1847 / 180 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Anderen bewahrt wissen möchte. : : Marschall: Ob der Herr Landtags - Kommissar auf eine

\solhe Frage antworten will oder nicht, if von mir nicht zu beur-

theilen ; aber die Frage selbst halte ih für durchaus nicht reglements=

wiedrig. : :

Wbgeordn. Ts\hocke: Wenn irgend Jemand, meine Herren, hier in diesem Saale das Bedürfniß der Eintracht fühlt, so glaube ih, mich ihm beigesellen zu dürfen. Jh verkenne keinesweges den großen _ Werth der vielfachen Vertheile, die erzielt werden fönnen, wenn beide Kurien über solche Lebensfragen sich mit einander verständigen ; nichtsdestoweniger befinde ih mich aber in diesem Augenblick in der Lage, dem Votum der Herren-Kurie nicht beitreten zu fönnen. Die Motive der Herren-Kurie, die in dem Gutachten enthalten sind, sind von einem verehrten Redner so genügend und erschöpfend widerlegt worden, daß ih es überflüssig halte, hierüber noch ein Wort zu sagen. Jch erkläre nun, daß ih bei dem Beschlusse, der von dieser Kurie gefaßt is, stehen een 2e. j Meine Gründe siud folgende :

ärm.

Marschall: Jch bitte, den Redner nicht zu unterbrechen, Daß ih míh durchaus nicht von der Nothwendigkeit überzeugen kann, daß in Kriegszeiten ohne Zustimmung der Stände Schulden gemacht werden müssen. Ein zweiter Grund, und hiermit will ih enden, meine Herren, ist der, daß ih durch meine Handlungsweise zur Auf= hebung jener herrlichen Geseße von 1815 und 1820 nicht beitragen will ; ih würde dies aber thun, wenn ih dem Votum der Herren- Kurie beitrete. | E :

Abgeordn. Graf von Shwerin: Jh würde die hohe Ver= sammlung nicht noch aufhalten, wenn ih mi in derselben Meinung befände, welche bisher hier vertheidigt worden ist; ih befinde mi aber in diesem Angenblick in der bedauerlichen Lage, abweichen zu missen von der Ansicht derjenigen verehrlihen Mitglieder der Ver- sammlung, mit denen ih bisher in den meisten Fällen zu stimmen die Ehre gehabt habe. Jh meinerseits finde nämlich kein Bedenken da- bei, auch in diesem Punkt dem Votum der Herren-Kurie beizutreten. Jch darf erwarten, daß diesc Ansicht in der Versammlung die Mehr= heit niht gewinnen wird, aber um mich vor mir selbst zu rechtferti- gen, habe ih geglaubt, sie dessenungeachtet nicht zurückhalten zu dür=- fen. Was zunächst den Rechtspunkt, den Rechtsboden betrifft, so sehe ih durchaus nicht ein, wie durch die Annahme dieses Votums, w0o= dur eine Petition an Se. Majestät beschlossen wird, die allerdings eine Aenderung des bestehenden Rechtes bezweckt, der Rechtsboden verleßt werden soll. Darüber kann doch füglich kein Zweifel sein, daß jedes Geseß geändert werden kann, wenn Krone und Stände sih darüber in Uebereinstimmung befinden, und das Wort unwider- ruflich kann doch nur den Sinn haben, daß es nicht cinseitig ohne Uebereinstimmung zwischen Krone und Ständen widerrufen wer- den fann.

Jch wiederhole also, es muß auch ein für unwiderruflich erklärtes Geseß geändert werden können, weil es eben sonst etwas bestimmt hätte, was unhaltbar is, weil man nicht die Zeit vorhersehen kann, die kommen wird, und es gewiß wenigstens nicht weise wäre, ein Gesep zu geben, das für alle Zeiten niht geändert werden könnte. Das unwiderruflih““ kann daher, nah meiner Ansicht, nur heißen, das Geseh darf nicht einseitig geändert werden. Dies vorausgeseßt, scheint es mir, daß es kein wesentlicher Unterschied is, ob die Ueber- einstimmung dadur hervorgebracht wird, daß die Stände die Jui tiative ergreifen in einer Petition und die Krone zustimmt, oder die Krone die Juiítiative ergreift durch eine Proposition und die Stände zustimmen. Jch halte aber den ersten Weg für die Lage, in der wir uns jeßt befinden, für den zweckmäßigeren, und zwar aus der Erwä=- gung, die, glaube ich, auch die Herren-Kurie geleitet hat, daß es im Interesse des Landes liege, die Verfassungs - Angelegenheiten so weit wie möglih auf diesem Landtage zu Ende zu bringen, um nit auf dem nächsten Landtage nohmals Erörterungen hervorzurufen, welche uns hier son so lange Zeit beschäftigt und uns den materiellen Fragen entzogen haben. Dies h also der Grund, weshalb ich es für entsprechender halte, diese Angelegenheit von unserem Standpunkte aus in der Weise zu erledigen, daß wir der Krone selbst Vorschläge machen, als da- durch, wie es unser früheres Konklusum wollte, daß wir die Vor-

läge der Krone in dieser Beziehung erwarten. Dies vorausgeschickt, handelt es sich also darum, ob der Vorshlag der Herren-Kurie ein solcher ist, der an und für sih annehmbar erscheint. Er hat zwei Fälle im Auge, die Friedenszeit und die Kriegszeit. Was "die Schulden in Friedenszeiten betrifft , so glaube ih , daß es allerdings nothwendig is , dasjenige als Motivirung und Junterpretation des rie! ang 1 hinzuzufügen, was der Königl. Herr Landtags - Kom- missar hier als Erklärung desselben gegeben hat, wonach nicht nur solhe Schulden , für die gewissermaßen eine Hypothek gestellt wird, sondern alle Staatsschulden, also natürlich auch mit Einschluß der Garantieen, weil Garantieen eben Schulden sind, wonach alle Schul- den der Zustimmung der Stände bedürfen mit alleiniger Ausnahme solcher Verwaltungsschulden , welche eine Anticipation von Revenüen auf ganz kurze Zeit sind. Jh glaube, daß der Beschluß dieser Mo- dification N ih meinerseits habe aber auh, nach der Erklärung, die der Königl. Herr Kommissar gegeben hat, ncht das mindeste Bedenken, eine solhe Juterpretation als in der Jutention des Gou- vernements liegend anzunehmen, weil ih bei einer Erklärung, die der Herr Landtags-=Kommissar in Gegenwart sämmtlicher Minister und also vorausseßlih in Uebereinstimmung derselben gegeben hat, auch keinen Augenblick Zweisel haben kann, daß diese Erklärung so weit eine authentische ist, daß wenigstens die Existenz des ge- sammten Ministeriums damit zusammenhängt. Jch habe also in Beziehung auf die Friedenszeit durchaus kein Bedenken na ch dieser Erklärung mch dem Passus 1 und 2 anzuschließen, wonach die Regel is} , daß alle Staatsschulden, jedes Staats=

