1880 / 249 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

In den Reservefonts fließer. : E a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapitale, infoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erfordterlih erachtet werden sollte, : b, der Betrag der statutenmäßig verfallenen, niht abgehobenen Dividenden und Zinsen; c. die Zinsen des Reserrefonds; : : d. eine im Regulative festzuseßende, alljährlich den Betriebsein- nahmen zu entnehmende Rüdlage. : Erreicht der Reservefonds die Summe von 10 000 Æ, fo können mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten die Rü- lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres- rüdlage wieder vermindert ist. Die Werthpapiere, welche zur zins- tragenden Anlage der vereinnahmten und nicht sofort zu verwenden- den Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt. 5 Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rüdlagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ift das Fehlende aus den Ueberschüssen des bezw. der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Ge- nehmigung des Minist rs der öffentlihen Arbeiten zulässig. Für die Rüdckllagen geht der Erneuerung lands dem Reservefonds vor.

Die Gesellschaft ist verpflichtet : :

a, ihre Betriebs8rebnung nab den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurihten, der Regie- rung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jähr- lien Betriebs-Rehnungs8abschluß einzureichen und ihre Kassen- bücher vorzulegen; E der Aufstellung der Recknung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenterjahres als Rechnungsjahr zum Grunde zu legen; N

. die von den Aufsihtsbehörden ¿u statistishen Zwecken für nöthig erahteten Nat weisungen, sowie deren Unterlagen auf ihre Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen.

XI.

Na Eröffnung des Betriebes ist die Gesellschaft zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofeanlagen, sowie zur Vermehrung der Betriebêmittel verpflichtet, sofern ünd soweit solbes der Minister der öffentlihen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, ins- besondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet.

Zur Herstellung des zweiten Geleises soll die Gesellschaft erft dann angehalten werden können, wenn die Brutto-Einnahme im Durchschnitt dreier auf einander folgender Jahre mindestens 16 000 M. pro Kilometer beträgt. i

Die Gescllschaft is verpflitet, hinsichtlißch der Beseßung der Subkbaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militär-Anwärtern, inso- weit dieselben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatscisenbahndienst in dieser Beziehung und insbe- sondere bezüglich der Ermittelung der Militär-Anwärter be- stehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen, auch den Militär-Auwärtern {hon während der Ausbil- dungszeit eine angemessene, erforderlichen Falls von der Staats- regierung festzuseßende Remuneration zu gewähren. Für ihre Beamten hat die Gesellshaft auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Grlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872 für die Staatseisenbahnen bestanden haben, für ihre Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und Tünftig für die Staatébahnen bestehenden Grundsätze, Pensions-, Wittwen- und Unterstüßungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

XIII.

Die Verpflichtungen der Gesellschaft zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn-Postgesebe vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Geseßblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugs8bestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Herrn Reichs- Tanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 380) getroffenen Bestimmangen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver- hältnissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Un:!ernehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oter aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nah der Entscheidung der obersten RNeichs8-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeu ung verliert, tritt das Cisenbabhn- Postgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein- schränkung ina Anwendung. v

Die Gesellschaft ist verpflichtet, sih den bezüglich der Leistungen für militärishe Zweke bereits erlassenen oder künftig für die Eifen- bahnen im Deutschen Reich ergehenden geseßlichen Bestimmungen zu unterwerfen. Le

Der Telegraphenverwaltung gegenüber bat die Gesellschaft diee jenigen Verpflichtungen zu Übernehmen, welche für die Eisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt find oder später für dieselb. n anderweit festgestellt werden mögen.

AVL,

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Ans&luß an die Bahn mittelst Zweigl-ahnen, als die Mitbenutung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, eventuell vom Minister der öffent- lichen Arbeiten festzusegende Fracbt- oder Bahngeldsäte vorbehalten.

A V,

Die Gesellschaft if verpflichtet, den Betrieb ihrer Bahn der Verwaltung einer anschließenden Bahn gegen Gewährung einer jähr- lichen Rente, welche der im Durchschnitte der leßten fünf Jahre er: ziel!en Reineinnahme gleihkemmt und mindestens jährlih 44 °% ihres Ynlagekapitals (cfr. 11) beträgt, zu überlassen, falls der Minister der öffentliten Arbeiten diese Betriebsüberlassung im öffentlichen Verkehrsinteresse für erforderlich erachtet.

Als Reineinnahme i} diejenige Summe anzusehen, um welche die Betriebs-Roheinnahme die in dem betreffenden Rehnungsjahre aufgewendeten Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten ein- \{ließlich der vorgeschriebenen Rüdlagen in den Erneuerungs- und Reservefonds, jedoch aus\{licßlich der aus diesen Fonds zu bestreiten- den Ausgaben übersteigt. Sur

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Ar- beiten die Vorausseßungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzcssionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung für statthaft erklärt ist (cfr. Art. X111, in fine), so muß die Gesellschaft auf Erfordern des be- zeihneten Ministers ih bereit finden lassen, nach ihrer Wahl entweder selbst die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nah Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen um- zuändern, falls die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft ihr diese Umwandlurg nah dem Ermessen des Ministers gestatten, oder zu diesem Zweckte einem etwaigen anderen Unternehmer entweder das Eigenthum und den Betrieb der Bahn gegen Erstattung des Anlage- Tapitals oder blos den Betrieb der Bahn gegen Gewährung der vor- hin am Schlusse des Artikels E bezeichneten Rente abzutreten.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an den Eingangs bezeichneten Aufsichtsratl) erfolgt erst, nachdem die Hinterlegung der unter VIII. 4 vorgeschriebenen Kaution und Ver- pfändungsurkunde stattgefunden hat.

