1847 / 270 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Der Vice-Admiral Sir Ch. Dashwood, der S8 Jades e Be

Rodney gestanden und schon zu den Wa nthaten Mie ist dieser Tage n n. : Der Zustand Jtaliens und die be-

X London, 20. Sept jeßt auf die Beziehungen sondere Wichtigkeit, weldhe man Fer ichen Sevi tet, werden Großbritaniens zu Serstellung diplomatischer Verbindungen zwischen ohne Zweifel die Peifan beschleunigen, welche seit der Thronbestei- England V ree Elisabeth unterbrochen waren. Einige Zeitungen gung der N lung, daß der Graf Minto, Schwiegervater Lord maten die Mittheilung, lin, England bereits in

n Russell's und früher Gesandter in Ber in, England bereits 1 Db bsicht verlassen habe, um die Pflichten eines britischen Botschaf-

ters in Rom zu übernehmen, und es unterliegt auh wohl keinem

Zweifel, daß Bischof Wiseman, der so eben von Rom zurügekehrt

t, wo er das volle Vertrauen Pius IX. genießt, in sei- nen kürzlihen Beziehungen zur britishen Regierung als das Organ des Papstes aufgetreten ist, Lord Minto bekleidet überdies noch immer das Amt eines Lord =Siegelbewahrers und fönnte mög- licherweise auch ohne eine öffentliche oder ostensible Mission nah Rom gehen; aber es is mehr als wahrscheinlich, daß er binnen kur= zem alle Befugnisse eines britishen Gesandten am päpstlichen Stuhle ausüben wird.

Man hat überdics Grund, anzunehmen , daß Lord Palmerston das französische und österreichishe Kabinet in unzweideutiger Sprache mit dem Entschluß der Königin Victoria und ihrer Minister bekannt gemacht hat, sich jeder ungehörigen Einmischung in die- inneren An- gelegenheiten des südlichen Jtalien zu widerseßen. Der König von Sardinien -ist durch den Beistand Englands ermuntert worden , die unabhängige Stellung einzunehmen, welche seine jeßige Politik gegen seine Nachbarn auszeichnet, und wenn das in Antrag gebrachte Opfer Spaniens der Preis ist , das die Neutralität der französischen Regierung auf der Südseite der Alpen erkauft hat, so sind die eng- lishen Minister wenig geneigt, den Zweck einer solchen Combination in irgend einer der beiden Halbinseln zu respektiren.

Die diplomatische Anerkennung des Papstes, in diesem Augen- blick hauptsächlich zwar nur durch Rücksichten rein weltlicher Politik gv, wird doch eine große Aufregung in England verursachen.

an hat häufig und noch ganz kürzlich gesehen, mit welcher Stärke die Flamme religiöser Jntoleranz und der Haß gegen die römisch-katho- lishe Kirche unter dem Volke von England noch glühte. Hier i} der alte Streit der Reformation fast immer noch so, wie er im 16ten Jahrhundert war. Von allen protestantischen Monarchieen Eu- ropa’s ist England die einzige, welhe ohne Veränderung die Form und den Geist beibehalten hat, die zu den Zeiten des groen Schismas seine Rathschläge leiteten und belebten. Ju dieser Hinsicht steht Königin Victoria noch gerade so, wie Kö- nigin Elisabeth, und kein Friedensvertrag hat noch jemals diesen Kampf um Leben und Tod geshwächt. Jn der That sind auch kaum funfzig Jahre ers verflossen, seit der lebte katholishe Prätendent der britishen Krone im Schooße der römischen Kirche gestorben i, und alle die geisilihen Batterieen kirchlicher Leidenschaft, Excommunica- tions-Bullen und die tödtlichsten Geschosse der Feindschaft Roms, sind, wenigstens in der Form, noch immer in vollständiger Geltung gegen den Nachfolger Heinrich's VUl, und die Erbin des Hauses

annover. Wenn demnach jene Anerkennung zu Stande kommt, \o muß sie gegenseitig sein. Wenn England scinen Jahrhunderte alten Grundsaß aufgiebt, die Würde des römischen Poutifex zu leugnen, so muß Pius IX. die Rechte einer protestantischen Krone und den Willen einer protestantischen Nation anerkennen, wie sie in der Revolution von 1688 kundgegeben sind, so daß in Wahrheit diese Unterhandlung, ob- wohl an sih nicht sehr bedeutend für die Jnteressen Großbritaniens, in genauer Verbindung steht, mit jenen Grundsätzen bürgerlicher und religiöser Freiheit, welhe England vorzugsweise in der Welt behaup- tet Hat, Die Kirche von England verlangt natürlih für sih keine Anerkennung von Seiten des Papstes, aber die englische Reformation war in Wahrheit ein großer politischer Kampf, und wenn nun auch das relgtbse Schisma ewig ist, so. könnten doch die aus einander ge- henden Richtungen der Politik jeßt zu einer Einigung gebracht wer- den, Aber mag dies das Ergebniß sein oder uicht, so bin ih über- zeugt, daß England seinen Beistand den unabhängigen Staaten Jta- liens so lange nicht entziehen wird, als ihre eigene Politik auf die Regeneration ihres Landes hinausgeht.

: S weiz.

Kanton Zürich. (Eidg. Ztg.) Jun der Sihung des Großen Raths am 21. September kam (wie bereits erwähnt) die Sonderbundsfrage zur Berathung. Der Regierungsrath hatte be- kanntlih auf gewaltsame. Execution gegen die innere Schweiz ange-= tragen. Nach einer Rede des Präsidenten, Oberst Weiß, und eini=

er anderen Mitglieder stellte der Alt-Staatsratÿ, Herr Blunt chli,

Dad Antrag :

„Der Stand Zürich wird in Berücksichtigung :

1) Daß eine friedliche Auflösung des Sonderbundes der sieben ka- tholischen Stände nach den offiziellen Erklärungen dieser Stände selbs bei Gewährung einer gerechten und treuen eidgenössischen Politik mög- lich und wahrscheinlich ist z

