1902 / 136 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jun 1902 18:00:01 GMT) scan diff

kommen des Reichs erhoben werden. (Sehr richtig!) Dies hohe Haus hat als gesetzgebende Versammlung zu erwägen und zu beschließen, ob es einem ihm von den verbündeten Regierungen vorgelegten derartigen inter- nationalen Abkommen seine Zustimmung ertheilen will oder nicht. Ist die Zustimmung aber ertheilt, so muß es der Erwägung der verbündeten Regierungen überlassen bleiben, selbst den Zeitpunkt ¿zu twählen, welcher geeignet ist, den bestehenden Zustand zu ändern und die durch den Vertrag für das Neich geschaffenen Verhbält- nisse auf eine neue Grundlage zu stellen. Eine vorherige parlamen- tarishe Erörterung dieses Zeitpunktes und die öffentlihe Mittheilung der maßgebenden Erwägungen ist sachlich ausges{chlossen. Selbstver- ftändlih werden bei der Wahl des Kündigundgs-Zeitpunktes für Ver- träge, welhe Interessen der Landwirthschaft berühren, diese Intereffen seitens der verbündeten Regierungen besondere Beachtung und Berücfsichtigung finden. Der Erekutive muß aber das Recht gewahrt bleiben, nach ihrem Ermessen und der jeweiligen Sachlage auch die Kontinuität eines bestehenden Zustandes bis auf weiteres auf- recht zu erhalten.

Diese Gründe sind so s{werwiegender staats- und völkerrechtliher Natur, daß die verbündeten Regierungen nicht in der Lage sind, auf jenes Recht zu verzihten. Die Annahme des Antrags Herold würde daher für die verbündeten Regierungen gleihbedeutend mit der Ab- lehnung der Konvention sein.

Abg. Herold (Zentr.) zur Geschäftsordnung: Ob die Auf- fassung des Präsidenten über die Zulassung des Antrags vom Hause getheilt wird, scheint mir außerordentlih zweifelhaft. Jmmerhin ist es von großer Bedeutung, wenn von so autoritativer Stelle aus dies erflärt wird. Im jetzigen Stadium der Verhandlungen, kurz vor der Vertagung, im Augenblick, wo wir nach Hause reisen wollen, ist es niht angezeigt, prinzipiell diese Geschäftêordnungsfrage zum Austrag zu bringen. Um eine längere Geschäftsordnungsdebatte darüber zu verhindern, halte ih es für angezeigt, den Antrag zurückzuziehen. Ich thue das allerdings mit Bedauern, umsomehr als wir eben die Er- klärung des Reichskanzlers gehört haben. Der Antrag hat immerhin eine Bedeutung, insofern zahlreihe Abgeordnete dur ihre Unterschrift ihre Meinung dokumentiert haben. Wir wünschen nicht, daß die Konvention bis ins Unendliche verlängert werden kann. Wir find nun in der Zwangslage, nur Ja oder Nein sagen zu können, und deswegen wird eine große Anzahl meiner Freunde fich der Konvention gegenüber ablehnend verhalten.

Staatssekretär des JFnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Es wird vielleicht zur Abkürzung unserer Debatte beitragen, wenn ich im Namen der verbündeten Regierungen erkläre, daß unter keinen Umständen die Ratifikation der Brüsseler Konvention eber er- folgen wird, als bis das Zuersteuergesez von den verbündeten Regies rungen angenommen und im „Reichs-Geseßblatt*® veröffentlicht ist. (Zwischenrufe links.) Deshalb ist die Bedingung, welche von der Kommission dem Genehmigungsbes{luß hinzugefügt ist, an und für sich überflüssig.

Abg. Graf von Kaniß erklärt, er könne \sih der Anschauung des Aba. Barth nicht anschließen. Momentan habe allerdings die Sache für Nußland keinen großen praktishen Werth. Die Sache könne \ich aber ändern, wenn der Import des russishen Zuckers durch die Kon- vention ershwert werde. Ein Mißtrauen gegen die Regierung ent halte der Kompromißantrag in keiner Weise. Auch sei dieser Vorgang nichts Neues; auch der Handelsvertrag mit England sei Jahr für Jahr unter Zustimmung des Reichstages verlängert worden.

