1880 / 248 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Paris, 19, Oktober. (W. T. B.)

Rohzucker 88° ruhig, loco 5400. Raffinirter Zucker loco —, Weisser Zucoter rubig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Oktober 59,75, pvr. November 59,75, pr. Dezember —,— , pr. Okto- ber-Januar 69,25.

Paris, 19. Oktober. (F. T. B}

Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Oktober 28,50, pr. November 28,30, pr. NMNovember-Februar 27,75, pr. Januar- April 27,80. Mehl behauptet, px. Okt. 60,00, pr. November 58,75, pr. November-Februar 58,00, pr. Januar-April 57,60, Rüböl rubig, pr. Oktober 73,50, pr. November 74,25, pr. Dezember 74,75, pr. anuar-April 76,00. Spiritus rubig, pr. Oktober 63,75 pr. No- vember 62,50, pr. Dezember 62,25, pr. Januar-April 61,25,

white loco 11,00 Br., 10,90 Gd., pr. Oktober 10,90 Gd., pr. Novem- ber-Dezember 10 90 Gd. Wetter; Sehr schön,

Pest, 19, Oktober. (W. T. B.) /

Produktenmarkt. Weizen loco ruhig, auf Termine sich befestigend, pr. Herbst 11,52 Gd, 11,57 Br., pr. Frühjabr 12,27 Gd., 12,30 Br. Hafer pr. Herbst 6,55 Gd., 6,60 Br. Mais pr. Mai-Juni 6,35 Gd., 6,40 Br. Wetter: Nebel,

Amsterdam, 19, Oktober. (W. T. B.)

Bancazinn 532,

Amsterdam, 19, Oktober. (W. T. B)

Getreidemarkt, (Schlussbericht.) Weizen pr. März 301, Roggen per Oktober 249, per März 236.

Antwerpen, 19. Oktober. (W. T, B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht,) Raffinirtes, Type weiss, loco 273 bez. und Br., pr. November- Dezember 28 bez. und Br., pr. Januar-März 26 bez, und Br. Steigend,

Amnmtwerpen, 19, Oktober, (W., T. B.)

Deutscher Reichs-Anzeiger

St. Petersburg, 19, Oktober. (W, T, B.)

a | Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Weizen locc 17,25, Roggen loco 14,00. Hafer loco 530. FEanft : loco 31,50, Leinsaat (9 Puà) loco 17.50, -— Wetter: Kalt, Y 2 M

Stettin, 19, Oktober, (W. T. B.)

Getreidemarkt, Weizen pr. Herbst 208,50, rr. Frühjabr 212,00. Roggen pr. Herbst 207,009, pr. F'übjabr 194,00. Rüböl 100 Kilogr. pr. Oktober 54,20, pr. April-Mai 57,00. Spiritus loco 98,20, pr. Oktober 58,00, pr. Oktober-November 57,10, pr. April- Mai 5800. Petroleum pr. Oktober 11,30. Rübsen pr. Ok- tober 240,09,

Posenm, 19, Oktober. (W. T. B.)

Spiritus pr. Oktober 57,20, pr. November-Dezember 56,50, pr. April-Mai 57,80, Matt.

Breslau, 20. Oktober, (W. T. B.)

(Getreidemarkt) Spiritus per 100 L ter 100 9/ per Oktober 58,00, per Oktober-November 58,60, per April-Mai 58,80. Weizen per Oktober 210,00. Roggen rer Oktober 205,00, per Oktober- November 203.00, per ápril-Mai 198.00. Rüböl loco per Oktober- November 51,75, per November - Dezember 51,75, per April. Mai

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

1 j /

55,90 Zink umsatzlos. Wetter: Trübe, Cöln, 19. Oktober. (W. T. B.) Getreidemarkt.

-23,50, pr. November 21,65, pr. März 22,20,

pr. November 20,65, pr. März 20,15, Hafer

loco 29,60, pr. Oktober 29,20, pr. Mai 30,00.

Bremen, 19, Oktober. (W. T. B.) Petroleum (Schlussbericht) ‘eteigend, Standard white loco 10,85 à 10,90 bez., pr. 11,00 d 11/15 bez. Hamburg, 19. Oktober. Getreidemarkt. Roggen loco und anf Termine fest, Weizen pr. Oktober 210 Br.. 210 Gd. 189 Br,, 187 Gd, Hafer fest, Gerste fest. 56, pr. Mai 583, Spiritus ruhig, pr. Oktober 524

(W. T. B.)

208 Gd.

ber-Dezember 50} Br., pr. Dezember-Januar 502 Br., pr. April- Mai 504 Br. Kaffee fester, Umsatz 3000 Sack. Petroleum fest, Standard j

S VCater Königliche Schanspiele, Donnerstag: Opernhaus. 192. Vorftellung. Aladin, oder: Die Wunderlampe. Großes Zauber-Ballet in 3 Akten von Hoguet. Musik von Gährich. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 210. Vorstellung. Die Be- fenntnisse. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld.

Zum S{luß: Herrn Kaudels Gardinenpredig- ten. Lustspiel in 1 Aft von G. v. Moser. An-

fang 7 Uhr.

Sreitag: Opernhavs. 193. Vorstellung. Aida. Oper in 4 Akten von G. Verdi. Text von Antonio Ghislanzoni, für die deutshe Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Brandt, Fr. Mallinger, Hr. Fr icke, Hr. Niemann, Hr. Bet.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 211, Vorstellung. Deborah. BVolks\{auspiel in 4 Akten von S. H. von Mosen- thal. Anfang 7 Uhr.

Halluer-Theater, Donnerstag: Zum 41. M.: Krieg im Frieven.

