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vor dem Königl. Stadtgerichtsrath Herrn Hermanni ihre Ansprüche an die Masse gehöri anzumelden und res Richtigkeit nachzuweisen, auch ih mit den ü alu L ditoren über die Beibehaltung des bestellten Jule M Kurators oder die Wahl eines anderen 35 f y Se Wer sih in diesem Termine nicht meldet, wi dih allen Forderungen an die Masse ausgeschlossen s deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Diik- shweigen auferlegt. z Bek Cut es hier an Bekanntschaft fehlt, D, arie A lagen die Herren Ju-
Sachwa fizräthe a Oa Groschufff und Wegner. Berlin, den 17. Zun! 1847. i e Königl. Stadtgericht hiestger Residenz, Abtheilung für redit-, Subhastations- und Nachlaß-Sachen,
M” Tad .. . 0 . [710% Thüringische Eisenbahn. Unter Bezugnahme auf die Bemerkung inunserem Sommer-Fahrplan bringen wir 2 hiermit zur Kenntniß des Publikums, daß A8 am Donnerstag, als den 24sten U dieses Monats, S= unsere Eisenbahn în ihrer ganzen Länge
von Halle bis Eisenach dem öffentlichen Verkehr übergeben wird, Erfurt, den 22. Juni 1847. : Dis Oie cetion : der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft.
[737 b] Verloosung
von RussIschen 4%tigeon Hopeschen Certifikaten.
In Folge der in St. Petersburg stattgehabten Ver- 9 s
loosung von Inscriptionen der 4 tigen Russ1schen Anleihe bel Hope ÁÂC Co. hat das Administrations-
Büreau der Herren Hope & Co., Ketwich u. Voom- bergh und VVwe. VVm. Borski in Amsterstam eine Verloosung von 1200 Stück Certifikaten dieser An- leihe veranstaltet, bei welcher solgende Nummern gezogen worden sind, welche zur Ablösung kon- men, als :
No: G0 a 00 No. 32901 a 32950
9531 a 41000 24651 a 34700 6901 2a 6950 3591 a 26000 15051 a 15100 26301 a 36250 15151 a 15200 36951 a 37000 417601 a 17650 39901 a 39950 19851 a 19900 42551 a 42600 20001 a 20050 42801 a 42850 20401 a 20150 43351 a 43409 24751 a 24800 44101 a 44150
29351 a 29400 44801 a 44850
32451 a 32500 47651 a 47700 Desgleichen hat, in Folge der in St. Petersburg stattgeliabten Verloosung von Russischen Laoscriptio-
( A Á l 11 i nen der 2ten A4 TNIILCITNE (bei Stieg- litz & Co.), das Administrations-Bürean der Herren Hope & LUo., Ketwich u. Voombergh und VVwe. VVm. Borski, von seinen gegen Deponirung solcher Inscriptionen ausgegebenen Certifikaten dieser Án- leibe, eine Verloosung von 200 Stck. derselben ver- anstaltet, bei welcher folgende Nummern gezogen worden sind, welche ebenfalls zur Ablösung kom- gen, als:
No. 33 No. 645 No, 1091 No. 1532
40 646 1093 1536 44 647 1096 1553 58 651 1099 1559 67 653 1107 1561 69 671 1108 1567 74 673 1111 1596 118 678 1119 1599 131 687 1120 1606 140 690 1131 1607 149 694 1152 1609 165 704 1157 1611 226 705 1172 1625 231 720 1179 1637 255 125 1188 1642 261 748 1213 1643 271 749 1223 1664 Zl 750 1231 1675 298 7O1 1233 1694 300 757 1236 1706 317 764 1254 17á2 330 768 1266 1745 332 773 1284 1752 346 783 1286 1766 352 786 1289 1775 382 789 1296 1776 383 TM 1325 1790 391 798 1329 1796 401 804 1331 1797 431 805 1332 1803 437 809 1337 1804 440 826 1338 1805 478 846 1359 1812 487 £61 1360 1815 505 862 1361 1839 508 908 1369 1843 512 909 1370 1873 528 915 1375 1883 539 954 1382 1905 541 964 1397 1915 542 974 1404 1917 555 980 1408 1928 568 992 1434 1930 571 994 1436 1942 586 1011 1451 1950 600 1014 1463 1974 605 1056 1435 41980 622 1077 1490 1985 626 1082 1491 1992
637 1089 1517 2040
Die Zahlung ersolgt nach Eingang zu seiner Zeit unter denselben Verhältnissen, wie bei den früheren Verloosungen, und werden die Inhaber dieser ver- loosten Certifikate aufgefordert, dieselben mit allen noch nicht verfallenen Zins-Coupons (ausgenommen
desjenigen pr. 4./13. August d. J., welcher auf die gewöhnliche
VVeise bezahlt werden wird), s0 wie ;
mit dem Beweise zur Erhebung neuer Coupons ver- sehen, bis spätestens den 28. Juli d. IJ., Nachmittags 2 Uhr, bei dem obengenannten Administrations - Büreau in Amsterdam, oder, falls die Zahlung hier in Berlin verlangt wird, bis sp ä- testens den 241. Juli c. bei dem Unterzeichneten eiuzu! eichen.