Binnen einer von heute ab zu berechnenden dreimonatlichen

mit der Konzession übereinstimmend kefundenen Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister bewirkt werden , zu welbem Zwecke dem Hans» delsgerihte die Ausfertigung der Konzessions-Urkunde und die Er- s au Regierung bezüglich jener Uebereinstimmung vorzu- legen sind.

G Nachdem jene Eirtragung rechtzeitig erfolgt und unter Beifü- gung von 6 Druckexemplaren des Geselishaftsvertrages nachgewiesen ist, soll die geger wärtige Urkunde in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden.

Wird dagegen jene Eintragung binnen - der vorbezeichneten Frist uicht herbeigeführt, so ift die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden foll. / :

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlicben Insiegel.

Gegeben Berlin, den 24. Mai 1880.

(T, 8) Wilhelm.

Graf zu Stolberg. von Kameke. Graf zu Eulenburg. Maybach. Bitter.

Dr, Friedberg.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die Wahlen des Oberlehrers Dr. Huot an der Victoria- schule in Berlin zum Direktor dieser Anstalt, und i

des ordentlichen Lehrers Dr. Richard Scheppig an der Realschule zu -Kiel zum Oberlehrer dieser Anstalt sind be- stätigt worden.

Hofmann, von Puttkamer.

Angekommen: Se. Excellenz der Ober-Hof- und Haus- Marschall und Ober-Stallmeister Graf von Püccklexr aus Baden-Baden.

Jn der heutigen Handelsregister-Beilage wird Nr. 43 der Zeichenregister-Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamíliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 22, Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Nachts 12 Uhr 5 Minuten in erwünschtem Wohlsein auf der Anhalter Bahn, von Frank- furt a. M. und Philippsruhe kommend, wieder hier eingetroffen.

Se. Majestät empfingen heute Vormittag den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg und Jhrer König- lichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin und nahmen sodann um 11 Uhr die militärishen Meldungen Sr Kön'glichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs Generals der Jnfanterie von Fransecky, des Kommandanten General-Majors Freiherrn Meerscheidt von Hüllessem, des General-Majors von Thile und einiger an- deren Offiziere entgegen. Hierauf begaben Se. Majestät Sich iu aae Einweihungsfeier nah dem Joachimsthalschen Gym- nasium. ,

Nachmittags wurde der Militär-Bevollmächtigte in St. Petersburg, General - Adjutant und General - Lieutenant von Werder empfangen, und um 4 Uhr hatte der Vertreter des Auswärtigen Amts, Graf Limburg-Stirum, Vortrag.

Heute Mittag 12 Uhr isst in Gegenwart S. Majestät des Kaisers und Königs der Neubau der ältesten Shulschöpfung der Hohenzollern in Brandenburgischen Landen, des Joachimsthal shen Gymnasiums, feierlich eingeweiht worden.

Nachdem die alten in der Burg- und Heiligegeiststraße gelegenen Gebäulichkeiten niht mehr den gesteigerten Anfor- derungen entsprachen, wurde ein umfangreiches, ungefähr 34 000 Quadratmeter umfassendes, auf der Wilmersdorfer Feldmark im Westen von Berlin belegenes Grundstück er- worben und im Jahre 1875 mit der Aufstellung eines Bauplanes, im Herbst 1876 mit der Ausführung des Neubaues begonnen. Die neuen, feierlich eingeweilten Ge- bäude nehmen etwa ein Fünftel der Fläche des Grundstücks ein, während die übrigen vier Fünftel auf Park- und Garten- anlagen, Turn- und Spielpläße, Wirthschaftshöfe und Zusuhr- wege entfallen. Das mit der Hauptfront nah der Kaiser- straße (Berlin W.) gerichtete, etwa 280 m lange Hauptgebäude enthält in seinem nördlichen Flügel das den Anforderungen der Neuzeit entsprechend eingerihtete Gymnafium; der den Flügel flankirende Thurm in seinem obersten Geschosse ein großes Hochreservoir, auf der Plattform ein Observatorium. «m Mittelbau, hinter dem großen Eingangsvestibül, liegen die etwa 40000 Vände zählende Hausbibliothek, die Schülerbibliothek und das Lesezimmer, Ferner befinden sich hier die Kassen- und Registraturräume, fowie das große Archiv, Wohnungen des Portiers und des Pedells. Im oberen Hauptstockwerk liegt die für 600 Sißpläße einge- richtete Aula, welhe durch Aufstellung von acht lebensgroßen Statuen der Hohenzollern, vom Großen Kurfürsten bis zu Kaiser Wilhelm, einen hervorragenden Shmuck erhält. Jn der Aula wird ferner eine Bühne mit Garderobe zu theatralischen Vorstellungen der Zöglinge eingerichtet. Ein großer, als Gips- museum eingerihteter Vorsaal, ein Konversations-und ein Musik- saal hängen unmittelbar mit der Aula zusammen. Die übrigen drei Hauptflügel des Gebäudes sind in den drei oberen Stock- werken für das Alumnat bestimmt und enthalten 16 geräu- mige Wohnsäle und ebensoviele Schlafsäle, sowie 8 Waschsäle für 170 Alumnen und Pensionäre, 8 aus je zwei Räumen bestehende Adjunktenwohnungen und einen größeren Betsaal für die Morgenandachten der Alumnen. Große, theils massive, theils eiserne Haupttreppen vermitteln den Verkehr zwischen den verschiedenen Stockwerken. Jm ersten Stock des süd- lihen Hauptflügels befindet sich die Wohnung des Direk- tors; im Erdgeschoß der Hauptflügel liegen die Wohnungen der Unterbeamten. Jn dem an das Hauptgebäude sich an- schließenden Wirthschaftsgebäude sind zu ebener Erde die Kücdchenanlagen mit Nebenräumlichkeiten untergebracht ; darüber liegt der große, für 200 Pläße eingerichtete Speisesaal. Eine 8 eingerichtete Badeanstalt hat ein 180 chm Wasser assendes Shwimmbassin, um welches sich Nischen zum Aus- und Ankleiden sowie Badezellen für die Familien der Lehrer gruppiren. Weiter folgen ein Kessel- und ein Maschinenhaus, eine Waschanstalt, ein Kranken- haus und an den umgrenzenden Straßen fünf für je 2 Familien eingerichtete villenartige Wohngebäude. Jn der

