1847 / 235 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

eit der Abstattung ihres de Handschreiben zu-

em Rechenschafts- d bin Jhnen da- us die La

gemeinen Versorgungs - An Rechenschafts-Berichtes gehen lassen

Bericht Jhrer für zu um so au

s nahstehen

vom 7ten d. M. nebst d

D. ahr 1846 empfange nt Danke verbunden, a daß die Resultat

Zeitverhältnisse, befried

durch zur Abhüilfck te und Gemeinde p ren Vergnügen, rechen und die Ver- eiteten Versorgur

Mit vorzügli

end sind, und

der Landleu fs t Mir zum wa

dlungsweise auszusp ch der so trefflich gel ste Jnteresse widme, e Jch stets Jhr wohlgeneigter

deu 24. Juli 1847. heim wird eine den Handwerkermeistern vermeidlihe Not Fe eldverlegenheit zu beseitigen, Fürs Erste ist das Maximum dessen Tilgung jedéèn Sonnt in 20 Wochen das gatize Die Zinsen sind nur zur berechnet und werden 5 p des allgemeinen Beifalls ; hmen in ganz kurzer Ze und 400 Actien zu je 50

áre Anerkennung zu wiederholen , Anstalt nach Werthschägun Leopold.“ ‘Handwerker-Bank gegründet; die den Darlehen zu gèben, damit diese hwendigkeit verseßt werden, um ihre Zuflucht zu des Darlehens 3 Kr. pr. Fl. arlehen heim- Bestrèitung der Verwaltungs- Das Justitut

nicht mehr in die oft un eine augenbli Wucherern zu nehmen.

50 Fl. festgeseßt, zu

zurüc{zuzahlen

Ct. nicht übersteigen. es wird deshalb der Verein it eine größere Ausdehnung ver= Fl. ausgeben, so daß sich dann arlehcu auf einige Hundert Gulden erstrecken fönnen. berüdsichtigt werden, deren Moralität

daß jeder Frucht- rafe für die Käufer

erfreut sich dem Unterne

die einzelnen D l Es sollen nur solche Meister Vertrauen verdient,

Die Verordnung der bayerischen Regierun er bei \{werer Geld und der Fruchthandel anf die Märkte und eitenden Gewerbe, Bäker, Bierbrauer, chränkr ist, hat die Frucht-Spekulanten, die reis der Früchte in geseht, so daß zwei

a m E L A Lw mr r D P R E T

Handel durch Unterhändl und Verkäufer verboten

uur an die die Früchte verarb Müller u. \. w., bes neuerdings wieder sehr rührig zeigten und den P die Höhe zu treiben suchten, sehr in Verlegenheit zur Fruchtladung nah Hol.and bestimmte Schiffe wieder leer von Manuheim abfahren mußten.

Großherzogthun Am 17. August standen i den Schranken des einfachen Polizeigerits, das vorschristämäßige Gewicht ni Behanptung der Bäcker und man telfruchtpreisen zum Nachtheile der B und 2) weil sie, als ihre mündlihen Remonstrationen nich tigt wurden, gar feine Wasserwecke mehr back bestehenden Regulativ dazu gehalten sind. theilung (in Geldbuße und Kostei) nicht entgehen, \ich auf den Beweis der Unrichtigkeit der Taxe, die seiner Beurthei- lung ausdrülich entzogen und der Munizipalität anheimgegeben ist, Die Bäder, welche einstiminig behaupteten, arif - Ansatze ferner nicht bestehen, Großherzoglichen Kreisrath refurrirt und dringen Zuziehung von un- der amtlichen Taren äft uiht mehr fort= anderen vertauschen müßten. Der National-Verein für deutsche Auswanderung und Ansiede- besondere für das Großherzogthum Hessen, wel bildet hat und dessen Statuten von Großh. Justiz ihre Bestätigung erhielten, {reitet in Schon sind aus sämmtlichen Nachbar- Beitritts-Erklärungen mit theilweise bedeutenden Actien eingelangt , und auch in einzelnen eine {böne Theilnahme Der Erfolg der ausgegebenen Subscriptions- zu Ende dieses Monats übersehen, bis wohin, der hierher eingeschickt werden sol- von Abwesenheit einzelner Mitglieder der Fürstlichen atsdiener konnte die Subscriptions-Liste noch zeihneten bereits Jhre König- Großherzog eine Anzahl der Kriegs-Minister und

A3 D I R T Trr

1 Hesseu und bei Nhein. 1 Worms beinahe sämmtliche Bäcker vor 1) weil die Wasserwedcke welches aber nach der her Sachverständigen mit den Mit- äer nicht gehörig übereinstimmte, t berüdsih- en, obschon sie nach dem Sie konnten der Verur= weil der Richter

cht hatten,

nicht einlassen konnte. fie fönnten bei dem bestehenden T haben nun an den um so mehr auf neue Regulirung der Taxe unter parteiishen Sachverständigen und Berücksichtigung barter Städte als sie sonst ihr Gesch , sondern mit irgend einem

r ——————————— —-

Darmstadt ge Ministerium des Juncrn und der

einer Entwickelung vorwärts.

nungen von unverzinslichen des Julandes fundgegeben. Listen läßt sich erst wenn irgend

sih bereits

glich, dieselben wie

Familie und höherer Sta an Manche nicht gelangen; indessen lichen Hoheiten der Großherzog und der Erb= von Actien, und eben so betheiligten sih auch der Präsident des Finanz-Ministeriums bei der Subscription.

ng der Autoren bisweilen ch. Der 11. Band gischen Civilrechts, gend, von welchem während er , mag derselbe germanisch nheitsrecht begründet sein, überall ht, Die bequeme und leicht übersichtliche Einrichtung des ganzen Buches is} nur zu loben, \

E Die Bedeutung des Studiums des belgischen Rechts für Deutschland, für die Untersuchung unserer alten Nechtszustände und Kenutniß der einhei- mischen Jurisprudenz unterliegt keinem Zweifel, und so hat der Verf. des mehrerwähnten Buches auch uns einen dankenswerthen Dienst damit stet. Prof. Warnkönig, von Gent nach Freiburg zurückkehrend, hie per dortigen Universität im Jahre 1836 eine Antrittsrede: Von der Wi ch- tigkeit der Kunde des Rechts und der Geschichte der belgischen ovinzen für die deutsche Staats- und Nehtsgesch ichte: Herr rig verbreitet sich über diesen Punkt in einigen handschriftlihen Bemer- fungen, von denen hier das Wesentlichste stehen möge, was zum Theil zur weiteren Ausführung der betreffenden Worte in seiner Einleitung dient. ien“, sagt er, „muß man sowohl den Anfang der Geschichte eines eils von Deutschland wie die Wiege der Justitutionen ver Fran- Norden und Süden ausgebreitet haben. Die der sozialen Gestaltung beinahe

