1847 / 204 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

714 S ; Nachdem der Ausschuß der Magdeburg-Cöthen-Hac' Leipziger Eisenbahn - Gesellschast beschlo lin s Yots- wegen Ueberlassung der Bahn uit pee T ies dam - Magdeburger Eisenbahn - Gef ! S ectoríl wf handlung zu segen, is von Seilen_ EE E ete Sas ielben der Preis von 290 Thlr, I je lid G a Magdeburg-Leipziger Gesellschasl, vorbehaltlich der (Ve-

nehmigung der (General erium aeos ihrer V

geboten, ugleich aber au vorge] Gage, Die e1der- seitigen Unternehmungen au! dem Wege mit einander zu vereinigen, daß den Actionairen unjerer Gesellschaft “ine angemessene Betheiligung bei dem vercinigten Un- ternehmen freigestellt und die Verwaltung der Bahn von Magdeburg aus fortgeführt werden E

Es ist hierauf vom (Gesellschafts-Ausschusse die Zu- sammenberufung einer außerordentlichen General - Ver- sammlung der Actionaire der Magdeburg Cöôthen- Halle - Leipziger Eisenbahn - Gesellschaft beschlossen, in welcher Versammlung Beschlüsse über folgende Gegen- stände gefaßt werden sollen:

1) ob die Magdeburg - Cöthen - Halle - Leipziger Eisen- bahn - Gesellschaft ihre Eisenbahn, ihr gesammtes sonstiges Gesellschasts - Vermögen, namentlich ihr Privilegium, an die Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn - Gesellschaft und unter welchen Bedin- gungen verkaufen resp. cediren und sich in Folge dieses Verkaufes auflösen solle, oder ob sih die Magdeburg=-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn - Gesellschaft, ohne sih aufzulösen, mit der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-(Ge- sellschaft vereinigen solle, sobald nur den Actionai- ren der ersteren das Recht gewährt wird, eine Geldabfindung von 250 Thlr. per Actie zu ver- langen, so wie unter welchen Bedingungen eine solche Vereinigung der Gesellschaften erfolgen soll, dlich werden in dem einem wie in dem anderen Falle, je nach- dem die Beschlusse über die Bedingungen des ab zuschließenden Vertrages ausfallen, Abänderungen des Gesellschafts - Statuts nöthig werden, über welche gleichfalls die General - Versammlung Be- schlüsse zu fassen hat.

Zufolge §. 25. des Gesellschafts-Statuts lade ich die stimmfähigen Actionaire der Magdeburg-Cöthen-Halle- Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft ein,

in der zu jenen Zwecken auf Sonnabend den 21. August d. J., Vormittags 94 Uhr, im Saale des hiesigen Administrations-Gebäudes der Gesellschaft ausgeschriebenen außerordentlichen General - Ver sammlung sich einzufinden.

Jeder Actionair oder Bevollmächtigte eines Actio- nairs, welcher an der (General - Versammlung theilneh- men will, hat sich selbs und seinen Machtgeber am 17., 18. oder 19, August d. J. in den Geschäftsstunden im hiesigen Administrations-Gebäude als Eigenthümer von 9 oder mehr Actien zu legitimiren, und erhält hierauf eine Eintrittskarte, auf welcher die Anzahl der ihm ge-

bührenden Stimmen vermerkt is und ohne welche Nie- mand zu der General-Versammlung zugelassen werden tann.

Sollte einer der Herren Actionaire beabsichtigen , ei- nen das gemeinschaftliche Jnteresse berührenden (Gegen- stand in der (General - Versammlung zum Vortrage zu bringen, so hat derselbe scin Vorhaben nach §. 29. des Statuts, mit ausführlicher Angabe der Motive, späte- stens bis zum 11, August d. J. dem Vorsißenden des Ausschusses schriftlich, und zwar durch Abgabe im (Ge \chäftslokale der Gesellschaft, am Fürstenwalle , anzu- zeigen.

Magdeburg, den 19, Juli 1847,

Der Borsißende des Ausschusses der Magdeburg-Cöthen- Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft, Nulandt.

.

Friedrich-Wilhelms-Nordbahn. 17 »Dreizehnte Einzahlung.

Die Besitzer von Certifikaten der Frie- drich-Wilhelms-Nordbahn werden hier- _ck durch benachrichtigt, daß die dreizehnte Einzahlung von 5% nach A bre ch- F pnung der auf den bisherigen Einzah- So lungen haftenden Zinscn von 19 Sgr, 6 Pf. mit Thlr. 4, 10 Sgr. 6 Pf. für jedes Certifikat

bei uns täglich bis zum 1. August a.c., mit Ain alile der Sonntage von 9 12 Uhr Vormittags geschehen kann, Zu diesem Be- hufe sind die Certifikate mit speziellem Nummern - Ver- zeichniß auf unserem Comtoir, Burgstraße Nr. 25, ein- zureichen, um dagegen die neuen sofort oder ers nach erfolgter Einsendung in Empfang zu nehmen. Berlin, 45, Juli 1847,

Jacobson & Nieß.

3 pen Tr R Mya

K. K. priv. Lombard. Benezian. «Ferdinands -Eisenbahn. [763] (Mailand-Venedig.)

D - Nach Inhalt der ge- t E hörig fundgemachten Al- lerhöchstenResolution vom 18, Januar 1846 wird den Herren Actien - Be- \ßern hiermit erinnert

g daß sie i

31. Juli 94. Zuli 1847 bei Vermeidung des im §. 8. der gesellschaftlichen Sta- tuten angedrohten Verfalls, die auf diesen Tag be- immte Rate vou zwölf Prozent einzuzahlen haben. k

Die Einzahlungen ee am 31. Juli

1 5 7 fälligen Rate können erfolgen: in Venedig im Büreau des Ausschusses, : - Mailand im Administrations -Büreau der Gesell-

chaft,

Augsburg bei dem Herrn J. C, Baur, E Berlin bei den Herren Hirsch- feld & Wolff,

1490

in Frankfurt a. M. bei den Herren M, A, v. RNoth- schild & Söhne,

- Leipzig bei den Herren Frege & Co.,

- Wien bei den Herren Arnstein & Eskeles.

