiträge an Berufsvertretungen . c) Kraftfahrkaskoversicherung: 1. Agenturprovisionen 2. Sonstige Verwaltungskosten . . « 23 510,— 3. Beiträge an Berufsvertretungen . 119,70

. Prämienreserven: Deckungskapital füt laufende Kraft-

fahrhaftpflichtrenten

52 066,11 12 252,—

7450,55 . . 6713,90 29,10

.., 94049,74 . 102 608,30 522,47

. Prämienüberträge, abzüglih des Anteils der Rüdck-

versicherer:

a) Kraftfahrunfallversiherung

b) Kraftfahrl,aftpflichtversicherung . c) Kraftfahrkasfkoversicherung

. Prämienrüstellungen für ruhende Kraftfahrversiche- |

rungen, abzüglich des Anteils der Rückversicherer:

a) Kraftfahrunfallversiherung . - « e o o o o b) Kraftfahrhaftpflichtversiherung . . « c) Kraftfahrkaskoversicherung

E ck S S: §ch %: S

197 180

48 631/01

168 118

641 537

39 419

Ueboci ¿s «

& S E q Q. S. P

gun r

A. Einnahmen. 1. Vortrag aus dem Ueberschuß des Vorjahres a) Aus dem Versicherungsbetrieb: . Veberschuß: in der Feuerv er Geg: « «e e e o o 0 8 in der Einbruchdiebstahlversicherung . . in der Wasserleitungsschädenversiherung . . in der Glasversicherung A in der Unfall- und Hastpflichtversiherung -, in der Kraftfahrversicherung S b) Aus allgemeinen Einnahmen: . Kapitalerträge: a) Erträge aus Beteiligungen b) Zinsen s c) Mieterträge, netto. ... « .- . Gewinn aus Kapitalanlagen: Kursgewinn, tatsächlih . Sonstige Einnahmen: / Anteilscheinzinsen 1935, unerhoben .... Aus abgeschriebenen Forderungen . » « » «

B. Ausgaben. a) Aus dem Versicherungsbetrieb . . . b) Aus allgerneinen Ausgaben: . Steuern und öffentlihe Abgaben . « « - . Abschreibungen C0 E E E . Verlust an Kapitalanlagen: a) Kursverlust, buhmäßig. « « « « - - b) Kursverlust, tatsählih . . -«.. . Sonstige Ausgaben: a) Zinsen auf Sicherheitsstock .„ „e ooo b) Zuwendung an Beamtenversorgungskafse. .. c) Zuwendung an Hofrat-Schumann-Stiftung. « d) Ünerhobener Prämiennachhlaß s e) Rülage für besondere Zwedckte der Schadenver- hütung ; f) Sonderschadenreserve g) Rücklage für Reparaturen

Gesamtübershuß und dessen Verwendung: an die Rücklage für Prämienrückgewähr „. « « - Vortrag auf neue Rechnung . « «ooooo

Zusammenstellung des Gesamtergebnisses.

RAMA

605 316 72 814 4 859 189

99 306 22 295

393 829 53 537

1558 571

16 673

1536 276 22 295

263 887

700 220

60 T4

604 267

4 267

Bilanz für den Schluß des Geshäftsjahres 1941.

A. Aktiva. i : . Forderungen: Haftung für den Sicherheitsstock . Grundbesiß

. Hypotheken . « » ck o . Schuldscheinfordexungen; a) gegen öffentlihe Körperschaften b) Sonstige . Wertpapiere C E . Beteiligung an einem gemeinnüßigen Unter- nehmen . Guthaben: 1, bei Banken ; E E e 2. «Forderungen gegen Sicherheit sowie aus Hinterlegungs- und Verrehnungskonten «

