1847 / 181 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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, , itte Versammlung nur noch die wichtigeren Abschni / welche die A erwartenden Berathungs-Gegeustände s mittelbar berührten, vorgelesen waren, wurde gegen den

1 den Erlaß Jnhalt desselben nur Ein Bedenken über l l äumíi ablern der 2ten Rate des Actien- der von säumigen Zah pi ie E erg

: l onventiona 2 ; Kapitals verwirkten C genehmigte indeß die

Nach kurzer Erörterung der Sache l Bersamuiang das Verfahren der Vorstände und be-

schloß : daß denjenigen ersten Zeichnern, welche die 2te

Rate auch jezt noch nicht cingezahlt hätten, die für

die zweite und dritte Einzahlung verwirkten Conventio-

nal-Strafen erlassen werden sollten, wenn die Zahlung nech bis zum 31sten k. M. bewirkt werde.

Von den für diese Versammlung angekündigten An- trägen einzelner Actionairs far nur der des Herrn Hirsch feld zur materiellen Erörterung, weil die übri- gen theils vor, theils in der Versammlung zurügenom- men waren. Jun jener Beziehung führte die Debatte zu folgenden Fragen: Zie a) Beschließt die Bersammlung mit einer anderen be-

nachbarten Eisenbahn - Gesellshaft wegen Ueber- nahme des Betriebes der Magdeburg-Wittenberge- schen Eisenbahn nach deren vollendetem Bau, bald- möglichst in Unterhandlung zu treten?

welche, ohne Widerspruch zu finden, bejaht wurde.

b) Sollen die hierbei einschlagenden Verhältnisse durch eine besondere Kommission zur Beschlußnahme der General-Versammlung in Vorarbeit genommen werden, um sodann das Ergebniß dieser Vorlagen in einem besonderen Berichte der leßteren vorzu- legen ?

welche mit 1380 Stimmen gegen 213 verneint wurde,

Während dieser Erörterungen wurde die Ergänzungs- wahl für das statutengemäß ausgeschiedene Drittheil der Ausschuß - Mitglieder von zwei Notaren geleitet, nachdem zuvor ein nicht ausgeloostes auswärtiges (Ber- lin) Ausshuß-Mitglied für sich und ein anderes abwe- sendes Mitglied den freiwilligcn Austritt erklärt hatte, welcher nur unter Vorbehalt der im §. 39, des Sta- tuts bestimmten Frist angenommen werden konnte, und nachdem von einem anderen Actionaire ein Protest da- gegen zu Protokoll gegeben war: daß aus der von den verkflagten Zeichnern und Jnhabern annullirter Quit- tungsbogen mit vollzogenen Wahl ein Präjudiz her- geleitet und gefolgert werde, daß die im Juni v. Js, unterbliebene Wahl von 6 Ausschuß - Mitgliedern da- durch genehmigt und gut geheißen werde.

Nach dem Ergebniß der Stimmzettel wurden die ausgeschiedenen Herren :

Kaufmann Ernst Meyer hier,

» » Friedeberg hier, » August Carl Maquet hier,

Kaufmann S. Herz in Berlin,

Kammerherr von Jagow auf Crüden, größtentheils mit einer der Stimmengleichheit nahe kommenden Mehrheit in den Ausschuß zurückberufen, und an die Stelle des verstorbenen Kaufmanns C, Graefe

der Kaufmann Herr A. Bloch in Berlin gewählt, Sowohl diese als die zu Stellvertretern be- rufenen Herren Kaufmann F. Weigel sen. und Kriminalgerichtsrath Stahlknecht haben die Wahl angenommen.

Endlich wurde der Beschluß gefaßt, daß künftig ein Auszug aus den Protokollen über die Berathungen in den General-Versammlungen veröffentlicht werde.

Magdeburg, den 21, Juni 1847.

Der Vorsißende des Ausschusses der Magdeburg - Wit- tenbergeschen Eisenbahn - Gesellschaft. (gez.) C. Deneke.

Mecklenburgische Eisenbahn- [7276] Gesellschaft.

Es is in Grundlage des §. 6, der Statuten und nach ertheilter Genehmi- h gung des Ausschusses die Aus schrei-

Fgbung eines

S achten Einschusses, groß 10 pro Cent

des Actien - Kapitals der Mecklenburgischen Eisenbahn- Gesellschaft, zahlfällig in den Tagen :

vom ‘25. Juli bis zum 8. Au- gust d. J. incl,

beschlossen, und macht die Direction dieses statuten- mäßig bekannt, Die Einzahlung kann nach Be- quemlichkeit der Cinzahlenden entweder in Nosto, Wismar uud Güstrow in den dortigen Büreaus der Gesellschaft oder in Hamburg au die Banco - Conto Carl Heine und G. H. Kaemmerer und

in Berlin an das Banquierhaus von.

