1847 / 228 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

4‘ til- nahme au den großen Vortheilen, all mene E :

meine Stände-Versammlun des tern, ist e gegeben worden. “bahn, d. h. der Bahn von Emden Köni reids hat befannilid den Den von ingen auf Osnabrúc bis zur preu- Eisen Brie, uter dex Bedingung das die n zum Betrage von , migt und di rtsegungeu gei erde, Hes pandraths- Kollegium berichtete , Se 7 ,265,628 Rihlr, e Bahn zu besc;leunigen, als in sonstigen, Beziehung sowohl den Ban ahn so wie des Handels und Verkehrs dieser Provinz, das Zunteresse periht gewesen sei, auc in erstgedachter Hinsicht von bt gu befördern ben g die Zusicherung erhalten habe, daß sie unausg L! Königlichen 5 ki die Hindernisse möglichst zu beseitigen, welche 4 De d Ver Bahn zur Zeit noch eutgegenstäuden., Da Stände en 11 führung llfgen Vorstellungen des Kollegiums an die Königliche Regierung o E Ansichten und dessen Anträgen völlig beipflichteten, E jer fe sey daraus, mitelfe Beaugma be auf f L osethunichste Ausführung “i, ( ieti en, sur die Ie 7 Königl, Regierung ehrerbietigß zu ersus d jedenfalls bis zur Vollendung

bahn ferner wohlwollend zu sorgen un Zu le tba civaige Pläne und Autráäge benachbarter Staaten in Betreff neuer

cations-Anlagen unberücksichtigt zu lasen. Ju Veranlaffung einer

Com ee Bolrssullehrer au P mit Mehrerem der ungünstigen Ver- hältnisse gedacht, in welchen im Allgemeinen die Geistlichen und die Volks- (cullehrer dieser Provinz sowohl in Betreff der geringen Besoldungen als des schlechten Zustandes ¡hrer Wittwen- und Waiseukassen sich befinden, Stände besclossen daher, bei vem Königlichen Ministerium der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten sich zu verwenden, daß mittelst Zuwendung rößerer Beihülfen aus den öffentlichen Fonds eine günstigere Stellung der eistlichen dieser Provinz, so wie der Volksschullehrer und deren Wittwen- und Waisenkassen, baldthunlichst herbeigeführt werde, Auch wurde beliebt, zur größeren , den Ansprüchen der Zeit entsprechenderen Ausbildung der Volksschullehrer auf Errichtung eines Seminars in dieser Provinz anzutra- gen, Es waren vielfache Gesuche über Geldbewilligungen an die Stände gelangt und wurden namentlich den Gymnasien und Progomnasien der Pro- vinz zur Errichtung oder Beförderung der Turn - Anstalten auf drei Jahre jährli 400 Rthlr,, auch dem Vereine für die innere Mission behufs Besse- rung entlassener Sträflinge auf fünf Jahre jährlich 100 Rihlr. bewilligt,“

Großherzogthum Baden. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat am 10. August den österreichischen Kämmerer, Gra- fen Rudolf Appony in feierliher Audienz empfangen, um aus dessen Händen das Schreiben Sr. Majestät des Kaijers von Oesterreich ent= gegenzunehmen, welches ibn als außerordentlichen Gesandten und be- | vollmächtigten Minister am Großherzoglichen Hofe beglaubigt. |

Großherzogthum Sessen und bei Nhein. (D. Z.) Das am 12. August ausgegebene Regierungsblatt enthält auf sieben Bogen eine Bekänntmachung vom 24sten 9. M., den elften Landtag, insbesondere die Wahlen der Abgeordneten, betreffend, nebst dem dazu gehörigen Verzeichnisse derjenigeu Großherzoglichen Staats=- diener, welche vermöge ihrer Steuerverpflihtung, ihrer ständigen Ge- halte oder Pensionen und ihres Alters, so wie als Kapitalisten, zu Landtags=-Abgeordneten der Wakßlbezirke und Städte gewählt werden fönnen. Sie is} „in Verhinderung des Staats-Ministers“ vom älte= sten Geheimen Staatsrathe Freiherrn von Lehmann unterschrieben, Die Bemerkung in der Bekanntmachung vom Jahre 1841: „Nach= weisungen von Kapitalisten über cin zur Wählbarkeit genügendes Ka- pital-Eigenthum sind uns bis jeßt nicht zugekommen“, blieb diesmal

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#nia hat vorgestern in Eu dea Präfekt des Departe- den. Der Fris I Seine Baron Dupont - Delporte, den Divisions- Kommandanten, General - Lieutenaut Lalaing d’Audenäárde, den Un=- ter -Präfelt von Dieppe, den Maire , den. Munizipal-Rath und die Offizlere der National-Garde von Eu, den Oberst und die Offiziere des 1Sten Linien- und des 9ten Husareu-Regimeuts, den Comman- deur des Königlichen Geschwaders zu Treport, Schifss-Capitain Lau= rencin, und die unter dessen Befehlen stehenden Öffiziere empfan=- gen. Mittags begab si die Königliche Familie nah Treport, wo am Hafen ein elegauter Pavillon für dieselben errichtet ist. Mau besuchte den Hafendamm, nahm die Arbeiten im Hafen in Augenschein und ehrte Abends nah Eu zurück. Wie es jeßt heißt, wird die König= liche Familie nur bis zum 29slen d. M. in Eu verweilen. Laut einer Königlichen Verfügung soll das Shloß zu Pau, die Geburtöstätte Heinrichs 1V., von Grund aus neu ausgebaut und verschönert werden. Die Anbauten auf der Ostseite, nächst der Brücke, welche einen Theil der Kapelle verdecken, follen abgebrochen und an der Brücke selbst ein großes Thor aufgesührt werden. Die inneren Einrichtungen werden so getroffen, daß das Schloß in Zukunst dreißig Königliche Gäste nebst ihrem Gefolge in sich aüfnehmeu kann.

Der heutige Moniteur enthält die offizielle Ernennung des Herrn Thil, Raths am Cassationshofe, zum Kammer-Präsidenten die- ses Geridtshofes, an Teste’s Stelle. Die betreffende Königliche Ver= ordnung 1 vom 9ten d. datirt,

Gestern fand in der Sorbonne die jährliche Vertheilung der Preise an die Shüler der Közuiglichen Gymtrafien statt, welcher unter Anderen auch der Bischof von Algier, Herr Pavie, und der ehema- lige Haupt = Anhänger Abd el Kader's, der Araber - Häuptling Bu Masa, beiwohnten, Eine Anspielung aufdie Arwesenheit dieser bei- den Personen und eine Hindeutung auf die Reformen des Papstes Pius 1X, in der Anrede, welche der Unterrichté-Minister, Graf Sal- vandy, bei dieser Gelegenheit an die Zöglinge hielt, wurden mit be- sonders enthufiastischem Beifall aufgenouumen. „Niemals“, sagte der Minister, „war es lcihter und süßer, die Macht der Religion an= zurufen, als in diesem glüdcklichen - Augenblick, wo ihr sicht= barcs Oberhaupt, wo der Hirt Roms und der ganzen Welt eben so viel Segnungen von Rom und der ganzen Welt zurü empfängt, als seine Haud agustheilt. Diese Wohl- that war dem neunzehnten Jahrhündert vorbehalten, welches nun leichter das vor vierzig Jahren begounene Werk vollenden kann, denn die Beispiele der Weisheit, die von so hohem Ort ausgehen, werden überall hin und zu Allen gelangen, und die Gesellschaft wird, immer mehr beruhigt, die erste ihrer Grundlagen vollständig wiedersinden. Unter den Eroberungen der Civoilisation is die größte von allen unser Werk und unsere Ehre. Seit ren Kindern des röm!shen Vol- fes sind Sie die Ersten, welche bei ihren Festen einen Bischof von Hippo und einen Unterfeldherrn Jugurtha?s erscheinen sehen. Dieser biblishe und kriegerische Volksstäamm hatte Europa seit den Zeiten Karl Martell’s und der Abencerragen nüht besucht; nah einem Jahr= tausend sehen wir ihn in unser Land zurückkehren, aber nicht mehr mit Schwerdt und Feuerbrand, soudern um Frankreich, seinem Kö- nige, seinen Künsten und der Wissenschaft zu huldigen, deren Schaßz=- fammer wir ihm geraubt unb in Verwahrung genommen hahben.““

weg, wahrscheinlich weil solche Nachweisungen bereits vorliegen. Uebrigens hat sich harmonisch mit der gestiegenen Einwohnerzahl die Zahl der zu Abgeordneten Wählbaren seit dem Jahre 1841 vermehrt, Damals waren es 1975, jeßt sind es 2035.

Großherzogthum Sachsen-Weimar. (A. Z.) Eine Ministerial-Bekanntmachung vom 27. Juli \{ärft den Untersuchungs=- Behörden ein, jedesmal in sorgfältigste Erwägung zu zichen, ob bei den in Untersuhung Befindlichen eine Untersucbungshaft nothwendig

sei oder niht, damit jede unnöthige Haft vermieden werde, „je er= | heblicher, mit der Strafe des angeschuldigten Verbrechens häufig |

ganz außer Verhältniß stehend, die mit der Haft verbundenen Nach= theile für den Angeschuldigten siud, und je mehr daneben dur die Unterhaltungshaft die Kosten erhöht werden.“

ihren gerichtlihen Entscheidungen stets die Gründe beizufügen, worauf dieselben beruhen.

Frankr ecidch.

Paris, 13. Aug. Die Prinzessin von Joinville und die Her- zogin von Aumale sind niht mit nah Schloß Eu gereist, sondern in den Tuilerieen zurückgebliebden. Der Herzogin, die fich in gescgneten Umständen besindet, haben die Aerzte die Reise nicht gestattet, und die Prinzessin von Joinville will in Paris die Rückkehr ihres Ge- mahls abwarten, der in Neapel von einer Unpäßlichkeit befallen wor-

Daran schließt sich | ein zweiter Ministerizl-Erlaß, welcher die Justiz-Behörden verpflichtet, |

Die Komnission, welche unter Vorsiß des Herzogs von Mont- pensier beauftragt ist, einè Reihe Versuche vorzunehmen , die zum Zweck haben, den Werth und die Vortheile des Gebrauchs der Schieß- | baumwolle im Vergleich zu dem gewöhnlichen Schießpulver zu er=-

mitteln, hat das Ergebniß eines Theils ihrec Arbeiten bekannt ge=-

macht. Die in Bergwerken mit der Schießbaumwolle in dem Zu-

staude, wie sie von ‘dem Erfinder dargeboten worden , angestellten

Versuche haben erstens ergeben, daß bei gewissen Felsen, besonders bei | weicheren, die Wirkung derselben schwächer war, als die des Pulvers, welches,

in gleiher Quantität augewandt, viermal so viel Gewicht hat. Zweitens verbreiteie sich nach der Explosíon éin tödtlihes Gas, welches. leicht | eine neue Explosion verursachen kaan, Man war der Meinung, daß diese Uebelstände sich beseitigen ließen, wenn bei der Anfertigung der Schießbaumwolle ein chemischts Agens hinzugethan würde, welches geeignet wäre, eine größere Quantität Sauerstoff zu entwickeln, und Versuche, die hiermit gemacht wurden, lieferten die besten Resultate, so daß man mit Hülfe einiger weiteren Vervollkommnungen der F hicnbhgumwolle wichtige Vortheile sür Minen und pyrotechuische Ardveiren überhaupt ziehen zu können glaubt. Die Kommission seßt ihre Experimente fort, um zu einer definitiven Lösung ihrer Aufgabe zu gelangen.

Ein Blatt “hatte behauptet, die Dampfmaschine des „Comte d’Eu“’ sei vom Marine - Minister Baron Mackau genehmigt worden, nachdem eine mit Prüfung derselben beauftragte Kommissicn dieselbe verworfen. Der Moniteur erklärt dies für ungegründet und sagt,

das Schiff sei eben deshalb auf dem Wege nach Cherbourg gewese, weil dort dessen Maschine von einer besouders dazu bestellten Kom=- mission erst geprüft werden sollte.

Der Unistand, daß: auf eiuigen Märkten auch in der leßten Zeit die Getraidepreise noch nicht heruntergegangen oder sogar noch etwas gestiegen sind, hat hier und da Besorgnisse erregt, die heute das

ournal des Débats zu beseitigen sucht, indem es bemerkt, daß die Preise, nachdem sie so hoch gewesen, unmöglich in wenigen Wochen und ohne Schwanken wieder auf ihren Normalstand zurück= kehren fönntenz ja, es sei sogar unverständig, zu erwarten, daß sie in diesem Jahre noch diesen Stand vollkommen wieder er- reihen würden, denn ein Jahr des Mangels mache seine Wir= fungen immer noch auf das folgende fühlbarz auch sei erst sehr wenig von dem Getraide der neuen Aerndte auf die Märkte gckommen, da noch nicht Zeit dazu gewesen, es zu dre- schen; und dazu mü}ee man die Bemühungen der Spekulanten in Betracht ziehen, die Alles aufböten, die Preise hoch zu halten, da sie fremdes Getraide theuer eingefauft und jeßt von bedeutenden Ver- lusten bedroht seien. Jedenfalls aber übertresfe der Ertrag der Aerndte in allen Feldfrüchten se!b| die sanguinishsten Erwartungen, und mant gebe der gehoften Besserung mit siheren Schritten entgegen.

Das Journal des Débats versichert, daß die in dem Fau=- bourg St. Antoine vorgestern Abend stattgehabten Unruhen feinen politischen Charaëtier gehabt; es habe sich lediglih um einen Arbei=- ter-Tumult gehandelt, der gegen die Kunstschreiner - Werkstätten des Herrn Krieger gerichtet gewesen, welcher mit seinen Arbeitern Miß- helligkeiten gehabt. Die Tumultuanten drangen gegen 105 Uhr in die Werkstätten ein, die verwüstet wurden, Die bewaffnete Macht zerstreute nah einigen Chargen die Haufenz viele Personen wurden verhaftet, Auch gestern trieben si foctwährend ÄArbeiterhaufen in dem Faubourg St, Antoine herum. Doch hofft das ministerielle Blatt, daß diese Aufregung ohne weitere Folgen bleiben werde, (S. unten das Schreiben aus Paris.)

