1847 / 297 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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tichste Wortflauberei feinen Zwessel Aber y bet Provingialstnke, des ten Petitionarehs. es des vereinigten Landtages wird pr bae-Finele duateln Fönnen, Angesichts dieser Bestimmungen [rag N dizität des vereinigfe

oh Amiio eie ble FeTengen i F ber ständischen Ceutral - Ver- E Mi ‘ren oder nicht s fassung wie d anders möglich, zugeben muß, daß sie zu Und E Art gehören, so sragen wir ferner: y | Anträgen Geseß den Provinzialständen oder den allgemeinen

ertheilt das sammlungen das Recht, solche Anträge zu machen?

indischen Ver éer ; L y it Sis die Antwort der Kölnischen Zeitung hierauf erwarten,

(ber vorläufig nit vorenthalten, wie deren Korrespon=

amsered Ener sich zu den V tundigen“ rechnet, hinsichtlich der E Fe örterten Frage „den Sachverhalt zurehtrüdckt“. Dieser Zurechtrü E Prozeß bestebt in nachstehender Schlußfolgerung: 11 dem vereinigten b it ,, ait - c s di Augübung des allgemeinen Petitionscets auf sich zu fonzentriren bätte, noh nit wirkli da, vielmehr erwartet man jeine Schöpfung eben von der bevorstehenden Allerhöchsten Entscheidung über die Peck- riodizität des vereinigten Landtages, ein solches centralftändisches În- stitut würde die Stellung der Provinzistände wesentlich verän- dernz beshäftigen sih nun die Provinzial-Landtage mit der Perio- dizität des vereinigten Landtages, so beschäftigen sie sich eben des- halb wesentlih mit ihrer eigenen verfassungsmäßigen Stellung, dem ersten und wichtigsten Gegenstande im Bereiche ihrer bisherigen Kom- petenz. Daß diejer Schlußfolgerung der Ausspruch zum Grunde ge= legt wird, der vereinigte Landtag sei fein fraftvyoll leben- des centralständisches Justitut, mag gegenüber den Landtags- Verhandlungen der Korrespondent selbst verantworten. Wir unserer- seits vermögen die Nothwendigkeit nicht einzuschen, daß die Provin- zialstände dur die Periodizität des vereinigten Landtages andere Rechte, eine andere Stellung als sie ihnen jezt im Geseße angewie- sen is, erhalten müßten. Im Gegentheil, es würden ihuen nah wie vor die ihr besonderes Jnteresse betreffenden Geseß-Entwürfe zur Berathung eben sowohl vorbehalten bleiben, als das Petitionsrecht für Bitten und Beschwerden, die aus dem besonderen Interesse der Provinz hervorgehen. Und besteht nicht gerade darin das Wesentliche ihrer verfassungsmäßigen Stellung? Aber auh abgesehen hiervon, beschäftigten sih etwa z. B. die sächsischen Provinzialstände mit einer Bitte, die aus dem besonderen Juteresse der Provinz Sachsen her- vorgeht, die allein das Juteresse der Prov'uz Sachsen betrifft, wenn sie einen Antrag auf Periodizität des vereinigten Landtages in den Kreis threr Berathung oder gar ihrer Anträge ziehen wollten ? Betrifft etwa eine solhe Bitte allein die Verfassung der Provinz Sachsen? die eigene Kompetenz der sächsischen Provinzialstände ? oder betrifft sie nicht vielmehr die ständische Verfassung der ganzen preu=- bischen Monarchie, die Juteressen wie Sachsens so auch aller übrigen sieben Provinzen des Staates, Interessen, die doch das Geseß dem ver- einigten Landtage ausschließend vorbehalten hat? Und endlich, woher hat denn der Sort esponbent das Recht, die Worte des Geseßes „Bitten und Beschwerden, die aus dem besonderen Juteresse einer Provinz hervorgehen““, in das Recht, Bitten und Beschwerden, welche die eigene Kompetenz der Provinzialstände, die überdies, sind sie ver- sammelt, alsdann doch immer nur als Provinzialstände, nicht als Theile d:s vereinigten Landtages, rechtlich und faktisch vorhanden sind, umzuwandeln? Man wird ihm s{chwerlih zugestehen, den Sach- yerhalt zurechtgerüct zu haben,

Provinz Preußen. (K. Z.) Am 15. Oktover, dem Ge- burtstage des Königs, fand in Tilsit die erste öffentliche Stadtverordneten- Versammlung bei gedrängt vollem Saale statt. Die Magistrats- Mitglieder waren fast sämmtlich erschienen. Nachdem der Stadtver- ordueten- Vorsteher Bernhardt und nah ihm der Kommerzien - Rath Wächter über die große Bedeutung der eben eröffneten öffeutlichen Sitzungen für die Fortbildung des Kommunalwesens gesprochen hatten, wurde zur Tagesordnung übergegangen.

Dem danziger Dampfboot „Danzig“ is bei seiner Fahrt am 18, Oktober von Danzig nah Königsberg die Maschine beschädigt und hat die von Königsberg nah Danzig gehende „Gazelle““ etwa 5 Meilen vor Pillau das Dampfschiff ins Schlepptau und wieder nach Danzig zurück mitgenommen.

Provinz Schlesien. Jn Breslau war am 22, Oktober der Wasserstand der Oder am Ober - Pegel 16 Fuß 9 Zoll und am Unter-Pegel 4 Fuß 10 Zoll, das Wasser war danach seit dem Tage vorher überhaupt um 3 Zoll wieder gefallen.

Rhein-Provinz. Aus Ahrweiler vom 19. Oft. schreibt man : „Unsere diesjährige Weinlese wird am künftigen Montag, den 25sten, be- ginnen. Gegen alle Erwartung sind die Trauben in unseren Bergen, obgleich die Witterung im Monat September größtentheils nicht sehr gedeih- lich für ihr Fortkommen war, dennoch zur völligen Reife gekommen und versprechen, wenn auch kein so ausgezeihnetes Produkt, wie das von 1846, doc jedenfalls einen sehr guten, mehr als mittelmäßigen Wein, was wir nur der äußerst günstigen Witterung während des ganzen Sommers bis gegen Ende August und dem eben so gedeih- lichen Wetter im laufenden Monat zuschreiben können.

Beutsche Bundesftaaten.

