1880 / 256 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Das Vasenkabinet hat erworben :

drei Serien bemalter Thontafeln aus der Gegend von Korinth, wele, theils einseitig, theils doppelseitig, als Weihgeschenk in einem Heiligthum des Poseidon aufgehängt waren und uns den Gott allein fowie mit Amphitrite in verschiedenen Formen zeigen, aber auch das industrielle Leben der alten Stadt in mannigfaltigen Bildern dar- stellen und mit den werthvollsten Ueberresten altkorinthisher Schrift ausgestattet find.

21 Thongefäße aus Athen, Korinth, Theben, Lokris, lauter dur{ch Form oder Darstellung ausgezeichnete Stücke, die unserem Kabinet zu wesentliher Ergänzung dienen. E

urtius.

d. Münzkabinet.

Auch in diesem Vierteljahr wie in dem vorhergegangenen waren die Erwerbungen weder zahlreih noch bedeutend. Sie bestehen in 1 gold. 5 silb. 64 bronz. 70 Griechischen —_— 1 Römischen L H R 27 Mittelalterlich. 1 Q. 0. 55 Orientalischen

15 gold. 36 filb. 102 bronz. = 153 Stücken, wenige durch Ankauf, die meisten durch Taush für Dubletten er- worben. Zwei Sendungen aus den klassishen Ländern, eine von dem württembergischen Baurath Schick, Stadtbaumeister von Jerusalem, die andere von dem griechis{hen Münzhändler Sabbas in Smyrna,

enthielten manche gute, aber keine kostbaren Stücke. Ein vollkommen erhaltenes Tetradrahmon Mithridats des Großen wurde eingetaufct, ebenso die beste aller dieser Erwerbungen, ein römischer Denar, welchen ein Pomponius als Triumvir monetalis geprägt hat. Ein Zweig der Familie Pomponia hatte den Zunamen Musaz; in Be- pehung hierauf hat dieser Beamte abwechselnd den Herkules Mu- arum und je eine Muse auf die Denare gesezt. Manche derselben sind häufig, andere mehr oder weniger selten, aber eine, Erato, ist äußerst selten, und diese erhielten wir im Tausch in einem roll- kommenen Exemplare, so daß nun auch diese Reihe endli voll- ständig ift.

Unter den Mittelaltermünzen if eine kleine Auswahl aus einem in der Provinz Posen gemachten Funde von Silbermünzen aus der Mitte des XI. Jahrhunderts hervorzuheben, darunter ein {nes Fragment aus einer nur ia 3 oder 4 Exemplaren bekannten russishen Münze des Jaroslaw Wladimirowitsh das wichtigste ist. Eine von Lud- wig dem Großen von Ungarn in Cattaro gevrägte Münze zeigt, daß in der Mitte des X1V. Jahrhunderts dies Reih für kurze Zeit si bis an das adriatishe Meer erstreckte. Von vaterländishem Interesse ist ein silbernes Schaustück der Königin Anna Katharina von Däne- mark, Tochter unseres Kurfürsten Joachim Friedrich.

Der Zuwachs an orientalischen Münzen war nicht unbeträctlich, einige nordafrikanishe Goldstücke, sowie _ein mesopotamisches, die durch Tausch gegen Dubletten der Guthrie’shen Sammlung erworben wurden, sind von Wichtigkeit.

Ein paar Medaillen wurden geschenkt: von der Königlichen Akademie der Künste die galvanoplastish hergestellte große Medaille

auf die goldene Hochzeit des er und vom Hofmedailleur Schwenz:r in Stuttgart eine von ihm geschnittene auf das Jube!-est von Monte Cafsino.

J. Friedlaender.

Aus Wernigerode wird der „Magdeb. Ztg.“ unter dem 28. Oktober geschrieben: Auf dem Harze liegen stellenweise immer no ch ganz bedeutende Scchneemassen, die nur bei Eintritt einer sehr milden Witterung, wie am heutigen Tage, sih verringern wer- den. Vom Brocken wird dem „W. Jntbl.“ berichtet, daß das Brockenhotel von 10 Fuß hohen Sthnee- und Eiswänden umgeben ist. „Der Wirth mit Familie ist eingeschneit, Pferdestall und Wagenremise von Schnee vermauert; der in Steinwurfs- weite befindliße Brunnen ist so von Scwneewällen vers stet, daß er von den mit der Lokalität genug vertrauten Bewohnern des Hotels gesucht werden mußte. Falls das Unwetter sih berutigt, muß dec Weg auf der Chaussee dur die bis 8 Fuß hoken Wälle gest aufelt werden, damit nur die Pferde hindurch kön- nen. Wer sich zu weit vom Hause entfernt, läuft Gejahr, den Weg zurück nicht mehr zu finden. Der Briefträger, welher vorgestern vom Brockten nach Schierke ging, hat zu der einstündigen Tour acht Stunden gebraucht. Stellenweise ist derselbe bis über die Schultern im losen Schnee versunken und nur mit großer Kraftanstrengung hat er sein Ziel glücklich erreicht."

F Saferate für den Deutschen Reich8- und Königl. Preuß. Staats - Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und fiöniglich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Deffentlicher Anzeiger. ———_...