2) daß dagegen eine gewaltsame Auflösung des Sonderbundes theils \o lange die konfessionellen Rechte auch dieser Stände nicht gehörig geachtet und die politische Sicherheit und Selbstständigfeit derselben „nicht hinreichend von dem gemeinsamen Bunde anerkannt und geschirmt werden nicht gerechtfertigt ist, theils bei den gegen- wärtigen Verhältnissen der Eidgenossenschaft alle Uebel und Gefahren eines Bürger- und Religionskrieges mit si führt, Uebel und Gefah- ren, welche bei der gegenwärtigen Gespanntheit der Finanzen und bei der großen Wichtigkeit der darunter leidenden und der höchsten Sorg- a Na materiellen Juteressen eben jeßt ungewöhnlich vergrö-

5

daß es die wahre Aufgabe Zürichs is, in der Schweiz vorerst au a DR Frie Lega Friedens auf Be S efrau

i zen paritat, welche die Freiheit und das Recht r beiden christlichen Konfessionen echte u üt hinzu-

I,

daß nur unter der Vorausseßung konfessioneller i i é rer, der föderalen Natur der S s Fa bgaiad is Moghets g E iee Agra pee gd ih tis be Bun und den Einrichtungen e undes und damit die po!itische Vermitte i die Befriedigung der Schweiz möglich widz d der Parteien Und daß die schweizerische Eidgenossenschast im Hinblick auf die gegenwär- tigen politischen Bewegungen in benachbarten europäischen Einaten eine erhöhte Veranlassung hat, die Kräfte aller eidgenössischen Stände friedlich zu N und dadurch das Gesammtvaterland in dem

Maße -zu stärken, daß es in einer drohenden europäischen Krise für

seine Freiheit und seine Neutralität mit ruhiger Zuversicht einzustehen

vermag z

I. zu einem gewaltsamen Einschreiten gegen die sieben verbündeten ka-

iholi en Stände keine Hand bieten und an dem Bürgerkriege kci- nen Theil nehmen, sondern erklärt vielmehr

IT. seíne igtheit, auf friedlichem Wege und mit Nachdruck zu einer möglichst vagen, gerechten und heilsamen Schlichtung der eidge- nössi chen Streitfragen und so zur Vermittelung der Parteien und

zur Befriedigung des Gesammtvaterlandes hinzuwirken.“ i der fussion fügte dann Herr Alt - Staatsschreiber Hot- ‘inger diesem Antrage nocy folgenden bei: „cs möge der h. Große Rath beschließen, in dieser wihtigen Angelegenheit ers noch die Stimmung des

1888

| (éin Volkes in egemäßigen Gemeinde - Versammlungen zu erfor-

chen und daun erst einen Bescheid zu fassen“ Herr Hüni von Käpfnach wollte in dem _ regierungsräthlichen Antrage den die Jesuiten betreffenden Zusaß weggelassen wissen und damit auf das Fallenlassen sowohl E als der Sonderbundsfrage hinzielen. Alle diese Anträge wurden jedoch von der Majorität verworfen; 151 Stimmen erhoben gegen 29 den Antrag des Re- gierungsrathes zum Beschlusse des „züricherishen Volkes“, Die itglieder, R Gegenanirage des Herrn Dr. Blunischli beipflichteten, waren die

_Alt Bürgermeister von Muralt, alt Bürgermeister Heß, alt Bürger- meister Mousson, Dr. Bluntschli , Oberst Ziomev, alt Oberrichter Ulrich,

Stadtschreiber G psi, Obergerichts - Präsident Finsler, alt Stadt-Präsident Escher, Stadt - Präsident Heß, Dr. Rahn - Escher, Oberst Pestalozzi, alt Statthalter Freudweiler, alt Reg. Rath Wild von Wädenschweil, Präsident Rellstab von Wädenschweil, Jngenieur Wild von Richtersweil , Schultheß- Rechberg von Küßnacht, Statthalter Weber von Goßau, Bezirks - Rath Diggelmann von Fischenthal, alt Staatsschreiber Hottinger von Fischenthal, Prásident Wolfensperger von Bärentschweil, Gemeindammanu Hürlimann von Bâärentschweil , Kantons - Nath Heußer von Goßau, Gemeindammann Knecht von Hinweil, Statthalier Gujer von Bauma, Präsident Wolf von Turbenthal, Hauptmann Kägi in der Schwendi, Ernst von Oberwinterthur, Oberstlt. Hartmann von Ealidan.

Als abwesend, aber, wie man zu zweifeln durhaus keinen Grund hat, einverstanden mit dem Antrage des Herrn Dr, Bluntschli sind zu bezeichnen die Herren Escher von Berg, Bezirksrichter Trüb von Maur, Präsident Hausammann von Männedorf und Präsident Lüssi von Wyla.

Nachdem so die Hauptsache entschicden war die meisten Mitglieder der Opposition hatten ‘den Saal verlassen und nahmen an den folgenden Beschlüssen keinen Theil. bewilligte der Große Rath nicht blos den vom Regierungs-Rath zum Behuf außciordentlicher Militair-Ucbungen geforder- ten Kredit von 40,000 Fr., sondern erhöhte denselben sogar auf den An- trag des cidgenössischen Obersten von Orelli auf 60,000 Fr., womit die Traaden erledigt und die Versammlung vom Präsidenten entlassen

urde.

Der Regierungs - Rath hat in seiner Sum am 23sten be- lossen, durch die Statthalter ein Cirkular an alle Geistlichen des Kantons zu erlassen, in dem sih die Regierung entschieden dahin ausspricht, daß sie es nicht dulde, daß auf der Kanzel, gleichviel in welcher Richtung, politisirt, oder daß dieselbe dazu gemißbraucht werde, in irgend welcher Weise gegenüber den Beschlüssen des Großen Rathes oder der Regierung zu agitiren; indem, wenn dieses geschehen sollte, gegen die Fehlbaren eingeschritten und sie dem Gerichte überwiesen würden.

__ Kanton Luzern. (Fr. J.) Am 21, September waren die einflußreihsten Volksmänner, Großräthe , Landsturmführer 2c. zu einer geheimen Konferenz nah Luzern einberufen, So viel von den Verhandlungen verlautet, kam unter Anderem die Frage in Berathung, ob der Sonderbund dem Veto unterstellt werden solle. Siegwart soll

sehr eifrig gegen die Ausübung des Veto gesprochen haben. Ferner |

soll in gleicher Konferenz beschlossen worden sein, eine Proclamation |, ( m 4 | oA | P z ) worden, daß er nmcht vor Ablauf einiger Monate nah Spauien solle

| zurückkehren dürfen, und zudem soll die Regierung befürchten, daß ihm | von der Einwohnerschast von Madrid ein großer Empfang bereitet

an das Volk zu erlassen.

