1847 / 352 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

5 iht, denn neben der Thä- flunen darum, Ihre Unterstüpung, n und in dem richtigen

liegt in u T é chäftsordnung. Nate mud D b Cd Präsident das Wort genommen, \hritt die Kammer zur Wahl der beiden Secretaire. ‘taas- Sibung theilte der Präsident der Kammer In der Nachmittags S n S Ministeriums mit, wona einen Erlaß des Großherzoglichen SEE, i riu ) e, Foy die feierliche Eröffnung der Stände - Versammlung am 1/7. Vez E Ztg. enthält das nahstehende Programm für die am 17. Dezember durch den Großherzog im Residenz losse stattfin- dende Eröffnung des Landtages : Die Mitglieder beider Kammern, so wie die Mitglieder des Staats-Ministeriums und des Kriegs- Ministeriums, versammeln sih um 12 Uhr in den für sie bestimmten Appartements. Die Landtags-Abgeordneten werden hierauf dur den dienstthuenden Ceremonienmeister, dann die Mitglieder der ersten Kammer dur den Ober - Ceremonienmeister und das Geheime Staats-Ministerium und das Kriegs-Ministerium durch den Ceremo- nienmeister in den Thron-Saal eingeführt. Die Mitglieder der ersten Kammer erhaltenihre Pläße rechts, die der zweiten Kammer links des Thro= nes; das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, das Ministerium des Jnnern und der Justiz, das Finanz-Ministerium und das Kriegs- Minísterium zwishen dem Throne und den Abgeordneten. Se. Kö- nigl. Hoheit der Großherzog erscheint in Begleitung der Prinzen des Hauses, unter Vortritt der Hof-Chargen in Slgendet Ordnung: zwei Hof-Fouriere, der als Ceremonienmeister fungirende Kammerherr, zwei Kammerjunker, zwei Kammerherren, der als Ober - Ceremonienmeister fungirende Ceremonienmeister. Se. Königl. Hoheit der Großherzog. Die Prinzen des Hauses. Der dirigirende Staats-Minister, die nicht fungirenden Lberhof- und Hof- Chargen, die General- und Flügel= Adjutanten Sr. Königl. Hoheit, die Hof - Chargen der Prinzen des Hauses, und zwar: Sr. Königl. Hoheit des Erbgroßherzogs, Jhrer Großherzogl. Hoheiten der Prinzen Karl, Alexander, Georg und Emil, Die Prinzen des Hauses erhalten Stühle zur rechten Seite des Thrones. Die Hof - Chargen nehmen ihre bestimmten Pläte ein, Nach gehaltener Thronrede verliest der dirigirende Staats= Minister, auf Befehl des Großherzogs, die Eidesformel und fordert die neu eingetretenen Mitglieder der ersten Kammer, sodann sämmt=- lihe Mitglieder der zweiten Kammer auf, den Eid zu {chwören. Je- des Mitg!ied tritt, sobald es aufgerufen wird, vor den Thron, leistet das Handgelöbniß, spricht mit aufgehobener Rechte: „ih \{chwöre und begiebt sih an seinen Plaß zurück. Nach der Eides - Ablegung erklärt der dirigirende Staats-Minister, auf Befehl des Großherzogs, die Stände-Versammlung für eröffnet. Se. Königl. Hoheit der Groß- herzog verläßt in der nämlichen Ordnung und Begleitung, wie bei dem Eintritte, den Thronsaal. Sämmtliche Mitglieder der Stände= Versammlung begeben sich, geführt dur den dieustthuenden Ceremo- utenmeister, in die gewöhnlichen Appartements, woselbst sie Sr. Kö- e Hoheit dem Großherzog durch den Ober-Ceremonienmeister vor- gestellt werden.

Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. (H. C.) In der Sißung der Landtags - Versammlung am 13, Dezember kam der Bericht des für staatörechtlihe Gegenstände niedergeseßten Co- mité's über die Proposition, die Verhältnisse und Rechte der Juden in Mecklenburg, zum Vortrage. Jun diesem Berichte fanden \ih erst die früheren Verhandlungen in dieser Angelegenheit rekapitulirt und waren dann die in dem landesherrlihen Reskripte vom 25. November v. J. enthaltenen Vorschläge einer speziellen Prüfung und Begutach- tung unterzogen. Vor der Verhandlung über den Bericht wurde noch ein vem Deputirten der Stadt Schwerin überreihter Vortrag verle

- sen, welcher vom Vorstande der dortigen Judenschaft an dèn Ma=- gistrat daselbst gerihtet war und durch seinen Jnhalt einen sehr ver-« schiedenartigen Eindruck hervorbrahte. Die theilweise sehr lebendig werdende Verhandlung führte dann zu dén nahfolgendèn Ergeb- nissen.

Der Regierungs-Vorschlag, „daß das im §. 377 des Landes-Vergleichs enthaltene Verbot der Erwerbung von Grundeigenthum von Seiten der Ju- den, rücksihtlih aller städtischen Grundstücke, aufzuheben sei“, wurde nicht nur genehmigt, sondern auch die von der Majorität des Comitc's befür- tvortete Ausdehnung der Maßregel auf den Erwerb [lleinerer ländlicher Grundstücke und Pachtungen, insoweit mit denselben nicht die Ausübung von ständischen, Patronats- oder Jurisdictions-Rechten verbunden sei, mit 57 Stimmen gegen 49 beschlossen, Der Vorschlag wegen „den Juden zu- zugestehender Erwerbung des Bürger- und Einwohner-Rechts zu der Folge, um aller damit verbundenen gewerblichen Rechte theilhaftig zu werden““, fand an sich auch keinen Widerspruch, Als aber ein Mitglied der Land- chaft mit dem Vorfchlage auftrat: das Wort “gewerblide“ wegzulassen und die dadurch geschafsene Beschränkung nicht eintreten zu lassen, fand dies eben so lebendigen Anklang bei dem einen Theile der Versammlung, wie es au bei dem anderen Theile lebendigen Widerspruch hervorrief. Namentlih ward von Mitgliedern der Landschaft sehr allgemein es ausgesprochen, daß das Wesen und Verhalten der jüdischen Einwoh- ner in ihren Städten ihnen gar keine Veranlassung darbiete, irgend dagegen Bedenken zu hegen, daß denselben mit dem Bürgerrecht au „die aktive und passive Wahlfähigkeit zur Bürger- Repräsentation“ einge- räumt werde; und für die Zugestehung solcher aftiven und passiven Wahl- gte entschied sich dann auch die Landtags-Versamm.lung mit 52 gegen 49 Stimmen. Die zur Zeit beabsichtigte Ausschließung von der Apothefker- Profession ließ man gelten, beschloß jedoh, die Mittheilung der dabei bc- achilih gehaltenen rituellen Gründe von hoher Landesregierung zu erbitten.