Diejenigen Inhaber äusgelooster Certifikate, welche die zeitige Einlieferung derselben io Amsterdam oder hier versänmen sollten, werden es sich selbst zuzuschreiben haben, dass ihnen dàs Kapital erst bei der zunächst folgenden Gmonatlichen Zinsen-Zahlung wird ausgezahlt werden kön- nen, uud zwar mit Verlust des Zinsen-Ge- Dnusses, welcher mit dem bevorstehenlen 1./13. August auf die gezogenen Nummern gänzlich aufhört.
Es blcibt übrigens jedem Inhaber von verloozten Certisikaten vorbehalten, von den im Artikel 10 des Berichts über die Ernichtung der Administration enthaltenen Bestimmungen Gebrauch zu machen,
Berlin, am 30. Juni 1847.
Ánhalt und Wagener, Brüderstr. 5.
[739 b]
Di-jenigen Inhaber von Russisch 4 proz. Certi- fikaten, welche den Betrag des am 1./13. August er. verfallenden Coupons in Berlin zu erheben wünschen, werden hiermit aufgefordert, die betref- fenden Coupons bis spätestens den 28sten dieses Monats bei den Unterzeichneten zur Anmeldung und Abstempelung zu präsentiren.
Der Zahlungs-Termin der angemeldeten Coupons wird zu seiner Zeit bekannt gemacht werden.
Berlin, am 1. Juli 1847.
Anhalt und Wagener,
[286] Sd tal-=-Citattot,
Der Kaufmann und Besißer der englisch - amerikani- schen Mühle zu Erdmannsdorf,
Herr Gottlieb Ferdinand Dietrich daselbst ist am 14. Januar 1847 mit Tode abgegangen.
Die hinterlassenen Erben haben den Nachlaß dessel- ben mit der Nechtswohlthat des Güterverzeichnisses an- getreten, und es is auf Antrag derselben und des be- stellten Nachlaßvertreters Behufs der Ermittelung der Nachlaßschulden der Ediktalprozeß nah Maßgabe des Mandats vom 13. November 1779 eröffnet worden.
Es werden deshalb die sämmtlichen Gläubiger des Verstorbenen und überhaupt alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an den Dietrichjchen
Nachlaß zu haben vermeinen, geladen,
den 30, August 1847 zu rechter früher Gerichtszeit entweder in Person oder durch gehörig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte an hiesiger Justizamtsstelle zu erscheinen, \sich gehörig anzugeben, und ihre Legitimation zur Sache beizubrin- gen, ihre Ansprüche und Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Nachlaßver- treter und wegen etwa behaupteten Verzugs unter sich binnen 12 Wochen rechtlih zu verfahren und zy be- \chließen, und
den 29, November 1847
der Znrotulation der Akten zur Einholung eines Erkenut- nisses, so wie
den 1. Februar 1848 der Eröffnung eines Erkenntnisses, in welchem über die Ausschließung der ausgebliebenèn Gläubiger und Jn- teressenten und über die angemeldeten Ansprüche und deren etwanige Priorität entschieden werden wird, sich zu gewärtigen.
Diejenigen, welche im Anmeldungs-Termine nicht er- \cheinen und ihre Forderungen und Ansprüche anzumel- den unterlassen, werden von der Nachlaßmasse ausge- schlossen und der Nechtswohlthat der Wiedereinsezung in den- vorigen Stand verlustig, das Erkenntniß aber wird in Anjehung der im Publications-Termine Außen- bleibenden Mittags 12Uhr für publizirt geachtet werden.
Uebrigens haben die außer dem hiesigen Amtsbezirk wohnenden Gläubiger und Juteressenten zur Annahme künftiger Ladungen und Bekanntmachungen bei Vermei- dung Fünf Thaler Strafe Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen,
Augustusburg, den 17. März 1847.
Das Königliche Justizamt daselbst, Förster.
