1847 / 227 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

. (A. Z.) Die Untersuchun- Königreich Württemberg; NL Die Zahl der in Prtiagestand Berschten, sib auf eiwa Gefan E im ge-

P e O en. N 400 mehr oder minder BerdähtEe eia vorzugswei e Gravirte und

enwärtigen Augenblick einige Caution nicht zu stellên vermothten. Auslánder, over solche erer ist zum Ober - Regieritngs - Rath im ernannt worden; er gehört dem sogenannten

Der Abgeordnete Ministerium ai linfen Centrum alle L

7 oßberzogthunm Baden. (F. J.) Man versichert,

échsten ‘Kammer ein Geseß über die Anlegung von öffent- daß de etraide - Speichern, wozu der noh nit vertheilte Rest des Hes Csri russischen Getraides die Unterlage bilden soll, vorgelegt O Auch spricht man von Maßregeln zum Schub der kleinen

E; da deren Uéeberhäufung zu allgemeinen Klagen über Ver-=

: siafeit führt. z dienstioigtei! f e Muster der württembergischen Anstalten neu ge-

ú bau-Schule am Fuße der alten Hochburg wird im Laufe ge hres abet E Oekonomie-Rath Reinhard, früher Pächter des Berkheimer Hofes und als praktischer Landwirt rühmlichst bekannt, hat außer der Direction der Anstalt den Pacht des Hof- uts unter billigen Bedingungen erhalten. Dieselbe i} vorläufig auf 9 Zögliuge berechnet, fann aber auf das Doppelte vermehrt werden.

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. (H. Z,) Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben am 13. August dem bis- herigen Kaiserl, österreichischen außerordentlichen Gesandten und be- vollmächtigten Minister am Großherzoglichen Hofe, Herrn Grafen Esterhäzy von Galantha, eine Audienz zu ertheilen und darin das Kaiserliche Schreiben, wodurch derselbe von dem hiesigen Hofe abbe- ráfen worden, entgegen zu nehmen geruht, Der Gesandte hatte hier-

auf die Ehre, zur Großherzoglichen Tafel gezogen zu werden,

Herzogthum Anhalt-Beruburg. (L. Z) Von der Landes-Regierung wurde vor kurzem die Landes-Feuerkassen-Rechnung auf das Jahr von Johauni 1846 bis dahin 1847 zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Aus derselben ergiebt sih, daß die Total=-Ver- sicherungs-Summe aller Gebäude des Herzogthums bis auf 5,703,556 Rtblr. (vor zwei Jahren betrug sie 5,323,748 Rthlr. und 1846 5,441,350 Rthlr.) angewachsen is. Entschädigungen für Brandschä- den sind 2515 Rthlr. zu leisten gewesen, während vor zwei Jahren nur die Summe von 1687 Rthlr. zu bestreiten war. Es is demnach erforderlih geworden, cinen Beitrag von 1 Groschen pr. hundert Thalcr der Versicherungssumme auszuschreiben. Auth eine summarische Rechnung über die Verwaltung der Civildiener - Wittwen- und Waisenkasse pr. Zahr 1846 i} in diesen Tagen bekannt gemacht worden. Diese weist leider ein Defizit von 2974 Rthlr. nach, da die gesammte Einnahme an ordentlichen und außerordentlichen Beiträgen, an Zinsen von außen- stehenden Kapitalien, Zuschuß aus Herzoglicher Kammerkasse 2c. nur 410,973 Rthlr., dagegen die Ausgabe für zu zahlen gewesene Pensio- nen an 96 Civildiener, 15 Prediger-= und 22 Schullehrer - Wittwen 13,947 Rthlr. ausmacht. Für ein so kleines Land, wie das unseripe, eine schr bedeutende Pensionslas. Glücklicherweise gewährt jedoch der Kapital - Fonts , welher von dem Justitute nah und nach ange= sammelt worden 91,818 Rthlr. noch einigen Rückhalt,

Fürstenthunr Schaumburg-Lippe. (L. Z.) Ein Pu- blifandum vom 13, Juli führt in unserem Land eine Fremdensteuer ein. Man hat nämlich für erforderli erachtet, daß diejenigen Fremden, denen im hiesigen Lande einen längeren Aufenthalt zu nehmen gestat- tet wird, ohne daß sie die Aufnahme in den Unterthanenverband er- wirken, in augemesscner Weise zum Mi tragen der öffentlichen Lasten herangezogen werden. Demzufolge wird denn die allgemeine Anord= nung getroffen, daß solhe Fremde, welche über ein halbes Jahr hier wohnen, alljährlich zu erneuernde Erlaubnißscheine zum Aufenthalte bei der Regierung erwirken und dafür die einzelue Person 1 Nthlr, die Familie 2 Nthlr. entrichten müssen. Nur die zu ihrer Ausbildung öffentliche oder Privat - Lehranstalten benußeuden Personen, so wie Dienstboten, Lehrlinge und Gesellen, desgleichen diejenigen, welche we- gen ihrer dienÿlihen Verhältnisse im hiesigen Lande einen nothwendiz gen Aufenthalt haben, sind ausgenommen,

Herzogthum Holstein. (B. H.) Bekanntlich is wegen der Volks\ammlungen in Kiel am 23. August und in Nortorf am 14. September v. J. dem Ober-Sachwalter Raben in Altona die Erhe= bung einer fisfalischen Anklage gegen fünf Mitglieder des nortorfer Comité’s, nämlich gegen den Eisenbahn-Direktor Tb. Olshausen und Dr. Lorenßen in Kiel, den Koogsbesiber Tiedemann zu Johannisberg, den Advokaten Wiggers in Rendsburg und den Husuer Rohwer jun, in Holtdorf, aufgetragen. Die in dieser Veranlassung entworfeuen Aunklageschriften sind in diesen Tagen zugleich mit einer Vorladung des holsteinishen Obergerichts zur mündlichen Verhandlung den An- geschuldigten mitgetheilt. Bis jetzt sind hier nur die beiden Anklage- schriften gegen Olshagusen und Lorenzen bekannt. Gegen Ols- hausen, welcher befanntlich vor der nortorfer Versammlung

ordnete vertreten, so fanden die beiden Leßteren bald in ihrer gleichförmigen Bildung und in der Gleichheit ihrer Juteressen und Pflichten, Gelder zu bewilligen, ein Mittel der Annäherung, so daß sie um dic Mitte des 14ten Jahrhunderts si zu einer Körperschaft vereinigten und die Organisation des Parlaments, wie es noch heute besteht, in ein Oberhaus und Unterhaus getheilt, vervollständigten,