Besprechung derselben und Charakterisiru mit dem Lob etwas freigebig is, sieht man ihm gern na (S. 495— 1067) enthält die Darstellung des alten bel in der allgemeineu Anordnung dem Code Napoléon fol der Verf. indeß in den Unterabtheilungen mehrfach abweicht, bem Ursprunge der Rechtsbestimmungen Fanonisch oder im Lehns- und Gewoh

suchen, die sich über den Quelle dieser Institutionen, welche die Basis en germanischen Europ3 wurden, is die unter Chlodwig (wahr- ch 484 497) verfaßte, mehrmals modifizirte Ler Salica, die Para- der sriftlihen Festseßung der Compositionen der fränkischen Ge- sie durch die Abgeordneten der vier in Brabant sipenden ger- fischen Stämme aufgezeichnet worden war, des ältesten gérmanischen Rechts Belgien angehören, onen sih dort auch am längsten erhalten. ft der Rechtsgeschichte wie des Studiums der sozialen Ver- jer finden wir die konstituirenden Elemente des Rechts, die ischen Civilisation, das römifche, das germaische und das che Element. Jm 9, Jahrhundert sind Flandern und Hennegau schon voll- eiudalstaaten, Jm J. 1086 vereinigte Heinrich U. hon 959 als Staat fonstituirt, zu einem-im Jahr 1 Der erste Fürst von Lüttich, 971, en Neich gehörender Bischof. Der Antheil der Belgier chtlichen Constitution des Feudalreiches in Palä- Assises de Jérusalem et de Cliy- ch der früheren Verhältnisse Goit- in dessen Ge,olge mehrere rehtskunbige Ritter ügge gewissermaßen Mittel-

Wie die Anfänge so haben die fränti- Hier is} also der

mano- frän

fen Institut Ausgangsgu háltitisse, H

bantíschen Lande, 4406 exblich gewor war ein zum deutsch än der politisch a und Syrien, re, fällt leich

Herzogthum.

wie namentlich an den t in die Augen, wenn man si ev's von Bouillon erinnert,

ben Kreuzzug mitmachten, Seit 1180 war

1684

Frankrei.

3 rís, 20. Aug. Der König will in den ersten Tagen des Gui im Schloß Eu ein großes F geben, zu welchem das iplomatische COpo und eine große Anzahl anderer ausgezéichneten Perfönen éingeläden werden solleti. |

Man weiß bestimmt, was dié Absendung der drei srähzösi- fden Krieg&schiff, die der Prinz Joiñbvillé nckulich von seiteni Ge- chwader üm Mittelmeer detachirte, vetänlkaßt hat. Zwei tiütkische Fregatten kreuztéu seit einiger Zeit vor Tunis, Der Bey fürchtete, sie möchten die Vorläufer eines feindseligen Unternehmens von Seiten der Türkei sein und benachrichtigte sofort den Prinzen Joinville von dieser Besorgniß, der si darauf beeilte, drei Schiffe abzusenden, um den Bey zu beruhigen, Diese langten aim 2. August vor Tunis an.

Vorgestern Abend begab sich der Justiz-Minister selbst in das Hotel des Marschall Sebastiani, um sich von den näheren Umständen des an der Herzogin von Prasëlin verübten Mordes zu unterrichten, Der Minister ordnete darauf in Folge der gegen den Gemahl der Ermordeten \ich ergebenden dringenden Verdachtsgründe (s unten das Schreiben aus Paris) die vorläufige Béwachung (gardé à vue) des Herzogs in seiner eigenen Wohnung an, die sofort beseßt wurde. Nach allgemein verbreiteten Gerüchten wird der Mord für die Ent- widelung eines Familien- Drama's gehalten. Der Herzog und die Herzogin lebten seit langer Zeit {hon in Zwietracht, und der Vater der Herzogin, Marschall Sebastiani, hatte mehrmals vergebens eine Aussöhnung herbeizuführen gesucht. Der Her- zog hatte ein strafbares Verhältniß mit der Erziecherin seiner Kin- der angeknüpft. Nach- vielen Vorstellungen seßte der alte Marschall es endlich dur, daß diese Person aus dem Hanse entfernt wurde, und man will darauf von ihr die Aeußerung gehört haben, die Her- zogin solle ihr die Verabschiedung theuer bezahlen. Der Justiz-Mi- nister hat gestern einen Courier nah Schloß Eu abgeschickt, um dem König über den Mord zu berichten; auch an den Marschall Sebastiani, der sich noch auf der Reise nah Korsika befand, is eine telegraphische Depesche nah Lyon abgefertigt, um ihm Nachricht von dem gräßli- hen Ereigniß zu geben, Der Herzog von Praslin ist fast in gleichem Alter mit seiner ermordeten Gattin, die noch nicht ihr vierzigstes Jahr erreicht hatte. Die Familie Choiseul - Praslin gehört zu dem vornehmsten Adel Frankreichs; sie ist mit den Häusern der Beauvau, Croi und Moutmorency verwandt, Der älteste Sohn der Herzogin hatte sih fürzlich verheirathet. Gestern früh wurde der Leichnam der Ermordeten einbalsamirt, und morgen soll die Bestattung erfol» gen, Nach der Gazette des Tribunaux hätte ein Diener des Hauses, der durch das Geschrei der Kammerfrau geweckt wurde , als diese nah dem Klingeln, welches si doch zu bestätigen scheint, lange vergeblich an der Thür des Schlafzimmers der Herzogin ge- pocht und umsonst zu öffnen versucht hatte, auf dem Wege durch den Garten, den er eins{chlug, um wo möglich in das zu ebener Erde gelegene Zimmer zu gelangen, cinen Mann von der Größe und Gestalt des Herzogs an einem Fenster des Schlafzimmers desselben gesehen. Dieser habe, als er das Geräusch der Fußtritte 1m Garten gehört, {nell von dem offenen Fenster, welhes er vermuthlich deshalb ge- öffnet, um das Eindringen des Mörders durch dasselbe glaublih zu machen, nah dem Junern des Schlafgemachs sich zurückgezogen, ¡Un- ter den Gegenständen“, berichtet dieses Blatt ferner, „die man 1m Zimmer der Herzogin fand, war auch ein geladenes Pistol mit Zünd- hütchen auf dem Schloß. Dieses Pistol, welches als Eigenthum des Herzogs erkannt wurde, war nicht nur von dem Blute befleckt, in welhem es lag, sondern es befanden sich an dem Kolben auch kleine Feßeu Fleisch, während ih auf dem Gesicht und am Kopf der Ermordeten die Spuren von Hiesben zeigten, an welchen man den Eindruck der ciselirteu Verzieruitgen des Pistols wahrnehmen founte. An den Kleidern, die der“ Herzog trug, waren zahlreiche Blutflecken, die er indeß bei Umarmnig dès Körpers der unglücklichen Herzogin, den er beim Eintritt ins Zimmer nah Entdeckung des Verbrechens umschlang, erhalten haben will. Während der gerichtlihen Untersu» chungen zeigte der Herzog eine Haltung, die mit der, welhe man sonst an ihm gewohnt war, in auffallendem Kontrast stand. Klein und ge- drungen vou Wuchs, energisch, stolz und sehr jähzoruig, pflegte er feinen Widerspruch zu vertragen und würde die an ihn gerihteten Fragen als Beleidigungen aufgenommen haben; jeßt aber war er niederge- schlagen, muthlos und nicht im Stande, ein Wort des Protestes ge- gen den \hrecklihen Verdacht zu finden, der auf ihm zu ruhen sien.“ Die Gouvernante, mit welcher der Herzog in vertrautem Verhältniß gestanden haben joll, wird von der Gazette des Tribunaur als eine Dlle. Luzy bezeichnet. „Sie war“, sagt dies Blatt, „sechs Jahre als Erzieherin bei den Kindern der Herzogin, hatte aber vor etwa einem Monat nach einigen heftigen Auftritten ihren Abschied erhal-