Kanton Schaffhausen. Die Regierung hat mit allen ge=

gen eine Stimme beschlossen, bei dein Großen Rathe darauf anzutra- | werden würde. gen, den Sonderbund mit Waffengewalt aufzulösen, wenn ein noh=* maliger gütliher Versuch nicht einen schnellen Erfolg haben sollte. *

Man zweifelt nicht, daß der Große Rath mit großer Mehrheit, wenn ;

nicht einstimmig, dem Antrage beistimmen werde.

Kanton Uri. (O. P. A. Z.) Der Landrath hat beschlos-

\en, zum 3. Oftober eine außerordentliche Landgemeinde zu versam- meln , um über die bedenkliche Lage des Vaterlandes zu berathen. Die derselben vorzulegenden Auträge des Landraths lauten schr eut= schieden und nichts weniger als nachgiebig.

Italien.

Nom, 16. Sept. (A. Z.) Am A4Uten d. is der Advokat Benedetto Blasi nah Neapel abgereist, um mit der dortigen Regie=- rung einen Handelsvertrag abzuschließen. Zur Wahl des Agenten wünscht man sich Glü. j _ Der Papst hat cineu Fonds von 1800 Scudi, welcher zu Gra- tificationen für verdiente Beamte bestimmt war, für die Üniformirung der zu Civica gezogenen Staatsdiener angewiesen, wobei indessen auch diejenigen bedacht werden sollen, welche dur ihre Beschäftigungen von der Theilnahme an dem Waffendienste abgehalten werden,

Jn Ancona, wo man die Civica in Grenadiere, Jäger und Li- nien-Soldaten eingetheilt zu schen wünscht und sich Hoffnung auf die Bedienung der Artillerie maht, wie dies in früheren Zeiten dieser Stadt zustand, sind die Register noch nicht zum Abschluß gedichen, Die Kirchenbücher befinden sich in zu großer Unordnung, da seit der Auflösung des Regno d'Jtalia ein Verbot bestaud, die zur Kontrolle der Geistlichea dienenden statistischen Bücher fortzuseßen. Zwanzig junge Lente haben sih der Aufnahme eines statistisheu Tablegu's un- terzogen. Jn Bologna, wo der würdige Opizzoni auch in dieser Be- ziehung den geistlihen Uebergriffen entgegengetreten war, hatte dies Verbot nicht aufreht erhalten werden können. Perugia hat beschlos- sen, 1000 Gewehre anzukaufen und dieselben dem Staate zum Ge- schenk zu mahen. Auch Fermo hat zu diesem Zwecke die Summe von 1500 Scudi dekretirt.

Aus Sardinien schreibt man, daß der Minister della Margherita zwar noch am Ruder sei, aber erklärt habe, er sei von seinen Räthen hintergangen worden, was auf eine Aenderung seines politischen Glau- A Nes schließen ließe; dasselbe wird von de Maistre ver- ichert.

Die von dem Nürnb, Korr, gegebene Nachricht von der Ankunft des österreichischen Generals Grafen Auersperg in Rom wird von diesem Blatte dahin berichtigt, daß niht der Genannte, soudern der Gencral von Welden auf der Rückreise von Neapel nah Oester= reih dort eingetroffen sei; doch habe scine Ankunft keinerlei diploma- tishéèn Zwe,

Livorno, 17. Sept. (A. Z.) Nach der großen Bewegung und Aufregung in unserer Bevölkerung hätte man erwarten mögen, daß es Nachwehen geben würde. Kaum aber hatte die mit Anord- nung uud Aufsicht der Feste beauftragte Kommission durch Auschlag falle fo daß sie abtrete und Alles wieder den Behörden anheim= falle, so legte auch Jedermaun Kokarden und Bänder ab, die Ver- ammlungen in ‘den Straßen hörten auf, und Alle gingen wieder thren gewohnten Beschäftigungen nah. Statt der befürhteten Un- ordnungen scheint eiu viel regerer Geist der Ordnung eingetreten zu sein, Das moralische Gefühl is gehoben, indem das der Nationali- fug Gie ist, Der bessere Theil hält Wache, daß mau nicht Un= ug begehe.

Heute ist uun das Reglement der Bürger-Garde erschienen. Es hat nicht befriedigt, weil man darin wieder eine retrograde Absicht zu erblicken glaubt, Der Souverain behält sich nämli vor, die Bürger-Garde nah Belieben suspendiren zu können, auch bleiben die Gewehre nit in den Händen der Bürger, sondern sind bei den Ca- pitains niederzulegen, Das Alter ist von 18 bis zu 60 Jahreu. Unteroffiziere müssen 24, Unter-Lieutenants 25, Ober-Lieutenants und höhere Offiziere dreißi s alt sein.

Unsere Presse, fas die amtlihe Florentiner Zeitung, lehnt sih jeftig gegen das Journal des Débats auf. (S. das gestrige Blatt der Allgemeinen Pr. Ztg.) Gewiß ist, daß keine

bekannt gemacht. l l NTtes Major Epaminondas, i} in Disponibilität versept worden.