5 31568. Section der Domai Schatz-Abtheilung. No. D689 nen und Forsten. [637] Die
+ Gonvernements-Regiernng
Angustow Macht bekannt, dass in dem im hiesigen Gouverne- ment am flössbaren Flusse lelegenen Staats-Forst- amte Pomorze nachstehendes zum Verflössen taug- liche Holz auf dem Stamme zu verkaufen ist. Kiefern:
ansgezeichnet grosse Baustämme, grofse Baustämme, 3615 Stück mittel Banstämme, Browarken, Klötze, Stänime, Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitte geschätzt auf — Silber- Rubel 49 Kopeken. Der ganze Werth dessclben aber auf 1755 S.-Rub. 6 Kop. — Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Partieen besonders aus jedem Jahresschlage durch öffentliche laute Versteigerung in der VVohnung des Oberförsters «n Pomorze, { Meile von der Stadt Seyny, den 17./29, Juli dieses Jahres, täglich von des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazn beauftragten Beamten der Finanz- Réegiérungs-
K. mmisslon unter nachstehenden Bedingungen.
1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betressenden Forstamtes die Hälste des abgeschätzten Werthes des ausgebo- tenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, wel- ches dem von der Licitaticn Abtreteuden s0- gleich zurückgegeben wird, dem Meistbietenden aber wird solches innebehalten;, bis zum Ab- schlusse der Berechnung nach dem Kontrakte.
2) Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahme von Abstands-G-Id zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, s0 wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holzan- kaufe nicht zugelassen und wegen Fälscherei und Betrag bei dem Kriminalgericht angeklagt, sondern ausser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Vergü- tigung des aus einer abermaligen Versteigerung
1362
desselben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen.
3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kause Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadinm durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sofort zu komwplettiren, VVenn der- selbe das unterläslst, s0 fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zuge- schlagene Holz wird von neuem versteigert.
4) Das Versteigerungs-Protokoll und der auf Grund desselben aufgenommene Kontrakt verpflichten den Meistbietenden vom Augenblicke seiner Un- terschrist an, die Regierung abær erst nach Ge- nehmigung durch die Finanz-Regierungs-Kom- missíon.
5) Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit einem sechseckigen VValdhammer mit dem Buch- staben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fällung werden tedoch die Stämme norh mit einem dreieckigen VWValdhammer durch den betreffenden Revierlörster bezeichnet, der zum Hauen ermächtigt.
6) Das erstandene tliolz kann der Käufer nach ei- genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlaubt, das Holz im VValde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spähne, s0 wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet. beim Stamme auf einen Haufen le- gen zn lassen.
7) Die Bearbeitung und Ausfubr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende März, alljährlich gescheben, und der letzte Ter- min der Bearbeitung nund Ausfuhr aus dem VValde alles gekansten Holzes wird bis Ende März 1848 festgesetzt.
8) Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen ver intwortlich für allen Schaden, den er selbst oder seine Leute anrichten, Er seltst daher und die von ihm im VValde gebrauch- ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschristen derLandes- undForst-Polizei zu rich- ten, die der betreffende Obersörster nachweist, Er darf auch nicht die Gränzz- der Schläger, in welchem das Holz gekaust ist, überschreiten, noch dürsen die nnangeschlagenen Schütz- und Saamenbäume gefällt werden, unter einer den 10maligen VWVerth d-rselben betragenden Strafe.
9) Nach der Ausarbeitung des Holzes im VValde schlägt der betreffende Reviersörster solches mit seinem VValdhammer an, numerirt es und zieht es in seine Kontrolle, und nur! solche Stücke dürfen aus dem Walde auf die Ablage abge- fahren werden.
10) Sobald der Käufer die Gouverncments-Regierung benachrichtigt, dass ein Theil des gekauften Holzes oder das Ganze zum Verfiössen bereit ist, wird ein Beamter zur Revision geschickt, bei welcher d.s Holz nicht sortirt wird, sondern der Revisor beschränkt sich anf das Ueberzäh- len der Stämme und die Beachtung, ob solche numerirt und mit dem Hammer des Rerierför- sters ‘bezeichnet sind. Es wird also der Käufer zu keiner Erlegung eines Plus über die gebo- tene Zuschlagssumme für grösseres Mass oder bessere Gattung des Holzes gezogen werden. Im Falle jedoch eines entdeckten Austausches oder einer Verbeimlichung von Holz vor der Revision unterliegt der Käufer als Defraudant der vorgeschriebenen Sirase.
11) Die Utensilien zum Zusammenfügen des Holzes in Tafeln, Flösse etc. und zu Geräthen, die zum Flössen nöthig sind, werden dem Käuser gegen Erlegung der Nutzholz-Taxe überlassen. E
12) Die Kosten des Verkaufs des Holzes, s0 wie die Bekanntmachung der Licitation in den inlän- discheu und ausländischen Zeitungen, und der Stempel, s0 wie das Porto, übernimmt der Käu- ser und ist verpflichtet, solche, ansser der ge- botenen Summe für das Holz, besonders zn erlegen.
Suwalken, den 11./23 Juni 18147.
Im Auftrag, Der Regierungs Rath, Staats-LKeserendarius Norband. Der Kanz!ci-Direktor Kasprzycki,
Seelándische ESifen- [617] bahn.
Zinfenauszahlun z.
