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180.
Allgemeine
Alle Þost - Anstallen des ÎÏn- und Auslandes nehmen Sestellung
auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Alig. Preuß.
Zeitung : Behren-Straße r. 57. Insertions=-Gebührx sür den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
Inhalt. Amtlicher Theil.
Landtags - Angelegenheiten. Schluß der Sizung der Kurie der UOT Stad Rene Juniz Staats-Anleihen und Kriegsschul-
denz namentlihe Abstimmung darüber; Wahl der ständischen Ausschüsse
und der Staatsschulden-Deputation, — Sißung der Kurie der drei Ständ TA s. S uti Abends: Die Bitte der Drei-Stände-Kurie und die respektiven Beschlüsse beider Kurien in Betreff der Abänderung der Verordnungen vom 3. Februar; Bemerkungen darüber; Entwurf einer Biite um Aufhebung der Censur und Enführung der Preßfreiheit und Erlaß eínes Preßstrafgeseßes; Bemerkungen darüber; Entwurf eines Be- schlusses hinsichtlich der Abänderungen des Geschäfts-Reglements ; desglei- chen einer Bitte um Aufhebung der Erbschafts-Stempelsteuer bei der Succession unter Eheleuten; Schreiben des Marschalls der Herren-Kurie, betreffend die Vorlage des allgemeinen Strafgeseßbuchesz Gutachten über die Petition der Herren-Kurie, wegen der Lieferungs - Traktate von Branntwein - Brennerei - Besißern. — Sihung der Kurie der drei Stände vom 24, Juni: Vortrag von drei Botschaften Sr, Majestät des Königs; die Wahlen für die Ausschüssez Persönliches, — Be- richtigungen,
E A R E
Beilagen.
Amtllicher Theil.
Potsdam, den 29, Juni. Seine Majestät der König sind aus Schlesien zurück- gekehrt,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Kaiserlich österreihishen Feldmarschall-Lieutenant -und Mi= litair - Ober - Kommandanten zu Krakau, Grafen Castiglioni, ‘ven Rothen Adler-Orden erster Klasse; so wie dem dem Kaiserlich öster reichischen Hof-Kriegsrathe zugetheilten General - Major, Ritter von Dreihann undSulzberg, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern und dem Hauptmann Rossi, Kommandanten der Grenadier = Division des ungarischen Jufanterie = Regiments Nr. 34 Prinz von t, den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; desgl. Dem Kreis-Physikus Dr. Wolff zu Küstrin und dem Hebe ammenlehrer Dr, Sydow zu Frankfurt den Charakter als Sanitäts- Rath zu verleihen.
-
Der Justiz-Kommissarius und Notarius, Justiz-Rath Reinhard zu Meschede, is nach Dortmund als Justiz - Kommissarius bei dem Land= und Stadtgerichte dasob|-und als Notarius im Departement des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Hamm versegt worden,
Angekommen: Jhre Durthlauchten der Herzog und die Herzogin von Schhleswig=Holstein-Sonderburg=-Augu- stenburg, so wie Höchstderen Kinder, die Prinzessinnen Auguste und Amalie und die Prinzen Friedrich und Christian, von Augustenburg.
__ Se. Excellenz der Geheime Staats-Minister Graf zuStolberg- Wernigerode, aus Slesien. :
Abgereist: Se, Durchlaucht der Prinz Albert zu Shwarz- burg=-=Rudolstadt, nah Rudolstadt,
Se. Durchlaucht der Fürst Ludwig zu Solms-Lich und Hohen-Solms, nah Lich.
Se. Durchlaucht der Fürst Heinrih LXXIV. zu Reuß- Schleiz=Köstribß, nah Jänkendorf.
Se. Durchlaucht der Fürst August von Sulkowski, nach Reisen.
Se. Excellenz der General - Lieutenant, General - Adjutant Sr. Majestät des Königs und Commandeur der Garde-Kavallerie von Tümpling, nah Koblenz,
Se. Excellenz der Ober - Burggraf des Königreichs Preußen, von Brünneck, nah Trebniß.