Zeitungen traurigere, unvollkommenere, mit falsch geshriebenen Na« men mehr angeßüllte Berichte liefern, wie die französischen. Man sollte glauben, die Sachen kämen aus der Feder vou Commis voya- geurs *),

Turín, 20. Sept. (A. Z.) Se. Heiligkeit hat ein eigenhändiges Schreiben an den Kaiser und ein zweites an die Kaiserin Maria Anna von Oesterreich gerichtet, um das Mißverständniß wegen Ferrara zu beiderseitiger Befriedigung dem gewünschten Ziele zuzuführen. Man hegte in Rom die Hoffnung, daß die Worte des Papstes ihren Zweck nicht verfehlen werden, und laubte um so mehr darauf rehnen zu fönnen, als die von dem Grafen von Lüßow darüber ausgesprochene Meinung die gehegte Erwartung unterstüyen soll. So viel wir hö- ren, sollen die neuesten Vorschläge Roms eben so wie die lebte Er- wicderung des Kardinal-Staats-Secretairs vom ten d. die eigentliche Rechtsfrage hinsichtlih des Besaßungsrechts iu Ferrara unberührt lassen und nur dahin gehen, den faktischen Slatus quo, wie er vor der leßten Garnisonsverstärkung war, wiederherzustellen, und zwar so, daß die Beseßung der Wachposten der Stadt nicht dur die Bürgergarde sondern dur regulaire Mannschaft aus den Schweizertruppen ge- schehen solle, damit auf diese Art nicht nur jede sons mögliche Rei= bung verhindert, sondern sogar das beste Einvernehmen der beidersei- tigen Besabungen gesichert werde, was zur Förderung des Dienstes wesentlih beitragen müßte. Wenn es erlaubt i, von dem, was uns bisher bekannt geworden, zu schließen, so dürfte Oesterreich, voraus= gesebt, daß man ihm in Rom die Anerkennung seines Besaßungs- Rechts nicht versage, das verlangte Zugeständniß gewähren. i

Die Gazz. Piemont. enthält Nachstehendes: „Am 13ten d, hatte der Hausprälat Sr. Heiligkeit und Sccretair- für die außerge- wöhnlichen geistlihen Angelegenheiten, Monsignor Corboli =Bussi, die Ehre, Sr. Majestät unserem Souverain zwei herrlihe, den in der Kirche der heiligen Ambrosius und Vincenz bei Rom befindlichen Raphaelischen Fresken nachgebildete, und die Apostel Peter und Paulus darstellende Wand-Teppiche im Namen des Papstes Pius IX. zu überreichen. Dieses prachtvolle Geschenk, welches in Betreff der Arbcit ein Meisterstück der modernen Kunst-Jundustrie genannt werden da: f, fügt den reichen Sälen des Königlichen Palastes eine neue Zierde hinzu und ist zugleich ein neues Unterpfand des zwischen un- serem Landesfürsten und zwischen dem Oberhaupte der katholischen Kirche besteheuden freundlichen Einveruchmens,““

S panicn. Madrid, 19. Sept. Der Heraldo bestätigt das Gerücht

‘daß die Regierung den bestimmten Befehl an die Gränzen geschickt

habe, dem General Espartero nicht zu gestatten, den spanischen Boa den zu betreten, Als Grund für diese Maßregel wird angeführt, bei der Ernennung Espartero's zum Senator sei zugleich bestimmt

Jn einem Schreiben aus London, welches der He- raldo veröffentlicht, wird übrigens versichert, Espartero habe häufig auf das bestimmteste erklärt, er werde nie in Folge ciner Amnestie nach Spguien zurückkehren, wofern ihm nicht förmlihe Genugthuung

| ertheilt würde für das Unrecht, welhes man ihm zugefügt, als man

ihn zum Verräther am Vaterlande erklärte.

Das Eco del Comercio veröffentlicht einen Auszug aus ei= nem Briefe, welhen der Kriegs - Minister General Cordova geschrie=- ben haben foll, und worin dieser erklärt, daß das Dekret für die Ernenuung Espartero's zum Senator ein freièr Entschluß der Köni- a gewesen sei, welhem die Minister nicht hätten widerstehen önnen.

Die Jnfautin Luisa Teresa is mit ihrem Gemahl, dem Herzoge von Sesa, hier angekommen. Gleich nah ihrer Ankunft statteten sie der Königin, welche sie sehr freundlich empfing, einen Besuch ab. Sie verfügte sich sodann nah dem Pardo zum König. Die Zusam- menkaunft zwischen dem Könige und seiner Schwester soll schr herz- lih gewesen sein. Dex König bringt seine meiste Zeit im Pardo mit Malen und Musiziren zu.

Der Jufant Fraucisco de Paula sollte am 16ten in Vitoria eintreffen.’

Zn Pampelona scheint man wirkli einer Vershwörung auf die Spur gee sein, den der General = Capitain von Navarra hat aus dieser Stadt ein Schreiben an die Soldaten erlassen, in welchem er die feste Ueberzeugung ausspricht, daß dieselben den Ver= suchen, sie von der Sache der Königin abfallen zu machen, wider- stehen werden. Das Eco del Comercio läßt die Verschwörung vou den Afrancesados angezettelt sein.

Nach dem Popular wäre Cabrera nah Spanien zurückgekehrt, und zwar nicht als Amuestirter. :

Die E speranza will wissen, der Minister Escosura werde noch vor Zusammentritt der Cortes Preßfreiheit einführen.

Einige eben in Disponibilität befindliche höhere und audere Offi= ziere der spanischen Armee wollen, wenn cs die Königin Isabella ge= nehmigt, dem Papst Pius 1X. ihre Dienste anbieten,

Griechenland.

Athen , 12. Sept. (A. Z.) Der Minister - Rath hat am 6. September cine Preclamation an die Bewohner von Naupactus erlassen (von Kolettis noch unterschrieben), woraus hervorgeht, daß Oberst-Lieutenant Pharmakis, die Majore Boyaïtis und Demetrius Boßtaris (Sohn des Notos), ein Hauptmann und zwei Ober-Lieute= nants der Phalanx sich gegen die Befehle der Regierung aufgelehnt, insgeheim sich aus Lepanto entfernt, der Gendarmeric - Kaserne von Megalo Voloda sih bemächtigt und die Einwohner unter Drohungen zu den Waffen gerufen haben. General Guras Mamuris , Adjutant des Königs, is gegen sie beordert und hat sie, nah späteren Be- richten, beim Dorf Zeliza angegriffen und zum Rückzug genöthigt. Von Chalkis aus is Oberst Klimakas mit zwei Berggeshüßen beor- dert worden, zu General Mamuris zu stoßen, und am Sonnabend Abends is General Gardikiotis Grivas, der Morgens von Chalkis zurügekehrt war, nah Theben aufgebrohen. Von Salona ist Oberst Papakosta Jtamklas aus der Haft entsprungen, und Oberst-Lieutenant Velenzas is. von hier ohne Paß und Urlaub vershwunden; man ver= muthet, sie beabsichtigen sich mit Pharmakis zu vereinigen.

