1847 / 310 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

, lten polnischen Reichs, war er vor rung zur Wiederherstelu!8 e gätigster na und trat dann an die

Stefanski's Verhaftung dess tant der revolutionairen Partei des Stelle desselben als Ne ede der Vershwörung zeigte er sich thä= Mittelstandes. ür bie Zw Schon am 11. Februar 1845 reiste er tig auf verschieden Zietkiewicz nach Kulm, um die dortigen Gym- mit dem O Sade der Revolution zu gewinnen. Vou Kulm be- nasiasten für die nach Thorn, wo er Thadäus Smolensfi für die ab sich Eman n Um Michaelis 1845 forderte er die Semi- ers s I oli und Johaun Glebocki in Posen, welche bereits narea Müllergesellen Deregowsfi für die Verschwörung gewon- des auf, andere Schüler des fatholischen Seminars zum Bei- tritt zu bewegen, da bereits im November die Revolution ausbrechen werde; übrigens that er dabei sehr wichtig und als ob er eine große Rolle spiele. Nach Weihnachten 1845 entfernte sich Eßmann von der cbannismühle, weil er sih dort vor der Verhaftung nicht mehr sicher glaubte, und hielt sich unter dem angenommenen Namen von Trapczynsfi in der Umgegend von Posen, unter Anderem bei dem Domainenpächter Anton von Raczynski zu Nochowo und dem Ober= förster Hippolyt von Trapczynski zu Bnin auf; inzwischen suchte er fortwährend dur Anwerbung geeigneter Personen für die Sache der Revolution thätig zu wirken. Er war es, welcher den Oberförster von Trapczynski hauptsächlih bearbeitete und nebst Paternowski zu dem Zug nah Posen veranlaßte. Am 27. Februar schrieb er sogar eine Proclamation an das polnische Volk, die jedoch Trapczynski ver= nichtete, weil sie voll von orthographishen Fehlern war. Am 41. März, mit Paternowski nah Posen zurückgekehrt, wohnte er am 3ten Abends kurz vor dem Ausbruche des Aufstandes der in der Chams- fishen Wohnung noch abgehaltenen leßten Versammlung der Leiter des Attentats bei und erhielt daselbst die nöthige Justruction. Nachdem die Vereitlung des Unternehmens entschieden war, floh er aus Posen, hielt sich zuerst bei verschiedenen Gutsbesißern auf und zuleßt mit dem Gutspächter Michael von Wodpol und dem Schlosser Lipinski so lange im Walde von Wiry versteckt, bis er am 26. April 1846 verhaftet wurde. Noch im Staatsgefängnisse zu Berlin schrieb er, offenbar nur '’um seine Mitverschworenen über das System seiner Vertheidigung ins Klare zu seßen, folgende Worte auf einen Löffel: „Jch kenne Niemanden, weiß von nichts und bin nirgends ewesen.““ G Bei seiner Vernehmung leugnet Eßmann Alles, was ihm hin= sihtlih einer Kenntniß von der Vershwörung und einer Theilnahme an derselben in der Anklage zur Last gelegt wird. Die meisten der in derselben genannten Personen kenne er niht; mit Zietkiewicz sei er niht in Kulm gewesen, er wisse niht einmal, wo Kulm liege; auch nach Thorn habe er sih niht begeben. Unt.r dem Namen von Trapczynski habe er sich nirgends aufgehalten; auch nicht bei dem Oberförster von Trapczynski zu Bnin; daher könne er guch uicht mit Paternowski von dort nah Posen gefahren sein. Chamski habe er gar niht gekannt, Jn den Wald vou Wirgy sei er blos deshalb ge- gangen, um sich polizeiliher Verfolgung zu entziehen. Die Worte auf den Löffel habe er blos so im Nachdenken geschrieben.

Die in der Anklageschrift genanuten Mitangeklagten geben, im Widerspruch mit ihren früheren Aussagen, heute an: Der hier stte- hende Angeklagte sei nit derjenige gewesen, von welchem sie zur Theilnahme an der Verschwörung aufgefordert worden. Nur Trap= czynsfi bemerft, es komme ihm jo vor, als ob der hier stehende Eß= mann mit der Person, welche sih bei ihm aufgehalten, identisch sei,

indessen erinnere er sich nicht mehr genau. Fünf Belastungs-=Zeugen bleiben bei den in der Voruntersuchung von ihnen gemachten Aus- sagen stehen und vier derselben rekognosziren Eßmanu auf das be= stimmteste, nur habe derselbe damals einen kleinen Kinnbart getra=- gen. Von fünf Entlastungs - Zeugen rekognosziren zwei, welche bei einem Gastmahl zu Nochowo anwesend waren, Eßmann nicht als einen solchen, welher auch zugegen gewesen. Der Gymnasiast Szre= der giebt an: es sei rihtig, daß zwei Unbekannte, die sich Eßmann und Zietkiewicz genanut, ihn und mehrere andere Gymnasiasten in Kulm zur Theilnahme an der Revolution aufgefordert; dies seien jedoch nicht die (ihm vorgestellten) Angeklagten Eßmann und Ziet- fiewicz gewesen. Der Vertheidiger macht darauf aufmerksam, daß in den Protokollen öfter von einem Joseph Estmann, einer ganz ande= ren Person, die Rede sei, und läßt außerdem verschiedenen Aktenstücke verlesen, um die Aussagen der Belastungszeugen, so wie die Aussa- gen Trapczynskfi’s und Wodpol's, als unglaubhaft darzustellen.

Hierauf begründet Herr Grothe, als Stellvertreter des Staats= Anwalts, die Anklage. Durch die Worte, welche Eßmann auf einen Löffel geschrieben, habe derselbe seine Mitgefangenen über die Art und Weise seiner Vertheidigung in Kenntniß seben wollen. Er habe heute wie in der Voruntersuchung Alles geleugnet, und die Anklage gründe sih nun hauptsächlih auf die Angaben der Mitangeklagten ; aber au diese hätten Eßmann entweder nicht mehr bestimmt rekog- nosziren wollen oder widerrufen, Nichts sei indessen unglaublicher und unerwiesener , als dieser Widerruf; denn für die Wahrheit der früheren Geständnisse spreche sowohl der Zusammenhang der Anga- ben, als das, was von den Zeugen ausgesagt worden. Danach aber habe Eßmann die zuverlässigste Kenntniß von der Verschwörung ge- habt und aufs thätigste für dieselbe gewirkt. Er trage deshalb dar- auf an, Eßmann wegen Hochverraths zu bestrafen,

Dex Vertheidiger des Angeklagten, Assessor Herzberg, hält an dem Namen Estmann, der sich in einem Theile der Protokolle findet, fest und sucht daraus die Folgerung herzuleiten, daß die Bezüchtigun- gen der Mitangeklagten und die Aussagen der Zeugen sich auf einen ganz anderen Menschen, als den hier stehenden Angeklagten, bezögen. Die Recognitionen der Voruntersuchung seien uiht genau, da Eß- mann damals frank gewesen und ein \chlechtes Aussehen gehabt. Sei demna die Jdentität der Personen Eßmann und Estmann nicht b e- wiesen und dies scheine ihm nicht der Fall so dürfe er dar- auf antragen, das” Nichischuldig über seinen Klienten auszusprechen.

Yandels- und HGörsen-Uachrichten.