Diese Theilung der Volksgewalten sicherte das freie Wachsthum der Kräfte aller Klassen M Nation. Denn sie \{huf die Form, in welcher jede Klasse, in ihrem Rechte geschügt,, ihre Besonderheit unabhäugig entwickeln konnte und doch_ ein Allen gemeinsames Ziel, das Wohl res Ganzen , anstreben mußte, Der hohe Adel behielt die Führung, vie Städte, A den Adel der Pi Vet ew M gev)aMt, folgten , und der Zwiespalt der Zn- teressen war vermieden, welcher 1n allen anderen Landern das Bürc zue Beine M Mde Pir 1Yen Be uuter dem Aiteinl Leibe ‘Namen der Gemeinen des Landes mit dem niederen Adel verb | Städte sich nicht in ihrem Stölze und in ihren Shierilea D V ba Aristokratie beeinträchtigt; man ertrug die Suyperiorität verselben geduldig weil man nicht darunter zu leiden haite; man strebte nicht nah Gleichheit, weil man die Freiheit besaßz es handelte sich nicht um den Rang, sondern um das Necht. Deshalb isolirten die Städte fo auch nicht, sondern schritten mit Gn Mole uer wobargauihrien e aje des aas als ein nothwendiges Glied des Ganzen vorwärts und konnten in \yäterer Zeit, als ihre Macht und Reichthümer ihnen den Haupt -Cinfluß gewonnen hat- ten, die S Freiheiten V Ten reit cls g so e die an dur ihre feste Organisation die alten reiheiten im Mittelalter gegründet atten. h Das ganze Räthsel der Macht Euglands liegt in dieser Eigenthümlich- feit seiner Siaatsbilbung; dieselbe gestattete die vollständige Entwickelung aller individuellen Kräfte der Nation und vereinigte diese in bestimmten wöhlorganisirten Klassenz die Coalition dieser Klassen aber im Parlamente des ganzen Landes gab den Bewegungen der Negierung einen so mächtigen Naorutt, einen so einheitlihen Ausdruck des nationalen Strebens und * darum eine so unwiderstehliche Triebkrast zum Fortschritt, wie sie anderswo nicht gefunden wurde. Jn den festen Formen des Verfassungsgebäudes ent- videlte si der politische Charalter der Nation mit einer Nüchternheit, einer

ähigfeit und Energie des Willens, wie sie heute noch das englische Volk

auszeichnen,

1642

am 1. Sepetember verhaftet und nach Rendsburg gebracht, und erst im Oktober durch ein Erkenntniß des Ober-Appellations- Gerichts wieder in Freiheit geseßt wurde, welcher also in Nortorf gar nicht anwesend E beantragt der Ankläger, daß dersclbe „wégen der ihm zur Last fallênden, zur Widerseßlichkeit gegen die Staats-Regie- rung aufreizendeit Vorschläge und Aeußeruitèn, sowohl in kiter am 23. August 1846 in“ Kiel abgehaltenen 6fféntlithen Versammliuig, als auch in den die Vorgänge zu Nortotf vom 14. September 1846 vorbereiteliden Privat-Versammlnigen und der dadur von ihn be- gangenen Verbrêthen: des Ungehorsams gegen Geseh und Obrigkeit, der Verleitung Anderer zum Ungehorsam gegen Geseß und Obrig- feit, der Aufreizung des Volkes zur Widerseblichkeit gegen die Polizei-Gewalt und zur Unzufriedenheit, Widerseßlichkeit und As= sociatión gegen die Staatsregierung, zu einer zweijährigen Festungs- strafe des zweiten Grades zu verurtheilen sci.“ Gegen Lorenßen da- gegen ist folgender Strafantrag gestellt; „Das Obergericht wolle für Recht erkennen, daß der Angeklagte wegen strafbarer Veranlas= sung ter am 14. September 1846 in Nortorf und Neumünster statt- gehabten Vorgänge, und der dadurch ihm zur Last fallenden Ver= gehungen des Ungehorsams gegen Geseß und Obrigkeit, und der Berleitung Anderer zum Ungehorsam gegen Geseß und Obrigkeit, o wie wegen des ihm zur Last fallenden Versuchs der Aufreizung des Volkes zur Unzufriedenheit, Widerseblichkeit und unerlaubten Association gegen die Staatsregierung, mittelst Abfassung einer zur öffentlichen Vor=- lesung gebrachten, an die shleëswigshe Stände - Versammlung gerich= teten Adresse, zu einer achtzehumonatlichen Festungsstrafe des zweiten Grades zu verurtheilen fei. Gegen beide Angeklagten wird auch Erstattung der Untersuchunaskosten, so wie der Kosten des fiskalischen Prozesses, beantragt. Die Klage-Libelle gegen Tiedemann, Wiggers und Rohwer sind noch nicht bekannt, indeß werden dieselben im All- gemeinen mit der Klage gegen Lorenßen übereinstimmen. Die Ter- mine zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung dieser fünf An- flagen sind noch nicht angesetzt, werden aber bestimmt im lebten Quartal dieses Jahres sein.

Frankreich.

París, 12. Aug. Die Königliche Familie is wohlbehalten in Eu eingetroffen und dort von den Behörden begrüßt worden. Die Patrie will bestimmt wissen, daß in dem leßten Minister-Rath, in welchem der König präsidirte, der Herzog von Aumale bereits zum General - Gouverneur von Algier ernannt worden sei, und daß die betreffende Königliche Verordnung nächstens erscheinen werde,

Zu Florac is Herr Daudé von 146 unter 152 Stimmen zum Deputirten gewählt worden; Herr Sabatier, der konservative Kandi- dat, zog sich zu Anfang der leßten Abstimmung zurück,

Der National meldet, daß die En vohner von Mans zu ihrem Wahlreform-Baukett den 10. August gewählt. „Diese Wahl ‘““, be- merkt dazu das heutige Journal des Débats, „ist bezeichnend ge- nug, und man sicht, was die Patrioten von Mans an unserer Ver= fassung reformiren wollen. Die Patrioten vou Maus sind wenig=- stens gufrichtigz sür sie bedeutet die Wahlreform die Reform des Throns und den Umsturz der Monarchie. Andere Versammlungen sollen, wie man sagt, am 21. September, dem Jahrestage der Pro flamirung der Konvents-Republik, stattfinden, Es wird nicht gesagt, ob auch am 2. September ein Bankett veranstaltet werden soll. Das wäre doch nöthig, damit alle Meinungen bei dem großen Wahl- reform- Baukett vertreten wärenz “uad überdies stehen diese Jahres- tage mit einander in engem Zusammenhang: der 10. August sührte zum 2. September, wie der 2. September zur Republik !“/

Herr Warnery hat; in der Patrie wieder einen langen Brief publizirt, worin er sih gegen die ihm gemachten Vorwürfe der Ver= leumdungssucht vertheidigt und den Justiz = Minister von neuem an-= greift, Hierauf erklärt der Moniteur: „Hérr Waruery wieder= holt, daß die Verurtheilung, welcher er (in einem früher gegen ihn anhängig gemachten Diffamätions-Prozeß) unterlegen, durch ein Mit- glied der ¿Familie des Justiz - Ministes veranlaßt worden sci, Dieser Behauptung ist bereits aufs bestimmteste widersprochen, Sie ist ganz ungegründet. Dem Minister ist weder die Person bekaunt, die Herr Warnery verleumdete, noch. Herr Wgrnery. felbst.“