Am 7ten hat der Minister des Kultus, Herr Glarakis, in cinem Rundschreiben seine provisorische Ernennung zum Minister des Aeußeren Der bisherige Kriegs - Direktor , Generalstabs=-

Die Pforte beginnt ihre Verbindungen mit Griechenland abzu- brehen. Jn Albanien aber dürfte sie hinreichende Beschäftigung sin=- den. Dschuleka gewinnt Vortheile dur die Unklugheit des Serias-

fers, welher Häuptlinge, die sich ihm gestellt, ins Gefängniß werfen

ließ, so daß alle Uebrigen die Waffen ergriffen. General Grisiottis sollte, nah einer Nachricht, welche die öster= reichishe Gesandtschaft erhalteu, in Chios gestorben sein. Nach

*) Das Journal des Débats versichert: in Marseille bestehe eine förmliche Neuigkeitsfabrik für italienishe Angelegenheiten, woraus täglich neue Lügen in die pariser Presse übergehen, (A. Z.)

neueren Briefen beruhte diese Nachricht auf einem JrrthUn nden,

ens ist in ganz Eubóa keine Spur von Aufruh l a die Aufständischen in Rumelien, die an Pulver Wange! leiden, werden sih wahrscheinli über die Gränze“ flüchten

. : D C ina. Ostindien un h ern durch den Te=

Paris, 23. Sept. Der Regierung is gester! y : legraphen die Ankunft bèr ostindischen Ueberlanbpost in Marseille a gezeigt worden. Sie überbringt Nachrichten age & E A bs August. Jn China sicht-es bedrohlich aus. D t e aen Wor Truppen sollten zum größeren Theil aus Hougkong espfgnzegetwer- deu; man befürchtet als den Ausbruch neuer É R und cr- wartete in diesem Jahr die Wiederbescbung der Jusel Uran, Jm Pendschab herrschte Ruhe. Zwischen Gumhur und den Bewohnern des Gebirges war die Communication noch nicht wieder hergestellt.

í s dlungen wegen der polúischen Gerichts Bey tus e Un,

Berlin, 27. Sept. Nach einer_ ahttägigen Unterbrechung, welche durch bauliche Einrihtungen im Sißungssaale veranlaßt war, nahmen die Verhandlungen des Prozesses heute wiederum ihren Fort= gang. Zuerst wurden die Angeklagten Roman von Bojanowski, Theophil Krygier (Krüger) und Peter Dahlmann, und zwar gleich- zeitig, vorgerufen, :

Roman von Bojanowski is 26 Jahre alt, studirte zu Berlin und Bonn und trat im Jahre 1843 eine größere Reise an, auf wel- cher er London, Paris und das südlihe Frankreich berührte, Dort erlangte er nähere Kenntniß von den Bestrebungen der Emigration und lernte auch die Schriften des demokratischen Vereins kennen, Was seine Theilnahme an dem beabsichtigten Aufstande betrifft, \o war er am 16. Februar 1846 in Begleitung der Mitangeklagten Krüger und Dahlmann nah Malpin zu seinem Oheim, Jgnaz von Bojanowski, gekommen, um denselben zur Theilnahme an der Revo- lution aufzufordern. Krüger und Dahlmann unterstüßten ihn hierbei und bemerkten namentli, daß die Unzufriedenheit und Aufregung den höchsten Gipfel erreicht hätten; auch seien die Veranstaltungen so ge- troffen, daß es überall zu gleicher Zeit losbrechen werde. Dieses Gespräch hatte der Hauslehrer des Jgnaz von Bojanowski, Kandidat Jähner, gehört und Anzeige davon gemacht. Als dieser, zu seiner Verneh- mung nah Schrimm geladen, im Gasthofe daselbst mit Romau von Boja- nowsfi und Dahlmann zusammentraf, äußerte Bojanowski nach einer Weile: „Er sehe, es werde s{chlecht mit ihm werdenz er werde aus Posen wohl niht mehr herauskommen und möchte daher sein Testa- ment machen.“ Jgnaz von Bojanowski selbst war durch die Mitthei- lung im- höchsten Grade bestürzt und ging gleih nach Entfernung des Besuchs im Wirthschaftshofe umher, wo er, anscheinend in Gedanken, seinen Wirthschafts-Beamten Urban mit den Worten anredete: „Jch habe keine Waffen, das wissen sie; ich gebe auch keine Leute, sie mü- gen machen, was sie wollen,“

Theophil Krüger is 29 Jahre alt und aus dem Königreich Po- len gebürtig; er bewirthschaftete, nahdem er 1838 in die diesseitigen Staaten übergetreten war, zuleßt das Gut Trabineck, im Kreise Schrimm. Von hier aus verkehrte er viel mit dem Mitangeklagten Michael von Wodpol und Roman von Bojanowski, traf auch zu ver- \chiedenen Malen mit Eßmann zusammen, und gegen Fastnacht 1846 fragte er den Schulzen seines Orts, ob er auch mitgehe, wenn sich etwas ereigne, wobei er auf die Deutschen shimpfte und äußerte, man müsse sie aus\shneiden. Seine Reise nah Malpin, \so wie der auch von ihm angestellte Versuch, den Jgnaz von Bojanowski für die Verschwörung zu gewinnen, sind bereits erwähnt. Hinzuzufügen ist noch, daß Krüger sich bei der Abreise von Jgnaz von Bojanowski ein ci- genes Fuhrwerk erbat, weil er, dem Distrikts - Kommissar in Dolzig verdächtig, nicht mit den Anderen fahren wolle.

Peter Dahlmann is 36 Jahre alt, studirte von 1828 bis 1830 zu Breslau Rechtswissenschaft und nahm dann an dem polnischen Re- volutionskriege Theil. Später wegen seines Uebertritts nah Polen verurtheilt , wurde er begnadigt und hielt sih eine Zeit lang in der Provinz Posen als Hauslehrer auf. Vou 1836 bis 39 studirte er wiederum zu Breslau Philosophie und fungirte daun aufs neue als Hauslehrer im Posenschen, während er gleichzeitig als Schriftsteller für die polnishe Sprache und Literatur thätig war. Die Anklage gegen ihn bestcht darin, daß er gemeinschaftlih mit Roman von Bo- janowsfi und Krüger in der erwähnten Weise den Jgnaz von Boja- nowsfi für das revolutionaire Unternehmen zu gewinnen suchte.

