1880 / 251 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Mitglieder der einzelnen Kammern sowie für den Fall ihrer Verhinderung die regelmäßigen Vertreter bestimmt. Jm Falle der Verhinderung des regelmäßigen Vertreters eines Mitgliedes wird ein zeitweiliger Vertreter durch den Präsidenten ver- ordnet. Jn Bezug auf diese Bestimmungen hat das Reichs- gericht, I. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 8. Juli d. J. ausgesprochen, daß der Revisionsnahprüfung die Frage entzogen ist, ob im einzelnen Fall bei Beseßung der erkennenden Straf- Tammer die reglementären Vorschristen der §8. 62 und 66 des Gerichtsverfassungsgeseßes eingehalten wurden.

Ein Beamter, welcer in seiner amtlichen Eigenschaft Gelder empfangen und in Verwahrung genommen hatte und diese Gelder einige Zeit später, als er nicht mehr Beamter war, fih rechtswidrig zueignete, maht sih nah einem Er- kenntniß des Reichsgerichts, Il. Strafs., vom 9. Juli d. J, nit der Beamten-Unterschlagung, sondern nur der einfachen Unterschlagung schuldig.

S. M. Aviso „Möwe“, 5 Geshüße, Kommandant Korvettenkapitän von Kydäbusch, ist am 24. Oktober cr. in Plymouth eingetroffen.

DANKon en, 29, Dllober, (N. Hann. Zig.) Jui dex beutigen (7.) Sißung des hannoverishen Provinzial- Landtages wurde der Antrag des Verwaltungsaus\{husses, betreffend die Abänderung der Grundsäße für die Bewilligung von Beihülfen zum Landstraßenbau, nah längerer Debatte angenommen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war der An- trag des ständishen Verwaltungs8ausschusses, die Einführung der Geseßgebung zur Neform der inneren Verwal- tung in der Provinz Hannover betreffend, welcher fol- genden Wortlaut hat: ;

Provinzialstände wollen, im Hinblick auf die vorbereitete Ein- führung der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 und der Pro- vinzialordnung vom 29. Juni 1875 in unserer Provinz, 1) wiederholt an Königlidbe Staatsregierung das Ersuchen richten, daß die Geset- eniwürfe über Einführung der Gesetzgebung zur Reform der inncren Verwaltung in der Provinz Hannover dem Provinzial-Landtage zur Begutachtung mitgetheilt werden mögen; 2) für den Fall, daß dem Ersuchen sub 1 nicht stattgegeben wird und Stände nicht versammelt sein sollten, wenn die Geseßesvorlagen über Einführung der Kreis- ordnung vom 13. Dezember 1872 und der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 bekannt werden, dem ständis{en Verwaltungsaus- {usse und dem Landesdirektorium den Auftrag ertbeilen, die Wünsche der Provinz zu diesen Gesetesvorlagen der Königlichen Staatz regie- rung und den beiden Häusern des Landtages der Monarchie vorzu“ tragen. / Nach längerer sehr lebhafter Debatte wurd: der An- trag des Ausschusses einstimmig angenommen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war das Schreiben des Dber - Präsidenten, die Aufnahme des Wegezuges von Müsleringen bis zur Grenze der Provinz Westfalen in der Richtung auf Schlüsselburg in den Landstraßenetat betreffend. Hierüber referirte der Schaßrath Müller. Die Kosten betragen 7260 4; hierzu steuert die Gemeinde 2000 6 bei, während 3000 #4 noch aus dem Dispositionsfonds vorhanden sind. Die Versamm- lung ertheilte ihre Zustimmung.

Demnächst wurden die Anträge des Ausschusses, betreffend die Aufnahme des Weges von Quakenbrück nah Dinklage, und die Aufnahme zweier Wegezüge im Bezirke des Wege- verbandes Jsenhagen, auf den Landstraßenetat, sowie der Antrag des Ausschusses, betreffend die Erhöhung der pro- vinzialständischen Beihülfe zu den Kosten für die Ueberbrückung der Wümme-Niederung zwischen Lilienthal und Borgfeld, mit großer Majorität angenommen.

Als leßten Gegenstand referirte Hr. Neubourg über die Vebersichten über die Verwaltung des hannoverischen Kloster- fonds pro 1. April 1879 bis dahin 1880, und über die Ueber- sihten der kurrenten Einnahmen und Ausgaben des hannoveri- Jen Klosterfonds pro 1. April 1881/82, welche zu den Akten genommen wurden.

Bayerua. München, 22, Oktober. (Allg Ztg.) Der Steuergeseßausshuß der Kammer der Äbgeord- neten hat in seiner heutigen Sißzung den zweiten Abschnitt des Entwurfs eines Gesetzes, einige Abänderungen an den Geseßen über die allgemeine Grund- und Haussteuer betr., berathen und den sämmtlichen Artike!n, die Abänderungen an den geseßlihen Bestimmungen über die Grundsteuer bezwecken, in erster Lesung unverändert nah dem Regierungsentwurf beigestimmt. Während der Debatte wurde u. A. der in An- regung gebrachten Umarbeitung des Katasters wegen der Kost- spieligkeit der Ausführung von mehreren Rednern entgegen- getreten. Die nächste Sißung wird am Montag stattfinden und in derselben der Entwurf eines Gescßzes, die Gewerbe- steuer betr., zur ersten Lesung gelangen.

29 obe Die „Als, 30 Lab: Die Mit: glieder des Steuergeseßausshusses der Abge- ordnetenkammer, welhe der reten Seite derselben angehören, waren heute zu einer Vorbesprehung über den Entwurf eines Gesetzes, die Gewerbesteuer betreffend, versam- melt, und morgen werden auch die Aus\chußmitglieder, welche der anderen Seite der Kammer angehören, zu einer Vor- besprehung zusammenkommen. Dieser getrennten Vorbespre- hungen ungeachtet wird man aber erwarten dürfen, daß weder diese noch die anderen Entwürfe zur Reform der Geseße über die direkten Steuern vom Parteistandpunkt aus beurtheilt werden; es soll dies au, wie versichert wird, von keiner Seite beabsichtigt sein. Bezüglih des Gewerbesteuer-Gesetz- entwurfs gehen übrigens die Ansichten noch sehr weit aus- einander, und es stehen sür die am Montag beginnende Aus- s{hußberathung mehrfahe und prinzipiell wichtige Modifi- kationsanträge in Aussicht.