Jacob Saling

geschehen. Die Zinsen für die bisherigen Einschüsse kommen statutenmäßig zum Abzuge und betragen die- selben für 2 Monate auf das bisher eingezahlte Ac- tien-Kapital 28 Sgr., so daß per Actie 19 Thlr. 2 Sgr. Pr. Crt. einzuzahlen sind. Die Einzahlungen gesche- hen in Preußisch Courant, wobei jedoch Hamburger Banco zum festen Cours von 150 pro Cent“ ange- nommen wird. Die früher ausgestellten Jnterims-Ac- tien sind bei den neuen Einzahlungen mit einzureichen, wogegen Jnterims-Quittungen ausgestellt werden, und können sodann binnen aht Tagen nach dem Ablaufe des Einzahlungs - Termins die Mitttinis -Aétien gegen Rückgabe der ertheilten Jnterims - Quittungen entgegen genommen werden, Wer die Einzahlung nicht zur rechten Zeit leistet, hat die Nachtheile verwirkt, welche §. 8. des Statuts vorschreibt.

Schwerin, den 19. Juni 1847. ;

Die Direction der Melenburgischen Eisenbahn- Gesellschaft. j Geo, Meyenn, Erdmann. C. F. Viereck, - Arndt. L, Albert.

Der Cemlral - Verein wr [7356] Homoeopathie

versammelt sich in d. J, zu Berlin und hält-am 9, August, Abends, eine vertraute Sitzung zur An- wendung der Vorträge und der inneren Vereins- Angelegenheiten, am 10ten, Vormittags, aber eine öffentliche Versammlung, Alle homöopathischen Aerzte des Aus- und Inlandes, s0 wie alle Freunde

der Homöopathie, werden angelegenitlichst ersucht,

sich entweder persönlich dazu einzufinden uder min- destens schristliche Beiträge zusenden. Mit Briesen, Anfragen etc. bittet der Unterzeichnete sich je- doch bei Zeiten an ihn zu wenden.

Berlin, den 13. April 1847. s Dr. F. X. Melicher, d. Z. Direktor,

Kanonierstrasse No. 41,

736 b] Bekanntmachung. i Am Donnerstag den 22. Juli 1847, Vormittags

präzise 10 Uhr, in Lübeck im Hause der Gesellschast, ZJohannisstr. Nr. 16,

General-Versammlung der Herren A ctio- naire der Deutschen Lebens - Versiche-

rungs-Gesellschaft,

worin, nach Rechnungs - Ablage über das 18te_ Ge- schäftsjahr, eine abermalige Revision der Sta- tuten und Einführung neuer Tabellen zur Berathung und Beschlußnahme werden vorgelegt wer- den. Lübeck, den 25. Juni 1817.

F Be MGITKA, General-Agent E der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft,

Schatzes und der Einkünfte vom

d. J. No.

daís am 16.28. September d. J., Vormittags um 11 Ubr, im Sitzungs-Saale der Gubernial-Regierung in der Stadt Suwalki eine masslve VWVassermühle nebst Schneidemühle, mit den dazu gehörigen Ge- bäuden, und zwar einem massiven VVohnhause und Speicher, Pserde- und Schweinstall, einem Schoppen zur Aufbewahrung der beim Bau der Mühle ge- brauchten Materialien, nud der Umzännung, s0 wie auch mit den Grundstücken und VWiesen, deren Flächeninhalt 20 Morgen 46 Ruthen Magde! urger oder 9 Morgen 66 Ruthen neues polnisches Mass beträgt, im VVege der öffentlich n Licitation vom

20.- Mai

[602] Ediktal-Labvung

Auf Antrag der Angehörigen Johann Gottlieb Trenk-

L

ler's von Markersdorf, welcher vor länger als 22 Jah- ren als Braubursche in die Fremde gegangen is, seit mehr als 20 Jahren aber keine Nachricht von sich ge- geben hat und dermalen ein verzinslich angelegtes Ver- mögen von 439 Thlr. 5 Ngr. 9 Pf. besißt, werden #0- wohl genannter Abwesender selbst, als auch alle dieje- nigen, welche an dessen beregtes Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, hier- mit geladen,

den 23, November 1847

zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Kanzleistelle und resp. gehörig bevormundet, legal oder durch hin- längliche, von Ausländern mittelst gerichtlicher Vollmacht legitimirte, auch resp. zum Vergleiche gehörig instruirte Bevollmächtigte, dergleichen alle Auswärtige zu Annahme

künstiger Zufertigungen bei 5 Thlr. Strafe unter hiesi- ger Jurisdiction zu bestellen haben, zu erscheinen, zu- vörderst mit dem Kontradiktor resp. den Antragstellern, welche ebenfalls zu erscheinen zugleich andurch bedeutet werden, die Güte zu pflegen, in deren Entstehung aber unter der Verwarnung, daß der Abwesende bei seinem Außenbleiben für todt erklärt und sein Vermögen den sich gemeldet und legitimirt habenden nächsten Erben oder anderen Anspruchsberechtigten verabfolgt, die Erben des Abwesenden aber, wie dessen Gläubiger und son- stige Interessenten, im Falle des Außenbleibens für aus- ge\hlossen, ihrer sämmtlichen Ansprüche, auch der "ihnen etwa zustehenden Rechtswohlihat der Wiedereinseßzung in den vorigen Stand, für verlustig werden erachtet wer- den, für die Person und zur Sache selbst sich gehörig zu legitimiren und, was den Abwesenden betrifft, nah erfolgtem Ausweis sein oberwähntes Vermögen in Em- pfang zu nehmen, so viel jedoch alle übrigen darauf Anspruch machenden Personen anlangt, diese Ansprüche mit Beibringung des erforderlichen Beweises und Pro- duction der darauf Bezug habenden Urkunden, binnen 6 Tagen vom Termine an gerechnet, anzuzeigen, darüber mit dem in der Person des Herrn Advokat Neichel in Zittau bestellten Kontradiktor resp. den Antragstellern, welche, wie der genannte Herr Kontradiktor, binnen an- derweiter 6 Tage auf das sie betreffende Vorbringen der sich Anmeldenden, bei Strafe des Eingeständnisses und der Ueberführung, sich einzulaF7en und zu antworten, auch die produzirten Urkunden, unter der Verwarnung, daß dieselben außerdem für anerkannt werden erachtet wer- den, anzuerkennen haben, binnen 6 Wochen allenthalben rechtlich zu verfahren, zu beschließen und sodann