S S S I E I

p:inkt des Handels uud wurde Hauptstapelplay der Hansa. So hatte Flan- dern hon im 14ten Jahrhundert scin Lehn-, Erb- und Seerecht. Wäh- rend des 12ten und 13ten Jahrhunderts, in welche die organische Gestal- tung und Ausbildung des belgischen Rechtes fällt, war die soziale Entwice- lung, nehmen wir Jtalien aus, nirgend so rasch und imposant, wie in Flan- dern, Brabant, im Hennegau und Lütticherlande. Diese Zeit zeigt uns den Ursprung und die beinahe wunderbare Ausbildung der Kommunen, die nach- malige Einführung des römischen Nechts, die Festigung des monarchischen Prinzips und die Anfänge der Repräsentation der drei Stände (Land- stände). Jn den wichtigen und blühenden Städten Gent, Brügge, Ypern, Mons, Oudenaerde , Lüttich u, a. entstand damals ein neu es

Recht, welches mit der Kommunal - Organisation dieser Orte aaf die in den Keuren,

Fortschritte der Civilisation mächtig einwirkte. Dies ü den Charten (Caerten) und Friedensschlüssen SERDA 1A Recht gab die fundamentalen Regeln des bürgerlichen, peinlichen

und politischen Rechtes an, verbesserte die Justiz - Verwaltung und sicherte den ihne Sn Freiheit derz Personen wie den Besiß 3 durch den Gebeauy und ‘die gerichtliche Praxis ausgedehnt, wie durch Bewilligungen des 4 cer, erlangte es dann, mit Hülse des römischen und des apon) ne echts, eine mehr wissenschaftlihe Form in den offiziellen Gewohnheits- Nech ten des kóten und l7ten Jahrhunderts. Ole Kenntniß diejer alten Quellen des in den Keuren und munizipalen Charten des 12ten und 13ten Jahrhunderts, wie in einigen provinzialen Charten des 13ten und 14ten enthaltenen germauischen Noel 0 aber für das Studium der deutschen Rechtsgeschichte von wesentlichem Delange, A 2

Vater E hindurch war die Geschichte Flanderns , Bra- bants und anderer Grafschaften des alten Lotharingieus mit jener des deut- schen Reiches innig verbunden, Aber von dr Regierung Nudolf’s von Habsburg an, ja früher schon, war der Einfluß der Kaiser aus, die belgi- schen Fürsten nur s{chwach, Die Unabhängigkeit Legterer und die Vereini- ung der Niederlande unter dem Scepter der Herzoge von Burgund trennte fie faktisch von Deutschland, und Karl V, vollendete diese Trennung, indem er auf dem augsburger Reichstage 1548 zwar das Verhältniß des e dischen Kreises als Theil des Reiches insoweit fortbestehen ließ, daß der elbe unter dem Schuy des Reiches stehe, die Privilegien genießen, die Lasten tra- gen sollte, ihn aber der Reichs - Jurisdiction gänzlich entzog? eine Maßregel, die indeß nux unvollflommen uns Werk geseht ward. Weun es nun aber nicht scheint, daß Reichsgeseye bindende Kraft L

Belgien gehabt haben, so kann man do den Einflu derselben auf man®§e Gewohnheitsrechte (Limburg, Mecheln, Antwerpen und Bin “s P annehmen. Das alte Gewohnheitsrecht von Limburg, g. 17% S achsen-

Kaiserrecht., gilt für eine Uebersegung eines Nei grechtes.

spiegel scheint bereits im 13ten Jahrhundert torität gehabt zu haben; überseyt wuxde €r 1476,

ges Verhör zu bestehen, worauf und dort in strengen Verwahrsam seßte.“ Der Herzog von Praslin wird in seinem Schlafzimmer bewacht, und der Chef der geheimen Polizei hat ihn noch nicht einen Augenblick verlassen. „Er befindet sich“, berihtet die Gazette des Tribunaux weiter, „„imn

Choiseul - L j daß L dasselbe nicht verlassen darf und unausgeseßt von einer Wache

umgeben is. Seine Eigenschaft als Pair von Fraukreich schügt ihn vorläusig noch vor der Abführung in irgend eiu Staats=-Gefängniß,

weil der Artifel 29 der

Herzoge Johann, heilten L golde! Bulle konnte kein Bewohner des Herzogthums in peinlichen , persönlichen

gischen Rechtögeschichte zu der deutschen ; diese Beziehungen si fach, daß in den verschiedenen Zeit-Abschnitten des vorlie Hs! Î desmal Vergleichungen zwischen beiden angestellt werden. Für Preußen aber hat Feil Buch da s n

ie Coutumes von Luxemburg G Dl : Us sind, N i von Lde, wie bekannt, 1815 einzelne Theile an das Königreich kamen, Von dem es cine alte deutsche Bearbeitung, ] zogthums. gen der vielfachen namentlich, wo au )

1

wae, e der älteren belgischen Rechtsquellen vielfach verdiente War n- könig unter dem Titel: Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des lüttiher Gewohnheitsrects (Freiburg 1838) herausgegeben hat, Die Verhandlungen der brüsseler Akademie der - issenschaften, der in Gent erscheinende Messager des sciences historiques und andere Sammlungen

engerem oder weiterem Bezuge sle j jaupt die Forschungen, welche allen Theilen der historischen Wissenschasten zu Gute kommen, in diesen lezten Jahren namentlich durch den unermüdlichen Gachard, durch Reiffenberg, 1 schritte gemacht haben, Leßterer hat seinen verunglückten Roman gus derx

