1847 / 357 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

etragen und an das Ufer gebracht,

Schwimmbrücke konnte zwar abg des Treibeises nit mehr

fen Andranges h) 9

go S R borges werden, Dadurch kamen über 50 Kähne, die deshalb am shuglosen Ufer liegen bleiben mußten, in Ge- E doch fanden zu.n Glü

S chollen vernihtet zu werden, # t S ibeikbeife Beschädigungen statt. Der Winterhafen is ganz voll

Eis geschoben und fann diesen Winter ohne eine kostspielige Auf-

s der für die Brücke, noch von den Kähnen benußt werden. LO asser im Strom ist kaum 2 Fuß gestiegen.

inz Westfalen. (Westf. M.) Am 20. Dezember a6 atS Diel bE: Ret Johann Georg Müller seinen feierlichen Einzug in Münster und begab sich durch die festlih erleuchteten Straßen unter dem Jubel der Volksmenge zuerst in die Ludgeri = Kirche und dann in den bischöflichen Palast, wo der Weihbischof, das Domkapi= tel, der Ober-Vürgermeister und Magistrat, die Professoren der Theo- logie, die Land-Dekaue und Pfarrer der Stadt zu seinem Empfange versammelt waren. Nachtem der Weihbischof die Versammelten ein- zeln dem neuen Oberhirten vorgestellt hatte, sprach der Bischof in einer freundlihen Anrede an die Versammlung seine freudige Rüh- rung über den warmen und innigen Empfang aus, dur den er sich ißre treue Mitwirkung zu dem wichtigen Berufe versichert halte, den der Allmächtige auf seine Schultern gelegt. Ein glänzender Fackelzug von Studenten der hiesigen Akademie {loß die Feier des Tages.

Deutsche Bundesstaaten

Königreich Bayeru. Fürst Ludwig von Oettingen-Wal= lerstein is am 20, Dezember in Würzburg angekommen, begab si am folgenden Morgen in die Residenz und begleitete hierauf Se. Königl. Hoheit den Kronprinzen zu einer Jagd, die in der Nähe von Werneck abgehalten wird.

Großherzogthum Baden. (Landtags=Bericht.) Siz- zung der zweiten Kammer am 18, Dezember, Ver Präsident zeigte an, daß die Verathung der Antworts- Adresse an der Tages - Ord- nung sei.

Sofort erhebt sich Hägelin von der rechten Seite und stellt den An- trag, diese Berathung in heimlicher Sißung zu halten. Er begründet seinen Antxag weiter nicht, sondern verliest einfah einen Paragraphen der Verfassung, nah welchem es angeblich der Kammer zustehe, die allgemeinen Landes - Angelegenheiten heimlich zu traktiren. Herr Hägelin findet alsbald die gewünschte Unterstüßung an den Abgeordneten Schaa} und Arnsperger.

von Jßstein. Mir ist und war es stets unbegreiflich, daß mau über allgemeine Landes - Angelegenheiten den Schleier des Geheinmnisses werfen will, Jn größeren Staaten, wo doch bei Gelegenheit etwa einer Adresse wichtigere Fragen zur Sprache kommen, als in einem deutschen Ländchen, in Frankreich, Belgien, Spanien , England, dort werden diese Verhandlun- gen öffentlich geführt. Auch in Preußen wurde die Oeffentlichkeit, so- weit solche überhaupt dort anerkannt war, bei Gelegenheit der Antworts-Adresse nicht gemindert, Jeden Tag wurden die betreffenden Verhand- lungen dem Publikum mitgetheilt, so gut als die Debatten über andere Fragen. Und nun, nachdem sie bei uns und überall die Oeffentlichkeit so Bahn gebrochen hat, daß die Regierung ohne dieselbe Nichts mehr durchbringen kaunz nun, nachdem es anerkannt is , daß durch die Oeffentlichkeit die Wahrheit zu Tage kommt nun will man da von der rechten Seite die Heimlichkeit in einer der wichtigsten Angelegenheiten ver- langen! Man will die Heimlichfkeit verlangen, nachdem der Regent öffent- lih vor beiden Kammern und vor einer großen Anzahl von Bürgern seine Rede gesprochen hat. Man will die Heimlichkeit verlangen, nachdem der Regent erflärt hat, daß er „dem Volke das Zeugniß schuldig sei“, es sei mit- ten in materieller Noth, mitten unter den Hungeremeuten der umliegenden Län- der nicht über die strenge Linie des Geseyes hinausgeschritten! Die Heimlichkeit

wird verlangt, nachdem der Regent in öffentlicher Rede erklärt hat, er habe Schritte zur Befreiung der Presse gethan, damit die Wünsche des Volkes zum Worte fommen. Warum will man denn heimliche Sißungen? warum? frage ich. Glaubt man dort drüben, daß die badishe Kammer nicht im Stande sei, in ihrer Haltung gegenüber dem Regenten ihre Würde aufrect zu erhalten? Jh müßte es tief bedauern, wenn man das glauote, Jch beantrage die Oeffeutlichkeit, : /

Präsident Mittermaier. Es kommt hier guf vier Punkte an: 1) ob die Vorfrage in öffentlicher oder geheimer Sipung zu disfkutiren sei, 2) wie dann über den Antrag der drei Herren abzustimmen, 3) ob in ge- heimer oder öffentlicher Sißzung über den Entwurf der Adresse abgestimmt, 4) ob das Protokoll der Verhandlungen später veröffentlicht werden solle ?

Jn früheren Zeiten galt die Ansicht, daß die Heimlichkeit in dieser An- gelegenheit sih von selbst verstehe, später wurde die Ansicht aufgestellt, die Oeffentlichkeit solle in jeder Beziehung herrschen.

Bekk. Auf die Frage selbst will ih noch niht eingehen, allein im Interesse der Aufrechthaltung der Verfassung muß ich darauf aufmerksam machen, daß nach §, 78 der Geschäftsordnung das Publikum abtre- ten muß,

Welcker. Die Nichtöffentlichkeit ist Sache des Beschlusses der Kam- mer, und ich kann uicht glauben, daß diese hier cinen Beschluß fassen werde,

|

der dem constitutionellen Prinzip widerspricht. Oeffentlichkeit ist Licht, Wahr-

heit, Vertrauen, Nichtöffentlichkeit ist Furcht vor Licht, Furcht vor Wahr- heit, ein Beweis, daß man kein Vertrauen zu unseren Zuständen hat.

toelcher zwar von der, Gemeinde gewählt wind, aber so, daß nur der, wel- | Gesey vom 3“, März 1836 aufstellt, sind im Wesentlichen folgende: Jn

cher zu den hunderf höchst besteuerten Bürgern gehört, passiv wahlsähig ist, und daß zu jeder Stelle zwei Kandidaten dem Präfekten präsentirt werden müssen. Dieser Rath versammelt sih nur einmal im Jahre unter Vorsig des Maire und nur auf 14 Tage, er hat selbst bei Prüfung des Budgets blos fonfultative Stimme.