Abg. von Savigny tritt den Ausführungen des Direktors von Koerner binsihtlih des Verhältnisses Deutschlands zu England entgegen. Die Protokolle ergäben einen Widerspruch zwischen den Erklärungen der Regierungen und der Konvention.

Direktor im Auswärtigen Amt Pr. von Koerner: Meine Herren, ih habe schon in den Kommissionsverhandlungen wiederholt hervorgehoben, daß die Protokolle mit großer Vorsicht benutzt werden müssen. (Zurufe rechts.) Die Protokolle enthalten die ganze bistoriscbe Entwicktclung der Konvention, und es sind im Anfange der Verband- lungen vielfah Erklärungen und Anregungen gegeben worden, die mit der Konvention felbst niht im Einklang steben, die im Laufe der Ver bandlungen nicht wieder vorgebracht, die fallen gelassen worden sind. Die Erklärungen, die der Herr Vorredner eben verlesen hat, finden

in der Sißung vom 18. Dezember am 16. Dezember haben

ingen angefangen also în einer der ersten Sitzungen n Punkt nie zurüdckgekommen worden | bei 2 bung deë Konventiondentwurfes Zeit, als die Erklärungen

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erung giebt ihre feste Agrtariern gegen. Zolipolitik nicht daß die en Agrariern preisgiedt »' mit der Erklâtung des

nothwendig, diese Haltung öffentlich festzustell seits wollen eine Parlamentsherrschaft zum Wohle tes Volkes. Die Rechte hat mit ihrem Antrage an sich das Richtige getroffen, sie if nur zu einseitig vorgegangen; darum haben wir einen Zusahzantrag gemacht, daß Kündigung und Verlängerung der Verträge von der Zustimmung des Parlaments abhängig sein sollen. Die Auffassong des Präsidenten über die Geschäfttortnuna fann ih nit theilen, doh will ih mich darüber nicht weiter äußern Wir beantragen namentliche Abstimmung über die Konvention

Slaatssekreiär des Innern, Staats-Minister Dr von Posadowsky: Wehner

Meine Herten!" Ih glaube, der Herr Aba. Singer bat seine An- grifse gegen die verbündeten Regierungen gerichtet, well er ih in

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einem thatsählihen Irrthum befindet. Es war von der Kommission beshlossen worden, diese Konvention nur zu genehmigen mit der Maßgabe, daß die Ratifikation der Brüsseler Konvention niht eher erfolgen solle, als bis das neue Zuckersteuergeseß Geseßeskraft erlangt habe. Ferner ist demnähst ein Antrag des Abg. Herold und Genossen eingegangen, welcher eine zweite Maßgabe hinzufügen wollte dahin gehend, daß die Brüsseler Konvention nicht verlängert werden solle ohne Zustimmung des Reichstages. Gegen den leßteren An- trag haben sich die Ausführungen des Herrn Reichskanzlers ge- wandt, indem er erklärte, er würde die Annahme eines derartigen Antrags als gleihbedeutend mit der Ablehnung der Konvention an- sehen müssen. Da nun der Herr Präsident das geschäftsordnungs- mäßige Bedenken erhoben hat, daß derartige internationale Ver- träge überhaupt nihcht unter einer Bedingung genehmigt werden könnten, und daß er deshalb über die bereits von der Kom- mission beschlossene Bedingung niht abstimmen lassen könne, habe ih es für nüßlich gehalten, im Interesse der Abkürzung einer etwaigen weiteren Debatte zu erklären, daß die Brüsseler Konvention unter keinen Umständen ratifiziert werden würde, bevor nicht das neue Zuersteuergeseß Gesetzeskraft erlangt habe. (Zurufe links.) Meine Herren, das habe ih \{chon in der Kommission erklärt, und es ist etwas ganz Selbstverständlihes, denn das Zukersteuergeseß hängt ja mit der Brüsseler Konvention auf das Engste zusammen. (Sehr richtig! rets.) Die Annahme der Brüsseler Konvention würde geradezu sinnlos sein, wenn nicht das nach ihren Be- stimmungen hier beschlossene neue Zuckersteuergeseß vorher Gesetzes- kraft erlangte. Die Natifikation der Brüsseler Konvention hat die Annahme dieses neuen Zuersteuergesezes geradezu zur Voraussetzung. (Sehr richtig! rechts.) Andernfalls würde ja das alte Zukersteuer- gese mit der Kontingentierung, mit seinen hohen Zöllen, mit den Aus- fuhrprämien, Bestimmungen, welche zum theil der Konvention geradezu widersprechen, in Kraft bleiben. Die Konvention und das alte Geseß quadrieren garnicht mit einander, und es ist deshalb geradezu eine logishe Nothwendigkeit, daß die Zukersteuernovelle vor der Konvention Gesetzeskraft erlangt. (Sehr richtig! rechts.) Meine Erklärung hat also mit agrarishen Neigungen garnichts zu thun, son- dern sie entspricht einfach dem Zwange der Verhältnisse. (Bravo! rets.)