Die genannten Agentien sind berechtigt, den Herren Äctionairen eine- Provision von £5 % auf die einzuzahlenden Beträge zu berechnen.

Die Original - Certifikate sind zum Behufe der Ein- zahlung in Begleitung zweier gleichlautenden, arithme- tisch geordneten Nummernlisten, welche mit der Unter- schrift dcs Einreichers versehen sein müssen, einzugeben und erfolgen mit einem Bestätigungsstempel über die ge- leisteten Einzahlungen an denselben zurü, :

Venedig, den 1. Juli 1847.

Vom Ausschusse der Gesellschaft der K, K, priv, Lombard. Venezianischen Ferdinands- Eisenbahn-Unternehmung.

Auf obige Anzeige Bezug nehmend, kann die Ein- zahlung von 12 % auf die Mailant-Veneziani- schen Eisenbahn-Actien i

von heute bis den 31. Juli c., Mittags 1 Uhr,

bei uns zum a vista Course auf Wien geleistet werden, Berlin, den 10. Juli 1847.

Hirschfeld C Wolff, Linden Nr. 27,

[800 b] DetannimaGuni a

Dirertion der Zarsfoe-

Selo Eisenbahn hat mi

beauftragt, die Dividende

das erste Semester d, J. mit E Silber-Ru- mat haler 4 S@r. y Sil-

l ov -Ne / ver-Rubel auszuzahlen, und können die Zahlun-

gen gegen Einreichung der Coupons nebst nach der Rei- henfolge geordneten Nummernverzeichnissen bei mir in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang genommen werden.

Nach einer Anzeige der Direction sind seit dem Be ginn der Gesellschast die Actien sub No. No. 34395, 3436. 3437, 4113, 12305 und 16001. verloren gegan- gen und durch neue Actien unter denselben Nummern, aber mit einer schriftlichen Bemerkung unter denselben, CreB Derltit, 22. Ul 1847.

¡5 Marl. VPagnus, Behrenstr. 46.

Ungarische Central-Eifenbahn. [745 b] (Wien-Preßburg-Pesth.) BATEÉAA L Zufolge uns gewordenen Austrages kann

die /te Einzahlung au die Actien der Ungarischen Central - Ei- senbahn von 10 % oder Fl, 25, abzüglich Zinsen - 8, mit Fl. 22 pr. Actie mit 7 % Agentur-Spcesen von der Einzah- lungs-Summe bis

. ; C Ç Sh il den 12 A 0 3. mit 4 % Verzugszinsen vom 1. Juli c. ab zum à vista Cours auf Wien bei uns geleistet werden,

Berlin, den 1. Juli 1847.

f

Hirschfeld &C Wolff, Linden Nr, 27.

[768 b]

Die im Johannis- Termin 1847 fällig gewordenen Zinsen, sowohl der 4- als auch 3zprozentigen Groß- herzogl. Posenschen Psandbriese, werden gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Spe- cificationen vom 1. bis 16, August d. J., die Sonn- tage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in Berlin durch den unterzeichneten Agen- ten in seiner Wohnung (wo auch vom 20sten d. M, die Schemata zu den Coupons - Specificationen unent- geltlich zu haben sind), und in Breslau durch den Herrn Geh. Kommerzien-Rath J. F. Kraker ausgezahlt.

Nach dem 16. August wird die Zinsenzahlung ge- {lo}en, und können die nicht erhobenen Zinsen erst im Weihnachts-Termin 1848 gezahlt werden,

Berlin, den 12, Juli 1847.

S, Mart, Magnus, Behren-Straße N 420

Schah - Abtheilung. Section der Domainen und Forsten. [712] Die Gouvernements-Regierung Lln im Königreiche Polen macht hiermittelst bekannt, daß im hiesigen Gouverne- ment nachstehendes zum Verflößen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkgufen veranschlagt worden is und nämlich: 41) Jm Forstamte Lublin in dem von der Gouvernements-Stadt Lublin 5 Mei- len, von dem Städtchen Janów 45 Meilen, von Kra- ¿nif 2 Meilen und von dem flößbaren Weichsel-Strom (Wista) 4 Meilen entfernten Forst - Revier Zakrzówek ausgezeichnet große kieferne Bau-Stämme: 18 Stück zu 78 Fuß Länge und 15 bis 18 Zoll 124 72 15 18 452 66 15 18 1,846 60 16 » 20 3,919 51 16 » 20 9,323 48 18 22 11,037 42 18 24 3,892 36 ; 18 » 24 i 30 30 18 » 24 30,641 A P M und zwar:

a) Jm Forst-Reviere Bystrzyca 14,296 Stück Büißtinme, die L62074 0] Kub.-Fuß enthalten und auf 53,441 Silb, - Rub. 98 Kop. abge- eschäßt, indem ein Stamm selbigen Holzes im Durch- chnitte auf 4 Silb.-Rub, 18 Kop. veranschlagt ist,

b) Jm Reviere Zakrzówek

im Durchschnitte des dünneren Endes.