Württemberg. Friedrichshafen, 23. Oktober. Der Großfürst und die Großfürstin Wladimir von Rußland sind gestern zum Besuche der Majestäten im König- lihen Schlosse eingetroffen.

Sessen. Darmstadt, 24. Oktober. (W. T B) Dex Großherzog ist gestern Abend von seiner Reise nah Eng- land hier wieder eingetroffen.

Sachsen-Weimar-Eisenach, Weimar, 24. Oktober (W. T. B.) Die Eröffnung des ordentlihen Landtages R heute in übliher Weise durch das Staats-Ministerium tattgesunden, Die Großherzoglihe Propositions\chrift be- gründet die verspätete Einberufung und weist auf die einge- Iretenen tiefgreifenden Umgestaltungen in der Geseßgebung und dem Haushalte des Neiches hin, welche die Feststellung des Etats vor der Feststellung des Reichsetats unthunlih er- Jcheinen ließen, Die Aufmerksamkeit der Regierung habe ih

vorzugsweise den Ernte-Ergebnissen und den Nahrungsver- hältnissen zugewandt, und die Regierung werde über die ersteren dem Landtrage eventuell besondere Mittheilungen machen. Des weiteren kündigt die Propositionsschrift zahl: reiche Vorlagen an.

Neuß j. L. Gera, 22. Oktober. (Weim. Ztg.) Es ist nunmehr bestimmt, daß die Eröffnung des Landtage s am 31, Oktober, zunäcst mit kirchliher Feier, hier stattfinden wird. Unter den Vorlagen nimmt der Etat für die nächste Finanzperiode eine Hauptstelle ein.

Elsaß - Lothringen. Straßburg, 23. Oktober. (Els.-Lothr. Ztg.) Zu Ehren des unter-elsässishen Bezirks- tages fand vorgestern Abend bei dem Statthalter eine größere Tafel statt. Bei Schluß derselben brachte der Statthalter das Wohl der Mitglieder des Bezirkstages aus.

Gestern Mittag begab Se. Excellenz sich nach Colmar, wo Abends zu Ehren der Mitglieder des ober-elsässishen Bezirks- tages gleihfalls ein Diner stattfand.

Der Bezirkstag des Ober-Elsaß hat am 22. Oktober, Mittags 12 Uhr, seine Sitzungen beendet.

Desterreich - Ungarn. Wien, 23. Oktober. Der Käiserlive Hof U wie dié „Pr.L meldet, am 25. d. von Gödölló nah Ofen übersiedeln. Die Kaiserin trifft mit der Erzherzogin Valerie shon am 24. dort ein. Erz- herzog Albrecht wird nächsten Montag zu einem mel;xmonat- lihen Aufenthalte in Arco eintreffen.

(W. T. B) Das soeben zur Vertheilung ge- langte RNothbuch umfaßt den Zeitraum vom 13. Juli 1878 bis zum 27. August 1880. Jn demselben werden 601 Depeschen und Aktenstücke in vier Abtheilungen ver- öffentliht. Auf die erste Abtheilung, welche die türkisch- griechishe Grenzregulirungsfrage betrifst, entfallen 199, auf die zweite, welche die bulgarish-rumänishen Grenz- differenzen behandelt, 60, auf die driite, welche die türkisch- montenegrinishen Grenzangelegenheiten betrifft, 307, und auf die vierte, welhe die NRepatriirung bulgarish-muhame- danisher Flüchtlinge behandelt, 35. Die erste Anregung zu der Flottendemonstration wurde in einem Telegramm des österreichishen Botschafters in London, Grafen Karolyi, an den Minister des Auswärtigen, Baron Haymerle, v3m 3. Juli übermittelt. Jn demselben heißt es: Um dem Widerstande der Türkei gegen die Beschlüsse der Mächte wenigstens in der montenegrinishen Angelegenheit entgegen- zutreten, regte der Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Gran- ville, mir gegenüber ganz vertraulih folgenden Gedanken an, von dem er sih einen fast sicheren Erfolg verspriht, und wo- dur auch die Lösung. der griechisch-türkishen Grenzangelegen- heit erleichtert würde. Der Fürst von Montenegro wäre auf- zufozrdern, unter dem Schuße einer Flottendemonstration, das durch das Arrangement, betreffend Dulcigno, ihm zugewiesene Gebiet mit eigener Waffengewalt zu beseßen. An der Flottendemonstration hätten \ich prinzipiell alle Groß- mächie zu betheiligen, thatsählih aber nach Konvenienz einer jeden derselben. Die Schiffe würden keine Landungs- truppen führen, aber das Erscheinen einzelner Kriegsboote mit entsprehenden Matrosenabtheilungen auf der Bojaua oder gar auf dem Skutärisee würde sich evetituell als cin nüßliches Mittel sowoh! gegen die albanesische Liga als gegen den Wider- stand der Türkei erweisen. Selbstverständlih müßte sich die Aktion der Mächte auf das angestrebte Ziel beschränken und jede derselben von vorn herein auf eigene Zwecke und Vor- theile ausdrücklich Verzicht leisten. Jn einem Telegramm vom 6. JUli erklärt der Baron Haymerle seine Zustimmung zu dem englischen Vorschlage, findet es indessen nicht rathsam, eine direkte Aufforderung an Montenegro zur Beseßung des Dulcigno- gebiets mit Waffengewalt zn richten, eine solhe Aufforderung würde die Verantwortlichkeit für alle Konsequenzen von dem zu einer Aktion wenig geneigt scheinenden Montenegro auf die Mächte übertragen und die moralische Verpflichtung begründen, Montenegro gegen jeden Mißerfolg zu sichern. Jn demselben Telegramm spricht sih der Baron Haymerle gegen die Ein- fahrt einer Flotille in die Bojana aus und beantragt, daß eine jede Macht sich mit zwei Schiffen bei der Demonstration betheilige. Jn einer weiteren Depesche meldet Pasetti aus Berlin, daß die deutsche Regierung bereit sei, im Verein mit den übrigen Mächten ihre Flagge in den Gewässern von Dul- cigno zu zeigen, aber im Voraus die Betheiligung an einer event. weiteren Aktion sür Montenegro ablehne.