Abg. Fürst von Bismarck (b. k. F.): Dem Abg. Barth habe ih zu erwidern: Ueber die Tragweite und Berechtigung des Antrages Herold haben fi die Herren Herold und Graf Kani so weit ge- äußert, daß ih nichts hinzuzufügen habe. Der Abg. Barth kann si nicht als berehtigter Interpret einer eventuellen Stellungnahme des ersten Reichskanzlers auf wirths{aftlihem Gebiete aufspielen. Meine Stellung motiviere ih damit, daß man es hier mit einer, einem Sprun ins Dunkle zu vergleihenden Maßregel zu thun hat, die R sehr übers Knie gebrochen ist. Jn Bezug auf die eventuelle Stellung- nahme des ersten Reichskanzlers meines Namens möchte ih sagen: tempora mutantur. e8 waren damals andere Zeiten, als der erste Reichskanzler die deutschen Interessen vertrat.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.) tritt dem Staatssekretär Grafen Posadowsky gegen den Abg. Singer bei.

Damit schließt die Generaldiskussion.

Jn der Speziälberathung bemerkt der

Reichskanzler Graf von Bülow:

Meine Herren! Jch kann eine Bemerkung des Herrn Abg- Fürsten von Bismarck nicht unerwidert lassen. Der Herr Ab- geordnete hat gemeint, die Brüsseler Zuckterkonvention sei übers Knie gebrochen, und ihre Annahme würde ein Sprung ins Dunkle sein. Das vermag ih nicht zuzugeben. Ih habe mi seiner Zeit bei der ersten Lesung der Konvention niht gegen eine Kommissionsberathung ausgesprochen, ih habe dem Vorschlage des Herrn Staatssekretärs des RNeichs-Schayzamts, während der Pfingstpause diejes hohen Hauses noch Sadcverständige der Zudckerindustrie zu vernebmen, bereitwillig zugestimmt. Was ih während der ersten Lesung der Vorlage gesagt hatte, daß diese Vorlage nicht über das Knie gebrochen, daß sie niht durchgepeitsht werden sollte, diese Zusage glaube ih auf das Gewissenhafteste eingelöst zu haben. (Sebr richtig! links.) Jett aber, meine Herren, wer wei Monate nah der Veröffentlihung der Konvention, wer angesichts des un- geheuren Materials, das über die Konvention vorliegt, und ih gestatte mir hinzuzufügen wer na einer dreitägigen Debatte über die

| Pilicht, die

Konvention noch niht weiß, welde Stellung er gegenüber der Kon- vention einnehmen soll, ja was soll ich davon derken keit.) Nachdem, meine Herren, die Sacblage nunmehr völlig aufe geflärt und gründlih geprüft worden ist, glauke ich allerdings, daf ih mit gutem Gewissen im Namen der verbündeten Regierungen an

(Grofßc Heiter-

dieses hohe Haus die Aufforderung rihten kann, der Brüsseler Kon- vention Ihre Zustimmung zu ertheilen. (Lebkbaftes Bravo links und in der Mitte

Abg. Fürst von Bismardck Der mit erbobener

Material

Reichskaniler Stimme gesagt, es handle si{ um ein Diescs Materia erst urtheilsreif geworden dur Kommissiontfitzunger Zugänglihmachung der Die Mitglieder bal Zeit gehabt, vom bis Montag D über die Bedeutung der Protokolle uw in formieren. Für alle, welde niht Sachverständige und au nit Mitglieder der Kom on sind, ist es in der That ein Sprung ins Dunfkle enn ih indisfret sein wollte, so könnte ih hervorragende machen, die sich wureifelbaft sind tric eben weil dieses ungeheure Material ) lie Eine gründliche Prüfung der Sach- en ist \{werlih erfolgt, dazu bätten alle Sachverständigen tofolle kennen müssen Náâdezwu 70 große Zuckerfabriken en Aufforderung a ein Mütaglied meiner haft gerichtet, gegen die Konvention u stimmen gern glauben, taß die verbündeten Regierungen verständige Reichskanzler an der Spitze überzeugt dun mit dieer Vorlage zedrungen

