1902 / 124 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 May 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

78. Sißung vom 28. Mai 1902, 12 Uhx.

Zur ersten Berathung steht der Gele wurf, be- treffend Neuregelung der Vertragsverhältnisse der Main-Neckarbahn.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:

Meine Herren! Ich bitte um die Erlaubniß, Ihrer Berathung des Gesetzentwurfs einige wenige einleitende Bemerkungen voraus- \chicken zu dürfen. Die Main-Neck&ar-Bahn gehört zu den ältesten Bahnen Deutschlands; sie ist von jeher eine Gemeinschaftsbahn ge- wesen. Sie war im Eigenthum ursprünglich der freien Stadt Frank- furt, sowie der Staaten Hessen und Baden. 1866 ist Preußen in die Frank- furter Erbschaft eingetreten, und seit der Zeit ist die Main-Neckar-Bahn in gemeinschaftlicher Verwaltung und gemeinschaftlichem Betrieb von Hessen, Preußen und Baden. Meine Herren, ein Blick auf eine Verkehrékarte mat es durchaus klar, daß die Main-Neckar-Bahn vermöge ihrer Lage zu den verkehrsreihsten Bahnen Deutschlands gehört. Infolge dessen sind auch ihre Einnahmen, troßdem sie nicht einmal 100 km lang ift, verhältnißmäßig sehr bedeutend. Sie be- laufen sich auf ungefähr 9 Millionen Mark jährlich.

Die Bahn, wie sie zur Zeit besteht, muß als ein eisenbahnlicher Anachronismus bezeichnet werden. Dieses kurze Stück, eingefügt in die großen Verkehrslinien, eingefügt in die großen Verkehrsverbände, ist überhaupt kaum mehr von den großen Verbänden als solche auf die Dauer zu ertragen und andergseits ein verbältnißmäßig sehr kost- spieliger Verwaltungskörper. Meine Herren, die drei Eigenthumsstaaten baben daher {on seit geraumer Zeit ihr Augenmerk dahin gerichtet, die Verwaltung dieses Unternehmens einfacher und auch billiger zu gestalten. Die Komplikationen, die \sich aus der gesonderten Ver, waltung dieser 100 km ergeben, zu beseitigen und einheitliche und einfahe Normen für die Verwaltung herbeizuführen, dazu gab es ja vershiedene Wege. Ein Weg, der ja im ersten Augenblick als der einfahste erschien, der Auftheilung der Main-Neckar-Bahn und der Zuweisung des badischen Theils an Baden, der übrigen Theile an die preußisch-hessische Gemeinschaft dieser Weg wurde gleihwohl nicht gewählt, weil die betheiligten Staaten übereinstimmend der Meinung waren, daß das angestrebte Ziel au unter voller Aufrehterhaltung des altbewährten Gemeinschaftsverhältnisses durh eine Regelung voll erreicht werden könne, welche sih auf eine Vereinfachung der Verwaltung beschränke. Das ist geschehen, und das Ergebniß der Verhandlungen zwischen den drei betheiligten Staaten liegt Ihnen in dem Vertrage, der ge- {lossen worden ist, vor und wird Ihnen mit dem Geseßzentwurfe zu Ihrer Genehmigung unterbreitet.

Meine Herren, ich will mich über die cinzelnen Vertrags- bestimmungen, über die Art und Weise, wie die Vereinfahung und die Verbilligung der Verwaltung der Main-Nedcktarbahn herbeigeführt werden soll, hier niht näher auélassen: ich nehme an, daß dazu in einem späteren Stadium hinreichende Gelegenheit gegeben werden wird. Im allgemeinen sind aber die Verabredungen, die zwischen den drei betbeiligten Staaten getroffen worden sind, binlänglih durh- sicbtig bezüglich ihres Zweckes und bezüglich ihrer praktishen Aus- führung. Es handelt si also hier în feiner Weise um eine politische Aktion; das politishe Moment fällt bei diesem Vertrage voll- ständig weg. Alle diejenigen Rücsichten, welche die vertragschließenden Parteien auf ihre staatlichen Verbältnisse nehmen mußten, find bin- reichend gewahrt, sowobl auf der badischen Seite, wie auf der hessischen Seite, wie auf der preußischen Seite. Insbesondere ist unser freund- nachbarlicher Gemeinschaftsbundesgenosse Hessen in dieser dur den Vertrag nicht nur nicht ungünstiger, | gestellt worden, a bei einfacher Durchführung der im Staats- vertrage vom Jahre 1896 vorgesehenen Regelung der Fall gewesen wäre. Das Nähere ergiebt sich auch aus den cinzelnen Bestimmungen des Vertrages. Die Vereinfachung lag ziemlih klar zu Tage. Für die 100 km besteht jeyt cine Direktion, die von allen drei Eigenthums- staaten mit cinem Mitgliede beseyt wird Schon an ih it dieses Verhältniß ganz außerordentlich umsläntlih und Denn bei wichtigen Fragen mußte natürli der Vertreter des betreffenden Staats zunächst zu Hause anfragen, wie er sih in diesem Falle zu verhalten habe Daraus folgt cin ziemlich erhebliches Schreibwerk und cine große Umsiändlichkeit der Verwaltung, die an und für sich gerade bei Gisenbabnunternebmungen wohl am aller- wenigsten am Playe isl. Meine Herren, hier seyt die Vercinfachung