Vorgestern Abend um 9 Uhr hörte man auf dem Boulevard des Italiens eine Explosionz dieselbe rührte von einer dicken Glas- fugel her, welhe mit explodirenden Brennstoffen angefüllt war, wahr= scheinliÞ aus einem Fenster geworfen wurde und mit großem Ge= räush auf dem Steinpflaster zerplaßte. Zugleih faud man eine Menge kleiner Papierstückhen, auf welchen zu lesen war: „Alles niedergebrannt, bis man sich nicht länger einer gereten Vertheilung des Laudes und seines Ertrags widersest.‘’ Eine ähnliche Explosion soll gestern Abend an demselben Ort erfolgt sein. i

Der französische General-Konsul zu Tunis, Herr Lagau, der den Befehl erhalten hatte, eil‘gst auf seinen Posten zurüzukehren, hat sich am 8ten d. zu Marseille dorthin eingeschist. Man glaubte, daß seine Abreise mit den politischen Bewcgungen in jener Regentschaft, durch welche auch die Absendung von zwei Schiffen dahin veranlaßt worden, in Verbindung stehe.

Funfzig arabische Gefangene, die sich seit einiger Zeit im Fort Brescout befanden, sind freigelassen und nah Marseille gebracht wor=- den, wo sie sich auf dem ersten Paketboote nah Afrika einschiffen werden, : /

Herr Klein, der nach Bogota gesandt war, um mit der Regie= rung von Neu - Granada wegen Anlegung einer Eisenbahn über den Zsthmus von Panama zu unterhandeln, ijt wieder in Frankreich eits getroffen. Seine Sendung soll vollkommenen Erfolg gehabt und ders selbe die vortheilhaftesten Bedingungen für die betreffende Compagnie erlangt haben, so daß der Bau nächstens beginnen würde.

Der Munizipal - Rath von Paris und der Präfekt des Seine- Departements wollen das Anerbieten der Depots- und Consignations- Kasse annehmen, Cas der ie LLY die 25 Milliouen Fr., deren dieje bedarf, zu 35 pCt. vorschießen will. : :

j Beim ‘fang dir Session von 1846 zählte die Pairs - Kammer 308 wirkliche Mitglieder. Seitdem sind 25 neue Pairs ernannt wor= den und 12 sind gestorben, so daß die Pairs - Kammer gegeuwärtig 321 Mitglieder enthält. : G g

Dem Vernehmen nah würden demnächst dreißig neue Pairs ers nannt werden.

Der Marine-Minister, Herzog von M Tagen des September eine E Reise unte liche Seehäfen Fraukreichs zu besuchen. i | h

: Der ‘Miuister des Junern, Graf Duchatel, ist von seiner Reise nah Belgien {on wieder hier eingetroffen; die dortigen Badekuren \heinen ihm nicht zugesagt zu habm, Éa 4

Der Herzog von Aumale hatte gestern eine lange Konferenz mi

Herrn Guizot i en Hotel. E ¿ , Herru Guizot in dessen Ho tet, daß 1590 bis 1800 Ladeninhaber

Ein Journal hatte behaup Bee zu Paris s vol "Verwaltung der Civilliste, gegen Bezahlung von

ontebello, wird in den ersten rnehmen, um sämnt=-

und Zukunft haltbar sind 2“ Bei der Untersuchung und Beantwortung dieser Frage stellt sich der Verfasser auf den vorzugsweise praktischen Standpunkt, von welchem aus namentlih drei Dinge ins Auge zu fas- sen seien: 1) der Zusammenhang, in welchem die öffentliche Versassung des vlatten Landes, besonders der älteren Provinzen, mit der früheren Agrar-Verfassung stand; 2) die gegenwärtigen Zustände uud Bedürfnisse, wie die daraus hervorgehenden inneren Ursachen zu einer Reform der ersteren; und 3) die Richtung und Gränzen, innerhalb welcher sich ein als nôthig erkannter Reform-Fortschritt zu bewegen habe. Wenn nun hier- bei im Wesentlichen zuvörderst nur ein Verhältniß, nämlich das der Guts- herrschaften als Ortispolizei-Obrigkeiten, in Betracht gezozen werden soll, so macht der Verfasser noch besonders darauf aufmerksam, daß vor Allem das Geseh vom 17. Zuli 1846, namentlich so weit es vas Verfahren bei Un- tersuchung der Polizeivergehen““- betreffe, in sciner erweiterten Anwendun auch nicht ohne bedeutenden Einfluß auf die Reform der gutsherrlich en P L lizeigerihtsbarkeit und ländlichen Polizeiverfassun bleiben könn D t auch diese werde sich mit ver im Eingange j G “Mei id 1 jenes Gesezßzes verfündigten Ten- denz und Aufgabe der neuen Reform im Kriminal - und Polizei - St fahren „der Herbeiführung einer der Würd i 4 A , i: rde des Richteramtes entsprechen- 900 idem der Verfasser hierauf auf feine: Led ausgleichen müssen n e ierauf auf seinen , 7 \{lägt er das Ganze seiner Untersuchung As B l Sr denen der erste, so zu sagen, der Vergangenheit der zw e, “ps genwart und der dritte der Zukunft gewidmet is. Der erste i er Ges vorzugsweise geschichtlicher Natur und will namenilich an ven s n menhang zwischen den früheren und eben so zwischen d Alis den Landeskultur - Gesezen hervorgegangenen agraris aus Rechtszuständen mit der ländlichen erfastun L erinnern Ren dies neschieht hier in einer gedrängten Uebersicht auf so flare einsichtsvoll Weise, daß wir niht umhin können, den Verfasser wenigstens in d É / S en Haupt- momienten selbstredend einzuführen: „Mit dem inhalts{chweren Edikte vom 9, Oktober 1807 wurde die Auf- hébung der Erbunterthänigkeit und Ene EA des Bauernstandes nebst der Freiheit aller Stände im Erwerbe und Befiße von Grundeigenthum je- der Art, wie zur Betreibung bürgerlicher Gewerbe proklamirt, Jm weiteren Fortgang der Gesepgebung wurden nin auch alle jene besonderen Verhält- nisse betroffen und bei L N Ausführung der Geseze vet- ändert, welche bis dahin das befestigende Band, ja den oan egett- stand und Juhalt der ländlichen Verfassung bildeten. ie wesentli tén Änteressen, welche die Landgemeinden zusammenhielten, die Hauptgegenstähde ihrer gemcinsamen Se und Beschlüsse, beruhten in der Geniein- eits-Wirthschaft und beren Ättributionen: der gemeinschaftlichen Acker- und esen-Hütkung, gemeinschäfflichén Grundweiden und besber 2nd Éintoede ihren von Alters hergebrachten, gléeihmäßig alle Grundbe