Dem Droit zufolge, hätte Herr Teste, der sich noch in der Conciergerie befindet, eine Birtschrift an den König um Erlassung der ihm vom Pairshofe auferlegten Geldstrafe von 94,000 Fr. gerichtet, der Ministerrath aber, dem diese Petition soglei vorgelegt worden, den Beschluß gefaßt, daß“ kein Grund zu einer solchen Ausübung der Königlichen Gnade vorhauden sei. Vor einigen Tagen soll nun Herr Teste den größeren Theil jener von ißm als Bestehung empfangenen Summe, zu deren Erstattung er vom Pairéhofe verurtheilt worden, in die Kasse der pariser Hospitäler gezah!t haben. Der Corsaire er- zählt: „Tesle, dessen Zustaud noch immer höchst beunruhigend ist, hatte als Minister einem Gewerbtreibenden, an den er später niht mehr dachte, ein sehr einträglihes Geschäft zugewendet, Aus Dankbarkeit hat dieser nun die dem Ex - Minister auferlegte Geldstrafe bezahlt, und man mußte ihn zwingen, auch nur einen Empfangschein darüber anzunehmen.“ /

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Aber die vollständige Ausbildung dieses Charakters sowohl wie die Wirksamkeit der parlamentarischen ZJnstitutionen waren nur das lang]ame Werk der Zeit, Die Sitten des Mittelalters standen im Wider pruch mit seinen Geseßenz die Menschen waren nicht gewöhnt, nach De N sondern nah Eingebungen der Leideaschaft zu handeln, so sehr Dit Na Ie die Statuten, die Beschlüsse der Parlamente die Willkür Pernam so wollte doch Niemand, willig die Zügel der Ordnung dulden I ent Geseße sid unterordnen. Blutige Kriege famen über England, E i aus den Konfliften der drei-Gewalten im Staate enlstanden. D de V idel G, cine Zeit zum Siege uud tyrannifirte das Laud, zuerst der M a rh 1 L rend der Kriege der beiden Rosen, dann das Königthum Ub M mit Heinri V, cüdlih die Gemeinen während der Nepu Mi h die Shwäche oder dik Leidenschaft der Menschen ues M Bir e der Justitutionen des“ Landes wohl aufheben, aber *Billfürbe rant ten, und so lange sie bestanden, blieb deshalb auch Me i Ler haf nur temporair, nur geduldet, uicht geseßlich begründet. e E Be och eine Revolution nôthig, unt das Werk zu vollenden, suelces tf arone ange- fangen hatten. Viesekben gaben England das Funodamen G Znstitu- tionen, es blieb noch übrig, ihm die wirkliche G zu ge H und diese schwierige, große und! glückliche Aufgabe lag den Gemeinen ob, nachden die Tudors die Macht der hohen Aristokratie gebrochen oder wenigstens ihren Uebermuth gebändigt hatten. Die Bill of Nights war die uner- läßliche Ergänzunz det Magna Charta und die Frucht der Revolution vón 1688. i

„Diese Revolution, rr Keightley, am Schlusse des umfassend- sten Abschnittes seiner Bestbhte ves Zeitalters der Stuari's, „machte dem Kamyfe ein Ende, welcher seit der Regierung Johanns zwischen der Krone und dem Volke hon England geführt worden war. Wir sahen, wie die Barone und die Gemeinen der Willkür der Plaäntagenets verschiedene Schranken anlegtenz als aber die Macht der Barone ins Sinken gerathen war, erhob \ich die Krozte, von dem Zwange beficit, mit erneuerter Kraft unter den Tudors, Die Stuarts, welche geringere Fähigkeiten besaßen und mit einer fur{htbaren Opposition zu kämpfen hatten, suchten die Gewalt, die sie angeerbt, aufrecht zu erhalten z die Folge davon tvar ein Bürgerkritg, die Vergießung Königlichen Blutes auf dem Schaffot Und eine militairische Géwaltherrschaft." Durch Erfahrungen nicht weiser gemacht, bemühten sich

die wieder eingèéseßten tuarts, ihre Gewalt von allen verfassungsmäßigen

y4 dd

Gestern Abend verursachten die Fabrik - Arbeiter einen Tumult in der Vorstadt Antoinez eine Möbel - Fabrik wurde zerstört.

Großbritanien und Irland.

London, 11. Aug. Jhre Majestät die Königin hielt gestern in Osbornehouse eine Geheimeraths - Sißung, welher Lord John Russell mit sechs anderen Ministern beiwohnte, und worin die Pro= rogation des Parlaments bis zum 12. Oktober angeordnet wurde.

Das Ergebniß der fortgeseßten Wahlen stellt sich heute auf 300 Liberale, 94 Peeliteu und 173 Schußmänner, im Ganzen auf 567 Wahlen. Es finden sich unter den leßten wenige von Jnteresse. Jn Derbigshire sind die beiden Konservativen, Sir W. Wynn und Herr W. Bagot, in Ost-Surrey die beiden Liberalen, King und Alcock, gewählt worden. Jun Jiland fallen die Wahlen mehrfah zu Gunsten der Repealers aus, do sind auch sowohl für die Grafschaft, als für die Universität Dublin Protectionisten, darunter der bekannte Recor= der, Herr Shaw, gewählt worden.

Das russische Geschwader, welhes in Portsmouth lag, is heute nah Kronstadt abgesegelt. Se. Kaiserl. Hoheit der Großsürst Kon= stautin befindet sih an Bord desselben.

An der londoner Kornbörse. wurden heute Morgen wieder zwei bedeutende Fallissements gemeldet, nämlich die beiden Firmen Co= ventry und Sheppard und King Melvil u. Comp. Die Messe soll bei jeder ungefähr 200,000 Pfd. betragen.

Gestern i} das Kriegsdampsschif} „„Geyser““ von St. Michaels in Portsmouth angekommen. Es hat zu der Schiffs-Abiheilung ge- hört, welche nah den Azoren abgeschickt worden war, um dort das Regiment der Königin von Portugal wieder herzustellen, was ohne alle Schwierigkeiten geschehen ift. E

Der Courrier de la Plata, ein in Montevideo erscei- nendes Blatt, meldet am 28. Mai den Abschluß eines Waffenftill= standes mit Oribe. Der Vorschlag dazu is bekanntlich von den Be=- fehlshabern der französischen und englischen Escadre im Platastrome ausgegangen, Die Uebereinkunft, so wie sie von Oribe angenommen wurde, ist folgeude: 1) Die kriegführenden Parteien bleiben im Bea si der von ihneu offupirten Stellungen ; 2) sie verhandeln mit ein- ander uur durch Vermittelung von Parlamentairen. 3) Feindselig- feiten treten nit eher wieder cin, als nahdem vier und zwanzig Stunden zuvor der Waffenstillstand gekündigt ist. Die Regierung von Montevideo hat in Folge dieser Convention die erforderlichen Befehle nah Colonia, Maldonado und allen von ihren Truppen be- seßten Punkten expedirt. Am 28sten war 1n Montevideo das Ge= richt im Umlaufe, daß General Oribe allen seinen Gefangenen die Freibeit gegeben habe,

Belgien.

