1847 / 299 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

j E E S mit allen der öffentlichen Gewalt zu es nöthig, daß Mas NedleSchuge der Privatehre gegen! Jenisne Gebote stehenden d “ur Abwendung v0 Gefahren für Sicherheit und 0 Verunglimpsung Uk fam sei, Der Antrag lautet nun : Sia fentliche Orenuna 5 dajestät möchten geruhen: 1) mit den Regier! ge!

„Se. Königli Ma) aten gleichzeitige und gleichmäßige Schubmaß- sämmtlicher 2 y g zu vereinbaren, insbesondere durch die regeln gegen N bung i s festzuseßen, welche Beschränkungen der Vereins-Zollge/e68. Vegünstigungen der Einfuhr von Getraide, Hülsen- Ausfuhr und eh Kartoffeln, Brod und Reis im Verhältnisse zu dem früchten, Mo etraidepreise in allen Vereins - Staaten fünftig eintreten sol- E a bestehenden Verwaltungs-Normen über den Getraidehandel im art Ms “s die wichtigeren Schrannen-Ordnungen einer Nevision und sach-

C un E h Juen Verbesserung zu unterstellen, um der Ueberhandnahme des Getraide- n x E A

d fi irch hausirende Mittelépersonen entgegenzuwirken, und dem B edr die ‘möglichste Aufmunterung und Erleichterung angedei- hen zu lassenz 3) in Nothfällen verfügbare Getraidevorräthe n den L änden des Staates und der Gemeinden durch ein für angeme}jene Materialreser- ven vorsorgendes Erhebungs- und Verwerthungs)vstem der GGetraide-Einnah- men des Staates und durch zweckmäßige, in der erforderlichen Zahl einzu- richtende, öffentliche Getraide - Magazine zu sichern; 4) in die fünftige all- gemeine Strafgeseßgebung Bestimmungen aufnehmen zu lassen, nach welchen die Uebertretungen der Verwaltungsvorschriften über Getraidehandel, insbe- sondere alle wucherlichen Umtriebe, die in Scheinlieferungs - Berträge einge- fleideten Wetten, dann die durch s{chwindelhafte Speculationen herbeigeführ- ten muthwilligen Bankerotte, neben civilrehtlicher Wirkungslosigkeit solche Wettgeschichten einer nachdrücklihen Ahndung unterworfen werden fönnen; 5) dagegen dem rechtlichen Handelsverkehr hinreichenden Schuß gegen öf- fentliche Verdächtigung, Aufreizung und Privat - Gewaltthätigkeit zu ge- währen.

Königreich Württemberg. (Rh. Beob.) Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich, Neffe und Eidam des Königs, ist für den in Ruhestand verseßten General = Lieutenant von Bismark zum definitiven Kommandanten der Reiterei, welche Stelle derselbe {hon seit mehreren Jahren provisorisch bekleidete, ernannt worden, Wer den Grafen Bismark als außerordentlichen Gesandten in Baden er- seßen wird, is noch nicht bekannt, eben so wenig, ob er bei der nächsten Stände - Versammlung an den Verhandlungen der ersten Kammer, deren lebenslängliches Mitglied er ijt, theilnehmen wird.

Der Fürst Konstantin von Waldburg- Zeil Trauchburg hat das Großfreuz des Kronen-Ordens erhalten und damit, wie man von einigen Seiten hört, die Anwartschaft auf das Präsidium der Ersten Kammer, deren seitheriger Präsident, der Fürst von Hohenlohe-Lan- genburg, diese Stelle wegen hon läugerer Zeit andauernder Kränk= lichkeit niederlegen wolle.

___ Kurfürstenthum Hessen. Der Landgraf Wilhelm von

Hessen ist am 22. Oftober von Kassel nach Kopenhagen abgercift. Oesterreichische Monarchie.

_ Wien, 23. Oft. (A. Z.) Der erstgebornee Sohn Sr. Kaiserl,

Hoheit des Erzherzogs Franz Karl, Erzherzog Franz Joseph, wurde

2062

Pässe von Seiten des Kaiserlichen Zoll - Amtes in Trzebinía auf Grundlage eines Erlasses des Kaiserlichen Hofcommissairs, Grafen von Deym, vom 15teu l. M. aufhört. An die Stelle dieser Paßvisen, welche bisher dur das gedachte Zollamt bewirkt wurden und bis zum er- wähnten Termine noch fort ertheilt werden, treten vom 1. November l. J. die sogenannten Passirscheine, welche nebst der Paßvisa den Par-= teien von der Polizei-Direction gratis hinausgegeben werden. Jeder Bewohner von Krakau und dessen Gebiet und jeder Fremde, der si von hier oder aus dem Gebiete mittelst der Eisenbahn über die Gränze zu begeben beabsichtigt, is daher gehalten, vor seiner Abreise aus seinem Auf= enthaltsorte sih nebst der Paßvisa bei der Polizei-Direction auch ei- nen Passirschein zu erwirken, den er bei seiner Ankunft in Trzebinia dem hierzu aufgestellten Beamten abzugeben hat. Jndem Reisende dieser Kategorie vom 1. November |. J. an nuiht mehr gehalten sind, ihre Pässe in Trzebinia vorzuzeigen und dort zur amtlichen Visa vor= zulegen, wird die Aufmerksamkeit des Reise-Publikums auf den Um- stand gelenkt, daß jeder Passagier, der in Trzebinia keinen Passir= schein vorzuweisen vermag, unnachsichtlich zurückgewiesen wird, wenn er auch einen legalen Paß besißen sollte. Hiesige Insassen und Fremde, die nur in das Gebiet von Krakau, aber über Trzebinia hinaus mit der Eisenbahn reisen, bedürfen außer eines Passirscheines keines weite- ren Ausweises, i

Rußland und Polen.

S St. Petersburg, 21. Okt. Jn Moskau, wo, wie schon gestern erwähnt, am 30. September der erste Cholera-Anfall vorkam, sind von diesem Tage ab bis zum 7, Oktober 15 Personen und zwar 11 Mänuer und 4 Frauen erkrankt. Die Erkrankten gehören meistens den niederen Ständen an. Mehrcre derselben litten {hon vorher ziemlich lange an leihten Diarrhöen oder WWechselficber; diese Zufälle gingen in Cholera über und zwar in Folge des Genusses roher Früchte oder anderer {wer verdaulicher Nahrungsmittel oder nach einem langwährenden Aufenthalte in der frischen Luft bei kalter und feuchter Witterung. Von den 15 Personen starben 9. KLänger als eine Woche vorher, ehe die Epidemie in Moskau ausbrach, war ein Cholerafall in der Stadt Serpuchosf, Gouvernement Moskau, vorge- fommen, indem am 22. September in einem dortigen Gasthause ein aus Woronesch kommender Reisende erkrankte und bald starb, Dieser Fall blieb jedo vereinzelt und hatte weder für die Stadt noch für der Umgegend weitere Folgen. Nach den dem Ministerium des Jnnern vorliegenden Berichten hat sich außer in der Stadt Moskau selbst im gleihnamigen Gouvernement die Epidemie bis jeßt noch nicht gezeigt.

