1880 / 265 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

wie dcr S&wiegersohn, Major von Roon, der Einladung des Comités Kommers, dem stud. wed. von Der erste Toast, vom Präsidenten Nachdem das von

gefolgt. Um 10# Uhr nahm der Hahn präsidirte, seinen ausgebracht, galt Sr. der Mußik intonirte ergriff stud. med. Uhse das Wort, ten einen urkräftigen Es ergriff sodann das seines Vaters zu danken. i inzwischen folgendes Schreiben eingelaufen, Anwesenden zur Verlesung kam: militonen! Sie haben mir Ihre Theilnahme

Anfang te T Majestät dem Kaijer.

um mit

), tage in einer für mich \o überaus ehrenden Weise E heutigen Tag zu den \{hönsten meines Ihnen zu dem lebhaftesten Dank ver- Das akademische Leben uvd der lebendige Geistes- verkehr mit der akademischen Jugend hat für mich stets am höchsten

welchen i Universitäten

Ich werde dies Fesifoe größten Ü id Ihrer Einladung zu dem heutigen Festkommers ge-

Mente ware 9 1A \hwankende Gesundkeit Festlichkeiten verge» ligen, und habe ih zu meinem Schmerz auch {on länger an diesem Wenn ih also auch heute diese Freude mir versagen muß, \o werde ih doch im Geiste bei Ihnen sein und mich dadur zu entschädigen suchen, daß ih in einsamer Klausur auf das Wohl der Berliner Studentenschaft einen kräftigen Salamander reibe. Ich rufe: „Vivat floreat, crescat commilitones carissimi, Cives Toaste auf Toaste folgten nun in kurzen

kundgegeben, daß ih den Lebens rechnen muß und mich pflichtet fühle.

gestanden und ist während der 43 Jahre, in angehört, meine eigentliche Lebentaufgabe gewesen. festhalten, so lange meine Kräfte dazu ausreichen.

folgt sein, meine in den leßten Jahren

verbietet es mir aber, mich an solchen

Gebrauch festhalten müssen.

academici Berolinenses,“ Zwischenräumen.

Sn s\tattliher Ausftattung präsentiren fich im Kunstgewerbe-

Museum gegenwärtig die vier Gruppen von kun staew erblichen April erlassenen

Einladung zur Bewerbung um die von dem preußischen Handele-

Konkurrenzarbeiten, die auf Grund der im

„Heil Dir im Siegerkranz“

Salamander auf den Jubilar einzuleiten. Wort Major v. Langenbeck, um im Namen Vom Geheimrath v. Langenbeck selbst war das unter dem Jubel der „Geehrte Herren, theure Com-

erklungen, | Zeichnungen verlangte, hat eine

kurzen Wor- 10 Bewerbern wurten

denen faum eine fich findet, jener Seite hin der schien.

an meinem

primitivsten Techniken der Holzschni Bemalung die glücklichsten glücktlihen Erfolg hatte

gqußeiserne Bank. zur

die

Konkurrenten.

tung8ausschuß des dortigen G Berlin waren Geh. Rath Wait,

es wurde namentlich über die

Ministerium ausgeseßten aht Chrenpreise eingegangea find. Nament- lih die erfte der Aufgaben, die eine Schlafzimmergarnitur in fiehnenem Holz mit entsprehender Ornamentirung, und zwar die Bett- stellen und Kommode in fertiger Ausführung, die übrigen Stüce in g

sprechende Leistungen erfreulide Betheiligung hervorgerufen. Von ebensoviele

f A q L A Mit tüchtiger, ftilvoller Formengebung verbindet 11ch sa

durbweg eine Dekoration, die aus richtigem Verständniß der durch die Eigenart des \{lichten Materials gegebenen Bedingungen ent- springt und mehrfach gerade durch die Anwendung der einfachsten und

Effekte Aufgabe , Aufstellung i Als Lösungen der dritten Aufgabe, die einen Tafelaufsay mit zwei Armleuctern forderte, dabei aber die Verwendung eten Silbers aus\{loß. präsentiren sich vier Arbeiten. An der Lösung der vierten Aufgabe \chließlich, die cinen Vorhang aus s{chwerem Stoff für ein öfen:lihcs Gebäude verlangte, betheiligten sich vier