Brüssel, 13. Aug. Der Moniteur bringt in einem Sup- plement vom gestrigen Datum die Königlichen Verordnungen, mittelst deren das neue Kabinet ganz so zusammengeseßt wird, wie es be- reits gestern gemeldet worden. Das gleichzeitig in diesem Blatt ver= öffeutlihte politische Programm dieses Ministeriums lautet:

„An dem Augenblick, wo eine neue Politik die Führung der öffent- lichen Angelegenheit leiten soll, sind wir dem Lande es schuldig, die allge- meinen Grundlagen, auf denen das Kabinet sih gebildet, zu seiner Kennt- niß zu bringen. An die Spige seines politischen Programms hat das Mi- nisterinm in bestimmten Ausdrücken den Grundsaß der Unabhängigkeit der Staatsgewalt in allen ihrcn Graden stellen wollen, Der Staat ist weltlich, Es kömmt wesentlich darauf an, ihm diesen Cha- rafter flar und fest zu erhalten und in dieser Hinsicht die Bewe- gung der Negierung überall frei zu machen, wo sie behindert sein tonnte. Andererseits aufrichtige Ehrerbietung für den Glguben und die Dogmen, Schuß für den Beruf des geistlihen Stan- desz Gerechtigkeitund Wohlwollen für die Diener der Kulte, wenn sie innerhalb des Kreises ihrer religiösen Wirksam- feit sih bewegen. Dieser doppelte Grundsay bildet, im Einklang mit dem Geist unserer Verfassung, die Hauptgrundlage und gleichsam den Auê- gangspunkt der neuen Verwaltung. Er wird in allen geseßgebenden und administrativen Handlungen, wo er sich zeigen muß, und besonders in Utt- terrihtssachen, seine Auwendung erhalten. Die _Mitglieder des Kabinets haben sich eben so über die vier folgenden Fragen geeinigt, die sie den Kammern vorlegen wollen : 1) Universitäts - Prüfungs - Jury z; Ver- scärkung der Cinwirkung der Negierung auf die Ernennung der Mitglié- der dieser Jury, folglich Veränderung der gegenwärtigen Ernennungsart. 2) Abstellung der schlimmen Wirkungen des Gecseßes, wodurch die Genein- den zerspalten werden, und Rücklehr zu dem durch das Gesey von 1836 aufgestellten Wahlmodus, 3) Die Vesugniß zur Wahl von Bürgermeistern auch außerhalb des Gemeinde - Naths soll nur auf dahin lautendes Gut- achten der permanenten Deputation ausgeübt werden. Da der Gebrauch dieser Befugniß überdies auf Ausnahmefälle beschränkt wird und nur ein administratives und uicht ein politisches Juteresse zum Zweck hat , so wird das dahin lautende Gutachten der Deputation hier eine gute Verwal- tungsregel. 4) Die Hinzufügung der Kapazität zu den Wählerlisten gehört auch zu den Absichten des neuen Kabinets; wohlverstauden, daß es sich nur von den offiziell anerïannten oder Lbestallten Kapazitäten handelt, Sie würden den Geschwornenlisten entnommen werden, Bei der Zusammen- seßung der Kammer, wie sie aus den Wahlen vom 8. Juni hervorgegangen, mit den festen Grundsäßen und redlichen Intentionen, welche die neue Ber= waltung mitbringt, bei dem aufrichtigen und gründlichen Beistand, der ihr von

Eins{ränkungen frei zu machen, und hätten sie die National-NReligion un- angetastet gelassen, so möchten sie vielleicht noch lange die Freiheiten der Nation mit Füßeu getreten haben; aber Ja:ob in seiner Verblendung ver- suchte die Kirche zu stärzen, und die Nation stand auf und verjagte ihn vom Thrcene. Denn tie sehr auch Manche sich bemühen mögen, sich selbs durch {chöne Nedensarten zu täuschen, so war dies der wi kliche Stand der Sacje. Jakob dankte nicht ab, er wurde vertrieben; und das Haus Braunschweig sigt jezt auf dem Throne durch die Wahl der Nation und nicht vermöge erblichen Nechts. Die Reihe der Nachfolge wurde unter- brochen, als Wilhelm lil, den Thron bestieg; das unveräußerliche Recht war zu Ende, jedoch die Monarchie mit ihrer Machtvoollkemmenheit blieb unangetastet.“

Die Nevoolution von 1638 bildet einen natürlichen Abschnitt in der Geschihte Englands. Mit ihr is der Jah: hunderte lang- Kampf zwischen Königthum und Volk entschieden, und der Vertrag, welchen die Barone in der Magna Charta mit Johann ohne Land abschlossen, durch die Bill of Rights auf solhe Grundlage gestellt, daß nunmehr die freie und sebst- ständige Entwickelung der beiden Elementargewalten des Staates, inuerhalb der festgestellten Gräuzen vor sih_ gehen konute. Es war erin mühe - und dornenvoller Weg, den das englische Staatsleben durhzumachen hatte, che es auf diesem Punkte anlangte; denn wie cinfah ursprünglich die Verhält- nisse waren, welhe das Staatsgrundgeseß der Eroberung schuf und die Magna Charta geseglih bestätigte, so konnten sie doch in ihrer Neinheit nicht eher zur Geltung kommen, als bis die Nohheit der Sitten gemildert, die Leidenschaften gedämpft, der Sinn für Ordnung und Gesezlichkeit géè- weckt war. Der gerade Weg führte von der Magna Charta unmittelbar zur Bill der Rechte z aber die Natien verirrte sich; die Uebergtiffe des hohen Adels wurden zur Zeit der Kämpfe der beiden Nosen, der Hauser York und Lancaster , so ausschweifend und maßlos, daß das Königthum seine Stel- lung verlor und der Willkür der Barone preisgegeben wurde, welche Könige nah Belieben éin- und absezten, wogegen gleich darauf die Tudors wieder das Königthum zu einer sto verfassungswidrigen Stellung erhoben, daß die Macht des Adels darüber zu Grunde ging und die Freiheiten des Volks mit Füßen getreten wurden. Gleich ungescglich und verfassungswidrig wa- ren die folgenden Verhältnisse, welche die erste Revolution von 1648 her- beiführten , als ber dur die Neformation geweckte religiöse und politische Fanatismus die höchste Gewalt des Staates guss{hließlih in vie Hände