Bei der in der Sizung am 14ten fortgeseßten Verhandlung wurde die Zulassung der Juden zu akademischen Lehrämtern in dem Maße, wie das bezügliche preußische Geseh solche statuirt“, zur Beantragung bei den Lan- desherren genehmigt und weiter der Regierungs - Vorsch ag wegen „Zulas- sung der Zuden zum Advokatur - Betrieb , jedoch mit Ausschluß von allen

. erlaubt das

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rihterlihen Functionen dabei“, gebilligt, mit dem Vorbehalte, insosern nicht t Statuten der Universität zu Rosto dem Entgegenstehendes enthalten möchten, worüber Auskunft verlangt werden sollte. Ein dann gestellter be- sonderer Antrag führte noch zu dem weiteren Beschlusse, daß die auf solche festgestellten Cg ergehende Geseßgebung auf alle Landestheile, und also auch die beiden Seestädte mit, würde erstrecken müssen, weshalb die Be- seitigung etwaniger entgegenstehender Bestimmungen verhandlungsweise ein- zuleiten sein würde, Dagegen übergaben die Deputirten der Stadt Rostock ein Diftamen, worin sie die fernere Ausschließung der Juden von der Stadt Rostock und deren Gebiet, aus den íîn ihren Erklärungen von 1825 und 1830 angeführten Gründen, beanspruchten. Endlich wurde noch, von einem Mitgliede der adlichen Ritterschaft, der Antrag gestellt, die Heirathen zwi- schen Juden und Christen zu gestatten, und demnächst dahin modifizirt, daß die Landes-Regierung ersuht werden möge, diese Frage in weitere Verhant- lung zu ziehen. Aber auch der so modifizirte Antrag fand cinen allgemei- neren Widerspruch und wurde mit 64 gegen 46 Stimmen abgelehnt, Er wurde von einem Theile der Versammlung für an sich verwerflih, von Anderen aber doch für zu früh und insofern unvorsichtig gehalien, als er zu sehr außer dem Gebiete lag, welchem die bis dahin beschlossenen Kon- zessionen noch angehörten. Es steht nun zu erwarten, wie weit die hohen Regierungen den über ihre Vorschläge hinausgehenden ständischen Beschlüssen in dem demnächst herauszugebenden speziellen Geseßes-Entwurfe Rücksicht gewähren werden.

Oesterreichische Monarchie.

Wien , 17. Dez. Ueber die Antwort, welche die radikale Mehrheit der Tagsaßung auf die gleihlautende Note der Höfe von Wien, Berlin und Paris ertbeilt hat, äußert sich. der Oesterr. Beobachter folgendermaßen :

¡Die Antwort, welche die radikale Mehrheit der Tagsaßung auf die gleichlautenden Noten der Höfe zu Wien, Berlin und Paris unter dem 7ten Dezember zu ertheilen für gut gefunden, läßt sich ihrem wesentlichen Jn- halte nach auf folgende Punkte zurückführen: 1) Der Krieg, mit welchem die sie- ben Kantonedes Sonderbundes überzogen wurden, war fein Bürgerkrieg, sondern die Execution eines vonder rechtmäßigen Centralregierung der Schweiz inuerhalb der Gränzen ihrer Befugniß gefaßten Beschlusses, der dagegen versuchte Wider- stand unzweifelhafte Rebellion. 2) Diejer Krieg hat auch bereits sein Ende erreiht und mit ihm is jedwede, auch noch so entfernte Veranlassung zu jener Vermittlung beseitigt, von welcher die gleichlautenden Noten der Mächte sprechen. 3) Selbst hiervon abgeschen, muß sich die Schweiz (oder wie die Antwort der radikalen Kantone zu sagen liebt: die \chweizeri- sche Nation) im Juteresse ihrer Unabhängigkeit gegen jedwede Ein- mischung in ihre inneren Angelegenheiten um so mehr verwahren, als ihr Verhalten gegen das Ausland zu einem Einschreiten fremder Mächte kei- nerlei Grund oder Vorwand geboten hat.

; „Diese Beweisführung der radikalen Kantone is s{lagend und bün- dig, freilih aber nur für Jene, welche die der jeßigen Lage der Dinge vor- hergehenden Thatsachen entweder wirklich niht kennen oder davon keine Kenniniß nehmen wollen, Vom Standpunkte der geschichtlichen Wahrheit und des europäischen Völkerrechis aus, können aber der obigen radikalen Darstéllung gegenüber einige Gründe geltend gemacht werden, welche außer dem Faktum auch das natürliche Nechtsgefühl und die einfache Logik jedes ehrliben Mannes zu Bundesgenossen haben dürften.

„Die Eidgenossenschaft ist nicht eine „cine und untheilbare Republik “, die Tagsaßung keine Central - Negierung. Wer sih davon überzeugen will, beherzige die Gründe, mit welchen vor wenigen Jahren noch die jetzigen radikalen Sieger die Kantonal-Souverainetät vertheidigten, als es sich um die Vollziehung des von der damaligen Mehrheit gefaßten Tagsazungs-Be- s{lusses handelte, welcher Wiederherstellung der aarganer Klöster befahl, Dieser damalige Beschlnß war wirkli legal und innerhalb der Gränzen der Kompetenz der Bundesbehörde gefaßt, denn cin Artikel des Bundesver- trages hatte dén Bestaud jener Klöster ausdrücflih verbürgt. Jhre Aufhe- bung war mithin ein Raub und ein Bundesbruch zugleich, Dennoch ist auf Seiten des Radikalismus von Gehorsam gegen die Tagsaßung und von Vollziehung jenes Beschlusses nie die Rede gewesen.

„Umgekehrt war der nunmehr thatsächlih beendigte Krieg der radika- len Mehrheit gegen die zu gemeinsaner Nothwehr verbündeten katholischen Kantone, nicht blos ein Bürgerkrieg, er war ein ungerechtes, widersinniges Attentat gegen die Existenz der Eidgenossenschaft. Nachdèm durch zwei von den radikalen Mitständen geduldete, begünstigte, unterstüßte Freishaarenzüge der Friede an den katholischen Kantonen auf cine allem Rechts- und Sitt- lichkeitösgefühl Hohn sprehende Weise gebrohen war und nur ein seltener Glücksfall Luzern zweimal vor der Rache moderner Vandalenhorden gerettet hatte, schlossen sieben der bedrohten souverainen. Kantone cinen Bund, nicht etwa um den Eidbruch treuloser Verbündeten zu rächen, sondern um sich selbs und Weib und Kind und Leben und Eigenthum gegen dic Er- neuerung von Angriffen zu schüßen, deren eingestandener Zweck Umsturz und Vernichtung der bestehenden politischen und fkirhlihen Verfassung der ka- tholischen Kantone, deren Mittel Raub, Brand, Meuchelmord und Land- zwang waren, Gegen so maßloses Unreht und unmenschlihe Gewalt natürlihe Geseg der Gerechtigkeit unter ällen Um- stänten Vorkehrungen zur Abwehr und zum Selbstshuye zu treffen. Aber eben diese Vorkehrungen sind es, welche von denen, die den Frieden wieder und immer wieder gebrochen, und dadurch die Nothwehr der Bedrohten selbs am einleuchtendsten gerechtfertigt haben, den bedrohten und vergewal- tigten sieben Kantonen heute zum Verbrechen angerechnet werden,