Jnteresse des ti mise und der Krone die Redefreiheit vor allem

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Beurtheilung sicherer legen könnte, als in die Hände des A öchsten T de Krone, welcher die Jnteressen des Vaterlandes immer

warm im Herzen haben muß. Es is von dem geehrten Abgeord- neten aus der Grafschaft Mark aufmerksam verd gemacht worden, daß die Geschihte uns Beispiele vorführt, wo .Unglück über das Vaterland dadurch gebracht worden sei, daß Angriffs - Kriege unter- nommen worden seien gegen den Wunsch und gegen das Junteresse des Vaterlandes. Jh muß dies zugestehen; aber, meine Herren, erwägen Sie, daß die Zeiten vorüber sind, in denen dies möglich war. Wir werden fortan, so Gott will, ein Ver- fassungs - Staat sein, und in einem Verfassungs = Staate ist so etwas niht möglich, auch wenn der Krone diese Berechti- ung vorbehalten bleibt. Wenn die Stände regelmäßig zusammen- ommen, wenn das Gouvernement die Verpflichtung hat , die aufge- nommenen Schulden nachträglich zu vertreten, indem ausdrücklich festgeseßt ist, daß, sobald das Hinderniß der Zusammenberufung der Stände fortfällt, daß dann der Nachweis geführt werden muß über die Nüßzlichkeit und Nothwendigkeit; ih sage, wenn dieser Nach- weis in Aussicht steht, so bin 1ch gewiß überzeugt, daß das Gouver- nement lieber sein Amt niederlegen, als der Krone Darlehne anrathen wird, von denen sie vorausseßzen muß, daß die Stände dringende Monita dagegen machen können und mit Recht machen werden. Jch sche bei diesem Beschlusse also keine Gefahr, ih sehe aber auf m bestimmteste große Vortheile darin, weil dadur ein schwieriger Punkt erledigt wird, weil wir hinwegkommen fönnen über eine Meinungs=- Verschiedenheit, die noch besteht, und weil, wie ih glaube, es ein Mittel ist, das uns bald auf einen gesiherten Rehtsboden führt, der uns für folgende Landtage die Möglichkeit giebt, uns niht wieder so mit Prinzipien-Fragen zu beschäftigen, wie es diesmal Eu Milde: Jch bedaure aufrichtig, mit dem geehrten Redner, welcher vor mir hier gestanden hat, nur in zwei Punkten übereinstimmen zu können, nämli insoweit das hochverehrte Mitglied die Garantieen subsumirt hat unter den Titel der Anleihen, die den Ständen in Zukunft sollen zur Cognition gebraht werden, und inso- weit dasselbe sehr klar und deutlih in seiner Rede auf ein verant- wortliches Ministerium hingedeutet hat, welches verantwortlih für alle Anleihen und Geldtransactionen, die im Jnteresse des Landes gemacht werden, is. So weit das hochverehrte Mitglied diese beiden Wünsche der Majorität als anerkannte Thatsachen hingestellt hat, als solche, die es als Prämissen Vas Deduction angenommen, würde ih mich dem sehr gern anschließen, wenn dieselben hon als anerkannte ständische Rechte vorlägen, wenn bereits gegenwärtig die Subsumirung der Garantieen unter die Anleihen von dem Ministertische aus aner- fannt und andererseits auch die Verantwortlichkeit des Ministeriums für die Kontrahirung von Staatsschulden im Kriege ausgesprochen wäre. Wenn aber das hochverehrte Mitglied gewünscht hat, daß wir die Verfassungs - Angelegenheiten möglichst auf diesem Landtage zu einem Ende bringen sollten, so befinde ih mi gerade in der be- stimmtesten Opposition einer solchen una gegenüber. Jch glaube, es ist nicht gut, wenn wir die wichtigen Aman beinahe übers Knie gebrochen in. einer einzigen Sißung, zurückgekommen wie \solhe aus der ersten Kurie es sind, erledigen wollen. Es ist von diesem Orte wiederholt angedeutet worden, wir möchten vorsichtig zu Werke gehen und nicht in Neulingshast die kaum gegebene Verfas=- sung in Frage stellen, und ih glaube, wenn wir einen Antrag auf Periodizität angenommen haben, wir damit einen Schritt in der Ent= wickelung unserer ständischen Verhältnisse vorangegangen sind, von welhem wir noch nicht wissen, in welher Weise derselbe von Seiten der Krone aufgenommen und erledigt werden wird. Wir sind zu neu noch in Bezug auf die Erfahrung in dem ständischen Wesen, um zu wissen, in welher Richtung die fändische Einwirkung auf die Admi- nistration sich äußern wird. Es scheint daher bedenklich zu sein, wenn unser Trachten dahin geht, mit diesen Fragen so bald wie möglich zu Ende zu kommen. Jch wünsche im Gegentheil, einzelue dieser Fragen geradezu als ofene Fragen behandelt zu sehen, die der Zu- funft überlassen bleiben, für deren Lösung die Erfahrung uns maß- ebend werden möge, und wo das Bedürfniß den naturwüchsigen Bober bilden mag, wie \solhe in unserer Verfassung aufgenommen werden sollen.

Es ist gesagt worden, daß es kein unwiderruflihes Geseh ge- ben könnez das -1st aber gerade das Kriterium einer ständischen Ver- fassung, daß in ihr es unwiderrufliche Geseße giebt, und unter sol- hen Gescßen obenan das Geseß, daß nun und nimmermehr ohne Zustimmung der Stände Anleihen kontrahirt oder im Wege der Be=- steuerung Geld erhoben werden darf. Dies, meine Herren, is dic Basis, auf der allein England zu der Verfassung gekommen is, die es jeßt hat, und ih glaube, da wir unsere magna charta von 1820 besißen, so wird es nie einer ständishen Versammlung Preußens je in den Sinn kommen, ein Jota von diesem Geseße abbrechen zu las= sen, sondern im Gegentheil, die Stände werden sich anklammern an ein so wcises Geseß und mit ihm stehen und fallen.

