1847 / 329 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

E E E M

ie i ung der dortigen Schüßengilde na- ras erfor der Der Cat, daß 1809 die bis dahin aus drei Ba bet ügen - Compagnieen, der altstädtischen,

“beni iphó , bestehenden Gilden in eine verwan- löbenichtshen und fneiphöfiben q r dem & September 1847

delt wurden. Das neue 1 E 351

‘tigt worden, Diese Corporation wurde 1351 von

ria rig M 758 zum Schuße der Stadt, gestiftet und feiert mithin in wenigen Jahren ihr fünfhundertjähriges Jubiläum.

-Provínz. (Rh. Beo b.) Der Gemeinderath der Stadt

E p Rücfsicht auf die unverkennbaren Vortheile, welche der

Stadt durch den Siß des Kriminalgerihtshofes für mehrere Ge-

rihts-Bezirke erwachsen, und mit Bezug auf die bereits in früherer

Ségung dieserhalb abgegebene Erklärung beschlossen, die Kosten zur

inriéung eines Sißungssaales für das öffentliche Kriminal-Gerichts= lem 0aÓ dara Maéiblago eines Königlichen Bau-Beamten 450 Rthlr.. betragend, aus städtischen Mitteln herzugeben. Ferner wurde zur Deckung des Defizits von 11,630 Rthlrn., welches durch Anschaf= fung von Kartoffeln, durch Zuschuß zur Suppen-Anstalt, durch gerin- gere Einnahme an Kommunal - Steuer und durch Deckung eines Defizits bei der allgemeinen Armen - Kasse entstanden waren, beschlossen, die im Jahre 1846 auf 30 pCt. ermäßigten Zu- schläge bei der Grundstener und Mahl - und Schlachtsteuer wieder auf den früheren Zuschlag von 40 pCt. herzustellen, da die Differenz bei dem 11pfündigen Roggenbrodte noch nicht § Pf. betrage und eine Heue Steuer bei dem Fortbestehen der Mahl- und Schlachtsteuer s{werlich die höhere Genehmigung erhalten würde.

Am 14. November feierte der Mäßigkeits - Verein zu Barmen sein fünftes Jahresfest durh einen Abend-Gottesdienst in der dortigen reformirten Kirche. Die äußere Theilnahme an der großen wichtigen Sache wurde durch einen überaus zahlreichen Besuch des Gotteshau- ses, dessen Räume nicht im Stande waren, das von allen Seiten herbeiströmende Publikum zu fassen, unverkennbar an den Tag gelegt. Herr Pastor Feldner aus Elberfeld hielt die Festpredigt.

Deutsche Bundesftaaten.

Königreich Sachsen. Se. Königl. Hoheit der Prinz Albert hat am 21. November die Reise nah Bonn angetreten.

Königreichß HSaunover. (Hannov. Ztg.) Am 23. Nov. sind Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin von Oranien und Se. Hoheit der Herzog August von Sachsen- Koburg- Gotha in Hannover angekommen.

Jn Celle starb am 21. November nah kurzer Krankheit und im eben begonnenen 82sten Lebensjahre der General - Lieutenant und Kommandant Georg Müller, ein allgemein - geliebter und verehrter und in jeder Beziehung ausgezeihneter Mann, welcher 66 Jahre hindurch seinem Könige und Vaterlande auf die ehrenvollste Weise gedient, allgemein betrauert von Allen, die ihn kannten. Anfangs Dezember 1781 trat derselbe in den hannoverschen Militairdienst und nahm dann gleich an den Feldzügen in Ostindien bis 1793 Theil. Nach Auflösung der hannoverschen Armee im Jahre 1803, trat er bei Errichtung der Königlih deutschen Legion in dieselbe ein, deren sämmtliche Feldzüge er mitmachte, und in deren Reihen er bis zu deren Auflösung im Jahre 1816 mit großer Auszeichnung diente. Im Jahre 1816 trat er wieder in den hannoverschen Dienst, ward im September 1831 zum Kommandanten in Celle und im Juni 1845 zum General - Lieutenant befördert.

Kurfücstenthum Hessen. Dr. Köugl. Hoheit der Kur- fürst Friedrih Wilhelm is am 22. November nebst Gefolge von Frankfurt a. M. wieder in Kassel eingetroffen.

Großherzogthum Meelenburg-Schwerin. Se. K. Hoheit der Großherzog is am 17ten d. von“ Ludwigslust und Jhre K. Hoheit die Frau Großherzogin nebst der Herzogin Louise sind ge- stern Abend von Berlin in Schwerin eingetroffen.

Herzogthum Anhalt-Deßau. Jn Folge des (gestern erwähnten) Ablebens Sr. Hoheit des Herzogs Heinrich von Cöthen ist hier das nacstehende Besißergreifungs-Patent erschienen :

„Wir, Leopold Friedrich, von Gottes Gnaden ältestregierender

. Herzog zu Anhalt, Herzog zu Sachsen, Engern und West-

falen, Graf zu Askanien, Herr zu Zerbst, Bernburg und

Gröbzig 2c, 2c. 2c. entbieten hiermit den sämmtlichen Herzoglich anhalt-cöthenschen geist- lihen, Hof-, Militair- und Civil - Behörden, insbesondere den Her= zoglichen Hof - Verwaltungs - Aemtern, dem Landes-Directions-Kolle- gium, dem Gesammt-Ober-Appellationsgerichte, der Landesregierung, dem Konsistorium, der Rentkammer, der Staats-Schulden - und der Kriegs-Kommission, dem Militair-Kommando, dem Forstamte, so wie den anderen Kollegien, den zur Justiz-, Polizei- und Finanz= Ver= waltung verordneten Ober - und Unterbeamten, den Vasallen, den Offizieren, den Geistlihen, Bürgermeistern und Rathsgliedern in den Städten, Schultheißen in den Dörfern, Lehnleuten und übrigen Un= terthanen und Eingesessenen der Herzoglich anhalt-cöthenshen Lande, Unsere Gnade und alles Gute und fügen Jhuen allerseits Folgen= des zu wissen :

