1847 / 180 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Geseßes vom 3. Februar d. J. über die Vildang des Vereinigten Landtages Allergnädigst zu erlassen, welche außer Zweifel seße, daß das Recht des ständischen Bei= raths über alle Steuergescße überhaupt dem Vereinig-= ten Landtage zustehe, hat die Herren= Kurie unverändert beizutreten beschlossen, da es sih hierbei nur um eine Allerhöchste Declaration zur Beseitigung eines Zweifes handelt. . Aus denselben Gründen hat die Herren - Kurie beschlossen, der Bitte der Kurie der drei Stände unverändert beizutre- ten, daß: Se. Majestät der König eine Declaration der Verord=- nung vom 3. Februar Allergnädigst erlassen möchten, durch welche außer Zweifel gesteilt werde, daß mif Rücksicht auf die frühere Geseßgebung in den rechtlichen Verhältnissen der Domainen und Regalien nichts geän- dert sei, so daß die Mitwirkung der Stände, welche aus der die Domainen betreffenden Geseßgebung zu be- gründen, ungeshmälert sei.

Zu VIII. Der allerunterthänigsten Bitte der Kurie der drei Stände, betreffend die Wahlen zu den ständischen Ausschüsseu und zu der ständischen Deputation für das Staats\chuldenwesen, hat die Herren-Kurie dahin modifizirt beizutreten beschlossen:

daß Seine Majestät mit Rüdcksicht auf die bereits for- mirten allerunterthänigsten Anträge und namentlich auf die zugesicherte Wiedereinberufung des Vereinigten Land- tages innerhalb 4 Jahren bis zur Allerhöchsten Entschei- dung über jene Anträge die Wahlen zu den ständischen Ausschüssen und zu der ständischen Deputation für das Staatssculdenwesen jeßt aussegen zu lassen Allergnädigst geruhen mögen.

Die Herren-Kurie hält dies für eine Folgerung aus den vorste

henden allerunterthänigsten Bitten. Berlin, den 21. Juni 1847. (gez.) L. F. zu Solms. (gez.) von Keltsch. von Krosigk. Graf Yorf von Wartenburg.

Der Beschluß der Stände-Kurie hinsihtlih der Erklärungen der Herren-Kurie :

Vescvluß der Kurie der drei Stände hinsihtlih der Erklärungen der Herren=Kurie über die Petition der Kurie der drei Stände, die Verordnung vom 3, Februar 1847 betreffend,

Die Kurie der drei Stände hatte nah ihrem Beschlusse vom 5. Juni 1847 sich zu folgenden Petitionen an Se. Majestät den König vereinigt.

I. Mit Bezug auf die frühere Gesebgebung und aus Gründen der Nütlichkeit und inneren Nothwendigkeit Se. Majestät allerunter-= thänigst zu bitten, die Einberusung des Vereinigten Landtages alle zwei Jahre auszusprechen.

Dieser allerunterthänigsten Bitte is die Herren-Kurie dahin mo- difizirt beigetreten,

Se. Majestät zu bitten , die periodische Einberufung des Vereinig= ten Landtages in einer von Allerhöchstdemselben zu bestimmenden Frist Allergnädigst aussprechen zu wollen.

Die Kurie der drei Stände beschließt fast einstimmig mit Rüdk- sicht darauf, daß die in dem früheren Beschlusse angenommene zwei- jährige Periode besonders den Zweck haben sollte, eine so kurze Frist zu bezeichnen, welche die gedeihliche Wirksamkeit des Vereinigten Land= tages möglich machen, und mit Rücksicht auf die hohe Wichtigkeit der Bitte überhaupt, deren Erfüllung die Lebensfähigkeit der ständischen Wirksamkeit des Vereinigten Landtages bedingt , ganz besonders aber mit festem Vertrauen darauf, daß Se. Majestät in Allerhöchstihrer Weisheit eine den Wünschen Allerhöchstihren getreuen Ständen ent sprechende kurze Periode wählen werden,

dem Antrage der Herren-Kurée beizutreten.

Il, Die Kurie der drei Stände hat ferner beschlossen :

Mit Bezug auf die frühere Geseßgebung und aus (Gründen der Nüblichkeit und inneren Nothwendigkeit Se. Majestät allerunter- thänigst zu bitten, den Wegfall der Ausschüsse Allergnädigst auszu= sprechen.

Auch dieser allerunterthänigsten Bitte is die Herren-Kurie nur dahin modifizirend beigetreten,

Seine Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, die Verord- nung vom 3. Februar 1847 über den Vereinigten Aus\huß und dessen Befugnissen Allergnädigst dahin abändern zu wollen, daß diesem Ausschusse in seinen Verhältnissen zu dem Vereinigten Land=- feine weiteren Rechte eingeräumt werden möchten , als \olhe dem ständischen Ausschusse der Provinzial-Landtage die- sem lehteren gegenüber durch die Verordnung vom 21. Juni 1842 beigelegt waren und solches näher aus den gg. 2 und 4 der lebt= gedachten Verordnung hervorgeht.

Die Kurie der drei Stände interpretirt das Konklusum der Her- ren-Kurie \o, daß dadurch den Ausschüssen nur die in den gg. 2 und 4 des Geseßes vom 24. Juni 1842 erwähnten Rechte haben beige- legt werden sollen, wie dies deutlih aus den Gründen des Konklu- sums der Herren-Kurie hervorgeht und die Wirksamkeit der Auss}chüsse daher feine andere sein soll, als eine blos vorbereitende und vorbe- rathende, und ließt sich daher au diesem Beschlusse der Herren- Kurie mit überwiegender Majorität an.

ITIT. Hat die Kurie der drei Stände die allerunterthänigste Bitte beschlossen,

daß Se. Majestät der König mit Rücksicht auf die bereits formir- ten allerunterthänigstcn Anträge und namentlich auf die zugesicherte Wiedereinberufung des Vereinigten Landtages innerhalb 4 Jahren die Wahlen zu den ständishen Ausschüssen und zu der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen für jebt ausscßen zu las- sen Allergnädigst geruhen möge.