landern eine gewisse Au- Im Jahre 1566 , drei

ten, was jedoch die Herzogin nicht abhielt, ihr eine lebenslängliche

Pension (angeblich von 1500 Fr.) zu bewilligen, Es is eine Vor=-

ladung gegen diese Dame erlassen, die 29 Jahre alt is und seit ihrer

Entfernung aus dem Sebastianischen Hotel eine Stelle als Lehrerin

in einer Mädchenschulé hatte. Aus den Erklärungen des Herzogs

selbst geht hervor , 4 er nah der Ankuuft von seinem Landsit, er

wo er mit Herzogin in ciner und derselben

Kutsche angelangt war , der Dlle. de Luzy einen Besuch ge- macht hatte, ehe erx noch sein Hotel betrat, Es war daher von Wichtigkeit, sie sogleich zu verhören; aber der Polizei-Kommissar, der ihr die Vorladung zu überbringen hatte, fand sie niht zu Hause, und erst nah einer Weile gelang es ihm, sie in der Wohnung einer ihrer Freundinnen in der Rue de la Chaussee d’Antin anzutreffen. Als sie vor den Untersuhungs-Behörden erschien , hatte sie ein lan-

man sie nach der Conciergerie brate

niedergeshlagenem Zustande, daß man ernstlich für seine

Gesundheit fürchtet und ihm seinen Arzt, Herrn Louis, hat holen lassen, der ihm unter Anderem ein Bad verordnete, Aus den Untersuchungen ergab sih auch, daß der Herzog ün Bett gelegen haben muß, obglei er vollständig angekleidet war, als er in dem Zimmer der Herzogin erschien, nachdem die Dienstboten die Thür desselben aufgebrochen hatten. Sein Bett war nämlich ganz in Un= ordnung. Troß aller Nachsuchungen is es bis jeßt unmöglich gewe-

das scharfe Jnstrument aufzufinden, mit dem der Herzogin tie

Wunden am Halse beigebraht worden, Mau hat die Abzüge gelcert und darin unter Aufsicht der Geridtsbeamten nachgesucht. Das heute im Laufe des Tages verbreitete Gerücht, daß es dem Herzog gelungen sei, zu entfommen, is ungegründet. Eben jo ist es unrichtig, daß andere Personen, die mit dem Hause in Verbindung gestanden, verhaftet seien, Die Dienershaft hat nur den Befehl er- halten, sich nicht zu entfernen und si zur Verfügung der Justiz be=- reit zu halten, wenn man sie zu verhören ‘hätte. Was die Stel-

und Function tes Pairshofes in diesem Falle betrifft,

so bemerkt die Gazette des Tribunaux: „Nach den Präcedenz- Beispielen dieses Gerichtshofes reiht eine Königliche Eiuberufungs=- Verordnung noch uicht hin, den Kanzler zur Vornahme der vorläusigen

Untersuchungen zu ermächtigen, Cs muß diesen erst ein Beschluß des Pairshofes vorausgehen, dic derselbe als Raths-Kammer, nah Ver- lesung der Königlichen Verordnung, erläßt und wodurch er die Unter suchung anbefiehlt, in welchem Fall er eines oder mehrere seiner Mit- glieder (gewöhnlich den Kanzler-Präsident und diejemgen Pairs, welche dieser als Beistand verlangt) zur Einleituag der Sache be- vollmächtigt. atl bsti über diese vorherigen Beschluß erschien als unerläßliche Präliminar-Maß=- regel, um den Gerichtshof in_ Stand zu seven, ‘sich die Ueber- zeugung zu verschaffen, ob die Thatsachen, welche einem seiner Mit= glieder zur Last gelegt werden, erheblih genug sind, um eine Unter= suchung zu rechtfertigen, oder ob sie so wenig Gewicht haben, daß es nicht einmal nöthig erscheint, zu Beseitigung der Anschuldigung eine Untersuchung einzuleiten. So wurde durch Beschluß vom 31. Juli 1818 in der Duellsache zwischen Herrn von St. Morys und Oberst Barbier - Dufay de plano verfügt, daß fein Grund vorhanden sei, gegen l 2 | | : da E zuschreiten. Eben so 1819 in der Klage eines gewissen Selves gegen den ersten Präsidenten Seguier, die, als ganz nbe gründet, sofort abgewiesen wurde. Um der Würde der ganzen Pairie willen, um der Aufrechthaltung ihrer Zurisdictions - Prärogative, hat der Pairshof stets dieses Verfahren beobachtet. Jrrthümlich haben daher einige Blätter gemeldet, daß der Kanzler ein Verhör vorge- nommen, und audere, daß auf seine Autorisation der Herzog v01 Pras- lin verhaftet und in die Conciergerie gebracht worden sei. Er kaun, als Pair, welhe Würde er scit dem 0. im gesebßlihen Sinn des Wortes Der d H ur auf Befehl der t nid l L Une Artikel hinsichtlich der Deputirten, bei Fällen von

Die Berathung und Abstimmung über diesen

den Herzog von Grammont, einen der Sekundanten, ein-

April 1845 hat, für jeßt niht verhaftet werden, rtilel 28 der Charte, der eine \solhe Verhaftung Pairs=Kammer zuläßt, macht nicht einmal,

slagrante delicto hiervon eine Ausnahme.“

ck— Paris, 20. Aug. Es bestätigt si, daß der Herzog von

Praslin in seinem eigenen Hotel in Haft gehalten wird,

constitutionellen Charte von 1830 ausdrüc=

re vor der Bekanntmachung des peinlichen Gescßbuches Philipp?s 11, erschien zu Antwerpen cine vlâmische Ueberse Buches des Fürstenthümern gen Lüttichs 3

zung des friminalrechtlichen baverischen Juristen Porneder, Die Carolina blieb in den Lüttich und Stablo stets in Kraft, wie denn die Beziehun- um Reiche viel enger waren, Nach der im Jahre 1349 dem in 11. von Kaijer Karl 1V. ertheilten brabanter goldenen

L

oder Real- Angelegenheiten vor ein Reichsgericht gezogen werden, ein Pri- vilegium , _ hn D fussionen beim Reichstage veranlaßte. So vertheidigte 1664 der belgische Abgeordnete Stockmans dies Recht, während Köln, Urtexr, Jülich und Lüt- tich dessen Abschaffung verlangten.

das noch bis zum Ende des 17ten Jahrhunderts heftige Dis-

Um die Mitte des 16ten Jahrhunderts bildete sch in Belgien eine

Schule eregetischer Jurisprudenz, welche eine Menge tüchtiger Gelehrten zu den Jhrigen zählte und zu Deutschland in steter Wechseibeziehung stand, Manche ausgezeichnete belgische Juristen haben auf deutschen Universitäten studirt; manche Andere haben an diesen Universitäten gelehrt. Wechselweise sind die Arbeiten der beiden Nationen in eine und die andere Sprache über- tragen worden, Die hohe Squle zu Löwen wurde bald nach ibrer Grün- dung hon von Deutschen aus vornehmen und fürstlichen Häusern besucht.