_ Der geistlose französishe Staats-Mechanismus konnte in dem gesunden Sinne der belgishen Nation keine Sympathieen finden, und es war des- halb nach dem Sturze der französischen Herrschast eine der wichtigsten Auf- gaben für die niederländische Negierung, die frühere, volksthümliche Städte- Verfassung wiederherzustellen , aber mit denjenigen Modificationen , welche durch die Nothwendigkeit einer sestbegründeten Centralgewalt gefordert wur- den. Der Mangel der neuen Einrichtungen war nun eben der, daß man bie in den früheren Zuständen begründete Unabhängigkeit der Städte mit ven Präro aüven des Königthums nicht in Einklang zu seyen verstand. Die städtischen Justitutionen der niederläudischen Herrschast bieten einen doppelten Charakter dar, einen politischen und einen kommunal - administra- tiven. In ersterer Beziehung waren die Städte bei der Bildung der Pro- vinzialstände, und also auch mittelbar bei der Bildung der zweiten Kammer betheiligt, Die innere Verwaliung anlangeud, stand an der Spige der- selben der städtische Rath, welcher nicht unmittelbar von allen wahlfähigen Bürgern , sondern vermöge eines abgestuften Wahlmodus , nämlich vom Wahl - Kollegium , gewählt wmde. Der König ernannte aus dem Rathe Bürgermeister und Schöffen , dessen Gehülfen auf 6 Jahre. Der Nath versammelte sih viermal im Jahre, und der Bürgermeister präsidinte in ihm, Der Rath hatte die Geseßgebung in allen städtischen Angelegenheiten, doch bedurften seine Beschlüsse zur Gesepeskrast der Bestätigung der Provinzial- stände und des Königs ; der Bürgermeister hatte die eigentlich vollziehende Gewalt. Später wurde für alle städtischen Behörden lebenslängtiche Dauer bestimmt, und der König legte sich die Befugniß bei , ven ürgermeister auch außerhalb des städtischen Rathes zu ernenuen, Ganz verschieden von dieser Organisation der städtischen Gemeiuden war die der ländlichen,

Diese Städte - Verfassung aron eben so wenig wie die srauzösische dem Nationalgefühl des belgischen Volkes, und sie wurde deshalb gleich nach der Zit bas Belgiens von Holland für angenen erl, s war nun sehr natürlich, daß man in den neuen, dur die Städte-Ordnung vom 30, März 4836 begründeten Einrichtungen auf der anderen Seite wieder zu weit ging, daß, während früher der Centralgewalt auf. Kosteu der lokalen Juteressen zu viel eingeräumt war, jeßt die Selbstständigkeit der Kommune die allgemeine Wohlfahrt des Staates zu gefährden brohte.. Die neue SRAFe Ung würde deshalb quch schon nah sehsjähriger E:fahrung, im Jahre 184 unter dem Ministerium Nothomb, modifizirt, Die Grundsäye, welche das

2440

Der Präsident macht darauf ausmerksam, daß Hägelin allerdings bis jeßt nur darauf angetragen habe, die Adresse in geheimer Sizung zu be- rathen, keinesweges jedo auf geheime Diskussion über die Vorfrage. Hä- gelin erwiedert hierauf, daß er einfa darauf angetragen habe, den §. 78 vollständig in Vollzug zu seben.

Präsident Mittermaier. Die ganze FugWgenFtit zer fällt, wie gesagt in zwei Fragen: 1) Soll der Entwurf der Adresse in geheimer

igung berathen werden, 2) soll auch in geheimer Sizung darüber disku- tirt werden, ob überhaupt die ganze Adreß - Angelegenheit geheim behandelt werden soll? Jn dieser- Beziehung werde ih mich an die Uebung des Hau- scs halten, diese Uebung aber entschied sih bis jeyt für die Behandlung der Vorfrage in öffentlicher Sigung.

NERe es wiederholt, daß er nur die volle Anwendung des §. 78 bean- tragt habe ( bereits haben sich Heer, Kapp, Schaaff in Bereitschaft er- oben).

Weißtel: der §. 78 is so klar, daß keine Uebung ihn umstoßen kann. Sollte es deshalb an dem Antrag des Abg. Hägelín nicht genügen, so stelle ih noch ganz speziell den Antrag, daß der Präsident nah §. 79 sein Amt handhabe, das Publifum abtreten und darüber diskutiren lassen soll, ob man die Adresse in gev Berathung behandle oder nicht.

Präsident. Nun lautet die Sache anders; nun is ein Antrag ge- stellt, von welchem nah §. 78 die Oeffentlichkeit oder Heimlichkeit der Be- rathung der Vorfrage abhängt, und ih muß deshalb das Publikum abtre- ten lassen. Thun Sie mir nicht Unrecht, meine Herren, daß ich die Ge- shästsordnung nicht zu handhaben wisse, allein ich konnte das Publikum it eler abtreten lassen, als bis der so eben vernommene Antrag ge-

ellt war.

Baum erklärt sich mit Judignation gegen diesen Beschluß, „Meine Herren“, ruft er, „die heimliche Berathung der Vorfrage widerspricht dem S. 47 der Geschäftsorduung.“ Hierin heißt es:

„Wenn in einer öffentlihen Sißung von wenigstens drei Mitgliedern die geheime Berathung eines zum Vortrag gékommenen Gegenstandes ver- langt wird, so kann die Kammer beschließen, die Diskussion über dies Verlangen und die Prüfung, ob wenigstens ein Viertel der Mitglieder dem- selben beitritt, auf die nächste geheime Sizung zu verschieben, und die öf- fentliche Verhandlung, zur Tagesordnung übergehend, fortzuseten.““

Die Kammer hat also zu beschließen, ob die Berathung der Antworts- Adresse in geheimer oder öffentlicher Sißung abgehalten werden soll, Was die Kammer erst noch beschließen muß, kann nicht {hon vorher bestimmt sein, Darum Oeffentlichkeit der Berathung über die Vorfrage.

Heer und Kapp unterstüßen den Antrag Baum's.

Staatsrath B ekk dagegen interpretirt den §. 47 so: Dieser Paragraph spricht nur von dem Falle, daß, wenn in einer Sißzung der Antrag gestellt wird, irgend eine Sache in geheimer Sißung zu behandeln, darüber ab- gestimmt werden solle, ob diese Sache sogleich oder erst in der nächsten ge- heimen Sißung zu behandeln sei, weil es denn doch etwas stark wäre, wenn gerade das Publikum jedesmal abtreten müßte, sobald irgend ein Autrag auf geheime Verhandlung gestellt wird. Dieser Fall ist aber heute gar nicht vorhanden, denn die Kammer hat sih absichtlih zur Berathung eines bestimmten Gegenstandes versammelt und könnte gar nicht zu einer anderen Tagesordnung übergehen,

Hecker, Meine Herren! Jch will mich einmal blos an das Formelle halten, weil man auf der rechten Seite doch das Formelle so sehr hervor- hebi, Es is zu unterscheiden zwischen dem Antrag, über den Jnhalt der Adresse in geheimer Siyung zu berathen; und es is zu unterscheiden der Antrag, auch die Vordistussion heimlich zu führen. Ueber diesen leßz- ten Punkt entscheidet ganz klar der §. 47, wo es heißt:

„Wenn in eiuer öffentlichen Sißung von wenigstens drei Mitgliedern die geheime Berathung eines zum Vortrag gekommenen Gegenstandes verlangt wird, so kaun die Kammer beschließen, die Diskussion über dies Verlangen und die Prüfung, ob wenigstens ein Viertheil der Mit- glieder demselben beitritt, auf die nächste geheime Sißung zu verschieben, an die öffentliche Verhandlung, zur Tagesorduung übergehend , fortzu- eyen.“

Auf das Wort „beschließen“ kömmt es hier an. Wir können doch unmöglich beschließen, ehe wir berathen haben. Es is also nöthig, daß wir, die linke Seite, zuerst mit der Nechten gehörig streiten und diskutiren, che wir über Heimlichkeit oder Oeffentlichkeit Beschluß fassen können. Die Vordiskussion muß also jedenfalls unter Theilnahme des Publikums geführt

M Ae will sprechen. Die Rechte tumultuirt, Kapp's wiederholte Ver-

suche, zu sprechen, werden beständig durch Lärmen vezeitelt.

von Soiron. Man muß eïiaen Unterschied machen zwischen „be- rathen“ und „abstimmen,“ Die Geschästs-Ordnung verlangt Heimlichfeit der Abstimmung; damit ist von selbst gesagt, daß die Berathung öffentlich sei. Das is ganz analog dem Fall, wo die Regierungs- Kommissarien bei der Abstimmung abtreten müsscun, das folgt daraus, daß ihuen vorher gestattet is, an der Debatte Theil zu nehmen.

Treffurt fordert den Präsidenten sehr heftig auf, sogleih das Publi- fum von der Gallerie zu weisen,

Mittermaier bezieht sich in Folge dessen wiederholt auf den §. 78,

Kapp will seine Ansicht begründen. Er kann es nur durch große Anstrengungen erlangen, gehört zu werden, „Jm Juteresse der Regierung“, sagt er, „und im Jutercsse aller Ehrenmänner der rechten Seite, muß die Berathung öffentlich gehalten werden, Die Adresse betrift „.

Der Práäsident unterbricht ihn mit den Worten; „Das gehört zur Hauptsache und nicht zur Vorfrage ! :

Ka pp. Nen, es betrifft den großen Grundsaß der Oeffentlichkeit, dcx

, hier in Haupt- und Nebensachen verlegt werden soll!

jider Gemeinde befindet sich ein Gemeindeförper, bestehend aus dem Ge- meinde-Nathe, dem Bürgermeister und den Schöffen. Die Mitglieder des Gemeinde - Raths werden unmittelbar von der städtischen Wählerschaft er- nauntz; der Bürgermeister und die Schöffen ernennt der König im Schoße des Gemeiude-Raths, Der Gemeinde-Nath enthält, den Bürgermeister und die Schöfsen miteingerechnet, nit weniger als 7 und nicht mehr als 31. Mit- lieder, was sih nah der Größe der Stadt richte, Gemeindewähler ist jeder großjährige Belgier, der seit dem 1, Januar des Jahres, in welchem die Wahl geschieht, in der Gemeinde domilizirt und an direkten Steuern cinen gewij}en Wahlcensus (15 bis 100 Fr., welcher sih ebenfalls nach der Große der Stadt richtet) zahlt. Passiv wahlfähig is jeder Wähler, der 25 Jahre alt ist. Alle Gemeinde-Behördeu werden auf 6 Jahre: gewählt, Der Gemeinde-Rath versammelt sich, so oft es die Umstände erheischen, er wird von dem Kolleg der Bürgermeister und Schöffen berufen, zu welcher Beru- fung dieses durch den Antrag eines Drittheils vom Nathe genöthigt werden fann, Die Sizungen des Gemeinde-Naths Md der Negei nach öffentlich in ihm ruht der Schwerpuult des städtischen Regiments, während das Kol- legium des Bürgermeisters und der Schöffen eine, wesentlich vollziehende Behörde ist. Der städtische Rath ortnet Alles an, was ein Gemeinde- Interesse darbietet, und berathet über alle Gegenstände, die ihm von der oberen Behörde vorgelegt werden, Die wichtigsten Fälle, in welchen die Rathsbeschlüsse der Bestätigäng durh dea Köuig bedürfen, sind folgende : Bei allen das Grundvermögen der Gemeinde -betresfsenden Akten, für die in der Kommune di! erhebenden Steuern und Wegezölle , für Alles, was sich auf Bau und Richtung der Straßen bezieht.

Jn einigeu anderen Fällen ist die N ina des permancnten Aus- schusscs der Provinzial-Stände erforderlich, so; Bei anzustellenden gericht- lichen Verwaliung, bei Klagen der das Gemeindevermögen bildenden Kapitalien, für das Budget der Mittel und Wege und der Ausgaben.

Die allgemeine Stimmung des -Volkes, unter deren Einfluß das Gesey vom 30. März 186 zu Stande kam, war die Erbitterung über die bishe- rige Abhängigkeit, in welcher die Städte vou der Regierung gehalten wur- den, Jun Folge der Reaction gegen solche Unterdrückung legte man den Städten Besugnisse bei, die über den Kreis blos kommunaler Jnteressen weit hinausgehen z außerdem wurden die städtischen Behörden, die auf die Vollziehung der geschlichen Vorschristen zu sehen hatten, durch die umfassen- den Rechte, die man den Wählern einräumte, von diesen durchaus abhän- gig. Und so begünstigten sie, um nur wieder gewählt zu werden, auf Kosten der allgemeinen Wohlfahrt das Privat-Juteresse der Wähler, Ein anderer Uebelstand war, daß die Regierung das Ausgabe-Budget nicht zu autorisiren hatte; ihre Zustimmung wurde nur bei Auflegung neuer Kommunallasten

(Der Lärm von der rechten Seite steigert sich so, daß man die Worte Kapp's nicht mehr hört. Der Präsident fordert das Publikum auf, abzu- treten, was jedoch nicht geschieht.)

Welcker will für Oeffentlichkeit sprechen, Es gelingt ihm dies jedoch nicht, da die rechte Seite im Lärmen konsequent fortfährt.

Mittermaier bedauert sehr, daß er dem Wortlaut der Geschäfts- Ordnung gemäß die Zuhörer müsse abtreten lassen. Er fordert das Publi- fum hierzu auf. (Das Publikum entfernt sich langsam.)

Die Sizung wird in eine heimliche verwandelt, Man hört von außen die Oppositions-Redner sehr heftig reden und die Rechte lärmen.

