1880 / 254 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

E ;: A ; r ia t L A ; erinz trazen, als er Dagegen if es, ynerläßli%, die gegénwärtige Rezelung auf die fol& : - ; riticns jollen gewiffe civilrehili nädtbeilige Folge dur Pfandleiher kann die geringe Zögerung um so eher er n i fe Unèrläßlid, die ged P E ol@er weiterer Verbände [leibt dagegen nu ifü - s den vorscristewidrt zen Mean ame Len R E „eihetaner aller gerihUichen Schritte E E E ¿Dorschetteent, AOEe n ves S u Tletisvea i Lg L ti für den „Geschäftsbetrieb derielben Direkt Es S E 0e E T 16 Been E, dech ars dur ministerielle Vo: \{riftea oder durH landes- nbescadet der Strafen, welWe “ceitung oder : E O E. 10nd ¡hen ‘riften des gegenwärtigen neuen Gesetzes 828. 1 bi - i instweili pon E , neben | berrlice Konfirmatioas-Erlasse und Privilegien wie bei ib- R eiiena der für den Gewerbebetrieb der P”’.vat-Pfandleiber | Die vorgeshriebene Ark der Bekan".cmäcbühg der Versteigerung Pfandleiha. stalten erlassen find, infoweit auszudehnen, al® gevend zu erklären, Hiernach ist der S. 9) celabt, wobet felbst leitve med det Miuisiee tab Auces di E Ld 1 Dtorien dex linförheinisten Stüdte nach bibheriger Praris bey, gegebenen Vorschriften (Strafgesetbuch S. 360 V. 12) oder dur wird {iner besonderen Rectfertiguvz, nicht bedürfen. Es wird ¿s ieselbe”, neben den Bestimmungen des vorliegenden, ¡unächst “verständlich die zuwiderlaufenden gcseßlihen Bestimmungen, welche | theilen, die Anwendung E Beliiueuna g rmädbtigunz zu er- | bei den obenerwähnten kommunalständishen Anstalten im Regierungs- Verletzung anderer Strafsgesetze verwirkt werde", \el%stverständlich angesehen, day als Angabe der Nummer des Pfand- | für - den Privat - Pfandleihgewerbetrieb bestimmten Geseßent- bisher bestanden, außer Kraft geseßt werden mußten. betrcfffenden Pfandleihanstalten an ae A E ede auf die | bezirke Cassel der Fall zur Geltung gelangt sind. Ueber die Pflichten der Pfandleiher cksichllich der Aufbewah- |} scheins eine solche Angaké genügt, welche die des zu verkaufenden | marfs ohne Unzuträglikeiten und unstatthafte Rechts- - : Zum §. 21. Revision und Abänderung i B eteelte E N diesem Behuf die |. rung und Erhaltung des Pfandes sind 1n dem Gelegen pen be« | Pfandes mitumfaß*, wenn au noch andere Nummern, darin ent- f verschiedenheiten niht fortbestehen können. Für die alt» Die Unterstellung der kommunalen Leihanstalten aller Art unter | für Pfandlcikanstalten sowohl eaziliner e, welbe | erder vorgelegte Entwurf cines Gesetzes, betreffend die sondere Bestimmungen nit gctroffev \o daß in diejer Bezie ang | halten sind, wehe in Wirklichkeit niht mit zur Versteigerung ge« ländischen Provinzen der preußishen Monarchie ift, in Gestalt der die Vorschriften der Kabinets-Ordre vom 28. Juni 1826 resp. | weiterer kommunaler Verbände belieben s E ed wie | Veränderung der Grenzen des Stadtbezirkes Berlin das allgemein geltende Recht ents?" get. j langen. Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 28. Juni 1826, ein besonderes- des gegenwärtigen Gesehentwurfs darf indessen nicht die Folge | neuen Gesezesvorschriften vornehmen zu s e oMave der | und des Kreises Teltow, lautet: Das Gesetz soll Anwendung finden auf Alle, welche im Sinne Zu §8. 13. : Gese, die Grundsäße für die öffentlichen TanttiGen Leihanstalten haben, diese Vorschriften überall und sofort auch bei denjenigen zur | §. 21 ausgesprochen und mvfte es dabei im nte E ist in dem Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. der Gewerbe-Ordnung vom 2", Juni 1869 und bes Reich8gesetzes Bei der Art des Verkehrs der Darlehnsnchmer mit den Pfand betreffend, ergangen. (Gesez-Samml. pro 1826 S. 81.) Dieses. | Zeit bestchenden kommunalen Pfandleihanstalten in Wirksamkeit zu | lichen Durchführung der Reviion für erat u Leih A 0A einheit- | verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt: vom 23. Juli 1879 das Gewerbe eines Pfandleihers betreiben, also | leihern kann den leßteren die Aufsuhung des Verpfänders in keinem Gesetz enthält für die stättishen Pfandleihanstalten fowohl | seßen, welche nah besonderen, in gesetzlicher Weise bereits festgestell- | da es sih dabei nur um Anwendung aesedith M S Ee R ; S. 1, auch auf die Rückaufshär‘oler. Alle diese Personen werden dur | Falle zugemuthet werden. Gbensowenig empfiehlt es sich, ein Auf- | hinsichtlich der Zinfenerhebung als hinsihtlich des Verfahrens bei ten oder verliehencn Reglements, Ordnungen, Privilegien u. |. w. | Grundbestimmungen handelt für genügend eriAtet festgeste r Der Guisbezirk Thiergarten, mit Einschluß des zoologziscben das Gesetz betroffen ohne“ Rücksibt darauf, ob sie die seit Erlaß des | gebot des hiernach etwa zu biuterlegenden Ueberscbusses anders als kei | Abschluß der Pfandleihverträge und bei Veräußerung der Pfänder verwaltet werden. Um den hieraus fi ergebenden Zweifeln und | Fesistelung der neuen Regulative (wie beisriel8weis T) d p Gautens, des Seeparks bis zum alten Landwehrgraben und des Fa- Reichsgesezes vom 23. Juli 1879 erforderliche Konzession