wurde von mir aus Veranlassung der Abtheilung, die mit der Be-
handlung des Gegenstandes beauftragt ist, erlassen, und nahdem der Landtags - Kommissar uun sich in der eben verlesenen Weise geäußert hat, bleibt nihts übrig, als die Ansicht der Kurie darüber zu verneh men, ob sie sich dem Beschlusse der anderen Kurie anschließt, der da- hin gebt, zu beantragen, daß der Sezenfaet erie F Zeit we- gen auf sih beruben möge, em Antrag, s r e andtagé=Kom- missar seine Zustimmung insoweit gegeBen hat, aß er jept nur - flärt, es sei der Hinzutritt des Beschlusses dieser Kurie zu der Bali- dität des Beschlusses der anderen Kurie erforderlih. Wenn also keine Bemerkung gemacht wird, so wird es jo anzusehen sein, als trete man dem Beschlusse der anderen Kurie bei. : j Ein anderer Gegenstand, der heute nodh, als in unserer leßten Sigung, zur Berathung und Erledigung kommen fönnte, is die Mit- theilung der anderen Rurie, 11 Beziehung auf den Antrag auf bal- digen Erlaß der s{hon in Bearbeitung begriffenen Militair - Kirchen Ordnung. Es würde dieser Gegenstand heute niht mehr zur Bera thung gestellt werden können, wenn wahrscheinlid wäre, daß dem Bes lusse der auderen Kurie nit beigetreten würde, weil auch die andere Kurie heute ihre leßte Sibung hält, sich also mit einer wei- teren Berathung derjenigen Modification, die von hier aus hinüber fommen fönnte, nit mebr beschäftigen kann. Es ist aber ein Jall, der außerordentlih einfa liegt. Die Abtheilung hat sich einstimmig dahin ausgesprochen, daß dem Beschlusse der anderen Kurie beizutre- ten sei. Da es nicht außer der Wahrscheinlichkeit liegt, daß dem Beschlusse der Abtheilung beigetreten werde, so wird der Graf von Jvenpliß als Referent aufzufordern sein, den Bericht, der schriftlich nicht vorliegt, mündlich zu erstatten. (Geschieht wie folgt.) : Graf von Jbenpliß: Die Drei -Stände-Kurie bat darauf angetragen, an Se. Majestät den König die allerunterthänigste Bitte zu richten, Se. Majestät wolle geruhen, die baldige Erlassung der in Ansicht gestellten Militair - Kirchen - Ordnung Allerhöchst zu verfügen. Nach der Juformation, welche die Abtheilung von einer sicheren Seite her empfangen hat, ist es niht nur die Absicht Sr. Majestät, eine solche Kirhen-Orduung zu erlassen, sondern sie soll auch bereits ziemlich fertig vorliegen und nur noch wenige Anstände zu erledigen sein, damit sie erscheinen fann. Nun is gegen den Antrag der Drei-Stände- Kurie jedenfalls gar nichts zu erinnern, und die Abtheilung 1st ein- stimmig der Ansicht gewesen, dieser Bitte beizutreten. : Marschall: Da keine Bemerkung erfolgt, so wird es so an zusehen sein, daß der Abtheilung beigestimmt worden is, Jch habe nun anzuzeigen, daß morgen die Wahlen für den Vereinigten Ausschuß und für die Deputation für das Staatsschuldenwesen werde vorge- nommen werden, und zwar in den verschiedenen getreunten Provinzial- Landtagen, . Diejenigen Mitglieder der Herren-Kurie, welche nah der bestehenden geseßlichen Bestimmung an diesen Wahlen theilnehmen, werden sich also mit ihren Provinzial = Landtagen unter dem Vorsitze der Provinzial - Landtags - Marschälle vereinigen, und es beruht auf einer Uebereinkunft mit den übrigen Provinzial-Landtags-Marschällen, wenn ih Jeßt in dem Falle bin, die Lokale zu bezeichnen, in welchen die Wahlen, und zwar um 10 Uhr morgen früh, werden vorgenom- men werden. Das ist für die Rhein-Provinz im Weißen Saale, für die Provinz Preußen im größten Zimmer neben der Bilder- Gallerie, für die Provinz Posen im Zimmer zunächst dem für die Pro- vinz Preußen, für die Provinz Pommern in der Franzöfischen Kammer, für die Provinz Sachsen in dem Zimmer, wo die Wahlen für die Hülfskasse von derselben Provinz stattgefunden haben, für Westfalen im untereu Stock, wo die fünfte Abtheilung ihre Sitzungen gehalten hat,
1354
ordnungen vom 21, Juni 1842 ‘gegebenen Einrichtung zusammen.
Die vormals reichsunmíîttelbaren Fürsten in der Provinz West- falen, so wie die in der Rheinprovinz, sind berechtigt, aus ihrer Mitte je zwei Mitglieder zu dem Vereinigten ständischen Ausschusse abzu- ordnen, welche an dessen Verhandlungen in Person oder durch Be- vollmächtigte aus Mitgliedern des Herrenstandes des Vereinigten Landtages Theil nehmen können. Außerdem soll dem Vereinigten ständischen Ausschusse aus jeder der Provinzen Preußen, Branden- burg, Pommern und. Posen ein von und aus den zu Viril- oder Kolleftivostimmen beredtigten Mitgliedern des ersten Standes zu wählender Abgeordneter hiuzutreten. Für die Provinz Pommern nimmt der Fürst zu Putbus, so lange derselbe der einzige Berech tigte der augegebenen Art bleibt, diese Stelle ohne Wahl ein.
Die Wahl der übrigen Ausschuß = Mitglieder erfolgt auf dem Vereinigten Laudtage nach Maßgabe der Verordnungen vom 21, Juni 1842 durch die Vertreter der einzelnen Provinzen, in der Zwischenzeit vou einem Vereinigten Landtage zum anderen aber, wie bisher, auf jedem Provinzial-Landtage.“
Hiernach steht also ganz einfah fest, daß fir diese vier Pro vinzen von den Mitgliedern der Herren-Kurie, welhe aus diesen Pro- vinzen anwesend sind, ein Mitglied in den ständischen Ausschuß ge- wählt wird. L
E, —_—
Varnach werden also die Mitglieder der Herren-Kurie, welche diesen Provinzen angehören, an deu Wahlen Theil zu nehmen haben.