„In der That war das Recht der sieben Stände so klar und einleuch- tend, daß der Zwölferbund daran denken mußte, irgend welchen Fanatismus in seinen Sold zu nehmen, um mit dessen Hülfe die Stimme des Gewis- sens und der ruhigen Ueberlegung in den Massen zu exrsticken. Dazu diènte die auf Erregung des Religionshasses berehnete Jesuitenfrage. Wer ist heute noch kurzsichtig oder leidenschaftlih genug, zu glauben, däß die durch keinerlei auffallende neuere Vorgänge motivirte Vertreibung der seit einem Menschenalter in der katholischen Schweiz ansässigen Jesuiten der Zwe ck der Schildérhebung gewesen sei?Siewarcin Mittel und jollte es sein, die Wider- stand leistenden zu theilen, die wohlgesinnten und redlichen Leuté in beiden Konfessionen aus einander zu halten, dic jenem Orden abgeneigt Tagesmei- nung zum Bundesgenossen zu werben. Dieser Zweck is in der That bei der großen, mit geringer Unterscheidungskraft und desto größérer Gedankenlosig- keit begabten Masse nur allzu wohl erreicht, Das Feldgeschrei : nieder mit den Jesuiten! that seine Wirkung und nur bei der kleineren Zahl der bes- seren Köpfe ist ohne Unterschied der sonstigen konfessionellen Ueberzeugung

als günstiger Rückschlag die Einsicht reif geworden : daß es hier auf Gunst oder Haß, auf Neigung oder Abneigung, auf vortheilhaste oder nachtheilige Privatmeinungen in Betreff der Jesuiten gar niht anfomme. Nicht davon war die Rede! Was von der Gesellschaft Jesu und ihrer Befähigung oder Seit zu Erziehung oder Seelsorge, von ihrem günstigen oder nachtheiligen Einflusse auf die E e und das Volk in unserer Zeit zu halten sei? Hierüber sind die Meinungen getheilt, und es ist nicht die Aufgabe der Ge- genwart, diesen Streit zu schlihten, Der Fall, um den es si handelte, war einfa folgender. Ein souverainer Staat hat, von einer günstigen Mei- nung íîn Betreff der Jesuiten geleitet, sie berufen und ihnen die Anle ung von Unterrichts- Anstalten und die Ausübung geistlicher Functionen m sei- nem Gebie!e gestattet. Weiter geben auch die Beschwerden von Seiten der radikalen Kantone in Betreff der Jesuiten weder gegen Luzern, noch gegen die übrigen verbündeten Kantone. Is jene Thatsache ein in völkerrecht- licher Beziehung genügender Grund, den Krieg zu rechifertigen, der jeyt so eben durch die Uebermacht der radifalen Angreifer beendigt ist? Dies und dies allein ist die Frage. Und daß sie es ist, kann die unläugbare That- sache erklären, daß auch Solche, welche nichts weniger als Sympathieen für den verfolgten Orden fühlen, heute mit großer Entschiedenheit auf die Seite der Urschweiz treten, nicht weil sie ihre Meinung über die Jesuiten geän- dert, sondern weil sie dort in der Person der katholischen Kantone die na- türlichen Rechte jedweder Souverainetät durch dic Feinde aller Ordnung und alles Rechts mit rohem Uebermuthe zertreten und mißhandelt sehen. Wohin würde die Civilisation unseres Jahrhunderts gerathen, wenn die gegen irgend einen souverainen Staat geschleuderte Anklage auf Jesuitis- mus genügen sollte, jedweden radikalen Angriff zu rechtfertigen, den Wider- stand zu einem Verbrechen zu stempeln, diejenigen, die ihr Recht vertheidig- ten, für außerhalb des Geseges zu erflärcu! Gingen solche Attentate den Führern des Radikalismus sträflos hin, gewönne die dem Haupte der schweizer Radikalen entsprungene neue völkerrechtliche Theorie festen Grund und Boden in Europa, bewährte sie sih, verbrüdert mit den Bestrebungen des Kommunismus, mit Helm und Schwert zur gewaltsamen prak- tischen Durchführung ihrer Doktrinen, auh dem Auslande gegenüber, dann würde dem heutigen Kriege zur Austreibung . der öffentli- chen Jesuiten vielleicht morgen {on ein Freischaarenzug zur Ver- folgung der (angeblih) geheimen folgen, und bald genug würde das Hallali gegen die Krypto-Jesuiten hinter allen Katholiken und Protestanten erschallen, dic etwa verdächtig wären, noch an Gott zu glauben. Wo wäre die Gränze? Die Aechtung, Verbannung, Austreibung der Krypto-Jesuiten und der des Jesuitismus Verdächtigen könnte, wenn einmal erst der Wahn- sinn der radikalen Wiedertäufer unbestritten am Ruder säße, in der That mit nicht geringerem Rechte von allen Gränznachbarn gefordert werden, wie die Verfolgung der Jesuiten von den Urkfantonen. Der Uebergang zu einem radikalen Kreuzzuge gegen alle Fürsten, als politische, und gegen die Rei- chen als soziale Jesuiten, wäre dann nicht mehr eine Chimäre, er lâge in der nothwendigen und naturgemäßen Entwickelung der gesammten Stro- mung. Dann wäre auch die Zeit nicht mehr fern, wo etwa Ochsenbein, Druey und Mazzini, die nöthige Macht vorausgescht, als neuer europäischer Wohlfahrts - Aus\chuß entscheiden könnten: wer irgend wo des Verdachts irgend einer Nüance jesuitischer Gesinnungen verdächtig geworden, und ob seinem Wagniß durch einzelne Assassinen (wie im Leuschen Falle), oder durch Freischaaren, oder durch geregelte Heeresmassen zu begegnen sei.

„Jst dies die völkerrechtlihe Bedeutung des Krieges gegen die sieben fatholishen Kantone, auf dessen angeblichos Ende die Note der radikalen Kantone mit Jubel und Triumph hindeutet, dann liegt auch die Vermuthung nicht gar zu fern, daß die großen europäishen Mächte in Hinsicht diescs „Endes“ vielleicht anderer Meinung scin dürften, als der in Bern ver- sammelte Radikalismus, Wie, wenn sie ein durch materielle Uebermacht herbeigeführtes faftishes Gelingen cines Attentats, wels in scinem Prin- zip und in seiner Durchführung ein Verbrehen ohne Beispiel gegen das europäische Völkerrecht ist, wie, wenn sie dies zwar auch für ein Ende, aber nicht für ein definitives, nicht für ein rehtliches, sondern- uur für ein fal- tisches Ende oder gar nur für den „Anfang vom Ende“ der Herrschaft ciner ganz Europa bedrohenden radikalen Faction ansähen, welche - die Schweiz nur so lange zum Schauplaßt ihrer verbrecherischen Umtriebe ma- chen kann, als es Oesterreich, Preußen und Frankreich gefallen wird, ihre Duldung zu erstrecken, ;

„Heute brüstet sich die radikale Note mit dem guten Empfange, der ihr von ihren Gesinnungs -Verwandten in den überwundenen Kantonen berei- tet worden sci. Aber wenn der Zwölferbund die S R Ul wenn er die fatholishen Kantone geräumt, wenn er gegen ähnlichen Landsriedens- bruch Sicherheit geleistet haben wird, dann wird es sich zeigen, ob die Bevölkérung der Ürschwciz dicse Gattung von Befreiern wirklich mit o all gemeiner und aufrichtiger Freude aufgenommen hat, wie die radikale Note versichert. ,