Der Vice - Ober - Jägermeister, Graf von der Asseburg- Falkenstein, nah Meisdorf,
Der Erb =-Landmarschall im Herzogthum Schlesien, Graf von Sandrebßky-Sandraschüß, nah Breslau,
Der Herzoglich anhalt-cöthensche Landes = Directions = Präsi- dent, von Goßler, nah Cöthen,
Landtags- Angelegenheiten,
Sibßung der Kurie der drei Stände am 23, Juni. (Schluß.)
Referent von der Schulenburg: Jh will mir nur erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß der Abtheilung der Vorwurf ge- macht ist, als wäre der Beschluß der Kurie der drei Stände nicht richtig aufgefaßt; eigentli is mir dieser Vorwurf gemacht, indeß da die Abtheilung einstimmig war, so is er auh der Abtheilung gemacht worden, Jh befinde mi aber, wenn ih es falsch aufgefaßt habe, in demselben Jrrthume, wie die Abtheilung; ih will jedo nicht ur- theilen, ob es ein Jrrthum is oder uicht, Jh habe es aber nicht anders guffassen föunen, als daß darin ein Auskunftsmittel liegen sollte, daß man Sr, Majestät diesen Vorschlag machte, Dann möchte zch noh hinzufügen, in Bezug auf die Ausführung, daß, wenn ich so sagen soll, dieses Vertrauens-Votum uns bedenklich sei, daß nah den uBerungen, die der geehrte Redner gemaht und ausgesprochen hat, mir fein denken zu sein scheint, das im voraus Abit, was Ba na, wie natürlich jeder Patriot zugeben wird, wird vorausgeset hal t: was der geehrte Redner von jedem Patrioten
ann woLe 10 noch auf einen Punkt aufmerksam machen, wel- cher nur auf einem Geschits-Faftum beruht oocin ih L bei der großen Geschichts-Kenntniß, welche das geehrte Mitglied so eben ent- widelt hat, im voraus um Entschuldigung bitte, wenn ih eines An-
Altmark die älteste Provinz des jeßigen preußischen S it und nit die Grafschaft M abischen Staats gewesen
Abgeordn, Freiherr von Vincke: Jh will zuerst bei der leß= ten Bemerkung beginnen, weil ih glaube, daß der Referent dabei am meisten persönlich betheiligt is, nämli indem er behauptet hat, daß die Altmark die älteste Provinz Preußens sei, Jch habe jedoch nicht von dem Alter der preußischen Provinzen gesprochen, sonst würde ich mich in verschiedenen Desikultäten befunden haben, dn der Name „Preußen“ noh weit neueren Ursprungs is, in Bezug auf die Mark Brandenburg ; sondern ich habe gesagt, daß die Grafschaft Mark am längsten von allen Landestheilen dem Königshause angehört. Es ist historische Thatsache, daß die mütterlichen Vorfahren des Hauses Ho= henzollern die Grafen von der Mark waren, und daß seit den graue- sten Zeiten der Geschichte, mindestens seit dem Jahre 1000, die Vor= fahren unseres Königshauses über die Grafschaft Mark geboten ha= ben, während bekanntlich die Kurmark erst seit 1415, und zwar nicht durch Erbschaft, an das Haus Hohenzollern gelangt ist. Jch glaube daher, D unsere Rechte an den Scepter unseres Königshauses we- uigstens 00 Jahre älter sind, als die der Altmark,
Ich bin ferner durhaus mißverstanden, wenn mir der Vor= wurf gemacht wird, ih hätte die Ueberzeugung ausgesprochen, daß die Zustimmung der Stände zu Kriegsanleihen in allen Fällen erfolgen würde, und daß das Vertrauens - Votum daher mit meinen Ansichten zusammenfalle. Jch glaube, daß sich dies schon dur den leßten Theil meines Vortrages — über Angriffskriege — genügend wider-= legt und die Bemerkung des Herrn Referenten ganz meine Ansicht rechtfertigt, daß daraus bedenkliche Folgen entstehen können, Jch habe nur gesagt, daß, wenn, um das Land zu retten, Schulden ge- macht werden sollten, Niemand so unpatriotisch sein wird, auch nur die leiseste Bemerkung dagegen zu machen, Es kann aber auch An-= griffskriege geben, die niht im Interesse des Laudes geführt werden, wie wir die Möglichkeit selbst erlebt haben, Jch will nur an die Jahre 1830 und 1840 erinnern; damals lag die Möglichkeit eines S nahe, Durch die Weisheit des hochseligen Königs wurde fe 1830, \ dieselbe zum Heil des Vaterlandes 1840 abgewendet worden, während vielleiht ein anderer Regent den Krieg erflárt hätte.