Die auf die Actien in der Seeländischen Eisenbahn- Gesellschaft zufolge §. 12 des Statuts am 1. Juli d. F. verfallenen Zinsen von 4% p. a. von der Einzahlung an gerechnet, werden gegen Auslieferung der originalen Zinsen - Coupons auf dem Haupt - Büreau der Gesell- schaft ( Kopenhagen , Vesterbro Nr. 2 — Glacieholm ) im Juli Monat jeden Montag und Donnerstag, von 10 bis 12 Uhr Vormittags, ausbezahlt, und haben die Actionaire ihre Coupons mit einem genauen Verzeich- nisse derselben in numerisher Orduung auf dem ge- nannten Comtoir abzuliefern,
Kopenhagen, den 18, Juni 1847.
Die Direction der Seeländischen Eisenbahn,
e Ff Ei
[644] A
In dem pharmaceutisch-chemischen In- stitute zuJena werden bald nach Michaelis d.J. die Vorlesungen und praktischen Uebungen für das Winter - Semester eröffnet werden, Anfragen und Anmeldungen zuc Theilnahme an demselben sind an den unterzeichneten Direktor zu richten. Der siebente Bericht (im Archiv der Pharmacie. Mörz 1344) enthält die Statuten dieses akademischen In- stituts, die auch von dem Unterzeichneten mitgetheilt werden können.
Jena, im Juni 1847. Dr. H. VVackenroder,
Hofrath: u. Professor.
S Heilsame Erfindung. —wy Hümmert’s Pollutions- 81 Jnfstrument,
welches, ohne im Geringsten Unannehmlichkeiten oder nachtheilige Folgen für die Gesundheit herbeizuführen durchaus feine Pollution zuläßt, Die Wahrheit dieser Aussage isst durch vielfache Erfahrungen bestätigt und durch Zeuguisse von den berühmtesten Aerzten, als vom Herrn Geh. Med, Rath Prof. Pr. Dieffen- bah in Berlin, von dem Herrn Prof. Dr. Braune, Prof. Dr. Cerutti, Prof. Dr. Carus zu Leipzig, Herrn Geh. Med. Nath Dr. von Blödau zu Sondershausen und vielen anderen dargethan, weshalb ih mich jeder weiteren Empfehlung enthalte, Da das Jn rument in Holz bei Bewegun- en im Schlafe leicht zerbricht, so sind nun auch welche in Metall zu nachstehenden Preisen zu haben und er- hält man gegen portofreie Einsendung des Betrages Instrument nebst Gebrauchs - Anweisung von Unter- zeichuetem zugeschickt.,
1 Instrument in feinstem Neusilber 4 Thlr. Pr. Crt,,
1 do. do, Messing 3 Thlr. do.
1 do. do. Holz S bir, do:
Bleicherode bei Nordhausen, im Juli 1847. S. Frankenheim.
O Dea zweier Güter in Schweden.
Auf einer einzigen, auf dem untenerwähnten Eigen- thum Hanaskog am nächstfolgenden 31, Juli, Vormit- tags um 11 Uhr, stattfindenden Auction werden die fol- enden, von einem in Schweden wohnhaften sachver- Fändigen Dänen beschriebenen und taxirten, in Schonen, im Königreich Schweden, belegenen Güter zum Verkguf ausgeboten werden:
1) Das Güt Westerlöfs-Gaard, 1% schwedische Mei- len nördlich von Christianstadt, dicht an der Heer- straße belegen und von dem Bache Alme begränzt, mit einem Flächenraum von ca. 400 Tonnen Lan- des pflugbarer Ländereien nach s{hwedis{hem Maße, wovon der größte Theil von thongemischtem Mulde besteht, 100 Tonnen Landes Torfboden, 800 Ton- nen Landes Wald und Weideland, 300 Tonnen Landes , welche an Käthner überlassen worden, \o wie auch bedeutendem Wiesenland, wovon der größte, dicht am- Hofe belegene Theil mit Leichtigkeit und verhältnißmäßig geringen Kosten durch Ausdehnung eines Grabens und Vertiefung einer Stelle in Bache, in Akerboden verwandelt werden kann;z der übrige Theil kann von dem Bache Alme aus über- rieselt werden. Das Torfmoor hat eine im Durch- schnitt ungefähr 2 Ellen tiefe Torfschiht, Ein
roßer Theil des Waldes is vor mehreren Jahren
ins Gehege gelegt und angebaut worden. Zunt Gute gehören eine Ziegelhütte — welche für eine jährliche Abgabe von 1500 Rthlr. Ngs. vermiethet worden, wogegen der Ziegelbrenner 100 Klafter Holz (Suurskovsbrände) erhält, — eine Oelmühle, die durh Wasserkraft getrieben wird, und eine neue Dampfbrennerei von gutem Betriebe. Die Scheu- nen des Guts sind vor wenigen Jahren mit Grund- mauern aufgeführt worden. Von den Käthnern und Häuslern werden 4808 Frohntage und 44 Fuhrfrohuen verrichtet; so wie auch Jeder von ih- den 25 Rthlr. Rgs. jährlich bezahlt und 5 LPfd. 8 Pfd. gesponnenen Flachs liefert. Mit dem Hofe folgt eine Besaßung von 16 Pferden, 23. Ochsen und 69 Stück Vieh, so wie auch Jnventar von Wagen, Ackergeräth m. M, Die das Gut bela- stenden jährlichen Abgaben belaufen sh im Gan- zen auf ca, 472 Rthlr, Rgs., 32 Tonnen Roggen und 53 Tonnen Gerste.