Berlin, 6. Nov. Es läßt ch üb ‘awd j “F18- ang an der Actien - Börse Mur s Dla (Un dleWvadentlihen De a ändert eher günstig als ungünstig, und wenn vennoch die Course feine son- derliche Verbesserung erfahren, v liegt dies in vem gämlichen Mangel an Speculationslust, Jn einer ¡o passiven Stellung B z Siv ärt Vben wir die Börse lange nicht gesehen, weder bessere ‘noch \ Hl 9e N tig, e von außerhalb vermögen irgend einen wesentlichen Einfluß Ld ea pet es versteht sich von selbst, daß unter solchen Umständen die Umsäye, ad außerordentlich gering sind. Die Nathrichten von vem neuen Wei- cen der englishen Consols, die Erhöhung des Bayk . Disfonto?'s in Amsterdam, die Bewegungen in der Schweiz u, \, w, würden zu anderen Zeiten große Reactionen herbeigeführt haben; jeyt aber sind bi Geldver- hältnisse bei uns, mittelst der preuß, Bank, von der Art, daß ven Actien- Besißern umfangreiche Gelegenheit geboten ist, im festen Besiy ihrer Effek- ten zu bleiben, und selten kommen belangreiche Beträge zum Verkauf, Auf diese Weise ist die Wirksamkeit des genannten Junstituts als höch se end- reih zu bezeichnen. Um so mehr aber befremdet es allgemein, dah ei dem i lebhaften und regelmäßig bedeutenden Verkehr der Bank die Bank-Antheile feinen höheren Cours erreichen. Heute kamen einige Posten davon zum Verkauf, die Q ar à 104% begeben werden mußten. Unsere fenbahn - Actien - Course haben sich fast durhweg auf ihrem vorwöchentlichen Standpunkte behauptet, Ausnahme hiervon machten indeß

2136

Köln - Minden, die Anfangs dieser Woche und namenilih bei der Liquída- tion feinesweges fehlien, und deshalb die Hausse - Speculation gehemmt wurde. Man hatte ein bedeutendes Steigen des Courses erwartet, doch hat es sich erwiesen, wie shwierig es is, den Cours einer einzelnen, durch nichts wesentlih bevorzugten Actien - Gaitung besondere Geltung zu verschaffen, da viele Besißer, mit den Operationen der Börse unbekannt, gern geneigt sind, as en Effekten gegen billigere zu vertauschen. So kam es denn auch im Laufe der Woche häufiger vor, daß Köln-Minden-Actien gegen Poson- Stargardter umgefeßt wurden, wodurch lehtere von 80% bis 815 % stiegen, jene dagegen von 967 bis 957 % wichen, Mit der besseren Haltung unserer heutigen Börse schließen indeß Köln-Mind. 95% % Geld. Jn Fried. Wilh, Nordbahn-Quittungsbogen is wieder Mehreres,“ leider aber zu weichenden Coursen, umgesehtz; sie sind seït der vorigen Woche von 685 % bis 675% gefallen und konnten sih heute nur mühsam auf 68 % halten. Es ist zu bewundern, daß unsere kleineren Spekulanten ihre Unternehmungeu in diesen auswärtigen Quíttungsbogen nicht unterlassen, nachdem dieselben schon #0 bedeutende Verluste darin erlitten und in der That doch Gelegen- heit genug haben, ihre Aufmerksamkeit anderen inländischen Actien zuzu- wenden, —-Wie schon oben bemerkt, sind die anderen Actien ohne Ver- änderung geblieben, daher wir nicht weiter darauf zurückommen,

Preuß. Staats\chulds. sind von 924 bis 913 % gewichen, schließen jedoch gefragter. Jn ausländischen Fonds war der Umsatz sehr beschränkt; die Course meistens weichend, Engl.-russ. von 109% bis 109 %, Sthah- Obl. 83 a 82% bez., poln. Pfandb. 94%, 5 a 5 % bez. u. Geld. Wechsel behaupteten sich fest, und blieben besonders Frankf, a. M., Hamb, in beiden Sichten zu besseren- Coursen gefragt,

Berlin, 6. Nov, Ueber unseren Marlt haben wir auch in dieser Woche nicht viel Meidenswerthes zu berichten und eben so wenig über den Stand der Preise eine wesentliche Aenderung anzugeben. Weizen ist nicht höher, doch behaupteten sich die Preise bei kleiner Zufuhr. Man zahlte zuerst für fleine Partieen bunt poln. Weizen 86/87pfd. 71 a 72 Rthlr., darauf 72—73 und zuleßt 74 Rthlr., weiß. poln. wird auf 78 a 80 Rthlr. gehalten. Für leichten gelb. märk. wird 72 Rthlr., für shweren 76 Rthlr, gefordert und einzeln bewilligt. Der Handel in Roggen war dieser Tage in loco wieder lebhafter. Zur unmittelbaren Versendung nah Schlesien wurde Mehreres von getrocknetem russ, Noggen zu 42 Rthlr. pr. 82pfd. ge- nommen, was später auch ohne Gewichtsbestimmung bewilligt sein soll. Frische Waare kam wenig in Betracht. Unter den geforderten Preisen von 48—51 Rthlr, nah Qualität is jedoh nit anzukommen. Von s{chwim- menden Partieen wurde Mehreres genommen, und 86pfd. mit 505 51 Nthlr. , Mehrgewicht zu vergüten, bezahlt. Auf Lieferung war die Frage meistens stärker. Bei dem schwachen Vertrauen konnte indeß kein bedeuten- der Unsay stattfindenz pr. November wird bald 47 Rthlr. geboten, bald

cfordert, und so umgekehrt; pr. Frühjahr wird 50 Rthlr. verlangt, 495 Rtblr, geboten, was eine Erhöhung von 15—2 Nthlr, seit heute vor 8 Ta- gen zeigt,

Betlia ist wenig angeboten und zu den vorigen Preisen gut zu lassen, es wird aber höher gehalten, Etwas is sowohl in kleiner als großer zu 44 Nthlr, umgegangen. Für erquisite Saal-Gerste, noch {hwimmend, 75— 76pfd. 48 Nthlr. gefordert, was allgemein für zu hoch befunden wird, Hafer hat sich io loco bei verringerten Zufuhren gut behauptet,

Das Königl. Proviant-Amt bewilligte 30 Rthlr. pr. 25 Schfl. Am Wassermarkt wird zu 28—30 Rthlr. pr, 26 Schfl. verkauft, Ob diese Preise bei den Zufuhren, die sich inzwischen ansammeln, weiterhin sich hal- ten werden, lassen wir dahingestellt; Frühjahr-Lieferung 48pfd, galt 30 Rthlr., 30 a 304 Nthlr. pr. 26 Schfl. Erbsen, Ko ch-, bei ziemlicher Zufuhr 56—66 Rthlr., Futter- 52—54 Rthlr, ohne Umgang. Kleesaat mehr angetragen und ohne Kauflust, roth 10—13 Nthlr,, weiß 11—14 Rihlr. nominell. Rappssaat stärker offerirt, es scheint aber an Aufträgen zu fehlen. Rapps blieb mit 80 Rthlr,, Winterrübsen auf dem Wasser mit 75—76 Rthlr., Sommerrübsen mit 65—64 Rthlr, am Markte. NRüböjl ist weder gefragt, noch dringend angeboten. Auf Lieferung is der Begehr sehr hwach, und die Ankäufe in effektiver Waare gehen auch nicht über den Consumtions - Bedarf hinaus, bei alledem aber läßt sich doch kein be- dveutender Fall angeben. Zur Stelle 1154, Rihlr. Br, u. G,, Nov, /Dez, 115% Rthlr. Br., 115 a # Rihlr, G., eben so Dez. /Jan., Jan. (Febr, 115 a 4 Rthlr., Febr. {April 1175 æ:415 Nthlr, April /Mai 115 a 115 Nthlr, Die etwas bessere Frage pr.- Fxühjahr vor einigen Tagen hat nicht lange angehalten, Leinöl 114 Nthlr, Mohnöl 225 Rthlr, :