S ¿M Miareie Bayern. Der Vortrag des Freiherrn von an E R ed in der Kammer der Reichsräthe über die Nen=- g der Redner in den öffentlichen Berichten lautete :

sa Tas O hs der besonderen Bestimmungen zu unserem Reglement Plan ti man auf der Berathungen nebst ihrem Resultat is öffentlich nahme der Nelerthiea A mit Nennung der Abstimmenden, mit Aus- C Nes und bio: agsteller und Beschwerdeführer , wenn dieselben E V nellen, dag emer s genehmigt.“ Jch erlaube mir nun, den S nten gs nin R aß: „nie aber mit Nennung der Ab- führer, wenn dieselben einwillige eserenten, Antragsteller und Beschwerde- strichen werde und lediglich der Sab uge Kammer es genehmigt“, ge- thungen nebst ihrem Resultate is öffentlich ez 11 1eDET Verlauf der Bera- feine der ersten Kammern in den constitutione L Bis jept besteht weder unbedingte Oeffentlichkeit ihrer Verha taaten, wo nicht ent- eon handlungen stattfindet od Ï

stens die Resultate ihrer Berathungen mit Nennung d N et oder weuig ner öffentlich bekanat gemacht werden. Selbst in fo R der Red- Preußen die ständischen Berathungen ins Leben Wab A Zeit, wo in chen Beurtheilung übergeben wurden, haben sich die Getirnets der öffentli- Allem die ritterlichen Prinzen aus dem Dele Ia Stam A gezeigt, r eit E i: in D Verhandlungen gelten zu R und hiernach wurde auch verfahren. Es wird auch die bis i ' liebte Nichtnennung der Namen der Redner Faun mehr dde iee gegenüber den allgemeinen Anforderungen an Oefsentlichkeit in jeder Be E hung des Wortes. Die hohe Kammer hat sich von jeher durch Treue, e bedingte Anhänglichkeit an König und Vaterland, durch gewissenhaste Beobachtung der Verfassung und Geseze, durch unparteiische und freimüthige Aeußerungen in der allgemeinen Achtung so hoch gestelle, daß ich fast vorausseßen zu dürfen glaube, daß jedes der Mitglieder die- ser hohen Kammer auch bereit sein wird, was mit Freimuth hier vorgebracht wurde, auch gegenüber der öffentlichen Stimme zu ver- treten, Sollte aber irgend ‘eine Veranlassung von so zarter Na- tur sein, daß die Veröffentlichung der Sache sowohl als der Na-

ein fraftvoll lebendes centralständishes Justitut, welches j

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Bedenken erregen könnte, so steht reglemenimäßig fest, daß die hohe af geheime Sißung E Seheimhaltunyg der Verhandlungen beschlie- fen fann, und es wird daher auch in dieser Beziehung keinem Anstande unterliegen, wenn die hohe Kammer aussprechen wollte, daß von nun an die Namen der Redner öffentlich abgedruckt würden, Wie die Sache im Auslande angesehen wird, hierüber glaube ih blos anführen zu dürfen, daß noch P E Zeit bei einem berüchtigten Prozeßakt öffentliche Blätter sich die Bemerkung erlaubten, der dort bestehende erste Ge- rihtêhof scheine sich bei seinen Protokoll-Auszügen hinter die Anonymität baverischer Reichsräthe verbergen zu wollen. n einem anderen Blatte wurde gar erwähnt, die bayerischen Reichsräthe zählten wie die nah Sibirien Verwiesenen niht nach Namen, sondern nach Nummern. Obschon i nun nicht glaube, daß solche Behauptungen die hohe Kammer veranlassen dürften, von der bisherigen Anwendung der Geschäfts-Ordnung abzugehen, so glaube ih doch im Jnteresse der Sache, in den Zeit-Anfor- derungen , dann auch zur Beschleunigung des Drukes der Verhandlungen und zur großen Erleichterung der Redactions-Kommission, so wie der Ver- ständlihung der Verhandlungen, den Antrag stellen zu sollen, daß von Ziff. T. Absay 1 Seite 83 der besonderen Bestimmungen der ganze Nach- saß weggelassen werde und von nun an die Namen der einzelnen Redner mit abgedruckt werden,“ Der zweite Präsident, Fürst von Oettingen- Wallerstein, leitete die Eröffnung der Diskussion mit einigen Bemerkun- gen ein, zu denen er sih durch seine langjährige Eigenschaft als Redacteur der Protokolle der hohen Kammer verpflichtet glaubte. Wenn früher, be- merkte er, wo wenig disfutirt worden, wo nur eingeschriebene Reden und Aeußerungen von - dem Playe aus nah der Sizreihe gestattet und die Kundgabe auf Auszüge in indirektem Stvl beschränkt gewesen sei, das Nichtanführen der Namen wenig Schwierigkeiten dargeboten habe, sei die Anonymität dagegen jeyt, da seit 1831 eine lebendige Disfussion an die Stelle der starren getreten sei und die Debatten vollständig veröffentlicht würden, eine Quasi -Unmöglichkeit, um so mehr, als jedem Mitgliede das Recht zustehe, in öffentlichen Blättern seinen Namen zu nennen: so daß damit nichts erreicht werde, als daß die amilichen Publicationen minder voll- ständig seien als die in den Zeitungen. Es habe daher der erste Seeretair nur ausgesprochen, was alle Redactions - Kommissionen seit 1831 gedacht haben. ODber-Konsistorial-Präsident von Noth glaubt, nah Ziff. X1. der besonderen Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung müsse dieser Antrag, der auf Abänderung ener ausdrücklichen Vorschrift dieser Ordnung abzwecke, zu- vörderst an eine Kommission zur Begutachtung gewiesen werden z eine Ansicht, der auh Graf Karl von Arco beistimmt. Sofort eröffnete der Präsi- dent die Diskussion über die Frage, ob der Gegenstand sogleich erörtert und erledigt oder vorerst der Reglements - Kommission zugewiesen werden solle, in welhem Falle eine Kommission von fünf Mitgliedern in fünf ge- trennten Wahl-Aften zu wählen wäre. Der Antragsteller spricht selbst den Wunsch aus, seinen Antrag an eine Kommission gewiesen zu sehen. Dem Grafen Karl von Arco scheint der Gegenstand von solchem Belauge, daß er für seine Person die Anwesenheit des ersten Präsidenten gewünscht hätte und noch wünsche, daß diese Frage bis zu jenem Moment ausgeseßt wer - den möge. Frhr. von Freiberg -Eisenberg spricht sih für Ernennung der Reglements-- Kommission aus, durch welche zugleih der Wunsch des Grafen von Arco erfüllt werde, da der erste Präsident ohne Zweifel bald zurücffommen werde; die Ernennung derselben sei übrigens um so mehr zu wünschen, als es noch andere Gegenstände der Geschäftsordnung geben könne, hinsichtlich welcher Zusäße oder Abänderungen beantragt werden möchten, Beispielêweise erlaube er sich aufmerksam zu machen, daß, währeud nach Tit. VL F. 6 der Verfassungs - Urkunde zur Eröffnung der Kammer der Reichsräthe wenigstens die älfte sämmtlicher Mitglieder auwesend sein müsse, hingegen zu einem einfahen Kammerbeschlusse gemäß Tit. 1. §. 48 des X. Édikts und §. 106 der Geschäfts-Ordnung die Gegenwart von zwei Drittheilen der im Orte anwesenden Mitglieder, zu Beschlüssen über Verfassungsfragen aber gemäß Tit, X, §. 7 der Verfassungs - Urkunde wenigstens die Gegenwart von drei Viertheilen „der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder“ er- fordert werde, ohne daß bei den Bruchzahlen die ganze Zahl, von wel- cher sie Theile bilden, bestimmt sei. Ein Minimum , glaube er indessen, sollte es geben, Dieses sei jedo weder in der Verfassung noch in der Ge- shäfts-Ordnung ausgedrückt. Ferner möchte es in gegebenen Fällen zu Kontroversen führen, ob nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen den Aus- drücken: „im Orte anwesend“, und bei der Versammlung anwesend “‘“, bestehe, denn „im Orte anwesend“ könne man Jene nit nennen, welhe in Urlaub sh befänden; wogegen solche Beurlaubte den- noch als bei der Versammlung anwesend zu betrahten sein wür- den Herr Lon Niethammer bemerkt, daß die Bestimmung, welche in_ die Geschäfts - Ordnung übergegangen, auf dem Wortlaut der Verfassungs-Urkunde beruhe, Es heiße nämlich dort: „Zur gültigen Abstimmung wird die Gegenwart von zwei Drittheilen der im Orte anwe- senden Mitglieder, zu gültigen Beschlüssen die absolute Stimmenmehrheit er- fordert, mit Ausnahme der besonders angeführten einzelnen Fälle,“ (Edikt X, Tit. 11, Abschn. 1Ÿ. §, 48.) Der Fürst von Oettingen-Wallerstein entgegnet; Werde eine Reglements-Kommission ernannt, so habe sie sich kraft Ziff. X1, der besonderen Bestimmungen mit allen Verbesserungen des Neglements zu beschäftigen. Jedes einzelne verehrliche Kammer - Mitglied sei fraft derselben Ziffer berechtigt, alle seine Wahrnehmungen und Wünsche bezüglich des Geschästsganges und der Geschäftsformen an diese Kommis- sion gelangen zu lassen, und die Kommission erstatte dann successiv Bericht über alle ihr zugekommenen Anregungen. Werde also heute die Nieder- sezung einer Reglements - Kommission beschlossen, so stehe jedein Herrn Reichsrathe frei, von diesem Rechte Gebrauch zu machen. Es scheine, die hohe Kammer neige sich zur Ernennung einer solchen Kommission. Nach geschlossener Diskussion wurde die Frage: „Will die bohe Kammer gemäß Ziff. 1X. der besonderen Bestimmungen der (Geschäfts: Orduung eine Kommission zum Zwecke der etwa nöthigen oder wünschenswerthen Abän- derungen der Geschäfts - Ordnung und der etwa nöthigen oder wünschens- werthen Zusäge zu dieser Geschäfts-Orduung niederseßen?“ einstimmig be - jaht. Der Minister-Verweser von Maurer glaubt, daß die Sache ganz einfach sei; die Redactions-Kommission sei bereits gewählt, und nah Ar- tifel 1. Abs. 3 S, 84 heiße est „Für beide Gegenstände, nämlich die Protofoll-Auszüge und das Repertorium, is am Anfange ciner jeden Stände- Versammlung eine Kommission von zwei Mitgliedern mittelst Wahlzetteln zu ernennen und derselben der erste Secretair der Kammer zur Besorgung der Redaction als drittes Mitglied beizugeben. Dem Ermessen dieser Kommis- sion is cs überlassen, wichtig erscheinende Redactionen oder etwa von Kammer - Mitgliedern darüber erhobene Anstände der Genehmigung und Entscheidung der Kammer zu unterwerfen.“ Finde diese Konm- mission, daß solche Redactions - Aenderungen nöthig sind, so werde sie hierüber der hohen Kammer vortragen. Der zweite Prä- sident: Die Redactions - Kommission sei, wie bereits erwähnt, mit dem ersten Secretair einverstauden, und der erste Secretair habe unter vol- ler Zustimmung der Kommission referirt, Fürst von Wrede: Könnten unter diesen Verhältnissen also die Mitglieder der Nedactions - Kommission jeßt wieder gewählt werden? Der zweite Präsident: Ohne Anstand, Im Gegentheile habe man sehr häufig den Fall gehabt, daß die hohe Kam- mer die Antragsteller in die Kommission gewählt habe, da keine Reglements- Bestimmung dieser Wahl entgegen sei, Graf von Reigersberg: Die Redactions - Kcmmission bestehe dermalen aus dem ersten Secretair, dem gegenwärtigen Antragsteller, aus dem zweiten Präsidenten, Fürsten von Wal- lean, der dermalen den Voisiz führte, und aus dem Neichsrath Grafen

