1847 / 294 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanntmachungen.

diger Verkauf. : Fott iy Königlichen Kammergerichts in

E r pag ise der Mittelmark be f / imschen Kreise der V1 - Doe ium Miederhar he des Königlichen Kammerge- richts Vol. IV. pag: 1 verzeichnete frühere Epe Vorwerk, jebt Rittergut Zehlendorf, abgeschäst gu 20,051 Thlr, 3 Sgr. 10 Pf. zufolge der ne st| Hop e thefenschein und E in der Registratur einzu T (9) lebenden Ta oi R I, Mee dit {0 HHF , icher Gerichtsstelle subhastirt werden. a r jedoch ausdrülich bemerkt, daß die Erb- pachts - Gerechtigkeit von den zeither mit dem Gute ge- meinschaftlich bewirthschafteten ; Zehlendorffer Ker und Pfarr - Ländereien nicht mit Gegenstand der Suv- ation ist, vas T Aufenthalt nach unbekannten Real-Jutercs- senten, als: E a) der Kolonist- J, H. Hansen, modo dessen Erben, b) die verehelichte Büdner Blankenburg, geborene Da- lomon, ; S c) der Tagelöhner J, Christ, Benpien, 10do dessen Erben, : werden aufgefordert, sich zur Wahrnehmung ihrer Nechte in diesem Termine gleichfalls zu melden.

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[972]

[971] P oe am Aa, s

Alle diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien,

Erben, Pfand- oder sonstige Brief-Znhaber an nachste-

hend genannte verloren gegangene Dokumente resp. For-

derungen, als: B

1) den notariellen Erbrezeß vom 5. Oktober 1841, aus welchem auf der Vol. I. Fol. 7, segu. Nr. 2. des Hypothekenbuhs von Goscar verzeichneten, der ver- wittweten Retusch Johanne Louise geborenen Tschich- holz gehörigen Halbhufen-Nahrung Rub. 111. Nr. 2. laut Verfügung vom 26. Oktober 1841 für die ver- ehelichte Halbbauer Miher Rosine geborene Ge- rash früher Wittwe Retusch zu Goscar 300 Thlr, die notarielle Obligation vom 26, Februar 1835, aus welcher auf der Vol. Il. Fol. 232. Nr. 94, des Hypothekenbuchs von Tschausdorf verzeichneten, dem Gottlob Erdmann Schmidt gehörigen Ober- Wasser - Mühle Kub. 11, Nr. 8, laut der Verfü- ung vom 22. September 1835 für den Gärtner ans Friedrich Gerasch (Bergmann) 400 Thlr. den gerichtlichen Kaufkontrakt vom 5. Februar 1799,

ans welchem auf dem Vol. 11. Fol. und Nr, 295, des Hypothekenbuchs der Stadt] Crossen verzeichneten, dem Christian Sigismund Gomolski gehörig ge- wesenen bürgerlichen Wohnhause Rub. 111. laut Verfügung vom 5, Februar 1799 für das Fränu- lein Leopoldine von Hcyn hierselbst 400 Thlr.

die gerichtlihe Obligation vom 2, Oktober 1818, aus welcher auf dem Vol, 11. Fol, 167. Nr. 354, des - Hypothekenbuchs der Stadt Crossen verzeichne- ten, dem Horndrechsler Wilhelm Walter gehöri- gen Wohn - und Bürgerhause Rub, Il1, Nr. 7, laut Verfügung vom 8, Oktober 1818 für den Lehnschulzen Gerlach zu Dobersaul 350 Thlr,

5) die gerichtlihe Obligation vom 19, Januar 1828, aus welcher auf dem Fol, 209, und 281, Nr. 21. des Hypothekenbuchs von Alt - Rehfeldt verzeichne- ten, dem Halbhüfner Gottfried Leschke gehörig gewese- nenHalbhufennahrung lub. 111, laut Verfügung vom 8, Februar 1828 für die separirte Frau Hauptmann von Kynowsky geborene Bickerheim 100 Thlr.

6) die gerichtlihe Obligation vom 15, September 1832, aus welcher auf der Vol. I, Fol. 85 segqu. des Hypothekenbuchs von Brankow verzeichneten, dem Johann Gottlieb Preuß gehörigen Einhufen- Nahrung Rubrica 11, Nr, 5 laut der Verfügung vom 5, Oktober 1832 für den Gerichtsschulzen Gottfried Lehmann zu Blochbude 125 Thlr,

7) die gerichtlihe Obligation vom 6, Juni 1816 nebst Cessions-Urkunde vom 17, Juni 1826, aus welcher auf der Vol. 1I. Fol, 66 des Hypothekenbuchs von Lochwitz verzeichneten» dem Christian Gerlach ge- hörig gewesenen Ganzbauer-Nahrung Rubrica 1. Nr. 2 laut der Verfügung vom 22, Juni 1816 und 19, September 1826 für die Wittwe Gerlach, Dorothee Elisabeth geb, Klumann, später verehe- lihte Ausgedinger Grenzius zu Lochwiß 50 Thlr,

8) den gerichtlihen Kauf - Kontrakt vom 8, Oktober 1831, aus welchem auf dem Fol. und Nr, 164 des Hypothekenbuchs der Stadt Krossen für die Weinberge verzeichneten, dem Johann Gotthilf Bombelke (Wilke) gehörigen Weinbergsacker Ru- brica 111. Nr, 5 laut Verfügung vom 16. De-

zember 1831 für den Halbbauer Martin Tschich- holz zu Goscar 420 Thlr,

9) ‘den gerihilichen Erbrezeß vom 9, Oktober 1817, aus welchem auf der dem Postillon Christian Linke gehörigen, Vol, und Nr, 18. des Hypothekenbuchs der Stadt Crossen für die Vorstädte verzeichneten K M Rub, 111, Nr, 5, laut Verfü-