Fürst Lihnowsky: Jh wollte nur in Beziehung auf die Pro vinz Schlesien ein Wort bemerken; nachdem aber der Landtags-Mar-= hall aus Schlesien anwesend is, werde ih mich des Wortes begeben können. Die Jnhaber der Kollektivstimmen, die durch das Patent
vom 3, Februar ihren Siß in der Herren-Kurie erhalten haben, ge- hören eigentlich in die Kategorie der Ritterschaft und haben ibren geseßlichen Vertreter, der iu der Person des Marschalls der Provinz Schlesien sih hier befindet,
Diejenigen Mitglieder, die Kollekftivstimmen haben, und die uicht Deputirte sind, wie ich zu sein die Ehre habe, wählen morgen nit, sondern nur der fürstlihe Landtags - Marschall von Schlesien wählt mit der Ritterschaft als Vertreter der elf Fideikommißbesißer, die wir in Schlesien haben, und nur die zu Viril- oder Kollektivstimmen Be rechtigten wählen die Ausschüsse aus dem Herrenstande.
Prinz Hohenlohe: Das Geseß spricht sih ganz ausdrücklich darüber aus, daß bei diesen Wahlen der Provinzial-Landtag, wie es früher bestimmt war, zusammentritt, Das Patent vom 3. Februar hat gar feinen Einfluß auf den Zusammentritt dieser Provinzial- Landtage.
Graf Ly nar: Jch kann mich nur ganz den Ansichten anschließen, die mein geehrter Kollege aus Brandenburg und der erste fürstliche Redner aus Schlesien ausgesprochen haben, und zeige Ew. Durch= laucht an, daß ih mi zur Theilnahme an den Wahlen bei der Pro- vinz Brandenburg einfinden werde.
Graf Kielmannsegge: Jch wollte nur zur Erläuterung be- merken, daß ih mich mit dem Stellvertreter des Provinzial-Landtags= Marschalls in Communication geseßt habe und dieser mir gesagt hat, daß, nach den Bestimmungen unserer Provinz, die früher reichsunmit= telbaren, mit Virilstimmen begabten Mitglieder mit der Ritterschaft wählen würden. ;
Graf Solms-Baruth: Jch wollte nur darauf aufmerksam machen, daß bei den früheien Wahlen der Ausschüsse die Wahl in der Provinz Brandenburg in der Art stattgefunden hat, weil kein \o genannter Fürsten- und Grafenstand dort besteht, sondern uu ein Stand, die Ritterschaft, daß alle Mitglieder, die sowohl zu Virilstim- men berechtigten, als die mit Kollektivstimmen begabten, und das hoch- würdige Kapitel von Brandenburg an der Wahl der Ritterschaft Theil genommen haben, Da in der Verorduung vom 3. Februar gesagt ist: „außerdem“, so habe ich geglaubt, daß diese Wahlen auf dem
für die Provinz Schlesien vorläufig in der BVilder-Gallerie, für die Provinz Brandenburg in dem Ständehause dieser Provinz in der Spandauer Straße.
Graf Lynar: Jh bitte ums Wort. Ew. Durchlaucht haben die Gewogenheit gehabt, mitzutheilen, daß diejenigen Mitglieder des Herrenstandes, welhe an den Wahlen theilzunehmen hätten, sich hei den Provinzial - Landtagen einfinden sollten, Jh habe geglaubt, daß gar kein Mitglied des Herrenstandes vou diesen Wahlen ausge- schlossen wäre, und bitte also gehorsamst, mir darüber eine nähere Erläuterung zu geben.
Marschall: Es ist nicht in dem Geseße enthalten, daß die Herren-Kurie als \olche Wahlen vorzunehmen habe, sondern es ijt nichts Anderes bestimmt, als daß die wahlberehtigten Mitglieder sich mit ihren verschiedenen Landtagen zur Wahl vereinigen. Die Gesebe geben darüber deutliche Vorschrift, :
Graf York: Jch glaube, daß, da diese Wahlen in den Pro- vinzial-Landtagen vor sih gehen, diejenigen Mitglieder, welche zwei- felhaft sind, in welchem Verhültuiß sie stehen werden, die nöthige Auskunft darüber bei den Landtags-Marschällen bekommen, falls nicht Ew, Durchlaucht besondere Justructionen erhalten habeu sollten,
Graf Lynar: Also Durchlaucht schreiben vor, vaß ih mich auch an den Landtags - Marschall der Provinz Braudenburg zu wen= den habe?
Marshall: ledigen lassen.
Graf Arnim: Die Gesebgebung über die ständishen Aus- schüsse hat durch das Geseß vom 3, Februar 1847 eine Aenderung erfahren, Nach dem Geseß vom Jahre 1842 gehören zu dem stän- dischen Ausschusse der Rhein-Provinz und der Provinz Westfalen zu- nächst zwei Mitglieder der vormals reihsunmittelbaren Fürsten; dem- nächst gehören zu den Ausschüssen der Provinzen Sachsen und Schle- sien bereits die Mitglieder des Herrenstandes, indem in den Geseben für diese Provinzen ausdrücklich L argfeviein ist, daß und wie die Mitglieder des ersten Standes hierbei betheiligt sind, namentlich heißt es in der Verordnung für die Provinz Schlesien, daß die Zusammen- sebung des Ausschusses in der Art geschieht, daß für denselben von den Fürsten, Standesherren und der Ritterschaft sechs Mitglieder ge= wählt werden, Es is also für die Rheinprovinz, für die Provinzen Westfalen, Sachsen und Schlesien bereits in Beziehung auf den Her- renstand Vorsorge getroffen; in dieser Gesetzgebung is keine Aendr= rung erfolgt, und es is daher ganz richtig, wenn die Mitglieder der Herren-Kurie, welche im Stande der Fürsten und Herren an den Provinzial-Landtagen theilnehmen, auh an den Wahlen ihrer Pro- vinz für die Ausschüsse theilnehmen, Dagegen ist das Verhältniß für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern und Posen durch die Verordnung vom 3. Februar geändert worden. Nach der Verordnung vom Jahre 1842 für den Aus\huß war an den ersten
Dadurch werden si alle Bedenken am besten er-
Provinzial Landtage ganz in der Art stattfinden würden, wie sie bis her stattgefunden haben, und daß die Mitglieder, welche jeßt eigent- lih einen Herrenstand in der Provinz Brandenburg bilden, zusammen treten, um ein Mitglied aus ihrer Mitte zu den Vereinigten Aus- schüssen zu wählen.