Ene d Paris, 23. Okt, Man glaubt, daß Prinz Joinville sih mit dem Geschwader, welhes am 17ten die hyerischen Juseln verließ, uach Civitavecchia begeben werde. : Das Journal des Débats zeigt an, daß der Baron von Billing, Gesandter des Köuigs der Franzosen beim deutschen Bunde,

als Oberst in der Kaiserlichen Armee cingelhcilt, und zwar in dem den Namen Sr. Majestät des Kaisers führenden Husaren - Regi- ment Nx. 1. : Die Besserung in dem Besinden des Erzherzogs Albrecht \chrei= tet rasch forwärts, und erx wird sich bald wieder seiner gewohnten Thätigkeit widmen können. i;

Pesth, 21. Oft. (Od. Ztg.) Die Wahl Szentfiralgs und Kossuth?s hat eine ungemeine Aufregung hervorgebracht, doch betrach- tet man den Sieg des Leßteren über Balla, den fonservativen Kan- didaten mit 2948 Stimmen gegen 1314 eher als ermuthigend sür die konservative Partei, insofern Pesth das Oppositions-Komitat par excellence ist und die fonservativen Parteigänger gleich beim ersten

Auftreten eine numerische Stärke zusammbrachten, welche das Drittel |

der Gesammtstimmen weit überwog. Kaum war die Votisation beendet, so begaben sich die Stände sammt den gewählten Deputirten in den Saal, und wurden Lebtere als Komitats - Deputirte für den fommen=- den Landtag beeidet, nach der bekannten Schwurfomel, welche noch immer das Nichtaccept von Regierungs-Aemtern enthält. Die Wahl für beide städtische Deputirte is nun endlich doch erfolgt, und zwar schneller, als nah den Präcedentien zu erwarten stand. Das Ergeb= niß war, daß mit den hinzugetretenen Stimmen der Wahlmänner aus der Bürgerschaft Herr Magistrats-Rath Franz Koller mit 115 ge

gen 25 Stimmen aus der Wahlurne hervorging, Für die zweite Deputirtenstelle Stephan Karolyi.

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_ Krafau, 25. Oft. Die Kaiserliche Polizei - Direction macht befannt, daß, vom 1, November l. J. angesaugen, das Visiren der

gestern von Sr. Majestät in St. Cloud in einer Privat - Audienz empfangen worden.

Nach Mittheilungen des Constitutionnel aus Bern wäre die Unschlüssigkeit des französischen Gesandten , Bois-le-Comte, dadurch bedingt, daß Herr Guizot noch immer hoffe, Lord Palmerston für die Ansichten Desterreichs und Frankreichs zu gewinuen, indem er neue Schritte zu dem Ende bei ihm gethan habe.

Die Börse war heute völlig null, Es hieß, aus London sei von gestern eine %{yroz. niedrigere Notirung der Consols eingetroffen. Das römische Anlehen stieg -um 5 pCt., auf 993.

Großbritanien und Irland. London, 22. Oft. Die Minister versammelten sich gestern

wiederum zu einer mehrstündigen Kabinetsberathung. Jn der Handels- und Geldkrisis zeigt sich noch keine Aenderung. Ju Liverpool haben mehrere Fallissements stattgefunden, auch sind die Ünion-Bauk in Newcastle upon Tyne und die Privat-Bauk der Her- ren Scholes und Seddon in Manchester genöthigt gewesen, ihre Zah- lungen einzustellen, Ein sehr bedeutendes Haus in Liverpool, Little dale und Comp. (dessen Geschäft vorzugsweise darin besteht, Vor üsse auf Jmporten, besonders auf Baumwolle und Zucker, zu ge= ben), is nux durch die Unterstüßung der Bank vou Englaud dem Fallissement entgangen. Um das große Unheil zu verhüten, welches der Sturz dieses Hauses uach sich gezogen hätte, gab die Bank von Englaud dem Gesuche um ein Darlehn Gehör, fonnte aber feine Banknoten oder Metallgeld vorschießen, sondern entschloß sich zu ei- nem Anlehn in Stocks, Es wurden dem liverpooler Hause für

300,000 Pfd. St. Consols überliefert, unter der Bedingung der Rüd=- zahlung innerhalb dreier Monate und mit dem Einverständniß, die dem Hause verpfändeten Waaren nicht ungehöriger Weise dem Markte zu entziehen. Von den dargeliehenen 3 0,000 Pfd. Consols sind sogleich 100,000 Pfd. in Banknoten umgeseßt, der Rest ift auf Lieferung verkauft worden, - - Die auderen Zahlungs-Einstellungen in Liverpool betreffen die Herren Berr9-Young u. Co. und die Herren Livingston u. Co.z die Passiva sind indeß nur unbedeutend. Für die Wechsel eines anderen liverpooler Hauses Barton, Jrlam und Higginson, welche heute fällig waren, hat si bei den hiefigen Agenten der Royal= Bank, Robarts u. Co., keine Deckung gefunden, und man vermuthet, das Haus, bedeutende Zuckcr --Jmporteurs, werde seine Zahlungen einstellen. Die Royal-Bank hat noch kein Arrangement getroffen, ihre Zahlungen wieder auszunehmen, indeß herrscht allgemein eine gute Stimmung für die Bank. Was die beiden anderen Banken be= trifft, welche ihre Zahlungen eingestellt haben, so ist die Union-Bauk in Newcastle eine seit 1836 bestehende Privat-Actienbank zur Noten- Emission von 81,130 Pfd. ermächtigt und hat sieben Zweig- Institute. Jhre im Umlauf befindlichen Noten betragen nur 75,000 Pfd. , und da ihre Actionaire wohlhabende Leute sind, überdies auf ihre 10 Pfd. - Actien erst die Hälfte eingezahlt ist, \o können Verluf‘e nicht gut stattfinden. Die Bauk von Scholes in Manchester, deren Passiva auf 20 30,000 Pfd. angegeben werden, besteht seit 1790. Sie wird ihre Geschäfte liquidiren, hofft jedo voll bezahlen zu können.

Die Morning Chronicle erklärt es, im Gegensaß zu dem gestrigen Artikel der Times, für die Pflicht der Regierung, durch Geheimenraths Befehl die Wirksamkeit der Peelshen Bank = Akte zu suspendiren und der Bank eine größere Noten-Ausgabe zu gestatten. Denn die „Armuth des Landes“, von der die Times gestern ge- sprocheu, sei cben keine wirkliche, sondern nur eine fünstlih erzeugte, indem man eben dem Kredit des Landes durch das Baukgescß un= natürliche Fesseln angelegt. Daher sci das Heilmittel ganz nahe : man solle der Bank eine Mehr=- Emission von 2 Millionen Pfund in Noten gestatten.