von Montgelas. Es müßte aljo der Gegenstand an diese Kommission ge- wiesen werden, um nachher ihre Beschlüsse an die hohe Kammer zu bringen, Der zweite Präsident: Die Kommissions-Mitglieder fänden ihre Erfah- rungen genauin dem Vortrage des ersten Secretairs wiedergegeben. Zueiner noch- maligen Einvernahme der Redactions-Kommission sei daher fein Anlaß gegeben. Werden die Mitglieder der Redaction-Kommission nicht in die Reglements- Kommission gewählt, so stehe lezterer frei, mit ersterer in beliebiges Beneh- men zu treten. Graf von Neiger sberg: Es frage si, ob gewöhnlich bei jeder Ständeversammlung eine Reglements - Kommission gewählt sei,

oder ob nur in außerordentlichen Fällen eine zur Prüfung des Antrages ewählte spezielle Kommission. Legterenfalls müsse diese den Antrag prü- s und der Kammer mittheilen. Nachdem sofort ein Antrag des Grafen von Lerchenfeld -Köfering, die Kommission in Einem“ Wahlakt zu wählen, auf die Bemerkung des zweiten Präsidenten , daß dies gegen das Reglement wäre, feine Unterstüßung gefunden, und als kein Reichsrath sich ferner das Wort erbat, schloß der zweite Präsident die Diskussion über den Präjudizial-Antrag des Herrn von Noth, und wurde die gestellte Frage: „Will die hohe Kammer zur Wahl der in Ziffer X1. der besonderen Bestimmungen

der Geschäfts - Ordnung vorhergesehenen Kommissi i ;

Kommission sowohl den Ats ea ersten Es egen L een Anonymität in den veröffentlichten Verhandlungen als jene Ans gder und Anträge zuweisen, welche die einzelnen Herren Reichsräthe be ia Es Geschäftsganges und der Geschäftsformen an dieselbe zu ridhten A a angemessen erabten?““ cinstimmig bejaht. Sofort wurde die Si Me nah Seresung 2er E F geschlos}sen. bung, E er Vortrag des Abg. Nabl, im Namen des dritten 2 s;

über den Antrag des Abg. Schlund, „die Umwandlung vot Ce der Mahl = Löhne“ betreffend, geht dahin, Se. Majestät zu bitten: die bezeichneten Mißstände theils durch Revision der bestehenden Makhl-Ordnungen, theils dur Herstellung einer überall ausreichenden Konkurrenz von Mahlmühlen, theils durch allgemeine Einführung von Waagen statt des Maßes zu beseitigen, i :

Königreich Hannover. (D. A. Z.) Der erste Schritt zur Gemeinde - Oeffentlichkeit is bei uns geshchen. Das Kollegium der Bürger=Vorsteher lieferte am 20. Oktober den ersten Bericht aus scinen Verhandlungen im Hannoverschen Magazin. Das Biirgers Vorsteher-Kollegium, nachdem es im Eingange den bekannten geschicht= lichen Hergang der Sache refapitulirt hat, berichtet dabei, und dies giebt Hoffnung, daß die Mittheilungen auch ganz und vollständig sein werden, der Magistrat habe ein Aufsichtsreht über diese Ver- öffentlihungen in Anspruch genommen, das Kollegium aber sih da= gegen verwahrt und dem Magistrate nur die Ansicht der redigirten Protokoll - Auszüge gestattet. Zur Bekanntmachung des städtischen Budgets is die Stadt-Verwaltung überdies verpflichtet.

