1847 / 348 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Majestät der König ferner zu genehmigen Kg onfürrenz und Pu- Kontrahirung des Anlehens die umfa/se festgehalten werde,

blizität gls Fre aller O schl g e

eines zu Aschaffen a Widerlegung. Die Einber! “t E e der Monarch eine Anleihe Gewissenhasti feit des Königs, Pen erachtet, ck stand dem Abschlusse zu wirkung der Stände für i a ein Hinderniß im Wege, als das damalige 34 uter Fan aw 0 7 ‘vieser Befugniß die Zusammenberufung des Land- Ministerium eben dg Die ausgestreuten Nachrichten würden von beispiel- tags mißrathen ha ‘Sachlage zeugen, läge nicht evident eine absichtliche loser Unkenntniß der achlage 3 B D

Umgehung der Wahrheit zu Grunde,

Großherzogthuur Vaden. (Landtags - Bericht.) Am 410. Dezember fand die erste Sibung der zweiten Kammer ftatt; der Alters - Präsident Kern eröffnete dieselbe mit folgender Rede: Geehrte Herren! Jch erlaube mir, die Sitzung damit zu beginnen,

daß ih Sie freudigst begrüße und insbesondere die neu eintretenden Abge- ordneten von Herzen willkommen heiße. Nehmen Sie die Versicherung, daß ih Alles aufbieten werde, um-in den wenigen Tagen, in welchen i4 den Vorsiß zu führen habe, Zhre Nachsicht und Geduld zu verdienen. Nach Verleihung unserer Verfassung hatte ih die Ehre, sogleich im ersten Jahre in die Reihe der Volksvertreter berufen und auf drei Landtagen zum Prä- sidenten ernannt zu werden, Nach mehrjähriger Unterbrehung wurde ich im Jahre 1837 abermals gewählt, und {hon damals nahm ih diesen Stuhl durch vier Jahre hindurch als Alters - Prä- sident ein. Wenn ih in jene Zeit zurückdenke, welch? große Veränderungen sind in allen öffentlichen Zuständen seit Eröffnung des ersten Landtages vorgegangen! Und wie wenig der damals gewählten 63 Ab- geordneten sind heute noh hier! Nur der Abgeordnete Knapp und ih sind noch übrig. Dagegen wie mächtig hat sich das constitutionelle Leben in allen volitishen und sozialen Einrichtungen ausgebildet! Aus einem kleinen gepflanzten Reise is ein Baum geworden, essen Wurzeln tief in die Ge- müther des Volks gesenkt sind, in dessen Schatten es sich ruhen läßt, ein Baum, der dem Vaterlande herrliche Früchte getragen hat und noch tragen wird. Es i viel gethan worden, aber es is auch noch viel zu thun übrig. Es i viel zu thun, zumal im Hinblick auf die Verheißungen der Thron-Rede,

„Noch einige Erinnerungen, meine Herren, Von der hohen Wichtig- keit der bevorstehenden Verhandlungen überzeugt, müssen wir nah festen Grundsäßen handen. Bei den Berathungen über die Wahlen wollen wir uns nicht von Willkür, Abneigung oder Zuneigung leiten lassen, Vergessen wir nicht die {chönen Worte, welche der Präsident des verflossenen Land- tages sprach, Wir Alle in diesem Saal müssen der Freiheit durch Anstand und Sitte ihre Gränzen seßen, sonst wird die Krast unserer Worte gelähmt. Persönliche Augriffe können den lauten Marlt ergögen, stoßen aber den ech- ten Freund der Freiheit zurück, Mögen wir in Ansichten noh so weit aus- einandergehen: wir Alle wollen nur das Necht und die Freihcit, das Wohl von Fürst, Vaterland und Verfassung. Möge Gott der Allmächtige unseren Geist beherrschen, damit wir das Gute erkennen, zum Heil und Segen für unsere Bemühungen, Meine Herren! Jch eröffne hiermit die erste Sizung der zweiten Kammer.“

Nach dieser Rede \prah der Abgeordnete Junghans einige Worte zu Ehren des abgeschiedenen Deputirten Martin und hob namentlich dessen Verdicuste um das Wiesen - Bewässerungswesen hervor, worauf der Präsident die Wahlen der provisorischen Abtheilungen vorneh- men ließ.

(Karlsr. Ztg.) Nach einem Erlaß der Direction der Posten und Eisenbahnen vom 26s\ten v. M. is die Taxe für das Kouvertiren in Betreff aller nah Frankreich gehenden Zeitungsblätter von 4 Fl. 33 Kr. auf 2 Fl. für das Jahr herabgeseßt worden.

Kurfürsfteuthum Hessen. (Kasf. Ztg) Se. Königl. Hoheit der Kurfürst hat am 12, Dezember die Deputation der Stände- Versammlung, bestehend aus dem Präsidenten und fünf Mitgliedern derselben, empfangen und die von denselben ehrerbietigst überreichte Kondolenz- Adresse der Stände-Versammlung entgegen genommen und

beantwortet. Oesterreichische Monarchie.

Preßburg, 10. Dez. (Bresl. Ztg.) Gesteru war wieder eine sehr lebhafte Verhandlung in der Magnatentäfel über die Adresse. Ju dieser Tafel stehen si die beiden Parteien weit \{rof= fer gegenüber, als in - der anderen Tafel, indem die Bischöfe, die Obergespäne und die Königlichen Würdenträger ganz auf Seiten der Regierung stehen, die selbstständigen Grafen und Barone dagegen die äußerste Linke der Opposition einnehmen, Das Administratoren-Sy= stem is der Hauptpunkt, welchen die Opposition mit aller Energie befämpft. Sie sieht darin einen Angriff auf die Komitats-Verfassung, eine Stärkung der Büreaukratie auf Kosten der Aristokratie, Die Administratoren, welhe von der Regierung besoldet werden, erklärt

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der Orient kennt nur Despotie, Ju Griechenland und Rom is in der Blüthezeit die Verfassung republikanishz es hängt dies damit zusammen, daß den Alten überhaupt der Begriff der Persönlichkeit, der subjektiven Be- rechtigung , unbekaunt geblieben, daher famen auch nie ihre Staaten zur eigentlichen Darstellung der Persönlichkeit. Die formelle Einheit des Staa tes is der Fürst, nur in der Monarchie erscheint der Staat als Person. Der Verfall der antiken Nepubliken führt nie zur Monarchie, sondern zur Despotie, Der Erscheinung nah hat Nom den Orient bezwungen, aber in Wahrheit is das Verhältniß ein Umgekehrtes, Nom ist vom Orient erobert worden z orientalische Religion, Lebensart und Staats-Verfassung verdrängte alles röômishe Wesen, Sobald die Germanen in die Geschichte eintreten, findet sich sogleich, wenigstens bei eiyigen Stämmen , ein Königthum und vei allen inflinirt die Verfassung dazu. Das Wesen des germanischen Kü- nigthums überhaupt seßt der Verfasser darin, daß es erblich einem Ge- \c{lecte zusteht, daß es eine heilige, höchste Gewalt ist, die ihr Necht nicht blos von dem Volle empfängt, sondern es gewissermaßen in sih trägt. Daß nun zur Zeit des salischen Geseßes, also um den Anfang oder die Mitte des fünften Jahrhunderts, das Königthum bei den Franken schon zu einer bedeutenden Macht si entwickelt hatte, is im vorliegenden Buch sehr wahrscheinlich gemacht. Nach der Ansicht des Verfassers sind schon damals auf den König die wichtigsten Befugnisse der Gau - Versammlung! über- egangen; er ernennt die Grafen , entscheidet die Streitigkeiten, ‘die in der undertschaft nicht ihre Erledigung finden, schließt vom Frieden aus, voll- streckt die Urtheile, Die volle richterlihe Gewalt is also niht mehr beim Volk; im Volle lebt das Recht, der König giebt ihm abeë- erst seine Gel- tung. Endlich hat der König noch die hose Entscheidung über Krieg und L U A :

