1847 / 191 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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| ! | j l §:

§. 5. Zur allmäligen Tilgung der Schuld wird

insen der eingelösten Obligationen) verwendet.

Außerdem steht der Gesellschafi eine allgemeine Kündigung der Obli-

ationen mit Genehmigung Unseres Finanz-Ministers,

üdzabhlung nicht vor dem 1. Januar 1852 I 9 tegen dar, Me bligationen Schulden halber Execution vollstreckt wird;

Die Bestimmung der jährli zur Tilgung

geschieht durch EaBaoinng seitens der Direktoriums mit Zuziehung eines Notars in einem 14 Tage zuvor einmal öffentlich bekannt gemachten Termine, zu welchem Jedermann der Zutritt freisteht. Die Bekauntmachung der ausgeloosten Obligationen, so wie einer all- 1 j , E, zemeinen Kündigung derselben, erfolgt dur dreimalige Einrückung in die | gen eine dreimonatliche Kündigungs offentlichen Blätter (§. 10)z die erste Einrückung muß mindestens drei Mo-

das Protokoll führenden

nat vor dem bestimmten Zahlungs-Termin stattfinden,

ausgeloosten Obligationen geschieht am 1. Juli jeden Jahres z die Einlösung der gekündigten Obligationen kann sowohl am 2. Januar als am 4. Zuli

jeden Jahres stattfinden.

SeEE von dem Kapital-Betrage aller emittirten Obligationen (nebst den

1412

2) wett fällige Zins - Coupons, ungeachtet solche gehörig zur Einlösung

i wou E ge Jui länger als drei Monate unberichtigt bleiben;

b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn mit Dampfwagen oder azuderen diesélben erseßenden Maschinen länger als sechs Monate ganz aufhörts : s j

c) wenn gegen- die Gesellschaft in Folge rechtskräftiger Erkenntnisse

jährlich ein halbes

so jedoch, daß die

a) wenn die im §. 5 festgesegte Tilgung der Obligationen nicht einge- halten wird. :

Ju den Fällen a., b, und c. kann das Kapital an demselben Tage, wo einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werdenz im Falle d, is dage-

frist zu beobachten.

Das Recht der Zurückforderung dauert aber in dem Falle a. bis zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons, in dem Falle b, bis zur Wieder- herstellung des unterbrochenen Transportbetriebes, in dem Falle c. ein Jahr, nachdem der vorgesehene Fall eingetreten is, das Recht der Kündigung in dem Falle d. drei Monate, von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der

Die Einlösung der

Die Rückzahlung erfolgt in beiden Fällen nah dem Nennwerthe gegen Obligationen hätte erfolgen sollen.

Auslieferung ver Obligationen an deren Präsentanten. Tilgungs - Verfahrens eingelösten Op Ugaionen werden der oben wegen der Ausloosung vorges ) gen, welche im Wege der Kündigung oder der Rückfor gelöst werden, kann die Gesellschast wieder ausgeben.

rung der Tilgung wird dem für das Eisenbahn-Ünternehmen bestellten Kom- |

missarius des Staats jährlih Nachweis geführt.

s. 6. Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen amor- | tifirt werden, so wird gerichtliches Aufgebot nach den allgemeinen geseßlichen |

Bestimmungen erlassen. Für dergestalt amortisirte, so wie

oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und gänzlich zu kassirende Obligationen werden neue dergleichen ausgefertigt. §. 7. Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Ein-

lösung vorgezeigten Obligationen werden während drei

riebenen Form verbrannt. Diejeni- |

Die im Wege des | g. 9, Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird

unter Beobachtung | festgeseßt und verordnet : g zinsung Zung

a) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Actionaire der Gesell- schaft vor.

b) Bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eisen- bahn und den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke verkaufenz dies bezieht sich jedoch nicht auf die, außerhalb der Bahn und der Bahn- höfe befindlichen Grundstücke, auh nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post-, Polizei - oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waaren-Niederlagen abgetreten werden möchten, Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern soll- ten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn und den Bahnhöfen erforder-

derung (§. 8) ein- | Ueber die Ausfüh- |

auch für zerrissene

Jahren nach dem '

Zahlungs - Termin jährlich einmal von dem Direktorium der Gesellschaft, | lich sei oder nicht, genügt ein Attest des für das Eisenbahn -Unter-

behufs der Empfangnahme der Zahlung, öffentli aufgerufen. Die Obli- |

ationen, welhe nicht innerhalb 10 Jahren nah dem

ufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, sind werthlos, welches von dem | Direktorium unter Angabe der werthlos A Nummern alsdann öf- |

fentlih zu erklären ist. Die Gesellscha keinerlei Verpflichtung mehr. g. 8. Außer dem im §. 5 gedachten Falle sind die

ationen berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesell-

as gp

U schaft zurückzufordern :

Bekanntmachungen.

548

A abwesende Gärtner Carl eus Ebel, welcher sich im Frühjahr 1843 von seinem Wohnorte Prenzlau entfernt, wird auf Ansuchen seiner Ehegattin Wilhelmine geb, Schwebs zu Prenzlau, welche behauptet, jeit dem 4, April 1845, bis zu welcher Zeit derselbe demnächst in Potsdam in Arbeit gestanden hat, von seinem Aus- enthalte, aller angewendeten Mühe ungeachtet, keine Nachricht erhalten zu haben, hierdurch anfgefordert, sich binnen drei Monaten und spätestens in dem auf den 9, Oktober cr., Vormittags 115 Uhr, im Kam- mergerihte vor dem Herrn Kammergerichts - Rath von Rönne anstehenden Termine zu gestellen, um die wegen böslicher Verlassung angestellte Ehescheidungs- Klage zu beantworten, widrigensalls die bösliche Ver- lassung für dargethan angenommen und auf Trennung der Ehe erkannt, auch der ausbleibende Ehegatte für den allein huldigen Theil erklärt werden wird,

Berlin, den 26. Mai 1847. . Das Ehegericht des Königl, Preuß, Kammergerichts.