8071 Stü Baustämme, die auf 1,044,096 J] Kubh,-

Fuß berechnet und auf 33,758 Silb.-Rub. 7 Kop. ab- geschäßt, wo ferner ein Stamm im Durchschnitte auf 4 Silb.-Rub. 18 Kop. beträgt.

c) Jm Reviere Sulótw s 8274 Stück Baustämme an 1,039,524 eben solchen Maßes berechnet, auf 35,343 Silb.-Rub. 82 Kop. ab- geschäßt sich befinden und ein Stamm im Durchschnitte anf 4 Silb.-Nub. 87 Kop. an Werth enthalten.

Der Verkauf solchen Holzes wird theilweise, indem jede Partie den Holzbetrag eines Reviers einbenimmt, geordnet werden. e

Die Versteigerung wird vom respektiven Anschlags- Summen - Betrag (praetio fisci) angetreten. Bei der Versteigerung kann nicht weniger als zu 10 Silb.-Rub. auf einmal angetragen werden. Die öffentliche laute Versteigerung wird in der Kanzlei des Försters Zakrzowek,

202 92, im Dorfe selbigen Namens den —, k und E

August September Staats-Finanz- und Regierungs - Kommission beauf- tragten Beamten veranstaltet,

2) Im Forstamt Putawyv (jeßt Nowa Aleksandrya).

In dem am Weichselstrome (Wista) belegenen Forst- Neviere Rudv sind:

1) ausgezeichnet große Kiefern -Baum-

MAIIMIE «ei Cat t0 4

große Baumstämme :

Nuy- und Brennholzstämme, gewöhn

lich Brovarkenstämme genannt 2838 2)

Zusammen 6080 Stück,

die gegen 825,542 [] Kub. Fuß enthalten, auf 30,051 Silb. Rub, 23 Kop, veranschlagt sind, Jeder Stamm dieses Holzes is im Durchschnitte auf 4 Silb. Rub. 94x Kop. berecbnet. Die övffentliche, laute Verstei- gerung geschieht in der Kanzlei des Ober - Försters zu Putawy (Nowa Aleksandrya), einem an der Weichsel, 6 Meilen von der Stadt Lublin belegenen Flecken, den 25. 26. August C

und —=-— ——— : Jo 6. 1,4 Séoptembver 2 oben gesagten Beamten, unter nachstehenden Bedingungen.

1) Zum Meistbieten werden nur diejenigen Kauflusti-

gen zugelassen, welche in der betreffenden Forst- Amts - Kasse dic Hälfte des angeseßten practinm sisci für jede resp. Partie als Vadium niederle- gen z welches jedoch dem von der Licitation Zu rüctretenden sogleich zurückgezahlt werden wird ; den Meistbietenden aber wird solches bis zur Be- rechnung und Abschlusse des Kontrakts innebchalten. Sollte einer der Li zitanten sich der Bestechung oder der Annahme von Abstandsgeld zu Schulden kom- men lassen, oder dieserhalb starken Verdacht erre- gen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holz Ankaufe nicht zu gelassen,

d. J. in Gegenwart des dazu durch die

605 Stü, 1637 »

in Beisein des wie

aber wegen Fälscherei und Betrug bei dem Kriminalgerichte angeklagt, und außer der Strafe, die aus dem RNechts\spruche entfließen fönnte, wird der Königliche Schaß noch die Ver- gütung des aus einer abermaligen Bekanntmachung zur Versteigerung desselben Holzes erfolgten Scha- dens nachzusuchen das Recht haben.

Nach erfolgtem Kauf-Zuschlage is der Käufer ver- pflichtet, das eingelegte BVadium durch Zuzahlung der Hälfte des entstandenen Plus sogleich zu er- gänzen. Sollte dies unterlassen werden, fo fällt das vorniedergelegte Vadium dem Schaye als Ei genthum zu, und das resp. Pluslizitanten zuge- \chlagene Holz wird von neuem versteigert.

Das Versteigerungs-Protokoll und der zufolge des- sen aufgenommene Kauf-Kontrakt mit sämmtlichen inbegriffenen Bedingungen, verpflichten den Meist- bietenden vom Augenblicke seiner Unterschrift, die hiesige Regierung aber erst nah Genehmigung dur die Staats-Finanz-Regierungs-Kommission. Das zur Versteigerung ausgebotene Holz is mit einem sechseckigen Hammer im Forstamte Lublin