9. Industrielle Etablissements, Fabriken

„Fuvalidendauk“, Rudolf Mose, Haaseustein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Sraße Nr. 32. M.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.| 7. Literarische Anzeigen.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

8. Theater-Anzeigen, \In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. beilage. K

Annoncen-Bureaus. 5

Steæbriefe und Untersuchungs - Sachen,

Steckbriefs-Erledigung. Der unterm 27. Juli 1879 hinter den Drechélergesellen Eugen Nitschke erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 23. Oktober 1880. Königliches Amts- geriht I. Abtheilung 85.

[26831] Steckbriefs-Erneuerung,

Der von mir hinter den Böttchermeister und Kaufmann Ernst Friedrih Christoph Gierasch aus Züllihau unter dem 15. Oktober 1879 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Guben, den 27. Oktober 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.

Steckbrief. Die Einwohnerfrau Auna Pioch aus Kühnau is} wegen Diebstahls zu verhaften. Grünberg, den 19, Oktober 1880, Königliches Amtsgericht. V. Der Ämtsrichter.

[26750] E

Der unterm 16. Juli 1880 nach dem Buch- bindermeister derrmann Scholz aus Hoyerê- werda erlassene Stecbrief wird zurückgenommen.

Görliß, den 25. Oktober 1880.

Königliches Landgericht. Strafkammer.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Meßger und Maurer Jacob Ehnis aus Iöhlingen, Bezirk?- amt Durlach (alias „Klug*), welcber flüchtig ift, ift die Untersuchungshaft wegen Raubes, verübt am 283. September l. J. bei Homburg v. d. Höhe ver- hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Justizgefängniß zu Frankfurt a./M. abzu- liefern. Frankfurt a./M,, den 28. Oktober 1880, Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land- gerichte. Beschreibung: Ülter: 22 Jahre, Größe: Uber mittel, Statur: \{chlank, Haare: blond, Bart: blonder kleiner Schnurrbart, Nase: \piy, Gesicht : \chmal, Sprache: deuts{, Kleidung: grauer Anzug, blau-weiß gestreiftes Hemd, seidene Kappe mit Me- tallkokarde, worauf ein Thierkopf. Besondere Kennzeichen: besißt falshen Vorweis auf den Namen Jacob Klug.

[26832]

Der Schneidergeselle Wilhelm Gustav Kallasch, in Ortwig, Kr. Lebus, geboren, in Wriezen a./O. erzogen, gegen welchen wegen Hausfriedensbruchs und Beleidigung das Hauptverfahren vor dem hiesigen Schöffengericht eröffnet ist, wird hiermit zur Anzeige seines Aufenthaltsorts aufgefordert. Dommivßsch, den 21. Oktober 1880, Königliches Amtsgericht.

[26825] Die Reservisten : Kaufmann Friedri Wilhelm Loheyde aus Lingen,

geb. 22. Dezember 1854, Adersmann Bernd Stoopmann aus Sieringhoek,

geb. 15. Mai 1855, sind mittelst rechtskräftigen Urtheils des hiesigen Schöffengerihts vom 29. September d. I. wegen Auêwanderung ohne Erlaubniß jeder zu 100 4 Geldstrafe, eventuel 4 Wochen Haft, und in die Kosten verurtheilt.

Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht hierher gebeten.

Bentheim, den 26. Oktober 1880.

Königlich Preußisches Amtsgericht. Hacke.

Subhaftationen, Anfgebote, Vor- ladungen u. dergl,

[26818] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Caroline Wilhelmine Louise Pietker, geb. Schönefeld, hier, vertreten dur den Justizrath Frentel hier, klagt gegen ihren, dem Aufenthalte nach unbekannten Ehemann, den Böttchergesellen Friedrich Wilhelm Pießhker, früher gleifalls hier, weaen böëliher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung :

ihre Che mit dem Beklagten zu trennen, den- selben für den allein {huldigen Theil zu erklä- rer und zu verurtheilen, der Klägerin auf deren Lebenézeit 30 # monatliche Alimente zu zah- len, ihm au die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- Tung des Recbtéstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 1. März 1881, Nachmittags 12} Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwedle der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 28. Oktober 1880. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13.

(26851] Oeffentliche Zustellung.

In der Chescheidungs-Prozeß-Sacbe der Bäcker- frau Emilie Szallies in Ragnit, Klägerin, gegen den Bäder Friedrih Szallies, Beklagten, legt Klä- gerin gegen das am 8. Juli d. J. verkündete Ur- theil der IT. Civilkammer des Königlichen Land- gerihts zu Tilsit Berufung ein mit dem Antrage, ihre Che mit dem Beklagten zu trennen, denselben für den allein {huldigen Theil zu erklären und ihn in die geseßlichen Ebescheidungsstrafen zu verurtheilea und ladet den Beklagten, dessen Aufenthalt un- bekannt ist, zur mündlichen Verhandlung über die Berufung vor den I1I. Civilsenat des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Königsberg, Zimmer Nr. 38, auf den 26. Januar 1881, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richt zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Berufung bekannt gemacht.

Königsberg, den 26. Oktober 1880.