Die „Pol. Corr.“ {reibt unter dem 22.: „Jn einigen Blättern findet sich die Mittheilung, daß mehrere öster- reihisch- ungarishe Kriegsschiffe es heißt zu- meist vier auslaufen sollen, um zu der Flotte in der

Bit o Cotta E E P au

Grund eingezogener Erkundigungen versichern , daß diese Meldung vollständig unbegründet ist. Die Unwahrschein-

lichkeit einer Verstärkung der österreihish-ungarischen Escadre | in einem Augenblicke, wo man dem mit der Entsendung der | europäischen Flotte verfolgten Ziele immer näher rückt, liegt | ohnehin auf der Hand. Nach einer Meldung aus Castel- |

nuovo vom heutigen Tage verlegen die österreihishen Panzer- schiffe „Custozza“, „Prinz Eugen“, Aviso „Sansego“ ihren Ankerplaß von der „Riviera della Bianca“ nah der Bucht von Megline, theils wegen größerer Sicherheit gegen Stürme, theils wegen leihterer Verproviantirung. Heute wird sowohl das Hafenamt als au das Telegraphenamt von Baosich nach Zelenik verlegt.“

Troppau, 23. Oktober. Der Kaiser empfing gestern Nachmittag in besonderer Audienz den preußischen General- Lieutenant Grafen Brandenburg, welcher später auch an dem Hofdiner theilnahm.

Pest, 24. Oktober. (W. T. B.) Jn einem Artikel über |

die griehishe Frage sagt der „Pester Lloyd“: „Der Haupts- punkt, für welhen Europa sorgen zu müssen glaubte, war, daß si die Thätigkeit des Hellenismus nicht überstürze. Eine gewisse Befriedigung der griechishen Ansprühe war und ist nöthig. Jn Griechenland muß Beruhigung geschaffen werden, sollen die konservativen Grundgedanken des Berliner Ver- trages zur Geltung kommen. Alles habe indeß Griechenland angewiesen, seine weitergehenden nationalen und politischen Zukunstsforderungen einfah zu vertagen, Wenn Europa ein Jnteresse habe, Griechenland zu befriedigen, so habe es doch das ungleih größere Jnteresse, zu diesem Ziele auf friedlihem Wege zu gelangen. Cedire die Pforte jeßt Dul- cigno, so werde man derselben zur Einlösung der griechischen Verpflichtungen eine billige Frist nicht versagen dürfen. Europa habe so wenig ein Engagement für die Durchführung der Berliner Konferenzbeshlüsse als #. Z. für die Kongreß-

beschlüsse übernommen. Dasselbe werde fortfahren können, Griechenland seine volle moralische Unterstüßung zuzuwenden, ohne indeß dieses materiell unterstüßen zu müssen. Gegen eine Versumpfung sei die griehi\)he Frage durch den festen Untergrund gesichert, welcher derselben in den Konferenzbe- {hlüssen gegeben worden sei. Dies sei Alles, was für den Augenblick erforderlih wäre.“

Grsf#ßbritannien nnd Jrland. London, 21. Of- tober. (W. T. B.) Jn Galway fand gestern betreffs der Agrarfräge ein großes Meeting siatt, an welchem gegen 40000 Personen theilnahmen. Parnell macht in seiner Nede das Oberhaus und den Over:Sekretär für Jrland, Forster, für die agrarishen Morde verantwortlich und erklärte: die Autonomie Frlands sei die alleinige Remcdur zur Beseitigung der gegenwärtigen Zustände.

Fraukreih. Paris, 23. Oktober. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ erklärt auf das Bestimmteste, daß keinerlei Verhandlungen der französishen Regierung mit dem Vatikan oder den Bischöfen über eine Sistirung der Ausführung der Märzdekrete stattgefunden hätten.

Dem Vernehmen nach hat die Regierung der für morgen vom Deputirten Laisant anläßlich der Angelegenheit des Ge- nerals Cissey berufenen Versammlung die Genehmigung Dos weil die geseßlichen Formalitäten nicht erfüllt worden eien.

Spanien. Madrid, 23. Oktober. (W. T. B.) Der Großadmiral, Großfürst Konstantin von Rußland, ist am Bord der kaiserlichen Yacht „Livadia“ in Ferrol eingetroffen und wird bis zum Eintritt besserer Witterung daselbst bleiben.

Italien. Nom, 24. Oktober. (W. T. B.) Der öster- reichische Botschafter, Graf Wimpfen, hatte heute in der adriatishen Fishfangfrage eine Unterredung mit dem Finanz-Minister Viagliani, und es wird diese Angelegen- heit demnächst ihre Regelung in eincr internationalen Kon- vention finden.

_ Der Deputirte Baron Ricasoli ist am Sthlagfluß gestorben.

Griechenlaud. Athen, 23, Oktober. (W. T. B.) Kumunduros ist nunmehr mit der Bildung des neuen Kabinets vom Könige beauftragt worden.

24 Oltober, [Das nene Kabinet beseht ails: Kumunduros, Präsident, Minister der Auswärtigen An- gelegenheiten und interimistisher Minister der Justiz, Sotiro- pulo Finanz-Minister, Papamichalopulo Minister des Jnnern und interimistisher Minister des öffentlichen Unterrichts, Valtinos Kriegs-Minister, Bumbulis Marine-Minister. Das neue Ministerium wird morgen vereidigt werden.

Türkei. Konstantinopel, 24. Oktober. (W. T. B.) Es wird aus Kreisen, die der Regierung nahe stehen, be- hauptet, A sim Pascha habe den Botschaftern auf ihre An- frage wegen der verzögerten Uebergabe Dulcignos noh keine Antwort ertheilen können, da er ohne Nachrichten von Riza Pascha sei.