Nachdem es dem Allerhöchsten in seinem heiligen und unerforsch= lichen Rathschlusse gefan hat, Unseres vielgeliebten Herrn Vetters, des weiland Durchlauchtigsten Fürsten Herrn Heinrich, ältestregie- rênden Herzogs zu Anhalt, Herzogs zu Sachsen, Engern und West« falen, Grafen zu Askanien, Herrn zu Bernburg und Zerbst 2c., Lieb= den, ohne Hinterlassung männlicher Fürstliher Nachkommenschaft aus dieser Welt abzurufen, und also die Herzoglich anhalt - cöthensche Linie erloschen und die anhalt -cöthenschen Lande nah den in Unsez rem Herzoglihen- Gesammthaguse bestehenden Haus - und Familien- Verträgen auf die beiden übrigen, die Herzoglich anhalt - deßauische und Herzogli anhalt - bernburgishe Linien verfällt worden, Uns aber, als nunmehrigem Senior Ünseres Herzoglichen Gesammthauses, nach dem am 22. Juni 1665 abgeschlossenen und von des Kaisers Leopold 1. Majestät unterm 2. September 1666 bestätigten Haus- und e ae zuständig ist , das erledigte Herzogthum An- halt- öthen, insbesondere auch das der nunmehr erlosheuen Herzog- lich anhalt -cöthenschen Augustäischen Linie zuständig gewesene Her- aoglis anhaltishe Gesammthaus-, Stamm- und Familien-Vermögen an Gütern, liegenden Gründen aller Art , Schlössern, Gebäu- den, sammt allem Zubehör und an beweglichen Sachen jeder Art, so wie alles Uebrige, durch den zwischen Uns, Unseres nunmehr in Gott ruhenden Herrn Vetters , weiland Herzogs Heinrich zu

Anhalt - Cöthen Liebden, und Unseres Herrn Vetters, des Herzogs

Alexander Karl zu Anhalt - Bernburg Liebden, unterm s

26. Juli 1847 errichteten, durch die Ges eb Sammlung pu e Herzogthümer seiner Zeit veröffentlichten Haus-Verirag von weiland Herzogs Heinrich Liebden gegen Unsere und Unseres Herrn Vetters

des Herzogs Alexander Karl Liebden, Anerkennung der darin näher angegebenen Herzoglich anhalt - cöthenschen Staatsschulden für den Fall Unserer Nachfolge in der Regierung des Herzogthums Anhalt«: Cöthen, dem Stammgute einverleibte gesammte vormalige Herzoglich E Allodial - und Privat-Vermögen an Unbeweglichem und Beweglichem, wie solches Alles im §. l. Zahl 2 dieses Vertrags näher bezeihnet ist, für Unser Herzoglihes Gesammthaus in

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Besiß zu uehmen und die Verwaltung und Regierung des Herzog- thums bis zur weiteren. Vereinigung zwischen Uns und Unseres viel- g Herrn Vetters, des Herzogs Alexander Karl zu Anhalt= ernburg Liebden, zu übernehmen; als haben Wir sölhes dur Unsere dazu bevollmächtigten Räthe, Unseren Wirklichen Geheimen Rath und Regierungs- d Präsidenten Dr. Leopold von Morgenstern un Unseren Pefierungs-Rath Dr. Karl Sintenis, am heutigen Tage thun lassen, thun auch solches kraft dieses in der beständigsten Form und Weise, wie es von Rehts, Gewohnheits, auch Unserer Hausverfassung wegen am besten geschehen soll und mag. _ Und indem Wir Unseren Haus- und Familien-Verträgen gemäß, bis zu einer weiteren Uebereinkunft mit Unseres Herrn Veétters, des Herzogs Alexander Karl zu Anhalt - Bernburg Liebden, die oberste Verwaltung des erledigten Herzogthums Anhalt-Cöthen übernehmen, erinuern Wir hierdurch alle und jede obengenannte Herzoglich anhalt- cöthenshe Behörden, obere und untere Beamten, Vasallen, Offiziere, Geistliche, Magistratspersonen und Schultheißen, Unterthanen und Einwohner jeden Standcs, daß Sie allesammt Uns und Unseres Herrn Vetters, des Herzogs Alexander Karl zu Anhalt = Bernburg Liebden, und Unsere fürstlichen Erben und Nachfolger für Jhre recht- inäßige Laudesherrschaft und Obrigkeit erkennen, folglih mit Huldi= gung, Gehorsam und Unterthänigkeit sich fortan und künftig an Nie- mand Anderen, als an Uns und die Unserigen halten, insbesondere aber die Unterthanen jeden Standes, díe Jhnen bisher vorgeseßten Obrigkeiten, niederen und höheren, bis Wir Jhnen ein Weiteres des= halb befehlen, ferner als Jhre rechtmäßigen Obrigkeiten zu betrachten und ihnen zu gehorsamen haben.

Wir geben Jhnen dagegen die Versicherung, daß Wir Jhnen sammt und sonders den gebührenden Schuß verleihen, mit Jhnen es treulich meinen, Sie bei ihren Gütern und rechtmäßigen Freiheiten, auch wohl erlangten Rechten, auch dem Verhalten nah, wie es Jeder verdient, bei Ehren, Stellen und Bedienung lassen und Jhrer Aller Bestes auf alle Weise befördern wollen, sind aber auch Jhrer aller= seits treuen und pflihtmäßigen Gesinnungen und Jhres Gehorsams gegen Uns und die Jhuen vorgeseßten Behörden gewärtig.

Zu dessen Urkunde haben Wir dieses Besibnahme- Patent eigen= händig vollzogen und Unser Herzogliches Jusiegel beidrucken lassen.

Gegeben zu Deßau, am 23, November 1847.

Leopold Friedrich, Herzog zu Anhalt.“

X Schwerin, 24. Nov. Der Großherzogliche Hof legt wegen des Ablebens Sr. Königl. Hoheit des Kurfürsten von Hesseu - Kassel von heute auf drei Wochen in den gewöhnlichen drei Abstufungen

Trauer an. | Oesterreichische Monarchie.

Pref;burg, 22. Nov. (Bresl, Ztg.) Heute giebt der Erz= herzog Reichs - Palatin den Mitgliedern des Reichstags das übliche Palatinal-Festmahl. Jn früheren Zeiten wurde bei solcher Gelegen- heit auh ein ganzer Ochse im Freien gebraten und unter das Volk vertheilt; diesmal wird es unterbleiben. Jm Uebrigen sind dagegen die früheren Sitten bei der Palatinal - Feierlichkeit beibehalten wor- den, und unter Anderem hoben auch vier Obergespäne den Reichs= Palatin mit seinem Stuhl in die Höhe.

Frankreich.

Paris , 22. Nov. Es verbreitet sich das Gerücht, daß das \ranzösishe Kabinet entschlossen sei, unverweilt Pacisications - Vor= schläge an die {weizer Tagsaßung zu machen und die Annahme derselben nahdrücklich zu betreiben. Jn diesem Sinne follen die Be= stimmungen der lebten, an den jeßt in Basel verweilenden franzü= sishen Gesandten abgeshickten Depeschen verfaßt sein.

