j ¡de- Aerndte gebührend zu eingebrachte G79, a6 aht Tage vorher die weder any ahnung zur würdigen Feier die- das Fest am E vir
den eingeläutet und dur gew! T wo toauli auch dur feierliche
die nunmehr glüdli danken.“ Dabei i Gemeinde mit einer ern uses S Eber, \ses Daufkfestes von der E ber und am Morgen mt F Gebete, näher bestimmte Lieder scht werden soll/ Die Wahl des Textes Züge in die Kirche, verb lihen selbst übkrlassen. Jn denjenigen zur Festpredigt f H elshlag gelitten haben, is es den Geistlichen Orten, e emeinderäthen freigestellt, auf welche Weise sie diesen Tag begeben wollen. d bei Rhein. Ihre Groß umHessen und bei Nhein. ZFhre Oroß-= S Fberz g drin Fin Marie von Baden, welche mit Jhrem E dem Marquis von Douglas, mehrere Tage am Großher- zoglichen Hofe verweilte, ist am 14. August wieder abgereist. Jhre Kaiserl. Hoheit die Gemahlin des Großfürsten - Throufolgers von Rußland, so wie Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Karl nebst Gemahlin begleiteten dieselbe bis Langen. Am 13ten d, speisten die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften auf dem Heiligenberge bei ZGugenheim. Am 14ten wohnte Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Thronfolger mit Sr. Königl. Hoheit dem Erbgroßherzoge einer Jagd bei und dinirte hierauf im Jagdschlosse Wolfsgarten.
Ju Uebereinstimmung mit einer Bekanntmachung des Central=- vorstandes des evangelischen Vereins der Gustav-Adolfs-Stiftung zu Leipzig hat d-r eigere Verwaltungsrath des Hauptvereins der Gustav - Adolfs - Stiftung im Großherzogthum Hessen an die Mit- glieder und Freunde des Vereins hiermit die Einladung erlassen, an der Hauptversammlung des Vereins, welche am 21, und 22. Sep=- tember d. J. in Darustadt stattfinden wird, zahlreich Theil zu neh- men. Die Vorberathungen der Abgeordneten „der einzelnen Haupt- vereine werden bereits am Montag (12, September) gehalten und begin= nen Abends 6 Uhr; am folgenden Tage (21. Sept.) siudet von Morgens 85 Uhr an öffentlicher Gottesdienst und von Morgeus 11 Uhr an die öffentliche berathende Versammlung statt, und am darauf folgenden Tage (22, September) beginnt die beshließende Versammlung der Abgeordneten um 9 Uhr Morgens, Am 23. September wird als Nachfeier die Einweihung der zy Seligenstadt a. M. von dem Ver= eine erbauten Kirche stattfinden. Die Abgeordneten der Hauptvereine und diejenigen, die sonst an der Versammlung Theil zu nehmen ge- denken, werdên ersuht, von ihrem Entschlusse, die Versammlung zu besuchen, den Herrn Gymnasial = Lehrer Dr. Wagner in Darmstadt spätestens bis zum 15, September in Kenntniß zu seben,
*&ckX Frankfurt a. M., 16. Aug. Se. Majestät der König von Württemberg traf vorgestern unter dem Namen eines Grafen von Grafeneck von Bieberich auf der Taunus-Eisenbahn hier ein, um von hier aus den nahen Höfen cinen Besuch abzustatten. Von Hol= land hatte sich der König nach Belgien begeben, um dort die be- rühmtesten Fabrik-Anlagen durch eigene Anschauung kennen zu lernen. ___Se. Königl, Hoheit der Kurfürst von Hessen wird einige Wochen in Wilhelmsbad zubringen ; in dieser Woche erwartet man hier Se. Königl. Hoheit den Kurprinz-Mitregenten. — Der Kurfürstl. hessische Finanz - Minister, Herr von Mot, hatte hier auch einen mehrtägigen Ae IK Reaentnen, i e:
Der August i} uns ein wahrer Kohmonat geworden, de i Einbringen der Aerndte sehr befördert La dem Wein E
1654
Gestern früh is Se. Hoheit der regierende Herzog von Sachsen- Koburg nebst Gemahlin nach Ungarn abgereist. s M Das zu Radkerôburg in Steyermark stehende vierte Chevaulegers- Regiment „Fürst Windischgräz““, ein Bataillon des Warasdinex=Creu- zer und ein Batäillon des Warasdiner Stk. Georger Gränz-Regiments haben zu Bellowar Marsh=-Befehl nah Jtalien erhalten und werden unverzüglih dahin abgehen. Eine Schwadron des zu Körmönd in Ungarn stehenden dritten Ulanen-Regiments „Erzherzog Karl “ er- hielt einstweilen die Bestimmung nah Jnnerösterreih. Ein anderes Kavallerie-Regiment soll die Weisung erhalten haben, sich in Bereit- Ihr zu halten, um augenblicklich nach Jtalien abmarschiren zu önnen. Die Gerüchte von Bauern - Unruhen in Röz und der Umgegend haben sich nicht bestätigt; die Nuhe is nirgends gestört worden.
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 12. Aug. Um die Gesundheit der Trup- pen im Kaukasus herzustellen, rückte tas samursche Detaschement aus dem Dorfe Ulutshur über Kumuh vor und besebte am 2. Zuli die Höhen des Turtschidag. Der Hauptzweck dieser Bewegung is voll fommen erreiht, und Nachrichten vom 20. Juli zufolge wartete der Oberbefehlshaber nur das Ende der Cholera in den lesgishen Dör- fern zwischen dem awarischen und dem Kara-Koissu ab, um von neuem gegen den Feind zu operiren. Jm dagestanschen Detaschement , in Temir-Chan-Schura und Tschir-Jurt waren {hon seit einigen Tagen feine Cholerafranke gewesen, es hatten sich aber Anzeichen der Epi- demie auf der kumykschen Ebene und in der vorgeschobenen ts{etschen- zischen Linie gezeigt. Auf der rechten Flanke der kaukasischen Linie und auf dem östlichen Ufer des s{warzen Meeres war Alles ruhig und hatte die Cholera si nicht gezeigt. y
SrankretiM.
Paris, 14. Aug. Der Kriegs-Minister, General Trezel, und der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Guizot, haben eine lange Konferenz gehabt, und Beide werden, wie es heißt, zusam- men nah Eu reisen. Die Telegraphen-Linie zwischen Paris und dem Schlosse Eu is in bestäudiger Arbeit. Außer derselben besteht noch ein Staffettendienst auf der Eisenbahn und zu Pferde zwishen Eu und Abbeville, Man will auch erfahren haben, daß seit der An= kunft des Prinzen von Joinville in Neapel der Courierwechsel zwi- hen dem Admiral des französischen Geschwaders und dem fraugösi- schen Gesandten in Rom aüßerordentlih lebhaft ist.