erhalten | bereits hinterlegten Geldern eintreten zu lassen. Die Interessen der | besondere Vorschriften, welWe von den für die Privat-Pfandleiher: Unzuträglichkeiten, deren Tragweite nidt wohl abzusehen ift, vorzu- | analogen Fällen des Gesegcs vom 23. Febcuar Ln Gi E sanerieterrains bis zur Pappel-Allee wird unter ÄAbtrennung von dem haben oder dieser Korzessioa, weil sie son vor dem cénkrafttreten | Betheiligten werden durch den in die Bekanntmachung der Versteige- | erlassenen geseßlichen Bestimmungen nit unerheblich abweichen, _ beugen, wird cs vielmehr zunächst noch bei den Bestimmungen dieser | Samml. S. 133 in Bezug auf die abiuEnbi E E Siehe Sreile Teltow mit dem Gemeindebezirk der Haupt- und Residenzstadt des gedachten Reichsgesezes das Gewerbe betrieben, nicht bedurften. | rung aufzunehmenden Hinweis auf die Hinterlegung genügend _ge- Wenngleich nun früber diese Rehtsverschiedenheiten für zulässig. Reglements 2c. verbleiben müssen, bis dieselben den neuen Grund- ] rez:\ in Neuvorpommern und Rügen, sowie des Gese E üb g U Berlin vereinigt. Zu den einzelnen Paragraphen des Entwurfs ist Folgendes zu | wahrt. Diese Hinweisung wird zwar uur durch die Aufsichtsbehörde | und unnattheilig erahtet worden sind, so folgt hieraus do nit, säßen gemäß abgeändert und anderweit festgestellt sceia werden. Revision der Reglements der öffentlichen enera u ie in F „S fe bemerken: zu erzwingen fein, ohne daß die Unterlassung civilretlice Folgen | daß die Vorschriften der Kabinets-Ordre vom 28, Juni 1826 nun-- Eine auf Grund und unter Substitution der veränderten gene- | 31, März 1877, §. 2 Geseß-Scmml. S, 121 E esch E i), i g h N Die in Folge der Vorschrift des §, 1 ecforderlih? Regelung der Zu den 88. 1 bis 5. hat. Von civilre{tliher Bedeutung aber ift es, daß die Kosten einer | mehr auch neben den, in den vorliegenden Gesetzentwurf aufgenom- rellen Gefeßesvorschriften au®gesprochene sofortige Aufhebung | Hand des Ministers des Innern als des mit de Ausfü ) F s Verhältnisse ist, unbeschadet aller Privatrehte Dritter, im Verwal- Diese Paragraphen enthalten die Bestimmungen übec die | nachträglichen Bekanntmachung den Pfandleiher allein en menen neuen Bestimmungen für dea Betrieb des Privat-Pfand- sämmtlicher derartiger Reglements und Statuten 2c. würde | Gesetzes befaßten Nessortministers zu legen gleichviel a6 ‘vie E C ju bewirken. Steceitigkeiten, welhe hierbei entstehen, Marimalsähe und die Berechnung der Zinsen für die Pfanddarlehne. Bei dieser Behandlung der Sache fällt jeder Anlaß weg, geria- | leihgewerbes würden beibehalten werden können, ohne mit denselben auf diesem Gebiete eine sehr bedenklihe Virwirrung her- * reglementarisen Normen dur bloße Genehmigung der A afsic a unterliegen der Enlscheidung des Ober-Verwaltung3gerichts. “Die für Pfandleiher geltenden Zinsbeschränkungen sind in der | gere Beträge von vornherein dec Armenkasse zufließen zu lassen. in prinzipielle Uebereinstimmung gebraht zu werden. Die Ab-- i S L : gung der Aufsichts- Urkundlich 2c. Anlage zusammengestellt. Auch die In Preußen, wenigstens in den Wezen der Hinterlegung sowie wezea Auszahlung der hinter- | weibungen der in der Allerhöchsien Ordre vom 28, Zuni 1826 auf- S S E S

alten Londestheilen, bestehenden öffentlihen Pfandleihanstalten (die | legten Beträge ist nad Maßgabe der Hinterlegungëordnung vom } gestellten Normen über die Errichtung und den Betrieb kommunaler-

2 v c c : L 56 O © i i unalen fr. Allerhöchste Kabinets- | 14. März 1879 (Ges. Samml. S. 249) zu verfahren. Selbstver- | Pfandleihanstalten von denjenigen, welhe dur die Vorlage- F o M6, as Ga Een s Sun 1826, Ziffer 7 L Ges -Samml. S. 81 | ständlih wird bei einer Kollektivversteizerung von Pfändern nur der eingeführt werden follen, find „viel erhebliher und lies- | L A O E E V €V i 4 Er | und Reglement vom 8./25. Februar 1834 für das Königliche | antheilige Betrag der durch diese und die vorgängige Bekannt- | gretfender als es die Unterschiede ¿zwischen _den Bestim-- reuß. s aats - Anzeiger und das Central-Handels- e Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des Leihamt zu Berlin, §. 6 G. S. S. 23 —) sind durchgehends an | machung erwachsenen Kosten zu Lasten des Pfandschuldners în Be- | mungen jener E Ordre von s einerseits register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. « Industrielle Etablissements, Fabrik „JZuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstet eine derartige Dn euie der Zinsen e AeN r auf 13 rechnung und Abzug kommen i E D E Gesevee gens O A des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich 2. S Cla Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. O Ta O E T “vi enn die aximalgrenze in dem Ge]eßentiwurse au 0 . 