Gerihts\{reiber beim Königlichen Ober-Landesgericht: Kotowsfi. [26771]

Nufgebot. Auf Antrag

1) der Oekonomenswittwe Magdalena Draß von Burafarrnbach,

2) der T omenawitlive Anna Dorothea Dratz von da,

3) des Biersührers Matthäus Sandmain von da als Vormundes der Oekonomenskinder Elisabetha Barbara, Matthäus und Georg Draß von Burgfarrnbach,

ergeht hiemit

a, an den Oekonomen Andreas Drat, geboren am 4. Juli 1807 zu Burgfarrnbach, als Sohn der Bauerseheleute Georg Friedrich und Maria Margaretha Drag zu Burg- farrnba,

. an den Oekonomen Johann Adam Dra, ge- boren am 5. Juni 1812 zu Burgfarrnktach, als Sohn derselben Bauerseheleute Georg Friedrich und Maria Margaretha Drat von da, welche Beide vor mehr als 25 Jahren nah Amerika auszewandert und seither ver- schollen sind,

die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder \chriftlich bei dem unterfertigten Amtsgerichte sich anzumelden, widrigenfalls fie für todt erklärt werden.

Die Erbbetheiligten werden aufgefordert, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen; desgleichen werden alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, ver- anlaßt, Mittheilung hierüber bei dem unterfertigten Gerichte zu machen.

Als Aufgebotstermin wird hiermit

Donn-rstag, der 22 September 1881,

Vormittags 9 Uhr, Sigungsfaal Nr. 14, bestimmt.

Fürth, am 25. Oktober 1880. Kal. Amtsgericht. gez. Rauch, Kl. Amtsrichter. Zur Beglaubigung : : Sperr, Kgl. Gerichtéschreiber,

LEESENI Aufgebot.

Anfangs Februar d. I. sind in Loeßen auf dem Marktplay 100 M, bestehend aus fünf in ein Pa- pier g wickelten Goldstücken, nämlich 4 Doppel- kronen und einer Krone gefunden worden. Da- selbst hat sich ferner am 29. Juli d. J. in einem auf dem Markt belegenen Hause ein herrenloses s{chwarzes Schaaf eingefunden, welches auf Anord- nung des Gerichts verkauft worden ist.

Auf Antrag des Herrn Kaufmann Sandmann und Bahnhofsvorstcher Hering von hier werden Diejenigen, welche Ansprüche auf das gefundene Geld und den Erlös des Schaafes erheben wollen, aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem am 15, Dezember 1880, V, M. 10 Uhr,

anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls dem

unbekannten Verlierer oder Eigenthümer nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund er- langten, noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, 18 weitere Recht desselben aber ausgeschlossen wird. Loetzen, den 25. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht.

[26840] Aufgebotsverfahren.

Nr. 22466. Xaver Teufel Adams von Dangstetten besißt auf dortiger Gemarkung ohne genügende Crwerbêurkunde folgende Liegenschaften: 1) Haut- Nr. 5 ; ein zweistöckiges Wohnhaus mit Balkenkeller nebst Scheuer und Stallung, § Antheil Hofraum und Hausplat, 2) 15 Rth. Krautgarten bei obigem Haus, neben Eduard Schmidt und Anstößer, 3) von Slb. Nr. 5255 den dritten gemeinscbaftlicen Theil unabgetheilt von 2 Vlg. Wald im Uhlmannshölzle, neben Xaver Würtenbergers Erben und Wirth Baschnagel Wittwe von Bechtersbohl.

Auf Antrag des Genannten werden alle Diejenigen, welche an den bezeichneten Liegenschaften in den

Grund- und Pfandbüchern nit eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stamm- oder Familiengutäverband beruhende Rechte haben oder zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf

Mittwoch, den 29, Dezember d. J., Vorm. 9 Uhr, vor Gr. Amtsgericht Waldshut angeordneten Termin anzumelden, widrigenfalls solche dem jeßigen Be- fißer gegenüber für erloschen erklärt würden.

Waldshut, den 15. Oktober 1880. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts : Tröndle.

Von Fräulein Anna Zumpe in Dresden ift das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklä- rung des 4%/, Königlich Sächsischen Staats\chulden- kassensheins der vereinigten Anleihen von den Jah- ren 1852/68 Ser. I. Nr, 44816 über 500 Thaler anhängig gemacht worden.

Dresden, am 27. Oktober 1880.

Königliches Amtsgerict. Abtheilung Ib. [26843] Francke.

[26824]

Gorkauer Societäts-Brauerei.

Da die Eintragung mehrerer bereits in früheren Generalversammlungen gefaßter Abänderungen des Gesellschaftsstatuts und Zusäße zu demselben enthaltender Beschlüsse in das Handelsregister aus for-

mellen Gründen abgelehnt worden ift, findet

Sonnabend, den 4. Dezember a. cer. von 3 Uhr Nachmittags ab im kleinen Saale der neuen Börse zu Breslau eine

außerordentliche Generalversammlung

unserer Gesellschaft statt.

Die stillen Gesellsbafter, welche ih daran betheiligen wollen, haben ihre Antheils\heine gemäß S. 41 der Statuten bis spätestens zum 3. Dezember cr., Nachmittags 5 Uhr, entweder in dem hiesigen Bureau der Gesellschast, oder in Breslau in unserem Geschäftclokale (Neue Gasse Nr. 15) zu deponiren.

Tag

ESOLONUNUNng!