RAMA

—] 3 470 761

1 304 488/02

RAMA 1 300 000

1110 000 4513 706

210 920

10 000

28

H

Aktiengesezes bzw. § 34 des Versicherung3auf- sichtsgeseßes nur mit ausdrüdlicher Zustimmung des Aufichtsrates gewährt werden dürfen . 4. Forderungen an Aufsichtsratsmitglicder . . 5: E. s Ls # o 60S 6. Scheck3 . . . . o. 0 . . . ® . 6 . . . . . Rückständige Zinsen . Außenstände bei Generalagenten und Agenten: 1. aus dem Geschäftsjahr „- « « «e o. 2. aus früheren Jahren . « . Rückstände der Versicherten . . Kassenbestand einschl. Postscheckguthaben . . „. . Fnventar und Drucksachen (abgeschrieben) . . . Hinterlegte Werte für Kautionen

B. Passiva. . Sicherheitsstock. . . a i . 1. Geseßlihe Rüdcklage, § 37 des Versicherun aufsichtsgeseßes: Hauptrüdlage: a) Bestand am Schlusse des Vorjahres . . b) Zuwachs im Geschäftsjahre. . . « « - - . Andere Rücklagen (freie Rücklagen): a) Sonderrüdlage «o 0 b) Rücklage für Prämienrückgewähr . . c) Außerordentliche Rü&lagen: . . - . für Geschäft8ausbau und Betrieb . . . . für Ablösung des Sicherheitsstocks . für Katastrophenfälle . . für Steuern und unvorhergesehene Fälle . für bestimmte Zwede der Schadenver- hütung 6, für Reparaturen «e eo o. ITT. Wertberichtigungen: Grundbesißentwertungskonto IV. Rüdstellung für ungewisse Schulden . « « -- V, Prämienreserven: Deckungskapital für: laufende Haftpflichtrenten . . « « o o. laufende Kraftfahrhaftpflihtrenten . . . « «

VI. Prämienüberträge für:

. Feuerversicherung . - --. . . Einbruchdiebstahlversiherung. « « . Wasserleitungsschädenversicherung ú . Glasversicherung. « - - - - o - x . Unfallversicherung « « «. «o. 7 . Hastpflichtversiherung « « « o - ¿ . Kraftfahrversicherung:

a) Unfall. « e ea o o od

b t E 4 Aa T A 2 R e. . o. 22 712,34

g8-

22 442,58

50 000

327 166

3 768 386

400 900 1077 969

216 500 200 000 500 000 400 000

148 472

_18 805 65 481

47 651,57 F

1 179 390/0(

125 787 17 490 1017 41 730 73 087

92 806

VIL. Prämienrüdstellungen für ruhende Kraftfahrver- : sicherungen « - - . « VIIT. Schadenreserven: A, 1. Feuerversiherung .-. . « « «« . Einbruchdiebstahlversicherung « « . Wasserleitungsschädenversicherung . Unfallversicherung. « « « - - - ao E raftsahrversicherung: a) Unfall E 13 686, b) Haftpflicht. « « « « « « « 89 019,76 c) Kasko. 4 ooo

B. Sonderschadenreserve. . « - .- . « IX. Sonstige Reserven . . . -

D 0 i 69 d3

a) für einbehaltene Reserven aus dem laufen-

den Rüversicherungsverkehr . . . « . -

b) Sonstige Verbindlichkeiten . .. . « «-

, Verbindlichkeiten gegenüber anderen Vetsiche- rungsunternehmungen:

a) für einbehaltene Reserven aus dem laufen-

den Rückversicherungsverkehr . . « « « -

ä b) Sonstige Verbindlichkeiten E

XI. a) Sonstige Verbindlichkeiten: :

1, aus Verrechnungskonten. „. - . . . +

2, Versicherungssteuer . . - o. . «

} Zahlungen von Versicherten und Agenten

E e

4, Zinsen auf Sicherheitsstock für 1936/40 .

5, Pia auf Sicherheitsstock für 1941 . .

6, Hypotheken, Grund- und Rentenschulden

auf dem eigenen Grundbesiß . . . . ..

7, Verbindlichkeit. aus der Annahme von gezog.

Wechseln oder der Ausstellung eig. Wechsel

8, Verbindlichkeiten gegenüber Banken . .