So viel in Bezug auf die Unwiderruflichkeit eines Gesehes; viele unwiderruflihe Geseße muß es aber geben in jedem Lande, wo eine Verfassung auf Fundamerten ruhen soll, wie wir eine solche er- streben, und die für alle Zukunst ein gastliches und wohnlihes Haus uns und unseren Kindern gewähren möge. Es is ferner von einem geehrten Mitgliede der märkischen Ritterschast gesagt worden, daß bereits bei einer früheren Gelegenheit das Argument mit Recht ge= braucht worden sei, daß in Bezug auf Anleihen es sehr wünschens= werth wäre, der Regierung darin freie Hand zu lassen, weil man unter besseren Umständen und günstigeren Bedingungen sih dann Geld würde zu verschaffen wissen, als wenn eine so bedeutende Versamm= lung, wie die des Vereinigten Landtages, in Betreff der Kontra- hirung eines Anlehens zu fonkurriren habe. Hierauf erwiedere ich, daß gerade das Gegentheil der Fall sein dürfte, daß gerade mit einer solchen Versammluug und basirt auf der Zustimmung einer solhen Ver-

es eben ein Kredit bis zu einer gewissen Höhe sei, welchen die Stände der Verwaltung zu gewähren oder zu verweigern haben. Verlangt das Ministerium, eine gewisse Summe auf die laufenden Revenüen oder Staats-Einnaymen im Wege der Anticipation leihweise aufneh- men zu dürfen, so wird ein so bestimmt formulirter Antrag meine Unterstüßung finden, während ih einer jeden Bewilligung ad infini- tum positiv entgegentreten werde. Die Erfahrung giebt an die Hand, daß der größte Theil der Staatsschulden in Europa aus den soge- nannten Verwaltungsschulden der verschiedenen Staaten hervorgegan- gen sind, die später kapitalisirt wurden; es liegt aber eine bedeutende Gefahr darin, wenn Anticipationen in der Art sich häufen, daß sie zuleßt kapitalisirt werden müssen, und ih wünschte nicht so weit bei uns zu gehen, daß aus Mangel an ständischer Vorsicht au wir spä= ter Veranlassung hätten, Verwaltungsschulden kapitalisiren zu müssen, Es ist ferner erwähnt worden, daß in dem Konklusum der Herren= Kurie allerdings eine Gefahr insofern liege, als die Garantieen, über die wir uns schon früher ausgesprochen haben, nach diesem Beschlusse vor wie nach ohne Zustimmung der Stände geleistet werden können, und ih be- trahte das auch als einen vollkommen begründeten Vorwurf, den man dem Konklusum der Herren-Kurie machen kann. Nach den Er- fahrungen , die uns aber vorliegen, nah den Erklärungen, welche über die Natur der Garantieen von Seiten des Ministeriums gege- ben worden sind, scheint es mir sehr wichtig, daß wir uns in Bezug auf diese Garantieen bestimmt und positiv aussprehen, und um #6 nothwendiger is dies, als aus der Petition, die von dem verehrten Mitgliede aus Aachen in Bezug auf die Garantieen eingebraht wor- den ist , die für die Eisenbahnen geleistet worden sind , hervorgeht, daß diese Garantieen, wenn auch noch nicht augenblicklich der Sub- vention der General-Staatskasse anheimfallend, doch insofern gefahr= drohend sind, als die bedeutenden Ueberschreitungen der Voranschläge, die bei den Eisenbahnen vorgekommen, allerdings bis zu einer bedenk= lihen Höhe die von den Ausschüssen im Jahre 1842 voraussichtlich angenommenen Eventualitäten der Garantie - Leistung gesteigert ha- ben, Jh muß also dafür votiren, daß wir das Könflufum der Herren-Kurie fallen lassen und einer späteren Zeit anheimgeben, die Lösung dieser wichtigen Frage im Sinne der Sicherheit für die Steuer- pflichtigen herbeizuführen. Marschall: Der Herr Abgeordnete von Massow wünscht zu einer persönlichen Berichtigung das Wort. (Unter Trommeln wird die Abstimmung verlangt, bis die Glocke des Marschalls die Versammlung endlich zur Ruhe bringt.) | abamitt von Massow: Jh wollte nur das Mißverständniß des geehrten Redners aufklären, der zuleßt gesprochen und mich bezeichnet hat. Jch habe nur gesagt, daß in dem Falle, wenn die Verwaltung ge- zwungen sei, Schulden zu machen, ohne die Stände zuziehen zu kön- nen, es dann mittelst eines vorher ertheilten Vertrauens-Votums sei- tens der Stände praktisher und wohlfeiler sein werde , Schulden zu fkontrahiren, als ohne dieses Vertrauens-Votumz; ih habe aber nicht gesagt, daß es praktischer sei, daß das Gouvernement ohne Zuzie=- hung der Stände Schulden kontrahire. e (Abermaliger Ruf nach Abstimmung.) Marshall: Jh höre vielfah den Ruf nah Abstimmung. Die jeßige Diskussion ist aber sehr wichtig. Da noch mehrere Redner vorhanden sind, die in entgegengeseßter Ansicht zu sprechen wünschen, so bitte ih im Juteresse der Unparteilichkeit , die ja immer von der hohen Versammlung gewünscht wird, noch einige Herren hören zu wollen, und gebe dem Herrn Grafen vou Zeh das Wort. Abgeordn. Graf von Zech -Burkersrode: Meine Herren! Jm Widerspruche mit einem verehrten Redner aus meiner Provinz, der vorhin von diesem Plate aus gesprochen hat, muß ih in Bezug auf die in Kriegszeiten aufzunehmenden Darleihen die hohe Versamm- lung dringend ersuchen, dem auch von der Abtheilung uns zur An- nahme empfohlenen Vorschlage der Herren - Kurie beizustimmen und also der Krone das Recht zuzuerkennen, in Kriegszeiten, wo die Ein- berufung des Vereinigten Landtages unmöglich is, auch ohne Mit= wirkung ständischer Organe Schulden aufzunehmen. Die Besorgniß, daß aus solcher Befugniß der Krone von deren Räthen Mißbrauch gezogen werden könne, fann uns, meine Herren, nicht nahe liegen, wie der verehrte Abgeordnete der Ritterschaft des anklamschen Krei- ses schon gesagt hatz denn ein solcher Mißbrauch kann fortan nicht stattfinden, wo dem Gouvernement regelmäßig wiederkehrende stän= dische Versammlungen zur Seite stehen und ihnen die Verwendung solcher Kriegs-Anleihen nachträglih nachgewiesen werden muß. Meine Herren! Es kann von solcher U der Krone, nah Erschöpfung des Kriegsshaßes Schulden auch ohne Mitwirkung der Stände auf- zunehmen, wenn die Einberufung des Vereinigten Landtags unmöglich wird, das Wohl Preußens, ja das Wohl Deutschlands abhängen. Man hat gesagt, daß au in Kriegszeiten es der Krone 1mmer mbg lich sein werde, den Vereinigten Landtag einzuberufen. Dies mag bei einem auswärtigen Kriege der Fall sein, bei einem Jnvasions-Kriege aber, meine Herren, bei einer Uebershwemmung unserer vaterländi= hen Gränzen dur feindlihe Heere wird es fast immer unausführ= bar sein, Jm Widerspruhe mit dem geehrten Abgeordneten der Stadt Aachen glaube ich, daß im Falle der Jnvasion unser Plaß nit hier sei, sondern daß diejenigen unter uns, die nicht Krast und Beruf in sich fühlen, in die vaterländischen Heere sich einzustellèn, dann zu Hause in ihren Kreisen zur Organisa- tion der Abwehr des weiteren Vordringens des Feindes, daß sie die Drangsale des Krieges ihren Mitbürgern erträglicher zu machen, mitwirken werden. Meine Herren! Gerade in den gefährlichsten Fäl len, in den Fällen der Juvasion, würde es also der Krone unmöglich sein, den Vereinigten Landtag zu berufen. Der verehrte Abgeordnete der Grafschaft Mark hat vorhin erklärt , daß der Patriotismus und . die Bereitwilligkeit der Stände niht in Zweifel gezogen werden dürfen, solhe in Kriegszeiten ohne ständische Bewilligung aufgenon= menen Darleihen nahträglih zu genehmigen. Nun frage ih aber,