Alle drei Angeklagten leugnen bei ihrer Vernehmung die ihnen in der Anklage zur Last gelegten Thatsachen. Den Besuch bei Jgnaz von Bojanowski geben sie zu, die Ursache des Besuchs sei jedoch eine gonz andere gewesen, als in der Anklage angegeben werde; und über die Aufregung im Lande sei nur ganz allgemein gesprochen worden. Krüger leugnet auh sein mehrmaliges Zusammenkommen mit Eß- mann und daß er mit dem Schulzen zu Trabineck in der angegebe= nen Weise gesprochen habe.

Die Zeugen Jähner und Urban bleiben bei ihren früheren , die Anklage bestätigenden Aussagen stehen.

Hierauf begründet der Staats - Anwalt die Anklage. Die drei Angeklagten, äußert derselbe im Wesentlichen, seien gemeinschaftlich nah Malpin gegangen , um deu Jgnaz von Bojanowski zur Theil= nahme an der Vershwörung aufzufordern. Der Beweis sei geführt dur zwei eidlihe Zeugnisse, vou denen das eine direkt die Auklage bestätigez und die Glagubwürdigkeit dieses Zeugnisses sei nicht er- \chüttert worden. Wenn man bemerke, in den Aussagen des Zeugen fänden sih Widersprüche, so müsse darauf anfmerksam gemacht werden, daß alle diese angeblichen Widersprüche Punkte beträfen, die eigent- lih niht Gegenstände des Zeuguisses seien. Die Aussagen Jähner's seien überdies bestätigt durch das Zeugniß Urban's, Dazu fomme die vorgelesene Aussage des Schulzen Nowicki, worin Krüger eine Gesinnung manifestire, welche seine Theilnahme an dem Unternehmen außer Zweifel stelle, Er trage deshalb darauf au, alle drei Ange= flagten des Hochverraths für \chuldig zu erklären.

Hieran knüpfte der Staatsanwalt in längerer Rede eine Erörte- rung über den Begriff des Hochverraths, indem er, mehrfachen Be- hauptungen der Vertheidigung gegenüber, nachzuweisen suchte, daß das Verbrechen des Hochverraths wirklich vorliege, Auch er, be- merkte er unter Anderem, sei der Ansicht, daß der slatus contro- vers1ae regulirt sei; es handle sih also nur um die Frage: ob cin Unie eE es den Voraussetzungen der Anklage Hochverrath sei S er us i ie Anklage gehe von faktischen Vorausseßungen aus.

Sie behaupte ersteus, das Ziel des Unternehmens sei das gewesen, die ehemals polnischen Provinzen vom reußischen Staate loszureißen z dazu hätten zweitens gewalt! A j :

, ch same Mittel angewendet werden sollen; und drittens lägen Thatsachen vor, welche I S / « , welche bereits die Reihe der Bene eröffneten. s frage \sich also, ob ein Unternchmen der eben geschilderten Art ein Unternel p j /

j ; ,_FrUeOmen gegen die Verfassung des preußi hen Staates sci? Die Anklage behaupte : Jaz denn durch das Abreißeu der östlihen Provinzen würde die Verfassung des preußischen Staates gewaltsam verändert worden sein. Die Verthei=- digung sage: Nein, weil eine Veränderung des Ländergebiets keine Veränderung der Verfassung sei. Gründe und Gegengründe seien

die sich direkt schlagen.

1889

beigebraht worden; von beiden Seiten habe man sich mit den Worten des Gesebcs beschäftigt und den Begriff , „Verfassung des Staats“, zu erklären gesuht. Dies sei jedo auf ganz ver= schiedene Weise geschehen. Die Vertheidigung habe die Frage ab- straft, die Anklage konkret genommen. Dicse verschiedene Art der Beweisführung mache es erklärlich, daß in den bisherigen Vorträgen die Gründe und Gegengründe eigentlich uicht solhe gewesen seien, Ferner sei von beiden Theilen schr vielfach auf dieselbeu Aukftoritäten Bezug genommen worden; was der Eine für. sich angeführt habe, sei auh von dem Gegner benußt worden. Dies Alles lasse sich nux erklären, wenn man bedenke, von wie ver= schiedenen Standpuukten dic Sache aufgefaßt worden, Er, der Stagts=- Anwalt, betrachte es nun als seine Aufgabe niht, eine Definition von dem Begriff, „Verfassung des Staats“, zu geben, sondern diesen Begriff nah den Regeln der Hermeneutif aus den Worten des Ge- seßes zu erklären. Verfassung habe unter Anderem eine moderne Bedeutung, indem es eine bostimmte Form der Regierung bezeichne. Jn dieser Bedeutung habe das Allgemeine Landrecht das Wort nicht genommen. Ferner habe Verfassung die Bedeutung, daß man dar= unter im Allgemeinen die Regierungsform verstehe. Hier nun habe die Vertheidigung die Abstraction auf die höchste Spibe getrieben. Die Vertheidigung verstehe in der Verfassung nur ein Prinzip und habe die Ansichten mit Schärfe und Konsequenz durchgeführt. Sie sage, das Prinzip bestehe auch ohne das Konkrete, sei also etwas Jdeales. Daß das Geschß in §. 92 aber nichts Jdeales verstanden wissen wolle, sondern etwas Reales, gehe daraus unbestreitbar her- vor, daß daselbst von einer „Umwälzung der Verfassung“ die Rede sei cin Ausdruck, der für ctwas Jdeales nicht passe. Welche Bedeutung aber habe nun das Wort Ver= fassung? Die Gesebes - Auslegung bezwecke nie etwas Anderes, als sich klar zu machen, was der Geseßgeber gewollt, und das erkenne man einmal aus den Worten, die er gebraucht in Vergleich mit den Worten, die er sonst gebraucht habez ferner daraus, wenn man die Worte mit dem vergleiche, was sein Gedanke und Wille gewesen. Man müsse also fragen, welche Bedeutung das Wort nach dem deut- schen Sprachgebrauch und welche Bedeutung es nah dem Sprach= gebrauch der preußischen Geseßgebung habe. Er, der Staats - An= walt, und die Vertheidigung hätten si auf Adelung und Campe be- rufen. Campe sage: „Verfassung is die Art und Weise der Ver=- bindung der Theile zu einem Ganzen.“ Ziemlich wörtlich und über- cinstimmend sage Adelung: „Verfassung ist die Art und Weise der Verbindung der Theile zu einem Ganzenz bei Staaten die Art und Weise, wie dieselben in allen Theilen verwaltet werden.“ Man könne hier nur die Norm verstehen, nah welcher regiert und verwaltet werdez aber auch den Zustand, welcher hervortrete durch diese Art der Regierung. Jn der zweiten Bedeutung komme Verfassung häufig vor, ganz besonders dann, wenn man von einem Zustaude spreche, der auf rechtlichen Basen beruhe, uamentlih auf den Grundlagen des öffentlihen Rechts. Wie im Allgemeinen, so sei nun auch in der preußischen Gesebgebung ter Sprachgebrauh des Worts Verfassung ein doppelter. Ju einer Reihe von Stellen gebe er zu, daß das Wort Beides, den Zustand und die Norm, bedeuten könne. Dage= gen gebe es auch Stellen, wo das Wort keinen anderen Sinn habe, als den auf rehtlihen Basen beruhenden Zustand, weil daselbst die Rede davon sei, zu prüfen, ob die Norm erfüllt worden. Hiermit glaube er den Beweis geführt zu haben, daß sowohl nach deutschem Syrachgebrauch, als nach dem Sprachgebraguch der preußischen Gesch=- gebung unter Verfassung sowohl die Norm, nach welcher regiert werde, als der auf der rechtlichen Basis beruhende Zustand verstanden werden könne.