Spiritus, Anfangs der Woche auf 26 Rthlr, gewichen, erholte sich in Folge ansehnlicher schles. Kauf-Ordres sehr bald wieder und {loß heute: in loco Fässer zurück 28—273; Nthlr. bez., pr. Nov. /Dez. mit F. 27% Nthlr. bez., Jan. /Febr. 27% Ntblr. Br., pr. Frühjahr 28 Rthlr. bez. und Br., 27% Rthlr. G, Am Schlusse der heutigen Börse i} pr. Frühjahr 27% a 28 Rthlr,, mit Nückgabe der Fässer innerhalb 14 Tage sogar bis 285 Rihlr. noch bewilligt worden,

Stettin, 6. Nov. (B. N.) Heringe, Obgleich bei der vorge- rückten Jahreszeit der Bedarf an Heringen im Allgemeinen sich jeyt eher vermindert, hat doch von Schottischem noch immer nichts zu Lager ge- bracht werden können. Die davon seit unscrem legten Bericht eingetroffe- nen Zufuhren waren gering und blieben mit der Frage im Gleichgewicht, daher auch der E sich noch immer auf 8% a 4 Rthlr. unversteuert be- hauptet, wozu bei Partieen von mehreren £100 Tonnen zuleßt verkauft

wurde, Schott, Jhlen is niht mehr vorzufinden und als geräumt zu be- traten. Norweg. Vaar bedang zuleyt 55 Nihlr. unversteuert, eine Klei-

nigkeit mehr oder weniger. Da aber nun Zufuhren davon eingetroffen sind, dürfte der Preis leiht ctwas nachgeben, wie in einer heute stattsindenden Auction sh näher ausweisen wird. Norweg. Fetthering bleibt hoh und wurde in legter Auction bis 10% Rthlr. unversteuert für Kaufmanns - und groß mittel bezahlt. Ob in einer heutigen neuen Auction die Preise dafür etwas billiger sich stellen werden, scheint zweifelhaft, da die vorkommenden Partieen nur geringe sein werden, Küstenhering ist fortwährend wenig zu haben, an der Küste auf 67 a 5 Nthlr,, hier 6% a 7 Rthlr, gehalten. j Fettwaaren, Rüböl nimmt zwar dann und wann einen kleinen Aufschwung wieder, behält aber im Ganzen noch immer eine weichende Ten- denz, in loco 10% a 10% Rihlr. zulegt bezahlt, auf 11 Rthlr, gehalten, p. Dez. /Jan. zu 11 Rthlr.,, Jan. (Febr. 11 Rthlr.,, Febr. 117 Rihlr. gekauft, Leindl is auch ein wenig billiger, zu 405 Nthlr, gekauft, auf 105 Rihlr, gehalten. Palmöl is aus löschenden Schiffen ebenfalls etwas billiger, zu 13% a 131 Rihlr, gekauft, auf spätere Lieferung zu 13 Rihlr, erlassen. Für Kokusnußöl wird noch 275 Rthlr, verlangt, Baumöl etwas {illiger, Gallip. 165 Rthlr., Malaga 1635 Rihlr. unverst, zu haben. Thran is in dieser Woche ziemlich still geblieben. Südsee- 95 Rihlr. bezahlt und noch zu haben. Braun Leber- berger 197 Rthlr, bez., auf 195 Nihlr, gehalten, Blanker, wenig vorräthig, auf 22 Rthlr. | Alkalien. Amerikanishe Steinasche auf 115 a 12 Rihlr, gehalten. Kasansche Pottasche gefragt, in loco 1057 Nthlr. bezahlt, auf 105 Nthlr, gehalten, auf Lieferung 10% Rthlr. bezahlt, 104 Rihlr. gefordert. Calcion. Soda unverändert und ohne Umsaß, 47 a 4% Nihlr. unverst, für 50—954 % Stärke, krost, 25 a 25 Nthlr. unverst. l : j Kolonialwaaren haben auch in dieser Woche sehr wentg Umsay gehabt. Lud Syrup preishaltendz kölner in loco 104 Rihlr. bezahlt, aus einer in Swünemünde eingetroffenen Ladung jedoh noch zu 10 Nthlr, käuflich, Kaffee. Aus der jüngst angekommenen Ladung von Cuba geht fort- während ziemlich nah dem Junern ab, und dürste es sih damit bald in fill und TRE Reis still und unverändert, G Gewürze mit geringem Umsay. Piment 205 Rk. unverst, bez. Pfeffer 10% a 5; Rt. unverst,

B She rate Corinthen, Zant. auf 12 Rt. unverst. gehalten, 11% Nt, unverst. bez. Rosinen auf 75 a 7% Rt. g fort Mandeln ohne Be- gehr, doch fest, für sicilignische 22 Rt, unverst. gesordert. : t

P, S. Jn heutiger Herings - Auction is norw. Fetthering, jedo in sehr laklosem Zustande, zu 95 Rt. unverst, get, Frühlings- oder kleiner Vaar zu 5!; ÑÂt, unverst., großer Vaar zu 54 a 5 Nt. unverst, eingezogen. Für Roggen pr. Frühj., 48 Rt, zu machen. Spiritus aus zweiter Hand in loco 134 % bez.

Hamburg, 5. Nov. | N y in v an 8 Bgen wenig zugeführt , während \i ] was besseren Preisen Nehmer, fanden, Oberl, 132,/4psd, 154, /6

Getraide, Von Wei ey ín ies wurdé ür engl. „zu et- Rihlr,

Cour. , 131 /2pfd. Holst. 144 /50 Riblr. per Last is bezahlt worden. Ab Ostk. Holst, und Fehmarn sind für England ca, 200 Last 133/4pfd, zu 113 Rthlr. Bco. ver Last genommen. Man fordert ab dort jet 144/116 Rihlr. Bco, Per Frühjahr bot man ab Holstein und Meklenburg 132pfd, Waare zu 106/8 Rihlr. Bco. an.

Mit Roggen in loco wurde es etwas fester, Die Preise von 85 bis 90 Rthlr. Cour. pro Last für 121 /24pfd. Waare waren zu hoh, um Umsätze herbeizuführen; man bot 80—§82 Rthlr, Angeboten pro Herbst und Frühjahr ab Däncmark 121 /3pfd. Waare zu 70—72 Rihlr, Bco.

Neue Saal- G erste ohne Umsaß; ab Dänemark wurde 111 /112pfd, Waare zu 62 Rthlr. Bco. etwas verkauft.

Hafer in loco wurde für Frankreich mit 48—50 Rthlr. pro Last be- zahlt. Ab Elbe, Jade, Eider fand 74 /5pfd. Waare zu 39—40 Rthlr. Bco, Nehmer. Ab Dänemark 79 /82pfd. Waare zu 40—44 Rthlr, angeb,

Jn Buchweizen is kein Geschäft.

Jn Erbsen if ab Dänem. 2 84/86 Nthlr. Bco. etwas gemacht,

Für Rappsaat ab Elbe und Westküste 128/130 Nthlr, Bco. gefor- dert, man bietet indeß 3—4 Rthlr. weniger.

JIndigoz die Meinung für diesen Artikel gewinnt eine kl, Besserung. Für die gangbaren Sorten Farbehölz er erhält sich noch einige Frage.