den 13, Dezember 1847

der Jurotulation der Akten, endlich aber

den 1. März 1848

der Publication eines Erkenntnisses, welches in Betreff der Außenbleibenden Mittags X11 Uhr für publizirt er- achtet werden wird, gewärtig zu sein.

Reibersdorf bei Zittau in der Sächs. Ober-Lausiß,

den 10, Juni 1847.

Die standesherrl, Gräfl. von Einsiedelsche Justiz- Kanzlei daselbst. Flo hr, Kanzlei-Dir.

[638] Bekanntmachung, Schatz-Departement. Abtheilung für die Staats-Do-

mainen und Forsten.

27. Mai

Suwalki, den T 1847. 28994 ° 2391 Die

Augustower Gubernial-Regierung. Zusolge Reskripts der Regierungs-Kommission des 24. Januar 3. Februar 5653.

DA6I. macht hiermit öffentlich bekannt,

1848 in Erbpacht ausgethan werden soll. 1. Juni

Diese Mühle mit 4 Güngen oder Steinen nnd mit

einer englischen Maschinerie, vermöge welcher man in einer Stunde auf einem Gange 95 Korzec Getraide

V arschauer Mass vermahlen kann, liegt an dem Augusto wer, stets hbinlängliches VVasser habenden Kanal, bei der Kreisstadt Augustow, an einer vor- theilhasten Stelle, weil den Zutritt zur Mühle rück- sichtlich des Mahlwerks zwei wichtige Communi- calionswege, das ist die Chaussee nnd der Áugusto- wer Kanal, erleichtern.

Der von dieser Mühle jährlich zu zahlende Ka-

non beträgt 1090 Silber-Rubel, oder nach Abzug von 5/100 als

Olfiara 50 do.

nur 950 Silber-RKubel.

Das Einkaufsgeld aber, von welchem die Licita-

1352

tion in plus ihren Anfang nimmt, wird hiermit auf 4000 Silber-Rubel sestgesetzt, s

Jeder Bietungslustige ist verbunden, von der Li- citation ein Vadium von 2000 Silber-Rubel an die Gubernial-Kasse einzuzahlen und hierüber eine Quii- tung vorzuzeigen, Auch übernimmt er die Ver- pflichtung, ausser dem Kanon noch die Ofiara und andere bestehende oder später vun der Regierung anszuerlegende Abgaben und Lasten zun tragen, 59 wie er sich ebenfalls den allgemeinen Er! pachts- Bedingnngen nnterwersen muss.

Der Meistbictende hat sogleich das Einkaufsgeld zu kompletiren, 50 wie auch die Kosten dieser Be- kanntmachung zu berichtigen.

Die Gubernial-R-gierung ladet Bietungslustige ein, sîch am oben angezeigten Orte und Tage zn stel- len, wo man ihnen in den Dienststunden nähere Nachricht über die Licitations-Bedingungen erthei- len wird,

Im Austrag. Der Regierungs-Rath, Staats-Reserendarius N Or ba n d. Der Kanzlei-Dircktor Kasprzycki,

31568. Section der Domai-

Schatz-Abtheilung. No. 2689 nen und Forsten. [637] Die Gouvernements-Regiernng Augustow

Macht bekannt, dass in dem im hiesigen Gouverne-

ment am flössbaren Flusse t elegenen Staats-Forst-

amte Pomorze nachstchendes zum Verflössen taug- liche Holz auf dem Stamme zu verkaufen ist.

Meter At

ausgezeichnet grosse Baustämme,

grolse Baustämme,

3615 Stück mittel Banstärame,

Browarken, Klötze, Stämme,

Ein Stamm dieses Holzes ist im Daurchschnitte

geschätzt auf Silber - Rubel 49 Kopeken. Ber ganze Werth desselben aber auf 1755 S.-Rub. 6

kop. Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Partieen besonders aus jedem Jabresschlage durch

ösfentliche laute Versteigerung in der VVohnung des Obersörsters zu Pomorze, # Meile von der Stadt Seyny, den 17./29. Juli dieses Jahres, täglich von des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazu beaustragten Beamten der Finanz - Regierungs -

Kmmisslon unter nachstehenden Bedingungen.

1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betreffenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätzten Werthes des ausgebo- tenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, wel- ches dem von der Licitaticn Abtretenden s0- gleich zurückgegeben wird, dem Meistbietenden aber wird zolches innebehalten, bis zum Ab- schlusse der Berechnnng nach dem Kontrakte.

2) Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahme von Abstands-Geld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, s0 wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holzan- kaufe nicht zugelassen und wegen Fälscherei und Betrug bei dem Kriminalgericht angeklagt, sondern aufser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Vergü- tigung des aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen,

3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadinm durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sofort zu-komplettiren. VV enn der- selbe das unterläfst, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zuge- schlagene Holz wird von neuem versteigert.

4) Das Versteigerungs-Protokoll und der auf Grund desselben ausgegommene Kontrakt verpflichten den Meistbietendäen vom Augenblicke seiner Un- terschrift an, die Regierung aber erst nach Ge- nebmigung durch die Finanz-Regierungs-Kom- missi0n0.

5) Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit einem sechseckigen VValdhammer mit dem Buch- staben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen VWValdhammer durch den Letreflenden Revierförster bezeichnet, der zum Hauen ermächtigt.

6) Das erstandene Holz kann der Käufer nach ei- genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist Ihm erlaubt, das Holz im VValde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spöhne, s0 wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet. beim Starnme auf enen Haufen le- gen zu lassen.

7) Die Bearbeitung 4nd Ausfubr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende März, alljährlich gescheben, und der letzte Ter- min der Bearbeitung und Ausfuhr aus dem VV alde alles gekansten Holzes wird bis Ende März 1848 sestgesetzt.

8) Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich für allen Schaden, den er selbst oder seine Leute anrichten. Er sellst daher nnd die von ilm im VValde gebranch- ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschristen derLandes- undForst-Polizei zu rich-

ten, die der betrefsende Obersörster nachweist, Er darf auch nicht die Gränz: der Schläger, in welchem das Holz gekaust ist, überschreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütz- und Saamenbäume gefällt werden, unter einer den 10maligen Wenh derselben betragenden Strafe.

9) Nach der Ausarbeitung des Holzes im VValde sclilägt der betreffende Reviersörster solches mit seinem VValdhammer an, numerirt es und zieht es in seine Kontrolle, und nur solche Stücke dürfen aus dem VValde auf die Ablage abge- fahren werden. :

10) Sobald der Käuser die Gouvernements-Regierung benachrichtigt, dass ein Theil des gekauften Holzes oder das Ganze zum Verflössen bereit ist, wird ein-Beamter zur Revision geschickt, bei welcher d.s Holz nicht sortirt wird, sondern der Revisor beschränkt sich auf das Ueberzäh- len der Stämme und die Beachtung, ob solche numerirt und mit dem Hammer des Revierför- sters bezeichnet sind. Es wird also der Käuser zu keiner Erlegung cines Plus über die gebo-

tene Zuschlagssumme für grösseres Mass oder ;

bessere Gattung des Holzes gezogen werden. Im Falle jedoch eines entdeckten Austausches oder einer Verheimlichung von Holz vor der Revision unterliegt der Käufer als Defraudant der vorgeschriebenen Strafe.

11) Die Utensilien zum Zusammenfügen des Holzes in Tafeln, Flösse etc. und zu Geräthen, die zum Flössen nöthig sind, werden dem Käufer egen Erlegung der Nutzholz-Taxe überlassen. e

12) Die Kosten des Verkauss des Holzes, so wie die Bekanntmachung der Licitation in den inlän- dischen und ausländischen Zeitungen, und der St-mpel, 50 wie das Porto, übernimmt der Kän- fer und ist verpflichtet, solche, ansser der ge- botenen Summe sür das Holz, besonders 2a erlegen.

Suwalken, den 11./23 Juni 1847. Im Auftrag. Der Regierungs-Rath, Staats-Referendarius Norband. Der Kanz'’ei-DirelLtor

Kasprzycki.

Citerarishe Anzeigen.

_Jm Verlage der Unterzeichneten wird in kurzem er- scheinen :

Reden und Redner des Ersten Bereinigten Preußischen [640] Landtags.

Das benannte Werk beabsichtigt cine Auswahl der vorzüglichsten und eingreifend- sten Reden des Ersten Vereinigten Landtages, begleitet von einr Charakteristik “der betreffenden Redner, deu publitum vor-

zusühren.

Den einzelnen Rednern wird zunächst in einer Ueber sicht ihre Stelle in dem Ganzen der Verhandlungen an- gewiesen.

