1942 / 133 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jun 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 132 vom 9. Juni 1942.

Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, die Um- rechznung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität.

2. Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge für den amerifanischen, schweizerischen, italienishen, belgischen, hol- ländischen und deutschen Anleihebesiß wurden vom Schuldkapital ab- gesest; sie beliefen fich am 31. März 1942, ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkurjen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur neuen Parität, auf 48,8 Mill. K. für die Fnternationale 5} %ige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 80,3 Mill. A für die Deutsche Aeuzere Anleihe von 1924.

3. Die Unstimmigkeiten in den Aufrechnungen ergeben sich durch die Abrundungen.

Betrag (in Mill. L) am

i El. Bezeichnung der Schuld : 31.12.41 | 31. 3. 42

Nr.

B. SEchwebende Schuld

Zahlungsverpflihtungen aus der Be- gebung von

a) unverzinslichen Schaßanweisungen mit Gegenwert und von Reichs- E R E

b) unverzinslichen Schaßanweisungen ohne Gegenwert e 28,3 17,3

Kurzfristige Darlehen 4 520,0 | 5 271,0

Betriebskredit bei der Reichsbank . . 894,9 450,3

Summe der Zahlungsverpflichtungen | 60 629,3 | 66 845,1 Schazanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen. . « . « « - 7,8 14,6

Summe der schwebenden Schuld | 60 637,1 | 66 859,7

55 191,1 | 61 106,5

| IL. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine

fd __ Betrag a Bezeichnung der Schuld (in Mil. NA)

an 31. 12. 41 | 31. 3, 42

Anleihestock-Steuergutsheine . . . 89,1 89,1 NF-Steuergutscheine I . . 1159,2 II . , 2380,7 | 83 541,1 3 539,9

ITI. BetriebSanlageguthaben und Waren- beschaffungS8guthaben

Betriebsanlageguthaben | 548,3 Warenbeschasfungsguthaben . . . | 161,3 : |

Aus der Verwaltung

Neue Lohnsteuertabellen ab 1. Juli 1942

Für Lohnzahlungszeiträume, die nah dem 30. Juni 1942 be- ginnen, gelten neue Lohnsteuertabellen. Der Reichsminister der Finanzen hat außer der amtlichen Tagestabelle (Reichsgeseßtz- blatt 1 vom 14. Mai 1942 S. 297, Reichssteuerblatt 1942 S. 515) noch Lohnsteuertabellen für monatliche, fünfwöchentliche, vier- wögentliche, zweiwöchentliche, wöchentliche und vierstündliche Lohnzahlungen aufgestellt. Die neuen Lohnsteuertabellen sind bei dem Verlag ¿der Reichsdruckerei, Berlin SW 68, Alte Fakob- straße 106 (Postsheckonto Berlin Nr. 4), erhältlich.

Wirischaststeil

Kostbarer Altstoff

Selbst wenn eïnmal in fernen Tagen unsere Kohlen- und Eisenlager abgebaut, unsere Erdölquellen versiegt und au andere Rohstoffvorkommen erschöpft sein sollten, würden wir deshalb nicht auf Ruinen leben. Scneller als die natürlichen Vorräte hin- chwinden, wächst der Stand menschlicher Erkenntnis, die unauf- horlih neue Ausweichmöglichkeiten bereitstellt. Der Reichtum un nit aus, ex verlagert sih nur: verlagert sih auf For- chung und Technik, auf Laboratorium und Versuchsraum. Fn der Retorte vermögen unsere Chemiker heute in Bruchteilen von geit Stoffe herzustellen, für deren organishe Erzeugung die Natur Jahrtausende benötigt. Es mangelt uns an natürlichen Treib- stoffen, das durch Kohlenhydrierung gewonnene Benzin bahnt den Ausweg. Weil in unserer Klimazone keine Gummibäume wa sen, ersannen wir das Buna. Baumwolle wurde erseßt durh Zell- wolle, die heute auch schon in der Retorte erzeugt werden kann. Kunstharze und Leichtmetalle verbreiterten unsere Rohstoffdecke. Die gegenseitige Austcuschbarkeit der Grundstoffe hat in einem Maße zugenommen, das auh die kühnsten Träume voran- egangener Generationen übertrifft. Wir können heute aus fast jedem Stoff beinahe jeden anderen herstellen. Troydem können wir keine Neustoffe aus dem Nichts hervorzaubern. Denn jede Neustoffproduktion bleibt gebunden an eine s\tofflicche Aus- gangsbasis. Es wäre deshalb weit gefehlt, wollte man glauben, daß die Altstoffe durch die Entdeckungen der modernen Chemie wertlos oder gar überflüssig gewovden wären. Genau das Gegen- teil ist der Fall. Gerade die Altstofse müssen mithelfen, die stoff- lihe Ausgangsbasis, auf der sih alle Neuproduktion erhebt, immer wieder aufzufüllen. Sonst würde alles Produzieven und Kon- struieren schließlich doch nur eine Galgenfrist bedeuten, und ein- mal müßte troy allem Rangieren und kunstvollem Umfstellen der unerbittlihe Endtermin dennoch heranrücken. Daher gilt es, dem Kreislauf der Natur im Bezirk der Wirtschaft einen kün st- lihen Kreislauf der Altstoffe zur Seite zu stellen, der alle verbrauhten Gegenstände und Stoffe in den Schmelz- tiegel der unaufhörlihen Erneuerung zurückwirft.