25. Oktober. Die Pforte soll Riza Pascha formelle Instruktionen ertheilt haben, welche geeignet wären, die von Montenegro bezüglih der Dulcigno-Konvention erhobenen Shwiertigkeiten zu besen. Die Pforte hat ihre Vertreter im Auslande angewiesen, die De- legirten dex Jnhabexr türkishèer SGUlblitel na6 Konstantinopel einzuladen, um hier auf der Grundlage der Note vom 3, d. M. zu einem Einverständniß zu gelangen. Hierüber meldet „W. D. B.“ Berlin, 25. Oktober : Die Kaiserlich türkishe Botschaft bringt zur Kenntniß aller Jnhaber von türkishen Staatsschuld-Titres, daß die Hohe Pforte, um ohne weiteren Aufschub zu einer direkten Verständigung mit den Jnhabern von türkishen Staats\{huld- Titres behufs einer praktischen und gerehten Regelung der Wiederaufnahme der Zinsenzahlung und der Amortisirung zu gelangen, dieselben auffordert, aus ihrer Mitte eine Anzahl Dele- girter zu ernennen, welche sich möglichst bald, mit den er- forderlichen Vollmachten versehe., nah Konstantinopel begeben sollen, um si direkt mit der Kaiserlihen Regierung bezüglich dieser Regelung in Verbind1.ng zu seßen. Diese Regelung soll unter folgenden Bedingungen und Bestimmungen erfol- gen: 1) Nach erzielter Verständigung zwischen der türkischen Regierung und den Delegirten der Besißer von türkischen Staatsschuld - Titres werden leßtere eine Bank bezeichnen, welche an Stelle der Verwaltungsbehörde für die 6 indirekten Steuern, deren jeßige Kontrahenten laut Art. 13 ihres Vertrages den vollen Betrag ihrer Forderungen erhalten werden, treten wird. Die so bezeihnete Bank wird mit dein Modus der Zahlung der Einkünfte aus dieser Verwal- tung an die Staatsgläubiger beaustragt werden. Die tür- fische Regierung behält sih das Recht einer allgemeinen Kon- trole vor. 2) Jm Falle einer Aenderung der Handelsverträge im Sinne einer Erhöhung der gegenwärtigen Zollgebühren von 8 Prozent soll die Differenz zwischen diesen 8 Prozent und dem künftigen Mehrbetrag ebenfalls zur Zinsenzahlung und Amortisirung der Staatsshuld verwendet werden. 3) Zu derselben Zahlung werden ferner verwendet werden: a, der Ueberschuß der Einnahmen aus der allgemein in Kraft tretenden Gewerbesteuer über den jeßigen Ertrag der Temessu- oder Einkommensteuer; þ. die Summen (redevances), welche Ostrumelien zu entrichten hat; c. die Einkünfte von Cypern; d. der Tri: ut von Bulgarien; e. ein Theil des Uederschusses, welcher sich nach Viaßgabe der Erhöhung der

. gegenwärtigen Staatseinkünfte ergeben wird. Die Frag wegen

der shwebenden Schuld und der an Rußland zu zahlenden Kriegsentshädigung werden bei diesem neuen Arrangement berücfsihtigt werden.

Die „Polit. Corr.“ meldet aus Konstantinopel unterm 23.: Das Verlangen Montenegros, daß die Ueber- gabe Dulcignos unmittelbar durch die türkischen Behörden erfolgen solle, stößt noch immer auf Widerstand. Bedri Bey machte die Konzession, die vorgeshlagene fünfstündige Frist für das Einrücken der Montenegriner nah dem Abzuge der Türken auf drei Stunden zu reduziren.

Die „Agence Russe“ vom 24. hebt hervor, daß die Einig- keit der Mächte den Sultan auf den Weg dec Konzessionen geführt hätte und daß demnah die \{webenden Fragen im VDrient einer befriedigenden Lösung entgegen-

ehen dürften. Die griehishe Negierung werde klug Eantalk, wenn sie in Mäßigung und Geduld verharre. Sie würde am Besten zu einer Befriedigung ihrer Ansprüche ge- langen, wenn sie auf dem friedlihen Wege verbliebe.

24, Oftober. Fürst Alexander von Bulgarien ist heute Mitta eingetroffen und von dem Fürsten und der F ara Bahnhofe Alexander kehrt ‘Abends nah Rustschuk zurü.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. Oktober. Der König empfing gestern Mittag den französishen Ge- sandten Marquis Robert de Tamisier, der sein Liücberu- fungs8fschreiben überreichte. Gestern Abend ist der König in Präsidenten Grafen Posse und des Chefs -Departements, Freiherrn von Otter nah Carls - krona abgereist, um die dortigen nunmehr vollendeten Land- und Seebefestigungen zu besichtigen.

Christiania, 20. Oktober. nant Peters von der Artillerie sind gestern nah Stockholm ‘abgereist, um an den Schießverfuchen Theil zu nehmen, welche daselbst zur Zeit mit einer Batterie Krupp scher 8 cm Hinterladungsgeschüßze wegische Feldartillerie soll nah und nach mit Geschüßen von demselben Kaliber ausgerüstet werden.

Kopenhagen, 21. Oktober. Das Urtheil des höchsten Gerichts Linkenmänner ist nunmehr publizirt worden. Sämmtliche 9 Angeklagte sind für die Jnjurien in ihrem Linkenmanifeste zu je 300 Kronen Strafe verurtheilt worden.

Südamerika. Der Kongreß von Columbia hat am 2. Juli d. F. ein von der Exekutivgewalt sanktionirtes nationales Stempelgeses erlassen. welches mit dem 1. Sz Danach repräsentirt jeder Stem- pel einen Werth von zwanzig Centavos (Hunderttheil eines Piaster oder Dollar) und wird von den Verwaltern der natio- nalen Renten, in kleineren Lokalitäten aber von eigens dazu ermächtigten Beamten der Staaten verkauft. Falls diese Be- amten keine Stempel zur Hand haben, müssen sie solches unter ihrer Unterschrift vermerken und das Datum in Buchstaben steuerbare:i

Numänien. Bukarest, B. T. B) ürstin von

Rumänien empfangen

Beglertungdes Minister- des Marine

Kapitän Paus und Lieute-

Dänemark. in der Sache gegen die 9

Lember D D b Raf TUIE,

ausdrüden, Remuncration Urkunden Vermerk ausgestellt ist. legalen Urkunden in Strafsachen, rihtsbarkeit verhandelt werden ode öffentlihen Behörden, in denen interessirt sind,

forderlich zu die unter nationaler Ge- r zu Mittheilungen zwischen Privatparteien nicht geseßlich und gleiche Befreiung wird den Armen zu Theil, wel che Nechtsangelegenheiten bei den nationalen einzu- Jeder nationale oder Staatsbeamte in dem i, t mit der erforderlichen Zahl 1 versehene steuerbare Urkunde annimmt, soll eine Strafe von fünf Dollars für jeden unterlassenen Stempel erleiden. Personen, welche Stempel nahmachen oder gefälschte