Auf die vom Journal des-Débats an tie Veranstalter und Theilnehmer der Wahlreform-Banketts gerichteten Worte: „Wir ken- nen euchz vor funfzig Jahren nauntet ihr euch Klub der Jakobiner !“ hat ein Deputirter des linken Centrums, der sich- aber niht nennt, dem National ein Schreiben zugesandt, worin ‘er den Vorwurf, der etwa in der Bezeichnung als Jakobiner licgen solle, damit zurückzu- weisen sucht, daß er daran erinnert, wie König Ludwig Philipp \elbst, als Herzog von Chartres, zur Zeit der Revolution die Jakobiner- Klubs sehr fleißig besucht und sogar das Amt eines Kommissars und Huissiers bei ihren Versammiungen geführt habe. Zum Beweise legt er zwei Bände bei, welche das Tagebuch des damaligen Herzogs von Chartres enthalten, und woraus der National eine Reihe von Auszügen mittheilt. :
Der Erzbischof von Lyon widerspricht in einem an den Natio-
zu statten kommt, Die Landwirthe können den reichen Segen des Himmels gar nicht unterbringen, und man darf mit Gewißheit dar- auf rechnen, daß nah der Aerndte die Fruchtpreise noch \tark fallen werden, __Jn der verflossenen Woche waren die Märkte {wach be- fahren, daher das Steigen. Erfreulicherweise hört man bei uns nichts von der Kartoffelkrankheit, wohl aber im Württembergischen.
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 10. Aug. (A. Z) Die so eben bekannt gewordenen neuesten Militair= Nachrichten enthalten die Ernennung Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Sigismund, Kaiserlichen Obersten (Sohn Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs ÑNainer), zum Juhaber des 3-sten Infanterie-Regiments und des Käfserlichen Feldmarschall-Lieuteuauts, Ritter von Hartlieb, zum zweiten Jnhaber desselben Regiments ; feruer die Pensionirung des Kaiserlichen? Ger*als der Kavallerie und ge- wesenen Oberst-Hofmeisters Sr. Kaiserl. Hoheit des verewigten Erz= herzogs Karl, Phil. Graf von Grünne. Der kommandirende General von Galizien, Freiherr von Hammerstein, is dieser Tage wieder auf seinen Posten nah Lemberg abgegangen. Das von Galizien hierher beorderte Jufanterie -Regiment „Graf Nugent““ ist bereits auf dem alu und wird in den lebten Tagen dieses Monats hier ein= reffen. :
waltez auch wurde durch die letztere Verordnung eine gerichtliche Vereidi- gung solcher Stellvertreter zur ausdrücklichen Bedingung gemacht, Gleich- wohl findet es ‘der Verfasser bedenklih, daß diese Vertretung auch z. B. durch Haus -Offizianten oder Zeitpächter des Gutsbesizers stattfinden könne und legt überhaupt vorzügliches Gewicht auf die zur Ausübung solcher Amtsbefugnisse nöthigen persönlichen Eigenschaften, welhe bei dergleichen Leuten nicht immer anzutreffen seien, „Finden ih“, meint er, „diese per- sönlichen Eigenschaften in demjenigen, welcher die ländliche Polizei und Polizei-Gerichtsbarfeit zu verwalten hat, so darf davon — wie uns mit den C Berhältnissen Bekannte bezeugen werden — der ersprießlichste Er- folg für die Besestiguug nicht blos der äußerlichen bürgerlichen Ordnung, bewußtseing 2er entlichen Moral und für die Entwickelung des Rechts- an Ö 0 i i
bernhen bie weseniiüsen meren, Gtr, ute di tein a diger der gutsherrlichen Polizei-Gewalt, Polizei- und Patrimonial-Gerichts- barkeit für deren Aufrechthaltung überbauv 2 G / Yarmenirt die Befugniß, ich ans Y bela Nrn Ligen, L ter vertreten zu lassen, gewiß nicht "A )lelnde Haus - Offizianten und Päch- ehrenwerthe Männer, Betraciten oe (B en Ae gent e pn mein, o lehrt die Erfahrung, daß Wirthschasts-Zus Fe 7 jerIiv. utD anger Rechnungsführer u. \. w. die ihnen übertragenen dfe U Abmtuiltraloran, zu häufig zur Befriedigung von Privat-Leidenschaften v "A, Sewalten ad welche aus der nahen Berührung mi Bauern und Arbeit 4 JORLaUlet Nahrung s{öpfen, daß von dexgleichtn Leuten in reie 4 i N, Reue hältnisse, wie z. B, in das des Arbeits - Aussehers i Tie Medtóvere Dienstboten, ungehörigerweise nur izueft das Verhältniß des Polizei. uo walters hineingemischt, und daß im großen Durchschnitt nir nb TouA solche Animosität, Unbilligkeit und Härte in das Verhältniß Ee Bereshaß zu Dienst - und Abgaben- Pflichtigen hineingelegt wird, durchschnittlich d gends so viel Prozesse und Bes@werden zwischen Herrschaft und Bauern vorkommen, als da, wo die Ausübung der gutsherrlihen Privat - und öf- fentlichen Nechte in die Hände von Administratoren, Jnspektoren und ande- ren Privat - Beamten des Gutsherrn oder von ebenfalls wechselnden Zeit- vächtern gelegt worden, welche dabei als ganz rechtshaffene Leute jedoch eben nur das Juteresse ihrer Herren, die Zeitpächter das eigene, aufs beste wahr unehmen bemüht sind, dabei eben nur dies Privat-Jnteresse im Auge behalten.“
y Hieraus ergiebt sich, nah des Verfassers Ansicht, von selbst die Noth- wendigkeit geseblicher Bestimmungen und vollkommener verfassungsmäßiger Bürgschasten für die zum gedeihlichen Wirken der Ortsobrigkeiten unerläß- lichen persönlichen Eigenschaften der Verwalter der ländlichen Polizeiz er verlangt dergleichen Bürgschaften gerade deshalb, weil er sih gegen eine gänzliche Aufhebung der gutsherrlicheu Polizei, vielmehr nur für zeitgemäße Modificationen der bestehenden Verfassung erklären müye,
nal gerichteten Schreiben dem Gerüchte, dessen in diesem und ande- ren Blättern Erwähnung geschehen, daß er in seiner Diözese Gebete sür die Bekehrung des Papstes angeordnet habe.
Im Faubourg St. Antoine hat keine weitere Ruhestörung statt- gefunden. i i
Da sih das Gerücht von einer weiteren Erhöhung des Diskon- to’s der Bank von England auf 6 pCt. nicht bestätigt hat, so wa- ren heute an der Börse die Notirungen besser, als gestern. Beson- ders am Schluß zeigte sih eine willigere Stimmung. Das römische Anlehen ist um 41 pCt., auf 98, gefallen, Am Schluß der Börse verbreitete sich das Gerücht, der Schaß werde den Zinsfuß der Schabbons vom nächsten Montag an auf 47 pCt, herabseten,
Großbritanien uud Irland.