14. : ) / . WCC i 1 4. : u dal IrOE 1 . j A t 0., E, L Zinsen für O was Mark Vinanadebenven Darlehnsbeträge Im Falle des vorschriftswidrigen Verkaufs hat der Pfandleiher | 1803 andrerseits waren. Es empfiehlt si daher, die mit den neu: S A L Z 3. V érkin®, Velpüchtingen, Sbiatonen etz e e Büttner & Winter, sowie alle übrigeu größeren und auf 18°%/ för alle geringeren Darlehn8beträge festgestellt is, so | vor Allem keinen Anspruch auf Grstattung der Kosten des Verkaufs. einzuführenden Grundsäßen niht vereinbaren Bestimmungen der m B, helm-Sraße Nr. 32, 4, Verloosung, Amortisation, Zinszahlung Pl aaten nal E In der B Auuoncen-Bureaus. ist zur Motivirung dieser Säße anzuführen, daß dieselben | Ebenso soll er jeden Gewinns aus dem ungesehli abgewickelten mchrgedahten Kabinets-Ordre, welche in Ziffer 3 und Ziffer 5—13- Æ N u. s. w. von öffentlichen Papieren. VarlicaNa t | “N E sich zunächst durch die E e Pad L U U gehen es seinen H N E O E A S Af Ï . en, eilage. 5K i erehnungen empfehlen. Außerdem spri ür die gedachten m Uebrigen muß davon and genommen werden, mehr. j 3 ge! ß 1 è treten zu: | eŒÆbriefe und Untersu 2 ; ; E Si daß n ore P in dem Pfandleib-Reglement | Schadensersaßpflicht im Allgemeinen zu bestimmen, nnd bei dieser die lassen, und die Kabinets - Ordre demnächst nur mit diesen | [24701] f Oeffentliche y ias Sachen, E R E S sollen auf dea Antrag dec Klägerin die | niht Meldenden im Verhältniß zum neuen Er- vom 13. März 1787 und in der hannovershen Ministerial- | Pflicht zum Ersay der Differenz zwischen Werth und Pfand besonders Modifikationen in denjenigen Landestheilen, in denen dieselbe bisher i Der ain 18, Dan S ung. : auf deu 22. Januar 1881 E L en unter Artikel 66 der Grandsteuermutter- | werber das Recht verloren geht. Bekanntmachung vom 15. Oktober 1847 aufgestelltea Maximalsäye hervorzuheben. Namentlich konnte es fich nicht empfehlen, in irgend einer in Geltung war, fortbestehen zu lassen, bezw. in denjenigen, wo sie i Bitterf Ib aeb L Mt f Nth Tornow, Kreis Vormiltaas 10 U ? rolle von Neustadt verzeihneten Immobilien, als: | Einbeck, den 21. Oktober 1880, (cfr. Anbang) nur theilweise und soweit dies der Fall, nicht erheblih | Weise mit Ausnabme der im §. 10 hervorgehobenen Fälle, eine Werths- } bisher nit in Geltung war, neu einzuführen. Eine Benatheili- / ul M T A M er Nichard Hausmann, | „it der Aofforderung L bei O tatt a, Wohnhaus Nr. 68 der Gebäutesteuerrolle, Königliches Amtsgericht. I hinausgehen, daß ferner durch Anwendung und Feststellung derselbea | ermittelung oder Werthsfeststellung als Regel vorzuschreiben oder für | gung der bestehenden Kommunal -Pfandleihanstalten wird hierin nit e Sul 1879 zu G N in Anfanle | Abte zugelassenen Anwalt u: besi E achten Ge- Haus Nr. 70 in Neustadt nebst Zubehör, Kar- Meine. i alle diejenigen Komplikationen vermieden werden, welche aus ciner | maßgebend zu erklären. Eine Abschägung is als regelmäßiges Er- | gefunden werden können, da die Bestimmungen des vorliegenden. S eb L Ae an A N L Steuer vom Ge- | Zum Zwecke der öffentlichen 3 st ül webt tenblatit 11, Parzelle 179, mit einem Flächen- ————— Versciedenheit der Säge je na der Zeitdauer des Darlehns leicht | forderniß für die weit überwiegende Mehrzahl der Psandleihgeschäste Gesepentwurfs sowohl hinsichtlich der Höhe des erlaubten Zins-- | O fett be im x Ma Oee unterworfenes SO T Aua der Stade (fannt E ung wird dieser x s von 3,39 A, [26543] Aufgebot entstehen können, und daß sie unter Berücksichtigung des eigenartigen | zu kostspielig. Eine, Vereinbarung der Kontrahenten bei der Ver- | Maximalsaßes und hinsichtlih der Erhebung der inschreibe-- N babén O dib eh f N s nicht gelöst | " A(uri%z, den 20 Oktober. 1880 : i an den Siegen“, Kartenblatt 3, Par-| ; [g 01. Geschäftsbetriebe2, den jeßigen Kreditverhältnissen entsprechen dürften. | pfändung ist mit RüXsicht auf deren gegenseitige Lage zur Zeit des S als áuch hinsichtlih des Verfahrens bei Veräußerung der | Bormitta 7 9 Rie : R Dezember 1880, , R E je e , von 23,69 Ar, jedoch nur zu der dem | Auf Antrag des Massenverwalters im Konkurse Unbemerkt darf hierbei nit bleiben, daß der in dem Pfandleih- Geschäftzabshlusses eher gefährlich als vortheilhaft für den Ver- | : fandstücke dem Pfandleiher nicht unwesentlie Bortheile gewähren, | Königlich 8 Land 8 u C N des Gerihts\{reiber des Königlichen Landaerict Veklagten gehörenden ideellen Hälfte, des Vrgelbauers Engelhardt, Kaufmann Rahte hier, Reglement vom 13. März 1787 gestattete Zinsfay auf der damaligen | psänder. a - welche den kommunalen Pfandleihanstalten nah der Allerböchsten. / D O b 0 geri n zu 0 bus zur mündlichen ; tönigliden Landgerichts. am Sonnabend, den 18. Dezember d. J,, sol das an der Sieberstraße in Herzberg belegene Eintheilung des Thalers in 288 Pfennige beruht, und daß, hienach be- Durch die Vorschrift der Nicbtigkeit entgegensiehender Ver- | Kabinets-Ordre vom 28. Suni 1826 bisher nicht zustanden. Jeden-- Bil ibe S Ries Mi i Bei unentschuldigtem [26556] i 2 U Morgens 10 Uhr, Wohnhaus Nr. 179 der Hâäuserliste mit Zubehör, rechnet, das Zurückbleiben vesselben hinter dem im Geseßentwurfe | abredungen wird von vorn herein die Möglichkeit ausgeschlossen, daß | falls wird durch die Anwendung der nah dem vorliegenden L tbeile E F rx : e E RIA O das iha verur- Oeffentliche Zustellung. Ln iesigen