"Es bleibt uns nur noch übrig, jenen Theil derselben, welcher die Einmischung der Großmächte in die inneren Angelegenheiten der Schweiz ablehnte, mit einigen Bemerkungen zu begleiten. Die Note sagt: „Da der Sonderbund cin durch eiue ausdrücfliche Bestimmung des Bundesver- trages verbotenes Bündniß war, eine die Eidgenossenschaft selbs auflösende Verbintung, \o kann er nie als die Gegenpartei der Kantone, welche die Mehrheit der Tagsaßung bilden, angesehen werden; man darf ihn nicht der Eidgenossenschaft entgegenseßen, man kann den sonderbündischen Kriegsrath nicht der eidgenössischen Behörde, noch die Repräsentanten des Sonderbun- des den Repräsentanten der Tagsaßung und weniger noch denen der fünf Mächte gleichstellenz der Präsident des sonderbündischen Kriegsraths kann oder fonnte vielmehr nicht mit dem Präsidenten der Tagsazung in eine Linie estellt werden. Wäre dem nicht so, so gäbe es zwei Eidgenos- féusGaäfitn in der Schweiz, zwei oder mehrereSeparatbünd- nisse, das heißt, es gäbe keine Eidgenossenschaft mehr.“ Also der radikale Zwölse-bund gegen die katholischen sieben Kantone. Aber wer sieht nicht, daß dessen Rede mit noh größerem Rechte gegen ihn selbst ewvendet werden fann? Hat die Tagsazung, deren heutiger Präsident den Freischaarenzug befehligte, die katholischen Kantone geschüßt, die Friedbrecher da bührend bestraft, Bürg|chaften für die Unterlassung ähnlichen Frevels geleistet 7 Nichts von dem Allen. Weil die bisherige Eidgenossenschaft sie nicht shüßte, sind die Bedrohten zur Verabredung von Maßregeln für den Fall der Nothwehr ge- zwungen worden. Und diès Vertheidigungs - Bündniß sollte verboten und geäch:et sein, die bundbrüchigen Vergewaltiger dagegen als die geseylichen und anerkannten Repräsentanten der Schweiz gelten. Es is leiht begreif- lich, daß die radikale Note dies wünscht und behauptet, aber es wird den europäischen Großmächten freistehen, einer anderen Ueberzeugung zu folgen.

„Ist dies die wahre Lage der Dinge, so is es nur allzu wahr, was

- S” Zem E

diese einen der edlen Barone, der sich vielleicht besonderer Gunst zu erfreuen gehabt hatte, zur Verzweiflung, so daß wir ihn nit êinèm furht- baren Seitenblicke auf das \{chwelgende Paar die Pistole gegen sich erheben sehen, so is doch die übrige Gesellschaft, außer dem Affen, der seinen Flie- genwedel niedergelegt hai, um die Schwänze des Paares s\ymbolisch zu Hen, ganz în das eigene Amüsement versenkt, Der Cham- pagner fließt in Strömen, Ueberall Gruppen der Umarmung, Verbrüderung und Freundschaftsversicherung von den sons sich am meisten Méidenden und. Verfolgenden. Das Pferd, däs, wie Lessing uns erzählt, bei der Erschaf- fung des Kameels schauderte und vor Entsegen über bie Häßlichkeit dessel- bèn zitterte, liegt hler in seinen Armen, Wolf und Ziege stoßen mit der Geberde tiefster gegenseitiger Our Brulgtnhèit die Gläser zusammen. Abér ganz für sich, beide Fäuste mit den üblichen Tischwaffen versehen , bearbei- tet ein anderer Wolf einen Schinken. Wénn jemals die determinirteste Energie, welche keinen Zweifel an dem Erfolg ihrer Bestrébungèn zuläßt zum Ausdruck gekommen ist, so liegt sie in diesen Zügen, welche zugleich von einem immensen Appetite zeugen. Harteren Genüssen dagegen widmet sich ein dier, reichbesternter Ochse, der eine Ziege um bie slante Taille gefaßt hält, die mit der Zierlichkeit einer Tänzerin denn „da ward getanzt und gesungen“ das eine Bein über das andere geschlagen hat. Zwei an- dere Thiere bewährèn auch hier ihrè durch díe ganze Fabel hindur festge- haltene Erscheinungsweise. Es s das vornehme Schwein und der ewig dichtende oder singende Esel, Jenes leert mit dem Ausdrucke Mogeiaus figer Gourmandise ein Glas Champagner, dieser aber singt das ällbefannte blied auf den Rausch. Das Orchester wird durch Hunde allèr Art ver- treten. Ein elegischer Pudel führt die Batuta, Zwei Elemente in dieser weinumflorten Welt voll Harmonie deuten auf die düstèren Momente, bie s unausbleiblih in dem Jubel einer ausgelässenen Fröhlichkeit ruhen, und e es nür in Gestalt des „nächsten Morgens“ sein, gegen déssen unaus»

sprehlihe Gefühle Heinrich Heine der ein Kenner sein soll ‘ein be- |

faûnntés Mittel empfichlt, " Aus der Höhe dés Hintergrundes nämlich glopt wie éine Eris die doppelzüngige Schlange und in der Eke des Vorgrundes liegt éin Buch, dessen Titel für si selbst spricht. : 4)

Das folgende Bild gehört in die Lüge Reineke's, da er dem Könige ér- zählt, wie einst sein Vater, der geschickte Arzt, dem Herrscher das Leben ge- rettet habe durch die Verordnung einer Wolfsleber, Der König hat das freilih {hon ganz wieder vergessen, aber er müßte nur diese Abbildung der Scene sehen, um sofort wieder in die Tage des Leidens zurückverseßt zu seinz die weinende Genossin müßte er sehen, die, ein Bild trostlofer Ge- schlagenheit, seine Linke in ter bekümmerten Pfote hält, indeß der erfahrene Arzt nach dem Puls der Nechten greift, und mit intelligentem Blicke den Jnhalt einer zum geheimen Gebrauche bestimmten Flasche prüft. Mit dem Leoparden lnicet das Schwein zu den Füßen des Bettes. Wir sagten vor- hin hon, das Schwein verleugnet scine durch den Hofton geregelien und beherrshtèn Manieren niemals. Das Schwein trauert mit dem Klapphut unter dem Armez aus den Augen quellen zwei dicke, reglementsmäßige Thränén, das Taschentuch ist vom feinsten Battist, Zwei hervorstehende Bákenzähne werden der Sprache, die sich mit Geläufigkeit in längst zube- reiteten Phrasen bewegt, etwas unbestimmt Flüsterndes verleihen, welches sh in dem Munde solcher Personen so shöón mäht, Durch dié geöffiete Thür, welche in die Küche sehen läßt, wo die Prtóa der Leberetleichte- rung an dem Wolfe vollzogen wird Hunde sind Köche naht dié ge \{ästige Bulldogge mit dem rettenden Eingèweide, das den König von sei- nem Leiden eben so gründlich befreien soll, als es den Wölf vön jeglichèém Leberübel furirt hat.