Beziehung

ondern viel günstiger {i

omrliziert.

ein : die Direktion wird aufgehoben, es geht die Verwaltung über an die Königlich preußische und Gr ofiberzoaglich hessische Direktion in Mainz Die Direktion Mainz umschlicßt die Main-Neckarbahn fast vollständig. Sie wär also in erster Linie au berufen, die Verwaltung dieses Unternebmens zu übernehmen. Es kam noch bin, dah die Main- Neckarbahn drei Zubringer hat, die schon jeyt zur rreußish bessischen Kinanzaemeinschaft gehören. Das find die Bahnen von Eberstadt nah Pfungstadt, von Bickenbach nah Sechcim und von Weinheim nach Fürth, die mit dem Uebergang der Verwaltung an die Direktion

in die Verwaltung der preußisch-hessischer Gifcnbabngemeir schaft

Mainz nun naturgemäß auch dahin kommen, wohin sie gebören, also |

Noth: Hafer. 15,90 16,00 16,10 16,10 100 15,50 16,00 16,10 17,00 ; 17,60 17,60 15 17,20 17,60 15 17,50 17,50 20 16,40 16,70 16,80* 17,00 16 16,80 17,20 17,40 17,40 116 16,50 16,74 17,00 17,00 ; 15,80 16,20 16/50 16,50 16,00 16,25 16,50 16,50 16,50 18,50 E _= 15,10 15,50 15,70 15,90

6

Unter diesen Umständen und da, wie gesagt, ein allseitiges Ein- verständniß sich bei den Verhandlungen ergeben hat über die zu wählende Form der Verwaltung der Main-Neckarbahn, glaube ih Fhrer Zustimmung sicher zu sein, daß Vertrag und Gesetzentwurf auch Ihre Billigung finden. (Bravo !)

Abg. Noelle (nul.) erkennt an, daß durch die Neuregelung eine wesentliche Ersparniß für den Betrieb der Main-Neckarbahn erzielt werden wird, und stimmt au dem Mizister darin bei, daß die Vor- lage keinerlei politishe Bedeutung habe; indeß sei es doch ein zu beahtendes Moment, daß die selbständige Verwaltung der Bahn auf- hört; man werde allgemein sagen, die Bahn sei preußisch ‘geworden. An dem Betriebskoeffizienten der Bahn würden aber durch die Neu- regelung 109% gespart werden können, die Einnahmen der Bahn würden günstiger werden. Für Preußen sei es bisher fein Vortheil gewesen, daß es für die Tarifmaßnahmen an die Zustimmung der adischen Verwaltung gebunden war, jeßt solle aber die Verwaltung einheitlih gestaltet werden. Die nationalliberale Partei habe immer den Gedanken der Reichs-Eisenbahnen für richtig gehalten, aber zur Zeit sei daran allerdings nicht zu denken. Deshalb sei es gut, daß die Eisenbahnverwaltung einheitlich dur Verträge geregelt werde.

Preußen selbst habe allerdings fein Interesse, besonders darauf hin- zudrängen.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikons.): Zur Zeit ist der Gedanke einer einheitlichen Reihs-Cisenbahnverwaltung nicht durhführbar. Wir können nur ähnlih wie beim Zollverein dur Verträge eine gewisse Einheitlichkeit / herbeiführen. Diesem Zwecke dient au die Vorlage, bei welcher die preußische Eisenbahn- verwaltung dem nobile officium, das fie als größte Eisenbahn- verwaltung hat, nur vollauf Genüge leistet. Es ist richtig, daß die preußische Verwaltung die Rechte der Eisenbahnen der anderen Staaten ebensogut wahrt wie die eigenen. Mit Befremden müssen uns die Angriffe in der \ächsishen Kammer gegen cinen unlauteren Wettbewerb der preußischen Eisenbahnverwaltung er- füllen, Angriffe, die durchaus unberechtigt sind und für die keine That- sahen angeführt werden fonnten. _ Der Präsident des Reichs-Eisen- bahnamts hat bereits festgestellt, daß diese Vorwürfe völlig irrig sind, und die sächsishe Regierung hat ebenfalls anerkannt, daß in den Eisenbahnangelegenheiten reußen und Sachsen Hand in Hand gehen in friedfertiger und freund|\chaftlicher Weise.

Minister der öffentlihen Arbeiten von Thielen:

Meine Herren! Der Anregung, die soeben der Abg. Freiherr von Zedlitz ‘gegeben hat, komme ih gern nah, soweit ich überhaupt in der Lage bin, antworten zu können.