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. (Hess. Ztg.) Nachdem in der Sißung der ersten Kammer am 15. De- zember der Einweisungs-Commissair, Wirklihe Geheime Rath Frei= herr von Lehmann, der Kammer die Ernennung Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Emil von Hessen zum ersten Präsidenten der Kammer eröffnet hatte, nahm Se. Großherzoglihe Hoheit auf Ein- ladung des Einweisungs=-Commissairs deu Präsidentenstuhl ein und

GI

eröffneten sodann mit folgenden Worten die Sitzung:

„Der Zusammentritt der Stände, berufen zur Ausübung ihrer Pflichten und Rechte, stimmt jederzeit ernst und feierlich, denn es gilt nicht blos dem Beginn einer wichtigen solgereichen Epoche, sondern, wie allgemein jede Be- rechtigung erst durch den davon gemachten Gebrauch ihren eigentlichen Werth beurkundet, so hängt es au von der Stellung und Haltung der Stände- Versammlung ab, ob ihre Wirksamkeit eine glücklihe genannt zu werden verdient, entsprechend ihrer Bestimmung und dem Gedanken, der sie hervorrief. Jn welher Weise nun bisher diese hohe Kammer be- müht gewesen is, jene Aufgabe zu lösen und ihren Beruf, wie ihre Stelle, in der ständishen Gliederung aufzufassen, dafür sprechen zehn Landtage redlichen und, wir dürfen cs wohl sagen, nicht erfolglos gebliebenen Wirkens. Wie vermöchte ih daher anders, als mit freudi- gem, dautbarem Gefühl die Ernennung zum ersten Präsidenten der Kam- mer empfangen, die Se. Königl, Hoheit der Großherzog geruht haben, mir auch für den elften Landtag zu ertheilen, besonders bei der Erinnerung der Beweise ehrenden Vertrauens, durch welches die hohe Kammer mich in der Führung dieses Amtes bereits seit mehreren Landtagen so krâstig unterstüßt hat. Auch diesesmal wird es mein eifriges Bestreben sein, die mir übertragene Pflicht nah besten Kräften zu erfüllen, um so dem Standpunkte zu genügen, den der Präsident einer Versammlung einzu- nehmen hat, die, welhes auch die Ergebnisse einer nahen oder entfernten Zukunft einer ruhigen oder bewegten Zeit sein mögen, die Sympathie und Hingebung für Thron und Land, die Gesinnungstreue, die erprob- ten Grundsäße, das gewissenhafte Festhalten an der Verfassung, wie sie gegeben und nur wie sie gegeben is, nie verläugnen wird. Ungern wird die hohe Kammer bei ihrer dermaligen Vereinigung manche Mitglieder in ihrer Mitte vermissen, die sie bisher als werthe Kollegen {häute. Drei derselben haben der Würde ihrer lebenslänglichen Ernennung entsagt, aus Besorgniß, länger nicht mehr der ständischeu Pflicht so genügen zu können, wie nach ihrer Ansicht es der Beruf der Mitglieder dieser hohen Kammer crheischt, Das Bedauern, welches den Entschluß des Rücktritts dieser Eh- renmänner begleitet, kann durh das Motiv einer so strengen Gewissenhaf- tigkeit nur noch gesteigert werden. Das unerwartete zu frühe Hinscheiden des Prälaten Herrn Dr. Köhler beraubt die Kammer einer anderen Zierde und einer Mitwirkung, die sie hoh zu schäßen wußte. L Ih ver- mag nur mit Wehmuth des Verlustes dieses in jeder Bezie- hung so ausgezeichneten würdigen Mannes zu erwähnen, und ich bin überzeugt, uur Zustimmung zu finden, wenn ih es ausspreche, daß dessen Andenkeu, wie allgemein, so auch in dieser Kammer in Ehren fortdauern wird. Aus dieser trüben Vergangenheit den Bli auf das freu- digere Ergebniß der Gegenwart richtend, habe ich des Ersahes zu erwäh- uen, der der hohen Kammer für ihre Verluste geworden ist in dejenigen, die heute zahlreich und zum Theil zum erstenmal hier erscheinen, Berufen einestheils durch Berechtigung, wie durh Adel der Geburt und der. Gesin- nung, anderenthcils durch das landesherrliche Vertrauen 1in chrender Aner- kennung treuer, dem Staate geleisteter Dienste, bieten sie sämmtlich die sicherste Bürgschaft M Würdigkeit und Fähigkeit, das allgemeine Wohl

erathen und zu fördern.“

N R Le dente Freiherr von Gagern: „Als Dechant des Alters werde 08 ihm geslaltei sein und or sche cs als Beruf an, den tiefen Dauk und die Freude der Kammer auszudrücfen , daß sie den gekannten, geprüf- ten und deswegen hochgeehrten ersten Präsidenten an dieser Stelle wieder- inde,“

N Sodann schritt die Kammer zur Wahl der Sr, Königl, Hoheit dem Großherzog zur Ernennung des zweiten Präsidenten vorzuschlagenden drei Mitglieder. Die Wahl fiel auf Se. Erlaucht den Grafen zu Solms-Lau- bach, den Freiherrn vou Breidenstein und den Freiherrn von Arens. Das Nesultat ward dem Einweisungs - Commissair mitgetheilt, welcher, nachdem die Sizung einstweilen suspendirt war, der Kammer die inzwischen einge- holte Entschließung Sr. Königl, Hoheit des Grostherzogs mittheilte, wonach derselbe den Grafen zu Solms-Laubach zum zweiten Präsidenten der Kan- mer ernannt habe. Der neuernannte zweite Präsident bemerkte hierauf:

„Nachdem das für mich so schr s{chmeichelhafte Vertrauen Sr, König- lichen Hoheit des Großherzogs in dieser hohen Kammer mich zum zweiten Präsidenten berufen hat, so habe ih nur das auszusprechen , daß, nachdem unser Aller Wünsche durch Ernennung Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Emil zum ersten Präsidenten erfüllt worden sind, der Fall nie ein- treten möge, der mich nöthigen könnte, den Präsidentenstuhl einzunehmen. Sollte dieser Fall eintreten, so hätte ih um so mehr die Nachsicht der ho-

gefordert, Es trat in der Finanzwirthschaft der belgischen Städte bald cine unglaubliche Verwirrung ein, und es zeigten sih Reformen der bestehenden Kommunal-Ordnung dringend uothwendig.

Die Modificatiouen, welche inî Jahre 1842 hinzugefügt wurden, be- stehen darin, daß die städtischen Behörden auf aht Jahre ernannt werden, daß der König den Bürgermeister nicht aus dem Rathe zu wählen braucht, daß die Polizei-Verwaltung nicht mehr kollektiv vom Kollegium der Bürger- meister und Schöffen, sondern von jenem allein ausgeht, daß endlich die Feststellung des Budgets der Kontrolle der Negierung untertvorfen ist,