Königreich Württemberg. (N. Tagbl.) Die Ge- rüchte von Absendung württembergisWer Truppen an die Bodensee= Gränze gewinnen an Konsistenz, und man versicherte am 19, Oktober in Stuttgart aufs bestimmteste, es sei der Befehl zum Abmarsch eines Bataillons bereits ertheilt worden; ein weiteres Bataillon solle von Ludwigsburg dahin abgehen.

__ Großherzogthum Baden. (M. J)_ Wie man ver= nimmt, wird beim Ausbruche des Krieges in der Schweiz auch unser Militair hinauf an die Gränzen rüdcken,

Oeßerreichische Monarchie.

Von der ungarischen Gränze, 18. Okt. (N. K.) Der siebeubürgische Landtag is uuter eben so konservativen Auspizien, ol3 er begonnen hatte, geschlossen worden, Er hat 14,000 Rekruten bewilligt.

Graf Stephan Szechanyi, der sich im oedenburger Komitat wäh- len lassen wollte, erhielt nit mehr als fünf Stimwen. Das Resultat des allgemeinen Wahlkampfes is noch nicht bekannt. Thatsache aber ift, daß von Seiten beider Parteien die unglanblichsten Anstrengungen gemacht werden.

X Wien, 23. Oft. Der Kaiserlihe Hof wird am 28sten die Sommer - Residenz Schönbrunn verlassen und wieder die Kaiserliche Burg in Wien beziehen. Am 11ten k. M. begiebt sich Se. Majestät der Kaiser mit großem Gefolge nah Preßburg, um den ungarischen Landtag uoch an diesem Tage zu eröffnen. Der Erzherzog Franz Joseph wird Se. Majestät ebenfalls begleiten. Wenn die Eröffnung dieses Landtages zum 7. November ausgeschrieben wurde, dieselbe aber erst am 11ten wirklich stattfindet, so liegt diese Aufschiebung in einem alten Herkommen, indem es Brauch ijt, daß die Deputirten immer 4 Tage früher einberufen werden, als die Sißungen beginnen, damit die Versammlung bei der Eröffnung vollzählig fei. i

Jhre Majestät die Frau Erzherzogin Marie Louise wird bestimmt am. bten k. M. nach Parma zurückkehren.

Der zeitige Dekan der hiesigen medizinischen Fakultät, Dr, Frei- herr von Feuchtersleben, ein auch in literarisher Hinsicht rüdmlich bekannter Arzt, ist von Sr. Majestät dem Kaiser mittelst Handbillet vom 9Vten d. M. zum Vice-Direktor der medizinish=chirurgischen Stu= dien an der Universität Wien ernannt worden, eine Ernennung, die, wie dies selten der Fall ist, allgemein als eine wohlverdiente aner- fannt wird. Baron Feuchtersleben is ein eben \o liebensnürdiger als gechrter Mann, der bei den heftigen Debatten, die seit einiger Zeit im Schooße der Fakultät stattfinden, die, ihre Gerechtsame qe- gen alle Ucbergriffe vertheidigend, oft in Konflikte mit den Kaiser- lichen Behörden geräth, sein vermittelndes Wort häufig ertönen läßt und mit großem Takt dahin wirkt, daß die Schranken des Anstandes und der bescheidenen Diskussion nicht überschritten werden.

Die Bereitwilligkeit, mit welcher das Kaiserliche Gouvernement der Einladung Preußens, an den gegenwärtig zu Leipzig zu eröffnen=- den Berathungen über ein allgemeines deutsches Wechselreht , Theil zu nehmen, durch Delegation eines außerordentlichen Kommissarius in der Person des sehr geachteten und nicht an veralteten Rechtsformen flebenden Hofraths Dr. Härdtl, entgegengekommen is, hat einen jchr guten Eindruck bei dem Publikum, besonders dem Handel treibenden, gemacht. Hofrath Härdtl war im Jahre 1833 Rector magnificus der Universität zu Prag und ist von dort zu feiner jeßigen Stellung berufen worden,

Srankx ett M.

Paris, 21. Oft. Vorgestern Mittags traf der König von St. Cloud in den Tuilexicen eim ; Nachmittags führte er den Vorsitz in einem Minister-Rath, und am Abend kehrte er wieder nach seiner Herbst-Residenz zurück.

Der Prinz von Joinville wird mit dem Anfange des Winters den Befehl über das Mittelmeergeshwader niederlegen und, wie man versichert, alsdann durch den Vice-Admiral Laine erseßt werden,

Die Presse hat bereits geäußert, daß Herr von Bacourt keine Lust habe, als Gesandter nah Madrid zu gehen, wo er besorgliche Dinge voraussehen zu müssen glaube. Es heißt nun, daß er Ge- sundheits - Umstände bei seiner abschläglichen Erklärung vorgeschüßt, sih aber doch geneigt gez-igt habe, den Posten am tuxiner Hof an= zunehmen, wo er an Herrn Mortier's Stelle käme. Für Madrid sei nun Herr von Bussières, dermalen im Haag, in Vorschlag.

Aus Marseille wird gemeldet, das von Malta dort angelangte Dampfschiff „,Leonidas ‘’ sei unter Quarautaine gestellt worden , mit \onderbarer Jukonsequenz aber habe man den Schisfssbeamten ge=- stattet, ans Land zu gehen und die Brief - Pakete nach der Post zu bringen.

u Schriftsteller Capo de Feuillide, welcher {h dur seine „Ge- \.hichte Jrlands““ einen Namen erworben, hat von der Regierung den Austrag erhalten, sich nah Amerika zu begeben, und in gleicher Weise, wie in scinem ersten Werke, eine Geschichte ¿ er Vereinigten Staaten zu \chreiven. s | -

Zum Schuße der französischen Niederlassungen am Senegal sol= len einige kleine Festungen gebaut und déese mit dem erforderlichen Geschüß versehen werden. _

Die Reute war heute sehr fest und steigend; um den Stand der englischen Papiere kümmerte man sich niht. Es ging das Gerücht, die Bank wolle sich mit 25 Millionen bei der neuen Anleihe bethei= ligen. Eisenbahn - Actien ebenfalls fes, Um 2 Uhr trat jedoch eine kleine Reaction ein,

Großbritanien und Irland.