Die Herren-Kurie hat sich zu dem Beschlusse vereinigt,

daß mit Rüksicht auf die bereits formirten allerunterthänigsten An- träge und namentlich , auf die zugesicherte Wiedereinberufung des Vereinigten Landtages innerhalb 4 Jahren bis zur Allerhöchsten Entscheidung über jene Anträge die Wahlen zu den ständischen Ausschüssen und zu der ständischen Deputation für das Staats- Schuldenwesen jeßt ausseben zu lassen Seine Majestät Allergnä- digst geruhen mögen.

Die Kurie der drei Stände \hließt sich auh diesem Beschlusse der Herren-Kurie an.

Berlin, den 23. Juni 1847.

Die Kurie der drei Stände des Vereinigten Landtages.

Marschall: J} gegen den Entwurf etwas zu bemerken?

Abgeordn, von Beckerath: Jch habe nichts gegen die nah meiner Meinung richtige Fassung zu erinnern, nur möchte ih die Vor- aussezung aussprechen, daß der frühere Beschluß der Drei = Stände-

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Kurie, wie dieses schon im Laufe der Verhandlungen beantragt wurde, mit beigelegt und an Se. Majestät abgesendet werde.

Marschall: Allerdings. Dies ist Vorschrift des Reglements.

Abgeordn. von Puttkammer (aus Stettin): Jch wollte nur den Antrag, der schon einmal hier gestellt worden ist, erneuern, daß das eigentlich erste Petitum der Drei-Stände-Kurie auh mit in den stenographischen Mittheilungen veröffentlicht würde. Jch halte es darum für nothwendig, weil dies ein Fall is, wo die Kurien verschiedener Meinung gewesen sind und es gewiß nicht ausbleiben fann, daß das Nolk hierüber urtheilen wird. Daher scheint es mir nothwendig, daß das sehr gut motivirte Petitum der Drei-Stände-Kurie in der Allg. Preuß. Zeitung mit veröffentlicht werde, damit das Volk unsere Gründe vollständig kennen lerne.

Marschall: Es steht dem nichts entgegen, daß der Abdrud erfolgt. Es ist sogar die Regel.

Eine Stimme: Da es nicht unmittelbar an Se. Majestät gelangt, so bin auch ich der Meinung, daß es abgedruckt werden müsse.

Marschall: Jch sage, es i das Regel, daß dieses geschehe.

Der Herr Abgeordnete von Vincke bat vorhin um das Wort.

Abgeordu. Freiherr von Vincke: Jh wollte ebenfalls diesen Antrag stellen.

Abgeordn. Dittrih: Die Punkte V. und VI., welche in Uebereinstimmung mit der Herren-Kurie gefaßt worden sind, sind hier nicht erwähnt.

Referent von der Schulenburg: Jh habe mih nah der Form erfundigt und Justructionen darüber eingeholt, was in diese Petition aufzunehmen is, Es ist mir gesagt worden, daß die beiden Punkte, die die Herren-Kurie angenommen hat, so wie die, welche sie niht angenommen hat, in dieses Konklusum nicht gehören, da mit diesem Konklusum jene beiden Petitions =Entwürfe der beiden Kurien Sr. Majestät als Beilagen überreiht werden. Außerdem wollte ich bemerfen, daß die Anträge, welche durch diese jeßt verlesene Petition an Se. Majestät gelangen, in der Art von mir aufgenommen sind, daß ih die Konklusa beider Kurien gegenüber gestellt habe, welche daher mit abgedruckt werden. :

(Einige Stimmen: Sehr richtig!)

Marschall: Weun nichts weiter bemerkt wird, so kann ich annehmen, daß die hohe Versammlung mit dem Entwurfe einverstan= den ift.

Es sind noch einige Entwürfe zu verlesen. Jch bitte zunächst Herrn Abgeordneten vou Wedell, den seinigen vorzutragen.

Referent von Wedell (liest diesen Entwurf vor):

Alleruntertháänigste Bitte der Kurie der drei Stände des Vereinigten Landtags um Aufhebung der Censur und Einführuug der Preßfreiheit und Erlaß eines Preß-= \trafgeseßes.

Bei Berathung mehrerer auf Preßfreiheit gerichteter Petitionen wurde von dem Königlichen Gouvernement mitgetheilt, daß bei der hohen Bundesversammlung bereits eine Revision der Bundesgesebe über die Censur und ihre Handhabung in den einzelnen Staaten im Gange sei, und daß die Regierung Sr. Majestät des Königs dabei darauf hinarbeite, das Präyentiv-System verlassen und zum Repres- sivsystem übergehen zu können.

Es wurde als eine Thatsache hervorgehoben, daß das Volk von dem Verlangen nach Preßfreiheit und einem Preßstrafgeseß bescelt sei, und das dieses Verlangen nicht erlöschen werde, bis es Besfrie= digung gefunden haben werde.

Daß das Verlaugen nah Preßfreiheit und einem Preßstrafge= seße im Volke vorhanden sei, wurde jedoch aus verschiedenen Gesichts- punkten anerkannt, und beschloß die Kurie der drei Stände,

unter dankbarer Anerkennung der bereits von Seiten der Krone geschehenen Schritte an Se. Majestät die ehrfurchtsvolle Bitte zu richten, von dem seither befolgten Präventivsystem abgehen, in der ganzen Monarchie die Censur aufheben , Preßfreizeit zu gewähren und zu diesem Zweck ein Preßstrafgeseß entwerfen und dem Land= tage zur Berathung Allergnädigst vorlegen lassen zu wollen,

Berlin, den 23. Juni 1847.