Das legte Blatt in unserer NReineke-Gallérie zeigt nuu den Herrn von Malepartus,, wie er zu dem höchsten Gipfel aller Ehren hinansteigt, Das schlaue Haupt strebt der Ordensschlinge zu, welche ihm der König mit den Worten

Und Jhr sollt immer an meiner Stelle reden und handeln als Kanzler des Reiches,

entgegenhält, Dieselben Worte lesen wir auf einem O Pergamen, welches ein Affe als“ Schildhalter zur Seite des Thrones entfaltet hat. Diesem und seinem Genossen auf der andêren Seite, der ein mächtiges, metallbeshlagenes Buch hält, hat der Zeichner eine fast menschliche Gestalt gegeben und sie ferner dur das eigenthümliche Kostüm zu höchst räthsel- hasten Figuren gemacht, Herrlich dagegen is die Gruppe der übrigen, bei dem Akte gegenwärtigen Thierwelt. Sie stechen da, wie die Mitglieder ei- nes matt geseßten Schachspieler-Klubs. Ein Ausdruck allgemeiner Betrof- fenheitJund eines unter dem Ceremoniell sih nur halb ita ldi Unwil- lens, ein nachdenkliher Zug bei Einigen, die schon die beden lichen Gestal- tungen der nächsten Zukunst ins Auge fassen, Alles das liegt in den Mies nen der edlen Barone, welche Zeugen sind von der Erhöhung des unver- besserlichen Schalks e trans ey p P E Es

f »stständi ehr abgeschlossene ; : auf das selbstständige, nunmehr abg ths Weisheit bekehre

Bald si Jeder und meide das Böse, verehre die Tugend.

Dieses is der Sinn der Bilder, in welchen der Maler

Fabel“ und Wahrheit gemischt, damit ihr das Böse vom Guten

Sondern möget, und shägen die Weisheit, damit auch die Käufer " Dieses Buches vom Laufe der Welt sich täglich belehren. 1 /

Es liegt uns noch die Pflicht ob, diese „Käufer des Buches‘“ auf die

nunmehr au ausgegebenen Einbände aufiterkfsam zu machen , welche mit Vignetten in Golddrucck von Kaulbach selbs und P. Herwegen die Lieferun- gen, deren Erscheinen wir gefolgt sind, zu einem Ganzen würdig zu verei-

nigen versprechen, ¿ ——— A ——

die radifale Note dem Augenschein zum Troÿ leugnet. Ja, die bisherige Eidgenossenschaft is in zwei Sonderbünde ausgroR, einen siegenden und einen besiegten! es der radifale Sonderbund war, der in dem un- leihen Kampfe obsiegte, daß er mit einer Uebermahi von Sechs gegen Eins den katholischen überwältigte, sprengte, zu Boden drücte uud kneh- tete, dies ändert nichts an der rechilichen Natur der Sache. Jener voll- ständigen , ganzen , s{hweizerishen Eidgenossenshast von 1815 aber, die heute faftisch nicht mehr besteht, war auf dem wiener Kongresse Neutra- lität zugesichert, Europa wird jezt entscheiden, ob und welchem von beiden Elementen, in welche die Schweiz sich aufgelöst, es dieses politische Vorrecht ferner zu gewähren sich veranlaßt finden wird.“

Mailand, 11. Dez. (Wien. Ztg.) Die Gaz. di Mil. enthält nachstehenden Artikel: „Was einige auswärtige italienische Blätter über den D Ausbruch einer Revolution zu Palermo schrieben, hat sich als unwahr gezeigt. Wir haben Briefe aus Pa- lermo vom 2ten und aus Livorno vom 6. Dezember , welche diese Nachrichten widerlegen. Es is allerdings wahr, daß man nach eini- gen im Theater der erstgenannten Stadt vor sihch gegangenen unschick- lichen Demonstrationen am Asten d. eine ungewöhnliche Bewegung daselbst gewahrte und daß einige Unruhestifter vor dem Königlichen Stellvertreter mit dem Vorschlage zur Errichtung einer Bürgergarde unter dem Vorwande erschienen waren, daß man dadurch die Perso- nen und das Eigenthum der Bürger vor den sträflichen Absichten des Pöbels schüßen würde. Dies ward jedoch vom Königlichen Stell- vertreter auch fraft der bestimmten Weisungen abgelehnt, welche ihm am 2ten d. mit einem Dampfboote aus Neapel zugekommen waren. Mittlerweile waren anch die Wachen an den Stadktthoren verdoppelt, im Jnnern der Stadt aber sah man keine Truppen außer den Schild- wächen, welche in den öffentlihen Gebäuden und namentlih im Bank- Palaste waren vermehrt worden. So verging die Nacht, ohne daß die öffentlihe Ruhe gestört worden wäre, und am darauf folgenden Mittwoch hatte die Regierung starke Detaschements jeder Waffengat- tung hier und da aufgestellt und Verhaftungen vornehmen lassen. Erst dann erkannte man, daß der Versuch der Factiosen vollständig gescheitert war. ““

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 12. Dez. Se. Majestät der Kaiser hat den Vice-Admiral Sulmeneff , Mitglied des General-Auditoriats der Marine und des Reichs - Koutrol - Conseils, zum Admiral und zum Präsidenten des besagten Auditoriats ernannt.

Vor einigen Tagen ist von hier der Naturforscher Magister Cien- fowsfi abgereist, um sich an den nah Aegypten und den angränzen- den Ländern abgeordneten Oberst-Lieutenant Kowalewski anzuschließen. Die russische geographische Gesellschaft hatte die Gelegenheit, eine naturhistorishe und ethuographishe Darstellung des Nilthals von russischer Seite zu gewinnen, nit versäumen wollen und dur Ver- mittelung des Reichskanzlers die Kaiserliche Genchmigung zur Reise des Herrn Cienkowsfi erlangt. Herr Cienkowsfi wird von der Kaiser- lichen Akademie der Wissenschaften, von dem botanishen Garten und von der russischen geographishen Gesellschaft unterstügt.

Im Jahre 1826 belief sih die Zahl der Kauffahrteischiffe Finn- lands auf 250, von 17,066 Lasten und mit einer Bemannung von 2306 Mann. Jm Jahre 1841 war die Zahl der Schiffe auf 458 angewachsen, von 49,294 Lasten und mit 5204 Mann. Später nahm die Zahl der Schiffe ein wenig ab, stieg jedoch bald von neuem, so daß man am Schlusse des Jahres 1846 wieder 453 Fahrzeuge (dar= unter 151 Schiffe, 69 Briggs und 131 Schooner) zählte, von 45,847 Last und mit 5490 Mann. Außerdem wird eine roße An- zahl von Fahrzeugen zur Küstenfahrt verwandt. Am Schlusse des Jahres 1846 betrug ihre Zahl 965, von 21,292 Lasten und mit 2683 Mann.