Jn dieser Weise äußert sich Herr Britz über die Bezichungen der bel nd so manunig-

genden Werkes je-

ne besondere Wichtigkeit, daß demsel- durch noch eine beson (49) und Stablo (1618)

luxemburger Gewohnheitsecht giebt ür den deutsch redenden Theil des Her- Jn Betreff der lüttiher Coutume, die für uns schon we- Beziehungen zu unserem linken Nhein - Ufer, zu Aachen ch der Appellhof für das Schöffengericht von St. Trond nuß hier auf die kleine Schrift verwiesen werden, welche der

Werke enthalten Vieles, was zu diesen rechtsgeschichtlichen Studien in ht, wie denn überhaupt die urkundlichen

Saint-Geno is u, A. große Fort

„Kein Paix känn verhaftet werdén, außxr mmér, und és kan nur burch ste Näh den gewichtigen

lih vcrfügt, wie fölgt: auf Befehl der (Pairs=) minalsachen über ihn abgeurtheilt werden.““ Verdahtsgründen, die sich gegen ihn erhoben, selbst deu Mord an seiner Frau begangen zu haben, is aber mit ziemlicher Gewißheit ( die Königliche Verordnung für Berufung des Pairshöfes zur Aburtheilung über den Angeschuldigten, bezugsweise zuerst zur Entscheidung darüber, ob auf definitive Anklage gegen den Angeschuldigten zu erfennen sei, niht lauge mehr auf sich warten } (S. die telegraphishe Depesche in unserem gestrigen Blatt, wona die Einberufung des Pairshofes noch im Laufe des n, Und dann wird auch der Kanzler unverweilt zur Abführung des Gefängenen in das Gefängniß des Luxembourg Be- Die Umstände, anf welche der gegen thn regè gewordene Verdacht vorzugsweise sich stüßt, sind nah dem, was ih darüber zu erfahren vermochte, vorzügli die folgenden, außer den hon gestern ch welhe man von außen zu der Herzogin fe zu bringen, von inen verschlossen n konnte, andererseits nir= ab, daß Jemand vom der Herzogin eingedrungen wäre, daß von dem Schlafzimmer des an in das der Herzo- eingedrungen war. gs Niemand außer ihm be-

vorauszusehen, da

lassen wird. 20sten erfolgt is.) fehl geben.

angeführten : Da die Thür, dur zu gelangen suchte, um ihx Hül war und nur mit Gewalt eingesprengt werde gends auch nur das geringste Garten her in das Schlafzimmer so blieb nur die Annahme übrig ,

aus, als dem einzigen, von welhem m gin zu gelangen vermohte, der Mörder hatte fich aber in dem Zimmer des Herzo funden, er war allein dort. Dies war au sih schon ein sehr wicti- ger Umstand, der zu deu fatalsten Schlüsjsen gegen ihn berechtigte. Aber diese wurden noch mehr bestärkt dur andere verdächtige Umstände. Man soll Blutflecken auf seinen Kleidern, eine Verwundung an der Hand und Eindrücke von Fingernägeln in seinem Gesicht entdedt, außerdem in seinem Zimmer auch ein noch mit Wasser gefülltes Been gefunden haben, in welchem er seine Hände schnell etwas ge- waschen, dabei aber au unverkennbare Spuren von Blut zurückge- : Die im Zimmer, wo der Mord vollbraht wurde, vorgesundeuen Haare sollen genau die Farbe der seinigen tragen, ja man soll selbst die Stellen anf seinem Kopfe, an denen sie ausge- desgleichen sollen an der Thür, | das seinige führt,

Anzeichen sich erg

lassen haben soll.

rissen wurden, erkannt haben; der Herzogin

Schlafrock, der am Abend vor dem Verbrechen in seinem Zimmer auf einem Sessel lag, vershwuuden, während frische Asche, die man auf dem Heerde des Kamins fand, anzudeuten schien, daß dieses Kleidungsstück l l Dieser Umstand, zusamniengehalten mit der allerdings höchst wahrscheinlichen Annahme, daß der Herzog, wenn er wirklich das Verbrechen selbst beging, im Augenblicke des Vollbringens mit diesem Sommer-Schlafrock bekleidet war, dieser also unausbleiblich am meisten die verrätherishen Blutflecken getragen hätte mußte von erheblichem Gewichte erscheinen. Der General-Advokat Herr Boucly und auth der General-Prokurator Herr Delangle selbs sollen dem Herzog eine Menge Fragen über alle diese vershiedenen Umstände gestellt haben, die aber in einer die Lage des Befragten nur erschwerenden Zudem soll der Jnhalt der bei der frü- heren Gouvsernante des Hauses weggenommenen Briefe und Papiere sehr kompromittirender Art sein, weshalb auch diese Person bereits Die Thatsache, daß zwischen ihr und Verhältniß bestand,

eben erst verbrannt worden war.

Weise beantwortet wurden.

in Haft gebracht worden ist. dem Herzog s{chon lauge ein Famitienfriede zwishèn dem Herzog und seiner Gemahlin ernstlich gestört worden war, wird durh die vorgefundenen Briefe außer Zweifel gestellt,

Großbritanien und Irland.

t Jhre Majestät die Königin und Prinz Albrecht sind vorgestern früh im Clyde angekommen, woselbst eine De=- putation der Stadt Glasgow um die Erlaubniß bat, eine Bewill- fommnungs-Adresse der Königin zu überreichen, aber auf einige Stun- den später nah dem Schloß Dumbartou beschieden wurde. Uhr Morgens segelte das Königliche Geschwader nah Dumbarton immer an der Küste entlang, wo unübersehbare Volksmassen sih ver- sammelt hatten, um die Königin zu begrüßen, während der Fluß mit Die Königin wurde in dem genann- ten Schlosse, in welhem das Schwert des berühmten Sir William von Sir James Colquhoun , dem Lord- afshafts-Bé-

durch welches der

London,

Schiffen aller Art bedeckt war.

Wallace aufbewahrt wird, Lieutenant der Grafschaft, dem Scherif und anderen Gr amten empfangen, nahm dort die Adresse der Stadt Glasgow uud der Grafschaft Dumbarton in Empf Aufenthalt die Seereise weiter fort, an Port Glasgow, Greenock und den anderen Pläßen vorüber, das ganze Loch Long entlang, ein 11 Meilen langer Meer - Einschnitt, dessen Ufer die herrlichsten Natur- Schönheiten bieten. Jn der Rothsay-Bai ging das Geschwader für die Nacht vor Anker.

ang und sebte nah einstündigem

genter Geschichte (Hembyse) wohl durch seine Uistoire des Avonerles en durch das Jnventaire analytique des chartes des Comtes de Flandre und ähnliche nüßliche Arbeiten vergessen machen,