Abgeordn. von Auerswald: Jch habe nur zwei unbedeutende Bemerkungen zu machen. Die erste betrifft die Ueberschrift. Es ist mir durchaus nicht erinnerlich, daß die eingegangenen Petitionen, noch der Beschluß der hohen Versammlung dahin gingen, Se. Majestät um ein Repressiv-Verfahren an die Stelle des bisherigen Präventiv- Verfahrens zu bitten. Der Antrag ist vielmehr von allen Seiten dahin gegangen, Censurfreiheit zu bewilligen mit einem Preßstrafge=- seße, in Folge dessen allerdings Umwandlung des bisherigen Präven= tivsgstems in ein Repressivsystem-erfolgen muß. Es hat dem Herrn Referenten aber beliebt, als Ueberschrift zu wählen : Umwandlung des Präventivsystems in ein Repressivsystem, Jch muß mich dem wider= seßen, denn ich glaube, wie {hon bemerkt, daß weder die Petitionen, noch der Beschluß der Versammlung so lauten, und ih bitte den Herrn Marschall, darüber entscheiden zu lassen. Dann erlaube ih mir noh eine zweite, anscheinend geringfügige Bemerkung, Es ist nämlich später in dem Entwurfe gesagt:

„es wurde diese Thatsache jedoch 2c.““ Zu diesen Worten, die ih nicht genau weiß, und die ich daher zu verlesen bitte, wünsche ih etwas zu berichtigen,

( Referent von Wedell verliest die betreffende Stelle noch einmal, )

Jch erlaube mir da die Frage, wo das Komma in dieser Stelle steht, ob es vor oder hinter dem Worte „jedoch ‘“ steht, da dies ei- nen wesentlichen Unterschied machen dürfte.

Referent von Wedell: Das Komma steht vor „werden“.

Abgeordn. von Auerswald: Dann bitte ih es zu ändern, denn es ist im vorliegenden Falle ein wesentlicher Unterschied, ob ich sage: „es wurde, jedoh aus verschiedenen Gründen ““, oder ob ich sage: „es wurde jedoch, aus verschiedenen Gründen 2c.““, und bei der Wichtigkeit des Gegenstandes darf der Sinn des Beschlusses nicht undeutlich werden,

Referent von Wedell: Jch habe unter Repressiv\system, so lange ih über Censur etwas gehört habe, nur immer verstanden, daß dies so viel wie Preßfreiheit mit einem Preßstrafgeseß bedeutet, ich habe feinen anderen Grund für die Wahl dieses Ausdruckes gehabt ; sollte aber die Versammlung der Meinung sein, daß Preßfreiheit ‘“ und „Preßstrafgeseß“/ die Sache bestimmter bezeichnen, so habe ich dagegen nichts einzuwenden.

Abgeordn. von Auerswald: Es kommt weder auf die Mei- nung des Herrn Referenten, noch auf die meinige hierbei an, sondern lediglih darauf, was die Petenten beantragt haben und in der Ver= sammlung beschlossen ist; der Beschluß ging aber auf Gewährung von Preßfreiheit neben Erlassung eines Preßstrafgesebes.

Marschall: Somit möchte ih fragen, ob der hohen Versamm- lung genehm isst, daß statt der ausländishen Wörter Repressiv- und Präventivsystem inländishe Wörter gewählt werden sollen?

(Die Versammlung stimmt unter großer Heiterkeit bei.)

Damit is} also der Entwurf genehmigt.

Abgeordn. Sattig: Wenn ih recht gehört habe, so is in der Schrift auf das Gutachten der Abtheilung Bezug genommen; es fommt eine Stelle darin vor, daß die Kurie den orshlag der Ab=-

theilung angeno:men hätte; da aber das Gutachten der Abtheilung Sr. Majestät niht überreiht wird, so darf in der Schrift auch uicht darauf Bezug genommen werden.

Referent von Wedell: Die betreffende Stelle ist Wort vor Wort aus dem Protokoll entlehnt; es is dies ja aber nur das Schrei= ben, welches an die Herren-Kurie geht, niht an Se, Majestät den König. i

Marschall: Damit ist glso die Sache erledigt. Der Herr Ab- geordnete von Katte wird jeßt den Entwurf, betreffend die beabsich= tigten Veränderungen des Reglements, der hohen Versammlung vor=- tragen.

Referent von Katte (verliest diesen Beschluß):

Bescvlufsß der Aurie der drei hinsichtlich mehrerer von der Herren -=- Kurie beschlossenen Modifi- cationen und selbstständiger Anträge bei der gestellten allerunterthänigsten Bitte, / : betreffend Abänderungen des Reglements über den Geschäftsgang beim Vereinigten Landtage. S

Stände

Die vor der Kurie der drei Stände unterm 17. Mai d. J. ge=- stellte allerunterthänigste Bitte um mehrere Abänderungen des Regle- ments über den Geschäftsgang bei dem Vereinigten Landtage hat nach §. 26 a. desselben der Berathung und Beschlußnahme der Herren- Kurie vorgelegen. Dieselbe stellte in folgenden Punkten theils Mo= dificationen der Anträge der Stände-Kurie, theils selbstständige An- träge auf, zu welchen leßtere vollständig beizutreten sih erklärte.

1) Nr. 6 ihres Petitums ad §. 13 des Reglements hatte die

Stände-Kurie gebeten, den Zusaß Plaß greifen zu lassen:

„Daß die!Berathung in Vleno immer erst 24 Stunden nach Vertheilung des Gutachtens der Abtheilung beginnen dürfe, auch die Gegenstände, welche in jeder Sißung zur Erörte rung kommen sollten, bei mündlicher Anberaumung derselben genau zu bezeihnen , bei shriftliher auf den Einlgadungs- Karten zu bemerken seien.“ Die Herren=Kurie is diesem Petitum im Allgemeinen zwar bei= getreten, findet aber den gebrauchten Ausdrud: „nah Vertheilung des Gutachtens“

nicht bestimmt genug und geht davon aus, daß die erbetene

Zusaßzbestimmung nur die Regel ausdrücen soll, welche in ein-

zelueu dringenden Fällen Ausnahmen werde erleiden können.