Präklusivfrist muß die Eintragung des von der Staatsregierung als | Mitte der ganzen Anlage liegt die Turnhalle mit Neben-

räumen, davor ein großer Turnplaß. Vor dem Hauptgebäude, welches eine reihere Ausstattung mit Sandsteinwerkstücken, ornamentalem und figürlihem Shmuck erhält, soll das Stand- bild des Begründers der Anstalt, des Kurfürsten Foachim Friedrich errichtet werden. Die Kosten der Gesammtanlage (mit Aus\{luß des Grunderwerbs) waren auf 3 Millionen Mark veranschlagt. Die oberste Leitung des Baues ruhte in den Händen des Geheimen Ober-Bauraths Giersberg, nah dessen Angaben der Landbaumeister Genick den ersten Plan aufgestellt hat; mit der speziellen Bearbeitung der Projekte und Kostenanschläge sowie der speziellen Bauleitung waren der Königliche Bau-Fnspektor Zastrau und die Regierungs- Baumeister Klutmann und Kleinwächter betraut.

Se. Majestät der Kaiser wurden heute Mittag 12 Uhr an dem Hauptportale der Anstalt von dem Minister der geist- lichen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer, dem Minister der öffentlichen Arbeiten Maybah, von den Herren des Provin- zial-Schulkollegiums, der Ministerial-Baukommission und dem Direktor des Gymnasiums, Professor Dr. Schaper, empfangen und durch das reich geschmüdcte Vestibül nah der Aula ge- leitet, wo man in der Festversammlung den General-Feld- marschall Grafen von Moltke, den Gouverneur von Berlin, den Unter-Staatssekretär und die Räthe des Kultus-Ministe- riums, die Spitzen der städtishen Behörden, die Vertreter der Universität sowie sämmtlicher hiesiger Gymnasien und zahlreiche ehemalige Schüler der Anstalt bemerkte. Nachdem die Schüler das „salvum fac regem“ gesungen, ergriff der Minister von Puttkamer das Wort zu einer Ansprache, um Sr. Majestät für Allerhöchstdessen Erscheinen zu danken, in kurzen Worten der Anstalt zu gedenken und die Allerhöchst bewilligten Ehren- bezeugungen bekannt zu machen. Hierauf warf der Direktor der Unstall, Dr. Sap, cinen Bli auf. die Bers gangenheit des seiner Leitung unterstellten Gymna- fnums und {loß mit guten Wünschen für eine gesegnete und gedeihlihe Zukunst. Der Rede folgte das Danklied U O von Gab, WoIaU Der Choual iun

danket Alle Golt“ die erhebende Feier s{loß. Se. Majestät der Kaiser erhoben Sich, verweilten noch kurze Zeit in dem Neubau, erkundigten Sich bei dem Direktor nah verschiedenen Einzelnheiten und verließen alsdann unter lebhaftem Zubel der Jugend deren neues Heim, das durch den Kaiserlichen Besuch seine höchste Weihe erhalten hat.

Das soeben im Verlage von G. Reimer in Berlin erschienene „Handbuch für die deutshe Handels- Marine auf das Jahr 1880“ hat folgenden Fnhalt :

I, Verzeichniß der auf die Seeschiffahrt bezüglihen Reichs- geseße, -Verordnungen u. |. w.

1I, Verzeichniß der im Deutschen Reich amtlich oder im amt- lichen Auftrage herauêgegebenen, auss{licßlich auf die Seeschiffahrt bezüglichen Bücher, Zeitschriften und Karten.

IIL. Verzeichniß derjenigen auswärtigen Staaten, mit denen vom Deutschen Reich, vom früheren Norddeutshcn Bund, vom früs- heren Deutschen Zoll- und Handelsverein und von einzelnen deutschen Bundesstaaten Verträge über die Auslieferung desertirter Matrosen abge\ch{chloßen sind, nebst Bezeichnung dieser Verträge.

IŸV. Anweisung in Betreff der Beurkundung von Geburten und Sterbefällen auf Seeschiffen während der Reise.