Abgeordn. Siebig: Meine Herren, Wenn fast Alles, was ich mir zu sagen erlauben wollte, der vorige geehrte Redner bereits vor- getragen hat, so beschränke ih mi nur auf einige wenige Worte. Der Geseßgeber von 1820 war eben aus dem Kriege hervorgegangen und mußte wohl die Bedürfnisse kennen, die ein Krieg mit sich führt. Das Geseß von 1820 hat deunoch eine Vorsorge der Art, wie das Geseß vom 3, Februar c, sie in sih begreift, nit in sich aufgenommen. Der geehrte Redner vor mir hat mit kurzen Worten angedeutet, daß ein Staatöschaß für solche Fälle da sei, und ih werde der hohen Ver sammlung die Bestimmungen, welche die Denkschrift über den Staats= hab enthält, mitzutheilen mir erlauben.
(Mehrere Stimmen : laut.) Ih spreche laut genug, seien Sie nur ruhig, dann werden Sie mich gewiß aud) Seifieben,
Die Denkschrift sagt über den Staatsschah Folgendes :
„Die vornehmlicste Bestimmung ist, wie sie es auch stets war : die Streitfähigkeit der preußishen Monarchie gegen Angriffe von außen, ihre politische Macht inmitten von Staaten, die ihr an Größe und Bevölkerung weit überlegen sind, zu erhöhen und die Mittel stets zur Hand zu haben, um mit ihren Heeren wo möglich überall zuerst auf dem Kampfplaß sein zu können.“
Eine zweite Bestimmung sagt: Es sei Grundsaß für die Verwaltung des Staatsschaßzes N (Liest vor.)
„Daß er durch keinerlei Zahlungen in Friedenszeiten irgendwie geshmälert werde 2c,“ :
Bei dem Bestehen solcher geseblichen Maßregeln können wir uns der Besorgniß überheben, daß bei Ausbruch eines Krieges die Mittel fehlen könnten, denn wenn der Staatsschaß, wie eben gesagt, für die Kriegsführung bestimmt i und mit \o großer Sorgfalt verwaltet wird, wie uns die Denkschrift belehrt, so, glaube ih, können wir ohne Weiteres abstrahiren von dieser vorsorglichen Maßregel. Jch stimme daher im Einklange mit der Abtheilung für den Wegfall des Passus; dagegen kann ich mi nit damit vereinigen, daß ein Vertrauens=- Votum gegeben werde.
Abgeordn, Hansemann (vom Plaß): Jh stimme gegen die Annahme irgend einer der von der Herren-Kurie in Beziehung auf das Staats-Schuldenwesen herübergekommenen Modificationen. Die Gründe dieses Votums sind theils dur den Vortrag des ritterschaft=- lichen Abgeordneten der Grafschaft Mark, theils in den früheren Ver« handlungen über diesen Gegenstand so gründlich dargelegt worden, daß ich nicht glaube, noch etwas Weiteres darüber sagen zu müssen.
(Die Abstimmung wird gewünscht.)
Abgeordn. Knoblauch: Jh würde eigentlih auf das Wort verzichten können nah dem gründlichen Vortrage, den wir über diesen Gegenstand von dem verehrten Herrn Abgeordneten der Provinz Westfalen gehört haben; ih kaun aber mcht umhin, mit wenigen Worten auch meine Ueberzeugung auszusprechen, daß nämlich gar feine Gefahr is, wenn hierüber unter den obwaltenden Umständen eine Petition an Se, Majestät den König ganz unterbleibt. Denn unmöglich kann die Versammlung ihren früheren nah reiflihster Be- rathung gefaßten Beschluß, der wesentlih von dem Beschluß der Herren - Kurie abweicht, gegenwärtig wiederum aufgeben, um so we- niger, da leider weder das Reglement noch das Geset eine Bestim= mung enthält, um in solchen Fällen eine Verständigung herbeizufüh- ren, Allerdings scheint mir, nah den Erläuterungen, welche von dem Königlichen Herrn Kommissar bei verschiedenen Gelegenheiten gegeben worden sind, daß eine solhe Verständigung nicht unmöglich M dürfte, indem manche Aeußerungen über die Auslegung des Ge=- eßes — auf der einen oder anderen Seite — vielleicht auf einem Jrrthum oder Mißverständniß beruhen.
