1847 / 181 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Es waren anwesend :

1) aus dem Herren-Stande : Vier Mitglieder ;

2) aus dem Stande der Ritterschaft : Einunddreißig Mitglieder;

3) aus dem Stande der Städte: Dreiundzwanzig Mitglieder ;

4) aus dem Stande der Land emeinden : Achtzehn Mitglieder.

Ehe zur Ausführung der Wahl geschritten wurde, beantragte der Uge von S, er wünsche vor Vollziehung der en errn ar-

eine Erklärung zu Protokoll zu geben, und ersuchte den shall, dieses zu s atten. Seine Erklärung lautet, wie folgt : Wie er die Alle

welde dadurch ni

Beirath des Vereinigten Landtags entzogen werden, einberufen wer- R rovinzial- Ständen verfassungsmäßig berathenen neuen Strafgeseßbuches, und daß er

den s fg wie z. B. des bereits von den

zu diesem Zweck die angeordnete Wahl vollzöge.

Für diese Erklärung entschieden sich auch die nachfolgend ge- nannten Deputirten: Donalitius, Jebens, Schulz aus Schilla, Gre- er, Wenghöffer aus Gumbinnen, Plagemann, Pultcke, Forstreuter, Franzius , Meyhöfer aus Labiau, du Bois, Dembowski, Timm, Dahlström, Gadegast, Hein, Urra, Schönlein, Born, Minklei, Morgen, Sperling, Krause, Schlen= ther, Heinrih, Harder, Riebold, von Bardeleben, von Saucken-Tar-= putschen, Jahmann, Käsewurm, Hensche, von Platen, von Saudcken- Julienfelde, von Kannewurff, von Beringe, Stadtmiller, von Schön, von Kall, Weise, von Kleist, von Donimierski, Blindow, Haasenwin= kel, Hoff, Reimer, Schmidt, von Kalkstein, Siegfried, von Gordon ) Der Marschall fand kein Beden- ken, diese Erklärung im Protokoll aufnehmen zu lassen. Eben so ge- stattet der Marschall, daß nachfolgende Erklärung des Abgeordneten

rämer, Grunau, Frenzel - Beyme ,

und Meyghöfer aus Schakummen.

Grafen Eulenburg au zu Protokoll genommen werde.

Sie lautet :

„Daß derselbe die heutige Wahl völlig unbedingt und ohne allen und jeden Vorbehalt vollziehen werde.“

Dieser Erklärung traten beistimmend bei die Nachgenannten: von Zichlinski, von Peguilhen- Grabowo, Marr, von Prondzinski, Slattel, Denck, Mongrovius, Nickel, Jordahn,

Es wurde nunmehr zum Wahlakt geschritten, und zwar zuerst zur Wahl des ständischen Ausschusses, und sind hierzu 5 Mitglieder und 6 Stellvertreter zu wählen aus dem Stande der Ritterschaft, 4 Mitglieder und eben so viel Stellvertreter aus dem Stande der Städte und 2 Mitglieder und eben so viel Stellvertreter aus dem Stande der Landgemeinden. Ein jedes Mitglied verzeichnet auf einem Zettel so viel Mitglieder seines Standes, als Aus\chuß= Mitglieder aus demselben zu wählen sind, und es ergab dieses Verfahren :

1) Jm Stande der Rittershaft von 31 Wählern für die Ab-

geordneten : von Auerswald ..........., 27 Stimmen von Sauen-Tarputshen .. 23 » von Donimierski 22 » von Bardeleben .….......... 19 » E 1 E 16 »

wonach diese fünf Genannten mit absoluter Majorität gewählt sind. Die übrigen Stimmen waren getheilt. 2) Jm Stande der Städte erhielten von 23 Wählern, die Ah=-

geordneten : Sperling... 21 Stimmen Abegg ou 0 15 »

nächst diesen hatten die Abgeordneten Heinrih 10 und Grunau 9 Stimmen. Diese Beiden wurden demnach auf die engere Wahl E und bei derselben erhielten Heinrich 15 und Grunau 6

timmen, wonach der Abgeordnete Heinrih als gewählt anerkannt wurde. Es wurde zur Wahl des vierten Mitgliedes geschritten, und erhielt Urra 12 Stimmen und Grunau 9 Stimmen, wonach Urra als gewählt erachtet war.

3) Jm Stande der Landgemeinden erhielten von 18 Mitgliedern

die Abgeordneten : raemer.….…. 12 Stimmen und __ Siegfried .. 10 » wonach diese Beiden mit absoluter Majorität gewählt sind. Demnächst wurde zur Wahl der vorschriftsmäßigen Anzahl von

Stellvertretern geschritten, und zwar wurden dazu nah Vorschrift des §. 7 des Geseges vom 22. Juni 1842 die Wahlen in der Art voll- E daß jeder einzelne Wahl-Aft ausdrücklih auf die Wahl des ersten, zweiten 2c. Stellvertreters des betreffenden Standes gerichtet und auf diese Weise die Reihefolge bestimmt ward, in welcher die Gewählten in Behinderungsfällen der Aus\huß-Mitglieder eintreten sollen. Durch das hiernach und nah dem §. 4 des Gesebßes vom 22. Juni 1842 beobachtete Wahlverfahren, über welches die beige- fügten Listen das Nähere ergeben, wurden mit absoluter Stimmen- Mehrheit gewählt :