Yictoria-Theater, Direttion; Emil Hahn. Donnerstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Fräulein Clara Qualiy, des ersten Solo- tänzers Sigr. Aldo Spadalino, vom Theater della Scala in Mailand. Zum 19. Male: Der wilde Baron. Großes Ausftattungsftücck mit Ballets in 12 Bildern von Gustav Kadelburg. Musik von Gustav Lehabardt. Ballets von Therese v. Kilanyi. Kostüme vom Ober-Garderobier Happel. nerien vom Maschinenmeister H. Geisler. Elektrisches Licht vom Inspektor Krämer. Sämmtliche Dekora- tionen aus dem Atelier von F. Lütkemeyer in Co- burg. In Scene geseßzt von Emil Hahn.

Residenz- Theater. Donnerstag: Zum 13. |

M.: Daniel Nochat. Schauspiel in 5 Akten von Victorien Sardou. Deutsch von Laube. ÄKroils Theater. Donnerstag: Kosiki. Ko- mische Operette in 3 Akten von Lecocq. Anf. 7 Uhr. Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Natienal- Theater, Donnerstag : Gastspiel des Hrn. Ludwig Barnay: Graf Esser.

Germania-Winter-Theater, (Am Wetn- vergswea.) Donnerstag: Der Postillon von Müncheberg. Posse mit Gesang in 3 Akten von E. Jacobson und R. Linderer. Musik von A. Conradi.

Freitag: Drei Tage aus dem Leben eines Spielers. Lebensbild in 3 Abthl. von L. Angely.

eater, Donnerstag: Gastspiel des Herrn Theodor Lebrun, Direktor des Wallner-Theaters, und seiner Mitglieder Frau Carlfen, Frls, Mejo, Goernemann, der Herren Gallewsfki, Kriete, Seydel, Neuber u. \. w. Der Hypochounder. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. (Rentier Birkenstock : Hr. Dir. Thb. Lebrun.) Kasseneröffnung 6 Uhr. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. 1. Parquet 1 M 50 H 2c,

Freitag: Auf allgem. Verl.: Doctor Klaus, Lustspiel in 5 Akten von Ad. L’Arronge. (Doctor Klaus: Hr. Direktor Th. Lebrun.)

Sonnabend : Zum 1, Male: O, diese Männer! Schwank in 4 Akten von J. Rosen. (Rentier Moorlandt: Hr. Direktor Th. Lebrun.)

Sonntag: Vierte Nachmittags-Vorstellung. Zum 199. Male: Der Rattenfänger von Hameln, Anfang 4 Uhr, Ende 6 Uhr. Billets zu diesen Vorstellungen sind schon jeßt, Vormittags von 10 bis 1 Uhr, an der Theaterkasse zu haben.

Bilse,

Dele - Alliance -

Concert-IHaus, Concert des Kgl. Hof-Musikdirektors Herrn

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Louise Klawiter mit Hrn. Lieu- tenant Waldemar Freiherrn v. d. Golß (Sla- bencin-Lippstadt). Frl. Lydia Schlaaff mit Hrn, Oberprediger Rieß (Seyda).

Verehelicht: Hr. Hauptmann und Adjutant Zedler mit Frl. Lucie Helling (Posen). Hr. Pastor O, Beyer mit Frl. Martha Wagne r (Lorenzberg).

Gseboren: Ein Sohn: Hrn. Lieutenant Runge (Torgau). Hrn. Stadtrath |v. Holly (Halle),

Weizen hiesiger loco 22,50, / Roggen loco 22,90, loco 14,50,

gTOSSCS November-Dezember

Weizen loco rahig, auf

pr. April-Mai 212 Br, Roggen pr. Oktober 202 Br., 200 Gd. Rüböl

5

Maschi- |

gen still, Hafer steigend.

fremder I remder loco Liverpool, 19. Oktober,

Rübö] uis theurer. Wetter: Schön. Liverpool, 19. Oktober,

Geschäft, Gliesgows, 19, Oktober.

Termine fan,

Getreidemarkt,

pr. April- Mai matt, loco Br., pr. Novem-

Micholls 9

Printers 16/16 34/50 84pfd. 94 d

mann Ernst Freiherrn v. Mirkach (Berlin). Hrn. Premier-Lieutenant und Brigade-Adjntant Hans v. Carlowißtz-Hartiß\{ch (Dresden).

Gestorben: Hr. Pastor emer. Dr. Danko Rudolf Otto Burchardi (Breélau). Hr. Dr, jur. Frölich (Hannover). Hr. Präsident Bernhard Rathgen (Weimar).

SteŒckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stectbrief. Gegen den unten beschriebenen Stubenmaler Johaun Georg Wilhelm Kämpfe, welcher si verborgen hält, ist in den Akten 8. A, VIII. D, 204/80 die Untersuhungshaft wegen Be- leidigung aus 88. 185 u. 74 Reibs-Straf-Ges.-B. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und nebst allen si bei ißm vorfindenden Geldern und Gegenständen an das Stadtvoigtei-Gefängniß, Molkenmarkt 1 hierselbst, abzuliefern. Berlin, den 9, Oktober 1880. Königliches Amtsgericht I. Abthlg. 94. Beschreibung: Alter: 54 Jahre; Größe; 164 cm; Statur kräftig; Haare: s{hwarz- grau; Stirn: hoch, s{chräg; Bart: Schuurrbart braun, font rasirt; Augenbrauen: braunz Augen: braun ; Nase: dik; Mund: gewöhnlich; Zähne: voll- ständigz Kinn: oval; Gesichtsfarbe: gesund; Sprache: deutsch. Vesoudere Kennzeichen fehlen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Schuh- | macher und Arbeiter Johann Carl Wilhelm | Sticler ist in den Akten U. R, 11, Nr. 742 de 1880 die Untersuchungshaft wegen Raubes verhängt. Es wird ersucht, den 2c. Stieler, welcher nicht zu er- | mitteln ist, zu verhaften und an die Königliche

Stadkvoigtei-Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, |

den 16. Oktober 1889, Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. Bailleu. Be- | schreibung: Alter: 34 Jahre, g b. am 6. Dezem- | ber 1845. Geburtsort: Bomst, Größe: 1 m 65 cm, Statur: kräftig, Haare: blond, Stirn: hoh und breit, Augenbrauen: blond, Augen; blau, Nase: dick, Mund: dicke Lippen, Zähne: unvollständig, Kinn:

| o‘al, Geficht: oval und breit, Gesichtsfarbe; gesund,

Sprache: deutsch und volnisch. Besondere Kenn- zeicheu : Am reten Stirnhöcker eine harte Narbe, im Nacken rechts ein brauner Leberfli ck.