V. Girfular an die Kaiserlich deutschen Konsulate, betreffend die kostensreie Vermittelung des Geldverkehrs der deutshen Seeleute im Auslande mit der Heimath, vom 15. Juni 1877.

VI, Verzeichnisse von Seebehörden innerh2lb des Bundes8zebietes. a, Die Inspektoren zur Beaufsichtigung des Seesteuermanns- und Seeschiffer-Prüfungëwesens und die Kommissionen für die Prüfung der Seesteueccleute und Seesctiffer. b. Die Inspektoren zur Beauf- sichtigung des Mascbinisten-Prüfungswesens und die Kommissionen für die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfscbiffen. c) Verzeichniß der zur A usfertigurg der Befähigungtzeugnisse tür Seeschiffer, Seesteuer- leute und Seedampfshifs-Maschinisten zuständigen Landesbchörden. d, Verzeichniß des auf Grund des §. 4 der Verordnung vom 26, Des zember 1875 (Reichs-Geseßzblatt Seite 387) bestellten Persorals der Deu!lschen Seewarte. e. Die Swiffsreaister- Behörden. f. Die óIn- \pektoren zur Beaufsichtigung des Schiffsvermessungt wesens und die Schiffévermessungé- und Schiffs8vermessungs-Nevisionébehörden. g. Die Seemannsämter und die denselben vorgeseßten Landesbeb örden. h, Die Strandbehörden. i. Bebörten für die Untersuchung von Sees unfällen.

V1I, Verzeichniß der deutschen Konsulate, yach der alphabetischen Reihefolge der Staaten und innerhalb jedes Staates nach der a! phabetischen Reihefolge der Umtésitze geordnet, nebst alphabetischem Register der Amtssize. A. Verzeichniß der deutschen Konsulate. B. Alphabetisches Register der Orte, an denen die Konsularbehörden ihren Sitz haben.

VIII. Verzeichniß derjenigen fremden Konsulate in Deutschland, deren Amtsbezirke die deutschen Kästengebiete mit umfassen.

IX, Alphabetisches Verzeichniß der deutschen Kauffahrteischiffe nach dem Bestande am 1, Januar 1880.

X, Alphabetisches Verzeichniß der deutschen Kauffahrtei-Dampf- {chiffe nah dem Bestande am 1. Januar 1880.

XI. Verzeichniß von deutschen Kauffahrteischiffen, welchen auf Grund des §, 16 des Gesetzes, betreffend die Nationalität der Kauf» fahrteishiffe und ihre Befugniß zur Führung der Bundeétflagge, vom 25. Oftober 1867 (Bundes: Geseßblatt Seite 35) von den Kaiserlich deutschen Konsularbehörden Flaggenatteste ertheilt worden sind.

X11, Alphabetische Liste der deutschen Heimathshäfen mit Be- zeihnung der Schiffsregisterbehörden, in deren Bezirk die Häfen

liegen.

x XIII, Statistische Uebersichten. a. Der Bestand der deutschen Kauffahrteischiffe. b. Uebersicht der Seereisen deutsher Schiffe zwischen außerdeutshen Häfen in den Jahren 1873, 1875, 1877 und 1878, c, Der Seeverkehr in den deutschen Hafenpläßen für die Jahre 1873, 1875, 1877 und 1878. d, Nachweis über die in den Jahren 1873, 1874, 1875, 1876, 1877 und 1878 verunglüdckten deutschen See- \c{ifffe. e. Ueber\iht der Schiffsunfälle an der deutshen Küste wäh- rend der Jahre 1873, 1874, 1875, 1876, 1877, 1878 und 1879.

XIV. Nachträge.

Das unter IX. aufgeführte Verzeichniß giebt für jedes einzelne Schiff an:

1) Das Unterscheidungssignal.

2) Den Namen.

3) Den Heimathshafen.

4) Die Gattung (Bauart), insbesondere: a. bei Dampf- \{hiffen, ob Räder- oder Schraubendampfschiff ; b, bei Segel- schiffen, die durch die Takelage und die Form des Schiffs- kförpers bestimmte Gcttung nach der landesüblichen Benennung.

5) Die Ladungsfähigkeit (den Retto-Naumgehalt), sowohl in Kubikmetern, als auch in britishen Register-Tons auf Grund der Vermessung nah der Schiffsvermessungs-Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs-Geseßblatt Seite 270). Jn soweit eine Neuvermessung noch nicht stattgefunden hat, ist dies er- kennbar gemacht und beruhen in diesem Falle die Angaben auf Umrechnung in Gemäßheit der Bestimmungen des 8§. 33 der Schiffsvermessungs-Ordnung oder der Anweisung vom 13. Februar 1874 (Central -Blatt für das Deutsche Reih Seite 223).

6) Die Pferdekräfte der Dampfmaschinen ; die Angabe über dieselben it in der Form eines Bruches gemacht, in welchem die Zahl der effektiven Pferdekräfte den Zähler und diejenige der nominellen Pferdekräfte den Nenner bildet.

7) Das Fahr der Erbauung, d. h. das Jahr, in welchem das Schiff zuerst vom Stapel gelaufen is: erforderlichen Falles auch das Jahr eines etwa vorgenommenen neuen Aufbaues.