Erst wenn es einmal in diese Beleuchtung gerückt wird, tritt die überzeitlihe Bedeutung der Altkleider- und Spinnstoffsamms- lung mit voller ilmrißshärfe hervor. . Gewiß muß die Sammel- aktion in erster Linie auf den Krieg und seine Bedürfnisse aus- gerihtet werden. Wer in diesen Tagen, der ausgegebenen Parole

Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 15. bis 20. Juni 1942

Nachtrag: Donnerstag, 11. Juni Berlin: Rudolf Karstadt A.-G., Berlin, 12 Uhr.

Montag, 15. Juni Berlin: Gebr. Krüger & Co. A.-G., Berlin-Köpenick, 10 Uhr.

Frankfurt/M.: Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen, Frank- furt/Main, 10 Uhr.

Hamburg: Deutshe Samoa-Gesellshaft, Hamburg, 12 Uhr.

Leipzig: 16d Baumwollspinnerei A.-G.,, Leipzig, ao.,

11% r. *

Düsseldorf: Losenhausenwerk Düsseldorfer Maschinenbau A.-G., Düsseldorf-Grafenberg, 17 Uhr.

Dresden: Seidel & Naumann A.-G., Dresden, 12 Uhr.

Nürnberg: Vereinigte Pinsel-Fabriken, Nürnberg, 11%4Uhr.

Dienstag, 16. Juni

Berlin: Deutsche Ges. zur Förderung des Wohnungsbaues ge- meinn. A.-G., Berlin, 9 Uhr.

Bremen: Bremer Woll-Kämmerei, Bremen-Blumenthal, 11 Uhr.

Dresden: Compagnie Laferne Tabak- u. Cigaretten - Fabriken, Dresden, 17 Uhr.

Erfurt: Gasfernversorgung Thüringen A.-G., Erfurt, 12/4 Uhr.

Aachen: Rheinische N Ratingen, 12 Uhr.

Stettin: had Portland - Cement - Fabrik, Stettin-Züllhow, 11 r.

Berndorf: Berndorfer Metallwarenfabrik Arthur Krupp A.-G., Berndorf, 12 Uhr.

Wien: Schrauben- u. Schmiedewarenfabriks-A.-G. Brevillier &

__ Co. u. A. Urban & Söhne, Wien, 11 Uhr. Wien: „Ziag“ Ziegel-Fndustrie-A.-G., Wien, 11 Uhr.

Mittwoch, 17. Juni Berlin: Agrippina P Teer ean s-A.-G., Berlin, 11 Uhr. agr Au R anufaktur A.-G.,, Grünberg i. Schl, r. ute erg A.-G, für Bergbau u. Hüttenbetrieb, Eisleben, 2 T: Berlin: Preußische Elektrizitäts-A.-G,, Berlin, 12 Uhr. Berlin: BUN O A,-G., Berlin, 12 Uhr. München: Mohr & Co. A.-G., München, 12 Vir: Stuttgart: F. H. Roser A.-G,, en 11% Uhr. Frankfurt/M.: Vereinigte Kapselfabriken Nackenheim-Beyerbach Nachf. A.-G., Nackenheim, 164 Uhr. Weida: Weidaer Jute - Spinnerei u. Weberei A.-G., Weida,