2, März 1818 147 S „aue 50 baben eMGENGden Bn a E

Ansprüche zu haben vermeinen, werden hi z

Gert, salhe Vanen s Möncn (aen det l

dem auf - den 44. März 1848, Vormittags 41 Uhr,

an’ hiesiger gewöhnlicher Gerichtsstelle anberaum ë mine entwéder in Person, oder dur einen mit Belle macht und Jnformation versehenen Mandatarius, wozu die Justiz-Kommissarien John und Wenzel hierselb| in Vorschlag gebracht werden, anzumelden und nachzuwei- sen, widrigenfalls sie damit präfludirt und ihnen des- halb ein u Stillschweigen auferlegt, die verloren gegangenen Dokumente aber amortisirt werden sollen, Krossen, den 2, Oktober 1847. Königliches Land - und Stadtgericht,

[834] METRAR 5 Ma Nun 9,

Alle diejenigen, welche an die Erbtheils - Forderung von 200 Thlr., für die Anne Marie Jost auf dem Grund- stüde Kani fen Nr. 23, Rubr. I No, 4, aus dem Martin Jostshen Erbvergleiche vom 27. April 1778 ex decr, vom 419, Dezember 1828 eingetragen, oder an das darüber alidgeteriite Dokument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand- oder sonstige Briefs-Jnhaber An- sprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre etwanigen Rechte binnen 3 Monaten und spätestens in dem vor Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Leonhardt auf den

2026 Allgemeiner Anzeiger.

22, Dezember cr., Vormittags 10 Uhr, angesezten Termine geltend zu machen, widrigenfalls dieselben mit ihren Rechten an das gedachte Dokument und die Forderung werden präkludirt, diese selb aber ohne Beibringung der Dokumente im Hypothekenbuche wird gelöscht werden.

Marienwerder, den 28. August 1847. Königliches Land- und Stadtgericht,

[462] Nothwendiger Verkauf.

Die Erbpachts - Gerechtigkeit auf das im Gerichtsbe- zirke des unterzeichneten Land- und Stadtgerichts im Stadtdorfe Oberfeldt sub Nr, 5 belegene Grundstü, Nathsweide genannt, von vier Hufen 17 Morgen 255 INuthen kulmisch, abgeschäßt auf 6323 Thlr, 15 Sgr. 11 Pf., soll am 1, Dezember c., Vorm, 10 u. Nhm. 4 Uhr, vor tem Herrn Ober - Landesgertichts-Assessor Leonhardt an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hypothekenschein können vorher in der Negistratur eingesehen werden.

Marienwerder, den 3. Mai 1847.

Königliches Land- und Stadtgericht.

[461] Subhastations-Patent.

Das in der großen Scharrnstraße Nr. 58 gelegene, Vol, I. No. et Fol. 238, des Hypothekenbuchs verzeich- nete, dem Eigenthümer Friedrich Pahl, jeßt dessen Er- ben, gehörige Haus, wozu vier Ruthen Wiesewachs, bei dem rothen Vorwerke belegen, gehören, zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 11,385 Thlr. 2 Sgr, 1 Pf. abgeschäßt, soll

am 18, Dezember cer, Vorm. 40 Uyr, subhastirt werden.

Alle unbekannten Neal-Prätendenten werden aufgebo- ten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Frankfurt a. O., den 1. Mai 1847,

Königl, Preuß. Land- und Stadtgericht,

[458] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 8, Mai 1847.

Das dem Holzhändler Carl Ludwig Krüger gehörige, in der Linksstraße Nr. 30 belegene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 31. No. 20141. verzeichnete Grundstü, gerichtlih abgeschäßt zu 14,305 Thlr. 8 Sgr., soll am 10, Dezember 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[789] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 16. August 1847.

Das dem Schifsgeigenthümer Carl Ludwig Krüger gehörige, hier vor dem Rosenthaler Thore am Wein- bergsweg Nr, 15 belegene und im Hypothekenbuche von den Umgebungen Berlins Vol. 27. Nr. 1758, verzeich- nete Grundstü nebst Zubehör, gerichtlich abgeschäyt zu 5825 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., soll

am 14, März 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy9- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[968] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 11. Oktober 1847.

Das dem Dachdeckermeister Johann Friedrich Hilde- brandt gehörige, in der Orangenstraße Nr. 54 belegene, im Hypothekenbuche von der Louisenstadt Val, 12. Nr. 811. verzeichnete Grundstü, gerichtlih abgeshägt zu 22,291 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf., soll

am 49, Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Güter- Dampfschifffahrt P

ee zwischen Berlin und Hamburg.

Die Abfahrten erfolgen regelmäßig an jedem Sonn- tag und Donnerstag Morgen. : An beiden Pläyen liegen unausgeseßt Schleppschisfe zur Aufnahme von Gütern bereit. Näheres bei A nk er, Kronenstr, 40,

[1003 b]

997 b]

Wir bitten in Angelegen- heiten der unterzeichneten An- stalt, die Adresse künftig an die hiesige Anstalt der Imperial-Continental- Gas-Association selbst, nicht aber an einen einzelnen von ihr angestellten Beamten zu richten.

Berlin, am 16. Okt. 1847. Die Gas - Anstalt der Imperial-Continental-

Gas - Association. Licht. L. Drory.