[681] Nothwendiger Verkauf. Ober-Landesgericht zu L L Das im Wagrowiecschen Kreise belegene adelige Gut Chociszewo C. 16., gerichtlich abgeschäßt auf 29,659 Thlr. 19 Sgr., soll am 26. An uar 1848, Vor- mittags um 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle sub- hastirt werden, Taxe, Hypothekenschein und Kaufbedin- gungen fönnen in der Registratur eingesehen werden, Die dem Aufenthalte nah unbekannten Gläubiger, als: 1) Adam von Daleszynski, 2) Jacob von Daleszynski, 3) Johann von Daleszynski, 4) Casimir von Daleszynski, 5) Jgnay von Daleszynski, ; 6) die verehelichte Marianna von Daleszynska, gebo- rene von Zoltowska, und deren Ehemann, 7) die Josepha Christina von Daleszonska, 8) die Erben der verwittweten Justing von Daleszynska, geborenen von Bendkowska, 9) Pächter Casimir Dutkiewicz, : E 40) Kaufmann und Kommerzienrath Wilhelm Queisser, 11) die Erben des Salomon Joseph Aschheim, werden hierzu öffentlich vorgeladen,

[207] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 5. Februar 1847,

Das dem Destillateur Johann George Ferdinand Katsch gehörige, in der Markgrafenstraße Nr, 94 hier- selbst belegene, im Hypothekenbuche des Königl. Siadt- gerichts von der Friedrichsstadt Vol. 3, No. 178, ver- zeichnete Grundstü, gerihtlich abgeshägt zu 37,581 Thlr. 28 Sgr. 102 Pf., soll é

am 5, Oktober 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

208 Nothwendiger Verkauf.

y Giabtäèticht 1 Berlin, den 20. Februar 1847, Das dem Kürschnermeister August Ludwig Bretsch

gehörige, hier in der Königsstraße Nr. 54 belegene und

im Hypothekenbuche von der Königsstadt Vol. 1I. No.

449. verzeichnete Grundstü, gerichtlich abgeshägt zu

7308 Thlr. 22 Sgr. 8 Pf., soll

am 7. Oktober 1847, Sto gs 11 hr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzuscben.

Die dem Aufenthalt nah unbekannten Gläubiger, verwittwete Ührmacher Funcke, Louise, geb. v, Pir, und der Inspektor Georg Ludwig Beuster, jeyt dessen Erben, werden hierdurch öfentlih vorgeladen,

680 Bekanntmachung. ; l Ben den Unterzeichneten, als Kollatoren der Stif- tung ‘der Frau I d von Gersdorff gebornen von Hohberg wird hierdurch bekgnut gemacht, daß von dem Kommunal - Landtage im November dieses Jahres folgende von Gersdorfssche Stipendien zu verleihen sind, als: j :

1) ein Stipendium für Studirende guf den Universi-

q - nehmen bestellten Kommissarius.

lezten öffentlihen | (J) Die Gesellschaft darf weder Prioritäts - Actien kreiren, noch neue Dar- lehne aufnehmen, es sei denn, daß für die jezt zu emittirenden Obli- gationen das Vorzugsrecht ausdrücklich stipulirt werde.

t hat wegen solcher Obligationen | 4) Zur Sicherheit für das im §. 8 festgeseßte Rückforderungs - Recht is

| den Jnhabern der Obligationen von der Berlin-Potsdam-Magdebur- ger Cisenbahn-Gesellschaft das Gesellschafts-Vermögen, namentlich die Berlin-Potsdam und die Potsdam-Magdeburger Eisenbahn dergestalt | verpfändet, daß denselben die hypothekarische Eintragung auf die der

Inhaber der Obli-

Gesellschaft ito ett Jmitobiliert gestattet worden is, Die vorstehend unter b erlassene Bestimmung soll jedoch auf diejenigen Obligationen sich nicht beziehen, die, zur Zurückzahlung fälli erflárt, nicht inner- halb 6 Monaten nach Verfall zur Empfangnahme der Zahlung ge- hörig präsentirt werden. §. 10. Alle in diesem Privilegium vorgeschriebene öffentliche Bekannt- machungen müssen in die Allgemeine Preußische, in eine zweite, ín Berlin erscheinende und in die Magdeburger Zeitung eingerüdt wer- den. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Bélüdutmachune in den beiden anderen bis zu anderweitigen, mit Genehmigung Unseres Finanz-Ministers zu treffenden Bestimmungen. : §. 11. Auf die Zahlung der Obligationen, wie au der Zins- Cou- pons, die jederzeit nah der Wahl der Berechtigten aus der Gesellschaftskasse in Berlin oder Potsdam geleistet wird, kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden. : Zur Urkund dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrlihe Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jnsiegel ausfertigen lassen, ohne jedoh da- durch den Jnhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren, » j Gegeben Sanssouci, den 21. Juni 1847, (L.-'8) Friedrich WilHelm.