2) Das Gut Hanaskog, 14 Meilen nördlich von Christianstadt belegen, dicht an der Heerstraße und an den Bach Helge gränzend, mit einem Flächen- raum von ca. 305 Tonnen Landes guter pflug- barer Ländereien, wo es Mergel giebt, 600 Ton- nen Landes Wiesen, 1000 Tonnen Landes Wald und Weideland, so wie auch 500 Tonnen Landes, welche an Käthner überlassen worden, Von dem Waldboden läßt sih mehr als 100 Tonnen Lan- des und von dem Wiesenland ca. 289 Tonnen Landes mit Leichtigkeit pflugbar machen und in Ackerboden verwandeln; der Anfang ist schon mit ca. 180 Tonnen Landes gemacht, Der pflugbare Boden ist größtentheils thongemischtes Muld. Auf dem Gute befindet sich cin Torfmoor. Eine große Strecke des Waldes is vor mehreren Jahren ins Gehege gelegt worden und befindet sich in gutem Wachsthum, und die Holzmasse ist auf 50,000 Rthlr. Rgs. taxirt worden, Zum Eigenthum ge- hört eine Branntweinbrennerei. Das Wohnhaus ist von solider Grundmauer mit Keller, die Neben- und Brennerei-Gebäude sind vor wenigen Jahren von neuem aufgeführt worden, Von 26 Häuslern und Käthnern werden ca. 4060 Frohntage jährlich geleistet. Mit dem Hofe folgt Besaßung von 14 Pferden, 20 Ochsen und 100 Stück Vieh, so wie auch Inventar, Die das Gut belastenden jährli- hen Abgaben belaufen sih im Ganzen guf ca. 367 Rthlr. Rgs., 36 Tonnen Roggen, 54 Tonnen Gerste und einige wenige andere Natural-Leistun- genz außerdem wird etwas Wegearbeit geleistet.
Die Güter können unter der Hand verkauft werden,
Das Weitere theilt der Kanzleirath , Landes - Ober- wie auch Hof- und Stadtgerichts - Advokat Dahl in Kopenhagen, Gammeltorv Nr. 6, 2tes Stocwerk, mit, so wie man auch nähere Erläuterung auf dem Gute Hanaskog haben fann,
Das Abonnement beträgt: 2 Üthlr. für 4 Iahr. 4 Rthlr. - 5 Iahr. S8 Rthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Kei cinzelnen Uummern wird der Kogen mit 25 Sgr. berechnet.
Allgemeine
Preußische Zeitun
Derlin, Venus eno Ln S A ul
Alle Post - Anstalten des In- uud Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Blatt an, sür Berlin die Erpedition der Allg. Preuß. Zeitung: Behren-Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den Üaum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
1847.
Au 0011
Amtlicher Theil,
Landtags- Angelegenheiten. Protokolle der Wahlen für die stän- dischen Ausschüsse und die ständische Deputation für das Staatsschulden- wesen: Schlesicn, Posen, Sachsen, Westfalen, Rhein-Provinz.
Beilagen,
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Den bisherigen Landgerichts-Assessor Karl Theodor Schmiß zu Kleve zum Landgerichts-Rath beim Landgerichte zu Köln zu er- nennen; und : 0 ¿
Dem hiesigen praktischen Arzte, Dr. Bürger, den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen. s /
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie, General -Jnspecteur der Festungen und Chef der Jugenieure und Pionire, von Aster, vom Rhein.
Se. Excellenz der General = Lieutenant und Commandeur der 11ten Division, von Rohr, von Breslau.
Abgereist: Der Vice-Ober-Ceremomenmeister, Freiherr von Stillfried, nah Frankfurt a. M.
Der Erb=Truchseß im Herzogthum Magdeburg, von Krosigk, nah Popliß.
Der Erb=Schenk im Fürstenthum Münster, von Twickel, nach Münster.
Landtags- Angelegenheiten.
Verhandelt im Königl. Schl osse zu Berlin, am 25. Juni 1847.
Unter dem Vorsiße Sr. Durchlaucht des Landtags - Marschalls, Königl. General-Majors Herrn Prinzen Adolph zu Hohenlohe - Jn- géelfingen, wurden
von den Abgeordneten der Provinz Schlesien, in Folge der Allerhöchsten Botschaft von gestern und der gestern dazu erfolgten Ladung, die Wahlen vorgenommen zu der nah den Aller= höchsten Verordnungen vom 3. Februar d. J. angeordneten ständ i= \hen Deputation für das Staatsschuldenwesen und zum Vereinigten ständischen Aus\chusse.
