1880 / 255 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

2) auf Seßung von Ai&pfählen bei vorhandenen Stauanlagen Und über den Widerspruch Betheiligter, na §. 18 ter Verordrung vom 31. Dezember 1824; L

3) auf Führung von Bewässerurgs- oder Entwäfserungsgräben oder Drains durch fremde Gcundstücke, auf Gestattung ron Vor- arbeiten für Drain8anlagen auf fremden Grundstücken, oder auf An- legung von Werken zum Stauen oder zur Hebung des Wassers auf fremden Grund}stücken, nah §88. 6 bis 9 des Gesetzes vom 28. Okto- ber 1834 und nach dem Geseße vom 17. Dezember 1857;

4) auf Feststellung des Beitrags, welchen Gemeinden oder Pri- vate nah S. 3, Abs. 2 der Verordnung vom 31. Dezember 1824 zu den Kosten von Wasserbautcn zu leisten haben, welche nah ihrem Gegensta:de und Zwecke nicht nur als Staats-, sondern zugleich als Gemeinde- oder Privatbauten erscheinen ; ___ Gegen ten Beschluß d¿s Kreis- (Stadt-) Auesck{usses findet innerhalv zwei Wochen der Antrag auf mündliche Verhandlung im Berwaltungsftreitverfahren statt.

___ VI. Vorschriften für den Geltungskereich der Nassauiscen Verordnung vom 27. Juli 1858, betreffend Ent- wässerungs- und Bewässerungëanlagen (Verordnungéblatt S. 100);

der Großherzoglich hessiswen Geseße vom 18, Februar 1853, be- treffend die Aufräumung und Unterhaltung der Bäche (Regierungs- blait S. 65); vom 19. Februar 1853, betreffend die Regulirung der Bäâce (Regierungsblatt S. 70); vom 20. Februar 1853, betreffend die Errichtung und Beaufsichtigung der Wassertriebwerke (Regierung:2- blatt S. 75) und vem 2. Januar 1858, betreffend die Entwässerung von Grundstückeu (Regierungsblatt S. 33);

beziehung8weise der Landgräflich hessishen Gesetze vom 15. Juli 1862 über Errichtung und Beaufsichtigung der Wassertriebwerke (Archiv S. 895) und vom 15. Juli 1862, betreffend die Ertwässerung von Grundstücken (Ar&iv S. 889).

S U

Der Bezirksrath beschließt an Stelle der Bezirksregierung :

1) üker die nach Artikel 4 des Großherzoglich hessischen Gesetzes vom 18, Februar 1853 erforderlide Genehmigung der vertrags- mäßigen Vereinigung mehrerer Gemeinden zu einem Verbande (Kcn- Tarrenz) behufs gemeinsamer Aufbringung der Kosten füc Aufbrin- gung und Unterhaltung eines Baches;

2) über Widersprüche, welhe Gemeinden und Einzelne gegen eine von der Bezirksregierung beschlossene Bachregulirung erheben, nach Artikel 10 des Großherzoglih hessishen Gesetzes vom 19. Fe- bruar 1853;

3) über die Genehmigung zu ciner Bachregulirung, zu Ent- oder BewässerungEanlagen oder zur Unlaae von Wassertriebwerken nach S8. 2, 19, 25 und 26 der nafsauischen Verordnung vom 27. Juli 1858 (zu vergl. jedoch §. 79, Ziffer 1 und 4);

4) über die Ccnehmigung zur Anlegung oder Veränderung von Wassertriebæwerken nah 88. 1 und 15 der Großherzogli h:\siscen Verordnung vom 20. F-bruar 1853 und des Landgräflich hessischen Gesetzes vom 15. Juli 1862 (zu vera icdoch §8. 79, Ziffer 4).

Der Krcisaus\{uß beschließt über die Anlegung von S{wellen in den Sohlen regulirter Bäche nach §. 5 der Nassauischen Verord- nung vom 27. Juli 1858 und Art. 20 des Großherzoglich hessischen Geésetes vem 19, Februar 1853,

| 8. 79,

Der Kreitaus\huß beschließt über Anträge:

D) auf Zulassung von Bachregulirungen, sowie neuer Ent- und Bewässerung8aniagen gegen den Widerspruch Betheiligter nah §8. 2 ber ea 27. Juli 1858

auf Ausführung von Entwässerungeanlagen gegen den Wider- \spruch Betheiligter nach C8. 1, 21 und 32 des Stcbbeeia d hessishen Gescßes vom 2. Januar 1858 und des Landgräflich A N SoMgalcges vom 15, Juli 1862;

9) auf Ausführung einer Bachregulirung gegen den Widerspru gen a de A L E Dit O

civat.n na Tr. es Großherzogli essishcen Gesetze F Bebruar 188; gli hessishen Geseßes vom

4) auf Genehmigung zur Errichtung, sowie zur Veränd von Triebwerken an Vächen und deren Seitengräben Gegen den Widerspruch Betheiligter nach 88. 19, 25, 26 und 27 der Nafssaui- schen Verordnung vom 27. Juli 1858, bezw. Art. 8 und 10 des GrofherzogliÞ hessishen Geseßes vom 20. Februar 1853 und des E hessishen Lene t 15. Juli 1862;

auf Se'ung von Aichpfählen an bereits bestehenden Trieb- werken rah S. 28 der Nassaui:chen Verordnung vom 27. Ult 1858, bezw. Art. 20 und 21 des Großhberzoglih hessishen Geseßes vom N Sarge 1853 und des Landgräflich hessishen Gesetzes vom 15. Juli 2.