Jn der belgischen Städte-Verfassung zeigt sich eine eigenthümliche Ver- bindung derjenigen Jdeen, welche in der französischen Révolution zur Gel- tung kamen, mit den städtischen Jnstitutionen, wie sie sich historisch ausge- bildet hatten, Der Begriff der Kommune, als der in einer bestimmt abge- gränzten Lokalität enthaltenen Vereinigung einer gewissen Anzahl von Staatsbürgern, is durchaus modern. Der Stadtkörper is kein geschlossener mehr, sondern jeder Staatsbürger, der in der Stadt eine kurze Zeit lang sein Domizil hat und ein gewisses Maß der Abgaben zahlt, gehört zur be- rechtigten Bürgerschaft derselben. Es giebt keinen Unterschied zwischen Stadt- und Land-Gemeinden, obgleich doch naturgemäß die auf den Landbau an- gewiesene, räumlih mehr zerstreute, in weit einfacheren Verhältnissen lebeude ländliche Bevölkerung ganz andere Juteressen hat und deshalb auch anderer Einrichtungen bedarf, als die städtische. Ferner entspricht es den in der neuesten Zeit herrschenden Jdeen, daß die Repräsentation der Städte blos durch den Census bestimmt wird. Die Gemeinde zerfällt nah dem Beruf und der Thätigkeit ihrer Mitglieder wieder in einzelne kleinere Kreise, die gemeinsame Zwecke verfolgen. Eine organisch vollendete Vertretung sollte nun auf diese natülichen Gliederungen sh gründen. Damit is nicht gesagt, daß das alte Zunftwesen als etwas Wünschenswerthes wiederherzustellen sei. Die Rechte, welche die Städte ausüben, sind mit gewissen Ausnahmen, welche der neue Staat fordert, die historisch überlieferten, und es ist hier allen Anforderungen der Freiheit und einer vernünstigen Selbstregierung entsprochen. Jm Besiye ihrer ausgedehnten Rechte sind die belgischen Städte zu einer Blüthe und Großartigkeit der Entwifelung elangt, wie man sie anderswo kaum findet, Der L A der belgishen Kommu- nal-Ordnung besteht auch nach den nenesten Reformen des Jahres 1842 noch immer darin, bdasi das Baud zwischen den Gemeinden und dem Staate zu schwach ist und ihrer Autonomie einen zu großen Spielraum gestattet. Die unmittelbar den Städten vorgeseßte Behörde ist der permanente Aus- der Provinzialstände, welcher von der Krone so gut wie unabhängig ist, Eine Abhülfe dieses Uebelstandes is nit so bald zu erwarten, da ex schon durch das Staats-Grundgesey begründet wurde.

Im zweiten Ausfsaze des historischen Taschenbuchs unternimmt Herx

A

hen Kammer in Anspruch zu nehmen, je s{hwieriger es fallen würde, nach Sr, Großherzoglichen Hoheit die hohe Kammer zu präsidiren.““

Jn der Sizung der zweiten Kammer am 21. Dezember verlas der Be- richterstatter der Adreß-Kommission den Entwurf der Dank-Adresse, der sol- chen Anklang findet, daß die Abg. von Günderrode und von Rabenau sofortige Birathung und Annahme derselben wünschen. Abg. Aull: Die Adresse sei so shön und so ganz im Geiste der Loyalität gegen den Fürsten und der wahren Jnteressen des Landes abgefaßt, daß sie verdiene, von der Kammer durch Acclamation alsbald angenommen zu werden, was er hier- mit beautrage. Abg. von Günderrode stimmt diesem Antrage bei. Abg. Fran ck widerspricht aber, Wenn auch die Adresse s{ön abgefaßt sei, fo frage sich doch, ob sie in allem Einzelnen genüge. Er verlangt deshalb, unterstüßt vom Abg. Heldmann, bei der Wichtigkeit des Gegenstandes weitere Berathung. Der Präsident bemerkte, da Widerspruch eingelegt worden, so müsse eine Diskussion stattfinden, wozu er die nächste Siyung am 22, Dezember anberaumt,

Frankrei.

Paris, 20. Dez. Der englische Botschafter am hiesigen Hofe, Marquis vou Normanby, is von London wieder hier eingetroffen ; seine Gemahlin wird im Laufe der Woche erwartet.

Dem Journal des Débats ist von Seiten des interimistiscen \hweizer Geschäftsträgers in Paris, Herrn Delley, ein Schreiben zu- gegangen, worin derselbe erklärt, daß er vom Vorort veranlaßt sei, den von dem französishen Blatt über die Vorgänge zu Malters mit= getheilten Bericht als verleumderishe Angriffe auf die Ehre des Oberst Ochsenbein, der dort kommandirte, zu erflären und zur Wider= legung derselben folgenden Brief des Ober - Befehlshabers, General Dufour, an den Genannten, datirt Luzern, vom 26. November, bei- zufügen: „Oberst! Mit dem größten Vergnügen habe ih Jhnen meine volle Zufriedenheit über die Art und Weise auszudrücken, wie Sie Jhre Division in unseren beiden Expeditionen gegen Freiburg und Luzern geführt. Bei diesen Gelegenheiten haben Sie Festigkeit, Muth und eine weise Mäßigung gezeigt, wofür ih Jhnen innig ver= pflichtet bin. Jch weiß namentlich, was Sie zu Malters gethan, um den Ausbruch beklagenswerther Race zurückzuhaltenz; und dieser Dienst is in meinen Augen so groß, daß ih glaube, unser Land ist Jhnen einen Tribut der Dankbarkeit dafür schuldig. Die Beziehun= gen, in welche ich zu Jhnen als Divisions - Commandeur gekommen, waren stets angenehme. Es hat mir dies immer zu lebhafter Freude gereiht, und ih vertraue, daß es von Jhrer Seite mit Hinsicht auf mich derselbe Fall gewesen. Genehmigen Sie, Oberst, die Versiche- rung meiner ausgezeichneteu Hochachtung.“

In Toulon is man damit beschäftigt, die entlassenen Seeleute des Mittelmeer-Geschwaders zu erseßen; es waren dort bei Abgang der leßten Nachrichten eben 550 Mann von Brest angekommen.

Die spanische Gesandtschaft zeigt im Moniteur an, daß die Zinsen des mit vem 31. Dezember ablaufenden Semesters der aus-= wärtigen Zprozentigen Staats\chuld in London und Paris bei den betreffenden Commissairen zur Auszahlung bereit liegen.

Die Presse is der Ansicht, daß man zur Pacification der Plata =Ufer den von Lord Howden eingeschlagenen Weg befolgen müsse. Sie erwartet, daß die neuen Justructionen in diesem Geiste lauten, um die Sache einmal zu Ende zu führen.

Ein Notar zu Algier is wegen Veruntreuung von Fonds und Vertrauens - Mißbrauch verhaftet worden. Er hatte sich auf dem nah Marseille abgehenden Dampfschiffe eingeschifft und war mit demselben {on auf hoher See, als eiu heftiger Sturm den Capi= tain veranlaßte, mit allen Kräften nach Algier zurücckfahren zu lassen. Als der Notar dies gewahrte, bot er eine ansehnlihe Summe, wenn man ihn nach den Balearen oder nah einem spanischen Hafen bringe. Der Capitain \{chöpfte Verdacht und machte bei seinec Wie= derankunft zu Algier der Behörde Anzeige, die den entwichenen Be- trüger sofort festnehmen ließ. Der Betrag seiner Schwindeleien wird zu 70—80,000 Fr. angegeben. S

Jn der Provinz Konstantine sind auf der Straße von El-Arrusch nah Kollo und auf der Straße von Philippeville nah Konstantine kraft Königlicher Verordnungen zwei Ortschaften für 60 und 40 euro=- päische Familien angelegt worden, denen man die nöthigen Lände- reien zugetheilt hat. Diese Ortschaften werden den Namen Robert= ville und Gastonville führen. 4

Der Commerce hat zusammengezählt, daß in den siebzehn Jahren der Juli- Regierung von dem öffentlihen Ministerium 1129 Prozesse gegen Journale anhängig gemaht und 57 Journale dur die Strenge der Strafen genöthigt worden, ihr Erscheinen einzu=- stellen. Gegen Schriftsteller wurden zusammen 3141 Jahre und 8 Monate Gefängniß erkanut und den Journalen Geldstrafen von 7,110,500 Fr. auferlegt. f