Steckbriefs-Erneuerung. Der gegen den Ar- beiter Aloys Stramusky wegen schweren Diek- stahls unter dem 23, August 1880 erlassene Steck- brief wird hierdurch crneuert, Berlin, den 18. Oktober 1880. Königliches Landzericht II, Der Untersuchungsrichter.

_Steckbrief. Gegen den Peter Pitynarczyk, Sohn der Wittwe Lucie Mtynarczyk zu Cerekwice- Hufen, welcher flübtig ist, soll eine dur Straf-

vom 15. Februar 1880 erkannte Gefängnißstrafe von 2 Tagen vollstreckt werden, Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Bezirk8gefängniß abzuliefern und zu den Akten Il. A. 7./80 Nach- rit zu geben. Jarotschin, den 15. Oktober 18-0. Königliches Amtsgericht.

_Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Ein- lieger Joseph Kasprzak zu Noskow, welcher flüch- tig ist, soll eine durch Strafbefehl des Königlichen Amts3geribts zu Jarotshin vom 26 Januar 1880 erkannte Gefängnißstrafe von \echs (6) Tagen voll- streckt werden. Es wird ersucht, denselben zu ver- haften und in das Bezirkégefängniß abzuliefern und zu den Akten 11. A. 4/80 Nachricht zu geben. Jarotschin, den 15, Oktober 1880. Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

S edne y 7 5% Oeffeutliche Zustellung.

Der Kausmann JZoseph Zsaac Weil in Nord- leda, vertreten durch seinen Prozeßbevollmätigten, Mandatar Griemsmann zu Otterndorf, klagt gegen den Schiffer Hinrih Struß, genannt Schröder aus Otterndorf, wegen käuflich gelieferter Waaren aus dem Jahre 1878, mit dem Antrage auf Zah- lung von 59 M 36 S nebst 5%, Zinjen seit der Klagezustellung und ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechts\treits vor das König- liche Amtsgericht I. zu Otterndorf auf

AEEE E: den 23, Dezember 1880, ; ermittags 10 Uhr,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

: Appel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Getreidemarkt, (Schlussbericht ) Gerste weichend.

Getreidemarkt Weizen 1 d, billiger, Mehl stetig, Mais 14d.

(M. T: B) Baumwolle, (Schlussbericht.) Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Fest. ber-Dezember-Lieferung 67/16 Dezember-Jannuar-Lieferung 67/16 d, (W. L. B,) Roheisen. Mixed numbres warrants 51 sh. bis 51 sh. 44 d, Full, 19, Oktober, (W. T. B.) Weizen fest, Wetter: Schön, Fianchester, 19, Oktober. 12r Water Armitage 73, 12r Water Taylor 81, 20r 30r Water Gidlow 10, 30r Water Clayton 104, 40r Mule Mayoll 104, 40r Medio Wilkinson 114, 36r Warpcops Qualität Rowland 103, 40r Double Weston 11, Anziehend.

Hrn. Apotheker Stöve (Lingen). Hrn. Haupt-

Notar |

befehl des Königlichen Amtsgerichts zu JIarots\chin !

Weizen weichend. Rog-

(W. T. B) 12 Gd.

133}. &chmalz

idd1, ‘ikanische em- Midd1}, amerikanische Novem & Brothides! 0:

(O00) a0 Water | do. nach

200 000 Sack.

(N. L B)

60r Donble Weston 138,

[25851] L |

Oeffentliche Zustellung mit Ladung. ; Durch den kgl. Rechtsanwalt Herrn Wibel zu | Neustadt a. S. wurde bei dem k. Landgericht Schweinfurt für den Bauern und Gemeindeverwalter Mathäus Kirchner zu Haselbach gegen den Han- | delsmann Juda Sachs von Oberelsbach, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, eine Klage wegen eines rüdck- ! ständigen Kaufschillings eingereiht, in welcher bean- tragt wird: „den Beklagten zur Zahlung von 1150 M nebst 5/9 Zinsen seit 20. März 1879, sowie in die Kosten des Verfahrens inkl. jener der Arrestprozedur zu verurtheilen.“ Zur mündlichen Verhandlung dieser Klage ift Termin auf Freitag, den 31. Dezember 1880, früh 9 Uhr Il. Civilfammer dahier anberaumt, zu welhem Termine Beklagter J. Sachs unter der Aufforderuog geladen ift, einen bei dem k. Landgerichte dahier zugelassenen Unmwalt zu bestellen. Vorstehender Klagëauszug wird dem Beklagten hiemit öffentlich zugest [lt. Schweinfurt, den 18, Oktober 1880, Gerichtsschreiberei des kgl. Landgerichts. Boigt. [25819]

Oeffeutlihe Bekanuutmachung.

Das Verjahren, betreffend das Aufgebot der Nac- laßgläubiger des am 6. Oktober 1879 zu Klein- Behnitz verstorbenen Büdners Johann Christian Criedrich Weßtel, ist durch Erkenntniß des hiesigen Kgl. Amtsgerichts vom 24. September 1880 beendet,

Nauen, den 15. Oktober 1880.