Meine Herren, die Fabel des \äcchsis{- preußischen Eisenbahnkrieges ist dadur der Wahrheit nicht näher gerückt, daß sie immer wieder ersdeint; und wenn sie auch zehnmal von den Vertretern der sähsishen Regierung bei jeder Gelegenheit, im Reichstage, in den \ähsishen Kammern, und von mir auf den Kopf ges{lagen worden ist, sie kommt doch immer wieder in einigen Organen zum Vorschein und erbebt ibr Haupt, ohne daß au irgend cine thatsädhlihe Be- gründung dieser Fabel versucht worden ist. Mein Herr Kollege, und zwar sowobl der frühere, Herr von Waydorf, wie der gegenwärtige, der Herr Finanz-Minister Rüger in Dreéden, hat jederzeit anerkannt, daf unser Verbältniß im Eisenbahnwesen zu einander das denkbar beste ist. Dasselbe hat der sächsishe Gesandte cbenfalls im Reichstage er- klärt, und ih meinerseits kann das mit vollster Ueberzeugung und aufrihtigen Herzens nur bestätigen. Allerdings muß ih demgegenüber Herrn von Zedliy durchaus Recht geben, wenn er es mindestens sehr auffallend findet, daß erst der Finanz-Aus\huß der sähsishen Kammer die Behauptung aufgestellt hat, daß Preußen einen unlauteren Wett- bewerb mit seinen Eisenbahnen gegen die säcbsishen Staatsbahnen betreibe, und daß dieser Vorwurf in einer Resolution der Kammer selbst auch noch si verdichtet hat und ausdrücklich bestätigt worden ist, obwobl der \ächsishe Herr Finanz- und Eisenbahn-Minister au bei dieser Gelegenheit das Gegentheil ausdrücklih versichert hat.

Meine Herren, der sächsische Finanz-Ausschuß hat, wie ja {hon Herr von Zedliy hervorhob, in ciner wirklich außerordentlih gründ- lien, mustergültigen Art und Weise das ganze Gebiet der sächsischen Eisenbabnverwaltung durhleuchtet, bat die Gründe festgestellt, aus denen die Rente der sächsischen Eisenbabnverwaltung zurückgegangen ift, und kommi dann, ohne Gründe dafür anzugeben, {ließlih dabin, daß diese Rente doch im wesentlichen zurückgegangen ist, weil Preußen die Be- dienung des Verkehrs in ciner den sächsischen Interessen ungünstigen Weise veranlaßt babe. Er fübrt in dem ganzen dickleibigen Opus nur zwei Punkte an, die thalsählicher Natur find, und diese beiden Punkte sind eben unrichtig! Herr von Zedliy hat auch selbst die beiden Punkte seinerseits genannt ; ih möhte sie zur Klarstellung hier noh- mals hervorheben

Es ist behauptet, daß der Durhgangsverkehr durch Sachsen von Nord nach Süd und von West nah Ost und umgekehrt sich verringert babe, weil Preußen diesen Verkehr von Sacbscn abzieht.

Meine Herren, zunächst ift unrichtig, daß dieser Verkehr sich ver- ringert hat; er hat sich im Gegentheil das weisen die sehr sorg fältig geführten Statistiken der sächsischen Staatsbahn ausdrücklich nab sebr erbeblich vermehrt. (Hört, hört!) Und zweitens ist es unrichtig, daß Preußen diesen Verkehr von Sathsen abziebt

Zweitens wird behauptet, der Güterverkehr von Görli nah Plauen werde preußischerseits über Elsterwerda und Halle geleitet nstatt über Dresden. Das ist ebenso unrihtig. Der Güterverkehr von Plauen nah Görliy wird ganz überwiegend auf der für Sathsen

| günstigsten Route, von Görliy nah Plauen zur Hälfte über die

chnittspreis wird a

us den unabgerun , ein Punkt (.) in den leßten \sechs Spalten,

deten Zahlen berechnet.

daß entsprehender Bericht fehlt.

günstigste \ächsi Falkenberg—Leipzig, geführt. sind für die Verhandlungen der

sche, zur anderen Hälfte über die preußishe Route, über Weitere thatsächlihe Begründungen sächsishen Kammer nicht angeführt

# Wie liegen nun die der Verkehrsinstradierung stehen wir mit Sachse 1885 war mit Sachsen verein Instradierungsroute sein solle. Preußen drei neue Linien nach Bay

Eichiht—Stockheim, Arnstadt—Riets\ Weida—Mehltheuer.

Verhältnisse thatsählih, auf welcher Basis n? Bis zum Jahre bart, daß die fürzeste Route au die Dann kam der Zeitpunkt, wo für ern eröffnet wurden, das waren chenhausen Die preußische Verwaltung erlangte damit drei direkte, leistungsfähige Zugänge nach Bayern. Damit wurde es die Verkehrsleitung mit Mit Bayern Grundlage jede Versandverwaltung \{ickte auf der kürzesten Mit Sachsen wurden wir auf dieser Grund- weil Sachsen das Verlangen stellte, daß nun auß ch Sahsen geleitet werden sollten. Wir würden also die neuen Verbindungen mit Bayern haben todt legen Das konnte cinem preußischen Eisenbahn-Minister nit de daher auch von meinem Herrn Amts: vorgänger abgelehnt. Man kam \{ließlich überein, sih zu vertragen daß jede Verwaltung für den Versand sich die mit der Einschränkung, daf

nothwendig, Verabredungen

Bayern und Sachsen einer Revision zu unterziehen.