Am 28. und 29. Sept:mber tagte in Nürnberg der Verwal- A ü i Germanischen Museums (aus

N, v. Heyden anwesend). Die gewöhnlichen geschäftlihen Vorlagen wur- den E Rie i Prüfung des Zustandes aller Abtheilungen ergab befriedigende Resultate, und die Fortschritte der Bauten fanden freu- dige Anerkennung. Zugleicv aber zeigte sich nos mehr a!s in früheren Fahren, wie nothwendig die energische Fortsezung derselben sei, und Wege berathen, auf denen Mittel zu dieiem Behufe geschaft werden könnten. Die am 29. Oktober abgeschlossene Monats@&ronik kann von zwei weiteren Stiftungen für gemalte Fenster berichten: Graf v. Hagen in Möckern und Graf

Werner v. d. S&u

ebenso reibe wie durch an- ayeris{en Eisenb

Arbeiten eingesandt, unter die nicht nah dieser oder Beachtung werth er-

erklärt; ferner B

erei in Verbindung mit farbiger erreichte. Einen minder

die ecire ftatiliche im Freien forderte.

erfolgte außerdem Prof. Wattenbach und Maler

Plymouth zu e daß Drake von sei Q

diesem Zwedcke beigetragen. s ] —, m Pre in Bremen war der größere Theil der Stücke, einen

anzen Waggon füllend und von den Königlich preußischen und

lenburg auf Burgscheidungen haben je 300 4 zu s Von dem bereits erwähnten Abguß

ahnen frachtfrei befördert, eingetroffen. Die

Sammlung der Hausgeräthe hat ein glänzendes Geschenk erhalten : eine reih bes%lagene gothishe Truhe, welhe Frhr. von Elverfeldt auf S(&loß Kanstein in Westfalen dem Viuseum überlassen hat. Die Oktober-Nummer des Museums-Organs, des Anzeigers für Kunde der deutschen Vorzeit, bringt 2 große Tafeln mit alten Handzeihnurgen prähtiger Goldschmiedearbeiten (Pokale und Vasen) im Germanishen Museum, welhe Hr. Direktor Cssenwein

eiträge über Gerhard Heinrich von Amsterdam,

Bildhauer in Breslau, von Alwin Schul ebendaselbst; „Judas- austreiben“ von W. Loose in Meißen; Schlesishe Schreibersprüche, von Ewald Wernicke in Bunzlau; Zur Familiengeschihte des Veit Stoß, von demselben 2c. 2c.

Wien, 9. November. (W. T. B.) Heute Morgen gegen 7 Uhr fand hier ein ziemli heftiges Erdbeben statt; man \spürte wiederholt Stöße und eine aufwärts und abwärts schwingende Be- wegung. Zahlreiche dem meteorologischen Institute zugegangene Tes legramme fonstatiren, daß das Erdbeben auch in Serajewo, Dervent, Brood, Pola, Triest, Zelli, Klagenfurt, Fünfkirchen, Marburg, Laibach und Groß-Kanisza verspürt wurde. In Agram

Oedenburg,

ein zweiter und eine Stunde später ein dritter

Erdstoß. Fast jedes Haus in Agram is beschädigt, einige Häuser M E Der Schaden ist sehr bedeutend ; bicther sind 30 theils \chwere, theils leihte Verleßungen konstatirt. Die Behör- den treffen Maßnahmen, und der Magistrat nimmt Delogirungen vor.

London, 8. November. (Allg. Corr.) Es ist im Plane, dem Weltumsegler Sir Francis Drake

cin Standbild Un rrichten. Am 3. November waren es 300 Jahre, ner Reise um die Welt im Sunde von Plymouth

—————— —————— E E YUSFL a]

B —R ÆXnserate für den Deutschen Reich8- und Königl. Preuß. Staats - Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und fiöniglih

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Sraße Nr. 32. F.

