1847 / 245 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Inhalt.

Fra . Paris, Erklärung über die Klagen gegen die Kriegs- und. - Verwaltung. Vermischtes. ; Schw + Kanton Wern, Tagsaßung, x

Nachtrag in Beziehung auf die Revue bei Tempelhof im Jahre 1728.

Die neue Orgel ín der St, Jakobi-Kirche.

Srankreid.

Paris, 29. Aug. Die zahlreichen Anklagen gegen da Ministerium, besonders in der Verwaltun 1 Algerien, die Unthätigkeit des Justiz-Ministerums,

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Mißbräuche vorfallen gen, o is wenigstens 5

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hängt nicht von ihr ab, Regeln abzuändern

hat. Das öffentlihe Ministerium verfolgt

die öffentliche Ordnung, die Rechte oder Jnteressen der Bu 7 t Uno welche von dem Gesehe als Verbrechen oder Vergehen bezeichnet sind, ex osficio oder auf angebrachte Klage oder Denunciation. Die Parteien {elbst können, wo sie durch ein Delikt verleyt sind, sich direkt an die Gerichte wen- den. Die richterlichen Beamten, welche die Denunciationen in der vom Gesetze bestimmten Form entgegennehmen, sind bei der Beurtheilung dessen, was sie zu thun haben, an das Geseß und ihr Gewissen gebunden, und die Ober-Behörde, welche ihre Thätigkeit überwacht, hat weder das ‘Recht noch die Absicht, sie zu hemmen oder zu hindern. Jeder Bürger, der von einem Verbrechen oder Vergehen Kenntniß hat, kann es also dem kompetenten Richter auf dem Wege der Klage oder der Denunciation anzeigen und da- durch einen Eifer veraulassen, den er zu vermissen glaubt. Unter der Ga- rantie eines Klägers oder Denunzianten, der sih nennt, und auf die Anzeige bestimmter Thatsachen, die ein vom Gesey aufgestelltes Verbrehen oder Ver- gehen konstituiren, wird der Richter immer seinen Beistand leihen. Es is die Pflicht der rihterlihen Behörde, beständig dem öffentlichen Interesse, wie das Gese es anerkennt, nicht aber denen zu Diensten zu sein, welche nur Skandal machen und verleumden wollen, Es fann keine allgemeine Untersuchungen anstellen, wie man in Folge eines bedauernswerthen Spie- lens mit Worten von ihm verlangt ; es kann nur nach bestimmten Formen über ein als solhes genanntes Verbrechen instruiren. Wenn man also wirklich glaubt, daß in Frankreich oder Algerien strafbare Handlungen zu verfolgen sind, so denunzire man sie, wie das Gesey es verlangt, in ernster und gescßlicher Weise der Justiz, Die Justiz hat, allen verleumderischen Jnsinuationen zum Troß, hinlänglich bewiesen und beweist es noch täg- lich, daß sie vor keiner ihrer Pflichten zurückweicht. Alles, was man an die Stelle dieses eben so einfachen, als geselichen Schrittes seßen will, is un- ehrlih und ohne Bedeutung und hat keinen anderen Zweck, als die öffentliche Mei- nung irre zu leiten, und kein anderes Resultat als eine Zeit, welche die Geschäfte und die öffentlihen Jnteressen in Anspruch nehmen , in leeren Erörterungen zu vergeuden.“ „Es is wahr“, sagt dasselbe Blait in einem

späteren Artikel, „daz Warnery, wie mehrere Blätter es melden, vorgestern *

an den General-Prokurator eine Denunciation eingereicht hat, bestehend in vier Briefen oder Berichten an den Kriegs-Minister und ‘in einem Nesumé z nicht wahr aber isst es, daß dieser richterliche Beamte die Annahme jener Sch1iftstücke verweigert oder den Befehl erhalten hätte, nicht einzuschreiten. Die Denunciation ist, troß ihrer Form und ungeachtet alles dessen, was sie den Akten dieser Art und den Befugnissen der Justiz Fremdes enthält, fofort dem Königlichen Prokurator übergeben worden, der eine gerichtliche Jnfor- mation über die Punkte, welche geseßlich einer solchen unterliegen können, beantragen wird.“

Die General-Conseils der Departements werden in kurzem ihre Jahres-Sizungen halten. Die Wichtigkeit ihrer Verhandlungen hat sich von Jahr zu Jahr vermehrt, und sie finden im Publikum immer größeren Anklang. S

Während der ersten vierzehn Tage dieses Monats sind 395,995 Hektoliter fremdes Getraide und Mehl eingeführt worden, und zwar in den Häfen des Atlantishen Meeres 133,914, in denen des Mit= telmeeres 259,028 und über Land 3053 Hektoliter.

Der Constitutionnel meldet, daß Herr Warnery eine De- nunciation in aller Form wegen der Bergbau - Angelegenheiten Algce= riens und der dabei vorgekommenen Bestehungen an den General= profurator Delangle in Form von vier Briefen gerichtet habe, deren ersten der Courrier fran ais mittheilt, und dem die anderen fol- gen würden. Indessen sei die Lage der Presse gegenwärtig so shwie- rig gegenüber der Geseßgebung über diejelbe und der Auslegung, welche sie finde, daß man leicht begreifen werde, wie er erst die Aut- wort des Ministers abwarten wolle, bevor er über Anklage und Ver= theidigung zu urtheilen unternehme.

S.ch-w.: e 11.

Kanton Bern. (Eidg. Ztg.) Jn der einunddreißigsten Sizung der Tagsaßung vom 26. August kam nach Verlesung des Protokolls noch einmal die Beschuldigung von Wallis gegen Bern wegen Verleßung des Post - Geheinnisses zur Sprache, indem der walliser Gesandte darauf bestand, daß in dem Protokoll auch der Grund erwähnt werden möchte, warum er diese Beschwerde vor die Tagsabung gebracht habe, nämlich weil sich die Regierung von Bern vor dieser Behörde so viel mit Wallis zu schaffen mache, so nehme Wallis das gleiche Recht, wenn auch für ernslere Gegenstände, in Anspruch,

Hierauf wurde sodann zur Behandlung des Berichts und Antrags des Vororts für Strei.hung der sogenannten Sonderbunds - Offiziere geschritten und sofort von Züri als eine nothwendige Folge der beiden Tagsazungs- Beschlüsse vom 20, und 23. Juli, den Sonderbund betreffend, motivirt, um bei einer solchen Deppelstellung der betreffenden eidgenössischen Offiziere cin- tretende Kollisionen und Konflikte zu vermeiden. Luzern rügte vorerst das Benehmen des Vororts, welcher auf bloße Zeitungs - Nachrichten hin, daß Herr Oberst Breni in einem Dienst-Verhältuiß zum Sonderbunde stehe, eine Anfrage deshalb an ihn gerichtet habe, und ist neugierig, welche Zeitungen denn einen so maßlosen Kredit beim Vorort genießen, daß er sich zu diesem Schritte veranlaßt schen konnte. Es seyt sodann das Recht und Dienst- verhältniß der eidgenössishen Offiziere zur Eidgenossenschaft und zu ihrem eigenen Kanton, näher aus einander. Nach seiner Auseinanderseßung geht das Dienstverhältniß zum eigenen Kanton demjenigen zur Eidgenossenschaft voran, denn die Eidgenossenschaft bestche in den 22 Kantonen, sei also nicht neben und über dem Bunde, Der eidgenössische Offizier schwöre auch Treue und Ergebenheit der rechtmäßigen Verfassüng seines Heimat - Kantons, und man könne nicht sagen , daß die gegen den Bund übernommenen Pflichten denjenigen gegen seinen eigenen Kanton vorangingen , so wenig als umge- kehrt, Allerdings könne es, wie er schon früher erwähnte Kollisions fälle geben, welche aus dem Bunde selbst fließen, aber tas Natürlichste sei es,