Ne Herren-Kurie bei, den die Abtheilung zur Annahme em= pfohlen hat. Marschall: Der Herr Abgeordnete Hansemañn will ein per=

sönliches Faktum berichtigen.

Abgeordn. Hansemann: Das verehrte Mitglied, welches s\o eben sprah, hat eine Aeußerung angeführt, die ih vor mehreren Wochen hier gemacht habe, sie aber in einem ganz unrichtigen Sinne aufgefaßt. Jh seßte damals die Möglichkeit voraus, daß das linke Rhein-Ufer von dem Feinde eingenommen wäre, und in diesem Falle, meine ih, erfüllt Jemand, der Mitglied dieser Versammlung is, seine Pflicht gegen das Vaterland viel besser, wenn er Frau und Kinder in einem von dem Feinde beseßten Lande zurückläßt und hier is , als wenn er dort bleibt und sich mit dem Feinde herumtreibt.

(Bravoruf und Heiterkeit.)

Abgeordn, Graf Helldorff: Der Abgeordnete aus meinem Landestheile, der vorhin sprach, hat sh in einer Art und Weise ge- äußert, daß ih zu der Vermuthung kommen könnte, er habe an mei= nem Patriotismus zweifeln wollen.

(Murren eines Theiles der Versammlung.)

__Ich habe aber gerade vorhin ausdrücklih gesagt, wie niemals in unserem Vaterlande daran zu zweifeln, daß die ständische Versamm- lung gewiß zu jeder Zeit, und namentlich in Zeiten der Gefahr, der Staats-Regierung ausreichende Mittel gewähren würde, um die Er= haltung des Staates und dessen Wohlfahrt zu sichern. Uebrigens ist der Herr Abgeordnete in seinem Vortrage von Suppositionen über eine Gestaltung unserer ständischen Verhältnisse ausgegangen, welche leider zur Zeit noch nicht stattfindet; bei dieser falschen Voraussetzung ist M auch die Widerlegung seines ganzen Vortrages in diesem selbst zu finden. :

Abgeordn. Graf Zech: Jch muß erklären, daß in dem C s gesagt habe, nicht in dem Eutferutesten hat dies liegen ‘en E Patriotismus n verehrten Abgeordneten in Zweifel ziehen _ Abgeordn. von Manteuffel 1,: Obschon es nicht mein =- sicht gewesen ist, in dieser Angelegenheit tat Wort zu Lit fin; A {hon das Meiste von dem, was ih etwa sagen kann, seitens cines geehrten Abgeordneten der pommerschen Ritterschaft bereits angeführt worden it, so glaube ich doch bei der hohen Wichtigkeit des Gegen= standes Jhre Geduld auf einige Minuten in Anspruch nehmen zu dürfen, um einige Bemerkungen, die ih hier noch nicht gehört habe vorzurragen, Jh halte mih an die beiden Punkte, auf die es hier ankommt; es handelt sich nämlih um Schulden in FFric- denszeiten und um die Schulden in Kriegszeiten. Was den ersten Punkt betrifft, so hat die Herren - Kurie, indem sie den Zusaß mate, also die Bedingung hinzufügte, daß nur für solche in Friedenszeiten zu fontrahirende Staats - Anleihen, für welche Staats - Eigenthum oder Staats - Revenüen zur Sicherheit gestellt Ln die Einwilligung der Stände nothwendig sein soll, das Beden- en der Abtheilung, so wie das verschiedener Mitglieder der Ver sammlung, erregt; ich glaube aber, es ift unsere Pflicht, doch die Be-= deutung dieser Worte recht genau ins Auge zu fassen. Jch will nicht als gewaltthätiger Ausleger auftreten der geehrte Abgeordnete aus der Grafschaft Mark meinte nämlich, nur mit Gewaltthätigkeit könnte man eine andere Deutung in diesen Satz hineinlegen, ih

glaube aber, daß, wenn iu Friedenszeiten Schulden gemacht werden man sie unter möglichst günstigen Bedingungen zu machen sucht ; ich glaube, daß diese Bedingungen günstiger sein werden, wenn etwas verpfändet wird; ih glaube daher, wenn eigentlihe Schul- den, nicht lqufende Verwaltungs - Schulden, in Friedenszeiten ge= macht werden, daß man dann, um die möglichst günstigsten Be= dingungen zu erlangen, Staats - Eigenthum oder Staats - Reveniien allemal dafür verpfäuden wird. Jh bin daher der Ansicht, daß, in= dem die Herren-Kurie den Zusaß machte, sie damit weiter nichts be= zweckte, als den Gegensaß von eigentlichen Staatsschulden und Ver= waltungsschulden zu bezeichnen. Wenn nun dies durch irgend eine Declaration der hohen Versammlung ausgesprohen wird, ins Klare gestellt werden fann und dann wirkli Einverständniß zwischen beiden Kurien stattfindet, wie ih aunehme, meine Herren, sollte es da nicht U nteresse unserer Aller, im Interesse des Landes liegen, diese Dun= G O und für dieses Einverständniß die Sanction der p e herbeizuführen? Ih erlaube mir darauf aufmerksam zu ma= hen, daß diejenigen Anträge, welche wir im ständischen, gleihsam im eigenen ZJnteresse gemacht, hier mit den Modificationen ‘acceptirt wor= den sind, welche die Herren-Kurie hinzugefügt hat; welchen Eindruck würde es aber machen, wenn wir den wichtigen Punkt des Staats=