Nach der Reihe werden sodann die literarischen Por- traits von Lihnowskv, Arnim, Vincke, Saudcken, Sperling, v. der Heydt, Schwerin, Auers- wald, Niegolewski, Mevissen, Beckerath, Camphausen, Milde, Hansemann und Bo- delshwingh aufgestellt. Eine biographische Skizze, verbunden mit der Schilderung ihrer persönlichen, ins- besondere rednerischen Eigenthümlichkeit, führt die Red- ner ein und stellt sie an die Spitze ihrer Reden, Diese wer- den in sorgfältiger Auswahl theils ganz, theils in den Haupt- partieen mitgetheilt, und vervollständigen so das Bild jener Persönlichkeiten, indem sie zugleich dieSumme der sämmtli- chen Verhandlungen enthalten werden. Den einzelnen Reden, etwa 40 an der Zahl, geht überdies eine Aus- einanderseßzung der jedesmaligen Situation voraus, #o daß die Schilderung des Persönlichen in die Darstel- lung des Geschichtlichen eingreift, um ein möglichst ge- treues und zugleich übersehbares Bild des Landtags hervorzubringen. Ein Register wird zum Schlusse die Uebersicht des Jnhalts wesentlich erleichtern, Der Her- ausgeber, welchem die raäeisten -der betreffenden Herren Abgeordneten ihre persönliche Mitwirkung haben zu Theil werden lassen, hofft dem Juteresse des deutschen Publikums an den ersten Bewegungen der jungen Verfassung Preußens, #o wie der Erin- nerung an das erste Zusammentreten preußischer Stände durch dieses Werk einen erwünschten und zweckmäßigen Jnhalt darzubieten. Es ersegt dasselbe die Mittheilung der vollständigen Verhandlungen, indem es das Wesent- liche derselben übersichtlih heraushebt und es zugleich, überall an die Personen sih anlehnend, zu lebendiger Anschaulichkeit erhebt. : :

Die Verlagshandlung endlich wird, um die Anschaf- fung zu erleichtern, die Ausgabe in einzelnen Liefernn- Fa veranstalten und den Preis aufs Billigste fest- eßen.

‘Die Erste Lieferung, welcher die übrigen in den kürze- sten Zwischenräumen folgen werden, enthält die einlei- tende Uebersicht und führt die oben genannten Redner der Herren - Kurie mit einer Auswahl ihrer Reden dem Leser vor, Sie wird in kurzem ausgegeben werden,

Berlin, im Juni 1847.

Duncker u. Humblot

Ati f. dnl evécléidi Ne dT dev [639] NEUEN MUSIKALISCHEN ZEITUNG für BERLIN, leaedeceben von QuStav. Bock im Vereine theoreclischer u. praktischer Musiker.

Da mit dieser Nummer das zweite Semester beginnt, s0 erlanben wir uns, das musikalische ÞPn- blikum zur Pränumeration einzuladen. Man abonnirt t

/mit Musikprämie, bestehend in einem Zusicherungsschein im Betrage von 9 Thlr. oder 3 Thir. zur unumschränkten

Jährlich mit 5 Thlr. Halbjährlich mit

Z Thlr. VVahll aus dem Musk - Ver- lage der Unterzeichneten. oder Jährlich mit 3 Thlr

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Ed. Bote & G. Bock,

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woselbst auch Probenummern gratis in Em-

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Allgemeine

, auf dieses Blatt i i P die Erpedition der Allg: Preuß. l C Cl U N Behren-Straße Ür. 57. Inse rtions-Gebühr sür den Raum ei Zeil ;z + Auyeigers 3 Se: E

Berlin, Freitag den Zten Juli 1847

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Sei einzelnen ummern wird

der Sogen mit 25 Sgr. berechnet.

Amitlicher Theil, n 9.64t Vir Friedrich Wilhelm, von Gottes

Landtags- Angelegenheiten. Sigzun 24, Juni: Königliche Botschaften z in Betreff der Bitte um Erweiterung des Petitio hung auf Verleihung der ständischen Rechte an All

che! gion bekennenz Verlesung des Gutachtens i

niglichen Proposition wegen der Verhältnisse der

deren Kurie auf baldigen Erlaß einer Militair

Wahlen der Ausschüssez

Sipßung der Kurie d

Bemerkungen über die vorgenommenen Aus

zwei Beschlüssen der Herren - Kurie z Landtag aus Stuttgart; Entwurf der in Betreff der Verhältnisse der Juden; gung an den Marschall; Erwiederung desselben; der Kurie der drei Stände.

Protokolle der Wahlen für die ständischen

für das Staatsschuldenwesen ;

der Herren-Kurie vom g an die andere Kurie echtes und in Bezie- , die sih zur christ- te n Betreff der Kö- Juden ; Antrag der an- - Kirchen - Ordnungz die 1 der Herren - Kurie, vom 25 Juni Abe : {uß - Wahlen; nes 3 Adresse an den Bitte an Se. Majestät ngen darüber z Schluß der

entbieten Unseren treuen Ständen U Wir haben durch Un feln Kenntniß erhalten, r getreuen Stände auf gen vom 3, Februar d, F g wegen Bildung des Ver zur Beseitigung dieser Z on Unserem L gen, Unsere

zum Ersten Vereinigten Landtage versammelten ge- | reifliher Erf

mae hei der änderung de Schluß der Sidaiaa . über die 1 er drei Stände 9 E zittheilung stimmung m gegebenen Erklärun was folgt :

1) Wenn im §. 4 der Ve Landtages diejenigen D ziehung uñd unter genommen werden sollen,

ejammte Vermö tellt wird, so lih aus dem Artikel entnommene Be Theil des Staa heit bestellt werden Vereinigten L daß die Aufn

andtags-Kommissarius vorl

n getreuen Ständen hierdurch eröffnen

arlehne, die fort Mitgarantie des ; als solche bezeich gen und Eigenthum des sicht nicht gewesen, Verordnung vom