Die Studenten der medizinischen und juristischen Fakultät wollen nun ebenfalls ein Wahlreform - Baukett veranstalten. Sie haben die Herren Louis Blanc und Michelet eingeladen, bei dieser Gelegenheit den Vorsiß anzunehmen,

von Naumer eine Untersuchung der römischen Staatsverfassung „mit dem Teleskope oder wenigstens aus natürliher Gesichtsweite“ nah der Art Macchiavelli’s und Montesquieu's, während es dagegen seit Niebuhr ge- bräuchlih geworden sei, die ältesten römischen Einrichtungen „durch das

Mikroskop“’ zu betrachten. Unter der mikroskopischen Betrachtungsweise wird die allzu peinlihe Benußung jeder uns überlieferten Notiz verstanden. Daß nun alle jene neuerdings so oft angestellten Untersuchungen zu den verschiedenartigsten Resultaten geführt , is eine natürlihe Folge der Dürstigkeit der Quellen, Dieser Unvollkommenheit des Materials durch allgemeine Naisonnements, durh Analogieen, die anderen Zeiten und ande- ren Zuständen entnommen sind, zu suppliren und darin besteht eben diese Betrachtung aus natürlicher Gesichtsweite halten wir nicht für die geeignete Art, eine klarere und gründlichere Einsicht ia die römische Staats- Verfassung zu vermitteln, Der historishen Wahrheit is überhaupt mit philosophishen Argumentationen oder durch Ausstellung von äußerlichen Parallelen wenig gedient, Jede Zeit und jedes Volk hat einen eigenthümlichen, durchaus positiven Charakter, Einsicht in die Geschichte eines Volkes gewinnen wir daher nur, wenn wir uns die Quellen derselben vollständig zu eigen machen, das ganze Material in jedem Augenblick ge- genwärtig haben, Wo dieses nun aus einem Gemisch einzelner, abgerisse- ner, oft verfälschter Notizen besteht, kann die Kritik nicht sorgfältig ‘genug sein, und hier muß auch auf die dürftigste Nachricht, wenn sie nur beglau- bigt is, Gewicht gelegt werden. Die Beurtheilung übrigens , wie weit es Herrn von Raumer gelungen is, das Verständniß der römischen Verfassung zu erleichtern, bleibt billig einer gelehrten Kritik überlassen.

Der dritte Aufsaß erzählt den weltberühmten Entsaß durch die verci- nigten polnischen und deutschen Truppen des von den Türken im Jahre 1683 so hart bedrängten Wiens. Der plöyliche, bisher räthselhafte Nückzug des Kurfürsten Johann Georg's 11l. von Sachsen erhält hier aus dem frosti- gen, undankbaren Benehmen des Kaisers Leopold seine genügende Erklä- rung, Mit Vergnügen liest man die im Anhange gegebenen Briefe Johann Sobieski's an seine Gemahlin Marie Kasimire, Tochter des Marquis d’Ar- quien. Man findet hier niht nur eine zuverlässige Schilderung des ganzen Krieges, sondern diese Briefe gewähren auh ein höchst ansprehendes Por- trait des Königs. Er gehörte zu den beveutendsten Persönlichkeiten seines Jahrhunderts, Jn seinen Briefen spiegelt sich ein kriegerischer Muth, auf- richtige Frömmigkeit, ritterliche Galanterie, Güte des Herzens, redliche und unvorsehende Politik. Sehr liebenswürdig erscheinen einzelne Züge der in- nígen Liebe des Königs E seine Gemahlin und Kinder.

Die Geschichte der Brüder Philipp Franz und Johann Philipp, Wild- und Rheingrafen zu Dhaun, enthält einen carakteristishen Beitrag zur Ge- schichte des deutschen Reiches im sechzehnten Jahrhundert, Der ältere der

2441

Von den französischen Gesandten und Konsuln in verschiedenen Ländern sind Proben “neuer Nahrungspflanzen eingesandt worden, deren Kultur den französishen Landwirthen empfohlen werden soll.

Großbritanien und Irland.

London, 18. Dez. Ueber die beabsichtigte Vermehrung der

Armee berichtet die Dublin Evening Post, daß dieselbe sih auf 12,000 Maun belaufen werde. Die Miliz, heißt es, wird nicht un= ter die Waffen gerufen werden, sondern anstatt ihrer wird eine ve= serve - Armee, ctwas „der deutschen Landwehr Aehnliches“/, gebildet und mit Offizieren von der Halbsoldliste versehen werden. . Die Morning Poft hatte gestern etwas von „einem legalen Schritt zur Feststellung von Dr. Hampden's angefohtener Ortho= doxie“’ gemeldet, was durch ein der Morning Chrouicle aus Oxford zugegangenes Schreiben bestätigt zu werden scheint. „Selt= sam“, heißt es in diesem Schreiben, „aber thatsätlih begründet ist folgendes Gerücht, das hier in Umlauf ist; es heißt, daß, als lebte verzweifelte Anstrengung, die Häupter der Traktarianer ih mit dem Bischof der Diözese in Verbindung geseßt haben und in densel- ben dringen, an deu geistlichen Gerihtshöf.n ein Prozeß - Verfahren gegen den Bischof von Hereford anzustellen, um seine Weihe zu ver= zögern. Die Ankläger sind Dr. Pusey, Herr Sewell von Exeter und die Herren Marcott und Moseley vom Oriell - Kollegium, nebst der Times. Wohlunterrichtete Personen, welhe die Sympathieen des Bischofs kennen, neigen sih zu dem Glauben, daß er in dieses außergewöhnlihe Gesuch willigen wird.“

Andererseits bringt der Globe heute auf 25 Columnen einen auch als Broschüre erschienenen Brief des Dr. Hampden an Lord John Russell, worin si derselbe gegen die Angriffe seiner zahlreihen Geg= ner zu rechtfertigen sucht.

Die spanische Finanz-Kommission hat angezeigt, daß am 1. Ja= nuar 1848 die Zahlung sowohl der alsdann fälligen Coupons der 3proz. ausländischen und inländischen Schuld, als die Zahlung der in Folge der Jnsolvenz von Reid, Jrving u. Co. unbezahlt gebliebenen Coupons stattsinden werde.

Vie portugiesische Finanz =- Agentur in London, welche in Folge des Ausbleibens der Rimessen aus Lissabon sih gezwungen fand, am 7ten d. M. ihre Zahlungen zu suspendiren, is jeßt in den Stand gesebt worden, ihren Verpflichtungen nachzukommen, und alle fällig gewordenen Wechsel mit Zinsen werden bezahit werden. Die portu- giesishe Regierung hatte, dem Vernehmen nah, bereits Anstalten gemacht, die Agentur mit deu nöthigen Fonds zu versehen, bevor die Nachricht von ihrer Zahlungs - Suspension in Lissabon eiuge= troffen war,

Vom Cap der guten Hoffnung ( Grahamstown) vom 28, Ok- tober wird gemeldet, daß die englischen Truppen in die Amatola- Gebirge eingedrungen seien und sich zur Feldschlaht mit den Kaffern bereit halten; daß aber der Kaffernhäuptling Samdilla seine Unter- werfung eingesandt habe.