vét Roe veisptöcén if, \{heint éin étüste? und bauêtnber Ziviespält zwischeit dém Mitistétim ünd bér einén ober ätntbéreh Kaminer icht zu befürchten, und wird die Eintracht ünkér den gröoßèn Staätsgewälten üiht gestört werden, Wenú die Régierunc e ewicht auf bie Entwickelung des politischen und nationalen Géiste legt, éin sie den geistigen und sittlichen Juteressen ihrén ethabeiten Rang erhalten till, so ist sie niht minder von der großen Rolle durchdrungen, tvelche die üäteriellen Jnteressen n der belgi- Wien Politik spielen müssen. Diese Juteressen erheischen Sicherheit und Festigkeit zu ihrer Blüthe, Das Kabinet wird sich ünablässig mit den zur Sicheriing, Versöhnung und Entwickelung der verschiedenen Eleinevte des Gemeinivobls ge-igneten Mitteln beschäftigen. Die Finanzlage tes Landes wird ‘vor allen Dingen die Aufmerksainkeit des Ministeriums in Anspruch néhnei. Es ist entschlossen, das Gleichgewichtin den Budgets zu sichern und zu er- haltén. Das Kabinet wird nicht durch unzeitige Aenderungen ín der Zoll- geseßgébüng eine Störung in unser staatswirthschaftliches System bringen. Es wird sich in der Negel neuen Erhöhungen der Tarife widerseßen und därauf bedacht sein, in Bezug auf die Lebensmittel éin freisinniges System geltend zu mahen. Die Geseßgebung von 1834 über das Getraibe wird niht wiedethergestellt wèrden. Wir wollen das Heil des Akèrbaues nicht in der beweglichen Stufenleitér oder in Erhöhung der Zölle suchen, Er bedarf eines wirksaméren Schußes. Diesen Schuß wird er erbalten. Die Aerbau - Judustrie geht vermöge der Mannigfaltigkeit ihrer Arbeiten und des unermeßlichen Nuyens ihrer Erzeugnisse allen andèêren voran, Sie hat das Recht, auf thätige unnd anhaltende Fürsorge der Regierung zu zählen. Beseelt von dem Gefühl gleich vertheilter Gerechtigkeit gegen alle Jnter- esen und alle Klassen der Gesellschast, glaubt das Kabinet, daß das Au- genmerf und die Wirksamkeit der Regierung sich besonders auf das mate- rielle und moralishe Wohl der dürftigen und arbeitenden Klassen tihten nüssen, Jn dieser Beziehung muß die Lage der flämischen Bevölkerungen den ersten Plaß in ihren Sorgen und Maßregeln einnehmen. Es is unmöglich, faltblütig das Elend zu betrachten, in welches mehrere Bezirke dieser einst so blühenden Provinzen gerathen sind, Sic müssen aus diésem Verfall emporgehvben werden. Flanderns, um die Ehre des Landes und der Régierung, Das Land till, und wir wolléèn für dasselbe, Ordnung und Ruhe verbunden mit freier Ausübung und weiser Entwickelung unserer Justitutionen, Fern von úns is der Gedanke an eine reactionaire, engherzig parteiliche Ver- waltúng, Sie soll wohlwollend und gerecht sein gegen Alle, ohne Unterschied der politishen Meinung. Wie wir von den Beamten strenge Erfüllung ihrer administrativen Pflichten fordern, so werden wir auch über Sicherung und Achtung ihrer Rechte wachen. und Hingebung in ihrer Pflichterfüllung werden für sie stets die besten An- sprüche auf Empfehlung bei der Regierung äbgeben. Eine schwathe und lässige Vertvaltung wäre unheilbringend für das Land. Alle gute Bürger verlangen, daß die Verwaltung stark und fest sei. Diese Stärke und Festig- feit muß die Regierung, wie zu einer andèren Zeit gesagt wmde, in voll- fommener Einheit der Absichten und Handlungsweise finden, in ihrer Mäßigung, in ihrer Unparteilichkeit, in einer sicheren und lovalen Haltung, in ihrer aufrichtigen Achtung für all’ die edlen Grundsäße unserer Verfassung, in ihrer innigen Hingebung für den König und die Nationalität. Eine Regierung, | iht loyal von ihren Agenten unterstüzt würde, könnte nicht hoffen, in dem ganzen Umfang ihrer Pflichten und ihrer Verantwortlichkeit ‘das Gute zu vollbringen und tas Böse zu unterdrücken, Dies sind die Grundsäye, dies die Gesinnungen der neuen Verwaltung, Erfüllt von dem lebhaften Wünsche, das Land auf der Bahn aller weisen und wahren Fortschritte vorwärts gehen zu sehen, glaubt sie niht, Alles verbessern, Alles vervoll- fommnen, Alles ändern zu können. Sie weiß, daß die Reformen nur dann, wenn Erkenntniß sie erleuchtet und Erfahrung sie reift, Aussicht auf Leben und Dauern haben. Es bedarf dazu der Zeit und des Maßes. Die Auf- gabe, welche wir übernehmen, is von naheliegenden Schwierigkeiten umge- ben. Andere können sich vielleicht erst in der Zukunft zeigen. Diese Schwie- rigkeiten aber haben uns nicht zurückbeben lassen. Werden wir im Stande sein, sie zu besiegen, Es wäre Anmaßung, dies zu versprechen, Nur für Eines wagen wir uns zu verbürgen: für aufrichtige und unermüdliche Hingebung an das Gemeinwohl des Landes. Möchten uns zur Erfüllung unseres Werkes alle Männer von Herz, Erfahrung und gutem Willen ihre Hülfe leihen.

Ch, Nogier, Minister des Innern,

von Haussvy, Minister der Justiz.

von Hoffschmidt, Minister der auswärtigen Angelegenheiten.

Veydt, Minister der Finanzen.

Baron Chazal, Minister des Krieges.

Frere-Orban, Minister der öffentlichen Arbeiten,“

Der Minister des Königlichen Hauses hat den Direktor des Mu- seums, Herrn Jobard, benachrichtigt, daß ter König mit Vergnügeu die Widmung dcs Werkes annehmen werde, welches derselbe so eben über die belgische Gewerbe - Ausstellung herausgiebt. Dagegen hat der Minister des Jnnern ihm angezeigt, daß ihm die Kosten der in- dustriellen Reise, die Herr Jobard nach dem südlichen Frankreich, der Lombardei, der Schweiz und dem Elsaß gemacht, nicht erstattet wer= den könnten,

Die leitende Kommission der Gewerbe =- Ausstellung hat an die Gouverneure der Provinzen 1827 Lose zu der von ihr eröffneten Lotterie versaudt,

Gerichts- Verhandlungen wegen der polnischen Verscywörung.