Gewürze. Jn engl. Pisement fanden auch in dieser Woche keine Umsäße von Belang statt; Jnhaber halten fest auf Notirung. Pfeffer ohne merk- lihes Geschäft. Für Cass1a lignea behauptet sih gute Meinungz mit Flores blieb es unverändert. Nach Macis-Blüthen und Nüssen geringe Fragez Nelken im Preise gedrückt; Malab, Cardauni. geht nur in kleinen Quantitäten angebrochener Kisten. Mit Jungber is es sehr still, In Mandeln blieb der Umsay auch diese Woche unbedeutend, Jn- haber zeigen sich dennoch noch nicht geneigt, ihre Forderungen zu ermäs

1 en. S ßig Preise: Piement 6 a 64 Sch., Pfeffer, engl. 35 a 3% S, ostind. 2% a 35 Sch,, weißer 35 a 45 Sch.; Ca ssia lignea 75 a 75 Sch,, Flores 8% Sch,; Macis-Blüthen 26 a 42Sch.,, Nüsse 28 a 41 Sch. Nelken, Amboyna- 115 a 12 Sch., Bourbon- und Cayenne- 75 a 8 Sch, Cardamom, Malabar- 39, 42, 46 Sch., Cevlon- 15 a 155 Sh. Jng- ber, Afrik.- 34 a 3; Sch., Bengal.- 35 a 35 Sch., Malabar- 3 Sch., kan- dirtes 105 a 11 Sch. per Pfund, Mandeln, süße Barbar.- 34 a 34 5 Mf, pr. 100 Pfund, Porto - 41 Mk,, Sicil. - 42 a 425 Mk. , Valence - 47 a 48 Mk. , bittere Barbar.- 284 a 29 Mkf,, Prov. und Sicil.- 40 Mk,

Jn Häuten und Fellen war das Geschäft im Allgemeinen 1n den leßten 14 Tagen träge. Jmportirt wurden in dem bezeichneten Zeitraum 8088 St. 73 Ballen Häute. Verkauft wurden aus erster Hand 5431 St,, Vorrath in erster Hand beläuft sih auf annoch 65,700 St. ca. ür Buenos-Ayres- und Montevideo-Häute bot man pro Pfd. 11 Bco., mit 5%

Gr., 5%— 73 Sh. Für Nio - Grande - Häute 52 65 Sch, pro Pfd. dds Rindhäute, gesalzene do., trockene Pferdehäute, gesalzene do, trockene Kalb- und Mastkälbfelle, wie auch gesalzene der leßteren Sorte und geschorene Schaffelle waren gänzlich unbeachtet und deren Preise rein nominell. Ziegenfelle bedangen pr. Decher 12 a 14 Mf, Bco, und Bock- felle 16—28 Mk, / :

London, 2. Nov. Waarenmarkt, Kolonialwaaren minder reich- lih angeboten, aber auch wenig gefragt, Zuker hat sich im Preise fest be- hauptetz Reis, Kaffee uud Spirituosen waren aber billiger zu kaufen, Für Rohstoffe war nur ein schwacher Begehrz die Znhaber zeigten indessen eine sehr feste Haltung und bringen weniger an den Markt. Die Zufuhr vou allen Seiten bleibt gut, und es finden sich bedeutende Auctionen angeseßt.

Geldmarkt. Was den Zustand des Geldmarktes betrifft, fo scheint dieser sich ctwas gebessert zu haben, und konnte man gestern sowohl auf gute Wechsel, als auf sichere Staatspapicre Vorschüsse zu 5 pCt für furze Fristen erhalten, Auch nahmen sowohl Staatspapiere, als Cisenbahn - Ac- tien zu Anfang heutiger Börse einen abermaligen Aufschwung, del indessen am Schlusse derselben einer Reaction Plaß machte. Es hieß, daß eine Taubenpost mit ungünstigen Nachrichten der O NBenauonoN an- gekommen sei, Consols waren 82 Geld und 2 a 827 für Rechnung, Exchequer Bill 18 a 13 Sh, Diskonto,

Answärtige % Örset.

Ameterdam, 4, Nor. Niederl. wirkl Sch, 534:

5O/ 21 4 D /0 Spa 1. 13%, Antwerpen, 3. Nor. Neue Anl. 147.

Zinsl. —. do. Bank-Actien

Augsburg, 2. Norv- Bayer. 35 % Oblig, 92 Br. Il. Sem. 1847 —. Württ. 34 % Oblig. 875 Br. 47 % —. Darnst.

El Loose

50 FI. Loose 767 Br. Bad. 50 FI, Loose v. 1840 56 Be. 35

36 Br. 3% 88 Be. ; Ti a. M., 5. Nov. 5% Met. 103%, Bauk - Act. 1932 Br,

Stiegl. 85%. Integr, 537, Poln. 300 Fl. L. 97. do. 509 FI. L LOR „Spar 5% 17%: 175. 3% do. 247. 24. Bexb. 895. 89 2. Taunus Actien 347%. 3477.

Hamburg, 9. Nov. Bank-Actien 160) Er. Eogl. Ruaz, 104 Br, Hamb. Berz. Actien 91 Br, Magd. Wittenb, 78 Br. amb. Berl, 992 997. 3% Kiel 109. 1087. Glückst. Elmsb, 53 Br. Rendsb, Neum. 96 Br, Kopenk« Rothsch 64 G. Meckl. 567. 56.

Le ip zig, 6. Nov. Leipz. Dresdn. Act. 116% Br. Säcbs. Bayer. 90 Br, Süíchs, Schles. 1007 Br. Cbem. Ries. 54 Br. Löb. Zitt. 48% Br. Mgd. Leipz, —, Berl. Anh. Lt. A. VTE 1162, Lt, B. 1067. 106. Dess. Bank-Act. 10 bez,

London, 2. Nov. Cons. 3% 82. 81%. Belg. 875. 867. Ard. 163. 7.

Span,

Passive 37. 37. Ausg. Sch, 11;::E20. 25% Holl. 535. 53. N 4% do, 82%. 812. Port. 215. 205. Engl. Russ. 106. 105. Bras. 78. 76. Chili 87. 85. Mex. 165- 155. Peru 26. 24. 2 ä S a : Paris, 3. Nor. 0% Reute fincaur. Li5. 85, 3% ün coer tos 76. 40. Wien, S Ne O 2% Bet. 104: 13% ad. 91, 3%, do. 6147 Bank- Actieu 1608. Anl. de 1834 156. de 1939 1 197. X ordb 148%. C tozzr. 110, Äo0niglthe 3cizauspiele. Montag, ®. Nov. Fm Schauspielhause. 4190 ste Abonne-

ments - Vorstellung: Der Spieler, Schauspiel in 5 Abtheil, , von A, 2. Jffland.

Dienstag, 9. Nov. Jm Opernhause. Vorstellung, Zum erstenmale : Thea, oder: L a in 3 Bildern, von Paul Taglioni. Musik von C, Pugny. (Olle. Marie Taglioni: Thea, als Gastrolle.) Vorher: Das Nachtlager von Granada, Oper in 2 Abth. Musik von Kreuzer. Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden hohen Opern- haus-Preisen verkauft : í

Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges, im ersten Balkon und zur Tribüne 2 Rthlr. Ein Billet im Parquet 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet in den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Parterre 20 Sgr. Ein Billet im Ams- phitheater 10 Sgr. Ein Billet in den Fremden-Logen 3 Rihlr.