Marschall: Jh glaube, daß Alles, was noch in dieser Be- ziehung irgend zu erledigen sein wird, sich leiht wird erledigen lassen, wenn die verschiedenen Mitglieder Rücksprache, so weit es erforderlich scheint, mit ihren verschiedenen Provinzial-Landtags-Marschällen neh= men, An diese Rücksprache kann also die Erledigung der etwa noch obwaltenden ¡Zweifel verwiesen werden. Die Wahlen werden also morgen um 10 Uhr in den verschiedenen Lokalen und übermorgen der Schluß des Landtages in einer Versammlung der Vereinigten Kurien im Weißen Saale stattfinden.
Fürst zu Wied: Jh möchte noch darauf anzutragen mir er lauben, daß die verlesenen Königlichen Botschaften gedruckt und an sämmtliche Mitglieder der hohen Versammlung übergeben würden,
Marschall: Es is auf den Druck dieser Botschaften angetra- gen worden, Jch habe dies selbst {ou für nothwendig gehalten, und es steht dem nichts entgegen, daß der Dru alsbald erfolge, und daß die Vertheilung an die geehrten Mitglieder so balo als möglich bewerfstelligt werde,
Nach dieser Erledigung unserer sämmtlichen Geschäfte bleibt mix uur übrig, Ihnen, durchlauchtigste Prinzen und hochgeehrte Herren, mei uen Dank zu sagen für die vielfachen Unterstüßung, welche Sie mirhaben zu Theil werden lassen, und durch welche Sie mir ein Amt, welches ein höchst ehrenvolles war, leiht gemacht haben. Es wird immer zu meinen {önsten Erinnerungen gehören, der Vorsibende einer Ver= sammlung gewesen zu sein, welche ihre Aufgabe so richtig verstanden und mit so!hem Eifer und solher Würde gelöst hat.
Se. Königl, Hoheit der Prinz von Preußen: Es sei mir erlaubt, wenngleih unvorbereitet und unverabredet, im Namen der Herren-Kurie den Dank sagen zu dürfen für die Art und Weise, wie Sie, Herr Fürst Landtags - Marschall, dieses ernste Geschäft geführt haben. Durch Jhre Leitung is es möglich geworden, der Herren- Kurie eine Stellung zu geben, wie sie Se, Majestät gewünscht hat, damit sie im Lande anerkannt werden und Würdigung finden möge. Js es uns gelungen, dieser Stellung zu entsprechen, so verdanken wir es Jhrer Leitung und Jhrer Führung, und es wird uns die Er- innerung dieser Zeit unvergeßlih bleiben,
(Schluß der Sipung gegen { auf 4 Uhr.)
Sigung der Kurie der drei Stände am 25, Juni Abends,
Die Sibung beginnt um 64 Uhr unter dem Vorsißbe des Mar= schalls von Rochow.
Staud, da ein solcher zur Zeit sich niht vorfand, gar nicht gedacht, sondern es* is in jener Geseßgebung von 1842 immer nur gesagt, daß die Ritterschaft der Provinz Brandenburg und der Markgraf= schaft Niederlausib wählen soll, und zwar sechs Mitglieder, indem die Standesherren und die zu Viril- und Kollektiostimmen Berechtigten dieser Provinz immer uuter der Ritterschaft mitbegrisfen waren. Hier= über seßt aber die Verordnung vom 3, Februar etwas Neues fest, indem es heißt: 1 He j ¿Die ständischen Ausschüsse der Provinzial - Landtage treten zum Vereinigten ständischen Ausschusse in der ihnen dur die Ver-
Marschall: Das Protokoll der lebten Sißung is in derselben soglei vellzogen worden, Der Herr Abgeordnete von Vincke hat das Wort zu einer allgemeinen Bemerkung. | | Abgeordn. Frhr. von Vincke: Dem Vernehmen, nah sind “ heute Morgen in den verschiedenen aht Provinzen die Wahlen be- ? hufs der ständischen Deputation für das Staatss\chuldenwesen und be= ; hufs des Vereinigten Ausschusses vorgenommen worden, Die Wahlen # sollen, wenn ih mi eines Ausdrucks des gewöhnlichen Lebens bediec- ‘nen darf, sehr buntscheckig ausgefallen sein, Jn einigen Provinzen #sollen ganze Stände die Wahl ganz verweigert haben, andere sollen 23A
unter einem Vorbehalte, andere in einem Vertrauen, andere in einer Ueberzeugung, andere in einer Hingebung gewählt haben, furz, die Wahlen sollen sehr verschieden ausgefallen sein. Eben so verschieden soll das Verfahren der verschiedenen Provinzial - Marschälle gewesen sein, Einzelue haben einen solch? allgemeinen Vorbehalt zugelassen, andere haben ihn mit ihrer Stellung nicht vereinbar gehalten, andere haben eine Declaration und andere eine Verzichtleistung auf die Vor behalte verlangt, furz es geht daraus hervor, daß das Resultat seh verschiedenartig ausgefallen is, Jh referire natürlih nur vom Hö rensagen, denn ih habe nur offizielle Kenutuiß von den Verhandlun: gen in der Provinz Westfalen, der ih die Ehre habe anzugebören, Ju der Provinz Westfalen haben neun Mitglieder, unter denen ih mi befinde, erklärt, daß sie aus formellen und materiellen Bedenken sich nicht befugt halten, an der Wabl tbeilzunebmen ,„ und zwar aus materiellen Bedenken, weil dur die gestern eingetroffene Allerhöchste Botschaft die allgemeinen Bedenken in Beziehung auf die Nichtübereinstimmung der älteren und neueren Gesebgebung nicht ge= hoben seien, und sie haben insofern geglaubt, au nicht einmal durch eine Wahlhandlung ihre Zustimmung dazu geben zu dürfen, daß eine Deputation gewählt würde, die dur ihre bloße Zuziehung im Sinne des Geseßes vom 3. Februar 1847, das wir in dieser Beziehung niht für rechtsbeständig gehalten haben, für Kriegszeiten eine Stggts- {uld rechtsbeständig machen fönnte. Ferner in Beziehung auf die Ausschüsse, insofern ihnen die bestimmte Befugniß beigelegt wird