I, Wahl von Verwaltungsratht-Mitgliedern.

II, Det arge für die Handelsgesellschas#t C. Kulmiz für die Verwaltungéperiode vom 1, Oftober 1876 bis 30. September 1879. i

111, Beschluß über den Weiterbetrieb der Societäts-Brauerei resp. über Prolongation des Abkommens mit der Handelsgesellsbaft C. Kulmiz.

IV. Genehmigung des mit dem Gläubiger-Konsortium ges{lossenen Stundungsrertrages,

V. Antrag des Geshäftsinhabers und des Verwaltungéraths : 1) Das Grundkapital der Gesellschaft wird auf 328,800 Mark (109,600 Thlr.) her-

abgeseßt und zwar:

a, dur Vernichtung der im Eigenthum der Gisellschaft befindlichen 15 Antheils- scheine über zusammen 4500 Æ (1500 Thlr.);

b, durch Herabseßung des Werths der alsdann noch verbleibenden 2192 Antheils- scheine von je 300 #4 (100 Thlr.) über zusammen 657,600 M (219,200 Thlr.) auf die Hälfte, also auf 150 46 (50 Thlr.) für jeden Antheilschein, zusammen über 328,800 M (109,600 Thlr.).

Demgemäß wird das Statut der Gesellschaft in den 8. 2 (wie vorsteht), 5 (Nominalwerth des einzelnen Antheils\heins = 150 X), 21 (Her- abseßung der vom Geschäftsinhaber zu bestellenden Kaution auf die Hälfte der im Statut bestimmten Summe), 40 (Herabseßung der zum Antrag auf Ein- berufung einer außerordentlichen Generalversammlung berehtigenden Minimal- summe von Antheilss{einen auf die Hälfte), 41 (gleiche Herabsetzung bezüglich des Stimmrechts) abgeändert.

Hierbei erkennt die Generalversammlung an und genehmigt, daß das Grundkapital der Gejellschaft in Folge unterbliebener Ausaabe von 793 An- theilss{einen nur in 220,700 Thalern, und zwar in 2207 Antheils\cheinen à 106 Thlr. bestanden hat.

Fernere Statuten-Abänderungen :

2) zu §8. 13 des Statuts:

die hier gedachten Bekanntmachungen 2c. sind durch die a, Schlesische und Breslauer Zeitung,

b, Berliner Börsen-Zeitung,

c, den Deutschen Reichs - Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-

Anzeiger zu veröffentlichen. zu 8. 17 desselben :

die Bestimmung am Schluß

daß der Geschäftsinhaber seinen Wohnsiß in Gorkau haben muß

wird aufgehoben. 4) zu §8. 29 desselben :

Jedes Mitglied des Verwaltungêraths hat 750 X (250 Thlr.) in Antheilsceinen

niederzulegen. 5) zu §. 40 desselben :

Die erste Bekanntmachung der Generalversammlungen muß mindestens 14 Tage vor dem bestimmten Tage erfolgen.

6) zu §8, 44 Nr. 1:

Bei Abänderung des Gesellshaftévertrages, welche mit einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen beschlossen werden kann, ist die Zustimmung des Verwaltungsratbes nit erforderlich. Gorfkfan bei Zobten, Reg.-Bez- Breslau, den 28. Oktober 1880. Der Geschäftsinhaber : Wilhelm Baron von Lüttwäitz.

Redacteur: Riedel.

O der Expedition (Kess\e l.) ruck: W. Elsner.

Berlin:

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage.)

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slkaats-Anzeiger.

Laudtags- Angelegenheiten.

Entwurf

eines Gefetes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- behörden und der Verwaltungsgerichte.

(Shluß.)

XIV. Titel. Gewerbepolizei. A. dias U Anlagen.

: 8. 99.

._ Der Kreis- (Stadt:) Ausshuß, in den einem Landkreise ange- hörigen Städten mit mehr als 10000 Einwohnern der Magistrat (kollegialisce Gemeindevorstand), beschließt über Anträge anf Ge- nehmigung zur Errichtung odcr Veränderung gewerblicher Anlagen (32: 16 bie 25 der Reih#s-Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869,

eih8geseß vom 2. März 1874, Reichs-Geseßbl. S. 19), soweit kon- zessionspflictige Anlagen der nachbezeichneten Art in Frage stehen:

Gatbereitung8- und Gasbewahrungsanstalten, Anstalten zur

Destillation von Erdöl, Anlagen zur Bereitung von Braunkohlen-

theer, S!einkohlentheer und Koks, Aëphaltkochereien und Pechsiede-

reten, Glaë- und Rußhütten, Kalk-, Ziegel- und Gipsöfen, Me- tallgießereten, Hammwerwerke, Schnellkleichen, Firnißstedereien,

Stärkefakriken, Stärkesyrupfabriken, Wachstuch-, Darmsaiten-,

Dacpappen- und Dawhfilzfabriken, Darmzubereitungsanstalten,

Leim-, Thran- und Seifensiedereien, Knocenbrennereien, Knochen- und Kuocbenbleichen, Hopfen\{wefel-

darren, Zubereitungsanftalten für Thierhaare , Talgschmelzen,

Scchlächtereien, Gerbereien, Abdeckereien, Strohpapierstofffabriken,

Stauanlagen sür Woassertriebwerke, Fabriken, in welchen Dampf-

kessel odcr andere Blechgefäße durch Vernieten hergestellt werden

endlich Dampfkessel mit Ausnahme der für den Gebrauch auf

Eisenbah=en bestimmten Lokomotiven und der zum Betriebe auf

Bergwerken und Aujbereitungsanstalten bestimmten Dampfkessel.