Gegen den Beschluß des Kreitaus\chusses findet innerhalb ¿wei Wochen der Antrag auf mündliche Verhandlung im Werwallungge tireitverfahren statt. -

VII, Vorschriften für tcn Geltungasbercih des Bayerischen Geset über Benußung des Wassers vom 28. Mai 1852 E (Bayerisches Geseßblatt S. 489),

8. 80 T bes{ließt : über die im Interesse ter Erhaltung dcs nöthigen Wasser-

bedarfs für eine Ortschaft erforderlichen Beschränkungen hinsichtlich der Ableitung des Wassers nach §. 58 a. a. O. ;

2) E auf Fed eriauno zur Errichtung oder Abände- rung von Stauanlagen na x1, O4 Und 82 a. a e jetob &. 81, Ziffer 49 a. a. D. (zu vergl.

S Ol Mer Anion beschließt über Anträge: „auf Genehmigung zu einer Abweichung von der geseßlichen Bescbränkung der Uferanlieger in der Benutzu Was} Art. Ae T2 U 2. 000.0. D: I E E O

_ 2) auf Vertheilung des Wassers unter die Bere{tigt i -

E L eel amel vas Urt, 00 0.0, s A Me 3) auf Zuweisung ron Wasser für Grundstücke, wel i dent D Caen nas Art. S und 63 a. a. O.; S MELAR 4) auf Genchmigung zu Errichtung oder Abänder von Stau- vorribtungen und Triebwerken oder auf Setung nas San gegen Ea Betheiligter nah Art. 61, 73, 76, 77, 83 und a. a D:

5) auf Zuleitung oder Alleitung des für eine Be- ode , wässerung erforderliden Wassers dur sremde Grundstüe. 4 pad E, ten aa RAP des lia UIGuNes findet innerhalb ¡wei

j ntrag auf mündliche Verhand Verw - fielen eie handlung im Verwaltungs

VIII. Vorschriften für den Geltungsbereich der Müblenordnu Î das Fürstenthum Hohenzollern vom 8. November 1845 (Geseg Sa für Hohenzollern und Sigmaringen Band VII, S. 157),

E Der Bezizksrath beschließt über die Feststellung von Instruktionen

für die Einrichtung und Benußung der ä L M Ne S N buag der Müßlenhauptkanäle na

8 83.

_ Der Amtésaus\{huß beschließt über die Einrichtung v [

A i | t Übe h g von Fluth- aa Me E een zur Verhütung von Ueberschwemmungen

D auf S ent ferner über Anträge: rrihtung, e i j

Waß\\erenühlen nach gg 23; I, L C "e 5 Su Gia 2) auf Gewährung einer Entschädigung an einen Mühlenbesitzer die Einrichtung von Fluthschleusen na M 37, Mil: 10 a. 4. D: 3) auf Benußung des Wassers für Mühlen und die Gewährung

für

IX. Allgemeine Meslimutüingen.

An die Stelle des dritten Absayes des § 54 des Gesetzes vom

L April 1879, betreffend die Bildung von Wassergenossenschaften (Gefeß-Samml. S. 297) treten folgende Bestimmungen : Gegen die Androhung des Zwangsmittels finden bezügli der,

der Aufsicht des Regiervngépräsidenten unterstellten Genossenschaften diejenigen Rechtémittel statt, welhe nah dem Gesetze, betreffend die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung, gegen kreispoli;eiliche Verfügungen zugelassen sind, bezügliÞ der übrigen Genossenschaften diejenigen Rechtsmittel, welche na den Bestimmungen des erwähnten Geseßes geaen polizeiliche Verfügungen der Ortspolizeibehörden in einem Landkreise zugelassen sind. Gegen die Festseßung und Aus- führung des Zwangêmittels findet innerhalb zwei Wochen lediglich die Beschwerde im Aufsichtswege statt. In dem Verfahren zur Begtüudung öffentliter Wafsergenossen- \ckaften (§8. 71—85 des Geseßes vom 1. April 1879) tritt, sofern das Genoniensckaftsgebiet die Grenzen eines Regierungs®bezirkes nicht überschreitet, der MRegierungspräsident an die Stelle des Ober- prâsidenten. Die §8. 53, Abs. 3, 97 und 98 des Gesetzes vom 1. April 1879, soWies der int S. 7 daselbst für den Fall einer anderweiten Or- ganisation der höheren Verwaltungsbehörden çcemahte Vorbehalt treten außer Krast. Im Uebrigen werden die Bestimmungen des gedachten Gesetzes durch die Vorschriften des Gege T igen Titels nicht berührt.

5

Durch die Vorschriften des gegenwärtigeu Titels werden nicht zur Wahrnchmung

E bie Zastänbtarels ie Zaständigkeiten der der Strom-, Sciffahrt®- und Hafenpolizei berufenen Behörden;

2) die Zuständigkeiten der Auseinandersezungsbehörden zur Rege- lung der mit eincr Auseinanderscßung verbundenen Wasserstau-, Ent- u: d BewässerungEanlagen ; 3) die Bestimmungen der Reich8gewerbeordnung rom 21. Jani 1869 (Bundesgeseßblatt S. 245) über Stauanlagen sür Wassertrieb- werke und die darauf bezüglichen Zuständigkeitsvorschriften in 88. 93 ff. des gegenwärtigen Gesetzes.