London „, 20. Oft. Die gestrige Konferenz der livexpooler Deputatiou von. Kaufleuten und Banquiers mit Lord John Nun beschäftigt heute ausschließlich alle Kreise in der City. Einige wollen aus der Art und Weise, wie die Unterredung endete, eine Hoffnung herleiten , daß die Regierung etwas thun werde , die gegenwärtige Noth zu mildern, Andere sind dadur nur in ihrem Glauben bestärkt worden, daß die Regierung sih jeder Einmischung in die Angelegen- heiten des Handels entjalten werde. Der Hauptgrund, worauf diese leßtere Ansicht ruht, ist der Umstand, daß die 2 ehrzahl der Bank- Direktoren und anderer großer Häuser, welche sonst ste!s einen be- deutenden Einfluß auf den Geldmarkt ausübten, sich entschieden jeder Einmischung widerseßen und die Minister in- ihren Haudlungen in die- ser Beziehung bestimmen. Wie der Standard in seinem Börsen- Bericht meldet, besteht das Gerücht von einem Zwiespalt im Kabinet noch immer fort, Man behauptet, Lord John Russell sei geneigt, die Strenge des Bankgeseßes zu mildern, aber er werde von den Oeko nomisten der erwähnten City-Clique daran verhindert. Der Schab- Kanzler, Six Charles Wood, wird vom Standard als durchaus unfähig dargestellt, in der jeßigen Krisis einen leitenden Einfluß aus- zuüben. Der Geldmarkt war heute übrigens eben jo gedrüdt, wie gestern. Consols lossen 80% . % für Rechnung, 795 . Geld. Die Bank hat für Rechnung des Haujes Rothschild u. Comp, 150,000 Pfd. St. in Gold von Frankreich erhalten, welche das genaunte Haus etwas über dem Münzpreise angekauft hatte.

Niederlande. (Tel. Dep.) Der Prinz von Oranien hat seine Reise nach Stuttgart aufgegeben. Béelgqieu.

Brüssel, 22. Oft. Aus Courtrai werden zwei Fallissements mit bedeutenden Defizits gemeldet : das von Verrein und A. Gielis und das von Napoleon Bertrand, Direktor der Gasaustalt. In Folge des Bertrandschen Fallissements in Courtrai hat das Haus Thomas in Gent, welches auch in Deutschland ein bedeutendes Etablissement

hat, ebenfalls seine Zahlungen eingeftellt. A AULA Kanton Bern. (O. P. A. Z.) Am 20, Oktober Morgens 9 Uhr wurde die zweite Stßung der wieder einberufenen Tag=- \saßung von dem Bundes- Präsidenten Ochsenbein mit unmittelbarer

Behandlung der Tagesordnung erössnet. E s

Nachdem die Wahl der 14 eidgenössischen Repräsentanten für die / sonderbündischen Kantone schon in der Sihung vom 18. Oft, erledigt wor- den, blieb als Haupt -Berathungsgegenstand die den Repräsentanten zu er- theilende Justruction und die an die sonderbündischen Völkerschaften zu richtende Proclamation. Die Proclamation wurde vom Verfasser, dem Gesandten Thurgau's (Kern) motivirt, Zürich, als erster Stand, ver- theidigte die Proclamation, Nun sprachen Luzern, Uri, Schwv9z, Un- terwalden, sämmtlich in längeren Vorträgen, gegen die Zweckmäßigkeit de1sel- ben und stellten mit sanfteren und härteren Worten in Zweifel, ob die Commissaire der Eidgenossenschaft von ihren Standesregierungen und Völkern angenommen werden würden. Glarus für die Proclamation. Dann kam die Reibe an den Sonderbundsstaud Zug, und dieser erklärte sich zum großen Er- staunen einverstanden mit dem Sinn der Proclamation und sicherte den eidgenössishen Repräsentanten eine freundlibe Aufnahme zu. Jn würde- voller Haltung, unter glänzenden und warmen Reden für und wider, _be- wegte sich die Berathung durch die Reihe der Standesabgeordneten fort, und es schien wirkli, als ob der alte eidgenössische Sinn, der vor Jahr- hunderten so Großes gewirkt hat, wieder einfehren wolle in die Herzen der Volkshäupter, da erhielt der Bundes - Präsident eine Depesche von Li- zern, daß der dort die eidgenössishen Effekten übernehmende eidgenössische Oberst Kurz pol izeilich ausgewiesen worden el. Luzerns Gesand- ter vertheidigte diesen Aft damit, daß das Volk dadurch böse geworden sei, weil man nätlicher Weile und so zu sagen „diebisch“ die Sachen habe fortschaffen wollen. Dagegen erinnerte der Bundes- Präsident als oberster Militair - Chef, daß das Vorgebrachte eine grelle Unwahrheit enthalte, indem man vierzig Wagen zum Aufladen habe anfahren lassen, was gewiy nicht heimlich habe geschehen können. Wegen des Ausdrucks „diebisch““ bemerke er nur, daß er aus feinem anderen Munde als dem eines Luzerners habe kommen können, Die erbitterte Stimmung fehrte nun um so mehr zurü, als Einläufe über Einläufe kamen, welche die drohende Haltung des Sonderbunds an verschiedenen Gränzpunkien mel-

deten. Proclamation und Instruction wurde mit den befann- ten 127 Stimmen angenommen. _Baselstadt, Zug und Neuenburg stimmten nichtz dies die Ursache, daß sich nun auch die auf 6 Stimmen reduzirten Sonderbunds - Gesandten der Abstimmung enthielten. Der zum eidgenössischen Repräsentanten für Freiburg gewählte Baselstädter Gesandte Merian legte diese Stelle nieder; für ihn wird ein waadtländer Staatsrath (Delarageaz) gewählt. | :

(SIEf Journ.) Eine Reihe verlesener Schreiben der Regierungen von Beru, Aargau, Waadt, Zürich, Solothurn 2c. verkünden allerlei Ge- rüchte von drohenden Truppenbewegungen in den Sonderbundsständen, in Folge dessen auf den Antrag des Vororts derselbe nebst dem Kriegsrath mit 12; St. beauftragt wird, alle Vorbereitun- gen zu einer eidgenössischen Bewaffnung zu treffen und e1- nen Theil des eidg. Generalstabs einzuberufen. Dann wurden ewählt; 41) zu einem Oberstlieutenant in den Artilleriestab Major Wur- Airibatao von Beru z 2) zu einem Major Hauptmann Funk von Nidau; 3) zu einem zweiten Major Hauptmann Grenzot und 4) zu einem Major in den Quartiermeisterstab Hauptmann R. Sinner von Beitiwyl. Am 21, Oktober soll die neue Instruction von Zug, in Form einer von ihm ab- gegebenen Erklärung behandelt, eine Kommission zu Vorschlägen für einen Chef und Kommandanten des einberufenen Generalstabs vorgenommen werden,

Die angenommene Procbamation lautet, wie folgt :

„Getreue, liebe Eidgenossen! Die Lage unseres sonst so glüdlichen Vaterlandes is ern und Besorgniß erregend. Es is} eine Spaltung unter den Eidgenossen eingetreten, welche für den Fortbestand des Friedens Ge= fahr droht. Cingedenk der ihr obliegenden Pflicht, die innere Sicherheit der Cidgenossenschaft zu wahren, und durchdrungen vom aufrichtigen Wunsche, dem Vaterlande den Frieden zu erhalten, findet sich die eidge- nössische Tagsaßung bewogen, ein offenes, wohlmeinendes, freund-eidgenössi- {hes Wort an Euch zu richten. Eine klare Vorschrift des Bundes - Ver- trags, der Art. VI, desselben, enthält die Bestimmung: „„Es sollen unter den einzelnen Kantonen keine dem allgemeinen Bund eder den Rechten an- derer Kantone nachtheilige Verbindungen geschlossen werden,“ Die Re- gierungen der hohen Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis haben nun aber ein besonderes Bündniß unter sih eingegangen, welches, sobald es zur Kenntniß der übrigen Stände gelangte, mit allem Grund vielfache und lebhafte Besorgnisse hervor- rufen mußte, Nach wiederholten reiflihen Berathungen in den Räthen der Kantone und im Schooße der Bundes - Versammlung hat sich die Tag- saßung dafür ausgesprochen, daß jenes Bündniß, welches Rechte und Pflich- ten, die durch den gemeinsamen Bund für alle Kantone gleichmäßig gere- gelt sind, zum Gegenstand ciner besonderen Verbindung macht und dadurch einzelnen Kantonen Verpflichtungen auferlegt, die unter Umständen nicht gleichzeitig mit denjenigen gegen den allgemeinen Bund ihre Erfüllung fin- den fönnen, dem flaren Buchstaben wie dem Sinn und Geist unseres Bun- des eutgegen sei. Eine Verbindung, welche die Kontingents - Truppen der dazu gehörigen Kantone unter die Leitung eines besonderen mit allgemeinen Vollmachten auszurüstenden Kriegsrat er Verfi der eidaendisifcben Bebörd g8rathes stellt und dadurch der Verfügung