Stempel sind nit er

bringen haben. Gebiet der Republik, der eine nic von Stempeln

Das Geseß berührt in keiner Weise die Verordnungen, welche die Post- und Telegraphenstempel betreffen. Jede Seite einer an die Föderalbehörden von Jndividuen oder Korporationen gerichtete Eingabe bedarf eines Stempels; ebenso alle legale die vor den Föderalgerichtshöfen Abschriften von Jnstrumenten zu Gunsten : jede Verleihung von Staatsländereien , die niht 150 ha übersteigt: alle Manifeste,

Urkunden in Civilfällen, anhängig sind, alle des Nationalschaßes an Privatpersonen Fakturen , Schiffsrols , Ansuchen Ladescheine ,

Proviant, Erlaubnißscheine zum Privatper- Republik vorzulegen Es bcdüiufen fe: ner des Stempels Pässe, Versiche für Waaren, die in’'s Ausland gehen oder zu die Gerichtsbarkeit der Föderation kommen oder deren Erlös und Werth die Summe von 1000 Doll. nicht übersteigt, ebenso wie die Certifikate, welche von einem kolumbianische oder diplomatischen Agenten ausgefertigt werden, Föderalbeamten oder einer derartigen Korporation zuzustellen oder endlich die gegen die Nationalregierung eingeleiteten Rech- nungen. Drei Stempel müssen zu Diplomen, Naturalisations- urkunden, Patenten und Verlagsverträgen verwendet werden. Schiffsregister, die von der kolumbianischen Negierung sür See- und Flußschiffahrt ausgefertigt werden

Zollämtern run«aspolicen Wasser unter

n Konsular- um sie einem

, müssen fünf Stempel

ccichstags- Angelegenheiten. Dresden, 23. Oktober. (Dr. J.) Bei der am 19. Oktober vollzogenen Reichstagëwahl im 22, sächsishen W Kirchberg 2c.) waren, stellung, 9381 Stimmen eingegangen. den Geb. Regierungs-Rath Schmietel it Webermeister Robert Müller in somit gewählt.

ahlkreise (Auer- laut amtlicher Zusammen- Von diesen sind 5384 auf 3986 auf den Ersterer ift

bab, Reichenbach

in Dresden, HKeichenbach gefallen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

ha stations-Ordnung vom 15. März 1869 und das Gesetz, betreffend die Zwangsv das unbewegliche Vermögen vom 4. lage, Berlin 1880, R. v. Deck.rs Verlag gr. 8. geh. Preis 0,25 A In der gegenwär Subhastations - Ordnung haben di- turch d gebung mehrfach eingetretenen Veränderung wcise-den Noten Aufnahme gefunden praktische Brauchbarkeit aufweist. digkeit der Beifügung des das unbewegli Zwangsvollstreckunc sgesetes , Beziehung zu den Im Verlaze von Leipzig ist erschicien: , das Notariat in den L des Landrechts, berausgegebe Dr, Kühne, Ober: Landes dow, Landrichter in Halle. iht über die das Notariat b andrechtlichen gelten, indem s 1) das G Notariat vom 8, März bei Aufnahme von Notariatsinstrumen Hannoversche Notariatsordnung v betreffend die Disziplinarv

ollstreckung in Marti 19579, 2 Auf» Marquardt u. Schenck, tigen Textautgabe der le neuere Reichs. Gesetz- . en in Form von ver- , lo daß dieselbe eine besondere Ebenso ergab sich die r che Vermögen betreffenden 8, da dasselbe ebenfalls in modifizirender Verschriften der Subhastations-Ordnung steht.

I. Guttentag (D. Collin) in Berlin und Die Preußischen Gesetze, betreffend andeêtheilen des allgemeinen Rechts und n und mit Anmerkungen versehen von gerichts-Präsident in Celle und R, Sy- Das kletne Buch gewährt eine leichte ctreffenden Vorschriften, welche in Landestheilen eseß, enthaltend Bestimmungen über das as Gese über das Verfahren ten vom 11. Juli 1845; 3) die om 18. September 1853 ; 4) die Gese narvergehen der Notare und die unfreiwill erung derselben in den Rubestand, mit einem ung von Stempelstrafen gegen Notare, sowie e mit Kostentabellen mittheilt und dur beigegebene tare die Anwendung derselben erleichtert. eit wird sih daher als ein nüßliches Hülfs-

und gemcinrechtlichen

1880; 2) d

treffend die Festseßz 5) die Kostengeseß gen und Kommen Die vorliegende Arb

bub für die Praktiker bewähren. Von der genanxten Ver- ; lagshandlung sind weiter ausgegeben worden: 1) „Die Vor- |

schriften der Reihsgeseße Über die Anmeldungen zum Handels-, Genossenshafts-, Zeichen- und Muster-

register, zum Gebrauche für Geschäftsleute und Gerihtsbeamte !

zusammengestellt von Dr. M. Funk“, und 2) „Allgemeine deutsche Wechselordnung, Text-Ausgabe mit Anmerkungen von Dr. S. Borcbardt, Geheimem Justiz-Rathe“ ; vierte vermehrte Aufloge. Das deutsche Reichsgeseß über die Wechsel- stempelsteuer, herausgegeben von Hoyer, Geheimen Regierurgé- Rathe und Stempelfiskal, dritte vermehrte und veränderte Auflage bearb-itet yon Gaupp, Regierungs-Rath und Stempelfitkal.“