: XTL, Titel. E N Ee NN En,

Der Bezirksrath bescließt, soweit es sid um Deiche handelt, welbe zu keinem Deicbverbande oder Deichbande gehören:

D uber die Genehmigung für neue und für die Verlegung, Er- höhung oder Beseitigung bestehender Deichanlagen nach: 88. 1 bis 3 des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848 Geseßz- Samml. S. 54; 88. 16 und 17 der kurhessishen Verordnung vom 31, Dezember 1824, betreffend den Wasserbau Kurhessishe Gesetz- Samml. S. 99; Artikel 10, 36 und 40 des bayerischen Gesetzes vom 28. Mai 1852, betreffend die Benußung des Wassers Gesetz- Samml. für Bayern S. 489;

2) über die Herstellung ganz oder theilweise verfallener oder zerstöôrter Deibe und die Heranziehung der Pflichtigen zur Wiedir- herstellung nach §8. 4 und 5 des Gesetzes vom 28. Januar 1848;

3) über die interimistishe Tragung der Deichbaulast und die De 8 n ‘Bestre Yas S 6 bis 8 a. a. O.

Uber die Beschränkung oder Untersagun zung eines Deichs nach §. 24 a. a. O. / O Die Beschwerde findet an den Minister für Landwirtbschaft 2c.

| S HL,

_ Befugnisse, wel{e hinsihtlich der Deichverbände den Bezirks- regierungen (Landdrosteien) in Gemäßheit des Geseßes8 über das Deichwefen vom 28, Januar 1848 übertragen worden \inck, können durch Statut oder Statutenänderung den Kreis- (Stadt-) Aus- s{üssen, den Bezirks- oder Provinzialräthen oder ten Verwaltungs- gerihten überwiesen werden. Auch können den vorbezeichneten Beshlußbehörden und den Ver- waltungsgerihten Befugnisse hinsichtlih der Deichverbände und der Sielverbände (Schleuscn-, Wettern-, Wasserlösungs- u. st. w. Ver- bäude) dur Statuten übertragen werden, mittelst welcher die innere Organisation der Deich- und Sielrerbände im Geltungsbereiche der e eti 1872 (Ges Aen s Se IV, des Geseßes vom

. April 1872 (Geset-Samml.: S. 37 : 1 - E b 7) neu geregelt und fest

XII, Titel.

Fischereipol izei. 88,

Der Bezirkérath beschließt: über den Erlaß von Regulativen, betreffend die Beaufsicti- gung und den Schuß der Laichschonreviere (§8. 31 des isSetcioei ce vom E Mai 1874, Geseßz-Samml. S. 197); , 2) über die Genehmigung zur Ausführung v isch{pä}sen (88. 36 b a L On gung z führung von Fis{päfsen (§8. 36 3) darüber, in welchen Zeiten des Jahres der Fischpaß geschlo} gehalten werden muß und in welchec Ausdehnung ne gels as unterhalb des Fischpasses für die Zeit, während welcer der Fischpaß gevfsnes Mis jede Art des Fischsangs verboten ist (£8. 41 und 42 ¿di D)

89.

Der Bezirksrath beschließt Ln, __Y) Uber Die Gestattung von Ableitungen nach §8. 43, Abs. 2 des Fiscereigeseßzes vom 30. Mai 1874 und über die Unordnungen von Vorkehrungen nah §. 43, Abs. 3 a. a. O., sofern die betreffende on 21 A 1200 (8E Hauer der eiu P S der Reichs gewerbeordnung om 21, Jun ) undesgeseßblatt S. 245) als gen i gs pflichtig S S t / S NSIORngs Vie Schlußbestimmung des §. 43 des Fischercigesetzes wird i

Betreff der im §, 16 der Reichs-Gewerbeordnung nicht O, A An- lagen aufgehoben :

2) über die Gestattung von Ausnahmen von dem Verbote des B E Havfrötens in nicht ges{hlossen:n Gewässern (8. 44

8, 90.

Der Kreis- (Stadt-) Ausschuß führt die Aufsicht über die n den SF. 9 und 10 des Fischereigeseßes vom 30. Mai 1874 iu O

)chauptet die Genossenschaft, daß eine im Aufsihtswege ge- ne gus N De dem Gesetze Werd T

eht thr innerhalb zwei Wochen der Antrag auf mündli - lung im Verwaltungsftreitverfahren zu, G O R I

S. 91. Wird die Verpflichtung zur Theilnahme an den Lasten de den §8. 9 und 10 a. a. O. gebildeten Genossenschaften, mee E wird das Recht zur Theilnahme an den Aufkünften aus der gemeinscaftliden Fischereinußung (8. 10 a. a. O.) bestritten, so hat hierüber der Genossenshaftsvorstand Bescheid zu ertheilen. Gegen den Bescheid findet innerhalb zwei Woen die Klage bei dem Kreis- (Stadt-) Ausschusse statt. Die Entscheidung des Kreis- (Stadt-) Ausschusses ift vorläufig gLENreS var,

8 «'

statt

Der Entscheidung des Bezirksverwaltungsgerits unterliegen : 1) Streitigkeiten über die Frage, ob ein Gewä 44 ó t L (8. 4 An 2.) eau Sind 4) Klagen der Fischereiberechtigten oder Fischereigenossenscafte auf weitere Beschränkung oder gänzliche Ausbebeng reg A berechtigungen, welche auf die Benußung einzelner bestimmter iFang- mittel E ständiger Fischereivorrihtungen gerichtet sind (8. 5 Ziffer

2 0, (L XIII, Titel.

1) über die Genehmigung zur Bildung mehrerer für \ich be- stehender Jagdbezirke aus dem Bezirke einer Gemeinde (Gene Seldmarfk), j i

, 2) über die Anordnung der Vereinigung mehrerer Gemeinde- teftee (Gemarkungen, Feldmarken) zu einem gemeinschaftlihen Jagds- ezirke. 8 94.