er eidgenössischen Behörden entzieht, ist für die höchsten Interessen des Bundes gefährlich und die Rechte der eidgenössi itstände

j Mh E, genössischen Mitstände verlegend. Ein Bündniß, welhes nach den-eigenen Erklärungen einzelner der 7 erwähn- ten Stände auch gegen die Tagsaßung selbst und von ihr ausgehende Beschlüsse gerichtet is und gegen dieselben zum voraus bewaffneten Widerstand anordnet fann in und neben dem allgemeinen Bunde nicht fortbestehen, ohne die in-

Dur als aufgelöst erflärt.“ entschieden.

worden. Einen

rechtmäßigen Bundesgewalt ge preisgegeben werden soll, ir daß Zhr, getreue, liebe Eidgeno unvereinbaren Stellung beharren

Eurem bisherigen Verfahren gele

unangetastet bleiben. Wie sollte Behörde liegen können , Unrecht gerade gegen t zahl zu den ältesten Gliedern un Tagsaßung will keine Bedrückun

Darum, Eidgenossen! Bundesb1

ließt, bundesrechtlih nicht zulä

entgegen sind. Der

Freiheit und Unabhängigkeit nach

Entschließungen, wie sie Bundesp der Eidgenossenschaft und Eurer Brüder und Eidgenossen nur Ein Was wir wollen, ist Gesetlichkeit,

(Eidg. Ztg.) ( riidsichtlich einer Kolleftivnote nicht bestätigt, obgleih der V den Juhalt derselben hat ken

det gewesen sei, daß zwischen

Angelegenheiten stattgefunden selben lediglich die Ereignisse scheint es sih auch mit den vo Zusammenziügen an der öste verhalten. Truppen im Vorarlberg bis worden seien. Wahrscheinlich stärkungen der französischen T Genf nicht viel anders.

deutende und in den Augen shreiende) Summe ausmacht. genwärtig 20 Bataillone in 1! täglich im Durchschnitt (mit E zerfrauken kostet.

von der Stockung in Handel,

standes gedrungen wird. Nu! dem gegenüber mancher Kal Theil der Staats =(Cinnahme hörigen besilzt,

Kauton Aargau.

garten und Muri in Beschla

derselben thut noth.

Schnell w

Aargau beschlägt. und ver

Kantone erschüttern

Volk erlassen. „Liebe Mitbürger! Tagsazungsbeschluß vom

Durch

darauf durch ofene Auflehnung waffnetem Widerstand und durch tet. Hierdurch is für dic oberste

Achtung und Vollziehung zu ver

nere Sicherheit der Eidgenossenschaft in hohem Grade zu gefährden und den gemeinsamen Bund der Eidgenossen seiner Auflösung entgegenzuführen.

Ÿ Beschluß vom 20. Heumonat d. J. hat daher die Tagsazung jenes Bündniß „als mit dem ällgemeinen Bunde unverträglich und demgemäß Die Sa anr iat ged der durch den “e?

ver das ausschließliche Entscheidungsrecht ciugeräumt is, hat somit dae gu lel beid muß von allen eidgenössischen Ständen ge- achtet werden, \ouft würde Bundesrecht durch Bundes - Anarchie verdrängt. Dessenungeachtet hat dieser Beschluß der Tagsaßung von denjenigen Kanto- nen, gegen welche er gerichtet ist, noch keine Anerkennung gefunden. - Ja, es wurde in der Tagsazung selbst erklärt, daß jeder Vollziehung desselben bewaffneter Widerstand entgegengeseßt werde, und zu diesem Zwecke sind schon seit längerer Zeit außerordentliche militairische Rüstungen getroffen C solchen Zustand kann die Tagsaßung nicht dulden, wenn nicht alles Ansehen der Bundes - Behörde vernichtet, die Kraft der ebrohen und die Ehre der Eidgenossenschaft

sichten, welche unserem Beschlusse vom 20. Heumonat zu Grunde liegen, offen und getreu darstellen, wie es unter Eidgenossen und Bundesbrüdern ih ziemt. Nur Mißtrauen und unbegründete Besorgnisse können Euch in

von den Vätern ererbten Rechte und Freiheiten, für Eure künftige Stellung im eidgenössischen Bunde, für Euren Glauben, Eure Religion. Wir geben Euch nun aber die feierliche Versicherung, daß jede Absicht, diese Eure theuer- sten Güter zu gefährden, fern von uns ist. Sie sollen als Euer Heiligthum

diejenigen eidgenössischen Mitstände, die in ihrer Mehr-

von Kantonal - Souverainetäten, Bundes - Einrichtungen, keine Einheits - Regierung, keine Verleßung Eurer Rechte und Freiheiten, keine Gefährdung Eurer Religion. e.

mehr allen Kantonen gegen ungerechte Angriffe in guten Treuen denjenigen Schuß gewähren, den sie von eidgenössischen Mitständen anzusprechen be- rechtigt sind, den Bestimmung und Zweck des gemeinsamen Bundes fordern.

die, so weit sie nur solches enthält, was mit dem gemeinsamen Bund in Einklang steht, für Euch nicht nothwendig, so weit sie aber Anderes in si

derbündnisse hon dem Sinn und Geist der ältesten eidgenössishen Bünde bestehende Schuß für Eure Rechte, Verharret darum nicht länger in einer Stel- lung, welche die Grundlagen eines eidgenössischen Nechtszustaudes verleßt, die Eidgenossen in zwei feindselige Lager trennt und darum auch unsere

weggründe, welche uns zu unserem Beschlusse bestimmt haben, vernommen. Eidgenössishe Nepräsentanten, die wir, althergebrachter Sitte folgend, an Euch abordnen, werden Euch dieselben im Sinn gegenwärtiger Kundmachung noch näher zu Gemüthe führen. Gewähret ihnen freundeidgenössische Auf- nahme. Kommt mit Vertrauen ihren Eröffnungen entgegen. Erwäget wohl die schwere Verantwortlichkeit, die Jhr auf Euch ladet, wenn auf unzwei- deutige Bundes-Vorschriften gegründete Shlußnahmen und freundeidgenöfsische Mahnungen der obersten Bundes-Behörde fort und fort unbeachtet bleiben soll- ten, Die Folgen, die ein Verharren in solcher Stellung für Euch und für das gesammte Vaterland nach sich ziehen müßte, sind nicht zu berechnen. Von Euch hängt es nun noch ab, dieselben abzuwenden,

Sicherheit und Wahrung bundesrechiliczer Ordnung. i: et liebe Cidgenossen, zur Erreichung dieses durch beschworne Bundespslichten uns gemeinsam vorgesteckten Zieles bundesbrüderlich die Hand! halte und chüße unjer theures Vaterland ! : E Die Angabe mehrerer radifalen berner Blätter

Allgemein wird mitfolgende Petition beliebt, egun Lorfel Nehmen Sie alle Jhre guten Freunde für die

Bezirke Baden, Laufenberg und Rheinfelden in Anspruch. / werde ich Jhnen ohne Weiteres vergüten. Lassen sie aufmerken, was

von Aargau am leßten Sonntage folgende Proclamation

2049

können und wollen noch nicht annehmen, ssen, in solcher mit Euren Bundespflichten werdet, wenn wir Euch die wahren Ab-

itet haben. Jhr fürchtet Gefahr für Eure

es au in den Gesinnungen der Bundes- zu üben gegen Bundesgenossen, Unrecht

seres Bundes gehören! Die eidgenössische g von Bundesgenossen, keine Vernichtung feinen getvaltsamen Umsturz bestehender

Sie wird viel-

üder! tretet zurück aus einer Verbindung,

ssig is, Vergesset nicht, daß solche Son-

Bund gewährt Euch hinreichenden

außen gefährdet, Jhr habt nun die Be-

Fasset folche licht, wie sie der Friede und das Glü

eigenen Kantone fordern. Lasset uns «als em und dem gleichen Bunde angehören! is pflichtmäßige Handhabung derx inneren Bietet uns, getreue,

Gott er-

der euroväischen Großmächte hat sich erfassungsfreund bekanntlich sogar nen wollen. Pariser Blätter erklären

nunmehr auf das bestimmteste, daß die Nachricht durchaus ungegrün=

den Großmächten, namentlich zwischen

Frankreih und Oesterreich, eine Verständigung über die s{weizerischen

habe, und daß die Repräsentanten der=- abwarten würden. Und ganz eben jo n mehreren Blättern berichteten Truppen=- rreichischen und französischen Gränze zu

Wenigstens versichern Reisende, daß die österreichischen

jeßt auch nicht um ein Bein verstärkt ist es auch mit den angeblichen Ver= ruppen im Elsaß und in der Nähe von

Von der Aar, 20. Okt. (O. P. A. Z.) Der gegenwärtig bewaffnete Zustand (fauler Friede) sämmtlicher Kantone erfordert bei- nahe dieselben Auslagen, als der Krieg selbst. der Umstand, daß, so lange nicht die Tagsaßung die Execution gegen deu Sonderbund beschlossen hat und somit die Kantonêë-Truppen un- ter eidgenössisches Kommando und in eidgenössische Löhnung treten, die betreffende Kantonal-Kasse die Kosten trägt, was täglich eine be-

Dazu gesellt sih noch

der Schweizer „meineidige““ (himmel- So z. B, hat der Kanton Bern ge=- vobilem Zustand, wovon jedes einzelne inshluß der Spezialwaffen) 400 Schwei-

Das giebt demnach eine Tages-Ausgabe von 8000 Franken oder 5333 Fl. 20 Kr. rh., die sih wöchentlih auf 56,000 Schweizerfranfen summirt. Daraus erklärt sich, warum, abgesehen

Gewerb und sonstigem Geschäften, von

beiden Seiten her auf Entscheidung, auf endlihe Lösung dieses nicht nux die Gemüther, sondern auch die Geldbeutel beunruhigenden ZU=-

1 is aber Bern noch ein reicher Staat, ¡ton verhältnißmäßig nicht den fünsten und des Grundvermögens seiner Ange-

An solchen Orten wird natürlih der Ruf zum Auf=- bruch noch zehnfah lauter, als in Bern.

(O. P. A. Z.) Nachdem die Polizei

im Kanton Aargau fünf versiegelte Pakete mit Briefen vom Pro- « c C , A L fessor Schleuniger in Luzern an heine Freunde in den Bezirken Brem-

g genommen hat, folgenden Inhalts : Die rasche Bewegung

Auslagen ird etwas geschehen, was die radifalen wirren wird“ hat die Regierung

s an das

den mit bundesmäßiger Mehrheit gefaßten

20, Heumonat d, J. wurde das u A Fe tonen geschlossene Sonderbündniß als bundeswidrig und aufgelöst er lrt, Die s, diesem Beschlusse Folge zu leisten und in die pflichtige Stellung zur Eidgenossenschaft zurücßzukehren, blieb erfolglos, ja, es wurde

in Wort und That durch Beschlüsse zu be-

außerordentliche M geantwor=

Bundes-Behörde die ernste Nothwendigkeit

eingetreten, ihren Beschlußnahmen durch alle zum Ziel führenden Mittel

hafen, Auflösung aller gesehlichen Ord-

nung, Vernichtung der. rechtmäßigen Bundesgewalt,, Entfesselung ngebun- dener Partei - Leidenschaft, die den Bürgerkrieg in seiner -verderb Gestalt zur Folge haben mußte und das Zerrissene, entehrte Vaterland s{uy- los allen Angriffen von außen preisgäbe, wäre die unvermeidliche Frucht einer längeren Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes. Der Friede, den wir alle wünschen, is nur möglih durch Wiederherstellung der von einer mißleiteten Minderheit gestörten geseßlichen Ordnung im Vaterlande, Diesen Frieden zu erringen, die Auflösung des widerstrebenden Sonderbundes nöthigenfalls durh Waffengewalt anzuordnen, wenn die noch möglihen Mittel der Güte nicht zum Ziele führen sollten, is Aufgabe der sich morgen, am 18ten d. M,, wieder versammelnden eidgenössishen Tagsaßung. Zu diesem und keinem anderen Zwecke werden auch die aargauischen Wehrmänner, wenn es noth- wendig werden sollte, unter die Waffen gerufen werden. Es is die böswil- ligste Verleumdung, ín der unheilvollen Absicht, Unruhe zu pflanzen und die bürgertreue Gesinnung der shweizerishen Bevölkerung zu verbannen und zu untergraben, wenn an manchen Orten ausgestreut wird, als gehe man dá- mit um, die Sonderbundstäude in ihrem religiösen Glauben, in ihrer ‘Frei- heit und Kantonal-Selbstständigkeit irgend zu beeinträchtigen oder gar tine Bundes-Umwälzung zu Stande zu bringen. Auch in unserem Kanton hat noch in diesen legten Tagen durch argen Mißbrauch des Petitionsrechtes abermals von Luzern aus versucht werden sollen, unsere Mitbürger in den fatholischen Bezirken von der willigen Befolgung eines eidgenössischen Dienst- Aufgebots abwendig zu machen und den Keim zum Ungehorsam gegen die gesezliche Bundes-Behörde in die Gemüther zu legen. Der Versuch ist an der Wachsamkeit unserer Beamten gescheitert, Hütet Euch aber, solchen Ein- flüsterungen, die den Tag scheuen und auf Lug und Trug beruhen, irgend Gehör zu geben. Sie können nur Schande und Verderben über Euch und das Gesammt-Vaterland bringen, und unerbittliche Strenge würde die Volks- verführer sofort ereilen. Eure Regierung wacht mit und für Euch, seid des- sen versichert; sie hat Alles vorbereitet, um jedem Ereigniß sofort und nach- drüklih begegnen zu können. Der Ernst der nahen Entscheidung fordert von jedem guten Bürger, daß er durch hingebende Treue und Gehorsam, durch unerschütterliche Festigkeit auf geseglicher Bahn die Anstrengungen der Behörden na Kräften unterstüße. Wir erwarten von Euch, liebe Mit- bürger aller Landestheile, mit voller Zuversicht, daß auch Zhr Eure Pflicht als Bürger und Wehrmänner gegen den Kanton und die Eidgenossenschaft unverrückt im Auge behalten und auf den Ruf der Obrigkeit jeden Augen- blick Euren Miteidgenossen zur Seite dafür einstehen werdet, daß die dro- hende Gefahr bald überwunden ‘und ein dauerhafter Friede unter entzweiten Bundesbrüdern wiederhergestellt werde.““ Gegeben in Aarau, den 17. Ofk- tober 1847. (Folgen die Unterschriften.) : 4 |

Der Träger der obenerwähnten Bittschriften wurde in Brem- garten verhaftet. Auf die Kunde der Arretirung des Bittschristsbo- ten wurde eine zweite Auflage von Luzern in die fvtholischen Bezirke zur Unterzeichnung gefördert, und es scheint, daß im fatholifd en Aar- gau eine ziemlihe Aufregung hersht, die der Regierung edenten macht.

Kauton St. Galleu. (Frankf. J.) Jn Folge einge- gangener Berichte aus dem Seebezirk, laut welchen der Kanton Schwyz Truppen an die Gränzen des Kantons verlegt hätte, hat der Kleine Rath von St. Gallen beschlossen, zwei Bataillone Jufanterie und eine Compagnie Kavallerie aufbieten und nah Rappersweil marschiren zu lassen. Die Brigade wixd unter das Kommando des Oberst Ruesch

gestellt,

Kanton Luzern. (Kath. Z.) Auf den 19, Oktober waren inLt- zern 3 Bataillone des Bundes-Auszugs einberufen. Sie sind in roßer Veberzähligkeit eingetroffen. Das auf den 18ten einberufene entlebucher Bataillon zählte bei seinem Ausmarsche mehr als 1100 Maun nur an Jufanterie-Compagnicenz von ungefähr gleicher Stärke werden die am 20, Oktober aucmarschirenden drei Bataillone von Willisau, Sur- see und Hochdorf sein. Mit Jauchzen und unbeschreiblihem Jubel zogen die Truppen ein, und Freude \trahlt auf allen Gesichtern. Es ist ein \höner, kräftiger Menschenschlag. Die Hißkircher brachten ein weißes Fähnchen mit der Juschrist : „Sieg oder Tod !“ Mit feier- lichem Ernste \chwuren guf dem Plave vor dem Schweizerhof die Enilebucher den Eid der Treue und des Gehorsams, vernahmen das fräftige Manneswort des Generals von Sonnenberg, erhoben darauf ein einstimmiges donnerndes Lebehoch und zogen jubelnd in ihr Standquartier. Am 20sten wird die feierliche Beeidigung der am l9ten eingetroffenen drei Auszüger - Bataillone vorgenommen. Der General von Sonnenberg ist wie verjüngt beim Anblicke der Friege- rischen Begeisterung, welche er überall wahrnimmt. Jm Kanton Schwyz stehen die zwei Auszüger-Bataillone und die Cadres der ersten Landwehr auf den Beineu. Berge und Thäler wiederhallen von ihrem Jubelgeschrei.

Kanton Freiburg. Am 12. Oktober fand eine Wallfahrt aus 12 Pfarrgemeinden nah Bulle statt, die Zahl dex Pilger soll 7000 betragen haben. Der Bischof Marilley_ hielt die Predigt, welche zum muthigen Ausharren für die gute Sache ermahnte und nachzuweisen suchte, daß es sih allerdings um Religionsgefahr handle.

Konstanz, 16. Oft. (Tagesher.)_ Nah Privat-Nachrichten aus Genf sammeln sih an der dortigen Schweizergränze französische Truppen, wovon bereits mehrere neue Abtheilungen in Aix und Bernet eingerüdckt sein sollen, so daß man in Genf anfange, Besorg nissen Raum zu geben. Aus Vorsorge und zum Schuße des Kan- tons habe demnach die Regierung in Genf die Anordnung getroffen, einen Theil der Milizen in der Stadt zu versammeln und den ande= ren Theil auf das Piket an die französische Gränze zu stellen. _So eben erhält man hier auch die Nachricht, daß den österreichischen Truppen im Vorarlberg die Weisung zugekommen sei, sich an der shweizerishen Gränze aufzustellen, und daß das Kommando in Bre= genz nah Bludenz und Feldkirch Befehl erlassen habe, die dortigen Feld - Batterieen in Bereitschaft zu halten, um bei jeder gegebenen Ordre sogleich zu den betreffenden Truppen - Abtheilungen an der Schweizergränze stoßen zu können.

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Florenz, 12. Oktober, (Oesterr. Beob.) Die hiesige Gazzetta enthält in ihrem heutigen Blatte nachstehendes Motu=- proprio Sr. K. Hoheit des Großherzogs von Toscana: _ j “Wir Leopold 11, von Gottes Gnaden, Kaiserl, Prinz von Oesterreich, Königl, Prinz von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von Oesterreich, Groß- Herzog von Toscana, Herzog von Lucca 2c. Während Wir durch Unser Motuvroprio vom heutigen Tage den Staatsrath, Nitter - Großkreuz Mar- chese Pier Francesco Rinuccini zu Unserem außerordentlichen Commissair ernannt haben, um, in Gemäßheit der zwischen Uns und Sr. Könt l. Ho heit Karl Ludwig, Infanten von Spanien, ehemaligem souverainen Veraose von Lucca, abgeschlossenen Conventionen, förmlichen Besiß of Mg Staate zu nehmen, und von dem Wunsche beseelt, daß die gen ich Unte ministration dieses neuen Theiles Unseres Großherzogthumes Lowen Ge- rer Regiexung unterworfen werde, ohne daß der Gang de E TIE äfte in allen Dienstzweigen in irgend einer Weije part Bib eia und irgend ein öffentliches oder Privat - Interesse E leide, haben Wir beschlossen, Nahfolgendes d ben Gebiet unmittelbar in

„Únsere Regierung soll auf dem lucchesi)che d der ats- a

P Ls z (mi ium un Wirksamkeit treten. Demgemaß haben das Miner 1 Eb

Rath, die in Lucca ihren Sip haben und gegen z N ci be V teien einzustellen, E R ae e G g ; S 1 M

Raths-Stellen verbundenen Eh 1 C Pangeeunb

i vorbehalten bleiben. ; 4 Besiveiie ‘eden Staais - Beamten und Orig gitributen und Ge-

j ¡iben im Amte mit ihren gege"! annt worden wären jeder Klasse rbclben Weise, als ob fie nts