“Ju §. 92, behaupte er, sei das Wort in der Bedeutung von Zu=-

stand gebrauht. Aber wenn es auch in der Bedeutung von Norm gebraucht werde, komme man doh zu demselben Resultate. Daß das Wort in §, 92 den Zustand bezeichne, dafür habe er zwei Gründe: 1) daß das Geseß, wie schon bemerk, von ciner Umwälzung spreche, denn nur Zustände, nicht eine Norm, könne man umwälzen; u d 2) daß das Strafgeseß nur das Eingreifen in Rechtszustäude, nicht in Normen ahnde. Ju der Bedeutung von Zustand habe er das Wort bei der Begründung der Anklage aufgefaßt, und diese Angabe, glaube er, habe dur das eben Gesagte Unterstütung gefunden. Wenn man aber unter Verfassung des Staates den Zustand verstehe, so werde dieser verändert, wenn auch der kleinste Theil des Staates abge- treunt werde. Gebe er aber au zu, daß es zweifelhaft bleiben fönne, ob das Allg. Landrecht im §. 92 unter Verfassung des Staates den Zustand gemeint habe, sondern vielmehr den Jnbegriff aller In- stitutionen, also auch das Recht des Königs, welches ihm innerhalb der bestimmten Norm zustehe, nun, so müsse man doch auch das zu- geben, daß, wer dieses Recht verleße, einen Hochverrath begehe. Jm einzelnen Falle könne iun zwar Streit sein, welhe Rechte, die dem Könige zustehen, bei ihrer Verlegung als solche zu betrachten seien, deren Verleßung einen Hochverrath involvirez im vorliegenden Falle fönne dieser Zweifel nicht bestehen. Man könne die Rechte in dop- pelter Weise entreißen, und es entstehe die Frage: hat das Landrecht unter der strafbaren Haudl:1ng blos gemeint: ein Entreißen der Rechte, indem ih Jemanden seine Befugnisse nehme, oder in der Art, daß ih Jemanden das Objekt der Ausübung seiner Befugnisse entzicehe? Der Gesebgeber müsse doch etwas Praktisches gewollt ha= ben, und deshalb sei es gleichgültig, ob man Jemanden- ein Recht oder den Gegenstand, auf welchen dieses Recht ausgeübt werde, ent- reiße. Nach der Ansicht der Vertheidigung aber würde das Minus Hochverrath und das Plus Straflosigkeit sein. Die Anklage dagegen stimme mit dem Wesen der Sache übereinz ferner mit dem, was die Rechts- Wissenschaft aufgestellt habe, Um die Straflosigkeit nahzuweisen, habe die Vertheidigung verschiedene Wege eingeschlagen: 1) habe sie nachzuweisen versucht, daß Hochverrath ‘nicht vorliege; 2) von der Schuld des Geseßgebers, ciner Lücke im Geseß gesprochen. Ehe man aber dahin komme, cine Lücke im Geseß anzunehmen, mühje es gar keine andere Auslegung mchr geben, während es hier doch viel natürlicher gewesen sei, anzunehmen, der Gesebgeber habe sich nicht deutli genug ausgedrückt, Einen anderen Grund könne er ganz übergehen: den Grund, daß der preußische Gesebgeber zu stolz gewe- sen sei, an ein Abreißen einzelner Landestheile zu denken. Wenn nun ferner von der Vertheidigung gesagt werde, es handle sich hier um die Anwenkung der Strafbestimmungen wegen geheimer Verbin- dungen, so sei cs, als suche man nach einer Strafe, um nur der Strafe des Hochverraths zu entgehen. Wenu blos eine Verleßung der Geseße wegen geheimer Verbindungen zu bestrafen sein sollte, so müßte ein anderer Thatbestand vorliegen. Endlich habe man gesagt, es sei nicht Hochverrath, sondern Landesverrath z aber nicht mit Recht : und dann habe man geltend gemacht, das Geseß unterscheide, ob das Unternehmen auf den ganzen Staat oder auf einen Theil desselben gerichtet wordenz aber auch dies sei nit haltbar, Es sei Hochver- rath, wenn man intensiv nur zum Theil die Rechte des Staats-Vber= haupts beschränke; warum sollte es nicht Hochverrath sein, wenn man bei einem Unternehmen auf das Objekt niht das Ganze, sondern nur einen Theil angreife? Auch werde in allen Verfassungs - Urkunden die Integrität des Gebiets als ein wesentlihes Moment der Ver- assung betrachtet. L : M Äber Grebe man unter Verfassung auch nur die Regierungs=- form, also weder den Zustand, noch die Nörm, so liege das Ver= brechen des Hochverraths doh vor. Das Ziel des Unternehmens sei

das gewesen : eine demokratishe Regierungsform statt der jeßt beste- henden einzuführen. Fasse man Alles dies zusammen, so bleibe Fol- gendes stehen: Möge in §. 92 das Wort Verfassung in der einen oder der anderen Bedeutung gebraucht sein; in beiden Fälleu liege eine gewaltsame Verlesung oder Veränderung der Verfassung vor. Deshalb bleibe er bei seinem Antrage auf Hochverrath stehen.