1) Im Stande der Ritterschaft die Abgeordneten

a) von Saucken-Julienselde mit 22 Stimmen

b) Henshe.. 0. eee ée ps mit 19 » c) von Gordon .......... mit 18 » 0): von Kall 8 k mit 21 » e) von Kleist P C OS mit 22 » f) von Shön............ mit 48 » 2) Jm Stande der Städte die Abgeordneten : a) Jebens .….... mit 14 Stimmen, b) Grunau... mit 13 » g c) Waechter. mit 12 » O Wise mit 13 » 3) im Staude der Landgemeinden, die Abgeordneten : a) Riebold mit 12 Stimmen, D Den mit 14 »

Von den Mitgliedern des Herrenstandes wurden von den vier anwesenden Mitgliedern die Wahl Eines Mitgliedes und die Eines Stellvertreters u B und mit Einstimmigkeit wurden zum erste- ling gewählt zu Dohna -Lauck und zum zweiten der Graf Keyser=

„Nachdem hiernach diese Wahlen für die ständischen Ausschüsse bewirkt waren, war noch die Wahl des Einen Mitgliedes sür die ständische Deputation für das Stagts chuldenwesen zu vollziehen, und als der Marschall zum Wahl-Akft gu orderte, verlangte der Abgeord- nete von Donimierski das Wort. Derselbe beantragte, folgende Er- klärung zu Protokoll aufzunehmen wogegen der Marschall nichts zu erinnern fand, Es lautet dieselbe, wie folgt: j

„Nach der uns durch die llerhöchste Botschaft vom 24sten d. M. ertheilten Declaration erscheint es A Zweifel, daß die ständische Deputation nur den Zweck habe, der Haupt-Verwaltung der Staats- ogin zur Seite zu stehen; in dieser Ueberzeugung und zu die- gr Pi 4 ih fer Erfin y ossen dieser Erklärung dieselben Mitglieder an, die vorhin der Eflärung des 2c, von Auerswald beigetelen waren,

rhöhste Botschaft vom 24sten d. M. dahin ver- anden habe, daß die heute zu wählenden Ausschüsse der Aller- led en Jntention n nur zur Berathung solcher Gegenstände, t dem in den früheren Geseßen begründeten

1356

Der hierauf folgende Wahl - Aft ergab für den Abgeordneten Sperling 41 Stimmen, wonach von den anwesenden 74 Stimmen, mit Freun der zwei stimmfähigen Mitglieder des Herrenstandes,

o

derselbe mit absoluter Majorität pn war. Es folgte hierauf die Wah Mitglied und erhielten als erster Stellvertreter Abgeordneter Jebens 42 Stimmen, und als zweiter Stellvertreter Abgeordneter Braemer 45 Stimmen;

waren.

Es waren sona die auf heute bestimmten Wahlen vollzogen, und es wurde das Protokoll verlesen, darauf auch genehmigt und unterschrieben.

Brünneck. Graf Finkenstein. Graf Dohna = Lau ck. Graf Key serling. GrafDohna-Schlobitten. A. v. Saucken- Julienfelde. von Kall. Auerswald. Kunheim. Schulz. von Mirbach. von Gralath. von Kalkstein. Hensche. Donimierski. Plagemann. von Gordon. Timm. Gadegasst. Blindow. von Bardeleben. Hoof. Schönlein. Schmidt. Haasenwinkel. Pultcke. Dahlström. du Bois. Minklei. Graf zu Eulenburg. Riebold. O. Krause. von Kleist. Franzßius. Stadtmiller. Schön. von Beringe. Grunau.

Jebens. Harder. Heinrih. Schleve. Sperling. Dembowsfki, Hein. Born. Weise. Marx. Urra. Meyhöfer. von Kannewurf. E. von Saudcken. Frentel=

Beyme. Schlenther. Kaesewurm. Forstreuter. Meyhöfer: Nickel., Morgen. Greger. Jordahn. von Zychlins ki. Brämer. Donalitius. Meyhöfer. Jachmann. 9. Peguilhen. Mongrovius, Denck. Reimer. von Prondzynséki.

geschlossen. Siegfried. Verhandelt im Schlosse zu Berlin, den 25, Juni 1847. Anwesend. Abgeordneter Wengho fer. » Schlenther. » Pultke. » Dembowsfki. » Sperling. » H einrich. » Frenzel Beyme. » Schlattel. » Schlewe. » Mongrowius. » Urra. » Marx. » Mayhöfer. » von Franbius, » Jebens. » Krause. » Grunau. » Weise. » Plagemann. » Gadegast. » Schmidt. » Denk. » Dahlström.

Es hatten sich heute die oben benannten 23 Abgeordneten der Städte der Provinz Preußen versammelt, um die aus ihrem Stande für den ständischen Ausschuß erforderlihen vier Abgeordneten und eine gleiche Anzahl Stellvertreter, so wie zusammen mit den beiden ande= ren Ständen der Provinz für die Deputation des Staatsshuldenwe= sens einen Abgeordneten und zwei Stellvertreter zu erwählen,