Folgeudes is der nähere Bericht des Journal des Débats über die Veranlassung der Abreise des französischen Gesandten von Bern: „Der Gesandte wollte seinen zweiten Secretair, Herrn von Banneville, nach Luzern senden. Zu welchem Zwecke wissen wir nicht, und Herr von Bois le Comte hatte Niemanden darüber Rechenschaft zu geben. Der französische Botschafter is bei den 22 Kantonen ak- freditirt; er verhandelt mit jedem derselben einzeln; es ist das We= nigste, daß ihm gestattet werde, einen seiner Secretaire zu senden, wohin er es für angemessen erachtet. Am {15ten wandte sich Herr von Bois le Comte also an den Ober - Befehlshaber, der von seiner Expedition gegen Freiburg zurückkehrte, und ersuchte ihn um einen Geleitspaß für Herrn von Banneville, wie er einen solchen früher für Herrn v. Massignac bei einer Sendung nah Freiburg erbeten und erhalten hatte. General Dufour glaubte, deshalb an den Vorort berihten zu müssen. Der 16te verfloß, ohne daß Herr von Bois le Comte den erbetenen Gel-itspaß erhielt. Einerseits scheint es, daß der Vorort und der General sih gegenseitig die Verantwortlichkeit für den zu fassenden Beschluß zuschieben wollten, andererseits, daß mau die Sache in die Länge zu ziehen beabsichtigte. Abends spät sandte Ge- neral Dufour dem Botschafter statt des Gelcitspasses, welchen dieser erwartete, eine auösweichende Antwert, mit dem Beisügen, daß er ge- nöthigt sei, nah Aarau abzugehen, und si beeilen werde, sobald er die Weisung des Vororts erhalten, ihm eine bestimmte Antwort zu ertheilen. Herr von Bois le Comte sandté am folgenden Morgen einen Attaché nah Aarau, der den Geleitspaß mitbringen sollte, “da da jedes Zögern als cine Weigerung betrachtet werden mußte. Der General antwortete dem Botschafter, daß es ihm durchaus unmöglich sei, ihm den erbetenen Geleitspaß zu geben, daß jede Communication mit den Kantonen des Sonterbundes untersagt sei und er von dieser Maßregel zu Gunsten des Botschafters keine Ausnahme machen könne. Eine Stunde nachdem er diese Antwort erhalten, spät Abends am 17ten, verließ Herr von Bois le Comte Bern mit dem ganzen Ge= sandtschafts-Personal, mit Ausnahme der Kanzlei, die zur Besorgung der laufenden Geschäfte zurüblieb, und zog sich in einen neutralen Kanton, nah Basel, zurück. Bei seiner Abreise sandte er dem Vice- Präsidenten der Regierung von Bern seine Karte zu.“

Großbritanien und Irland.

London, 20. Nov. Der Sun erklärt das von einem Mor- enblatte verbreitete Gerücht,- als habe die ostindishe Compagnie eine nleihe von zwei Millionen Pfund bei der Bank vou England ma- hen wollen, für ungegründet.

Allgemein is die Ansicht verbreitet, daß das Parlament im Laufe der Session eine Steuer - Erhöhung in ciner oder der anderen Gestalt genehmigen werde. Wie die Times vor einigen Tagen, so erklärt sich auch der Globe zu Gunsten einer Steigerung der Ein= fommensteuer ; das Blatt wünscht aber zugleich, daß man bei diesem Anlasse das Gesel verbessern und einen billigen Unterschied zwischen wirklihem Eigenthum uud dem jährlichen Eiukommen, welches aus der Betreibung eines Fabrifkzweiges oder Gewerbes erwachse, zwischen festem und {chwankendem Kapital, zwischen einer bleibenden und un- gewissen Einnahme feststellte.

Heute is die Zahlungs-Einstellung des Herrn John Williams, eines Fonds-Spekulanten, deklgrirt worden ; die Passiva belaufen sich auf 20,000 Pfd. Außerdem soll es wahrscheinli sein, daß ein oder zwei bedeutende Häuser in der City sich genöthigt sehen werden, ihre Zahlungen ebenfalls heute noch einzustellen.

Jn Manqester is am Abend des 18ten in der Soiree des daa sigen Athenäum Herr Cobden zum erstenmale wieder öffentlih auf= getreten. Er rühmte den guten Empfang, den er überall auf dem Kontinent gefunden, als einen Beweis dafür, daß England den Kreis seiner Sympathieen erweitere, daß die Sphäre, wo praktische Thätig=

Feit sih geltend mache, mit jedem Tage sich ausbreite, und daß die

Zeit herannahe, wo die Eifersüchteleien der Nationen unter einander aufhören und man zu der Erkenntniß kommen würde, daß Aller Jus teressen identish seien. Ueber diesen leßten Punkt ließ er \sich im Sinne der Friedens - und Freetrade - Propaganda weitläufiger, aber niht von ökonomischem, sondern wie es der blos auf Unterhaltung abgesehenen Versammlung angemessener war vom ethnologischen Gesichtspunkte aus, weiter aus und benußte dabei besonders die Beobachtungen seiner jüngsten großen Reise, Uebrigens trug auch diese Festlichkeit, die zu den besuchtesten in ganz Manchester zu ge= hören pflegte, den Stempel des Druckes der Zeit: es waren kaum O Personen anwesend, während sonst 5 bis 6000 sich einzufinden pflegten.

Belgien.

Brüssel , 23. Nov. Jun der am 20, November zum Schluß gekommenen Adreß - Debatte resumirte Herr Lebeau die gegen den Adreß-Entwurf gerichteten Einwendungen und hob das Trügerische der Behauptung der Opposition hervor, daß der ganze Zwiespalt der Parteien in einem Mißverständnisse seinen Grund habe.