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ner des Orts verpflichtenden Feld-S9stemen, Weide- und Graben-Ordnun- gen, nebs gemeinsamen Hirten und Heerden u. \. w,z daneben in dem meist gleihmäßigeri, oft sogar gemeinschaftlichen Dieust- nnd Abgaben-Verhältniß der Mitglieder der Gemeinde oder doch ganzer Gemeinde - Klassen zum Gutsherrn, i „Nun i} ebensowohl dies Verhältniß, als jene die Landgemeinden eini- gende Wirthschaftsform mit denjenigen Bildungen des Gemeindelebens, welche aus denselben während ihrer mehr als tausendjährigen Dauer er- wachsen, [theils {hon völlig verändert, theils in der Auflösung begriffen, Dic Séparationen auch der bäuerlichen Grundstücke mit Aufhebung der cin- und wechselseitigen Servitute und sonstigen gemeinschaftlihen Nußungsver- hältnisse und mit Zusammenlegung der zerstreuten Grundstücke zu gesonder- ten Plänen, nebst den sih daran vielfach anschließenden Abbauten, erfolg- ten theilweis schon in Verbindung mit den Regulirungen, meist jedoch später nah der Gémeinheitstheilungs-Ordnung vom 7. Junk 1821. Eine fernere, niht min- der wichtige Grundlage des politischen wie privaten Berechtigungs- und Verpflich- tungs-Verhältnisses unter den Mitgliedern der Landgemeinden selbst, die Ge- s{lo}enheit dcr Besißungen nebst deren charakteristishen Abstufung, und Classification, als Ganz- und Halb - Bauern, Ganz- und Halb - Kossäthen, Groß- und Klein-Gärtner, Vier -, Drei-, Zwei - und Ein-Spänner 1 s. w. fällt mehr und mehr mit der im Edikt vom 9, Oktober 1807 und im Land- Kultur-Edikt vom 14. September 1811 freigegebenen Dismembration und Consolidation der Besißungen, außerdem in Folge der Aue ng der Mitter herrlichen Frohnen und anderer Leistungen , deren Art und Ma bielt ite theitbarfeit und Abstufung ‘der Höfe gleichzeitig bestimmte und festhielt. Der Gutsherr, welcher nach. 1897 und 1811 bäuerliche Höfe M „¿gurde - mit deren Erwerbung, den Nechten und Pflichten nach, ein Mitglied der

er und Einwoh

Gemeindez denn bei Zusamnenzichung von Bauerhösen unter sich oder mit :Vorwerksland sollte jede Rel der öffentlichen und t A mie hältnisse ausgeschlossen bleiben. Gleich den Grundlagen der früheren Ge- meinde - Verhältnisse wurden voù der Landeskultur - Gesehgebung auch die- jenigen Fundamente verändert, auf welchen das gutsherrliche “Verhältniß in politischer, wie in privatrechtlicher Beziehung, der Natur der Sache und seiner historischen Begründung zufolge, erbaut wak. Preußens Fürsten hai- ten zwar von jeher in der Sorge für das Wohl des Bauernstandes einen eigenthümlichsten Beruf ihrer Negierung und ein wichtigstes a2 des T {rfäunt. Der Bauernstand im weiteren Sinne des §, 1 Tit. 7 Th, 1. A. L, ¿ war der unbedingt G Am militairpflichtigez au in vielen älieren Landestheilen war nur dessen Besithum zur Grund- steukr, wie zu «nberen allgemeinen Lanveslasten verpflichtet, Eben deshalb aber war vasselbé schon lange nicht mehr ein der unbeschränkten und will- kürlichen- DiSposition des Guts8herren unterliegendes Eigenthum dieses lep- teren, Die Erfüllung der Staats - und Landeslasten ging im Kollisions- falle mit gutsherlihen Frohnen und Abgaben, diesen vor, Die bäuerlichen

Srundstü er ubehörungen mußten in ihrer Integrität konservirt, Grunbseice uis D tes etwa eingezogenen bäuerlichen Besipungen als selbstständige bäuerliche Höfe wiederum hergestellt und mit Bauerfami- lien beseßt auch die Wirthe selbst im leistungsfähigen Zustande erhalten werden “Die bekannten geschärsten Cdifte des großen Königs vom 12, Au- ust 1749 und 12. Juli 1764 wicderholten nur bei strenger Ahndung das \hon auf älteren Landtags - Abschieden beruhende Verbot der Einziehung báuerliher Stellen und die Anordnung wegen Wiederherstellung der in den Kriegsjahren wüste gewordenen Höfe, Ungeachiet dessen war aber dec guts- herrliche Bauer bis zum Ediit vom 9, Oktober 1807 kein unmittelbarer Staats - Unterthan, Person und Gut desselben wurde, dem Landesherrn gegenüber, vou seinem Gutsherrn vertreten, Etwas freier stand schon frü- ber nur der Bauer in den Königlichen Domainen, Ueberall aber war ex an den Stand, an den Ort und an die Scholle des väterlichen Grund- stücks gebunden, daher ohne Gestattung des Gutsherrn nicht befugt, zu einem Handwerk oder anderen Lebensberuf überzugehen, selbst nicht sich zu verhei- rathen oder fortzuziehen, Auch die Kinder blieben dem Dienst- und Ge- sindezwang nah Bestimmung der verschiedenen älteren Gesinde - Ordnungez unterworfen, Das Züchtigungsreht galt gegen Dienstboten und Frohn- leute, gegen leßtere im Frohndienst noch jet dis zur Ablösung, Die Kirche selbs mußte es geschehen lassen, daß das heilige Band der Che wegen Be= gebung des Maunes in die Erbunterthänigkeit, in welche die Frau ihm nicht folgen wollte, gelöst werden fonnte, Nur Christenthum und germanische Sitte bildeten in den deutschen Provinzen schon längst, im Groß- herzogthum Posen crst seit 1794 bei Einführung des Allgemeineit Land- reis —, tas härtere Verhältniß der Leibeigenschaft in das mildere der Erbunterthänigkeit um, und es war wiederum di-se leßtere durch den vou dem Bewußtsein des hohen Berufes und von der Kraft der jugendlichen Monarchie gehobenen Geist der preußischen Regenten, so wie durch die feste und kousequente Gerechtigteitöpflege threr oberen Gerichtshöfe in einen ge- \hügten Rechtszustand mit gegenseitigen Befugnissen des Unterthanen gégen die Gutsherrschaft übergegaugeit. Denn andererseits lag dieser ob, sich ihrex Unterthanen in Noth - und Unglücksfällen werkthätig anzunehmen, für gute und christliche Erziehung der Kinder und für deren Fortfommen, für Ver- waiste und Verlasene, sür Conservation der Nahrungen und Bestellung von Vormündern und Juterimswirthen bei Unmüudigkeit der Hofeserbeu, zu sor- gen. Damit stand die Pflicht der Polizei - Obrigkeit in der Regel der Gutsherrschaft, in unmittelbaren Königlichen Ortschaften des Domainen- Fisfus als Gutsherrn —- im Einklange: aller Armen und Unvermö enden des Orts, denen auf andere Art ihr Unterhalt nicht verschafft werden konnte, sich anzunehmen. Diese Pflicht zur Armenpflege war eben nur ein natür- a s Uutribut der gutsherrlichen Nete guf die Person der Oriscinsassen, unter Anderem auch die Obliegenheit zur Uebertragung der Kriminal - Un- fosten beim Unvermögen der legteren dur die Unfreiheit und Abhängigkeit

300 Fr, für die Person, Anstellungeu als Ueferanten für den König erhalten hätten. Der Mouiteur erklärt diese Angabe für rein er=- dichtet und fügt bei, daß die Civilliste nie, weder direkt, noch indirekt, für solche Anstellungen Gebühren erhoben habe. E __ Vier Hausirer standen nculich wegen Absingung und Verkaufs eines die Person des Königs beleidigenden Liedes vor dem Assisen- hofe der Seine. Die Zeugen- Aussagen gravirten besonders einen der Angeklagten, welcher zu zwei Jahren Gefängniß und 500 Fr. Geld= srafe verurtheilt ward. Die anderen dagegen wurden freigesprochen,

Das Kriegsgericht der ersten Division hat jeßt bezüglich der im Militair-Hospital von Gros-Caillou begangenen Unterschlagungen fei nen Ausspruch gefällt und den Haupt-Augeklagten Lagrange in c6n- tumaciam zu fünf Jahren Zwangs-Arbeit und militgirisher Degrada=- tion verurtheilt.

Der Papst hat ten eben aus Rom zurücckgekehrten Bischof von Montpellier zum römischen Grafen und Assistenten des päpstlichen Thrones ernannt, L

Die Gazette de France berechnet, daß es in Frankreich 10,490,461 Einwohner gebe, die, mit 1 bis 199 Fr. direkt besteuert, eine Summe von 206 Millionen Fr. an die Staatskasse zahlen, ohne einen einzigen Vertreter in die Kammer \chicken zu dürfen. S

Der Courrier français besteht darauf, daß sein Prozeß vor die Jury gehöre, und beruft sich auf einen analogen Fall, dea das Zuchtpolizeigericht in Algier eben abgeurtheilt, Die Sache verhält sich nämlich also: Einige Schifssmäkler zu Algier wurden von einem anderen Mäkler beshuldigt, in Verein mit Regieruugs-Beamten zum Nachtheil des öffentlihen Schaßes erhöhte Fruchtsäße erdihtet zu haben, Der Mäkler klagte deshalb bei dem Zuchtpolizeigericht zu Algier auf Verleumdung. Der Gerichtshof fand stch indessen veran= laßt, in Erwägung, daß Regierungs-Beamte in diese Sache verwielt seten, sich für infompetent zu erklären und die Sache an den dortigen Königlichen Gerichtshof zu verweisenz zu Algier: besteht nämlich noch feine Jury. |

Der neue General-Post-Dircktor, Herr Dejean, und der Finanz= Minister, Herr Dumon, haben dieser Tage in dem Bricf-Expeditions= Büreau dem Sortiren und Abfertigen der Briefe beigewohnt, um sich davon zu überzeugen, ob dabei auch mit der gehörigen Raschheit und Aufmerksamkeit verfahren werde. Beide bezeigten den Beamten dies ses Dienstes ihre Zufriedenheit.

Admiral de la Susse ist am Dienstag in Havre angekommen, um die Arbeiten der Kommission zu leiten, welche beauftragt is, die Ursachen des Unglücksfalles an Bord des Dampfschiffes „Comte d’Eu‘‘ zu untersuchen.

Die Actionaire der Lyon-Avignon Eisenbahn=Gesellschaft haben, nachdem sie starken Tadel gegen Herrn Talabot wegen des durch ihn mit dem Minister der öffentlichen Arbeiten abgeschlossenen Koutraktes ausgesprochen, auf welchen der von der Pairs = Kammer verworfene Geseg - Entwurf über die Bahn von Lyoa nah Avignon begriiudet war, die Auflösung ihrer Compagnie und die Liquidirung ihrer Ju= teressen beschlossen. “LEG; :

An der Börse waren heute anfangs die Notirungen der Renten im Steigen. Gegen 2 Uhr aber trat plöplich ein rascher Rückgang ein, da es hieß, aus London seien niedrigere Course eingetroffen, und die Bank von England hätte ihren Diskonto auf 6 pCt. für die kur= zen Verfallzeiten hinaufgeseßt. Die marseiller Eisenbahn - Actien er= litten einen lebhaften Rückgang, und auch die übrigen Linien waren angeboten, Das römische Anlehen wich um % pCt., auf 99,

ck= Paris, 13. Aug. Der Möbel - Fabrikant Krieger, dessen Haus in der großen Straße des Faubourg St. Antoine liegt, und dessen Eigenthum vorgestern Abend der Gegenstaud der Zerstörungen von Seiten seiner eigenen Arbeiter wie der Volkshaufen wurde, die sich den Arbeitern beigesellt hatten, is einer der bedeutendsten unter der großen Zahl von Kunsttischlern, die jene Vorstadt bewohnen, und deren Magazine einen beträchtlichen Theil jener {önen Straße ein= nehmen, welche sich vom Bastilleplaße bis zur Thron - Barriere und uach Vincennes hinzieht. Eine heute veröffentlichte Erklärung der Herren Krieger und Compaguie giebt den wahren Anlaß zu diesen gewaltsamen Auftritten an, welcher fälschliherweise dahin gedeutet worden war, als habe den Arbeitern ihr Arbeitslohn verkürzt werden sollen. Cs handelte sich blos um Einführung ciues Reglements für das Verhalten der Arbeiter, welche sih zu dessen Beobachtung durch ihre Unterschriften verbindlih machen sollten. Die darin enthaltenen Vorschriften geboten im Wesentlichen, daß der Arbeiter sich zur Rück= gabe der vom Fabrikanten erhaltenen Werkzeuge in gutem Stande oder ihrer Erseßung im Falle der Schadhaftwerdung oder des Ver=

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lorengehens verpslichten, ferner sich verbindlih machen sollte, unter feinem Vorwande eine von ihm angefangene Arbeit unvollendet zu lassen und im Falle der Entstehung emcs Streites über den Betrag des Tagelohns für eine vollendete Arbeit sih der Entscheidung zweier Schiedsrichter zu unterwersen, von denen der eine vom Arbeiter selbst, der andere von den Herren Krieger und Compagnie zu ernen- nen wäre. Unter welchem Gesichtêpuntte man auch diese Anforderungen des Fabrikanten an die Arbeiter betrahten mag, so läßt sih darin nichts Unkbilliges wahrnehmen, am allerwenigsten etwas, das auch uur im entferntesten zu Anwendung solch gewaltithätigen Widerstan= des oder vielmehr Angriffes, wie die Arbeiter ihu sich zu Schulden fommen ließen, als ein Viotiv geltend gemacht werden fönnte. Man sagt zwar, die Arbeiter hätten gefürchtet, durch Annahme der ibnen vorgeschlagenen Bedingungen sich die Zurisdiction des Friedensrich= ters und die der Werkverständigen entzogen zu sehen. Allein abge- sehen davon, daß dies uichts weniger als erwiesen is, daß es sich um cine Maßregel handelte, die offenbar nur geeignet war, das ver- trauensvolle Verhältniß zwischen Meister und Gesellen zu stärken, läßt si, selbst wenn die Arbeiter der entgegengesezten Ausiht wa= ren, auch niht cin Schatten von Entschuldigung ihres strafbaren Benehmens entdecken, und die Gerichte werden ohne Zweifel derglei= hen Aften der Selbstjustiz das verdiente Recht widerfahren lassen.

Großbritanien und Irland. __ London, 12. Aug. Jhre Majestät die Königin beabsichtigte heute früh von Cowes auf der Jacht „Victoria und Albrecht‘“ abzu- fahren und die Nacht an Bord derselben auf der Rhede von Fal= mouth zuzubringen.

Es sind bis heute 601 Wahlen bekannt ;312 sind nah der ge- wöhnlichen Eintheilung auf Liberale, 98 auf Anhänger Sir R. Peel's und 191 auf Protection!sten gefallen, Sämmtliche Wahlen für die englischen Flecken und Grafschasten sind jeßt bis auf drei beendigt. In Nottingham is Herr Walter, ältester Sohn des neulih verstor= benen Eigenthümers der Times, zum Unterhaus-Mitgliede gewählt worden, obgleih er nicht als Bewerber aufgetreten und abwesend war. Vorgestern traf er dort ein und hielt an die Wähler eine Dankrede, worin er äußerte, daß er seine Wahl blos den Verdiensten scines Va= ters und den Leistungen ver Times zu danken habe, Ex schilderte mit lebendigen Worten die Wirksamkeit und das Streben des Ver= storbenen, indem er seine Freude darüber aussyrah, daß die Bemü- hungen des Vaters, dem das beharrlihe Aunkfämpfen der Times ge= gen das neue Armengeseß seinen Siß im Parlament kostete, durch die Wähler von Nottingham jeßt, wenn auch spät, in dem Sohne belohnt worden seien. Zum Schlusse bemeikte er unter Bezugnahme auf einige Seitenhiebe, welche Peel den Wählern großer und volk- reicher Städte unlängst cerseßt hatte, daß die Wahl zu Nottingham jedenfalls aus eben so reineu Beweggründen und eben so unabhängig geschehen sei, als die Wahl zu Tamworth. ;

Cine Anzahl parlamentarisher Dokumente, enthaltend die Kor= respondenz mit auswärtigen Mächten in Betreff des Sklavenhan= dels und mit den an verschiedenen Punkten rejidirenden britischen Kommissarien, is nunmehr erschienen. Man ersicht daraus, daß die londoucr Convention nux wenig gewirkt, um den Sflagvenhandel zu unterdrückenz in Bahia sind unter Anderem im vorigen Jahre 14 Schiffe mit 5842 Negern angelangt. Die ganze Einfuhr dieses „Artikels“ in Brasilien scheint im vorigen Jahre über 30,000 Köpfe betragen zu haben. Viel Schuld hieran ist das Nichtzustandekommen des Handels-Vertrages, so wie die Verminderung der britischen Kreu=- zer in Folge des chinesischen Krieges. Auch auf Cuba und Puertorico sind die Behörden sehr lax in Erfüllung der Verträge. Die Eigen= thümer der Sklavenschiffe sind fast durchgängig Spanier, Portugiesen oder Brasilianer. Jmmer mehr stellt es sich, heraus, daß alle Zwangs= mittel zur Unterdrückung dieses s{händlihen Handels unzureichend sind und die Kosten nicht lohneu.

Zu Dublin wurde am Sonnabend unter dem Vorsibe des Lord=- Mayors eine Versammlung abgehalten, unr über die Errichtung eines Denkmals für O'Connell oder über die Begründung einer sein An- denken und seine Dienste verewigenden Stiftung zu beratheu. Es wurde ein Comité ernannt und beschlossen, daß eine allgemeine Subh= scription eröffnet werden, die Beisteuer jedes Einzelnen aber 5 Pfd. nicht übersteigen solle. Es wurde sofort ein ansehnlicher Geldbetrag gezeichnet, und man glaubt, daß eine Summe von 49 —60,000 Psb. zusammenkommen wird. : L

Die Times glaubt, daß der zu. Stockport und îm P 0A gewählte Cobden wohl die leßtere Wahl aunehmen werde, obgleich er die Wahl für Manchester abgelehnt habe; eben so- hofft sie, daß

der zu Wolverhampton unb im Süb - Lancashire ewählte Villiers sich für den leßteren Bezirk entscheiden werde. Jedenfalls wird es in Folge dieser Doppel-Ernennungen zwei ledige Unterhauspläße ge= ben, und die Times fordert die Regierung auf, für die zwe! Kandi- daturen Herrn Hawes und Herrn Macaulay vorzuschieben, welchen die Undankbarkeit der Wähler zu Edinburg dur einen Papierhänd= ler ersezt hatz sie zweifelt nit, daß beide Kaudidaten ohne Schwie- rigkeit den Sieg davon tragen werden.

Nach einem schottischen Blatte, tri man alle Vorkehrungen, um der Königin bei ihrem Besuche der Hochlande, die jeßt nur ein weiter Jagdbezirk sind, Täuschungen vorzugaufelu und dadur den traurigen Zustand des Landes zu verbergen, Man sucht jene Einöden für den Augenblick dadur zu bevölkern, daß englische Bedieute in die alte Tracht schottisher Pachter gesteck werden, um als solche der Königin in den Weg zu treten. Jeues Blatt meint, daß ohne voll- ständige Umgestaltung der Wildhegungs- und Erbfolge-Geseße feine Verbesserung des Zustandes der Hochlande möglich set.

Uiederlande.

Aus deur Haag, 11. Aug. Der Minister des Juuern {loß heute (wie bereits erwähnt) im Namen des Königs die Ses sion der Generalstaaten mit folgender Rede: g:

„Edelmögende Herren! Jch bin vom Könige beauftragt worden, mi in Jhre Mitte zu begeben uyd zu erklären, daß die Arbeiten der gegen- wärtigen Session geschlossen sind. Dieselben waren zahlreih und mannig- fah, und die ín dieser Session angenommenen 41 Geseze werden für un- ser Vaterland wichtige Ergebnisse haben, Ein Gesey fremdländvischen Ur- sprungs is aus der niederländischen Gesehgebung bescitigt worden, Ein Tarif für die Honorare der Notarien ist hergestellt worden. Jn Betreff ver- loren gegangener Titel der Staatsschuld sind angemessene und den Staats- gläubigern Gerechtigkeit erweisende Bestimmungen angenommen _ worden, Das Gesez vom 29, Dezember 1835 behufs Ermuthigung der Juntercssen des Ackerbaues is abgeschasst worden, und sind andere Bestimmungen an seine Stelle getreten. Das erste Buch des Strafgeseßbuches is vollendet und so- mit der Grundstein gelegt worden, auf dem sich das Gebäude einer nas tionalen Geseßgebung erheben wird. Für die aus der großen Lebensmittel- Theurung erwachsenen außerordentlichen Ausgaben für Erhaltung der Gefangenen, für die Wohlthätigkeits-Kolonie und die Staats-Marine ist gesorgt worden, Die Vollstreckung der Gesege in Betreff der freiwilligen ölnlcibe und der Schuld-Umwandlung hat die guten Ergebnisse dieser Maß- regeln gezeigt, Neue Bestimmrngen für die Regulirung ciniger besonderen Fonds sind getroffen und andere Maßregeln von vorübergehender oder untergeordneter Wichtigkeit ergriffen worden. Endlich haben Eto. Edelm, Herren in Uebereinstimmung mit der Regierung die AuLgaben- Budgets für die nächsten zwei Jahre und das Budget der Mittel und Wege festgestellt, und haben Ew. Edelm, Herren hiermit zum Wohle des Vater- landes gehandeli. Jm Namen des Köngs ertläre ich die Session für geschlossen.“ ; 110 G s i

Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande is von seiner Reise hier wieder eingetroffen. : y i Wins Heinrich der Niederlande ist am 10. August Nachmittags mit der von ihm befehligten Fregatte „Prinz von Lranmen“ von der Rhede von Vließinugen aus iu See gegangen,

Bcl g1£ p.