Jch würde es indeß für höchst bedenklich halten, wenn man in diesem Augenblicke eine Declaration des Gesehes vom Jahre 1820 provoziren wollte, deun die Folgen davon sind gar nicht abzusehen. Gerade dies an sich so klare und deutliche Oefeb in seiner ganzen
deren belehrt werde, Jh habe nämlich bisher geglaubt, daß die
durch die Weisheit unseres jeßigen Königs Majestät ist.
Integrität aufrecht zu erhalten, ist unstreitig eine der wichtigsten
Aufgaben des Landtages; auch dies Geseß gehört, ähnlich wie die in hohen Ehren gehaltenen Verordnungen jener großen Zeit, namentli die Städte=Ordnung und die Agrar= Geseßgebung, zu den inhalt= reichsten und bedeutungsvollsten, welche wir besißen. — Die Ueber= zeugung hiervon hat im Volksleben die tiefsten Wurzeln eschlagen und die Verwaltung des Staatsshuldenwesens unter der bisherigen ununterbrochenen Leitung ihres hochverdienten Chefs den segensreid= sten Erfolg gehabt. Die vollständige Aufrechthaltung dieses wichtigen Gesebes ist daher nach meinem Ermessen, eben so wohl im Interesse des Thrones, als des Landes und des Staats - Kredits, in gleichem Maße nothwendig, Daran irgendwie zu rütteln, s{heint mir demnach so gefährlich, daß ih eine solhe chwere Verantwortlichkeit um keinen Preis der Erde auf mich laden möchte!
(Bravo !)
Abgeordn. von Massow: Meine Herren! Sämmtliche Red= uer, welche bei dieser leßten Berathung guf diesem Plate gestanden haben, haben allerdings die Beschlüsse der Herren-Kurie nicht anuneh= men wollen, und es gehört einiger Muth dazu, wenn ich versuchen will, für die Annahme zu sprechen; indeß, Jeder folgt seiner Ueber= zeugung. Jch kann die Hoffnung nicht aufgeben, daß nach dem, was der Herr Königlihe Komnussar uns gesagt hat, und indem wir ver= trauen können, daß dies auch die Absicht Sr. Majestät sei (ih glaube nicht zu viel zu sagen),
(Landtags = Kommissar: Nein !)
daß auch ein Mittel gefunden werden fönne, uns dem Beschlusse der Herren-Kurie anzuschließen, wenn nämlih die Motive unseres Be= \chlusses, wie bei einem früheren angenommen worden, Sr. Majestät mit eingereiht würden. Dies ist also eine Bedingung, die ih voran- shicke, und die auszuführen der Abtheilung zu übertragen sein würde, und zwar mit der Fassung, wie sie uns der Herr Königliche Kom= missar vorgetragen hat.