„Ein Mißverständniß?“ rief der Nedner; „fern mögen von uns un- würdige und besonders persönliche Recriminationen bleiben. Wie! Sie möchten wohl auh den Fall des modernen Karl des- Großen dem Abfall eines Generals zuschreiben und die Nationalbewegung, in deren Folge wir hier sigen, der Unschlüssiglkeit eines Plaßz-Kommandanten? Die leßten Wah- len sind eine unumstößliche Thatsache; die leßten Wahlen sind die 221 Bel- giens! Die leßten Wahlen, das is unser geseßlihher Juli, Dank einer ein- sichtsvollen Dynastie. Das ist die Bedeutung des 8. Juni. Wir haben am 8. Juni den Sturz eines ganzen Systems vollendet, nicht nur den des Regiments des theo- fratischen Gouvernements, sondern auch das Regiment der aristokratishen Macht gestürzt. So viel wie jeder Andere, habe ih zur Gründung des Senates bei- getragen, ih würde es heute noch thun. Jch bin weit entfernt, die Dienste zu verkenuen, welche die Aristokratie in allen Ländern geleistet. Jch kenue genug die Geschichte meines Landes, um die Namen Horn und Egmont ver- ehren gelernt zu haben, und ih bin nicht undankbar genug, um zu diesen berühmten Märtvrern nicht den Namen eines Friedrih von Merode zu schreiben. Jch komme auf die Geschichte Englands mit seinem Chatham und seinem Pitt. Allein selbst in England hat die Pairie nie das Vorwie- gen der Gemeinen bestritten, wir nehmen die Aristokratie hin als nothwen- digen, integrirenden und ahtungswürdigen Theil unserer Justitutionen, allein wir wollen sie beschränkt auf ihre wahre Rolle, die Rolle der Erhaltung, nicht aber in der lügnerischen Bedeutung, die man ihr zugetheilt,“ Der Redner suchte dann nachzuweisen, daß die Fassung des Adreß-Entwurfes den Entschluß der Opposition, sih des Abstimmens zu enthalten, nicht recht- fertige. Auch andere Kabinette, namentlih das des Herrn Vande- wever, hätten die Vertrauens - Frage in schärfster Fassung gestellt. Er meint, daß dem von der neuen Opposition versprochenen „abwartenden Wohlwollen“ nicht zu traucn sei, da sie damit einen bitteren Tadel aller bisherigen Schritte des Kabinets und auch sou eine ziemlich offen aus- gesprochene Feindseligkeit für die Zukunft verkünde. Der Redner geht dann weitläufig auf die römische (Leclercqsche) Angelegenheit ein und erklärt und begründet abermals die darauf bezüglichen Paragraphen der Adresse. Nach einigen auf diese Paragraphen bezüglichen entgegnenden Worten des Herrn Malou wurde die allgemeine Debatte geschlossen und zu der Diskussion der Paragraphen übergegangen. Bei denen über die rômis\che Angelegenheit nimmt Herr Dechamps (der vorige Minister der auswärtigen Angelegen- heiten) das Wort, um die von ihm ausgegangene Ernennung des Grafen Vandverstraeten - Ponthoz zum Gesandten in Rom zu erklären. Er erinnert an den in voriger Session von der Kammer ausgesprochenen Wunsch, die- sen Posten bald besezt zu sehenz darauf habe er Herrn Vanderstraeteu das Versprechen gegeben, ihn zu ernennen, und da Rom diese Ernennung ge- nehmigt, so habe der Minister sie unterzeichnet, ohne daß er da- mit feinen Nachfolgern einen Verdruß zu bereiten gedacht. Der Minister d'Hoffschmidt beleuchtete diese Gründe, die ihm nicht stichhaltig schienen, da es durh nichts zu rechtfertigen sei, däß ein Kabinet, das abzutreten im Begriff gestanden , über diesen Posten noch zu Gunsten cines Mannes seiner Partei verfügez daß man aber dem Grafen gegenüber keine Verpflichtungen gehabt, gehe ja aus offiziellen Mit- theilungen hervor, wonach der Posten anfangs dem Grafen Briey und erst nach dessen Abberufung dem Grafen Vanderstraeten angeboten worden set. Bemerkenswerth für die Stimmung der Karamer war, daß die Stelle der Adresse über diesen diplomatischen Konflikt mit dem römischen Hofe hierauf von 95 Stimmen angenommen wurde, indem nur Herr Merode allein da- gegen stimmte, Die übrigen Paragraphen wurden ohne besondere Debatten angenommen, und bei der Abstimmung über den Paragraphen, welcher die Vertrauensfrage betrifft, ergaben sih 64 Stimmen dafürz 24 Mitglieder stimmten niht mit. Herr Cogels allein stimmte dawider, weil er den Mitgliedern des heutigen Kabinets kein Vertrauen schenken könne. Die ganze Adresse wurde sc{ließlich mit 58 Stimmen angenommen , indem 23 Mitglieder sich des Mitstimmens enthiclten.

Der König hat am 21sten Mittags die mit Ueberreichung der Antworts - Adresse auf die Thron - Rede beauftragte Deputation der Repräsentanten - Kammer empfangen und is darauf nach seinem Ar- dennen- Schloß abgereist. j

Es wird versichert, die Anleihe, welche die belgische Regierung in kurzem abschließen will, sei auf die Summe von 40—s0 Mill. Fr. festgeseßt. E,

Das diesige Banquierhaus Defosse und Woerte hat seine Zdh= lungen eingestellt, um liquidiren zu können, da es sich in augenblick= lihen Verlegenheiten befindet, obgleich seine Aktiva seinen Schulden-

bestand übersteigen. S weiz.

Kauton Bern. Der Vorort hat in einem Kreisschreiben den sämmtlichen Ständen die Konstituirung dèr provisorischen Regie= rung von Freiburg mitgetheilt, welhe er anerkannt habe.

Im Lager zu Langenthal glaubte man am 21. November, daß am folgenden Morgeu, wo die Armee aufbrechen sollte, der Weg von dort über St. Urban nah Sursee werde genommen werden. Eine Abtheilung der iu Langenthal liegenden Milizen sollte die Reuß mit der Division Burkhardt passiren, Man war indeß überzeugt , daß in Luzern, der Urner, Schw9yzer und Unterwaldner wegen, ein ernstli= cherer Widerstand stattfinden werde, als in Freiburg. Ler Kriegs- plan i angeblich , wie vor Freiburg: Umzingelung von allen Seiten mit einer Uebermacht. : ;

Eine der Mannheimer ähnliche Adresse is an die Tagsabung auh von Heidelberg eingegangen. is, ird (aks

(O. P. A. Z.) Es -ist jept aftenmäßig bestätigt und bereits durch die Presse veröffentlicht worden, daß in der Korrespondenz der Sonderbunds - Generalität mit dem Kommando in Freiburg, welche in Langenthal dem Gastmeister von St. Urban abgenommen worden, ansdrücklich die „französische Legation in Bern“ als Communications= ort, in Mitte liegend, bezeichnet wurde, welche sicher die Depeschen befördern werde. Diese Angabe scheint aber voreilig und ohue Grund geschrieben zu sein, wenigsteus hat sih bis jeßt noch kein Beweis für die Wahrheit der Behauptung geboten.