Jm Schauspielhause. 12te französische Abonnements-Vorstellung. Pour le 3me et dernier début de Mr. Adolphe Dupuis: La scconde représentation de la reprise de: Jean, ou: les fruits de l'éducation, comédie-vaudeville en 3 parties, et le Marie de la veuve, comédie en. 1 acte, par Alexander Dumas.

Königsstädtisches Theater. 8. Nov. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) Otello, j Oper in

129\te Abonnements Die Blumensfee, Ballet

Montag, ! l il Moro di Venezia (Othello, der Mohr von Venedig). 3 Akten. Musik von Rossini. | : ‘reife vér Pläye: Uin Plaß in den Logen und im Balkon des (rsten Ranges 1 Rthlr., im Parquet und in den Parquet = Logen 20 Sgr. , inf Amphitheater und in den Logen des zweiten Rauges 15 Sdar., Parterre 10 Sgr., Sperrsitß des dritten Rauges 10 Sgr, Gallerie 75 Sgr. Ein Plaß in der Orchester-Loge 1 Rthlr. 10 Sgr,

Dienstag, 9. Nov. Die Wiener in Berlin. Posse nit Gefang in 1 Akt, von K. von Holtei. Hierauf: Nichte und Tante. Lustspiel in 1 Akt, von C. A. Görner. Zum Schluß : Herr Karoline, Vaudeviile=- Posse in 1 Aft, von D. Kalisch.

—— I. Di g La Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen,

Jm Selbstverlage der Expedition. Gedrudt in der De cker schen Geheimen Ober - Hofbuchdrudckerei. Beilage

A7 310.

2137

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Montag den S!" November.

E E

Inhalt.

Frankreich. Schreiben aus Paris, (Die schweizer Angelegenheiten und Frankreichs Verhalten ín denselbenz die neuen fonservativen Blätter.) Sehweis-. N Av Luzern, Manifest der sieben verbüudeten Kantone an die Zwölfer. Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Brüssel, Uebersicht der Ein- nahme auf den Staats-Eiseabahnen. Handels- und Börscn-Nachrichten.

Frankrei.

ck= Paris, 2. Nov. Der November beginnt hier mit einer Milde des Wetters, wie sich die ältesten Leute kaum einer gleichen erinnern fönnen, und gestern und heute strömt die Bevölkerung vou Paris iu Masse den Friedhöfen zu, besonders dem großeu des Père La- caise, um dort die Gräber theurer Verstorbenen zu besuchen, wie dies auch hier noch der Brauch mit sih bringt. Wegen des gestrigen Allerheiligenfestes sind hier heute fast gar keine Jouruale erschienen, außer der Democratie pacifique und einer außerordentlichen Nummer des Journal des Débats, das mit den allerdings hoch- wichtigen Nachrichten aus der Schweiz niht im Rückstand bleiben wollte, Wie wenig man au hier den Jesuiten hold is, \o sind doch die Sympathieen aller unbefangenen Männer auh in Frankreich eben so entschieden, als die der Regierung selbst, für die Sache der

fleinen Kantone, Be Den Sonderbund bilden, weil man das flare Reht auf ihrer Seite erblickt,. Man würde sehr irren, wenn man das Geschrei der Oppositions - Journale zu

Gunsten der s{chweizer Radikalen als den wirklihen Ausdruck der öf= fentlichen Meinung Frankreichs nehmen wollte. Eine klare Ausein-= anderseßung des Rechtspunktes wie der thatsächlichen Frage in den hweizer Wirren und ganz eutschieden zu Gunsten des Sonderbundes sich aussprechend brachte gestern auch die politishe Chronik der Re- vue des deux Mondes. Sie erkenut an, daß die s{chweizer Frage eine Gefahr sei für den allgemeinen Frieden, und erklärt, der Grund- saß der Nichtintervention könne unmöglich eine absolute Geltung ha- ben, Jn unseren Tagen seien die Nationen niht mehr isolirte Glie- der der großen Gesellschast, sondern solidarisch mit einander verbun- den. Es fönne Europa nicht gleichgültig sein, daß eine in ihrem Mittelpunkte liegende Republik gewaltsam die bestehende Ordnung störe und unaufhörlich die öffentliche Ruhe bedrohez; den Mächten, welche den Vundesvertrag der Schweiz gewährleistet, stehe das Recht zu, zu überwachen, zu beurtheilen und nöthigenfalls zu fkontrolliren, was die durch die Verträge festgestellten Verhältnisse ändern könnte. Indessen sei vorläufig noch keine Rede davon, von dem Rechte der Zutervention {on Gebrauh zu machen; Frankreichs Regierung, glaubt die bekanntlih seit einiger Zeit wieder unter ministeriellem Einfluß stehende Revue, denke für jeßt ihrerseits durchaus nicht an eine Einmischung in die s{hweizer Verhältnissez dieselbe abwartende Haltung werde wahrscheinlich auch von den anderen Mächten beob- achtet werden, und die an den Gränzen vor sih gehenden Truppen- Bewegungen seien daher nur als Vorsichtsmaßregeln zu betrachten. Die Entschlüsse der Regierungen, welche zunächst bei dieser oder jener Umwälzung in der Verfassung der Schweiz betheiligt seien, könnten erst bestimmt werden durch die weiteren Ereignisse, und es wäre alsv ein überflüssiges Beginnen, Hypothesen aufzustellen, die von einem Tage auf den anderen wieder umgestoßen werden könnten. Nachdem die Revue des deux Mondes daun den jeßigen Stand der Sachen gezeigt, namentlich hervorgehoben hat, wie der Sonderbund weiter nichts sei, als ein Bündniß zu gemeinschaftlicher Vertheidigung gegen einen Angriff, ohne daß der Sonderbund selbst einen anderen Kan=- ton mit einem Angriff bedroht, glaubt sie auch niht mehr an die Möglichkeit einer friedlihen Lösung und erblickt gleih dem Journal des Dé- bats in der Erklärung, welche der österreihishe Botschafter bei seinem Verlangen um Ausfertigung seiner Pässe gemacht, den Beweis, daß Oesterreih weder im Vorort, noch in der einfachen Majorität der Tagsaßung mehr die geseßlihe Gewalt der Schweiz anerkenne, spricht aber zuleßt die Ueberzeugung aus, daß die Mächte während des Laufes des Krieges, der nun bevorzustehen scheint, der Schweiz die Freiheit des Handelns lassen werden, welche sie verlangen. Der französische Botschafter habe seinen Wohnsiß zu Bern nicht verlassen und solle ihn nicht verlassen. Diese leß- tere Erklärung verdient insbesondere Beachtung. Was nun die allen falsigen militairischen Vorsichtsmaßregeln von französischer Seite an der shweizer Gränze betrifft, so sind bis jeßt noch fast gar keine von außerordentlicher Art getroffen worden. Truppensendungen aus dem Junern Frankreihs nach jener Richlung hin haben bis jeßt nicht stattgefunden; nur ein einziges Regiment von der Linie, das 61ste, welches in Gex unweit der Gränze der Kantone Genf und Waadt stand und nah dem neuesten Dislocationsplane jene Garni=- son mit einer in der unmittelbaren Nähe von Paris vertauschen sollte, hat Befehl erhalten, vorläufig noch in seinen bisherigen Standquartieren zu verbleiben, während das Regiment, das an seine Stelle treten sollte, noch eben dahin wirklich gezogen i. Längs der berner und baseler Gränze is nit die geringste Veränderung vor- genommen worden z auch bedurfte es neuer Truppensendungen an die \chweizer Gränze nicht, da in den der Schweiz zunächst gelegeuen Departements Truppen aller Waffengattungen genug stehen, um in kürzester Zeit von Straßburg, Kolmar, Hüningen, Mühlhausen, Bel= fort, Vesoul, Besançcon, Lyon, St.- Etienne und Grenoble aus cine imposante Streitmacht auf den Punkten an der Gränze zu versam- meln, wo deren Erscheinen für angemessen erachtet werden sollte. Längs der Gränze des Kantons Waadt hat jedo die Gendarmerie in der jüngsten Zeit strengere Befehle für zu haltende Aufsicht erhal- ten, um die Ausfuhr von Pferden und Futter für die Kavallerie und Artillerie jenes Kantons, wozu man schon Ankäufe diesseits begonnen hätte, möglichst zu verhindern. Die von Bern, Genf und Lausanne hier bei verschiedenen Banquierhäusern gemachten Versuche, Geld-Darlehen für die radikale Sache zu erhalten, sind definitiy mißglückt, und man zwei= felt, daß die ähnlichen Versuche zu Frankfurt ein besseres Resultat gehabt haben werdey, Die Spannung auf die weitere Entwickelung der Dinge in der Schweiz i| inzwishen hier ungemein groß bei allen Parteien, bei den Radikalen vor Allemz diese sind übrigens mit der langen Verzögerung des Angriffs auf den Sonderbund sehr unzufrie= den, einestheils, weil sie daraus Gefahr für die radikale Sache fürhten, anderentheils, weil sie sich die Sache in ihrer gewohnten Unkeuntniß auswärtiger Zustände weit leichter vorstellen, als sie wirk- lich is, Der bekannte James Fazy zu Genf is auch den französischen Radikalen verdächtig geworden durch seine Weigerung, die ihm be- fauntlih vou der Majorität der 125 Stände übertragene Sendung als eidgenössischer Commissair nah dem Kanton- Wallis anzunehmen.

