1847 / 357 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

pps 80— 77 Rihlr. übsen 77 —73 Rthlr. . bsen 61 —69 Rthlr.

i t. ¿ u 7 naa men Ee reienem Frostwetter und hinzugekommener ein-

ebalten; die Preise habeu etwas angezogen, und es R res otte geho etwas Leser, Die Frage is aber keinesweges elebt, Jn loco 114 Rthlr. Br. und bez,z eben so Dez. /Jan.; Jan. bis März 112; 4 Nthlr, März / Juni 115 Rthlr. Br. 115 Rthlr, etwas bez. 1174 Rthlr. Gld. 4 f R Leinöl loco 104—% Rthlr.; Lieferung 10 Rthlr. almöl 13% Rihlr. San fól 15 Rthlr. Mohnöl 215— 21 Nihlr. Südseethran 10—9{ Rthlr. ai Für Spiritus erhielt sich Frage zur Net eung, nah Schlesien, und der Preis für loco Waare wurde bis 25 Rthlr. mit Verleihung der Fässer erhöht. Diese Besscrung hat aber von allen Seiten Zufuhr herangezogen, so daß Preise seit einigen Tagen wieder nachgeben mußten und heute wie folgt sich stellten; in loco Fässer sofort zurück 24— 23K Rthlr., mit Ueber- nahme der Fässer zu 24 Rthlr. verfauft und noch anzukommen ; per Jan. 242 24 Rihlr, Jan. /Febr. und März in monatlichen Raten 25 243 Rthlr., pr. April /Mai 26 255 a 25% Rthlr. pr. 10,800 %. Üeber Kartoffelu hören wir neben entschiedenen Klagen auch einige günstige Urtheile. Diese Widersprüche werden das Nebel später wohl wieder

paralisiren.

Stettin, 18. Dez. Fettwaaren, Rüböl hat wieder etwas mehr Frage gehabt und isst im Ganzen ein wenig fester, als in vor. Woche, in

Ra Ri ü

2420

loco 11 Rthlr., Dez. /Jan. 11 Rthlr., Jan. /Febr. 115 Rihlr, bez. u. bil- liger für den Augenblick nicht zu haben. Für Leinöl ist 10% Rthlr. gefor- dert, 10 Rthlr. bezahlt. Palmöl in loco 1274 Nthlr, in kleinen, 12% Rihlr. in großen Gebinden bez., und dazu ziemlich fest, da der Vorrath in weni- gen Händen konzentrirt ist, Auf Gb eina zu 125 Rthlr. käuflich, bei der ungewissen Ankunst der Waare des nens Liebhaber dafür. Cocusnußöl wird noch auf 28 a 30 Rihlr, nach Qual. gehalten. Baumöl unverändert, Gallipoly 167 a 5 Rthlr., Malaga 15% Rihlr. unverst, zu haben. Thran, Südsee-, 95 Rihlr. bez. und noch zu haben. Brauner Leber-, Berger, 21 a 22 Rthlr. nah Qual., blanker 22 a 225 Rthlr. gehalten.

Alkalien ohne erheblihen Umsay. Für amerik, Steinasche 125 a 424 Rihlr, casansche Pottasche 11 Rthlr. gefordert, Soda calcionirte, 4% a 45: Rthlr., crystall, 272 a 25 Rihlr. unverst.

_ Heringe. Neue Zufuhren von der einen oder anderen Sorte sind in dieser Woche nicht eingetroffen, und darf man dergleichen, bei der weit vor- gerücten Jahreszeit, überhaupt nicht mehr erwarten, Andererseits hat auch die Frage für den Artikel nachgelassen, doch“ bleibt es mit den Preisen im Allgemeinen noch immer ziemli fes. Schottischer Fullbrand wird noch auf 8 Rihlr. unverst. gehalten, was auch zulegt noch wieder, jedoch nur bei klei- neren Posten von ca. 50 To., bezahlt wurde. Schott. Jhlen is zu 75 Rihlr, unverst, gekauft. Wie viel von Schott. im Ganzen zu Lager genommen worden, läßt sich augenblicklih nicht angeben, doch is es jedenfalls nur ein fleiner Theil von dem, was sonst um diese Zeit zu lagern pflegte. Jn nor- weg. Vaar isst nichts umgegangen und der Preis nominell 5 Rthlr. unverst. Auch davon lagert viel weniger, als sons. Von norweg. Fetthering ist An G und nur zu theuren Preisen zu haben. Küstenhering gilt 6% a 6% t r,

Sirup noch wie leptgemeldet; kölner auf 14 Rthlr, gehalten, 105 a 1045 Rthlr, bezahlt.

L al f e é thue ehelichen ames us unverändert. eis eben ss. Carolina na ual, 9% a 105 Rihlr.

8 Rihlr, Java 7% » 9 Rühle, verst, Ls G a ewürze. effer 105 a 11 Rthlr. unverst., Piment 205 a 204 unverst., Cassia 95 E verst., Alles annt, DE £a.0k Mible,

Südfrü chte, orinthen unverändert, uach Thara-Bedingungen und A dalien Tk Mt U RE: di hann. Rosinen fest auf 7% a 8 Rthlr, erst. gehalten, r, bezahlt. andeln, süße Sicil. und Vi 22% Rthlr. unverst. bezahlt. y E E

__Niga, 29. Nov. (11. Dez.) Der zur Verschiffung crforderliche Säe- Leinsaamen wurde mit 45 Ro. bezahlt, man forderte heute 4% Ro., da N Preis nicht bewilligt wurde, \o zershlug sich eine unterhandelte Be- rachtung.

Flachs behielt Nehmer zu folgenden Preisen: Hell. Marienb. 27, Ma- rienb. 26 Ro., Partiegut 25 Ro., engl. Kron. 24 Ro., BG 21 Ro, RD 18 Ro.,, VWVHD 28 Ro., PÚD 25 Ro., D 21 Ro., sowohl am Play, als auf spätere Lieferung, Einzelne Gattungen zur Kompletirung noch im Laden begriffener Schiffe erlangten § Ro. mehr,

Hanf, man hat auf Lieferung poln. Hanf zu 85, 80 und 75 Ro. baar etwas über 1500 Berk, genommen. Mit 10 % Vorschuß sind Preise noch nicht angelegt, der Unterschied gegen baar dürfte zu 7 Ro. anzugeben sein.

Hanfsaamen war etwas zu 18 (12) No. am Markt, ohne Beachtung zu finden,

Getraide, es war kein Geschäft darin, 115 /16pfd. russ. Roggen war zu 85 No, mit 10 % Vorschuß wohl noch zu lassen.

————— Ü D —————

Allgemeiner Anzeiger.

vor dem Ober-Landesgerichts-Referendarius von Ban-

[1487 b]

Jn allen Buchhandlungen, Berlin in der

Bekanntmachungen.

[704] Nothwendiger Verkauf.

Die im Schweyer Kreise belegenen, den minorennen Gebrüdern von Marwiß gehörigen Rittergüter Lnianeck und Mszaunno, von welchen ersteres auf 27,903 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf., legteres auf 14,134 Thlr, 21 Sgr. 8 Pf. landschaftlich abgeschäßt sind, sollen in dem

am 7. Februar 1848 vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Cramer an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine öffentlich subhastirt werden.

Die Taxen, Hypothekenscheine und Bedingungen sind in hiesiger Registratur einzusehen.

Marienwerder, den 8. Juli 1847.

Civil-Senat des Königl, Ober-Landesgerichts.

[1223] Ediktal-Ladung,

Auf dem Gute Wusterhanse (Wustransee), Neustettin- \hen Kreises, stehen in der dritten Rubrik Nr, 9. Zwei- tausend Fünfhundert Thaler rückständiger Erbgelder zu fünf Prozent zinsbar und nach halbjährlicher Kündigung zahlbar .aus der Obligation des Gutsbesißers Otto We- dig George Carl von Zastrow vom 6. November 1816 laut Verfügung vom 40. Juli 1817 für das verstorbene Fräulein Marie Wilhelmine von Zastrow mit Hypothek für die Kosten eingetragen, Die Erben der Gläubige- rin haben in der gerichtlichen Verhandlung vom 9, März dies, Jahres über die Post quittirt und in deren Lö-

chung gewilligt. Das über dieselbe ausgefertigte Hy- E Gua ist indeß verloren gegangen. Vufolge [ntrags des Gutsbesigers Carl Otto Casimir Friedrich Wilhelm von Zastrow werden daher alle diejenigen, welche an die zu löschende Don und das darüber aus- gestellte Jnstrument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand- oder sonstige Brief - Jnhaber oder aus irgend welchem Rechtsgrunde Anspruch zn machen haben, bier- mit aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 15. April 1848, Vormittags 11 Uhr,

[656] E dl gl: * _ Die unbekannten Erben des am 10. Januar 1839 in Strzelno verstorbenen Adalbert Stankowski alias Giel- dzonsfi, dessen Nachlaß in einem T eposital-Bestande von circa 270 Thlr. besteht, werden aufgefordert , sih vor oder spätestens im Termine den 5. April 1848 beim unterzeichneten Gericht zu melden und ihre Rechte nachzuweisen, widrigenfalls ihre Präklusion erfolgen und der Nachla dem sich Meldenden oder, wenn Niemand sich meldet, dem Königlichen Fiskus zur freien Dispo- sition verabfolgt werden wird, so daß der etwa später sich meldende gleich nahe oder nähere Erbe alle inzwi- \chen vorgekommenen Dispositionen anerkennen und sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden ist, begnügen muß. Jnowraclaw, den 11. Juni 1847. Königl, Land- und Stadtgericht.

demer anberaumten Termin in unserem Gerichtsgebäude anzuzeigen und nahzuweisen. Die Ausbleibenden ha- ben zu erwarten, daß sie mit ihren etwanigen Rechten an die bezeihnete Post und das darüber ertheilte Do- kument werden ausgeschlossen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die Post selbs aber im Hypo- thekenbuhe ohne Beibringung des für ungültig zu er- klärenden Dokuments wird gelöscht werden. Cöslin, den 4, Dezember 1847. Erster Senat des Ober-Landesgerichts,

[1091] Bekauntmachung.

Zur Deckung der geseßlichen Gehalts - Abzüge des Justiz - Kommissarius Ahlemann hierselbst werden hier- durch sämmtliche Forderungen desselben, welche derselbe an Gebühren oder sons aus seiner Dienstverwaltung außenstehen hat und bis zur Zurücknahme dieses offfe- nen Arrestes noch erwerben wird, mit Beschlag belegt und alle diejenigen, welhe aus dergleihenFor1derun- gen etwas an denselben zu zahlen haben, aufge ordert, dem Gerichte, zu den Akten über die Gehalts - Abzüge des Justiz - Kommissarius Ahlemann, hiervon Anzeige zu machen und die Beträge zu unserem Depositorium abzuliefern, widrigenfalls die dem ohnerachtet an den Justiz - Kommissarius Ahlemann gezahlten Beträge als nicht bezahlt erachtet und zum Besten der in seine Ge- halts - Abzüge immittirten Gläubiger nochmals werden beigetrieben werden.

Samter, den 23, Oktober 1847.

Königliches Land - und Stadtgericht, (L. S) Cleinow,

Wegen der dieser Bekanntmachung entgegenstehenden unrichtigen Annonce des Justiz-Kommissarius Ahlemann in Nr. 263 der Posener Zeitung wird derselbe zur Ber- antwortung gezogen werden.

Samter, den 17. November 1847. y

Königliches Land - und Stadtgericht,

C E D M Nieznani sukcessoro wie VVoyciecha Stankowskiego inacze] Gieldzynskiego dnia 10 Stycznia 1839 w Strzelnie zmnartego któregoë w depozycie znajdu- jaca sg p9zustatosÉ okoto 270 Talarów WwyNOSÌ, wzywaja si aby predzej lub najpoZniej w termine dnia 5go Kwietnia 1848r. w podpisanym Sadzie sie zgto8ili, i s woje Pw udowodnili, gdyZ w razie przeciwnym ich pre luzya nastapi i pozostatosé zgtoszacemu sie lub JeZeli nikt nie miatby sig zglosié, Fisknuso wi na wolna dyspo- zycya wydana bedzie, tak F 4 równie bliski lub bliZszy sukcessor, któryby s16 dopiero poznie) zgtosit wszystkie poprzednio nastapione dyspozycye pr¿yznac i tem kontentowaé si€ musì, co w ten Czas Jeszcze Z pozostatoéci zustanie. Inowractaw dnia 11 Czerwca 1847r.

Król. Pruski Sad Ziemsko-Mieyski.

[1197 b] Proclama Alle diejenigen, welche an das von dem Kaufmann Carl Michels an den Buchhändler Fr. Droysen mittelst Kontrakts vom 2ten v. M. verkaufte, am großen Markt sub Nr. 2 hierselbst belegene Wohnhaus e. p. dingliche - Ansprüche und Forderungen machen zu können vermei- nen sollten, werden auf den Antrag des Käufers hier- mit geladen, solche in einem der igéiden Termine: am L4ten u, 28sten k. M. u. 11. Februar k. J, _ jedesmal Morgens 10 Uhr, vor dem gert speziell anzumelten und zu be- glaubigen, bei Vermeidung der Präklusion, welche durch den in termino den 25, Februar kft. Js., gleichfalls Morgens 10 Uhr, zu publizirenden Präklusiv - Abschied wird ausgesprochen werden, Datum Greifswald, den 10, Dezember 1847. Direktor und Assessores des Stadtgerichts. (L. S.) Dr. Teßmann, ésische Eisenbahn. i Nath dem in der Ge- D R neral-Versammlung vom 12, Mai d. J, aésaßîén, von dem Herrn Finanz- Minister genehmigten Be- schlusse sollen die bereits ) pen 14,297 :/ 11 Î N Stück Stamm-Ac- E T A tien Litt. A, und Bm Eim 24,000StüdckLitt.B. bei der nächsten Ausgabe neuer Zins-Cou- pons und die Dividendenscheine eingezogen und

gegen neue Actien, welhe nah dem

bei den zufolge §. 1. des Nachtrags-Statuts vom 12 t 1847 neu freirten 8234 Stück Stamm-Actien Litt, A, angewendeten

Schema ausgefertigt, umgetauscht

werden,

[1190 b

] Ob

R H

Demgemäß werden die Jnhaber der Stamm- Actien Lit. B., nachdem der leßte neunte Zinsschein für das zweite Semester 1847 den 2. Januar 1848 zur Einlöfung fömmt, hiermit aufgefordert, die neu aus- gefertigten Stamm-Actien Lit. B., denen ein Dividen- denschein für das Jahr 1847 und vom Jahre 1848 ab je zwei Coupons und ein Dividendenschein für jedes Zahr, bis zum Jahre 1857 einschließlich, beigegeben sind, gegen Uebergabe der alten Actien und eines Num- mern - erzeichnisses derselben, in der Zeit vom 2, bis einschließlich den 15. Januar 1848, mit Ausnahme der Sonntage, in der Hauptkasse der Oberschlesischen Eisen- bahn, auf dem Bahnhofe, von Morgens 8 bis Mittags 4 Uhr, in Empfang zu nehmen.

Breslau, den 25. November 1847.

Das Direktorium,

[1188 b

Eisenbahn.

Die Herren Besißer der am 41. Juli d. J. au s- geloosten 120 Stüdck

OberschlesischeCisen- bahn - Actien

] ber

Litt. B. werden er-

sucht, vor Empfangnahme der Actienbeträge bei der hiesigen Königlichen Regie- rungs-Haupikasse, in der Hauptkasse der Ober- \chlesishen Eisenbahn auf dem Bahnhofe

den ihnen verbleibenden Divi- dendenschein für das Jahr 1847

unter Production der Actie verabfolgen zu lassen, Breslau, den 14, Dezember Tau, E f Das Dire 7

torium.

Oberschlesische Eisenbahn.

Die Bezahlung der am 2. Januar a, f. fälligen

Zinsen auf unsere Stamm-Actien Litt. A. und B. und Prioritäts- Actien erfolgt mit Aus- \ A V7 T nahme der Sonntage

Ry nahme E täglich vom 2.

bis 15. Januar a. È. ín Breslau bei der Hauptkasse der Gesellschaft auf dem Bahnhofe, Vormittags von 8 bis 1 Uhr,

in Berlin bei den Herren M. O ppenheim’s Söhne, Burgstraße Nr. 27, Vonittags

von 9 bis 12 Uhr, gegen Einlieferung der mit einem Verzeichnisse- zu ver- sehenden Coupons, Breslau, den 15, Dezember 1847, Das Direktorium,

E I 7 Tes] N UMUILEE-Chf

[1199 b] Par 0 el a mi; a,

Von dem Waisengerichte der Kaiserlihen Stadt Riga werden hiermit Alle und Jede, welche an nachstehende, meist geringfügige Nachlässe :

1) des weiland hiesigen Mestschanins Safron Petrow

Moschnikow, 2) des weiland Bäckermeisters Christian Mathias Schmager, 3) der weiland Anna Catharina Bogenschild, und 4) der weiland Dienstmagd Louise Gesneriw, irgend welche Ansprüche als Erben oder Gläubiger zu machen gesonnen sein sollten, ingleichen 5) die Kreditoren des weiland hiesigen Kaufmanns Ernst Friedrich Daudert, und 6) die Erben des hierselbst verstorbenen, angeblich aus Dresden gebürtigen Friseurs Heinrich Schwarßbach aufgefordert, im Laufe der peremtorischen Frist von sechs Monaten a dato dieses affigirten Proflams, und späte- stens den 22, Mai 1848 sub poena praeclusí bei dem Waisengerichte oder dessen Kanzelei entweder persönlich oder durch geseylich legitimirte Bevollmächtigte sich zu melden und daselbst ihre sundamenta crediti zu exhi- biren, so wie ihre etwanigen Erb - Ansprüche, zu doku- mentiren, widrigenfalls selbige, nah Exspirirung sothanen termini praefixi, mit ihren Angaben nicht weiter gehört, noch admittirt, sondern ipso facto präkludirt sein sollen, Riga, den 22, November 1847, (L, S.) C. A. Frey, Inp. Civ. Rig, Jud. pupill. Secrs.

Citerarische Anzeigen.

Bei Unterzeichnetem erschien so eben: [1213] Vater Lehrrei ch erzählt seinen Kindern von der

Sonne, ihren Planeten

und “deren Monden, j er belehrt sie über Alles, was wir von jedem dieser Weltkörper, von den tr id und feurigen Meteoren wissen.

Ein nüpliches Handbuch für Knaben und Mädchen von 410 bis 16 Jahren, wohl auch für ältere und vielleicht für manchen Erwachsenen eine willkommene, nicht un- interessante Unterhaltungz ein Rathgeber, die Kinder in den langen Winterabenden recht nüglich zu beschäftigen, von P. L, Chr. Zim, 5 Lehrer und Erzieher an einer roßen Königlichen Erzicehungs-Anstalt. 10 Sgr.

Jm vorigen Jahre erschien von demselben Verfasser und wurde mit großem Beifall aufgenommen; Vater Lehrreich zeigt seinen Kindern

den geslirnten Hinunel,

er lehrt die Sternbilder d und dann zeichnen, o tvie deren Namen und den einzelner ausgezeichneter“ Sterne. Mit 41 Sternbildern, die auf 29 shwarzen Tafeln mit weißen Sternen möglich naturgetreu in den Text eingedrudckt sind, ;

10 Sgr. E. S. Mittler,

Stechbahn Nr. 3,

Dümmler sen Buchhandlung, Linden Nr. 53, [1227] ist jeyt vollständig zu haben:

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[1225] 2.1, It

Die Bessersche Buchhandlung, 44 Behrenstraße, erlaubt sih auf das heute von ihr ausgegebene Verzeichniß antiquarisher Bücher aus der Philosophie, Literatur-Geschichte u. Geschichte aufmerksam zu machen und giebt dasselbe an Bücherfreunde gern gratis ab,

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[1224] Der Deutsche Freihafen nebst

Hamburger Handels- und Börsenblatt erscheint von Neujahr an in vergrößertem Format ohne Preisgerhöhung.

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Diese von einer Actien-Gesellschast der ersten hiesigen

. D Handelshäuser begründete, dem freien Berkehr unbedingt ergebene Wochenschrift wird mit neuen Kräf- ten an ihr Werk gehen,

Vereint mit dem rein merkantilischen Handels- und Börsenblatt, wird sie den Hamburger Handel ganz be- sonders in seiner Bedeutung und Wirkung für das Deutsche Vaterland mit Benuzung des reichen Materials, das ihr zu Gebote steht, praktisch darstellen und mit Thatsachen und Zahlen begründen,

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[1177 b] Hertel'’s s V L

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——

1198 b

| Herr ly ottowsfky, früher Administrator auf dem Nittergute Schakenhos bei Bischowswerder in West- preußen, dessen Gattin, eine geborene Schulz, mit Hinterlassung zweier Kinder im Jahre 1827 starb, oder diese Kinder werden freundlichst ersucht, ihre jepige Adresse einzusenden an Pastor |[Hilliger in Seisers- dorf bei Radeberg, Königreich Sachsen.

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Preußische Zeitung.

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die Expedifion der Alg Preuß. Zeitung:

Behren-Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den Kaum ciner Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.

N T.

Berlin, Freitag den 2e Dezember Abends

An die Leser.

1847.

Die Allgemeine Preußische Zeitung wird, wie es früher bei dem Vereinigten Landta F i ini S G e Btyc i ird, l igten L ge der Fall war, auch die bevorstchenden Verhandlungen d ständischen Ausschüsse vollständig und mit möglichster Beshleunigung mittheilen. Wir bitten daher dic respektiven Abonnenten, ihre Ee E S

bewirken zu wollen, daß wir die Stärke der Auflage gleih zu Anfange des Quartals danach bemessen können.

Später, nah Beginn desselben, cintretende Abonnenten würden auf vollständige

Nachlieferung der dann bereits erschienenen Nummern vielleiht niht immer mit Bestimmthei ü ir hi i i i f besi i | er zer heit rechnen dürfen. Wir hielten es um so mehr für Pflicht, l l da wir uns zur Zeit des Vereinigten Landtags vielfah außer Stande sahen, verspäteten Abonnenten nah Wunsch U genügen. Ap L E R I

Der vierteljährliche Pränumerations - Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das

Juland. Bestellungen für Berlin werden in der Expedition

(Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt durch di ì ( der S ' j i ie Stadtpost, hon den Abend vor dem angegcbencn tum i ins Haus gesandt. Auswártige, des Jun- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post-Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes with Le B mit 21 Sn

berechnet.

Morgen wird kein Blatt der Allg Preuß. Zeitung ausgegeben.

Inhalt.

Amtlicher Theil. ;

Inland. Berlin, Abschieds - Bewilligungen in der Armee. Pro- vinz Preuß en, Eisgang auf dem Memelflusse, Provinz West- falen. Feierlicher Einzug des Bischofs Dr. Müller in Münster. :

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Fürst von Oect- L a Gries Ca Baden. Landtags - De-

. Großherzogthum He vei Rhein. Stä

„Berhandlungen, zogth Hessen und bei Rhein. Stände-

Frankreich. Paris. Nückfehr Lord Normanby's. Reclamation schweizer Geschäftsträgers. Ersezung der entlassenen Seeleute. 2 vit nische Zinszahlung. Vermischtes.

Großbritanien und Jrland. London. Verstärkung des Heeres. —- Der kirchliche Streit über die Ernennung des Dr. Hampden. Spa- nische und portugiesische Dividenden-Zahlung. Nachrichten vom Cap. Schreiben aus London. (Der kirhlihe Streit über die Ernennung des Dr, Hampden zum Bischof von Hereford.)

Sei Ties Genre ti: ris :

peiz. Kanton Bern, Diner zu Ehren Stratford Canning's.- Dufour, Die Presse. Die Tagsaßung. D, Bluntschli. Kanton Zürich. Jounal - Anzeige, Kanton Luzern, Nund- schreiben des Bischofs von Basel. Die eidgenössischen Repräsentanten im Großen Rath. Contre-Ordre an die entlassenen Truppen. De- missionen und Wahlen. Kanton Uri. Wahlen in den Regierungs- Rath. Kanton Schwyz. Anerbieten des Klosters Einsiedeln, Kanton Freiburg. Bericht der eidgenössischen Repräsentanten. Konstituirung des Großen Raths und Wahl der Tagsazungs - Gesand- ten, Kanton Solothurn, Kantonsraths - Wahlen, Kanton Wallis, Die Marianiten und Ursulinerinnen.

Handels- und Börsen - Nachrichten.

Zur historischen Literatur, Rom. Wincelmann's-Fest.

Beilage

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Königl. sächsishen Kammerherrn und Ober - Hofmeister Freiherrn O’Byrn den Stern zum Rothen Adler - Orden zweiter Klasse und dem Königl. sächsishen Kammerherrn von Minckwih den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen. '

Se. Hoheit der Herzog Georg von Medcklenburg-Stre- liß ist nach Neu-Streliß abgereist.

_ Der bisherige Syndikus, Ober-Landesgerichts-Assessor P y b \chk9 ist an die Stelle des verstorbenen Justizraths Krüger zum Justiz- Kommissarius bei dem Ober-Landesgerichte in Stettin und zum No- tar in dem Departement dessciben ernannt worden.

Bekanntmachung.

Vom 1. Januar k. J. ab kommen für die Korrespondenz aus Preußen nah Schweden und Norwegen und umgekehrt für die Kor= respondenz aus Schweden und Norwegen nah Preußeu, ohne Rük- sicht auf den Abgangs- und Bestimmungsort, folgende Durchschnitts= Säße für den einfahen Brief bis zum Gewichte von À Loth preu- ßish infl. zur Anwendung z E S I an preußischem Porto sowohl für die Korrespondenz nach und aus Schweden als nah und aus Norwegen, und ohne Rücksicht darauf, ob solhe über Stralsund und Astadt, Stettin und Ystadt oder über Hamburg geleitet wird

j 3 Sgr. IL an \chwedischem Porto:

a. auf den Wegen über Stralsund und Ystadt und / über Stettin und Ystadt: : sowohl für Korrespondenz nah und aus Schweden als nach und aus Norwegen 8 Sgr.

einschließlich des Seeporto's.

b, A L Wege über Hamburg und durch Däne-

mark: für die Korrespondenz uach und aus Schwedèn für die Korrespondenz nach und--aus Norwegen .

S : einschließlich des : dänischen Ixansitporto's. _ Eine Abweichung von den vorstehend angegebenen Porto-Säßen findet nur bei der Korrespondenz gus dem Regierungs-Bezirke Stral= sund nach der schwedischen Proviuz.-.Schoneu“ und nngekehrt für die Korrespondenz aus &chonen“ na dem Regtungs - Wb len-Stral- sund statt: S

Die Briefe nah Schweden könuea, wie bisher,

unfrankirt, bis zum preußischen Auslieferungs-Punkte fraukirt, oder bis zum Bestimmungs-Orte frankirt,

und diejenigen nah Norwegen unfrankirt, bis zum preußischen Auslieferungspunkte frankirt, oder bis zur shwedis{=norwegischen Gränze fraukirt

abgesendet werden,

Eine Frankirung bis zum norwegischen Bestimmungsorte ist nicht gestattet, indem die Bezahlung des norwegischen Porto?s nur seitens des Empfängers in Norwegen geschehen kann.

Berlin, den 21. Dezember 1847.

General-Post-Amt.

Dem Fabrikanten Herrmann Fudickar zu Elberfeld is unter dem 21, Dezember 1847 ein Patent auf eine Vorrichtung zum Aufschneiden der Polnfäden bei Plüschgeweben, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemand in Auwen- dung bekannter Theile derselben zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Herzog Erust zu Sachsen- Altenburg, nah Breslau. i

Der außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister am Großherzoglih badischen Hose, General - Major von Radowigz, nach Paris,

Vichtamtliher Theil.

Inland.

Berlin, 24. Dez. Se. Majestät der König haben llergtdias geruht, dem Geheimen Hofrath und Profcssor Völ cker in Berlin die Anlegung des von des Königs vou Hannover Majestät ihm ver- liehenen Guelphen-Ordens vierter Klasse zu gestatten.

_ Verlin, 24. Dez. Nach dem heute ausgegebenen Militair- Wochenblatte ist der General-Lieutenant a. D., von Safft, mit Beibehalt sciner Pension zur Disposition gestellt; dem Rittmeister E Êr vab Fn, A E als Major mit der Re- gimcnts - Uniform, mir den vorschriftsmäßigen Abzeichen für - \chiedete, Aussicht auf Anstellung bei ciner Trt E Pension; dem Major Ritgen, vom Aten Ulanen-Regiment, als Vberst - Lieutenant mit der Regiments - Uniform, mit den vorschrifts- mäßigen Abzeichen für Verabschicedete und Pension; so wie dem Hauptmann Paalzow, vom 2ten Bataillon Aten Garde-Landwehr- Regiments, als Major mit der Uniform der Garde-Artillerie-Brigade mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, der Ab ied bewilligt worden.

Provinz Preußen. Aus Tilsit vom 19. Dez. \crei man der Königsb. Ztg. „Die Eisdecke des Memel Flusses, cet sich in großen Schollen bei niederem Wasserstande nur langsam fort= bewegte, fam in vergangener Nacht zum Stillstande. Die Verbin- dung mít dem jenseitigen Ufer wird durch Sebprahmen über Blän= ken und durchgeciste Stellen oberhalb der Stadt bewirkt. Die

Zur historischen Literatur. Historishes Taschenbuch. E Aw von Friedrich von Naumer. Neue Folge, Neunter Jahrgang. Leip- zig, bei F. A. Brockhaus, 1848. Der vorliegende Jahrgang des historischen Taschenbuchs enthält : 1) Ueber Verfassung und Geschichte der Städte in Belgien während des i SAVrYNnRaUS und bis auf die neueste Zeit, Von W, A. rendt. 2) Ueber die römische Staats - Verfassung, ) Ra s 3) Kurfürst Johann Georg 111. bei dem Entsaße von Wien im Jahre sabe UA cin Dun nang, den Antheil Sobieski's an dem Ent- C ne Darstellung der Ereignisse bis - i zuges tntfaltend. g gnisse bis zum Schlusse des Feld ) Philipp Franz und Johann Philipp, Wild - und Rhein rafen zu Dhaun. Ein Neichsstands-Dasein im Jahr nd R ini : Von 3: W, Barthold, Jahrhundert der Reformation, 5) Das Trauerspiel in Afghanistan. Von K Fri i s mann ghanisi arl Friedrich Neu er erste Aufsay giedt eine sehr shäpßenswerthe historishe Ucbersi der belgischen Städte - Verfassung aus den Zeiten der Öbeiw ne i zösischen und holländischen Herrschaft und entwickelt endlich die jeyt beste- henden städtishen Einrichtungen, welche sich im Wesentlichen auf die Städte-Ordnung vom 30, März 1836 gründen. Die Stellung der städtischen Gemeinden is eine der wichtigsten Fra- gen des neueren Staatsrechts; sie sollen selbstständig, aber nicht Staaten im Staate sein. Zwar ist die Zeit unwiderruflich vorbei , die Städte sind im Besiß des Waffen- und Bündnißrechts, der Poliziei- und Gerichtsge- walt kaum noch dem Namen nach einen höheren, die cinzelnen Gemeinden zu einem Ganzen einigenden Staatsverband anerkannten; aber wir haben

Von Friedrich von

È auch eingesehen, daß cs ein shlechter Ersaß war, der höheren Staats-Ein- heit zu Liebe den durch die Gemeinsamkeit der manunichfaltigsten Juteressen

* gegründeten Kommunal-Verband aufzulösen.

Der kräftige, gesunde Staat

' bethâtigt sich nicht in der Zerstörung des individuellen Lebens, sondern er

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| soll vielmehr ‘allen Kräften die harmonische

7 gestattet allen berechtigten Prinzipien die selbstständige Entfaltung in ihren

Kreiscn. Nicht negiren soll die höhere Staatseinbeit die Besonderheit , sie

n Kr Entwickelung mögli f

denn der Staat ist uicht der Abgrund, in welchem Inde E E eseßte Verschiedenheit untergehen soll, sondern er is die geistige Persón- ichfeit, in welcher alle besonderen Gestaltungen als Glieder des höheren Ganzen erscheinen, Drei Verbindungen sind es, in denen sih das Zusam-

menleben der Menschen vollbringt, jede derselben trägt ihre besondere Be-

stimmung in si, und jede ist zugleich Voraussegung der höheren. Diese Verbindungen sind: die Familie, die Gemeinde und der Staat, Eben so wie die Familie einen selbstständigen Zweck naturgemäß in sich trägt, den nur sie selbst und nicht der Staat befriedigen kann, so hat auch die auf örtliches Zusammenleben gegründete Gemeinde ihre besonderen Auf- gaben, deren Erfüllung ihre Sache, und niht Sache des Staates ist, So wie als die erste Grundlage des wohlgeordneten Staates die Heiligkeit des Familienbandes erscheint, jo ergiebt sich als die weitere Voraussezung einer wohlgegliederten, lebensvollen staatlichen Entwickelung eine organische Kom- munal - Verfassung, Da das räumliche Zusammenwohnen die Bedingung des Gemeindeverbandes ist, so sind Gemeinde-Jnteressen alle solche, die an dies unmittelbare nahe Zusammenleben \sih knüpfen, vor Allem also der Nahrungsbetrieb, das Armenwesen, Sorge für die Oertlichkeit und als Mittel zu diesen Zwecken Verwaltung des Gemeindevermögens. Die selbst- T Versorgung dieser Juteressen muß der Gemeinde überlassen bleiben, weil sie ihre Jnteressen und nicht die des Staates sind. Dazu kommt nun noch die andere höhere Rücksicht, daß ein Volk, dem die Verwaltung seiner nächsten Angelegenheiten entzogen is, s{werlich das Geschick haben wird, an den allgemeineren, den ganzen Staat betreffenden Gegenständen sich zu betheiligen. So wurde denn auch beim Wiederaufbau des preußi- hen Staates der Anfang mit der Ordnung der Gemeinde-Verhältnisse ge- macht, Dic Städte - Drdnung vom 19, November 1808 legt den Grund zu einem Werk, als dessen Shlußstein das Patent vom 3. Februar 1847 zu betrachten is, Jun anderen Ländern kehrte man diese naturgemäße Ord- nung um, man proflamirte die Souverainctät des Volkes, legte die Ent- scheidung der höchsten Angelegenheiten in scine Hand, nahm aber ihm da- gegen die selbstständige Besorgung seiner nächsten Angelegenheiten.

Das Städtewesen anlangend, so ist wohl die Geschichte keines Volkes lehrreicher, als die des belgischenz es finden sih hier nach_ einander die ver- schiedenartigsten Systeme realisirt, Dieselben belgischen Städte, eine Zeit lang fast souverain, erscheinen zu anderer Zeit vollkommen machtlos, der unbe- dingtesten Beamten-Willkür A A Zwischen diesen beiden Extremen werden dann wieder verschiedene Vermittelungen versucht, das Problem is dabei, zugleich die Selbstständigkeit der Kommune aufreht zu erhalten und doch auc “nichts den wesentlichen Rechten der Centralgewalt zu vergeben, Während früher von den Zeiten der burgundischen Herzoge an bis in den Drt des 18ten Jahrhunderts die belgischen Städte, an ihrem partikularen

Interesse festhaltend, der Entwickelung der fürstlichen Gewalt energisch sich widerseyt hatten und ihre Geschichte uns eine lange Reihe von Kämpfen gegen die ihre Rechte beschränkende landesherrliche Macht zeigte , während endlich in dem Beginn der österreichischen Herrschaft, unter der Verwaltung :

der Marquis von Prié, dieser Geist demokratischer Herrschaft und se änt- diges politischer Existenz zu einem leßten Anlauf alle seine a S bietet, zeigt sich im weiteren Verlauf des ganzen 18ten Jahrhunderts, wel- ces überhaupt die Zeit der absoluten Monarchie ist, die tiefste ununter- brochenste Ruhe, die vollständige Unterwerfung unter den Landesherrn. Die früheren Formen bestehen fort, aber der Geist ist aus ihnen entflohen. Der innere Grund von dieser Erscheinung liegt darin, daß überhaupt die ganze Richtung der Zeit den einseitigen forporativen Bestrebungen ungünstig war daß der Begriff des einheitlichen Staates sich praktische Geltung verscha te 3 der äußere Grund is in der Erschöpfung Belgiens durch die vorhergegan- genen ununterbrochenen Kriege zu suchen. Die Gemüther vLergaßen alle politischen Bestrebungen und richteten sich auf die materiellen Jnteressen. Die österreichische Regierung suchte, so viel sie konnte, den inneren Wohl- stand zu fördern und beobachtete außerdem ein System der Mäßigung demzufolge jede Gelegenheit des Zwiespalts, alle Gegensäße behutsam ver- mieden wurden. Erst durch die hastigen Reformen Joseph's 11. wurde das belgische Volk aus seiner politischen Lethargie geweckt, Die Theilnahme der Städte an dem \ih entspinnenden Kampfe hat aber einen wesentlih ande- ren Charakter, als die Bewegungen der früheren Zeit. Es gilt nicht mehr, die Rechte der städtischen Corporationen gegen die ihnen drohende Einheit des Staates einseitig festzuhalten, sondern die städtischen Institutionen und Rechte dienen nur dazu, die althergebrachte Landesverfassung zu schüßen. „Das provinzielle Jnteresse, aus dem das nationale sich herauskildet, ist an die Stelle des rein kommunalen getreten.“ *

Obgleich die Oesterreicher über diese popularen Bewegungen siegten, so fonnten sie sih doch nicht auf die Dauer Belgien erhalten. Nas manchen Wecbselfällen des Krieges wurde dasselbe bekanntli im Jahre 1795 mit der französischen Republik definitiv verbunden. Jn Folge dicser Einverlei- bung wurde die französische Städteversassung auf die belgisheu Städte übertragen. Es sind nun vor Allem zwei Prinzipien, wodurch dieselbe zu dem früheren Städtewesen, wie es sich historish ausgebildet hatte, in den bestimmtesten Gegensay tritt. Das eine is das Prinzip der Uniformität. Das Seh vom 14. Dezembcr 1789 hatte dic frühcrè Mannigfaltigkeit in den städtischen Einrichtungen Frankreihs aufgehoben und an deren Stelle durchaus gleichförmige Munizipalitäten geseßt. Das andere Prinzip is das der Centralisation, welches unter dem Direktorium und noch mehr unter dem Konsulat und in der Kaiserzeit mit ausscließlicher, jede cigen ümliche Entwickelung vernichtender Gewalt sich geltend machte, Nach diesein Prin- zip ee die städtischen Behörden nur ein untergeordnetes Glied im Staats- Mechaniómus , sie sollen blos den Willen der Regierung in den untersten Kreisen ausführen. An der Spiye jeder Stadt stcht ein Maire, von der Staatsbehörde auf 5 Jahre ernannt, ihm zur Séite ein Munizipalrath,