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ob die Revolutionskriege welche er unglüdli e nennt, eine Folge da- von waren, daß feine Stände da waren E folglich nid frag

werden fonnten über die Staats-Anleihen.

jenes stattgefunden hätte.

cheln, sammlungen auf großen Abwegen gewesen sind ;

Gewaltmaßregeln nöthigte. stände statt,

so ist es auch die Kraft. Marschall: wegen einer persönlihen Bemerkung. Abgeordn. Frhr. von Vincke:

ich den Ständen habe s{meicheln wollen.

machen fann, wenn sie von diesen Rehten Gebrauch machen. Was das historische Faktum in Bezug auf die Grafschaft Mark betrifft, so halte ih es für nöthig, zu sagen, ( war, den Ständen das Recht anzuerkennen, das in einem von Seinen eigenen hohen Gründen vollzogenen Rezesse ausgesprochen ist, daß, wenn sie ihre Rechte beeinträchtigt und sich deshalb gravirt finden möchten, sie wohl befugt wären, die Steuern zu verweigern. Wenn das Mitglied dies eine Gewalt - Maßregel nennt, so bin ih damit cinverstanden.

Abgeordn. von Manteuffel l: Zur historischen Aufklärung und zur Rechtfertigung meiner Anführung will ih hinzufügen, daß die Stände des kleveshen Landes und der Grafschaft Mark eigen- A Versammlungen halten wollten, und daß der große Kurfürst einen Obersten hinschickte, der die Rädelsführer dieser Bewegung arre= tiren mußte. Es wurde Sturm geläutet im Lande... (Abgeordn, von Vincke bittet ums Wort.) (Große Aufregung in der Versammlung.) (Viele Stimmen: Das is kein persönliches Faktum.)

dem Meitgliede aus Brandenburg gemachte Aeußerung, daß hier au dieser Stelle gesagt sei: N S [

Kredits unerledigt zurüließen, gleihsam als läge er uns zu fern, ferner, als unsere eigenen Rehte? Wenn also eine Declaration da= hin zu geben ist, undich bezweifle nicht, daß sie gegeben werden kann, daß mit diesem Zusaße nichts weiter gemeint is, als die eigentlichen Staatsschulden, so würde i bitten und dringend wünschen, daß die hohe Versammlung einem solchen Auêwege ih akkomodirte. Der zweite Punkt sind die Schulden in Kriegszeiten. Man sagt, in dem Geseß vom 17, Januar 1820, i ganz allgemein die ständische Ein willigung zur Kontrahirung von Staatsschulden erfordert worden ; das erkenne ih an. Wenn man aber nah 27 Jahren sich deutlich macht, daß Fälle vorkommen können, wo dieses Geseß überhaupt nicht auszuführen is, daß im Gesehe eine Lie sich findet, und wenn man diese Lücke ausfüllt, hebt man dann das Gesetz wohl auf, indem man für einen solchen Ausnahmefall eine andere Bestimmung hinstellt ? Daß aber solche Fälle vorkommen können, ist an sich nicht zweifel= haft, und wer soll es beurtheilen, ob so ein Fall vorliege? Nach dem Vorschlag der Herren-Kurie is die Entscheidung in die Beur= theilung Sr. Majestät gestellt, und ih shließe mich dem an, weil ich keine andere Autorität kenne, welcher ih lieber die Beurtheilung einer so wichtigen Frage anheimstelleu möchte,

Der geehrte Abgeordnete aus der Grafschaft Mark hat ferner gesagt, der Patriotièmus der Stände würde das, was in solchen Zei=

Unglück gestürzt“, den Herrn Marschall bitten, in den Protokollen nachsehen zu lassen, ob diese Worte darin stehen, und wenn es nicht der Fall ist, dies zu erklären.

die Tribüne): genheit auf ein Feld gebracht habe, wohin ih sie nit habe leiten wollen. entgegenstellen wollen und begreife nicht, wie diese Aeußerungen sol- ches Mißfallen erregt haben; sind sie vielleicht nicht ganz idi, so ist das ein Vorwurf, der mein Gedächtniß trifft; aber es ist in frü= heren Sißungen, so viel ih mi entsinne, beispielsweise_an die Zei- ten des Revolutionskrieges erinnert worden und an die Woellnerschen Zeiten.

nehmen Zwiste ab und kommen zur Diskussion, fammer hat das Wort.

Versammlung nicht oft mit Reden bkchelligt, E anzuhören, wenn ich einige Worte auf das erwiedere, was von em

i Ich bin en weit entfernt, den Ständen der Grafschaft Mark einen Vorwurf machen zu wollen, aber ich glaube, historische That- sachen können angeführt werden, \o gut wie andere Thatsachen an= geführt wurden, wodurch bewiesen werden sollte, daß in einigen Fäl- len frühere Könige das Land ins Unglück gestürzt hätten. (Große Unruhe in der Versammlung.) (Zeichen des Mißfallens.)

Abgeorbn. Milde: Das hat gegen den leßten Ausdru. i ri Abgeordn. Frhr. von Vincke: Jh habe mich zuerst gegen den ganz unparlamentarishen Ausdruck des Mitgliedes der Nieder- lausiß zu erklären, daß gesagt sei, Preußens Könige hätten das Land ins Unglück gestürzt; ih habe niht gedacht, daß gerade aus diesem Munde ein solcher Auëdruck kommen könne; ich muß mi entschieden dagegen verwahren; denn er hat mir in den Mund gelegt werden sollen. Was die Stände der Grafschaft Mark betrifft, fo hatten diese nicht nur das Recht, sih ohne Zustimmung der Krone zu ver= sammeln, sondern sie hatten sogar das Recht, eigenmächtig sich gegen die Krone zu verbinden, wenn die Krone Eingriffe in ihre Rechte machte, und wenn der große Kurfürst in Folge dessen Einige hat gefangen nehmen lassen, so kann dies nicht wegen der Ausübung

eines verfassungsm äßigen Rechtes, sondern vielleicht wegen einer Ueberschreitung dieses Rechtes geschehen sein.

Abgeordn. von Auerswald: Jch muß in Bezug auf die von

„Preußens Könige hätten das Land ins

(Abgeordn. von Manteuffel L. will die Tribüne besteigen.