Demzufolge wurde

a) bei der ersten Abstimmung der Abgeordnete Sperling mit 21 Stimmen und der Abgeordnete Abegg mit 15 Stimmen zu Abgeordneten beim ständischen Ausschuß erwählt. Da von den übrigen zur Wahl gebrachten Namen keiner die erforderliche Majorität hatte, so wurden die mit den meisten Stimmen versehenen 2, und zwar:

der Abgeordnete Heinrich mit 10 und

| Grunau » 9 Stimmen auf die engere Wahl gebracht, in Folge welcher der Abge= ordnete Heinrich mit 15 Stimmen zum dritten Abgeordneten erwählt. ___ Demnächst wurde abermals der Abgeordnete Grunau mit dem ihm an Stimmenzahl nächsten Abgeordneten Urra , welcher bei der ersten Wahl 6 Stimmen erhalten hatte, auf die engere Wahl ge= bracht, deren Erfolg dahin ausfiel, daß der Abgeordnete Urra mit 12 Stimmen zum vierten Abgeordneten daraus hervorging. __ Es erfolgten nun die Wahlen des 1sten, 2ten, 3ten und 4ten Stellvertreters, bei welcher

ad 1 in Folge engerer Wahl der Abgeordnete Jebens zum 1sten

Stellvertreter,

ad 2 der Abgeordnete Grunau zum 2ten,

ad 3 der Abgeordnete Wächter zum Zten,

ad 4 der Abgeordnete Weise zum Aten Stellvertreter

erwählt wurden.

b) Hierauf wurde zur Wahl des Mitgliedes der ständischen Staats-= schulden = Deputation geschritten, und der Abgeordnete Sperling mit 21 städtischen Stimmen dazu erwählt.

Zum ersten Stellvertreter Abgeordneter Jebens mit 14

städtishen Stimmen.

Zum zweiten Stellvertreter wurde der zum Stande der Landgemeinden gehörige Abgeordnete Bremer mit 19 städtischen Stimmen erwählt,

worauf der Wahlakt geschlossen wurde. gez. Krause. Heinrich. Wahlordner. 1ster Beisitzer.

»

Sclenther. 2ter Beisiber,

Verhandlung über die Wahl der Mitglieder zu den stän dishen Ausshüssen und zur Staats\chulden-Deputation für die Provinz Brandenburg.

Verhandelt auf dem Landschaftshause zu Berlin, den 25. Juni 1847,

In Gemäßheit oer in der gestrigen Sißung des Vereinigten Landtages da Allerhöchsten Botschaften vom 24. d. Mts. hatte der Landtags-Marschall der Provinz Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausiß, Herr Oberst-Lieutenant von Rochow, die Stände dieser Provinz heute zu einer Sihung eingeladen, um nah den Allerhöchsten Verordnungen vom 3. Februar dieses Jahres die Wahl der Mitglieder dieser Provinz für Nen D rgen ständischen Aus\huß und für die ständische Deputation für das Stagtsschulden=

zweier Stellvertreter für dasselbe

wonach diese Beiden gleichfalls mit absoluter Majorität gewählt

D e hatten sich în dem Landschaftshause die Mitgliede des Provinzial Landtages der Mark Daa des Markgraf. thums s eingefunden, welche in dem anliegenden Verzeich= nisse aufgeführt sind.

Zunächst wurde in Frage gestellt, ob gegenwärtig, nahdem durch den §. 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 3. Februar c. wegen Zusammenberufung des Vereinigten ständischen Ausschusses den zy Viril- und Kollektiv-Stimmen berechtigten Mitgliedern des ersten Standes der Mark Brandenburg das Recht beigelegt worden, für den Vereinigten ständischen Ausshuß einen Abgeordneten zu wählen die zum Provinzial-Landtage dieser Provinz gehörigen Mitglieder des “ierschaftlides s trie B NEE wären, an den Wablen der ritterschaftlichen Deputirten für den Vereinigten ständi Aus\chus Then zu E g gten ständischen Ausschuß

Man konnte sich nit vorenthalten, daß hierüber Zweifel tatt- finden könnten und eine authentische Declaration erfordaclit I ate dessen war man darüber völlig einverstanden, daß für diesesmal auch die zum Provinzial - Landtage gehörigen Mitglieder des ersten Stan- des an der Wahl der ritterschaftlihen Abgeordneten für den Verei= nigten Ausshuß Theil zu nehmen hätten und dem nächsten Provin

zial-Landtage vorzubehalten sei, die Hebung der in dieser Beziehung

angeregten Bedenken auf dem geseßlichen Wege herbeizuführen, ;

Nachdem sodann über die Befähigung des Provinzial-Landtages zur Wahl der Mitglieder des Vereinigten ständischen Ausschusses und der stän:ischen Deputation für das Staatsschuldenwesen von mehreren

Seiten ernste Bedenken angeregt worden, erklärte zwar ein großer

Theil der Versammlung, daß die frühere Gesebgebung vom 17, Ja-

nuar 1820 und 5..Juni 1823 die vollständige Begründung des Wahl=

rets in Zweifel stellte, daß er sich aber für die Vornahme der

Wahl entscheiden zu müssen glaube, niht aus eigener Ueberzeugung

und in voller Uebereinstimmung mit seinem Gewissen, sondern ledig=

lih aus Gehorsam gegen den ausêdrülihen Befehl Sr. Majestät des Königs und im vollsten Vertrauen auf die ertheilte Allerhöchste Zusicherung der Fortbildung der ständischen Verfassung.

__ Dieser lebteren Ansicht trat die ganze Versammlung vollständig bei, mit Ausnahme der Herren Abgeordneten : Offermann,

Anwandter und

Hübler,

welche erklärten, niht wählen zu wollen, weil ihr Gewissen ihneû sol- hes nicht gestatte und sie ihr Gewissen höher stellen müßten, als jede andere Rücksicht, sie sih auh_ nicht für befugt erahteten, durch Be- theiligung an den Wahlen diejenigen Rechte aufzugeben, welche ihre e aus dem Geseße vom 17. Januar 1820 erworben aben.