8) Das Hauptmaterial, aus welchem das Schiff erbaut ist; ob: a. von Eisen, b. von Holz, und zwar: aa. von har- E D Eichen-, Teak-) Holz, bþ. von weichem (z. B. Föh- ren-) Holz.

9) Die Verbolzung; ob das Schiff verbolzt ist mit: a. Bolzen von Kupfer oder von irgend einer Kupferlegirung (Munßmetall, Metall in engerem Sinne), b. Bolzen aus ver- B (galvanisirtem) Eisen, c. Bolzen aus unverzinktem

isen.

10) Den Beschlag; ob der äußere Schiffsboden beschlagen ist mit: a, Platten von Kupfer oder von irgend einer Kupfer- os (Munßmetall, Metall in engerem Sinne), b) Zink- platten.

11) Die Yahl der Schiffs- (Box-) Chronometer, welche das Schiff führt.

12) Den Namen und Wohnort des Rheders. Bei ge- theiltem Eigenthum den Namen und Wohnort des Korre- spondenti-Rheders.

13) Den Namen und Wohnort des Schiffers (Schiffs- führers, Kapitäns).

14) Die Zahl der regelmäßigen Besaßung, einschließlih des Schiffers (Schiffsführers, Kapitäns), sowie des ärztlichen, Maschinen-, Verwaltungs- und Dienstpersonals.

Das Verzeichniß ist nach den Namen der Schiffe alpha- betisch geordnet. Schiffe gleihen Namens sind nach der alpha- betishen Reihefolge ihrer Heimathshäfen aufgeführt. Kennt man daher den Namen, beziehungsweise den Namen und den Heimathshafen eines Schiffes, so wird man das Unterschei- dungssignal, die Ladungsfähigkeit, den Ramen und Wohn- ort des Nheders und Schiffers, sowie die sonstigen Angaben über das Schiff tem Verze'chnisse leiht entnehmen können.

Diese alphabetishe Anordnung, sowie die größere Zahl und Reichhaltigkeit der Angaben über jedes einzelne Schiff unterscheiden das Verzeichniß von der als Anhang zum inter- nationalen Signalbuche herausgegebenen Schiffsliste. Die leßtere weist die Schiffe nah der systematischen Reihefolge ihrer Unterscheidungssignale nach und beschränkt sih, unter Beibehaltung des Schemas der britischen beziehungsweise fran- zösischen Signalbuch-Schiffsliste, auf die Angabe des Unter- scheidungssignales, des Namens, des Heimathshafens, der Ladungsfähigkeit und der Maschinenkraft des einzelnen Schiffes. Während die Signalbuh-Schiffsliste daher vorzugs- weise den Signalisirungszwecken dient, ist das alphabetische Verzeichniß wesentlich zum allgemeinen Gebrauche für Behör- den, Kaufleute, Schiffer u. st. w. bestimmt.

Ueber die deutschen Kauffahrtei-Dampfschiffe enthält das unter X. aufgeführte besondere Verzeichniß derselben im An- {luß an die Aufzeihnungen in IX. noch Folgendes :

a, Die nah §. 22 der Schiffsvermessungsordnung vom 5, Juli 1872 behufs Feststellung der Jdentität der Schiffe er- mittelten Hauptmaße Länge, Breite, Tiefe, sowie Länge des Maschinenraumes derselben.

b, Den nah der Schiffsvermessungsordnung festgellten Bruttoraumgehalt der Schiffe, sowohl in Kubikmetern als au in britischen Neagistertons.

c. Den Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Netto- Raumgehalt der Schiffe in Prozenten ihres Brutto-Naum- gehalts.

d. Die Zahl und Bauart der Fortbewegungsmaschinen der Schiffe, sowie die Zahl und Bauart der zu ersteren ge- hörigen Dampfkessel.

M Mo M ijober um 5 Uhx 23 Minuten mittags von Dortmund nah Camen fahrende Personen- zug Nr. 11 aus noch unbekannter Ursache auf freier Streke entgleist, wobei, soweit bis jeßt bekannt, 2 Personen getödtet, 6 schwer und eine größere Anzahl leiht verleßt worden sind.

Von den beiden Geleisen wird eins voraussihtlich bis zum 22. Mittags für den Verkehr wieder frei gemacht sein. Die Untersuchung ist sofort eingeleitet.

Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) unter dem 29, September 1880 dem Kreise Bolkenhain im Regierungsbezirke Liegniß, welcher den Bau einer Chaussee von der mittleren Boberbrücke in Rudel- stadt nah der Merzdorf-Kupferberger Provinzialchaussee be- {lossen hat, für die zu dieser Chaussee erforderlihen Grund- stücke; 2) unter dem 1. Oktober 1880 dem Kreise Darkehmen um Regierungsbezirke Gumbinnen behufs Erwerbung der Grundstücke, welhe zum Bau zweier, von der Fnsterburg- Goldaper Chaussee, und zwar von den Dörfern Wikischken und Sodehnen ausgehender Zufuhrwege nach den gleichnamigen Bahnhöfen benöthigt werden.