9. Verbindlichkeit. aus Betriebsspareinrichtung.

10, für Pensiousverpflihtungen . « « «

11. Unerhobener Prämiennachlaß » « « . »

b) Rechnungsabgrenzungsposten

X11. Hofrat-Shumann-Stiftung. „. « « « + «

XIII. Kauütionsguthaben von Vertretern u. Angestellten

XIV. Ueberschuß . 0: D... S 00 D 0S M:

. 15 060,—

68 899 4511 2737

29 472

96 323

117 765 75 000

X. 1. Verbindlichkeit. gegenüb. Konzernunternehmen: -

49-796

112 267 15 187

9 454 295 12 000

12 003 760 | 1 500 000

—| 3 768 386

198 431 55 451

327 166

19 162 31 975

190 077

2/992 941

39 419

286 621

Dresden, am 31. Dezember 1941, Der Vorstand.

eutsprechen.

Dresden, am 2. April 1942.

aufbewahrt sind. Dresden, am 20. März 1942.

Der Treuhänder. Curt

Prämienreserve zu rechnen ist, liegen nicht vor. Dresden, am 9. Februar 1942.

666 106|

51-942 190 077 604 267

12 003 760

510 000/-

1531 310

31

51 28 28

Als vom Reichsaufsichtsamt für Privatversiherung zugelassener Prüfer der Gesellschaft bestätige ih nah pflihimäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Versiherungsunternehmung“ sowie ‘der ‘vont Vorstande erteilten Aufklärungen und Nachweise, daß die Buchführung, der Rehnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den- Rechnungsabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften | [

H. Herter.

Herrmann.

Das gemäß § 65 Absah T des Geseßes über die Beaufsichtigung der privaten

Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 berechnete

Deckungsrücklagesoll beträgt bei der Dresdner Feuerversicherung a. G. in Dresden

am 31. Dezember 1941 Nf 84 287,43. i

| Schadenfälle, in denen ein Teil der Schadenreserve zur deckungspflichtigen res 4

Herbert Bahr, Versicherungsmathematiker,

Gemäß § 73 des Geseyes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungs- unternehmungen und Bausparkassen vom 6, Juni 1931 bestätige ich, daß die in der vorstehenden- Bilanz eingestellten Deckungsrücklagen vorschriftsmäßig angelegt und

07

; Vors eines Revisors. z : Vorschlag zur Genehmigung einer außerordentlihen Teuerungszulage. . Vorschlag zur Genehmigung der Anstellung eines Bevollmächtigten und des für diese Stellung ange- seßten Gehalts. Einlaßkarten werden bis zum 9. Juni d. J. im Geschäftsraum der Kreditkasse an die stimmberechtigten Jnteressenten ausgeliefert, und zwar gegen Vorzeigung eines Verzeichnisses Uber ihre vor dem 30. November 1941 auf ihren Namen notierten Obligationen emäß den näheren Bestimmungen in 2 36 der Satzungen. , Kopenhagen, den 20. Mai 1942. Der Vorstand.

S

10. Gesellschaften m. b. H.

[8513] Hessisch-Hannoversche Basalt-Union G. m. b. H., Kassel.

Aus dem Aussihtsrat ausge chieden

ist durch Tod Herr Steinbru Die

Diedrich Wegener, Hannover. Däsuür

wurde neugewählt lt. Gesellshafterver-

sammlungsbeschluß vom 28. 5, . 1941

Herr Direktor August Hupe, Hannover.

3856 Pie Firma Siemens-Rheinelbes- Schuckert-Union Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist aufgelöst. um Liquidator ist Peer Friedrich chulße, Berlin NW 7, Unter den Linden 36, bestellt wovden. Sh: for- dere die Gläubiger der ejellshaft auf, sih bei dieser zu melden. Der Liquidator. F. Schulte.

[7426] i | Die Firma Veeck Söhne GmbH. Jdar-Obersteiu 2, ist durch Beschluß “der Gesefff{hafterversamilung vom 15. Mai 1942 aufgelöft. Et Die Gläubiger der Gesellshaft wer- den hiermit aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. JÎdar-Oberstein 2, -15. Mai 1942. Die Liquidatoren: Carl Peter Veedck. Fried. Rud. Veedck.