Staats=-Anleihen, der der Staats-Re em Erforderniß d Vielmehr i

Ausschüsse und die ständi-

sche Deputatio ß | j eputation Preußen, Brandenburg,

E L

zeihnung sol Eigenthums o

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Aller Den Majors a. D. Ziegler L,

den Rothen Adler - Orden vierter Griedrich Milgu zu Arendsee die Rettungs-Medaille am Bande

andtags auszusließ / ahme von Staats- Ausfertigung von Schuld-Dokur hrung der in den umlaufend erzinélichen Staats-Schuld,

gten Landtags, erfo ing auf die laufenden V glih in Anticipationen de und durch sie das L Zu solchen Verwaltun in Zukunft, der ständi, für die im §, 6 ‘der gs vorgesehenen tishe Verhältnisse arlehnen ausdrücklich nur ion für das Staatsschulden ß Unsere Absicht ni ein Recht der Um jedoch jeden

gnädigst geruht : eine Verme

Brausewette

i 4 t anders, als Klasse; so wie de

lgen soll, Dies erwaltungs- r Staats-Rey and mit neuen L gs-Schulden beda en Mitwirkung nicht.

g über die Bildung des Einberufung „werden möchte, bei die Zuziehung der wesen vorgeschrieben ist, gegangen sein Zustimmung zu : en Zweifel über inen Anstand, hierdurch daß die ständische cht dazu bestimmt ift, n Befugnissen hinsicht= en zu erseßen oder zu

ir Unseren getreuen Ständen

Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847,

Friedrich Wilhelm.

Prinz von Preußen. von Boyen. Savigny.

r und Jud m Leinweber

s=Bezirk Magd zu vaten ; Bn

1 g des Vereini Feine Anwendun dieselben ledi Zeit bestehe {wert wird.

her, so auch in

Se, Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm is nah Mainz ah-

Vereinigten L desselben durch poli Aufnahme von D ständischen Deputat so folgt R edachten Dep Staats-Anlzihen / bei s Unsere Absicht zu lv ren getreuen Ständen ausdrück Deputation für den Vereinigte

Der Ober-Landgerichts-A Kommissarius bei dem Ober=La zum Notarius im Departement de gerichts-Referenda f Grund der be fe des Königlichen

ssessor Hay zu Ragnit is zum Justiz- in denen die

terburg und i

selben beste | N Bernhard Jo seph Helle- standenen dritten Prüfun Appellations - Gerichtsho

Der Landes fessel aus D Advokaten im Bezir

Köln ernannt worde \ h en, uehme

Bekanntmachung auf unsere Bekannt C zur öffentlichen camien-Sheinen die Neu “44, 254. 322, 397, 657. 689. 696. 982, 985.

das Staatsschuldenwe ] ; n Landtag in seinen lih der Konsentirung von Staat

o Bezllg bringen wir hierd =Prämien= B:

machung vom 10. Mai d. J, Kenntniß, daß von den See- nzig Serien : 442. 496. 512. 569. 578, 729. 738. 754. 812. 813, 871, 987. 998. 1053. 1056, 1083, 1193. 1196. 1221. 1271. 1299, 1453. 1469. 1470. 1506. 1512. 1618. 1661. 1691. 1707. 1780. . 1898. 1901. 1967, : 2126. 2138, 2198,

Uebrigens bleiben W j 090, 919, 036 E 1131, 1133, 1135. 1 1309. 1321. 1376. 140 1538. 1543. 1575. 1506. 1838, 1839. 1849 2023. 2035. 2043. 2393. 2395. 2444

gezogen worden sind. Die Ziehung der in diesen 90 Serien am 15, Oktob

Tagen stattfinden.

Berlin, den 1. Juli 1847,

General= Direction der Seeh

1587. 1592. 1879, 1892 2084. 2119

Eich h oru, elshwingh.

Graf zu Stolberg. von Canitt

E enthaltenen 9000 Num- von Düesberg,. + V: Und an den darguf ; N arauf folgenden | gie zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

Wir Friedrich AVil Preußen 2c,

entbieten Unseren zum Ersten treuen Ständen Unseren gnädi Wir haben aus der Uns tition Unserer getreuen Stände und der Verordnungen vom-3 welchen die Fassung de Vereinigten Landtages eben hat. Um diese

andlungs - Sozietät, helm, von Gottes Gnaden, König von

Vereinigten Landtage gen Gruß. unterm 23

“T A E versammelten ge-

Obwohl das korrespondirende funntmachungen , zuleßt unterm 2 gemacht worden i, wie nothwendi nmnnken Stadt=Briefen (Briefe an hiesige Einwohner ü (estimmt und dessen W angegeben werde, so un unbedeutenden Zah ud verzögert, zuweilen auch yrgleihen Briefe, welche u werden brauchen, yin sollten, den Adressaten Sicherheit zu bezeichnen, hierd1 sh als Absender und ihre W Briefes zu vermerken,

zurüdgegeben werden können,

Berlin , den 28, Juni 1847.