Das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes ist

worden : 1) Unter dem 15. September 1880 dem Kreise verliehen Marienwerder, welher den Ausbau der Straßen: a. von Marienwerder über Nospiß nah Bialken, b, von Marienwer- der nah Cölmish Neuhöfen, c. von Marienwerder nah Neu- liebenau und d. von Warmh-f nach Rauden als Stein- chausseen beschlossen hat, für die genannten Chausseestrecken ; 2) unter dem 20. September 1880 dem Kreise Oberbarnim im Regierungsbeziuke Potsdam bezüglih der neuerbauten Chaussee von der Wriezen-Oderbruch-Chaussee bei Wriezen über Neu-Kieß, Neu- und Alt-Maedewiß bis zurßKreisgrenze in der Richtung auf Alt-Reet. __ Die Abgaben für die Benußung des Hafens bei Teten büllspiecker im Kreise Ciderstedt, Regierungsbezirk Stleswig, sowie tas Fährgeld für das Ueberseßen über die Elbinger Weichsel an der Dornbusch-Kathe in der Gemeinde JZunkertroyl, Landkreises und Regierungsbezirks Danzig, sind dur Tarife, welche unter dem 19. September 1880 Allerhöchst vollzogen sind, geregelt worden.

Die Bestimmung des §. 183 des Strafsgeseßbuches, wonach derjenige, welher durch eine unzüchtige Handlung öffentlich ein Aergerniß giebt, mit Gefängniß bestraft wird, findet nach einem Erkenntniß des Reihsgericts, I, Strafsenat, vom 12. Juli d. J, auch dann Anwendung, wenn auch nur eine Person an der an einem öffentlichen rte vorgenommenen unzühtigen Handlung, an welchem au

Andere diese Handlung wahrnehmen konnten, Aergerniß gce-

nommen hat,

Der General der Kavallerie Graf von Branden- burg, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der Garde-Kavallerie-Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.

Hannover, 21, Ollobex (W. D. B) Bei dexr in der heutigen Sißung des Provinzial-Landtages vor- genommenen Neuwahl des Landesdirektoriums wurden der Landesdirektor Rudolf von Bennigsen mit 46 Stimmen (von 24 Landtagsmitgliedern wurden weiße Stimmzettel abgegeben), der erste Schaßrath Hugenberg mit 70 Stimmen und der zweite Schaßrath Müller mit 67 Stimmen wiedergewählt.

Bayern. München, 20. Oktober. (Allg Ztg.) Die Mitglieder des Steuerausschusses der Kammer der Abgeordneten waren bis heute Mittag bereits in bes{chluß- fähiger Zahl angemeldet und dürften zu der auf morgen Vor- mittag anberaumten Sißung vollzählig erscheinen, wofür nach- stehende Tagesordnung festgestellt ist: Erste Lesung (erstmalige Berathung) des Geseßentwurfs, einige Abänderungen an den Geseßen über die allgemeine Grund- und Haussteuer betref- fend: a. allgemeine Diskussion, b. spezielle Diskussion, c. Pe- titionen: 1) des Bürgermeisters Miller in Krumbach, 2) des Vereins der Grund- und Hausbesißer von München, die Haus- steuer betreffend.

Würzburg, 18. Oktober. (Allg. Ztg.) Heute fand hier die zur Erinnerung an die Schlacht bei Leipzig von König Ludwig T. von Bayern gestiftete Armenspeisung statt. Im Sommer-Pavillon der Königlihen Residenz, der durch seine stukkatur- und bilderreihe Ausshmücckung hon an \ich das Staunen des diese Hallen Betretenden fesselt, erhoben \ih in Blumen- und - Blattwerkbosquets die Büsten des König- lichen Stifters und des jeßt regierenden bayerischen Landes- herrn, und in einer Nische hatte das Musikcorps des 9. JFnfanterie-Regiments Plaß genommen, um die Tafel- musik auszuführen. Jn der Vitte waren an langen weiß- gedeckten Tafeln die Pläße für die Festgäste hergerichtet; an jedem Play ein Teller, ein Gefäß mit Wein aus dem König- lichen Hofkeller und ein Stück Brod. Um 11 Uhr Morgens trafen die Gäste, bei 300 an Zahl, ein und füllten bald den ganzen Raum. Es war eine Freude, die Speisen zu sehen, und eine noch größere Freude, die Speisenden. Viele Leute aus den besseren Kreisen umstanden die Tafel, um an dem Armenfeste thcilzunehmen. Den Gästen is gestattet, das Trinkgefäß zum eigenen Gebrauche mitzunehmen.

Sachsen. Dresden, 21. Oktober. (Dr. J.) Der König und die Königin sind nach den hier eingegangenen Nach- rihten nah einem zweitägigen Aufenthalte in Monza am gestrigen Tage in Stresa angekommen.

Hessen. Darmstadt, 20. Oktober. Wie die „Darmst. Ztg.“ vernimmt, würde die Rückehr des Großherzogs vor- auésichtlih Ende der Woche stattfinden, so daß Se. Königliche Hoheit Sonnabend, den 23., hier eintreffen wird.