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ad ih muß meine Meinung aufreht erbalten

gewissem Sinne um einen Sprung ins Duxkle bantdelt

Wort etwas einschränken, es ist etwas schroff —, um

, deren Tragweite wir nicht nah allen Richtungen be-

und daß es deshalb besser wäre für beide Theile.

tn von neuem Stellung zu nehmen. Es wäre ja

n viele Zuckerfabriken nah ein paar Jahren die

Ueberzeugung gewinnen, dah tie verbündeten Regierungen flüger ge-

wesen waren als der Reichstag Dann wird dieser gern das Ovfer der Intelligenz bringen

Reichskanzler Graf von Bülow Ich werde den Ausführungen des Herrn Aba. Fürsten von Bis, marck nur cinen kurzen Say entgegenftellen. Jch habe als erster | Beamter im Reich nicht alleia die Pflicht, die Interessen von Zueer- | fabriken zu berucksichtigen, sondern vor allen Dingen habe die | Interessen der Gesammtheit zu wahren. (Bravo!)

Und !

ih glaube, daß die Interessen der Allgemeinheit am besten gewahrt werden durch die Annahme der Konvention. (Lebhaftes Bravo links und in der Mitte.)

Abg. Fürst von Bismarck: Die Währung der allgemeinen Interessen ist so selbstverständlih, daß ih mich wundere, wie der Reichskanzler das noh besonders hervorhebt. Alle Mitglieder. können für fich in Anspruch nehmen, ebenfalls die Interessen der Allgemein- heit zu vertreten. Die Ausführungen des Reichskanzlers könnten den ECindruck hervorrufen, als wäre ih interessiert an einer Zuckerfabrik. Das ist durchaus nicht der Fall. Jch habe die Sache vom allgemeinen Standpunkt aus beurtheilt.

Die Konvention wird darauf im Einzelnen angenommen.

Die Gesammtabstimmung ist auf Antrag des Abg. Singer eine namentliche.

Die Konvention wird mit 209 gegen 103 Stimmen an- genommen.

Darauf wird der Gesetzentwurf, betreffend die Ab- änderung des Branntweinsteuergeseßes, in der Ge- sammtabstimmung mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linken angenommen.

__ Der Präsident erbittet und erhält die Ermächtigung, die nächste Tagesordnung nach Zeit und Gegenstand festzuseßen. Abg. Dr. von Leveßow (d. kons.) zur Geschäftsordnung: Wir stehen zwar niht am Schluß der Session, aber ih glaube, daß ih beim Auseinandergehen Ihrem Wunsche entsprehe, wenn ich heute das ausdrüdcke, was wir während der Session täglih empfunden haben, nämlih unseren Dank für unseren Herrn Präsidenten, der durch gerechte, unparteiishe und gewandte Leitung unserer Verhandlungen fi um den Reichstag und um uns Alle verdient gemacht hat. Ich gestatte mir, diesen Dank dem Herrn Präsidenten zu Füßen zu legen. (Allseitiger Beifall.)

Präsident Graf von Ballestrem: Der liebenswürdige Dank, den der hochverehrte Herr von Leveßow in Ihrem Namen soeben ausgesprochen hat, ist mir eine hohe Genugthuung. Wenn es manh- mal auch mühsam ist, die Geschäfte des Präsidiums zu führen, so entschädigt einen dafür ein solhes Gefühl, wie es der verehrte pad soeben ausgesprochen hat, und dem Sie Alle zugestimmt haben. Wenn Sie glauben, daß die Geschäfte halbwegs ordentlich und richtig geführt worden sind, so gebührt aber niht mir allein der Dank, sondern er gebührt auch Ihnen Allen, deren Unterstüßung ih {tets gen habe i shwierigen Momenten. Ferner gebührt der Dank meinen Herren Mitarbeitern, den Herren Vize-Präsidenten, Schriftführern und Quästoren, denen ich ihn hiermit aus\prehe. Meine Herren, ih wünsche, daß Sie Alle sich während des Sommers recht erholen und gestärkt im Herbst wieder an den {weren und großen Arbeiten theil- nehmen, die uns bevorstehen. Ih danke Ihnen noch einmal Allen. Nunmehr ertheile ih das Wort zur Mittheilung einer Kaiserlichen Botschaft dem Herrn Reichskanzler.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

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Deutsche Seewarte.