Lon Dueobérg.

JVien, 8. Juli, (Oesterr. Beob.) Die Gesammteinnahme des Per=- sonen- und Frachten-Verkehrs auf der Wien-Gloggniter Eisenbahn im laufenden Verwaltungsjahre übertrifft mit Ende Juni, troß der vorherr= hend gewesenen shlechten Witterung, dennoch jene des gleichen Zeitrau- mes vom vorigen Jahre. Es is dies ein Beweis, daß diese Bahnlinie außer den ihr eigenthümlichen Vortheilen einer äußerst günstigen Lage rüsichtlih der reizenden Gegenden, welche sie durhshueidet, auch ei= nen durh nothwendige und rein kommerzielle Bewegungen bedingten Verkehr gesichert hat, der noch immer im Zunehmen begriffen is, und der mit dem rashèn Vorwärtsschreiten des Sihienenweges gegen Triest und mit der Ueberwindung des Semmering durch die Dampfkraft, mit welcher Aufgabe die hohe Staatsverwaltung, dem Vernehmen nach, ihre Jngenteure gegenwärtig ernstlich beschäftigen soll, eine noch weit größere Entwickelung zu erwarten hat.

täten Halle oder Leipzig von Johannis dieses

weise Jünglinge aus dem von Gersdorffschen Ge- c{hlecht, nähst diesen aus anderen oberlausizschen adeligen Familien, nah ihnen aber auch bürger- lichen Standes berechtigt z

2) ein Stipendium für arme Fräuleins aus oberlau- sischen adeligen Familien, vorzugsweise aus dem von Gersdorssschen Geschlecht, von Johannis die- ses Jahres ab.

Alle diesfalls anzubringenden Stipendiengesuche müs- sen spätestens bis zum 15, November d. J. nebst den vollständigen dazu gehörigen Zeugnissen an den unter- zeichneten Landesältesten Grafen von Löben hierselbst eingereiht werden. Später oder ohne die erforderlichen Atteste eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

macht wird, Berlin, den 9. Juli 1847.

bahn-Gesellschaft.

[ 102 b]

G

Allgemeiner Anzeiger.

à i h von C ersolgt aber in diesem Falle, wie {hon aus der Einla- Jahres ab, Zum Genuß desselben sind vorzugs- dung der Stamm- und Prioritäts-Actien-Juhaber von selbst folgt, pro Rata des Betrages der den Zeichnern

gehörigen Stamm- und Prioritäts- Actien, was hierdurch berichtigend bekannt ge

Die Direction der Niederschlesish-Märkischen Eisen-

Löbau- Zittauer Eisenbahn.

Da eine Anzahl Actien Lit. B. bis

neten Frist macht den Actien - Jnhaber aller ihm als solchem zustehenden Rechte verlustig, Zittau, am 2. Juli 1847. Direktorium der Loeban-Zittauer Eisenbahn-Gesellschast, STN er. QELTTE

a et,

Literarische Anzeigen. E eben is ausgegeben : Der erste Vereinigte Preu- Fische Landtag in Berlin 1847.

[761 b]

Görliß, den 3, Juli 1847. E Die Landstände der Königl. Preuß. Oberlausitz. Graf v. Löben,

[676] Oeffentliche Bekanntmachung. Im Namen Sr, Hoheit des Herzogs 2c. Nachdem am 1sten d. M. die zweite Ausloosung von Schuldbriefen aus der geschlossenen dritten, durch die höchste Verordnung vom 24, Oktober 1845 freirten An- leihe der Landschaft des Herzogthums Gotha stattgefun- den hat und hierbei folgende 17 Obligationen: aus Serie A, Nr. 80. aus Serie B. Nr. 387. aus Serie C. Nr. 574. 712, 884. 1138, 1306, 1888, 4913, 2040. 2419. 2825, 3229, 3246. 3276, 3357 und 3408, e Abzahlung bestimmt worden sind, so wird solches hierdurh zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gotha, am 5, Juli 1847, Herzoglich Sächs. Ober-Steuer-Kollegium, v, Henning, Heß.

[671] Beranntmachung-.

Da die hohen Erben des am 27, März 1846 zu Berlin verstorbenen Fürsten Otto Herrmann von Schön- burg auf Tempelhof dessen Nachlaß unter sich zu thei- len C, so wird dies mit Beziehung auf die

eseßlihhen Bestimmungen der §§. 137 folg. Tit. 17. Thl. I. d. A. L, R. zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Zugleich fordere ich diejenigen auf, welche dem Erb- lasser noch aus irgend einem Rechtsgrunde verpflichtet sind, sich binnen drei Monaten bei mir, als legitimir- ten General - Bevollmächtigten der hohen Erben, zu melden und sih ihrer Verbíndlichkeit bei Vermeidung der Klage zu entledigen.

Gusow, den 6, Juli 1847.

Der Kammerrath Zippel.

[678] i Stettin. Der Herr General-Postmeister hat unterm 26. Juni 1847 die Geneigtheit gehabt, dem Verein für pommersche Statistik für die offene oder un- ter Kreuzband von demselben abzusendende oder an ihn ugeyene Korrespondenz in seinen allgemeinen Ange- legenheiten die Port o- Freiheit widerruflih zu ge- währen. Die Adressen der an den Verein einzusenden- den Briefe müssen jedoh mit der Rubrik „Allgemeine Angelegenheiten des Vereins für pommersche Statistik in Stettin“ versehen werden. - Der Vorstand des Vereins für pommersche Statistik,

Miedeïschlesisch- Märkische Eisenbahn.