Seit einiger Zeit erscheint hier unter dem Titel l’Etoile ein

früheren Mitarbeitern am Globe und der Epoque herausgegeben. Es scheint keine s{lechten Geschäfte gemacht zu haben, da es vom 9. November an in größerem Format und auch mit einer Morgen= Ausgabe erscheinen soll. Ob das Unternehmen gelingen werde, if freilih noch erst abzuwarten. Was die anderen beiden neuen fonservativen Blätter betrifft, \o scheint die Opinion wieder eingehen zu sollen, Das Blatt war anfangs erschienen, ohne die geseßlihe Caution ge- leistet zu haben, und bereits ist der Geschäftsführer desselben aus die- sem Grunde zu einer Gefängniß - und Geldstrafe verurtheilt worden. Zwei Tage erschien die Opinion dann gar nicht, endlich erschien sie wieder , aber offenbar fehlt es den Unternehmern an den nöthigen Geldmitteln, und so dürfte wahrscheinlich der Conservateur allein vorläufig das Feld behaupten,

S weiz. E Kanton Luzeru. Das Manifest, welches die Gesandten der 7 verbündeten Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden ob und nid dem Wald, Zug, Freiburg und Wallis an die Zwölfer erlassen ha-

. der gefährdeten Regierung.

ben, lautet wie folgt:

_,Die Gesandten der Stände Bern, Zürich, Glarus, Solothurn, Schaff- hausen, St. Gallen, Graubündten, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt und Genf erklären, im Auftrage ihrer Großen Räthe, den Ständen Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis den Krieg, Die Gesand- ten dieser sieben Stände, ehe sie in Folge der Kriegserklärung der Mehr- heit die Tagsazung verlassen, sehen sh, im Auftrage ihrer Großen Räthe und Landsgemeinden, in die Nothwendigkeit geseßt, jener Kriegserklärung folgende S av R ng ‘an das Volk aller zweinndzwanzig souverainen Stände der schweizerischcn Eidgenossenschaft, an Mitwelt und Nachwelt in Form eines Manifestes, zu immerwährendem Gedächtnisse, zu erlassen, Der Krieg, welchen die Regierungen von zwölf Ständen den Bevölkerungen von sieben souveraínen Mitständen erklären, is ein ungerechter Krieg, der Wi- derstand , welchen die leyteren den ersteren leisten, is ein gerechter Wider- stand. Die zwölf Gesandtschaften erklären die Vereinigung der sieben Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis zur Verthei- digung ihres Gebietes und ihrer Souverainetät als bundeswidrig und auf- gelöst, und weil die sieben Stände diese Erklärung als unbefugt ansehen und sie daher nicht annehmen, so sollen sie durch Waffengewalt gezwungen werden, sich nah derselben zu richfen und nach derselben zu handeln. Das Wesen der ewigen Bünde, von dem Bunde in Brunnen, den 15ten Winter- Monat 1307, bis zum Bundesvertrage in Zürich, den 15. August 1815, bestand in der De gins der Stände der Eidgenossenschaft zum Schuge des Gesammtgebietes, so wie des Gebietes der einzelnen Stände, mit an- deren Worten, zum Schuße der Unabhängigkeit der Schweiz von Außen und der Souverainetät der Stände von Jnnen, Dieses ist fo wahr, daß die drei Länder Uri, Schwyz und Unterwalden, die Stifter der \{hweizeri- schen Eidgenossenschaft, sih mit anderen Orten für den Schuh ihrer allseiti- gen Unabhängigkeit vom Auslande verbündeten, während diese neu in den Gesammtbund aufgenommenen Orte von einander ganz unabhängig blieben. Als nach der Auflösung der beinahe fünfhundertjährigen Eidgenossenschaft durch die helvetische Central-Regierung und nah dem Umsturze derselben im Jahre 1803 durch Napoleons Vermittlung zuerst ein allgemeiner Bund alle alten und neuen Glieder umfaßte, enthielt der erste Artikel desselben die Bundbdespflicht zu wechselseitiger Gewährleistung der Verfassung, des Gebie- tes, der Freiheit und Unabhängigkeit gegen fremde Mächte sowohl, als auch gegen die Usurpation irgend eines Kantons oder einer besonderen Partei. Allein diese erste allgemeine Bundes - Verfassung entsprach dennoch den Wünschen der eidgenössishen Stände nicht, und zwar gerade darum nicht, weil durh einige Bestimmungen derselben die uralte Souverainetät und Gleichberechtigung der Stände ges{hmälert und angetastet wurde, Sobald daher die europäischen Mächte am 30, Mai 1814 im pariser Frieden die Unabhängigkeit der Schwêiz anerkaznten, stellten sie in ciner Urkunde vom 20. März 1815 als Bedingung zur Neutralitäts-Gewährleistung die be- stimmte Forderung an die Eidgenossenschaft, daß der unverlepte Bestand der Kantone als Staatskörper die Grundlage des schweizerischen Bundes-Spy- stems bilden soll. Die Tagsatzung, in Uebereinstimmung mit den eingegan- genen Erklärungen der souverainen Stände, beschloß hierauf am 27. Mai 1815 den Beitritt zu jener Urkunde und verhieß: „daß die Bedingungen des dieser Urkunde einverleibten Vergleiches getreu und gewissenhaft erfüllt wer- den sollen.“ Die Tagsaßung des Jahres 1815 hielt Wort. Der Bundes- Vertrag vom 7. August 1815 is in Foum und Jnhalt nichts Anderes, als ein Bündniß oder Vertrag zum Schupe der Unabhängigkeit der s{weizeri- schen Eidgenossenschaft von Außen und der Souverainetät der Kantone von Zunnen. Jm Eingange des Bundes-Vertrages nennen die Stände si sel- ber „die XXII. souverainen Kantone der Schweiz, als: Zürich, Bern, Lu- i Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Ba- el, Schaffhausen, Appenzell beider Rhoden, St. Gallen, Graubündten, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf,“ Der Bundes-Vertrag is unterzeichnet und gesiegelt Namens jedes Standes von den Gesandten eines jeden derselben, Der Bundeseid, welcher am 7. Au- ust 1815 and seither bei allen ordentlichen und außerordentlichen Tag- Lgatigen von dên Gesandien der Stände geshworen wurde, lautet in sei- nem Cingange: „Wir, die Gesandten der XX11, souverainen Stände der Eidgenossenschaft, im Namen und als Bevollmächtigte der Bürgermeister, Schultheißen, Landammänner, Häupter, Landeshauptmann, Staatsräthe, Svyndifks, Kleinen und Großen Räthe und ganzer Gemeinden ver hohen Stände Zürich, Bern u. #, w., schwören.“ An allen eidgenössischen Tag- sazungen- erscheinen die Gesandten sogar der halben Kantone mit ihren Standesfarben. Kann es der Form nach eine unztweideutigere Anerkennung und Gewährleistung der Souverainetät aller zwei und zwanzig Stände der Cidgenossenschaft geben? Mit dieser Form stimmt der Jnhalt des Bundes- Vertrages vollkommen überein. Als Zweck des Bundes der zwei und zwan- zig souverainen Stände wird im ersten Artikel die Behauptung ihrer Frei- heit, Unabhängigkeit und Sicherheit gegen alle Angriffe fremder Mächte und die Handhabung der Ruhe und Ordnung im Junern angegeben. Die Stände gewährleisten sich gegenseitig ihre Verfassungen und ihr Gebiet. Die Sou- verainetät beruht aber in nichts Anderem, als in der Unvoerleylichkeit des Gebietes und in der freien Selbst-Constituirung over Verfassungsgebung, Die Ordnung im Junern kann in nichts Anderem, als in der freien, von keinem anderen Kantone beengten Bewegung der verfassungsmäßigen Gewalten be- stehen, so wie die Ruhe im Junern von der Unantastbarkeit des Gebietes und der Selbstständigkeit eines jeden Kantons wesentlich abhängt, Die zwei folgenden Artikel des Bundesvertrages sagen ausdrücklih , daß zur Handhabung jener Gewährleistung des Gebietes und der Verfassungen und zu Behauptung der Neutralität, also zu dem Doppelzwecke der Bundesver- einigung, eine Bundes-Armee und eine Bundeskasse von den Kantonen ge- bildet werden sollen. Der vierte Artikel, um die Gewährleistung der Sou- verainetät der Kantone und der Unabhängigkeit der Schweiz zu sichern, räumt jedem Kantone bei äußerer und innerer Gefahr das Recht ein, die e N um Hülfe anzurufen, und legt diesen die Pflicht auf, die Hülfe zu leisten.