Kautou Aargau. Die Tagsazungs - Armee hat sich am 22. November von allen Seiten nah dem Kanton Luzern in Bewe=- gung geseßt. Das Hauptquartier ist von Aarau nah Muri verlegt worden. General Dufour hat an die Armee und an das luzerner Volk folgende Aufrufe erlassen :

‘daenössishe Wehrmänuer! Jhr werdet in den Kanton Luzern in) N die Gränzen E jo abt Eures Bren Eu wur an die Erfüllung der Pflichten, welche | u e / Zieht dem Feinde kühn entgegen, {lagt Euch tapfer G set zu Eurer Fahne bis zum legten Blutstropfen. Sobald aber der dieg l E uns entschieden is, #0 vergesset jedes Rachegefühl , wal Euch wie Sea müthige Krieger, verschont die Ueberwundenen, denn dadur beweist Jhr E wahren Muth. Thut unter allen Umständen, was ih Euch schon so sehr twpfob. len habe: achtet die Kirchen uud alle Gebäude, welche dem Gottes mi geweiht sind! Nichts befledt Eure Fahne mehr, als Beleidigungen d get die Religion. Nehmt alle Wehrlosen unter Éuren Schuyz gebt zu i d

daß dieselben beleidigt oder gar mißhandelt werden. Zerstört nich Noth, verschleudert nichts ; mit einem Wort, betragt Euch so, daß “arap tis Achtung erwerbet und Euch stets des Namens, den Jhr tragt, es L get. Jm Hauptguarties ntau, den 22. Wintermonat 1847. Der Befehlshaber : . H. Dufour.“ j

, R des Kantons Luzern! Man hintergeht nehmend BaA Es sagt, daß die Eidgenossen Eure Unabhängigkeitund Freiheit R Due ar ligion im mindesten antasten wollen ; wir werden im Gegenthcilalle E E N lichsten Güter achten, Haben wir nicht au erer 2

D R 5: r tersten fränken wollen ? Glaubt Jhr, daß wir sie mit Euch ín i Mecbten der .Ginnennia

i ini eck is der, den verkannten ( Nein! Unser alleiniger Zweck is der ses Mee dr En

schaft wied eltung zu verschaffen und L Ir e E q Vollziehung zu segen. Diese oberste verfassungsmäßige Behörde der Eidgenossenschaft ist aber die Tagsaßung, der ihr denselben

S eisten habt, wie wir. Jhr, die Jhr nicht zu den Waffentra- E K Euren Wohnungen, man wird Euch nicht beleidi- enz wer aber die Waffen in der Hand von uns ergriffen wird, seßt sich der strengsten Bchandlung aus. Empfanget uns daher als eidgenössische Brüder, so werdet Jhr auch treue Eidgenossen an uns finden; Beleidigun- gen der Armee aber müßten auf Euch selbst zurückfallen. Am 22. Novem- ber 1847. Aus Austrag des Ober-Kommandanten der cidgenössishe Armee, der Chef des Generalstabes: F. Frey-Herose.,

(O. P. A. Z.) Bei Hochdorf, unferu des Anfangs des Bal= deggersee's, soll es zu einem kleinen Gefechte gekommen sein, nah welhem die Sonderbunds-Truppen sich gegen Rothenburg zurückge- zogen hätten. Jun gleicherweise soll man sich bei St. Erhard unfern Sursee und gleichzeitig bei Ruswyl geschlagen haben. Nach diesen Berichten kaun man annehmen, daß das Bundesheer am 2 lsten Abends folgende Stellung eingenommen hat: Der rechte Flügel lehnte sich an den Emmenfluß zwischen Wertenstein und Schachen, das Centrum stand zwischen Bertishwyl und Rothenburg, während der linke Flügel Küßnacht am Vierwaldstättersee und Udligenshwyl behauptete. Die ganze Stellung dieser Armee bildet also einen langgestreckten, ziemlich flachen Bogen von 45 bis 5 Stun=- den. Dieser Bogen wird sich am 22sten bis auf zwei oder drei Stunden Ausdehnung verkürzt haben, Am 2lsten ging cs in Aarau sehr lebhaft herz von allen Waffen - Gattungen sah man Truppen durch die Straßen ziehen.

(Basel. Ztg.) Jun der Nacht vom 20sten zum 2lsten will man in der Gegend von Zofingen starkes Kanoniren in der Richtung von Hutwyl und Langnau gehört habenz man vermuthete, die Division Ochsenbein habe die Schanzen der Luzerner an der Gränze des Emmenthals angegriffen. Wie bei Freiburg, so scheint auch hier General Dufour alle Nachrichten von den Bewegungen seiner Trup- pen vollständig zurückzuhalten.

(Frkf. J.) Gegen 2 Uhr Nahmittags am 20sten überschritten 4 Bataillon züricher Jufanterie, 1 Compagnie Sapeurs und 2 Com- pagnieen Scharfshübßen unter dem Kommando des Divisiongairs Zieg= ler die luzerner Gränze bei Dextwyl und marschirten auf das Gehöft Jberg , wo sich eine starke Mine, die die Luzerner hier errihtet ha- ben, befindet. Als die bei dieser Mine stehende luzerner Schildwache die Eidgenossen gewahr wurde, feuerte sie auf die Mine ab und ent- fernte sich. Die Eidgenossen zerstörten die Mine und zogen sih wie- der in Ordnung zurück, denn der Zweck war erreiht. Als hierauf die Luzerner durch ihre entflohene Schildwache die Anwesen-= heit der Eidgenossen bei ihrer Mine erfuhren, läuteten sie Sturm, um den Landsturm herbeizurufen, und gaben mit Kanonen Signal= üsse, aber erschienen nicht, um ihre Mine wieder zu erobern, son- dern ließen sie in Feindes Händen.

Kanton Tessin. (A. Z.) Am 17ten Morgeus war es, als die auf dem Gotthardt postirten Urner und Walliser, begünstigt durch Dunkelheit und trübe Witterung, die, wie es scheint, sorglosen tessinishen Truppen überfielen. Die Zahl der Sonderbündler wird, wohl übershäßt, auf 3—4000 Manu angegebén, worunter 600 Scharf= schüßen. Gleichzeitig mit dem Angriff im Hauptthal von Airolo soll eine zweite Abtheilung direkt von Andermatt aus östlih zwischen dem Gotthardt und dem Lukmanier durch das Thal Cadelimo vorgerüdt sein, Abends stand der Feind {on in Faido. Die ersten Berichte erhielt man iu Chur vom Bezirks-Commissair in Bellinzona. Spä- ter gingen Depeschen von der Regierung Tessins und dem Divisio- nair Luvini ein, welche das Gemeldete bestätigten und um schleunige Hülfe nahsuchten. Das erste graubündtner Bataillon wurde noch in der Nacht beordert, am 19ten Morgens früh in Eilmär= heu über den St. Bernhardin und durch Misox gegen Bellinzona vorzurücken. Um das Fortkommen zu beschleunigen, wurden demsel= ben 14 Wagen. entgegengesandt, welche die Mannschaft noh am 19ten bis Andeer (jenseits der Viamala) bringen sollten. Das zweite Ba= taillon is wieder in Chur eingerückt. An der Spiße der Souder= bundstruppen sollen die Häupter der tessinischen Reactious-Partei ge- sehen worden sein. Au den Gränzen Tessins erscheinen in großer Anzahl österreichische Truppen. Berichte, die am 19ten in Chur ein= gingen, ließen dort vermuthen, daß für Tessin die graubündtuer Hülfe zu \pät kommen werde.