So wie das geschieht, wird für mih jedes Bedenken s{chwinden, und ich hoffe, daß auch ein Theil der Versammlung derselben Ansicht sein werde. Bedenken Sie, meine Herren, daß wir nur die Alterna= tive haben, entweder dem Beschlusse der Herren = Kurie beizutreten oder die betreffende Stelle des Geseßes vom 3. Februar c. bestehen zu lassen. Eine dritte Alternative giebt es niht. Jch will nach diesen wenigen Worten übergehen zu Nr. 3 und 4 des Beschlusses. Es ist von dem Abgeordneten der Ritterschaft aus Westfalen bemerkt worden, die Nothwendigkeit, beim Ausbruch eines Krieges Schulden ohne Zuziehung der Stände kontrahiren zu können, fei von Niemand, als von dem Königlichen Kommissar anerkannt worden. Da muß ih mir aber doch die Berichtigung erlauben, daß dem nicht so ist, sondern daß bei früheren Berathungen diese Nothwendigkeit von mehreren Mitgliedern der Versammlung anerkannt worden is. Freilich, der gedachte Herr Abgeordnete selbst hat diese Nothwendigkeit immer be- stritten, Es is ferner gesagt worden, daß ein solhes Vertrauens= Votum, wie der Beschluß der Herren - Kurie enthalte, nicht nöthig sei, weil nicht bezweifelt werden fönne, daß bei dem Patriotismus, der in solchen Fällen stets vorherrshen würde, Schulden, die zum Wohle des Vaterlandes zunächst vom Landesherrn kontrahirt worden wären, unbedingt die Genehmigung der Stände erhalten würden. Da erlaube ich mir aber, auf einen praftischen Umstand aufmerksam zu machen: Jh glaube, daß es Sr. Majestät dem Könige viel leichter sein wird, Schulden zu kontrahiren zu diesem wichtigen Zweck, wenn vorher schon eine Zustimmung der Stände ausgesprochen ist, und daß die Schulden dem Lande wohl weniger kosten werden, wenn die Genehmigung der Stände vorher erfolgt ist. Es ist erwähnt worden, daß durch viele Jahrhunderte in der Geschichte des Vater- landes solcher Fall noch nicht vorgekommen sei; i meine aber: wir können uns in diesem Fall nicht auf die Geschichte berufen. Die Verhältnisse haben sih vielfah geändert, man kämpft jeßt nicht mebr mit kleinen Armeen, die Kriege sind heutzutage viel fostbarer wie früher, die Geld=Verhältnisse haben sich eben fo geändert. Es war einem Regenten früher weit leichter, selbstständig Schulden zu kon-= trahiren, als jeßt. Jch glaube, daß dieses Fakta sind, die nicht zu bezweifeln sein möchten. Jch kann aus diesen Gründen in dem Be- {luß der Herren-Kurie nur eine Verbesserung der betreffenden Ge= Lehe vom 3. Februar c. anerkennen, und darum schließe ich mich dem= elben an.
Abgeordn. von Vincke: Jch habe nur eiue einzige persönliche Berichtigung anzubringen. Die Berichtigung nämlich, daß ih durch= aus nicht gesagt habe, es sei beim Ausbruch eines Krieges nicht nó- thig, Schulden zu mahen. Das habe ich nicht gesagt. Jm Gegen- theil, es ist mir wohl befannt, daß die Nothwendigkeit dazu immer eintreten wird, sobald der Staatsshaß erschöpft ist. Ich habe nur erklärt, die Versammlung habe die Nothwendigkeit uiht anerkannt, deshalb Ausnahmen vom Geseße von 1820 zu statuiren. Das ist, als die Sache zur Sprache kam, die Ansicht der Versammlung gewe- sen, die sich deutlih kundgethan hat. Es hat Niemand behauptet, daß es nöthig sei, daß jeßt hon bei Sr. Majestät Anträge hierauf gemacht werden, sondern es wurde bemerkt, wenn Se. Majestät dies für nothwendig halten, \o möge Er eine desfallsige Proposition an uns gelangen lassen.
Abgeordn. Milde: Jch wollte mich nur dagegen verwahren, daß das verehrte Mitglied der märkischen Ritterschaft im Laufe sei- nes Vortrages gegen den Tenor des Reglements einen Ausspruch des Königlichen Herrn Kommissars provozirte, welche der vorliegenden Debatte zum Präjudiz gereichen mußte und die nothwendige Rede freiheit für unsere Debatten zu beeinträchtigen geeignet war.
Marschall: Jch kann das, was gerügt worden ist, als etwas Unzulässiges nicht erkennen. Es ‘kann zur Aufklärung dienen und dadurch die Debatte abgekürzt werden, wenn der Herr Landtags- Kommissar eine Erläuterung giebt. Dies ist \chon öfters vorgekom- men und ohne Erinnerung von mir gutgeheißen worden. : i
Abgeordn. Milde (vom Plat aus): Es scheint, daß ih _miß- verstanden worden bin. Jch habe mich dagegen verwahrt, daß von vornherein und während des Laufes unserer Debatte über den vor= liegenden Gegenstand autizipirend die Kenntniß der Allerhöchsten Willensmeinung provozirt worden is, Jch glaube nit, daß im ge- genwärtigen Stadium unserer Verhandlungen offiziell gus en werden fann, so wird der Allerhöchste Bescheid auf oder über den Gegenstand ausfallen; ih habe dies gerügt, weil ih im gllseitigen