Die „neuen preußischen Provinzialblätter““,

bisher von dem Professor De. AugustHagen und dem Stadt-Bibliothekar Dr, Meelburg zu Königsberg, seit kurzem von Ersterem allein heraus- gegeben, verdienen wegen ihres reihen und mannigfaltigen Inhalts, wel- cher der Sorgfalt der Redaction wie dem Eifer der Mitarbeiter alle Ehre macht, auch în weiteren Kreisen, als denen der Provinz, für welche sie zu- nächst bestimmt sind, Berücksichtigung und Ermunterung, Daß der Jnhalt sich fast ausscließlich auf die Provinz bezieht, ist so nothwendig wie er- \sprießlih: im vorliegenden Falle kommt auch eine solche Beschränkung der Gesammtheit wesentlih zu gute, da Ost- und Westpreußen eine so reiche H { durch bedeutende Kunst-Monumente eine so wichtige Stellung einnehmen, durch die fönigsberger Universität einen ehrenvollen Platz in der Gelehrtenhistorie behaupten und durch Eigenthümlichkeiten des Volkes und Volfslebens, als Gränzprovinz, die sich eins von allen übrigen nordischen Landen durch eine ganz partikulare Gestaltung unterschied, das d se nregen._ Dazu kommt Preußens Bedeutung für die Monarchie, als derjenige Theil derselben, an welchen sich zunächst der Kúü- nigstitel fnüpfte und dessen politische Stellung und Rechte \o viele Dis- kussionen und harte Kämpfe veranlaßten. Landes is in dem neuen Jahrgange, von welchem 8 Hefte (Januar bis August) vorliegen, manches Dankenstwerthe geboten, M ues Neigs s Geschichte des Bauern-Aufruhrs in Preußen, eine Beilage zu dessen großem Werke über dic Zeit der Ocdens-Herrschaft. Wie _Eidechsen-Gesell\chaft (1823), hat der Verfasser graphie handschriftliches Material benußt, um die bis- zu vervollständigen und zu berichtigen. Jener Bauern- Bewegungen, welche die Reforma- Deutschlands veranlaßt hatte, zusammen: sijgis hervorging, erhielten aber ihre beson- ände der legten Epoche des Ordens, welche 1 längere Zeit fortwährten, rshaft an den Cigenthums- ch allmälig herangebildet hatten, gleich minder bedeutend und blutig neue Herzog bemühte sich übrigens

Geschichte haben,

Interesse vielfa anregen.

Zur politischen Geschichte des

In erster Linie steht

in seinem Buche über die E anch in diefer Mono rigen Nachrichten ufruhr im Jahre 1525 hing mit den | einem großen Theile die Verhältnisse, aus welchem der dere Geltung durch die Zust natürlich auh nach der Säkularisirung desselber indem der krakauer Friede und die weltliche Her Verhältnissen des Landes-Adels, wie sie \i Der Aufstand war un

nichts änderten, als in anderen deutschen Landen ; dex

1685

Man erfährt je6t, baß Espartero von mehreren hiesigen Freun- | Mit Taczanowski habe er nicht gesprochen, sondern er hâbe denselben den, und darunter von Lord Palmerstón, Geld=Anerbieten erhielt, die | vorgeschlagen, weil er ihn für r zu dem benannten Posten

er jedo ablehnte. Die Königin wöllte ihm sobann eine jährliche |

Pension von 2009 Pfd. St. verleihen, was er jedo ebenfalls nicht annahm. Er beabsichtigt, sich în ein Lind überzusiedeln, wo er mit seinen beschränkten Geldmitteln besser leben faun, als hier.

Lord John Russell und der Herzog von Devonshire wollen, wie es heißt, dem Lord-Lieutenant von Jrland in Dublin einen Besuch machen.

Türkei.

Konstantinopel, 11. Aug. (Oesterr. Bl.) Die Pforte hat so eben die Nachriht von einem siegreihen Gefeht erhalten, welches ihre Truppen gegen die aufrüßrerishen Albanesen bei Berat bestanden, und worin sie diesen Leßteren einen Verlust von 120 Tod= ten und ungefähr 80 Gefangenen beigebracht haben.

j Der neue Statthalter von Bosuien, Tahir Pascha, is gesteru mit einem Gefolge von 180 Personen auf einem Regierungs-Dampf- boote nah Galacz abgereist, um sich auf der Donau nach Belgrad und von da in seine Stattha!terschaft zu begeben. Einige Tage vor= her war Sadik Pascha, der neu ernaunte Gouverneur von Silistria, auf einem österreichischen Dampfboot uach seiner Bestimmung abge- gangen. l

Am Sten d, M. brach in Skutari eine Feuerêbrunst aus, die viele Stunden dauerte und mehrere hundert Häuser und Kaufmauns- buden verzehrte. Am Abend desselben Tages fand eine zweite Feuers- brunst im Stadtviertel Alti Mermer statt, welhe ebenfalls bedeutende Verheerungen anrichtete. j

Gerichts-Verhandlungen weges der polnischen Verschwörung.

_ Verlín, 23. Aug. Die heutige Sibung beginnt um 8 Uhr mit dem Namens-Aufruf der Angeklagten, Sodann wird der Ange- klagte Heinrich von Poninski vorgerufen. Derselbe is 37 Jahre alt, aus Posen gebürtig , Lieutenant in der Landwehr, Besißer des Gu- tes Komorniki im \hrodaer Kreise; er war ferner Mitglied der agronomischen Gesellschaft dieses Kreises, des polnischen Kasino?s zu Posen und der Hebjagd = Gesellschast. Jn der zweiten Hälfte des Januar 1846 traf Poninski mit scinem Schwager Apollinar von Kurnatowski im Hotel de Bavière zu Posen zusammen und äußerte bei dieser Gelegenheit, als das Gespräch sih auf das Treibeu der Polen lenkte: „Er ziehe si absichtlich zurück, um nicht etwa für eine Verbindung geworben zu werden; sei indessen, wenn man seiner wirklih bedürfe, zu Allem bereit.“ Am folgenden Morgen legte er auch dem Mitangeklagten von Guttry in Kurnatowski's Gegenwart einen Cid ab, durch welchen er geloben mußte, unbedingten Gehor- sam den Oberen zu leisten, das Geheimniß zu bewahren und nicht eher zu rasten, als bis Polen erlöst sein werde.

Am 4, Februar traf er, in Folge einer schriftlichen Einla- dung von Wolniewicz, in Posen ein und nahm hier an einer Versammlung Theil, worin erx zum Führer des ersten Aufgebots im \hrodaer Kreise designirt wurde und nähere Anweisung über die Operationen erhielt, die er mit den Jusurgenten seines Distrikts ausführen sollte. Auch ein Exemplar der Kurnatowskischen Karte wurde ihm zugestellt. Am folgenden Tage begann er, nachdem er noch am 4. Februar ein oder zwei Paar Pistolen und zwei englische Sättel mit Pistolenhalftern gekauft hatte, im Hotel de Bavière eine Heilkur, und dieserhalb, so wie des nahe bevorstehenden Ausbruchs der revolutionairen Bewegung halber, bat er den Mitangeklagten Edmund von Taczanowski, statt seiner das Kommando im srodaer Kreise zu übernehmen und von Guttry davon in Kenntniß zu seben. Von Taczanowsfki erklärte sih bereit; von Guttry genehmigte jedoch diesen Wechsel im Kommando nicht und ertheilte die Weisuna, daß von Poninski, wenn auch krank, sich auf seinem Posten einfinden müsse.