Koeppel, Gerichtsschreiber tes Kgl. Amt3gerichts.

ORQE h SeA] Bekanutmachung.

Die Hypotheken- Urkunde vom 12, Oktober 1869 über das Band 9 Blatt 15 des Grundbucs von Darup Abt. 111, Nr. 11 für den Kaufmann Fried. Wilhelm Brüning zu Münster eingetragene Ka- pital von 48 Tklr. 20 Sgr. 9 Pf. ist durch Urtheil | vom 22. Juni d. I. für kraftlos erklärt worden.

Cösfeld, den 15. Oftober 1880.

Königliches Amtsgericht.

| Î l i j 1 | ij ï j

95849 I [284] Vekanutmachung.

In der Subhastationésahe Holländer, Kspl. Gescher, sind alle Diejenigen, welchen Ansprüche an die mit der Abfindung des Bernhard Heinrich Sun- derhaus , Kspl. Gescher zu 48 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. gebildete Spezialmafsse zustehen, durch Urtheil vom 24. Fcbruar d. J. mit denselben ausges{chlossen.

Côsfeld, den 15. Oktober 1880.

Königliches Amtsgericht.

[25840] Vorladung!

In Appellationssachhen der Wittwe Christiane Malting zu Lieverose, Klägerin und Appellantin, wider die unverebelichte Adeline Kanderska, Ver- flagte und Appellatin 242/80 11, wegen Her- auégabe von Sachen i} zur mündlichen Ver- handlung vor dem unterzeichneten Senate im Kammergerichte, Lindenstraße Nr. 14, ein Termin anf den 21, Dezember 1880, Vorm. 107 Uhr,

angeseßt.

Die Verklagte, dercn Aufentha!t unbekannt ift, wird aufgefordert, in diesem Termine in Person oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmäch- tigten aus der Zahl der beim Kammergerichte zur Praxis b.rehtigten Rehtsanwalte zu ersbeinen und die in Bezug genommenen oder in Abschrift bet- gebrachten Urkunden urschriftlih mit zur Stelle zu bringen.

Im Falle des Ausbleibens treten die im Gesetz bestimmtcn Folgen ein.

Berlin, den 2 Oktober 1880.

Gerichtsschreiberei des II, Hülfs-Civilsenats des Königl. Kammergerichts. Zung.

[25835] Amtsgeriht Hamburg.

Auf Antrag von C. H. Brewitt und F. B. Mül- ler, als Vormünder der minderjährigen Ottilie Margarethe Ella von Reden, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

daß Alle, welhe an den laut Beschluß des Amtsgerihts Hamburg, vom 23. Juli 1880 '

rechtzeitig mit dec Rechtswohlthat des Inven- | flud

tars angetretenen Nachlaß des am 26. Juni

Kehl 4 D. 40 €. mix6d) 56 C, Zucker (Fair refining Muscovadcs) TÈ. (Marke Wiloox) 87, da, Speck (abart clear) 81 C, Rio de Janeiro, 18. Okto* er, Wechselcours auf London 23%, do, auf Paris 403, Kaffeemarktes: Steigend, Preis für good first 4600 à 4750. Durch- schnittliche Tageszufuhr 17 250 Sack. nach dem Kanal dem Mittelmeer 3500, Vorrath von Kaffee

1880 zu Mainz ohne Hinterlassung einer lets '

New-York, 19, Oktober, (F. T. B) Waarenbericht. dew-Orleerns 11%, rches rotrolenm T7, do. Pips line Certificats D, 98 C.

Baumwolle in New-York 113/16, do, in Petrcleum in New-TYort 12 Gd., do, in èhilsde!lphia

Mais (eld Kaffos (Rio-) Fairbanks 9, do. Robe Goatreidafracht 5E. (V B)

Bother Winterweizen 1 D, 17 C,

Tendenz des

Ausfuhr nach FWordamerika und Nord - Europa 28 000 Sack, in Rio

General-Veraammlungen. 30, Oktober. VIiotorla-Hütte, Ord, Gen.-Vers. zu Berlin,

willigen Verfügung verstorbenen Ernst Friedri Carl Wulbrandt (Wullbrand), Königl. Sächs, Seconde-Lt. a. D., Erb- oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben ve meinen, hiermit aufgefordert werden, solhe Ansprüche und For- derungen spätestens in dem auf

Mittwoch, den 8, Dezember 1880,

10 Uhr Bormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeiGne- ten Amtsgericht anzumelden unter dem Rechts- natheil, daß die niht angemeldeten Ansprüche gegen die Benefizialerbin nicht g.ltend gemacht werden können.

Hamburg, 16. Oktober 1880. Das Amts3gericht Hamburg, Civil-Abtheilung I1. Zur Beglaubigung: Romberg, Gerichts-Sekretär.

[25841]

In Sachen, betreffend das Aufgebot der bei der nothwendigen Subhastation des Grundstücks Blatt 16 Pawonkau zur Hebung gekommenen Carl Heyduk- {hen Kaufgelder-Spezialmasse von 75 M hat das Königliche Amtsgericht zu Lubliniß am 11, Oktober 1880 erkannt:

alle unbekannten Interessenten sind mit ihren Ansprüchen an die Carl Heyduk’s{e Kaufgelder- Spezialmasse von 75 # auszuschließen und die Kosten des Aufgebots der Masse zu entnehmen. Lubliniß, den 14. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht. Ferche,

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

C sol den 4. November cr. im Henkelschen

Kruge zu Dammendorf nachstehendes Holz: a. vom

alten Einschlage: Begang Theerofen, Chacob-

: see, Jag. 8,35, 49, 54, 63: 340 rm Buchen Reiser-

holz II. und“ III, in Stangen, 500 rm Kiefern

¡i Stockholz, 320 rxm Kiefern Reiserhol; II. und IV. in { Stangen; Þ, vom frischen Einshlage: Begang Theerofen, Jag. 21/6, 28/30: 33 Stck. Kiefern