_Veber Anordnungen wegen Abminderung des Wildsta ndes be- ließt, soweit die Beschlußfassung nah bestebendem Rechte den Ver- Eg E Men, “e lu fe in Stadtkreisen die Orts-

olizeibehörde. egen den Beschluß findet innerhalb zwei Woche die Beschwerde an den Bezirksrath statt. : Bn S. 9D. 1) Big 0 betreffend eshränkungen in der Ausübung des Fagdrectes : Seund und “44 g des Jagdrechtes auf eigenem ie Bildung von gemeinscaftlihen Jagdbezirken, insbesondere den Anscluß von Grundstücken an einen gemeinschaftlichen Dag breiter oder den Autschluß von Grundstücken aus einem olchen,

3) die Ausübung der Jagd auf fremden Grundstücken, welde von einem größeren Walde oder von einem oder mehrerez \elbst- ständigen Jagdbezirken umsc{blofen sind, dur den Eigen- thümer des Waldes oder die Inhaber der selbständigen Jagd- bezirke, sowie dic den Eigenthümern der Grundslüke zu ge-

_währende Entschädigung besblicßt der Landrath, in Stadtkc eisen die Ortspolizeibehörde.

i Gegen den Bcs\chluß derselben findet innerhalb ¿wei Wochen die Klage bei dem Bezirkêsverwaltungsgerichte statt.

Der Entscheidung im Verwaltungéstreitverfahren unterliegen des8gleien Streitigkeiten der Betheilizten über ihre in dem öffent- liden Nechte begründe'en Verechtigungen und Verpflichtungen hin- sidtlih der Ausübung der Jagd auf eigenem oter fremdem Grund und Boden.

Zuständig im Verwaltungtstreitverfahren ist in diesen Fällen in erster Instanz der Kreisauetshuß, in Stadtkreisen das Bezirkg- Verwaltungsgericht. s S

8. 96.

Auf Beschwerden und Eiajprüche, betreff:nd die von der Ge- meindebehörde oder dem Jagdvorstande festgestellte Vertheilung der Erträge der gemeinschaftlihen Jagdnußung, beschließt die Gemeinde- behörde beziehungêweise der Jagdvorstand.

Gegen den Beschluß findet innerhalb zwei Wochen die Klage b-i dem Kreisauss{usse, in Stad!kreisen bei dem Bezirks-Verwaltungs- gerichte a

Dien ersten Absate gedawie Fefistellung bedarf keiner Genebß- migung oder Bestätigung von D der ‘Aussichtsbehörde.

Der Bezirksrath beschließt über die Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung der geseßlichen Schonzeit, soweit darüber nach be- stehendem Rechte im Verwaltungswege Bestimmung getroffen wer- den kann.

& 98.

Der Bezirksrath beschließt über die Erneuerung der auf den S{leswig|chen Westseein}eln bestehenden Konzessionen zur Errichtung von Vogelkojen, sowte über die Cr!heilung neuer Konzessionen (8. 6 des Gefeßes vom 1, März 1873, Geseßz-Samml. S. 27).

(S@Wlu5 folgt.)

Gewerbe und Handel.

Diez „New-Yorker Hdls.-Ztg.* äußert fi in ibrem vom 15. d. M. datirten Wochenbericht N d Außen- handelunseres Platzes während desleztenMonats ist von außzerordentlich großem Umfange geweser. Der Waaren-Impert im September c. hat eine Höhe von 34 800000 Doll. erreicht, gegen 30 264 000 Doll. im Sep- tember v. J., wäbrend der Impo.t von Edelmetall, fast aut \chließlich Gold, nur 18 8:0000 Doll. betrug, gegen 27 482 000 im September v. F. Trotz des enormen Waaren-Imports im September c. ist derselbe durch den 37 477 000 Doll. betragenden Produkten-Export unseres Platzes allein mehr als ausgeglichen, wobei, wie in jedem Vergleiche zwischen Ims- pcrt und Crxport , zu berücsihtigen, daß für ersteren New- York maßgebend ift, für Teßtern aber andere Häfen den Aus- 1chlag geben, zumal im Herbst, wo der Baumwollerport aus dem Süden in größerem Maßstabe beginnt und in diesem Jahre auch der Getreideexrport aus New-Orleans sehr grofe Dimersionen angenom- men Bat, Es steht dernnah außer Frage, daß seibst einschließlih des eingetroffenen Goldes der ganze Septemberimport durh den Ge- sammtexport der Union vollständig gedeckt worden ist. Minder günstig ersceinen auf den ersten Blick die Import- und Exportzahlen unseres Plaßes für die ersten 9 Monate dieses Jahres, aber auch hier ge- staltet sich das Verhältniß sehr befriedigend durch Hinzurechnung des Exports anderer Häfen, uad weist im Vergleich zum Vorjahr unser Plaß eine bedeutende Zunahme des Produktenexports auf, nämli 308 000 000 Doll. in diesem Jahre, gegen 254 881 000 Doll. in der Paralielperiode v. J. Auch dèr Import von 334 Millionen Dollars Gold, welcher nab dea seitdem eingetroffenen und avisirten Summen bis Gnde diefes Monats auf fünfzig Millionen zu steigen verspricht, ist als voraussichtlich bleibender Bortheil kaum zu sibershäten. Das Geschäft am Waaren- und Prodrektenmarkt nahm h der verflossenen Woche einen ruhigen Verlauf. Gine Ausnahme hiervon machten Brodstoffe, in welchen zu steigenden Preisen sehr bedeutende Umsäße stattfanden. Für Getreidefrachten zeigte si anhaltender Begehr und wurdcn für ganze Ladungen 47 Fahrzeuge gechartert. Baumwolle in di8ponibler Waare fand mäßige Beachtung. Die Tendenz des Marktes bei Schluß war etne weichende. Die Stimmung für!Ri» Kaffee Llieb matt, und in west- und oftindischen Sorten fanden nur fehr unbedeutende Transaktioner statt. Am Markt für Nohzucker berrfshte eine fest.re Preistendenz Vor, Sen Hopfen war das Geschäft wieder sehr flau. Schmalz und Sped gewannen einen im Laufe der Woche etlittenen Nückgang wie- der, während Scbweire- und Rindfleisch nur wenig Beachtung fan- den, Naffinirtes Petroleum ging nach einem anfänglihen Avanz von % Cts, per Gall., § Cts, zurück. Terpentinöl und Harz haben bei lebhaften Umsäßzen abermals niht unbedeutend im Preise ange- zogen. Mit Manufakturwaaren war es sehr still. Der Imvort Ee H Mp [Ie 1e E gie heute beendete Woche 2 2 oll.- gegen 3 ou U Daralle Vo-jahres. geg D in der Parallelwoche des Die St. Petersburger Internationale Handelsb hat im ersten Semester des laufenden Jahres eine An eau darunter 897 093 Rbl. an Zinsen,