Großer Lärm in der Versammlung.) steig Abgeordn. vou Manteuffel T. (betritt unter großer Unruhe Es thut mir in der That leid, daß id die Angele=

Jh habe den historishen Anführungen historische Thatsachen

Marschall: Jch glaube, wir gehen jeßt von diesem unange-

Der Herr von Putt-

| Jch habe die bitte also, mih diesmal

Abgeordn. von Puttkammer aus Stettin:

eehrten Abgeordneten aus Brandenburg gesagt ist, der zugleich

die S Das ist eine Frage, die sehr \chwer zu entscheiden is, gus gegegen Die, dae vis oder „stattgef er dasur möchte ih mi ver 5

daß die ständishen Versammlungen immer dit n B, jenigen, welche allezeit das Richtige finden und thun, Jch bin kein Freund der Sthmeichelei, aber so wenig man dem Fürsten \{meicheln darf, \o wenig darf man auch den ständischen Versammlungen s{chmei- und wir haben au viele Beispiele, wo die ständischen Ver-

1 1 l U , daß hier in der Mark unter Johann Sigismund bie Gle bedin man möge die Calvinisten aus dem Lande jagen und die Katholiken verfolgen; nur die Weisheit des Regenten hat diesen Antrag der Ver= sammlung verhindert. Jn der Grafschaft Mark bestand eine Coali- tion der Stände gegenüber dem A Kurfürsten, welche diesen zu n dem damaligen Herzo ? fanden verbrecherishe Umtriebe seitens cid Mia v aile welche der große Kurfürst blutig zertreten mußte. Jch glaube, so wie die Weisheit ein Erbtheil unseres Fürstenhauses ist,

Der Herr Abgeorduete von Vincke hat das Wort

( Jch weiß nicht, wie das Mit- glied, welches eben bei mir vorbeipassirt, olt Folinatt zu Me i l So wie ih mich von der Schmeichelei gegen Fürsten völlig fern weiß, \o bin 4 216 A cle fernt von der Schmeichelei gegen irgend Jemand auf dieser Erde. Ich habe ‘nicht gesagt, daß Alles gut und rihtig wäre, was die Stände thäten, sondern meine Ansicht war, daß, wenn den Ständen Rechte von der Krone verliehen sind, man ihnen dann keinen Vorwurf

daß der große Kurfürst so weise

iemand gesagt, ih protestire

Sachsen hat es als sehr mögli hingestellt, daß in nächster Zeit der Tod eines weisen Fürsten, der den Frieden von Europa viele Jahre hindur aufreht erhalten hat, diesen Frieden stören könnte, und daß dann Kriegsshulden gemaht werden müßten, ohne daß die Stände zusammenberufen werden könnten. Diese Besorgniß ist meiner An= sicht nah ganz unerheblich, denn wenn ein solcher Fall einträte, würde ganz gut der Landtag einberufen werden können und dieser nit ver= fehlen, die Kosten eines Vertheidigungskrieges durch Bewilligung-von neuen Steuern und Anleihen zu gewähren und der Krone thatfräf ig beizustehen. Jh glaube aber, daß ein Angriffskrieg vou Frankreichs Seite, seit wir in die neue Phase unsers Staatslebens eingetreten sind, weit weniger zu befürchten is, als früher. Jch bitte bei dieser Gelegenheit, da wir eine weit wihtigere Angelegenheit abzustimmen haben, als viele früheren, die namentliche Abstimmung eintreten zu lassen, wenngleich dieselbe mehr Zeit kostet, als die gewöhnliche.

(Mehrere Stimmen: Ja! Ja!)

Wiederholter Ruf zur Abstimmung.

Marschall: Der Graf von Schwerin will noch eine furze Aufklärung geben, welche nah dem Reglement gestattet is.

Abg. Graf v. Schwerin: Meine Herren! Es kann mir nit ein- fallen, auf die Sache noch einmal zurückzukommen, ih würde mi dadurch eines großen Unrechts schuldig zu machen glauben, wenn ih Sie aufhalten wollte. Jch habe hon vorher ausgesprochen, daß ih mich in der Minorität befinden würde, und diese Vorausseßung hat sih durch das, was inzwischen vorgebracht, nur befestigen können, ih kann mi aber dadurch niht in meiner Meinung irre machen lassen. Auf der anderen Seite habe ich mích zu dieser Meinung nur unter einer Vorausseßung bewogen gefunden, und es ist mir bemerkt wor= den, daß diese Vorausseßung nicht klar sei. Diese Vorausseßung war die, daß unter die Staats - Schulden, die unter allen Umständen der ständischen Zustimmung bedürfen, auch die Garantieen eingeshlo\= sen scien ; dies habe ih allerdings angenommen und nah dem, was der Herr Kommissar geäußert hat, indem er die Ausnahmen bezeich= nete, annehmen müssen, daß er sich einverstanden erklären werde, wenn jeglihes Staats-Schulden Dokument, welches in Friedenszei= ten ausgefertigt wird, nicht ausgefertigt werden kaun ohne die Zu= stimmung der Stände, so habe ich voraussehen müssen, daß, da eine Bürgschaft ein Schuld - Dokument is, auch Garantieen nicht ausge= \hlossen seien, und unter dieser Vorausseßung habe ih mi einver= standen erklärt. Wenn diese Vorausseßung nicht richtig ist, so würde die Sache freilih wesentlich anders stehen, und ich muß den Herrn Kommissarius bitten, zu erklären, ob die Sache so is, da viele ver= ehrte Mitglieder einen Zweifel darüber ausgesprochen haben.

Landtags-Kommissar: Derselbe Redner, der mich in die- sem Augenblick interpellirt, hat mit ernsten Worten daran erinnert, daß meine Erklärungen, in Gegenwart des gesammten Ministeriums gegeben, als authentisch anzusehen seien. Jun Erinnerung an diese ernste Mahnung kann ich das, was er jeßt verlangt hat, nicht aus= sprechen ; ih fann nicht erklären, daß es die Ansicht der Krone fei, jede Garantie der ständischen Zustimmung zu unterwerfen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil ih dazu von Sr. Majestät dem Könige nicht ermächtigt bin. Jch hätte gewünscht, daß die Frage über die Garantieen hier von Grund aus zur Sprache gekommen wäre; es hat dazu eine Veranlassung vorgelegen, und es is nit meine Schuld, daß sie nicht bis zu dem Stadium gediehen ist, wo die Erkiärung des Gouvernements gegeben werden könute. Da dies aber nicht geschehen ist, so kann" nur auf meine-früheren Aeuße= rungew verweisen, wona, wenn der Staat sih in dem Falle besin=- den sollte, Garantieen von solcher Bedeutung zu übernehmen, daß dadurch das Land mit neuen Lasten beschwert werden könnte, die Zu= stimmung des Vereinigten Landtages einzuholen gewiß nicht versäumt werden würde. Zu der Erklärung aber, daß jede Garantie an die Zustimmung der Stände gebunden sein solle, dazu bin ih ohne aus= drücklihe Ermächtigung Sr. Majestät des Königs, die ih uicht be= siße, nicht befugt.