Hierauf wurde zur Wahl der Mitglieder für die Ausschüsse ge= schritten, und zwar:

1) die Wahl desjenigen Mitgliedes, welches aus den zu Viril= und Kollektivstimmen berechtigten Mitgliedern zu wählen, vor= genommen. Es erhielten bei vorschriftsmäßiger Wahl

Herr Graf und. Minister von Arnim 7 Stimmen,

Herr Graf Solms-Baruth 1 Stimme, der Erstere ist daher als gewählt zu betrachten.

2) Bei der Wahl des Stellvertreters erhielten:

Herr Graf Solms-Baruth,

Herr Fürst Lynar,

Herr Graf Lynar, nicht absolute Majorität, Eine nohmalige Wahl führte zu dem Resultate, daß :

Herr Graf Solms-Baruth 3 Stimmen,

Herr Fürst Lynar 3 Stimmen erhielten, so daß bei dem Erfordernisse der absoluten Majorität zwischen dem Herrn Fürsten Lynar und dem Herrn Grafen Lynar eine nochmalige Wahl vorgenommen werden mußte, die dahin führte, daß der Lebtere 4 Stimmen und der Erstere 2 Stimmen erhielt. Herr Graf Lynar is} hiernach als erwählter Stellvertreter zu betrachten.

3) Man ging nunmehr zur Wahl eines Mitgliedes aus der Rit- terschast für die Altmark über. Es erhielten hierbei

Herr Landrath von der Schulenburg 30 Stimmen, Herr Geheimer Regierungs-Rath von Werdeck 3 Stimmen, Herr Landrath von Knoblauch 2 Stimmen. Hiernach is als gewählt zu betrachten : Herr Landrath von der Schulenburg.

4) Als Stellvertreter wurde hiernächst gewählt :

Herr Geheimer Regierungs-Rath von Werdeck mit 25

Stimmen, ; während die Herren Deich-Hauptmann von Bismarck und Land- rath von Knoblauch ein Jeder nur 5 Stimmen erhielten.

5) Es folgte hierauf die Wahl für die zweite Stelle in der Rit- tershaft der Kurmark, welche auf den

Herrn Oberst-Lieutenant von Arnim-Criewen mit 23 Stimmen iel. Es erhielten außerdem

Herr Ritterschafts-Rath von Katte 7 Stimmen,

Herr Wirkliher Geheimer Rath von Massow 3 Stimmen,

Herr Ober-Regierungs-Rath von Fock 1 Stimme,

Herr Landrath von Tschirshky 1 Stimme.

6) Bei der hiernächst folgenden Wahl des Mitgliedes für die dritte

Stelle in der Ritterschaft der Kurmark hatten

Herr von Katte 14 Stimmen,

Herr Wirklicher Geheimer Rath von Massow 10 Stimmen,

Herr Landrath von Schenkendorf 5 Stimmen,

Herr Ober-Regierungs-Rath von Focke 3 Stimmen,

Herr Landrath von Tschirsky 2 Stimmen,

Herr Rittershafts-Rath von Bredow 1 Stimme.

Da hiernah eine absolute Majorität sich nirgend her= ausgestellt hatte, so wurde cine neue Wahl zwischen den bei=« den erstgenannten Herren Abgeordneten veranlaßt, bei welcher

Herr Ritterschafts- Rath von Katte mit 22 Stimmen ge=

wählt wurde, während

Herr Wirklicher Geheimer Rath von Massow nur 11 Stim-

men erhielt.

Es wird hier registrirt, daß geseblih die erste Stelle in der Ritterschaft der Kurmark durh den jedesmaligen Landtags= Marschall eingenommen wird und es daher einer besonderen Wahl für diese Stelle nicht bedarf. : s Man konnte deshalb zur Wahl für die drei Stellvertreter-

Stellen für die Ritterschaft der Kurmark übergehen.

7) Für die erste Stelle des rittershaftlihen Stellvertreters er= ielten : N Herr Wirklihe Geheime Rath von Massow 17 Stimmen,

Herr Graf zu Solms-Baruth 6 Stimmen, j

Herr Ober-Regierungs-Rath von Focke 4 Stimmen.

Die übrigen Stimmen waren 7 anderen Herren Abgeordneten

zugetheilt.

Erste Beilage

wesen vorzunehmen,

180.

1347

Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Donnerstag den Lf Juli.

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s - Kurie hat sih jedoch überzeugt, daß eine solche E Sis die E wahrende Selbstständigkeit jeder cin- zelnen Kurie beeinträchtigen würde, nicht in der Absicht der Kurie der drei Stände liegt , da der Antrag ausdrücklih nur bezüglich auf §. 26e. gemacht ist.