Jn unsere Bekanntmachung vom 25sten v, Mts., die Eröffnung einer Zeichnung auf 2,300,000 Thlr, fünf- prozentige Prioritäts - Obligationen betreffend, hat sich an der Stelle, wo von dem Falle die Rede is, daß mehr als der vorgedachte Betra azu würde, der Schreibfehler eingeschlichen, daß die Repartition pro Rata des Betrages der den Zeichnern gehörigen

Stamm-Actien erfolgen soll, Die Repartition

zu dem 1sten d. M,, als dem Schluß- _g@. Termin für die erste Einzahlung à 5 Thlr.,

S8 zurückgeblieben und uns von vielen Sei- E Zten der Wunsch ausgedrückt worden ift, e SS=zu gestatten, daß sofort volle Ein- ¿unaen m 20 C pro SIuUG geleitet werden können, o zeigen wir hierdurch an, daß wir

bereit sind, E von heute ab bis incl. den 15. d. M. volle Einzahlungen von

S Thlr auf L L Gn E

úa U Thlr. auf Löbau-Zittauer Eisenbahn-Ac- tien Litt. B., die vom lsten an mit 5 % jährlich verzinst werden, gegen Ausstellung von Jnterims- Quittungen anzunehmen, welche in einem baldigst zu bestimmenden Termine gegen die Actien - Dokumente ausgetauscht werden sollen. 5 E Die Zahlungen können nicht allein hier auf unse-

rem Haupt-Büreau, sondern auch bei den

veren A. §. Heymann & Co. in Berlin.

- Vetter & Co. in Leipzig,

- G. Meusel & Co, in Dresden, / welche zur Ausstellung der Quittungen von uns ermäch- tigt sind, geleistet werden, j

Jm Uebrigen bemerken wir, daß die Einzahlungen der Reihe nah bcrüsichtigt werden sollen, und uns vorbe- halten bleiben muß, erstere nöthigenfalls vor dem 15ten d. M. zu schließen.

Zittau, den 5. Juli 1847. y Direktorium der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft,

von Nostiy, Bors,

[760 b] i : Eisenbahn. Bei der zehnten

und lebten Einzah-

lung auf die Loebau- Zittauer Eisenbahn - Ac- tien sind bis zum Schluß- ar Termine, den 1. Juli a. c, auf die nachbemerkten Nummern der bei der ausgegebenen 122

Loebau- Ziltauer

4s S D F R =ck

E

Einzahlung Stück Interims- Actien: : Nr. 501 bis mit 75. 589 bis mit 95, 608. 610, 614, 615, 619. 3101 bis mit 26. 7577 und 78, 7835, 9099 und 9100, 9502 und 3, 11496 und 12186. die Einzahlungen nicht geleistet worden.

neunten

Jn Gemäßheit §. 16. der Gesellschafts-Statuten wer- den baher deren Jnhaber hiermit aufgefordert, die un- terlassene Einzahlung unter Zuschlag der nach §. 15, der erwähnten Statuten verwirkten 410 % (1 Thlr, für die Actie), mithin mit 10 Thlr, 3 Sgr. für das Stü, längstens bis zum

16. August a, c, : Abends z 1e im Sten des unterzeichneten Diree- torii, nachträ u leisten, :

Das Unterla n dieser Zahlung innerhalb der bezeich-

Ife und 1Vte Lief. (20 Druckbogen in größtem 8.-Format.) Enthaltend die Landtags - Verhandlungen nach den stenographischen Aufzeihnungen vom 31, Mai bis 7. Juni, Preis à Lies, 20 Sg! L Jn 10 Tagen wird Lief. 11 und 12 die Presse ver- lassen. ; Ein vollständiges Namen- und Sachregister wird dex Schlußlieferung beigegeben werden. Berlin, den 10. Juni 1847. Karl Neimáärus (Gropius sche Buch- und Kunsthandlung), Königl, Bauschule 12,

759 b

| AA k auf dem Anhaltischen Eisenbahnhofe in Berlin entwendeten Portefeuille hat sich auch neben an- deren Werthpapieren und Baarschaften ein unliniirtex Kreditbrief befunden , der von den Herren Schley & Co. in Libau zu Gunsten des Herrn Kammerherrn Alexander Baron von Simolin auf die Herren Gebr. Veit & Co. in Berlin und Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. am 22. April 4, Mai j 58 i nigen Mißbrauches wird dieser Diebstahl zur allgemei- nen Kenntniß gebracht und zugleich der Kreditbrief selbst hierdurch gänzlich annullirt,

1847 - ausgestellt is. Zur Verhütung etwa-

[682] ;

Nach freundschäastlichen Uebereinkommen ist un- zer Ld: Bote mit dem 4. Juli d. J.aus den unte der Firma :

Ed. Boie C G. Bock in Berlin und

Breslau

von uns bisher gemeinschaftlich geführten Musika- lien- und Kunst -Handlungen ausgeschieden, und wird unser G. B ock, der zugleich sämmtliche Ac- tiva, wie Passiva beider Handlungen übernom- men hat, solche unter der bisherigen Firma für seine alleinige Rechnung ungestört lortführen.

Berlin, den 7, Juli 1847.

Ed. Bote & G. Bock.