Marschall: Es haben sich uoch 5 Redner um das Wort ge- meldet, es sind dies die Herren von Thadden, Hansemann, Stedmann, Neumann und von Brünneck. Jch stelle es dem Willen der Ver= sammlung anheim, ob sie denselben das Wort noch lassen will.

(Mehrere Stimmen durch einande»: Ja! Nein!)

Aus diesen Erklärungen kann ih den Willen der hohen Versamm=

lung nicht entnehmen, ih bitte daher diejenigen, welche de der Debatte s aufzustehen. C, N E

Die Absti f aweifcthaft auagefall

Die Abstimmung is zweifelhaft ausgefallen, i aren E La Wort noch O E O

Abgeordn. von Thadden: Nur eine ganz kurze Erklä habe ich abzugeben. Jh wollte mich eirtfchiéden f ür das Gan S Herren-Kurie erklären; ganz speziell aber gegen eine Aeußerung des geehrten vielgenannten Abgeordneten aus Westfalen und gegen die Konsequenz, die nothwendiger Weise aus dem folgen müßte, was er gesagt hat; gegen die Konsequenz, die den Ständen die ganze Frage Uber Krieg und Frieden in die Hände liefern würde. Und das wäre ein sehr großes Unglück für das Vaterland! Ich erfläre also hiermit für mich und meine Kommittenten, daß wir marschiren werden, wenn es unser König und Herr befiehlt und nicht, wenn 600 Herren es erlauben werden! Meine Herren! Es ist nicht meine Meinung, hier mit der kriegerischen Gesinnung der Pommern oder gar mit meiner Courage renommiren zu wollen aber ih habe einen ganz speziellen Fall im Auge. Es könnte sich nämlich ereignen, daß wir hier so lange beriethen üver Anleihen und Garantieen interpellirten, pro testirten und stritten bis der Feind in diesen Saal einrücte!

(Heiterkeit)

Abgeordn. Hansemann: Meine Herren! Jch kaun in der

That nicht begreifen, wel? ein großer Werth seitens des Ministeriums

Schulden-Dokument über verzinslihe sowohl als unverzinsliche Sctulden und Bürgschasten der Zustimmung der Stände bedürfen und allein ausgenommen werden sollen solche im Verlauf der Ver= waltung aufzunehmende Verwaltungs - Schulden, die aus den Re- venüen der nächsten Monate gedeck werden können, und zwar in der Zuversicht, daß der Königlihe Kommissar das, was er ausgesprochen hat, zu halten wissen wird. Was nun Kriegs-Schulden betrifft, so kann ih mir den Fall allerdings mögli denken, wo es sowohl physish als politisch unmöglich ist, die Stände vorher zusammenzu- berufen, um ihre Zustimmung zu erhalten zur Kontrahirung von Dar- lehnen. Auf diesen alleinigen Fall, wenn des Königs Majestät die Zusammenberufung der Stände für unmöglich halten, sie

wie man den Geldmännern , auf die der Staat toch bei Anleihen refurriren muß, es verwehren will, einen solchen Zweifel an unserem Patriotismus zu hegen. Wenn es schon überhaupt \hwer für das Gouvernement is} , in Zeiten des Krieges Darleihen zu machen, so wird noch die Schwierigkeit doppelt groß sein, wenn es nachträg- lich noch der Ratihabition von Seiten der Stände bedarf. Meine Herren! Bedenken Sie, daß der Friede Europa's vielleicht nicht geren Bedingungen sein Geld hergeben, wenn er weiß, die Formen mehr lange gesichert ist, vielleicht an cinem {wachen Faden, vielleicht sind erfüllt, unter denen das Land die Verbindlichkeit dafür übernimmt 2 an dem s{wachen Lebensfaden des greisen Monarchen hängt, dessen Von anderen Seiten sind wir darauf hingewiesen worden, daß man Weisheit seit 17 Jahren so wesentli zur Erhaltung des Friedens ja einen Kredit fordern könnte, mittelst dessen die Verwaltung bestrei=

E ten könnte 9 fx ; G beigetragen hat. i j : A , was an solchen Ausgaben vorkäme, ih weiß nicht, ob ) Meine Herren! Bedenken Sie, daß Preußen die {hwere Ver- dies grade quf Kriegs\hulden bezogen warz aber n C Ebris bra,

ten der Noth geschehen sei, unter allen Umständen genehmigen; ich

see keinen Zweifel in die Richtigkeit dieser Worte, indessen atel

doch auh noch ein anderes Moutent, | T Es kommt darauf an, daß solche Schulden, welche in Zeiten der

Bedrängniß gemacht werden'müssen, möglichst vortheilhaft für das Land

gemacht werden, und ih frage, wird uicht ein Gläubiger unter billi=-

eine hohe Stellung im Staate einnimmt. Derselbe hat :

wenn wir dem Beschluß der Herren - Kurie midt ah ata i Verordnung vom 3. Februar d. J. in Bezug auf die Kriegs\chulden stehen bleibt. Dies i vollständig richtig ; aber der Artikel 2 des Geseßes vom 17. Januar 1820 bleibt au stehen, und wenn diese beiden Bestimmungen meines Erachtens niht in Einklang zu bringen “sind, }o werden sie bis zum nächsten Landtage neben einander beste- hen bleiben müssen und sich die Differenz alödann hoffentlich erle- digen. Weun uns die Herren - Kurie die Möglichkeit gegeben hätte, auf thren Vorschlag einzugehen, ohne zugleich Rechte aufzugeben, welche ganz klar den Ständen zustehen, und deren Aufgeben für den Anfang unserer parlamentarischen Wirksamkeit sehr bedenklich scheint,