General-Post-Amt.

achung. ublikum bereits

É in früheren Be- 4. März d. J. da j ;

rauf aufmerksam bei den soge-

3sten d. M. vorgelegten Pe- nderung und Deilacatibn deé . Sebruar d. J, d s §. 9 der Verordnur zes Unseren getreuen St Zweifel zu lösen, allgemeine Geseg 9 es der Stände, die Verordnungen vom list, daß vielmehr die alt des §. 12 der andtages und des §. 3 ifung des Vereinigten st Gesebe Veränderungen i ungeschmälert auf den V 1 ständischen Aus\huß übe wähnte Geseßesstelle den zelne Ausnahme-=Fälle über die Bildung des eise eine Schmäler1 r ständischen Rech getreuen Stände ferner die erwähnten §. 9, wona l ene Steuerbewilli galien nicht bezogen werden efunden werden füy die Erklärun ten Bestimmung nicht in U chtlihen Verhä g herbeizuführen Verordnungen v

ersehen, zu

Bildung des anlassung geg durch, daß in dem a Umfange des Recht zu werden, durch Schmälerung eingetrete1 ner Geseßbe nach Juh des Vereinigten L pertiodishe Einber1 wenn dergleichen stande haben,

den Vereinigte die zuleßt erx Beirath für

der Verordnung demnach in feine liche Erweiterung de Wenn Unsere in der Bestimmung ten Landtage von Uns Domainen und Re der ständischen Ge diese Besorgniß h Erlaß der gedach in den verfi und Regalie diese rechtlichen

, ‘welche der Stadtpost z t werden), der Adressat deut! Straße und Haus 10ch immer bei einer nicht estellung dadur erschwert naht wird. , nicht vernichtet niht im Stande

genau und mit ordert, wenigstens eren Rüdseite des forderlichen Falles

1g über die änden Ver- erklären Wir hier= vom 5. Juni 1823 mit ihrem Beirat Februar d. J in Betreff allgemei= die Bildung

nung genau nach terbleibt die l von Briefen,

ganz unthunl als unbestellbar si

werden die Ab 4 gan,

jender, welche und dessen Wohnun irh wieder g auf der äuß solche Briefe er

ordnung über „der Verordnun andischen Auss 1 den Steuern ereinigten Landt rgegangen ist, so weit nicht rovinzial = Lan vorbehalten hat. Vereinigten L ing, vielmehr

usses, auch, damit ibnen L N V

dtagen jenen

andtages enthält

Angekommen: U | nur eine wesent=

von Kamptb, von Karlsbad st: Se. Durchlaucht der Fürst zu Salm=-Horstmar,

Se. Durchlaucht dex Fürst zu Wied, nah Neuwied.

r E E R O R Rg tue ————————

Excellenz der Geheime Staats-Minister

Besorgniß hegen, ch das dem Verei gungs=Rech soll, eine Be inte, so wollen Wir , daß es bei t gelegen hat, der Domainen daß mithin om 3, Februar

nah Kösfeld.

kommen. Wie der Herr Referent mir die Verlesung dieses Gutachtens eine S ne A und da die ründet 1, daß dieses Gutachten sowohl von dem Re erenten, der es verfaßt hat, als au von der Abtheilung, welche es reprlist hat, r das sorgfältigste nach den Beschlüssen der Kurie verfaßt und ge= þr st ist, so wird die Ansicht der Kurie aller Wahrscheinlichkeit nach ahin gehen, daß die Verlesung t niht nothwendig sei. Aus dem Umstande, daß keine entgegeustehende Bemerkung erfolgt, werde ih wohl zu {ließen haben, - daß diese Vorausseßung eine richtige sei. Wir werden also diese Verlesung nit vornehmen und das Gut= ahten für genehmigt erklären. Jh habe weiter eine Mittheilung des Herrn Landtags-Kommissars zu verlesen, bezüglich auf die Prüfung der

l | : iermit dur g beseitigen Landtags- Angelegenheiten, Sihung der Herren-Kurie am 24, Juni. Uhr unter dem Vorsibe des Marschalls,

g wird verle er Versamm gendermaßen laut

assungsmäßigen re n irgend eine Ver Verhältnisse dur die ner Weise alterirt sind.

: Was Unf in der Petit erungen Unseres Patent d. J. betrifft, so ea welcher Wir sie b

Die Sibung wird um 2x Fürsten zu Solms, eröffnet.

Das Protokoll der vori

Marschall: Botschaften zu verki

ion vom 23sten d, / und der Verordn ist Unseren getreuen Stände des Landtages

M, beantragten Abän- ungen vom 3, Februar n aus der Anrede, mit aben, so wie

gen Sigzun Ih habe zuerst d ndigen, welche fol

sen und genehmigt. drei Königliche

Alle Post - Anstalten d - und Auslandes iebanet Scftellaug

Gnaden, König von | an die weitere Ausbildung des von Uns selbst für bildungsfähig er-

klärten neueu Verfassungswerkes nit anders als auf der Grundlage

ahrung zu gehen. Getreu diesem Entsc[ eingedenk Unserer Erflärung, daß Wir den Beretict RUNS n

Kommissarius von den Zwei- | öfter um Uns versammeln wollen, w r bi : y 2 , werden e

E der Anträge Un- ne BA Wir die auf die perio

atents und der Verordnun- | |s des Vereinigten ständischen Ausschusses gerichteten Anträ K P 7 . ra e 10 =- EnGlegling der gg. 4 und 6 der | fer getreuen Stände in sorgsame Erwägung, ziehen und beben Ee Deter A pt erhoben wor= ri tue darüber so lange vor, bis die Verordnungen vom eifel wollen Wir, in Ueberein- | 2+ öebvruar d. J. ihrem wesentlihen Jnhalte nah zur Ausfü