Die Tendenz des Antrages wird daher von der Herren- Kurie dahin aufgefaßt, daß damit nicht ein an sich guter und im Wesentlichen von beiden Kurien gebilligter Petitions- Antrag fallen müßte, weil eine oder die andere, vielleicht nit sehr erhebliche Modification von der Kurie, die zuerst den An- trag beschlossen hat, niht angenommen wäre, dann die betref- fenden Abtheilungen beider Kurien zusammentreten und versu- chen sollen, ob zunächst sie sih entweder über die Annahme ohne Modification oder über die anzubringenden Modificationen eini=- gen können, Werden die beiden Abtheilungen nicht einig, so ist dann nichts weiter zu veranlassen, vielmehr die Petition als verworfen zu betrahten, Einigen sich beide Abtheilungen, so wird die Sache nohmals, und zwar je nachdem von beiden Seiten nachzugeben ist, gleichzeitig an beide Kurien oder, wenn es nur auf ein Nachgeben von Seiten einer Kurie ankommt, nur an diese Kurie gebraht. Fällt dann der Beschluß im Sinne der zwischen den beiden Abtheilungen zu Stande gekom- menen Einigung aus, so wird der nunmehr übereinstimmende Beschluß durch Vermittelung des Königlihen Kommissars Sr. Majestät überreicht. Fällt der Beschluß einer oder beider Ku- rien nicht im Sinne der Einigung aus, so is die Petition als verworfen zu betrachten.

Da diese Deutung vollkommen dem Sinne des Beschlusses der Kurie der drei Stände entspriht, \o erklärt sie sich mit derjelben einverstanden.

7) ad §. 26b. des Reglements bittet die Herren-Kurie Se. Ma- jestät den König, in der Regel die erste Alternative eintreten zu lassen und in diesem Falle das Gutachten der Kurie, welche die Allerhöchste Proposition zuerst berathen hat, durch den Landtags-Kommissarius der anderen Kurie zur Benußung mit- theilen zu lassen. :

Die Kurie der drei Stände tritt diesem Antrage bei, indem sie gleichfalls von dessen Genehmigung bedeutende Zeit und Arbeitsersparniß herbeigeführt zu E glaubt.

Berlin, den 23. Juni 1847.

Die Kurie der drei Stände.

Marschall: Findet sich gegen den Entwurf etwas zu bemerken? ___ Da nichts bemerkt wird, so kann ih annehmen, daß die Ver= sammlung damit einverstanden sei. Ein fernerer Entwurf betrifft die allerunterthänigste Bitte um Aufhebuug des Erbschasts-Stempels bei der Succession unter Ehe-= leuten. Der Herr Abgeordnete Marx hat denselben verfaßt, Referent Marx (verliest diesen Entwurf) :

„Allerunterthänigste Bitte der Kurie der drei Stände des ersten Vereinigten Landtags um baldmögliche Aufhebung der Erbschaftsstempel -Steuer bei der Succession unter Eheleuten in allen Fällen.

Der Kurie der drei Stände is eine Petition: um Aufhebung der im Stempelgeseße vom 7. März 1822 festgeseßten Erbschastsstempel = Steuer bei der Succession unter Cheleuten für alle Fälle zugegangen.

Bei näherer Berathung darüber kam in Erwägung, daß die Che als innige Gemefnsalt der Eheleute für die ganze Dauer des Lebens erscheine, alle Lebensverhältnisse in sittlicher und religiöser, wie in äußeren Beziehungen, durhdringe, das gesammte Vermöü- gen, was die schasfende und erwerbende Hand auf der einen Seite und die stüßende und erhaltende Hand auf der anderen Seite errun- gen, ein gemeinsames Gut geworden sei. Wenn der Tod diese innige Gemeinschaft scheide, trete der Staat dazwischen und fordere durch die Erbschaftsstempel - Steuer Tribut vou dem, was der Trauernde längst als sein Eigenthum betrachte, #so daß das ershütterte Ge- müth des Hinterbliebenen noch durch das Stempelgeseß {chmerzlich berührt werde.

Obgleich nun die gedachte Abgabe die Natur einer Steuer hat und der Staat den durch die nachgesuchte Befriung entstehenden Aus- fall nicht sofort werde decken können, so is man doch der Ansicht, daß der Ausfall nicht ein bedeutender sei, selbiger durch die im Allgemei= nen im Steigen begriffenen Staats=-Einnahmen sich wieder decken lassen werde, und hält die Befreiung der Ehegatten von der Erh= schaftsstempel - Steuer für höchst wünschenswerth. Es wurde daher der vollständige Beschluß gefaßt :

An Se. Königl. Majestät die allerunterthäuigste Bitte ehr- furchtsvoll zu richten, daß, wenn das Staatshaushalts-Ver= hältniß eine Verminderung des Ertrages der Stempelgefälle gestatten sollte, Allerhöchstdieselben geruhen mögen, die Be= freiung der überlebenden Ehegatten von der Erbschafts- Stempel=Steuer vorzüglih in gnädige Berücksichtigung neh= men lassen zu wollen.

Berlin, den 21, Juni 1847.

Die Kurie der drei Stände des. ersten Vereinigten Landtags.“

Marsch all: Findet sih gegen den Entwurf etwas zu erinnern?

Es wird nichts erinnert, also is er angenommen.

Von der Herren =- Kurie is ein Beschluß über die allerunterthä= nigste Bitte dieser Kurie eingegangen, betreffend die Vorlage des all- gemeinen Strafgeseßbuches. Der Herr Secretair wird das Schreiben des Herrn Marschalls der Herren-Kurie verlesen.