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unserer Eidgenossenschaft nur mo gr ‘unheilbarer mahen. s land und Schaffhausen sprachen un“Sinne Solothurns, so wie A p- penzell A. Nh., während Appenzell J.Rh. zu solher Maßregel feine Hand bie- ten will, St. Gallen meinte, daß es doch dem gesunden Verstande in der Schweiz zur Ehre gereiche, daß viele derOffiziere das Unvereinbare ihrerDoppelstellung denn doch eingesehen hätten, wie aus ihren Erklärungen hervorgehe ; die übrigen sebe es als Verführte an, welche von ihren Landammännern, Schultheißen, Regierungen und Landräthen in diesen Jirthum hinéingebracht worden seien, und auf diesen laste die Verantwortlichkeit der Schuld, Man könne sich die Mühe ersparen, den Beschluß der 12%, Stärde interpretiren zu wollen, diese würden ihn schon faktisch interpretiren, Graubündten giebt dem Vororte seine volle Zufriedenheit über die Erfüllung seines Austrages zu erkennen und verliest seine Instruction, wonach der Gesandte zu dem Antrage stimmen kann; so auch Aar gau, welches, wie mehrere andere Stände, die Jnsinuationen entschieden zurückweist als ob der Schluß- nahme irgendwie ein Parteizweck zu Grunde läge, um politisch mißbeliebige Offiziere aus dem - eidgenössisczen Stabe zu entfernen, Der Gesandte vergaß auch nicht, bei - der Erwähnung der gets ten Rüstungen des Sonderbundes mitzutheilen, daß er so eben die Zeich- nung einer nenaufgeworfenen Schanze cthalten habe. Die Tagsazung habe nicht nur das Necht, sondern sogar die Pflicht, auf jcde Eventualität sich zu rüsten und danach ihre Maßregeln zu treffen. Er findet daher, wie Baselland, den Antrag des Vororts sehr milde und schonend, da ja sonst die Offiziere nach eingetretenen Handlungen nach unserem strengen Militair- Kodex als Ausreißer bestraft würden, während man sie jeßt blos entlasse und sie nah Auflösung des Sonderbundes wieder in den Kriegs-Nath ge- wählt werden könnten. Auch die fapitulirten Regimenter könnten im Falle eines Ausbruchs von Krieg zurüberufen werden, vermöge einer Bestimmung in allen Capitulationen und zur Vermeidung von Kollisionsfällen, und ähn- lih sei das Verhältniß zwischen der Eidgenossenschaft und dem Sonderbund, uur daß lezterer bundeswidrig sei. Thurgau bemüht sich, die Ansicht Luzerns, daß die Eidgenossenschaft nur in den Kantonen zu suchen sei und nicht über dem Bunde stehe, zu widerlegen und nachzuweisen, daß der An- trag des Vororts nichts als cine kousequente Ausführung der Tagsaßungs- Beschlüsse vom 20. und 23. Juli und der Konflikt bereits in dem bundeswidrigen Sonderbund vorhanden sei. Ein großer Unterschied sei zwischen den Kon- tingentstruppen, welche erst in eidgenössischen Dienst treten, wenn sie dazu einberufen sind, während die eidgenössischen Offiziere bereits bei Annahme ihres Brevets die eidlih beschworenen Verpflichtungen gegen die Eidgenos- senschast übernehmen. Hier ward gegen 3 Uhr Nachmittags die Umfrage abgebrochen, um sie morgen fortzuseßen,

Ju der zweiunddreißigsten Sißung vom 27. August eröffnete der Prä- sident der Versammlung das Resultat der über die Beschuldigung des Ge= sandten von Wallis wegen Verleßung des Postgeheimuisses in Bern hin- sichtlich seiner Depesche angehobenen Untersuchung. Es seien sechs Personen darüber verhört worden, Dem Zeugnisse des Postamtcs von Peterlingen lägen zwei andere Zeugnisse, wohl eben so glaubwürdige, gegenüber, nämlich eines Kommis und des Post - Controleurs, Herrn Jeanrenaud, welch? Lehterer nota bene nicht die gleichen politishen Gesinnungen mit der Regierung von Bern theile, deshalb aber doch wieder in seiner Stelle bestatigt worden sei, Aus der Untersuchung gehe nun her- vor, daz vielleicht dur eine noch nasse Oblate (die Gesandtschaft von Wallis war nämlich selbst im Postgebäude) und durch stattgehabte Reibung unterweges eine Zerreißung habe stattfinden können, nun und nimmermehr sei aber das Postgeheimniß verleßt worden, und er sei zu der nachdrücklichen Erklärung beauftragt, daß die Regierung von Bern das Postgeheimniß zu heilig achte, als daß jemals eine Verlepung desselben stattgefunden habe oder je stattfinden werde, Der Gesandte von Wallis verwahrt sich ausdrücklich zu Protokoll, daß er je eine direkte Beschuldigung gegen Bern vorgebracht habe, das Urtheil über das vorgelegte Ergebniß überlasse er Jedem, Es sei ein großer Unterschied zwischen Supposition und Afffirmation.