i o bestand also {on bei den Salingern ein Königthum, das vielfache Nechte in sih {loß, und in dem Stn die Reinie, einer \pä- teren, großartigeren Entwicelung lagen, Chlodowich hat nun nicht, wie es die gewöhnliche Meinung is, als Führer eines Gefolges seine Eroberung gemacht, sondern als König, Die Jugend des Volkes schloß si ihm als threm angeborenen Fürsten an, so ecoberte er Gallien und unterwarf sich die verwandten fränfkishen Stämme. Die unmittelbare Folge war, daß seine Macht sich befestigte und erweiterte, Durch die Eroberung, und na- mentlih durch die Berührung mit ven Römern, wurde aber der Charakter des deutschen Königthums nicht verwandelt, sondern es bildete nur sein Wesen, den neuen Verhältnissen gemäß, weiter aus, Die polische Entwickelung der Ger- manen ward lange durch thre Liebe zur Unabhängigkeit zurückgehalten; jeder ein- zelne Gai! bildete gleichsam einen Staat, Chlodowich vereinigte nicht nur die verschiedenen Stämme der Franken, sondern auch andere deutsche Völker unter seine Herrschaft und wurde dadurh ver Begründer einés Reiches, in dem sich eine neue Verfassung bilden konnte, Die Befugnisse des fränki- hen Königs weichen im Wesentlichen nicht von denen der alten salischen Fursten abz sie haben sich nur bestimmter entwickelt, Der Beherrscher eines

eiches,, wie das der Franken, welches aus so heterogenen N I zusammengeseyt wär und ein so ansgedehntes Gebiet umifabte, mußte natürlich éine mächtigere Stellung einnehmen, bedeukendere Rechte ausüben, um die- ses Reich zusammenzuhalten, dem Staate Einheit verleihen zu können, als

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sie für abhängige Regierungs - Beamten, während die Verfassung die Obergespäne, in deren Stelle die Administratoren eingeseßt sind, für unabhängige Mittelspersonen zwischen den Komitaten und der Regie- rung bestimme. Der Erzherzog Palatin wies solhen Vorwurf der

Abhängigkeit zurück, indem er selbs ebenfalls besoldet sei, ohne daß

Jemand ihm wohl die Unabhängigkeit absprechen werde. Es ward indeß darauf erwiedert, daß der Palatin niht vom König, sondern vom Lande sein Gehalt beziehe, wogegen die Administratoren vom König besoldet würden. Die Adreß-Debatte, welche in der gestrigen Sizung noch niht zum Schluß gekommen, wird wahrscheinlih in der nächsten Situng durch Abstimmung beendigt werden. Es unterliegt feinem Zweifel, daß die Regierungspartei die Majorität habe. Da eine Annäherung beider Tafeln in diesem Punkte kaum zu erwarten ist, so dürfte die Adresse gänzlich unterbleiben.

Mailand, 7. Dez. (Oesterr. B.) Die Gazz. di Milano enthält in ihrem heutigen Blatte nachstehenden Artikel: „Nur allzu- oft finden wir in den auswärtigen Journalen durchaus unrichtige Nachrichten über unser Landz Nachrichten, die, während fie das Ge- lächter und die Verachtung verständiger Personen erwecken, dennoch in den Gemüthern ciniger Änderen Besorgnisse erregen, die nicht den mindesten Grund haben. Unter den vielen grundlosen Gerüchten, die in auswärtige Journale entweder aus Bosheit oder aus unvorsichti- ger Leichtgläubigkeit aufgenommen wurden, bemerken wir besonders das von einer angeblichen Anleihe von 100 Millionen Gulden, welche die österreichische Finanz - Verwaltung gemacht haben soll, und von einer Erhöhung der Grundsteuer im lombardisch - venetianishen Königreiche um drei Centisimi von jedem Scudo Schäßungspreis. Wir freuen uns, versichern zu können, daß dieses Gerede durchaus feinen Grund hat und nur ein Aufluß des j:ht so gewöhulichen Systems ist, falsche und lügenhafte Berüchte zu verbreiten.“

ck* Wöüien, 13. Dez.

Verein, unter den in seinen Statuten beabsihteten edelsten Aufga- ben sich vorzugsweise noch damit beschäftigt, den Dürftigen die nü- thige Nahrung zu verabreichen, so sucht der zweite, der Kreuzer- Verein, durch die Sorge für Arbeit seine edlen Bestrebungen ins Werk zu seßen. Allein so edel und wohlmeinend der Wille bei- der Vereine sich erweist, so würde sich am Ende derselbe nur mehr noch erstärken und erkräftigen, wenn beide Vereine in ihrem Wirfungs- kreise sich gegenseitig unterstüßten, weil die Gaben sür den Verein reihliher zufließen und dadurch die Hülfsquellen zur Realisirung ihrer großen Zwecke weit leichter herbeigeschafst werden. Das verbrüdernde Band beider Justitute der Humanität kaun gewiß nur beitragen, den Bestrebungen eine möglichst umfassende Ausbreitung zu gewähren, die sichere Existenz und segensreiche Dauer derselben zu befestigen. Wer immer beiden Justituten ein rascheres und kräftiges Gedeihen, den segensreihen Erfolg ihrer edelmüthigen Thätigkeit in Aussicht stellt, verlangt ihre Einigung, weil Jeder überzeugt ist, daß die Zersplitte= rungen von Privat - Wohlthätigkeits = Vereinen der guten Sache un-

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gleich weniger Vortheil, als ein gemeinschaftliches Wirken bringen,

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Paris, 11. Dez, Eine Königliche Verordnung vom gestrigen Tage ernennt Herrn Piscatory, Pair von Frankrei und bisherigen Gesandten am grieishen Hofe, zum französischen Botschafter in Spanien.