Brüssel, 14. Aug. Außer den bereits vorgestern gemeldeten Minuister- und Gouverneurs-Erneunungen ist uoch zu berichten, daß, laut den im Moniteur mitgetheilten Königlichen Verordnungen, Herr de Co, Mitglied der permanenten Deputation, zum interimi= stischen Gouverneur von Ostflandern und Herr Th. Glechet, Mitglied des Provinzial-Covseils, zum Kommissar des Bezirks von Lüttich er= nannt sind. Herr Lekeu, an dessen Stelle der Lebtere tritt , soll zu anderen Diensten berufen, und die bisherigen Gouverneure von Oftflandern, Lüttich und Heunegau, Herr Desmaisieres , Herr de la Coste uud Herr Mercier, die beiden Leßteren sind, wie schon berihtet, dur Herrn Dumont - Dumortier und Baron von Macar erseßt sollen ihre Pensions- Ansprüche gelteud machen dürfen.

Vorgestern bogab sich der König nach der St. Elisabeth-Kaserux, um den Herzog von Brabant dem Elite - Regiment vorzustellen, und dann nah der Mariäverkündigungs -Kaserne, um den Grafen von Flandern als Unterlieutenant der Guiden anerkenuen zu lassen.

Der Politique meldet: „Wir berichteten vor sechs Wochen, daß Herr vou BVavay in dem Augenbli, wo er das Ministerium der öffentlichen Arbeiten verließ, endlich daran gedacht habe, die Verwal= tung der Staats-Eisenbahuen defiuitiv zu organjiren. Er hatte sich die Stelle eines General - Eisenbahu - Jnspektors mit einem Gehalt vou 15,009 Fr. vorbehalten. Man versichert, daß dic Königliche Ver= ordnung, welche Herrn von Bavay zu diesem Ante bestellen sollte, bereits die Gegenzeihnung des Ministers des Innern , Herrn de

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der Personen und das damit verbundene Recht der Aufsicht und Bestim- mung über deren Beruf und Schicksal, völlig gerechtfertigt.

„„Dem persönlichenjAbhängigfeits-Verhältniß der Unterthanen zur Guts- herrschaft stand ein gleich ausgedehntes dingliches in Bezug auf die Höfe und deren Belastung mit Diensten und Abgaben der verschiedensten Art zur Seite. Jn großer Mehrzahl, wenigstens in den östlichen Provinzen, waren die häuerlihen Güter ein wenn auch durch das öffentliche Juteresse des Staats beschränktes Eigenthum der Herrschaft, worau den Wirthen nur das erbliche oder nicht erbliche Nießbrauchsrecht, auch ersteres nur mit beschränkter Erbfolge zustand. Die gutsherrliche Haus- und Aer- Wirthschaft stüßte sich an vielen Orten ausschließlich auf den Gesindezwang und die Dienste der Unterthanen, ihre und der gutsherrlichen Familie Er- haltung auf das Eigenthumsrecht zu den bäuerlichen Abgaben und Zinsen.

„Diese privatrechtlichen Verhältnisse ließen die gutsherrliche Polizei und Polizeigerichtsbarkeit über die Unterthanen und Hintersassen als ein für die Besißer der Rittergüter, zu ihrer und ihrer Wirthschaften Erhaltung, unent- behrlihes Recht erscheinen, dessen unmittelbare Ausübung für sie von großem praktischen Juteresse und sehr reeller Bedeutsamkeit war. Der Schuß des Eigenthums und der ausgedehnten Berechtigungen an den Personen und Gütern des Bauernstandes is daher auch naturgemäß und geschichtlich die ursprüngliche Quelle, wie der wahre Titel jener Befugnisse, die nur zum Theil auf späteren Verleihungen und Privilegien beruhen. So weit sich die, obschon zunächst dem Gebiete des Privatrechts angehörigen gutsherr- lihen Nehte über die Person und die Güter der Hiutersassen erstreckten, cben so weit dehnte sih die gutsherrliche Polizeigewalt aus.

„J|st uun auch diese weder vom Edikt vom 9, Oktober 1807, noch von den Gesezen, welche die gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse auflöstea und mit der Eigenthumöverleihung an die Hintersassen die Aufhebung der Dienste, Servituten und anderen Belastungen der bäuerlichen Höfe gegen die ge- seglich bestimmte Entschädigung vorschrieben, oder von den späteren Ord- nungen wegen Ablösung der Frohndienste, Zehnten, Zinsen u. \. w. berührt worden, so verlor do die polizeiobrigkeitlirbe Gewalt der Gutsherren mit dieser Auflösung der gegenseitigen Nechts- und Verpflichtungs - Verhältnisse in der That ihre praltishe und reelle Bedeutung, ihre althergebrachte ge- \chichtlihe Grundlage und damit ihre früher naturgemäße Rechtfertigung,

„Zar wohnte ihx au wohl bus dahin son cin politischer, dem öffent- lichen Rechte des Staats entlehnter Charakter bei. Ein solcher aber trat damals vor dem im Begriff des echten Eigenthums, daher an sich auf R Titel beruhenden Motiv der gutsherrlihen Polizei-Ge- walt, dem Selbstschuß des eigenen Besizes und Rechtes au Personen und Gütern in den Hiatergrund. Mit der Auflösung dieser die gutsherrliche Polizei -Obrigfeit motivirenden Privatrechte gewann dieselbe sachlich und rechtlich erst eine ganz andere Gestalt, Sie ersien nunmehr erst nach- dem ihr historisches Recht und ihr wahrer Titel unter egaugen war recht entschieden als ein reiy öffentliches Recht, als ein Theil der politischen Ne- gierungs-Gewalt des Staates, Mit dieser Umkehr des Prinzips mußte