Gerichtslokale im Wege der Zwangs- | tine volie Reihestelle im Termine am vorges{lagenen Zin8maxirnum sich noch geringer herausstellt. hinsichtlich der an die Nichtbeobachtung der geselid bestimmten entwurfe zu treffenden Bestimmungen auf die Kommunal-Leih- : 4 N 7 Bb ao Schöffengerichts Der Rechtéanwalt G. Langerfeldt dahier bat kei volistredung öffentli verkauft werden. Freitag, den 10. Dezember d, J., Alle diese Momente in Verbindung mit den vielen Klagen und | Vorausseßungen und Formen des Verkaufs geknüpften Folgen eine anstalten die überaus wünschenöwerthe Gleichmäßigkeit der leiten-- | a idi 6 370 ad St de eingelegte Be- ? dem Fürstlichen Landgericht, Ilte Civilkammer das A weile an den bezeihneten Immobilien : _11 Uhr, : Beschwerden, welhe von den betreffenden Gewerbetreibenden seit | vertragsmäßige Aenderung herbeigeführt werden kann; es wird aber ten Rechts- und Verfahrensgrundsäge für das Privat-Pfandleih- ! So L E itb 3 A els ver» | hier, eine Klage gegen die Wittwe Reutiers Seide R n Näher-, lehnrehtliche, fideikommissa- | an _ordentliher Gerichtssteue 1ubhastirt werden, langer Zeit über die Unzulänglikeit des ihnen gestatteten Zins\saßes | dadurch selbstverständlih weder der Verzicht auf die bereits einge- gewerbe einer- und die kommunalen Pfandleihanstalten andererseits j Körigliche Sts t Ha ‘et en 2, Dftobec 1880, zu Stadthagen ‘und deren Tochter wegen Kosten- be 3 Pfand- und andere dingliche Rechte, ins- Wer immer dingliche Recke irgend welcher Art erhoben worden sind, dürften die jeßt beabsichtigte Feststellung des | tretenen Folgen eines unrechtmäßigen Verkaufs, nod die Möglichkeit hergesteit und somit auch eine wesentliche Vereinfachung der auf N atg aalêanwa schaft. ersapes eingereicht, in welcher klägeriserseits bean- S auch Servituten und Realberetigungen | an diesem Grundstück zu haben vermeint, wird auf- Leßteren als zulässig und angemessen erscheinen lassen, In derselben } berührt, mit gegenwärtiger Zustimmung des Verpfänders das Pfand in | diesem Gebiete geltenden Geseßgeöung erzielt. E : [26968] tragt ist, R 4 N werden zu deren Anmeldung gefordert, solche spätestens in dem Verkaufstermine wird eine unstatthafte Uebervortheilung der Kreditsucbenden uicht ge- | anderer Weise zu verkaufen. : E i Von diesen Gesichtspunkten aus rechtfertigen sid die in §. 19 4 Der am 31. März 1852 in Th / dieselben zur Zahlung von 281,57 A zu ver- T er Androhung des Rechtsnactheils in jenen | anzumelden, bei Meidung des Rehtsnactheils, daß funden werden können, wenn man erwägt, daß die weit überwiegende Der Scadentersaßanspruc) ist einer kurzen Verjährungefrist zu und §. 20 des Entwurfs enthaltenen Bestimmungen. Die uuter j L let in a A heuma bei Plauen urtheilen, auch das Urthcil für vorläufig voll- | j ermin geladen, daß sür den. sih niht Meldenden | er dem neuen Erwerber gegenüber verlustig erklärt Mehrzahl der Pfandleihverträge ch auf geringe Darlehne erstreckt, | un:erwerfen, um die Lage des Pfandleihers nicht unverhäitnißmäßig | Nr. 1 in §. 19 ausgesprochene Maßgakte hat ihren Grund darin,.. f L edri du t Pfrebi ein aufhältlih gewesene ftreckbar zu erflären. 11g Le zum neuen Erwerber das Recht wird. / bei welchen die Zinsvergütung mit den antheiligen Kosten | und unnöthig zu erschweren. daß die Städke in der Provinz Hessen-Nassau zum großen Theil und : e i R f r! juer wird beschuldigt, als Zur öffentliden mündli@en Verhandlung der R Tr geht. Den bekannten Berechtigten geht Herzberg a./H., den 19, Dfiober 1880. ves Geschäftsbetriebs nur in knapp bemessenem Verhältnisse steht. Bus, 15, i : die in der Rheinprovinz fast durchgängig eines Magistratskollegiums : b pre E A h aue Auegewaei zu sein, | Klage ist Termin bestimmt auf statt besondercr Ladung eine Abschrift dieser Ver- Königliches Amtsgericht. 11. Eben hierin findet es aub seine Begründung, wenn im S. 4 Nach der Art und Weise, in welcher das Pfandleihges{äft #ch | entbehren und daher dort Angesichts der nach §. 20 beabsichtigten litérh Grd N evorste s e, uswanderunyg der Mi- den 26. Januar 1881, Morgens 9 Uhr [Ugung zu, —_& : g°z. v. Schrader. des Geseß-Entwurfs für alle Darlehne bis zu funfzig Mark dem | thatsächlich vollzieht, würde der Verpfänder häufiz diese seine Eigen- Ausdehnang des Geltungsbereihs der Kabinetêordre vom 28. Juni 4 A eor E 8. 360 Nr. 3 zu haben. Ueber- | Die öffentliche Zustellung an die Beklagten, teren . Königlibes Amtsgericht. Vorsteh-ndes Aufgebot wird in Gemäßbeit der Pfandleiher die Erhebung einer besonderen Eins@reibezebühr bis zu | (aft nicht nahweisen können : noch häufiger würde der Pfandleiher 1826 die in dieser Ordre den Magisträten zugewiesenen Funktios- a n gea e N r. 3 des Strafgeseßbuchs. Aufenthaltsort unbekannt ist ist bewilligt , 9iasch, §S. 8295, 187 der D. C. P. O. damit veröffentlicht. zwanzig Pfennigen gestattet werden soll. außer Stande sein , die Legitimation desjenigen, der ih ihm später | nen und Obliegenheiten von den Gemeindevorständen wahrzunehmen ] erselbe wird auf , 2 . E Herzberg a./H,, den 25, Oktober 1889.