——————

Citerarishe Anzeigen. Bei Otto Wigand, Verlagsbuchhändler in Leip- zig, ist so eben erschienen und bei (E. S, Mèiitt-

ler in Berlin (Stehbahn 3), Posen und Bromberg, zu haben:

L 9 b L O Ueber die Genesis der Jury. [973] Eine germanistische Untersuchung

von Dr. A. L, J. Michelsen, Geheimem Justizrath und ordentlichem Professor zu Jena. Inhalt: 1, Standpunkt der Untersuchung. Verschie- denheit der Ansichten über den Ursprung und ursprüng- lichen Charakter der Jury, 11, Schwedisches Recht, 111. Dänisches Recht. 1V. Jsländisch - Norwegisches Recht. V. Dithmarsches Recht. VI. Englisches Recht. al: 8. 41847, 4 Tor,

——

[970] Bei N, Mühlmann ist eben erschienen, in

( I. Wohlgemuth H Buchhdl g. (W. Schulte) in Berlin, Scharrnstr. 11 am Petriplay, zu haben;

Ahlfeld, Fr., Erzählungen fürs

d olf. Band 1. (14 Bog.) geh, 18 Sgr,

Um vielfach lautgewordenen Wünschen zu entsprechen, sind daraus auch einzeln abgedruckt zu haben: „Des Spielers Gang und Ende“ „Der Auszugsvater“’ „Der Knechtepastor““ „Das verachtete Kind“; jede zu 2 Sgr.

Bibelstunden; Auslegung der heiligen Schrift fürs Volk von W. F, Besser und K. Williger. Bd. Ul;

Die Apostelgeschicchte, in Bibelstunden fürs Volk ausgelegt von K, Williger. Erste Hälfte. (25 Bogen.) geh. 18 Sgr. Die starke Verbreitung der ersten beiden Bände machte es möglich, den Preis bei der „Apostelgeschichte““ noch erheblich niedriger zu stellen, als bei jenen.

[967]

Jm Verlage der Unterzeichneten is erschienen und in allen soliden Buchhandlungen des Ju- und Auslandes zu haben:

Kutscheit, 3. v, Hand-Altlas der

Geographie und Geschichke des

Mittelalters in 14 Karten und 7 Kartons.

Sr. Majestät dem Könige von

Preußen Friedrich Wilhelm 1V.

in tiefster Unterthänigkeit gewidmet,

Dieser Atlas hat bereits die Anerkennung Sr, Ex-

cellenz des Herrn Alex. v, Humboldt, so wie bedeuten-

der Schulmänner, gefunden, und dürfte er somit die bisher {wer empfundene Lücke in der Geographie und

Kartographie des Mittelalters befriedigend ausfüllen,

Jnhalts -Verzeichniß.

1, Karte des Römischen Reiches von Constantin dem Gr, bis zum Untergange tes Weströmischen Reichs,

2, Das Oströmische Kaiserthum und die germanischen Neiche im 6ten Jahrhundert.

23. Die Europäischen Neiche im 8ten Jahrhundert.

4, Die Christlihen und Muhammedanischen Reiche um das Jahr 800. (Karton: die Pyrenäische Halb- insel zu Anfang des 13ten Jahrhunderts.)

5, Mittel-Europa vom 9. bis 12, Jahrhundert, Deutschland, Burgund und Ober-Jtalien unter den sächsischen und fränkishen Kaisern.

. Deutschland und Jtalien zur Zeit der Hohenstau- fen. (Karton: Unter-Jtalien.)

, Süd -Ost-Europa und Vorder-Asien zur Zeit der Kreuzzüge.

. Die Christlichen Reiche in Palästina und Syrien zur Zeit der Kreuzzüge, (Karton: Jerusalem und Antiochien.)

Asien zur Zeit der Mongolen-Herrschaft. Mittel-Europa im 14, und 15, Jahrhundert. (Kar- tont Helvetien zur Zeit Nudolph?s von Habsburg.)

2, Scandinavien bis zur Calmarischen Union, Preu- ßen und Livland zur Zeit der teutschen Ritter. (Kartons : Jslandz die von Normannen in Nord- Amerika vom 10, bis 14, Jahrhundert besuchten Länder.)

13. Süd-Ost-Europa ím 14, und 15, Jahrhundert,

14. Die Slavischen Länder nah der Mitte des 15, Zahrhunderts,

Preis: 35 Thlr., jeder einzelnen Karte 160 Sgr. Berlin, im Oktober 1847,

T. Trautweinsche Buch- und Musikalien-:Handlung (J. Guttentag.) Breite Str, Nr, H,

974 l Ba L, We in Stettin is so eben erschienen und ín allen Buchhandlungen, in Berlin ín der Besser-

hen Buchhandlg. (W. Herb).

Behrenstr, 44, zu haben:

Gustav Jahn (Schulze Gottlieb), gesanmelte Schriften, 2 Bände, 4 Thlr.

Berkauf eines Rittergutes [923 b] am Rhein.

Theilungs halber wird Freitag den 5. Novemb nöthigenfalls Samstag den 6. nf Monta Es gd vember c. das den Erben Mertens-Schaaffhausen zuge- hörige, ín einer der {chönsten Gegenden des Niederrdetas in der Nähe der Universitätsstadt Bonn und des Síe- bengebirges, unmittelbar am Rhein auf dessen linken Scite gelegene landtagsfähige Nittergut: Plitters- dorfer Aue, bestehend aus einem herrshastlichen Landhause nebst Park und zwei Pachthöfen (Auerhof und Marienhof) mit circa 700 Morgen Aerländereien, Wiesen u, \. w. von dem unterzeichneten Notar meist- bietend in folgender Weise verkauft,

Am 5. November wird das Nittergut im Ganzen ausgeseßt und, wenn die gerichtliche ie von 118,800 Thlr. erreicht wird, definitiv zugeschlagen.