Die Presse will wissen, daß Herr“ Guizot so eben Depeschen erhalten habe, denen zufolge die drei nordischen Mächte mehr als je hei ihrer Absicht heharrten, die verabredete Konferenz über die shwei= zer Angelegenheiten zu halten, und wiederholt vorshlügen, diese Kon- ferenz in Neuenburg stattfinden zu lassen. Das französische Kabinet habe auf beide Vorschläge sofort beistimmend geantwortet, und man spreche davon, daß Herr von Lagrenee der Vertreter Frankreichs in der Konferenz sein dürfte, da Graf Bois le Conte sich in zu gereiz= ten persönlichen Beziehungen zu dem Präsidenten der Tagsaßung befinde.

Die Presse sagt: „Schon faugen Deputirte an, sich im Kon- ferenz-Saale mit Bildung des Büreau's der Kammer zu beschäftigen. Man geht damit um, Herrn Lacave -Laplagne, statt Delessert’s, zum Vice - Präsidenten zu erneunen, und auch von Marschall Bugeaud ist für den Posten eines Vice - Präsidenten die Rede. ““

Dem Moniteur algerien vom 5, Dezember zufolge, hatte Abd el Kader, um bei seinen Leuten die Meinung zu erregen, daß

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fleines, hon durch die Sitte und Abstammung verbundenes Volk herrschten, Die römischen Verhältnisse haben keinen durchgreifenden Einfluß auf

die Entwickelung des Königthums gehabt, Jhre Einwirkung zeigt sich höch- stens im Gebiete der Leistungen und in den äußerlichen Zeichen der Würde, welche die merovingischen Könige annahmen; sie kleiden sich in Purpurx, be- decken ihr Haupt mit dem Diadem, Der günstige Einfluß der Eroberung für Erweiterung des Königthums zeigt sich darin, daß der Grundsaß der Erblichkeit mehr Festigkeit gewinnt, Nach alt germanischer Sitte bestand neben dem erblichen Königthum ein Wahlrecht des Volkes ; dieses Wahlrecht hat die Bedeutung, daß entweder nach dem Aussterben des Königlichen Ge- \chlechts die Königliche Würde auf ein anderes durch freie Wahl übertra- gen wird oder daß aus mehreren Erbberechtigten der bestimmte König ge- wählt wird; denn die Geburt giebt erst den Anspruch auf Herrschaft , diese clb wird durch die Wahl des Volkes verlichen, Durch die Eroberungen war aber die Macht der fränkishen Könige so gewachsen, daß dieses Wahl- recht des Volkes ganz in den Hintergrund tritt, Das Prinzip der Erblich- feit erscheint so überwiegend, daß beim Tode des Königs mehrere Söhne in das Reich sich theilen. Jun späteren Zeiten kommt wieder ein Wahlrecht des Volkes vorz dies Recht wird aber nicht vom ganzen Volke ausgeübt, sondern blos von den weltlichen und geistlihen Großen, Es zeigt sich hier dieselbe Umwandlung, die auch in allen übrigen Verhältnissen nach und nach eintrat, Die Nechte des Volkes gehen auf den Adel über, und erst im späteren Mittelalter wurde durch die Entwickelung der Städte - Verfassung eine aktive Theilnahme des ersteren an den öffentlichen Angelegenheiten wieder möglih. Auf gleiche Weise erscheint der Umfang der Königlichen Macht nach der Eroberung erweitert, der Gerichtsbann des Königs ist aus- gedchnter, er greift selbst durch sein Hofgericht in den Nechtsgang ein. „Zzm Kriegsbann liegt das Necht, das ganze Volk willkürlich zum Kriege aufzu- bieten, Entlich gebieten die Könige über einen reichen Schaß, in welchen vielfache sons unbekannte Abgaben der Unterthanen fließen. Sie be- sigen ausgedehute Kammergüter, über deren Ertrag sie nach Belieben dis- ouiren. s : j

N Fragen wir nun danach, in welcher Weise diese Einheit des Reiches in den staatlichen Einrichtungen sich darstellte, so zeigt sich hier freilich, daß die von den Frauken ausgebildete Verfassung nicht stark genug war, die verschiedenen Völker, die unter ihr lebten, zu einem Ganzen zu verbinden, Die Einheit stellt sich nur in der Person des Königs und in seinen Stell- vertretern, den Grafen und Herzogen, darz das Volk erscheint als kein or- ganisches Glied derselben, es stcht in cinem äußerlihen, mehr passiven Ver- hältnisse zum Staate, Auf diese Stellung des Volkes is weniger die Ent- wickelung des Königthums, ais die stets wachsende Macht der weltlichen und geistlichen Großen von Einfluß gewesen. Diese sind es, die zwischen Volk und König traten und zuerst die Nechte jenes an sih brachten und dann sih gegen das Königthum wandten. Die Thätigkeit des Volkes zeigt si nur in der Versammlung der Hundertschaft, hierin besteht sein eigent- lichés Leben. Die Function dieser Versammlung beschränkt sich aber nur noch auf das Gericht, alle politishen Berathungen sind ausgeschlossen, Der vom Volk gewählte Centenar oder Hume präsidirt nicht mehr, sondern der vom

Um das Proletvriat zu bewältigen, sind | zwei Vereine hier thätig; während der eine, der allgemeine Hül |s- /

die alten salischen Könige, die in weit einfacheren Verhältnissen über ein

sie von den Franzosen nichts zu fürchten hätten, einen Vertrauten mit Briefen an den General - Gouverneur und an General Lamoriciere abgesendet; der Gesandte sei jedoch ohne Antwort an die Gränze zurückgeshickt und ihm ‘blos gesagt worden, daß jeder Vertrag mit Abd el Kader und seinen Anhängern fortan unmöglich sei. Die zu= gleih verstärkte und an die äußerste Gränze vorgeshobene Kolonne des Westens habe den Leuten des Emirs beweisen müssen, daß dieser sie hintergangen. „Ju der Deira Abd el Kader's““, berichtet das ge= nannte Blatte ferner, „herrschte darauf. große Bestürzung, und zwei untergeordnete Chefs wurden an den Kaiser von Marokko abgeschickt um seine Gnade zu erflehen ; es wurde ihnen aber geaniwortet, daß der Kaiser blos den Bu-Hammedi zu Fez empfangen werde, wenn er ihm die unbedingte Unterwerfung des Emirs und aller in der Deirg befindlihen Flüchtlinge überbringe. Nach langem Schwanken warbv die Erfüllung tieser Bedingung beschlossen, und Bu - Hammedi war mit vier angesehenen Personen, zwei der prachtvollsten Rosse und ei= nem mit Silber beladenen Maulthiere abgegangen, um den Zorn des Kaisers zu besänftigen. Da er wohl fühlte, daß der Kaiser ihn als Geisel für die Vollziehung der Bedingungen, welche er noch vorschrei=- ben möchte, zurüdbehalten werde, so hatte er seine Anordnungen fo getroffen, als ob er nicht mehr heimzukehren erwarte.““

Auch der Erzbischof von Toulouse hat einen Hirtenbrief veröf- fentliht, worin er seine Geistlichkeit auffordert, Sammlungen für die päpstliche Regierung zu veranstalten.