Lg 4 Et E P T E E A A R O Ee Ag E P U A s at Di eir A p ewe S ra E T I E -

s ; 1, T3; f ; Demnach werden die Beklagten hierdurb zu dem | 59 Ta s

Was der Pfandleiher an Zinsen und Kostenv-rgütung über das | als Verpfänder vorstellt, zu prüfen, wenn nicht dem vom Pfandleiher ! scin werden. Wenn ferner unter Nr. 3 des §. 19 die Ziffern 14 / den 2, Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, | f,stgesetzten Te j [26537] L ; Gericht«screiberei 11. Königl. Amtsgerichts. fo begrenzte Mia i si hat geben lassen, ist als | zu ertheilenden Pfandscheine die Bedeutung eines Legitimations- | und 15 der Kabinetsordre vom 28. Juni 1826 für aufgehoben er- L vor ins Mee A ehgeriaa zu Annaberg zur liber A Baeede ret, einen Verkaufs-Anzeige A. Liv - s wuerliher Vortheil anzusehen und muß deshalb zurückgefordert | papieres beigelegt würde. Die Bedeutung des Scheines könnte so | klärt werden, so ist dazu zu bemerken, daß die Ziffer 14, [u Dau teedauo ung gea en. S : Mawalt 11 bestellen, zugeialsenen E unD A werden können. Dagegen wird es angemessen sein, für diesen An- | weit gesteigert werden, daß nur der Inhaber des Scheines als legi- | unter welcher die Gerichte angewiesen werden, in allen zwischen der ei unenischuldigtem Ausbleiben wird derselbe | Bü@eburg, den 23. Oktober 1880. Aufgebot. (aan Aufgebot

ruch auf Rückgabe im Anschlusse an das Reichsgeseß vom 24. Mai ! timirter Verpfänder angeschen würde. Eine sole Erhebung des | Anstalt und dem Pfandschuldner oder dritten Personen entstehenden auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung v L : N 5; S 80 über den Wucher Art. 3 (cfr. auch Haftpflichtgeses vom 7. Juni | Seines zum JInhaberpapiere entspricht jedo nit der Bedeutung Streitigkeiten nach der Deklaration vom 4. April 1803 zu: L dem Ee Bezirks- Kommando zu Anna- Gericbtes@reiber ürfitben Landgerichts bes Tiféblers Cb „In Saten S i Da dem Kothhofe Nr. ass, 22 des Kothsaß Hein- 1871, 8. 8 Reih8ges. Bl. S. 207), die dort bestimmte Verjäh- | desselben. So oft auch derartige Scheine in andere Hände über- | entscheiden, selbstverständlich in Fortfall kommen muß, wenn diese A ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. : gerichts. E i}cler ristian Vatktmer in Sorsum bei A emme zu Glentorf lastet für den verstorbenen rungéfrist von fünf Jahren festzusetzen, um die \hließlihe Erledigung | gehen mögen, so find sie do durchaus nicht dazu bestimmt, ein Ge- |} Deklaration selbst außer Kraft gesezt wird. Die Ziffer 15 aber, unaberg, den 19. Oktober 1880. [26550] i 5 ze für sich und als Bevollmächtigten seiner | Müller Christian Siedentopf in DWsendorf eine derartiger Ansprüche nicht zu weit hinauszuschieben. genstand des Verkehrs zu werden. Außerdem würde mit einer fol- | welche bereits durch die, das Pfandleihgewerbe gänzlich freigebende Der Köaigl. Sächs. Amttanwalt. Oeffentliche Zustellung. Brüder: ; Hypothek zu 200 Thlr. aus der Obligation vom Zu §8. 6. ben Bedeutung des Scheins die Nothwendigkeit verbunden sein, den- | Gewerbe-Drdnung vom 21. Juni 1869 beseitigt war, ist dadurch, Lemhardt, Af. Der Besißer Gerhard Franz zu Obergruppe für 1) S Battmer in Holtenfen, 14. Mai 1847, deren vor längeren Jahren gesehene Nit nur die Kontrole des Gewerbebetriebes erfordert eine ge- | selben „im Falle des Verlustes mittelst Aufgebots für kraftlos erklä- | daß kas genannte Gewerbe nunmehr dur das Reichsgeseß vom 283. si und als Generalbevollmätigter der Miterben 2) Ernt Battmer in Reinbeck, Tilgung glaubhaft gemacht ist. Hörige Buchführung ; diese Buhführung wird zugleich die nothwen- | ren zu lassen. Wird anstatt dessen der Schein als Legitimations- GFult 1879 aufs Neue konzessionépflichtig geworden ist, nicht wieder Subhastationen, Aufgebote, Vor- der Wittnre Anna Wohlgemuth, geb Fran, éine 3) Grnst Battmer in Paderborn, Auf Antrag des 2c. Temme werden Alle, welche dige Grundlage für die dem Pfandleiher bezüglich des Pfandverkaufs | papier anerkannt, fo folgt daraus, was im §. 7 Abs. 3 nnd im §. 15 | in Wirksamkeit getreten, da der etwaige Umstand, daß an solchen ladungeir und dergl lich: 1) des Besitzers Heinrich Franz i AO t wider : auf die fraglihe Hypothek Anspruch machen, auf- R legenben "Nf bilden müssen. n, diese Absicht mit | bestimmt worden ist. Orten, in welchen der Betrieb des Privatpfandleihgewerbes beabsich-- 93653 g O 9) des Besivers Liu, M E in, j den Anbauer Wilhelm Spohr in Eldagsen, | gefordert, folhen späteftens im Termin am Strenge durzuführen, erscheint es erforderli, die Entstehung Der Inhaber des Scheins ist berechtigt, Dritten gegenüber alle | tigt wird. bereits eine“ kommunale Pfandleihanstalt besteht, an und- [22088] Oeffeutliche Zustellung. 3) der verebelichten Besiger Peter Bartel I Schuldner, 18. Dezember d. J., Morgens 10 Uhr, des Pfandrechts von der unter bestimmten Formen erfolgten | Rechte des Verpfänders ohve Nachweis der Uebertragung desselben | für {G iht zu denjenigen Gründen gehört, aus welchen jeßt geseßz- Der Agent Gottlieb Behrmann in Sensburg Catharina, geb. Franz zu Niedergruppe : wegen Forderung, vor unterzeichnetem Gerichte anzumelden unter dem Buchung des Geschäfts abhängig zu machen, und zwar dergestalt, | auszuüben. Der Pfandleiher wird dur Leistung an den SFnhaber | li (Novelle vom 23. Juli 1879 Art. 4 8. 34) die Ertheilung Tlagt. gegen den Grundbesißer Friedrich Tr A 8 | vertreten durch Rechtsanwalt Man elsdorff faat j : jeßt Subhastation, Rechtsnachtheile, daß die Hypothek gelöscht werde. daß dur diese Formen zuglei auch alle übrigen Erfordernisse für | befreit. der &onzession zum Pfandle:hgewerbe versagt werden darf. aus Abbau Kerstinowen, dessen Nati ttltaee Aue gegen den früheren Gastwirth din. RucOoha sollen die auf Antcag der Gläubiger gepfändeten Königslutter, den 19. Dftober 1880. die Entstchung und Fortdauer eines Pfandrechts an beweglichen Es bezieht si dies, wie auf die Herausgabe des Pfandes, so auch | Fs er4psichlt sich gleibwohl, zur Beseitigung von Zweifeln besonders. entbaltêo:t unbekannt ist, mit dem Antrage, den Theodor Goréki zu Graudenz, e unbekanaten A Oen Ses, bestchend aus dem sub - Herzogliches Amlsgericht. Ren e meren, P a E O zu Res Herausgabe O 1 ilen uad auf die Ent- E R R i Ziffer 15 der Kabinets-Ordre vom 28. Juni Beklagten zur Zahlung von 246 A 53 4 zu ver- GOOS Mgen P RO der auf Neuenburg Stallung 5 Sen E E vers at Le, es büzgerlihen Rechts über den Einfluß der Recbte dritter Perjo- ädigung wegen unrehtmäßigen Verkaufs. 26 aufgeho! i; ; : urtheilen, i die Kos e chtsftrei an . Vla 4 ; ) ; T L SOUN g at: nen auf die Rechte der Pfandleiher. Hierüber besondere Vorschrif- : Baaeati ‘aenûgt für den Verpfänder und dessen Rehtsnachfolzer Zum 8. 20 ist noch zu bemerken, taß es angezeigt erscheint, die A S E A Daa eee ide getragenen C E E P bf Go aus Fachwerk ebaut und enthält 2 Stuben, 4 Kam- A, Ollmann, Registrator. ten zu erlassen, erscheint weder erforderli noch zweckmäßig. Aber | der Nachweis dieser ihrer Eigenschaft, soweit ni&t nah den Vor- | nach Inhalt des §. 20 wodifizirte Allerhöchste Drdre vom 28. Juni i Verhandlung des Rechtéstreits vor das Königliche | Zinsen feit dem 7. Januar 1879, mit dem Antra E Ns Küche, Keller und Bodenraum ferner ; P au bezügli der Buhsührung sind im §. 6 nur die für den oben- | schriften des in dea cinzelnen Landcêtheilen geltenden Rechts die Ueber- | 1826 nicht allein in denjenigen Landestheilen, in denen dieselbe be- : Amtsgericht, Abtheilung Il, zu Sensburg auf auf Verurtheilung des Verklagten zur Zahlun E aus den, wie folgt, unter Artikel 245 in der Grund- [126453] Aufgebot. S bezeichneten Zweck nicht entbehrlihen Eintragungen vorgeschrieben. | tragung der Recbte an Singular-Suceessoren nur mi: Uebergabe des | reits in Geltung steht, in der Ausdehnung auf Lcihanstalten einzelner den 21, Dezember cr., V. M. 9 Uhr 1500 M. nebst 6%, Zinsen seit dem 7. Januar 1879 steuer s Mutkerrolle eingetragenen Grundstücken- Der inzwischen zu Wüstensacsen, Kreis Gersfeld, Der Centralbehörde bleibt es überlassen, auf Grund des §. 38 der | Scheines erfolgen kann. Diesen Personen gegenüber \chüßt den | Gemeinden überhaupt fortbestehen zu lassen, sondern au(h- Zum Zwecke der Zustellung wird dieser Auszug | bei Vermeidung der Zwangsvollstreung in das zu Narzenvtass 6, Parzelle Nr. 189: Garten am obera verstorbene Güterexpedition8gehülfe zu Solingen, Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 in der Fassung des Gesetzes fandleiher nicht der Umstand, daß ein Anderer den Pfandschein | für die Gemeinde - Leihanstalten in allen denjenigen Landestheilen der Klage b-karnt gemacht ¿9 | Marlubien belegene im Grundbuche des Köni liche R meserweg, desaleihen Kartenblatt 6, Parz. Nr. | später Lehrer Fricdrih Hasse kat am 10. März vom 23. Juli 1879, weitere Vorschriften über die Formen des Ge- | hat, sondern nur der Nachweis, daß der Inhaber des Scheins be- | einzuführen, wo dieselbe bisher niht gegolten hat, und w9 besondere Sensburg, den 11. September 1880 Amtlsgerihis zu Neuenburg Band 80 C Blatt 156 190, 4 s 0,7 [Jm groß, ferner Hofraum, 2 a | 1875 béi der Königlichen Eisenbahn - Hauptkasse \äftsbetriebes zu erlassen, soweit dies im polizeilihen Interesse ge- | friedigt worden ist. Die Vorschrift, daß die Uebertragung der | gesetlice Vorschriftea über die Errichtung und den Betrieb kommu- : Der Gerichtsschre:ber des Königlichen Amfsgerichts, 11. | verzeichneten Grundstücks event. in das sonstige Ver- 38 [_]m groß, êéffentlic meistbietend verkauft werden, hierselb die Bergish-Märkischen Eisenbahn-Prio- boten erscheint, um die Kontrole D den Pfandverkauf zu sichern. | Recbte Le Mat d le A S é taBgale u geen Me nalen: Dante genten zur geit er ihet pr U e res J Czacniecfi 5 “" | mögen des Beklagten, und Tadet den Beklagten M n Dezember 1880 bis einslichlid Nr 213 bes L100 Thales aubt u S. 7. erfolgt, ert zuglei die Stellung des Verpfänders gegenüber | genügender Weise bestehen. andestheile ohne jedes solches A (s avotai ! ¿ur mündlicen ndi 8 , De! L 2 i haler Die Ertheilung des aut bäines ist hier nur als civilrechtliche pin V aber d Scheins, welcher eine Uebertragung der Rechte | Gesey sind die Provinztn S({leswig - Holstein, Hannover, L Age Secretair, fi I. Cotta bee: Malm, S Le Morgens 10 Uhr, Talons als Amtsfkaution hinterlegt. Die be- Verpflichtung behandelt. Die Bedeutung des Pfandscheins als Legi- | nicht erlangt hat, wenn au dec Pfandleiher an den leg- | die Hohenzollernschen Lande und das links-rheinishe Ges L : E P E zu Graudenz b g auf hiesiger Gerichts\stube angeseßt. treffende Kautions-Empfangsbescheinigung vom 10. timationspapiers wird weiter unten zu §. 15 näher erörtert werden. | teren fo lange gültig G el 2 N R A O Vas y P oren sd Met (Drfr ; s L [26551] Oefeutliche Zustellung anf den 23, Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, | J Baan Gieraibun De eon e gane Vie MT al R IR E Dees es u S, 8, instroeilige Verfügung des Gerichts untersa . In gleicher Lage, cfgabe, daß das dort geltende franzöhlicbe Me efret vom ; ; E d it der Au : : p , l en ( -, her-, lehnrecchtlice, Auf Antr er Erben un enafolc , Die bereits oben erwähnten Sis bes Verpsänders, das Pfand | rie ber Pfandleiber ist bezüglib des für den Verpfänder hintere | 16, Pluvioso X11, und Art, 2078 des Codo civil) sich auf die Bor- Die Chefrau des Leonbard Ihrig zu Langen- | ite gucelatenen Anwalt qu. bestelien Ge- | fideilommissarische, Pfand- und andere dingliche | c. Hasse wird hierdur ein etn irigung irgend jederzeit durch Zahl des Darleh der Zins d eventuell d leaten Betrages die Hinterlegungbstelle riften beschränkt, daß die kommunalen Leihanstalten ihre Pfänder Brombach, oertreten durch Rechtsanwalt Dr, Osann Ï Ff A a gs R Rechte, insbesondere auch Servituten und MReal- | bezeichneten Kautions-Empfangsbescheinigung irgend Eins hreibegebühr Df ält 4b er lle B pa eventue ad egten Betrages die Hinter Ra 6 6 ea ceridtlid veräußern, ibre Uebers{üße zur Armenkasse abgeben dabier, klagt gegen ihren Chemann Leonhard Ihrig, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser | berehtigungen beanspruchen, aufgefordert, dieselben | ein Anrecht zu haben glaubt, aufgefordert, bei dem durch RC die Berstibénag vex Aluifemzablüng auf t géiteaumi Während die bisherigen ben Betrieb des Pfandleihgewerbes und ihre Reglements von der Staatsregierung (gouvernement) be- dermalen mit unbekanatem Aufenthaltsort abwesend, Maa e M gane mans in dem obigen Termine anzumelden, widrigenfalls unterzeichneten Auitsrichter und zwar spätestens in bis zur Einlösung beschränkt wird. dur Privatpersonen betreffenden landes8geseßlichen Vorschriften aufs- gen lassen me, In der Provinz Hessen-Nassau E een E L O L bem Ante a SAE E N “Baue 1900, M N a us Se h Ver- aen e a O A Mei Sn 8 än 6 i n, ei n nerellen V s ehenden : A / s ; ; n tal : neuen Erwerber verlustig erl. e | Via , Vormiita i r, im Sitzungs8- Die hier gegebenen M Witter, nd ‘in den einleitenden“ allge- 09uoIes R M ei And vie "a s Kngtläee A t n os fär “ate ou R Ren R ues bestehenden Ehe Gerichtsschreiber _des Königlichen Landgerichts. den sollen. S E S saale des Königlichen Amtsgerichts hierselbst at meinen Bemerkungen bereits erörtert. erforderlichen allgemeinen Anordnungen reglementarisher Natur | städtische, bezw. fommunalständisde Pfandleihanstalten und zwar 4 liche T nb dl f 8 R S pen zur münd- | [26596] Oeffeutliche Ladu Springe, den 6. Oktober 1880. beraumten Aufgebotötermine seine Rechte anzumel- Wenn in diesen Paragraphen der Verkauf des Pfandes ohne | (Art. 4 §. 38 des Reichsgeseßes vom 23. Juli 1879) zu ergänzen, | einerseits, was den Regierungsbezirk Cassel anlangt, für die [hon Q Il Gi ita and a Ge, U vor die Le E ug. Königliches Amtsgericht. den und die U-kunde vorzulegen, widrigenfalls die einen vollstreckbaren Rechtstitel und ohne gerihtlibe Ermächtigung | für welche zum Theil ert vurch jene Aufhebung die Möglichkeit ge- | oben erwähaten, durch das Geseh vom 10. April 1872 auf den i D ivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts In Sachen des Schneidemühlenbesigers Fritsche Engelhardt. Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. gestattet ist, so bleibt selbstverständlich das Recht des Verpfänders, {afen wird. Gafseler kfommunalständishen Verband übergegangenen Leihhäuser : Cf M16 À 1881, Vormi zu Zielenzig, Klägers, s —— Elberfeld, den 23, Oktober 18830. die Einstellung des Verkaufs durch einstweilige Verfügung des Ge- B 6 zu Cafsel-Hanau und Fulda in deren alten, in Bezu auf den Ge- l mit der Auffo S Rh din ttags 9 Uhr, widr [26538] Königliches Amtsgericht, richts herbeizuführen, bestehen. Der angegebene Zweck des Verkaufs, Auf ältere Pfandverträge ist das Geseß nicht anzuwenden. Die- | {äftsbetrieb durh das gedachte Gese nit aufgehobenen Privilegien etSte: niartai r erde ai L e gedahten Ge- | den Tischlermeister Miatkowski zu Kriesht, Be- Verkaufsanzeige und Aufgebot Abtheilung I. die Befriedigung des Pfandleihers, {teht dem Verkaufe weiterer | selben werden in einer verhältnißmäßig kurzen Zeit abgewickelt sein, | und Ordnungen, sowie für die kleinen mit den städtishen Sparkassen s Sin Abete bet entli zu beste n 4 klagten, / : x I eck L . gez, Weidehase, Pfandstücke entgegen, sobald der dur den Verkauf von Pfandstücken j so daß es fi nit empfehlen dürfte, die gegebenen Zinsbeshränkun- | verbundenen Leihanstalten der Städte Marburg, Rinteln und Obercn- A er öffentlichen Zustellung wird dieser wegen Zahlung von 108 M für gelieferte | V Zwangsvollstreckungssahen des Zimmer- | Für die Richtigkeit: erzielte Erlös zur Befriedigung ausreicht. gen auf sie anzuwenden. firhen in deren besonderen Statuten andererseits, was den Re- s ‘Dai ays I gemacht. Bret'er, meisters Carl Mühlbach zu (inbeck, Der Gerichtsschreiber : ‘Das aus der Versteigerung folgende Recht, dem Meistbietenden Die vertragsmäßig bestehenden Rechte rülsitliÞ des Verkaufs | gierungsbezirk Wiesbaden betrifft, für das Pfandhaus der Stadt 4 adt, am 22. eo 1889, ist nah erhobenem Beweise - Termin zur weitern | (j, @ g g AOEE Zimmer. ohne Rücksicht auf die Höhe des Meistgebots das Pfand zu- | der Pfänder können überhaupt nicht geändert werden. Frankfurt a./M. in dem Frankfurter Geseß vom 19. April 1864 Hülfs-Gerihtss{r Ae G i mündlichen Verbandlung auf la elne abrikarbeiter Wilhelm Sander und zuschlagen, muß denselben Beschränkungen unterworfen bleiben Zu 88. 18, 19, 20. Frankfurter Gele - und Statuten-Samml. Bd. 16 S. 147), und u e eet es Großherzoglichen den 9. Dezember 1880, orette, geb. Leßberg, daselbst, [26542] Gütertrennun sflage wie der Verkauf im Wege der Zwangsvollstrekung (Gold- und Die besonderen Vorschriften für stckatlihe Pfandleißanstalten 4 das mittelst frtrageo vom 28. Februar, 1849 vom Staate der andgerichts, Vormittags 11 Uhr, fl A wegen Forderung, i g . Silbersachen, Werthpapiere, Civilprozeßordnung §88. 721, 722), Um | sollen nah §. 19 von dem vorliegenden Geseße unberührt bleiben, | Gemeinde Wiesbaden übertragene dortige Leihhaus in verschiedenen, anberaumt, zu welchem der Beklagte Miaskowski, so „Wi ntrag des Släublgers das den Schuldaern Die Ehefrau des Kaufmanns Levi Schwarz, He- den Verkauf derartiger Gegenstände zu ermö lien, bedurfte es hier | da diese Vorschriften selbst, sowie der sorgfältig geregelte Betrieb | über die Errihtung und dem Geschäftsbetrieb des leßteren in den [26557] Oeffe tli 3 da dessen jeßiger Aufenthalt unbekannt, vor das zehör ge, unter Ar 601 der Gebäudesteuerrolle des | lena, geb. Vohs, chne besond2res Gewerke zu Bonn, nit des Umweges, den freihändigen Verkauf zu dem zuläffigen | der Hetreffenden, der Kabinetsordre vom 28. Juni 1826 nicht unterliegen- Sahren 1827 bis 1847 ergangenen nassauishen Ministerial-Erlassen. n iche ustellung. Königliche Amtsgericht zu Sonnenburg von Amtt- ‘emeindebezirks Einbeck eingetragene Wohnhaus | vertreken dur Rechtsanwalt Morsbah zu Bonn, Mindestpreise zu gestatten (cfr. die eben citirten Paragraphen). Viel- | den 4nfialten genügende Sicherheit gegen einen nicht ordnungs- So sehr es geboten erscheint, um der herzustellendea Einheit in Der Holzhändler Johann Mammen zu Esens wegen hierdurch geladen wird. nebft dazu gehörigem Hofraum von 2 Qudr.-Nauth. | klagt gegen ihren genannten Ehemann, Kaufmann mehr ersien es genügend, den Pfandleiher allgemein als Bieter | und gese mäßigen Geschäftsverkehr bieten. Insbesondere trifft dies | den Recht- und Verfahrensgrundsäßen willen, in allen vorgedachten vertreten durch den Rechtsanwalt Vissering hierselbst, Sonneuburg, den 21, Oktober 1880, im hiesigen Gerichtslokal êffentlih verkauft werden } Levi Schwarz zu Bonn mit dem Antrage auf Auf- und Ersteher zuzulassen, da er fast ausnahmslos im Stande sein | zu bet den, na dem Landesherrlich bestätigten Reglement vom Landestheilen die kommunalen Pfandleihanstalten sowohl der einzel- klagt gegea den Gerichtsvollzieher ‘Bering h früher Die Gerichtsschreiberei tes Königlichen Amtsgerichts. und ist dazu Termin auf lôsung der zwischen den Parteien gemäß Ehevertrags wirb, sein Interesse bei der Versteigerung wahrzunehmen. 8./25, Febru. 1834 (Ges.-Samml. S, 23) verwalteten Königlichen | nen Gemeinden als der weiteren kommunalen, insbesondere auch zu Esens, jt in unbekannter Ferne abwesend Kirchner. Dounersftag, 30, Dezember cr., vom 1. Mai 1880 bestehenden Errungenschafts- Zesti ili 6 u S. 11. Leihamt zu LWIerlin, dem einzigen, welches gegentoarng in a ee L Q däs e der Fo e lesen N E im E T fänflih ge- [26558] h : anberaumt E A “Yue [Pa blichen Verhandlung des Rechtsstreits Die Bestimmung über den Ort der Versteigerung entspricht d ( als staatlihe Anstalt besteht, nachdem die früher | Verbände, mik unker die Srun äße des gegenwärtigen Gel[cße eferte Baumaterialien zum Preise von 1569 S - : A E ; n V es Red 8 &, 717 Abs, 2 der Civil-Prozeß-Ordnung. iener as fcctiben Leih. An alten zu Cassel, Fulda nt Hanau nah dem | zu stellen, so koun dies doch nur, soweit es um Anstalten von 34 S, worauf er in Folge von Leistungen des Be- M hastations Patent Ade Giteeibiine aa gd: eili D a s zenE B Taca M Das hier vorgesehene Hinausschieben der Versteigerung is durch | Gesehe vom 10. Aprir 1872 (Ges,„Samml, S. 373) auf den fom- | Einzelgemeizuden sih handelt, durh Ausdehnung des Geltungs- klagten sih 763 4 13 - kürzen lassen will, mit und Edictalladung. kommissarische ‘Pfa uu Ada “di [ich R dite, as Fn S N Dez ‘nber 1880 die Rücksicht vera,:laßt, daß dem Schuldner nicht blos eine geriage | munalständishen Verba1d des Regierungsbezicks Cassel, und das gebiets der, nach §. 19 modifizicten Allerhöhflen Drdre vom Ï dem Antrage auf fosterpflictige Verurtheilung des Zlfeld, den 22. Oftober 1880. | insbesondere S dies ik Rotb bingen Ik auf S ittags 10 Ubr, Einlösungsfrist, sondern auch die Zeit gegeben werden muß, um er- | ursprünglich ebenfalls taa ‘lie Leihhaus zu Wiesbaden durch Ver- | 28. Juni 1826 geschehen, weil die von dieser stehen bleis J Beklagten zur Zahlung des Restbetrages von 806 | In Sachen der Darlehnétkasse F. W Schroeter | haben vermeinen, werden ur Anmeldun 1 berselben bestimmt N 18 forde;lihenfalls aud geaen den Willen des Pfandleihers die Ein- | trag vom 28. Februar 1849 Uf die Stadtgemeinde Wiesbaden über- | berden Artikel 1, 2 und 4 sich auf weitere fommunale 21 nebst Zinsen zu 6 %/9 seit Behändigung der | und Genossen zu Nordhaufen , Klägerin, gegen dea | im gedahten Termine unter Androhung des Recbts- ies Teusch, lösung des Pfandes zu erzwingen oder wenigstens zu sichern. Der 1 gegangen ift. Verbände nicht anwenden lassen, Bezüglich der Leihanstalten Klage und Tadet den Beklagten zur {mündlichen ' Fleischermeister Friedrih Eyrodt zu Neustadt, Be- ! nahthcils hierdurch aufgefordert, daß für den si Gerihts@reiber des Königlichea Landgerichts.

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