London, 13, Aug. Jhre Majestät die Königin, Prinz Al- brecht und die beiden ältesten Königlichen Kinder, der Prinz von Wales und die Kronprinzessin, haben gestern Abend in Begleitung des Herzogs und der Herzogin von Norfolk und ihrem übrigen Ge- folge Osbornehouse verlassen und \sich unter den Salutschüssen von Cowes = Castle auf der Königlichen Jaht „Victoria und Albrecht“ nah Schottland eingeschifft. Die Dampfschiffe „Fairy““, „Blak= Eagle“, „Scourge““, „Undine“ und „Garland“ begleiteten die König-
Sen: D -— un n
Dies führt ihn auf den dritten Theil seiner Darstellung, in welchem
E in die Zukunft gerichtet, die zeitgemäßen Reform - Vorschläge
espricht,
Als „einen Kardinalpunkt für die Aufrechterhaltung der wesentlichen Elemente der bestehenden ländlichen Verfassung “ bringt er zunächst in Vorschlag : ; :
„daß von und aus den Kreisständen ein ständiges Ehrengericht gebildet
werde, mit der Befugniß, demjenigen, welchem der Staat eine wichtige ortsobrigfeitliche Gewalt über die ländliche Bevölkerung anvertraut, deren
Ausübung zu versagen oder wieder zu entziehen, sobald er durch seine
Lebens - und Handlungsweise die öffentliche Achtung verlieren sollte.“
__ Um diesen und die weiteren Vorschläge nun näher zu begründen, sind die Nichtung und die allgemeinen Gesichtspunkte ins Auge zu fassen, welche bei einer Neform der läudlichen Polizei - Verfassung überhaupt leitend sein müssen, Wir lassen hierüber den Verfasser selbst reden :
„Es handelt sich darum, ob das weseutliche Prinzip tieser Verfassung unserer deutschen östlichen und mittleren Provinzen, — welches in der That auch jeßt noch den sozialen und Besiß-Zuständen des Landes entspricht, — die Mitwirkung des Volks, vorzugsweise der durch ihre gesellschaftliche Stellung und die Unabhängigkeit ihrer Lage zur Theilnahme an den öffent- lichen Geschäften berufenen Klasse der großen Grundbesiger, bei der Polizei- Verwaltung auch in Zukunft erhalten, oder ob hingegen die Ausübung der ländlichen Lokal-Polizei besonderen angestellten Staats-Beamten, oder doch die Polizeigerichtsbarkeit den Justiz-Behörden übertragen werden soll ? „Man darf es sih nicht verhehlen, wir stehen dem Scheidewege nahe,
lihe Jaht. Die Königin übernahtete an Bord im Hafen von Yar= mouth und seßte heute früh die Reise wieder fort,
Das Ergebniß der Wahlen stellt sich bis jeßt auf 323 Liberale, 103 Peeliten und 195 Protectionisten, und wenn diese vom Globe gemachte Classification richtig wäre, so könnte das Ministerium auf eine Majorität von 30 bis 40 Stimmen einstweilen mit Zuversicht rechnen. Jndeß {eint jeßt noch jede Berechnung dieser Art unmög- lih zu sein, da das neue Parlament unter der Benennung Liberale so gemischte Elemente erhalten wird, daß man niht wissen kann, wie viel davon dem Ministerium Lord John Russell's zum Vortheil oder Nachtheil gereichen wird,
Belgien
Brüssel, 14. Aug. Die Einführung des Herzogs von Bra- bant als Sekonde=Lieutenant bei den Grenadieren des Elite - Regi- ments fand in Anwesenheit des ganzen Königlichen Hauses statt. n einer Anrede sagte der König zu den ihn umgebenden Offizieren : „Vie Einrichtungen, welche Belgien sich gegeben, bringen Verschie- denheiten der Meinungen mit sih, denen wir fremd bleiben müssen. Das Heer muß niht vergessen, daß es-die National = Einheit ver- tritt.“ Bei der darauf folgenden Einführung des Grafen von Flan- dern in seinem Grade als Sefonde-Lieutenant beim Kavallerie-Corps der Guiden, hob der König in einer Anrede an die Offiziere dieses Corps mit Nachdruck hervor, daß die Erhaltung der öffentlihen Ordnung in Belgien seit sechszehn Jahren keinen Tropfen “Blut geko- stet habe. :
Es heißt, das neue Ministerium werde die Provinzial - Conseils der beiden Flandern zu ciner außerordentlichen Session einberufen, um dieselben über die Mittel berathen zu lassen, wodur die Lage dieser beiden Provinzen am wirksamsten und \nellsten verbessert wer- den könne. Man erwartet von diesem Schritt die besten Resultate und 1 erfreut, daß das neue Kabinet ohne Zögern an die Ausfüh- rung dieses wichtigen Punktes seines eben erlassenen Program- mes gehe. j
Von den entlassenen Ministern ziehen sich vier, die Herren de Theux, Malou, Dechamps und d’Anethan, ins Privatleben zurü; sie. haben Anspruch auf Pension, 6000 Fr. jährlih. General Prisse, - welcher Kriegs-Minister war, erhält das Kommando der zweiten Di= vision, und Herr von Bavay wird anderweitig angestellt werden.
S ch weiz.
SFantou Bern. (O. P. A. Z) In der (bereits erwähn- ten) Verbal -= Note, welche Herr Peel am 12. August dem Bundes= Präsidenten überreichte, drückt Lord Palmerston nicht nur seine Hoch- achtung und sein volles Vertrauen gegen die Person des Bundes-= Präsidenten auf verbindlihe Weise aus, sondern erklärt sih auch be- stimmt und unumwunden gegen jede Jutervention in innere shwei= zerische Angelegenheiten.
Von den cidgenössischen Offizieren der Sonderbunds - Kantone, welche zu einer Erklärung über ihr Verhältmß zu diesem illegalen Separatbunde aufgefordert worden, haben 18 unumwunden erklärt, daß sie nur der Eidgenossenschaft dienen; 12 dagegen -haben ihr Dienstverhältniß zum Sonderbunde deklarirt und werden ohne Zwei= fel nächstens aus der Reihe eidgenössisher Offiziere gestrichen werden.
In der Sihung der Tagsaßung am 11ten verlangte Luzern, es solle die Erklärung ins Protokoll eingeräckt werden, daß die 7 Stände keine Befugniß der Tagsatzung, einen derartigen Beschluß (wie jenen vom 11. August) zu fassen, anerkenntenz sie verwahren ihre Rechte und behalten sich die Konvenienz vor,
Portugal.