Nachdem der Herr Landtags-Marschall zur Vornahme der Wah- len aufgefordert, erklärte
der Abgeordnete Milde:
Die Abgeordneten der Provinz Schlesien scien hier zum erstenmale als Provinzial-Landtag konstituirt, uud es frage sih, ob die Wahlen ohne Vorbehalt oder unter Bedingung vorgenommen, oder ob diesel- ben gänzlich abgelehnt würden, weil durch Vornahme der Wahlen unsere Grundverfassung, das Geseß vom 17. Januar 1820, vollkom- men aufgehoben werde. Auf Entgegnung des Herrn Landtags-Mar-= \challs, daß nach 11wöchentlichem Zusammensein des Vereinigten Land- tags und den dabei stattgehabten Debatten Vorbehalte nicht weiter zu machen, daß die Abgeordneten Schlesiens hier nicht als Provin- zial-Landtag versammelt seien, wozu nothwendig die Ernennung eines Königlichen besonderen Kommissarius gehören würde, und daß die Anwesenden nur eine Abtheilung des Vereinigten Landtages bilden, daß ferner das Geseß vom 17. Januar 1820 weniger gewähre, als die Gesebgebung vom 3, Februar d. J., wurde debattirt darüber, A A mit Vorbehalt für diesen Fall angenommen werden ürfen ?
_Mehrseitig wurde in umfassender Debatte behauptet, daß cine bedingte Wahl keine Wahl, eine solche daher nicht zulässig sei, und entgegnet, daß die unter Vorbehalt Wählenden in diesem Falle wider die Allerhöchste Jutention Sr. Majestät des Königs von der Wahl abgehalten würden, von dem Herrn Landtags-Marschall aber entschie- den, daß Wahlen, welche unter einer nur zu Protokoll zu gebenden Crklärung erfolgen, als zulässig anzusehen sind, nicht aber solche durch welche den Gewählten Justructionen ertheilt werden : /
Es erklärten nun : :
1) nicht wählen zu wollen, die Abgeordneten :
a) Milde, )
T\chocke und ( aus Breslau, Siebig denen der Abgeordnete __ Hayn aus Waldenburg beitrat. Diese übergaben die anliegende Erklärung (siehe An- lage Á.). |
b) Der Abgeordnete von Raven, welcher die anliegende Er= klärung (\. Anlage B.) übergiebt, und |
c) der Abgeordnete von Merckel, welcher nah der Anlage (\. Anlage C.) sih in seinem Gewissen behindert sieht, wählen zu können, weil diejenige Bemerkung, unter wel- cher er zur Wahl bereit is, von dem Marschall und der Mehrheit der Versammlung nicht für zulässig erklärt wurde, der sih aber gegen die Auslegung seiner Erklä-
; rung — als einer Jnstruction — verwahrte. 2) Unter Bedingung zu wähle, erklärten si bereit :
a) der Abgeordnete Dittrich, unter der Vorausseßung, daß durch die vorzunehmenden Wahlen den Rechten des Ver- R se Dav Eintrag geschieht.
Viejem Vorbehalte schlossen sih nah anliegender Erklärung (Œ Anlage D.) an: die E eten s Krüger, Werner, Sommerbrodt,
Karker, Ungerer, Lehmann, Sattig, Bornemann, Richter aus Jäuer, Döring, Germershausen und Siebig. b) Die sämmtlichen Abgeordneten der Landgemeinden nah den beiden Erklärungen sub E, (s. Anlagen E.), welche der Vorausseßung noch zusehen, daß zu die- sen Erwartungen sie die Allerhöchsten Botschaften berechtigen, Der Abgeordnete Tschocke wollte ausdrücklih vermerkt wissen: daß er nah sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung dieser Angelegenheit und nah Juhalt der mit ab- gegebenen Erklärung der 138, so wie in Rücksicht der noch zu Rechte bestehenden Geseße von 1815 und 1820, mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, sih an diesen Wahlen zu betheiligen, daß er daher gegen dieselben protestire. Alle anderen Auwesenden erklären, daß sie ohne Vorbe- halt wählen. Bei den nach beendeter Debatte vorgenommenen Wahlen wurden gewählt : i
l, Zur ständischen Deputation für das Staats- \chuldenwesen: als-Mitglied, nach einer Zwischenwahl: Se. Durchlaucht der Provinzial-Landtags-Marschall, König- licher General-Major, Herr Prinz Adolph zu Hohen- lohe-Jungelfingen, mit 57 unter 78 Stimmen; als erster Stellvertreter, nah einer Zwischenwahl: von 77 Stimmenden: Der Landtags - Marschall Stellver- treter, Landesältester der Ober-Lausiy, Graf von Löben, mit 62 Stimmen, als zuvor der mit in die Wahl genommene Abgeordnete Milde aus Breslau erklärt hatte, daß er eine Wahl nit annehme, nachdem er so eben mit dem Königlichen Herrn Landtags - Kommissar über die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Deputation Rücksprache ge= nommen habe. Weiter wurden gewählt : als zweiter Stellvertreter von 74 Stimmenden der Prinz Biron von Kurland mit 47 Stimmen.
