1880 / 257 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

| Day Abonnement beträgt 4 4 50 ch4 j für das Vierteljahr.

| M

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 39

H

M

h |

| a Ny Sa | für Berlin anßer den Poft- Anstalten au die Expe- | j E WEY | | j

Æ AËe Post-Anstalten nejmen Besellung as; | j

Dition: SW. Wilbelmsitr. Ne, 32. | M

N 2D

Berlin, Montag,

iere zEE

den 1. November, Abends.

S0.

E ———————— ——

Berlin, den 1. November 1880.

Se. Majestät der Kaiser und König sind am Sonntag Nachmittag von Ludwigslust wieder hierher zurück- gekehrt. :

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Gerichtsschreiber, Rehnungs-Rath Gottwald zu Habelschwerdt den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Ober-Baurath Giersberg, vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Major a. D. Staabs, bisher à la suite des Ostpreußischen Füsilier-Regiments Nr. 33 und Plaßmajor in Magdeburg, und dem Oekonomie: Jnspektor Pauly bei dem Militär-Waisenhause Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Hegemeister Rollwagen zu Scaby im Kreise Beeskow-Storkow den Königlicßen Kronen: Orden vierter Klasse; dem Schullehrer, Küster und Organisten Baumgarten zu Lavelsloh im Kreise Nienburg, dem Schullehrer Kremp zu Schwirgsden im Kreise Darkehmen, dem herrschaftlichen Forstaufseher Kittel zu Neu-Labuhn im Kreise Regenwalde und dem bisherigen Kirchenältesten, Ausgedinger Pirschel zu Orlowce im Kreise Birnbaum das Allgemeine Ehrenzeichen ; sowie dem Seconde- Lieutenant von Nüts im 3. Brandenburgischen Jnfanterie- Regiment Nr. 20 die Rettungs-Medaille am Bande zu ver- leihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kaiserlih Königlich österreichishen Bezirks-Haupt- männern Nadherny zu Braunau und Ritter von Mayers ba ch zu Neustadt an der Mettau den Königlihen Kronen- Orden dritter Klasse zu verleihen.

Döntgreich Preufien.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außerordentlihen Professor Dr. Simagar zum ordentlichen Professor in der katholish-theologishen Fa- kultät der Universität Bonn zu ernennen ; und

dem Amtmann von Reichenau zu Weilburg den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath, sowie

dem Kreisgerihts-Sekretär z. D. Walchhoefer in Ly den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Finanz-Ministerium.

Die Ziehung der 2. Klasse 163. Königlih preußischer Klassen-Lotterie wird am 9. November d. F,, Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.

Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nah den 88. 5, 6 und 13 des VLotterieplanes, unter Vorlegung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 5. November d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts, einzulösen.

Berlin, den 1. November 1880.

Königliche VBeneral-Lotterie-Direktion. Ministerium der geistlihen, Unterrichts- Medizinal-Angelegenheiten,

Der bisherige Privatdozent Dr. Kaulen ist zum außer- ordentlichen Professor in der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Bonn ernannt worden.

Dem Oberlehrer Dr. Nikolaus Frit\{ch am Gymna- sium in Trier ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Der ordentliche Lehrer Witte am Königlichen Wilhelms- Gymnasium zu Krotoschin ist zum Oberlehrer befördert worden.

Am Schullehrer-Seminar zu Cöpenick is der Lehrer He r- mann Bochow aus Potsdam als Hülfslehrer angestellt.

Der Seminar-Hülfslehrer Holzhausen in Neu-Ruppin ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Schul- lehrer-Seminar in Drossen versetzt.

Der praktische Arzt Dr. Lauchert zum Physikus des Ober-Amtsbezirks worden.

Der seitherige Departements- und Kreis-Thierarzt Steffen zu Frankfurt a. O.,, welchem die Departewments-Thierarztstelle für den Regierungsbezirk Stettin sowie die Kreis-Thierarzt- stelle des Stadtkreises Stettin und des Kreises Randow zum 1. Dfkiober d. F. übertragen ist, ist zugleich zum Veterinär- Assessor bei dem Königlichen Medizinal-Kollegium der Provinz Pommern ernannt worden,

und

zu Sigmaringen ist Sigmaringen ernannt

Prüfungsordnung für Turnlehrer. A

Zur Abhaltung von Prüfungen für Turnlehrer wird zu Berlin eine Kommission gebildet,

zu Potsdam den:

Dieselbe besteht :

1) aus dem Direktor der Königlichen Zurnlchrer-Bildungs- anstalt als Vorsizendem,

2) dem Unterrichts-Dirigenten,

3) dem ordentlichen Lehrer, sowie

4) dem Lehrer der Anatomie dieser Anstalt, und

5) cinem ‘anderen, von dem Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten zu ernennenden, Mitgliede.

02 ZU der Prüfung werden zugelassen: , Bewerber, welche bereits die Befähigung zur Ertheilung von Schulunterricht vorschriftsmäßig erworben haben ;

b, S jedoh nicht vor vollendetem fünften Se- mester ;

c, ausnahmsweise auch andere Bewerber, wenn sie eine gute Schulbildung nahweisen und das 20, Lebensjahr überschritten haben.

Diejenigen, welche dem preußischen Staatsverbande nicht

angehören, können nur durch Vermittelung ihrer Landes- behörden, bezw. deren diefseitigem Vertreter zugelassen werden.

a

8.8,

Die Prüfung findet in der Regel im Monat Februar und zwar in den Räumen der Königlichen Turnlehrer- Bildungsanstalt hierselbst statt. Der Termin wird durch den „Staats - Anzeiger“ und durch die Amtsblätter, sowie durch as „Centralblatt für die gesammte Unterrihtsverwaltung in Preußen“ bekannt gemacht. ;

8, 4.

Die Anmeldung muß bis zum 1. Januar jedes Jahres bei dem Minister der geistlichen 2. Angelégénheiten erfolgen und zwar bei den im Lehramte stehenden Bewerbern durch die vorgeseßte Dienstbehörde, bei den anderen direkt.

Der Meldung sind beizufügen : &

N der Geburtsschein,

2) der Lebenslauf,

3) ein ärztlihes Gesundheitsattest,

4) ein Zeugniß über die erworbene Lehrerbildung und

über die seitherige Wirksamkeit als Lehrer,

9) ein Zeugniß über die erlangte turnerische Ausbildung.

Diejenigen Bewerber, welche kein Lehramt bekleiden , haben ausreichende Zeugnisse über ihre Schulbildung, sowie ein amtliches Führungsattest beizubringen.

S

Die Prüfung ist eine theoretishe schristlihe und

mündlihe und eine praktische. A

d: 0e

Die scriftlihe Prüfung besteht in Anfertigung einer Klausurarbeit aus dem Bereiche des Schulturnens und je nah dem Ermessen der Kommission auch in Beantwortung einzel- ner Fragen aus dem Gesammtgebiete der Prüfungsgegenstände.

Die mündliche Prüfung erstreckt sich

1) auf die Kenntniß der wichtigsten Erscheinungen aus der Geschichte des Turnwesens, namentlih der neueren Zeit, auf die Aufgabe und Methode des Zurnunterrichts, auf die Beschreibung und Entwickelung von Turn- übungen, auf Bestimmung und Begrenzung des Uebungsstoffes für die verschiedenen Alters\stufen bezw. Squlklassen, auf die Kenntniß der Turnliteratur und der Turnsprache; auf die Beschreibung der für das Schulturnen geeigneten Uebungsgeräthe und die Art ihrer Verwendung, auf die Anlage und Einrichtung der Turnräume ; auf die Kenntniß des menshlihen Körpers nah seinem Bau und nach seinen Lebensäußerungen (\. Anlage a.), auf die bei dem Turnen zu beobachtenden Gesundheit 8- regeln, sowie auf die ersten nothwendigen Hülfs- leistungen bei vorkommenden Unfällen ;

4) bei denjenigen Bewerbern, welche keine Lehrerprüfung abgelegt haben, event. auf die Kenntniß der wichtigsten Erziehungs- und Unterrihtsgrundsäge.

8

Die praktische Prüfung erstreckt sich 1) auf die Darlegung der körperlichen Fertigkeit in den Uebungen des Schulturnens, 2) auf die Ablegung von Probelektionen zum Nachweis des erforderlichen Lehrgeschickes. 8. 9,

Diejenigen Bewerber, welche zugleich Fecht: oder Shwimm- unterriht (). Anlage b.) ertheilen wollen, werden in diesen Fächern besonders geprüft. t

S 10.

Jeder Bewerber hat vor dem Eintritte in die Prüfung

eine Gebühr von zehn Mark zu entrichten. O U,

Die Bewerber, welche die Prüfung bestanden haben, er- halten ein Befähigungszeugniß. Die Stempelgebühr für das Zeugniß beträgt 1 M 50 4.

Berlin, den 10. September 1880.

Der Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten, von Puttkamer,

| rates:

fanterie, Freiherrn von Wrangel, ]hen Jnfanterie-Regiments Nr. 85,

Anlage a. Kenntniß des menschlichen Körpers.

Uebersicht über die Organe des menschlichen Körpers, über

ihre Lage und ihre Funktionen (Thâtigkeiten). Das Knochengerüst als Grundlage des Bewegungsappa- die Schädelknohen nur im Allgemeinen, die Wirbel- säule nah Form und Zusammenseßung, der Brustkorb, der Sc{uUlter- und Beckengürtel, die Gliedmaßen. Von einer ins Spezielle gehenden Beschreibung der einzelnen Knochen wirD abgefehen.

Die Verbindungsweisen der Knochen, namentlich die Gelenk- verbindungen. ;

Die Muskeln des Knochengerüstcs: Bau und Thätigkeit der Muskeln im Allgemeinen, die wichtigeren oberflächlichen Muskeln bezw. Muskelgruppen, ihre Lage und die Bewegun- gen, welche sie zu Stande bringen.

Die äußere Haut, ihr Bau und ihre Funktionen.

Das Herz und der Blutkreislauf, die verschiedenen Arten der Blutgefäße, der Verlauf der größeren Gefäße und Kenntniß der Stellen, wo größere Pulsadern äußerlich zu fühlen find. Das Blut als Ernährungsflüssigkeit. Die Lymphgefäße (Saugadern) und die Lymphe.

Die Lunge und die Athmungsmuskeln, der Athmungs- vorgang, die Bedeutung des Athmens für die Blutbildung.

Das Nervensystem im Allgemeinen : Gehirn, RNückenmark, Nervenknoten (Ganglien).

Bewegungs- und Empfindungsnerven. Verlauf der größeren Nervenstränge.

Die Verdauungsorgane: die einzelnen Theile derselben nach Form, Lage und Thätigkeit.

Anlage þ.

Die Schwimmlehrer-Prüfung erstreckt si:

1) auf die praftishe Prüsung, umfassend das Schul- shwimmen äls Dauerschwimmen, die Wassersprünge (Fuß- und Kopfsprünge), einige Schwimmkünste, be- sonders folche, welche bei Rettungsversuchen ihre An- wendung finden, wie Tauchen und Wassertreten, - jowie eine Probelektion ;

2) auf die theoretishe Prüfung: Beschreibung und Zer- gliederung der Shwimmbewegungen, Methode des Schwimmunterrichtes, Einrichtung, Ausstattung und Leitung von Shwimmanstalten.

Behandlung der im Wasser Verunglückten bis zur Ankunst des Arztes.

p ie e eh iei —_———————— C ——— —,

3. Plenarsißung des Hauses der Abgeordneten am Dienstag, den 2. November 1880, Vormittags 11 Uhr, Tagesordnung:

Entgegennahme von Vorlagen der Königlichen Staats- regierung. Erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Erweiterung der Staatseisenbahnen und die Betheiligung des Staates bei mehreren Privateisenbahn-:Unternehmungen vom 9. März 1880.

Angekommen: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Mazjeftät des Kaisers und Königs, General-Lieutenant Graf von Perponcher, von Ludwigslust.

VElanuntmaGUÜUngen auf Grund des Reichs8geseßes vom 21. Oktober 1878,

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge- meingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie, vom 21. Dftober 1878, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 255 der von J. H. W. Dieß verlegten und von Wilhelm Blos redigirten hiesigen „Gericht s- Zeitung“, Tageblatt für Hamburg, Aitona und Umgegend, vom Sonnabend, den 30. Oktober 1880, nach 8. 11 des ge- dachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizei- behörde verboten worden ist.

Hamburg, den 30. Oktober 1880.

Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.

2ichtamiliches. Dentscbes Nei.

Preußen. Berlin, 1. November, Se. Majestät der Kaiserund König arbeiteten heute nah dem Vortrage der Hofmarschälle mit dem Chef des Civilkabinets, Wirklichen Ge- heimen Rath von Wilmowski, nahmen dann die Meldungen der zu der Enthüllung des Graf Wrangel-Denkmals eingetroffe- nen Deputationen vom Jnfanterie-Regiment Nr. 35 und Kürassier-Regiment Graf Wrangel, des Generals der Jn- à la suite des Holsteini- und noch einiger Anver-