(Die Mitglieder erheben fich von den Pläßen.) Dieselbe lautet:

verordnen auf Grund der §§ 12 und 26 der Verfassung mit Zu- stimmung des Reichstages im Namen des Reichs, was folgt:

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

¿ 136.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Reichskanzler Graf von Bülow: F habe dem Reichstage eine Kaiserlihe Verordnung mitzutheilen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen,

8 1. Der Reichstag wird bis zum 14. Oktober dieses Jahres vertagt.

8 2.

Der Reichskanzler wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 10. Juni 1902. (gez.) Wilhelm. (ggez.) Graf von Bülow.

Ih habe die Ehre, diese Urkunde dem Herrn Präsidenten des Reichstages in Urschrift zu überreichen.

räfident Graf von Ballestrem: Wir, meine Herren, trennen uns ait Cs alten Nufe der Treue, Liebe und Ergebenheit gegen das erhabene Reichsoberhaupt, indem wir rufen: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, Wilhelm 11. Er lebe hoch! (Die Mitglieder stimmen dreimal lebhaft in diefen Nuf ein.)

Schluß gegen 61/5 Uhr.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 87. Sißung vom 11. Juni 1902, 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. L 2 5 i

Nach der Annahme des Geseßentwurfs, betreffend die Vorausleistungen zum Wegebau, in zweiter Berathung folgt der Kommissionsberiht über den Antrag der Abgg. von Bocelberg (kons.) und Genossen auf Annahme eines Geseß- entwurfs, betreffend die Beförderung der inneren Kolonijsation.

Die Kommission beantragt: E

die Königliche Staatsregierung unter Ueberweisung des Antrags

zu ersuchen, dem Landtage in der nächsten Tagung einen Geseßyz- entwurf vorzulegen, nah welchem der Staat auch außerhalb des Geschäftsbereihs der Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen unter Bereitstellung der erforderlihen Mittel die Ansiedelung mittlerer und kleiner Landwirthe selbst unternimmt. Berichterstatter Abg. von Bockelberg empfiehlt den Antrag

der Kommission mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses. Aba. Dr. Hir\ch (fr. Volksp.): Meine Freunde und ih füblen fich nicht gedrungen, noch einmal die bereits kundgegebenen Bedenken jeßt zu wiederholen. Jh will nur hervorheben, daß die in dem Kommissionéantrag vorgesehene Frist „bis zur näbsten Tagung" zu furz bemessen ist, und bin mit dem Minister der Meinung, da

i ç s D F Ds h eine solde Vorlage der gründlihsten Vorbereitung bedarf. Daher

Berlin, Donnerstag, den 12. Juni

7 laß von Polizeiverordnungen, durch welhe nah Lage der örtligdr eb älinisse der Ausschank und Verkauf von geistigen Ge- tränken in den späten Abendstunden und frühen Morgenstunden, fowic während des Hauptgottesdienstes an Sonn- und Festtagen verboten wird, und zwar thunlichst durch Festseßung von Polizeistunden für E E beim Bundesrath auf Erlaß einer Verordnung behufs Verbots, Branntwein in anderem als reinem, von gesundheits- \hädlihen Stoffen freiem Zustande zu verabreihen,

9) Novelle zum Strasge E wona Trunkenheit als straf- mildernd nur anzusehen ist, wenn fie unter starkem äußeren Zwange standen ist i A S 0 e eines Reich8gescßes zur Regelung der Konzessions

licht, :

H N Erlaß eines Reg elemes, nach welchem

Alkoholgehalt steuerfrei ist, A E 12) Etnsezutg eiter Landeskommission zur Bekämpfung der

Trunksucht.