Das Journal des Débats bemerkt über die Stellung der O'Connell’s in den Verhandlungen des englischen Parlaments über die irländische Zwangsbill zur Verhütung von Verbrechen: „Wir hegen cin sehr lebhaftes Mitgefühl für Jrland. Wir äußern dies ost, und öfter, als es unseren Nachbarn, den Engländern, angenehm zu sein scheint. Aber es giebt keine rectlihen Menschen, welche cs nicht als dringend nothwendig ansehen müßten, den Ermordungen, welche aus Jr'and gewissermaßen einen rothen Fleck auf der Land- farte machen, ein Ziel zu seßen. Das Benehmen des Herr John O'Connell, wenn er sich gegen ein solches Geseh erklärt, dient nur einfah dazu, seinem Lande nicht nux die Theilnahme des englishen Volkes, sondern die aller civilisirten Völfer zu ent= fremden. Wein dies der andere O’Connell, O’'Connell der Vater, that, so konnte dies noch hingehen. Der brachte wenigstens mäch= tige Geisteskräfte zum Dienste seiner Sache; er hatte durch seine großen Dienste fast das Recht erworben, ein Parteimann zu sein; er founte sich mit gerechtem Stolze nicht den Vertreter dieser oder jener Stadt, soudern den Vertreter für Jrland nennen, Aber Herr John O'Connell, Herr Dauiell OD'Conneil, Herr Maurice O'’Connell und Herr Morgan O’Connell, dieser ganze Haufen kleiner Nachfol- ger Alexanders des Großen, würden, auf einauder gestellt, nicht bis an die Knöchel des großen Greises reichen, dessen Gedanken fie doch nur ausstehlen. Es is, als wenn die Lilliputter in die Fußstapfen treten wollten, welhe die Schritte Gullivers zurückgelassen hatten. Wir, die wir verpflichtet sind, den Wortschwall dieser großen Redner zu lesen, wir gestehen, daß wir die Rolle, welche sie in der Concis liations= Halle und in dem Parlamente spielen, sehr langweilig für das Publikum und sehr lächerlich für sie selbst finden.“

Herr Warnery is mit sciner Appellation gegen die in der fiska- lischen Anklage gegen ihn ergangene Kompetenz-Erklärung des Zucht- polizeigerihts gestern vom Königlichen Gerichtshofe abgewiesen und in die Kosten Lerurtheilt worden.

Der Cassationshof hat gestern die Appellation des Paters Leo- tade gegen den Spruch der Anklagekammer, die ihn wegen der an der Person der Cäcilie Combettes verübten Verbrechen vor den Bssi= {enhof von Toulouse verweist, nach einer vierstündigen Berathung ver= worfen.

Träulein von Luzy hat eine Klage gegen die Erben Praslin?s auf Ausbezahlung des Legats von 3000 Fr., das ihr der Herzog zusicherte, anhängig gemachtz ferner auf Bezahlung der thr durch den Marschall Sebastiani ausgeseßten Rente, #o wie auf ein Depositum, das der Herzog für sie anzulegen versprach, und endlich auf Heraus- gabe mehrerer Geschenke, welche sie von den Kindern erhalten und die das Gericht mit Beschlag gelegt hatte.

Das Memorial von Rouen berichtet über eine im dortigen Hauptspitale an einem 54 jährigen Manne, der 45 Minuten lang Chloroform eingeathmet hatte, vollzogeue Amputation des linken Ar mes, Er war völlig empfindungslos und machte während der Operag- tion nicht die leiseste Bewegung. Als er nah 13 Minuten aus sei= nem künstlichen Schlafe erwachte, erklärte er, nihts von dem zu wis

König eingesezte Graf. Politische Versammlungen kommen allerdings vorz aber uicht das Volk erscheint in ihnen, sondern die weltlichen und geistlichen

Großen. Auch werden die Reichstage nicht regelmäßig berufen, und es giebt keine Gescize, welche die Berechtigung, auf denselben zu erscheinen, normiren. Jn dieser Passivität des Volkes bestand der Mangel jener fränkischen, wie überhaupt aller mittelalterlihen Verfassungen. Unser Verfasser sagt in die- ser Beziehung : „Cine wahre Volks-Versammlung im altgermanischen Sinn hat es niemals für den ganzen Umfang des fränkischen Reiches gegeben, Wie dem König hier die höchste richterliche Gewalt zustand und wie das Bolk so weit von demselben abhängig geworden war, daß es ohne Weiteres zum Kriege aufgeboten werden konnte: so war ihm auch das Recht zu der bestimmten Theilnahme an den politischen Geschästen und Entscheidungen entzogen, So sehr sich auch die Volksfreiheit in den niederen Kreisen mit dem Königthum vertrug, hier auf der Höhe des staatlichen Lebens waren beide nicht in Einklang gesebt, hier hatte man nicht gewußt oder nicht daran gedacht, Jnstitutionen zu begründen, welche dazu dienen konnten , die Ein- heit des Neiches noch auf etwas anderes, als auf die Person des Königs zu begründen und die ganze Entwickelung des Staates mit dem Lcben des Bolkes selbst in nothwendigen Zusammenhang zu sehen,“

Wir sehen also in den fränkischen Einrichtungen einen politischen Fort- \chritt gegen die frühere Zeitz die Germanen wurden genöthigt, ihre unge- messene Liebe zur persönlichen Unabhängigkeit, die sich keinem höheien Gan- zen fügen will und si nur in privativer Freiheit befriedigt fühlt, zu entsagen, Die einzelnen Gemeinden und Stämme stehen nicht mehr isolirt neben ein- ander, sondern werden zu einem Staat verbunden, freilih geht dieser Staat noch im König auf, uur in ihm stellt sich die Einheit dar, das Verhältniß ist noch ein rein persönliches, Die Hofleute des Königs sind die höchsten Beamten z die Vorsteher der Provinzen sind aber auch die Diener desselben, Auf gleiche Weise zeigt sich der privatrechtliche Charakter aller öffentlichen Verhältnisse in der Natur des Staatsvermögens, wenn man überhaupt von einem solchen sprechen kann, inder Theilung des Neiches, in der Verleihung öffent- licher Rechte an Piivate. Der unterscheidende Charakter des öffentlichen Rechts vom Privatrecht besteht darin, daß, während in diesem Freiheit und Nothwendigkeit, Recht und Pflicht auseinanderfallen, diese Begriffe im öf- fentlihen Rechte sih decken, Der König hat das Recht, Beamte einzuseßen, es ist aber zugleich seine Pflicht. Die Unterthanen haben die Pflicht, im Kriege zu dienen, es is dies aber zugleich eines ihrer edelsten Rechte. Im ganzen Mittelalter werden die öffentlichen Verhältnisse als privative p nisse aufgefaßt, die forrespondirende Pflicht fälit nicht auch in das berech- tigte Subjekt, sondern lediglich in die Person des Obligirten, Judem so Al- les einen persönlichen Charakter annimmt, hängt natürlich der Bestand oder die Auslôsung des Staates blos von der Persönlichkeit des Herrschenden ab, Als die fränkischen Könige unfähig wurden, selbst die Negierung zu führen, erfiel das Reich, jeder der Großen bemächtigte sich eines Theils der Herr- haft, so bildet sich die Lehnsverfassung aus, in welcher jenes privatrechtliche Prinzip zur entschiedensten Geltung gekommen ist, 15,

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sen, was mit ihm vorgegangen sei. Am nämlichen Tage ward in einem anderen Hospitale zu Rouen eine ähnlihe Operation mit glei= chem Erfolge vorgenommen.