Langnußholz V.—III, Kl. mit 28 fm, 7 rm Eichen Scyeit, 14 rm Eichen Stoholz, 2909 rm Kiefern Scheit und Knüppel ; Begang Chacobsce, Jag. 39, 41/44, 49: 40 rm Eichen Scheit und Knüppel, 70 rm Kiefern Scheit; Begaug Dammendorkf, Gag. 77, 87, 92/4: 15 Stck. Eichen Langnutßholz V .—IIT. KRI. mit 13 fm, 106 Stck. Kiefern Lang- nußholz V.—II. Kl, mit 95 fa, im Wege der Lici- tation öffentlih an den Meistbietenden gegen glei baare Bezahlung verkauft werden, wozu Kauf- lustige an dem gedachten Tage, Vormittags um 10 Uhr, hiermit einladet. Dammendorf, den 17, Oktober 1880, Der Oberförster. Beermann.

[25811] Berlin-Görlitzer Eisenbahn,

forderlichen Betriebs- materialien, als: Bindestränge, Bindfaden, Bitter- salz, Cylindergläser, Dochtgarn, Haarbesen, Hand- feger, Klebestoff (Dextrin), Kreide, Kupfervitriol, Lampendochte, Morsepapier, Notizbücher, Petroleum, Piassavabesen, Plomben, Plombirschnur, Pubßlappen, Pußtücher, Putzwolle, Rüböl raf., Schmieröl, Schrubber, Seife, grüne und weiße, Talg, Wasch- leder, Wasserblei, soll im Wege öffentliher Sub- mission vergeben werden.

Franfirte Offerten sind mit der Aufschrift : „Submission auf Liefcrung von Betriebs- materialien für d'e Berlin Görlißer Eisen- bahn“

versehen bis zu dem am Sounabend, den 6. November cr, Mittags 12 Uhr, anstehenden Termine an unsere Central-Materialien- Verwaltung hier 80., Görlißer Bahnhof, einzu- reichen.

Die Submissions- und Lieferunzs-Bedingungen können von genannter Dienststelle gegen Erstattung von 50 «S Kopialien in Empfang genommen werden.

VBemerkt wird hierzu, daß nuc diejenigen Offerten als gültig angesehen werden können, welchen die mit der Unterschrift des Offertestellers versehenen Lieferungs- resp. Kontraktsbedingungen beigegeben

ub,

Berlin, am 12. Oktober 1880,

Die Direktion.

Das Abonnement beträgt 4 # 50 S für das Bierteljahre. :

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Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S

, ch FELDE I | für Berlin außer den Post- Anstalten auch die Expe- | | T s pZ | h

ditiou: 8M. Wilhelmstr. Lr. 22,

2 248,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Ober-Bürgermeister Dr. Beer zu Cöln den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem Stadt- baumeister Weyer, dem Rechtsanwalt und Stadtverordneten Fischer und dem Kaufmann und Stadtverordneten Michels, gleihfalls zu Cöln, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Allerhöchstihrem Korrespondenz-Sekretär, Geheimen Hof- rath Bork, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Desterreich Majestät ihm verliehenen Ordens der Eisernen Krone zweiter Klasse zu ertheilen.

Deutsches Neich.

Auf Grund des Artikels 18 der Maß - und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 (Bundes-Gesetzblatt S. 473) erläßt die Kaiser- lihe Normal-Aihungs-Kommission folgende Nachtrags-Bestimmungen

Gee Na traag zur Ai ordnuna vom 16, Inli 1869,

An Stelle der §8. 31 bis 39 und der 88. 40 bis 42 der Aich- ordnung, sowie der sämmtlichen zu vorstehenden Paragraphen ergan- genen Nachträge —- mit Ausschluß. der bis auf Weiteres in Kraft bleibenden Vorschriften in der Bekanntmachung rom 17. Juni 1875 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 374) treten vom 1. Ja- nuar 1881 ab die folgenden neuen Bestimmurgen :

1, Vorschriften für die Aihung der Waagen. A. Handelswaagen.

Zulässige Waagen.

Zuläfsig sind nur solhe Gattungen von Waagen, welche nah der Theorie und Erfahrung eine Bürgschaft gewähren, daß sie für diejenigen Zwecke des Verkekrs, denen sie dienen sollen, eine dem Grade und der Dauer nach hinreichende Zuverlässigkeit besitzen.

Hiernach werden als gewöhnlice Handelswaagen nur Hebel- waagen mit Gewihtëewirkung zur Aichung zugelassen, und zwar nur solche Gattungen derselben, deren Einrichtungen folgenden allgemei- nen Bestimmungen genügen:

1) Die sich berührenden Theile derjenigen Einrichtungen, durch welche die Drehungsbewegungen der Hebel ermöglicht werden, näm- lih der Schneiden und der Pfannen, sollen aus genügend gehärtetem Stahl hergestellt sein. Die Schneiden und Pfannen sollen ferner so eingerichtet und an den Hebeln und Stangen so angebracht sein, daß die Drehungen ohne bemerklit;e Hemmungen erfolgen, und daß alle Längen, deren sichere und unveränderliche Begrenzung für die Ein- haltung der Richtigkeit der Waage wesentlich ist, nur durd Schnet- den, welche mit den bezüglichen Theilen fest verbunden sind, be- grenzt werden.

2) Die an cinem und demselben Hebel befestigten Schneiden sollen parallel zu einander angebraht, und zugleich soll dur die Stellung der Schneiden zu einander dafür gesorgt sein, daß die Gleichcewichtslagen der Waage innerhalb ihrer Belastungs- und Be- wegungs8grenzen stets \tabile sind.