Berlin, 14. Aug. Die Sibung, welche um 8 Uhr begann,

wurde durch die Reden des Syndikus von Pokrzywnik, als Verthei-

der Gemeinen gelegt und Königthum und Volk gleich weit von dem gera- den Wege der Verfassung sich hatte entfernen lassen. Wenn die englische Siaatsbildung, wie es häufig geschieht, anderen Ländern zum Mustec und zur Nachahmung aufgestellt wird, so begegnet man gewöhnlich einem Fundamental - Jrrthum, der aus dem Mangel einer rihtigen Würdigung der besonderen nationalen Verhältnisse der beiden ver- glichenen Länder entsteht. Unter diesen besonderen Verhältnissen steht die eigenthümliche Bildung des Königthums obenan, Das Königthum in Enaland ruht auf einer durhaus anderen Grundlage, als in den meisten Lä1.d2rn des Kontinentsz es leitet seine Gewalt nicht aus einer ihm eigenthümlichen absoluten Machtvollfommenheit, sondern aus cinem zuerst durch stillschwei- gendes, dann durch urkundliches Uebereinkommen bestimmt ausgedrückten Vertrage mit dem Volke her und kann deshalb nur durch die strikte Auf- rechterhaltung dieses Vertrages sich und das ganze Staatsleben gesund und entwickelungsfähig machen. Eine Nachahmung der englischen Staatsbildung ohne solchen Vert-ag ist cin Unding und müßte dasselbe Unheil herbeiführen, tvelches über Cnz!/and hereinbrah, als die Stuarts mit solchem Vertrage die Nachahmung des kontinentalen Königthums versuchten. Das englische Volk übte von jeher, nicht, wie Herr Keightley meint, erst seit der Revolu- tion von 1688, das Recht aus, seinen Thron selbst zu besetzen, ‘und es achte sich dies Recht durh die Magna Charta sogar \chrifilih aus. chon nach dem Tode Wilhelm's des Eroberers verlich die feudale Aristo- kratie, welche damals noch das Volk allein vertrat, den Thron an Wilhelm den Rothen, mit Hintenanseßung des älteren Bruders Robert, Herzogs der Normandie; nach Aussterben der männlihen Nachkommen des Eroberers entschied sie sich aus freier Wahl für die Descendenten der weiblichen Linie und seßte später Johann, Eduard 11., Richard 11, Eduard IV., Heinrich V1, ab, als s ihren geseplichen oder ungesezlichen Zwecken nicht entsprachen. Das englische Volk hat sich das Recht der Kriegserklärung gegen den eige- nen Herrscher beigelegt, wenn dieser den Vertrag mit der Nation nicht er- füllt, und es vertrieb zum zweitenmale die Stuarts, die es nah wieder- erlangter Nüchternheit von seinen republikanischen Ertravaganzen wieder cin- gesept hatte, als diese keine Besserung zeigten. Die Revolution von 1688 welche diese leßte Umwälzung bewirkte und dem Lande endlich seine natur- gemäße und gescblih ausgeprägte Staatsbildung gab, nennen sie die „glor- reiche‘’, aber sie is eben nur glorreich für Englaud, und es steht der deut- hen Geschichtschreibing nicht wohl an, wenn ciner ihrer Heroen die Ge- schichte dieser Nevolution schreibt mit pifanten, gesuchten Beziehungen auf gegenwarnge Zustände anderer Länder, : 3 Das Géêschithtsverk Keightle9"s offenbart uns nun zwar nicht diese

Es handelt sich dabei um die Ehre |

Tüchtigkeit, Rechtschaffenheit |

welche |

1643

biger des von Poleski und Cielsborf, des Ober-Landesgerichts-Rath Crelinger, als Vertheidiger des von Räbkiewicz, und des Auditeur Voß, als Vertheidiger des von der Bach-Lewinski ganz in Anspruch genommen. Sämmtliche Vertheidiger trugen darauf an, ihre Klien= ten des Hochverraths nicht für schuldig zu erklären, insbesondere bat noch der leßte Vertheidiger , den von der Bach - Lewinski sofort der Haft zu entlassen. :

Der Staats-Anwalt beschränkte si darguf, Einiges zur Neht- fertigung der in den Vertheidigungsreden angegriffenen Beamten, welche die Voruntersuchung geführt hatten, zu sagen,

Die Neform des Schulwesens der freien Stadt Hamburg.

Berlín , 15. Aug. Die Tagesblätter haben seit einiger Zeit viel über eine von dem Rathe der freien Stadt Hamburg brabsich- tigte Verbesserung des dortigen Schulwesens berichtet, ohne jedo über deren Veranlassung und Ziel Genaueres mitzutheilen. Jeßt lie- gen die von dem Rathe an die erbgesessene Bürgerschaft rüsihtlich dieser Angelegenheit gestellten Anträge mit ihren begründenden Er- läuterungen ausführlich im Drucke vor. Sie sollen zwär von der leßtgenannten Corporation verworfen sein und werden demna, we- nigstens iu ihrer ursprünglichen Gestalt, nicht ins Leben treten, bieten jedoh auh so noch hinsichtlich des Elementar-Schulwesens des Ju- teressanten genug dar, um eine kurze Mittheilung über ihren Jnhalt zu rechtfertigen. : | i

Mit Ausnahme einiger wenigen Kirhshulen und der Realschule des Johauneums hat Hamburg bis jeßt nur Privatschulen. Die- selbe Einrichtung hat bekanntlich vor nicht langer Zeit au noch in meh- reren größeren Städken, namentli in Berlin, bestanden. Manu is hier aber bereits zur Errichtung von öffentlichen Schulen übergegan- gen, und auch in Hamburg hat man sih der Anerkennung großer Uebelstände, welche aus der bisherigen Loclösung des Schulwesens von dem Geweinwesen erwachsen, niht entziehen können. Der frag-

| liche Bericht des Raths erkennt die nachtheiligen Folgen der freien

Konkurrenz im Unterricht, die Abhängigkeit der Privatschullehrer von den oft unbegründeten und si{ch widersprechenden Anforderungen der Aeltern, die Unsicherheit ihrer äußeren Stellung und die daraus un- vermeidlich entstehende Unlust an ihrer Berufsthätigkeit ofen an. Gleichwohl hat derselbe si nicht entschließeu können, die Einrichtung von öffentlichen Stadt-Schulen anstatt der Privatschulen zu empfehlen. Er is der Meinung, daß die beregten Nachtheile der leßteren doch mehr nur die Lehrer persönli treffen, und hält es für bedenklich, ein Geschäft deshalb für Nehnung der Staatskasse zu übernehmen, weil es im Juteresse derer liege, die cs bis dahin betrieben haben, Für das Gemeinwesen scheint es ihm in vieler Beziehung vortheilhaf=- ter zu sein, die Privatschuleu beizubehalten. Einmal fönnten diese leichter als Staatsschulen dur verschiedenartige Einrichtung der Ver- chiedenartigkfeit des Unterrihts-Bedürfnisses Befriedigung gewähren ; so= dann ließen sie den Aeltern volle Freiheit in der Wahl derjenigen Schu= len, welche ihnen für ihre Kinder am geeignetsten erschienen, während die- selbeu bei Errichtung von Staatsschulen nothwendig (7) an eine be- stimmte Distrikts\chule gebunden sein würden; Privatschulen brauchten

| ferner, wenn ihre Lehrer den an sie zu machenden Anforderungen

nicht entsprächen, auch nicht besucht zu werden, währeud Staatsschu= len, eben weil sie zugleich Distriktsshulen sein müßten, einer entspre- henden Anzahl von Kindern immer einen mangelhaften Unterricht ge- währen würden, sobald bei der Anstellung ihrer Lehrer ein Mißgriff vorgekommen seiz weiter erfordere die Leitung eines Staatsschul- wesens ausgezeichnete Schulvorstände, und dazu seien in einem so klei- nen Staate wie Hamburg die geeigneten Männer s{werer zu finden; endlich würde die mit der Einrichtung von Staatsschulen eintreteude Noth= wendigkeit der Herstellung vou Schul-Lokal-n und Lehrer=Wohnungeu, so wie der Aufbringung von Lehrer - Besoldungen, einen pecunigiren Aufwand erheischen, der durch den Ertrag des etwa einzuführendeu Schulgeldes bei weiten nicht werde gedeckt werden.