762b

S a Abreise von hier nah Frankfurt a. O,

sage ich allen lieben Freunden unb Bekannten nah und

fern ein herzliches Lebewohl. Friesack, den 9, Zuli 1847, Verwittw, Postsecretair Lo ut] Gerth, geb, Noël,

R Seifensiedergeselle Rudolf Krebs is im April

F, von Blasewihß, seinem damaligen wesentlichen Aufenthaltsorte, abgereist, in der Absicht, mehrere Jahre zu wandern. Wenn nun aber von ihm zeither nicht die geringste Nachricht eingegangen ist, so fordere ich, als fein General-Bevollmächtigter , ihn, oder wer sonst Kenntniß davon haben sollte, hierdurch öffentli auf, mir seinen dermaligen Aufenthaltsort anzuzeigen,

1, am 6, Juli 1847, ; Dresden, V Adv. Karl Winter,

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. sür 4 Iahr. 4 Rthlr. - 5 Iahr. 8 Rthlr. - 1 Iahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Sei cinzelnen ÜUummcern wird

der Sogen mit 2; Sgr. berechnet,

Allgemeine

Preußische Zeitun

191.

V G =

Inhalt

Amtlicher Theil. E : A

Fuland. Berlin. Allgemeine Verfügung, das Verfahren bei Kassen- Defeften betreffend. Die christlichen Lehrer in jüdischen Schulen. rovinz Pommern. Provinz Schlesien, Görlih. Arbeiter- Tumult. Rhein-Provinz. Die Wein-Aerndte. Die düsseldorfer Dampfschifffahrts-Gesellschaft. Hagelschlag.

Deutsche Bundesftaaten, Königreich Bayern, Die Geseh- Revision. Die Militair-Aerzte, Die Aerndte, —Kissingen, Professor Geijer 4+. Königreich Sachsen. Die Reform des Strafverfah- rens. Großherzogthum Baden. Versammlung des shwarzwal- der Gewerbe-Vereins. Groß herzogthumHessen und bei Nhein. Garnison-Wechsel in Mainz. Großherzogthum Sachsen-W ei- mar. Auslieferungs-Vertrag mit Belgien. Fürstenthum Schwarz- burg-Sondershausen. Eröffnung des Landtags. Freie Stadt Frankfurt. Veränderungen im Postwesen.

Oesterreichische Monarchie. Klagenfurt, Landtag. Von der galizishen Gränze, Vermischtes.

Frankreich. Paris. Hofnachrichten. Annahme verschiedener Lokal- Gesezentwürfe in der Pairs-Kammer, Beschlagnahme von Zeitungen.

- Weitere Berichte über die Gefechie in Marokko. Vermischtes. Schreiben aus Paris, (Fortseßung der Diskussion über die Beniersche Sache bei Gelegenheit des Kriegsbudgets; Anleihe-Geseßentwurf.) /

Großbritanien und Jrland., London. Installation des Prinzen Albrecht zum Kanzler in Cambridge, Termin der Parlaments - Verta- gung. Die Staats-Einnahme des leßten Quartals.

Schweiz, Kanton Bern, Berathung des Hochschul - Geseßes. Kanton Graubündten. Errichtung einer Straf-Anstalt, Für ste n- thum Neuenburg. Wahlen. -—— Von der Schweizer Gränze. h Aa Bürgerkrieg. Vom Bodensee. Dampfschifffahrts - Ver= bindung.

Italien. Nom. Partei-Umtriebe,

Spanien. Schreiben aus Madrid, (Nachrichten aus Portugal z Nie- derlage der Karlistenz der Jnfant Don Francisco de Paulaz Ver- mischtes.) :

Handels- und Börseu-Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Steuer - Aufseher Grzemba zu Podzamcze im Großher= zogthum Posen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

__ Se, Hoheit der Herzog Wilhelm von Medckleuburg-= Schwerin ist nah Neu-Streli abgereist.

BetanntmgMu na

Das aus dem fkünstlerishen Nachlasse Schinckel®s gebildete Mu= seum in der Königlichen Allgemeinen Bauschule is der noth-= wendigen Reinigung wegen bis zum 2, August d. J. geschlossen, Vom 3. Angust ab ist dasselbe wieder jeden Dienstag und Freitag von 11 bis 1 Uhr geöffnet, gegen Einlaßkarten, welhe entweder zu einem einmaligen Besuch berechtigen, oder an Architekten behufs ihrer Stu= dien für einen längeren Zeitraum ertheilt werden, Anmeldungen dazu werden bei dem Portier der Königlichen Allgemeinen Bauschule unter der Adresse: „An die Kustoden des Schinkelschen Museums‘ ab=- gegeben.

Berlin, den 11, Juli 1847.

von Pommer-E sche,

Wegen nöthiger Reinigung der Dampfmaschine können die Fon- tainen in Sanssouci am Dienstag den 13ten und Donnerstag den 15ten d. M. nicht in Thätigkeit geseßt werden,

Sanssouci, den 10. Juli 1847.

Königl. Garten-Jntendantur.