\ Dauert im Falle innerer Unruhen die Gefahr fort und verlangt es die bedrohte Regierung, \o triff die Tagsaßung die weiteren Maßregelnz im Falle äußerer Gefahr aber stechen der Tagsaßung alle Verfügungen zur Si- cherheit der Eidgenossenschaft zu. Klarer und unbedingter könnte die Sou- verainetät jedes einzelnen Standes nicht anerkannt und gewährleistet wer- den. Wenn irgend sent Stande innere Gefahren, das heißt solche, welche nicht vom Auslande herkommen , drohen , so kann er diejenigen Mitstände anrufen, welche er will; jeder Mitstand, den er anrüft, ist verpflichtet, dem Hülferufe zu folgen. Der bedrohte Stand hat zwar dem Vorort davon Kenntniß zu geben, allein weder dieser, noch selbst die Tagsaßung kön- nen weitere Maßregeln treffen, außer auf das ausdrücklihhe Ansuchen Der achte Artikel sagt von der Tag- sagung, sie besorge, nah den Vorschriften des Bundes - Vertrages , die ihr von den souverainen Ständen übertragenen Angelegenheiten des Bun-

Fleines Abendblatt von ministerieller. Färbung. und, wie es scheint, von

des. Sie bestehe aus den Gesandten der 22 Kantone, welche qs ihren Jnstructionen stimmen, Jeder Kanton habe eine Stimme. Diese usam-

mensehung der Tagsazung, so wie die Bestimmung, daß nur das in ihre Befugnisse einschlage, was thr von den souverainen Ständen übertragen werde, sind unzweideutige Belege von Gewährleistung der Kantonal - Sou- verainetät. Nach dem neunten Artikel des Bundesvertrages werden sogar die Repräsentanten, welche ín außerordentlichen Umständen und bei längerer Dauer der Tagsaßung dem Vororte bcigegeben werden, von den Kantonen gewählt, Der Vorort hat nach Artikel X. des Bundes nur die bis zum Jahre 1798 ausgeübten Befugnisse, nämlich die eines Geschäftsführers. Sowohl der Präsident als die vorörtlihe Behörde sind Kantonal-Behörden. Der Bundes-Vertrag erkennt keine Gewalt außer derjeuigen an, welche von den souverainen Ständen ausgeht, Sämmtliche eidgenössishe Stände ha- ben unterm 16, Mai und 30. August 1815 in einem Schreiben an die Stände Schwyz und Nidwalden eine authentische Auslegung des Bundes- Vertrages gegeben, welche wörtlih lautet: „Nach dem eigenen Wortlaute bes §. 1 (des Bundesvertrages) treten die Kantone als souveraine Stände in den Bund und vereinigen s{ch durch denselben zur Behauptung ihrer Freiheit und Unabhängigkeit. Daraus folgt unwidersprehlich, daß der Bun- desvertrag, weit entfernt, die Freiheit, Unabhängigkeit und Souverainetät des Kantons Schwyz (Nidwalden) zu gefährden, vielmehr dafür cine förm- lihe Garantie ausspriht.“ Der Schuß des Gebietes und der Souverai- netät eincs jeden Kantons is somit durch Form und Junhalt des Bundes- vertrages vom 7, August 1815 als einer der zwei Hauptzweke desselben nachgewiesen. Er stimmt sonah mit dem Geiste und Inhalte der alten ewigen Bünde und mit der von den europäischen Mächten aufgestellten Grundlage des shweizerishen Bundessystems überein. Nachdem der Bun- desvertrag von allen zwei und zwanzig Ständen der Eidgenossenschaft ge- chlossen, besiegelt und beschworen war, wurde unterm 20. Wintermonat 1815 die immerwährende Neutralität der Schweiz vermittelst einer feierlichen Urkunde von den europäischen Mächten gewährleistet. Was die alten ewigen Bünde enthielten, was der Bundesvertrag vom 7, August 1845 gewährleistet, was die eu- ropäischen Mächte als die Grundlage des s{hweizerishen Bundes-Systems und als Bedingung immerwährender Neutralität der Schweiz anerkannt: die Souve- rainetät der Kantone und die Unverlegzlichkeitihres Gebietes, will die Vereinigung der Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis shüyen. Das is ihr Zweck und ihr Juhalt. Der erste Artikel dieser Ver- einigung lautet wörtlich: „Die Kantone Luzern, Uri, Schwvz, Unterwalden ob und nid dem Wald, Zug, Freiburg und Wallis verpflichten sich, o wie einer oder mehrere aus ihnen angegriffen würden, zur Wahrung ihrer Souverainetäts- und Territorialrechte den Angriff gemäß dem Bundes- Vertrage vom 7. August 1815, so wie gemäß den alten Bünden , gemein- schaftlich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln abzuwehren.“ Dieser Ar- tifel ist an und für sich klar: er is gar nihts Anderes, als was der Bun- desvertrag und die alten Bünde wörtlih und ausdrücklih enthalten und gewährleisten. Die sieben Stände ergriffen übrigens jeden Anlaß, zur Be- ruhigung Aller, welche etwa bethört sein möchten, dem klaren Wortlaut ihrer Vereinigung noch die förmliche Erklärung beizufügen, daß sie dieselbe nur zum Schuße und zur Vertheidigung ihres Gebietes und ihrer Souverainetät eingegangen seien. Was noch mehr is, sie beurkundeten die Wahrheit die- ser Erklärung durch die That, indem sie ungeachtet aller Anfeindungen und feindseligen Maßregeln ihrer Mitstände die rechtliche Stellung keinen Augen- blick verließen, sondern sich unablässig auf die Sicherung ihres Gebiets be- \hränften. Der Ausspruch der zwölf Stände vom 20, Heumonat, welcher diese Vereinigung aufgelöst erklärte, ist demnacy eine Vernichtung des den sieben Ständen innewohnenden , durch den Bundesvertrag gewährleisteten Rechts zum Schutze ihres Gebietes und ihrer Sduverainetät. Umsonst be- rufen sich die zwölf Stände auf den seten Artikel des Bundesvertrags, welcher sagt: „Es sollen unter den einzelnen Kantonen feine dem allgemei- nen Bunde oder den Rechten anderer Kantone nachtheilige Verbindungen geschlossen werden.“ Denn die Vercinigung der sieben Stände kann dem allgemeinen Bunde nicht nachtheilig scin, weil sie den gleichen Zweck hat wie die- ser und die gleichen Mittel, nämlich Mahnung und gegenseitige Hülfe, festsezt wie dieser. Sie kann den Rechten anderer Kantone nicht nachtheilig sein, weil