Secretair Abgeordn, von Bockum=-Dolffs (Verliest dieses Schreiben) :

„Ew, Hochwohlgeboren beehre ih mich in Bezugnahme auf das gefällige Schreiben vom sten cr., die Vorlegung des neuen Straf- R zur nuchmaligen Prüfung dur den nächsten Vereinigten candtag betreffend, unter Zurücksendung des Beschlusses der Drei-Stände- Kurie, ganz ergebenst in Kenntniß zu seben, daß die Herren-Kurie der möglihst beshleunigten Emanirung des Strafgesebbuches eine höhere Geltung beilegen zu müssen geglaubt hat, als der. Vorlegung des Entwurfs dazu zur nohmaligen Prüfung des Vereinigten Land- lia da diese in der geseglihen Form an die Provinzial-Landtage 3h und auf diesem Wege der ständische Beirath bereits einge

Die Herren-Kurie hat unter diesen Umständen dem Antrage der Kurie der drei Stände sih anzuschlie isen.

Berlin, be z 2B Juni A ßen, Bedenken tragen müssen

er Marshall der Herren-Kurie.“ Marschall: Es kommt zu den Akten, Der Herr Abgeordnete

von Beckerath wünscht das Wort in einer allgemeinen Angelegenheit zu n É en

: ovgeordn, von Beckerath: Meine Herren! Die Einstimmiag- feit, mit welcher der Antrag auf Preßfreiheit von der O genehmigt worden ist, liefert den Beweis von dem hohen Werthe, der auf diese Angelegenheit gelegt wird. Der Antrag kaun nun bei dem sehr nahe bevorstehenden Schlusse des Landtags in dem gewöhnlichen Verfahren niht mehr zur Verhandlung in der Herren-Kurie gelangen, und ih möchte mir daher die Anfrage an die hohe Versammlung er= lauben, ob sie sich niht mit mir in der Bitte an den Herrn Mar- schall vereinigen wolle, daß der Herr Marschall, wie derselbe früher bei dringenden Veranlassungen gethan hat, den Gang der Sache so viel als möglih zu beschleunigen suche, damit der Gegenstand noch zur Berathung in der Herren-Kurie gelangen könne.

Marschall: Jh werde das sehr gern thun, habe aber dazu nur den Weg, dem Herrn Marschall der Herren-Kurie das diesseitige Konklusum baldmöglichst zuzustellen und ihm die Vornahme desselben recht dringend zu empfehlen. Es liegt noch ein Gutachten der sech-= sten Abtheilung der Kurie der drei Stände vor über die Petition der Herren-Kurie, den Verschleiß von Spiritus und Branntwein betref- fend. Diese Sache würde, wenn unser Gutachten noch berathen wer- den fönnte, dadur erledigt sein. Das Gutachten is heute vertheilt worden, hat aber niht wohl auf die Tagesordnung geseßt werden fönnen, weil ih von dem Eingange der Druckexemplare nicht vorher benachrichtigt war. Die Abtheilung hat ih nit für die Annahme dieser Petition erklärt, sollte die hohe Versammlung ohne weitere Diskussion dann diesem Antrage beitreten, so würde damit die Sache abgemacht.

(Abgeordn. von Byla: Wir kennen die Sache ja noch gar nicht, sie muß diskutirt werden.)

Jch muß bitten, mich ausreden zu lassen. Sollte aber von ir- gend einer Seite dagegen etwas eingewendet, sollte darüber eine Diskussion hervorgerufen werden, dann allerdings könnte kein Be- {luß gefaßt werden, es würde übrigens dem nichts entgegenstehen, daß die hohe Versammlung das Gutachten hört ; ergiebt sich dann irgend etwas dagegen, so wird der Gegenstand niht vorgenommen. Der Herr Referent wird also das Gutachten verlesen.

Referent von Steinbeck: Jch muß hier einen mündlichen Vortrag ooranschicken. Es ist nämlich, ich weiß nit, durch welhen Unistand, unterlassen worden, die Petition mit abzudrucken; es hat sich dies erst gefunden, als heute früh das Gutachten in unsere Hände gekom- men is. Die Petition wird si vielleicht in den Händen des Herrn Marschalls befinden.

Marschall: Jch bitte um Entschuldigung.

Referent Steinbeck: Nicht? Sie is durch den Herrn Di- reftor der sechsten Abtheilung, Grafen Renard, wie er mich versichert hat, abgegeben worden. Es is: in dieser Petition Folgendes enthal- ten. Es hat die Herren-Kurie durch einen Beschluß, der kein einstim= miger gewesen is, sondern in dem sich nur eine mäßige Majorität herausgestellt hat, ein Petitum gestellt, welhes in dem Gutachten enthalten is. Dies Petitum stüßt sich auf den Umstand, daß ver= schiedene Besiber von Brennereien Kontrakte abgeschlossen hätten über den Verschleiß von Spiritus und Branntwein, welcher erst so- nach eingetreten wäre, nachdem durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 1. Mai die Brennereien plößlih geschlossen worden, und die Majorität der Herren - Kurie hat deshalb befürwortet, es möge ge- seßlih eine Präsumtion ausgesprochen werden, daß in diesem Falle angenommen werde, es trete ein Paragraph des Landrechts ein, den ih gleih vortragen werde, und zwar: N

„Entsteht die Unmöglichkeit, den geschlossenen Vertrag zu erfüllen, durch einen Zufall oder durch unabwendbare Gewalt und Ueber= macht, so wird der Vertrag für aufgehoben angesehen.“

Das Gutgchten lautet (Referent liest das Gutachten) :

Gutachten der : 1 sechsten Ab:heilung der Kurie der drei Stände über die Petition

der Herren - Kurie, die seit dem 1. Mai d. J. geschlossenen Verträge von Branntweinbrennerei- Besißern über den Verschleiß

von Spiritus und Branntwein betreffend.