S 11. Genossenschaften 7208

] reditverein zu Freystadt, Westpr., eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in

Liquidation Alle Mitglieder werden hiermit aufs gefordert, thre Ansprüthe auf das Mit» liederguthaben durch Einreichung des uittungsbuches bis zum L. Sep: tember 1942 anzumelden. : Vevrspätet eingehende Ansprüche blei- ben unberücksichtigt. i Freystadt, Westpr., 15. Mai 1942, Die Liquidatoren: Karl Prange. Max Kern.

6639]

| Am Dienstag, den 2. Juni 1942, nachmittags 5 Uhr, findet in meinem Geschäftszimmer die Genossenschafts- versammlung des früheren Bau- u. Sparvereins Lassau in Liquidation statt, zu der alle Mitglieder eingeladen werden. Tagesordnung: Aenderung der Satzung dahingehend, van der Rest des Kassenbestandes bei der Liquidation anders verwendet werden kann, als ur- prünglih vorgesehen war. Die Ver- ammlung ist jedem Falle beschluß-

ähig. ;

Bau- u. Sparverein Lassan, Kr. Greifswald. _JF.A.: Rakow.

f O

12. Offene Handels- und Kommanditgesellshasten

8024] Auflösung.

Durch Uébernahme des „Cottbuser Anzeiger“ durch die P ertas G. m. b. H. ist die Unterstüßzungskasse der Firma Albert Heine, Buchdruckerci und Verlagsanstalt, Cottbuser An- zeiger K. G., Cottbus, nah Beschluß der Mitgliederversammlung vom 18. 4. 19422 aufgelö} worden. Die en beim Amtsgericht Cottbus ist erfolgt und zu Liquidatoren die Herren: Hugo Klaue, Cottbus, Calauer Str. 7, und Erih Fuhrmeister, Cottbus, Hubert- stvaße 21, bestellt worden,

. Cottbus, den 20. Mai 1942.

Der Vorstand i. Liquid.

E termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Nv. 124

Berlin, Sonnabend, den 30, Mai, abends

1942

PBosftscheckkonto: Zerlin 41821

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Anordnung über die Anerkennung der Wirtschaftsgruppe Schiffbau. * Vom 27. Mai 1942.

Erlaß über unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbraucher.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Druckfehlerberichtigung der Bekanntmachung gemäß § 8 des Luftschußgeseßes, in Nr. 108.

Anordnung V 50 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art zur Aufhebung der Anordnung V 45 (Bezug von Großglas- gefäßen) vom 29. Mai 1942.

Anordnung Nr. 38 der Reichsstelle „Chemie“ (Absazregelung für stistoffhaltige Düngemittel). Vom 830. Mai 1942.

Berichtigung der Anordnung zur Regelung der Preise für die im Junland anfallenden rohen Hirsch-, Reh-, Gemsen-, Mufflon, Wildschweins- und Elchfelle vom 20. April 1942, in Nr. 91.

Amtliches Deutsches Reich

Ministerialrat Dr. He \ se ist zum Ministerialdirigenten im Reichsjustizministerium ernannt. ;

Anordnung über die Anerkennung der Wirtschaftsgruppe Schiffbau.

Vom 27. Mai 1942.

Auf Grund von § 8 der Ersten Verordnung zur Durch- sihrung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Auf- aues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934

Q 8gesebbl. I S. 1194) ordne ih in Abänderung meines rlasses vom 25. Mga 1934, betreffend die Wirtschafts- Le Stahl- und Eisenbau, sowie meines Erlasses vom 4, Juni 1936 IV 5144/36 über die Eingliederung der Hersteller von Kriegsgerät in Wirtschaftsgruppen der Reichs- gruppe Fndustrie an: g - i j 1

Die FaGgruppe Schiffbau der Wirtschaft8gruppe Stahl- und Eisenbau wird in eine Wirtschaftsgruppe Schiffbau umge- wandelt, Die Wirtschaftsgruppe Schiffbau in Hamburg wird als alleinige Vertretung ihres Wirtschaftszweiges an- erkannt.