Hiernach hat der Rath der Stadt Hamburg von einer Verwand- lung der Privatschulen in öffentliche Anstalten absehen und seine Aufgabe auf möglichste Verbesserung des bestehenden Privatschul- wesens beschränken zu müssen geglaubt. Die zur Erreichung die- ses Zweckes von ihm vorgeschlagenen Mittel sind einmal eine tüch- tige Aufsicht über die Schulen, sodann eine gründliche Vorbildung der Lehrer, endlich eine möglichste Sicherstellung ihrer äußeren Existenz und Hebung ihres öffentlichen Ansehens. Die Handhabung einer tüch- tigen Aufsicht über die Schulen glaubt der Rath dadur gesichert zu schen, daß dieselbe zunächst einem „Scholarchate“, einer ans 5 Mitgliedern des Kollegiums der Oberalten, aus 4 Mitgliedern des Raths, aus 5 anderen Vürgern, aus den 5 Pastoren der städtischen Hatißptkirchen und aus 2 Diakonen (Hülfsgeistlichen) bestehenden Be- hörde, und sodann fünf in den einzelnen Kirchspielen zu errichtenden „Schulkommissionen““, die aus dem Pastor und den Diakonen der betreffenden Kirche, aus 2 Schullehrern anderer Kirchspiele und aus

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konsequente Entwickelung des englischen Staatslebens, weil dem Verfasser

der objektive politische Standpunkt fehlt und er, selbst inmitten dieses Staatslebens stehend, dessen allmäliges W1chsthum und thatsächliches Wir- fen nicht umfassend genug überschauen kann, aber in dem fleißig und sehr ausführlich bearbeiteten Kapitel der Stuarts, welches fast den ganzen zwei- ten Band umfaßt, sprechen die anziehend erzählten Thatsachen so laut, daß dem unbefangenen Leser wenigstens die Eigenthümlichfeit der englischen Staatsbilvung !lar werden muß und dadurch dem tieferen politischen BVer- ständuiß erfolgreich vorgearbeitet wid, Die Geschichte des unglücklichen Karl 1, wird quellmäßig, mit richtiger politischer Auffassung der Verhältuisse und psychologischer Schärfe in der Charakteristik der handelnden Personen, erzählt, So drängt sh in den wenigen Worten, mit welchen das Verhör Karl's vor dem Parlamente am 20, Jan, 1649 angedeutet wird, die ganze Frage zusammen, um die es sich handelte, „Johann Cooke hatte den Kö- nig angeklagt, Bradshaw war Präsident des Gerichts. Die Anklage lau- tctez „Der bemeldete Johann Cooke klagt ob des bemeldeten Hochverraths und der anderen Verbrehen im Namen des bemeldeten Volls von England den bemeldeten Karl Stuart als einen Tyrannen, Hochverräther , Mörder und als einen öffentlichen und unerbittlihen Feind der Republik von Eng- land an.“ Der König lächelte mehrmals während der Verlesung der Kla- geschrift, namentlich bei den Worten „Tyrann, Verräther u, \. w,“ Brad- shaw kündigte ihm hierauf an, der Hof versehe sih seiner Erwiederung auf die Anklage. Karl fragte, nach welchem Recht er hierher berufen sei. „Jch möchte wissen,“ sagte er, „nach welcher geseßmäßigen Gewalt es giebt manche ungesebliche Gewalten, wie die der Diebe, der Straßenräuber und dergleichen ih von der Jusel Wight weggebracht und von Ort zu Ort geschleppt wurde,“ Er erinnerte daran, daß er ihr rechtmäßiger Kö- nig sei, und erklärte, er wolle „das „durch Gott und alte rehtmäßige Ab- stmmung ihm anvertraute“ Pfand nicht dadurch verrathen, daß er einera „neuen und ungesezlichen“ Gewalt sich unterwerfe, Bradshaw sagte, ihre Gewalt sei die des Volkes von England, „dessen erwählter König er sei. „Jch leugne das “‘,- erwiederte der König. „„England war nie ein Wabhlkönigreih, Jch sehe kein Haus der Lords hier, das ein Parlament bilden sollte, und auch der König sollte hier gewesen sein.“ Bradshaw ant- wortetez „Wir, die wir Eure Richter sind, halten uns unserer Rechtsge- walt für versichert, und wir sind es kraft der von Gott und dem Königreich uns übertragenen Vollmacht.“ Hierauf vertagte sich der Hof.“

„Wenn es Mord is, ein Menschenleben ohne den Ausspruh eines vor- aus anerkannten Gerichts zu opfern, so war die Hinrichtung des Königs Karl ein Motd, Das feierliche Possenspiel der bei dieser Gelegenheit an-

einer der Anzahl dér Geíisilihen mindestens égleiGen von Bürgeén bestehen sollen, übertragen werde. Scholarchäte würde die Ober - Aufsicht, der Erlaß allgemeiner Anordnungen, ‘die Ertheilung von Jnstructionen an die Schulkominissionen und insbe- sondere die Leitung der noch zu erwähnenden E für Lehrer, die Prüfung der Schulamts - Aspiranten und die Ertheilung von Konzessionen zum Schulhalten zustehen; den Schul-Kommissionen würde es obliegen, die einzelnen Schulen dur bestimmte, von ihnen zu deputirende Mitglieder zu beaufsihtigen, dem SÑjoltrhine über deren Zustand zu berihten und namentlich auh den Schu esu zu überwachen. Die allgemeine Sthulpflichtigkeit würde zwar als Prín- zip auszusprechen, für die Durhführnng derselben aber kein ‘weiteres Verfahren anzuordnen, dieselbe vielmehr vor der Hand von dêm gu- ten Willen der Aeltern und dem moralischen Einfluß der Schul-Kont= missionen zu erwarten sein.

Zur Erzielung ciner besseren Vorbildung der Lehrer hat der Rath die Errichtung eines eigenen Schullehrer - Seminars nit für zweckmäßig gehalten. Er will die Ausbilduug des ganzen Leh- rerstandes nicht von der Wirksamkeit einer einzigen Anstalt und von dem Gelingen oder Mißlingen einer einzigen Wahl, nämlich der Wahl des Direktors, abhängig gemacht E befürchtet au von Seminarien eine einseitig theoretische Vorbildung ihrer Zöge linge, Demnach schlägt er vor, wie seither, so auch fünftig es de- nen, welche sih dem Schulfache widmen wollen , zu überlassen, unter der speziellen Aufsicht eines Lehrers durch Leistung von Hülfsdiensten in der Schule ih praktisch für ihren Beruf vorzubereiten, zu theore- tischer Ausbildung aber ihnen in der Weise Gelegenheit zu geben, daß eine zu dem Zwecke bereits bestehende Privat - Anstalt unter die Leitung des Seholarchats gestellt, mit den nöthigen Mitteln Mlebéa und durch Ausseßung von Stipendien den angehenden Sqgullehrern leichter zugänglich gemacht werde, welche neben ihrer praktischen Thä= tigkeit in ciner Schule in der Regel in derselben 6 Jahre lang wöchentlich 8 Stunden Unterricht erhalten sollten. Eine Hebung des öffentlihen Ansehens der Schullehrer verspricht sich der Rath davon, daß sie nah seinen Anträgen in den Schul-Kommissionen an der Lei- tung des Schulwesens selbst Theil nehmen sollen und schlägt zu größerer Sicherstellung ihrer äußeren Lage vor, daß 1) die Zahl der Schulen allmälig vermindert, dadurch aber die Frequenz und der Er= trag der übrigbleibenden erhöht werde; 2) daß das niht rehtzeitig eingehende Schulgeld ohne Kosten für den Lehrer scitens der Staats- Behörden exekutivisch erhoben werde; 3) daß die Lehrer von den persönlichen direkten Steuern und vom persönlichen Militairdienst befreit und 4) unter liberalen Bedingungen zur Theilnahme an der allgemeinen Pensions-Kasse zugelassen werden möchten.