Zur näheren Auslassung über die Anklage aufgefordert, bemerkte der Angeklagte: es habe seine Richtigkeit, daß er der Verschwörung beigetreten und zur Wiederherstellung des alten polnischen Reichs einen Eid geleistet; wem? Darüber werde er keine Auskunft geben. Es sei ferner wahr, daß er in Folge einer Einladung von Wolniewicz am 4. Februar nach Posen gekommen sei und mehrmals an diesem Tage mit Sokoluicki und Bialkowski sich bei Wolniewicz zusam-= mengesunden habe; der ‘Gegenstand des Gespräches sei jedo nicht die Revolution, sondern die Aufnahme des Herrn von Lutomski in den \hrodaer agronomischen Verein gewesen, Richtig sei au, daß er, und zwar am 31. Januar, Justructionen, sv wie ein Exemplar der Kurnatowskishen Karte, erhalten, und daß er zum Anführer im \hrodaer Kreise designirt gewesen. Die Sättel und Pistolen habe er sich angeschafft als militairische Vorbereitung zu dem Aufstande,

um \o mehr, ihn schleunig zu unterdrücken, da er der Stimmung Königs- bergs nicht sicher war. Professor Voigt's Darstéllungsweise is zu bekannt, » als daß man in diesem Aufsaye eine Annäherung an die Tendenzen zu finden fürchten dürfte, welche neuerdings die Geschichte des Bauern- Krieges (in dem Werke von Zimmermann und der NRhapsodie des Herrn „A, Weill in Paris“) zum Tummelplay sih auserschen ha- ben, Zu den historischen Beiträgen gehören noch die im leßten Jahr- gange begonnenen Mittheilungen aus der Chronik des Johannes Freiberg von De, Meckelburg, welhem man einen Namen - Kodex der deutschen Ordens-Beamten (1843) verdankt, Es sind die leßten Ordenszeiten, über welche hier Nachrichten gegeben werden. Von W. A. Maciejowski'’s (geb, 1792, erst Prof. an der Universität, dann Mitglied des (Herichtshoses in Warschau) Bemühungen um die älteren polnischen Chronisten handeln F. W. Schubert und Gisevius; der Erstere bemerkt dabei, wie genau diese Chronisten mit der Geschichte Preußens zusammenhängen, und wie wichtig eine neue Ausgabe der Scriptores rerum Polonicarum vetustissimi auch für leytere sein wird, Besonderen Dank verdient Dr. Th. Hir sch durch scinen noch nicht vollendeten Aufsaz über den Handels-Verkehr Dan- zigs mit den italienischen Staaten zu Ende des 16ten Jahrhunderts , in welchem, größtentheils nah Urkunden des danziger Archivs, die bisher von den Geschichtsschreibern der Hansa nicht erläuterten Verbindungen geschildert werden, welche die mächtige und thätige Handelsstadt namentlich während eines Zeitraums von etiva dreißig Jahren (1580—1610) mit Livorno, das ében damals unter Ferdinand 1, von Medici einen so großartigen A:fshwung nahm, mit dem Kirchenstaat, mit Genua und Venedig unterhielt, Die Kunstgeschichte enthält einige lesenswerthe Bereicherungen, Ueber danziger Kupferstecher handeln W. Seidel, A, Hagen und J. V oigt: am ausführlich- sten wird Jeremias Falck besprochen, dessen fünstlerische Thätigkeit in die Jahre 1643— 1665 fällt, Welchen reichen Stoff die Kunstgeschichte angs bietet, ist bekannt: von Prof. J. C. Schulß, welcher cine Sammlung schöner[Nadirungen unter dem Titel: „Danzig und seine Bauwerke“, 1816, begonnen hat, dürfen wir vielleiht ausführliheren Nachrichten über dieselben entgegensehen. Die zeuerdings von dem Biographen Raphael's, J. D. Passavant, in dem stuttgarter Kunstblatt gegebenen Mittheilungen über diese Kunstwerke werden unterdeß Jedem willkommen sein. Ueber den Abbruch eines míttelalterlichen Thurmes in genannter Stadt und das einen zweiten bedrohende ähnliche Schicksal klagt ein Brief des genannten Prof. Schuly. Von einem silber- nen Feld-Altar in Marienburg handeln F. A. Voßb erg (Verf. der „Ge- schichte der preußischen Münzen und Siegel von frühester Zeit bis Ende der Herpschaft des deutschen Ordens“, Berl, 41843) und A. Hagen. Dies bedeutende Kunstwerk ia! die Jahreszahl 1388 und die Bezeithmmg, daß es dem Ordenshause Elbing gehörte + einer unverbürgten Sage zufolge, soll

erachtet und weil er vermuthet habe gewußt habe er es niht daß derselbe der Verbindung angehöre.

Demnächst wird der Dgs Tháâdáus von- Sokolnicki ver= nommen, Derselbe is 52 Jahre alt, katholisch, Besißer des Gutes Piglowice im schrödaer Kreise. Er war Mitglied des gnesenex ágro= nomischen Vereins und polnischen Käsino's, so wie Mitkurator ber Lese- Bibliothek des shrodaer Kreises. Jm Laufe des Jahres 1845 erhielt er den Besuch des Alphons von Bialkowski, Thadäus von Radönski und Roman Dobrowolski, Bei dieser Gelegenheit beaufträgte hn Radonskí unter dem Vorgeben: es sei ein patriotischer und nationä= ler Verein ins Leben getreten, welher zuerst eíne Statistik der Pro= vinz herauszugeben gedenke, statistishe Materialien für ben Polizéî= Distrift Santomysl zu sammeln und an Bialkowski einzusenden. Näh einigem Zögern nahm auch der Angeklagte den Auftrag än. Aber erst einige Wochen später wurden dur Bialkowski selbst diese Nôti= zen bei dem Privat -Sccretair Grünberg, welcher bei dem Distrikt8= Kommissar in Santomysl| als Schreiber fungirte, bestellt und burch Sokolnicki an Bialkowski überbraht. Am 4. Februar erschien der Angeklagte, von Wolniewicz eingeladen, ebenfalls in Posen, nahm an der im Bazar gehaltenen Versammlung Theil und ließ sih zum Fiüh- rer des zweiten Aufgebots im shrodaer Kreis ernennen. Auch zu der auf den 14. Februar angesetzten Zusammenkunft ín Posen fand \ich der Angeklagte ein, um hier weitere Mittheilungen entgegenzu= nehmen.