Il. Zum Vereinigten ständischen Ausschusse wurden gewählt: A. Jm Stande der Fürsten und Herren: Als Mitglied: Der Herzog von Ratibor, Prinz zu Hohenlohe-Waibenburg-Schillingsfürst, Fürst zu Corvey9, von 7 Stimmenden mit 4 Stimmen. i Als Stellvertreter: Der freie Standesherr Graf von Hochberg-Fürstenstein, für welchen bei gleiher Stimmen- zahl mit der für den Prinzen Biron von Kurland die Stimme des ältesten Wählers entschied. B. Jm Stande der Ri : : Als M Er aN 1) Se. Durchlaucht der Herr Landtags - Mar- 4 \chall, als solcher. i i «) Graf von Renard, Königlicher Wirklicher Geheimer Rath, ohne Zwischenwahl von 30 Wählenden durch 16 Stimmen. i 9) Landrath von Uechtri ohne Zwischenwahl durch 23 0 Sr Od O 4) Rredit- Fnstituts- Direktor Freiherr von Gaffron eb a M Il Slintien, F ciherr von Gaffron eben 5) Nach einer Zwischenwahl : der Kreis - Deputirte und Landesälteste von Kessel unter 26 Wählenden durch 17 Stimmen. / Als O 1) Ohne Zwischenwahl: der Königliche Geheime Berag- rath Steinbeck von 28 Wihleudon durch 21) A 2) Nach einer Zwischenwahl : der Landtags - Marschall-
Stellvertreter Graf von Loeben von 26 Wählenden |
durch 19 Stimmen.
9) E S ohne Zwischenwahl durch
o Stimmen, ver-Landesgeri M, Tooihorr 90
Rothkirh - Trach. gerichts-Rath Freiherr von
4) Graf von Hoverden, Königliher Kammerherr, nach einer Zwischenwahl, von 18 Stimmen gegen 7.
5) Graf von Strachwib , Landrath und Landschafts-= Direktor guf Peterwib, nach einer Zwischenwahl von 19 Stimmen gegen 8. -
C Im Stande der Städte: Als Mitglieder:
1) Bürgermeister Krüger nah zwei Zwischenwahlen von 22 Wählenden mit 14 Stimmen.
2) Bürgermeister Dittrich ohne Zwischenwahl von 23 Wählenden mit 12 Stimmen, ¿
3) Land - Syndikus Sattig nah einer Zwischenwahl mit 13 gegen 9 Stimmen. :
4) Ua Wodiczka eben so mit derselben Stimmen- zahl.
Als Stellvertreter:
1) Rathsherr Prüfer nach: einer Zwischenwahl mit 12 Stimmen gegen 10. :
2) Stadt-Syndikus Neitsh nah einer Zwischenwahl mit 13 Stimmen gegen 10.
3) Bürgermeister Engau in gleicher Art mit 12 Stim- men geaen 10,
4) Bürgermeister Bauch eben so,
D, Jm Stande der Landgemeinden: Mitglieder: 1) Gerichts\{hulz Krause nah einer Zwischenwahl von 8 gegen 6 Stimmen. 2) Erb=Scholtiseibesißber Allnoch ohne Zwischenwahl mit 11 Stimmen gegen 5. Stellvertreter : 1) Erb - und Gerichts\{chulz Berndt ohne Zwischenwahl mit 9 gegen 7 Stimmen. 2) Nach zwei Zwischenwahlen Erblehnrichter Proze mit 8 gegen 6 Stimmen. Die Gewählten nehmen die Wahl an.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
(gez.) Graf v. Loeben. v. Zieten. Fürst Lichtensteinl. Adolph Prinz zu Hohenlohe. v. Hoverden. v. Kessel. v. L'Estocq. Prinz Biron von Kurland. von Haugwiß. Graf zu Schaffs= gotsch. von Dicbitsh. Ungerer. Hayn. Sommerbrodt. von Mutius. von Raven. von Merdckel. Neitsh. Graf von Renard. von Scheliha. Stegmann. Stein. Siebig. von Wille. Krüger. Tshocke. Bornemann. Graf Püdckler. Schadow. Friße. Göllner. Röhriht. Thomas. Winkler. Allno h. Berndt. Krause. Cochlovius. Scupin. Freitag. Hein. Prove. Milde. Lon Zedlb, Lon Ga [ou von Czettriß. Schäfer. Graf von Saurma. Dittrich.