Detanntmamuni g:

Obwohl das korrespondirende P bereits in früheren Be= fanntmachungen , zuleßt unterm 24, März d. J. darguf aufmerksam gemacht worden ist, wie nothwendig es sei, daß auch bei den \oge= nannten Stadt-Briefen (Briefe, welche der Stadtpost zur Besorgung an hiesige Einwohner übergeben werden) der Adressat deutlich und bestimmt und dessen Wohnung genau nah Straße und Hausnummer angegeben werde, so unterbleibt dies doh noch immer bei einer nicht unbedeutenden Zahl von Briefen, deren Bestellung dadur erschwert und verzögert, zuweilen auch ganz unthunlih gemacht wird. Damit dergleichen Briefe, welche als unbestellbar sih ergeben, nicht vernichtet zu werden brauchen, werden die Absender, welche niht im Stande sein sollten, den Adressaten und dessen Wohnung genau und mit Sicherheit zu bezeichnen, hierdurh wiederholt aufgefordert, wenigstens ih als Absender und ihre Wohnung auf der äußeren Rückseite des

riefes zu vermerken, damit ihnen solche Briefe erforderlichen Falles zurückgegeben werden können. /

Berlin , den 28, Juni 1847.

General-Post-Amt.

Angekommen: Der Hof-ZJä R t Jägerme E von Franzensbrunn. germeister von Pachelbl-Gehag,

Abgereist: Der Géneral - Majo Artillerie-Juspection, von Jenichen, nach, Magdebg Ur 00 l ädt t A N guherorbentliche Gesandte und be- vollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf vo nah London, - Gf von Westmorland,

Ber1lis Momiag Cen 195 Tul i

Der Präsident des Haupt-Bauk-Direktoriums, von Lamprecht, nah Karlsbad.

Der evangelische Bischof und General-Superintendent der Pro- vinz Brandenburg, Dr, Neander, nach der Uckermark.

Uichtamtlicher Theil. Ini au d.

Berlin, 10. Juli. Das Justiz-Minister ialblatt eut- hält folgende allgemeine Verfügung, das Verfahren bei Kassen-Defek=- ten betreffend: ;

„Nach §. 30 der Instruction für die Königliche Ober-Rechnungs-Kam-

mer vom 18, Dezember 1824 sind die Gerichte verpflichtet, Erfenntuisse ge- gen untreue Kassenbeamte, deren Betrug nicht bei der Rechnungs - Revision entdeckt worden ist, der Ober: Rechnungs-Kammer in Abschrift mitzutheilen. Diese Bestimmung ist zur Erleichterung der Gerichts-Behörden durch spätere Anordnungen dahin modifizirt worden, daß sie nur diejenigen Erkenntnisse, welche gegen die bei den Justiz -Salarien - Kassen angestellten Beamten er- gehen, der Ober - Rechnungs - Kammer in Abschrift einzureichen, in Betreff der übrigen Kassenbeamten aber derselben blos Anzeige davon zu machen haben, sobald wegen der verübten Defekte rechtskräftig erkannt worden ist, wobei jedesmal hinzugefügt werden muß, welcher Verwaltungs-Brehörde die Ausfertigung des Erkenutnisses und unter welchem Datum dieselbe mitge- theilt worden ist. __ Die Verordnung vom 24, Januar 1814 über die Festseßung und den Ersay der bei Kassen- und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte (Ges. S. S. 52 ff.) hat in dieser Beziehung anderweitige Anordnungen nothwendig gemacht, und es is demzufolge auf den Antrag der Ober- Rechnungs-Kammer mittelst Beschlusses des Königlichen Staats-Ministeriums vom 11ten d. M. die Bestimmung getrossen worden :

1) daß dcr Obxr - Rechnungs - Kammer von der dem betreffenden Kassen- Beamten vorgeseßten Behörde jedesmal sofort Anzeige gemacht wer- ige 00 sobalb cin Kassen- oder sonstiger Defekt entdeckt worden ist, un

2) daß ihr der motivirte Beschluß, welcher nach §, 4 ff. der Verordnung vom 24, Janugr 1844 über jeden Defeft abgefaßt werden muß, gleich dann , sobald derselbe vollstreckbar geworden ist, von der Be- hörde, welche den Beschluß abgefaßt hat, mitgetheilt und bei Einrei- hung der Rechnung, in welcher der Defekt zuerst erscheint, nur darauf Bezug genommen werden soll,

Dagegen soll es für den Fall, daß ‘demnächst noch eine gerichtliche Untersuchung hinzutritt, genügen , daß, wenn wegen ciner Rechnungs - Posi- tion auf ein gerichtliches Erkenntniß Bezug genommen wird, nur der Tenor desselben mit Weglassung der Entscheidungsgründe beigefügt werde, der Ober -Rechnungs - Kammer aber vorbehalten bleiben, in einzelnen besonde- ren Fällen auch die Mittheilung der Entscheidungsgründe einzufordern, Eben so soll die von den Gerichten zu erstattende Anzeige von dem Erlaß eines solchen Erkenntnisses wegfallen.

Sämmtliche Gerichtsbehörden haben diese Bestimmungen in vorkom- menden Fällen zu beachten.

Berlin, den 30, Juni 1847.

Der Justiz - Minister Uhden.