des Beiraths für allgemeine Geseße, die sich auf Personen, Eigen thum und Steuerverhäitnisse beziehen, eines Beiraths, den wir nur dem Vereinigten Laudtage vindiziren zu müssen glaubten. Aus for wellen Bedenken, weil nicht drei Vierttheil des Standes der Ritter saft, der Städte und der Landgemeinden versammelt waren, die nach 8, 38 der ständischen Geseße nöthig sind, um ständische Beschlüsse zu fassen, also uach unserer Auslegung auch Wahlen vorzunehmen; und ferner deshalb weil nicht, wie im Reglement von 1842 über die ständischen Wahlen vorgeschrie ben ist, die verehrten Mitglieder 14 Tage vor dem Wahltermine dazu eingeladen worden sind, um so mehr, als viele Mitglieder bereits ab gereist sind, welche sich nun uicht in der Lage befanden, aus der Hei mat hier in Berlin sich wieder einzufinden, um bei dieser sehr widhz tigen Wahl sih zu betheiligen. Jn Beziehung auf diese Bedenken habe ich mich meinerseits in meinem Gewissen verpflichtet gebalten, mich der Wahl zu enthalten, und habe gegeu die Wahl, als nach mei= ner Ueberzeugung rechtsungültig, protestirt. Jh wiederbole tas bier von dieser Tribüne und erlaube mir den Antrag, da ih uicht wi}sen kann, wie Erklärungen in die anderen Provinzen ausgefallen sind, da cs aber von höchstem Juteresse für das ganze Land und für glle unsere Komitten- ten is, zu wissen, wie sich die einzelnen Mitglieder erklärt laben, daß die Wahlverhaudlungen, wie es überhaupt in dem Gesel begründet erscheint, den stenographischen Berichten einverleibt und so zur allge meinen Kenntniß gebracht werde. Darauf trage ih au, indem ich meine Protestation gegen alle Wahlen hiermit auf das feierliste wiederhole,
(Mehrere Stimmen: Bravo!)
Marschall: Zuvörderst muß ih in Beziehung auf die Pro= vinz Brandenburg, deren Wahl ih zu leiten die Ehre gehabt habe, gegen das Wort buntscheckig protestiren. Unsere Provinz kann in die Ka tegorie der buntscheckigen Wahlen nicht eingeschlossen werden. Es ist in derselben vollklommen nach dem Reglement verfahren worden, wie aus dem Protokoll hervorgehen wird, dem ich bereits das Jmprima- tur gegeben habe, um es in die Allgemeine Preußische Zeitung aufzunehmen, Sobald mir von anderer Seite Abschriften der Wahl= protoktolle zugehen, werde ih sie gleichfalls abdrucken lassen, weil die Wahlen zu den Verhandlungen des Vereinigten Landtags gehören und diese auf Beschluß der hohen Versammlung verbffentliht werden sollen.
(Vielstimmiges Bravo !)
Abgeordn, von Vincke: Ich glaube, daß die verehrten Mit= glieder, die meinem Vortrage eben irgend eine Aufmerksamkeit zuge wendet haben, mir das Zengniß geben werden, daß ih feineêweges behauptet habe, daß die Wahlen der Provinz Brandenburg bunt scheckig ausgefallen seienz ich habe nur behauptet, die Wahlen der ver schiedenen 8 Provinzen seien buntscheckig ausgefallen, d. h. in der einen ist die Wahl vorgenommen worden, in der zweiten sind Vorbe= halte, in der dritten Bedingungen u. #, w. gemaht. Jch habe das ausdriicklih gesagt und glaube daher die Bemerkung des Herrn Mar= schalls nicht verschuldet zu haben. Jch erkläre auf das bestimmteste, daß sich meine Bemerkung buntscheckig nur auf die Wahl der verschie- denen 8 Provinzen bezogen hat, Jh bin durchaus uicht in der Lage, über die Vornahme der Wahl irgend einer auderen Provinz, als der ih angehöre, mih auszusprechen; ich bin aber der Ueberzeugung, daß irgend eine Wahl, welhe unter dem Vorsiße des geehrten Herrn Marschalls vorgenommen wird, unmöglich einem formellen Bedenken unterliegen fann, da ih zu der Unparteilichkeit, Gerechtigfeitsliebe und zu der stets mit dem Geseß übereinstimmenden Handlungsweise des Herrn Marschalls die volle Ueberzeugung habe, daß nie unter seiner Leitung irgend etwas vorkommen fann, was gegen das Gesetz verstößt. Jch glaube mich hierdurch gegen den Herrn Marschall ge- rechtfertigt zu haben, Jch würde es mir zum größten Vorwurfe machen, wenn ih in der lebten Stunde unseres Zusammenseins eine Bemerkung gemacht hälte, die den Herrn Marschall verleßen könnte,
Marschall: Jch nehme diese Erklärung daukbar an,
Abgeordn, Graf Bismark=Bohlen: Es is zwar \o eben von dem Abgeordneten der Ritterschaft aus Westfalen erklärt worden, daß der Ausdruck „buntscheckig“ sich nicht auf die innere Wahl der Provinzen bezogen hätte; ih wollte aber erklären, daß die Verband= lung über die Wahl, die gedrucit wird, den Beweis liefern wird, daß die Wahl der Provinz Pommern ganz übereinstimmend, nicht bunt= \checkig, soudern einfarbig, mit Ausnahme einer einzigen Stimme, die sh der Wahl enthalten hat, vorgenommen worden ift,
Abgeordn. Bismark-Schönhausen: Der Abgeordnete von der Grafschaft Mark hat uns schon bfter belehrt, was er für parla- mentarish halte, oder nicht, Es is mir aber aus seinen Bemerkun- gen nicht klar geworden, ob er hierbei die Gewohnheiten ves engli- schen Parlaments oder die französischen Kammer= Reglements zu Grunde legt, oder seine eigene Ansicht. Jh glaube das Leßtere und halte mich ebenso für berechtigt, meine Ansicht auszusprechen, daß ih selten einen weniger parlamentarischen Ausdruck gehört habe, als den von „buntscheckig““ in seiner Anwendung auf den allgemeinen Landtag und dessen Verfahren.