Da diese Vorausseßung dem Antrage der Kurie der drei

Stände ebenfalls zum Grunde lag, so glaubte sie, daß die de-

finitive Redaction desselben, falls solcher die Allerhöchste Ge=

nehmigung erhielte, dem Gouvernement zu überlassen sei.

ad Nr. 9 der Anträge der Drei-Stände= Kurie in Betreff

g, 15d. des Reglements:

„Daß es den der deutschen Sprache nicht volllommen mäch- tigen Landtags - Abgeordneten gestattet werden möge, ihre Reden abzulesen““,

stimmt dieselbe der Deutung der Herren-Kurie bei, wie die Ab-

sicht der ausgespro .henen Bitte nur dahin gerichtet sei, daß

allein denjenigen Mitgliedern der Versammlung das Ablesen ihrer Reden gestatict werden könne, welche der deutschen Sprache in der That nicht hinreichend mächtig sind.

ad §. 15e. des Reglements findet die Herren - Kurie die Vor-

chrift , wona Reden -nux an den Marschall gerichtet werden

sollen, praktis nicht streng ausführbar und stellte daher den

Antrag:

„Ällergnädigst bestimmen zu wollen, daß die Reden nur an den Marschall oder an die Versammlung gerichtet werden dürfen, ““

Di* Kurie

Antrages,

ad §, 26a. des Reglements und Nr. 14 des Petitions-Ankra=

ges der Kurie der drei Stände: „Allergnädigst es der Versammlung zu überlassen, auch nach Ablauf der Präklusiofrist ausnahmsweise Petitionen anzu- nehmen“,

tritt die Herren-Kurie mit der Modification bei, daß die Bitte

dahin gerichtet werde :

„Allergnädigst es der Versammlung zu überlassen, auch nach Ablauf der Präklusivfrist, in besonders wichtigen oder durch den Augenblick gebotenen Fällen, ausnahmsweise Petitionen anzunehmen.“ Die Kurie der drei Stände findet diese Fassung ihres Be- \{chlu}es entsprechend. Um das Eigenthumsrecht der einzelnen Mitglieder an den von ihuen verfaßten Petitionen zu sichern und die Modalitäten für das Verfahren bei dem Zurückziehen von Petitionen näher zu bestimmen, stellt die Herren-Kurie ad §. 26 a, die unterthänigste Bitte: „Allergnädigst eine Bestimmung dahin zu erlassen, demjecni= gen, der eine Pctition eingebracht hat, steht in jedem Sta dium der Verhandlung die Befugniß zu, den Antrag zuriüd= zunehmen.“ Jede Petition wird aber auch, sobald sie eingebracht ist, der- gestalt Eigenthum der Versammlung, daß dieser das Recht, die in Auregung gebrachte Sache zu debattiren, durch das Zurück= ziehen von Seiten der Antragsteller niht genommen werden fann. Wenn daher der Antragsteller eine Petition zurücknimmt, so kommt es darauf an, ob der Antrag demnächst die erforder- liche Unterstüßung durch 6 oder 24 Mitglieder findet. Jst dies der Fall, \o erfolgt die Fortseßung der Debatte und am Schlusse die Abstimmung der Versammlung. Wird dem Autrage die Unterstützung nicht zu Theil, so findet eine weitere Diskussion und Abstimmung darüber nicht statt,

Die Kurie der drei Stände erklärte ihren Beitritt zu die- fem Antrage um so unbedenklicher, da ein ihm entsprehen= der Gebrau während des jeßigen Landtages in der Versamm- lung sich bereits gebildet hat. : :

6) Dem sub Nr. 17 von der Kurie der drei Stände zu §. 26e, des Reglements gestellten allerunterthänigsten Antrage, E

„eine Bestimmung zu erlassen, nah welcher, wenn sih eine

wesentliche Meinungsverschiedenheit herausgestellt hat und

beide Kurien es wünschen, die betreffenden Abtheilungen zur

Vorbereitung einer Einigung beider Kurien zusammentreten

hürfen““, ; S e it vie Herren - Kurie mit einer wörtlih also lautenden Erfklä= rung beigetreten, :

„nach den Worten dieses Antrages könnte es zwar scheinen,

als solle ein solcher Verständigungsversuh auch in dem Falle

eintreten, wenn eine Kurie ihren Beitritt zu einer von der anderen beschlossenen Petition ganz versagt. ‘“

der drei Stände erkennt die Angemessenheit dieses

Zweite Beilage

F 180.

gangenes und darum wahrhaft volksthümliches Dank dem genialen Künstler,” welchen Schlesien den Seinen nennt, Dank den ausgezeichneten Merkmeistern und ibren wackeren Gehülfen, jeßt vollendet, um der spätesten Nachwelt Zeugniß zu geben, von welcher Gesinnung, von welchen Gefühlen die Väter beseelt waren.

„Und was macht die Gemüther der Sckchlesier noch heute, nachdem mehr als ein Jahrhundert über wechselnde Geschlechter dahin gerauscht is, bei der Erinnerung an Friedrich erglühn? Trägt unsere Gesinnung die Bürg schaft in sh, auch ferner fortvererbt zu werden auf die kommenden Ge- \{lechter 2 Was erklärt die überraschende Wahrnehmung, daß ein erobertes Land seinem Eroberer noch nach einem Jahrhunderte ein Denkmal dank- barer Verehrung errichtet“ Alle diese Fragen, wann und wo könnten dieselben entschiedener an uns herantreten, als am heutigen Tage und an dieser Stättez wie aber könnten dieselben anders ihre umfassende Lösung finden, als in dem mächtigen Genius des großen Königs, wie er nicht von s{chwachem Munde geschildert zu werden vermag, sondern in der Weltgeschichte mit leuchtenden Zügen gezeichnet ist und in unvergänglichen Merken von denen Schlesiens beglüdende Vereinigung mit Preußen das größeste sich offenbart und bethätigt hat.

„Erfüllt von dem Bilde, von dem Leben und Wirken des über setner Zeit stehenden, von seinem Volke, von Deutschland, ja von jeder freien Nation der Welt verehrten Weisen und Heros, sind wir heute zur -Weihe seines Denkmals hier versammelt; und gewiß kann dieselbe sich nicht wür diger vorbereiten, als in der Erinnerung an Seine Gesinnung, in der Erinnerung dessen, was Er Preußen Scchlesien was Er Deutschland gewesen ist!

„Jch suche nichts als die Wahrheit; ih ehre sie überall, wo ich sie finde; ih unterwerfe mich ihr, sobald man sie mir zeigt.

„Falscher Religionseifer ist ein Tyrann, der die Lande entvölkert, Duldung i eine zärtlihe Mutter, welche sie pflegt und blühend macht.