sie nur das Gebiet und die Souverainetät der Kantone, die sie geschlossen, shüpen will, das Gebiet und die Souverainetät der Mitstände aber unan- gere läßt. Umsonst berufen sich die zwölf Stände auf den achten Arti- el des Bundes-Vertrages , vorgebend, die Vereinigung der sieben Stände gefährde die innere Sicherheit der Schweiz und müsse demnach dem Gebote der Mehrheit weichen. Die erste Behauptung wird durch den Wortlaut der Vereinigung und durch die Erklärung und die Handlungsweise der sicben Stände als unrichtig dargethan, die zweite Behauptung steht aber mit dem Bundes - Vertrage in schnurgeradem Widerspruche. Die Behauptung, es müsse die Minderheit dem Machtgebote der Mehrheit weichen, ist im All- gemeinen eine bundeswidrige. Es sind nur sehr wenige, ganz bestimmte Fâlle, auf welche sie paßt: diese Fälle sind in dem Bundes-Vertrage aus- drücklich bezeichnet. Jn allen übrigen Fällen kömmt sowohl die völkerrecht- lih als bundesrehtlich begründete Regel in Anwendung: daß souveraine Staaten oder Stände so weit in unumschränktem Besiße und Genusse der Sou- verainetätsrehte anerkaunt und geshüzt werden müßten, als sie derselben nicht förmlih und budFäblich durch Verträge sich entäußert haben. Gerade der achte Artikel des Bundes-Vertrages, auf den man sich zu Guusten einer Allgewalt der Tagsaßungs - Mehrheit beruft, verwirft diese Allgewalt .aus- drücflih, indem er der Tagsaßung nur die Besorgung derjenigen Bundes- Angelegenheiten einräumt, welche ihr von den souverainen Ständen über= tragen werden, Nach dem ganzen Zusammenhange dieses achten Artikels kann der Sah: „die Tagsaßung trifft alle erforderlihen Maßregeln für die äußere und innere Sicherheit der Eidgenossenschaft“, gar keinen anderen Sinn haben, als daß die Tagsagung die Militairgewalt des Bundes aus- übe, wenn dieselbe entweder zum Schuße der Unabhängigkeit von Außen erforderli, oder zum Schuße der Souverainetät und des Gebietes einzel- ner Stände angerufen wird. Wenn man in diesen Saß den Sinn legt, er berechtige die Tagsazung zur politischen Allgewalt, so bringt man ihn mit dem Eingange des gleichen Artikels, mit dem Geiste und Jn- halte des ganzen Bundes-Vertrages in offenbaren Widerspruch. Frei sind die zwei und zwanzig souverainen Stände in Bund getreten , im Besiße unbe- dingter Souverainetät und zum Schnye dieser Souverainetät gegen jedwe- den Angriff, Die Souverainetät haben sie weder an den gesammten Bund, noch an die Mehrheit der Bundesgliedec abgetreten oder- veräußert. So oft daher die Tagsaßung oder die Mehrheit derselben sich mit der Souve- rainetàt einer oder mehrerer Stände in Widerspruch segt, sind diese befugt, den Machtgeboten derselben ihren Widerstaud entgegenzusezen. Nur so läßt sich denken, daß die Freiheit, Selbstständigkeit und Souverainetät der Kan- tone sih gegen Eingriffe der Tan 2 - Mehrheit \{hüßen und retten können. Ein ungerechtes Machtgebot, als das einer Mehrheit von zwölf Ständen, eine Vereinigung einer Minderheit von Ständen zur Vertheidi- gung ihres Gebietes und ihrer Souverainetät mit Waffengewalt, durch Bürgerkrieg auflösen zu wollen, giebt es keines, kann ein ungerechtes nicht geben. Ein solches Machtgebot will sogar das Recht der Selbsterhaltung und Nothwehr, welches jedem Menschen, ja sogar dem Sklaven zusteht, leichberechtigten, souverainen Ständen rauben. Dieses Machtgebot will in der freien Eidgenossenschaft die Despotie einer alle einzelnen Souveraine- täten verschlingenden Mehrheit einführen und mit Waffengewalt, mit den Schrecken und Gräueln des Bürgerkrieges durchseßen, Éin ungerehterer Krieg, als die zwölf eidgenössischen Stände anheben, läßt ih nit denken, ein gerechterer Widerstand, als die sieben Stände leisten, läßt sich nicht nachweisen, Wer nur von dem Rechte der Nothwehr und der Selbsterhal- tung Gebrauch macht, der leistet wahrlich einen gerechten Widerstand. - SZ Staat oder Stand, welcher nur sein Gebiet und seine Souverainetät er zen und vertheidigen will, kann nie im Unrechte fein, Wenn in eiuer ng genossenschaft eine Minderheit gleihberechtigter Glieder füt 4E L E Ms dieser Gleichberehtigung einsteht, so steht sie für dié Freih * Silles dieses und für die Unabhängigkeit der ganzen Genossenschaft e al gilt von dem Widerstande jener sieben Stände gege! de ist ein ( zwölf Stände, Die Vereinigung der - sieben Tis inde E Nothwehr und Selbsterhaltung, Der Stand Wall Die de p von einer zügellosen Faction im Junern zexrüttet; 1e Lee rung begehrte durch den Vorort die bundesgémäße_ Die - Stände Bern und Waadt verweigerten

si pru der ebot der 1844 R

mal! E “_niht nur, sie er- indern zu: wollen. - Dex:

Flärten, den Zuzug anderer Stände mit Gewalt