_Im Falle fernerer Ergänzung des Verzeichnisses der konzessions- pflichtigen Anlagen gemäß §. 16, leßter Absaß der Reichs-Gewerbe- ordnung bleibt die Bestimmung darüber, für welche der in das Ver- zeichniß nachträglich aufgenommenen Anlagen der Kreisaut\chuß (Stadtaués{uß, Magistrat) zuständig ist, Königlicher Berordnung vorbehalten.

S 100!

Der Bezirksrath, in dem Stadtkreise Berlin die erste Abthei- lung des Polizei-Präsidiums, beschließt über Anträge auf Genehmi- gung zur E:richtung oder Veränderung gewerblicher Anlagen, soweit die Beschluf;:nahme darüber niht nah §8. 99 dem Kreis- (Stadt-) Aus\{chuße (Magistrat) überwiesen ist.

Der Bezirksrath beschließt ferner im Einvernehmen mit dem zuftändigen Ober-Berzamte über die Zulässigkeit von Wassertriehb- werken, welche zum Betriebe von Bergwerken oder Aufbereitungs- anstalten dienen (8. 59 Abs. 2 des Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865, E N

10

Der Bezirksratb, in dem Stadtkreise Berlin die erste Abthei- lung des Poliz-i-Präsidiums, beschließt auf Antrag der Ortspolizei- behöôrde darüber, ob die Ausübung eines Gewerbes in Anlagen, deren Betrieb mit ungewöhnlihem Geräusch verbunden ist, an der gewähl- ten Betriebe stätte zu untersagen oder nur unter Bedingungen zu gestatten ift (8. 27 der A See Epeo D nuaa

Die Befugniß, gemäß §.-51 der Reichs-Gewerbeordnung die fernere Benußung ‘einer gewerblichen Anlage wegen überwiegender Nachtheile und Gefahren für das Gemeinwohl zu u tersagen, steht dem Bezirksrathe, in dem Stadtkreise Berlin der ersten Abtheilung des Polizei-Präsidiums zu. 0s

S In den Fällen der 88. 99 bis 103 finden die Beshwerden an den Minister für Handel und Gewerbe, in dem Falle des §. 100 Abf. 2 an diesen und den Minister der öffentlichen Arbeiten statt. Sofern bei Stauanlagen Landeskulturinteressen in Betracht kommen, ist der Minister für Landwirthschaft 2c. zuzuziehen. B, SOLOTTI e MONIONAtA,

Ueber Anträge auf Ertheilung der Erlaubniß zum Betriebe der Gastwirthschaft oder Schankwirthschaft, zum Kleinhandel mit Brannt- wein oder Spiritus, sowie zum Betriebe des Pfandleihgewerbes und zum Handel mit Giften (§8. 33, 34 der Reichs-Gewerbeordnung) be- \chließt der Kreis- (Stadt-) Ausschuß.

Wird die Erlaubniß versagt, so steht dem Antragsteller inner- halb zwei Wochen der Antrag auf mündlihe Verhandlung im Ver- waltungéstreitverfahren vor dem Kreis- (Stadt-) Ausschusse zu.

Ueber Anträge auf Ertheilung der Erlaubniß zum Betriebe der Gastwirthschaft, zum Ausshänken von Branntwein oder von Wein, Bier oder anderen geistigen Getränken, sowie zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus, ift zunächst die Gemeinde- und die Orts- polizeibehörde zu höôren. Wird von einer dieser Behörden Wider- spruch erhoben, so darf die Ectheilung der ep m nur auf Grund mündliher Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren erfolgen.

Gegen die Entscheidung des Bezirksverwaltungsgerichts ift das Rechtsmittel der Revision zulässig.

In den zu einem Landkreise gehörenden Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern tritt an die Stelle des Kreisaus\husses der Magistrat (kollegialische S IICLARa0O),

5.

darren, Knochenkochereien

Ueber Anträge auf Ertheilung:

a, der Konzession zu Privat-Kranken-, Privat-Entbindungs- und Privat-Jrren- Anstalten (§8. 30, Abs. 1 der Reichs-Gewerbe- ordnung),

b, der Erlaubniß zu Schauspielunternehmungen (§8. 32 a. a. O.)

beschließt der Regierungs-Präsident. E

Gegen den die Konzession (Erlaubniß) versazenden Beschluß findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksverwaltungs- gerichte statt. :

Für die von den Verwaltungsgerichten in den Fällen zu a, zu treffenden Entscheidungen sind die von den Medizinalaufsihtsbehörden innerhalb ihrer geseßlichen Zuftändigkeit getroffenen allgemeinen An- ordnungen über die gesundheitspolizeilihen Anforderungen, welche an die baulichen und fonstigen technishen Einrichtungen der unter a. be- zeichneten Anstalten zu stellen ILND, aDGeDen),

Gegen Verfügungen der D eigdolhzeibebdrde, durch welche die Erlaubniß zum gewerbsmäßigen öffentlichen Verbreiten von Druck- schriften (8. 43 der Reihs-Gewerbeordnung) versagt oder die nicht ge- werbsmäßige öffentlihe Verbreitung von Druckschriften (8. 5 des Reichsgeseßes über die Presse vom 7. Mai 1874, Reichsgesetzblatt Seite 65) verboten worden ist, findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Kreisausschusse, in Stadtkreisen und in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern bei p Bezirksverwaltungsgerichte statt.