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 9. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Oeffentlicher Anzeiger. 7

5, Tndustrielle Etablissements, Fabriken

und Grosshandel, 6, Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.| 7. Literarische Anzeigen.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. 8. Ww. von öffentlichen Papieren.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

L Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns G. Müllenhoff in Marne tut. noie. wird der am 15. Juni 1841 zu Marne geborene Kaufmann Julius Nicolaus Severin Reimers, ein Sohn des verstorbenen Schneider- meisters und späteren Kirchspielsboten Adolf August Wilhe!m Reimers und der gleichfalls verstorbenen ; Agate Wilhelmine Reimers, geb. Peters, hierselbft, welcher am 15. Juni 1860 von Hamburg nach New- York ausgewandert, seitdem aber verschollen und nach den angestellten Ermittelungen aller Wahr- \cheinlihkeit nah im September 1860 zu Hales Eddy in Nordamerika verunglückt ist, hierdurch auf- gefordert, spätestens in dem auf

Freitag, den 28. Januar 1881,

Bormittags 10 Uhr, i anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Amtsgerichte entweder in Person oder durch einen j gehörig legitimirten Bevollmächtigten sich zu melden, | widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein gegen j 30 000 M. betragendes Vermögen seien legitimirten j

Erben ausgeliefert werden wird. Gleichzeitiz werden, mit alleiniger

Ausnahme

seiner hier wohnhaften Schwester, Alle und Jede, | welche Erb- oder sonstige Ansprüche an das Ber-

mögen des Verschollenen zu haben vermeinen, hier- ? durch aufgefordert, solhe Anzprüche bis zum Auf- gebotstermin, bei Verlust derselben, ordnungsmäßig ; hierselbst verzeichnen zu lassen, und zwar Auswärtige

unter Bestellung eines hiesigen Vertreters. Marne, den 19. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht.

R Aufgebot. Frau Pauline Antonie, verehel. Jacobi, geb.

der Kraftloserklärung zweier Hypcthekenbank| cheine

von der Leipziger Hypothekenbank in Leipzig Nr. 746 }

der Serie B. zu 50 Thlr. und Nr. 497 der Serie C. zu 100 Thlr., beide vom 30. April 1864 beantragt.

fordert, spätestens in dem auf

den 8. März 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 225, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und diese Scheine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Scheine erfolgen wird.

Leipzig, den 4. September 1880.

Königliches Amtsge1:icht. Abth. IT. Steinberger.

[18582] Aufgebot.

Das auf den Namen von Franz Stumpfernagel in Teutschenthal lautende Sparkassenbuch Nr. 8316 der städtishen Sparkasse zu Halle a. S. über 180 M ift angeblich verloren.

Auf Antrag des Webermeisters Friedrich Stumpfernagel, Vater des Franz Stumpsfernagel, wird hierdurch der Inhaber des obengedachten Sparkassenbuchs aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotétermine

den 9. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle, Zimmer Nr. 31, anzumel- den und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen- fal!s die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Halle a. S., den 15, Juli 1880.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung VII.

A Aufgebot.

Auf Antrag des Mechanikers Ernft Christian Böttger und des Zimmermeisters Christian Friedrich Oppermanu in Altona als Testaments-Exekutoren des Nachlasses der weiland Eheleute Shuhmacher- meister Johann Heinrich Gottfried Ziesell, gestorben den 18. April 1872 und seiner am 8. April 1880 ge- storkenen Wittwe Marie Wilhelmine, geb. Linde- mann, in Altona, werden mit Ausnahme der be- fannten Erben und Legatare und der protokollirten

Der Inhaber dieser Hypothekenbankscheine wird aufge- i auf

Véuts, insbesondere an das zu demselben gehörende,

an der großen Bergstraße zub Nr, 149/151 in Al- tona belegene und im Altonaischen Stadtbuche Nor- dertheil Vol, G. IV. Fol). 392 beschriebene Erbe zu haben vermeinen, aufgefordert, diese ihre Ansprüche bei Vermeidung der Auetschließung vom Nachlasse und des ewigen Stillschweigen s bis zu dem guf

den 14. Februar 1881, Mitiags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotêtermine im unterzeichneten Amtsgericht, Abtheiluva V.,, Auëwärtige unter ge- höôriger Profkuraturbestellung ordnungt mäßig anzu- melden.

Altona, den 30. Oktober 1880. :

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[27761] Aufgebot.