B: S im Forstamte

Oro. Nowa Aleksandrya aber mit den Buchstaben 2 1 angeschlagen; und nur solche Stämme werden als rechtlich verkaufte angesehen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme abermals vermittelst eines dreieckigen Waldhammers durch den betref- fenden Revier-Förster angeschlagen und zum Fäl- len angewiesen, N Es stehet dem Käufer ferner frei, das angekaufte Holz nach eigenem Gutdünken im Walde bearbei- ten zu lassen, Jedoch die Rinde, Spähne_ und fleinen Zweige is er verpflichtet, neben dem Stob- ben auf einen Haufen zu legen. : Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur dur sechs Monate, vom 1. Oktober bis Ende März alljährlich, erlaubt werden, Der lebte Ter- min zur Bearbeitung und Ausfuhr aus dem Walde sämmtlich gekauften Holzes wird im Forstamte Lub- lin bis Ende 1850, und im Forstamte Nowa Alek- sandrya bis Ende 1849, unter Verlust des inner halb dieser Zeit nicht ausgeführten Holzes, festge- seßt, Der Käufer ist dem Schahe Vermögen für jeden Schaden, den er selbst oder seine Leute anrichten, verantwortlich. Er selbst daher und die von ihm im Walde gebrauchten Leute und Arbeiter sind verpflichtet, sich nach den Vorschriften der Landes- und Forst-Polizei zu rich- ten, die der betreffende Oberförster jedem „Znter- essenten anzukündigen verpflichtet ist. Der Käu- fer und seine Leute ferner dürfen nicht die Gränze des resp. Schlages, in welchem das Holz gekauft und angeschlagen ist, überschreiten, noch dürfen, unter einer den zehnmaligen Werth derselben betragenden Strafe, die nicht angeshlagenen Schuß- und Saa- men-Bäume gefällt werden. Nach der Ausarbeitung des Holzes im Walde schlägt der betreffende Revier-Förster solche mit set nem Waldhammer an, numerirt es, führt in_seine Kontrolle ein, nach dem nur können solche Stücke aus dem Walde abgefahren und seiner Bestim- mung näher gebracht nerden, ; Sobald der Käufer die Gouvernements - Regierung benachrichtiget, daß ein Theil des gekausten, Hol- zes, oder das Ganze zum Verflößen bereit ist, wird ein Beamte zur Untersuchung beaustragt Ee den, vermittelst welcher das Holz nicht sortirt Me resp, Qualität aufgenommen, sondern sich der Ses visor auf das Ueberzählen der Stämme und s e- rüsihtigung, ob solche numerirt und mit dem Hammer des Revier - Försters bezeichnet sind, zu beschränken hat. Es fann deshalb der Käufer zu Erlegung eines erwiesenen oder möglichen Plus über den bei der Licitation entstandenen Zuschlags- Betrag für größeres Maaß, oder sonst bessere Gat-

mit den Buchstaben E

mit seinem ganzen

tung des Holzes, keinesweges gezogen werden, Im Falle jedoch eines entdeckten Austausches, oder vor der Untersuchung unterschlagenen Verheitt- lihung, erliegt der Käufer als Defraudant der vorgeschriebenen Landes - Forst - Strafe,

11) Das Benöthigte zu Geräthen für das Zusammen- fügen des Holzes in Tafeln, Flöße 2c., welches zum Flößen erforderlih werden kann; wird dem Käufer gegen Erlegung des gewöhnlichen Holz-

Taren - Betrags, úüberla\sen.

Sämmtliche Kosten, die hinsichtlich des Holzver- faufs für in- und ausländischen Zeitungs -Ver- fündigungs -Stempel und Postgebühren entflicßen tónnen, übernimmt der Käufer und ist verpflichtet, außerdem den Kauf-Betrag 1n separato zu erlegen, Lublin, den 1./13. Juli 1847. Der Civil - Gouverneur. Staats-Rath Luütike, Der Chef der Regierungs - Kanzlei. Dev er,

Bekanutmachung.

Leipziger Michaelismesse be-

Á

[713]

1) Die diesjahrige ginnt mit

dem 27, September und endigt mit dem 16. Oktober.

2) Während dieser drei Wochen können alle inlàn- dische, so wie die den Zollvereinsstaaten an gehvorenden Fabrikanten und Handwerker, ohne el1- nige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier feil halten und Firmen aushängen.

3) Gleiche Berechtigungen haben alle ande ausländischen Fabrikanten ünd Handelsleute.

4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Ful! bleibt der Handel, so wie das Aushängen von 9an- delsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, dic Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. :

5) Jedoch ist zur Auspackung und Einpadckung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern besind lichen Meßlokalien in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. _

6) Jede frühere Eröffnung, so wie spatere Shlie- ßung eines solchen Verkaufslokals, wird, außer DEN De fortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe, nad) Befinden bis zu 25 Thalern, belegt. j

7) Allen ausländischen, den Zollvereins- staaten niht angeh örigen Profesj1onis|ten und Handwerkern is nur während der eigentlichen Meß woche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet.

8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt, Die jüdischen Feiertage , welche in die Meßwoche fallen, werden durch Verlängerung der Verkgufszeit bis in die Zahlwoche erse,

9 Was endlich den, auch auswartigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nachgela|jenen Be- trieb von Meß-Spceditions-Geschäften betrisst, 0 vel- weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20, Of tober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibung vrs Speditionshandels allhier betreffend.

ColhUig, 20, QUN S i

Der Rath der Stadt Leipz1g. Dr. Oro

Literarische Anzeigen. 709]

Hannover im Verlage der Ha h n schen Hofbuch- handlung is jeßt vollständig erschienen und an alle

(F - Buchhandlungen versandt, zu haben bei (X, Q.

Miittler in Berlin (Stechbahn Nr, 3), Pojen

und Bromberg: —— Kühner, Dr. R, (Konrektor am Lyceum 1n Hanno-

ver), Anleitung zum Neberseßen aus dem

Deutschen ins Griechische. Erste Abtheilung. Zur Einübung der Formenlehre, Nebst dem dazu gehörigen Wörterbuche. gr. 8. 125 Sgr.

, Anleitung zum Ueberscßen aus dem Deut- schen ins Griechische, nebst dem dazu gehö rigen Wörterbuche. Zweite Abtheilung. Zur Eu!- übung der Syntaxc. gr. 8 209 Sgr. _

—, Anleitung zum Ueberseßen aus dem Deut- schen und Lateinischen 1ns Griechi|che, nebst dem dazu gehörigen Wörterbuche. Dritte Ab- theilung, Zusammenhängende deutsche und latei- nische Ueberscezungsstücke enthaltend, gr. 8, 17% Sgr.

[894 b] Bei uns ist so eben erschienen handlungen zu beziehen: ' DerGroßhandel des Zollvereins und jetne Lähmung durch die Zoll-Ordnung, von August Jellinghaus., Preis 25 Sgr.

Stuhr\%e Buchhandlung. Potsdam. S Vorräthig in Berlin in der Niyliue schen

4 4 Sortim.- Buchhandlung (A, Bath), Brüderstr. 4, in Frankfurt a. O. bei Harnecer & Co., Ma g- deburg inder Creu schen Buchhandlung, Stet- tin bei Saunier.

und durch alle Buch-

"74

h Die im Kreise Wagrowiec, Negierungs-Bezirks Brom- berg, drei Meilen von der Nee, eben so weit von der Kreisstadt Wagrowiec und vier Meilen von Bromberg belegene adelige Rittergutsherrschaft Swiatkowo is aus freier Hand zu verkaufen. Kauslustige belieben sich über die näheren Bedingungen im Büreau des Justiz-Kom- missarius Gregor zu Posen oder in dem Dominïal= Wohnhause zu Swiatkowo zu informiren,

[803 b]

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen haben den Kaufmann Gustav Hohlfeld in Berlin zu Höchstihrem Hoflieferanten ernannk,

m ———————————

Das Abonnement beträgt:

2 Üthir. für 4 Iahr. 4 Rthlr. - 5 Iahr. S Uidie, - L Jar,

in allea Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Sei einzelnen Vuammeru wird

der Sogen mit 27 Sgr. berehnet.

Pre

Inha

e U 23 2 0 4 °

Nmtlicher Theil. i: : L

Julanud. Berlin. Schluß des Bürger-Schüyen-Jubiläums. Provinz Preußen. Beerdigung des Geheimen Raths Burdach. Provinz Sw(hlesien. Bekanntmachung über das Berbacken des russiscden Roggen mebls. GSetraide-Preise, Provinz Westfalen, Sinken der (He- traide-Preise.

Deutsche Bundesstaaten. Cobden in Dresden angekommen, Schiffer. Königreich Hannover, Kurfürsteinthum Hessen. Feier der Vereinigung Schaumburgs mit Hessen. Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Berord- nung in Betreff der Juden, Großherzogthum Oldenburg. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. Das Verbot des Einkauss von Getraide zum Wiederverkauf aufgehoben. Landtag. Schreiben aus Deßau. cs Königs vou Preußen.)

Fraukreich, Paris. Der Prozeß vor dem Pairshofe, Cubiere®s, Parmentier, Teste und Pellapra, Neue Skandale, (Gerüchte über bevorstehenden Ministerwechsel. Assisen-Prozesse. Anleihe-Projekt. Bermischtes. Schreiben aus Paris, (Verwerfung eincs Amendements zu dem GesezckEntwurf über die Eisenbahn nach Lvon in der Deputirten- Kammerz Vorlegung verschiedener Gesez-Entwürfe in der Pairs-Kammer ;

_algierische Adresse für den Herzog von Aumale.)

Großbritauien und Jrlaud. London. Prinz Waldemar von Preußen. Muthmaßliche Stäke der liberalen Partei ün neuen Pa1

_lament, Spanische Fonds-Juhaber, Parlamentarisches,

Schweiz. Kanton Bern, Verhandlung der Sonderbunds- Frage auf der Tagsaßzung. Kauton Freiburg und Kanton Glarus. Das eidgenössische Schüßenfest.

Spanien. Schreiben aus Madrid Catalonien; Vermischtes.)

Hstindieu und Chiíua. auf neue Unruhen in (Lhiug,

Haudvels-: uud Börsen-Nachrichten.

Königreih Sachsen. Sir Richard Schwimm - Unterricht für Fluß Liedttescher Spar-Berein,

(Anwesenheit Sr. Majestät d

(Nachrichten gus Portugal und

J « t Tf Ai Y ¿ rc A Paris, Neue Ueberlandpost. Aussichten

Beilage.

Amtlicher Theil.

: Bean On s Post - Dampfschiff - Verbindung zwischen Swinemünde und Koßenhagen.

Das Post-Dampfschiff „Geiser‘“ wird auch in diesem Zahre etne regelmäßige Verbindung zwischen Stettin und Kopenhagen uuter halten.

Die Abfertigung desselben ei folgt :

aus Stettm aus Kopenhagen om 6, Uril his 25. Vi ait Freitag 12 Uhr Mittags Dienstag Nachmittags, von 341 Mat hs 25 ugut Mittwoh } 490 Uhr Mittags Montag Sonnabend 9 Donnerstag ) vom 31, August bis zum Schlusse der Fahrten Freitag 12 Uhr Mittags Dienstag Nachmittags.

Das Passagegeld beträgt zwischen Stettin und Kopenhagen: für den Asten Plaß 10 Rthlr., für den 2ten Plaß 6 Nthlr, fux den Zten Plaß 3 Rthlr., zwischen Swinemünde und Kopenhagen re)p. 8K Rthlr., 5; Rihlr. und 25 Rthlr. preuß, Cour.

Kinder und Familien genießen eine Moderation.

Wagen und Pferde, so wie Güter und Koutanten, werden fil die vorjährigen Frachtsäße befördert.

Berlin, den 12. April 1847.

General-Post-Andtk.

Stettin,

Nachmittags,

Angekommen: Der Kaiserl. russische Geheime Rath und

Senator von Fal, von Warschau.

Uichtamtlicher Theil.

Ini an

Verlín , 24. Juli, Der lebte Tag unseres Schüßen Jubelfestes hat durch das Erscheinen Sr. Majestät des Königs auf dem Sthießplaße in dem Karlsgarten inmitten der Bürgerschüßen eine seltene Weihe erhalten, Nachdem kurz nach 1 r Vereits Se. NOgl, Hoheit ber Prinz von Prei fen erienei waren, les id na ba 2 Ubr von fern der Jubelruf vernehmen, welcher das Herannahen Sr. Majestät verkündigte. Um diese Zeit hatten sich die sämmtlichen Gilden, uach vollendetem Königsschießen, in Parade zu einem Halbkreis for- mirt, in dessen Mitte \ih der Führer der hiesigen Gilde mit seinen Adjutanten, die Deputation des Magistrats und der Stadtverordne- ten, der Ober-Bürgermeister und Bürgermeister, der Jubel-König mit beiden Rittern u. \. w. befanden. An der Pforte des Karlsgartens, welche Se. Majestät unter Böllerschüssen und unaufhörlihem Hurrah-= Rufen der unabsehbaren Menschenmenge erreichten, wurden Allerhöchst dieselben von den Vorstehern der hiesigen Gilde und den verschiede= nen Deputationen empfangen. Se. Majestät verfügten sih in Be- gleitung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen und Jhres Gefolges sofort in den Halbkreis, wo Allerhöchstdieselben ein drei- fahes Hoch ! begrüßte. i

. Nachdem hierauf Se. Majestät die Reihen der Schüßen durch- schritten und si gegen viele Gilden-Vorsteher und einzelne Schüßen

Att Mmtit

gische Zeitung.

Berin,

auf die huldvollste Weise geäußert hatten, ungabmen Allerhöchstdieselben mehrere der Fahneu in Augenschein und ließen sch den Jubel-Schüßen könig Maler Martin aus Strehlen in Schlesien (er hatte auf die 24 Ringe zählende Scheibe in drei Schüssen im Ganzen 65 Ringe geschossen, und zwar auf den ersten Schuß 20, auf den zweiten 22 und auf den dritten 23) und die beiden Ritter, Brauerei - Besißer L Schmidt aus Burg und Hof = Kupserschmidt - Meister Lüffs = mann aus Neu=-Strelib, vorstellen. Se. Majestät geruhten, den glücklichen Siegern die auf einem Kissen dargebrachten Preis - Mc= daillen, eine goldene und zwei silberne. an gelbem Bande, Allerhöchst eigenhändig zu überreichen, begaben Sich dann nach dem Fahnenzelt, um die dort aufgestellten Preisbecher zu besichtigen, kehrten darauf in den Halbkreis zurück und tranken aus dem dem Jubelköuig bestimm ten Pokal auf das Wohl sämmtlicher Gilden, indem Sie sich dahin zu äu ßern die Gnade hatten, daß die deutschen Schüßen vou Alters her zu den Trägern der Treue der selteusten Gattung gehört, wie denn auch das deutshe Volk siets die Treue in und un ter den Waffen dargethan habe. Selten is wohl ein niglicher Trinkfsypruch mit größerem Jubel empfangen worden. Auch konnte der Schützenkönig nicht umbin, der allgemeinen Begeiste- rung in s{lichten, einfachen Worten den Auedruck des innigsten Dan- fes für so viel Huld und Gnade und der unerschütterlihsten Treue zu leiben, welche Se, Majestät nit sichtlicbem Wohlwollen gufuglb- men, Ein nocbmaliges dreifaches Hoch erschallte durch die Reihen der Schützen, worauf sich Se. Majestät, in Begleitung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen vou Preußen, nah balb drei Ubr unter dem lange nachhallenden Jubel der Menge wieder eutferuten.

Gleich darguf trat das Schüßen-Corps deu Rückmarsch nach der Stadt an, welcher durch die Linden -, die Jerusalemer - und die Ober wallstraße nach den Unden zu dem für das s

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Denfmal Friedrichs des Großen bestimmten Plaße führte, “Mit flingeudem Spiele wurde dieser umfreist, und unter nvchmaligem Hurrah ! traten die Gilden ab. Die sämmilichen dem Schützenhgus zurück gebracht.

Nach dem Einmarsh und der Auflösung des Corps versammel ten sich die meisten Schüßen noch einmal in dem zu diesem Zwece besonders deforirten Krollschen Lokale zu einem Festmahle, an welchem auch vie geladenen Ehrengäste, die Deputationen des Magistrats und der Stadtverordneten, der Polizei-Präsident u, #. w., und eine große Anzahl Freunde dieses Gildenwesens Theil nahmen. Ungefähr 1500 Personen ließen sich gegen 7 Uhr au den beinahe den ganzen weiten Raum füllenden Tafeln ueder. Das Schüßen-Corps war gildenweis vertheilt; die Menge der maunigfaltigsten Uniformen gewährte auch hier wieder einen reizenden, höchst freundlichen Aublick, Der Jubel= Schützen-König hatte seineu Ehreuplabß in der Mitte der Haupttafel; vor {hu waren die Preis-Pokale aufgestellt.

Der für deu Jubel-Schüben-Köuig bestimmte Vecher 1st auch, als Kunstwerk betrachtet, einer besonderen Erwähnung werth und macht den hiesigen Hof-Lieferanten und Juwelieren Fribe und Fin=- ger, aus deren Werkstätten erx hervorgegangen, alle Chre. Auf den beiden Hauptseiten des Pokals befinden sich, in einer Art Nische, stehend die Bildnisse Friedrichs des Großen und Sr. Majestät des Königs in ganzer Figur aus massivem Silber, Auf der dritten und vierten Seite erblickt man eiue Fahne in emaillirter Arbeit, als Sinn- bild des Königlichen Geschenkes, welches dieses Jubelfest verherrlicht hat, und einen in Siber ciselirten Eichenkranz, in dessen Mitte die auf das Fest bezügliche Juschrift zu stehen kommen \oll. Ein Felsen in getriebener Arbeit frönt den Deckel des Bechers, - uud auf diesem hat ih ein preußischer Adler mit goldener Kroue Und ausgebreiteten Flügeln nietergelassen. Außerdem befinden sih auf dem Dedel, in ciselirter Arbeit, die Ansichten der Vorder = und Hinterfronte des ber- liner Schütßenhguses, so wie Embleme alter und neuer Waffen, wo mit auch die Mitteltheile des Pokals reich verziert sind. Auf dem Fuße des Pokals sind, in ähnlicher kunstvoller Arbeit, ein Scheiben stand, Vogelstangein, Zelte und Vüchsen angebracht.