„Nur Tugend und Gerechtigkeit und Güte dürfen die Nichtschnur der Fürsten sein; nur sie können ihnen ein dauerndes Glück auf dem Throne ve: sprechen. Der Fürst hat sich nicht als uneingeschränkter Herr der Völker, die er beherrs{cht, vielmehr als ih erster Diener zu be- trachten.“

„Mit einem von solchen Grundsäßen und Gesinnungen, unbeschadet der Majestät, bis aus Ende getragenen, in der Schule des Unglücks früh zeitig gereiften Charakter, von einem mit den reichsten Anlagen ausgestatte- ten Geiste, zugleich durch die Wissenschaften hochgebildet, ergriff Friedrich die Zügel eines Staats, welcher den Namen eines Königreichs trug, dem es aber an Nationalität, an äußerem Ansehen, wie an innerem Wohlstande, gebra, Durch die Besibnahme und die Behauptung Schlesiens, eines Landes, welches mit seiner Strom-A der den Werth mancher Königreiche übersteigt, entschied Friedrich das Wesen der Monarchie, den Beruf Preußens in der Weltgeschichte! „Jn dem sieben jährigen Kriege war den Augen der Menschen eine Kraft des Geistes, eine Standhaftigkeit des Gemüths, ein ausdauerndes Heldenthum offenbart, wie die Welt lange mehr kein ähnliches gesehen. Das deutsche Polk, in scinen volitischen Verhältnissen ohne Würde, herabgesunken von der Höhe geistiger Klarheit, vermochte sih an dem, was Preußen, was Friedrich gethan, wie- derum außzubauen und im Schwunge ciner lebhaften Begeisterung sür das Hohe, dessen Zeuge es gewesen, aufs neue die Blüthen eines frischen Lebens zu entwideln.“‘/ *) i : Zahllos und noch heute fortwirkend smd die Wohlthaten, welche Frie- drich Seinem Schlesien erwiesen hat! Gedenken wir nur der aus Ach tung vor dem Heiligthum der Menschenbrust weshalb auch uns, fern von Splitterichterei, das Jnnerste des vielgeprüften großen Königs heilig sei von ihm anerkannten Glaubens- und Gewissensfreiheit, bei ge genseitiger Toleranz und gleicher Berechtigung der Konse}sionen ; der durch- greifenden und umfassenden Umgestaltung und Verbesserung des Volks ckchulwesensz der Gewährung einer geläuterten, vernunftgemäßen G e- seügebung und Rechtsp flege unter Abschaffung der Fol- iers ver Grun eer Meg irutg, der GOuvuldulg des landwirthshaftlihen Kredit-Instituts, der kräftigsten Belebung ves Handels Und del Manufakturen und der entschiedensten Beförderung der ge|\ammten Landes-Kulturz aber was Schlesien

«ils dauerndste unabsehbar beglückende und unendlich erhebende Wohlthat erkannt hat und fort und fort preisen wird, das beruht in seiner natio- nalen Vereinigung mit Preußens Krone, mit einem Königs- bause und Reiche, welches unüberwindlich auf seinen geistigen Grund- lagen von der Vorsehung nach der von Friedrich zuerst mit vollster Klar- heit und Entschiedenheit erfaßten Mission berufen is, wahre Herrschermacht und Volkesgröße, Fürsten- und Volkesglück in unzertrennbarer gegen- seitige! Verbindung durh frete Entfaltung aller edlen Kräfte zu verwirklichen! Nicht ohne shmerzliches Gefühl sah vor einem Jahrhun- dert ih diese Stadt, obwohl vont Friedrich zur dritten Haupt - ‘und Resi- denzstadt in den Königlichen Staaten erklärt, obwohl in ihren Privilegien geschüzt und jon|k mannigfach begünstigt, des Schattenbilds vergangener, fast reichsstädtischer Freiheit und Herrl keit beraubt, aus ihrer isolirten, auf das Sonderinteresse gerichteten Beschränktheit herauêgerissen und nmit- telst strenger Bevormundung in die Centralijation des großen Siaats -Wr- ganismus hineingezogenz aber diese Zeit vormundschastlicher Zucht mußte vorausgehen, um die Geister aus Schlaffheit und Egoismus aufzurütteln und die Stadtgemeinde fähig und empfänglich zu machen, sih als Glicd einer großen Nationalität zu erkennen und pater, der Vormundschaft ent- hoben, im freudigen Bewußtsein des, Besizes verlichener Selbstständigkeit die Liebe für König und Vaterland mit freter That über das Corporations- Interesse zu stellen und in heiliger Begeisterung kein Ovfer sür des Vater- landes Altar mehr zu groß zu finden! i i S

Friedrich bedarf keines Denkmals, von Anderen errichtetz Er selbst hat eines dauernder als Stein und Erz sich für immer gegründet in der Größe, der Macht, dem Ansehen und dem Glücke des preußischen Staats, in dem hohen geistigen und materiellen Kulturzustande Schlesiens, zu wel- chem Er den Grund gelegt, in der tiefen Verehrung und Dankbarkeit, von welcher die Schlesier aller Stände für Jhn beseelt \sindz aber es soll das unter dem erhebenden Beifalle und mächtig fördernden Schutze des bochseligen wie des jeßt regierenden Königs Majestät von uns errichtete Denkmal Friedrich?s Geist, Friedrichs für des Vaterlandes Wohl unerschöpf- liche Thatkraft wenn es noth thut, aufrufend und ernst mahnend in Aller Gedächtniß lebendig erhalten helfen und es der Mit- und Nachwelt bekunden: daß die dankbare Verehrung der Schlesier für den Eroberer nicht blos ihres Landes, sondern auch ihrer Geister und Herzen von Menschen- alter zu Menschenalter durh ein Jahrhundert jo vererbt, als aus eigener klarer Erkenntniß und bewußter Würdigung des Glücks entsprun- gen und gepflegt worden ist, durch Friedrich?s Genius, durch seine glor- reichen Kämpfe und seine heiße Leben8sarbeit unter Preußens Krone vereint und der höchsten Güter des Lebens theilhaftig zu sein!