von 1281045 Rbl. gebabt, 155 275 Rbl. an Gewinn aus dem

Werl Rbl, et Provisionen, Dechselge]chäft, 117554 Rbl. Gewinn aus Effekten; die Fili Kiew hat 65 162 Rbl. Gewinn gebracht. Die Auscaben bt die Semestralbilanz auf 132875 Rbl. fest, so daß eia Gewinn von 1148169 Nbl. verbleibt.

Land- und Forstwirthschaft.

Sondershausen, 27. Oktober. (Lp: 3tg.) Der fo frü

und so plößlich eingetretene Scbnecfall hat in Viten und Wildera großen Schaden angerichtet; überall in Thüringen sind zahllose Daume in den Gärten von der Sgneelast zerstört worden. Noch sind die Ernteerträge in den höher gelegenen Gebieten nit voll- ständig eingebraht; möge die“ nun eingetretene milde Witterung M anhalten und vor allzu harten Nothitänden uns bewahren

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 295.

Berlin, Freitag,

den 29. Oktober S

E j Inserate für ven Deutschen Reihs- und Königl.

Preuß. Staats-Knugtiger und das Central-Handels- ¿ vie Aömnigliche Expedition

register nimmt a5 des Deatihen Reihs-Anzeigees und Göniglid Preußischen Staaofs-Auzeigers:

Sexslin, 8. N. Wilhelm-Straße Nr. 882, W

1, Steckbriefe unä Untersachurgs-Bachen. 2, Sbhastationea, Aufgenote, Vorladungen u, dergl. 3, Verkäufe, Verpachtengen, Bubmissionon eto. . Verlossung, Amortisation, Zinszahlung

M n, 6. w, von öffentlichen Papieren,

5. TAustrielle Etabliszementsa, F'ahvrikeu uns Urosehandeli,

6, Verschiedens Bekanutzzachnogeu.

7. Läterarische Anzeigen. :

8. Theater-Anzeigsn, | In der Börsen-

& B

X Deffentlich éL Anzeiger. aal zchmen an: die Annoncen-Expeditionen e

„Jnvalidentank“ Nnvolf Mosse, Haasensteiu

oglez, G, L, Daube à Co., E. Séijzlotte,

Büttuexr & Winter, sowie alle übrigen größere#

Annoncenr-Bureaus. Wi

9, Familien-Nachrichten, beilage, K

SteŒckFbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[23929]

Oeffentlihe Vorladung. Die nachbenannten Personen: 1) Friedrih Freitag aus Dahlbruch, 21 Jahre alt, 2) Joseph Rosquinet aus Dahlbruch, 22 Jahre alt, 3) Johann Heinrih Friedrih Wil- helm Trapp aus Buschhütten, 23 Jahre alt, wer- den beschuldigt, als Wchrpflichtige in der Absicht, sih dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent- weder das Bundesgebiet veriassen oder nach erreich- tem militärpflihtigen Alter sih außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben Wergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben werden auf den 7. Dezember 1880, Vormittags 10 Ußr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Siegen zur Hauptverhandlung ge- laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der na §8. 472 der Straf- prozeßordnung von dem Königlichen Landrath des Kreises Siegen über . die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver- urtheilt werden. Siegen, den 24. September 1880. Königliche Staattanwaltschaft.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. Éo ie i [26652] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hermann Scheller zu Veilin, Waldemarstr. 41, vertreten durh den Rechtêanwalt Winterfeld, klagt agegen den Fouragehändler Carl Brauer, zuleßt in Berlin, jeßt in Amerika, seinem näheren Aufenthalte nach unbekannt, aus dem Wechsel vom 12. April 1880 über 662 4, zahlbar am 12. Juli 1880 mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 662 4 nebst 6"/9 Zinsen seit der Klagezustellung und ladet den Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8, Kammer für Handelssachen des Königlichen Land- gerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 75, auf den 20. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekarnt gemacht.

Berlin den 26. Oktober 1880.

Klutsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

5 F , C [26649] WOeffentliche Zustellung.

Die Dienstmagd Caroline Roth zu Ettenhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Lorcy hier, klagt gegen den Hausburschen Cduard Vogt aus Niederrad, jeßt unbekannt wo? abwesend, mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben zur Zahlung von

1) Alimenten für das von der Klägerin am 23.

Juli d. Is. geborene Kind, und zwar bis zu dessen 7. Lebentjahre wöchentlich F 2. —. und von da ab bis zum zurückgelegten 14, Lebens- jahre des Kindes wöchentlich 3 M,

2) Entsccädigunyg pro défloratione A 150, —,

3) Wochenbettkosten M 70. —, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- geribt, Abth. I., Prozeßgeriht 4, zu Frankfuit a. M., auf

Samsfiag, den 8 Januar 1881, WBormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke dcr öff:ntlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 16. Oktober 1880, Der Gerichtsschreiber des Königlihen Amtsgerichts, Abth. 1. 4. Sprenger.