Es fann allerdings zweifelhaft erscheinen, ob eine solche Verbin- dung von Einrichtungen, die offenbar dem Organismus eines Staatês \{ulwesens entlehnt sind, mit einem dem Prinzip nach aufrecht erhal tenen Privat - Schulwesen durhweg zweckmäßig und auf die Dauer halibar sei; jedenfalls aber verdient es Anerkennung, daß der Rath der Stadt Hamburg lieber von der konsequenten Durchführung eines

völlig neuen Prinzips abgesehen hat, als daß er das Bestehende, ‘fo weit cs dur die Erfahrung bewährt ist, aufopsere. Er hat dies richtige Verständuiß seiner legislativen Aufgabe insbesondere auch dadur bewiesen, daß er alle die Schulen, welche bereits mit einer Corporation in organischem Zusammenhange stehen, unverändert in diesem Zusammenhange belassen und von den Bestimmungen des neuen Schulgeseßes ausgenommen wissen will, So die bestehenden Kirchschulen , die reformirten und die jüdishen Gemeindeschulen , die ungestört ihren Charakter bewahren, deshalb auch wie seither ledig= lih ihren Gemeinde - Behörden untergeordnet bleiben sollen, Es fehlt in unserer Zeit nicht an solchen, welche die Konfessions\chulen eben so für eine Frucht, wie für eine Quelle der religiösen Jutoleranz erklären. Wer aber weiß, wie {wer es is, einem lebendig gewordenen fonfessionellen Bewußtsein in einer Sis multanschule Genüge zu thun, wie diese Schulen jenem Bewußt- sein gegenüber nur Mißtrauen und Unfricden befördern, wie das wirkliche Leben, wenn man von einem theilweise herrschenden Fon- fessionellen Judifferentismus absieht oder denselben niht eben durch Simultanschulen herbeiführen will, uur Schulen mit einer konfessionell= hristlihen Grundlage verlangt und von selbst erzeugt, der wird dem Rath der Stadt Hamburg darin beipflichten, daß gerade die Ver- wandlung der Konfessions\chulen in Simultauschulen am ehesten ge- eignet wäre, den konfessionellen Frieden zu stören. Die Vorsteher der hamburger Juden haben auch entschieden jede Theilnahme an dem christlichen Schulwesen geweigert und stehen damit auch keines- weges allein, vielmehr hat sih auch anderswo das Bestreben der Juden kundgegeben , sich von den hristlihen . Elementarschulen zu trenuen und öffentliche jüdische Schulen für ihre Kinder einzurichten. Der Grund hiervon liegt weniger noch in einer Besorgniß vor dem Einfluß des in den öffentichen christlichen Schulen herrschenden christ- lichen Elementes, als in der Erkenntniß der aus dem Anschlusse an dieselben für den Unterricht der jüdischen Kinder selbst erwachsenden

s E a may gewandten Gerichtsformen macht das Verfahren nur noch verabscheuung§- würdiger, denn ganz bestimmt konnte keiner seiner Richter im Sinne gehabt haben, ihm ein unbefangenes Urtheil angedeihen zu lassen. Ein solches seht voraus, daß es dem Angeklagten möglich sei, seine etwaige Unschuld zu be- weisen, denn hätten Karl's selbs eingesezte Richter ihn freigesprochen , ‘so mußten sie zu gleicher Zeit sich selbst verdammen; wenn er unschuldig war, was waren dann sie a!s Rebellen und Verräther? Sich die Stellvertreter des Volkes von England zu nennen und in dessen Namen zu handeln, war in der That der höchste Grad von Frechheit. Das Volk von England hatte feine Schnld an dem Blute seines Souverains, denn dies wurde vergossen von einer Rotte von Kriegsknechten, welche ängstlich für die Feststellung ihrer eigenen Gewalt oder Sicherheit bemüht waren.“

So anerkennend wir uns bisher über unser Geschichts8werk aussprachen, so tadelnd müssen wir uns jeyt über den legten Theil derselben äußern, der die Zeit von der leßten Revolution bis jeßt umfaßt, obgleich zwei Herrscher dieser Zeit, Wilhelm 111. und Anna, noch in den vorigen Abschnitt der Stuarts aufger.ommen sind. Die Geschichte dieser beiden Regenten, so wie der ganze folgende „das Haus Braunschweig“ überschriebene Theil, ist nichts, als eine mangelhaft zusammengestellte Erzählung der Thatsachen, noch dazu mit einer ziemlich stark aufgetragenen aristokratischen Whig-Färbung, tvelche selbst dem Bestehungs-System Walpole's das Wort redet. Von einem tie- feren Eindringen in den inneren politischen Fortschritt Englands während diesér ereignißvollen Zeit gewahren wir nih!s, und doch ist kaum ein Abschnitt ver englischen Geschichte für uns so wichtig, als gerade dieser. Es galt, hier zu zeigen, wie die nach langen Kämpfen endlich in ihr Recht eingeseyck ten Verfassungs-Prinzipien wirksam wurden und in ihrer geseplichen raris die Nation vorwärts brachten, welche Bedeutung das jegt zum erstenmal ständig gewordene Parlament gewann, und wie groß der Vortheil ‘davon war, baß die Geschichte des Landes aus dem parlamentarischen Kampfe ge- \{hlos}sener Parteien hervorging; es galt, an der Entwickelung des Ee Berfassungsgebäudes die Stellung zu zeigen, welche fortan bei der veran- derten Lage das Königthum und das in Oberhaus und Unterhaus-getheilte Volk einnahm, und ‘wie der Grund von Englands Macht - Entwikelung gerade in dieser Theilung der Staatsgewalten lag, Von allem A wir keine Andeutung, und, bis auf die Charakteristik einzelner Fes ae

ervorstechender Persnlichkeiten, ist das Ganze ziemlich E ias aud ichte dieses Zeit - Abschnittes, zu welcher die nach und N jenen Memoiren “der großen Staatsmänner E lands die werthvollsten

und Quellen liefern, wartet überhaupt no mehr als jede andere auf einen fompetenten- Geschichtsschreiber, i i