Jede zuzulassende Waage foll also, sobald sie von einer Gleich- gewicbtslage ausgehend in Shwingungen verseßt worden ist, in die- jelbe Lage wieder zurückehren,

3) Jede zuzulassende Waage soll entweder die deutlihe und un- trennbare Angabe der größten Last, zu deren Abwägung sie bestimmt und auêreichend ist, enthalten, oder sie soll die erforderlichen Ein- richtungen darbieten, um vorscriftsmäßig (S. 8) von der Aichungs- stelle mit der Angabe dieser größten zulässigen Last (größten Trag- fähigkeit auf der Lastseite) versehen werden zu können.

4) Jede Waage, bei welcher es nicht entweder dur ihre Auf-

hängung, beziehungsweise durch die Unveränderlifkeit ihrer Aufstel- lung gesichert oder dur die Formen und Dimensionen ihres Ge- stells und ihrer Zeiger-Einrichtung (Zunge odec dergl.) für die Beob- ahiung mit dem bloßen Auge erkennbar ist, daß die sogenannte Ein- spielungsstellung ihres Zeigers mit ausreicender Senauigkeit ftets in einer und derselben Lage zur Lothrichtung ftattfindet, muß mit einem Loth (Pendelzeiger) oder einer Wasserwaage und dergleichen versehen sein, aus deren Einspielen jedesmal erkannt werden fann, daß die Waage sich bei der Anwendung in derselben Stellung zur Lothrichtung befindet, in welcher die Prüfung ihrer Richtigkeit statt- gefunden hat. 9) Die Längen der Hebelarme oder die Lage des Schwerpunktes einer Waage dürfen keinesfalls dur Vorrichtungen korrigirbar sein, welche es ermöglichen, unachtsam oder absibtlich Veränderungen des vorschriftsmäßigen Zustandes der Waage leiht und \chnell auszufüh- ren und ebenso wieder zu beseitigen.

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S Zulässige Konstruktionssysteme für Hantelswaagen. Die zur Aichung zuzulassenden Gattungen von Handelswaagen

sind die folgenden :

i L, Gleiharmige Waagen.

a, Gletcharmige Balkenwaagen (mit Gehängen), d. h. solche gleiharmigen Waagen, bei welchen sich die Belastungen hängend unterhalb der Endachsen befinden, so daß während der Schwingungen der Waage der Schwerpunkt der Belastung immer lothrecht unter der bezüglichen Endachse verbleibt,

Gleicharmige oberschalige oder Tafel-Waagen, d. h. solche gleiharmigen Waagen, bei denen der Schwerpunkt der abzuwägenden Last sih oberhalb der Endachsen befindet, und bei denen daher im Gegensatz zu der Einrichtung der gleiharmigen Balkenwaagen mit Gehängen eine Parallelführung der Belastungen erforderli ist, um

Berlin, Donnerstag,

den Angriffspunkt der leßteren sets in einer durch die bezügliche Endachse gehenden lothrechten Gbene zu erhalten.

IT. Ungleicharmize Waagen, : und zwar mit solchen einfaben oder zusammengeseßten Verhältnissen der Hebellängen, daß die Last durch den zehnten oder durch den hun- dertsten Theil ihres Gewichtes aufgewogen wird (Dezimal- und Centesimalwaagen).

a, Ungleicharmige Balkenwaagen (mit Gehänçen), d. h. solche ungleiharmigen Waagen, bei welchen sich die Belastungen unterhalb der Endachsen des Haupthebels oder unter der bezüglichen Achse eines Traghebels und zwar hängend befinden, so daß während der Schwin- gungen der Waage der Schwerpunkt der Belastung immer lothrecht unter der tragenden Achse verbleibt. :

b. Brückenwaagen, d. h. fsolche ungleiharmigen Waagen, bei welchen nicht die abzuwägende Last sich hängend unter der tragenden Acbfe des betreffenden Hebels, bei welchem sich vie' mehr der Schwer- punkt der abzuwägenden Last oberhalb der bêtreffenden Achse befindet, und bei denen daher eine Parallel-Fühtung des Lastträgers (der Brücke, des Tisches, der Schale u. \. w.) êxforderlih ift, um den Angriffspunkt der Last stets in einer durch-die bezügliche Achse gehen- den lothrehten Ebene zu erhalten.

ITI. Laufgewichtswaggen, d. h. Waagen, bei welchen arf der Lastseite ähnliche Einrichtungen, wie bei den unter I. und 11. aufgeführtéên Gattungen vorhanden sind, bei welchen aber die Laft dur ein !:nveränderlihes Gewicht an veränderlihem Hebelarm aufgewogen Und ihr Betrag an der Längeneintheilung (der Skale) dieses Hebelurmes abgelesen wird.

a, Einfache Balkenwaagen mit Laufgeêwicht und Skale (Schnell- waagen, römische Waagen u. \. w.).

Zusammengeseßte Balken- oder Brückenwaagen mit Lauf- gewicht und Skale.

Bei den (8. 2.) unter II. und III. b. aufgeführten Waagengattuugen sind au gemischte Einrichtungen zulässig, bei welchen ein Theil der Last durch Gewichtsstücke, die an einem niht veränderlichen Hebelarm wirken, der andere Theil der Last durch eine Lauf- e Mag aridtung aufgewogen und erv’ttelt wird (siehe 8. 5 ck É k } j L .