Wir kehren nun zum Festmable zurück.

Der erste Toast, dem ein vou der ganzen Versammlung gesun genes Festlied nah der Weise: „Hei! Dir im Stegerkranz““, vorbe ging, galt Sr. Majestät dem ge, Ler Mae E Der Königin und dem gesammten Kong Hause Er wurde eingeleitet und ausgebracht durch Ober - Bürgermeister Krausnick, welcher in einigen kräftigen Worten darguf hinwies, dieses schöne Fest habe beute eigentlich erst dadurch seine Kroue e: halten, daß Se. Majestät es durch Sein Erscheinen auf dem Scieß- vlaße, iu der Mitte der Bürger - Schüben der ganzen Monarchie, zu verberrlichen geruht habe; die Huld und Guade, welche der König seinen, wie Er sich selbst geäußert, „in und unter deu Waffen treuen“ Bürgern bierdur bewiesen, babe die hohe Bedeutung dieser Jubel: tage nur noh mehr gehoben, die vornehmlich mit darin zu suchen sei, daß sih hier bei dieser seltenen Gelegenheit Alle von uah und fern als Bürger Cines Vaterlandes unter dem Schuße eiues Herrscherstammes freundlih die Hand gereicht, welchem Preußen seit Jahrhunderten seine Größe verdanke, und der, zum Heil und Segen der Nation, fortblühen möge für alle Jahrhunderte! Ein enutlofes jubelndes „Hoch!“ der ganzen Versammlung bewies, mit welcher Be geisterung dieser Wunsch aufgenommen wurde und welchen Wiederhall er in Aller Herzen fand, :

Den zweiten Trinkspruch leitete folgender Chorgesang, gedichtet von C. A, Schiemenyt, ein:

„Als der große König die Feinde geschlagen

Und wieder nah seinem Lande konnt’ fragen,

Da sprach er: „Es haben die Bürger gezeigt, Wie sich ihr Herz in Treue mir neigt,

1

„Sie haben meine Hauptstadt muthig beschüßt, „Zch seh?, daß die Waffe ihnen was nüßt ; „Drum stellt mir ohne alle Beschwer

„Jhre Schützen gil de sogleich wieder her.“

Wie gesagt, so gethan, und hundert Jahr Besteht dur Sein Wort jeßt die Schüßenschaar, Und was auch vergangen im Laufe der Zeit,

Sie besteht in Treue und Einigkeit.

D’rum schau'’n wir denn heute mit dankbarem Blick Auf unsern erhabenen Stifter zurü,

Fahnen wurden nach

S omutas den D Juli

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Blatt an, für Serlin die Erpedition der Allg. Preuß. Zeitung: Sehren-Sftraße Ur. 57. Inscrtions-Gebüßhr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Der's mit bellem Auge für wichtig erkannt, Den Bürger zu waffnen fürs Vaterland,

Ein Ehrendenkmal war für die Väter Sein Wort,

Auch den Enkeln bleib es dies fort und fort,

Das die Liebe und Treue zum Vaterland nährt,

Und dessen sil Jeder würdig bewährt.“

Nach dessen Schluß erhob sich der Bürgermeister Naun9n und erinnerte in ergreifender Rede a1 das, was Preußen Friedri ch dem Großen, dem erhabenen Wiederhersteller der Shüßen-Gilve, verdanke; feinem Andenken gelte vorzüglich auch dieses Fest, seinen Mauen sei dieses Glas geleert; sein Geist lebe fort und fort und ivalte unter uns in ewig dantbarer Erinnerung!

Arndt's „Was is des Deutschen Vaterland? ““ gab das Sig= nal zu einem dritten Trinkspruh auf das gesammte Deutsc= land, ausgebracht von dem Stadt - Syndikus Möwes; und diesem folgte ein vierter zum Wohle des Jubel-Schüßen-Königs und seiner Ritter, an welche der Vorsteher der berliner Gilde, Kaufmann Krug, einige herzliche Worte richtete. Mehrere andere Trinksprüche für die fremden Gilden, die Ehrengäste, die Stadt Berlin und ihre Gilde u. \. w. verhallten, unter dem Wechsel von frohen Lie- dern, zum Theil shou in dem zunehmenden Jubel des heiteren Mah=- les, weldies erst gegen 11 Uhr aufgehoben wurde. Schnell wurde der Saal geräumt, um dem Balle Plaß zu machen, welcher den arößten Theil der Gesellschaft noch bis gegen Morgen zusammenhielt.

Heute baben uns die meisten Gilden bereits wieder verlassen. Kir sind überzeugt, daß fie sämmtlich eine heitere, dauernde Ériune-= rung an ein Jubelfest mit zur Heimat nebmen werden, welches, in seiner Art \o selten, in seiner ganzen Anordnung so befriedigend, in elner Na@wirkung gewiß ein heilsames Moment für die Entwickelung und Stärkung eten Bürgersinues und echter Bürgertreue bleiben

\PILD.