Nachberaumte verschollene Personen , auf deren Todeéterklärung angetragen ist, nämlich: :

1) dec Seefahrer Hermann Iohann Emil

Braunschweig aus Stettin, geboren am

3. Iuli 1846, Sodn des Geschirrhändlers

Fohann Gottfried Braunshweig und dessen

Ehefrau, Henriette Auguste, geborne Adolph;

der Seefahrer Otto Emil Hellmuth Lude-

wig aus Stettin, geboren am 15. September

1846, Sohn der am 30. Januar 1876 hier

verstorbenen Witiwe des Hutmachers Lude-

wig, Caroline Ulrike, gebornen Gottschalk;

3) der Seemann Albert Friedri Wilhelm

Lindner aus Klein-Ziegenort, geboren am

20. August 1848, Sohn des früher hier

wohnhaften Kahnbaumeisters Johann Lindner

zu Groß-Ziegenort und dessen verstorbener Ehefrau Wilhelmine, geb. Schröder, :

werden ebenso wie die von ihnen etwa zurück-

gelassenen unbekannten Erben hiermit aufgefor-

N sich bei dem unterzeichneten Gerichte vor oder

in dem

Clauß, zu Hohenstein hat das Aufgebot zum Zwecke j auf den 1. Oftober 1881, Vormittags 10 Uhr,

an hiesiger Gerichts\telle Zimmer Nr. 10 an- beraumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls die Todeserklärung der Verschollenen Antraa durch Urtheil ausgesprochen weiden wird. Das Aufgebot8verfahren ist von den nächsten Ver- wandten der Verschollenen, nämlich: zu 1 von dem Bruder, Schlossermeister Ru dolph Braunschweig zu Eschwege, zu 2 von dem Bruder, Hultfabrikanten Paul Ludewig zu Swincmünde, zu 3 von dem Vater, Kahnbaumeister Iohann Lindner zu Gr.- Ziegenort,

! in Antrag gebracht worden.

Stettin, den 30. Oktober 1880. Königliches Amt3gericht.

Aufgebot. Das Sparkassenbuch Blatt 2045 der Sparkasse der Stadt Rheine, ausgestellt für die Theresia Gude zu Rodde, Ksp. Rheine, über zwei Einlagen von 75 und 45 M ist verloren gegangen und hat dessen Eigenthümerin Behufs Ausftellung eines neuen die Kraftloserklärung desselben beantragt. Es wird daber der unbekannte gegenwärtige Jn- haber des Sparkassenbuchs hiermit aufgefordert, seine Rechte daran, unter Vorlegung desselben \pä- testens in dem an hiesiger Gerichtsstelle am 28. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr, an- beraumten Termine anzumelden, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Rheine, 25, September 1880. Königliches Amtsgericht.

[27758] / Verkaufsanzeige und Aufgebot.

In Zwangsvollstrekungssachen des Viehhändlers H. J, Meyer in Vahrendorf wider den Hans oahim Capell in Neuland, j¿ht dessen Vormund, Unternehmer Jülius Hormann daselbst, ist die dem Caxell gehörige Kleinköthnerstelle, Haus Nr. 73 zu Neuland, öffentlih meistbietend zu verkaufen,

Die Stelle ist verzeichnet in der Grundsfsteuer- mutterrolle für Neuland, Karte 4, Parz. 38 (Aller- heiligensand, Hol;ung, 1,68 Ar), Karte 6, Parz. 32 (Im Dorfe, Hofraum, 2,71 Ar) und Parz. 33

Kreditoren Alle, welche Erb- oder fonstige Ansprüche an den Nachlaß der obgenannten Ziesellshen Ehe-

(daselbs, Hausgarten, 3,42 Ar). Sie wird vom

8. Theater-Anzeigen. W der Börsen-

A

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „JZnvalidenvank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Bogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L, Daube & Co.,, E. SŸhlotte,

Aunoneen-Bureaus.

9, Familien-Nachrichten. beilage.

Buchholz, Kaufmann Grube und der Schule. Auf |[ der Stelle befindet sich das Wohnhaus Nr. 73 und ein Brettershuppen. Termin zum Verkaufe Freitag, den 7. Januar f. J. 1881, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerich1sstelle, wozu neben den Parteten Kaufliebkaber geladen werden. Zugleih ergeht an Alle, welbe an der Stelle Eigenthums-, Näher-, lehnsrecchtlie, Pfand-, fidei- kommissarische oder sonstige dinglihe Rechte, ins- besondere auch Servituten oder Realberechtigungen zu haben vermeinen, die Aufforderung, ihre Rechte bei Meidung des Verlustes gegenüber dem neuen Erwerber spätestens in obigem Termine auzumelden, unter Vorlegung der begründenden Urkunden. Harburg, 5. November 1880. Königliches Amtsgericht. IIL. gez. Hölscher. / Nehkuh, Gerichts\chreiber des Königl. Amtsgerichts.

(26175! Evictions-Proclam.

Auf Antrag des Hans Christensen hierselbst werden mit Ausnal\me der protokollirten Gläubiger alle Diejenigen, welche an die vor Kurzem von dem E. W. Trolle an den genannten H. Christensen verkaufte, auf dem St, Marienfeld bei Flensburg i belegene Landstelle, genannt „Marienhof“, nebst Zubehör, dringliche Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefor dert, dieselben bei Vermeidung des Berlustes \pätestêns bis zu dem hiermit auf

Mittwoch, den 29, Decbr. d. J., Vormittags 11 Uhr, ; im Amtsgerichte angeseßten Aufgebotstermin hier- | selbsi anzumelden :

Flensburg, den 18. Oktbr. 1880, :

Königl. Amtsgericht, 2. Abth. : W8rinfkmanun.

9772 4 E Erbvorladung.

Ludwina Simon, 42 Jahre alt, von Thier- / garten, ist zur Erbschaft ibres Vaters, des Franz Josef Simon, Küfers von Thiergarten, berufea.

Da der Aufenthaltsort dersclben unbekannt ift, so wird dieselbe hiermit zu den Theilungsverhand- lungen mit Frist von

drei Monaten

mit dem Bedeut:n anher vorgeladen, daß, wenn sie nicht erscheint, die Erbschaft denen werde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladene zur Zeit des Erbkanfalls niht mehr am Leben ge- wesen wäre.

Oberkirch, den 6. November 1880,

Der Gr. Bad. Notar. Braun.

[27752] Bekanntmachung.

Der in polnischer Sprache abgefaßte Wechsel d, d, Snowraz;law, den 12, Värz 1880, ausgestellt von Fraoz Gutorsfki, und zahlbar am 26. März 1880 an die Ordre des Iohann Kopec, in Höhe von 3000 M ift, nachdem Johann Koprc denselben dem Wirth Martin Orczyk zu Odmianowo ¿ur Verwahrung gegeben hat, dem Letzteren angeblich im Juni 1880 auf dem Wege von Odmianowo nach Pakosch verloren gegangen.

Die unbekannten Inhaber dieses Wechsels werden daher aufgefordert, denselben \pätestens bis zum 2, Juni 1881 dem unterzeichneten Gericht vor- zulegen, oder hierzu in dem auf

den 2, Juni 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine sich einzufinden, widrigen- falls dieser Wechsel für kraftlos wird erklärt werden.

Juowrazlaw, den 29, Oktober 1880,

Königliches Amtsgericht. V. :

Durch Aus\ch{lußurtheil von beute ift die Hypo- | thekenurkunde vom 1. Februar 1827 über die auf | dem Grundstücke Nr. 4 Petshkendorf Abtheilung 111, | Nr. 7 sür die uneheliche Tochter der Anna Susanna | Helene Hentschel, geb. Seeliger, zu Petschkendorf Namens „Anna Rosina“ eingetragenen 20 Thaler

Elbdeich durchschnitten und begrenzt vom Köthner *

für fraftlos erklärt worden. [27762] îè i Haynau, am 30. Oktober 1880. ¡ Königliches Amtsgericht. z

¡ [26949]

27739] e Auf Antrag der Wirth Julius und Wilhelmine

Fischer’ hen Ehb-leute in Baborówko erkennt das Königliche Amtsgerict zu Samter für Recht:

Das über die auf dem Grundstücke Baborówko Nr. 1 Abtheilung 111. Nr. 1 eingetragenen Erbtheile der Geschwister Konieczny gebildete Hypothekendokument wird füc kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem

Antragsteller auferlegt. T W.,

[27760] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge- richts vom heutigen Tage ist das auf den Namen der Wittwe Hornburg zu Finkenwalde lautende Gut- habenbuh der Stettiner Sparkasse Nr. 204,114 über 150 A Kapital und 3,33 s Zinsen für kraftlos erklärt.

Stettin, den 1. November 1880.