Bier unter 2 9/0

Abg. E ckert (freikons.) beantragt, in Nr. 1 hinter dem Wort „Branntwein“ einzufügen: „zum eigenen Verbrauche“. |

Abg. Freiherr von Willisen (kons.) beantragt, die Abgabe von Branntwein an Personen unter 14 Jahren überhaupt, an Personen vom 11. bis 16. Lebensjahre zum eigenen Verbrauch zu verbieten.

Jn der Debatte zu Nr. 1 nimmt das Wort der

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein: Meine Herren! Die Frage der Bekämpfung des Uebermaßes des Genusses alfoholischer Getränke ist so wichtig und für das Wohl unseres Vaterlandes, für die sittliche Hebung des Familienlebens, für die Gesundheit, für sämmtliche wirthschaftlichen Verhältnisse von so hoher Bedeutung, daß die Königliche Staatsregierung mit besonderem Ernst an die Prüfung dieser Frage auch jeßt wieder herantreten wird. wissen, daß die verbündeten Regierungen {hon vor etwa 10 Jahren den Versuch gemaht haben, im Reichstage Maßregeln zur Annahme zu bringen, welche ungefähr demselben Ziele dienen sollen, wie die jeßige Anregung in diesem hohen Hause. Damals ist der Reichstag auf die Anträge der verbündeten Regierungen nicht ein- T Ls T ‘c tor Kolfonh gegangen. In den 10 Jahren is aber das Bedürfniß, hier belfend

Sie

geworden. (Sehr rihtig!)

dem Uebel des übertriebenen Alkoholgenusses abzuhelfen. (Bravo !)

welde in diesen Anträgen angedeutet werden. Der wichtigste viel

betonen, daß die Königliche Staatsregierung E 1892 geschehen ist einem neuen Versuch auf diesem ans{ließen wird. (Bravo!)

wird zunächst zu prüfen sein, | träge der Kommission noch nicht vollständig klar geworden ist, Mafnabmen, die die Kommission auf dem Wege der Lande

ç M b lolo Man gebung durhzusezen wünscht, auch wirklih alle auf diesem L

muß ich den Antrag ablehnen. : S ba. Freiherr von Zedliy und Neukirch (fr. kon}.): 1 sagen immer Nein, wenn es \sih um positive Maßnahmen für folche sind sie nie zu haben. Der Privatwirthschaft allein n wir die innere Kolonisation nicht überlassen. Die Ansiede- nasfommission i Vorwürfe, die man ihr machen kann, uf dem Geb der inneren Kolonisation gewesen. Wir jon irüber die Hobenzollern

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wird angenommen. Kommissionsdericht über den von ialas (freikons.) und Genossen gestellte: er konseroativen, der Zentrums rici, den Polen und dem Antrag, betreffend di nen Alkoholgen mission hat den die Regierung egung cines Ecsc

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reit werden können, ob nit einige Maßregeln davon zur Kom des Reiches gehören. Endlich bleibt eine Reihe regeln, die von Jhne blagen sind, welche au] der Polizeiverordnung durhzusezen sind. Und da b den betbeiligten Ressort-Ministern Uebereinstimmung darül E f betbeiligten Refsort-Minist

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den ih vielleiht nicht au jereat sind. Ich bin der Ucel die Meinungen darüber

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Nach einigen weiteren Bemerkungen der und Dr. Martens (nl) wird Nr. 1 mit Willisen angenommen, ebenso ohne Debatte

einzugreifen, ganz gewiß niht geringer, sondern nur noch ‘größer Fch kann daher namens der Königlichen Staatsregierung die Erklärung abgeben, daß dieselbe die Anträge, die aus diesem hohen Hause kommen, mit aller Sorgsamkeit prüfen und bestrebt sein wird, dasjenige daraus, was prafktis{ch und möglich ift, ins Leben zu führen und so zu gestalten, daß es wirksam wird, um

1902.