11 Uhr. Donnerstag, 18. Juni Berlin: Hannoversche Kaliwerke A.-G., Oedesse, 11 Uhr.

folgend, seine alten Anzüge, Kleider und Mäntel zu den Sammel- stellen trägt, denft mit Recht zunächst an die Arbeiter und Arbeite- rinnen in der Rüstungsindustrie und in der Landwirtschaft sowie an die Millionen Werktätigen im Frontbereih. Sie alle haben im nationalwirtschaftlichen Fnteresse eine Arbeit übernommen, bei der ein größerer Kleiderverichleiß unvermeidlich ist, und dieser zu- säßliche Verbrauch soll durch eine Gemeinschaftsspende des ganzen Volkes sichergestellt werden. Zusammen mit der Altkleidung liefern wir unjsece Spinnstoffreste ab und lassen sie in das zähnebewehrte Maul der Zerreißmaschine wandern, damit aus ihnen jene Reiß- wolle entsteht, die alsdann in neue Uniformen, Arbeits- und Berufskleidung als wertvoller Zusay eingeht. ;

Wir denken, wenn wir unsere Spenden zu den Sammelstellen tragen, an den Krieg, und sollten do gleichzeitig auch für einen flüchtigen Augenblick bereits über ihn hinausdenken. Sammlungen der Art, wie sie jeßt durchgeführt werden, sind freilih eine Kriegs- maßnahme, die e wird, sobald nf siegteihem Friedens- {luß die Zügel der Mangelwirtschaft gelockert werden können. Aber die Erkenntnis, daß wir pflegsam mit allem Altmaterial verfahren Mo das Verantwortung8gefühl, das uns im Um- gang mit Altstofsen auferlegt wurde, dar auch in der Folgezeit nicht wieder verlorengehen. Wir können, elbst wenn wir dereinst alle Blockademauern durchbrochen haben, niht mehr mit der Un- bekümmertheit früherer Geschlehter aus dem Vollen \chöpfen. Wir müssen Planen und rationelle Zukunftsvorsorge treiben, wenn die Erde Plat haben soll für die 2/4 Milliarden Erdenkinder, die sie beute bewohnen, und die dritte. Milliarde, die im Anrücken be- griffen ist. Nur wenn wir den Kreislauf der Rohstoffe schließen und alle Wexrtverluste nah Möglichkeit abdichten, werden wir uns rohstoffmäßig behaupten können.

Das Zeitalter der kapitalistishen Raubwirtschaft und des sorglosen Schlendrians ist abgetan. Wir müssen unsere Sinne scharfen, um im Schrott jederzeit das neue Eisen und den neuen Stahl, im Knochen Glyzerin und Kraftfutter, im Bogen Altpapier das neue Zeitungsblatt, in jedem Stosflumpen das neue Gewebe zu erahnen. Altes l pel rostet, sagten die Väter. Es ist die Pflicht der Söhne, diesen Schicsalsfpruch aufzuheben. Darum wird .bei allen Sammlungen, wie auch bei der Altkleider- und Spinnstoffsammlung, nicht nur eine ‘Dantkesshuld abgestattet und einer nationalen Verpflihtung Genüge. getan. Es wird zugleich eine neue, den Krieg überdauernde Erkenntnis etinexerziert.

Dr. Ng.

Berlin: Heinrichsthaler Papierfabrik

A.-G., Heinrichsthal,

12 Uhr. L : i

Berlin: Vereinigte Berliner Metallmöbel-Fabriken A.-G., 'Wei- gelsdorf, 15 Uhr. , l

Düsseldorf: A.-G. der Gerresheimer Glashüttenwerke vorm. Ferd. Heye, Düsseldorf, 11 Uhr. / j

Düsseldorf: Dampfschiffahrts-Ges. für den Nieder- u. Mittel- rhein, Düsseldorf, 16 Uhr.

Chemniß: Flocenbast A.-G., Plauen, 12 Uhr.

Hamburg: Harburger Eisen- u. Bronzewerke A.-G., Hamburg- Harburg, 15 Uhr.

Warmbrunn: Maschinenfabriken Wagner-Dörries A.-G., Bad Warmbrunn, 12!s4 Uhr. :