Berlín, 10. Juli, Bei den Berathungen der Herren - Kurie des Vereinigten Landtags über den Entwurf einer Verordnung, die Verhäitnisse der Juden betreffend, richtete Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen am 16. Juni, als über die Anstellung der Ju- den an Universitäten, Gymnasien und anderen Schulen diskutirt wurde, an den Minister der geistlichen, Unterrichts-= und Medizinal - Angele= genheiten die Frage: Sind bei den jüdishen Schulen, welche in Berlin errichtet wurden, christliche Lehrer angestellt? Der Minister antwortete: Nein, blos jüdische, Jn mehreren Zeitungs= Inseraten hat man sih seitdem die Mühe gegeben, diese Antwort als unrichtig nachzuweisen. Wenn von jüdishen Schulen die Rede ift, so kann man daruuter 1) öffentliche jüdishe Schulen ver= stehen, wie es deren scit 1833 in der Provinz Posen viele und in den übrigen Landestheilen seit 1842 einige giebt; 2) Privatschu- len, welche von den jüdishen Synagogen-Gemeinden er-= richtet und unterhalten werden, deshalb auch im Gegen=- sabe zu anderen Privat-Schulen als öffeutlihe Ge- meinde-Schulen betrachtet werden können ; 3) Privatschulen, welhe einzelne Unternehmer auf den Grund besonderer Konzessionen anlegen. Bei den zuleßt genanuten Schulen kann nicht ‘von einer Anstellung, sondern nur von einer Aunahme der Lehrer die Rede sein. Bei den Gemeinde-Schulen erfolgt zwar die Anstellung nicht als ein von dem Staate genehmigter Aft, allein der Gemeinde - Vorstand kaun sich doch den Lehrern gegenüber entweder zu einer dauernden Anstellung verpflichten oder ein- zelne zur Aushülfe blos gegen Remuneration annehmen. Bei den öffentlichen jüdischen Schulen werden Lehrer mit Geneh= migung des Staats förmlich angestellt. Wenn nun von der An=- stellung der Lehrer im Allgemeinen die Rede is, so denkt Jeder vorzugsweise an die ordentlichen Lehrer einer öffentlichen oder Gemeinde-Schule, niht an die technischen Lehrer für den Ge= sang, das Zeichnen u. st. w., welche selbst an christlihen Schulen in der Regel nur auf Kündigung angenommen werden. Würde nun die Frage aufgeworfen, ob an öffentlichen jüdischen Schulen auch christ= liche Lehrer angestellt seien, so müßte diese Frage verneint werden, wobei jedoch die Verwendung christlicher Lehrer für tehnishe Fächer nicht ausgeschlossen sein würde. Solche öffentlihe jüdishe Schulen bestehen zur Zeit in Berlin niht. Die Frage Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen konnte daher auch nur auf die in Berlin bestehenden jüdischen Gemeinde-Schulen und deren ordentliche Lehrer bezogen werden, da nur diese Schulen , nicht aber die konzessionirten Privatschulen einzelner Unternehmer, in geordneter und dauernder Verfassung errichtet sind. Solcher jüdischer Gemeinde-Schulen giebt es nah dem Adreß-Kalender für die Königlichen Haupt- und Resi- denzstädte Berlin und Potsdam für das Jahr 1847 Seite 344 drei. An dem Schullehrer-Seminar unterrichten hiernah neben einem Di= rektor nur fünf Lehrer, sämmtlich Juden. Jst außer denselben noch ein christ- licher Lehrer für naturwissenschaftlichen Unterricht angenommen, wie

Aile Þost - Anstalten des Iu- und Auslandes nehmen Bestellun auf dieses Slatt an, sür Berlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Behren-Straße r. 57. Insertions-Gebühr für den . Raum einer Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.

S.

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es geschehen sein soll, so konnte eine solche bisher nit bekannt ge- wordene Annahme auf die Beantwortung der oben angegebenen Frage von keinem Einfluß sein. An der jüdishen Knabenschule unterrichten neun und an der jüdischen Mädchenschule ses, sämmtlich jüdische Lehrer, neben welhen zwei hristlihe Lehrer, blos in technischen Fächern, nämlich im Gesange und Zeichnen, Unterricht gegen Remu- ueration ertheilen. Der Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten konnte daher die an ihn gerichtete Frage nur mit Nein beantworten, da die Frage sih nur auf die jüdischen Gemeinde-Schulen in Berlin und die au denselben angestellten ordentlichen Lehrer beziehen fonnte.

Provinz Pommern. Stralsund, 5, Juli, Auf den in diesem Jahre im stralsunder Regierungs-Bezirk abgehaltenen Re=- monte - Märkten wurden zum Verkauf gestellt : 673 Pferde; gekauft wurden: 189, für die Summe von 18,435 Rthlr. Der gezahlte höchste Preis war 170 Rthlr., der Durchschnittspreis circa 97% Rthlr.

Provinz Schlesien. Aus Görliß wird vom 3. Juli ge- meldet: Heute Abend um 6 Uhr kamen sämmtliche Arbeiter der Sächsisch - Schlesischen Eisenbahn gegen 1000 Mann von der Strecke zwischen Markersdorf, Pfaffendorf und Schlauroth hinein in die Stadt, indem sie Auszahlung von dem Entrepreneur Schulz forderten. Derselbe hatte nämlich den Leuten {hon seit geraumer Zeit Prämien versprochen, damit sie um so fleißiger arbeiten möchten; er will au theilweise au mehrere Schachtmeister dergleichen gezahlt, jedoch die Arbeiter wollten nichts bekommen haben und behaupteten, daß ihuen der Lohn verkürzt worden sei. Am Gasthof zur Stadt Leipzig empfing die auf der baußener Straße im hellen Haufen An- ziehenden der Königliche Landrath, kounte jedoh niht verhindern, daß sie noch in die Stadt kamen und vor den Gasthof zum Hirsch zogen, wo der 2c. Schulz wohnt. Hier kam auch noch der Herr Oher= Bürgermeister dazu, der mit dem Herrn Landrath die Leute endlich durch die Versicherung zum Abzug und Auseinandergehen veranlaßte, daß ihnen künftigen Mittwoch ihr Recht zu Theil und ausgezahlt werden sollte, was auch Schulz versprah, Es werden nun Maßre=- geln getroffen werden, um einem ähnlichen Tumulte unter allen Um= ständen vorzubeugen.