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denn schr natürlih in den praktischen Verhältnissen des Lebens theils so manche Lücke, welche die Landeskultur-Gesepgebung beim Durchbrechen der einen der privatrehtilihen Seite der ländlichen Rechtszustände un- ausgefüllt gelassen hatte, theils so mancher Widerspruch an der anderen, von der Gesezgebung unberührt gelassenen der öffentlihen Seite der ländlichen Verfassung hervortreten, Daraus erklärt sih wiederum, wie die Schwierigkeiten der Verwaltung, vorzugsweise nah den unteren Sphären der Staars - Gesellschaft hin, Zweifel und Unentschiedenheit der in diesen Sphären wirkenden Behörden, Unsicherheit der Kompetenzen, besonders bei den Orts-Obrigkeiten selbst, vor Allem der guten Wünsche und einzel- nen Versuche zur Abhülse ungeachtet das von unten bis zu den höch- sten Spizen der Verwaltung hingufgehende Schreib- und Beschwerdewesen, nebst der Anzahl allgemeiner Erlasse und Justructionen der höheren und höchsten Behörden, sich vorzugsweise auch im Bereiche der ländlichen Poli- zei-Verwaltung in dem Grade vermehren mußten, als sich mit der seit 1811 und 1821 fortschreitenden Ausführung der Regulirungen, Ablösungen und Separationen die materiellen Grundlagen und Elemente der früheren ländlichen Verfassung umgestalteten, während deren Formen unverändert stehen blieben, Diese hatten ihre alte, im Glauben und der Autorität wur- zelnde Kraft, so wie ihre, die Bewegungen des Vollslebens beherrschende Energie und Sicherheit verloren, : ; 2 L

„Der fast in allen östlichen und mittleren Theilen des Staats in gro- ßer Ausdehnung vorgekommene, auch noch neuerlich stattfindende, oft chr rasche Wechsel gufeinanderfolgender Besißer von Rittergütern periodisch, auch hon vor 1807, das Ergebniß eines in manchen Gegenden sehr vere breitcien Güterschachers oder Nachwirkung dex Kriegs - Kalamitäten, wie mancher anderen konkurrirenden Ursachen, jedenfalls begünstigt durch die 1807 und 1811 proklamirie Erwerbsfreiheit des Grundvesiges und befördert durch die industrielle Richiung der Zeit trug das Selinige bei, um die moralische Macht der Traditionen und jenes dem einflußreichen Buy En p eines oemeinsinnigen und gebildeten Gutsherrn zu den bäuerlichen Wirthen und Ortseinsassen auch gegenwärtig noch eigenen patriarchalischen Elementes zu schwächen. Zwar beweisen beide moralischen Momente“ auh wohl jeßt noch ihrè Stärke in den ländlichen Verhältaissen und helfen an vielen Orten den Mangel einer den veränderten Zuständen genügenden Verfassaugsform übertragen, So hoh aber auch der Werth der Gesinnung und des Vertrauens in diesen Verhältnissen zu veranschlagen is, #o darf doch darauf die Befestigung von Sitte und öffentlicher Ordnung weder allein, noch auch nur hauptsächlich gebaut werdenz diese müssen vielmehr das Ergebniß zweckmäßiger öffentlicher Justitutionen sein, deren Kraft sie hervorruft, bildet und erhält, Denn während z- B, an manchen Orten die Conservation - des Bauernstandes in einer hin und wieder auch für dessen Existenz kritischen Periode, vorzugsweije jener obengedahien werkthätigen Gesinnung der Gutsherren, zu danken ist, haben dagegen andere Gutsherren an anderen Orten die Rath - und Hülfslosigfeit der Bauern zum Auskaus- fen ihrer Höfe und zum Untergange dieser für die Festigkeit der bürgerlichen

a.

Gesellschaft in Zukunft noch viel unentbehrlicheren -Mittelilasse von Grund besizern benußt, nicht immer ohne Mißbrauch ihres politishen Einflusses. „Diese, wie manche andere Erscheinungen sind übrigens nux eine na- türlihe Wirkung der in Folge vorschreitender Ausführung der Landes- Kulturgeseße allmälig eingetretenen Auflösung der gegenseitigen Rechte und Beschränkungen, dieser materiellen Unterlagen des Verhältnisscs zwischen Gutsherren und Orts-Einsassen.“ y An diese lichtoolle geschichtliche Auseinanderseßung glaubt der Verfasser noch einige Betrachtungen „über dic auf neue Bildungen im län d- lihen Gemeinde- und Polizeiwesen hinweisenden Erschei- nungen, welche die gegenwärtige Uebergangs- und Entwik= kelungs- Epoche charafterisiren, knüpfen d müssen, Solcher Er- sceinungen hebt er namentlich zwei heraus, Erstens, und zwar al3 die nächste Wirkung des Geseßes Über die Aufhebung der gutsherrlich - bäuer- lihen Verhältnisse, „die Gleichgültigkeit der Mehrzahl von Nittergutsbesipern gegen die Ausübung ihrer obwohl fortdauernden politischen Befugnisse, der olizei und polizeilichen Gerichtsbarfeit'‘z zweitens „die Richtung, in wel- Ser ih das neue Verhältniß ‘zwischen Gutsherren und vormelger Hinter- sassen in Bezug auf die Uebertragung der wichtigsten Gesellschaftslasten Kommunalyflihten im weiteren Sinne als Armenpflege, Wegebauten u, st, w., gusbildete.“ ¿ : Was das Erstere betrifft, \o ist es Thatsache, daß jene politischen Be- fugnisse, besonders ehe sie durch die den Rittergutsbesigern beigelegten stän- dischen Berechtigungen in den Jahren 1823 und 41824 wieder einen eigen- thümlichen Werth erhielten, von den meisten als eine Last betrachtet wurden, der man \ich je eher je licber entledigen müsse. Man fand es bequemer, die Gemeinden fortan sih selber zu überlassen, zumal da die fast überall eingeleiteten Regulirungen, Ablösungen und Gemeinheitstheilungen zwischen Gutsherren und Hintersassen häufig langiwierige Streitigkeiten hervorriefen, welche meistens nur dur gänzliche Auflösung der früheren Bande ihr Ziel erreichten. Die Folge davon war, daß nothgedrungen der beste Theil dieser er nisse faktisch an die Behörden überging, wie vor Allew- die Landräthe, welche dann wieder, schon ihrer Amtsstellung wegen, die Regierung unmittelbar in die örtliche Polizei - Verwaltung und Polizei - Gerichtsbarkeit hineinzogen- Haite dies auf der einen Seite manche erhebliche Nachtheile, so ist auf der anderen nicht zu verkennen, daß das unmittelbare Eingreifen der Stagtse Behörden in die Verhältnisse der örtlichen Polizei-Verwaltung, insofern jur vortheilhaft-wirkte, als es sehr oft die Entwickelung der ¡ndividueten, B” heit förderte - und den neuen Rechten der vormaligen Guts - Unterthanen Schuß und Halt gewährte. N Sn Betreff L ben zweitens genannten Uebertragung der Ko mnggghe ut Ni häufig das Streben geltend, Lasten machte sich bci den Nitter utsbesißern häufig C n Bemei ten der emanzipirten bäuerlichen Wi he sich, den neu entstchenden Gemeins ; aften V pflege und des egenüber, zu isoliren, wie eben hinsichtlih ber Armen G ) B A [s erst durch besondere Gesebe regulirt auwesens, Verhältnisse, welche thei (Schluß folgt. werden mußten, theils noch zu reguliren sind, :