London, 12. Aug. Die Times bringt heute Nachrichten aus Lissabon vom 4, August, denen zufolge die Gesandten der alliirten Mächte aus verschiedenen Rücksichten, hauptsächlih aber, um die portugiesische Regierung in ihrer {hwierigen Lage nicht noch mehr zu beunruhigen, dem Antrage Lord Palmerston's auf Entlassung des gegenwärtigen cabralistischen Ministeriums bis dahin noch niht nach=- gekommen waren, doch hieß es, daß die desfallsige Kollektiv- Note bereits vorbereitet war und vielleiht am 4ten {hon werde übergeben werden, „Es is unmöglih“, \chreibt der Korrespon= dent der Times, „vorberzusagen, wie diese Note aufgenommén werden wird, aber, obgleich die Königin und ihre Rathgeber dieselbe für durchaus ungerechtfertigt halten und die Minister in der That mehr dem Anscheine, als der Wirklichkeit nach Cabralisten sind, so glaube ih doch, daß man endlih dem Antrage nachgeben wird, Abgesehen von dieser Frage, sind nunmehr die Bedingungen des Pro= tokolls erfüllt, mit Ausnahme der einen, welche die unverzügliche Ein=
Macht den sogenannten Gerichts-Unterthanen fühlen zu lassen, nur zu oft
Hand in Handz vieclfältige Streitigkeiten, Prozesse und Beschwerden, lang anhaltende Aufregung in der Gemeinde und das Einreißen von mancherlei Unordnungen unter den Ortseinsassen sind davon eine gewöhnliche Folge. Dabei säet nichts mehr Keime aus zur Auflösung der bürgerlihen Ord- nung und des sonst dem Landmann eigenen Nespefts vor Gesez und Obrig- feit, als Ungerechtigkeit und Willkür in den unteren Kreisen der Gesellscha}, oder Mißachtung derer, welchen der Staat ein unmittelbares Negiment über das Volk giebt, i S
„Sodann sind die Requisite und Zwecke des Gesehes vom 17, Juli 1846 völlig unvereinbar mit der gänzlichen Formlosigkeit des jeßigen Ver- fahrens in polizeilichen Unterstchungen, mit der Art, wie oft zwar sehr vo- luminöse, dabei aber doh nit weniger unvollständige Akten zusammenge- schrieben werden, mit dem eben so formlosen Beschwerdewesen und der Be- richts-Erstaitung von den untersten Behörden bis zur höchsten Spihe der Verwaltung hinauf, welche leytere dergleichen fleinlichen, höchst konkreten Berhältnissen, um die es sich meistentheils dabei handelt, do sehr fern steht. ¿Die neuerlich vielfach befehdete sogenannte Bureaukratie hat jenen hohen Beruf erfüllt, die Prinzipien der seit 1807 fortschreitenden staatswirthschaft- lichen Geseßgebung in das Leben des Volks überzuführen und damit die Emancipation der persöulichen Kräfte, der industriellen Thätigkeit der Jndi- viduen, wie des Grund -Eigenthums, vollbracht oder doch wenigstens deren Vollendung überall gesichert, Nachdem diese staatswirthschaftlichen B pien der Gesezgebung mit \{öpferisher Kraft ‘das Bewußtsein der Nation und alle Gebiete der bürgerlichen Gesellschaft durchdrungen haben, werden
wo eine Entschließung über kurz oder lang zu fassen ist, dg
„Daß die Polizeigerichtsbarkeit ein Zweig der Justizpflege sei, is aller- dings nicht zu bestreiten, Dies is noch neuerlich durch das Geseg vom 17. Juli 1846 anerkannt, indem dasselbe die Untersuchung und Entschei- dung der Polizei - Contraventionen mitumfaßt. Js der Gegenstand “elbst aber auch richterlicher Natur, so wäre es doh ein Mißverständniß, wenn man deswegen vermeinte, zu éinem solchen riterlihen Geschäft gehörten nothwendig durchweg gelehrte und examinirte Juristen,
„Ferner dürfte wohl unbestreitbar sein, daß die jeßige Art und Weise der Haudhabung der ländlichen Polizeigerichtsbarkeit weit von einer solchen Rechtspflege eutfernt ist, wie sie bei der Umgestaltung des Gerichtswesens bezwet worden, welche die Würde des Richteramts hervortreten läßt und glei Sicherheit und Beschleunigung S eIL Denn einestheils finden ich denn doch auch E oder weniger Nittergutsbesißzer, denen die Quali- ban für öffentliche Functionen oder, wie den in einzelnen Gegenden âufigen Güter-Spekulanten, jedes innere Jnteresse, ja selbst die Vvrstellung
vom Ernst und von der Würde ihres polizeilichen Amtsberufs Sten Mit
dem Güterschacher gehen Eigenuuß, Härte gegen die Nebenmenschen und
nunmehr politishe Justitutionen und Ordnungen für diese leßteren folgen müssen. Wie der Freiheit der industriellen Thätigkeiten in der neuen Ge- tverbe-Ordnung vom 17, Januar 1845 wiederum Maß und Regel gegeben ist, so erwarten nunmehr auch die durch die Regulirungen, Ablösungen und Separationen aufgelösten Gemeinheits - Verhältnisse der Landgemeinden, in- gleichen die damit zusammenhängenden, innerlih ergriffenen und shwanken- den gutsherclich-obrigfkeitlihen Verhältnisse durch eine — von dem höheren Standpunkte allgemeiner sozialer Nechte und Pflichten ausgehende — Kom- munal!- und Polizei-Verfassung wiederum Regel und Orduung.