Frankre

Paris, 15. Dez. Gestern hat zu St. Denis das Neform- Bankett stattgefunden, welches man usprünglih in Paris hatte ver= anstalten wollen. Herr Ferdinand von Lasteyrie, Deputirter von St, Denis, führte den Vorsiß und wurde von Odilon Barrot, Oskar Lafayette, Marie, Lherbette, Vavin, Bethmont, Garnier Pagès und anderen Deputirten, so wie von mehreren Mitgliedern des Beueral-= Conseils des Seine - Departements und des Central - Opyositions- Comités, unterstüßt. Es wurde kein Toast auf den König ausge= bracht, an dessen Stelle erschien der auf die National-Souvcrainctät. Ju der Erhebung eines nahen Verwandten Odilon Barrot's, des französishen General « Konsuls in Aegypten, Adolph Barrot, in den Grafenstand will man die Absicht der Regierung crblicken, den eist- genannten Deputirten für sich gewinnen zu wollen. Auch sollen, wie es heißt, einige Maires, namentlih der eines Bezirkes von Paris und zwei in anderen großen Städten, zu Mitgliedern der Pairs- Kammer ernannt werden.

Graf Molé leidet an einer bedenklihen Augenkrankheit, in Folge deren ihm die größte Ruhe zur nnbedingten Pflicht gemacht wor- den ift,

Dar Union monarchique zufolge, hätte Herr Guizot am Montag eine Depesche aus St. Petersburg erhalten, mit der Nach- riht, daß der Kaiser von Rußland jebt eingewilligt habe, Herrn von Kisseleff den Titel eines Gesandten und bevollmächtigten Ministers in Paris zu verleihen; es werde daher nun vermuthlich in den nächsten Tagen auch die Beglaubigung des Marquis de Dalmatie in gleicher Eigenschaft beim Hofe von St. Petersburg publizirt werden,

Das Journal des Débats geht nun auf das Schreiben der Tagsaßung an den französishen Votschafter, womit dieselbe die von

diesem übergebene Note beantwortet hat, näher ein und bemerkt über.

die darin berührten staatsrechtlihen Punkte: „, Die helvetishe Tag- sagung erklärt in ihrer Antworts-Note an die französische Regierung, daß die Gren, wele die Eidgenossenschaft beunruhigt, ganz und Qu innère Angelegenheiten der Schweiz sind und deshalb zu einer Zermittelung oder Jntervention der Mächte keinen Anlaß geben kön- nen. Es is indeß bemerkenswerth, daß die Tagsabung diese Erklä- rung mit den Erörterungen begleitet, die sie, wie sie sagt, zu ver- weigern ein Recht hat; sie kann niht umhin, anzuerkennen, daß die Mächte unbestreitbare Gründe haben, an ihren Angelegenheiten Theil zu nehmén, und daß sie nicht gleichgültig der Modification oder Vernichtung eines Werkes zusehenkönnten, zu welchemsie beigetragen haben und für des- sen Erhaltung sie bis zu einem gewissen Punkte verantwortlich sind. Gewiß ist keine Regierung mehr geneigt, als die französische, die Unabhän- igkeit der hélbétisWen Republik zu respektirenz; die Regierung vom Zuli 1830 fann einem freien Volke die volle Ausübung seiner Souverainetät nicht bestrêiten wollen. Seit der Entstehung der Eid- genossenschaft, namentli in den leßten 17 Jahren, haben sich zahl- reiche innere Revolutionen in den verschiedenen Kantonen erfüllt, und unter diesen vielen u E aA waren scher einige geeignet, Be- sorgnisse über die Ruhe der Schweiz, vielleicht sogar über die Ruhe Europas, einzuflößenz denno is das Prinzip der National - Sou- verainetät von allen Mächten gewissenhaft respektirt worden. Jn der leßten Zeit noch z. B. haben Genf und Waadt unter den Augen Europa's Revolutionen vollbringen können, deren traurige Folgen leiht vorherzusehen waren, und doch hat keine Regierung Europas daran denken können, daß sie ein Recht habe, sich in die inneren Angelegenheiten dieses oder jenes Kantons der Schweiz zu mischen,

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Es is also niht der Gebrauch und nit einmal der Mißbrauch, welchen die Schweiz mit ihrer Sonverainetät treibt, der in Frage steht. Aber es kaun sich ercizuecn, daß eine innere Revolution im Schoße der Eidgenossenschaft zugleih, um uns \o auszudrüen, eine äußere Revolution wird, und daß eine einfahe Majorität in der Tagsaßung, indem sie die Beziehungen der Kautone unter ein- ander verändert, zu gleicher Zeit in fühlbarer Weise die Lage dér Schweiz Europa gegenüber anders macht. Vie großen Mächte haben im Jahre 1815 die Eidgenossenschaft nit blos auerkannt, sie haben auch thätig an ihrer Entstehung gearbeitet. Es is vielleicht uicht allgemein befaunt, daß die Mächte, welche den wiener Traktat unter- zeihnet, weun sie jeyt ihre guten Dienste in dem Bürgerkriege der Schweiz anbieten, nur eine Pflicht erfüllen und sih einer Verpflichtung entledigen, die sie gegen die Schweiz selbst eingegangen sind, als dicfe sih unter ihrer Garantie fonstituirte, Es ist deshalb nicht unnütz, daran zu erinnern, daß, als die Mächte an der Gründung der Eid- enossenshaft Theil nal men, sie es auf anêdrückliches Ersuchen der agsaßung thaten; daß die Kantone, die ihre Differenzen allein nit freundschaftlich hlichten konnten, sich an den wiener Kongreß wand- ten und seine schiedsrichterlihe Entscheidung erbaten ; daß die gro- ßen Mächte niht blos eine allgemeine Transaction unter den Parteien zu Wege brachten, sondern auch die Garantie für die Eifüllung der Bedingungen übernahmen; daß sie endlich nicht blos durch ihren Rath und ihre Vermittelung, sondern auch durch persönliche Opfer an Gebiet zur Bildung der gegenwärtigen Schweiz beitrugen. 7, Dezember