[26647]

Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Der Rechtsanwalt Wiedenhofer in Amberg hat Namens der Mehlhändlerin Justine Schneider von Amberg gegen deren Chemann Eugen Schneider, Uhrmacher, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung am 14. Oktober 1880 am Königlichen Landgerichte Amberg Klage c1 hoben.

Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage ladet derselbe den Beklagten Eugen Schneider unter der Aufforderun, cinen beim Königlichen Landgerichte Amberg zugelassenen Rechtsanwalt auf- zustellen und in der vom Vorsitzenden der hiesigen Civilkammer auf

Mittwoch, den 12. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Sitzung zu erscheinen.

In dieser wird beantragt werden:

Das Kösnigl. Landgericht wolle die zwischen Justine und Eugen Schneider bestehende Che aus Versctulden des Eugen Schneider dem Bande nach auflösen und den Beklagten zur Tragung sämmmtlicher Kosten des Pro- zesses verurtheilen.

Dieser Auézug wird gemäß §. 187 der R. C. P. O. auf Grund des die öffentliche Zustellung be- willigenden Beschlusses der hiesigen landgerichtlichen Civilkammer hiermit bekannt gegeben.

Amberg, den 25. Oktober 1880.

„| mit dem Antrage :

[26643] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Heimann & Co. in Plettenberg, ver- treten durch den Rechtsanwalt Bönner ¿u Atten- dorn, klagt gegen den Theodor Schroeder aus Len- hausen, zuleßt wohnhaft zu Deutmekz, aus Wechsel vom 15. Februar 1880 mit dem Antrage auf kosten- fällige Verurtheilung des Theodor Schroeder zur Zahlung von 300 Mark nebst 69/9 Zinsen seit 1. Mai 1880, und ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Foerde auf

den 17, Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- fer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Foerde, den 26. Oktober 1880.

A Funke, i Gerichtss{hreiber des Königlichen Amtsgerichts. _

[26641] Oeffentliche Zustellung.

Des Maurers Carl Leopold Balyer Chefrau, Louise Dorothee Caroline, geb. Zudcerberg, in Bremen, Klägerin, ladet ihren Ebemann, dessen Aufenthalt unbekannt, Beklagten, in dem auf Montag, den 20. Dezember 1880, Bormittags 10 Uhr, vor dem Landgericht, Civilkammer 1., zu Bremen, in dessen Geschäftszimmer oben auf der alten Bör se angeseßten Termine, vertreten durch einen beim Landgericht hier zugelassenen Rechtsanwalts, zu erscheinen, um über den Antrag der Klägerin zu ver- handeln. Da Beklagter dem Urtheile des Land- gerihts vom 14. Juni 1880, wodurch ihm auf- gegeben, binnen 4 Wochen zu der Klägerin zurück- zukehren, nit nachgekommen sei, vunmehr die Ehe der Parteien zu {heiden und ihn seines Antheils am Sammtgute für verlustig zu erklären. Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land- gerichts. H. Lampe, Dr.

[26633] Oeffentliche Zustelluug. D

as Königliche Amtsgericht München [., Abtheilung A. für Civilsachen,

hat auf Antrag der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank dahier mit Beschluß vom 23. Oktober 1880 in Gemäßheit der 88. 186 und 187 der R. C. P. O sowie des Art. 17 des Auef.-Ges. zur R. C. P. O. u. K. O. die öffentlihe Zustellung des Schuld- und Hypothekenbriefes vom 30, März 1874 Urkunde des K. Notars Reinhard in Ge-

münden, G. R. Nr. 407 an den Schlosser Carl August Hartwig von Zgeitlofs, Gerichts

Brüdckenau, nun unbekannten Aufenthalts, bewilligt. Inhaltlich dieses Scbuld- und Hypothekenbriefes ift für den Pfandbriesfond der Bayerischen Hypo- theken- und Wechselbank zu München als Gläubi- gerin zur Sicherung eincs vom 1. Januar 1874 an mit 4X 9% verzinélicben, in halbjährigen, bei sich er- gebendem mehr als 14tägigen Ausftande mit 5% zu verzinsenden Annuitäten von je 50 Gulden heim- zahlbaren Darlehnskapitals im Betrage von 2000 Gulden, sowie einer Kaution für Zinsen, Kosten, Sctäden und Verzugézinsen im Betrage von 200 Gulden Hypothek ersten Ranges auf den in der er- wähnten Urkunde bezeichneten Besißungen der S(blofserseheleute Carl August und Johanna Mar- garetha Hartwig von Zeitlofs im Hypothekenbuche des Kgl. Amtsgerichts Brückenau für Zeitlofs Bd. 1I, S, 132 eingetragen. Vorstehendes wird dem genannten Carl August Hartwig unter dem Beifügen eröffnet, daß er be- glaubigte Abschrift des Schuld- und Hypotheken- briefs auf der unterfertigten Gerichts\chreiberei in Empfang nehmen kann. München, den 26. Oktober 1880. Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber : Hagenauer.

2663 ; ç [2638] Oeffentliche Zustellung. Die Margaretha Knorr, Ehefrau des Fabrik- arbeiters Peter Schäfgens, frü er zu Boxberg bei Daun, jeßt zu Bickern bei Wanne wohnend, ver- treten durch Recbts8anwalt Dr. Görß, klagt gegen ihren Ehemann Peter Schäfgens, Fabrikarbeiter, früher zu Boxberg wohnend, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung : Könialiches Landgericht wolle die Scheidung der am 29. September 1869 zwischen den Parteien begründeten Ebe für zulässig erklären, den Stantesbeamten ermächtigen, die Ehescheidung innerhalb der geseßlichen Frist auszusprechen, die aus der Cbe entsprossenen Kinder der Klägerin an- vertrauen und dem Beklagten die Kosten zur Last legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Recbtsftreits vor die 11. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf den 13. Januar 1881, Vormittags 9'Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auézug der Klage bekannt gemacht. Trier, den 18, Oktober 1880.

vaiideii Aufgebot.