Waagen dieser Art sind bezügli) der Fehklergrenzen (8. 6) und der Gebührenerhebung entweder als ungleiharmige Waagen (Q: 2.1L) oder als Laufgewichtswaagen (8. 2, 111.) zu behandeln, je nachdem derjenige Theil der größten zulässigen Last, welcher von den Lauf- gewihts\kalen angegeben werden fann, kleiner oder größer ift, als der Übrig bleibende Theil der größten zulässigen Last, und sie sind demgemäß im ersteren Falle als „ungleiharmige Waagen (ungleiharmige Balkenwaagen oder Brückenwaagen) mit Hülfs-Lauf- gewicht und -Skale“, im leßteren Falle als „zusammengéesette Bal- kenwaagen oder Brückenwaagen mit Laufgewicht und Skale nebft Hülfs-Gewichts\chale“ zu bezeichnen.

Bei denjenigen Waagen, bei welchen sih die Last hängend unter- halb der tragenden Schneide befindet, darf die Aufhängung der Last niemals unmittelbar an der betreffenden Pfanne erfolgen, sondern nur mittels eines Zwischengehänges mit Ringen und Haken oder dergl. so ausgeführt sein, daß fkeinesfalls Schwingungen des Last- gehänges unmittelbar um die Schneide stat!finden können.

Jede Brückenwaage (§. 2 I1.b. und 111.b.) soll mit einer Arretir- vorrichtung an den Haupthebel und jede fest fundamentirte Brücken- waage soll außerdem mit einer Abstellvorrihtung versehen sein, durch welche das Hebelsystem der Waage vor den beim Aufbringen der Lasten stattfindenden Stößen A wird.

8 Gleiharmige Waagen.

1) Die beiden Arme einer gleicharmigen Balkenwaage dieser Gattung (S. 2 I, a.) dürfen ersihtlihe Verschiedenheiten der Gestalt nicht zeigen, und der Waagebalken soll in der Einspielungslage für sih im Gleichgewicht sein.

2) Falls die Balken (8. 2 I. a.) sih an den Enden bogen- oder gabelförmig verzweigen, darf die Länge der Mittelschneide des Bal- kens nicht weniger betragen als 0,6 des Abstandes zwischen den von jenen Zweigen getragenen, zu eivander gehörigen Theilen jeder End- ase. Außerdem soll bei einer solhen Einrihtung des Balkens eine Schuteinrichtung an der Aufhängung der Schalen angebrat sein, welche eine Anlehnung der zu wägenden Gegenstände an die Zweige des Waagebalkens unter allen bei der Anwencung denkbarèen Ums- ständen verhindert.

3) Alle gleiharmigen Waagen (§8. 2 I. a. und b.) dürfcn an den Schalen mit Tarirvorrihtungen versehen sein, dur welche sid das unter Umständen veränderlibe Gewiht der Schalen oder Gebhänge so auszgleihen läßt, daß dadurch die Waage im unbelasteten Zustande zum Einspielen gebracht werden kann ; doch sollen diese Einrichtungen in regelmäßiger und geordneter Weise, dem Zwecke einer offenkundigen Ausgleicbung entsprechend, ausgeführt sein. An den Hebelarmen gleicharmiger Waagen dürfen ih jedo keinerlei derartige Ausgleichung8mittel H

S. 4, Ungleiharmige Waagen. (Dezimal- und Centesimalwaagen.)

1) Zulässig sind nur solche Dezimalwaagen, welche mindestens für eine größte Last (8. 1 Ziff. 3) von 20 kg und nur solche Cen- tesimalwaagen, welhe mindestens für eine größte Last von 200 kg bestimmt sind.

2) Alle Centesimalwaaggen sollen eine in die Augen fallende Be- zeihnung als solche an fic tragen.

3) Die ungleicharmigen Waagen dürfen niht nur an den Schalen mit Tarirvorrichtungen, sondern auch an den Hebelarmen mit Regulatorvorrihtungen (Laufgewicht ohne Skale) versehen sein, durch welche das Gewicht sämmtlicher Theile sich so ausgleichen läßt,

| daß dadurch die Waage im unbelasteten Zustaude zum Einspielen ge-

bracht werden kann.

Brückenwaagen sollen unbedingt mit derartigen Regulatorvor- richtungen versehen sein.

Alle diese Einrichtungen sollen jedoch in regelmäßiger und geordneter Weise, dem Zwele einer offenkundigen Ausgleichung ent- sprechend, ausgeführt sein.

i a oen E D R I

den 21. Oktober, Abends.

| punkt des Laufgewihts nahezu in einer

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L

Di Laufgewihtswaagen. i

1) Für die Einrichtungen auf der Lastseite einer Laufgewichts- waage (8. 2 IIT.) gelten, je nahdem dieselbe eine Balkenwaage oder eine Brückenwaage mit Laufgewicht ist, die für Balkenwaagen (mit Ge- hängen) oder für Brückenwaagen getroffenen entsprehenden Be- stimmungen. S

2) Tie Eintheilung der Skalen darf sich nur auf die Kilo- gramm-Cinheit beziehen und soll nach Dezimaltheilen der leßteren ohne ersihtliche Eintheilungsfehler auëgeführt sein, wobei der kleinfte Abstand zweier benahbarten Theilungsmarken nicht unter 2 mm be- tragen darf. Daß die Angaben der Skale sch auf die Kilogramm- Einheit beziehen, soll durch Beisezung der Bezeichnung kg zu einer der Zahlenangaben der Skale an einer augenfälligen Stelle ersicht- lih gemacht sein.

3) Die zur Ablesung der Skale vorhandene Einrichtung (Ab- lesungêmarke) soll so beschaffen sein, daß die Ablesung der Gewichts- angabe niht durch Nebenum|stände, insbesondere nicht durch eine Ver- s{iedenheit der Stellung des Auges beeinflußt werden kann. N

4) Bei den Laufgewichtswaagen dürfen je nach der Länge und Einrichtung der Lasthebelsysteme verschiedene Skalen vorhanden sein, doch dürfen verschiedene Skalen für cin und dassclbe Laufgewicht keinesfalls unmittelbar neben- oder über- einander auf einer und derselben Seite des Hebels angebracht sein.