Es war, wenn wir uns nicht irren, am 27. 1813, als die Deputirten von 12 Kantonen, die sich als Tagsaßung in Zürich konstituirten, nachdem sie die Vermittelungs - Alte für er- loschen erkiärt hatten, die Grundzüge eines neuen Vertrags feststell ten und zu einem Bunde zusammentraten, * dem sih bald noch sieben andere Kantone anschlosscn. Am 6. April 1814 ernannten die De- putirten dieser 19 Kantone ein Comité, mít dem Auftrage, den Ent- wurf des Bundes - Vertrages abzufassen. Dieser Entwurf, der den Kantonen zur Zustimmung zugesandt wurde, erlitt mehrere Modifica- tionen, aber die Zustimmung sämmtlicher Eidgenossen erhielt er auch so noch immer niht. Da schickte die Tagsaßung Bevoll- mächtigte an den wiener Kongreß ; sie erkannte selbst an, wie es in den Berichten des Kongresses festgestellt is, daß die Differenzen der Kantone sich nit ohne einen Vürger- krieg würden schlichten lassen, wenn niht die Mächte durch ihre Da- zwischenkunft ihre Beilegung erleihterten. Die Mächte übernahmen die Vaipflichtung, die Neutralität der Schweiz anzuerkennen, ihr das Gebiet zurüc{zugeben, welches man ihr genommen, und um ihr eiue Vertheidigungsgränze zu gebeu und den Gebiets-Zusammenhang inch- rerer Kantone zu sichern, traten sie sogar gewisse Theile ihres eige=- nen Gebietes ab. Aber sie erklärten zu gleicher Zeit, daß sie diese Verpflichtungen nur fo lange als bindend anerkennen würden, als die Schweiz Europa genügende Garantieen biete, daß sie fähig sei, ihre innere Ruhe zu erhalten und folglich die Neutralität ihres Gebietes respektiren zu machen, Der Kongreß stellte dann am 20, März 181,5 die unter dem Namen der „Erklärung des wiener Kongresses ‘“ be- fannte Schluß - Transaction fest, und dieselbe wurde von den schweizer Gesandten und von dem Bevollmächtigten der Mächte un= terzeihnet. Aber diese Transaction stieß in der Schweiz auf Wider=- stand und, bemerkenswerth genug, gerade in dem Theil der Schweiz, der das Prinzip der Kantonal-Souverainetät in seiner ganzen Jnte- grität beibehalten hatte und dasselbe nun in der Eidgenossenschaft ab= sorbirt zu sehen besorgte. Es waren die Kantone Schwyz, beide Appenzell und Unterwalden nid vem Wald, die sich im Jahre 1815 weigerten, den Bundesvertrag anzunehmen , dessen leßte Lertheidiger sie jeßt- gewesen sind; was sie erhalten wollten, war beidemale die Unabhängigkeit ihrer Geseße und die Freiheit ihrer Religion. Um die fleinen Kaütone zu bestimmen, der Eidgenossenschaft beizutreten, forderten die Mächte die Tagsabung auf, thnen die feierlihste Ver= sicherung zu geben, daß ihre Unabhängigkeit respektirt werde, und daß sie als Abetkiie Staaten sich dem Bunde anshlö}en. Auf diese Versicherung hin, welche die Tagsaßung am 16. Mai 1815 aus= sprach, traten Schwyz und Appenzell dem Bundesvertrage bei. Un- terwalden aber widerstand noch; die Tagsaßung nahm von neuem ihre Zuflucht zu den Mächten und bat sie, zu er- flären, daß sie nur diejenigen Kantone anerkennen wür- den, welche in die Eidgenossenschaft einträten, Diese Erklärung wurde wirklih abgegeben. Unterwalden gab endlich seine Zustimmung, und am 3. August wurde der Bundesvertrag von den Repräsentanten von 22 Kantonen unterzeichnet. Wenn wir an diese historischen Antecedenzien erinnern, so geschieht es, um eine Frage zu reserviren, die schr wahr= scheinlih rein theoretish bleiben wird, die aber doch eines Tages von praktishem Werthe werden könnte; \o geschieht es, um zu beweisen, daß die Vermittelung, welche die Mächte vorgeschlagen, ein Recht und eine Pflicht war : ein Recht, weil sie zur Entstehung der {wei zer Eidgenossenschast nicht blos durch ihren Rath beigetragen haben, sondern auch durch Konzessionen, die sie den Willen haben könnten, zurückzunehmen, wenn die daran geknüpften Bedingungen niht mehr erfüslt würden; eine Pflicht, weil sic den Beitritt der kieinen Kan- tone zu dem gemeinsamen Bunde veranlaßt hatten, und weil sie ge- halten waren, für diese den Genuß der Freiheiten anzusprechen , die sie ihnen gesichert, und die sie unter ihre Garantie genommen.“ Man sagt, Herr Guizot werde die Tagsaßungs - Note mcht sogleich durch eine Gegen-Note beantworten, sondern erst den weiteren Verlauf der Ereignisse abwarten.

Es befinden sich bereits über 300 Deputirte in Paris; die vor- läufigen Besprechungen der verschiedenen Parteien sollen äußerst leb-

| haft sein und stürmische Erörterungen voraussehen lassen. Man will

bemerken, daß mehrere Deputirte, welche früher zum Centrum gehör- ten, der linken Seite sih zuneigen zu wollen scheinen.

Großbritanien und Irland.

Untérhaus. Sihung vom 13. Dezember. Die heu- tige Sißung begann wiederum mit einer Menge Jnterpellationen an die Minister über verschiedene Fragen innerer und äußerer Politik. Zuvörderst zeigte Lord John Russell, der, von seiner Krankheit vollständig wieder hergestellt, auf seinem Plaße wieder erschienen war, an, daß er am 20sten d. M., wenn bis dahin die irländische Zwangsbill angenommen wäre, die Vertagung des Hauses b1s zum 3, Februar beantragen werde. Der Schabß-Kanzler wurde wegen der Aufhebung der Korn- und Schifffahrtsgeseßze inter- pellirt und erklärte, daß die Regierung die Aufhebung nicht beab- sichtige, so daß alo mit dem 1. März 1848 die moderirte Zoll- Skala für die Getraide-Einfuhr in Wirksamkeit treten wird. Herr T. Baring verlangte über die Angelegenheiten am La Plata, na- mentlich über die Ünterhandlungen mit der französischen Regierung und die Blokade von Buenos-Ayres durch die französische Flotte, Auskunft. Lord Palmerston erwiéderte, daß er die Nachtheile des jeßigen Zustandes der Dinge am La Plata vollkommen er- fenne, auch sich lebhaft mit dieser Frage mit der französishen Regierung darüber neue Verhandlun- en angeknüpft habe. Von leßhterer sei nun der eifrige Vunsch kundgegeben worden, in Gemeinschaft mit der britischen Res gierung dem jeßigen Zustande der Dinge ein Ende zu machen, und man sei daher übereingekommen, den britischen und französischen Be-

beschäftige und

vollmächtigten in Moutevideo neue Jnstructionen zugehen zu lassen, damit dem Kriege zwischen den beiden Freistaaten ein Ende gemacht werde. Man dürfe Hoffnung haben , daß dieses Resultat dur die neuen Justructionen endlich werde erreiht werden, jedenfalls sei es erfreulich, mittheilen zu können, daß Franfreich und die britische Re- ierung über den in den Angelegenheiten der Plata - Staaten einzu- A lageaben Weg vollkommen einstimmig seien. Herr John O'Connell machte darauf die schweizer Angelegenheiten zum Gegenstande einer Jnterpellation. Er fragte an, ob die Regie- rung amtlich davon benachrichtigt sei, daß die Regierungen von Luzern und Freiburg die Jesuiten und ihte Affiliirten auf ewige Zeiten aus ibren resp. Kantonen verbannt, deren Güter konfiszirt und alle zwei Mo- nate vor der Uebergabe Freiburgs und Luzerns in Betreff dieser S ls troffenen Dispositionen annullirt haben. Auch wollte er wissen, ob die Re- gierung amtlih von der Verfügung benachrichtigt sei, durch welche die Sonderbundé-Kantone mit ‘ciner von ihm als enorm bezeihneten Ent- schädigungs - Summe belastet und ob nicht Angesichts solcher Hand- lungen einer tyrannischen Majorität, Angesichts der Gewaltthaten und «Beleidigungen, welche der Klerus und die Religion der Minori- tät zu dulden habe, Angesichts der Plünderungen und Mißhandlun- gen, denen diejenigen Jndividuen ausgeseßt seien, auf welchen kein anderes Unrecht laste, als das, den Willen ihrer Mitbürger auêge- führt zu haben, ob Angesichts aller dieser Umstände nicht eine drin- gende Nothwendigkeit zur Jutervention abseiten der Mächte vorhanden sei, welche 1815 die Kantonal- Souverainetät in der Schweiz gewähr- leistet haben? Lord Palmerston erwiedert, daß die erwähnten De- frete ihm auf amtlihem Wege nicht zur Kunde gekommen seien, und fügte hinzu: „Was die Frage betrifft, mit welcher das ehrenwerthe Mitglied für Kilkenny seine Jnterpellation geschlossen hat, so kann ich nur erflären , baß dic Regierung Jhrer Majestät e LET E genwärtigen Lage der Dinge in der Schweiz keinen Be- weggrund sieht, durch den die Mächte, welche den wie- ner Vertrag unterzeichnet haben, veranlaßt werden könnten, zu interveniren.“ (Hört! Dört!) Dr! Bowring erhob sich hierauf, um Beschwerde zu führen über die beleidigende Art und Weise, in welcher si Herr J. O'Connell in Betreff der Tagsaßung ausgedrückt habe, und fragte bei Lord Palmerston an, ob in den der Regierung zugekommenen amtlihen Berichten si ir- gend etwas finde, was solche Beleidigungen zu rechtfertigen geeignet wäre, Lord Palmerston erwiederte darauf, daß die der Regierung zu- gegangenen amtlichen Berichte der Gewaltthätigkeiten niht erwähnen, welche nach Angabe einiger Zeitungen in Freiburg vorgefallen sein sollen. Endlich erklärte noch Lord John Russell auf eine Anfrage des Herr Gladstone, daß er den Antrag wegen Emancipation der Juden am 16ten vor das Haus bringen werde. L

Nach diesen Erörterungen ging man zur Tagesordnung über, welche den Schluß der Debatte über die irländische Zwangsbill, näâm- lih ihre dritte Lesung, bestimmte. Herr John O'Connell wider- seßte sich abermals der Bill und beantragte ihre Verwerfung. Herr Smith O'Brien unterstüßte diesen Antrag, fand aver jo wenig Auklang im Hause, daß nah karzer Erörterung dem Rufe nah Ab- stimmung nachgegeben werden mußte. Die Bill ward hierauf mit 173 gegen 14 Stimmen zum drittenmal verlesen und sofort dem Oberhause zugesandt. -

Unter den übrigen Verhandlungen, welche den Rest der Sihung

in Anspruch nahmen, i} bei Gelegenheit der Abgabe des Berichtes über die Eisenbahn - Bill eine Beschwcrde des Herrn Stafford über die Vernachlässigung der sittlichen Besserung der Cisenbahn - Arbeiter zu bemerfen, welche das Mitglied den Eisenbahu- Gesellschaften und der Geseßgebung zur Last legte. Eine Unzahl von Verbrechen wür- den von den durch Rohheit, körperliche Kraft und Sittenlosigkeit ge- fährlihen Eiseubahn-Arbeitern begangen, welche die jeßige Noth und Arbeits-Einstellung noch steigern würde. Der Minister des Jnnern bemerkte, daß man in dieser Beziehung von der Gesebgebung nicht viel erwarten, auch alle Eiseubahn-Gesellschasten nicht anklagen könne. Von vielen Gesellschaften würde für die religiöse Erziehung ihrer Arbeiter gesorgt. Herr Stafford versprach für die spätere Zusam- menkunft des Hauses bestimmte Resolutionen. Herr Labouchere, Präsident des Handelsamts, beantragte hierauf die Erlaubniß zur Einbringung ciner Bill, welche die der Kolonie Neu - Seeland durch dic Akte von 1846 ertheilte Verfassung in einigen Hauptpunkten wie- der aufheben sollte. Jene Vefassung bestaud in der Einführung einer Repräsentativ-Regierung; die beiden Provinzen der Jnsel New- Ulster und New-Münster sollten dana in Distrikte gethcilt werden und die Ortschaften derselben, wo eine beträchtlihe Anzahl Weißer ansässig wäre, Munizipal-Justitutionen mit Gemeinderäthen erhalten. Aus diesen Gemeinde - Räthen würden dann legislative Provinzial Versamm'ungen und aus diesen eine allgemeine Versammlung für die ganze Kolome hervorgehen. Da nun solchen Versammlungen das Recht der Besteuerung verliehen sei, die Steuern aber von den Ein- geborenen hauptsächlih aufgebracht wmden, und diese stolz, klug und in Waffen geübt, sehr wohl den Werth des Eigenthums und die thnen aufgelegten Lasten zu würdigen wüßten, so halte die Regierung den Vorschlägen des gegenwärtigen Gouverneurs Grey zufolge es nicht für rathsam, jene Verfassung einzuführen. Man wolle sich fürs Erste nur darauf beschränken, für Lokalzwecke in solchen Distrikten, wo die weiße Bevölkerung sehr zahlreich sei, Munizipal - Einrichtungen zu treffen, den übrigen Theil der Verfassung aber noch unausgeflhrt lassen und seine Ausführung dem Ermessen des Gouverneurs anheimstellen. Nachdem Herr Gladstone, der frühere Kolonial - Minister, sth mit den Grundsäßen der Bill einverstanden erklärt hatte und die Noth- wendigkeit derselben auch von Herrn Hume anerkannt war, wurde die Erlaubniß zur Einbringung der Bill ertheilt und dieselbe sogleich zum erstenmal verlesen.

Eine ziemlih lebhafte Erörterung veranlaßte zum Schluß den Antrag des Schaß - Kanzlers auf Ernennung von 26 Personen für das über die Bankfrage zu bestellende Comité anstatt der ur- sprünglich festgeselten Anzahl von 15. Herr Hume verlangte die Vertagung der Debatte hierüber auf den 4. Februar, blieb aber bei der Abstimmung in der Minorität, worauf auch ein Antrag Lord G. Bentinck's auf Vermehrung der Comité - Mitglieder bis zu dreißig verworfen wurde. Der Antrag des Schaßkanzlers ward hier- auf angenommen, und das Haus vertagte sich. y

Das Oberhaus versammelte fich heute nur, um die crste Ver- lesung der irländishen Zwangsbill vorzunehmen. Als die Bill nah der Annahme im Unterhause überbraht wurde, crhielt sie sofort dic erste Lesung, worauf die Lords sich vertagten.

London, 14. Dez. Nach dem Observer wird Herr Ro- bert Gore, der neu ernannte bxitishe Konsul in Montevideo, în Rio Janeiro den von Frankreich abzusendenden Bevollmächtigten abwarten und sih mit ihm gemeinschaftlich nah dem Plata - Strome begeben, üm den, wie vorerwähnt, 0 Lord Palmerstou angeklindigten, neuen Vermittelungs-Versuh zu beginnen,

Das e isdis Mae welches den neuen Be ep ade b britischen Geschwaders in der Südsee, Admiral Ra A Biss Posten bringen soll, ist fie {chwerer in dem idt ia otéhré; int caya erlittener Havarie gestern nah Portsmouth zuricg ¿u

ausgebessert zu werden.

Nah dem Catholic Directori filr 1848 giebt es in Eng-