Hierauf nehmen die Vertheidiger der Angeklagten, Justiz - Kom- missar Lewald für Bojanowski, Dr. Szumann für Krüger und Justiz= rath Kremuiß für Dahlmann das Wort, indem sie theils das Zeug- niß Jähner's zu entkräfteu suchen, theils die Handlungen der Ange= flagten als solche darstellen, auf welche die Anklage wegen Hochver=- raths nicht auweudbar sei. Sie tragen deshalb auf Freisprechung und sofortige Entlassung ihrer Klieuten an. Vorher hatte der Justiz- Kommissar Lewald den Antrag gestellt, den ausgebliebenen Ignaz von Bojanowski nochmals vorzuladen und zu vernehmen und hierauf der Staats - Anwalt den Antrag überreiht, den Jgnaz von Boja=, nowski wegen unterlassener Anzeioe in Anklagezustand zu verseßen, worauf der Präsident, nach kurzer Berathung des Gerichtshofes, den Beschluß publizirte: daß, wenn Bojanowski sih noch einfinden werde, seine Vernehmung veranlaßt und seine Vereidigung von dem Be- {luß der Anklage-=Kammer abhängig gemacht werden solle.

Hierauf erfolgt tie Vernehmung des Angeklagten Joseph Klatt. Derselbe is 24 Jahre alt, erlernte die Brennerei, war dann eine Zeit lang Hauslehrer und leistete von 1841—1844 seiner Militair= pflicht beim Garde-Schüßen-Bataillon in Berlin Genüge. Hier lernte er den Emissair Pozo1s!i kennen, welcher ihm von der Vershwörung erzählte und ihm Ende Oktober 1844 einen Brief an deu Gutsbe= sißer Heinrich von Kaminski, den Verfasser der Lebenêwahrheiten der polnischen Nation und des demokratishen Katechismus, mitgab. Der Angeklagte hielt sich indeß zuerst im Königreich Polen, daun in der Provinz Posen geschäfts!os auf und scheint sich in dieser Zeit dem Unternehmen vollständig angeschlossen zu haben. Er erzählte hier= von den Lehrer Graffstcinschen Eheleuten und theilte ihnen mit, daß alle Vorkehrungen zu einem Aufstande getroffen seien. Um unter dem Militair in Breslau Theilnehmer für das revolutionaire Unternehmen zu werhen, meldete sich Klatt zum Eintritt in die daselbst stehende Jäger - Abtheilung , und von dem ihm gewordenen abschläglichen Be- \heid erzählte er mit den Worten: „sic merken Lunte, sie wollen feine Polen haben.“ Als der Angeklagte erfuhr, daß der Polizei - Direktor Duncker sich in Krotoschin befinde, um den Umtrieben der Polen nach= zuforschen, gab er seinen Entschluß zu erkennen, denselben aus dem Wege zu räumen. Auch hatte er sich eine Flinte und Munition ver=- haft, welche er, als er merkte, daß man ihn aufsuchte, dem Lehrer Graffstein zur Aufbewahrung übergab. E

Bei seiner Vernehmung stellt der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Thatsachen , insoweit dieselben eine Theilnahme an der Ver= \chwörung betreffen, in Abrede; die Absicht, den Polizei- Direktor Dunker zu ermorden , habe er nicht gehabt. Die Zeugin Graffstein (ihr Ehemann, der Zeuge Graffstein, war wegen Krankheit nicht erschienen) bestätigt ihre früheren Aussagen, welche für den Angeklagten gravi- rend sind. :

Hierauf begründet in Vertretung des Stagatsanwal's der Ober= Appellationsgerihtsrath Michels die Anklage und zwar , da der Ans= gekflagte Kenntniß vou dem Zweck und den Mitteln des Unternehmens gehabt und auch für dasselbe gewirkt habe, auf Hochverrath.

Der Vertheidiger des Angeklagten, Justiz - Kommissarius Deycks, trägt auf Freisprechung seines Klienten an. i

Schluß der Sihung 1% Uhr.

Meteorologische Beobachtungen.

1847. Morgens Nachmittags Nacb einmaliger 27. Sept. G Ubr. s Ukr. Beobachtung.

Alends 10 Ubr. |

335 13'" Par.|1235,98"’' Par.|/336,92""’ Par.|Quellwärme 7,8° B.

-+ 6,1° R. | +9,6° R.| + 8,0° R. |Flusswärme 8,9° R. Thauprnkt .... +- 41° R.| + 55° R. + 5,3’ R. Bodenwärme 9,1° R. Dunstsättigung - 80 pct 72 pCct 80 pct. Ansdünsiung0,004''Bh. Wetter . «---«- trüb, regnig- regnig, Niederschlag(),812’‘Bh. Wid S 4s WNW WNW. WNW. |Wüärmewechsel -+ 9,19. Walkenzug - -- WNW. A + 6,0® Tagesmittel: 336,01" Por... + S1" R... -+ 5,0" B. 77 pci WNW

Luftdeuck Luftwärme « «.«

Yandels- und Sörsen- achrichten. Berlin, den 28. September 1847. FV echsel - Course.

| Brief.

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Disconto.

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Getraide-Berichi. S Ain lieutigen Markt: waren die Preise wie folgt,

Weizen 70—80 Rthlr. ; Roggen loco neuer 43—46 Rihlr.

- pr. Sept. s Okt: 43 Rihlr. etw, bez.

- “pr. April/Mäi k: J. 464 Rihlr. Br. Hafer 48/52pfd. 25 —27 Rthlr.

- 48psd. pr. Frühjahr 26 Rthlr.

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