Gegen Verfügungen der Verwaltungtbehörden, durch welche Reichsangehörigen der Legitimations\{hein : 1) zum Ankauf von Waaren oder zum Aufsuhen von Waaren- bestellungen (8. 44 der Reihs8-Gewerbeordnttüg) oder 2) zum Gewerbebetrieb im Umherziehen (§8. 55, 58, 60 und 62, Abs, 2 der Reichs-Gewerbeordnung)

Berlin, Sonnabend, deu 30. Oktober

versagt worden ist, findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksverwaltungsgerichte s Ls

In deu Fällen der 88. 105, 106 und 107 ift gegen die End- urtheile des Bezirksverwaltungegeribtes nur das Rechtsmittel der Revision nah Maßgabe des Titels VIII. des Gesezes vom 3. Juli

1875 zuläsfig. 8. 109

Der Kreisaus\{chuß, in Stadtkreisen und in Städten mit mehr als 10000 Einwohnern das Bezirksverwaltungsgericht, entscheidet auf Klage der zuständigen Behörde: :

1) ücer die Untersagung des Betriebes der im §8. 35 der Reichs- Gewerbeorduung und der im §. 37 a. a. O. gedachten Gewerbe ;

2) über die Zurücknahme von Konzessionen zum Betriebe der Gast- und Schankwirthschaft, zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus, sowie zum Betriebe tes Pfandleibgewerbes und zum Handel mit Gisten (8. 53 a. a. S

Das Bezirksverwaltung®gericht entscheidet auf Klaze der zu- ständigen Behörde über die Zurücknahme: :

1) der im vorstehenden §. 109, Nr. 2 nicht gedachten, im §, 53 der Reihs-Gewerbeordnung aufgeführten Approbationen , Genehmi- gungen und Bestallungenz

2) der Konzessionen der Versicherungëunternehmer, sowie der Auswanderungsunternehmer und Agenten;

3) der Konzessionen der Handelsmalkler ;

4) der Patente der Stromschiffer (§. 31, Abs. 3 der Reichs- Gewerkteordnung);

5) der Prüfungs8zeugnisse der Hebammen (§. 30, Absf. 2 a. a. O.).

C. Ortsftatuten. S U:

Der Bezirksrath beschließt über die Genehmigung von Orts- statuten , betreffend gewerbliche Angelegenheiten (8. 142 der Reichs- Gewerbeordnung und §8. 57 Nr. 2 der Verordnung vom 9. Februar 1849, Geseß-Samml. S. 263).

D, Innungen. S. 112,

Der Bezirksrath beschließt über die Genehmigung von Innungs- statuten und solchen Jnnungsbeschlüssen, welhe nach Titel VI. der Reich8-Gewerbeordnung der Genehmigung der höheren Verwaltungs- behörde bedürfen, ingleichem über die Ertheilung von Korporations- reten an die mit einer aufgelösten oder erlos{enen Innung ver- bunden gewesenen Unterrichtéanstalten, Hülfskassen oder andere Institute zu öfentlihen Zwecken. 1 94, Abs. 5 und 6 a. a. O.)

Der Entscheidung des Bezirksverwaltungsgerihts unterliegen Streitigkeiten zwishen Ortsgemeinden und Innungen in Folge der Auflösung der leßteren gemäß 8. 94, Abs. 4, und §8. 103 a. a. O.

Ingleichen findet in den Fällen der 8. 95 und 103 a. a. O. innerhalb der dort bestimmten Frist gegen die Entscheidungen der Gemeindebehörden in Streitigkeiten über die Aufnahme und Aus- s{ließu2g von Innungsgenossen, über die Wahl der Innungsvor- stände und die Rechte und Pflichten der leßteren die Klage bei dem Bezirksverwaltungsgerichte statt.

E. Märkte. 8. 114.

Der Provinzialrath beschließt über die Zahl, Zeit und Dauer der Kram- und Viehmärkte.

Gegen den Beschluß findet die Beschwerde an den Minifter für Handel und Gewerbe statt. 8, 116

Der Bezirksrath, in dem Stadtkreise Berlin die erste Abtheilung des Polizei-Präsidiums, beschließt über die Zahl, Zeit und Dauer der Wochenmärkte, über die fernere Gestattung des herkömmlichen Wochen- marktverkehrs mit gewissen Handwerkerwaaren von Seiten der ein- heimishen Verkäufer (8. 64 der Reichs-Gewerbeordnung), sowie darüber, welche Gegenstände außer den im 8. 66 a. a. O. aufge- führten nach Ortsgewohnheit und Bedürfniß im Regierungsbezirk ns oder an gewissen Orten zu den Wochenmarktsartikeln ge-

ren.