Der Betri.b der Gast- und Schankwirthschaft, sowie des

Kleinhandels mit geistigen Getränken ist bereits öfter Gegenstand | | gesetzlicher Regelung gewesen. Namentlich in den leßten Jabren sind

darüber vielfache Gesetze, Ergänzungen, Entscheidungen, Reskripte u. \. w. ergangen. Alle diese Bestimmungen finden sich in verschie- denen Geseßblättern verstreut und sind mitunter nur mit großer Mühe aufzufinden. Diesem Uebelstande hat eine in A. Hepner's Verlag in Breslau unter dem Titel: „Handbuch der Polizei- und Steuer-Bestimmungen über den Betrieb der Gast-

und Schankwirthschaft, sowie des Kleinhandels mit geistigen |

Getränken im Preußischen Staate, herausgegeben von C. Zander, Kreisfekretär in Flatow“ erschienene Swrift abgeholfen, indem in dersel- ben alle diefe Bestimmungen in übersichtlicher Reihenfolge aufgeführt find. Das Buth zerfällt in zwei Theile, deren erster in X1V, Titeln die Polizeibestimmungen in Bezug auf die Gast- und Schankwirth- \{chaft enthält. Hier werden zunächst die Bedingungen angegeben, unter welden die Konzession zum Betriebe der Gastwirthichaft, Schankwirthscha}t oder des Kleinhandels mit geistigen Getränken ertheilt werden, ferner das Verfahren bei Ertheilung und bei Entziehung der Koz- z¿ssion, die allgemeinen Bestimmungen der Reichs-Gewerbe-Ordnung, infotweit sie-mit dem Betriebe der Gast- und Scankwirthschaft in Verbindung stehen. Die folgenden Titel handeln dann von dem Kleinhandel mit Getränken, den Real-Stankberechtigungen, dem Gast- und Scankwirthschaftsbetriebe durch Stellvertreter, durch Apotheker, durch Beamte 2c., tur Gesellschaften, durch Marketender, auf Märkten und kei größeren Zusammenkünften von Menschen, so- wie von der Veranstaltung ven oöffentlihen Lustbarkeiten dur die Gast- und Schankwirthe und den allgemeinen polizeilicen Bestim- mungen bezüglich des Gast- und Schankwirthschastsbetrietes. Im zweiten Theile sind die Steuerbestimmungen in Bezug auf die Gast- und Scbankwirthschaft zusammcngestellt und zwar die Bestimmungen, be- treffend die Gewerbesteuer, die Stcmpelabgaben, die Brausteuer und die Gebäudesteuer. Nach diesem reihhaltigen Inhalte zu \{liefen, dürfte das vorliegende Handbuch den Behörden und allen

denjenigen Gewerbetreibenden wilikomm:n sein, w:lce sid mit der |

Gaft- und Scankwirthschaft oder mit dem Kleinhandel, mit geisti- gen Getränken beschäftigen, Ein Inhaltsverzeichniß, sowie ein chrono- logisches und ein ausführlicbes alphabetisck es Sachregister erleichtern das Auffinden gewünschter Bestimmungen.

Der in Friedr. Schulze’'s Verlag hierselb erscheinende Preußische Termin- und Notiz- Kalender für Vers- waltungs-Beamte is jet in seinem zwölften, auf das Jahr 1881 lautenden, Jahrgange erfc:ienen. Der zum Ges brauche der Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Ver- waltung des Junern bestimmte und für dieselben fehr nütliche Kalender, welcher unter Benutzung offizieller Quellen bearbeitet ift, hat au in dem vorliegenden Jahre wiederum eine nit unwesents- lide Erweiterung erfahren, vornehmlich in dem Verzeichnisse der Be- hörden und Beamten. Außer einem vollständizen Kalendarium und der Genealogie des Königlichen Hauses enthält derselbe eine Reihe von Mittheilungen: Geseßen, Tabellen 2, von denen der Verwaltungsbeamte oft in der Lage is, Gebrauch zu machen, so die gebräuchlichen Eide, Portotare, Gebührentarif für Telegramme, Zins-, Münz-, Maaß- und Gewichts-Vergleihungs- und Zeit- Bergleichungs-Tabellen ; ferner die Verordnungen, betr. die Kompetenz- konflikte zwiscben den Gerichten und ken Verwaltungsbehörden, vom 1. August 1879, und betr, die Tagegelder und Reisekosten der Staats- beamten, vom 24. März 1873, unter Berüctsichtigung dee durch das Gesetz vont 28 Se 1875 Uno die Berorduung vom 16 Al 1876 erfolgten Abänderungen. Weiter entbält der Kalender ein Register der in den bisher ers{tenenen Jahrgängen des Terminkalenders abgedruckten Gesetze und Verord- nungen fowie ein vollständiges Verzeichniß der Behörden und Be- amten der allgemeinen Verwaltung und der Verwaltung des Innern, inkl. der Bürgermeister sämmtlicher Städte Preußens, welchem Ver- zeidl;niß ein Namenregister beigefügt ist, vermittels desscn die Auf- findung cines jeden Namens in dem Verzeichnife wesentlich erleich- tert wird. Der Preis des Terminkalenders beträgt 2 A 50 S; durchschofsen kostet der Kalender 3

Preußischer Terminkalender für das Jahr 1881. Nedigirt im Bureau des Justiz-Minifteriums. Neunundzwanzigfter Jahrgang. Zam Eebrauch für Justizbeamte. Berlin. R. v. Deders Verlag, Marquardt u. Sterck. 280 S. 8. Lawdb. mit Bleistift, Preis 3, durchschossen 3,50 A Der Kalender ist soeben in

dem bekannten Gewande der früheren Jahre erschienen. Auch ¡ seine V-rzüge sind allen seinen Benutern hinreichend ktekannt. Der

gegenwärtige neunundzwanzigste Jahrgang enthält neben dem kalen-

darischen Theile die zur sofortigen Erledigung mancher auzenblickl; cer Fragen üker Eidesformeln, Fristbestimmungen, Rang-, Besoldungs-, Pensicnêverhältnisse u. \. w. dienenden Beilagen mit einem voll-

ständigen Verzeicktniß der Justizbeamten, einschließli der Referen- dare jowie der betreffenden Arciennitätslisten und einem sämmtliche

Städte der Monarchie umfassenden Ortschaftéverzeichniß, in welchem sih de zugehörigen Gerichtsbehörden, Servisklassen und etwa vor- handenen höheren Unterrichteanstalten angeführt finden.