Wird die Taxe beim Verkauf im Ganzen nicht er- reicht, so wird das Gut am 6, resp. am 8. November in zwei Komplexen (Auerhof und Marienhof) und der Rest in Parzellen verkauft, Derjenige Verkauf (im Ganzen aber in zwei Komplexen und Parzellen, welcher alsdann den höchsten Verkaufspreis aufbringt, erhält den definitiven Zuschlag, weshalb der Lettbietende aufs Ganze bis zur Ermittelung des höchsten Verkauspreises durch den Notar an sein Gebot gebunden bleibt,

Der erste Komplex (Auerhof) enthält mit Einschluß des herrschaftlichen Hauses und Parks, der Gemüsegär- ten, Pächterwohnung und Oekonomie-Gebäude an Aer- ländereien, Wiesen u. #. w., 341 Morgen, mit einem Katastral-Reinertrag von 1006 Thlr. und ist taxirt zu 63,705 Thlr. Der zweite Komplex (Marienhof) enthält nebst Pächterwohnung und Oekonomie-Gebäuden 72 Morgen Aerländereien und Baumgarten, mit einem Katastral - Reinertrag von 266 Thlr, und is taxirt zu 15,405 Thlr, Von den Parzellen eignen \ih einige dur ihre schöne Lage am Rhein vorzüglich zu Bau-

ellen,

f Der Besiy - Antritt erfolgt am 41, November c. mit Ausnahme von circa 150 im ersten Komplex enthalte- nen Morgen Akerländereien und Wiesen, welche mit der Pächterwohnung des Auerhofs noch bis zum 22, Fe- bruar 1848 im Ganzen verpachtet sind,

Die Kausfschillinge werden in fünf Terminen abgetra- gen, von welchen der erste sechs Wochen nach dem Zu- \{lag zu erlegen is,

Cine lithographirte Karte des ganzen Gutes, das de- taillirte Verzeichniß der einzelnen Bestandtheile und die Verkaufsbedingungen sind bei dem unterzeichneten No- tar zu erhalten.

Der Werth dieser Besißung kann noch erhöht werden durch den Ankauf folgender am 9, und 10, November zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe kommenden, demselben Erben Mertens -Schaaffhausen zugehörigen, auf der rechten Seite des Nheines dem Rittergute ge- genüber gelegenen Immobilien: : 1) der Höhe des Petersberges, einer der am Rhein

liegenden Spißen des Siebengebirges, bestehend in einer Kirche nebst Mobiliar, Haus und Oekonomie- Gebäuden, Brunnen, circa 8 Morgen Aerland und 25 Morgen Waldung mit {önen Anlagen und den herrlihsten Fernsichten ins Gebirg- und ins Rheinthal auf- und abwärts (gerichtliche Taxe 4183 Thlr.)z

des neben dem Petersberge zu Oberdollendorf lie- genden Weingutes Sülze, bestehend aus Wohn- und Oekonomiegebäuden, 16 unmittelbar zusam- menhängenden Morgen Weinberg, ungefähr 21 Morgen Garten, Baumgarten und Ackerland und 160 Morgen Waldung.

Die alle genannten Immobilien beteffende Expertise, das Hest der Bedingungen und die detaillirten Veräu- ßerungspläne nebst Karten liegen in der Amtsstube des unterzeichneten Notars zur Einsicht offen,

Bonn, am 9, September 1847,

Der Königliche Notar Carl -Eilender.

[1002 b]

Gestern Abend 7 Uhr verschied sanst, nah vierwö- centlichem Krankenlager, im 70sten Jahre seines Alters, der Königliche Geheime Ober-Tribunalsrath Friedri ch Jacobi. Diese betrübende Anzeige widmen seinen fer- nen Verwandten und zahlreihen Gönnern und Freunden

Verlin, den 21. Oktober 1847.

Die nächsten Angehörigen.

[969] Ein Hundert Thaler Belohnung,

Am 2. April 1813 is} in Leipzig ein Handlungsrei- sender Namens Franz Julius Kraßsh, 36 Jahr alt und gebürtig aus Wittenberg, gestorben, welcher kurz vor seinem Tode gegen seine Umgebung geäußert hat, daß er ein Testament bei einem P reußische nGerichte niedergelegt habe, ohne daß aber das betreffende Gericht von ihm näher bezeichnet worden ist, und ohne daß bis jeßt im Mangel eines Depositenscheins hierüber etwas Näheres hat ermittelt werden können, |

Da nun an der Auffindung dieses Testaments viel elegen is, #0 werden alle diejenigen, welche davon Pissenschast haben können, insbesondere die Herren Ge- richts-Negistratoren und Archivare, ersucht, der gegen- wärtigen Annonce ihre Berücksichtigung zuzuwenden und nach Befinden dem Unterzeichneten Mittheilung davon u machen.

/ Bose Nachricht, welche über die Existenz des ge- suchten Testaments zuverlässige Nachweisung giebt, wird mit obiger Summe honorirt,

Leipzig, den 48, Oktober 1847.

Adv, Ludw, Müller.

[1004 b] O Für eine Buch- und Antiguarhandlung wird ein

Lehrling gesucht, das Nähere in der G sellius schen Buchhandlung, Kurstr, 51,

Das Abonnement beträgt: 2 Kthlr. für 4 Iahr. 4 Kthlr. - 5 Iahr. s Kthlr. - L Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Kei einzelnen Üummern wird der Sogen mit 25 Sgr. berechnet.