fürzesten Noute : Route die Transporte. lage nit fertig, die Verkehre mit Bayern dur

zugemuthet werden, wur

auf der Grundlage, für sie günstigste Route aus\fuchen konnte, die Umwege niht mehr als 20 %/o, gemessen von Knotenpunkt zu Diese Vereinbarung ist 1885 gt- ser Zeit vollständig zu Ret. ndig fest vereinbarte Basis für die ganz sen und Preußen, und diese Basi ine gehalten worden. Es fann wo das nicht geschehen ist. nlauterem Wett

Knotenpunkt, betragen durften. {lossen worden und besteh Wir haben also eine vollstä Leitung des Verkehrs zwischen Sach ist von beiden Seiten durchaus korrekt ir uns kein Beispiel nahgewiesen werden,

Wie man gegenüber dieser freien Vereinbarung von u bewerb sprechen kann, ist mir vollständig unerfindlich. (Sehr gut!)

daß zu meiner Zeit Sachsen der 1 dieser Vereinbarung e es mit Bayern geregelt worden ift, verkehrsleitende | sächsischerseits „weil kein Anlaß vorliege, den Vertrag von 1885, der zu ma kostsvieligen Betriebseinrichtungen geführt und Unzuträglichkeiten nit Infolge dieser sähsischen Antwort ist ck Vertragsbestimmungen also wirkli diesen Dingen der preußishen Verwaltung nit Ebensowenig aus dem Verhalten Preußens gegenüber S Au dort ist immer anerkannt worden von Preußen durchaus loyal verfahren bat Sächsische Zeitungen und ihnen nachbetend allerdings au ( vreußzische Organe, denen der sächsische Patriotismus anscheinend ? ging als der preußische (hört, hört !), die haben es daß wir beispielêweise neben den Schnellzügen München, die durch Sachsen gehen, unsere Route, die notabene noch kürzer ist. versäumt hätte,

t seit die

JIch muß noch hinzufügen, Vorschlag gemacht worden ist, ‘wir möchten vor absehen und es ebenso regeln, wi

gebracht habe, zu ändern“.

ein Strick au

Personenverkehr. der sächsishen Regierung, daß

als ein Unre

au solche eingerichtet haben üde Der Minister, enüber den Einwohnern in den betreffenden ja unzweifelhaft si fertigsten Vorwürfe s{huldig gemacht baben. Es wäre das gerade "2 als ob wir von Berlin nah Wien nicht über Breslau und © berg, sondern nur über Dresden, Bodenbach u. \. w. fahren wollte. Beide Routen sind berechtigt, beiden Nouten werden preußischer in ganz loyaler Weise dieselben hauptungen in der sähsishen Kammer den Personenverkehr, sondern nur auf den Güterverkehr. Ich kann bier im allgemeinen nur binzufügen, daß wir Macht, die uns dur die Verhältnisse gegeben ist, nah allen eben ift, durchaus feinen illoyalen Gebrauch baben, au nit den Gebrau im vollen Umfange den wir bätten machen können, sondern wir sind überall Weise den Bundetstaaten in dieser Beziehung entgegengekfommen 2 haben garnicht den leyten, auh nicht den vorlezten Tropfen auêgepreßt, sondern haben ihnen Bundesgenosse thun soll; und

s{wersten und

Vortheile zugewiesen. beziehen sich zur Zeit nicht

tungen hin geg

gemacht had!

so viel gelassen, wie das fie baben sich alle dabei wob! funden. Auf dieser Grundlage beruhen unsere Abmachungen? Baden, mit Sachsen, mit Bayern, mit Württemberg, mit burg, mit Oldenburg, die selbständig Staatseisenbahnen betreiben: und so muß immer sein.

Was nun das Verlarigen betrifft, überall nur die fürzeste als die maßgebende, verkechröleitende anzusehen, so wird, mein actens mit Unrecht, zur Begründung dicses Verlangens deé der Reichsverfassung angerufen. Schon im Reichätag abtens gründlih und vollständig überzeugend von dem Reichs - Eisenbahnamtis

allen anderen

e ift meines ©

nacbgewwieicen, Reich#vetfafsung kann: er würde zu geradezu umwirths{aftli

untergeleat Hen und auch thécidss

Ergebnissen führen. Denn, meine Herren, was heißt die kürzeste Linie? Unter der kürzesten Route fann ich doch unmögli diejenige verstehen, welche die wenigsten Kilometer hat; nicht diese ist in Wirk- lichkeit die fürzeste, sondèrn diejenige, die, obwohl sie vielleicht einen Umweg in Kilometern macht, doch durch ihre ganze Tracierung in der Ebene ohne große Krümmungen, mit zwei Gleisen, mit Ueberholungs- stationen, mit Tag- und Nachtdienst weitaus kürzer ist als eine andere, die über Berg und Thal läuft, eingleisig, ohne Nachtdienst u. \. w. ist. (Sehr richtig!) Es müßte also zunächst mal festgestellt werden : Melches ist denn die kürzeste, [eistungsfähigste Linie ? Der Eisenbahn- techniker hat dafür ganz bestimmte Formeln und auch einen bestimmten Ausdruck; er spricht niht von der Kilometerlänge der Bahn, sondern von der virtuellen Länge der Bahn (sehr richtig!), d. h. von der Länge, die sich ergiebt, wenn ich Krümmungen und Steigungen nach den Verhältnissen, wie sie technisch festgestellt worden sind, verwerthe ; erst dann stellt si die fürzeste Route heraus.