Provinz Preußen. Zun der K önigsb. Ztg. vom 22. Juli liest mau: „Gestern fri) um 6 Uhr wurde die Hülle des ver- ewigten Geh. Raths Burdach auf dem altstädtischen Kirchhofe zur Ruhe bestattet, Den lebten, dringenden Wunsch des Verstorbenen, der eiu abgesagter Feind jedes leeren Prunkes war, ehrend, hatten die Hinterbliebenen die Beerdigungs-Frierlichkeit möglichst einfach ein- gerichtet; die Leiche wurde in einem mit s{warzem Tuche beschlage uen Sarge, der ohne alle Zierrath war, auf den Kirchhof getragen, und es folgten nur drei Kutschen, in denen die nächsten Angehörigen saßen. Allein troh der Ferien, troß der frühen Morgenstunde und des schledchten Wetters hatte sich eine beträchtliche Zahl von Verehrern des Verewigten auf dem Kirhhose eingefunden; es wucde vor, wäh rend und na der Einsenkung cin Lied gesungen, und als Herr Dia= fouus Laudien plößlich an die Gruft trat, das Vaterunser und den Segen sprechend, glänzten Thränen tiefer Rührung in den Augen aller Anwesenden, von denen ein großer Theil der arbeitenden Klasse angehörte.‘

Proviuz Schlesien. Die Schles. Ztg. enthält nachste- wende Bekanntmachung des Ober-Präsidenten von Wedell über das BVerbacken des russishen Roggenmehls :

„Es ist von mebreren Seiten die Klage ausgesprochen worden , daß der zur Abhülfe des Nothstandes sowobl für Rechnung des Staats, als von Privaten hierher geführte russisbe Roggen, so wie das russische Rog- genmehl, bei dem Verbacken nur Brod von schlechter Beschaffenheit liefern. Jch bringe daher die mir zugegangenen Anweisungen zum Verbacken dieses Mehles mit dem Bemerken hiermit zur öffentlichen Kemutniß, daß bei der Beobachtung dieses Verfahrens ein gesundes und sehr wohlschmeckendes Brod, wenn guch von etwas dunkler ‘Farbe, gewonnen worden ist.

N A Me l gien zum Verbacken des russischen Noggenmehls.

Gleichviel, auf welche Quantität Backstoff, nimmt man etwa 4 Pfd. Sauerteig, der mit ge sto ßenem Kümmel anugesrischt wird, zum Stellsguer, dies geschieht aber nux einmal, da dei Sauer sonst zu viel Schärfe be- fommt und si abfrißt, Dieser Stellsauer muß fest gemacht sein wie Weizeuteig, aber dagegen der GHrundsauer so weich wie möglich. Der Stellsauer muß aber nicht länger steben wie 7 Stunden und o eng als möglich gestellt werden. Auf 1 Eimer Grundsguer gieße man 3 Eimer Zu- guß und bat wohl zu bemerken, daß im Stellsguer, so wie im Grundsauer, lein Salz fommt, indem das Salz den Sauer \{hmierig und träge macht, Aucd muß man sich viel nach der Temperatur richten; bei großer Hiße Alles iemlic) kalt behandeln. Beim sein ausgebentelten Mehl steht der Stell- \guer 7 Stunden, Grundsaguer auch 7 Stunden, beim Schrotmehl Stell- sauer 7, aber Grundsauer 10 Stunden.

St. Petersburg, den 20. April 1847.

Auf secbs Quart lauwarmes Flußwasser in einem (Gefäß von 60 Quart (G§rdße werden 9 Pfund Mehl genommen, mit einer hölzernen Schaufel ge- rührt, bis der Teig steif wird. Das Faß bleibt 10 bis 14 Stunden stehen, mit cinem wollenen Tuche zugedeckt, bis der Teig zur Höhe des Fasses steigt, dann wird er zusammengestoßen und wieder 9 Pfd. Mehl zugethan, und so lange gekucetet, - bis der Teig von den Händen geht, worauf man das Faß zubindet und wieder 2 bis 3 Stunden stehen läßt, bis der Teig si noimals hebt. Erst daun kann derselbe zur Brodbereitung in den Ofen geschoben werden, Es is hier uur ein Verhältniß im Kleinen angegeben, ivas sid aber schr wohl auf größere Quantitäten berechnen läßt,

Stettin, den 11. Juni 1847."

Nach einer amtlichen Bekauntmachung des Magistrats in Ueg- nitz wird der von der Seehandlung in Empfang genommene russische Roggen au Bewohner der Stadt und Umgegend nut 15 pCt. Rabatt gegen den jedesmaligen mittleren Marktpreis verkauft, Händler sind aber von dieser Vergünstigung gänzlich ausgeschlossen. Der Ver- kauf geschieht Vormittag von 10 bis 12 Uhr. Um auch den weniger Bemittelten ein wohlfeileres Mehl liefern zu fönnen, hat der Magistrat von dem fraglichen Roggen eine Quantität mahlen lassen und das daraus gewonnene Produkt zwei Kaufleuten zum Verkauf übergeben. In der leßten Woche kostete von diesem Mehl der Ctr. 9 Rthlr. 26 Sgr., der { Ctr. 2 Rthlr. 28 Sgr., der 7 Ctr. 1 Réthlr. 14 Sgr. und der £ Ctr. 22 Sgr. Personen, welche von diesen! Mehle ge- baden haben, sprechen sich höchst zufrieden über den Erfolg aus und haben weder von Dumpfigkeit noch von anderen Uebelständen etwas verspürt. Nach jedem L: wird der neue Preis durch die dor=- tigen Blätter bekannt gemacht.

9 Jn Löwen wurde am 21. Juli auf dem Wochenmarkfte der Schef= fel diesjähriger Roggen bester Qualität für 2 Nthlr. E, und man hoffte am nächsten Markttage denselben noch billiger zu kaufen,