Marschall: Jch muß den Herrn Redner mit der Bemerkung unterbrehen, daß der Abgeordnete von Vincke über den gebrauchten Ausdru eine genügende Erklärung gegeben hat,
(Graf von Schwerin und mehrere andere Redner: Ja wohl! Ja wohl !)
Abgeordn. Bis mark-Schönhausen: Jh füge mich willig dem Ausspruche des Herrn Marschalls, obgleich ih darin, daß ein Ausdru, welcher von einer einzelnen Provinz zurückgewiesen worden, auf den ganzen Landtag geworfen ist, eine Rechtfertigung desselben niht sehen konnte. Ih wollte außerdem auch im Interesse der Sache, die ih vertrete, auf Veröffentlihung der heutigen Wahlver= handlungen antragen. i
Abgeordn, von Vincke: Nachdem der Herr Marschall die Be- merkung des geehrten Mitgliedes, daß so eben die Tribüne verlassen,
zurückgewiesen hat, so habe ich in Beziehung auf den Ausdruck „un- parlamentari\sch“/ meinerseits nihts weiter zu bemerken. Jh wiederbole übrigens, daß meine vorige Bemerkung sich auf das Ganze bezogen hat; auf die Wahl in den einzeluen Provinzen haben meine Bemerkungen feinen Bezug, namentlich nicht auf die Wahl der Pro- vinz Pommern. Jch habe nur andeuten wollen, daß das Resultat der verschiedenen Wahlen höst verschieden ausgefaller. ist. Uebrigens muß ich dem Abgeordneten der Ritterschaft aus Sachsen bemerken, daß ih mir nicht die Regeln des englischen und französischen Parla- ments zur Richtschnur dienen lasse, soudern das Reglement, was des Königs Majestät geruht haben, für den ersten preußischen Vereinigten Landtag zu erlassen, (Bravo !)
Abgeordn, Graf Zeh: Jh will mir nur erlauben zu bemer= ken, daß ich die Ehre gehabt babe, bei der heute stattgefundenen Aus=- \chußwabl für die Provinz Sachsen den Vorsiß zu führen, und daß ¡ih dem Herrn Marschall das darüber geführte Protokoll zustellen werde, mit der Bitte, dasselbe zu veröffentlichen, zum Beweis, daß die Wahlhandlung, den geseßlichen Bestimmungen entsprechend, vor sich aegangen ift. S _— Éime Stimme (vom Plaß): Jch glaube, daß es zur Berich= tigung der verschiedenen Protokolle wünschenswerth wäre, wenn die selben hier verlesen würden,
Marschall: Das kaun schon darum nicht geschehen, weil mir die Protokolle nicht alle zur Hand sind, auh das ganzezWahlgeschäft niht von mir ausgegangen is und die Wahl zum Theil von Mar- shällen aus dem Herren -Stande geleitet worden sind, Die Proto- folle erscheinen übrigens in der Zeitung.
Abgeordn. von Massow: Der Abgeordnete der Grafschaft Mark hat eine Diskussion eröffnet über den heute stattgefundenen Wahl -Aft und sich in eine allgemeine Kritik desselben eingelassen, obglei er selbst gesteht, davon nur dur Hörensagen unterrictet zu sein, mit Ausnahme des Aktes in derjenigen Provinz, welcher er an- gehört. Wir Alle befinden uns in dem Fall, daß wir uur unterrich= tet sind vou der Wahl = Verhandlung in derjenigen Provinz, welcher wir angehören, Jh glaube, daß eine allgemeine Diskussion über dies Wahlgeschäft hier gar nicht zulässig ist, und richte die Bitte an den Herrn Marschall, diese Diskussion zu schließen und zur Tagesordnung überzugehei!!.
Graf von Loeben: Jch habe zu bemerken, daß in der Pro- vinz Schlesien die Ausschußwahl vollständig zu Stande gekommen ist, und, wie ich glaube, daß das Protokoll nachweisen wird, daß sie voll= fommen orduungêmäßig erfolgt sei,
Marschall: Wir verlassen jeßt diesen Gegenstand. Es \iud noch zwei Beschlüsse der Herren-Kurie eingegangen. Der eine betrifft die Bitte der Kurie der drei Stände, die Öeffentlichkeit für die Sißungen der Stadtverordneten und Gemeinde - Räthe betreffend.
Secretair Naumann: (verliest die Erklärung der Herren-Kurie).
Marschall: Die unterthänigste Bitte wird an Se, Majestät den König abgehen. Wir kommen nun zum Vortrag des zweiten Cutwurfs.
Secretair Naumann; Erklärung der Herren - Kurie über den Petitions - Antrag der Kurie der drei Stände vom 29. Mai, betref- send die Aufhebung der Gebühren für Aufenthalts-Karten.
Marschall: Auch hier ist der allexunterthänigsten Bitte der Kurie der drei Stände beigetreten, also auch diese geht an Se, Majestät den König ab.
Der Herr Abgeordnete von Beckerath hat mir mitgetheilt, daß durch ihn eine Dank - Adresse von vielen Einwohnern der Stadt Stuttgart an die Mitglieder des preußischen Vereinigten Landtages eingegangen ist, Da der Landtag als solcher dieselbe niht annehmen fann, es aber manchen Mitgliedern wünschenswerth sein wird, Kennt-= niß davon zu nehmen, fo if sie im Sekretariate niedergelegt worden. Zchch bitte jeßt den Herrn Abgeordneten Sperling, den Eutwurf der allerunterthänigsten Erklärung auf die Allerhöchste Proposition , die Negulirung der Verhältnisse der Juden betreffend, vorzutragen.
Referent Sperling: So weit ih dazu Veraulassung gegeben habe, daß die verehrten Mitglieder sh noch einmal hierher haben be- mühen müssen, bitte ich, mich zu entschuldigen, Es is mir nicht möglich gewesen, die Arbeit früher zu liefern, da die stenographischen Berichte sehr spät im Druck erschienen sind und ih nicht im Stande war, ohne dieselben zu arbeiten. Der Entwurf der Schrift lautet :
(Verliest dieses Konklusum.)