Wie es heißt , soll die Antwort der französischen Regierung auf eine russishe Reclamation , die Ausweisung hier lebender russischer Schriftsteller betreffend, ablehnend ausgefallen sein.

Die Administration der Nordbahn hat am vorigen Sonnabend eine Einzahlung von 75 Fr. auf die Actie zum nächsten 10, Februar aus= zuschreiben beschlossen.

Nach dem Courrier français sind die portugiesischen Com- missaire, welche hier und in London eine Anleihe abschließen sollten, troß der sehr vortheilhaften Bedingungen, welche sie anboten, mit dem Geschäft niht zu Stande gekommen und jeßt nah Amsterdam abge= reist, um dort ihr Glück zu versuchen.

Auch der zwölfte Kandidat für die Stelle eines Maire des zwei- ten Bezirks von Paris isst von der Opposition durhgeseßt worden, Das Ministerium is nun genöthigt, aus der Liste von 12 seiner er- klärten Gegner cinen Maire zu wählen.

Ein Staatsschiff soll nah dem Amazonenstrom geschickt werden um der bereits seit längerer Zeit dort befindlichen Korvette „Astro- labe‘“’ in ihren Nachforschungen hülfreih zur Hand zu gehen.

Großbritanien und Irland.

Unterhaus. Sibßung vom 9, Dezember. Ehe das Haus heute zur Tagesordnung überging, anf welcher die zweite Verlesung der irländischen Zwangs-Vill stand, ergingen verschiedene Fragen an die Minister über die Cholera, die Differential-Zollbesirebungen in Deutschland, die portugiesischen Angelegeuheiten und die Arbeiten und die Pacht-Verhältnisse in Jrland. Ju Betreff der Cholera erklärte Lord Morpeth, daß die Regierung mit Berathung der Mittel zur Abwehr dieser Krankheit beschäftigt sei und bei dem ersten Erscheinen derselben die noch bestehende Afte von 1832, in Wirksamkrit treten werde. Die deutshe Differential-Zoll-Frage brahte Herr Hutt zur Sprache, indem er fragte, ob die Regierung in Besiß eines wichti- gen Dokuments sei, das auch für die dem Hause bald obliegende Untersuchung der englischen Schifffahrts-Gesebße eine Bedeutung habe, nämlich der bekannten hamburger Denkschrift über den Vorschlag Preu- ßens zur Bildung eines Schifffahrts-Bündnisses der Hansestädte mit dem Zoll-Verein, Lord Palmerston erwiederte, daß die Regierung eine englische Ueberseßung dieser Deukschrist besiße, und daß er nichts dagegen habe, dieselbe auf die Tafel des Hauses niederlegen zu las- sen. Ueber die Verhältuisse Portugals machte Lord Palmerston die Mittheilung, von Herrn Hume interpellirt, daß, so lange die portugiesische Regierung nicht alle Stipulationen des von den drei Mächten unterzeihneten Juterventions- Protokolls erfüllt, namentlich die neuen Cortes- Wahlcn noch uicht bewirkt und die Cortes selbst noch nicht berufen habe, die englishe Regierung von jenem Protokoll nicht zurückstehen fönne, Ueber den Rücktritt Frankreihs und Spa- niens von diesem Protokoll sei noch keine offizielle Mittheilung ein- gegangen, doch könne er die Thatsache nicht verhchlen, daß cine leihte Meinungs - Verschiedenheit zwischen senen Regierungen und der britischen bestehe. Es komme ihm indeß nit zu, die Meinungen an- derer Regierungen hier zu erklären. Jn Betreff der Zustände Jr- lands endlih erflärte Sir G. Grey auf eine Anfrage des Herrn J. O’Connell, daß die Regierung nicht beabsichtige, neue öffentliche Arbeiten in Jrlaud von der hülfsbedürftigen Bevölkerung vornehmen zu lassen, dagegen versprach er, daß die Bill sowohl wegen Reguli= rung der Pachtverhältnisse als andere Reform-Maßregeln für Jrland sofort nah dem Beginne der ordentlihen Parlaments=Session einge= bracht werden sollen.

Das Haus ging hierauf zur Berathung der irländishen Zwangs= Bill über, und es entspann sih ein lebhafter Streit zwischen den radikalen irländischen Mitgliedern Joh n und Maurice O'Connell, Feargus O’Connor, Crawford u. A. und dem englischen Ra=- difalen Hume, welcher die Bill unterstüßte, weil dieselbe so mild sei, daß sie den Namen einer Zwangsbill nicht verdiene. Gegen eine Zwangsbill allerdings hätte auch er immer gestimmt. Der Minister des Jnnern erklärte, daß an die Einbringung von Maßregeln zur Abhülfe der irländischen Nothstände nicht zu denken sei, so lange diese Bill nicht Gesebeskraft erhalten habe. Jm Uchrigen bot die Debatte nihts Neues, und der Widerstand der wenigen radikalen irländischen Mitglieder gegen die Bill war so fruchtlos, daß die zweite Verlesung mit 226 gegen 19 Stimmen genehmigt wurde. Das Haus vertagte sich hierauf.

London, 10. Dez. Jn den lebten Tagen erweckte das sehr verbreitzte Gerücht, daß dahier Cholerafälle vorgekommen und zwei Personen in Southwark an der Seuche gestorben seien, nicht geringe Besorgniß. Die Medical Gazette erklärt jeßt, daß nach einge- zogenen zuverlässigen Nachrichten jenes Gerücht durhaus unbegrün- det gewesen sei. i

Die Sterblichkeit hat dahier in leßter Woche ungeheuer zuge- nommen; die Zahl der Todesfälle betrug 2454 und überstieg die gewöhnliche Durchschnittszahl um 1408, so wie die Zahl der Ge- burten um 1131. Die Opfer epidemischer Krankheiten sind dreimal so häufig als sonst, und an Brustkranfheiten sind in voriger Woche 904 Personen gestorben.

Bei der leßten Vieh=Ausstellung des Smithfield - Klubs hat Prinz Albrecht sechs Preise davon getragen; eine noch größere Zahl wurde den Herzogen von Richmond und Rutland, so wie den Grafen Leicester und Radnor, zuerkannt.