‘Hierauf wurde die Umfrage über den Antrag des Vororts zur Strei- hung der Sonderbunds-Offiziere fortgeseßt. Aus den noch übrigen Boten von Tessin, Waadt und Wallis vernahm man nichts wesentlich Neues, was man nicht {hon früher zur Genüge über die Stellung der eidgenössischen Offiziere zur Eidgenossenschaft und zu ihren Kantonen gehört hätte, Neuen- burg gab zu, daß der _Antrag des Vororts “eine fonsequente Folge des Tagsahungs - Beschlusses vom 23, Juli sei, und daß nun allerdings in Folge des Beschlusses vom 20, Juli Konflikte entstehen könnten, aber dennoch stimme es nicht zu dieser har- ten, unserem Wehrwesen einen empfindlichen Stoß verjegenden, demoralisi- renden Maßregel. Genf erging sich in einem endlosen Geschwäße über gestern und heute hon weit schärfer und kürzer erörterte Dinge. Da Bern die Zeit ebenfalls niht mehr über die hinlänglich erörterte Stellung und Verhältnisse der eidgenössischen Offiziere zur Eidgenossenschaft und zum Sonderbund und die Unvereinbarkeit dieser Doppelstellung vergeuden will, so wendet es sie zur Widerlegung einiger gegen den Vorort angebrachten Behauptungen , Ein - und Vorwürfe an, worauf dann in der freien Um- frage eine endlose Masse von Berichtigungen, Erläuterungen 2e, von nicht verstandenen oder sons übel aufgefaßten Voten erfolgt, welche sih sogar wieder bis Genf erstreck, Besonders unermüdlich war wieder Ur i, das immer wieder das Wort ergriff, auf seine 500jährige Souverainetät zeigte und dem jungen Stande St, Gallen die Mehrheit einiger Stimmen, welche allein im Großen Nathe den Ausschlag geben, yorhielt, was Sh Gallen

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stand verscho liegen; nicht d es sowohl in sel des und selbst im menblciben der V froh, so schnell ali stimmen 154 Stäm

nicht einzutreten, dv burg, Appenzell J. vereinigt. Auf der Tags trag vou Glarus, F vorgelegt werden \& chen Kricgsrathes, Y die Wabl zweier M Traktanden - Cirkular Frage, die Berichte Y und des Militair-Bud der ausgestoßenen eig Bundes=-Revisions-Koß nerkommission übrig, ausfüllen dürfte. N

Nachtrag in Beziehuü hof im

(Vergl, Allg. Y

Unter dieser Ueberschrist enty blatt noch Folgendes : Ueber den Aufenthalt des Ks hen Hofe im Jahre 1728 giebt es „Das frohlockende Berlin, oder® lichen Freudens-Bezeigungen und sini Anwesenheit Jhro- Königl, Majestät Hoheit dasclbst angestellet worden ; ne liche Begebenheit verfertigter Gedichte, F dreas Rüdiger, Königl. privil. Buchh@ In diesem Buch wid der in Reds gedacht: Ÿ „Ihro Königliche Majestät in Prei den 24. April 1728 an folgende zu deri stimmten Regimenter, als 4 von der Caval 1) Gens d’Armes, 2) Kron-Prinß, 3) Pri graf Albrecht, 6) Priny Heinrich, 7) Gef 10) Glasenapp, 11) Döhnhofsf, 12) Schi eine allergnädigste Ordre, wie man sich di lassen, Nachdem alle Regimenter mit neues gen, so nicht in Guarnison zu Berlin gele gieng gedachte General Revue den 30, M glüliher Ankunft Jhro Königl, Majcstät i Hierauf wird der Abmarsch der Regimks hof auf die in der Ordre besohlene Art erzälß „„ Nachdem alles in gehöriger Beschaffel Majestät in Preussen nebst Dero Kron-Prinyel ten die sämmtliche Ame, und veranstaltet Nach 5 Uhr erschienen Jhro Königl. Majestät Prinyens Hoheit von dem General-Licuten Obristen von Kröcher begleitet , nebst Dero wurden von Jhro Majestät in Preussen empsai Linie, Bey einem jeden Regiment wurden und Trommeln geschlagen , präsentirt und von gen unv Espontons salutirt. Sobald die Hoÿ vor die Mitte der Fronte gestellet wurte in der f den Canonen exerciret.“ Ÿ Diese Ordnung is mit den verschiedenen S bereits mitgetheilt. / Endlich wird der Schluß der Nevue wie fs „Sobald Jhro Majestät von Pohlen und Printzens Hoheit vom Pferde gesticgen, und sich Jh dem rechten Flügel der Armce auf einen Fel® Regimenter an nacheinander bei Jhnen vorbei sämmtlichen Hohen Herrschaften biß zu Ende die Stadt fuhren und sih auf das Schloß Königl. Majestät in Pohlen alle anwesende Ca Armce an zwei Tafeln in Dero Als etwas Merkwürdiges is noch zu erinnern Gráâfin Orzelska4 in einem roth seidenen und

Habit und ‘dem Orden vom weißen Adler, der: wohnet,““ Ÿ