__X London, 17. Dez. Kein Streit entbrennt in England mit solcher Hiße, wie der theologische, und vor den Kirchthüren sind immer die heftigsten Kämpfe. Seit dem Antritt der gegenwärtigen Regierung hat nichts eine so leidenschaftlihe Aufregung verursacht, als Lord Johu Russell)s Absicht, den Dr. Hampden zum Bischof von Hereford zu erheben, und da dieser Akt wahrscheinlih zu einem tiefen Bruch zwischen der Kirche und den Whig=-Ministern führen wird, \o as eine kurze Darlegung dieser Angelegenheit hier wohl am Orte ein.

Ungefähr vor funfzehn Jahren hielt Dr, Hampden an der Uni=- versität Oxford, deren Mitglied er i, einen - Kursus theologischer Vorlesungen über das Verk, ältniß der schölastischen Theologie zur christlihen Lehre. Diese Vorlesungen waren dunkel abgefaßt und be- handelten die scholastishen Bekenntnißformen und Dogmen der Kirche mit auffallender Mißachtung. Damals indeß wurden sie wenig gele- sen oder angehört. Aber Dr. Hampden war ein eifriger Whig, der Freund Whateley's und Arnold's und eutschiedener Gegner der hoh- firhlihen Schule, welche Oxford an seinem Busen pflegte. Bald darauf wurde er Professor der Moral-Philosophie, und es erhob sich fein weiterer Einspruch gegen diese Ernennung, aber als vier Jahre nach Abhaltung der gefeierten Vorlesangen Lord Melbourne es an= gemessen fand, ihren anstößigen Autor zu der höchsten theologischen Würde, welche die Krone zu verleihen hat, nämlich zum Professor Regius der Gottesgelahrtheit zu ernennen, fing die Universität au, unruhig zu werden, ein Tadelsvotum wurde vorgeschlagen, und die ganze oxforder Körperschaft erklärte mit einer Majorität von 4 ge= gen 1, daß sie kein Vertrauen zu der Lehre des Professors der Theo= logie habe, Dieser Ausspruch wurde 1842 von neuem bestätigt, als man einen Versuch machte, ihn aufzuheben.

Dies nun is der Mann, welchen Lord John Russell aus der

Brüder war englischer Kundschafter und erhielt vom englischen Hofe eiñe jährliche Pension; der Jüngere war ein Kriegs-Oberster der deutschen Lanz- knechte, im Dienste der französischen Könige. Beide, in allen politischen Be- strebungen sieh feindlich gegenüberstehend, zeigten sich doch dann einig, wenn es den Vortheil thres eigenen Hauses galt, Jm 16ten Jahrhundert begann über- haupt für Deutschland die traurige Zeit einer unbedingten Fremdherrshaft, Der Kaiser selbst verfolgte eine auswärtige, spanisch-italienische Politik, und ist es da wohl den Reichs ständen so sehr zu verdenken, wenn sie rücsichtslos nur auf ihren eigenen Vortheil bedacht waren? Fast alle kleineren Landesherren empfingen vom Auslande Ferdi oder leisteten fremden Herrschern Kriegsdienste. Zur politischen Zerrissenheit kam noch die religiöse; aber die deutsche Na- tionalität war am Ende doch stark genug, alle ungünstigen Einflüsse zu überwinden und die politish und tirchlih getrennten Stämme zu einem höheren Ganzen zu verbinden,

Der leite Aufsay, „das Trauerspiel iín Afghanistan, aus den Jahren 1839 bis 1842“, führt uns eines jener düstern Bilder vor Augen, deren die Kolonuialgeschichte der europäischen Seemächte nur zu viele aufzuweisen hat, Von Zeit zu Zeit macht sih der lang verschlossene Jngrimm der Eingebornen in einzelnen Akten barbarischer Grausamkeit gegen die frem- den Eroberer Luft, Solche Katastrophen sind immer im eigentlichsten Sinn tragish zu nennen, denn beide, Europäer und Eingeborne, Kämpfen für eine an sih berechtigte Jdee, Die Schilderung des Rückzuges der Engländer aus Kabul wird man nicht ohne die s{hmerzlihste Aufregung lesen, Die fühnste Phantasie kann sih nichts Trostloseres erdenken, als den langsamen, aber verzweifelten Todesfampf des englischen Heeres gegen den Hunger, die Kälte und die Messer der türkischen Afghanen. Der Verfasser schließt sei- nen Bericht mit folgenden Worten: „Nur ein einziger, {wer verwundeter Bríte von Stand erreichte die Festung (das von den Engländer beseßte Dschellalabad), wo Trompeter Tage und Nächte lang die ergreifenden Na- tional - Melodieen des schottischen Hochgebirgs bliesen, ein Zeichen für die im Schnee verloren Herumirrenden, daß sie dem Schalle entgegeneilen und zu den befreundeten Landsleuten sih retten möchten, Umsjonst, der Jammer is zu Endez kein Brite ist mehr erschienen, welcher Einlaß ver- langte, So sind denn 16 17,000 Mann durch die Schuld ihrer Obere, durch den Verrath eines barbarischen Feindes hingeschlachtet worden, und darunter die begabtesten, sreisinnigsten Männer, welche auch in diesen furchtbaren Tagen der Menschlichkeit nicht vergaßen und mehrmals, um einen Freund, eine Frau oder ein Kind zu retten, dem sicheren Tod entge- gen ien Der Bericht über das Trauerspiel in Afghanistan wird kein ühlend Herz ungerührt lassenz denn ein einziger, selbstständiger Geist, auf der Höhe des neunzehnten Jahrhunderts, wiegt in den Augen des Denkenden schwerer, als alle die im Wahnglauben befangenen, von

ganzen Körperschaft der englischen Geistlichkeit als den geeignetsten ausgewählt hat, den Siß von Hereford einzunehmen. Der Urtheils= spruch der Universität ist der Titel dieses Prälaten-Exspectanten auf seine Auszeihüung durch die Krone. Kein Wunder , daß eine so \hwere der akademishen und firchlichen Autorität von der bürger= lihen Gewalt absihtlih zugefügte Beleidigung einen so ungewöhn= lihen Widerstand hergorgerusen hot Dieser Widerstand hat eine Gestalt angenommen, die ohne Beispiel dasteht. Dreizehn Bischöfe oder die Hälfte der ganzen Bischofsbank haben an den Premier-Mi=- nister ihren förmlichen Protest gegen die Eruenitung eingereiht, und es sollen alle geseßlihèn Mittel aufgeboten werden, die Wahl der Krone rückgängig zu mahen. So etwas isst seit der Reformation niht vorgekommen.