Nachdem der Antrag des Rechtsanwalts Dr. jur.

Vermögens des Kapitäns Heinrich Wilhelm Tiede- maun und der Ehefrau desselben, Caroline Sophie,

englishen Schiffes „Zcë“ umgekommen, zum Zweck der Ermittelung berechtigter Erben, sowie sonstiger Ansprüche, ein Aufgebotsverfahren zu eröffnen, dur Beschluß des Landgerichts vom 30. v. M. für zu- lässig erflärt worden, fo ergeht nunmehr an Alle, welche als Erben oder aus sonstigem Erunde an den gedaten, im Besiße des Rechtsanwalts Dr. jar. l Stachow hierselbst befindlichen Nachlaß Ansprüche erheben, die Aufforderung, in dem zum weiteren Verfahren auf Mittwoch, den 26. Oltober 1881, Nathmittags 4 Uhr,

hier anberaumten Termine ihre Rechte bei Meidung des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens zur Anwendung zu bringen. Bremen, den 26. Oktober 1880.

Das Amtsgericht.

Reuter. Zur Beglaubigung : Stede, Gerichts\creiber.

[26648] Nufgebot. |

Auf Anstchen der Wittwe und Erben des in j Odernheim verlebten Accker#mannes Peter Bürky | werden alle Diejenigen, welche Ansprüche auf fol- ! gende Ackerparzelle, im Grundbuche der Gemarkung Odernheim beschrieben : Sect. und alt C. Nr. 702 Flur 23 neu Nr. 114 Kl. 4 R. E. 2 Fl. 1 Kr. 1087 Qu.-Meter Aer auf dem Haaa neben Germann Peter und Zulauf, Adam, dermalen auf dem Namen Peter Steffen stehend, zu haben glauben, aufgefordert, dieselben unter dem Rechtsnachtheile der Anerkennung der Ersitzung seitens der Wittwe und Erben des in Odernheim verlebten Ackersmannes Peter Bürky spätestens in dem hiermit bestimmten Aufgebots- termin Donnerstag, den 6. Fanuar 1881, Vor- mittag3 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anzumelden. Alzey, den 25. Oktober 1880.

Groß. Hess. Amtsgericht Alzey.

Eez.: Dr. Meszler, Amtsrichter.

Für rihtige Abschrift :

Page, Gerichts\chreiber. Gia z Es Aufgebot. Der am 19. August 1810 in Ottensen geborene, seit etwa 31 Jahren unbekannt abwesende, zuleßt in Altona wohnhaft gewesene Christian Friedrih Kör- ner, ein Sohn des Einwohners Franz Hinrich Körner in Othmarschen und dessen Ehefrau Magda- lena Catharina, geb. Freudenberg, für welchen ein Vermögen von 1194 Æ 34 4 vormundschastlih ver- waltet wird, wird hierdurch aufgefordert, sich bis zu dem auf : den 8. Februar 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine bei dem unterzeihneten Amts- gericht zu erklären, widrigenfalls derselbe auf Artrag des ihm bestellten Vormunds, Rechtsanwalts Mar Schmidt hier für todt erkläct und über seinen Nacblaß den Geseßen gemäß wird verfügt werden. Ebenfalls werden die unbekannten Erben und alle Diejenigen, welche aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen an das Ver- mögen des Verscholenen zu haben vermeinen, hier- durch aufgefordert, diese ihre Ansprüche bei Vermei- tung der Auéschließung binnen 12 Wochen nach der leßten Bekanntmachung dieses Proklams und späte- stens in dem obengedachten peremtorishen Angabe- termine im unterzeichneten Amtsgericht, Abthei- lung V.,, Auswärtige unter gehöriger Prokuratur- bestellung, ordnung8mäßig anzumelden.

Altona, den 21. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

20e) Aufgebot. Nr. 22224. In Sachen des Gr. Domänenärars gegen unbekannte Dritte, Aufgebot betreffend. Das Gr. Domänenärar besißt auf der Gemarkung Oftersheim folgencke Liegenschaften : 1) 8 ha 15 a 37 qm Acker in der kleinen Hardt-

leche, es. Aufftößer, as. Josef Hauser u. a. m.

2) 3 ha 89 a 64 qm Ader in der Fohlenweide oder See, es. Philipp Gieser und Auffstößer

as. Gewannenweg. 83) 2 ha 66 a 67 qm Aer

in dito, es. Georg Lörtsch und Oftersheimer Gemeinde af. Gemarkung Kirchheim und Auf- stößer. 4) 1 ha 75 a 4 qm Ader im Kiesloch,

es. Georg Gieser VII1I. und Vizinalweg, af. Schaffnei Heidelberg. 5) 5 ha 5a 23 qm Ader

im Ascblachfeld, es Vizinalweg af. Gemeinde- wald. 6) 7 ha 2 a 33 qm Ader im Aschlach- feld, es. Gewannenweg af. selbst. 7) 53 a

47 qm Acker im Aschlacbfeld, es. selbft as. Ge- meindewald. §8) 28 ba 20 a 18 qm Acker im Aschlachfeld, es. felbst und Gemarkung Bruch- hausen as. Gemeindewald. 9) 62 a 16 qm Güterweg von Marke Nr. 421 und 422 bis zur

verstorbene Gütererpeditionsgehülfe e später Lehrer Friedrih Hasse hat am 10. März 1875 bei j hierselbst die Bergish-Märkischen Eisenbahn-Prio- ritäts-Obligationen 111. Serie Litt. C. Nr. 2735 bis eins{ließlih Nr. 2739 über je 100 Thaler nebst Talons als Amtskaution hinterlegt.