Die Wirtschaftsgruppe darf marktregelnde Maßnahmen nur mit meiner Zustimmung treffen.

8&2 Der Wirtschaftsgruppe werden alle Unternehmer und Unternehmungen (natürliche und uhe O ange- chlossen, die im stehenden Gewerbe in einem Fabrikations- betriebe herstellen: Kriegsschiffe aller Art, Schiffe Wi Hochsee-, Küsten-, Fluß-, Kanal- und Binnenschiffahrt aus Eisen, Holz, Eisenbeton oder in gemischter Bauweise; Schwimmkörper für {wimmende Geräte (z. B. für Bagger, que UVeberladevorrichtungen); Jishdampfer, Walfangboote, Fischlogger und andere Fischereihilfs- fahrzeuge; Schwimmdockanlagen.

83 ch ermächtige den Leiter der Reichs8gruppe Jndustrie, innerbalb der Wirtschaftsgruppe Schiffbau fe einé N: gruppe „Hochseeschiffswerften“ und "Binnen{chiffswer ten“ zu errichten. 8 4

Die Anordnung tritt mit dem 1. April 1942 in Kraft. Berlin, den 27. Mai 1942,

Der Reichswirtschaftsminister. F. V.: Dr. Landfried.

Erlaß

Betrifft: Unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbraucher

I.

Wie in den Vorjahren hat sich auch in diesem Jahr die Notwendigkeit ergeben, den unmittelbaren Einkauf der Ver- braucher bei den Erzeugern zu beschränken, um eine aus- reichende Versorgung der Märkte und der Verarbeitungs- industrie mit den wichtigsten Obstarten und mit Spargel sicherzustellen.

Die Hauptvereinigung der deutshen Gartenbauwirtschaft wird daher mit meiner Zustimmung durch die in dex Anlage beigefügte Anordnung, die demnächst im Verkündungsblatt des Reichsnährstandes veröffentlicht wird, die unmittelbare Abgabe von Obst und Spargel von Erzeugern an Verbraucher regeln. Die Anordnung richtet sih nicht nux an die Mitglieder der Gartenbauwirtschaftsverbände, sondern auch an Nichtmitglie- der; beim Verstoß macht sich also auh der Käufer E

Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft wird von dem ihr zustehenden Ordnungsstrasrecht gegenüber

Nichtmitgliedern keinen Gebrauch machen. Das Ordnung3- strafreht steht also gegenüber Personen, die niht Mitglieder der Gartenbauwirtschaftsverbände sind, insbesondere also gegenüber den Kleinverbrauchern, gemäß §8 4 und 5 der Ver- brauchsregelung-Strafverordnung in der Fassung vom 26. No- vember 1941 (Reichsgeseßbl. T S. 734) dem Sale tanit zu. Das Ernährungsamt hat daher auch das Recht der Einziehung anordnungswidrig gekauftècr Waren gemäß § 10 a. a. O. sowie das Recht der vorläufigen Verwertung dieser Waren gemäß 8 10 Abs. 3 a. a. O. Die Polizeibehorden können die vor- läufige Verwertung im Namen der Ernährungsämter anord- nen und durchführen; die endgültige Einziehung bleibt den Ernährungsämtern im Zusammenhang mit der Verhängung einer Ordnungsstrafe vorbehalten.

II.