Gurfko und Suleiman Pasha. Die russisch{-türki-

! [hen Operationen in Bulgarien und Numelien wäh- rend des Krieges 1877—78. Kritishe Studien über moderne | Kriegführung von H. Hinze, Hauptmann und Combpvagunic-Chef im 1. Hessischen Infanterie-Regement Nr. 81. Mit 1 Operationskarte und 5 Plänen in Stcindruk. Berlin 1880. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. (Preis 6 #) Der _ Verfasser bat in dcr vorliegenden Arbeit versucht, zu- näbst eine “historishe Grundlage zu schaffen für die Gpisode des russish - türkischen Krieges, in welcher zwei lypisde Charaktere der beiden fkriegführenden Nationen der Eeneral - Adjutant Gurko und Suleiman Pasha zum ersten Male auf einandersticeßen; ihr {ließt si dann die Stilderung der ersten Episote der Kämpfe um den Schipka- paß an. Diese historishe Darstellung zeicbnet ih durch große Ob- jektivität aus und beruht auf einem eingehenden Studium des offiziellen Quellenmaterials beider Seiten. Die Kämpfe Gurko's gegen Suleiman Pascha um den Balkan-Uebergäng (Scipkapaß) bieten dem Soldaten w1chtige Belehrung über den Gebirgskrieg, sowie für die Beurtheilung der modernen Taktik und Bewaffnung überhaupt. Nachdem der Verfasser in einem längeren einleitenden Abschnitte eine Charalteristik der gegnerishen Heere und eine kurze über- fihtlibe Darstellung der allgemeinen strategischen Verhältnisse vom Beginne der Feindseligkeiten bis zum 15. Juni 1877 gegeben, schildert er in dem ersten Theile seines Buches in anschaulicher Weise die Operationen Reuf und Suleiman Paschas gegen Gurko im Juli 1877; die Operationen im Tundzabecken vom 16, bis 21. Juli; die Konzentration der Armee Suleiman Paschas zwischen der Maria und dem Karad¡a-Dag, und die Vorbereitungen Gurko's zum Vor- marsch auf Adrianopel, in der Zeit vom 21. bis 29. Juli, sowie den Zusammenstoß auf der Linie Jeni-Zara—Eskfi- Zara in den Ge- fechten vom 29. bis 31. Juli, Der zweite Theil des Buches handelt dann vcn den Operationen der Balkan- Armee unter Suleiman Pana in den Monaten August und Septembcr 1877: von Gurfko's8

üdckzug über den Balkan und Suleimans Operationen bis

zum Angriff auf die russische Stellung im Scipkapaß ; von den Kämpfen im Scipkapasse vom 20. bis 27. August und \{ließlich von der letzten Periode der Thätigkeit Suleiman Paschas als Ober-

befehlsbaber der Balkan-Armee vom 27. Auzust bis Ende Seyp- tember. Unterabschnitte bilden hier diz Scilderung von Suleimans Aktonspause und die Operationen der beiden Donxau-Armeen in der ersten Hälfte des September und der Angriff Sul-imans am 17. September. Von besonderem Interesse für den Militär sind die kritishen Betrachtungen, welche der Verfasser an jeden größeren Ab- schnitt seiner Darstellung knüpft. Eine bildlice Veranschaulich :ng der geschilderten Opcrationen gewährt die tem Buche beigefügte klare Operationékarte. Die Kämpfe um den Sthipkapaß illustriren fünf

Croquis des Gefecttsfeldes vom Scipkapaß am 21. und 22., am

23., am 24, am 25. und 26. August u:d am 17. September.

Joseph Bähr & Co., Buchhändler und Antiquare in Frank-

furt a./M. und Paris, baben vor Kurzem die Lager-Kataloge Nr. 81 und 82 und ein 2. Supplement zum Lazer-Katalog 70, fowie den

Antiquarishen Anzeiger Nr. 303 ansgegeben. Lazer-Katalog 81 ent- hält ein Verzeichniß von 696 Schriften, welche sih auf das König- reich Sachsen, die preußishe Provinz Sachsen, die sächsisHen Her- zogthümer, die Lausiß und das Herzogthum Anhalt beziehen; diesel- ben betreffen die Statistik und Geschichte sowobl der angeführten Landschaften überhaupt als auch die Gesc{ichte einzelner Fürfteu, Städte, Klöster, Kicchen u. . w., sowie die volkswirthschaftlihen Verhält- nisse, das Rechts- und das Münzwesen der genannten Lande und datiren aus dem 16., 17., 18, und 19. Jahrhundert. Unter ihnen befinden si interessante und wichtige Werke. Lagerkatalog 82 führt 1617 Schriften über griechische und römische Archäolozie und Geschichte, fowie Sammlungen von JInschriften auf. Das 2. Supplement zu Katalog 70 enthält 38 Schriften über english2 und amerikanische Nationalökonomie, der antiquaris{e Anzeiger endlih 459 Nummern »Miskcellanea“, Schriften der verschiedensten Art und ca, 170 auf Kunst (Malerei, Bildhauerkunft, Baukunst u. \. w.) bezügliche Schriften. Das Antiquariat von Bäßr & Co. besißt auch Köchly's große Sammlung von Disfsertationen, Programmen und anderen kleinen Schriften zur klassischen Philologie und Pädagogik, ca 2700 A umfassend, unter denen viele zu den größten Seltenheiten gehören.

Von dem Werke: „Die Erde und ihr organisches Leben, ein geographisches Hausbuch“, von Dr. Klein und Dr. Thomé, Verlag von W. Spemann in Stuttgart, ift mit den vor- liegenden Lieferungen 24—27 der erfte Band abgeschlossen worden. Derselbe schildert die physishen Verhältnisse der Erde, ihre Gestalt, Größe, Umdrehung, jährliche Bewegung, das Wasser mit allen seinen Erscheinungen, das Land mit den Vulkanen u. \. w. und die Lufihülle (Temperatur , Dürre, Bewegung, Feuchtigkeit, Wetter v. st. w.) in anziehender und leihtverständliher Weise, so daß das Buch nicht nur Belehrung über den Zufam- menhang der phyfifhen- Erscheinungen auf unserzr Erde und in deren Atmosphäre gewährt, sondern auc jedem Gebildeten eine anregende Unterhaltung bietet. 25 wohlgelungene Vollbilder und nahezu 200 in den Trt gedruckte Holzschnitte erhöhen den Werth nach beiden Richtungen hin. Der zweite Band wird ebenfalls in Lieferungen von 2 bis 3 Bo:en ¿um Preise von 50 9 erscheinen.