Köln: L ih Dampfschiffahrts-Gesellschaft, Köln, 2

L. München: Rosenthal-Porzellan A.-G., Selb, 12 Uhr. 2 B E Misburger Portland-Cementtwerk, Hannover, 11 Uhr. Altenburg: Vereinigte Altenburger u. Stralsunder Spielkarten- fabriken, Altenburg, 11 Uhr. E Vereinigte Maschinenfabriken A.-Geck Gumbinnen, 2 Uhr. Stuttgart: Vereinigte Trikotfabriken R. Vollmoeller -A.-G., Vaihingen a. d. F., 11 Uhr. Frankfurt/M.: Westbank A.-G., Frankfurt/M., 11 Uhr. j Freitag, 19. Funi j Berlin: Dufa Deutsche Uhrenfabrik A.-G., Berlin, 124 Uhr. Berlin: Überlandzentrale Grenzmark, Flatow, 10 Uhr. München: A.-G. für Licht- u. Kraftversorgung, München, 16 Uhr. Kohlscheid-Richterih: Anthracitgrube Carl L'riedrich A.-G. für A ag u. verwandte Fndustrien, Kohlscheid-Richterich, L,

Ane aae Eiwag Escher Eisenwarenhandlung A.-G., Esch, Luxemburg: Emeta Eisen- & Metallverkaufsgesellshaft A.-G., Luxemburg, 10 Uhr. München: Gesellshaft für Linde's Eismaschinen A.-G., Wiesbaden, r

Stuttgart: Sis Häuser A.-G., Lederfabriken, Backnang, 17 Uhr. Siegen: Peipers & Cie. A.-G,, Siegen, 11 Uhr /

Staßfurt: G. Sauerbrey Maschinenfabrik ‘A.-G., Staßfurt,

13 Uhr. i München: Berlaasásiatt vorm. G. J. Manz, Buch- u. Kndst- druckerei A.-G.,, München, 11-Uhr. i e Württembergishe Elektrizitäts-A.-G, Stuttgart, r. / i Heidelberg: Tonwarenindustrie A.-G.,, Wiesloch, Wiesloch, 10 Uhr. Sonnabend, 20.- Funi Berlin: R Post- u. Eisenbahn-Verkehrswesen A.-G. (Dapag-Esubag), Berlin, 11 Uhr. f

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Kanadische .....«+-

Bielefeld: Bielefelder A.-G. für Mechanische Weberei, Bielefeld, 12 Uhr.

Bremen: Bremer Papier- und Wellpappen-Fabrik A.-G., Bremen, T1 UBE.

Dresden: Dresdner Nähmaschinenzwirn-Fabrik, Dresden, 12 Uhr.

Leipzig: „Furtransit“ Rauchwaren-Lagerhaus A.-G., Leipzig, 12 Uhr.

Dresden-Miekten: Geór. Hörmann A.-G., Dresden: Mitten, 12 Uhr.

Offenburg: Spinnerei & Weberei Offenburg, Offenburg, 12 Uhr.

Graz: Steirische Wasserkraft- u. Elektrizitäts-A.-G., Graz, 11 Uhr.

Fn Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländishe Geldjorten und Vanknoten Telegraphische Augahiuaug

9, Juni 8, Juni Geld Brie| | Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo | 1 ägypt. Pfd.| —- Afghanistan (Kabul) 100 Afghani | 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Argentinien (Buenos | Aires) | 1 Pap.-Pes. | 0,588 0,592] 0,588 0,592

. Australien (Sidney) | 1 austr. Pfd. |

Belgien (Brüssel und | Antwerpen) | 100 Belga 39,96 40,04 | 39,96 40,04 Brasilien (Rio Janeiro) Brit.-Jndien (Bom- bay-Calcutta) .….…. 100 Rupien Bulgarien (Sofia) .… | 100 Lewa 3,047 83,053| 3,047 8,053 Dänemark (Kopen- hagen) 100 Kronen | 52,15 6562,25 | 52,15 6562,25 England (London) . | 1 engl. Pfd. E e Gs Finnland (Helsinki) , | 100 finn. M. | 5,06 5,07 | 5,06 5,07 Frankreich (Paris) .… | 100 Frs. Griechenland (Athen) | 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam) ch. | 100 Gulden |132,70 132,70 [132,70 132,70 Fran (Teheran) .….. | 100 Rials 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Jsland (Reyfjavik) . | 100 isl. Kr. | 38,42 838,50 | 38,42 838,50

Ftalien (Rom und 100 Lire 13,14 13,16 | 13,14 . 18,16

Mailand) Japan (Tokio und |

Kobe) . |1 Yen 0,587| 0,585 0,587 Kanada (Montreal) . | 1 kanad. Doll. Kroatien (Agram) .… | 100 Kuna 5,005 5,005 Neuseeland (Welling-

ton) . | 1 neuseel. Pf. s En Norwegen (Oslo) .. | 109 Kronen 56,88 56,88 Portugal Lissabon) . | 100 Escudo / 10,16 ; 10,16 Rumänien (Bukarest) | 100 Lei Schweden(Stockholm |

und Göteborg) .….. | 100 Kronen 59,58 59,58 Schweiz (Zürich,

Basel und Bern) | 100 Frs. 58,01 Serbien (Belgrad) . | 100 serb. Din. 5,005] 4, 2 Slowakei (Preßburg) | 100 slow. Kr. 8,609 8, Spanien (Madrid u.