Mecklenburg - Schwerin. Schwerin, 20. Oktober. (Lpz. Ztg.) Von seiner Reise nach Cöln is dér Großher- zog am 17. in Ludwigslust wieder eingetroffen. An dem- selben Tage vor zehn Jahren nahmen die deutschen Truppen unter des Großherzogs Führung die Festung Soissons ein. Dieses Umstandes gedachte eine Wehrmänner-Versammlung in Prenzlau, brachte dem Großherzoge ein Hoh und übermittelte dasselbe telegraphisch nach Ludwigslust. Am nächsten Tage, den 18, traf in Prenzlau ein Telegramm ein des Jnhalis : „Den braven Wehrmännern des Bataillons Prenzlau vor Soissons meinen kameradschaftlihen Dank, Friedrih Franz, Großherzog von Mecklenburg.“

Sachsen - Coburg - Gotha. Gotha, 19, Oktober. (Mgdb. Ztg.) .Fn der gestrigen Sißung des Sonderland- tages beantwortete der Stzats-Minister von Seebah zunächst eine Fnterpellation in Betreff des kürzlich auf einer Ueber- gangsstelle der Thüringer Eisenbahn bei Seebergen vorge- kommenen Unglücsfales. Sodann wurden die Gesetes- vorlagen über die Aufnahme der neuen 4prozen- tigen Anleihe, über die Beitreibung öffentliher Ab- gaben und Domänengefälle von Seiten der Gemeindeverwaltun- gen und über Abänderungen des Forstablösungsgeseßes ange- nommen, und zwar fand das Anleihegeseß die Zustimmung des Landtages, in der Vorausseßung, daß der Rest der \{chwe- benden Schuld (nach Verwendun,, der durch die neue Anleihe verfügbaren Mittel ca. 180 000 4) aus den bei der l,iesigen Grundkreditbank kündbar eingeliehenen Kapitalien gedeckt, und daß überhaupt künstig statt Kontrahirung einer „shwebenden Schuld“ zuvörderst durch Aufkündigung und Verwendung der gedachten Kapitalien die erforderlichen Mittel beschafft werden. Auch wurde statt des im Entwurfe vorgesehenen Termins für den Beginn der Ausloosung der Anleihescheine (1. Oktober 1886) der 1. Oktober 1885 vom Landtage als erster Amorti- sationstermin festgeseßt.

Elsaß - Lothringen. Straßburg, 21. Oktober. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Wil- helm is gestern Abend, von Baden-Baden kommend, hier eingetroffen, hat bei dem Staatssekretär Hofmann das Diner eingenommen und alsdann die Reise nah England über Metz fortgeseßt.

Bei einer geselligen Zusammenkunft des hier ver- sammelten elsaß - lothringishen Lehrertages, an welchem etwa 850 Lehrer und Lehrerinnen, zum größten Theil Elsasser, Theil nahmen, wurden Toaste auf Se. Majestät den Kaiser und auf den Statthalter ausgebracht, welche von der Versammlung mit Begeisterung aufgenommen wurden. Lehrer Schweißer aus Mülhausen, ein geborener Elsasser, tranf auf das Wohl des Mannes, der seine Heimath ver- lassen, um Elsasser zu werden und das aus seinen politischen Banden herausgerissene Land nicht mit dem Arme des Sie- gers, sondern mit Milde und Nachsiht einer ruhigen inneren Entwickelung und einer geseßlichen Selbständigkeit entgegen zu führen und die Eroberung der Herzen mit unverdros\sener Arbeit zu vollziehen, und {loß mit dem Wunsche, daß „dem treuen Stellvertreter unseres gnädigen Kai sers der {höne Lohn R möge, die’ Verwirklihung seiner Jdeen recht bald zu

hauen.“

Oesterreich : Ungarn. Pest, 20. Oktober. Die Kommission zur Erstattung von Vorschlägen Betreffs der Theilnahme der Hauptstadt an der Vermäh- lungsseier des Kronprinzen hat heute beschlossen, zur Vermählungsfeier in Wien eine Gratulations- Deputation mit einex Adresse an das Hoflager zu entsenden,

dem Hohen Brautpaare ein Geschenk von künstlerishem Werth zu überreichen, das neuvermählte kronprinzlihe Paar bei seiner Ankunst in Pest feierlich zu empfangen und dem- selben in der städtishen Redoute ein glänzendes Ballfest zu geben. Als Geschenk ist ein Speise-Service für sechszig Per- sonen in Aussicht genommen.

Großbritannien und Jrlaud. London, 21. Okf- tober. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen is|ff heute Abend hier ange- kommen und auf dem Bahnßefe von Charingcroß von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Christian von Schleswig- Holstein-Augustenburg und dem deutschen Botschaftspersonale empfangen worden.

Frankreich. Paris, 21. Oktober. (Journ. off.) Unter dem gestrigen Datum ist Graf Mouy an Stelle des Barons des anan zum diesseitigen Gesandten in Athen ernannt worden.

22. Oktober. (W. T. B.) General Cissey hat ein Schreiben an den Kriegs - Minister Farre gerichtet, in welchem er erklärt, daß er sih zu der ihm geeignet erschei- nenden Zeit an die Gerichte wenden werde und sich zuglei darüber beklagt, daß man ihm die Aufklärung des That- bestandes, welche er verlangt habe, verweigert habe.

Spanien. Madrid, 21. Oktober. (W. T. B.) Jm Centrum der Stadt fand heute Vormittag ein leichtes Er d- beben statt, welhes etwa 6 Sekunden anhielt, indeß keinen bemerkenswerthen Schaden anrichtete. Auch in mehreren Städten der Provinz Zamora sind Erdershütterungen ver- spürt worden. Gleichzeitig wüthete daselbst ein heftiger Sturm.

Portugal. Lissabon, 21. Oktober. (W. T. B.) Hier und in Coimbra ist heute Vormittag eine leichte Erd- ershütterung beobachtet worden. Dieselbe ist nach hier eingetroffenen Meldungen auch im ganzen Lande fühlbar ge-

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wesen.