„Rufus, eine Erzählung aus dem erften Jahrhundert nach

| Christi Geburt“, von Friedrih Palm ié( Verfasser von „Günther von

Vliedungen“, „Haffio und Hadabrant*). Nordhausen, Mori Greiner, 1880. n Die Crzählung, deren Held ein christlicher Pratorianer, Neros, ist, spielt t Jerusalem, dessen Zerstörung durch Titus den Abschluß derselben bildct ; gleibsam ein Nacspiel führt den Leser dann noch nach Herkulanum zu der Katastrophe vom 23. Auzust 79. Die große, leidenscaftlich bewegte Zeit, in wele die Erzählung den Leser virseßt, hat es dem Verfasser leiht gemacht, das Interesse dauernd zu fesseln, und man giebt sich dem Eindruck der Er-

zählung um so lieber hin, als sib der Verfasser möali E Treue kefleißigt hat. 14 der Verfasser möglichst historischer

Die Abtheilung für öffentlihe Gesundheitspflege in dem

Großberzoglih hessishen Minist-rium des Innern und der Justiz hat über die Organisation, Verwaltung Und die Leistungen der Irrenanstalten des Großherzogthums Hessen zu Hofheim und

Heppenheim in den Jahren 1866 bis 1877 umfassende Berichte im Druke erscheinen lassen, Wie in dem Vorworte bemerkt wird,

find für dies2 Publikation mehrere Gründe bestimmend gewesen. Jene Anstalten nähmen in ganz besonderer Weife das öffentlihe Vertrauen in Anspru. Ihnen seien nit rur sehr beträdtlide Geldmittel jährli ungefäh: 500 000 M, worunter etwa 225 000 Æ Staate- und Fondszuschüsse zur Wirth- schaft überwiesen, es seien ihnen vor Allem hohwichtige persönliche Interessen anvertraut in der ihnen gestellten und nuc von ihnen er- füllbaren Aufgabe der Pflege und Heilung geistesfranker Staats- | angehörigen, Es folle fih ia diesen Veröffentlichungen nit sowohl um die, der freien und privaten Bearbeit1ng überlassene Darsteliung speziell wissenscaftlicher Ergebnisse, als um diejenigen Vers hältnisse handeln, _welche von allgemeinem Interesse sind, insbesondere au für die Landeskunde und diz Landesverwaltung im weitesten Sinne. Der Abdruck des bis jeßt noch nirgends ver- öffentlihten Stiftungsbriefes Landgraf Philipps des Großmüthigea für das Landeéhospital Hofheim vom Fahre 1535, welcher den Be- rihten rorangestellt wurde, wird von allgemeinem und zwar nit nur kulturgeschihtlidem, fondern auch vorbildlibem Interesse fetiu, in- dem derselbe Zeugniß davon ablegt, wie die Azafgabe der öffentlichen Siechenverpflegung, welde gerade in der neuesten Zeit wieder, dieêmal an die Armenverbände, Reform heischend herangetreten ist und dermalen bei den Selbstverwaltungs- tôrpern des Großherzogthums aus Arlaß von Anträgen auf Errichtung dreier Prooinzial-Siechenanstalten u lebhafter Verhand- lung steht, bereits vor 300 Jahren in ibrer Wichtigkeit erkannt und von dem Landesfürsten durch die Stiftun1 des „neuen Spitals*“ in humaner Fürsorge für die Armen und Gekrec{lichen z1 lösen vers fut worden war. Nach diesem Stiftungsbriefe bringt die vor- liegende Schrift vor den Berichten noch die Negulative über die Aufnahme und Entlassung der Pfleglinne in der Großh. Landes- &Jrrenanstalt bei Heppenheim von 1865 und in dem Großh. Landes-Hospital Hofheim von 1866, mit den Abänderungen von 1877 und der Bekanntmachung über die Pflegegeldersäte voi 1877, Die Berichte sind in zwei Theile gegliedert, von denen der críte die zehz- | jährige Periode von 1866 bis 1875, der zweite die Jahre 1876 und 1877 umfaßt. Jeder dieser beiden Theile handelt in besonderen Ab- s{nitten von dem Bauwesen, den Beamten uñd dem Dicnstpersonale, der Bewegung der Kranken, dem Rechnungéwesea der oben genaunten beiden Anstalten zu Hofheim und Heppen- heim, und ein fünfter Abschnitt unter der Ueberschrift Verschiedenes" faßt die übrigen Mittheilungen zusammen,

‘elche in den früheren Kapiteln niht Aufnahme gefunden: die über

epidemische und endemische Krankheiten, Selbstmord, Entweichungen, muthmafßliche Dauer der Krankheit bei den Aufgenommenen, Dauer des Aufenthalts in der Anstalt bei den Ausgeschiedenen, Wieder- aufnabme, Zwang und Isolirung, Kuratelverbältnisse, Beschäftigung der Pfleglinge, Bibliothek, Sammlungen, wissenschaftliche Arbeiten. Ein Anhang bringt drei Tabellen über Krankheitsformen, Familien- stand, Aufenthaltsdauer und Todesurfachen der in den A

und 1877 in beiden Anstalten verstorbenen Irren, Außerdem if} dem Buche ein Situationsplan des Landeshospitals Hofheim und ein Grundplan der Landesirrenanfstalt Heppenheim beigefügt.

ren 1876

Der bekannte \{wedische Heraldiker, Rittmeister C. A. Kling-

\por, hat si in diefem Jahre vier Monate in den Städten Riga, Mitau und Reval sowie auf der I"sel Oesel aufgehalten, um das Material zur Herausgabe eines Wapvenbuches des Adels der ruf ishen Dstseeprovinzen zu sammeln. Diese Arbeit soll ein Seitenstück zu dem von dem genannten Verfasser kürzlich voll- endeten Prachtwerke: „Wappenbuch der Ritterschaft und des Adels in Schweden" werden, welches leßtere wohl das theuerste Buch ift (es kostet 325 Kronen), das in Schweden bisher ersien.

Dresden, 19. Oktober. Dr. J.) Der Laudschaftsmaler

Friedrich August Preller is zum Professor an der biesigen Kunst- afkademie und Mitglied des afademisben Rathes, der Landschafts- maler und Lehrer an der hiesigen Kunstakademie Victer Paul Mobn zum Professor ernannt worden.