Man erfährt jeßt, daß die verschiedenen Banken zu Liverpool am vorigen Sonnabend für mehr als 400,000 Pfd. St. Schahÿ- scheine und andere Staatspapiere, welche ihre Reserve bildeten, gegen baar verkaufen ließen, um zur Leistung der ihnen abzuverlangenden BaarZahlungen gerüstet zu sein.

UtederlqanDde

Nus dent Haag, 23. Okt. (K. Z) Die Antrittsrede, welche der neue Präsident der zweiten Kammer der General-Staaten, Herr Boreel vau Hogelauden, gehalten, beweist, daß er feinen frü heren liberalen Grundsäßen treu geblieben is, Er hat sich lediglich bei der Nevision der Verfassung, als der wichtigsten, alle übrigen be- dingenden Frage gehalten und den Wunsch einer ausgedehnteren Entwickelung der verfassungsmäßigen Einrichtungen Niederlands aufs wärmste ausgedrückt, Auch die Zusammenseßung der Adreß-Kommis= sion läßt vermuthen, daß die Antwork auf die Thron-Rede auf durch greifende Maßregeln antragen werde, damit das Werk der Revision ein vollfkommenes sei, Es wurden bereits in der zweiten Sipung der Kammer das Armengeseß und die Entwürfe des zweiten und dritten Buches des Strafgesezbuches vorgelegt.

Es sind der zweiten Kammer in threr vorgestrigen Sihung die

Gesetz-Etwürfe für das Straf-Geseßbuch vorgelegt worden, Swe)

Fürstenthum Neuenburg. Seit einigen Tagen be- richtet der Constitutionnel Ne O ae tS oon 19, DIToDer verweilt der Gesandte Sr. Majestät des Königs von Preußen bei der schweizer Eidgenossenschaft, Herr von Sydow, in unserer Mitte.

Der Constitutionnel Neuchatelois sagt: „Die radikalen Blätter versichern, die Regierung von Neuenburg habe in Folge der Sendung des Herrn Stockmar und seiner „Forderungen Maßregeln in Betreff der Waffen - Transporte getroffen. Diese Thatsache is} falsch. Die Regierung hat seit der Ankunft des Herrn Stockmaa niht eine einzige neue Maßregel getroffen; sie waren alle \chon beshlossen undausgeführt, als derselbe in Neuenburg anlangte.“

Kauton Bern. (O. P. A. Z) So eben (23, Oktober) trifft Nachricht aus Luzern über den C mpfang der eidgenüssi-= hen Repräsentanten ein Sie werden mit Ehren empfangen, erhalten zwei Schildwachen, dürfen aber weder mit dem Kleineu, noch Großen Rathe kummuniziren, werden vielmehr behufs ihrer Aufträge an deu luzerner Tagsaßungs - Gesandten Meyer in Bern gewiesen, welcher dermalen der einzige legitime Repräsentant des Kantons Lu di ae

wärmender sein, als die Oper auch das äußere Maß in ungewöhnlicher Weise überschreitet, cin Uebelstand, dem leider nicht zu begegnen sein dürfte, ohne in die Organisation des Textbuches und der Musif störend einzugrei- fen, Dennoch fand das Werk, wie bereits angedeutet, eine unter diesen obwaltenden Umständen ehrenvolle Aufnahme. Das Publikum erkannte die künstlerischen Bestrebungen des Komponisten bereitwilligst an und verfolgte die Vorstellung, troy ihrer über die übliche Zeitdauer weit hinausgehenden Me, dl zum Schluß mit hingebender Theilnahme, en Text zum „Nienzi“/ betreffend, so ist er nah Bulwer s gleich- Engen Roman vom Komponisten selbst (abstrahirt man von der zu brei- stellt M sür musikalisch - dramatische Zwecke sehr wirksam zusammenge- falischen "nende übrigens noch wirksamer sein, wenn mehr Anlaß zu musi- schaftlichen gensäyen darin enthalten wäre, und die fast durchweg leiden- ub ran lotliäieta Cha als es der Fall is, mit anderen von ruhigen kritischen Adil harakter abwech selten, Wir lassen diesen allgemeinen so gleichzeitig Gel L scenishen Auszug des Textbuches folgen, um } t egenheit zu gewinnen, einige die vorzüglicheren Musikstücke speziell treffenden Bemerkungen einzustreuen Erster Aft: Entführung Jrene's (der S Nobili, Befreiung durch ihren Geliebten e Sohn). Rienzi's Auftreten gegen die N

Tribun, Nächst der Ouvertüre, eine i ifstü 1 m edlen tiesgedachten Musiksti i er 0 Interest Mid e ee Ariftreid arg : ( 1e Zntroducti á i L NACA Dalina, A Deo durch äußerst lebendige, echt

as A VYe ester- i i: Motiv ist hier glücklich benußt und auf E h austretende De

Opern-Ensemblestücken verarbeitet, Auch der Chor ni Mozart schen À Aa erardvellet, } or 2 / langtönenden Hülferufe Zrene's bilden einen sehr whtomen Geek uh die Rienzi's Auftreten markirt sich in der Musik auf imponirende e, auA

Schwester Rienzi's) durch die Adriano (Colonna's, eines Nobili obili, seine Erhebung zum Volks-

der Chor der zum Kampfe auffordernden Nobili i ele) gus Wirkung. Das gonf Musifstück gehört erben g V L E Oper, Die nächste Nummer, ein Terzett zwischen Rienzi, Mblians 4 ib Jrene zeichnet sich ebenfalls durch echt dramatische Auffassung aus; sowohl inde! trefflich deflamirten Necitative, als auch besonders in dem Schluß-Allegro fin- den sich wahrhaft gene Momente. Leßteres ist ein im Rhythmus fräfti gehaltenes Musifstück, worin die drei Genanuten in begeisterter Stimmung der ersehnten ¡Freiheit entgegenjauchzen. Nr. 3, Duett zwischen Adriano und Jrene, ist gleichfalls ein gelungenes Musifstück voll leidenschaftlicher Gluth. Einen guten Effeft macht hier die Stelle, wo sich die kriegerischen Klänge der zum Streite vorüberziehenden Nobili vernehmen lassen. Reich an musikalischen und theatralishen Wirkungen ist das Finale, Das Volk in der freudigsten Aufregung aus allen Straßen und Häusern hervorbre- chend, bcgrüßt den anbrecenden Tag, der ihm die Freiheit bringen soll, in einem freudigen Chor, (

ie vorigen Scenen spielten Nachts.) Orgeltöne erflingen aus der im vollsten Morgenroth erglühenden State Genz

fich ein feierliher Gesang anschließt, Das Volk sinkt auf die Kniee, Die

bis jeßt geschlossenen Pforten des Lateran springen auf. Man sicht die Kirche erfüllt von Priestern und Mönchen aller Orden, Rienzi erscheint. Bei seinem Anblick erhebt sih das Volk, jauchzt ihm in einem Chore enthu- siastish entgegen und schwört dem erwählten Tribun : „Roma fortan vor Niedrigkeit Und Tyrannei zu bewahren.“ Der Aft - Schluß selbst gestaltet sich scenisch und musikalisch höchst glanzvoll, Zweiter Akt: Verschwörung der Nobili gegen Rienzi z; ihr Versuch, ihn bei einem Feste zu erdolhen, mißlingt. Rienzi schenkt ihnen großmü- thig das nah dem Geseßze verwirkte Leben. Ein Gesang der Friedens-

boten eröffnet, nah vorhergezangener Justrumental - Einleitung, den zweiten Aft. Die Nummer bildet dur ruhige Haltung einen angenehmen (Hegen- say zu den Eindrücken des ersten Aktes. Dagegen ist Nr, ‘6, Terzett, der darin vorgehenden Handlung entsprechend , wieder durchaus leidenschaftlich aufgefaßt. Jm Finale ist besonders die melodramatische Scene von cha- E Wirkung , die Ballet - Musik aber von geringem melodischen Juteresse.