Die berühmte Akte Heinrih's VIII., welhe im 25sten Jahre seiner Regierung G wurde und die geistlihe Oberhoheit Roms abwarf, sihèrt der Krone durch die nahdrücklichsten Bestimmungeu die Oberhand bei der Ernennung der Bischöfe. Obgleih man die Wahlform beibehalten hat, so is doch die Präsentation ein absolu=- ter Befehl, der dur die Straf-Androhung des Prämunire erzwun=- en wird, Das Gesetz is offenbar von der Schlauheit eines Wol- jey und dem despotishen Willen seines Herrn gemaht worden. Ju= deß muß zur Ehre der englischen Staatsmänner gesagt werden, daß diese Gewalt niemals gemißbraucht worden is, wenn mau von der heuchlerischen Bigotterie des leßten der Stuarts und dem niedrigen Charakter eines Walpole absieht. Lord John Russell is die erste Ausnahme von der Regel; er hat cinen Mann von bestimmter Parteifarbe zu P zwecken gewählt, und zwar zu einer Zeit, da die Kirche auffallend ungehalten is über diese Art bürgerliher Autorität. Die Folge da= von wird einerseits eire große Beweguug von Seiten der Kirche sein, um eine wirksamere Kontrolle über die Wahl ihrer Hirten zu erhal= ten, andererseits ein Angriff auf die Prärogative der Krone. Und Alles dies ist die Folge einer gänzlih unberufeuen Demonstration von Whig-Prinzipien, wie sie Lord John Russell nennt, um einen gleich= gültigen, ganz wohlmeinenden Mann in die gehässigste und unhalt=- barste Stellung zu der Kirche zu bringen, welcher er angehört. Wenn die Whig - Prinzipien darin bestehen, absurde und herausfordernde Blunders zu machen, #\o sind sie gewiß niemals deutlicher an den Tag gelegt worden, als bei gegenwärtiger Gelegenheit.

Belgien.

Brüssel, 21, Dez. Mehrere Blätter sprehen davon, daß Herr Veydt aus dem Ministerium treten wolle, daß Herr Frere seinen Po- ]ten übernehmen und an dessen Stelle dann Herr Rousselle die öffentli- chen Arbeiten erhalten solle. Die Jndependance versichert, daß darüber noch nichts entschieden sei, obgleich Herr Veydt wohl die Ab= sicht ausgesprochen haben möge, uicht lange im Ministerium zu bleiben.

S ch weiz.

Kanton Bern. Bei dem Diner, welches der Tagsaßungs= Prasident am 16. Dezember zu Ehren Sir Stratford Canning?s im berner Gasthof zur Krone gab, waren außer diesem auch Herr Peel, als ordentliher Geschäftsträger Großbritaniens, dann die Gesandten von Belgien und Spanien, der Ober = General der eidgenössischen Truppen mit seinem höheren Generalstabe, sämmtliche in Bern an-= wesende Gesandtschaften einzelner Schweizer - Kantone bei der Tag= saßung und die höheren Kantonal - Beamten des Standes Bern zu-

egen. 2E Dufour wird in Bern bleiben, bis in den früheren Sonderbunds= Kantonen Alles in Ordnung is und alle eidgenössischen Truppen ent= lassen sind,

(Frankf. Journ.) Hier in Bern geht wieder Alles auf dem früheren Fuße fort. Konservative wie Liberale haben zum Ta=

es -= Gespräh, wie natürlich, nichts als Politik. Die hie- ige konservative Volks - Zeitung tritt mit aller Kraft wieder auf. Der Volks =-Zeitung steht zur Seite der Shwei- zerishe Beobachter, früher radikal, jeßt in hohem Maße konser- vativy. Diesen gegenüber steht die Ber ner Zeitung und der Ver-= fassungsfreund nebst einigen unwihtigeren Tagesblättern. Die Berner Zeitung is das Organ des gegenwärtigen Großraths= Präsidenten Niggeler und des Finanz - Direktors Stämpsfli; wogegen der Verfassungsfreund vorzugsweise die Ansichten des Bundes- Präsidenten Ochsenbein verficht.

(Nat. Ztg.) Wie verlautet, wird die Tagsaßung vorerst die Gesandtschaften der ehemaligen Sonderbunds-Stände erwarten, bevor ste ihre ferneren Sigungen fortseßt, es müßte denn irgend ein un- vorhergesehener Umstand dieses Vorhaben vereiteln.

Professor Bluntschli hat als Oberst des eidgenössishen Justiz- stabes seine Entlassung eingereicht.

Kanton Zürich. Das Tägliche Bülletin“ zeigt in sei ner Nummer vom 19, Dezember an, daß mit dem nächsten Tage an

selbstsüchtigen geistlichen und weltlichen Herrshern willkürlich gebeten

Horden.“ 5,

Nom, il. Dez. (Schles. Ztg.) Gestern Nachmittag fand hier in dem unter der Protection Sr. Majestät des Königs von Preußen stehen- den Institut für archäologische Körtésvildén die Feier von Winckelmann's Geburtstag statt. Mit derselben pflegt die Reihe der wöchentlichen Sihun- gen, die daselbst jeden Freitag abgehalten werden, ihren Anfang zu nehmen. Die Versammlung war zahlreich besuht, Sie wurde durch den Vice-Prä- sidenten Kestner mit einer kurzen Anrede eröffnet, Hierauf nahm Profes- sor Orioli das Wort und legte seine gelehrten Untersuchungen über die Topographie der Umgegend von Viterbo vor. Es handelte sid dabei um nichts weniger, als um die Wiederauffindung ganzer Städte, die bis auf den Namen spurlos untergegangen zu sein Seine Mit scharfer Beobach- tungsgabe und umfangreicher- Gelehrsamkeit vermochte er die Existenz etrus- fischer Städte mit ihren Befestigungen nachzuweisen, an die Niemand mehr denkt, Der Vortrag war klar und fließend und fand vielen Beifall. Dr. Henzen las eine Abhandlung über jene meist aus Knochen und Elfenbein, zuweilen auch aus anderem Stoff gefertigten Marken, welche als Tesseren zu den verschiedenartigsten Leben8zwecken gedient haben. Die reihe Samm- lung, welche sih von denselben im Besiye des Komtur Kestner befindet, bil- dete zu diesem Vortrage die Grundlage. Viele Einzelheiten, welche bisher der antiquarishen Eiflärung unüberwindliche Schwierigkeiten darzubieten schienen, wurden mit Scharfsinn Se: Zuletzt {loß Dr. Braun mit einem Vortrage über die verschiedenen Weisen des in der sepolkralen Wand- Malerei, bei Vasen-Zeichnungen und Graphit-Darstellungen üblichen Styl- Verfahrens der Alten. Fertige Zeichnungen nah neuentdeckten Grab-Male- reien von Chiusi, eine prachtvolle vulcenter Amphora und die gestochenen Facsimile's der famosen Ciota des Kircherianum waren die Beispiele, an welchen si die dargelegten Grundsägze erläuterten. Die treuen Stiche nah dem lehtgenänntèn Denkmale sollen i aller Kürze zu ms und Fromütén der Künstler und Kunstfreunde in einer anspruchslosen Weise, die einem Jeden die Anschaffung möglich macht, erscheinen, Es is offenbar in seiner Art däs vollkommenste Monument, was uns aus dem Alterthume übrig is, Alle kostbareren Kunstwerke haben mehr oder weniger durch die Zelt L l und sind nur stückweise auf uns gekommen. Hier haben wir e f nem jor

roßen Umfange der Composition ein in allen wesentlichen iz pale eini: fehrtes Bild vor uns, Eine genaüe, an den Werth des Vrigina maßen herantretende Publication fehlte bis jeßt davon.

aat