„Jm Gegensay zu dem für die ländliche Polizei größten Uebel der Vielschreiberei und Centralisation ‘und zu dessen Beseitigung muß bei der ieiteren organischen Ausbildung unserer ländlichen Verfassung der ungleich wirksameren Autorität einer unmittelbaren lebendigen Persönlichkeit und Mündlichkeit wieder ihr Recht widerfahren. Dies aber wird nur dann möglich sein, wenn gleichzeitig einem für die rechte Wirksamkeit ländlicher Obrigkeiten auf Rechts - und Sitten - Zustand der Bevölkerung erfahrungs- mäßig so wichtigen und natürlichen Erforderniß entsprochen wird z die öbrig- keitlihe Macht solchen Männern anzuvertrauen, welche einestheils öffent-
Mißachtung der Rechte Anderer, so wie die ucht, die neue obrigkeitliche
liches Anschen und allgemeines Vertrguen, andereutheils genaue Kenntniß
berufung der Cortes verlangt. Bis jebt is noh feine Sylbe darüber im Diario erschienen. Die Freiheit der Presse und der Person is wiederhergestellt, und die Oppositions - Journale haben seit dem 1sten d. M. wieder angefangen zu. erscheinen / :
Die Schwierigkëit, ein neues Ministerium zu bilden, ist sehr groß, da nur eine sehr geringe Anzahl von solchen fähigen Männern vorhanden i, welche niht mehr oder weniger bei der Sache einer der beiden extremen Parteien betheiligt sind. i :
Ein portugiesishes Dampfboot bringt von Madeira die erfreu- lihe Nachricht, daß am 26sten v. M., bald nah Ankunft des ver- einigten english=französischen Geschwaders, die Jnsel zum Gehorsam zurückgekehrt, die dortige Junta aufgelöst und die Autorität in die Hände der englischen und französischen Befehlshaber, Codrington und Degunis, gelegt worden ist, welche dieselbe sofort an Senhor Ribeiro, den vorigen Civil-Gouverneur, abgaben. Der britische Konsul auf den Azoren schreibt gleichfalls, daß die Jnsel sogleih nah Empfang der offiziellen Nachricht von der Unterwerfung der Junta von Porto zum Gehorsam zurückfehren wolle. 5 z j
Graf Das Antas is noch in Lissabon. Er hatte bereits seine Pässe erhalten und war im Begriff, mit der lebten Post abzureisen, als er plöglich seinen Entschluß änderte, wie man sagt, in Folge einer Mittheilung, ne P von dem französischen Gesandten, Baron
ar ave. L s)
E Bs E o 4. August enthält ein Königliches Dekret, welches die Ertheilung der Chargen eines General - Adjutanten und eines General-Quartiermeisters von dem Ober-Befehlshaber der Ar- mee, dem Könige, abhängig macht. Visconde Campanhaa, Adjutant des Königs, ist zum General-Quartiermeister ernannt worden. Ei anderes Dekret befiehlt die Wiedcrherstellung des Kriegs-Departements, Die Junta des öffentlihen Kredits veröffentlicht in demselben Blatte das Programm der großen National = Lotterie, welhe ungefähr eine halbe Million Pfd. Sterling Noten der Bank von Lissabon einziehen soll. Der Verkauf der Loose geht nur langsam vor sich, aber ihr Absas, wenn er vollständig bewirkt wird, zieht die Regierung aus einer gro= ßen Verlegenheit.
Griechenlan d.
Athen, 1. Aug. (A. Z.) Die griehise Regierung hat die über die bereits von beiden Theilen — der türkischen sowohl wie der griechischen Regierung — angenommenen Vergleichs - Vorschläge über= greifenden Bedingungen der Pforte zurückgewiesen.
Gerichts- Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung.
Berlíu, 17. Aug. Die heutige Sißung beginnt mit dem Namens-Aufruf der Angeklagten um 8 Uhr. Hierauf wurde der An= geklagte Lucian Stanislaus von Bajerski vorgerufen. Derselbe is der Sohn des verstorbenen Ober-Appellationsgerihts-Raths von Ba- jersfi, zu Meseriß geboren, 27 Jahre alt und katholischer Religion. Seit dem Jahre 1837 studirte er auf den Universitäten zu Freiburg im Breisgau, zu Paris und zu Berlin politische Oekonomie und Li- teratur. Jun letzterer Stadt machte er 1842—43 in der Garde-Ar= tillerie - Vrigade seine einjährige Dienstzeit ab, kehrte dann 1844 zu seiner in Gnesen wohnhaften Mutter zurück und nahm Johanni 1845 das Gut Sawsicczno in Pacht. Der Anklageschrift zufolge, hat er nicht allein den Nepomucen von Sadowski \{chon von Gnesen aus und später mehrfach besucht, sondern auch von Sadowski is seit Jo- hanni 1845 häufig bei ihm in Samsieczno gewesen, wie überhaupt seit dieser Zeit fast keine Woche verging, daß der Angeklagte sich nicht wenigstens 1 bis 2 Tage auf Reisen befand. Auch mit den Mitangeklagten, Brüdern von Oborski und Richard de Bréchan, stand er in Verbindung. Auf der Versammlung zu Srebra = Góra wurde er von Stanislaus von Sadowski als einer der drei Offiziere vorgeschlagen, welche das Unternehmen gegen Bromberg leiten soll= ten. Am folgenden Tage kam Stanislaus von Sadowski guch wirk= lih nach Samsieczno, um den Angeklagten zur Uebernahme des ihm zugedachten Kommandos zu bewegen. Er fand bei ihm die Mitan= geklagten Richard de Bréchan und Joseph von Oborski, alle drei mit Kartenspielen beschäftigt. Während des Spiels, bemerkt die Anklage, cheine die nöthige Verständigung zwischen Bajerski und Sadowski stattgefunden zu haben, denn Beide traten öfter bei Se'te und spra- chen leise flüsternd mit einander. Bald nachher, in der Zeit vom 12.—14. Februar 1846, fand si der Angeklagte mit vielen anderen polnischen Edelleuten in Bromberg ein und besuchte hier den Mitan- geklagten von Sadowski. Während ihrer Unterhaltung kam Woycie- chowsfi, welcher, anfangs besorgt über die Gegenwart des Fremden,
dann vou Sadowski ermuntert, erzählte, daß er bereits zwei Perso-
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nen angeworben häbe. Als ‘derselbe bei diéser Gelegenheit indeß auh seine Besorgniß äußerte, der Aufstand werde nicht gelingen, weil chon so viele Soldaten in der Stadt“ seien, spra ihm Bajerski Muth ein für das Gelingen des Planes. Endlich _faufte der Angeklagte in der leßten Hälfte des Jahres 1845, so wie im Monat Januar und Ayfang Februar 1846, etwa 150 Pfd. Blei, 45 Pfd. und 4 Blechbüchsen Pulver, 5 Psd. Reh- posten, mehrere Gewehre und 4 Schachteln, so wie 4000 Stück Zünd=- hüten. Auch fing er seit Johanni 1845 an, viel nach dem Ziel zu schießen. Das Blei, gab indessen der Angeklagte an, habe zu einer mit einem Roßwerk verbundenen Dreschmaschine verwendet werden sollen, wogegen der Ma hinenbauer Plagemann, welcher die Maschine aufgestellt hatte, eidlih aussagte, daß dieselbe um jene Zeit bereits ganz fertig und zu ihr kein Blei mehx erforderlih gewesen sei. Die angeschassten Waffen und Munitions-Vorräthe hatte der Angeklagte zum Theil versteck, denn bei der Revision in Samsieczno fand man nur 2 Pfd. Pulver und 3090 Stück Gewehrkugeln. Der Schäfer Lorenz Bartkowiak fand aber einige Tage vor Ostern 1846 im Vieh- stalle zwei Säbel mit eisernen Scheiden unter dem Heu versteckt. Gegen den Landrath Riedel, welher dem Angeklagten die gegen ibn vorliegenden Verdachtsgründe vorhielt und ihn zur Aussage der Wahrheit ermahnte, brach Bajerski in Thränen aus und äußerte : „Wenn ich das zugebe, so muß ih 10 Jahre fißen.“
Der Angeklagte, welcher von dem Justizrath Kremniß vertheidigt wurde, gestand ein, daß er mit Nepomucen von Sadowsfi und eini- gen anderen in der Anklageschrift Genannten näheren Umgang ge= habt habe. Unwahr sei, daß er sich öfter auf Reisen befunden. Fer- ner sei ihm nichts bekannt davon, daß er zum Offizier in Srebra- Góra vorgeschlagen worden.