__ (Schw. M.) Ueber den Einfall der Urner und Walliser in den Kanton Tessin am 17. November Nachmittags erfährt man folgendes Nähere: „Als die tessiner Truppen in Airolo eben das Mittagessen einnehmen wollten, sahen sie, wie der Nebel in die Höhe. stieg, von der Gotthardtsstraße (auf welcher die Artillerie vorrüte) bis zur Ausmündung des Val Canaria, der ganzen Breite des dazwischen liegenden Waldes nach, feindlihe Truppen herabkommen. Alsbald wurde das tessiner Militair in Schlachtordnung aufgestellt. Kaum waren aber von Seiten der Urner und Walliser ein paar Schüsse gefallen \o ergriff die tessiner Jufanterie (meist junge, kaum eiugeübte Maunschasft) die wildeste Fluht: Waffen und Tschakos wurden weggeworfen z einige sollen sogar ohnmächtig geworden sein. Nur die Schüßen und die Artillerie hielten einige Zeit Stand, bis sie mitten in deu Feind zu stehen kamen , wobei die Schüßen sehr viele Leute gerloren. Der Seind , der 2000 Mann stark sein soll, is bis jeßt bis nah Faido vorgedrungen.“ Unterm 18ten wird ferner noch beribtet: „Der Kanton Tessin is in Kriegszustand erklärt; die Orts - Vorstände sind aufgefordert, für die Ruhe und Sicherheit der Gemeinden das Nü- thige anzuordnen und sämmtliche kampffähige Mannschaft zur Ver- Faung der Regierung zu stellen. Von Lugano sind freiwillige Schüßen _— Mie unter dem Befehl des Obersten Rusca nah Bellinzona 10e rochen. Vie Regierung hat sich permanent erklärt und unterm ten eine, die wilde Fluht von Airolo beschönigende und ermu= thigende Proclamation an das Volk erlassen, laut welcher die Regie- aus von Graubündten und der Vorort Bern sogleih von der Ge- ad mit welcher Tessin bedroht if, in Kenntniß geseßt wurden. Die gr sollen jept bis Bellinzona vorgedrungen sein z doch beruht diese E U auf bloßem Gerücht. Der aus dem österreichischen Gebiet ah Uri bestimmten Kriegsvorräthe, welche von den Tessinern weg-

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enommen worden waren, sollen die Urner sich wieder bemächtigt Dae Die Regierung von Graubündten hat am 20sten die bündt= nerishen Schüßen zu einem Zuzuge nah Tessin aufgefordert.

(Nat. Z.) Die Tessiner habea ihre Feuerprobe als Republi- faner \hlecht bestanden. Am 47ten zogen die Walliser und Urner, nah einigen, - wohl übertriebenen Angaben an 2000 Mann stark, theils vom Gotthard herunter gerade auf Airolo herab, theils durch ein Seitenthal her. Die Tessiner, zuvor jubelnd und siugend, denken beim ersten Anblick des Feindes {hon auf Fluht. Zwar haben nah Berichten bündtnerisher Staabs-Offiziere, die dabei waren, die frci- willigen Schüßen und die wenige Artillerie, leßtere nah Maßgabe des ungünstigen Terrains, sih gut gehalten; desto {lechter aber die Milizen, welche meistens gleich Fersengeld gaben, mit Wegwerfung der Tschako’s, Gewehre 2c. Die Offiziere suchten ‘die Flüchtigen bei Stal- vedra, Dazio grande und anderen festen Punkten zum Stehen zu bringen, warfen sich.z. B. auf einer Brücke zu Pferd quer über den Weg, aber vergebens; die Urner sind jeßt in Faidoz von dort bis Bellinzona steht noch ctwas tessinishe Mannschaft, aber wenigz die meiste ist bis Bellinzona retcrirt. Luvini und Pioda verzweifeln daran, Bellinzona halten zu können, fürchten einen Volksaufstand, zumal wenn Advokat Poglia (Flüchtling seit der lehten tessinischen Revolution) bei den Wallisern sich befinden - sollte, und haben Bündten reht drir.gend um Hülfe gemahut. So haben sich 3500 bis 4000 Mann gehalten, obschon der Verlust an Menschen vom Republicano auf nur einige Verwundete und 1 oder 2 Todte angegeben wird, da die vielen Felsen-Vorsprünge die Flucht gefahrlos machten. Ein paar Compagnieen sollen außerdem vom Rückwege nah Tessin in einem Seitenthale abgeschnitten sich befinden. Neben dieser Fluchtscene werden auch einzelne Beispiele von Tapferkeit erzählt, und die Urner follen durch das Feuer der Schüßen einigen Verlust erlitten haben, Es heißt nun, die Tessiner sammeln sih wieder in Bellinzona, verstärkt durch Zuzug von Lu=- gano. Die Urner waren den 18ten oder 19ten noch iu Faido. Auf die erhaltene Mahnung entsendet Bündten gleih das erste Batail- lon und will das zweite nachrücken lassen; auch die Schüßen ei- niger Landestheile sind, in Abwesenheit der zwei Auszüger-Schüßzen= Compagnieen aufgerufen. Aber der Weg bis Bellinzona beträgt von Chur aus gegen 30 Stunden und führt über einen Berg von 670) Fuß Höhe; also kommt Bellinzona vielleicht noch in die Ge- walt der Urner und Walliser. Dies wirft weiter zurück, Bündten muß seine nur theilweise organisirte Landwehr weit her einberufen, uin Chur gegen cinen allfälligen Angriff der Katholiken ficher zu stellen. Eine Diversion über Tavetsch oder Medels gegen die Urner wäre den Tessinern zu statten gekommen, wenn früher unternommen. Aber theils lag hierzu, wie es scheint, keine Ordre vor, son= dern es hieß nur, die Truppen sollen ins Oberland verlegt werden, was geschehen is, freilich nach. einigen Disfsikultäten mit den Dissentisern; theils hat die Besteigung eines pfad- losen, eingeschneiten langen Bergpasses, wie der über die Oberalp und der über St. Maria zu jeziger Jahreszeit, mit einer sonderbündischen Bevölkerung vor und hinter si, auch seine Bedenken. Jebt sind un- sere Truppen also nach dem Bernhardin instradirt, die Gränze gegen das Oberland und Uri nicht gedeckt, daher etwelbe Gefahr von die- ser Seite, so daß noch etwas Mannschaft aus anderen Kantonen wird requirirt werden müssen.

Jn Bern soll am 22. November die Nachricht eingetroffen sein, daß die Sonderbunds - Truppen zieder bis Airolo zurückgedrängt wären.

Kanton Waadt. Am 18. Nov. sind die in Lausanne im Hotel d’Angleterre untergebrachteu freiburger Geiseln auf Befehl des Divisions -Kommandanten Rilliet entlassen worden und am 19ten abgereist.