Aufgebot8verfahren. Es werden nun alle Diejenigen, welche an den oben beschriebenen Liegenschaften, in E i - dem Grundbuche Oftersheim nicht eingetragene, auch Stachow bezüglich des von ihm seither verwalteten | sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stamm- guts- n E E aae R DYE! u haben glauben, aufgefordert, solce spätestens in geb. Resag, Beide im Jahre 1876 auf der Reise | F auf Mittwoch, én 22, Dezember l. J., von Bangkok nach Singapore beim Untergange des ; Vormittags 9 Uhr, festgeseßten Aufgebotstermine anzumelden, i} Ansprüche für erloschen erklärt würden.

widrigenfalls die nicht angemeldeten

Schwetzingen, den 19. Oktober 1880. Gerichteschreiberei des Gr. Amtêegerichts. Nuß. 26453] Aufgebot. ; Der inzwishen zu Wüstensachsen, Kreis Gersfeld, zu Solingen,

der Königlichen Eisenbahn - Hauptkasse

Die be- treffende Kautions-Empfangsbescheinigung vom 10. März 1875 ift angeblih abhanden gekommen.

Auf Antrag der Erben und Rechtênachfolger des 2c. Hasse wird hierdurch ein Jeder, der an der vor- bezeichneten Kautions-Empfangsbescheinigung irgend ein Anrecht zu haben glaubt, aufgefordert, bei dem unterzeichneten Amtsrichter und zwar spätestens in dem vor demselben auf den vierundzwanzigsten Mai 1881, Vormittags 11 Uhr, im E faale des Königlichen Amtsgerichts hierselbst an- beraumten Aufgebotstermine seine Rehte anzumel- den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Elberfeld, den 23, Oktober 1880,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. gez. Weidehase. Für die Richtigkeit : / Der Gerichtsschreiber : Zimmer.

UEEeN) Klage-Auszug. Rosalie Mooch, Ehefrau von Joseph Levy, Metger, in St. François bei Diedenhofen wohn- haft, zum Armenrechte zugelassen und vertreten durch Rechtsanwalt Heyder, klagt gegen ihren genannten Ehemann Joseph Levy wegen vollständiger Zahlungs- unfähigkeit desselben mit dem Antrag, die Güter- trennung zwischen Parteien auêzusprehen, dieselben zur Auseinandersezung ihrer Vermögensrehte vor einen Notar zu verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Laft zu legen. i Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung ¿der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Meß vom 15. Dezember 1880, Morgens 9 Uhr, bestimmt. Gemäß §8. 4 Ausf.-G. v. 8/7. 79 wird dieser Auszug aus der Klage bekannt ge:nacht. Mey, den 22, Oktober 1880.

Der Landgerichts-Sekretär :

Meyger.

RCAR E Klageauszug. Amalie Margaretha Meyer, Ehefrau des Uhr- machers Gustav Robert Brabant zu Met, Gold- \{chmiedstraße Nr. 78 wohnhaft, vertreten dur{ch Rechtsanwalt Wagner, klagt gegen ihren genannten Ehemann Gustav Robert Brabant wegen Ver- mögensverfall mit dem Anirage, die Gütertrennung unter Parteien auszusprechen, dieselben zur Ausein- andersezung ihrer Rehte vor einen Notar zu ver- weisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Meß vom §8 Dezember 1889, Morgens 9 Uhr, bestimmt. : Gemäß de3 Ausf.-Gef. zur Civ.-Pr.-O, wird dieser Auszug der Klage b:kannt gemacht. Mey, den 21. Oktober 1880. Der Landgerichts-Sekretär : Megger. [26545] In Sachen des Kaufmanns Hans Peter Adolph Schmüser in Trittau, Klägers, gegen den Vâcker Karl Detlev Brigel, früher in Grön- wohld, z. Zt. unbekannt abwesend, wegen rückständiger Hypothekzinsen von 187 M hat Kläger beantragt, daß Beklag!er verurtheilt werde, das für diese beregte Zinsschuld verpfändete, zu Grönwohld belegene Gewese dem Kläger zwecks seiner Be- friedigung zum öffentlichen gerichtlichen Ver- kauf auszuliefern, und hat den Beklagten zur Verhandlung des Rechts- streits vor das hiesige Amtègericht geladen.

Termin zur mündlichen Verhandlung ift auf Donnerstag, den 9. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr,

an Gericbtsftelle anberaumt.

Vorstehender Auszug wird zum Zweck der Zu- stellung veröffentlicht.

Trittau, den 19. Oktober 1880.

Sago pottzel. Ober-Gerichts\creib er Königl. Landgerichts Opp G k Bruchhauf

; : Mac : er-Geri reiber des Königl. Landgerichts. ermann, emarkungsgrenze Bruchhausen. soweit bie Beste huh, in S Ee L ald: beschließt, A Bergter. Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts. Beim Mangel des Eintrags dieser Liegenschaften behörden zusteht; en Verwaltungs- ! im Grundbuch beantragt das Gr. Domänenärar das

bezügliher Entschädigungen na 8. 25, Abs. 2 a. a. O

„Gegen den Beschluß des Amtsausschufses in den Fällen zu 1 bis 3 findet innezhalb zwei Wochen der Antrag auf mündliche Ver- handlung im Veiwaltungs8streitoerfahren statt.

Schur, Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts,