1847 / 346 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ird jest au die Antwort veröffentlicht, welche der Kriegs- aid bee G Arm d auf die von dem österreichischen Gesandten, Herrn von Kaisersfeld, unterm 11. November an denselben gerichtete Note (\. Nr. 342 unseres Blattes) abgefaßt hat; sie lautet: , Luzern, den 15. Nov. 1847. Excellenz! Mit Vergnügen erschen wir aus der uns unterm 11. November übermittelten Note, daß Se. Majestät der Kaiser die Stellung, welche die sieben Kantone eingenommen haben, anerfenuen und keine Schuld für die Folgen , welche für die Schweiz fom- men werden, denselben beimessen. Jndem wir Namens der sieben Stände unseren wärmsten Dank für diese wohlwollende Anerkennung aussprechen, föónnen wir nicht umhin , nochmals diejenige Bemerkung fallen zu lassen, welche wir in unserem Schreiben vom 13ten d. an Jhre Ercellenz uns er- laubten, die Bemerkung nämli , daß der mächtige Kaiserstaat Oesterreich ín Folge Anerkennung unserer rechtlichen Stellung nicht ermangeln wird, diejenigen Maßregeln beförderlih zu ergreifen, welche geeignet sind, uns vor der drohenden Unterdrückung zu siheru und uns in unjerer rechtlichen Stel- lung zu erhalten. Genehmigen 2c. Namens des siebenörtigen Kriegsrathes, der Präsident: (gez.) Siegwart-Müller, Der Secretair: ( gez.) B, Meier,“ : A

Jn der erwähnten zweiten Proclamation, welche die provisorische Regierung von Luzern am 6. Dezember_ an das luzerner Volk gerich- tet hat, wird in Bezug auf die mittelst derselben angekündigte An- leihe (s. das gestrige Blatt) gesagt:

„Aus der beim Vororte Luzern in Verwahrung liegenden eidgenössischen Kriegskasse, mit welcher sich dic Mehrzahl der Mitglieder der aufgelösten Regierung in der Nacht vom 23. auf den 24. November nach dem Kan- ton Uri geflüchtet hat, sind 221,773 Fr. 70 Rappen weggekommen. Wir sind von den eidgenössischen Repräsentanten aufgefordert, diese Summe Namens des Kantons Luzern, welcher dafür haftbar is, unverweilt in baar zu erseßen. Gleichzeitig hat die eidgenössische Tagsaßung (die 123 Stände) beschlossen, daß die sieben Sonderbundsstände auf Abschlag der durch sie verursachten Kriegskosten bis zum 20sten d. M, eine Million schweizer Franken entrichten und den Rest versichern müßten. Die ganze Summe der Kriegskosten wird vorläufig auf 4,111,000 Fl. berechnet. Die Vertheilung auf die sieben Sonderbundsstände nah der eidge- nössishen Skala gemacht, würde der Kanton Luzern beinahe die Hälfte daran zu tragen haben, Derselbe wird aber für das Ganze so- lidarisch behaftet. Bis die baar eingeforderte Million entrichtet-und der Rest versichert sein wird, sollen die sieben Kantone militairish beseßt blei- ben. Werthe Mitbürger, die Drangsale, die auf eine unverantwortliche Weise über unseren Kanton herbeigezogen twerden, sind und werden immer- hin groß bleiben, wenn wir sie auch durch schnelle Herbeischaffung der er- forderlichen Geldmittel zu erleihtern vermögen sollten, Aber wie sollen wir, bei sehr ershöpsten Staatëkassen, welche täglih andertoceitige Aus- gaben in Anspruch nehmen, diese Geldmittel in so kurzer Frist aufzubringen vermögen. Bor Aller ut 20, daß die der eidgenössishen Kriegskasse unterschlagene Summe erseßt werde, und diese glauben wir ám scnellsten durch ein freiwilliges Anleihen von Corporationen und Privaten herbeischaffen zu kfönncn, Wir wenden uns daher mit der dringenden Einladung zunächst an Euch, werthe Mit- bürger, uns in unserer bedrängten Lage hülfreih an die Hand zu gehen. Zwar wissen und erkennen wir wohl, daß die Folgen eines durch alle Künste der Verführung und falsche Vorgaben über Euch gebrachten Krieges noch empfindlih auf Euch lasten, daß diè demselben unmittelbar vorangegangene Theurung die ökonomischen Kräfte mancher Familie in hohem Maße ge- schwächt hat; allein wir glauben nebenbei auch annehmen zu dürfen, daß die Segnungen eines früheren vieljährigen Friedens und der große Erlös für Landesprodufte Viele in den Stand geseut haben, unserer Einladung zu entsprechen,“ (Folgt das gestern mitgetheilte Anleihe-Projekt.)

Dex Eidgenosse von Luzern will wissen, der päpstliche Nun- tins habe sich zu dem Präsidenten der provisorischen Regierung, Schumacher - Uttenberg, entschieden mißbilligend über die Politik der entflohenen Regierung ansgesprochen und seine Freude über die Um= gestaltung der Dinge im Kanton Luzern geäußert.

Die Berner Volks=Zeitung sagt: „Die provisorische Re=- gierung scheint mit Mäßigung aufzutreten. Zwar hat sie dem Geist der Zeit in thren Beschlüssen Rechnung getragen und, was héer all= gemeine Billigung fand, die Jesuiten verbannt, so auch eine Unter= suchung- gegen die unbefugten Verschlepper der eidgenössishen und Lavioraitasea erhoben. Hingegen giebt sie sich niht als Dienerin derjenigen zu erkennen, welche nun gern eine Herrschaft mit ganz um- gekehrter Tendenz haben, die bedeutenderen Rothen alle verhaften und so mit Schrecken auf die kommenden Wahlen einwirken möchten.“

(Frkf. Bl.) Unter den Papieren, die in Luzern und Freiburg in den Jesuiten = Kollegien gefunden wurden und die zum Theil in den Händen der Regierungen, zum Theil bei den Redactionen der Berner Zeitung und des Berner Verfassungsfreundes, zum Theil noch in den Händen von Milizen sind, befinden sich auch

vollständige Namens =- Verzeichnisse aller Glieder in den verschiedenen Provinzen des Ordensz darunter eine Liste von mehreren Hunderten, die sich in und um Lyon aufhalten, obschon sie doch angeblich aus Frankrei verbannt sind. Man is gesonnen, diese Liste nah Lyon zu {icken, damit die Franzosen erfahren, wie derx Beschluß der Je- suiten-Verbannung in Fraukreih gehandhabt wird,

Am Aten Abends kam Herr Kas. Pfysfer nah Luzern, wird aber, wie es von Seiten des De, Steiger, der den Feldzug als züricher Bataillons -= Arzt mitgemacht, bereits geschehen ijt, nächstens wieder nach Zürich zurückehren.

(Schwäb. M) Das Volk des Kantons Luzern soll nun seine Behörden neu bestellen, und Jedermann is auf diese Wahl sehr gespannt, Die Parteigänger der alten Regierung sind keinesweges gesonnen, ihren Gegnern das Feld zu räumen, troß der {mählichen Flucht der Führer, troß der eidgenössischen Besaßung. Die Geist- lichen besonders bieten ihren ganzen Einfluß auf das Volk auf. Man kann ihnen dieses niht verargen, denn ihr Einfluß und ihre Macht sind sehr bedroht. Die Radikalen sprehen jeyt laut von Aufhebung aller Klöster, und viele Konservative willigten gern ein, weil sie da- durch der Bezahlung der Executionskosten zu entgehen hoffen. Der diesfällige Beschluß der Tagsaßung hat größeren Schrecken unter ihnen verbreitet, als selbst das verlorne Treffen bei Gislikon. Eine Million baar, innerhalb 14 Tagen zahlbar, und für fünf Millionen Hypothek ist für die sieben Stände eine sie zu Grunde richtende Summe. Anleihen werden sie {werlich abschließen können, da ihr Staatsvermögen, wo solhes vorhanden war, bereits aufgezehrt ist, und die neuen radikalen Regierungen werden bei ‘den Geldmännern kaum beser angeschrieben sein, as die alten in anderen Kantonen, Direkte Steuern läßt sich das \{chweizer Volk kaum gefallen; es wäre dies die gefährlichste Neuerung von al- len. Bei den Urhebern des Sonderbundes is wenig oder nichts zu finden. Woher also Geld nehmen , sagen die Rathgeber , als von Klöstern und Stiftern? Jm Kanton Freiburg wollen sie daher dem Volke einfah die Frage vorlegen, ob es selbst zahlen oder in die Aufhebung der Klöster eiuwilligen wolle. Dadurch allein könne der Ruin zahlloser Familien abgewenvet und eine Fräge entfernt werden, deren Lösung beinahe unmöglich wäre und die Pacification der be- treffenden Kantoue ungeheuer ershwerte. Dabei sicht man ab von der Erbitterung , die über diesen Schritt bei dem katholischen Volk entstehen muß, welchem die neuen Regierenden als Kirchenräuber er- scheinen würden. Jn der Stadt Luzern bezweifelt man, ob die Her- ren Schultheiß Kopp und Dr. Kasimir Psyffer wieder in den Gro- l Rath gewählt werden z sie sind den heftigsten Radikalen zu mä- ig und den Konservativen zu radifal, indessen is doch ihr Kredit roß, und wenn dem unglücklihen Kanton irgend außzuhelfen is, so ält man allgemein diese Männer dazu für befähigt, Sie werden namentlih dem Verfolgungs - System ein Ende machen, das Viele

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fortzuseßen Lust hätten. Deshalb werden sie eben \{hief angesehen, -

aber das entmuthigt sie nit.

Kanton Schwyz. (Frkf. Bl.) Die am 5. Dezember außerordentlich abgehaltene Bezirks - Gemeinde der March hat eine Revision der Verfassung beschlossen, die Bezirks-Behörde als provisorisch erklärt und eine Kommission mit dem Auf= trag erwählt, im Einverständniß mit den übrigen Bezirken für Erleichterung der Occupation \sich zu verwenden und s\o- fort die nöthigen Schritte zur Ersirebung eines besseren Zustandes im Kanton zu thun. ten zusammengeseßt, Die Bezirks- Gemeinde in Wollerau hat. eben- falls am Sten die dortige Bezirks - Behörde als provisorish erklärt ; auch dort verlangt man Revision der Verfassung. Schwyz selbst eine Volks - Versammlung aus dortigen Bürgern abge-

halten werden, und am 10ten will die Bezirks - Gemeinde in Pfäffi- | Preise

fon ähnliche Beschlüsse fassen, wie die in der March.

Kanton Basel. ein, das’ baseler Jufanterie - Bataillon áus dem eidgenössishen Dienst zu entlassen, was am 10ten gesehen sollte.

Man will in Basel wissen, daß der französishe Gesandte, Graf Bois le Comte, in kurzem abreisen werde. Die Baseler Zeitung bemerkt, er sei zum Abgeordneten für die Konferenz in Neuenburg

bestimmt, zu welher Sir Stratford Canning von Seiten Englands

bereits angefommen ist.

Kanton Waadt. (Allg. Ztg.) Die Gehässigkeit des waadtschen Kontingents gegen Freiburg, welhe General Dufour und Oberst Rilliet so würdig mißbilligt haben, läßt sich zum Theil aus

der alten Gränz-Uneinigkeit und den Streitigkeiten über die Gerichts-

barkeit auf dem Murtnersee erklären, bleibt aber immer cine Anklage gegen unseren rohen und unsittlichen Radikfalismus. Dicke Weinnebel haben daran großen Antheil. Unsere Regierung befolgt jeßt einen ganz eigenthümlihen Gang. Während in dem gegenüberliegenden Savoyen seit dem Patent vom 30. Oktober die Censur viel weniger als früher drüdckt, wird in Lausanne dem Drucker des liberalen Jn- dépendant, dem besteu Oppositions-Blatt, mit Feuer und Schwert gedroht, wenn er forthin den Druck dieses Blattes besorge. Nun blieb in der journalistishen Opposition noch der Courrier Suissez auch diesem wurde aber durch eine Zuschrift des Staats - Rathes in Zukunft jedes freie Wort unmöglih gemacht, indem eine elastische, jeder Ausdehnung fähige Phrase ihm nicht nut alle Artikel über die gegenwärtigen und künftigen Militair-Operationen, Nachtheiliges über die Offiziere und für die Truppen Beunruhigendes verbietet, sondern auch toute publication à inguiéter le pays, Was fönnte bei der bekannten Logik unserer Regierung nichts Alles unter dieser Beunru= higung des Landes verstanden werden? Solchen Preß - und Sprech- druck erlaubt sih eine aus einer Volks-Jnsurrection hervorgegangene Regierung, die an der Spiße demokratischer Freiheit und helvetischer Civilisation zu stehen meint.

S panien.

Madrid, 2. Dez. Gleich nah Eröffnung der heutigen Siz= zung der Deputirten-Kammer legte der Marine-Minister einen Geseßz- Entwurf vor, worin die Regierung die Ermächtigung verlangt, ein für Erbauung oder Ausbesserung einiger Kriegsschisse bestimmtes An- lehen zu mahen. Es wurde sodann der. Adreß-Entwurf mit einer Majorität von 124 Stimmen gegen 46 angenommen. (Die in der telegr. Depesche in Nr. 343 der Allg. Preuß: Ztg. gemeldete Annahme der Adresse mit, 170 Stimmen beruht daher auf einem Irrthum.) 0 bbs 2 Gie.

andels-“und Börsen-ächrichten. Berlin, den’13/ Dezember 1847. Ausländische Fonds: Pfandbrief-, Kommunal- Papiere und Geld - Course.

.| Brief. | Geld. | Gem. 922 | 913 902 | 90 lt B E 91 | 90x

101% |.

.f.| Brief. | Geld.

Kur-u.Nm.Pfdbr. |34| | 93% Schles1sche do. | i 96

do. Lt. B. gar. do. 92% Pr. Bk-Anth.-Sch 1065

Gem. St. Schuld-Seh. Sceb. Präm. Sch. K.u.Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. Westpr. Pfandbr. Grossb.Posenu do. do. do. Ostpr. Pfandbr.

Pomm. do.

1074

Hoe

Fnedrichsd'’or. 13%; 1317, 925 | And.Goldm.àSth. 12% 12/5 94% Disconto. 35 45 93% | 92% i Ausländische Fonds.

—_ —— Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 FI. 93 do. do. 300 FI. 92 Hamb Feuer-Cas. |ch E E do.Staats-Pr. Anl 110 oll. 22 % Int. 825 | Kurh.Pr.O. 40 th. 9527 | 94; Sardin. do. 36 Fr. | 155 N, Bad. do. 35 FI. 95

Pisenbahn- Actien.

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Russ. Hamb. Cert. do.beilsope3.4.S. do, do. 1. Anl. do. Stiegl. 2.4.A.

do: do, ‘0: A. do. v. Rthsch.Lst. do.Poln. SchatzO. do. do. Cert. L.A. do.do.L.B.200FI. Pol. a. Pfdbr.a.C.

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Amst. Rott. |/4 | 967 B. O.SchbI. L.B. Arnb,. Utir. Í cis Yts. Mgdb. Berl. Anb.A. | 4 | 120% B. 1153 G6. do. Per. B. do. Prior. | do. do. Berl. Hamb. 1027 B. Rhein. Stm. do. Prior. 997 B. do. Prior. Berl. Stett. 113 6. do.v.St. gar. Bonun-Cöln. Sächs. Bayr. Bresl. Freib. Sag.-Glog. do. Prior. do. Prior. Chem. Risa. do. do. Cöln. Mind. 96 bz. St.-Vohw. do. Prior. 985 S D, do. Prior. Cöth. Bernb. Os Thüringer. Cr. Ob. Seb. 66 B. 65 G. Whb.(C.0.) Dresd. Görl. 99 bz do. Prior. Düss. Elberf. 977 B. Zarsk. Selo. do. Prior. _—

Glogguitz. A Quit. Bog.

Hmb. Bergd. ü Kiel-Alt. 112% bz. a 4 %

Lpz. Dresd. Löb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipz. do. Prior. N. Scbl. Mk. do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Fd. O. Schl. Lt.A do, Prior.

100 E. 937 B. 93 6. 917 B. i005 B, 833 B.

89% G.

47 G.

98 6.

70 B.

99: 6. 99 G. 87 B. 863 G. 70 G6.

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TARATRNTR Ra RTAA A N

Aach.Mastr. Berg. Mrk. Berl. Anh. B. Bexb. Ludw. Brieg-Neiss. Thür. V. Magd. Witt. /50 997 6. 100# B. Mecklenb. E Nrdb. F. W. |75 1075 B. Rh. St. Pr. |80 Gia Starg. Pos. 70 82% B. 81% a. (Schluss der Börse 3 Uhr)

1173 6.

88/7 bz. 915 G6. 1015 6.

Diese Kommission ist aus verschiedenen Elemen- |

Am óten sollte in |

Am 9. Dezember lief in Basel der Befehl i

. ments-Vorstellung :

, Siegmund : Welt- Tableaux.

Getraide-Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

VVeizen 66—74 Rthlr. Roggen loco neuer 46—48 Rthlr.

- April/Mai k. J. 477—48 Rihlr. bez. Hafer 48/ 52pfd. 27—29 Rthlr.

- 48pfd. pr. Frühjahr 282 Rthlr. G,, S50pfd. 29 Kthlr. bez. Gerste 42—43 Rihlr. Rüböl loco 115 Rthtr.

- pr. Frühjahr 112 Rthlr. G, Spiritus loco 24;—24 RthlIr. bez.

- Frühjahr 26—263 Rthlr. bez.

London, 8. Dez. Getraidemarkt. Die Zufuhren seit Montag waren gering, Weizen, sowohl englischer als fremder, findet guten Ab- say zu reihlichen Moutagspreisen. Gerste, Bohnen und Hafer sind unverändert im Werthe, Erbsen mehr gefragt und etwas höher im Mehl desgleichen.

Waarenmarkt. Der Mangel an Vertrauen im Handelsverkehr dauert fort. Mit Kolonialwaaren hat es sich noch nicht gebessert, und die Preise der meisten Artikel sind noch mehr gefallen, die von ostindischen 1d fremden Zukern, ostind. Reis, Rum und Ceylon - Kaffee am fühwars Umsay aus der Haud nicht von Belang, die versteigerten Waaren ha“ nur zum Theil Nehmer gefunden. Es if unbegreiflich, daß die Jmpoi.

| sich noch immer mit so großen Partieen an den Markt drängen, da auf

die Einfuhr die Preise von Zucker 33, Neis 30, Thee 40, Rum 20, Pfeffer 10, Seide 20, Manufakturwaaren in Stücken 30, Kaffee 20 und die met- sten übrigen Waaren 10—40 % Verlust gaben. Farbewaaren nicht nie- driger angeboten. Es finden sich zahlreiche Versteigerungen angekündigt.

Geldmarkt. Consols waren seit voriger Post auf einige Ver! iufe circa 2% zurückgegangen, haben sich jedoch wieder 7 % gebessert und {hlos- sen fester. Ein Gerücht, daß Herr Guizot abgedankt hätte, drückte sie heute wieder um %, und sie schlossen 855 G., 86 Br. Jun fremden Fonds ging äußerst wenig um. Holl. sind 5% höher, mexikan. dagegen ; % niedriger, Span. und portug. fest. Geld is am Play eher reichlicher zum Diskonto von 54 a 6%, für beste 1 bis 3 Monat Wechsel, Das von der West- küste erwartete Schiff mit Kontanten is in diesen Tagen angekommen, und sind damit inklusive einiger anderen Zufuhren im Ganzen circa 2 Millionen Dollars eingetroffen, etwa 5 in Piastern und 5 in Barren. Diese Posten gehen übrigens zu unveränderter Notirung coulant ab. - Wechsel auf die Hauptpläge waren mehr gefragt und Course auf Amsterdam, Paris und Hamburg etwas besser. Letztere Devise {loß man anfangs zu 13.15%, am Schluß war jedoch Geld zu 13.15%. Wien und Triest weniger ange- tragen, aber auch wenig Geld dafür, Jtalien begehrt, wie auch Spanien und Portugal. Eisenbahn-Actien folgten wieder dem Gange der Fonds, und es zeigte sh auf die allgemeine Besserung in Consols mehr Meinung dafür, doch blieb der Umsay unerheblich.

Aunswärtige Börsen. Amesterdam, 10, Dez. Kieder!. wirkl. Sch. 547; Antwerpen, 9. Dez. Zinsl. —. Neue Anl. 147. Frankfurt a. M., 11. Dez, 5% Met. 1045, Bank-Act. 1936. Stiogl. §6. Integr. 55. Poln. 300 FI. L. 974. do. 500 Fl. 785. S) 5% 3% do. 245. 243. Bexb. 88%. 884. Taunus Actien 3517 350%, llamburg, 11. Dez. Bank-Actien 1600 Br. Enugl. Ruge. 104%, 104%. Hamb. Berg. Actien 88 Br. Magd. Witteub. 76 Br. Hamb. Berl. 101. 1005. Kiel Alt. 110%. 110. Glückst. Elwsb. 53 Br. Rendsb. Neum. 94 Br. Kopenk, Rothscb, 63 Br. Meckl, 51, 50. E Paris, 9. Dez. 0% Reute din cour. 116. 50. 3% fn cour. do. 75. 20. Neue 3% Anl. 76. 20. Wien, 11. Dez. 6% Met. 1043, 4% do. 93. Actien 1619. Az:l. de 1834 1575. de 1639 115%. Gloggn. 1135.

S aaa. 141,

Span.

3% do. 654 Bank Rerväb,. 1565.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends Nach einmalig 10 Ubr.

1847. Morgens Nachmittags 12. Dez. 6 Ubr. 2 Ubr.

339,35’ Par./340,27!’’ Par.|341,03'" Par. Quellwärme 7,7° R. t 0,1° R. “j E -+ 0,4° R. |Flusswärme 21° R, vis 0,5° R: L T0? R, —— 0,8° R [Bodenwärme

D pCt t. Ct. |Ausdünstung 95 p 90 pc 90 p 1 Nebel. beiter, Nebel [Niederschlag0),011'“Bh. Sw SW. |Wüärmewechsel + 2,79 W'olkezung « « - —— SW. | 0,5° Tagesmittel: 340,22'’Par.…. + 1,0° R... 0,0° R... 92 pet. SW.

Beobachtung, Luftdruck Luftwärme . « «« Thaupunkt ...« Dunstsättigung - Wetter . «-

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 14. Dez. Jm Opernhause. 145ste Abonnements= Vorstellung: Thea, oder: Die Blumenfee, Ballet in 3 Bildern, von Paul Taglioni. Musik von C, Pugny, (Dlle. Marie Taglioni: Thea.) Vorher: Der Schaßgräber, Singspiel in 1 Aufzug. Musik von Mehul. Anfang halb 7 Uhr,

Zu dieser Vorstellung woerden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus-Preisen verkauft :

Ein Billet in. den Wogen des Prosceniums 1 Rihlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 40 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei= ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritteu Ran- ges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden-Logen 2 Rthlr. :

Im Schauspielhause. 22e französische Abonnements-Vorstellung : La seconde représentation de: Les Malheurs dun amant heu- reux, ou: un homme à bonnes fortunes, comédie en 2 actes, melée de musique, du théâtre du Gymnase, par Scribe, Les deux filles à marier. :

Mittwoch, 15. Dez, Jm Schauspielhause. 208 te Abonne= ments=-Vorstellung: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benußung der Auerbachschen Erzählur.g: „Die Frau Professorin‘“, von Charlotte Birh-Pfeisser. S

Donnerstag, 16. Dez. Im Schauspielhause, 209te Nathan der Weise.

Abonunne=

Königsstädtisches Theater.

Dienstag, 14. Dez. Vorstellung der Herren Brill und

Optische Darstellungen aus dem Ge-= biete der Kunst und Natur, in 5 Abtheilungen :

Vorher: Eine Dorffamilie in Berlin. Lustspiel in 3 Aufzügen

(die Handlung zum Theil nach Mélesville), von Fr. Adami,

Mittwoch, 15. Dez. (Jtalienische Opern =- Vorstellun.) Zum

erstenmale in dieser Saison: Linda di Chamouni. Oper in 3 Akten. _

Musik von Donizetti. / : i Preise der Pläße: Ein Plaß in den Logen und im Balkon des

ersten Ranges 1 Rthlr. u. st. _w. G Doniériiiit 46, Dez. Der Lumpensammler von Paris,

A M a

Verantwortliher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen, Im Selbstverlage der Expedition.

Gedrudt in der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdrukerei,

Beilage

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

“enland. Nhein-Provinz. Frequenz der Universität in Bonn, Cinweihung der evangelischen Kirche in St, Biüth. Schreiben aus Halle. (Frequenz der Universität.)

Frankreich. Paris. Die Note an die Eidgenossenschaft. Die Neu- tralität des Fürstenthums Neuenburg.

Spanien. Schreiben aus Madrid, Kammer z Vermischtes.)

Türkei. Konstantinopel.

Graberg von Hemsö,

Vermischtes. Z Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

(Verhandlungen der Deputirten-

Memorandum der Pforte.

Paris. Neuer Eisenbahn-

Wagen. Rom. Die Bahn von Rom nah Civitavecchia, Handels- und Börsen-Nachrichten.

I-U la 4D;

Rhein - Provinz. Das Verzeichniß der Studirenden der rheinischen Friedrih=Wilhelms-Universität in Boun führt nicht weni- ger ‘als sieben Prinzen und eine große Anzahl von Fürsten, Grafen und anderen Herren auf. Ein junger Fürst Tallegrand, Großneffe des Fürsten von Benevent, beginnt dort seine Studien unter der Ob- hut des Professors Walter.

Aus St. Vith vom 21, November wird dem Rheinischen Beob. geschrieben: „Nach langem Sehnen und Harren konnte ecnd- lih heute das neuerbaute Kirchlein für die hiesige kleine evangelische Gemeinde eingeweiht werden. Durch die kräftige Unterstüßung ver=- schiedener Gustav-Adolphs-Vereine, so wie die evangelische Pastoral=- Hülfs-Gesellschaft in Berlin, war die Gemeinde in den Stand geseßt, dieses für sie so dringend nöthige Werk auszuführen und so einen Sammelplaß der Erbauung, den sie so lange Jahre {chmerzlich hatte entbehren müssen, sich zu verschaffen. Die kleine aber zierliche Kirche machte durch 1hren durchaus fkirhlihen Charakter, #\o wie durch die Nettigkeit und Tüchtigkeit der Ausführung, auf alle Festgenossen den wohlthuendsten und erhabenst-n Eindruck. Verherrliht wurde die Feier durch die Anwesenheit des Präses der Provinzial-Synode, \o wie durch Gäste aus der Nähe und Ferne. Rühmend is auch zu er- wähnen die rege Theilnahme, die der jungen Gemeinde in ihrer Freude die katholishe Bevölkerung des Ortes zollte.“

X Halle, Anfang Dezember. Auf der hiesigen vereinten Frie- drichs =- Universität Halle - Wittenberg befanden sich von Ostern bis Michaelis 1847 665 Studirende, Davon sind abgegangen 184, ver= blieben demnach 481. Vom 20, Mai bis 24. November d. J. sind 188 hinzugekommen, so daß die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden sih auf 669 beläuft, Die theologische Fakultät zählt 388 (275 Juländer, 113 Ausländer), die juristische 110 (104 Jn- länder, 6 Ausländer), die medizinische 106 (85 Juländer, 21 Aus=- länder), die philosophishe 65 (53 Juländer, 12 Ausländer). Außer= dem besuchten noch 34 nichtimmatrifulirte Studirende die Universität,

ter ihnen 10 Chirurgen, 6 Pharmaceuten und 18 Hospitanten. —ahmen folglich im Ganzen 703 Zuhörer an den Vorlesungen

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Fra nee h:

Paris, 8. Dez. Das Journal des Débats theilt die Note vom 30, November mit, welche Herr Bois le Comte der Eidgenossen= “aft übergeben hat. Es zollt allen darin gemachten Vorschlägen seinen vollkommensten Beifall und bemerkt : i :

„Die Abfassung dieser Note ist gemeinschaftlih von den Großmächten festgestellt worden, Der französische Botschafter hat dieselbe im Namen sei- ner Regierung am 1, oder 2, Dezember übergeben, Die Gesandten Oester- reihs und Preußens werden cin Gleiches ihrerseits am 4ten oder spätestens am 5ten Morgens gethan haben. Die Ueberreichung von Seiten Englands wird auch wohl bald folgen, wenn sie nicht schon vorausgegangen ist. Was Rußland betrifft, so erwartete Baron von Krüdener von einem Tage zum anderen die Befehle seines Hofes. Die Tagsayzung, die sich am óten ver- sammeln sollte, wird sich also zahlreichen und authentischen Zeugnissen von der Uebereinstimmung der Mächte in Betreff der die Cidgenossen- schaft zerrüttenden Ereignisse gegenüber befinden. Es sind die fünf Großmächte Europa's, Frankreich, England, Oesterreich, Preu- ßen und Rußland, welche diese feste Sprache an die Schweiz führen. Diese achtunggebietende Einmüthigkeit wird hoffentlich einen heilsamen Ein- fluß auf die nächsten Beschlüsse der Tagsaßung ausüben, Was uns be- trifft, so is es uns unmöglich, nicht mit aufrichtiger Freude die Großmächte Europa’'s und besonders England mit unserer Negierung im Einklang zu schen, um eine Vermittelung zu versuchen, die den Zweck hat, der helveti- schen Eidgenossenschast endlih den Frieden zu geben. Man wird bemerken, daß der Ton der Note fest, aber eben so freundschaftlich ist. Niemand will die gerechte Empfindlichkeit dieser kleinen und interessanten Republik ver- lezen, und Frankreich insbesondere wird stets Werth darauf legen, mit ihr in gutem Vernehmen zu leben, Jsst es wahr, daß mit dem Triumphe der Tagsazung Alles beendet, daß mit der Niederlage der verbündeten Kantone die Frage gelöst is, die Europa so lebhaft beschäftigte? Nein, Die Radi- falen mögen das behaupten, und sie mögen es sogar glauben nach allen Regeln der Logik. Sie erkennen nur die Thatsachen an, sie haben kein anderes Gese als die Gewalt, und deshalb glauben sie, seit sie durch die Gewalt gesiegt, daß sie das Necht getödtet und die Gerechtigkeit erdrückt. Aber so stirbt das Recht nicht; die Gerechtigkeit erliegt nicht unter cinem Säbelhieb oder ei- nem Federzug. Weil die stärkeren Kantone die s{chwächeren niedergetreten, eil es nur noch eine einzige Autorität in der Schweiz giebt, ist deshalb die Eidgenossenschaft zu 1hrem normalen Zustande zurückgekehrt? Können die Sieger die Einóöde, die sie durh den Schrecken geschaffen, Frieden nen- nen? Können sie es wagen, das Schweigen, welches sie gebieten, ais Zu- stimmung zu bezeichnen? Wenn die Radikalen so sicher sind, als sie es zu sein behaupten, die Stimme des Volkes auch in den Kantonen für sich zu haben, welche sie mit Krieg überzogen, warum lassen sie sich dann nicht frei aussprechen? Warum fahren sie fort, jene Städte militairisch zu beseßen, dic, wie sie sagen, sie als Befreier betrachten? Nein, die Schweiz is nicht zur geseßlichen und regelmäßigen Ordnung zurückgekehrt, eben so wenig heute als gestern. Der Kriegszustand besteht noch immer fortz statt verbündeter und gleichberechtigter Kantone giebt es nur noch ec- obernde und erobertez es giebt nur noch dem Rechte nah unabhängige Staaten, die der That nah gezwungen sind, sich dem Joch mächtigerer Bundesgenossen zu beugen, Die sieben Kantone sind nichts Anderes, als von fremden Armeen beseßte Gebiete, Der Grundvertrag der Schweiz be- findet sich deshalb im - Zustande permanenter Verlegung. Mit der militai- rischen Besezung der kleinen Kantone und ihrer Administration durch Com- missaire der Majorität, ungesezlih wie diese Maßregeln sind, werden sich die Radikalen nicht begnügenz sie schicken sih an, wenn man sie gewähren läßt,

citer zu gehen. Sie erklären es laut in der Tagsaßung, in den Klubs, in den Or- ganen der Presse, die ihnen, in und außer der Schweiz, zu Gebot stehen z siemachen aus ihrer Absicht, den Bundesvertrag durch eine einfache Majorität zu än- dern, kein Hehl; sie gestehen offen, daß sie Willens sind, in den Nachbar- Staaten die revolutionaire Bewegung zu unterstüßen, und sie stehen in Verbindung mit Allen, die in diesen Staaten den Geist der Empörung und des Aufruhrs unterhalten. Jn ihrer Hand is das Gebiet der Eidgenossen-

schaft nux noch eine Art Freihafen, der allen Störern derx allgemeinen Ord- |

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Dienstag den 14 Dezember.

nung offen steht, ein Heerd der Unordnung und ein Laboratorium der Anar- chie im Herzen von Europa. Es is eine Frage, die sich nicht auf die Gränzen der Schweiz beschränkt, sondern weit über sie binaus reicht ; cs ist der allgemeine Kampf des Radifalismus gegen die Ordnung und gegen den Frieden. Von diesem Gesichtspunkte aus muß die Frage beurtheilt werden, und von diesem Gesichtspunkte aus hat Herr Guizot sie von Anfang an betrachte, Die Warnungen, welche die fran- zösische Regierung vor der gegenwärtigen Krise an die Cidgenos- senschaft gerichtet, waren eben so viele freundschaftlihe Rathschläge, geeignet, den Ausbruch von Unordnungen zu verhüten, welche allgemeine Verwickelungen herbeiführen konnten und mußten. Herr Guizot war dabei eifrig bemüht, das Recht der Schweiz zu achten, ihre eigenen R in Ordnung zu bringen, so lange sie durch die Ausübung ihres besonderen Rechtes dem allgemeinen Rechte nicht zu uahe trat, Er wußte, daß die Einmischung fremden Einflusses oder fiemder Gewalt ohne die handgreiflihste und dringendste Nothwendigkeit der Sache der Ordnung, die er vertheidigen wollte, nur schaden konnte, Diese Nothwendigkeit mußte sich aus den Thatsachen selbst uuzweifelhaft ergeben; es mußte der Beweis vorliegen, daß der Bürgerkrieg nicht blos die innere Organisation der Schweiz, sondern auch die Beziehungen beeinträchtige, welche die Eidgenossenschaft an das Ganze der europäishen Ordnung knüpfen. Die französische Regie- rung hat deshalb gewartet, gewartet, so lange es irgend möglih warz af- tive Schritte hat Herr Guizot erst provozirt, als das Uebel dro- hend und die Nothwendigkeit , sein Fortschreiten zu verhüten, unab- weisbar wurde. Die Vermittelung aber der großen Mächte, war sie einmal beschlossen, mußte einhellig seinz ihre Einhelligkeit war die beste Bürgschaft sür die Unparteilichkeit und Uneigennüzigkeit jeder einzelnen Macht, Die französishe Regierung hat jeßt der Tagsaßung die Kolektiv- Note, wie sie aus den Verhandlungen der Repräsentanten der fünf Mächte hervorgegangen, übergeben lassen. Man sagt, daß es nicht mehr Zeit, daß Alles zu Ende is, das isst ein großer Jrthum. Die Vermittelung hatte nicht blos den Zweck, die Einstellung der Feindseligkeiten zu erlangen; es waren größere Uebel zu verhüten und sind es noch, Die Niederlage des Sonderbundes hat einen ersten Abschnitt der Frage beendet, aber sie hat nicht Alles entsczieden. Giebt es keine kriegführenden Parteien mebr zu trennen, so giebt es Besiegte zu hüßen und Sieger aufzuhalten. Mehr als je is es nothwendig, daß die Schweiz erfahre, wie Europa denkt, daß sie es wisse, daß die Mächte, welche ihre Verfassung, ihre Unverletlichkeit und ihre Neutralität garantirt, sie nur so anerkennen, wie die Verträge sie fonstituirt, und daß, wenn die Grundlagen des Bundes eine Veränderung erleiden sollen, es nur mit der einhelligen Zustimmung aller Bundesstaaten geschehen darf und kann. Was bei der Note sogleich hervortritt , ist , daß sie an den Präsidenten der Tagsaßung und an den Präsidenten des sonder- bündishen Kriegs - Raths sich wendet, Die beiden Parteien haben also in den Augen der Mächte gleiche Nechte. Diese erkennen nicht, wie die radi- kale Majorität es geltend zu machen suchte, einerseits die Tagsazung, oder die regelmäßige und geseßliche Beguerung des Landes, andererseits Rebellen, Nein, sie sehen die geseglihe Schweiz eben sowohl und vielleicht mit mehr Recht in dem Sonderbunde als in der Majorität. Diesen Punkt zugestan- den, so entspringen daraus mehrere Folgen, die Jedermann begreift, Was die Vergangenheit betrifft, so erhalten durch ihr die vollbrachten Thatsachen ihre wahre Bedeutung, und diese is gerade die entgegengeseßte von der, welche die Radikalen ihr beilegen wollten, Was die Bukunft betrifft, so wird jener Punkt ten Mächten als Regel dienen und sie bei der Wahl der Anord- nungen leiten, welche sie der Schweiz anzurathen gedenken, um den dieselbe zerflei- henden blutigen Zwisten ein Ende zu machen, So stellen sie in Uebereinstimmung einen wichtigen Grundsay auf, der unter den gegenwärtigen Umständen die fostbarste Gewähr is , welche die besiegten Kantone wünschen können: es wird in dem Bundesvertrage keine Acnderung außer mit einmüthiger Zu- stimmung aller Kantone vorgenommen werden können. Der Bund ist ein Vertrag, der die 22 souverainen Staaten der Schweiz mit einander verbündetz nun is es Grundregel, daß ein Vertrag nur mit Zustimmung aller fontra- hirenden Parteien abgeändert werden kann. Die Mächte proklamiren und beshügen also blos einen Grundsaß des gemeinen Rechts. Ueberdies be- siven die Mächte, um eine solche Erklärung ergehen zu lassen, cine doppelte Eigenschaft, die man ihnen nicht abstreiten wird, Einerseits sind sie bethei- ligte Parteien in dem Vertrage, der im Zahre 1815 die Schweiz mit dem Vortheil ihrer durch sie gewährleisteten Neutralität in die europâische Ordnung aufgenommen hatz andererseits haben sie Gewähr geleistetfür die Unabhängigkeit eines jeden der 22 Kantoue, welche die Eidgenossenschaft bilden. Die Ma- jorität der Tagsaßung hat also diesem Theil der Note nichts entgegenzu- seßen. Jndeß, wenn wir uns nicht täuschen, is es gerade dieser, der ihre liebsten Pläne durhkrenzen wird. Daß sie den Bundes - Vertrag abändern will, is für Niemand ein Geheimniß, troy einiger offizicllen Verneinungen, Die Mächte benachrichtigen sie nun, daß sie nur mit Achtung der Kantonal- Souverainetät, nur wenn sie von dieser Achtung den entschiedensten und wirkfsamsten Beweis gebe, dies thun dürfe. Man sieht, daß, wenn sie den Sieg der radikalen Majorität nicht zu hindern vermochten, sie doch ent- chlossen sind, es zu verhindern, daß dieser Sieg tödtlich für die Besiegten werde. Jn diesen beiden Punkten scheint uns der wesentlichste Jnhalt der Note zu liegen; erstens spricht man der Majorität das Recht ab , sich die Tagsatzung, die geseßliche Autorität zu nennenz ztveitens erflärt man, daß sie die Unabhängigkeit der Kantone nicht antasten dürfe.“ 4

Die Neutralität des Fürstenthums Neuenburg in dem Bürger= friege der Schweiz giebt dem Conservateur, der für das Organ des Herrn Guizot gilt, Anlaß zu folgender staatsrechtlicher Auseinan= dersebung : E

„Die durch die Note des Herrn von Sydow erhobene Frage ist leicht zu lösen, wenn sie richtig und klar gestellt wird. Kann der König von Preu- ßen, als souverainer Fürst von Neuenburg, in gewissen Fällen in die Be- ziehungen des Fürstenthums zur eidgenössischen Tagsazung einschreiten und für dasselbe eine passive Neutralität beanspruchen, welche es von seiner Pslicht, den Forderungen der Tagsazung zu gehorchen, entbindet ? Wir aut- worten, ohne zu zögern: jaz und wir A unsere Ansicht durch die- selben Thatsachen, deren man sich in der Tagsaßung bediente, um die ent- gegengeseßte Ansicht zu vertheidigen. Der Aft, durch welchen der Staat Neuenburg sich der Schweiz anschloß, is ein Vertrag, in welchem der Kö- nig von Preußen einer der kontrahirenden Theile war, indem der Staats- Rath von Neuenburg den Aft nur laut einer vom Könige erhaltenen Vollmacht unterzeichnete, Diese Vollmacht vom 8, Juni 1814 ist bekannt. Neuenburg is also nur durch einen Vertrag zwischen einem souverainen Fürsten und der eidgenössischen Tagsaßung Mitglied der Eidgenossenschaft geworden, und es wäre absurd, zu behaupten , daß der Fürst niemals be- rechtigt sei, in der Ausübung des Vertrags einzuschreiten. Es entsteht nur die Frage; wann ist er dazu berechtigt ? Wir antworten: in allen Fällen, auf welche die in der bekannten Königlichen Vollmacht enthaltene Reserva- tion anwendbar ist, Diese Reservation is noch deutlicher in dem Reunions- Akt ausgesprochen: „„Art. 1. Der souveraine Staat Neuenburg wird als Kanton in die schweizerische Eidgenossenschaft aufgenommen. Diese Aufnahme findet unter der ausdrücklichen Bedingung statt, daß die Erfül- lung aller Verpflichtungen, welhe dem Staat Neuenburg als Glicd der Eidgenossenschaft obliegen, die Theilnahme dieses Standes an der Bera- thung der allgemeinen Angelegenheiten der Schweiz, die Ratification und Vollziehung der Beschlüsse der Tagsaßung, ausschließlich die in Neuen- burg residirende Negierung betressen werden, ohne daß dafür eine weitere Sanction oder Genehmigung erforderlih sei. Art. 2, Dex Kanton Neuenburg tritt allen Bestimmungen des Bundes - Vertrages bei, den er gleich den übrigen Ständen der Schweiz zu beschwören hat, Sobald man also Neuenburg Verbindlichkeiten auflegen will, die es als Mitglied der Eidgenossenschast nicht fontrahirt hat, sobald man es zwingen will, Beschlüsse auszuführen, zu deren Fassung die Tagsaßung nicht berech- tigt war, und welche den Bundesvertrag offenbar verlegen, dann tritt dex Fürst wieder in sein natürliches Recht als fontrahirender Theil und über- nimmt von neuem die direkte Ausübung der Souverainetät, auf welche er nur in den Gränzen der durch den Bundesvertrag auferlegten Verbindlich- feiten und der zwischen den Kantonen von Rechts wegen bestehenden Bezie- hungen verzichtet hatte. (Siehe die Vollmacht vom 18, Juni 41814,) Die direkte Ausübung der Souverainetät von Seiten des Fürsten von Neuen-

burg is das gemeine Recht, die im Reunionsakt stipulirte Reservation cin Privilegium, das in dieser Eigenschaft so strikt als möglich interpretirt wer- den muß. Können diese allgemeinen Grundsäße in der gegenwärtigen Sach- lage Anwendung finden? Jaz denn es is nicht zweifelhaft, daß die ite sazung, indem sie die Ausweisung der Jesuiten und die militairische Execution gegen den Sonderbund beschloß, die Gränzen ihrer geseplichen Befugnisse überschritt und den Bundesvertxag verlegte, Es würde übrigens schon genügen, daß der Fürst von Neuenburg persönlich diese Ueberzeugung hätte, um ihm das Necht, sich als Fürst an die Eidgenossenschaft zu wen- den und \sich auf den Vertrag zu berufen, den sie mit ihm abgeschlossen hat, niht verweigern zu dürfen, Anders entscheiden, hieße cine Absurdität unter- stellen, nämlich die Absurdität, daß die eidgenössishe Behörde das Recht habe, die Verzichtleistung des Fürsten von Neuenburg auf die direfte Aus- übung der Souverainetät nah Belieben und über alle Gränzen der Ver- träge hinaus auszudehnen. Der König von Preußen is der Ansicht, daß der Kanton Neuenburg vertragsmäßig nicht verpflichtet ist, zur Ausführun der auf die Jesuiten und den Souderbund bezüglichen Tagsaßungsbeschlüsse beizutragen, und von diesem Augenblicke an ist er nicht verpflichtet, wenn er mit den Kantonen, die jene Beschlüsse dekretirten, in Berührung treten will, sich dazu einer Mittelsperson zu bedienen und sich hinter den Staats- rath von Neuenburg zurüczuziehen. Er hat das Recht, seine Ansicht ihnen unmittelbar auszusprechen und durch das Organ seines Gesandten seine Theilnahme an ungesezlichen Beschlüssen zu verweigernz er hat ferner das Recht, ihnen zu erklären, daß er neutral bleiben wolle; ja, was noch mehr is, er is nur in seiner Eigenschaft als souverainer Fürst berechtigt, sie von dieser Absicht in Kenntniß zu seßen, indem für die Kantonal- Regierung von Neuenburg die Neutralität etwas Unmögliches is, Sobald die Auslegung des Bundcs-Vertrages zwischen einer Majorität, welche den Geist und den Buchstaben dieses Bundes-Vertrages verleyt, und einer Mi- norität, welche ihn genan beobachten will , Mißhelligfeiten veranlaßt, \o fann irgend einer der verbündeten Staaten leiht den Wunsch haben , sich weder für die eine noch für die andere Partei zu erklären. Denn entweder die Majorität achtet in ihrer Auslegung des Bundes - Vertrags die durch ihn der Tagsaßung vorgezcichneten verfassungsmäßigen Gränzen, oder sie achtet sie nich. Jm ersten Falle muß die Minorität si unterwerfenz im zweiten, das heißt, wenn die Mehrheit sich irrt und der Souverainetät der Kantone zu nahe tritt, muß die Minorität ihre Mit- wirkung verweigern. Dies hat die Regierung von Neuenburg gethan, und wenn man auf diese Stellung das Wort Neutralität anwendet, so is die Anwendung falsch. Jn jedem Staatenbunde is die Erklärung eines ein- zelnen Staates, wodurch er ciner von der Mehrheit beschlossenen Maßregel seine Mitwirkung versagt, cin Aft der Feindseligkeit gegen die Majorität. Der Fürst von Neuenburg dagegen hat allerdings, eben weil er niht Mit- glicd der Eidgenossenschaft ist, das Recht, von seiner Neutralität zu sprechen und zwischen beiden Parteien eine neutrale Stellung _einzuneh- men. Was den Umstand betrifft, daß der König von Preußen seine Note nicht der Tagsaßung, sondern den einzelnen Kantonen zuschickte, so scheint dies nicht nur nicht rehtswidrig, sondern auch durch die Antecedenziert der Tagsaßung volllommen gerechtfertigt. Die Kantonal- Souverainetät ist nämlich die Rege lz die zwei und zwanzig Kantone haben sich als sou- veraine Staaten verbündetz sie haben den Theil ihrer Souverainetät, auf welchen sie zu Gunsten des Bundes verzichtet haben, feiner Regierung, kei- ner permanenten Behörde anvertraut; sie haben ihn gleichsam zu- rücbehalten, um ihn nur durch ihre in zeitweiliger Versammlung vereinigten Deputirten auszuüben, Der Bundes-Vertrag sagt deut- lich, daß die Kantone als Tagsatzung berathen, und wenn man sich an die Tagsagung wendet, so wendet man sich eigentlich an die Kantone selbs, d. h. an jeden der zwei und zwanzig Kantone, Weshalb sollte also der König von Preußen nicht das Recht haben, eine Mittheilung, die er mit vollem Recht allen vereinigten Kantonen machen konnte, allen Kantonen einzeln zu machen, besonders, wenn nicht alle Kantone, wie es in diesem Augenblicke der Fall is, vereinigt sein können, Wir begreifen, daß Men- schen, welche die Kantonal- Souverainetät von sieben ihrer Mitstaaten mit Füßen treten, es sehr ungern schen, daß diese Souverainetät von einem der aufgeklärtesten Fürsten unserer Zeit öffentlich in Schuß genommen wird. Die Diplomatie der Großmächte hat sich indeß jederzeit über das Geschrei „der Klubhelden hinausgeseßt, und wir erinnern uns noch sehr gut zweier Fälle, wo die französische Regierung sich direkt an die Kantonal-Regierungen wandte und jedes Benehmen mit dem Vorort verweigerte. Der erste Fall betraf die An- gelegenheit zweier französischer Juden, der Gebrüter Wahl, welchen Basel-

{

Landschaft die Erlaubniß zur Erwerbung von Grundbesiß verweigerte; der zweite Fall war die auf Befehl von Luzern stattgefundene Beschlagnahme einer Quantität Holz, das einem französischen Handelshause gehörte, Die Herren von Broglie und von Molé hielten die Staaten von Basel - Land- schaft und Luzern für souverain genug, um direkt mit ihnen zu unterhan- deln, und es fiel der Opposition nicht entfernt ein, den damaligen Ministern ein Verbrechen daraus zu machen. Die Note, die Herr von Soydow im Namen des Fürsten von Neuenburg eingereicht hat, is daher, sowohl ihrem Inhalte, wie ihrer Form nach, vollkommen gesezlih: dem Inhalte nah, weil es sich um Verpflichtungen handelte, welche dem Staate Neuenburg im Widerspruch mit den Bestimmungen des Bundes-Vertrags aufgelegt wur- denz; der Form nach, weil die Tagsaßung nur die Vereinigung aller Kan- tone is und in diesem Augenbli keine Versammlung existirt, auf welcher alle Kantone vereinigt wären.“

Sp ai en.

3 Madrid, ?. Dez. Seit drei Wochen hält der Kongreß der Deputirten tägli seine Sihungen und noch sind die Debatten über die Adresse nicht beendigt. Daß kein einziges von der Oppo- sition gestelltes Amendement sich der Genehmigung der moderirten Majorität erfreuen werde, ließ sich voraussehen. Durch die Verwer= fung des Antrages, der Königin den Dank des Kongresses für die den politischen Ausgewanderten ertheilte Amnestie auszusprechen, hatte die Majorität sich aufs neue als unduldsam, unversöhnlih und den Grundsäßen wahrhafter Mäßigung unzugänglich bewährt. Das Mi- nisterium selbs fühlte sich bewogen, die Adreß - Kommission um Zu- rüccknahme derjenigen Worte anzugehen, in denen es heißt, der Kon- greß beglücwünsche die Königin, „daß jener traurigen Politik (der vorigen Minister) ein Ziel gesebt, die darauf ausgegangen wäre, alle Prinzipien systematisch mit Füßen zu treten“, und nur nah heftigem Widerstande änderte die Kommission die leßten Worte dahin, daß sie lauteten : „„\ystematisch zu verleßen‘‘. Nachdem in der Sißung vom 26. November Herr Benavid es, der unter Herrn Pacheco Minister des Jnnern war, sich gegen den in jenen Worten ausgesprochenen Tadel zu vertheidigen gesucht, der Vicepräsident des Kongresses, Herr Nios Rofas (derselbe Deputirte, welcher vor zwet Jahren im Sibungssaale dem Jntroducteur des Ambassadeurs eine Ohrfeige versebßte), aber. das puritanische Ministerium als des Hoch- verraths s{huldig verurtheilt und die gehässigsten Leidenschaften auf- geregt hatte, nahm am 27sten Herr Cortina, als Organ der pro- gresjistischen Partei, das Wort. Er stüßte sih auf die Erfahrungen der Vergangenheit, um darzuthun, daß der moderirten Partei feined- weges das Recht zustehe, ihre Gegner der Verleßung der Constitu= tion und Gesebe, anzuklagen. „Wann haben wohl“, fragte er, „die Moderirten die Vorschriften der Verfassung zur Anwen- dung gebracht, vor der sie jeßt eine heilige Ehrfurcht zu hegen B geben? Hat man nicht die Repräsentativ-Regierung bei uns in Biel hen Mißkredit gebracht, daß Jedermann tn ihr nur ein E fri erblickt?“ Erst in der folgenden Sipung beschloß Herr cia ck nen langen, die Geduld der Zuhörer ershbpfenden und déaléng E völlig verfehlenden Vortrag. Auffallend war die Zur énüber aufs Gemessenheit, mit der er dem dermaligen Ministe i Vorhan- trat, und nicht weniger bemerkenswerth sein Bemühen,

densein einer zwischen dem Präsidenten des Ministeriums und den