Barcelona) .…..... | 100 Peseten 23,60 28,60 Südasfrikanische

Union (Pretoria,

Johannesburg) ... | 1 südafr. Pf. e Türkei (Zstanbul) . | 1 türk. Pfund 1,982 1,982 Ungarn (Budapest) . | 100 Pengöò Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpeso 1,201 1,201 Verein, Staaten von

Amerika (NewYork) | 1 Dollar _— —_—

1 Milreis 0,130 0,132] 0,130 0,132

1,6668 1,672| 1,668 1,672

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union 9,89 9,91 FPAH Ci as v nie doélocia/o:s Ï 4,995 5,005 Außralien, Neuseeland „..........- L 7,928 Britisch-Jndien ooooooooo. .... 1 74,32 Una es Ae Se o ov Cts 2,102 Ver. St. v: Amerika „........... él 2,502

Ausländische Geldsorten und Banknoten

9, Juni 8, Juni : Geld Brief | Geld Brief Sovereigns .…....- | Notiz 20,388 20,46 | 20,38 : 20,46

———.

20 Francs-Stüde für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars .….... |) 1 Stü 4,185 4,205| 4,185 4,205 Aegyptische .…..... | 1 ägypt. Pfd.| 4,14 4,16 | 3,99 4,01 Amerikanische: 1000—s Dollar .…. | 1 Dollar 1,39 1,41 | 1,34 1,36 2 und 1 Dollar .…. | 1 Dollar 1,39 1,41 | 1,34 1,36 Argentinische .….... | 1 Pap.-Peso| 0,44 0,46 | 0,44 0,46 Australische .…...... | 1 austr. Pfd. | 2,44 2,46 | 2,44 2,46 Belgische .…....««. | 100 Belgas | 39,92 40,08 | 39,92 40,08 Brasilianische . _. | 1 Milreis 0,08 0,09 | 0,08 0,09 Brit.-Fndische .…. | 100 Rupien | 22,95 283,05 | 22,95 28,05 Bulgarische: 1000 L u. darunter .….... | 100 Lewa 3,07 3,09 | 3,07 3,09 Dänische: große .. | 100 Kronen | 10 Kr. u. darunter . | 100 Kronen | 52,10 52,30 | 52,10 62,30 Englische; 10 £ u. darunter .……... | 1 engl. Pfd. | 3,19 3,21 3,09 3,11 Finnische Französische .…….«». |100 Frs. .….| 4,99 5,01 4,99 5,01 Holländische .…..…... | 100 Gulden |132,70 132,70 |132,70 1832,70 Ftalienische: große . | 100 Lire .| | JO Libê. 100 Lire 13,12 183,18 | 13,12 183,18 1 kanad.Doll.| ‘0,99 1,01 | 0,99 1,01 Kroatische …..….... | 100 Kuna 4,99 5,01 | 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei 100 Lei ……..| 1,66 1,68 | 166 1,68 Schwedische: große . | 100 Kronen | | 50 Kr, u. darunter . | 100 Kronen | 59,40 59,64 | 59,40 59,64 Schweizer: große 100 Frs. u. darufiter | 100 Frs. 57,88 558,07 | 57,88 08,07 Serbische 100 serb.Din.] 4,99 5,01 4,99 6,01 Slowakische: 20 Kr. u. darunter 100 slow.Kr. | 8,58 8,62 | 8,58 8,62 Südafr. Union 1... | 1 südafr. Pfd.| 4,14 4,16 | 3,99 4,01 Türkische .…......... | 1 türk. Pfund| 1,91 1,93 | 1,91 1,93

Ungarische: 100 P | 100 Pengö | 60,78 61,02 | 60,78 61,02

100 Kronen | 56,89 657,11 | 56,89 67,11

u. darunter .

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redakttonellen Teil, “den Anzeigenteil und für den Verlag. :

i. V.: Rudolf Lants\ch m Werlin NW 21 ® Qruck der Preußishen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin. Fünf Beilagen : (einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)

„07° 100 finn. M. | 5/055 65,075| 5,0655 6,075

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eigenstelle eingegangen sein.

termin

Nu. 133 tone Ne. 1/1018 | s wann s

Berlin, Mittwoch, den 10. Funi, abends

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Breslau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung Nr. 6 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirischaftsgruppe Metallwaren und verwandte Jndustrie- zweige über die Herstellung von Füllhaltern vom 6. Juni 1942.

Anordnung Nr. 10a des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Jndustrie- zweige über die Einschränkung der Herstellung und des Ab- saßes von Schmuckerzeugnissen vom 31. Vai 1942.

Anordnung Nr. 10b des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Jndusirie- zweige über die Einschränkung der Herstellung und des Ab- saßes von Schmuckerzeugnissen aus Edelmetallen vom 31, Mai 1942.

Dritte Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstücks- einrihtungsgegenstände vom 27, Januar 1942 (Reichsgeseßbl. T S. 53). Vom 26. Mai 1942.

Verordnung über den Verlauf der Zollbinnenlinie im Ober- finanzbezirk Wartheland.

Anordnung Nr. 39 der Reichsstelle „Chemie“ (Absaßregelung für Arzneimittel). Vom 10. Juni 1942.

Ambtliches

Deutsches Reich

Bekanntmachuug

Auf Grund des § 1 des Geseßes über die Einziehung

fommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichs- Jeseybl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Geseß über die

inziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 Reichsgeseßbl. 1 S. 479 —, der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31, Mai 1933 Gejeh- samml. S. 207 und dem Erlaß des Führers und Reichs- kanzlers über die Verwendung des eingezogenen Vermögen® von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 Reichsgeseßbl. 1 S. 303 ist das gesamte JFnlandsvermögen der Juden

1. Georg Jsrael Aron, geb. am 24. 7. 1866 in Zielenzig, Kreis Sternberg, wohnhaft gewesen in Breslau, Schwerinstr. 64, verstorben am 30. 10. 1941, Eva Sara Böhm , geb. am 10. 7. 1878 in Beuthen O/S, wohnhaft gewesen in Breslau, Augustastr. 53, verstorben am 14. 1. 1942 in Breslau,

Cäcilie Sara Brinniger, geb. am 25. 8. 1849 in Lissa, wohnhaft gewesen in Breslau, Höfchenstr. 17, verstorben am 11. 12. 1941,

Max Fsrael Danziger, geb. am 22. 10. 1870 in Schwersenz, wohnhaft in Breslau, Kürassierstr. 20, und seiner Ehefrau Margarete Sara Danziger, geb. Goldberger, geb. am 6. 4. 1879 in Breslau und thres Sohnes Ludwig Jsrael Danziger; geb. am 4. 8. 1906 in Breslau, : Gustav Fsrael Haas, geb. am 9. 10. 1895 in Wesse- licka/Mährish-Weißkirhen, zuleßt wohnhaft in Troppau, Wallgasse 7, jeßt im Protektorat,

Simon Jsrael Hirsch, geb. am 28. 1. 1864 in Mielec/Polen, zuleßt in Breslau, Goethestr. 24/26 wohnhaft gewesen und - seiner Ehefrau Hulda Sara Hivrsch, geb. Grünfeld, geb. am 12. 7, 1870 in Beuthen O/S, beide 1941 verstorben,

JTsidox Jsrael Hirschel, geb. am 26. 12. 1863 in Strenze, Kr. Kempfen, wohnhaft in Bresla, Goethe- straße 5 und seiner Ehefrau Berta Sara Hirschel, geb. Gomma,

. Richard Jsrael Horwit, geb. am 31. 10, 1887 in Breslau, wohnhaft gewesen in Breslau, Goethestr. 18, verstorben am 7. 12. 1941,

Wilhelm Fsrael Fungmann , geb. am 24. 12. 1873 in Minken, Kreis Ohlau, wohnhaft in Riebnig, Kreis Brieg, und seiner Ehefrau Gertrud Sara Fung - mann, geb. Kohn, geb. am 19. 12. 1877 in Breslau, Arnold FJ\srael R acfn nkelstein, geb. am 25. 2. 1869 in Rosdzin, Kreis Beuthen O/S, früher in Breslau, Sadowastr. 34, jeßt in Riebnig, Kreis Brieg, wohnhaft und seiner Ehefrau Rosa Sara Kar - E geb. Weißenberg, geb. am 10. 10. 104/90,

Konrad Fsrael Körner, geb, am 16. 9, 1893 in Göttingen, bisher in Breslau, Wölflstr. 14, jeßt in USA wohnhaft, und seiner Ehefrau Flona Sara Körne x, geb. Freund, geb. am 17. 12. 1893 in Oels, Fanny Sara Nürnberger, geb. Silberstein, geb. am 25. 6. 1870 in Czarnikau (Waribegüu), wohnhaft geivesen in Breslau, Viktoriastr. 61, verstorben am 5. 9, 1941,

Rosa Sara R e i ch, geb. am 17. 3. 1884 in Rosdzin, wohnhaft gewesen in Breslau, Gartenstr. 34, ver- storben am 22. 11. 1941,

Arthur Fsrael Sandberg, geb. am 1. 8. 1881 in Schweidniß und seiner Ehefrau Hedwig Sara Sandberg, geb. Dünkelspühler, Breslau, Wallstr. 37,

wohnhaft in

H

15. Albert Jsrael Silberfeld, geb. am 7. 9. 1870 in Beuthen O/S, früher in Breslau, Gartenstr. 40, jeßt in Riebnig, Kreis Breslau, wohnhaft,

16. Max Jsrael Schall, geb. am 11. 9. 1887 in Sorau O/S, bisher in Breslau Straße der SA 203 wohnhaft gewesen,

17. Johanna Sara Schottländer, geb. Danziger, geb. am 28. 12. 1873 in Schwersenz (Warthegau), zuleßt in Breslau, Kirschallee 79 wohnhaft gewesen, verstorben am 17. 3. 1942.

18, Adolf Zsrael Sch ü ck, geb. am 3. 6. 1865 in Franken- stein/Schles., wohnhaft in Breslau, Augustastr. 135 und seiner Ehefrau Rosa Sara Sch ü ck, geb. Bru,

zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Breslau, den 5. Juni 1942. Der Regierungspräsident.

Anorduung Nr. 6 des Beaustragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschasts- gruppe Metallwaren und verwaudte Jndustriezweige über die Herstellung von Füllhaltern vom 6. Juni 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 830. Oktober 1941 (Reichsgeseßbl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungs- lenkung in der eisen- und metallverarbeitenden Jndustrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats- anzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

S1

Mit Wirkung vom 1. Juli 1942 dürfen Füllhalter nur

noch nah den nachstehenden Vorschrifien hergestellt werden:

1. Füllhalter aus Celluloid und anderen Kunststoffen dürfen für Jnlands- und Exportzwecke nur in schwarzer Farbe hergestellt werden, die transparenten Füllhalter- teile nux in glasflarer Farbe ‘ohne Musterung.

2. Als Füilhalter im Sinne dieser Anordnung gelten Füll- halter mit Metallfedern, Glasfedern, Schreibröhrchen und Schreibkugeln, auch kombiniert mit anderen Ge- brauchsgegenstanden.

. Behälter- und Kappenhülsenröhren dürfen für Jun- sands- und Exportzwecke nux in den folgenden Waud- stärken bestellt und verwendet werden:

1 mm, 1,25 mm, 1,50 mm, 1,75 mm, 2 mm.

. Für Julandszwecke dürfen nur eine oder zwei Halter- ausführungen, jedoch nur in einer Halterstärke, in ins- gesamt höchstens zwei Preislagen hergestellt werden. Die bisherigen Preise der hierfür von den Herstellern geivählten Modelle dürfen nicht erhöht werden.

5. Für Exportzwecke dürfen Füllhalter uur in zwei Stär- ken hergestellt werden. Den Hersteilern bleibt über- lassen, durch Wahl verschiedener Federgrößen bzw. durch verschiedenartige Ausführung mehrere Export- preislagen zu schaffen.

». Der äußere Durchmesser des für Fnlandszwecke her- gestellten Füllhaltermusters muß einer der Export- füllhalterstärken - entsprechen und sich innerhalb der folgenden Maße bewegen:

Kappenhülse: 12,0 14,0 mm Tintenbehälter: 10,5— 12,5 mm.

. Zierringe für Füllhalterlaäppen dürfen für Fnlands- zwecke niht mehr verwendet werden.

. Für Jnlandszwecke dürfen Federn mit angeschweißten Spiben nur in folgenden Breiten geliefert werden:

fein, mittel, breit, extra-breit, Schrägspiße Nr. T7.

. Für Jnlands- und Exportzwecke dürfen Federn mit angeschweißten Spiyen nicht mehr als sogenannte Kugelspißen (mit Hohlschliff auf der Spißenoberseite) geliefert werden.

. Aufträge der Füllhalterhersteller an ihre Material- lieferanten, die von den in dieser Anordnung genann- ten Maßen oder Farben abweichen, sind unverzüglich abzuändern. ¿

. Vorhandenes Material, das nach dieser Anordnung niht mehr verwendet werden darf, kann bis 31. De- zember 1942 für Exportzwecke Verwendung finden.

82 “Jn begründeten Einzelfällen können auf Antrag Aus- nahmen von der- Regelung des § 1 durch den Kriegsbeauf- tragten zugelassen werden, 838

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8 4 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auhch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 6. Juni 1942. Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts- gruppe Metallwaren und verwandte Fndustriezweige. Dr. Poelchen.

Pofstschectkonto: Berlin 41821 1942

Anorduung Nr. 10 a

des Danr ten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschasts=

gruppe Metallwaren und verwandte Fndustriezweige über

die Einschränkung der Herstellung und des Absaßes von Schmuckerzeugnissen vom 31. ‘Mai 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgejeßbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichs- geseßbl. I S. 679) in Verbindung mit de: Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen- und metallverarbei- tenden Jndustrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichs- anz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird auf Weisung des Reichswirtschaftsministers an- geordnet:

S1

Die Herstellung von Erzeugnissen aus dem Bereich der Fachgruppe Schmuc{warenindustrie (mit Ausnahme von Schmuckwaren aus Edelmetallen und Erzeuguissen der Fach- abteilung Füllhalterindustrie) ist mit sofortiger Wirkung für den Jnlandsbedarf verboten. Ausgenommen ist die Durch- führung von Aufträgen der Wehrmacht, der Präsidialkanzlei und der Reichszeugmeisterei.

S2

Die dem Herstellungsverbot gemäß § 1 unterliegenden Erzeugnisse dürfen bis zum 30. Juni 1942 insoweit im Fn- land abgeseßt werden, als der Jnlandsabsaß des Monats Juni 1942 wertmäßig den durchshnittlihen Monatsumsaßt im Juland des 1. Vierteljahres 1942 nicht übersteigt.

Boi 1. Juli 1942 an sind diese Erzeugnisse nur noch für die Ausfuhr zu verwenden. Soweit eine unmittelbare Ausfuhr auf Grund einer entsprechenden Zulassung der Vor- prüfstelle Schmuckwarenindustrie nicht möglich ist, sind die Erzeugnisse über zugelassene Firmen zu exportieren.

S3

Jn besonders gelagerten Einzelfällen kann der Kriegs- beauftragte Ausnahmen von den Bestimmungen der FF 1 und 2 zulassen. Entsprechende Anträge sind unter ein- gehender Begründung über die Fachgruppe Schmuckivaren- industrie einzureichen.

8 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S8 10, 1214 dex Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

SD

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verfündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 31. Mai 1942,

Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtichafts- gruppe Metallwaren und verwandte Judustriezweige. Dr Poelchen.

Auordnung Nr. 10 þ des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der . Wirtschafts- gruppe Metallwaren und verwandte JFndustriezweige über die Einschränkung der Herstellung und des Absaßes von Schmuckerzeugnissen aus Edelmetallen vom 31. Mai 1942 Auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1430) in der Fassung

| der Verordnung ‘vom 30. Oktober 1941 (Reichsgeseßbl. I

S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Er- | zeugungslenkung in der eisen- und metallverarbeitenden Jn- | dustrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und

Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird auf Weisung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: y S

Die Herstellung und der Absay von Shmuckerzeugnissen, die ganz oder überwiegend aus Edelmetallen auch in Ver bindung mit echten und unechten Steinen bestehen, dürfen im zweiten Halbjahr 1942 für den Fnlandsbedarf 30 % der- jenigen Werte nicht überschreiten, die im zweiten Halbjahr 1941 erzielt worden sind. Die Quote von 30 % erstreckt sich auch auf die Geschäfte, bei denen das Material vom Ver- arbeiter gestellt wird, wie auf die Geschäfte, bei denen das Material vom Besteller oder von dritter Seite zu Umarbei- tungszweckten angeliefert wird.

82 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 88 10, 12—14 der Verordnung über den Waren- verkehr bestraft. §3

Diese Anordnung tritt am Tage nah der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 31. Mai 1942. i Der Beauftragte für Kriegs8aufgaben bei der Wirtschafts-

gruppe Metallwaren und verwandte Fndustriezweige.

Dr. Poelchen.