Die Festseßzungen über Zahl, Zeit und Dauer der Wochen- märkte erfolgen unter Zustimmung der Gemeindebehörden des Markt-

ortes. 8. 116.

Sofern bei Aufhebung von Märkten der in den 8. 108 und 109 bezeineten Art Entshädigungsansprühe von Marktberechtigten in Frage kommen, bedürfen die bezüglihen Beschlüsse der Zustim- mung des Ministers für Handel u Gewerbe.

S 116

Der Beéezirksrath beschließt über die Einführung neuer, sowie über die Erhöhung oder Ermäßigung odec anderweite Regulirung bestehender Bean tgeer (Geseß vom 26. April 1872, betreffend die Erhebung von Marktstandsgeldern, Geseßz-Samml. S. 513),

Bei der Bestimmung des §. 5, Abs. 2 des Gesetzes vom 26. April 1872 behâlt es sein Bewenden.

V biete V aus

Der Bezirksrath beschließt :

1) über die Genehmigung der auf Gründ der 88. 1 bis 4 des Geseßes vom 18, März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher, aus\{ließlich zu benußender Shlachthäuser (Geseßz-Samml. S. 277) gefaßten Gemeindebeshlüsse, sowie über die Bestätigung von Verträ- gen zwischen einer Gemeinde und einem Unternehmer in Betreff der Errichtung eix es êéffentlichen Schlachthauses (8. 12 a, a. O.),

2) über Entshädigungsansprüche der Eigenthümer und Nußungs- berebtigten von Privatschlachtanstalten wegen des ihnen dur die Errichtung öffentlicher, aus\ch{ließlich zu benußender Sc{hlachthäuser zugefügten Schadens (§8. 9 bis 11 a. a. O.).

In den Fällen zu 1 findet die Beschwerde an den Minister für Handel und Gewerbe, in den Fällen zu 2 nur der ordentliche Rechts- weg gemäß §8. 11 a. a. O. ftatt.

G. Kehrbezirke. 8 119.

Der Bezirksrath, in dem Stadtkreise Berlin die erste Abthei- lung des Polizei-Präsidiums, beschließt über die Einrichtung, Auf- hebung oder Veränderung der Kehrbezirke für Schornsteinfeger (8. 39 der Reihs-Gezerbeordnung).

6, Ablösung Mr e Berechtigungen.

Das Bezirksverwaltungsgericht entscheidet über Anträge auf Ab- lôfung von Gewerbeberechtigungen und auf Entschädigung für auf- gehobene Gewerbeberechtigungen.

Gegen die Endurtheile des E E Ri eritdes findet unter Aus\{luß anderer Rechtsmittel nur die Berufung an das Ober-Verwaltungsgericht ftatt.

XV. Titel. faufmännishe Korporationen, Börsen. 8. 121.

Der Minister für Handel und Gewerbe beschließt über die Ge- nehmigung zur Erhebung eines zehn Prozent der Gewerbesteuer vom aNNS übersteigenden Zuschlags von Seiten einer Handelskammer, owie zu einer Ueberschreitung des Etats derselben, ingleihem über die Herabseßung der etatsmäßigen Kosten auf den Betrag eines zehn-

Handelskammern,

prozentigen Zuschlags zur Gewerbesteuer vom Handel (8. 24 des Ge- seßes über die Handelskammern vom 24. Februar 1870 Geset- Sammlung S. 134). «is

Die Beschlußfassung über Einsprüche gegen die Wahl von Mit- gliedern (8. 15 des Gesetßes über die Handelskammern, vom 24. Fe- bruar 1870) steht der Handelskammer zu, welhe im Uebrigen die Legitimation ihrer Mitglieder von Amtswegen beschließt. L

Die Handelskammer beschließt darüber, ob die Mitgliedschaft in Folge eines in der Person des Mitgliedes eingetretenen Umstandes erloschen ist (§. 17 a. a. O.).

Die Handelskammer beschließt ferner über Beschwerden wegen unrihtiger Einshäßung zu einer fingirten Gewerbesteuer behufs Auf- bringung der etatsmäßigen Kosten (§. 23 a. a. O.).

Gegen die nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen ge- faßten Beschlüsse der Handelskammer, ferner gegen Beschlüsse der Handelskammer, bezw. des Regierungs-Präsidenten über Einwendungen egen die Listen der Wahlberechtigten (8. 11 a. a. O.) und gegen Beschlüf}e der Handelskammer, durch welche ein Mitglied aus- geshlossen oder seiner Funktion vorläufig enthoben wird (88. 18, 19 a. a. D.) findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirks8- Verwaltungsgerichte statt. L 123

Gegen Beschlüsse des Vorstandes einer kaufmännischen Korpo- ration: über die Aufnahme, die Suspension oder die Aus\{ließung von Mitgliedern, die Gültigkeit der Vorstandswahlen, die Rechte und Pflichten der Mitglieder und die Verhängung von Ordnungs- strafen gegen Mitglieder findet, soweit nah dem Statut gegen der- gleiden Beschlüsse der Rekurs an eine Behörde zulässig it an Stelle desselben innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirks- verwaltungsgerichte ftatt. 8. 124

Gegen Beschlüsse der Handelskammer oder des Vorstandes einer kaufmännischen Korporation, . durch welche die Erlaubniß zum Be- suche der, der Aufsihi der Handelskammer oder kaufmännischen Korporation unterellten Börse versagt, auf Zeit oder für immer entzogen, eine Beshwcrde über unrichtige Einshäßung zu den Börsen- beiträgen zurückgewiesen, oder über einen Handelsmakler eine Ord- nungs|\trafe verhängt wird, findet, soweit nach der Börsen- oder Maklerordnung gegen dergleichen nie der Rekurs an eine Be- hôrde zulässig ift, an Stelle desselben innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Dei r s vera g g Es statt.