In vielen Theilen der irländischen Grafschaften Tipperary, Lime- rick, Clare und Roscommon hat sih die Schreckensherrschaft der

/ Meuchelmörder bereits so befestigt, daß Niemaud Pachtzins oder

Armensteuer einzutreiben wagt, daß die Pächter nur am Tage und unter bewaffneter Csforte sich im Freien zeigen dürfen, Nachts ihre Häuser streng bewachen lassen müssen, und daß viele Familien ‘in Dublin eine Zufluchtsstätte gesuht haben. j

Lord John Russell ist auf dem Wege der Besserung, kann aber uoh das Zimmer nicht verlassen. x

Nach dem Manchester Guardian wäre über die Kornzölle vou den Ministern noch gar kein bestimmter Beschluß gefaßt und die neulich gegebene Nachricht des Liverpool Albion von dem Wie- dereintritt der Zoll-Skala im März wenigstens für jeßt unrichtig.

Aus Sierra-Leone wird unterm 6. Öktober über einen blutigen Angriff berichtet, welchen die gefangen geuommene Mannschaft eines brasilianischen Sklavenschiffes, aus 4 Köpfen bestehend, auf Lieute- nant Mansfield und vier britische Matrosen verübte, in deren Ge- wahrsam siez auf dem weggenommenen Schiffe nah St. Helena ge- bracht werden sollten, Die Meuterer wurden nach blutigem Kampfe überwältigt; der Lieutenant aber trug neun Wunden davon, und zwei seiner Leute sind an den Folgen des Kampfes gestorben. Zu Sierra- Leone wurden die brasilianischen Gefangenen wegen dieser Meuterei vor Gericht gestellt, jedoch freigesprochen, indem die Richter entschie- den, daß ihr Verbrechen bei dem Versuche, ihr eigenes Schiff wieder zu erobern, verübt worden sei, und daß daher, weil das Schiff da- mals noch nicht für eine Prise erklärt worden war, dasselbe nicht von einem britischen Gerichtshofe abgeurtheilt werden könne. Die Ge- fangenen wurden hierauf entlassen.

Ein Schreiben vom Cap, aus Grahamstown vom 25. Sep- tember, berichtet Näheres über die neuesten Kämpfe mit dem Kaffern-

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Häuptling Sandilla: „Der Angriff auf Sandilla“/, heißt es darin, „in seiner auf den Anatola-Hügeln gelegenen Veste sollte am 20sten vor sih gehen uud die drei Divisionen unter den Obersten Somerset, Campbell und Buller trafen am 49ten im Hauptquartier des Gene- rals ein. Der Feind zeigte sch kaum, und sein Land wurde in Besiß genommen, ohne daß ein Schuß fiel. Sandilla treibt seine Heerden nah dem Flusse Kei hin, wo wir noch mit Pato und Crelli eine Rechnung abzumachen haben, und wohin wir ihm folgen werden. Die anderen Häuptlinge der Gaika - Kaffern sind bisher neutral geblieben, aber fortwährend dringen fleine Plündershaaren der Kaffern in die Kolonie und halten uns in steter unruhiger Bewegung. Vielleicht wollen uns die Kaffern nur recht tief ins Jnnere ihres Landes loden, um dann von mehreren Seiten her in die Kolouie einzubrechen. Wir hoffen jedoch, daß General Berkeley in wenigen Wochen mit Saudilla fertig sein wird, selbs weun derselbe sich mit Pato und Crelli verei- nigen sollte. Die Truppen sind in der besten Stimmung, und der General ist mit dem bisherigen Erfolge seiner Maßregeln sehr zu=- frieden, Der eigentliche Kampf wird wohl erst beginnen, wenn wir die Wegnahme der Heerden versuchen, aus denen der ganze Reich- thum der Kaffern besteht. ; :

G ETAalen.

Brüssel, 12. Dez. Gestern versammelte sich die Repräseu- tanten-Kammer in geheimer Sizung, um ihr eigenes Budget zu dis- futiren.

Die Meldung des Observateur in Bezug auf das Gesuch des Handelsgerichts wird von anderen hiesigen Blättern dahin berichtigt, daß dies Gericht seinen Antrag an die Regierung nicht auf Abschas- fung des Geseßes wegen Bewilligung von Zahlungsfristen, sondern nur darauf gerichtet habe, daß kein solcher Aufschub mehr ohne vor= herige Einholung eines Gutachtens des Hand elsgerihts gewährt wer=- den möge.

Die hier versammelte Kommission zur Berathung über die Ver fehrsmittel zwischen Belgien, Deutschland und Frankreich hat, wie die JIndependance meldet, seit ihrer Jnstallation jeden Tag eine fünf- bis sechsstündige Sißung gehalten, und ihre Arbeiten scheinen einer raschen und befriedigenden Lösung entgegenzuschreitenz man versichert, daß die wichtigsten Punkte schon behandelt, und daß alle ihre Eut- scheidungen der Art sind, daß sie bei dem Handels- und Gewerbe- stand aller drei Länder mit Bestimmtheit auf eine sehr günstige Auf- nahme würden rechnen können. i

Das Journal des Flandres versicherte aus guter Quelle zu wissen, daß der Finanz - Minister die Erhebungssteuer von den Branntweinbrenuereien zu verdoppeln beabsichtige; in Folge dieser Nachricht wollen sämmtliche Branntweinbrenner heute hier eine Zu- fammenkunft halten; Gent hat dazu drei Abgeordnete ernannt.

Die Darlegung der Pläne, welche das Mtnisterium zur Verbes= ferung der flandrishen Zustände beabsichtigt, hat in beiden Flandern einen günstigen Eindruck gemacht, Die flandrishen Journale verz sichern, daß die Worte des Herrn Rogier {hon Hoffnung und Ver= trauen wieder in die Herzen zurückgebracht, indem man sich seitens der Regierung versichert halte, daß dieselbe Alles aufbieten werde, was menshcnmöglih set.

In den leßten Tagen haben im Kanal heftige Stürme gewüthet. Das belgische Post - Dampfschiff „Chemin de fer“, das Montag von Dover nicht guszulaufen wagte, machte Dienstag die Fahrt nah Ostende herüber. Dienstags früh ging eine große englishe Brigg, die von Quebek gekommen, mit Mann und Maus unter. Durch den Orkan waren gegen hundert Schisse gezwungen , in den Dünen vor Anker zu legen. ;

S Wie lz

Tagsatzung. Die. Karlsruher, Ztg. hemerftzz über die Antwort der Tagsaßung auf die preußische Note in Betreff Neuen- burg's:

„Man sieht, diese Antwort beschränkt sih in der §auptsache darauf, einen Saß zu beweisen, der gar nicht bestritten worden 1, nämlich daß der Kanton Neuenburg alle Verpflichtungen eines Bundesgliedes zu erfül- len habe. Von welcher Art diese Verpflichtungen sind, darüber entscheidet natürlich der Jnhalt des Bundesvertrages. Nun hat aber Neuenburg be- fanntlih sein Kontingent zu der Execution gegen den Sonderbund nicht aus dem Grunde verweigert, weil es sih um eine Bundesverpflichtung nicht zu bekümmern hätte, sondern es hat sih im Gegentheil auf die Behaup- tung gestüßt, daß jeder Kanton und auch die Vereinigung der Kan- tone in der Tagsaßung an die Vorschristen des Bundesvertra- ges gebunden sei, und eben nach dem Jnhalte dieses Bundesver- trages der Tagsaßung das Necht zu dem fraglichen Executions - Be- chlusse gar nicht zustehe, dieselbe also ihre Befugnisse überschrit ten habe. Mit dieser Begründung aber befindet sih der Kanton Neuenburg vollkommen in seinem Reht. Jm Art. 8 des Bundes - Ver- trages heißt es ausdrüklih: „Die Tagsazung erklärt Krieg und {ließt Frieden z sie allein errichtet Bündnisse mit auswärtigen Staaten; doch sind sür diese wichtigen Verhandlungen drei Viertheile der Kantonus- Stimmen erforderlich.“ Die Zahl der Kantons-Stimmen beträgt 22; drei Viertheile davon wären nach Adam Riese 165; der Kriegs-Beschluß aber, um den es si hier handelt, is nur mit 122 gefaßt worden. Wenn folglich die Tagsaßung einen unberechtigten und bundeswidrigen Beschluß gefaßt hat, so war Neuenburg, eben in seiner Eigenschaft als Bundesglied, nicht verpflichtet, sich demselben zu unterwerfen, und niht Neuenburg, son- dern die Kantone der Mehrheit sind es, welche ihren Verpflichtungen als Bundesglieder entgegen gehandelt haben. Nun wendet man allerdings ein, daß hier nicht von einem Kriege, sondern von einer „Execution“ die Rede sei, Auch hat begreislicherweise der Bundes-Vertrag zum Zweck eincs Bürgerkrieges, den er nicht wohl als eine Art von Bundeszustand voraus- seßen konnte, keinerlei Negeln in sich aufgenommen, obwohl zu vermuthen steht, daß, wenn ein Kriegsbeshluß überhaupt nur mit wenigstens drei Vier- theilen der Stimmen zulässig erklärt is, ein Bürgerkrieg eher noch mehr er- {hwert, als von Bundes wegen erleichtert, werden soll, Allein auch von „Executiou steht nichts in dem Bundesvertrazéz sogar das Wort ist ihm fremd. Wohl aber hat der Bundesvertrag Vorsehung getroffen, wie es im Falle von Streitigkeiten zwischen Bundesgliedern zu halten sei, und das hierfür vorgeschriebene Verfahren is ein ganz anderes, als welches die Tag- saßung eingeschlagen hat, Durch_Art, 5 des Bundesvertrages ist nämlich bestimmt „Alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Kantonen über Gegenstände, die nicht durch den Bundesvertrag gewährleistet sind, werden an das eidgenössische Necht gewiesen,“ Dieses „eidgenössische Necht““ is ein Schiedsgericht, dessen einzuhaltende Formen in demselben Artikel genau und ausführlich vorgeschrieben sind; das Schiedsgericht hat Vermittelungsversuhe zu machen, und erst, wenn diese fruchtlos geblieben, spriht es „über die Streitsahen nah den Rechten ab,“ Für einen solchen Spruch nun steht der Tagsaßung die Vollziehung zu, indem es weiter heißt, daß derselbe „erforderlichen Falls durch Verfü- gung der Tagsazung in Vollzug gesetzt“ wird. Hiernächst {ärt der Artikel noch ausdrücklich ein: „,„Bei allen vorfallenden Streitigkeiten sollen die be- treffenden Kantone sih jeder gewaltsamen Maßregel oder sogar Bewaffnung enthalten, den in diesem Artikel festgeseßten Rechtspfad genau befolgen und dem Spruch in allen Theilen Statt thun.“ Daß ein Spruch dieser Art nicht zur „Vollzichung““ vorlag, is bekannt; von einer anderen Execu- tion aber weiß der Bundes - Vertrag nichts, Deshalb beruft sih die Tag- saßung in der oben mitgetheilten Antwort zwar auf den Bundes - Vertrac im Allgemeinen, führt aber wohlweislih keine Stelle daraus an, in die id etwas dergleichen hineintragen ließe, sondern beruft sih auf eine „unbestrit- tene Uebung.“ Daß eine durch den Bundes - Vertrag nicht gerechtfertigte Execution \{chon mehrfach qug wurde, isst richtig, und eben so richtig ist, daß es dem überwältigten Theile nichts half, wenn er sie bestritt ; allein cine gleiche „Uebung“ war auch von je her für „Sonderbündnisse“ vor- handen, So steht es mit dem Rechtspunkt in dieser Angelegenheit,“

Kanton Beru. Es heißt jeßt, die Tagsaßung habe be- shlossen, für den Augenblick keinen Nachfolger des verstorbenen. eid- genössishen Geschäftéträgers in Paris zu ernennen, sondern die Ge- \häfte durch den ersten Gesandtschafts-Secretair führen zu lassen.

Die berner Post scheint, wie der Shwäb. Merk. bemerkt, wegen der politishen Haltung des Constitutionnel Neuchate=- lo1s der Beförderung desselben möglich Hindernisse in den Weg zu legen. Wenigstens erhielt die Redaction des Shwäb. Merkfurs auf eine Bestellung desselben für den Rest des Jahres die Antwort: „Jn Folge erhaltener Mittheilung von Bern werden von dortiger Zeitungs - Expedition der vorgerückten Zeit wegen keine Bestellungen mehr auf deu Constitutionnel Neuchatelois für dieses Jahr angenommen.‘

Der Baseler Zeitung zufolge is auch von dem preußischen Gesandten eine mit der französischen und österreichischen gleihlautende Note au den Tagsaßungs-Präsidenten eingegangen.

Die Berner Zeitung berihtet, Sir Stratford Canning habe am 9, Dezember dem Bundes - Präsidenten Ochsenbein einen Besuch abgestattet und sich in einer mehr als zwei Stunden dauernden Audienz mit ihm über die gegenwärtigen politischen Verhältnisse be= sprochen. Zugleich habe er ihm die Zusicherung ertheilt, daß er mit Hinsicht darauf, wie sich die Verhältnisse nun gestaltet hätten, Na- mens seiner Königin die von anderen Mächten bereits eingereichte Kollekftiv-Note niht abgeben werde.

General Dufour hat den in Luzern gefangen genommenen, aus dem Kanton Bern gebürtigen Herrn Zeerleder wieder in Freiheit seßen lassen.

Kanton Zürich. Man hat am 9. Dezember în Zürich fünf Bürger aus Wollerau im Kanton Schwyz gebunden eingebracht, unter der Anklage, einen thurgauer Soldaten beshimpfst und gemiß- handelt zu haben. Sie wurden dem eidgenössischen Kriegsgericht überwiesen und sißen in Untersuchungshasft.