Nhein-Provinz. (Köln. Ztg.) Die Traubenblüthe hat durch die leßten warmen Tage einen raschen und glücklichen Verlauf erhalten; wo man bereits das Lichten der künftigen Beeren durch eine bekannte Krankheit vermuthcte, hat sich diese Besorgniß als grundlos herausgestellt; ja, man hätte sich dazu Glück wünschen können, wenn der sogenannte Wolf, welcher in anderen Jahren der Traubenblüthe so verderblich wird, diesmal größere Opfer gefordert hätte; der Ab- fall is nämlich nur sehr unbedeutend, an den meisten Stellen gar niht vorhanden. Mit Gewißheit kaun angenommen werden, daß, nach dem gegenwärtigen Stande der angeseßten Früchte zu urtheilen, die Lese dieses Jahres an Menge des Produktes jene des vorigen Jah=- res, die gleichwohl bekanntlich zu den reichsten Herbsten gehörte, um ein ganzes Drittel übertreffen wird. Was die Aussichten auf die Güte des diesjährigen Erzeugnisses betrifft, so ist die Hoffnung, einen guten Mittelwein zu erhalten, gegründeter, a's die ausgezeichnete Qualität des leßten Herbstes zu erreichen, Die Vegetation der Rebe if im Vergleiche mit dem vorigen Jahre um aht Täge zurü, und wenn auch eingeräumt werden muß, daß der feuchtere Charakter dieses Sommers das Fortwachsen und die Zeitigung der Beeren mehr befördern werde, als die nachtheilige Trockenheit des vorigen Som-= mars, welche einen Stillstand des Wachsthums von drei Wochen ver= ursacht hatte, so muß doch erwogen werden, daß die bedeutende und andauernde Hibe des gedachten leßten Jahrganges der Erde einen hohen Gcad von Wärme mitgetheilt hatte, vermöge welcher bei \pä- ter eingetretener feuchter Witterung die Reife niht nur sehr \chuell, sondern auch sehr vollkommen erfolgte. Weil der Güte des Pro- duktes die außerordentliche Menge desselben in diesem Jahre gleich= falls entgegensteht, so kann die nächstküuftige Lese nur unter beson= ders günstigen Witterungs-Verhältnissen eine ausgezeichnete Qualität liefern. Aber auch eine mittlere Güte ist höchlih willkommen; der Genuß wird wegen der Menge und Wohlfeilheit allgemeiner sein, und da die Vertreter anderer Productions-Zweige durch die reichen Körner-, Futter-= und Obst-Aerdten die Mittel zum Kaufen erhalten, so wird die Fülle und Billigkeit des Weines, in Verbindung mit an= deren günstigen Umständen, die Drangsale eines fast in der neuesten Geschichte beispiellosen Nothjahres in kurzem vergessen lassen.

Das neue, prachtvolle Dampfbeot der Düsseldorfer Gesellschaft ,„„ Joseph Miller ‘’ hat seine erste Fahrt ten Rhein hinauf und hinab glücklich vollendet. Den Namen trägt es von seinem Erbauer, Chef der bekannten Firma: Miller, Ravenhille und Comp. zu London, wel=- cher sich diese ehrende Auszeihnung als Sporn hat dienen lassen, in dem Schifse etwas ganz Vorzügliches zu liefern. Es i} dies das dritte Schnellschiff der Düsseldorfer Gesellschaft, welche bisher in der ,„, Concordia ‘‘’ und der „Stadt Elberfeld ‘’ zwei der besten Dampfer auf dem Rheine besaß. Ueberhaupt besteht die Düsseldorfer Flotte jeßt aus neun Schiffen, wozu, nah dem Beschlusse der leßten Generalversammlung vom 8. Mai, vielleiht bald noch ein zehn= tes kommt; sieben davon sind aus Eisen erbaut (,„Elisabeth“, „Ma- thilde‘““, „Victoria“, „Stadt Bonn‘““ und die schon genannten drei), zwei dagegen noch von Holz (,„Gutenberg“, „Herzog von Nassau“) und deshalb zum Verkaufe oder Umbau bestimmt, Jm Jahr 1846 hat die Gesellschaft 740 Reisen (hundert mehr als 1845) ausgeführt und nahe zu 380,000 Rthlr. eingenommen. Dies glückckliche Resultat hat die Auszahlung von 15 Rthlrn. Dividende füc jede Actie (200 Rtblr.) möglich gemacht; außerdem konnte, nah Bestreitung sámmt- licher Ausgaben, ein Rest von mehr als 47,000 Rthlr. dem Reserve=- Fonds überwiesen werden. ;

Zu Bonn fielen am 7. Juli, einige Minuten vor 1 Uhr Mita tags, aus einer ras vorüber ziehenden Gewitterwolke Dees von der Größe der Taubeneier, manche waren noch größer. le Hagel waren eigenthümlich gestaltet; sie hatten die Form flachge- : drücter Kugeln. Wenn man dieselben durchschnitt, so zeigten sich im Jnnern konzentrische Ringe, abwechselnd aus durchsihtigem und un- durchsichtigem Eise bestehend. Meist bemerkte man fünf solcher ring- förmiger Schichten, (Dieselbe Bildung hatten die am 25, Mai in

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