Q 125. Gegen die Endurtheile des Bezirksverwaltungsgezuichts in den Fällen der 88. 122 bis 124 ift nur das Rechtsmittel der Revision nach Maßgabe des Titels VI1IIL, des Geseßes vom 3. Juli 1875

zulässig. XVI, Titel. H euervertG eru n 26

Die Klage im Verwaltungéfstreitverfahren findet statt:

1) gegen Verfügungen der Behörden, durh welcher die Ausftel- lung der Bescbeinianng, daß der abzushließende Versicherungsvertrag keinem polizeilichen Bedenken unterliege, oder vie Genehmigung ves Versicherungsvertrages oder seiner Erneuerung, oder die Genehmigung zur Aushändigung der Versicheruagspolice oder des Prolongations- \cheines versagt wird; i

2) gegen Verfügungen der Behörden, durch welche die Zurü- führung des Versicherungsbetrages auf den gemeinen Werth, oder die Vornahme einer Abschäzung der zu versichernden Gegenstände, oder die Herabseßung der Versicherungssumme auf den Schäßungswerth angeordnet wird;

3) gegen Einsprüche der Behörden wider die stattgehabte Fest- enes der Entschädigungssumme oder wider die Auszahlung der eßteren ;

4) gegen Anordnungen der Behörde wegen gerichtlicher Nieder- legung (Hinterlegung) der Entschädigungssumme.

Zuständig im Verwaltungsstreitverfahren is in erster Instanz der Kreisaus\{chuß, in Stadtkreisen, in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern und, wenn die Klage gegen Verfügungen (Einsprüche, Anordnungen) des Landraths gerichtet ist, das Bezirksverwaltungs-

gericht. XVII, Titel. Hülfskassen. Q 12C

Die durch das Reichsgeseß über die eingeschriebenen Hülfskafsen vom 7. April 1876 (Reichs8-Geseßblatt S. 125) der höheren Ver- waltungsbehörde beigelegten Befugnisse und Obliegenheiten werden von dem Regierungs-Präsidenten wahrgenommen.

Derselbe beschließt über Anträge auf Zulassung eingeschriebener Hülfskafsen (8. 4 a. a. O.).

Gegen den die Zulassung versagenden Beschluß findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksverwaltungsgerichte statt.

Gegen die Endurtheile des Bezirksverwaltungsgerichts is nur das Rechtsmittel der Revision nach Maßgabe des Titels VIIL. des Geseßes vom 3. Juli 1875 E

Das L E erwa Ungsg ns entscheidet auf Klage des Re- erga Len über die Schließung eingeschriebener Hülfekafsen (9. 29 a L 1), 5

Das Bezirksverwaltungsgericht kann vor Erlaß des Endurtheils auf Antrag des Regierungs-Präsidenten nach Anhörung des Kafsen- vorstandes die vorläufige Schließung der Hülfskasse anordnen, welche alsdann bis zum Erlasse des Endurtheils fortdauert.

XYVIII. Titel. Bauvolizei. 8. 129,

Der Bezirksrath beschließt über die Anwendung der in den Städten geltenden feuer- und baupolizeilichen Vorschrifica bei Ge- bäuden auf solchen zum platten Lande gehörigen Grundstücken, welche innerhalb der Städte oder im Gemenge mit f\tädtischen bebauten Grundftücken liegen, gemäß den Vorschriften der Verordnung vom 17, Juli 1846 E

Ueber die Anwendung der Bestimmungen der Verordnung vom 21. Dezember 1846, betreffend die bei dem Bau von Eisenbahnen beschäftigten Handarbeiter (Geseßz-Samml. 1847 S. 21), auf andere . öôffentliÞhe Bauausführungen (Kanal- und Chausseebauten 2c.) gemäß 8. 26 der gedachten Verordnung, beschließt:

1) insoweit es sich um Bauten der Kreise, Amts-, Wegeverbände oder Gemeinden handelt, der Regierungs-Präsident unter Zustimmung des Bezirksrathes ;

2) insoweit es sich um Bauten des Provinzialverbandes handelt, der Ober-Präsident unter Zustimmung des Provinzialrathes ;

3) für den Stadtkreis Ls Ober-Präsident.

8. ;

Soweit nit der Ortspolizeibehörde durch die Baupolizeiord- nungen die S GERE ertheilt ift, Ausnahmen von den baupoli- zeilihen Vorschriften zu bewilligen, beschließt der Landrath, in Stadt- kreisen und in Städten mit mehr als 10000 Einwohnern der Re- gierungs-Präsident über Anträge auf Genehmigung einer Abweichung von den baupolizeilichen Bor

Die 88. 17 und 18 des Gesetzes, betreffend die Anlegung und