sammlung man bei weitem günstigere Bedingungen auf den Geldmärkten erlangen wird, als wenn das Ministerium einseitig in Ausübung eines solchen Unternehméns den Geldmächten gegenüber aufträte. Jch wollte mir noch in Bezug auf einige von Seiten des Ministertisches gefal.- lene Bemerkungen das Nöthige zu erwiedern erlauben. So weit ich den Herrn Landtags-Kommissar verstanden habe, hat sih derselbe nur auf die Schulden bezogen , die in Friedenszeiten zu kontrahiren sind, und hat allerdings darauf hingewiesen, daß es sih nicht darum han=- deln kann, in Mledendzelten irgend Schulden kontrahiren zu wollen, zu denen nicht die ständische Zustimmung erlangt worden sei, daß aber sogenannte Verwaltungsshulden im Bedürfnisse einer geregelten star= fen Regierung lägen, daß Fälle vorkommen könnten, wo Verwaltungs=

und mehrerer Redner dieser Versammlung darauf gelegt wird, daß wir ohne Weiteres das Recht unsererseits durch die Erklärung aner= fennen mögen: Die Kriegsshulden können ohne unsere Zustimmung gemacht werden. Es i| ja gerade, als wenn der Feind \chon vor der Thür und Gefahr im Verzuge wäre. Jh sehe niht den min- desten Erund zur Abgabe eines solhen Votums, Man hat von ei= nem Vertrauens-Votum gesprochen; ein solches kann man in einem besonderen Falle abgeben, aber davon handelt es sih hier nicht, son= dern um ein Votum, durch welches wir die heiligsten Juteressen und Rechte des Volkes nah“ meiner Ueberzeugung nicht pflihtmäßig wah- ren würden. Uebrigens känn ih niht umhin, zu wiederholen, was ih shon früher, als dieser Gegenstand zur Sprache gekommen war,

unausführbar i}, hat die Herren =- Kurie die Befugniß beschränkt i g 4 i F au S ränkt, 1 en, daß l ; y G ten hin ordnete für die {lesis A j si tal 9 - é {

Beciohne rechtsgültig aufzunehmen ohne vorhergehende ständische | hulden nicht allein räthlich, sondern geboten seien, und daß man, um | pflichtung auf sich hat, Deutschlands Gränzen nah zwei Seiten : M Jlesishen Städte meinte, daß sich hierin ein Mittel | weil wir nicht blos das Vertrauen der Krone : ei i i Susimmng. Meine Herren! 38 bia nid (n mbele in Zuesss, | die Regterung sar? zu maden, s solchen Exem unter | 9 Men a Senne Deutsglants, Bedenken Sie meine Her: e tamm Pana Ausgalen 1 besien; er hat fer- | Landes nothig habey so mie 1d gern uf de gemagien Modi, | f tone Befe” is tee uod le Besimmn gen Gar Vi daß ih hier Vertrauen walten lassen kann, und daß hier der Ort is, | fen müsse. ies gebe ih vollkommen zuz allein dem kann ih für | und gefährlichste1 D Ss , 1 G f, baß l ay unjere Verfassung noh nicht so konsoli- | cationen eingehen; ih sehe aber feine dringende i intr ó di ögli ine ständi sti

i , y N 2 l 160 ; : daß wir dem gesammten deutschen dirt sei, daß man ein Vert i : L | l C ingehen; 1h C cingende Veranlassung, jeßt | eintreten könnten, die es unmöglih machten, eine ständische Zustim wo ih Vertrauen walten lassen muß. Daß das redlich gehalten | mein Theil nicht beistimmen, wenigstens nicht in dem ganzen Umfange, |. ren, daß wir nicht allein Preußen, O e L / d erirauens-Votum abgeben könne; ih beziehe | hon damit vorzuschreiten. Jh glaube vielmehr ir ei t- itic i 1 i i wird, was versprochen worden is, dies Vertrauen muß ih haben, | wie es der Herr Landtags-Koinilssär angedeutet hat, vak eine solhe | Vaterlande dafür verantwortlich sind, wenn wir die Krone in die Un- nud M Lee Verfassung konsolidirt ist ; ih nenne | niglichen ba n oder Zu Petitiontn kein val bdea “Vanbéaás ai ee Wit gate t A in Dae E taIE. mit

Frankrei, da is di / / und das Schulden maden ut doh wohl in der besten E entgegensehen können, wodurch dann diese Differenzen ausgeglichen

en: wir Alle. Wollen wle bt ch in der schönsten Ordnung, das wis= | werden Fönnen. Wenn die Vorausseßungen, die mein geehrter Koll le Aa ded Q V u a E nahstreben, dazu möchte aus Pommern vorher erwähnt hat, bereits Thatsachen Siem bada historischen Deductionen des geehrte; V us mih nun noch auf die | würde si die Differenz leichter erledigen. Dann würden wir von

möglichkeit verseßen, in Kriegszeiten, wo die Einholung der ständischen Mitwirkung unausführbar ist, ein Darlehn aufzunehmen, von welchem die Rettung des Vaterlandes abhängen kann, ja vielleicht unsere Ret- tung vor der Schmach neuer Fremdherrschaft. Jh wenigstens mag

Summe nicht zu präzisiren sei, innerhalb welcher Verwaltungsschulden sich nur bewegen dürfen. Wie schon das geehrte Mitglied aus der Grafschaft Mark angedeutet hat, welches einen Kredit der Verwaltung der Erste sein, der einen solchen Kredit für

allen ihren Communications-Mitteln, sind solche Ereignisse gar nicht mehr denkbar. Es ist zwar mögli, daß der Feind einen großen Theil des Landes, ja, sogar möglich, daß der Feind das ganze Land beseßt habe, aber ehe dies geschehen e kann die Regierung diese

dies kann man von mir verlangen. Daß aber Niemanden anders in einem Staate, wie dem preußischen, die Beurtheilung anheimgegeben werden fann, ob eine Möglichkeit vorhanden sei, die Stände für

einen solhen Fall, zusammenzuberufen, als Sr. Majestät dem Könige, ha Lait will, werde ih C i l Mks ! Vat dies s eines Beweises wohl nicht weiter. Jh wüßte nicht, | die Verwaltung eher weiter als zu {mal bemessen würde; aber im- | eine solche Verantwortlichkeit dem preußischen, dem deutschen Bater- ; , ; geordneten der Grafschaft | den gehegten Bedenken zurücktreten können; für { int mir di ihr di illi d i wenn rin foleher Fall einträte, in welhe anderen Hände man die | mer wird es zu einer geregelten Staats - Verwaltung gehören, daß | lande gegenüber niht auf mih nehmenz deshalb stimme i dem Mark mit wenigen Worten einlassen, Es ist dargestellt worden, als | meine Theils vombglidi, Ein anderes Mitglied r Miterschast pas Miet unt Sei Sereauets „Völ ermg ‘haben. “Dies ist 26.