Meine Herren, genau #o verfahren wir, wo doch gar keine Kon- Furrenz besteht, auch in unserem inneren Lokalverkehr. Glauben Sie voch ja nicht, daß wir alle Güter auf der kürzesten Route fahren. Wir fahren sie billiger und rascher auf Routen, die vielleiht um- führen, die aber in ihrer ganzen Einrichtung erheblich leistungsfähiger find. Nur das eine ist natürlih maßgebend : für den Tarif giebt es nur eine fürzeste Route, das ift die, die in Kilometern die kürzeste ist, es sei denn, daß in der Konzession oder sonstigen Regierungsakten Zuschläge zu diesen einfachen Kilometern der betreffenden Bahn bewilligt worden sind. Bei uns sind diese Zuschläge, glaube ich, fast alle beseitigt. Jch erinnere mich kaum noch eines Falles, wo wir, weil die Bahn dur oder über einen Berg, über Brücken hinübergeht, sehr kostspielig gewesén ist, überhaupt noch Staatsbahnzuschläge erheben. Zuschläge bestehen allerdings bei privaten Nebenbahnen und bei privaten Klein- bahnen, und zwar dort aus ganz gerechtfertigten klaren Gründen.

Meine Herren, ih kann auch nicht einsehen, daß etwa Sachsen einen erheblichen Vortheil davon haben würde, wenn wir die fürzeste Route überall als die verkehrsleitende ansehen möchten; denn gerade in dem aus\{laggebenden Verkehr sind wir die kürzesten und würden also das in viel höherem Maße ausnußen können. Einerseits muß ih daher den Ausspruch der sächsischen Kammer, daß wir unlauteren Mettbewerb gegen Sachsen trieben, auf das entschiedenste zurückweisen. Ich bin aber andererseits au überzeugt, daß, wenn die Herren ih auf Grund der thatsählihen Verhältnisse nochmals die ganze Sach- lage klar gemacht haben, sie selbst einsehen werden, nicht sie, sondern ihre Regierung hat ret, die da immer erklärt hat, von einem nicht lovalen Wettbewerbe Preußens gegen Sahsen wie von einem preußisch- \ ächsischen Eisenbahnkrieg kann nun und nimmermehx die Rede sein. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Friyen-Borken (Zentr.): Als Vertreter des Föderalismus baben wir uns gefreut, daß die preußische Staats-Eisenbahnverwaltung feinen Druck auf die einzelnen Staaten ausgeübt hat. Es hätte ja

au noch cinen anderen Weg gegeben, um die Verwaltung billiger zu gestalten; nachdem aber die vertragshließenden Staaten sich )o ge-

einigt haben, wie es in dem Vertrage zum Ausdruck gekommen ist, haben wir feine Veranlassung, uns dagegen zu wehren. Wir werden dem Vertrage und dem Gesegentwur? zuitimmen. Im einzelnen be- halten wir uns eine Kommissionësprüfung vor. 5

Ahg. von Pappenheim (fon}.): Auch meine Freunde sind der Ansicht, daß es durchaus unrichtig wäre, auf den Reichseisenbahn- Gedanken zurückzukommen, die Bahnen der übrigen deutshen Staaten in Reichseisenbahnen zu verwandeln. Es ist deshalb gut, daß das Mißtrauen einzelner deutscher Staaten hier in kompetentester Form desavouiert wird. Aehnliche Bedenken find ja au seiner Zeit von Hessen erhoben worden. Wir find überzeugt, daßz Preußen Sachsen gegenüber durchaus loyal verfahren ist. Fur Hessen ist es ebenso er- freulih wie für Preußen, daß die Kosten der Verwaltung durch diejen Vertrag ermäßigt werden. Wir schlagen Ihnen vor, die Vorlage der Budgetkommishion zu überweisen.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:

Der Herr Abg. von Pappvenheim bat an die Regierung die Auf- forderung gerichtet, sie möge si klivyp und klar darüber auslassen, wie fie über die Ausdehnung der vreußisch-bessishen Gisenbahngemeinschaft ihrerseits denke. Meine Herren, ih fann von meinem Standpunkte zuF bier nur die Grklärüng abgeben diese wird aber auch voll- ständig genügen —, daß seitens der vreußischen Regierung keine Sritte gethan sind, keine Jnitiative ergriffen worden ist, um die vreußisch- hessische Gemeinschaft auszudehnen (Bravo.)

bg. Fund (fr. Volkép.) Meine Freunde und ih find für die Vorlage und deren Prüfung in der Budgetkommission. Nicht uner- wähnt möchte ih lassen, daß bei uns in Hessen die Schaffner we)enlk- li besser gestellt sind, als in Preuzea. Jch möchte. wünschen, day die in Aussicht genommenen Ersparnisse nicht so weil ausgedehnt werden, daft darunter die Betriebssichérheit leidet

tinister der öffentlihen Arbeiten von Thielen:

Meine Herren! Ih kann den Herrn Abg. Funck dahin be- cubigen: die Ersparnisse, die erzielt werden, werden nicht auf dem Gebiet tes Betriebes erzielt Im Gegentbeil, wir werden auf diesem Gebiet wobl noch mehr Ausgaben machen müssen Jch verweise 4. B. auf den vollständigen Neubau det 4 Darmstadt. Der Neubau wird 10 Millionen kosten e varnisse liegen lediglich auf dem Verwaltungsögebiet, und nur in der inneren Verwaltung werden Personen überflüssig werden, venn sie badishe Beamte geweien sind, von Baden übernommen, im übrigen ader in der rreutish-beisischen Eisenbabngemecinschaft untergebraht werden.

Die Vorlage wird der Budgetkommission überwiesen.

Es folgt die erste Berathung tes Gesehentwurfs über die Befähigung für den höheren Verwaltungs- di enît.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Der Ibnen jeyt zur Berathung vorliegende Gescyentwurf über die Vorbereitung der böberen Verwaltungsbeamten ift nicht eine Folge tes Ihnen schon vorliegenden Geseyentwurfs über die Vorbereitung der Justizbeamten, sondern stebt vollständig un- abbängig in scinen Grundideen von diesem Gesetz. Selbstverständlich nimmt der Eatwurf Rücksicht auch auf die Bestimmungen tes Gesch- entwurfs über den höheren Justizdienst

Das Bedürfniß, das bestehende Gesey über die Vorbereitung der böberen Verwaltungsteamten abwändern, rird in der Ver- waltung seit langen Jahren empfunden Gs unbestreitbar, daß die aroße Entrwickclung, die tas öffentliche Leben in allen seinen Zweigen im leyten Vierteljabrbundert genommen bat. qualitativ und quantitativ auf alle Dienstzweige eingéwirkt bat, in der Vielscitigkeit ber am meisten auf den Verwaltungkdienst J brauche nur hin iuweclsen auf die großen neucn Aufgaben, die der Rerroaltung în der

Durchführung der sozialen Geseßtze, der Krankenversicherung, der Unfall- versicherung und der ÎInvalidenversicherung erwasen sind; ih brauche nur anzudeuten die fortwährend fluktuierende Gestaltung unserer Ge- werbegeseßgebung, deren Ausführung im einzelnen wieder Auf- gabe der Verwaltung ist; ih weise hin auf die immer großartiger si geftaltende Entwickelung unseres Verkehrswesens, auf die Kleinbahnen, auf die Wegebauten; endli, und zwar an leßter, aber nit unbedeutendster Stelle, auf die Entwickelung unserer kom- munalen Verwaltung, die in den modernen Städten des Westens bei- nahe na industriellen Grundsäßen bewirthshaftet werden und be- wirthshaftet werden müssen, während in anderen Theilen des Vater- landes in vielen Landgemeinden der Uebergang von Naturalwirthschaft zu Geldwirthschaft sich noch nicht vollzogen hat und Rücksicht ge- nommen werden muß auf alteingewohnte Bedürfnisse und Gewohn- heiten der Bevölkerung. Es ist deshalb eine ganz ungeheuer große Aufgabe, welche heute den Verwaltungsbeamten obliegt.

Ich möchte nun der Legende gleih von vornherein entgegentreten, als ob die heutigen Verwaltungsbeamten, und namentlich die in der Vorbereitung befindlichen, es an dem nöthigen Fleiß und Eifer fehlen ließen, als ob, wie ih in den Zeitungen gelesen habe, es Söhne gewisser Berufsstände gäbe, die es als ihr Erbtheil betraten, auch ohne den Besiß umfassender Kenntnisse in die Ver- waltung zu gelangen. Das ist absolut unrichtig; und ih bezeuge hier gern auch unsern jungen Beamten, daß sie si die erdenklichste Mühe geben, diejenigen Kenntnisse und diejenigen praktishen Erfahrungen ih zu erwerben, welche zur Ausübung einer guten Verwaltung für den Verwaltungsbeamten absolut nothwendig sind.

Leider aber ist unsere Vorbildung, wie sie heute gestaltet ist, nicht derart, daß das jedem jungen Beamten leiht wird; und die Furcht vor dem Examen führt allzuleicht dahin, daß der junge Beamte mehr für das Examen als für die Praxis lernt, und das ist vom Uebel. Meine Herren, ein gutes Examen macht einen guten Verwaltungs- beamten noch lange nicht. (Sehr richtig!)

Fürden guten Verwaltungsbeamten bedarf es der Fähigkeit, das Noth- wendige von dem Unwesentlihen zu scheiden, Land und Leute zu kennen, mit den Leutn richtig verkehren zu können, mit dem richtigen Takt und mit dem richtigen Verständniß immer da einzusezen, wo den Verwalteten, wenn ih mih so ausdrücken darf, in dem augen- blicklichen Fall der Schuh drückt. Das kann im Examen nicht ge- lernt werden; wohl aber gehört dazu eine längere und sorgfältige Vorbereitung, eine Schulung, wie sie eben nur die Praris gewähren fann. An dieser Schulung hat es bei unserem bisherigen System gefehlt, wenigstens an dem genügenden Maße der Schulung.