Von Mierowslawski, vorgerufen , erklärt: es sei von einem ehc- mals polnishen Offizier, Namens Bajerski, die Rede gewesen; hier der Angeklagte sei uicht gemeint. Dasselbe sagt, vorgerufen, Stanis- laus von Sadowski aus. Ferner bemerkt der Angeklagte, es sci un- rihtig, daß er während des Kartenspieles mit Sadowskfi geflüstert habe. Der Mitangeklagte Bréchand erklärt: nur auf fortwährendes Verlangen des Juquirenten habe er dies bestätigt. Weiter fährt dann der Angeklagte fort: er habe zwar den Woyciechowski bei Sa- dowski in Bromberg gesehen, aber von dem Gespräche, welches er mit diesem geführt haben solle, sei nichts wahr, Woyciechowski, vor= gerufen, bestätigt dies. Was die angeschafften Schieß- Vorräthe be- treffe, erklärte der Angeklagte, so seien dieselben für einen Winter nicht zu groß gewesen , da er als leidenschaftliher Jäger sehr viel geschossen habe. Ferner habe er niht angegeben : das Blei sei zur Dresh=Maschine verwendet worden , sondern er habe gesagt, er habe es zu einer Schrot-Mühle verwenden wollen; die Schrot-Mühle sei indeß nicht aufgestellt wor= den, weil kein Plaß in der Scheune gewesen, Nicht 359, sondern etwa 250 Kugeln seien bei der Haussuchung gefunden worden. Die beiden Säbel seien niht brauchbar gewesen. Was seinen Ausruf bei dem Landrath Riedel angehe, }o habe dieser ihn aufgefordert, er etivas gegen Sadowski aussagen; hierauf habe er erwiedtrt, dics
fönne er nit, sonst würde er sich zugleich selbst dèr Mitwissenschast anklageit, und darauf stünden, wie ihm der Landrath ja selbst gesagt habe, unter Umständen 10 Jahre Festungsstrafe. i
Der Landrath Riedel, als Zeuge vorgefordert, erzählt, wie er im Austrag der Regierung Haussuchung bei dem Angeklagten vorge= nommen und 350 Kugeln gefunden habe. Herr von Bajerski sei als leidenschaftlihher Schüße bekannt ‘gewêsen, genieße aber den Ruf eines anständigen Mannes. Was deù Ausruf : „Wenn ich das zu= gebe, so muß ih 410 Jahre siben!“ betreffe , so verhalte es sich da- mit, wie in der Anklageschrift bemerkt sei. 5
Hierauf werden die Schußzzeugen, Knecht Bielowski und Juspek- tor Paproi, vernommen. Beide sagen aus, daß sie von Sadowski ein- oder zweimal, nicht aber so oft, als in der Anklageschrift bemerkt sei, bei dem Angeklagten von Bajerski gesehen hätten. Der erste Zeuge mußte indeß zugeben, daß er nicht immer zu Hause gewesen sci, also au uicht alle Personen, die aus-= und eingingen, habe schen können.
Für den Staats-Anwalt begründete nunmehr der Assessor von Bentrab die Anklage. Der Angeklagte habe widerrufen. Aber die Zusammenfassung der gegen ihn vorliegenden Anzeigen bestätigen die Wahrheit, Zwar sei ein direkter Beweis nicht geführt, uud es bleibe daher für den Gerichtshof Sache der Ueberzeugung, inwiefern der Angeklagte als Theilnehmer der Verschwörung s{uldig zu erfklä- ren sei.
'Sbtauf nimmt der [Vertheidiger das Wort. Jn Bezug auf den allgemeinen Theil der Anklage müsse er bemerken, daß sie eine
mühevolle und künstliche Arbeit des Staats-Anwalts sei, durch welche die Angeklagten zum Theil erst erführen, was sie gethan haben soll- ten, Weun hier die Aufrehterhaltung der Nationalität den Polen zum. Vorwurf gemacht werde, so sei dies fälschlich eshehen, Sein Klient habe darunter nur einen legalen Weg verstanden, wie denn auch durch ben Zuruf. von 1815, den Polen ihre Nationalität leihsam legalisirt worden sei. Auf den besonderen Theil der An= flage übergehend, verlange cr einen direkten Beweis. Es liege aber niht das geringste Thatsächliche vor, um den Angetagr ten einer Theilnahme an der Verschwörung zu beschuldigen. Die Scießvorräthe seien für einen #0 großen S R niht auffallend, sie seien auch nicht versteckt gewesen. Die Reise nah Bromberg sei erwiesenermaßen nur zum Zweck eines Ge- traideverkaufs unternommen worden. Die Glaubwürdigkeit Woycie= chowsfi?s sei dem Gerichtshof bekannt. Nur Vermuthung auf Ver- muthung sei die gauze Anklage. Er trage daher auf die öréispre- chung seines Klienten an. j Der zweite vor den Gerichtshof gerufene Angetlagie ist Franz von Mosczczenski. Derselbe ist in Samoklesk geboren, 49 Jahre alt, fatholisher Religion. Von Jugend auf mit der Landwirthschaft be- schäftigt, hielt er sih seit vier Jahren bei seinem Vetter, dem Guts- besißer von Mosczczensfki in Zolendowo auf. Die Anklage geht ei= nestheils dahin, daß Mosczezenski mit Maximilian Ogrodowicz zu=- sammengekommen , und daß in seiner Gegenwart. von der Revolution gesprochen worden; dann, ungefähr am 10. Februar 1846, gab auch der Angeklagte dem Koch Sawiki eine neue Kugelform und ein gro- ßes Stück Blei mit dem Austrag, Kugeln zu gießen, seiner Aussage nach, um sie zum Pfingstvergnügen zu gebrauchen, Einige Tage \pû- ter beauftragte er den Gärtner Figursfi, Patronen zu machen, indem er sagte: sie sollten zur Vertheidigung gegen die Deutschen gebraucht werden, L /
Der Angeklagte, welchem als Vertheidiger der Assessor Meier
zux Seite steht, verneint Allcs, was ihm in der Anklage zur Last gelegt wird. i 5
y Ves werden die Zeugen Bösig, Figurëki und Sawicki vernom- men. Bösig, welcher früher ausgesagt hatte, der Angeklagte habe zu Ogrodowicz gesagt: man könne dem Bösig trauen, und hierauf habe Ogrodowicz von der Revolution gesprochen, wiederholte heute diese Aussage. Figurski und Sawicki widerriefen heute zum Theil ihre früheren Aussagen, indem sie angaben, bei dem Auftrag zum Kugel- gießen und Patronen-Anfertigen habe der Angeklagte nicht davon ge- sprochen, dieselben sollten zur Vertheidigung gegen die Deutschen ge- brauht werden, sondern nur: sie sollten zum Scheibenschießen beim Pfingstvergnügen dienen. /
Pi C h e tladt« Vial in der Person des Ober =- Appellationê- gerichts - Raths Michels, bemerkt, er lasse jeßt die Anklage fallen. Die Auklage sei auf die früheren Aussagen der vernommenen Zeugen gegründet, und diese hätten in heutiger Sißung zum Theil das Ge- gentheil ausgesagt und diese Aussagen guf einen früher in dieser Sache geleisteten Eid genommen, Er halte daher nicht dafür, daß unter diesen Umständen ein Straf-Antrag formirt werden könne.