Es ift eine sehr gewöhnliche Erscheinung, daß, wenn unerwartete Ereignisse auf den Gang der in dem Privat-Verkehr vorkommenden Geschäste einwirken, die Betheiligten von der geseßgebenden Gewalt vermittelnde Hülfe begehren. Es darf demnach nicht befremden, daß ein solhes Begehren auh von Brennerei = Besißern ausgeht, deren Brennereien in Folge Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 1. Mai d, J. plöplich geschlossen worden, und denen es dadur unmöglich ist, die= jenigen fontraktlichen Verpflichtungen zu erfüllen, welche sie in der Vorausseßung ungestörter Fortseßung des Betriebes der genannten Fabricatious- Anstalten vor dem Erscheinen der erwähnten Allerhöchsten Kabinets - Ordre über den Verschleiß von Branntwein oder Spiritus eingegangen sind. i

Das in der vorliegenden Petition beantragte Auskunftsmittel ist in der von der Kurie des Herren-Standes formulirten Gestalt dahin gerihtet: Se. Majestät den König um den Erlaß einer Allerhöchsten Bestimmung allerunterthänigst zu bitten:

daß für den Zeitraum von Publication der Allerhöchsten Ordre vom 1. Mai bis zum 1. September d. J. in Beziehung guf Ver= träge, durch welche Brennereibesißer vor Publication der gedachten Allerhöchsten Ordre sih zum Verkauf oder zur Lieferung von Spi= ritus an dritte Personen verpflichtet haben, die geseblihe Vermu- thung gelten soll, daß diese Verträge nur von dem in der Bren= nerei des betreffenden Brennereibesißers fabrizirten oder zu fabrizi= renden Spiritus handeln. :

Ein solches Auskunftsmittel erscheint auf den ersten Anblick bil= lig und gerehtz billig, weil es nicht Rehtsverfolgungen hindert, son- dern nur Bedenken über das Zuweisen der Beweisführungslast be- seitigt; gereht, weil es den in gutem Glauben Handelnden gegen Schikane, den nur einen Schaden von sich Abwendenden gegen den einen Gewinn Suchenden {hügt. Dennoch glaubt die Abtheilung, welcher die Vorberathung der in Rede stehenden Frage zugewiesen (mit Aus= nahme einer, - si der Petition anschließenden Stimme), daß das- selbe nicht zu befürworten; weil die vorhandenen Gesehe für den in Rede stehenden Zweck ausreichende Bestimmungen enthalten und das Aufstellen der beantragten Präsumption danach entbehrlich, außerdem aber auch insofern niht dem Zweck entsprehend erscheint, als eine solhe Präsumptions=-Ausfstellung in vielen Fällen doch nicht hinreichen möchte, um kasuistishen Zweifeln des erkennenden Gerichts unbedingt zu begegnen, überall aber ein deklaratorishes Eingreifen in die rih- terlihe Cognition sich nur bei einer wirklichen Lücke in dem Gese rechtfertigen läßt. Daß aber hier (wie hon bemerkt) keine derartige Lüde vorhanden, ist niht shwer nahzuweisen,

Zuvörderst wird wohl nicht in Abrede gestellt werden, daß, wenn über das Erfüllen oder Aufheben von Kontrakteu der Eingangs be- zeichneten Art ein Streit entsteht, die Frage: ob der Kontrakt nah der in dem Allg. Landrecht Th. 1. Tit. 11 §. 1 gegebenen Definition von Kauf - Kontrakten als ein solher oder nach der oben daselbst F. 981 aufgestellten Definition von Lieferungs -Kontrakten, als ein Kontrakt leßter Kategorie anzusehen? durchaus der richterlichen Ent- scheidung anheimgegeben werden muß, weil es hierbei auf den Wort- laut des Kontrakts und manche individuelle Umstände ankommt.

Es mag nun aber diese richterlihe Entscheidung einen Konkraft in die eine oder in die andere Klasse stellen, so finden auf ihn immer die allgemeinen Vorschriften von Verträgen Anwendung, wie dies in Betreff der Kauffontrakte durch §. 2, in Betreff der Lieferungskon- trakte dur §. 232 a. a. O. ausgesprochen, von denen leßterer spe- ziell diejenigen Paragraphen Titel 5 Theil L. des Allgemeinen Land= rechts zitirt, welche über den Rücktritt von einem Vertrage handeln. Auf dicse kommt es hier an. Es s der hierher gehörende

g. 364. „„Entsteht die Unmöglichkeit, den geschlossenen Vertrag zu erfüllen, durch einen Zufall oder durch unabwendbare Ge= walt und Uebermacht, so wird der Vertrag für aufgehoben angesehen.“ t

Sonach ist außer Zweifel, daß die vor der Publication der Al- lerhöchsten Kabinetsordre vom 1. Mai 1847 geschlossenen zur Zeit derselben noch nicht erfüllten Kontrakte von Brennereibesißern über den Verschleiß ihres selbs fabrizirten Branntweins und Spiritus wenn nicht ganz besondere Umstände ein Anderes herbeiführen Seitens solher Kontrahenten für aufgehoben erklärt werden dürfen, da sih nicht bestreiten läßt, daß der durch mehrgedachte Allerhöchste Kabinetsordre herbeigeführte Zustand in die in obigem Paragraph bezeichnete Klasse gehört. A j

Der Punkt, um den es sich aber handelt, ist: ob in Fällen, in denen die Worte des Kontrakts es ungewiß lassen, ob der Verkäufer durchaus den eigen-fabrizirten Branntwein oder Spiritus im Sinne gehabt, dies zu seinen Gunsten präsumirt werden müsse, bis die andere Partei das Gegentheil erwiesen habe. ;

Es fann nämlih der Käufer, wenn die eben berührte Bestim- mung in dem Kontrakt nicht klar ausgesprochen, si auf §. 374 a. a. O. berufen, welcher lautet : i t!