A. Vorstehenden Erklärungen tritt in allen ihren Punkten und Aeu- ßerungen vollkommen bei. Berlin, den 25, Juni 1847. J. R. Hagn.
Der unterzeichnete Abgeordnete der Stadt Breslau hält sich in seinem Gewissen verpflichtet, gegen die Wahl des ständischen Aus- \husses und der ständischen Deputation für das Staats-Schuldenwesen zu protestiren , indem derselbe sih jeder direkten Einmischung in die befohlenen Wahlen enthält.
Die ihn zu diesem Entschlusse leitenden und bestimmenden Gründe sind, wie folgt :
1) Das Patent vom 3. Februar überträgt die in dem Gesetze vom 17. Januar 1820 Art. Il. vorgesehenen reihsstäudishen Func- tionen, d. h. die Mitgarantie und Zuziehung bei Kontrahirung neuer Schulden, dem Vereinigten Landtage , und diesem is} allein laut Art. XIII, Rechnung von der Staatsschulden - Verwaltungs - Behörde zu legen.
Wenn nun ferner das Geseß vom 17. Januar 1820 bestimmt, daß über den damals geschlossenen Staatsschulden- Etat hinaus kein Staatsschuldschein oder Staatsschulden - Dokument ausgestellt werden darf, und hiergegen der §. 6 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtags bestimmt, daß die reihsständishe Mitwirkung zur Aufnahme von Staats =- Darlehen im Fall eines zu erwartenden oder ausgebrochenen Krieges allein durch die Zuziehung der Deputa= tion für das Staatsschuldenwesen erseßt werden und den so kontra= hirten Darlehen dieselbe Sicherheit zustehen soll, welhe im Art. Il. der Verordnung vom 17. Januar den Staatsschulden beigelegt ist.
So ist ad 1 die Wahl der Staatsschulden-Deputation e Grund des Geseßes vom 3. Februar im Widerspruch mit dem Geseße vom 17. Januar 1820 und
Ad 2. Die Substitution der Ausschüsse für die Rehnungs-Ab-= nahme der Staatsschulden - Tilgungs = Deputation dem Vereinigten Landtage gegenüber ebenfalls im Widerspruch mit dem erwähnten Gesehe vom 17. Januar 1820, welches ein unwiderrufliches und nah meiner Meinung von der Krone niemals abgeändert werden kann.
(gez.) P. _ A. Mild e.
Jch trete dieser Erklärung nah gewissenhafter Prüfung des
Sachverhältnisses und nach vollster Ueberzeugung bei. (gez) T\chodce,
Mit vorstehender Erklärung vollkommen einverstanden, würde ih nur mein Gewissen zu verleßen glauben, wenn ih mitwählte; ih pro- testire daher aufs entschiedenste gegen die Wahl.
(gez.) Siebig.
B.
Ich habe nicht früher um das Wort gebeten, weil ih hier über Gründe nicht sprechen wollte — dies is seit so vielen Wochen ge- nügend geschehen. Da hier in der hohen Versammlung sich keine Majorität dafür ausgesprochen hat, nur unter Bedingungen wählen zu können, und dies also jeßt zu thun für Einzelne niht mehr möglich ist und mir dazu keine Zustimmung gegeben wird: so bleibt nichts übrig, als wie als ehrliher Mann zu erklären, ob man, ohne eine Bedingung dabei auszusprechen, wählen kann. Jch erkläre deshalb, daß mein Gewissen es mir nit erlaubt, mein Wahlrecht hier auszu- üben. Eine Wahl is nicht allein eine Pflicht, sondern vorzugsweise ein Recht, die Ausübung eines Vorrechtes kann aber immer nur das Ergebniß einer freien Handlung sein.
(gez.) von Raven. C.
Jch erkläre, daß ih in pflichtschuldigster Befolgung des Aller- höchsten Befehls vom 24. Juni 1847 die Wahl der Mitglieder des ständischen Ausschusses und der ständischen Deputation für das Staats- \huldenwesen vornehmen werde; daß ih aber in Vertretung der ständi- hen Gerechtsame meiner Kommittenten dem erwählten Ausschusse und der Deputation dadurch meinerseits die ständishe Ermächtigung nit ge=- währen kann, den Vereinigten Landtag in den demselben durch die Verordnung über das Staatsschuldenwesen vom 17. Januar 1820, das Geseß wegen Anordnung der Provinzial - Stände vom 5. Juni 1823 und die Verordnung über die Bildung des Vereinigten Land- tages vom 3. Februar c. beigelegten Befugnissen irgendwie zu er= seßen und zu vertreten. j
Berlin, den 25. Juni 1847.
(gez.) von Merckel. i Abgeordneter der Ritterschaft des liegnißer Wahlbezirks.