Auf diese Erklärung des Staats=Anwalts gestüßkt, beantragt der Vertheidiger, seinen Klienten sofort auf freien Guß zu seven.
Der dritte Angeklagte ist Xaver von Karlowski. Er ist 27 Jahre alt, katholischer Religion, Besißer des Rittergutes Dvwinszewo. Ueber die Anklage erfahren wir Folgendes. Der Angeklagte gestand seinem früheren Vormund, Justizrath Schöpke zu Bromberg, seinen Antheil an- der Verschwörung mit den Worten: „Ja ih muß es Jhnen nur sagen, ih gehöre auch" zu der Verschwörung.“ Außerdem erzählte er demselben: „Es solle ein allgemeiner Aufstand stattfinden. Ein jeder Pole gehöre dazu ; wer sih ausschließen wolle, habe die Kugel vor den Kopf zu befürchten.“ Bei seiner Anwesenheit in Posen, den 10. Februar 1846, besuhte der Angeklagte den Bazar, und die Menge der dort versammelten Fremden, so wie die dort geführten Reden, machten es ihm unzweifelhaft, daß der Aufstand bald aus=- brechen werde. Voll Besorgniß besuchte er an demselben Tage seinen Schwager, den Mitangeklagten vou Guttry, und warf sih demselben mit deu Worten in die Arme: „Sage nur, lieber, bester Alexander, was soll aus der Geschichte werden ?//- Am 14. Februar ließ er für seine Ehefrau eine Obligation über 30,000 Rthlr, ausstellen, worin er bekannte, daß dieselbe ihm diese Summe zugebraht habe, während sie ihm dohch nur 1000 Rthlr. baares Geld und eine Ausstattung im Werthe von 3 bis 4000 Rthlr. zugebracht hatte. Außerdem ließ er eine auf den Namen seines Gärtners ausgestellte und auf scin Gut ausgestellte Obligation über 3300 Rthlr. seiner Ehefrau cediren. Seine Theilnahme an der Verschwü= rung gestand der Angeklagte nicht ein, weil dies, wie er dem Justiz= Rath Schbpke sagte, als Verrath an ihm gerächt werden würde, un
I K I E.
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der Personen, wie der eigenthümlichen Verhältnisse und Bedürfnisse ihres Amtskreises, besißen, welche inmitten der Bevölkerung diefes Amtskreises leben und aus ihr hervorgehen. :
¿Hiermit sind die hauptsächlichsten für Art und Richtung der Neform- Maßregeln maßgebenden Gesichtspunkte bezeichnet, deren praktische Aufgabe außerdem dahin geht, diejenigen oben erörterten Uebelstände zu beseitigen, welche mit der Vertretung der Polizei-Obrigkeit durch Haus-Offizianten und andere abhängige Privatdiener, ferner mit der Verwaltung der Lokalpolizei durch die Kreis - Landräthe oder zu entfernte Domainen - Rentbeamte und Nichter, sodann mit der Vorschrift, daß vom Polizei - Jurisdictionarius in Person oder durch seinen Privat-Beamten auch dann gerichtet werden dürfe, wenn sein persönliches Jnteresse mit dem öffentlichen zusammentrisst, endlich mit einem häufigen Besißwechsel der Güter verbunden sind.“
Diese allgemeinen und leitenden Ideen haben den Verfasser zu der Ueberzeugung geführt, daß den Mängeln unserer ländlichen Polizei - Ver- fassung durch ergänzende Jnstitutionen, durch prinzipielle Verbesserung der Institutionen „selbst abzuhelfen sei, Den Ausgangs - und Mittelpunkt einer auf diesen Vorausseßungen beruhenden Neform findet er „in der Bestellung von Kreisbezirk8s-Beamten aus den Kreiseinsassen, vorzugsweise Ritterguts- und anderen bedeutenden Grundbesißern oder doch solchen (besonders Do- maíinen -) Pächtern des Kreises, welche auf lange Zeiträume gepachtet ha- ben, — einestheils für die ländliche Polizeigerichtsbarkeit, wozu auch Feld- N ferner gewisse Streitigkeiten zwischen den Herrschaften und ihren Dienstboten oder Tagelöhnern gehören — anderentheils aber auch für die Beaussichtigung dex ländlichen Polizei, Gemeinde-Verwaltung und Armen- pflege; — so weit diese Angelegenheiten nicht den Gutsherrn selbst oder den Dorfgerichten vorzubehalten sind oder, wie gewisse Sachen, cigenen Feldämtern, Deichgräven oder sonstigen dafür bestehenden Genossenschafts- Behörden und Genossenschaftsgerichten zustehen.“
j „Den Kreisständen wäre der Vorschlag der Kandidaten, der Regierung die Bestätigung dieser Kreisbezirks - Beamten, die man Kreisbezirks- oder Kreis-Amts-Räthe nennen könnte, vorzubehalten. Sie müßten N A auf 6 bis 12 Jahre im Amte bleiben, welches übrigens als ein unbesoldetes Ehren-Amt übernommen werden müßte, Den egen eine solche Organisation sich etwa ergebeuden Bedenken sucht der Verfasser mit Folgen- dem zw aeg gnens
„Dem Einwande, daß \ih zu einer solchen Stellung nicht genügend A Pas d een glauben wir lediglich durch Hiniveilina auf den d Sie A B L fegenßeiten, beispielsweise auch in unserem landwirth- schaftlichen Bereinswesen bekundeten Gemeiusinn und Bildungsgrad einer
roßen Anzahl unserer bedeutenderen Grundbesißer widerlegen zu können
Andererseits begreifen sie schr wohl, daß ihr naturgemäßer Einfluß, eines- theils auf die Befestigung der öffentlihen Ordnung 13 i
O rdnung, anderentheils auf die