Bei Nr. 6 weist : Abg. Wetekamv darauf hin, daß dcr Drang na Gesellschaft und Aussprache mit Freunden nah der Tage arbeit ein ganz natür- licher sei und gefördert werden müsse. Bei der Mangclhaftigkeit der Wohnungsverhältnisse, namentlih für die Arbeiterkreise,_ seien die Leute jeßt aber geradezu auf die Kneipen angewie/en. Deshalb sei es von großer Wichtigkeit, Aufenthaltsräume ohne Trinkzwang zu \chaffen. E Abg. Vorster (fr. kons.) bestreitet die Nichtigkeit der Behauptung des Vorredners, daß der größte Branntweinkonsum da zu finden fei, wo die Industrie die geringsten Löhne zahle; der Vorredner kenne die Verhältnisse der Industrie garn. S Abg. Wetekam p erwidert, daß sh seine Behauptung statisti?{ belegen lasse. Nr. 6 wird angenommen. U N C Dane e i S Abg. Wetekamp, daß Polizeimaßregeln feine Wirksamkeit hätten ; besser sei es, den Arbeitern am frühen Morgen vor der Arbeit in der Fabrit Gelegenheit zu geben, eine Tasse Kaffee oder Thee zu trinken. In Norwegen habe man mit dem polizeilichen Schank- stättenshluß die traurige Erfahrung gemacht, daß sich die Leute dem Aether zuwandten. Der Schänken\{chluß während des Gottesdienstes habe mit der Bekämpfung des Alkoholgenusses garnihts zu thun. Wie könne man ten Leuten, die zur Erholung einen Ausflug machen, ver- bieten, sh vielleiht nah einer langen Fahrt zu ersrishen? Für diesen Punkt könnten seine Freunde nicht stimmen. A : Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch bält die Bedenken des Vorredners nicht für stihhaltig; man müsse dem Minister viel- mehr dankbar scin, daß er sich zu folhen Maßnahmen bereit erklär habe. Mit polizeilihen Maßnahmen allein sei allerdings nihts ge- than, das gute Beispiel der obereren Klassen müsse mitwirken. Die betreffenden Polizeiverordnungen sollten ja nur nach Lage der örtlichen NVerbältnisse erlassen werden. Der Redner empfiehlt die Annahme T N T. i S Abg. Ehlers (fr. Vgg.) is mit dem Abg. Wetekamp der Meinung, daß man den Arbeitern in den Fabriken selbst Gelegenheit zu Erfrishungen dur nichtalkoholishe Getränke geben müsse. Polizei- verordnungen würden allein nicht dazu führen, daß sofort in Preußen cine außerordentliche Mäßigkeit eintrete; troßdem könne die Nr. 7 unbedenklih angenommen werden.

Es sind drei Wege, die zu dem erwünschten Ziele führen sollen, leiht ist der Weg der Reichsgesezgebung. In Bezug hierauf muß ih mich natürli heute jeder Auésprache enthalten. Ich kann nur - ähnlich wie im Jahre

Wege gern sich

Der zweite Weg ist der Weg der Landesgeseygebung, und hier was mir nach der Durchlesung der An-

em Weorllaut des Kommisston

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Abg. von Paypenheim (kons.): Bei dem Verhalten des Abg. MWetekamv fällt mir das Wort ein „Wasch mir den Pelz, aber mah ihn niht naß“. Herr Wetekamp will die Trunksucht bekämpfen, jedesmal aber, wenn wir ein Mittel dazu vorschlagen, hat er alle möglichen Einwände. Besonders ist es der Punkt 7, der seinen Zorn wegen der Berliner Synodalbeschlüsse, betreffend Schlicßung der Gait- wirtbshaften während des Hauptgottesdienstes, erregt. Gegen dicse Beschlüsse bat sh eine Protestversammlung der Gast- und Schank- wirtbe Berlins gewandt îin ciner Resolution, eingebracht von dem Stadtverordneten Perls und dem Syndikus des Gastwirthéverbandes, Rechtéanwalt Dr. Schöps. In diefer Resolution wird erklart, daß durch die Ausführung der Synodalbeschlüsse zwar die Gastwirthe ge- schädigt, die Kirben aber nicht gefüllt würden. Solche Proteste sind nur zu geeignet, die Absichten des Graf Douglas’schen Antrages über den Haufen zu werfen, wenn die Schankwirthe es für ein dringendes Bedürfniß halten, auch während des Gottesdienstes ihre Schankstätten öffnen zu können. Jeder, der mit Ernst an die religiöen Bedürsnt))e denkt er braucht deshalb nit Pietist zu fel , wird es als ein Aergerniß empfinden, daß die gottesdienstliche 1rch Anblick von Trunkenbolden gesti werden fann._ ui wIc N in jener Versammlung fielen, und wie hie hie | dient man den ( der Lo Y 9 ,

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