Die neue Anordnung weist gegenüber der in meinem Erlaß vom 11. Fuli 1940 I A - 2028 vorgesehenen Be- stimmungen über den Direktverkehr folgende Aenderungen auf:

(1) Das Verbot des unmittelbaren Einkaufs der Ver- braucher bei den Erzeuge:n (Direktverkehr) in der vorliegenden Fassung erstreckt \sich zunächst auf Spargel und Erdbeeren und wird zu gegebener Zeit auf Fohannisbeeren, Stachelbeeren, Kirschen, Pflau- men, Zwetschen, Aprikosen (Marillen) und Birnen ausgedehnt. ;

(2) Das Verbot des Direktverkehrs erstreckt sich bei Erd- beeren und Spargel auf das gesamte Reichs8gebiet ohne Beschränkung auf einzelne Anbaugebiete; bei den übrigen genannten Erzeugnissen beshränkt es si auf die Hauptanbaugebiete.

(3) Das Verbot des Direktverkehrs bezieht sich auch auf Petsonen, die die Erzeugmsse gegen Tausch oder Dienstleistungen beziehen wollen. i

(4) Das Verbot des Direktverkehrs sieht eine dem Ver- bot nicht unterliegende Freigrenze für Käufe von nicht ortsansässigen Personen beim Erzeuger nicht vor.

(5) Für Aepfel sind Mindestablieferungsverpflihtungen vorgesehen.

TIT.

Um eine schnelle Anpassung der Vorschriften an die ihrer Natur nach leicht verderblichen Erzeugnisse zu gewährleisten, ermächtige ih die Ernährungsämter in allen Fällen, in denen leiht verderbliche Erzeugnisse infolge Mangels an Arbeits- kräften oder an Transportmitteln oder aus anderen Gründen nicht gesammelt, versandt oder verarbeitet werden können und der zuständige Gartenbauwirtschaftsverband keine sofortige Verwertungsmöglichkeit nachweisen kann, zur Vermeidung von Verderbgefahren Ausnahmen von der Anordnung der Haupt- vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft bei dem einen oder andexen Erzeugnis zu bewilligen, d. h. den unmittelbaren Einkauf der Verbraucher beim Erzeuger zuzulassen. Die Aus- nahmebewilligung ist je nach den vorliegenden Bedürfnissen örtlih und zeitlih zu begrenzen. Die Entscheidungen der Er- nährungsämter haben nur in engster Zusammenarbeit mit den Kreis8leitern der Partei und den Gartenbauwirtschaftsver- bänden zu erfolgen.

Berlin, den 4. Mai 1942. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Ba cke.

Anlage. Anordnung Nr. 15/42 i

der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau-

wirtschaft Betrifft: Unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbraucher i

Vom 1. Mai 1942

Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirt- schaftung. von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1942 (Reichsgeseßbl. T S. 1521), der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Brotaufstrimitteln, Speise- zwiebeln und Gewürzen vom 7. September- 1939 (Reichs- geseßbl. T S. 1731), der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 31. *Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. T S. 911) und des Erlasses des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 11. Fuli 1940 (D. Reichsanz. Nr. 169) wird mit Zustimmung des Reichs- ministers für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet:

I

(1) Der unmittelbare Verkauf von Spargel und Erd- beeren von Erzeugern an Verbraucher ist auch mit Wirkung für den Erwerber verboten. Dem Ver- fauf stehen gleih der Tausch sowie die Ueberlassung dieser Erzeugnisse gegen eine gewerbliche oder boruf- liche Gegenleistung (z. B: Dienste).

(2) Die Vorsißenden der Gartenbauwirtschaftsverbände werden ermächtigt, in den Hauptanbaugebieten mit Zustimmung des Vorsißenden der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft (Hauptvereinigung) für Fohannisbeeren, Stachelbeeren, Kirschen, Pflau- men, Zwetschen, Aprikosen (Marillen) und Birnen ein dem Absaßy 1 entsprechendes Verbot zu erlassen,

(3) Die Vorschriften der Absäße 1 und 2 finden keine Anwendung auf den Verkauf

a) auf Wochenmärktert,

b) von Erzeugern an Kleinverbraucher, die in der- selben Gemeinde c.nsässig sind,

c) von Erzeugern an benachbarte Ladengeschäfte, wenn die shriftlihe Genehmigung’ des zuständi- gen Gartenbauwirtschaftsverbandes vorliegt; die Genehmigung ist zu erteilen, wenn und soweit der Erzeuger sich shon bisher nahweislich dieser Absabform bedient hat.