Kanton Zug. Der Ober - Befehlshaber der Tägsaßungs= Armee, General Dufour, hat aus seinem Hauptquartier, welches sich am 21. November noch in Aarau befand, an den Präsidenten der Tagsaßung die Abschrift einer Capitulation übersandt, welhe am 21sten Morgeus um 8 Uhr zwischen ihm und zwei Abgeordneten der Regierungs - Kommission des Standes Zug, den Herren J. Leonz Schmidt, Rath, und Schwerzmann , Landschreiber , unter Vorbehalt der Ratification des Landraths, abgeschlossen worden ist. Diese Ra- tification sollte bis zum 22sten Nachmittag um 2 Uhr dem Divisionair Oberst Gmür in Knongu übergeben und Abends dann der Kanton Zug von den Tagsaßungs-Truppen beseßt werden. Die Copitulation lautet, nah dem Bülletin des Berner Verfassungsfreundes:

1) Die Regierung des Kantons Zug nimmt die förmliche Verpflich- tung auf sich, von der uuter dem Namen Sonderbund bckannten Verbin- dung zurückzutreten. 2) Die eidgenössischen Truppen nehmen am 22, No- vember Abends Besiß vom Kanton Zug. 3) Die Truppen werten, so weit nöthig, nah Maßgabe der eidgenössischen Reglements, bequartiert und ver- pflegt, 4) Die Regierung des Kantons Zug entläßt sofort ihre Trup- pen und läßt deren Waffen im Kantonal - Zeughaus niederlegen ; die Truppen anderer Kantone des Sonderbundes haben unverzüglich den Kanton Zug zu verlassen. 5) Jn gleicher Weise wird auch der Landsturm entwaffnet, die Waffen desselben für einmal im Kantonal-Zeughaus nieder- gelegt, um nach Herstellung der Ruhe und Ordnung den Gemeinden wieder zurügegeben zu werden. 6) Die nothwendige Communication bei Sins und der Sihlbrücke stellt Zug mit aller Beförderung her, in Beziehung aber auf die Kosten des Neubaues der beschädigten Brücken behält sich Zug den Regreß gegen die Schuldigen vor. 7) Die eidgenössischen Truppen hand- haben die Ruhe und Ordnung und bewahren die Sicherheit der Personen und des Eigenthums im Kanton Zug. 8) Alle sich erhebenden Fragen, welche nicht militairischer Natur sind, werden der hohen Tagsaßung zum Entscheid vorbehalten. Doppelt ausgefertigt in Aarau, 21. November 1847, Morgens 8 Uhr.

Ueber die Vorgänge, welche dem Abschluß dieser Capitulation vorausgegangen sein sollen, lauten die Angaben verschieden. Nach den einen wären am Wsten Abends nah 9 Uhr die Vorposten der Division Gmür an der zuger Gränze angegriffen worden, woraus sih alsbald ein bedeutender Kampf entsponnen habe. Die Division sei sofort zum Treffen vorgerückt, habe die Gegner zurückgeschlagen und sei bis vor die Thore der Stadt Zug marschirt, Diese habe danu eine Capitulation vorgeschlagen, welche aber von Oberst Gmür nicht angenommen, sondern zur Genehmigung an den General über= wiesen worden sei. Nach anderen seien schon in der Nacht vom 19ten auf den Msten drei zuger Abgeordnete zum Divisionair Gmür gekommen und mit Geleit nah Aarau zum General Dufour gebracht worden, Dieselben hätten dann den Capitulations-Aft von Zug un- terzeichnet, und am folgenden Tage sollte sich der dreifache Landrath in Zug versammeln, dessen Genehmigung vorbehalten war.

Kanton Freiburg. Die provisorische Regierung hat un- term 19. November nachfolgendes Dekret erlassen : :

„Die provisorische Regierung des Kantons Freiburg, durch die Lage der Dinge berufen, die dringendsten Maßregeln zu treffen, um den Uebeln Einhalt zu thun, welche auf dem Vaterlande lasten, und. deren Wiederkehr zu verhütenz erwägend, daß der Zutritt des B Are Gs zur antina- tionalen Verbindung, Sonderbund genannt, hauptsächlih das Werk der Jesuiten und ihrer Affiliirten ist; Angesichts des Beschlusses déèr Tagsaßung vom 3, September 1847, welcher den Jejuiten-Orden für unverträglich mit der Ruhe und dem Frieden der Schwei erklärt und den Kanton Freiburg eingeladen hat, denselben aus seinem ebiet L entfernenz beabsichtigend, der Civilgewalt die Freiheit zu handeln zu sichern, welche eine bleibende

Pacification des Kantons erheischt; in Gemäßheit der ausgedehnten Gewalten, welche ihr dur den Beschluß des Volkes vom 15. November lezthin übertragen worden sind, beschließt: 1) Die Jesuiten, die Corporationen, Conugregationen und Körperschaften für den Unterricht, welche diesem Orden a ürt sind, sind für immer aus dem freiburger Gebiete verbannt. 2) Diese Maßregel beschlägt: a) die Jesuiten, b) die Ligorianer, c) die Marianer, sogenannten „unwissende Brüder“, d) die Brüder der christlihen Lehre, e) die Schwe- stern vom heil. Joseph, f) die Schwestern des heil. Vincent de Paula, 2) die Schwestern vom heil. Herzen, 3) Die Körperschaften und Corpo- ratiouen genannter Art können künftighin unter keinem Namen und Vorwande sich im Kanton niederlassen oder Eigenthum ‘erwerben, noch öffentlichen oder Privat-Unterrichts- Anstalten vorstehen. 4) Die genannten Orden und Con- gregationen angehörigen Personen haben den Kanton dreimal 24 Stunden, von der Verkündigung gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, zu ver- lassen. 5) Alle Güter, bewegliche und unbewegliche, welche dieselben besigen, fallen dem Staatsvermögen zu. Jhr Ertrag soll für den öffent- lichen Unterricht verwendet werden. Zu diesem Ende sind sie unter Seque- ster gestellt, sie sollen unverzüglich inventarisirt und der Civil - Verwaltung übergeben werden, Cessionen und andere onerose Verträge, welche nah dem 15. Oktober erfolgt sind, zur Entziehung irgend eines Theils dieser Güter, sind für ungültig erklärt, 6) Die Direktoren der Departements, dex Polizei und der Finanzeu sind mit Vollziehung gegenwärtigen Dekrets beauftragt, so weit es in den Wirkungskreis eines jeden derselben einshlägt. 7) Ge- genwärtiger Beschluß is exekutorisch alsbald nach seiner Promulgation;z er soll verkündigt und au den herkömmlichen Orten angeschlagen werden. (unterz.) Der Präsident Schaller. Der Kanzler Dr. Berchtold,“

Auf einem freien Plate in Freiburg wurde am 22. November von dem Regiments - Almosenier cin protestantischer Gottesdienst für die Freiburger, wie ein Korrespondent des Frankf. Journ. be=- merkt, eine ganz neue Erscheinung abgehalten. Ein dreifaches Carree protestantischer Soldaten hielt den inneren Raum frei, und eine große Volksmasse ringsherum war Zeuge dieser feierlichêèn Handlung.