Kanton Luzern. Die provisorishe Regierung sagt in einer vor Aufreizung zu Unruhen warnenden Proclamation, welche sie am 6. Dezember, gleichzeitig mit dem Aufruf zu Subscriptionen für eine Anleihe, an das Volk gerichtet hat :

„Mit Bedauern haben wir wahrgenommen, daß viele von denjenigen, welche Milde und Schonung weder gekannt noch geübt, auch unsere srühe- ren Worte der Milde nicht begreifen, sondern davon Anlaß nehmen, ihr \{huldbeladenes Haupt aufs neue zu erheben, ihre volkverführenden Reden fortzuseßen und sogar dem ins Verderben gestürzten Volke den traurigen Trost anzubieten, daß der Verrath des Vaterlandes an fremde Mächte nicht ohne Erfolg sein werde. Wir haben in unserer ersten Proclamation fein Wort des Tadels gegen viele tadelnswerthe Personen geistlichen und welt- lihen Standes ausgesprochenz gegen die Geistlichen insbesondere, indem wir Euer ohnchín leider erschüttertes Zutrauen zu denselben nicht noch mehr {hwächen wollten. Allein nun müssen wir erfahren, daß mehrere solcher Geistlichen, nicht mehr gewohnt, ihrem heiligen Berufe gemäß die Wahrheit und das Evangelium zu verkünden, kaum zurückgekehrt von {hmähli- cher Flucht, die Sprache der Aufreizung und der politischen Wühlerei fort- seßen, Wir haben bereits begonnen, gegen solche im Verein mit den kirch- lichen Oberen die nöthigen Maßregeln zu ergreifen,“ Sodann wird die Geschichte der leßten sechs Jahre kurz durchgangen und auf das „namen- lose Unglück““ hingewiesen, in welches der Kanton und die Schweiz durch die Politik der vorigen Negierung gestürzt worden seien. Dieses Alles, heißt es dann ferner, werde niht in Erinnerung gebracht, um die Leidenschasten zu reizen, sondern eher um zu zeigen, daß das Verfolgungs- System einmal aufhören müsse. Bei aller Neigung zur Milde und Scho- nung müsse aber doch untersucht werden, wer derselben bedürfe. Durch ven noch ungebeugten Hochmuth werde die Regierung, so lange sie die Gewalt besive, sh nicht abschrecken lassen, einen Jeden, der Unruhe zu stiften suche oder in die Rechte Anderer eingreife, in die Schranken zu weisen, gehöre er dieser oder jener Partei an.

Das radikale Ba sellandschaftlihe Volksblatt enthält folgenden Artikel: „Ein aus dem Kriege von Luzern zurügekehrter Landschäftler sagt: „,,„„Nur in Münster wurden wir mit heiteren Ge- sihtern empfangen; sonst überall Schrecken und Betrübniß, wie es beim Fieishaarenzug gewesen war. Ein großer Theil des luzerner Volkes muß diesen Winter Hunger leiden, besonders in den Ümge- bungen von der Stadt, wo die bivouakirenden Eidgenossen Alles weg= nahmen, was sie erwischten, auch ungedroschene Fruchtgarben für Stroh gebrauchten. Die Berner haben uns Landschäftlern viel böses Spiel gemacht. Hieß es, in diesem oder jenem Dorf sei es wüst zu= gegangen, so sagte man: die Landschäftler sind halt dort! und kam man dann hin, so waren es Berner und nur Berner. Am ärgsten trieben ste es in Junwyl. Nicht nur Lebensmittel, auch Plunder und Geld stah=- len sie bis genug, z. B. einem Waisenvogt mehrere tausend Franken Amtsgelder. Der Wirth, dem 40 Saum weggesoffen wurden, ist nun ganz ruinirt. Er sagte: So ist's! fünf Jahre habe ih zu den Liberalen gehalten und wurde verfolgt, hatte aber stets noch meine Sach; jeßt kommen die Liberalen, und ih verliere Alles. Unsere Landschäftler hätten viel stehlen können, stahlen aber nihts; nur Reinhard (berner Offizier) im Rothen Haus erbeutete ein Pferd, auf dem er heimgeritten fam. Einige Wagen voll erbeuteter Waffen, Stuter, Jagdflinten 2c. hatten ihnen die Berner irgendwo an einem Aufvewahrungsort heimlich wieder weggekapert, dergestalt, daß es bald Händel zwischen den Unseren und den Bernern abgeseßt hätte. Lustig war's beim Bivouak, besonders bei dem Geschrei all der Thiere, ;z. B. der Ochsen, Schafe, Kälber, Ziegen, die man herbeibrachte und \chlachtete. Die Leute waren voil, und wenn der Landsturm ge- fommen wäre, er hätte, da nichts mehr geregelt war, Alles wüst zu= \ammenhauen können. Feuer brannten die {were Menge.“

Das Tágl. Bülletin der E. Z. meldet: „Am 7. Dezember ist zu Luzern in der Wohnung des Verhörrichters Ammann inventirt und in seinem Schreibpult die ganze Korrespondenz desselben mit den Freiämtlern, welhe dem Sonderbuud beigestanden sind, nebst Verzeich= niß der hier anwesend gewesenen flüchtigen Freiämtler aufgefunden worden. Dieser Fund erleichtert den aargauishen Gerichten wesent= li die Straf=Untersuchung gegen die fehlbaren Freienämtler.“

(Frkf. Bl.) Mit Ausnahme zweier Mitglieder, des Kanzlers Meyer und des Paters Augustin, sind alle Ordens = Mitglieder des Klosters St. Urban dem Sonderbunde zugethan und haben besonders bei Organisirung des Landsturmes mitgewirkt,

Kanton Schwyz. (Frkf. Bl.) Die Regierung hat am 9, Dezember dem außerordentli einberufenen Großen Rath ihre Entlassung eingereicht; dieselbe wu: de einstimmig angenommen. Eine Kommission, bestehend aus den Herren Landammann Nazar Reding von Schwyz, Benziger von Einsiedeln, Kamer von Schwyz, Raths- herr Stählin von Lachen, Kastell von Schwyz, Kantonsrath Eberle von Einsiedeln, Oethiker von Schwyz, Landammann Diethelm von Lachen, Kammenzind von Gersau und Düggelin von Lei is beauftragt, auf die am 10ten stattfindende Sißung des Großen Raths Anträge zu bringen über das, was in Folge des Abtretens der Res gierung geschehen soll. Diese Kommission, wird in dem Bericht ber diese Vorgänge hinzugefügt, sei aus Extremen zusammengeseß4 twe werde si kaum vereinigen, der Große Rath daher wos n “Bos allgemein beruhigenden Schlußnahme gelangen. Die Kanton E meinde, die in den nächsten Tagen einberufen werden müsse,

vermuthlich den Kanton radikal zerschneiden.

Kanton Unterwalden. (Nat. meinde ín Sarnen is sehr ruhig und zu v

tg.) Die Landsge= ga Zufriedenheit der