wie materieller Beziehung, nur dadurch dauernd erhalten und gesichert ift, daß sie si bei den Angelegenheiten des Landes im Verhältniß ihrer unab- hängigeren Lebenslage und ihrer größeren Prästationsfähigkeit auch durch Uebernahme höherer Gesellschastspflichten, namentlich solcher betheiligen , zu denen sie vermöge ihrer mit einem großen Besißthum verknüpften einfluß- reicheren Stellung unter der ländlichen Bevölkerung von selbst berufen sind. — Oeffentliches Ansehen und politischer Einfluß i} in Preußen nicht mit Sinekuren vereinbar, Es werden sich aber um so cher Männer finden, die jene allerdings mit persönlichen Opfern verbundene Stellung gern überneh- men, wenn sie ihnen das Bewußtsein gewährt, dadurch dem Lande wesent- lihe Dienste zu leisten. Dies aber wird freilih nur alsdann der Fall sein, wenn der Stellung selbst die volle Bedeutung eines obrigkeitlichen Amtes, d, h. die jeder Obrigkeit innerhalb ihres gewissen Amtskreises zukommende Selbstständigkeit und Autorität nicht fehlt, wenu mithin die gegenwärtig be- züglich ähnlicher Functionen vorvaltende Auffassung einer wesentlich blos kommissarischen Thätigkeit dabei aufgegeben wird und nicht jede höhere Verwcltungs-Behörde in den Wirkungskreis der unteren formlos nach An- sicht immer wieder eingreift und ändert, — eine Auffassung , die mit der Bedeutung der Lokal-Obrigkeiten auch deren Verantwortlichkeit für die öffent- liche Ordnung auflöst, übrigens in der westfälischen Land-Gemeinde-Ord- nung vom 31. Oktober 1841 (§§. 123. 124.) bezüglih der Stellung der Landräthe zu den Gemeinden und Amtsbezirken theilweis in der That schon verlassen ist.“ S 1j é d Sehr treffend weist der Verfasser zur Begründung seiner Ansicht noch vergleichungsweise auf das Justitut der englischen Friedensrichter hin: „Obschon einer Nachahmung ausländischer Jnstitutionen und jener be- \{ränkten Richtung abgeneigt, die sich — ohne Verständniß der geschicht- lichen Entwickelung und Zukunft des eigenen Landes — nur sür solche staatliche Formentypen zu interessiren vermag, welche anderwärts als Musterbildung gelten, so liegt doch der vorgeschlagenen Einrichtung das alte, auf gleichen Grundlagen erbaute, aus gleichen Elementen bestehende Institut der englischen Friedensrichter zu nahe, als daß wir darauf hin- uweisen unterlassen und hierbei unerwähnt lassen könnten, was von dem- (elben der scelige Ober - Präsident von Vincke, dieser Staatsmann von Herz und Thätigkeit ohne Gleichen (in seiner 1815 von Niebuhr heraus- gegebenen Darstellung der inneren Verwaltung Großbritaniens Seite 15), rühmt: „daß es das eigentlihhe Fundament aller in Großbritanien an- getroffenen Vortrefflichkeit sei“ eia Von selbst ergiebt si nun freilich die Frage: welche polizeilichen Be- fugnisse sollen, dem Jnstitute der Kreisbezirks-Beamten gegenüber, den Guts- herren verbleiben? — Unbedenklich , meint der Verfasser, verbleibe ihnen das Recht, „auf den ihnen E Höfen und Grundstücken die Polizei im Sinne des §. 10, Titel 17 Th. U. A, L. R, zu handhaben,
fortschreitende Entwidelung der sozialen Zustände des Landes in geistiger,
d, h. die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicher-
heit zu treffen,“ Danach würde [ih au ‘ihre Befugniß zur Bestellung von Vertretern ergeben, im Uebrigen aber der Kreisbezirks-Beamte eintreten, so weit der Gutsherr die Polizei- Aufsicht nicht in Person ausüben dürfe oder wolle.
Dagegen glaubt der Verfasser, daß die Ausübung der Polizeige- rihtsbarfeit seitens der Gutsherren selbst „auf den Erlaß eines man- datum cum clausnla — nach Analogie der §8. 122. 123 Geseß vom 17. Juli 1846“ zu beschränken sei, und zwar in allen Fällen, wo die Anklage bescheinigt oder au uur an sich glaubhaft sei, Jedes Untersuhungs- oder fontradiitorishe Verfahren nebst der darauf zu fassenden Entscheidung müßte aber unbedingt von der Kompetenz des Gutsherrn ausgeschlossen bleiben und zum Ressort des Kreisbezirks-Beamten gehören. Dabei wäre es über- dies als zweckmäßig zu erachten, daß bei neuen Gutserwerbern die Aus- übung ihrer politischen Nechte während der ersten Zeit, etwa auf fünf Jahre, gänzlich ruhe, wenn nicht ihre Qualification dazu vorher feststehe; der Kreis- bezirfs - Beamte sei dann ihr natürlicher Stellvertreter, Auch die Anwen- dung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens könnte, namentlich in er- ster Justanz, keine wesentlihen Schwierigkeiten haben.
Und was die zweite und beziehungsweise leßte Jnstanz betreffe, \o fönnten die etwanigen Bedenken gegen die Anwendung des neuen Verfah- rens durch die Bildung eines Kreispolizeigerichts, unter von dem Verfasser näher motivirten Modalitäten, leicht beseitigt werden, Dieses
Gericht würde aus vier Kreisbezirks - Beamten und dem Kreis - Justizrath oder Direktor des Gerichts des Hauptortes im Kreise, als Vorsißendem, also aus 5 Mitgliedern, bestehen. Jene vier Kreisbezirks - Beamten wären in der Regel alternirend immer auf cin Jahr zu dem Gerichte einzuberufen, welches monatlich oder vierteljährlih an bestimmten Tagen seine Sigungen zu halten hätte. Wir dürfen für die weitere Ausführung und Begründung dieses Vorschlags auf die Abhandlung clbst verweisen, Die Vorzüge einer solchen Einrichtung, welche, unter gewissen Modificationen, auch auf die kleinen und selbst mittleren Städte, wo keine besonderen Polizei-Behörden bestehen, in Anwendung kommen könnte, hebt dexr Verf, schließlich noch mit folgenden Worten hervor: LASA P | „Durch Nähe und Unmittelbarkeit, ingleichen durch Bekanntschaft der Richter mit Personal- und Orts-Verhältnissen wird Beschleunigung, Sicher- heit und Angemessenheit der Rechtspflege möglich ; durch die vom, öffent- lichen Ansehen und dem allgemeinen Vertrauen der ländlichen Benöllemnan gehobenen Persönlichkeiten der Nichter dieser E auch ein E gewtsserer Einfluß - auf die S u pas Me e endrit Obrigkeit er wieder si * lchtung vor den Geseßen und vor der di öffentlich gehalten wirb.
um so mehr verbürgt werden, wenn das Gert Gericht dieser Art
Oeffentlichleit des R e R bei einem die Lebensbedingung seiner Wirksamkeit.“
Wir esten S Sachverständigei diese inhaltreihe Abhandlung noch« mals zu ganz besonderer Beachtung empfehlen zu müssen,