äufig ab- | getommen sein werden, Inh ah zur Ausführung

dische Einberufung desselben und auf Beschränkung des Wirkungsfkrei-

Wenn Unsere getreuen Stände am Schlusse de iti 23sten d. M. an Uns die Bitte richten, E “E En

über die Bildung des Ver- bis zur Entscheidung über die vorerwähnten Anträge âände= tan niht anders, als rung der Verordnungen vom 3, S eltuar d. J. Me nte Vereinigten Landtags, auf= net sind, für welhe das zur Sicherheit be- durch diese, wört= 17. Januar 1820 für welche nur ein venüen als Sicher=- er Zustimmung des 4 ist es Unser Wille, n in Friedenszeiten und die über solche Anleihen, ssen-Anweisungen beste-

findet jedo

Schulden, PetA auf kürzere asten nicht be- rf es, wie bis=

ständischen Ausschüsse und der ständischen [ ür f Z Teteil Ch Seelen ausseben F lassen A N das 10 Vveyeot 1h dieje Bitte, soweit sich dieselbe auf die ständi Veputation für das Staats-Schuldenwesen Lr R E Ine Antrag Unserer getreuen Stände auf Abänderung der geseßlihen Be= stimmungen über die Bildung und den Wirkungskreis der gedachten Veputation nicht an Uns gelangt is. Was aber die von Unseren orr Ständen gewünschte Aussezung der Wahl der ständischen us\chüsse betrifst , so können Wir dieser Bitte hon deshalb nicht Statt geben, weil Wir beabsihtigen, den Entwurf des neuen Straf= gesebbuches, dessen endliche Feststellung und Publication der Beschleu- nigung bedarf, mit Rücksicht auf die wesentliche Verschiedenheit der arüber eingegangenen provinzialständishen Erklärungen, dem Verei= nigten ständischen Ausschusse zur Begutachtung vorzulegen und den= selben zu diesem Zwecke möglichst bald zusammen zu berufen. Wir fordern daher Unsere getreuen Stände hierdurch auf, die Wahlen der ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das Staatsschul= denwesen nunmehr zu vollziehen, wozu die Provinzial-Landtags-Mar= {älle unverzüglich die nöthigen Anordnungen zu treffen haben.

Uebrigens bleiben Wir Un Y gewogen. seren getreuen Ständen in Gnaden

Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847,

(gez.) Friedrich Wilhelm. (gez) Prinz von Preußen.

(gez.) von Boyen. Mühler, Rother, Eichhorn. von : l von Savigny. _von Bodelschwingh. Grat i Stolbor «; i Aa Greiherr von Caniß. von Düesberg. : n E

die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

Y N; C . - - z p 0 : ñ G F , F ontc v n

entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Landta ! treuen Ständen Unseren Ait Gruß, 8e E de Nachdem Uns von Unserem Landtags = Kommissarius angezeigt worden ist, daß die Unseren getreuen Ständen von Uns überwiesenen Geschäfte, mit Einschluß der Wahlen der ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das Staatsshuldenwesen, bis zum M d, M. erledigt sein können, haben Wir den Schluß des Er= n Vereinigten Landtags auf den 26sten d. M. festgeseßt und, da A dd Tage in Unserer Residenz Berlin nicht anwesend sein Gn Inseren Landtags=Kommissarius beauftragt, den Vereinigten g in Unserem Namen zu schließen. Jndem Wir dies Unseren

getreuen Ständ R e i 4 l ai gewon, en hierdurch eröffnen, bleiben Wir denselben in Gna-=

Gegeben Berlin, den 24, Juni 1847,

(gez.) Friedrich Wilhelm. (gez.) von Bodelschwingh.

An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

Jh behalte mir vor, am Sch] Si jeni s

Sh b | , Schlusse der Sißung dasjen -

E Beziehung auf diese Königliche Botschaft und: h Bitte

P rmorgen stattfindenden Schluß des Landtages noch zu er= Wir kommen jeßt zur Verlesun Mitthei di

es ; b g der Mittheilung an die and

Kurie i i Frwei icana

L Beziehung auf die Bitte um Erweiterung des Petitions= : - E S

E von Quast (verliest die Mittheilung an die andere Marschall: Jusofern keine Bemerkun st di i

: l: Ins g erfolgt, is d - s genehmigt. dir Fommen zu einer abren Db id W 408 Verleipud, us F R N die andere Kurie in Beziehung

Verleihung der ständischen Rechte jejeni ie sid zur B Religion bren, E 0 raf von Jbenpliß (verliest die Fassung).

Marschall: Da keine Bemerkung bla so erkläre ih die Allge Mittheilung für genehmigt, und wir würden jet zur Ver= esung des Gutachtens der Herren-Kurie über die Königliche Propo= sition in Beziehung auf die E der Verhältnisse der Juden

o eben mitgetheilt hat, würde geraume Zeit, vielleiht eine Vorausseßung vollständig be-

rer Erwiederung auf ihre Adresse, Unse

chluß befannt,

Staatsschulden-Rechnung für das Jahr 1845.

Das erwähnte Schreiben an den Herrn Landtags - Kommissar