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Allgemeine

Y l euß isch c » eitun (J.

Alle po - Anfialten des Iu- und A: es nehmen Bestellung auf dieses Slatt an Berlin die Erpedition der A g. Preuf.

N 294.

Inhalt

Amtlicher Theil. nland. Berlin. P ¿ ; eutsche Bundesstaaten. Königreih Bayern. Rede des Mi- nisters des Jnnern über die Censur in der vierten Sipung der Abgeord- neten-Kammer.

Oesterreichische Monarchie. Venedig. Ausstellung und Beisezung der Leiche des Erzherzogs Friedrich. Schreiben aus Wien, (Die Erz- herzoge in Ungarnz kein Cholerafall.)

S und Polen. Warschau, Abreise der Mitglieder der Kaiser- amilie.

Frankreich. Paris. Die nenesten Nachrichien aus Spanien. Die Prinzen von Schleswig-Holstein-Glücksburg. Subscriptionen für die neue Anleihe, Vermischtes,

Großbritanien und Jrland. London. Ministerielle Pläne, Ge- schenke für die Königin. Bankvorrath. Liverpool. Tel, Dep.

Niederlaude. Aus dem Haag. Eröffnung der Session der General- Staaten. Thron-Rede des Königs.

Schweiz. Fürstenthum Neuenburg. Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs. Kanton Bern. Eröffnung der Tagsaßung und Majoritätsbeschluß, Die englische Note. Von der Aar. Kriegerische Bewegungen. Kanton Zürich. Munitionssendung. Kanton Waadt. Umtricbe der Radikalen gegen die Friedens-Petitio- nen. Vermischtes. Kanton Schwyz. Kantonsraths-Beschlüsse, Kanton Wallis, Felssturz, Volksabstimmung über den Sonder- bund, Kanton St. Gallen. Oesterreichishe Truppen in Vorarl- berg erwartet, Kanton Basel. Gerücht von Konfliften in Freiburg. Kanton Graubündten. Die Jnstruction der Tagsaßzungs-Gesand- tes Kanton Zug. Die Beschlüsse des Landraths und die Volks-

immung. S i

Ftalien. Florenz. Besiß - Ergreifung von dem Herzogthum Lucca, Jubel in Florenz. Fackelzug. Die auf die Abtretung Lucca's bezüglichen Aktenstücke, Rom, Foscolo’s Versezung nach Alexandrien, Allocution über die Ernennung eines lateinischen Patriarchen von Je-

rusalem. GSpaniem. Madrid. Palast. Handels: und Börsen - Nachrichten. Die lübecker Versammlung der deutschen Gelehrten. Beilage. s

Einladung an den König zur Rückkehr in den

Amtlicher Theil.

Se, Majestät der König haben Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erz- h erzog Rainer, Vice-König der Lombardei, den Schwarzen Adler- Orden zu verleihen geruht.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den Staats = Prokurator Weber zu Koblenz zum ständigen Kammer-Präsidenten bei dem dortigen Landgerichte ;

Den Landgerichts-Rath de Nys zu Aachen zum ständigen Kam= mer-Präsidenten bei dem dortigen Landgerichte z

Den Land- und Stadtgerichts - Direktor Schulz zu Steinfurt zum Land- und Stadtgerichts - Direktor bei dem Land- und Stadt- gerichte in Schwelm; i -

Den Fürstenthumsgerichts -Rath Junge aus Neisse zum Land- und Stadtgerichts-Direktor bei dem Land= und Stadtgericht zu Oh- lau und zugleich zum Kreis-Justizrath des ohlauer Kreises; und

Den Landgerichts - Assessor Bl oemer zu Aachen zum Landge- rihts-Rathe daselb zu ernennenz so wie

Dem Vermessungs-Revisor Bontin zu Berlin, bei Gelegenheit seines Ausscheidens aus dem Dienst, den Titel „Rechnungs - Rath“

zu verleihen.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Waldemar, is von Würzburg fommend, hier eingetroffen.

Der bisherige Land=- und Stadtgerichts - Rath Herr furth is mit dem Charakter als Justizrath zum Justiz - Kommissarius bei der Gerihts-Kommission zu Schkeudiß und den in deren Bezirke belege-

Berlin,

Sonnabend den 2Zften

nen Patrimonialgerihten, zugleich auch zum Notarius in dem De- partement des Ober - Landesgerichts zu Naumburg, mit Anweisung seines Wohnsißes in Schkeudig, ernannt worden,

Angekommen: Se. Excellenz der Oberschenk, von Arnim, von AEEL Der General - Proviantmeister , Wirklicher Geheimer Kriegsrat Dr. O R Glogau. 90 , E gereist: Se. Durhlaucht de- Prinz Friedrich zu Hes- se S aff el (Sohn Sr. Durchlaucht des Landgrafen Sdilhelèn, us ettin. À E Durchlaucht der Fürst August von Sulkowski, nah eisen. Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats- und Kabinets- Minister, von Bodelschwingh, nah Letlingen, Der General-Major und Commandeur der 6ten Landwehr-Bri- gade, von Aschoff, nach Erfurt. Der Herzoglich anhalt - cöthensche Landes - Directions - Präsident, oon G oßler, nah Cöthen.

Uichtamtlicher Theil.

Z-n l à n-d.

__ Berlin, 22. Okt, Se. Majestät der König haben Allergnä- digst geruht: dem Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Adalbert von Preußen, Major von Stosch, aggr. der Garde - Ar- tillerie- Brigade, die Erlaubni5 zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Guelphen-Ordens 3. Klasse; so wie dem Handarbeiter Johann Karl Siegmund zu Weißen- fels die Anlegung des von dem Herzoge von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Ehrenzeichens für die Theilnahme ‘an den Feldzügen fait 1809 in Deutschland und in der pyrenäishen Halbinsel zu ge=

atten.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreih Bayern. (N. K) Die Erklärung, welche der Ministerverweser des Junern in der lebten Sißung der Abgeordneten-Kammer über das Verhältniß der Regierung zur Cen- sur abgab, lautete wörtlich : ;

" Meine Herren! Jhre Redner'haben, der Verheißung in leßter Sipung gemäß, ihre. scharfen Geschosse egen -bie Censur treulich mitgebraht. Jch habe sie hingenommen, weil ih mich- vollflommen berechtigt sühle, den be- onders durch Tagesblätter von hier aus verbreiteten Vorwurf, als habe die Presse nie unter strengerer Censur gestanden, als unter dem dermaligen Mí- nisterium, mit aller Entschiedenheit zurü{zuweisen und dem Vorwurfe die Behauptung gegenüberzustellen, daß zu keiner Zeit über die inneren Angele- genheiten des Landes mit größerer Freimüthigkeit gesprochen werden konnte, als eben jet. Jch habe keine Wafssen mit mir genommen, Um meine Be- hauptung zu rechtfertigen, aber indem ih mich auf Thatsachen berufe, fordere ih auerkennende Gerechtigkeit von Jhnen, Meine Herren! Wie ein Minister über Vreßfreihcit und Censur denken möge, es ziemt ihm nie, den Boden der Verfassung zu verlassen. Er hat die Verfassung beschworen, ihre Meinung muß die seinige sein, und er muß heute die Rache fürchten, die ein entsey- liches Gericht über Jene verhängen wird, welche sich vermessen, durch Ver- legung der Verfassung ihren Namen zu shmälern. Wohl liegt es dem Minister ob, daß er seine Ansichten mit dem Geiste der Verfassung in Ein- klang bringe, denn er muß seine Meinung beugen unter das Geseß und dem Geiste des Gesehes huldigen. Jch mag aber mit Jhnen, meine Her- ren, den Adlerflug zur Preßsreiheit mitmachen , oder zur Zeit noch beim Zten Edikt stchen bleiben, so vermag ich der verfassungsmäßigen Censur nicht die Ansicht abzugewinnen, als sei sie, wie vor einigen Jahren in diesem Saale ausgesprochen und heute wieder daran erinnert worden is, „eine morsche Krüe einer schwachen Regierung,“ Die Verfassung, welche von Jhnen schon vielfach cine freisinnige genannt worden is, eine Verfassung, welche die Re- gierung gekräftigt und mit Weisheit umgeben hat, konnte unmöglich die von ihr verordnete Censur zur E Q herabwürdigen, vielmehr sie zu ihrem Geiste erheben, und jo ist die Censur eine Wächterin für Geseßy- und Verfassungsmäßigkeit. Gese - und Verfasungsmäßigkeit is der neuer- dings und wiederholt erklärte Wille der Krone, und auf diesen Standpunkt erhoben, werden Sie sich“ über diese Censur nicht zu beschweren haben. Unter diesem Gesichtspunkte werden Sie anerkennen müssen, daß die Ver-

Oktober

1847.

fassung keinen Unterschied macht zwischen innerer und äußerer Politik, denn die Verfassung will den Schuß gegen alle Mißbräuche der Presse, sie kom- men von Jnnen oder von Außen. Wenn sich nur die Regierung auf den ihr dge und nis verlaßbaren Boden der Verfassung stellt, fo werden Sie, so lange die Bestimmungen des dritten Edikts bestehen, Jhre Wünsche erfüllt sehen. Jch hoffe, daß ich mit diesen wenigen, aber, wie ih glaube, “e raa Worten nicht mißverstanden, sondern recht verstanden werden möchte.“

Oesterreichishe Monarchie.

Venedig, 15. Oft. (Gazz. di Venezia.) Am 43ten von 9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags wurde das Publikum in dem großen Palast - Saale des verblichenen Erzherzogs Friedrich zugelassen, wo die Leiche Sr... Kaiserl. Hoheit in der Uniform eines Vice-Admirals, mit dem Mantel eines Bailli-Großkreuzes des hoh= würdigen Militair-Ordens von Jerusalem angethan, auf einem pracht- vollen Paradebette lag. Jun dem Augenblicke der Ausstellung der erlauchten Hülle des-Prinzen war längs des St. Marcus = Kanals eine aus verschiedenen Kriegsschiffen bestehende Division aufgestellt, welhe ihre mit Flor behängten Flaggen auf halbe Masthöhe gesenkt und ihre Raastangen zum Zeichen der Trauer gekreuzt hatte. Der große Saal, worin die erlauchte Hülle ausgestellt wurde, war ganz inan ausgeschlagen und mit Ornamenten in Silber geziert. u i waren verschiedene Waffen und Kriegsgeräthe angebraht, über welchen das mit Lorbeerkrän=- zen behangene erzherzogliche Wappen prangte. Um das Parade-Bett waren die Jnsignien des hohen Hingeschiedenen, nämlich: die Fürsten- Krone, das Ritter-Kreuz- vom militairischen Marien-Theresien-Orden, die Decorationen der fremden Orden, endlih der Militairhut und der Degen aufgestellt. Zu den Füßen der Bahre ruhten die das Herz und die Eingeweide enthaltenden Gefäße, und zwischen beiden befand sih ein silbernes Kruzifix mit einem silbernem L EE: Während der ganzen Zeit der Ausstellung versahen zwei Nobelgarden und’ vier Offiziere von der Marine und von dem Regimente, dessen Eigenthümer der Prinz gewesen war, die Ehren-Wache dabei. So- T bei der Saalthür, als auch guf der Treppe und auf den Gängen waren Marine -, Jnsanterie = Soldaten und rena=- diere aufgestellt, Auf eigens dazu hergerichteten Schemmeln fnieten Geistlihe und verrichteten dabei, so wie die erzher- zoglichen Kammerdiener und das übrige Dienst - Personal, Gebete. Von 410 bis 1 Uhr wurden auf einem zu diesem Behufe errichteten Altare stille Messen gelesen, während welcher die Kaiserlichen Gehei- men Räthe, Kämmerer und Truchsessen, so wie die in Trauer geklei- deten Ritter des militairishen Ordens von Jerusalem, den Gebeten beiwohnten. Die Menge des Volkes, welche dahin strömte, um dem “erlauchten Verstorbenen den leßten Tribut der Trauer, der Verehrung und der Zuneigung zu zollen, war unermeßlih. Gestern, Donnerstag, den 14ten, erfolgte die feierlihe Uebertragung der sterblichen Ueber- reste Sr. Kaiserl. Hoheit von Höchstihrem Palaste nach dem Pfarr- Gotteshause zu Sk. Stephano. Die Leiche des durchlauchtigsten Prin- zen blieb in der Kirche bis 4 Uhr Nachmittags ausgestellt und wurde dann in die dazu bestimmte, dem heiligen Johann Bapt. ge- weihte Seiten - Kapelle gebracht, wo, nahdem der General= Major, Seer von Lebzeltern, den Sarg geöffnet und den das Ant=- liß des durchlauchtigsten Verstorbenen verhüllenden Schleier aufgeho- ben, die förmliche Uebergabe des Leichnams Sr. Kaiserl. Hoheit mit- telst einer von dem General - Major von Lebzeltern und von dem Pfarrer von S. Stefano unterfertigten und in triplo entworfenen Urkunde an den Leßteren vor sih ging. Nachdem die Hülle mit dem Schleier wieder bedeckt worden, wurde der Sarg von dem General= Major von Lebzeltern mittelst dreier Schlüssel verschlossen, wovon einer dem Pfarrer und die zwei anderen dem gedahten General-Ma=- jor zur Uebermittelung derselben an ihre hohe Bestimmung zugestellt wurden. Das Nämliche geschah mit den zwei Gefäßen, welche das Herz und die Eingeweide des erlauchten Hingeschiedenen enthielten, und welche in einer in der oberwähnten Kapelle befindlichen Kiste ein- geschlossen wurden. Jn dem Augenblicke, als dem Herrn Pfarrer die er- wähnten kostbaren Ueberreste übergeben wurden, welche in der Kapelle selbst so lange aufbewahrt zu bleiben haben, bis Allerhöchsten Orts die Bestimmung erfolgt, wo sie definitiv beigeseßt werden sollen, wur=- den sowohl von Seiten der auf dem Playe S, Stefano aufgestéllten

Rund um die Saalwände

Die lübecker Versammlung der deutschen Gelehrten. Die Verhandlungen der im verflossenen Jahre zu Frankfuri a. M. ab- gehaltenen Gelehrten- ersammlung haben die Anregung zu zwei Fragen ge- A deren Erörterung der Versammlung, welche in diesen Tagen zu Lübeck statthatte, zum vornehmfken Geschäft geworden ist, Die erste Frage war nah dem Urtheil der Gelehrten über die Geschworenengerichte, die zweite nach dem Verhältniß des römischen Rechts zu dem national - deutschen, Diese war mittelbar durch die Aeußerungen, welche zu Frankfurt geschehen waren, jene durch unmittelbaren Auftrag der vorjährigen Versammlung, welchen eine Kommission verdienter Männer angenommen hatte, entstanden, Beide sind wichtig für das deutshe Gemeinwesen und werth, daß ihnen Jeder nachdenke, welcher für die lebendige Entwickelung unseres Vaterlandes Herz und Auge ofen hat: darum gebührte ihnen auch der Vortrag vor all- emeiner Versammlung, ein Recht, welches der ersten Frage zum voraus chon bestimmt war, der zweiten aber sofort in der ersten Sectionsberathung zuerfannt und darnach unbestritten zu Theil geworden is, Ein Antrag in der ersten und einzigen Sipung der juristishen Section am 27. September, dahin gestellt, daß man diejenigen Deutschen, welche an öffentlichen Anstal- ten und in ihren Schriften vom römischen Recht Profession machen, als Mitglieder der Germanisten - Versammlung anerkenne und willkommen heiße, rief die Debatte hervor, von welcher Wendung und Gestalt, wir wollen nicht sagen des Vereins, gber do der diesjährigen Versammlung entschieden worden is. Denn man erfannie sofort, wie die formale Seite des Antrags dem allgemeinen Urtheil aller Kongreß-Mitglieder zufalle, und es war nicht u vermeiden, daß auch im Materiellen der Streit vor die Gesammtheit äme, weil die Darlegung der Meinungen die Gründe enthält, aus welchen eine Entscheidung der Versammlung quoad formalia begehrt wurde, Wir verdanken solchen Umständen, daß |ch vor Aller Ohren die beredte Zunge wie die tüchtige Gesinnung aussprechen und daß Üeberzeugungen befestigt werdén konnten, welche das Gesammibewußtsein, durch die ¿Vruliche An- sprache gèweckt und gefühlt, 7 stärken vermag, daß man irdische Güter für sie einsezt, Wir sahen sür solche Anregung die erfreuliche Theilnahme und

das Verlangen, daß, was Alle angehe, auch an Alle komme. Dem stand aber die Ordnung der Versammlung und ihre kurze Dauer im Wege, denn nur die Hälfte je eines ihrer drei Tage war allgemeinen Zusammenkünften bestimmt, die andere aber war den Sectionen, welche für Geschichte, Sprache und Recht gebildet worden sind, vorbehalten. Nachdem. nun die juristische Abtheilung ihre Hauptfrage zu einer ‘allgemeinen gemacht, die historische aber eben so wie die sprachliche ihre Betheiligung an den Verhandlungen der Rechtsgelehrten für wünschenswerth und auch im Augenblick nothwendig erkannt haite, wurde in der zweiten allgemeinen Versammlung von einer Seite beantragt, die Sections-Versammlungen ganz aufzuheben; von einer anderen, sie sür diesesmal, um der vorliegenden Gegenstände willen, auch versuchsweise zu uuterlassenz von einer dritten, sie {o einzurichten , daß sie nicht, wie seither geschah, coincidiren: Darin endlich kam man überein, daß man jeßt fernere allgemeine Versammlungen anseßte, um, was nothwendig war, zu verhandeln über den Bericht der Kommission für die Geschworenen- gerihte und über den Zwiespalt zwishen Romanisten und Germanisten, So geschah es, daß Zusammenkünfte der Sectionen, eine Berathung des historischen Vereins ausgenommen, niht mehr stattfanden; oder umgekehrt, daß die allgemeine Versammlung der Germanisten zu einer Juristen -Ver- sammlung geworden is, weil nicht die Theilnehmer, sondern die Gegen- stände der Verhandlung den Namen bestimmen. Von welcher Seite man aber die Sache ansehe, das is klar, daß ein Schritt p ist, von dessen Folgen man sich bewußt werden muß, nachdem zuleßt noch ein Versuch ge- macht, wir können nicht sagen ein Beschluß gefaßt worden is, die Sectionen durch gröbere Freiheit in ihrer Bildung zu {wächeren Kräften gegenüber der allgemeinen Versammlung zu gestalten. Denn während nach den zu Frankfurt a. M. angenommenen Statuten eine Anzahl von zwölf Fachge- nossen erfordert wird, um cine Abtheilung für sich zu bilden, und nach einer gewiß natürlichen Ordnung die Wissenschaften der Geschichte, der Sprache und des Rechts für dic Berathung der Abtheilungen gesondert worden sind, fand man für gut, von nun an schon in dem Falle, daß \ih fünf Personen

für gleichartige Interessen entscheiden, die Bildung einer Abtheilung zuzn- lassen, die Sectionen aber zu einer Auênahme zu machen, während allge-

meine Versammlungen die Regel werden sollen. Doch geschah über diesen Punkt nicht förmliche Abstimmung noch Berathung, und deshalb ist ‘es ein von der eben geendigten Versammlung faktisch. herbeigeführter Zustand, über dessen Folgen , falls er geseßlich würde, Bedenken vorhanden sind. Denn ivenn man erwägt, zu welhem Endzweck die Sectionen bestehen sollen, so fann es nicht gebilligt werden, wenn sie in den Hintergrund treten. Aber das war diesmal der Fall, es is die Jntention Vieler, und ist unvermeid- lih, wenn man der Zahl und dem Wesen nach unbestimmte Gegenstände als Nechtstitel zu einer Section anerkennt, weil diese sogenannten Ab- theilungen alsdann nur Stücke der allgemeinen Versammlung wer- den, vor welcher sie wie Kommissionen Bericht erstatten. Die Sectionen bezwecken selbstständige wissenschaftlihe Berathung und ge- ben daher Veranlassung, in einer Weise, welche den Facgenohen allein A und wünschenswerth ist, gründlich die Dinge mit den Ma- terialien der achwissenschaft zu erörtern; erzielen sie Resultate, so sindckdiese wieder Entscheidungsgründe für die allgemeine Versammlung , deren Urtheil oder Zweifel nichi weiter zurückgehen kann, als auf die Autorität der voll- endeten Vorarbeitz denn nichi Alle wissen und verstehen , oder es is nicht Zeit und Ort vor ihnen darzulegen, wie sich jene Autorität gebildet hat. Wir nehmen ein Beispiel aus den über die Geschwöorenengerichte gepflogenen Cen Verhandlungen, von deneù zwar nicht bestritten wird, daß

lles vorgekommen ist, was der allgemeinen Versammlung angehörte, wohl aber, ob mit diesen Vorträgen dem vornehmsten Endzweck des Kongresses, die wissenschaftliche Ueberzeugung zu fördern , in allen Theilen genügt wor- den ist. - Man nahm an, daß das Justitut geshworener Richter in der Geschichte unseres Volkes entwickelt worden und ge ründet sei: obwohl Ee keinesweges ein Nebenpunkt, is er unerwogen geblieben, und e aufs Hre zeste ausgesprochene Ansicht eines gelehrten Kommissions-Mitgl

“allgemeinen. Versammlung als Autorität gedient , utit Nee iet felt wurde,

auch außerdem , daß sie nun in einem besonderen eine Besprechung der Fachgenossen uud Berstäudige : Zweifel zu Grunde gelegen hätte. Man darf nicht

gemeine Versammlung doch auch rein fachwissenscha

über die obwaltenden. den, daß die all-

ftlihe Vorträge zulassen