Dex Narrateur fribourgeois sowohl, als der Csíourr. \uisse widersprehen nah vorgenommenen chemischen Untersuchungen aufs bestimmteste den Angaben, als ob die freiburgischen Milizen ver= gistete Kugeln bei sih gehabt hätten. : ;

Jun den nächsten Tagen dürfte, wie man glaubt, eine Sißung der Tagsatzung statthaben, um die Zulassung von freiburger Ge=- sandten zu beschließen. j i

Von Freiburg brachten am 21sten Waadtländer die Nach- richt nah Bern, daß am Tage vorher dort vier Mann vom Land- sturm wirklich füsilirt worden seien, weil ste auf Wachen geschossen.

Es heißt, daß eine große Zahl angesehener Familien von Frei- burg sich anschicke, ins Ausland zu gel en. Einige der ehemaligen Staatsräthe sollen bereits über die Gränze sein. Ueber den Schult- heiß Fournier lauten die Nachrichten verschieden. Bald heißt es, er sei auch nicht mehr in Freiburg, bald, er werde hier gefangen gehal: ten. Lebteres sagt der Berner Verfassungsfreund, worauf der Constitutionnel Neuchatelois fragt, ob dies etwa kraft der Capitulation geschehe. Oberst Maillardoz, der das Ober-Kom- mando über die freiburger Truppen hatte, is, dem Constituttion-= nel Neuchatelois vom 18. November zufolge, in Neuenburg an= gekommen. l t /

General Dufour hatte anfangs nur 4 Bataillone in Freiburg

einriiten lassen wollen. Er mußte aber, wie der Constitutionnel Neuchatelois bemerkt, den Forderungen der Armee weichen. Eben so habe General Dufour befohlen gehabt, daß die Brigade Kurz in Freiburg bleiben, und daß eine waagdtländische Division an der Ex=- pedition gegen Luzern Theil nehmen solle; man wisse nicht, welchem Verlangen die Abänderung dieses Befehls zuzuschrei- ben Fei. „Eine Thatsahe, die Niemand leugnen wird“, sagt ‘dann das genannte Blatt, „ist die, daß ohne die fonservativen Offiziere die Zwölfer - Majorität niht im Stande ge- wesen wäre, den Krieg zu führen. So sind sie es denn alle, die einen Krieg leiten und gelingen machen, der zum alleinigen Zweck hat, die Minderzahl der s{weizer Regierungen, welche noch bei den Grundsäßen der Ordnung und Erhaltung verharrt, dem Radikalis- mus zu überliefern. Die Radikalen müssen wohl über die Gelehrig= feit ihrer Werkzeuge lachen!“

© Aus der westlichen Schweiz. im Nov. So wäre denn bee reits der erste Aft des blutigen Dramas beendigt, welches un ser- arme Schweiz durhzumachen hat. Freiburg is von den Majoritäts= Truppen vom 14ten auf den 15ten nah einem einzigen kleinen Ge- fehte durch Capitulatiou beseßt worden, Erst in einiger Zeit, wenn alle betheiligten Stimmen sich werden hören lassen, wird es auch möglich sein, den Hergang ganz authentish darzustellen, immer aber glaube ih, zur Zeit schon des Haupt - Momentes sicher zu sein, der so unerwartet schnell entschied.

Jn seiner isolirten Lage, einerseits durh Waadt von Wallis, an- dererseits durch Bern von Luzern und der inneren Schweiz getrennt, war Freiburg der ausgesebßteste Punkt des Schußbündnisses. Wie man daber sah, daß General Dufour sich zuerst gegen diesen richten und für einmal Luzern blos beobachten lassen werde, konnte der Fall Freiburgs kaum zweifelhaft erscheinen; immerhin aber erwartete man einen hartnäigen Widerstand, welcher den Angreiferu bedeutende Opfer kosten werde. Der in Freiburg kommandirende Oberst Maillardoz hatte seinen Defensivplan schon seit längerer Zeit so berechnet, daß, wie die angreifenden Truppen das freiburgishe Ge- biet übertreteu, allmälig die ganze männliche Bevölkerung si, ohne im Einzelnen Widerstand zu leisten, in die beiden die Stadt Freiburg umgebenden, durch Wälder und Feldverschanzungen gebildeten Linien zurücfziehen und diese daun mit Anstrengung aller Kräfte vertheidigt werden follen. Seine Anorduungen wurden von der, mit Ausnahme des reformirten Bezirkes Murten, dazu willigen Bevölkerung genau innegehalten. Die über Chatel St, Denis, Moudon und Peterlingen eindringende, größtentheils aus Waadtländern, nebenbei aus circa 1000 Genfern bestehende, ungefähr 15,000 Mann starke Division Rilliet, die von Bern her einrückende, ungefähr 10,000 Mann starke Division Burckhardt kamen daher vom 10ten bis zum 13ten ohne irgend welche Hindernisse bis in die Nähe von Freiburg. Am Abend des 13ten fand an der äußeren Linie von Freiburg, bei der Feld- \hanze St. Jakob, in der Nähe von Matran, ein kleines Gefecht statt, das entschieden zu Gunsten der Freiburger ausfiel, und in wel- chem diese nur 6—8 Todte und Verwundete hatten, während die Waadtländer 9 Todte und 31 Verwundete zählten. Am folgenden Morgen sollte dexr Kampf auf allen Seiten um Freiburg begin=_ neu. Jun diesem Augenblicke aber, bei der Möglichkeit, daß die Stadt in Brand geschossen, mit Sturm genommen und geplündert werde, fühlte die Regierung, Schultheiß Fournier an der Spitze, sih nicht im Stande, eine solche Verantwortlichkeit zu übernehmen! Ungeachtet alles Widerstandes Maíllardoz’s_ wurde da- her unterhandelt und die Capitulation abgeschlossen, in Foige Ee am folgenden Tage die Stadt übergeben wurde. Lie ata : elbst, das Abdanken der Regierung , das Aufstellen einer p ben.

i sf ; Blättern bereits ersehen ba hen werden Sie aus deu öffentlichen ‘e m Februar 1845- So is Freiburg in ähnlicher Weise gefallen, wie 11 im ente a4 846 Genf. Hier wie dort wagte Waadt, wie im Oktober 1 ¿E nicht, das mate- scheidenden Augenblidcke eine konservative terunG gebörigen ufs mag theilweise

rielle Wohl eines bedeutenden Thoiles threr i * seten. In moralischer Beztehung Bi ddn L hdendt gnerkennenswerth sein, aber immerhin

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