Erzeuger im Sinne dieser Anordnung sind auch die Obstpächter (Käufer der Obstbaumbehänge). Ver- braucher im Sinne diese: Anordnung find auch die Großverbraucher (Gaststätten, Werkküchen, Bäder und Konditoren, Süßwarenhersteller usw.),

E

Den Erzeugern von Aepfeln werden in den Haupt- anbaugebieten Mindestablieferungsverpflichtungen (Avfelkontingente) auferlegt. Bei Festsezung der Kontingente sind den Erzeugern bestimmte Mengen für jede einzelne, im Haushalt des Erzeugers ständig verpflegte Person sowie darüber hinaus gewisse, von dem Vorsißenden der Hauptvereinigung noch zu be- stimmende Mengen zur freien Verfügung zu belassen. Der Umfang der Apfelkontingente ist in einer be- stimmten Gewichtsmenge festzuseßen.

Der Geltungsbereich und die Einzelheiten des Ver- fahrens über die Apfelkontingente werden durch eine Ausführungsbestimmung zu dieser -Anordnung ge- regelt. -Fn diejer werden auch die Stellen bestimmt, an die die Apfelkontingente abzuliefern sind,

TEL Klein- und Schrebergärtner sowie Haus8gartenbesißer, die Obst nicht erwerbsmäßig anbauen, fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Anordnung.

IV, —— Der Vorsibende der Hauptvereinigung oder die von ihm ermächtigten Stellen können zur Vermeidung unbilliger Härten allgeinein oder im Einzelfalle Aus- nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen.

Ne Zuwiderhandlungen werden nah den geltenden Be4 stimmungen bestraft. Erzeugnisse, die unter Verleßung dieser Anordnung erworben worden sind, können nah den Vorschriften der 88 9 und 10 der Verbrauchsregelung8-Strafver- ordnung in der Fassung vom 26. November 1941 (Reich8geseßbl. T S.' 734) eingezogen werden,

VI. Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung der Hauptvereinis gung der deutschen Gartenbauwirtschaft Nr. 25/40 betr. unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbraucher vom 11, Fuli 1940 (RNVbl. S. 386) sowie die Anordnungen der Garten=- bauwirtschaftsverbände, die die unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbraucher regeln, außer Kraft.

Berlin, den 1. Mai 1942. Der Vorsißvende der Hauptvereinigung der deutshen Gartenbauwirtschaft. Boettner.

Bekanntmachung __ Auf Grund von § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein- zichung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4, Oktober 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1998) wird das Ver- mögen folgender Personen

1. Alexander Mart y, geb. am 23. 9. 1896 in Vel. Kras« lovice, Gertrude Mart y, geb. Kraus, geb. am 15. 3, 1901 in Prag, zulegt wohnhaft in Prag XVI, Hollar= straße 16 y

. Ernst Fa ntl, geb. am 20. 5. 1890 in Blatna, zuleßt wohnhaft in Rokißan, Bahnhofsgasse 1

. Dr. Otto Gellner, geb. am 11. 8, 1884 in Bilin, Jrma Gellnex, geb. Karpeles, geb. am 1. 10. 1887 V4 “a zuleßt wohnhaft in Prag-Straschnit, Kurze Yale :

. Rudolf Hix\ch, geb. am 11. 9. 1880 in Karlsbad Adele Hi r |ch “aeb, Eisler, geb. am 20. 2. 1889 in Kolin, Frma Hir \ch, geb. am 15. 7. 1883 in Mestet, ivobnbett s e 6. 1912 in Dux, zuleßt -

ohnhaft in Prag 11, Wenzelsgasse 18 bzw. Biliner Str. 435 N E E, D

. Avde (Hugo) Bulowa, geb. am 24, 4, 1872 in L

dzt. wohnhaft in New York its

. Elfriede Pilz, geb. am 12. 2. 1903 in Aussig, zul wohnhaft in Prag VII, Belskystr. 17, sig, zulegt