Abgeordn. von Bismark: Das sehr sorgfältig gearbeitete Referat, welches wir so eben gehört haben, {hien mir in einigen Punkten, und namentlich in der allgemeinen Einleitung, nicht ganz den Eindruck wiederzugeben, den ih von der Diskussion und Abstimmung über das Geseß behalten habe. Das Referat stellt in dieser Einleitung die vollständige Emancipation der Juden in einem Grade als wünschenswerth und als Fortschritt dar, wie es sih mir als Resultat der Debatte nicht herausgestellt hat. Es scheint mix überhaupt mißlih, zu einem Ge- (ebe, welches auf sv viele Spezialitäten eingeht, und über welches in den einzelnen Spezialitäten mit geringen Majoritäten abgestimmt worden ist, in einer Weise, sage ih, daß si ein allgemeines Resul tai kaum zusammenfassen läßt, da scheint es mir mißlich, eine Ciulei= tung vorauszuschiken, in der sich der Ausdruck der Majorität nicht wieder- geben kann, und in der ich nur die Ansicht in der Schattirung, wel= cher der Referent angehört, wiederfinde. Jch erlaube mir daher den Antrag, die allgemeine Einleitung wegfallen zu lassen.
Referent Sperling: Niemand darf glauben, daß ih die Er- klärung für eine oder die audere Ansicht geflissentlih günstig ausge- arbeitet habe. J glaubte, das Prinzip, von welchem wir bei der Berathung über ben Geseß=Entwurf ausgegangen sind, in die Erklä- rung aufnehmen zu müssen, weil es in dem Gutachten der Abthei- lung in weiterer Ausführlihkeit vorkommt und kein Widerspruch bei der Berathung dagegen erhoben worden is, Die Erklärung \oll das wiedergeben, was in der Versammlung diskutirt oder gut geheißen worden is, Dem is die vorgelesene Erklärung entsprechend,
Abgeordn. Graf von Féiukenstein: Jm Allgemeinen muß ih ganz dem beistimmen, was der Redner gesprochen hat, der den Red- nerstuhl verließ, nämlich daß diese Einleitung zu sehr eine Emanci- pation der Juden begünstige, was sich nicht allgemein ausgesprochen hat. Doch ih wünsche nur eine fleine Veränderung in dieser Ein- leitung, obwohl ich gern gesagt hätte, daß sie ganz wegbleiben möchte, Wenn sie aber stehen bleibt, so bemerke ih, daß hierin von firchli- (hen Verhältnissen der Juden gesprochen wird, So viel ih indeß weiß, hat allein das Christenthum den Namen „Kirche“ angenommen, Es ist später gesagt worden: „Die Kultus =- Verhältnisse“. Jch trage L darauf an, daß überall da, wo steht „firhlihe Verhältnisse“, ge=- schrieben werde : „Kultus=Verhältnisse“. Jch habe nie etwas von ei- ner heidnischen, von einer indischen Kirche gehört, eben so wenig, wie von einer jüdischen Kirche. !
J y r, 9 é La Ae abet, S Jch bin bereit, diesen Ausdru abzuän- vorkommt, also vom Geseg gon 2 U N A dn Ae selbst geschehen, gebraudit f r in derselben Weise, wie es von mir
__ Abgeordn. von Wedell: Ih muß mi zunächst mit dem An- trage des Abgeordneten der Ritterschaft gus Sachsen über die Ein- leitung vollständig einverstanden erklären und wünsche, daß gefrast werde, ob dieser Antrag die Zustimmung dex Versammlung “findet,
1355
Dann habe ih zwei Bemerkungen zu machen, Erstens ist bei dem
aragraphen, wo von den Staatsbeamten die Rede is, unter den DeEcA der Minorität niht hervorgehoben, daß sie behauptet hat, es ließe sich nicht mit dem ristlihen Staat vereinigen, daß die Juden höhere Beamte werden, weil diese niht blos mit der Haud- habung, sondern auch mit der Vorbereitung der Gesebe zu thun ha ben, És is dieser Grund der Minorität übergangen worden, es war aber ein Hauptmotiv bei den Verhandlungen. Die zweite Bemerkung bezieht sich auf das Patronats-Verhältniß eines jüdischen Ritterguts- besißers. Dabei ist eine Bemerkung nicht berücksihtigt, sie war: die verschiedenen Provinzial-Kirchen-Ordnungen enthielten Bestimmungen, wie es zu halten sei, weun der Patron nicht befähigt is, das Patro- natsrecht auszuüben, und es fönnte bei den jüdishen Rittergutsbe- sivern von diesen provinziellen Bestimmungen nicht abgewichen werden, Ich wünsche, daß dies in der Denkschrift angeführt wird.
i (Unruhe in der Versammlung.)
Marschall: Jh will die hohe Verszmmlung fragen, ob der Antrag, die ganze Einleitung fortzulassen, Zustimmung findet?
i (Mehrere Stimmen : Nein! Nein!)
Abgeordn. von Auerswald: Dagegen muß ih mir die kurze Bemerkung erlauben, daß, bevor man sich darüber erklären fönnte, doch die Einleitung noh einmal Lorzulesen sein würde,
(Mehrere Stimmen: Ja!)
_Referent Sperling: Ueber die Eintheilung des Geseß=Ent- wurfes is hier ausdrücklich abgestimmt und dabei der Wunsch erklärt worden, daß sie dem in der Erklärung enthaltenen Antrage gemäß erfolge. Der Theil der Einleitung, welcher angegriffen worden, dürfte folgender sein :
(Verliest die betreffende Stelle.)
Marschall: Jh will fragen, ob der eben vorgelesene Theil der Einleitung wegbleiben soll, Diejenigen, welche ibn weglassea wollen, bitte ih aufzustehen. :
(Es stellt sih keine Mojorität beraus.)
Es bleibt also dieser Theil der Einleitung stehen; dagegen wird wobl nichts zu erinnern sein, daß die Worte „kirchliche Angelegen heiten‘ in „Kultus-Angelegenheiten““ verwandelt werden, an den Stel len, wo sie vorkommen,
(Allgemeines: Nein !)