„So wollen denn Ew. Majestät allerhuldreichs gestatten, daß heute, an dem Tage, an welchem vor 105 Jahren von jenem Balkon **) herab Breslau's Einwohnerschaft der erste schlesische Friede feierlich verkündet wurde, enthüllt werde in den sich vor uns erhebenden Venkmale der dankbaren Schlesier das Bild des großen Königsz unter den öffentlichen Schuß ge- stellt, bleibe es fort und fort erhalten und \chaue bis in die spätesten Zei- ten von Geschlecht zu Geschlecht immer mehr verwirklicht Friedrich's heiße Wünsche, von denen Er für das höchste Glück Seines Königlichen Hauses, für das höchste Glück des Vaterlandes bis zum leßten Hauche beseelt war.“ s

Nachdem Se. Majestät Allerhöchstihre Genehmigung zur Enk-= hüllung des Denkmals ertheilt hatten, wurde dieselbe von dem Prä=- sidenten des Vereins, Sr. Durchlaucht dem Herrn Fürsten Adolph zu Hohenlohe- Jngelfingen, vollzvgen. Kaum war die Umhüllung ge- fallen, \o erscholl ein tausendfaches „Hurrah“/ durch die Lüfte, und in demselben Momente vernahm man auch schon den Donner der Ge- \chübße vom Exerzierplaße her. Hierauf bestieg Se, Durchlaucht der

*) Kugler's Geschichte Friedrich d. Gr.

**) Haus Nr, 6 am Ringe, den Löschschen Erben gehörig.

Dritte Beil

age zur Allgeme

1349

Fürst zu Hohenlohe die Tribüne und brachte na einer kurzen Anrede mehrere „Lebehoh““ aus, in welche die Versammlung lebhaft und stür- mis einfiel. Das erste galt den Mauen Königs Friedrich?s des Großen ; das zweite Sr. Majestät unserem Allergnädigsten Königz das dritte Jhrer Majestät der Königin; das vierte Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen; das leßte dem Vaterlande, dem Flore Schle- siens, in welhes Se. Majestät mit besonderer Theilnahme einstimm-= ten. Se. Majestät geruhten hierauf, Sih höchst huldvoll mit vielen der Umstehenden zu unterhalten, namentlich mit den anwesenden Veteranen und dem Herrn Geheimen Kommerzien - Rath Oelsner, welchem Allerhöchstdieselben den Glückwunsch zu dem nun vollendeten Werke gnädigst abzustatten geruhten. Ein zweites Festlied vou Warnke wurde nah der Enthüllung ebenfalls unter Begleitung der Musikchöre von der Versammlung abgesungen.

Nachdem Se. Majestät das Standbild auch aus einiger Entfernung in Augenschein genommen, und Allerhöchstihre Zufriedenheit über die Ausführung zu erkennen gegeben hatten, erfolgte der Parademarsch sämmtlicher aufgestellten Truppen, und Se. Majestät geruhten, bei dem Vorbeimarsh der Bürgergarde hervorzutreten und derselben Aller- höchstihre freundlichste Aufmerksamkeit zu schenken. Hiermit war die Feier beendigt, und Se. Majestät der König begaben sich unter un-= endlichem Freudengeschre! und Zuruf des Volkes wiederum zu Fuß nach dem Schlosse zurü.

Die Statue i bekanntlich nach dem Entwurfe des Professor Kiß in Berlin ausgeführt, welcher im Jahre 1843 das von dem vier= zehn Fuß bohen Thon-Modell abgenommene Gyps-Modell nach Bres=- lau sandte, wo der Direktor der Königlichen Stück= und Gloen- gießerei, Klagemann, den Erzguß vom September 1843 bis zum Ja nuar 1845 glücklich vollendete. Die Metall - Mischung besteht aus : 8 Theilen Kupfer, 10 Theilen Zink und 4 Theilen Zinn. Ciselirt wurde der Guß binnen zwei Jahren durch Vollgold. Den Entwurf zu dem Fußgestelle fertigte der Königlihe Bau-Jnspektor, Professor Strack zu Berlin. Die Ansführung übernahm der Steinmehmeister Bungenstab in Breslau, und zwar aus Marmor von Kunzendorf, in der Länge von 11 Fuß 10 Zoll, in der Breite von 5 Fuß 9 Zoll und in der Höhe von 14 Fuß 9 Zoll, Die Verzierungen von Erz wurden nah den von Kiß gelieferten Modellen von dem Sohne Klagemann's ausgeführt.

Rhein-Provinz. Das am 25. Juni ausgegebene Amts- blatt der Regierung zu Koblenz enthält eine Bekanntmachung des Ober = Präsidenten, wonach die Rheiuschissfahrts- Central -Kommijjion ih am 15. August in Mainz versammeln wird.

O Fa V G - U 8 1 t - usr

Ju Koblenz sind gegenwärtig die Virectionen und Ausf\chüsse der vier rheinishen Fluß -, See- und Land-Trausport-Assekuranz-Gesell- haften von Heilbronn, Mannheim, Mainz und Köln zur Abhaltung ihrer alljährlich stattfindenden Konferenz versammelt.

Ana bit

Deutsche Bundesstaaten, Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Schließung dés Landtags.

Fraukreich. Paris. Beseitigung des Girardinscheu Untersuchung8- Antrages, Der Kommissionsbericht in dem Cubieres\hen Prozesse. Prozeß über ein illustrirtes Album von Schloß Eu. Der Mord-An- fall auf Merilhou. Börse, Schreiben gus Paris. (Pairshof; Kommissionen der Devutirten-Kammerz Diskussion des Geseh - Entwurfs über die Urbarmachung der Wälder.)

Großbritauien und Jrland. London, Hofnachrichten. Par- laments- Verhandlungen: Dritte Lesung der Bill wegen Reform der Armen - Verwaltung. Termin der Vertagung des Parlaments, Bankgeset, Admiral Stopford +. Feuersbrunst in Singapore. Schreiben aus London. (Die jüngsten Ereignisse in China).

Schweiz. Fürstenthum Neuenburg, Tagsazungs-Junstruction,

Ftalien. Rom. Munizipal-Verfassung.

Portugal. London. Unveränderter Stand der Dinge. Die Junta hat sich noch nicht unterworfen.

Syrien. Der Pascha von Jerusalem.