Griechenland. Athen, 20. Oktober. ({W. „Pr.“) Der Dampfer „Aglaja“ ist mit einem Transporte im Auslande angekaufter Pferde hier angekommen. Die griechische Regie- rung hat neuerdings eine bedeutende Bestellung von Waffen bei einer österreichishen Waffenfabrik gemacht. Das hiesige Comité des „Rothen Kreuzes“ hat an tas Subcomité in Corfu die vollständige Ausstattung an Verbandstücken und anderem nothwendigen Materiale gesendet.

21, Vio L B) De DOtitet- [ammer ist heute mit einer Thronrede eröffnet wor- den, welche dankend hervorhebt, daß die Mächte Griechen- land eine neue Grenze zugesprochen hätten und bereits mit der Ausführung des Berliner Vertrags beschäftigt seien. Aus der Gewißheit der Ausführung ergebe sich für Griechen- land die Verpflihtung zum Handeln, die verkündete Mobil- machung und die militärischen Vorbereitungen seien eine Ver- pflichtung dem Hellenismus und den Berliner Signatarmächten gegenüber, die Armee werde bs zu der neuen Ordnung der Dinge in den neuen Provinzen unter den Waffen bleiben. ZUr Bestreitung der Kosten sei ein Arleihevertrag mit der Bank unterzeihnet. Die Thronrede wurde mit Beifallszeichen aufgenommen.

Die „Times“ vom 22. d. bespriht die griehische Frage und giebt der Hoffnung Ausdruck, daß der Kö..ig von Griechenland das Ungestüm seiner Unterthanen zu zügeln ver- mögen werde. Vorerst seien die Großmächte noch nicht ge- willt, gemeinsam für die Durchführung der Bestimmungen der Berliner Konferenz einzutreten. England könne nicht allein handeln, insbesondere da Frankreich, welches die griechischen Ansprüche hauptsächlich befürworte, zurückstehe. Gegenwärtig sei der Zeitpunkt für eine Aktion Griechenlands nicht gelegen und würden eine reiflihe Ueberlegung und die Rücksicht auf ihre unentbehrlihen Alliirten die griechishe Regierung nöthi- gen, die Rüstungen zu mäßigen.

Türkei. Konstantinopel, 15, Oktober. (Pol. Corr.) Die Ermordung des österreihishen Dragomans in Prizrend ist ein sehr shlimmes Symptom der Ueberreizung der Gemüther und der Machtlosigkeit der türkishen Behörden in Ober-Albanien. Unzweifelhaft ist dieses abscheuliche Attentat das Werk der Liga, deren Drohungen die Konsuln Englands und Nußlands gezwungen hatten, Prizrend zu v:rlassen. Leider dürste die Liga dur die Auszeichnung eines ihrer unruhigsten Führer, Hodo Beys in Skutari, der zufolge Hodo Pascha zum Liva und zum General-Adjutanten des Sultans ernannt wor- den ist, noch aufgemuntert werden. Der hier anwesende Onkel des Schah von Persien und seine Familie ist Gegenstand der shmeichelhaftesten Aufmerksamkeit Seitens des türkishen Hofes. Sie wurden zur Tafel im Jildiz-Kiosk ge- laden und mit den höchsten Dekorationen geehrt.

21, Vftober. (W. T. D) Nach Adrianopel sollen unverzüglih zur Kompletirung der dortigen türkishen Tru p- pen 10000 Mann abgehen.

Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Rom vom 2.: Der italienische Botschafter in Konstantinopel is beauftragt, die Aufmerksamkeit der Pfo:te auf ihre Zusage bedingungsloser Uebergabe Dulcignos und die dem wider- sprechenden Bestimmungen der Konvention von Rjeka zu lenken. Ftalien müsse der Pforte empfehlen, die Kon- vention nur auf die Feststellung der militärishen Modalitäten zu beshränken. Eine Konstantinopeler Meldung der „Polit. Corresp.“ bestätigt, daß der türkische Minister-Resident in Cettinje Montenegro eine Note übergeben hat, worin gegen das Vorgehen Montenegros wider die Muhamedaner in Podgortiha, SpuUz Uno Bala Pott bea hoben wird.

Die „Agence Havas“ vom 22. läßt sich aus Ragusa melden, Riza Pascha habe energishe Maßregeln für die Uebergabe Dulcignos getroffen, und zwar solle dieselbe in Gegenwart von Repräsentanten der europäishen Mächte er- folgen, was Fürst Nikita zur Bedingung gemacht habe. Es seien iy Folge dessen Delegirte des Geshwaders nah Cettinje abgegangen.

Numänien. Bukarest, 20. Corr.“ schreibt man von hier: Der Besuch des Fürsten von Rumänien beim Fürsten von Bulgarien in Rustschuk wird morgen stattfinden. Fürst Karl kehrt Tags darauf nach Bukarest zurück und reist am 25. d. zur Jn- spizirung der Lager von Roman und Jassy nah der Moldau. D verschiedenen Journalen wurde die Absicht der Ne- gierung, diesmal die Kammer früher einzuberufen, in sehr tendenziöser Weise besprochen und die Behauptung aufgestellt, daß derselben hochpolitishe Ursachen zu Grunde liegen. Diese

Oktober. Der „Pol.