Dritter Akt: Empörung der Nobili., Rienzi besiegt sie. Colonna, Adriano's Vater , fällt in der Schlacht, Das Finale dürfte in diesem Akt das bedeutendste Musifstük sein. Ein kriegerischer Marsch, bei dessen Klängen alle waffenfähigen Bürger Nom's kampfgerüstet ausziehen, eröffnet es, Die Schlacht-Hymne, ein sehr originelles Stück (zu welcher die Worte aus Bulwer's Roman entlehnt sind ) wird von den Männern angestimmt, Die Frauen heben ein ausdrucksvolles Gebet an, wobei von Zeit zu Zeit der Schlachtlärm und jene Hymne in der Ferne hörbar werden , bis diese endlih nah und nah wieder näher ertönt und sich am Schlusse des Aktes in einen Triumph- und Sieges-Gesang verwandelt, M

Vierter Akt: Vershwörung des Volkes ‘gegen den verdächtigten Rienzi, angefacht durch Adriano aus Rache wegen seines in der Schlacht durch Rienzi's Hand gefallenen Vaters, Der Tribun wird durch die Kirche in den Bann gethan. Dieser Aft. is vielleicht der gelungenste des Wer- fes und reich an theatralish und musikalisch « dramatisch ergreifenden Mo- menten, - Einen solchen bietet z. B, das Finale in der Scene, wo Rienzi die Kirche be reten will. Statt eines „Fe Deum“ töônt ihm aus dem Lateran der höchst originell a.fgefaßte düstere Gesang der Mönche : eiilgede R »„Vae, vac tibi ia Port l Pri

gegen. aimondo, der päpstliche Legat, erscheint am Portal von F1l€- stern und Mönchen iden A ihm den Eintritt und wirst den Bann- strahl auf ihn. Alles a mit den Worten i“

¿ „Fliehet ihn! Er is verflucht .

aus einander, Die Kirchthür schließt sich Mae an ihr angeheftet erblit man die Bannbulle, Rienzi bleibt in Betäubun versunken mit Jrene zu- rück, Jener düstere Gesang der Mönche erschallt von neyem im Junern der Kirche und verhallt, während der Vorhang fällt.

Fünfter Akt: Rienzi im Gebete, Biese Nummer bildet, nach der

in foriwährender Aufregung verharrenden Handlung und Musik der beiden vorhergehenden Akte, wieder einen sehr angenehmen Licht - und Ruhepunkt für das Gemüth des Zuhörers. Nr. 14 bringt dann noch ein leidenschast- liches Duett zivischen Rienzi und Jrene, Nr. 15 ein anderes zwischen Jrene und Adriano, Das wahrhaft tragische Ende des musikalischen Drama's wird durch den Tod Nienzi's, Jrene's und Adriano's herbeigeführt: das Kapitol, durch das wüthende Volk in Brand gesteckt, begräbt alle drei unter seinen Trümmern.

Die Ausführung unter des Komponisten eigenen Leitung, war in jeder Hinsicht vortrefflich zu nennen. Sowohl die Sänger als das Orchester lösten die übermäßig anstrengende Aufgabe zur Zufriedenheit. Herr Pfi- ]ster führte die umfassende und äußerst schwierige Partie des Rienzi mit bewunderungswürdiger Ausdauer durch und verdient die un zu Theil gewordene Anerkennung für seine Leistung im vollen Maße. Auch die Damen Köster und Tuczek als Adriano und Jrene, so wie Herr Bötticher als Colonna und die Vertreter der kleineren Nollen, lei- steten Vorzügliches. Die Hauptdarsteller und der Komponist wurden geru- fen. Die Ausstattung des Werkes durch Decorationen, Kostüme u. |. w. war eine glänzende; nur in einem etwas stark genußten Vorhange wurde etwas Oekonomie sichtbar.

2,

Neuer Planet.

Der verdienstvolle Herr Hind, der Entdecker der Jris, hat am 18, Ok- tober auf der Sternwarte des Herrn Bishop in London einen neuen Pla- neten entdeckt, den er als solchen erkannte, weil der Stern auf der vortrefs- lichen Karte von Herrn Prof. Knorre in Nicolajew (Akadem. Sternkarte ora LV) nicht verzeichnet war und außerdem die Gegend des Himmels, ihm aus eigenen Nachsuchungen gengu bekannt, an dieser Sielle früher kei- nen Stern gezeigt hatte. Er war seiner Entdeckung so sicher, daß er schon nach vierstündiger Beobachtung sie bekannt machte,

Die Auffindung. des Planeten (eines Sternes Iten Gr.) is gerade in diesen Tagen etwas schwierig, weil man die Planetennatur nur erst aus der Bewegung während einiger Stunden mit einiger Sicherheit erkennen knn, da der e am 25, Oktober sih nur etwa täglich eine Minute bewegte. Mit Hülfe der Karte von Herrn Prof. Knorre wird man indessen ihn her- ausfinden fönnen, so wie er hier am 24, Oftober Herrn Dr. (Halle schr bald in die Augen fiel, wenn man von dem Orte der hiesigen Meridian- Beobachtung Okt. 25. 76" 2‘ gerade Ausfst, und 13° 56' nördliche Abwei- chung ausgeht und eine tägliche rücfläufige Bewegung von 1 bis 2 Minu- ten in den nächsten Tagen, so wie eine Abnahme der Abweichung von täg- lih 1 Minute, annimmt,

27, Olftober, Endcke.

Der greise Dufour ist gestern hier angelangt. Er hat erflärt, er werde diesem leßten Dienst, den er der Eidgenossenschaft leisten fann, scine ganze Krast widmen uud nach erfämpstem Grieden gern seine Augen ließen. O chsenbein bleibt Präsident des eidgenös|t- schen Kriegsraths; €r, Dufour uud Frei-Herose bilden demnach das Triumvirat bei der allfälligen Execution. f

Morgen findet in der hiesigen fatholishen Kirche ein Trauer- Gottesdienst fr den freiburger Patrioten Fröhlicher statt; man er wartet zahlreihen Besuch aus Murten.

Der englische Gesandte Peel wurde dieser Tage, Nachts, bei der Heimkehr von cinem Gastmahl von einem wachtstehenden Rekru- ten angerufen und, da er nicht gleih Rede stand, verhaftet und meh- rere Stunden eingesperrt, bis ein Landjäger dazu fam, der ihn er- fannte und befreite. Er soll Satisfaction gefordert haben.

Ein Korporal des kürzlich eingerüciten Zurabataillons insultirte im trunkfenen Zustande cinen Posten und verwundete einen herbeieilenden Offizier. Dieser {lug ihm mit dem Säbel eine {were Wunde durch die Rippen z der Zusammenstürzende wurde ins Spital gebracht, enn er geheilt und dann nicht füsilirt wird, kann er von Gnade sprehen. Das Regierungs - Organ, der berner Verfassungs- Freund, warnt bereits in diesem Sinne die Jusubordinationslusti- gen vor der nothwendigen Todesstrafe.

Nach der berner Militair-Organisation sollen patentirte Elemen- tarlehrer für den aftiven Militairdienst nit verwendet werden. Auf die Bitte Vieler derselben: „Mit den Kriegern für Licht und Wahr= heit gegen ultramontaue Bestrebungen ausziehen zu dürfen“, hat der Militair-Direktor Ochsenbein unter Dank für diesen patriotischen Ei- fer verfügt, daß die Schullehrer, „als Leute yon Bildung und Einsicht“, zu Landwehr=-O ffizieren verwendet werden sollen. Damit werde ihnen Gelegenheit gegeben, auch mit anderen als Gei- steswaffffen ihrem Vaterlande zu dienen.

(Frkf. J.) Zwei Bataillone des Auszuges nebst Spezialwasfen sind aufgeboten, um gegen die freiburger Gränze zu marschiren. Laut der Berner Zeitung sind aus der Garnison in Freiburg 40 Mann vollständig equipirt auf berner Gebiet übergegangen.

Kanton Zürich. Jun mehreren Gemeinden haben sich Bür= gerwachen gebildet. Von der Errichtung dieser Bürgerwachen is dem Regierungs-Rathe Kenntniß gegeben worden, und es hat dieser hier- auf folgende Verordnung erlassen :

„Der Regierungs-Rath, nachdem zu seiner Kenntniß gelangt, daß ver- schiedene Gemeinden theils Bürgerwachen errichtet haben, theils solche noch zu errichten wünschen, in der Absicht, diescn Wünschen entgegenzukommen und die Wirksamkeit der Bürgerwachen mit derjenigen der Behörden in die wünschbare Uebereinstimmung zu bringen, und nach Einsicht des §. 15 des (Gesezes, betreffend die Gemeinde-Verwaltung verordnet : 1) Es fönnen ín den Gemeinden Bürgerwachen (Sicherheitswachen) zur Verthcidigung ge- gen allfällige Angriffe von außen und zur Aufrechthaltung der Ordnung im Innern auf den Beschluß der Gemeinde-Versammlung der Bürger und Nice- dergelassenen oder des Gemeinde-Nathes hin gebildet werden. Ausnal)m®- weije können auch ohne solche Beschlüsse von Bewobnern einer Gemeinde Bürgerwachen ins Leben gerufen werden, wozu jedoch die Bewilligung des Regierungs - Rathes erforderlich +#|. 2) Die sämmtlichen Bürgerwachen stehen zur Verfügung und unter den Befehlen des Regierungs - Rathes, 3) An der Spiße aller Bür- gerwachen des Kantons steht ein von dem Regierungs-Nathe gewählter Ober-Kommandant, Die Bürgerwachen cines Bezirks werden von Bezirks- Chefs, die der Regierungs-Rath auf den Vorschlag des Ober-Kommandan- ten wählt, befehligt. Die Chefs der Bürgerwachen der Gemeinden, die Hauptleute, die Lieutenants und Unteroffiziere werden von den (Hemeinde- Bürgerwachen selbs ernannt; die Wahlen der Gemeinde - Chefs unterliegen jedoch noch der Bestätigung des Bezirks Chefs, 4) Der Regierungs-Rath behält sich vor, nöthigenfalls noch weitere Anordnungen, betreffend die Or- ganisation, die Dienstoerhältnisse der Bürgerwachen u. \. f., zu treffen. 5) Das Zeugamt wird nah den Anweisungen des Negierungs-RNathes den Bezirks - Chess auf ihr Ansuchen hin Munition zu Handen der Gemeinde- Chefs im Verhältnisse zu der Zahl des betreffenden Corps und gegen billige Entschädigung verabfolgen, wobei sich jedoch der Regierungs- Rath vorbehält, theils mit Hinsicht auf Unbemittelte, die den Bürger- wachen angehören, Nabatte eintreien zu lassen, theils nicht gebrauchte Munition gegen Rückerstattung des Ankaufspreises zurückzunehmen, 6) Jn Gemeinden, in denen Militair kasernirt oder einquartiert ift, dürfen Bürgerwachen oder andere Sicherheitswachen irgend welcher Art ohn« be- sondere Einwilligung des Regierungs Raths nicht versammelt werden, den Fall von Feuersbrünsten vorbehalten, in welchem die erforderliche Hülss- mannschaft, jedoch unter sofortiger Anzeige an den das Militair in der be- treffenden Gemeinde fommandirenden Offizier, aufgeboten werden darf, Die Mitglieder der (Gemcinde - Räthe sind für Einhaltung dieser Vorschrift per- sönlich verantwortlih. 7) Alle früheren Verordnungen und Beschlüsse, die mit der gegenwärtigen Verordnung im Widerspruche stehen, sind aufgehoben oder wenigstens für die Dauer des Bestehens dieser Verordnung außer Wirksamkeit gesetzt.“ e

(Franf. J.) Durch einen Expressen erhielt am 22, Oftober der Regierungs-Rath von Zürich ein Schreiben des Kleinen Rathes von St, Gallen, welches die Anzeige enthält, daß in den Bezirken Alttogenburg und Wyl in Folge des Truppen-Aufgebotes zur Siche- rung der Kantonsgränze gegen den Kanton Schwyz und zur Auf rechthaltung des Landfriedeus Meutereien ausg ebrochhen seien, und daß der-Kleine Rath von St. Gallen mit Ernst einzuschrciten entschlossen sei. An den Regierungs-Rath von Zürich wird sodann das freundeidgenbössishe Ansuchen gestellt, zürcherishe Truppen \o nahe als möglih au den Seebezirk rücken zu lassen. Auf dieses hin beschloß der Regierungs - Rath, das Bataillon Schmid nebst einer Compagnie Scharfschüßen und das Bataillon Ginsberg nah Stäfa zu befördern. Am 22. Oktober, Abends zwischen 5 und 6 Uhr, fuhr denn auh das Bataillon Schmid nebst der Scharfschüßeu-Compagnie Zeller mit dem Dampfschiff nah Stäfa, und am 23sten frül folgte ebenfalls per Dampf das Bataillon Ginsberg.

Kantou Basel, Im Gegensaß gegen die Erwartungen und Drohungen der Nat. Ztg. äußert sih die baseler Zei=- tungs

Seit der leßten Großraihs- Sihung und besonders seit dem die Jn- structionen von Graubündten und St, Gallen bekannt geworden sind, be- schäftigt sh unser Publikum sehr lebhaft mit der Frage, welche Stellung wohl Basel in dem bevorstehenden Kriege einnehmen werde, Wir haben diese Frage bisher noch nicht berührt, weil wir zu dem eidgenössischen Kriegsrathe das Vertrauen haben, er werde, wie auch sonst hon geschehen, die Verhältnisse zu würdigen wissen und nicht Stände, die unausgesezt und bis zur neuesten Zeit herab gegen die radikale Kriegspolitik sich ausgespro- den haben, auffordern, an derselben Theil zu nehmen, Die Natur der Sache, die Billigkeit und manche Rücksichten der Klugheit dürften den Kriegsrath abhalten, ein Aufgebot an das bascler Kontingent ergchen zu lassen; und vom höheren eidgenössischen Standpunkte aus dürfte wohl fein Staatsmann, der weiß, daß auf den Krieg wieder Friede folgen muß, es billigen, wenn man versuchen wollte, die wenigen neutralen Stände aus einer chrenhaften vermittelnden Stellung herauszudrängen, Bei der Wich- tigkeit der Sache ist es aber höchst begreiflich, daß die Frage das all- gemeine Juteresse in hohem Grade in Auspruch nimmt, und daß allerwärts die Ansichten darüber sich äußern, Und so viel wir hören, wird die Ueber- zeugung, daß der bevorstehende Krieg ein unverantwortlicher und für die Schweiz verderblicher sei, mehr und mehr mit entschiedener Lebhaftigkeit ausgesprochen; man schaudert zurü vor dem Frevel, der ein frommes und gutes Volk, das Volk, das die schweizerische Freiheit begründet und erhal- ten hat, durch mancherlei Eingriffe, Mißhandlungen, Rücksichtslosigkeit und Bundesverleßzungen gereizt und erbittert hat, und der nun allen bisherigen Ungerechtigkeiten durch cinen Unterjochungskrieg die Krone aufschen will, Nur sehr Wenige würden freiwillig zur Mitwirkung hierzu Hand bieten,

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Mehrere giebt es dagegen, welche die Frage für eine schwierige halten, ob im Falle eines Aufgebots Basel verpflichtet wäre, demselben zu entsprechen ? Wir nehmen nicht den mindesten Anstand, diese Frage zu verneinen, Die vorgeschüßte Legalität irrt uns hierin nicht, denn abgesehen davon, daß es einer Majorität, die nur durch Revolutionen und durch Dro- hungen mit illegaler Selbsthülfe zusammengebracht wird, \{lecht an- steht, sich mit Legalität zu brüsten, so erkennen wir überhaupt keiner Meyhr- heit Rechte an, die der Bund ihr nicht zutheilt, und der Bundesvertrag hat feiner Mehrheit das Recht zuerkannt und konnte keiner Mehrheit das Recht zuerkennen, im neunzehnten Jahrhundert die Eidgenossenschaft durch den Anachronismus cines Religionskrieges zu brandmarken und zu zerstören. Einen Fall wie den gegenwärtigen hat der Bundesverirag nicht vorausge- schen, er konnte und durfte ihn nicht voraussehen, Basel is allen seinen Mitcidsgenossen Hülfe und Beistand schuldig ; befehden sie sich aber unter einander, so hat es selbst zuzusehen, welchem Theile es dieje Hülfe zu leisten gedenkt. Und da wird es schon durch seinen Bundbrief von 1501 daran erinnert, daß es seine Pflicht sei, still zu sien und zu vermitteln zu suchen. Dieser immer lauter und vernehmlicher sih aussprechenden Ansicht wird dann die Drohung entgegengescßt, day eine sogenannte Widerseßlichkeit Strafe nah sich ziehen könnte. Diese Drohung wird aber we- nig wirken bei Allen, die es wissen und erkennen , daß man cher Unrecht leiden, als Unrecht thun darf, und daß ein (Gemeinwesen gar Vieles cher ertragen kann, als cinen Flecken an sciner Ehre, ir werden vielleicht später die möglichen Eventualitäten beleuchten, für heute schließen wir damit, unsere Freude darüber auszusprechen, daß von so vielen Seiten her die feste Ueberzeugung sich fundgiebt , Basel dürfe seiner Ehre nichts vergeben, es dürfe sich durch Drohungen nicht dazu bringen lassen, an dem ungerechtesten Kriege gegen Bundesgenossen Theil zu neh- men, die ihm nichts zuleide gethan haben.“

(O. P. A. Z.) Netjendso von Bern, die am 24, Oftober Mor- gens in Basel angelangt sind, bringen die Nachricht mit , daß die Truppen dieses Kantons in 10 Brigaden oder 5 Divisionen einberu- fen und tie Befehlshaber in der Regierungs-Sißung vom 23, Ok tober ernannt worden sind. Man erwartet bis zum Montag, den 25sten, die eidgenössischen Repräsentanten aus den Sonderbunds-Kan= tonen zurück, und dann dürfte sih am Dienstag die Tagsaßung ver= sammeln und den Executions-Beschluß fassen, da die Sonderbunds= Regierungen wohl alle (vielleicht mit Ausnahme des temporisirenden Standes Zug) nah einem gemeinschaftlichen Plane handeln, d. i. die Commissaire der Eidgenossenschaft mit kaltem Ceremoniell, jedoch ohne den mindesten Einlaß in deren Mission, empfangen werden. Jeden- falls wird der 26. oder 27. Oktober über Krieg oder Frieden ent \heiden, Da in auswärtigen Blättern viel über unsere cidgenössische Waffenmacht gefabelt wird, so wird die Mittheilung folgender authen- tischer Mann} afts-Sfkala nicht ohne Juteresse sein:

Kontingent zu 3 Mann auf 100 Seelen der shweizeri- schen Bevölkerung.

Anton e

E Konting. Mann. 6,7960 12/081

97

*Luzern 021/899 O4 M 1/480 405 ‘Schwyz 40,454 1214 *Unterwalden E 22/549 677 E 29,038 871 * Jug 15,212 456 * Freiburg 89 244 O Solothurn 02,488 1070 Basel-Stadttheil 19/092 ATO Bafel- Landschaft... ..+- 39,942 1,198 Schaff hausen.…........-... 31,309

Appenzell a. Rh. eee 40,599

Appenzell i. Rh 9 760

St. Gallen 155,498

Graubündten 82,908

Marga, css tat eut e

180,957 Thurgau / N Tessin 10,744 Waadt 179 G1

C

74,685 Nea

R Bevölkerung, 025 210

ai mi P e

402 710

d

N

55,402

46,833 2,133,914 [7 Von diesen 64,019 Mann kommen 11,387 Mann auf den Sonder- bund, 50,104 Mann auf die liberalen 12% Kantone und 2528 Mann auf die sogenannten neutralen Stände Neuenburg, Baselstadt und Appenzell J. Rh, welche jedoch gezwungen werden fönnen, mit der Tagsatzungs - Armee zu marschiren, Abstrahirt man nun von den Neutralen, und berehnet man das zweite Aufgebot (Reserve) eben so hoch als das Kontingent, was fein zu großer Anschlag is, so fann die Minorität gegen 25,000 Mann und die Majorität das Vierfache nämlich 100,000 Yann, ins Feld stellen. Dabei bleibt natürlich der sogenannte Laudsturm außer Berechnung.

Kanton Luzern. (O. P. A. Z,) Die eidgenössischen Re= präsentanten sür die Kantone Luzern, Uri, Schwyz und Unterwalden sind am 21, Oktober Abends spät hier eingetrossen. Es ist denselben ein Detachement Kavallerie entgegengeschickt worden, um sie in übli-= her Weise zu empfangen. Die Wirksamfeit der eidgenössischen Com- missaire darf aber, was den Kanton Luzern betrifft, zum voraus als eine vergeblihe betrahtet werden , indem am 22ften früh folgende Proclamation an allen Straßenecken zu lesen war :

Wir Schultheiß und Regierungsrath

des Kantons Luzern, Nachdem wir amtlich in Kenntniß geseht worden sind, daß die Tagsaßung mit zwölf und zwei halben Stimmen beschlossen habe, eidgenössische Repräsentanten in die Kantone Luzern, Uri , Schw9z, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis abzuordnen , um dieselben zur Auflösung ihrer Schutzverbindung zu vermögen, daß ferner diese Repräjen- tanten in genannten Kantonen eine Proclamation der Tagsaßung zu ver- breiten angewiesen seien, worin dem Volke vorgegeben wird, es handle sich im bevorstehenden Kampfe nicht um seine Freiheit , Selbstständigkeit und Religion, nicht um die Erhaltung der Kantonal-Souverainetat 2., sondern einfa um Vollziehung eines legalen Tagsahungs - Beschlusses; _haben

in Erwägung , daß der Beschluß der zwölf und zwei halben Stände vom 20. Heumonat laufenden Jahres, wodurch die Verbindung der sieben fatholishen Kantone zur Aufrechthaltung ihrer Souverainetät und ihrer konfessionellen Rechte als aufgelöst erklärt wird, vom Stande Luzern und von den mitverbündeten Ständen nicht anerkannt wird, und daß die Gee sandtschaft unseres Standes im Verein mit den Gesandtschaften der übri- gen Stände dagegen feierli protestirt hatz în Erwägung, daß die Absen- dung von Commissairen und der Erlaß einer Proclamation der Tagsazung an das Volk der sieben Stände, um den Nücktritt von jener Schubverbin- dung zu erzwecken, nur eine Folge jenes vom Stande Luzern nicht aner- fannten Beschlusses vom 20, Heumonalk abhin is; in Erwägung, daß die Thatsachen mit den Worten der erwähnten Proclamation im Widerspruche stehen, indem der bundeswidrige Beschluß vom 31. August 1843 wegen Aufhebung der aargauischen Klöster, 0 wie ‘die die Souverainetäts - und konfessionellen Rechte der sieben Kantone gefährdenden Beschlüsse der dies- jährigen Tagsaßung über Austreibung der Jesuiten, über Vornahme einer Bundes - Revision, über Verbot der Einfuhr von Waffen und Munition in das Gebiet der sieben Kantone 1. \. w, nicht zurückgenommen sind, daher die Proclamation der Tagsazung nur leere Worte enthält; in Erwägung, daß die Gesandtschaft unseres Kantons auf der Tagsapung vom Großen Rathe dessen Aufträge und Vollmachten hat, um im Namen des hiesigen Standes zu handelnz in Erwägung jedoch, daß hergebrachte Sitte es fordert, den eidgenössischen Repräsentanten die üblichen hrenbe-

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zeugungen zu erweisen; beschlossen und beschließen: 1) Die eidgenössi- schen Nepräsentanieu sollen durch den Schultheiß, Namens der Regierung, cmpfangen und es scll ihnen von demselben eröffnet werden, daß der Große Rath seiner Gesandtschaft an der Tagsaßung die uterfundenen Aufträge und Vollmachten ertheilt habe, um Namens des hiesigen Standes in den eidgenössischen Fragen zu stimmen und zu handeln. Es könne daher den Herren Repräsentanten weder verstattet werden, mit dem Negieruugsrathe in direften Berkehr zu treten, noch könne der Große Rath deshalb versam-« melt werdenz eben so sei die Verbreitung der Proclamation untersagt. Ein- wohner des Kantons, welche zur Verbreitung Hand bieten würden, sind ge- fänglih einzuzichen und dem Strafcichter zu überweisen. 2) Den Herren Repräsentanten wird eine Ehrenwache und ein Ordonnanz -Offizier gegeben, und es werden ihnen die üblichen Ehrenbezeugungen erwiesen. 3) Gegen- wärtige Schlußnahme is öffentlich bekannt zu machen und dem Milítair- Kommando mitzutheilen, Also beschlossen in unserer Sizung, Luzern, 21. Weinmonat 1847. Der Schultheiß: Nudolph Rúüttimann, Namens des Regierungsrathes : der Naths - Schreiber Ph. A. Segesser.“

Dieser Proclamation zur Seite steht folgende Verordnung:

„Die Polizei-Kommission des Kantons Luzern verordnet: §. 1. Jes der Nichikantonsbürger, welcher als Reisender in die Stadt Luzern kommt, muß auf dem Büreau der Kantons - Polizei angeben, in welcher Absicht er nach Luzern komme, wie lange er da- zu verweilen und mit wem er in Ver- fehr zu treten gedenke, nah welher Angabe von ihm eine „Sicherheits- karte“ einzulösen is. §. 2, Wenn er während seines Aufenthaltes, seinen Angaben zuwider, sih mit etwas Anderem beschäftigt und in andere Ver- bindungen tritt, überhaupt sich verdächtig benimmt, so is ihm seine Sicher- heitsfarte abzunehmen und er entweder als Spion zu behaudeln oder sofort polizeilich aus dem Kautone zu verweisen. §. 3. Bei dem Austritt aus der Stadt, nachdem die bewilligte Frist ausgelaufen is, hat jeder Reisende seine Sicherheitsfkarte bei dem betreffenden Thorplanton wieder abzugeben. g. 4. Gegenwärtige Verordnung ist der Polizei - Direction zur Vollziehung zuzustellen und öffentlich bekannt zu machen,“

Solche Verordnungen sind mehr als hinreichend, zu beweisen, daß nun der geistige Kampf sein Ende erreicht und der Kampf mit den Waffen erfolgen muß, wenn anders nicht die Tagsazungs-Mehr= beit es vorzieht, den Plan einer Umgestaltung der politischen Ver=- hältnisse in den Urkantonen, oder vielmehr in Luzern, fallen zu lassen. Ein jfolches Fallenlassen fann aber einzia noch in Aussicht stehen, wenn es wahr is, was man sich im Lager des Sonderbundes sagt: „daß nämlich bei den Truppen der radifalen Kantone keine Neigung für einen Krieg vorhanden sei. Daß hingegen das Militair des Sonderbundes mit großer Kampfbegier dem Feinde entgegentritt, Fann nicht bestritten werden z diese Kampfbegier ist wirklich größer denn jez und man kann sagen, die Anfechtungen von außen, seit einer Rethe von Jahren, haben den Sonderbund zu einem Militairstaat gemacht. Alle Verordnungen, welche von diesseitigen Behörden ausgehen, lau- ten darauf hin, daß man einem förmlichen, längere Zeit audauern= den Kriege mit großer Bestimmtheit entgegensieht. So hat heute das hohe Obergericht des Kantons Luzern eine Verordnung erlassen, welche lautet :

„Wir Präsident und Mitglieder des Obergerichts des Kantons Luzern: Auf die vom Negierungs-Rathe geschehene Anregung, daß beim gegenwär- tigen Aufgebote sämmtlicher wehrfähiger Mannschaft des Kantons ein all- gemeiner Rechtsstillstand in Betreibungssachen angeordnet werden möchte, haben, in Würdigung der außerordentlichen Lage, in welcher sich die ge- sammte Einwohnerschaft tes Kantons befindet, kraft den §8. 9 und 55 des Betreibungsgeseßzes vom 8. März 1832, verordnet und verordnen: 1) Vom ‘Osten d. M. tritt ein allgemeiner Rechtsstillstand in dem Sinne einz daß cine fahrende vder liegende Betreibung im Kanton weder angehoben , noch eine angehobene auf welchem Punkte sie sich befindet fortgeseßt werden kann, bis durch eine spätere gegentheilige Verordnung dieser Nechtsstillstand wieder aufgehoben und dem Betreibungswesen der ordente liche Fortgang verschafft sein wird. 2) Während der Zeit dieses allgemei-

nen Nechtsstillstandes können keinerlei Rechte in bereits angehobenen Be- treibungen verwirkt, keine Anspruchsrechte im Liegenden wegen Nichterhebung einer Betreibung vernachlässigt werdenz und cs haben auch feine Rechts- und Abschlagverneuerungen während dieser Zeit zu erfolgen. Die Zeit, welche dieser Nechtsstillstand dauert, ist im Betreibungswesen gänzlich aus- zurechnen. 3) Gemäß dem Obigen haben die Betreibungs-Beamteten tväh- rend dieser Zeit keinem an sie ergehenden Begehren im Betreibungsivesen Folge zu leisten, und sind von jeglicher Berantwortlichkeit wegen Nichtvoll- ziehung von Verrichtungen, die ihnen sonst obliegen würden, diese Zeit über entbunden. 4) Gegenwärtige Verordnung soll, zu allgemeiner Kenntniß, im Kantons-Blatt gedruckt und öffentlich abgelesen werden.“

Es sind doh gewiß leere Jllusionen, die man sih anderwärts macht, der Sonderbund lasse sich durch einfache Demonstrationen auf lösen, Hierin scheint sich besonders die liberale Bevölkerung im Kanton St. Gallen zu gefallen, und ein großer Theil der liberalen St. Galler Großräthe hat wohl in dieser irrigen Vorausseßung seine Stimme zum Krieg abgegeben. Die Kantone des Sonderbundes, namentlich Luzern, zeigeu auch durch die unausgeseßten kriegerischen Zurüstungen, daß sie weder Geld noch Blut scheuen, um ih von den radifalen Kantonen zu emanzipiren, Bereits liegen 3 Bataillone Luzerner an der Gränze gegen Aargau und dem Zugergebiet, und heute (22. Oktober) wird eine Batterie dahin abgehen, ein viertes Bataillon soll an die berner Gränze vorgeschoben werden. An der Befestigung der Stadt wird noch immer unausgeseßt gearbeitet, und es gleicht dieselbe nun bald einer Garnisonsstadt. Das Post-Gebäude ist ebenfalls zu Militair-Büreaus verwendet, und statt eines Büreau's für Reisende haben wir nun däs Büreau der ersten Brigade erster Division, da der Post-Direktor zum Brigadier bezeichnet wurde. Die Post- Remise is eine große Küche, wo für einige Hundert Mann gekocht wird.

(Frkf. J.) Eine Adresse an den Großen Rath soll in 10 Ta= gen gegen 15,000 Unterschriften erhalten haben und deren noch im= iner mehrere erhalten. Jn derselben erklären die Unterzeichner feier= li : daß sie die bisherige Handlungsweise ihrer Landes - Obrigkeit dankbar billigen, daß sie vor Allem die Vereinigung Luzerns mit den fatholischen Miteidgenossen von Uri, Schwyz, Unterwal= den, Zug, Freiburg und Wallis, zur Abwehx ungerehter An- griffe als die fräftigste Stüße anerkennen und die Erwartung aus- sprechen, es werde der hohe Große Rath und die Regierung diese Bereinigung, nach dem Beispiele der Väter, gegen Trug und Ge=- walt festhalten, Hierzu, o wie überhaupt zur Vertheidigung des Gebiets, der Souverainetät und des katholischen Glaubens, werden sie ihren treuen kräftigen Beistand in allen Gefahren leisten.

Die vier Auszüger - Bataillone haben die Gränzen gegen das freie Amt und die Umgebung von Luzern beseßt. Die Landwehr ift theilweise hon am 20, Oktober und wird bis zum 21, Oktober voll« ständig eingerückt fein. L i

Die kath. Zeitung meldet von Frauen, die sich anerbieten, mit dem Landsturm zu ziehen, um ihn mit Speise und Trank zu ver- sorgen und Verwundete zu pflegen. : y

Eine Polizei - Proclamation verbietet den Einwohnern bei Zudlht- hausstrafe, die Proclamation der Tagsaßung zu verbreiten oder auch nur zu bewahrenz es finden durchgreifende Haussuchungen statt.

Kanton Wallis. (O. P. A. Z.) Man hak vor der He nur 200 Freiwilligen gestattet, in die Waldstätten zu zen sentiren. felbst Wallis bei der sonderbündischen Hauptarmee d fälliger Aud- Die übrige regulaire Streitmacht bleibt im Lane: Großen Raths. marsch unterliegt einem vorherigen Beschlusse E mit ausgedehn- Junerhalb des Kantons führt General Kae eilire die aus Nea- der Vollmacht den Oberbefehl; unter ihm L Militair - Diktatur ver-

pel berufenen Offiziere. Eine Verfüguug I mißtraut, nah Ober-

legt die unterwalliser Truppen, denen E ; as wallis, und so umgekehrt, Uebrigens ist von den Liberalen in Unter-

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