Es is mir eben bemerkt worden, daß der gemabte Einwand nicht gegen den verlesenen Theil des Absdhuittes, sondern vornebmlich gegen einen anderen gerichtet gewesen sei.
Referent Sperling: Die ersten Worte lauten also :
(Verliest die betreffende Stelle.)
Abgeordn, von Bismark-Schön hausen: Jch erlaube mir, nochmals den Passus namhaft zu machen, gegen den ich meine Ein- wendung machte; es war derjenige, welchen der Herr Referent am Anfange des vorlebßt verlescnen Theiles vorlas, wo die Emancipation der Juden als ein Fortschritt dargestellt wurde.
(Unterbrehung durch den Ruf, daß darüber {hon abge- stimmt sei.)
Marschall: Ueber den vorleßten Passus is} bereits abge- stimmt.
Abgeordn. vou Bismark-Schönhausen: Es war ledig- lich meine Absicht, zu bestreiten, daß die Emancipation der Juden ein Jor! schritt sei, denn sonst würde der Landtag sie gut geheißen haben.
(Unter abermaliger Unterbrehung dur laute Zeichen von Ungeduld verläßt der Redner die Tribüne.)
Marschall: Es war noch ein Einwand gemacht worden von dem Herrn Abgeordneten von Wede:l in Beziehung auf die Staats- Beamten, i
Abgeordn. von Wedell: Es wurde in dieser Beziehung von der Minorität als Haupt - Motiv hervorgehoben, daß es in einem christlichen Staate unzulässig sei, daß die Beamten, die die Gesete vorbereiten und ausüben müssen, Juden sein köunten. Das ist, so viel ih gehört habe, in dem Entwurfe nicht hervorgehoben, und ich möchte deshalb die betreffende Stelle gern noch einmal hören,
(Einige Stimmen: O!)
Referent Sperling: Jh werde mir erlauben, zuvörderst das Protokoll vorzulesen, damit die hohe Versammlung in den Stand gi= seßt werde, den Vergleich mit dem Referate anzustellen.
(Verliest die betreffeude Stelle.)
Abgeordn. von Wedell (vom Plaß): Da fehlt eben der Sat, der sih in den stenographischen Berichten wiederholt ausgesprochen sindet, daß in einem christlihen Staate die Juden keine böberen Be= amten sein fönnen.
(Vielseitiger Ruf: Auf die Tribüne !) (Der Redner besteigt die Tribüne.)
Es ist im Gutachten gesagt, die Juden wären jeßt noch nicht reif zu allen Stagts-Aemteruz danach würden sie also künftig Staats- Beamte werden können; es is aber von der Minorität ausdrücklich hervorgehoben worden, daß es in einem cchristlihen Staate unzulässig sei, Juden als. höhere Beamte anzustellen, weil es sih mit der Ge- seßgebung und mit dem Geiste der Geseßgebung, die anf dem Chri- stenthume basirt sei, nicht vertrüge, und das is nit hervorgehoben worden, :
Marschall: Jch werde fragen, ob die hohe Versammlung will, daß das mit aufgenommen werde. i
(Allgemeines Nein.)
Diejenigen, welhe wünschen, daß der eben angeführte Punkt aufgenommen werde, bitte ich aufzustehen.
(Es stellt sich feine Majorität heraus.)
Ist sonst noch etwas zu bemerken ?
Abgeordn, von Gaffron: Mit wenigen Worten wollte ich mir noch die Bemerkung erlauben , daß in der Minorität eine Disse- renz obwalte; ein Theil der Minorität wollte den Juden das bewil- ligen, was der Herr Referent angeführt hat, ein großer Theil der Minorität aber wollte ihnen gar keine Beamteustellen bewilligen, Jch glaube, das Protokoll wird darüber Auskunft geben, ob der eine oder andere Theil der Minorität hervorgehoben worden ist.
Referent Sperling: Jh glaube, daß nur im Allgemeinen die Gründe der Minorität angegeben werden dürfen, Es i uicht müg- lich, Alles, was die einzelnen Redner gesprochen haben, aufzunehmen,
Marschall: Soll dieser Punkt als erledigt angesehen werden ?
(Allgemeines Ja.) E
Abgeordn. von Thadden: Selbst auf die Gefahr hin, daß der Passus, der von dem Abgeordneten der Ritterschaft von Sachsen als solcher bezeichnet is, daß er aus dem Entwurfe fortbleiben sollte,
— dann erst recht durchfällt, wenn ih ihn — mit mei-= ner geringen parlamentarishen Gewandtheit — unter- MUBE
: (Allgemeines stürmisches Gelächter.) so trage ich doch darauf an... (Die leßten Worte werden durch Bravorusfen und Getrommel übertönt.)
daß dieser Passus zur Abstimmung gestellt wird, da wir in der Gegend, in der ih siße, niht gehört haben, daß er zur Frage gestellt war.
Abgeordn, von Auerswald: Jch bemerke, daß ih Seitens der Majorität mauche Bedenken gegen das Gutachten zu erheben hätte, welche ih aber bei einer so bedeutenden Arbeit, die in \o fur-
zer Frist vollendet sein mußte, kaum mi berechtigt halte zu erheben, und wobei ih zugleih doch darauf aufmerksam machen muß, daß viel= leiht noch in feinem Gutachten in so reihhaltigem Maße auch der Gründe der Minorität gedaht worden ist .…. (Einige Stimmen: Sehr richtig !) und ih glaube, daß die Bedenken, welche die Majerität haben fönnte, sih wohl bei der vollen Anerkennung , die der Herr Referent der Minorität hat zu Theil werden lassen, mit den Bedenken der lebteren werden fompensiren lassen. (Bravo.)
Referent Sperling: Gern und mit Ueberzeugung bekenne ih, daß jedes andere Mitglied der hoben Versammlung im Stande ge- wesen wäre, die Aufgabe glücklicher zu lösen, als ih. Jh habe mein Möglichstes gethan, Ueber seine Kräfte ist Niemand verpflichtet. Dem geehrten leßten Sprecher danke ih für die mir seinerseits ge- währte Schonung.
Marschall: Wenn weiter keine Bemerkung gemacht wird , \o ist der Entwurf als genehmigt anzusehen.