IBissenschaftliche und Kunst-Nachrichten. Schwefeläther.

Eisenbahnen. Lübeck. Die Lübeck-Büchener Eisenbahn.

Handels- uud Börsen-Nachrichten. Berlin. Borsen- und Markt- bericht.

Deutsche Bundesstaaten.

Großherzogthum Hessen und bei Nhein. Am 28. Juni wurde der Landtag von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge mit folgender Rede geschlossen :

„Meine Herren Stände! Nur in der Absicht, Sie, vor Jhrer Tren- nung, noch einmal zu sehen, habe Jh Sie heute um Mich versammelt, zugleich auch, um bei dieser Gelegenheit das Anerkenntniß der Ausdauer aussprechen zu können, mit welcher Sie sich sehr zahlreichen, vorzüglich aber umfassenden Geseßgebungs - Arbeiten unterzogen haben. Namentlich bleibt Ihnen das Verdienst, die erste Abtheilung des künftigen allgemei- nen bürgerlichen Geseßbuches für das Großherzogthum festgestellt zu haben. Wir haben eben eine trübe Zeit durhlebt, Eine ganz un- genügende Aerndte hat, da der Mißwachs sich über einen großen Theil Europa's erstreckte, die Preise der ersten Lebensbedürfnisse zu einer bei uns höchst seltenen Höhe gesteigert, die nur Einzelnen Vortheil brachte, viele Meiner geliebien Unterthanen in Noth versehte, sie theilweise dem Mangel preisgab, den Meisten aber wenigstens herbe Entbehrungen aufer- legte, Daß diese Erscheinung Mich auf das tiefste shmerzte, davon sind Sie, ohne Meine Versicherung, übezeugt, Was von Mir und Meiner Regierung abhing, is zur Beseitigung der allgemeinen Noth mit Eifer und Umsicht geschehen, und Jh erkenne dankend die Bereitwilligkeit an, mit welcher auch Sie mir durh Verwilligung ausreichender Mittel da- bei entgegenkamen. Lobend muß Ich zugleich der Privat - Mildthä- tigkeit gedenken, die in allen Klassen der Gesellschaft so kräftig zur Unterstüßung nothleidender Mitbürger beitrug. Auch manche Gemeinden zeichneten sich durh die Sorgfalt aus, die sie den ärmeren Klassen ihrer Angehörigen theils unmittelbar, theils mittelbar durch Anordnung öffent- licher Arbeiten widmeten, Nur so konnte es gelingen, diese sorgenvolle Zeit zu überdauern. Zur Ehre der Bevölkerung dieses Landes muß Jch aber auch die Ergebung hervorheben, mit welcher man sich den Fügungen der Vorsehung unterwarf, und nicht ohne cine gewisse Genugthuung sage Jch es, daß mit einer einzigen, noch nit ganz aufgeklärten Ausnahme in dieser ganzen Epoche nirgends eine Störung der öffentlihen Ruhe und Ord- nung, nirgends Widerseßlichkeit oder gewaltsamer Eingriff in fremdes Eigen- thum stattfand, wiewohl es auch bei uns, an verschiedenen Orten, an Auf- reizungen hierzu nicht gefehlt hat. Man kann sich, aus vielen Gründen, der Hoffnung hingeben, daß von nun an die Verhältnisse sich bessern wer- den, und lassen sih auch die eben geschlagenen Wunden nicht sogleich hei- len, so wird doch, dem Anscheine nach, hon die bevorstehende Aerndte zur Herstellung des Gleichgewichtes beitragen, Judessen bringt es die Natur

der Dinge mit sich, daß dergleichen verhängnißvolle Störungen der gewöhnlichen

inen Preußischen Zeitung.

Donnerstag den 1" Juli,

Verhältnisse im Laufe der Zeit, wenn au in längeren Zwischenräumen, wie- derkehren, und es bietet sich daher die Frage dar, ob nicht vorsorgliche Mit- tel gefunden werden können, um den zerstörenden Folgen solcher Kalamitä- ten entgegenzutreten, sie wenigstens zu mindern? Dermalen aber, wo Ihre Sizung dem Ende nahte, war zu solchen Erörterungen die Zeit zu be- schränkt , sie mögen daher einem kommenden Landtage vorbehalten bleiben. Meine Entschließungen auf Jhre verschiedenen Eingaben, die durch die lange Vertagung des Landtags zum Theil verspätet worden sind, werden Ihnen nun verkündet werden, und Jch have befohlen , daß nachdem der Landtag in Meinem Namen geschlossen werden soll, Empfangen Sie noch die Ver- sicherung Meines landesherrlichen Wohlwollens.“

Der Minister des Jnnern ließ hierauf den Landtags - Abschied verlesen und erklärte deu Landtag auf Befehl des Großherzogs für geschlossen.

S U Le M

2 Paris, 26. Juni. _Der Schluß der gestrigen Sißung der Deputirtenkammer (\. das Schreiben aus Paris in unserem gestri- B'atte) war wieder sehr stürmisch, da Girardin und die Oppositions= Partei eine parlamentarische Untersuchung der gegen das Ministerium vorgebrachten Anschuldigungen verlangten. Nach einer lebhasten Dis=- fussion stellte Graf von Morny den Antrag, mit der Erklärung, die Kammer sei mit den von der Regierung gegebenen Aufschlüssen be= friedigt““, zur Tagesordnung überzugehen; dieser Antrag wurde mit einer Majorität von 123 Stimmen angenommen; 225 waren dafür, 102 dagegen.

Der von Herrn Renouard verfaßte Bericht über die Voruntersuchung der Kommission des Pairshofs in der Anschuldigung gegen den General Cubieres und Genossen giebt eine Uebersicht des eingehalteneu Verfah- rens der Kommission. Es wurden 1200 Aktenstücke, welche auf die Konzessionirung der Gruben von Gouhanans Bezug haben, dabei die ganze Korrespondenz des Generals Cubieres und des Herrn Pellaprat, ehemaligen General- Einnehmers, so wie des Gegners Parmentier, in Beschlag genommen. Der damalige Minister der öffentlichen Bauten, Herr Teste, soll durch Briefe des Herrn Pellaprat, jedo ohne direkte Hinweisung auf Mitschuld, und nur dur ein Billet von seiner Hand an General Cubieres in der Art mit in die Sache verwickelt sein, daß die Kommission auch ihn als der Mitschuld verdächtig bezeichnen zu müssen glaubte. (Vergl. die gestern in dem Schreiben aus Paris mitgetheilte Selbst-Vertheidigung desselben.) Das fragliche Billet ist von Neris datirt und meldet dem Geueral, daß er wegen der Ver=- zögerung der Konzession uicht besorgt fein möge, indem er alle darauf bezüglichen Papiere zu eigener Einsicht mitgenommen habe und daher in feiner Abwesenheit kein etwa ungünstiger Bericht verfaßt werden könne. General Cubieres berichtete in seinen Briefen an Herrn Par= mentier regelmäßig seine Besprehungen mit Herrn Teste, den Jort- gang der Angelegenheit und ihr Schicksal im Ministerrathe, wie im Depart.ment der öffentlihen Bauten, mit großer Genauigkeit. Ge= neral Cubieres verneint jedoch, die Mittheilung von Herrn Teste erhalten zu haben. Ein Beamter habe sie ihm gemacht, den er aber niht namhaft machen werde; in seinen Briefen werde sie aller= dings irrthümlich und nur der Zuverlässigkeit wegen dem Minister zu= gesczxieben, mit dem er über die Sache nur zufällig sich unterhalten habe. Auf eine Frage, wie er eine Summe vou 200,000 Fr. zu verwenden gedacht habe, die er von den Unternehmern zur Beförde= ring ihrer Jnteressen verlangte, hat der General erwiedert, daß cer von Personen, welche mit der Erwerbung von Regierungs-Konzessio= nen vertraut wären, stets gehört habe, daß einiges Geld dabei gut anzubringen sei. Allein er habe dann gesehen, daß er der Unter= stüßung, an welche er gedacht, nicht bedürfe, habe keine Bestechung angewendet und daher den Unternehmern das Geld restituirt. Er gebe zu, daß er Unreht gethan, auf solche Dinge si einzulassen, werde aber Niemanden von denen nennen, welche dabei in Betracht gekommen wären. Herr Teste hatte ebenfalls eine Vernehmung zu bestehen. Unter Anderem wurde er um die Wahrheit der Angabe bc= fragt, daß er ohne Vermögen Minister geworden und das Ministe- rium schr wohlhabend verlassen habe. Herr Teste verseßte, daß er als Anwalt 120—— 150,000 Fr. Einkommen gehabt und man also nicht wohl sagen könne, er sei ohne Vermögen Minister geworden. Auch erbot er sich, zu beweisen, daß er während seines Ministeriums von seinem Privatvermögen zugeseßt und nachher genöthigt gewesen sei, einen Theil seines Grundbesibes zu verkaufen. Der Bericht ließt, daß Grund zu Verdacht gegen General Cubieres, die Herren Teste, Parmentier und Pellaprat vorliege, und stellt dem Pairshofe anheim, zu entscheiden, ob derselbe hinreiche, den Anklagestand auszusprechen.

Die Gazette des Tribunaux bringt den Bericht über einen Prozeß, welcher zwischen einem britischen Kupfersteher, Herrn Skel- ton, und Herrn Vatout, Mitglied der französischen Deputirten -Kam= mer, aus Anlaß eines „das Schloß von Eu“ betitelten illustrirten Werkes entstanden. Die Veröffentlichung diescs Werkes, zu dem Herr Vatout den Text lieferte, wofür er sih ein Drittheil des Ge- winnes vorbehielt, hatte nicht den glänzenden Erfolg, den sich der Deputirte davon versprochen hatte. Herr Vatout machte deshalb, wie der Anwalt feines Gegners vortrug, den Vorschlag zu einer neuea Speculation; es sollte nämlich aus einem der Portraits, die in dem illustrirten Album des „Schlosses von Eu“ enthalten sind, nämlich aus dem Portrait des Königs, ein neuer Vortheil gezogen werden; der Vorschlag des Herrn Vatout ging dahin, Abzüge dieses Portraits sämmtlichen Gemeinde - Vorständen in Frankrei für die Ausschmückung ihrer Sißungssäle zum Kaufe anzubieten; Herr Vatout machte si verbindlich, den Minister des Junern zur Ausfertigung eines Cifulars zu vermögen, welches die Maires auffordern würde, Exemplare dieser Portraits anzukaufen, Der Deputirte bedingte si dafür 1 Fr. für zedes Exemplar; er erwartete, daß vermöge der Empfehlung des ministeriellen Cirkulars wenigstens 12 15,000 Exemplare würden abgeseßt werden. Bald darauf überschickte er auh dem Herrn Skelton das verheißene Cirkular des Ministers des Junernz zugleich {rieb er Herrn Skelion, daß er mit ihm hinsichtlih der Kosten für die noch nit edirten Lieferungen des Albums des „Schlosses von Eu‘“, dessen secitheriger Absaß freilich we- nig ermuthigend sei, noch weitere Rücksprache nehmen wolle, Die Idee des Herrn Vatout war indeß nicht nah dem Geschmacke des Herrn Skelton. Der Kupferstecher trug bei dem Tribunale auf Aufhebung des Vertrages, den er mit Herrn Vatout abgeschlossen, an, weil fein Mitbetheiligter sih geweigert habe, die Fortsegzung des , Manuskriptes für den Text des Albums zu liefern, Da aber eine solhe Weigerung des Deputirten nicht nachgewiesen war, so wurde der Antrag des Künstlers von dem Tribunal verworfen. -

Ueber den Mordaufall auf den Pair Herrn Merilhou erfährt man jebt folgendes Nähere: Herr Merilhou ist der Vormund des zweiundzwanztgjährigen Vicomte Denain, Verfasser mehrerer Biogra-= phieen und einer kürzlich erschienenen Broschüre über die Kolonisirung von Algier. Denain hatte durch vershwenderisches Leben einen Theil seines Vermögens bereits durchgebraht, und Herr Merilhou, um den Rest zu retteu, hielt ihn daher unter strenger Aufsicht, Am 23sten,