9) Die Unveränder lichkeit der Laufgewichtseinrihtung und der Massenvertheilung innerhalb der leßteren muß dur Form, Material und sonstige Beschaffenheit derselben genügend verbürgt sein, doch sind bei denjenigen Waagen (§8. 5 b.), bei welchen überhaupt mehrere Laufgewichte und Skalen zulässig sind, au solche Laufgewichtsein- richtungen niht ausgeschlossen, bei welchen das Laufgewicht selbst der Träger eines kleineren Laufgewihts mit Skale oder blos einer beweglihen Skale und dergleichen ist, deren Verschiebung die leßte Gewichtsausgleihung und die Ablesung derselben ermögliht. Vor- O Klemmschrauben und dergleichen dürfen keinesfalls abnehm-

ar sein. a, Einfache Balkenwaagen mit Laufgewicht und Skale.

6) Bei dieser Gattung von Laufgewihtswaagen befindet ich die Last in einem Gehäage unterhalb der Gndacbse des Lastarmes eines Hebels, dessen anderer Arm die Skale enthält und das Laufgewicht trägt. Bei diesen Waagen darf nur ein Laufgewicht vorhanden fein, welches mittelst eines Gehänges auf einer Stahl- shneide ruht, die auf beiden Seiten einer entlang der Skale zu ver- sciebenden Hülse vorsteht. Von dieser Hülse darf das Laufgewicht niht abnehmbar sein. Die Stahlschneide soll in der dur die Mittelschneide der Waage und durch die Endschneide des Lasthebels gehenden Ebene liegen.

7) Ist die Hülse selbs abnehmbar, so soll ihr Gewicht mit Ein- {luß des Gehänges und des Laufgewichts nah Kilogramm unter Beiseßung von kg auf ihr deutlih und untrennbar angegeben sein.

8) Die Lülse darf für jede Seite des veränderlihen Hebelarmes nur eine Ablefungsmarke enthalten. Ift sie abuehmbar, fo darf fle überhaupt nur eine Marke enthalten.

9) Ist eine abnehmbare Waageschale oder eine andere abnehm- bare Anhängevorrichtung für die Last vorhanden, so soll das Gewicht derselben mit Einschluß der Ketten, Oesen und Gehänge na Kilo- gramm unter Beisezung von kg an geeigneter Stelle der Vorric- tung deutlih und untrennbar angegeben sein. Avnehmbare Vorrich- tungen dieser Art dürfen nur aus Eisen oder anderen Metallen ber- gestellt sein.

10) Die Einstellbarkeit der das Laufgewicht tragenden Hülse an der Skale des Hebelarmes soll eine stetige sein. Kerbförmige Ein- schnitte des leßteren und dergleichen sind daher bei den einfachen Balkenwaagen mit Laufgewicht nicht zulässig.

b, Zusammengeseßte Balken- und Brückenwaagen mit Laufgewicht und Skale.

11) Bei dieser Gattung von Laufgewicbtswaagen befindet fi die Last entweder in einem Gehänge unterhalb der Endachse eines Hebelarmes, welcher erst mittelbar durch eine Hebelverbindung auf den die Laufgewichtseinrihtungen tragenden Hebel wirkt, oder die Last liegt auf einer Brücke mit Parallelführung, während die Lauf- gewihte und Skalen sih an den ersichtlihsten Stellen des Hebels oder des Hebelsystems befinden, an welchem sonst bei den aewöhn- lichen Brückenwaagen die Gewichtsschale angebracht ist. Zulässig sind nur solhe Waagen beider Arten, welche mindestens für eine größte Laft von 209 kg bestimmt sind.

12) Bei diesen Waagen sind außer den unter Nr. 4 erwähnten Einrichtungen zwei oder mehrere verschiedene Skalen mit verschiede- nen Laufgewichten neben- .oder übereinander zulässig.

13) Bei den unter Nr. 12 erwähnten Einrichtungen ist es zu- lässig, daß die Einstellung des größten Laufgewichts auf die einer ganzen Anzahl von größeren Gewichtseinheiten entsprechenden Hebel- längen durch kerbförmige Einschnitte und dergleichen erleichtert und gesichert wird, doch soll jedenfalls außer diesen größeren Abstufungen der Hebeleintheilung auch eine Skoale, an welcher die jedesmaligé Stellung des betreffenden Laufgewichts mittels einer geeigneten an demselben angebrachten Marke abgelesen wird, vorhanden sein.

14) Die Laufgewichte brauen bei zusammengeseßten Balken- und Brückenwaagen nicht unbedingt so beschaffen zu sein, daß sie mit einer Gehänge-Cinrichtung auf einer fest mit der verschiebbaren Hülse verbundenen Schneide ruhen, vielmehr sind hier Formen und Anbringungsarten der Laufgewichte zulässig, welche ohne ersicht- liche grôbere Abweichungen die Bedingung erfüllen, daß der Schwer- / durch die Mittelschneide der Waage und die Endschneide des Lasthebels gehenden Ebene liegt. __ 15) Die Vorschriften unter 2—ó und unter 11—14 finden ent- sprewende Anwendung auf Laufgewichte und Skalen, welche nur als Lülfseinrihtungen bei anderen Waagengattungen dienen (8. 2). Bet Einrichtungen leßterer Art darf jedo an der zur Ablesung der kleinsten Gewichtstheile bestimmten Skale diejenige Aenderung der Gewichtsangabe, welche einer Verschiebung des Laufgewichtes um einen Skalentheil entspricht, den Betrag der nah 8, 6 bei der Prüfung der Richtigkeit und Empfindlichkeit anzuwendenden größten Gewichtszulage nicht übersteigen.