„Ist die Erfüllungsart dur eingetretene Umstände nicht unmöglich

gemacht, sondern blos erschwert worden, \o kann dieses den Ver=

pflichteten von seiner Schuldigkeit nicht befreien.“ i / und so versuchen, den Verkäufer zu zwingen, ihm die befragliche Waare auderswoher zu beschassen. Ein solcher Versuch würde durch tas ausdrückliche Legalisiren der beantragten Präsumption allerdings sehr ershwert, doch nicht unmöglich gemacht, da sie das Führen des Gegenbeweises nicht ausschließt. Sie würde aber für die richterliche Cognition eine zu enge Gränze ziehen und oft doch auch fehlgehen. Vorzuziehen \cheint daher, daß man bei dem stehen bleibe, was die Geseße für den eben angedeuteten Fall {hon an die Hand geben. Das Allgemeine Landrecht verweist Theil I. Titel 5 §. 252 im Be- tref der Auslegungsregeln für Verträge auf die für Willenserklä= rungen überhanpt geltenden, in Titel 4 §. 65 u. f. enthaltenen.

Faßt man diese zusammen und verständigt man sich dadurch über

das ihnen zu Grunde liegende Prinzip, so gelangt man zu dem Aner= kenntniß: daß die vielerwähnte Präsumption keinesweges ausgeschlo\= sen, sondern nur dem Erwägen des Richters überlassen ist: ob sie nah den vorliegenden besonderen Verhältnissen, welche die Sachlage des von ihm abzuurtelnden Streites bilden, für den gegebenen einzel= nen Fall passe oder nit passe. Ersteres wird er namentlich wohl immer befinden, wenn der Verkäufer früherhin stets nur auf eigener Brennerei produzirten Spiritus oder Branntwein verkauft hat; und ganz beson ders (cl. §. 71) wenn er sih desfalls in den früheren Kontrakten derselben Ausdrücke, wie in dem bei dem Rechtsstreit zur Sprache fommenden, bediente.

Erwägt man noch überdem ,- daß die Fälle, um die es sih han= delt, schon vorhanden sind, die Legislation also durh das Aufstellen der verlangten Präsumption etwas Zurückwirkendes verfügen müßte, so rechtfertigt es sich wohl, wenn die Abtheilung der Meinung is : das seitens der Kurie der drei Stände dem Votum der Herren- Kurie in dieser Angelegenheit nicht beizutreten sei.

Berlin, den 11. Juni 1847.

Graf von Renard. von Schenkendorff. Kraszewski.

Michaelis, Prüfer. von Platen. , von Münchhausen.

von Bedckterath. Mevissen. Frhr. von Lilien. Urban.

Arndt. Schulz. von Auerswald. Seltmann. Wulff. von Cöls. Winkler, Dansmanu. Steinbeck.

Abgeordn. von Byla: Da dieser Gegenstand namentlich für meine Gegend von der größten Wichtigkeit ist, indem sich in derselben bedeutende Brennereien befinden, so muß ih dringend wünschen, daß derselbe morgen zur näheren Berathung gezogen werde. Jch halte mich zu diesem Antrage dringend verpflichtet.

Marschall: Nur unter der Vorausseßung, daß dieser Antrag ohne Diskussion angenommen würde, könnte jeßt darüber ein Be= {luß gefaßt werden; sobald aber nöthig gefunden wird, näher darauf einzugehen, muß ex zurückgelegt werden.

Von dem Herrn Königlichen Kommissar bin ih benachrichtigt worden, daß auf morgen eine Einladung mittelst Karten zu einer Sitzung beider Kurien durch den Herrn Marschall der Herren - Kurie stattfinden wird. Der Herr Secretair hat bereits das Protokoll der heutigen Sibßung verfaßt und wird dasselbe verlesen.

Secretair Kuschke: ( Verliest das Protokoll der eben statt= gefundenen Sißzung. Dasselbe wird berichtigt und genehntigt.)

Marschall: Die heutige Sißung is geschlossen.

(Schluß der Sitzung 7% Uhr.)

Sigzung der Kurie der drei Stände am 24. Junt,

Unter Vorsi des Landtags - Marschall von Rochow beginnt die

heutige Sipung Mittags 27 Uhr. :

Marschall: Es sind drei Allerhöchste Botschaften vorzutragen. (Der Vortrag derselben wird dur die Herren Secretaire bewirkt.)

Sie lauten :

Vir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnadet, König von Preußen 2c., entbieten Unseren zum Ersten Vereiuigten Landtage versammelten ge-

treuen Ständen Unseren gnädigen Gruß. 48 : * Wir baben bus Unseren andtags-Kommissarius von den Zwei-

feln Kenntniß echalten, welche bei der Berathung der Anträge Un-