Der Herr Abgeordnete Dr, Zimmermann wollte eine allgemeine Bemerkung machen.
Abgeordu, Dr, Zimmermcknun: Nah dem von einer hohen Versammlung und dem Herrn Landtags-Marschall angenommenen Grundsaße sollen die von den Abtheilungen vollendeten Gutachten noch in die Häude der Abgeordneten gelangen, und darunter zähle ih auch das über die Stellung der Richter nah dem Geseße von 1844, welches bereits seit zwölf Tagen in der fünften Abtheilung von dem Herrn Referenten verlesen worden isst. Da dieses nun sih nit unter den heute ausgegebenen Gutachten befindet, und ih vorausseßzen muß , daß dasselbe sich bereits in der Drudckerei befindet, so bitte ih den Herrn Marschall, dasselbe nah Vollendung des Drues in die Hände der Deputirten gelaugen zu lasseu.
Abgeordn. von Vincke: Auch das Gutachten über den Schuß der persönlichen Freiheit habe ih als ein soles zu bezeichnen, wel= ches in die Hände aller Mitglieder gelangen möchte.
Marschall; Jh werde für die Erfüllung der ausgesprochenen Wünsche Sorge tragen.
Abgeordn, von Brünneck: Meine Herreu ! Jh darf voraus= seben, daß der Herr Marschall die gengenwärtige Sibung zu slie- ßen im Begriff is, und insofern diese auch die lebte Sizung sein dürfte, welhe die Kurie der drei Stände unter der Leitung ihres elrenwerthen Marschalls abhält, so glaube ich im Sinne der hohen Versammlung zu handeln, wenn ich dem Herrn Marschall unsere ret aufrichtige und innige Hochachtung bezeige, ;
(Die ganze Versammlung erhebt sich änd läßt ein freudiges
Hoch und Bravo erschallen.) 3 und unseren allseitigen eben so aufrichtigen und herzlichen Dank hier mit für die Unparteilichkeit und für die wohlwollende und stets gleich freundliche Weise ausdrücke, womit er unsere Geschäfte geleitet hat, wodurch uns diese und die Lösung so mancher mit denselben verbun- denen schwierigen Aufgabe so wesentlich erleichert worden sind. Mit die=- sem Danke verbinde ih zugleich die Bitte an unseren verehrten Herrn Marschall, uns ferner sein freundlihes Wohlwollen zu erhalten, wo- mit ich den übereinstimmenden Wunsch der hohen Versammlung aus=- zusprechen glaube.
(Die Kurie autwortet mit einem donuernden Ja.)
Marschall: Sie beschämen mich, meine hochverehrten Herren, denn an mir ist es, Jhnen zu danfen. Vor zwölf Wochen trat ich an diese Stelle, an die mich das Vertrauen Sr. Majestät des Kö-=
nigs berufen hatte, ich war, wie ih schon damals sagte, von Be- geisterung erfüllt, aber mit diesem Gefühl zog auch die Sorge ein, die Sorge, ob ich dieser Stellung gewachsen sein, ob ich im Stande sein würde, meine Aufgabe zu lösen, ob ih mir Jhre Zufriedenheit erwerben könnte, Sie haben die Bitten, die ih damals stellte, um Jhren Beistand und um Jhx Vertrauen, welches ich zu verdienen hoffte, auf das vollkommenste und mehr als ih irgend erwarten konnte, erfüllt, Sie haben mir Jhre Nachsicht angedeihen lassen, ih habe mich Jhres Wohlwollens zu erfreuen gehabt, Sie haben mich in manchen s{wierigen Fällen mit wahrer Licbenswürdigkeit behan= delt. Dies Alles stehet mit ewiger Flammenschrift in meinem Herzen geschrieben und wird nie daraus verlösct werden. Jebt erst, bei diesen Zeichen, das Sie einigermaßen mit mir zufrieden sind, weicht die Sorge von mir, aber Ihnen zu sagen, wie glücklich mich dies macht, dazu finde ich in diesem Augenblicke feine Worte. (Die Versammlung läßt hierauf ein dreimaliges stürmisches Hoch dem Marschall ertönen,)
Das Protokoll über diese Sibung wird verlesen und nach einer furzen Erinnerung eines Mitgliedes darüber, daß im Protokolle noch auszudrüceu sei, daß dfe eingegangene Dank-Adresse an die Mitglie= der des Vereinigten Landtages gerichtet worden, welcher Er= innerung sofort durch den Secretair entsprochen wird, von der Ver- sammlung genehmigt,
(Schluß der Sibung kurz vor & Uhr.)
i Verhandelt auf dem Schlosse zu Berlin, am 25, Juni 1847.
Versammlung der zum Vereinigten Landtage anwesenden Herren und Deputirten der Provinz Königreich Preußen, unter Vorsiß des Pro- vinzial-Landtags-Marschalls Ober-Burggrafen von Brünneck,
: Excellenz.
Nachdem in der gestrigen Sißung der Kurie der drei Stände von dem Marschall dieser Kurie den Provinzial-Landtags-Marschällen die Aufforderung zugegangen war, am heutigen Tage die Wahl der im Patent und den betreffenden Verordnungen vom 3, Februar d. J. angeordneten ständischen Ausschüsse uud der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen auszuführen, war vorgenannte Versamm- lung heute um 10 Uhr Vormittags zusammengetreten.
Da das Reglement über das Verfahren bei den ständischen Wahlen vom 22, Juni maßgebend ist, so wurden demgemäß vom Marschall ernannt:
1) Für den Stand der Ritterschaft : als Wahl - Ordner, der Abgeordnete Graf von Finkenstein, Ober=Marschall des Königreichs Preußen, Excellenz, und als Beisißer die Abgeordueten a) vou Kuhnheim, b) von Gordon; 2) für den Stand der Städte : als Wahl-Ordnerx, der Abgeordnete Krause; und als Beisißer die Abgeordneten a) Heinrich, b) Schlenther;z 3) für den Stand der Landgemeinden : E als Wahl-Ordner, der Abgeordnete Riebold; und als Beisißer die Abgeordneten A 04 ) Meyhoeffer.
Für die Mitglieder A Herren-Standes wurde Graf zu Dohna-
Lauck mit Anordnung und Ausführung dex Wahl beguftragt.