Bei seiner heutigen Vernehmung bemerkt der Angeklagte : es ser wahr, daß die in der Anklage genannten Herren bei ihm gewesen, aber in Privat - Angelegenheiten, und einen Auftrag zur Sammluig statistisher Notizen habe er nicht erhalten, Auch sei richtig, daß er auf die Einladung von Wolniewicz am 4, Februar nah Posen ge= fommen, aber über den Aufstand sei nit gesprochen worden, sondern über die Aufnahme des Herrn von Lutomski in den agronomischen Verein. Die Angaben in den Protokollen der Voruntersuchung habe er gemacht, in Folge der Vorhaltungen seines Jnquirenten und weil er frank, {wach und abgestumpft gewesen, Auf den Antrag der Vertheidigung werden auch mehrere ärztliche Zeugnisse, aus den Fahren 1833 und 1846 herrührenb, vorgelesen ; ihnen zufolge is dexr Angeklagte öfter krank gewesen und hat an einer Störung der Sek=- lenthätigfeit gelitten, die eine Gemüthsfrankheit habe befürchten lassen. Außerdem bezeugt der Stabsarzt Petri, Arzt der Anstalt, er habê den Angeklagten seit Dezember v. J. behandelt und während dieser Zeit denselben öfter an Kopfschmerz und Schlaflosigkeit leidend, auch sein Sinnesvermögen geshwächt und sein Gehör angegriffen, Spu=- ren von Blödsinn im geseßlichen Sinne jedo nicht gefunden, So sei es gekommen, bemerkt der Vertheidiger, daß sei Klient bei der Aufnahme der ersten Protokolle etwas unterschrieben habe, was er niht gewußt, und daß er in der heutigen Sißung verschiedene An= gaben mache.

Es wird nunmehr zur Vernehmung des Angeklagten Thadäus von Radonski geschritten. Derselbe is 41 Jahre alt, fatholisch, auf der Universität zu Berlin gebildet. Jm Jahre 1830 31 nahm erx an der poluischen Revolution gegen Rußland Theil und diente zuleßt als Lientenant im Artillerie-Park des Jusurgenten-Corps; \päter wid= mete er ih der Landwirthschaft und wohnte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Gute Kozialklowa=Gorka. Er war Vorstand des ogrono= mischen Filial-Vereins zu Schroda, Mitglied des \Hrodaer Lese-Ver=

eins und Mitglied des polnischen Kasino's. Wie schon bemerkt, hatte er im Jahre 1845 den Thadäus von Sokolnicki, und zwar unter Borlesung einer Eidesformel, zu dem Versprechen bewogen, statistische Notizen des Polizei-Distrikkts Santomysl, wie sie für die Zwecke der Vershwbrung gebrauht wurden, zu sammeln und an Bialkowsfi ein= zusenden. Sodann nahm er an der Konferenz Theil, welche am 4. Februar unter dem Vorsiß von Wolniewicz im Bazar zu Posen abc chalten wurde. Der Lohtoro theilte hier dom Yngoklagton mit baß er für den Aufstand zum Kommissarius des shrodaer Kreises er= nannt sei, gab ihm ferner ein Exemplar der Karte und der Jnstruc=- tion und nannte ihm ein Mittel, um die sympathetische Dinte, mit welcher die Justructionen geschrieben waren, sichtbar zu machen. Am 14. Februar fand si der Angeklagte ebenfalls zu der auf diesen Tag verabredeten neuen Zusammenkunft in Posen ein,

Es sei wahr, bemerkte der Angeklagte bei seiner heutigen Ver- nehmung, daß er mit Bialkowski bei Thadäus von Sokolnicki gewe= sen, aber zu anderem Zwecke, als dem in der Anklage angegebenen. Die s\tatistishen Notizen seien nicht zu politischen Zwecken, sondern zum Druck bestimmt gewesen ; ton einem Eide wisse er nichts, Er sei am 4, Februar in Posen gewesen z was er aber in der Vorunter=- suchung hierüber angegeben, dazu sei er durch Vorhaktungen des Jn= quirenten- veranlaßt worden. Von Instructionen, die er erhalten ha=- ben solle, von einem Mittel , sympathetische Dinte lesbar zu machen,

E iEIE E ———

es in der Tannenberger Schlacht (15. Juli 1410), welche die Macht des

Ritterstaates brach, als Beute einem Polen zugefallen sein, der es der Domkirche zu Gnesen als Weihgeschenk übergab, Vom dortigen Dom- Kapitel dem Kronprinzen, des jeßt regierenden Königs Majestät, 1823 überreicht, ward es von Sr. Königl, Hoheit dem Schloß Marienburg zugewiesen. Es sind Darstellungen aus der heil. Geschichte, mit dem Ordens -Komthur Thile Dagister von Lorich als Donatar, massiv von starkvergoldetem Silber Zur Münzgeschichte gehören die Aufsäße des Prof. Nesselmann über neuere Medaillen und über die orientalischen Münzen des akademischen Ka- binets zu Königsberg. Auch zur Literair - Geschichte ist manches Schäß- bare vorhanden. Der Aufsay von K. Rosenkranz: Kant in Frankreich, giebt eine willkommene Anschauung der Art und Weise, wie Villers, Dege- rando, Tissot, Cousin den Franzosen eine nähere Kenntniß der Philosophie des deutschen Denkers verschaffen. Glimpflich ist das Urtheil über Cousin nicht; die Schilderung des Einflusses, welcher den momentanen Sieg des Eklektizismus in Frankreich bewirkte, mag aber wahr sein. Will man übri- R A Heine's Artikel über deutsche Philosophie nicht gerade, wie der Verf. es nennt, bespötteln, so wird man es doch seltsam finden, langen An- führungen aus denselben in einer wissenschaftlichen Arbeit zu be- gegnen, Jn eine neuerdings wieder mannigfach betrachtete Periode unserer Literatur führt uns ver längere Aufsay A. Hagen's: Ueber Luise Adelgunde Victoria Gottsched, und schildert, unter Beibringung längerer Auszüge aus ihren Schriften , auf ansprechende, Antheil weckende Weise, diese interessante Fran, „bei der einer anziehenden Liebenswürdigkeit der ab- stoßende Schulpedantismus, einer rückhaltenden Bescheidenheit das pomp- hafte Schriftstellerthum, einem Hange zu stillem Lebensgenuß der Beruf, zu entsagen und zu dulden, feindlich gegenüberstand.““ j

Die vielen kleineren Beiträge verschiedener Art, so wie die zum Theil längeren naturhistorischen, müssen hier übergangen werden, Die früher von Tettau und Temme veranstaltete Sammlung preußischer und litthauischer Sagen is durh eine Reihe von hier mitgetheilten bereichert worden : diese, so wie die Schilderungen von Volksfesten, Sitten u, st. w. und die Volkfs- lieder lassen uns manchen Blick in die älteren wie neueren Zustände des Volkes werfen, Statistishes und Lokales, Erinnerungen an verdiente Mäu- ner des Landes u. a. schließen sich an. Die kurze Bezeichnung, hes. Haupte sächlichsten Jnhalts wird hinreichen, auf den Werth dieser Zeitsrik F merksam zu machen, welche, innerhalb bescheidener Gränzen sich gend, Vieles von bleibendem Werthe bringt.