Nach der gegenwärtigen Gesetzgebung ist die Vorbereitungszeit von vier Jahren in zwei ganz gleiche Theile getheilt, von denen der fünftige Verwaltungsbeamte zwei Jahre bei den Gerichten zuzubringen bat und zwei Jahre davon bei der Verwaltung. Diese zwei Jahre baben keinem Theil genügt, fie haben nit genügt, um den jungen Beamten fähig zu machen, nunmehr das richterliche Amt wahrzu- nehmen, und die zwei Jahre für die Verwaltung haben nicht aus- gereiht, um ihn“ so für alle Zweige der Verwaltung vorzubereiten, wie es in unserem Staatswesen gewünscht werden muß. Eine Aende- rung der gegenwärtigen Ausbildung ist deshalb unabweisbar.

Nun bieten \ich zu dieser Aenderung drei Wege, und alle drei Wege sind au von der Staatsregierung sorgfältig erwogen worden- Der erste Weg ist der, daß man von einer besonderen Vorbildung der Verwaltungsbeamten überhaupt absieht, daß man die jungen Juristen, wie ih. sie nennen will, ausbilden läßt von der Justiz, bis sie Assessoren geworden sind. Das bietet für die Verwaltung einen ge- wissen Vortheil, indem fie dann eine größere Anzahl von Kandidaten hat, aus denen sie die ihr passend erscheinenden Elemente auswählen kann. Aber diesem \{heinbaren Vortheile stehen doch auch ganz erheb- lie Nacbtheile gegenüber.

Es ist unzweifelhaft, daß ein guter Jurist au ein guter Ver- waltungsbeamter werden kann; wenn er das Eramen als Gerichts Assessor gemacht hat, so ist er es na alter Erfahrung zur Zeit aber noch nit. (Sehr richtig!) Auch für ibn bedarf es noch einer Zeit der Vorbereitung und der Schulung, und die würde dabei für untere | Verwaltung absolut verloren fein. Ich bin deshalb nicht für diese Art der Ergänzung der Verwaltung, je sie allerdings vor 1879 zehn Jahre lang bestanden hat, aber eben aufgegeben ist, weil eine be- sondere Vorbereitung “der Verwaltungsbeamten als nothwendig erkannt wurde. |

Dann ist der zweite Weg, der zur Abbilfe mögli wäre, der, daß man eine Trennung zwischen Verwaltung und Justiz {hon auf der Universität, womöglih mit dem Beginn des Universitätsstudiums eintreten ließe. Das ist sehr wobl denkbar, und wir werden vielleicht auch in der späten Zukunft dahin kommen. Zur Zeit aber halte ih diesen Weg für ungangbar. Au wir in der Verwaltung haben es ganz dringend nötbig, daß; wir unsere Entscheidungen und Verfügungen nur auf streng juristisher Grundlage treffen, daß juristishes Denken und juristische Kenntnisse die unveräußerlichen Grundsäye jedes Rechts- lebens, wie sie das römische Necht, und darauf fußend alle neueren Recbte, uns verkörpern, Gemeingut cines jeden Verwaltungbbeamten werden. Dann kommt noch binzu, daß in sehr vielen Fällen der junge Mann, wenn er von der Schule abgebt, noch nicht recht weiß, welchen Zweigen der Jurisprudenz, ob den angewandten oder den abstraften Richtungen er sih widmen soll. Erst das Studium auf der Universität, die Vorlesungen, die er bôrt, die Arbeiten, denen er sich widmet, entwickeln in ihm einerseits die Neigung, noch mebr aber die Anlagen für den einen oder anderen Beruf, sodaß es erwünscht ift, daß man nit {on in dem jugendlichen Alter, wenn man von ter Schule abgeht, gezwungen ift f für den speziellen Beruf der Verwaltungöbeamten oder det Gerichtébeamten zu entscheiden

Die Königliche Staatsregierung ist deshalb auf diesen Weg nicht eingegangen, sondern hat cinen dritten Weg beschritten, und zwar fukend auf den nun nahezu 2 Jahre bestehenden Srund- säyen den, daß das Studium auf der Universit

das erste Examen ein gleiches für fünftige Verwaltungk- beamte und künftige Gerichtébeamte bleiben möge, daß tann aber, abweichend vom jetzigen Verfahren, die Ausbildung bei der Verwaltung cine viel längere und viel cingreifendere, viel tiefere scin möge

Hieran fnürft i au tie Verbindung mit dem anderen Jhnen vorliegenden Gesehe über die Vorbereitung zum Justizdienst. diesem leyteren Gescyentwurf ist als wesentlich Neues, was für und bier in Betracht kommt, zweierlei enthalten : einmal die Verlängerung des Universitätostudiums auf sichen Semester und die Ablürzang des | Vorbercitungödienstes für die Gerichtebeamten auf I} Jahre, anderer-

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eits die größere Bedeutung des Wir haben Gesetz wird, darauf aufbauend dur bereitungsdienftes die mögli Verwaltungsbeamte heranzuziehen. wird, so würde nah de etwas größere Bedeutun unter allen Umständen gesichert bleiben, 6 Monate, indem die Vorbereitungszeit vo verlängert werden würde, wenn das Uni sondern wie bisher nur 6 Se Der Vorschlag des Gesetzes, ist naturgemäß

öffentlichen Rechts für die erste wenn dieser Entwurf ch die weitere Anordnung des Vor=- chste Garantie dafür geben zu können, gute Wenn dieser Entwurf niht Gese des Herrn Justiz-Ministers die g des öffentlichen Rechts für das erste Eramen und wir gewönnen dann noch n 37 Jahre auf 4 Jahre versitätsstudium nicht 7, mester beträgt.

das Ihnen jeßt zur Berathung enigen Rechtslage aufgebaut, das Ihrer Berathung unterstellte zum höheren Justizdienst auch thatsächlih chsstt au ein siebensemestriges Universitäts- väteren Justizbeamten onderer Betonung und Berücksichtigung des öffentlichen aussezung und sieht dann eine väter die künftigen Vorbereitung

r Zusicherung

Gese über die Vorbereitung Geseß wird, hat also zunä studium, dann das gleihe Examen wie für die \ unter bef Rechts bei der Prüfung zur Vor 34 jährige Vorbereitungszeit vor, sodaß auch Verwaltungsbeamten nicht länger und nicht kürzer in der bleiben als die künftigen Justizbeamten. Diese Vorbereitung von 34 Jahren | Verwaltungszweige verlängert w der junge Referendar bis jeßt bei der äustiz sein mußte, abgekürzt wird. Diesen Zeitr nit rathsam erschienen, weil w legen, daß der junge Referendar, widmet, einen Einblick und gewisse Kenntnisse erla fahren der freiwilligen buchsachen, in Vormundf gerihts\sahen, womit er sp wird, viel zu thun hat. Nach den V der Ministerien gepflogen übereingekommen, daß ein Zeitraum von a bildung bei der Justiz ausreihen wird. Diese acht nicht besonders nur für die in diesen acht Monaten sollen sie ganz g die jungen Referendare, die \ih später dem Nach diesen aht Monaten tritt dann der künftige zu der Verwaltung über. noch 2 Jahre und 10 Monate, Vorbereitungszeit bei Annahme d über die Vorbildung der höheren Justizbeamten. Es ist nun in dem Gesetzentwurf vermi er zu treffen, bei welchen Behörden diese und 10 Monate zugebracht werden müssen ; gesagt: der jung zweitens bei der Regierung mit dem Bezirks-Aus\huß. er auch beschäftigt werden kann bei allen anderen welcbe auf dem weiten Gebiet der Verwaltung irgendwie von Bedeutung sind, sei das bei einem großen Hand einer Börse, sei das auf einem größeren Gutsbesiz; wo es mag, die Möglichkeit der Beschäftigung soll Es ist ausdrücklih davon abgesehen, während welcher der junge Beamte nunm Regierung oder bei der Selbstverwaltung od zu bleiben bat, und das ift gesehen Bureaukratismus soweit entfernt | einem Gesetz möglich ist. lagen, nah der Neigung, geprüft werden, in welcher bereitet werden soll, und lichkeit gelassen werden, seine Selbstverständlih werden 1 darüber aufstellen. Staats-Min Ressort-Ministern übe | Ressort-Minister

Staats-Ministeriums gema

oll nun dadurch für die erden, daß derjenige Zeitraum, den

aum ganz fortfallen zu lassen, hat uns ir au besonderen Werth darauf der sch künftig der Verwaltung ngt von dem Ver= Gerichtsbarkeit, von dem Verfahren in Grunds- chaftssachen und in den einfahen Schöffen- äter, wenn er bei der Polizei beschäftigt erhandlungen, die im Schoße sind, sind wir mit dem Herrn Justiz-Minister cht Monaten für diese Aus- Monate sollen auhch Verwaltungsbeamten bestimmt sein, sondern lei behandelt werden wie JFustizdienst widmen. Verwaltungsbeamte Es bleiben ihm dann sür seine Ausbildung immer vorausgeseßt die 34 Jahre es Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs

stimmungen darüb es ist vielmehr nur generell eamte muß beschäftigt werden, erstens Selbstverwaltungsbehörde, Es ist damit freigelassen, daß öffentlichen An-

elsgeshäft, sei das bei

gewährt werden.

bier die Zeit festzustellen, ehr beim Landrath oder der er beim Bezirks-Aus\{uß diesem Gese überhaupt in

ganzen Verbältnifsen

Io 4 20 . Mm «T §4 » «Dor A 9 1 Zweigen der Verwaltung er de)onders Dor«-

dem einzelnen jungen car

Wünsche zu außern.

ie Ressort-Miniîté

d 1 bisberigen Gese war

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Lage sind zu enischeiden

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eine derartige

Nachdem derselbe aht Monat

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nteren Abtbeilungen der