Königliches Amtsgericht. [27763] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag der verwittweten Halbbauerguts- besißer Rosine Dittrich, geb. Hirhe, zu Nieder- Bielau erkennt das Königlice Amtsgericht zu Gör- liz durch den Amtsgerichis-Rath Schmidt

für Recht:

Das auf die verwittwete Halbbauergutsbesißer Rosine Dittrich, geborene Hirche, zu Nieder-Bielau zur Zeit des Verlustes am 30. April 1879 über

j 231,22 A, am 30. Juni 1879 über 235,07 M. lau- ¿ tende Sparkassenbuch der städtishen Sparkasse zu

Göt1lit Nr. 27 526 wird für kraftlos erklärt. Von Rechts Wegen.

WVerschieèene Bekanntmachungen.

Bekanutmachung.

Zum 1. April 1881 soll für den Kreis S{lochaw ein Kreis- (Communal-) Baumcister angestellt werden. Gehalt 30004, Die: staufwandsentschädigung 1200 G, mit der Verpflichtung, sich Wagen und Pferd zu halten. Bewerber muß geprüfter König- licher Feldmesser sein. Meldungen unter Beifügung der Besähigungsnachweise sind bis zum 1. Januar 1881 an den Kreisaus\{uß z. H. des unterzeichneten Landraths, zur Zeit in Berlin, Mittelstraße 2, zu

richten, Namens des Kreis-Auss{husses, der Landrath: v, Tepper - Laski,

Für die Jusel Röm wird ein Arzt gesucht. Derselbe hat die ihm von der Landespolizeibehörde zu übertragenden medizinal- und sanitä!spolizeilichen Geschäfte unentgeltlih zu be'orgen und bezieht zu- nächst bis zum Jahre 1886 ein Firum von 1200 A Bewerber wollen sich binnen 6 Wochen bei uns melden. Schleswig, den 5. November 1880. Königliche Regierung, Abtheilung des Junern. v. Rosen.

Eschweiler Eisenwalzwek, Actien-Gesellschaft.

Generalversammlung

am 27, ds. Mts., Vermittags 11 Uhr, im Bureau auf dem Weike. Tagesordnung : 1) Vorlage des Geschäftsberichtes pro 1879/80 und der Bilanz pro 30. Juni a. c,, 2) Verwendung dcs Reingewinn?, 3) Ergänzungs- und Neuwahl des Aufsichts- rathes. Eschweiler-ue, 7, November 1880. Der Vorstand,

Redacteur : Riedel. i

edition (Kessel)

. Elsner. Drei Beilagen

(einschließlich Börsen-Beilage.)

[27801]

Berlin:

Bera, ae Ex ruck:

I E E T F E T A I

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T A T RET E F E Tar D 79 2E D ZE E E S E E S E Tr H Ae E r 2a E S E i R R

E R R S E E

E Se T 0 E R

organischen Verwaltungsgeseßgebung geworden

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Ne SGD.

Nichtamkliczes.

Preußen. Berlin, 10. November. Fm weiteren Verlaufe der gestrigen (5) - Sißung seßte das Haus der Abgeordneten die erste Berathung des Geseßzentwurss einer Kreisordnung für die Provinz Hannover und des Geseßentwurfs, betreffend die Einfüh- rung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hannover, fort. Der Abg. von Bennigsen er- klärte, daß er dem Vorschlage, die Vorlagen an die bereits gewählte Verwaltungskommission zu überweisen, welche ad hoc um 7 Mitglieder zu verstärken sein würde, zustimme. Er setze dabei voraus, daß diese 7 Mitglieder Hannoveraner sein sollten, ebenso wie - ihm ein ähnlicher Beschluß bei den Ent- würfen sür Schleswig: Holstein und Posen angemessen erscheine. Er bedauere mit dem Abg. Windthorst, daß dem hannoverschen Pro- vinzial-Landtage oder wenigstens dem Provinzialausschusse, bes. Notabeln der Provinz der Entwurf nicht zur Prüfung vor- gelegt sei, wie das früher auch von dem Minister Friedenthal in Aussicht gestellt sei. Die prinzipielle Gegnerschaft des Abg. Windthorst gegen die Vorlage sei ihm um so weniger ver- ständlich, als gerade vom Centrum aus fortwährend die Ema- nation der Kreisordnung für Rheinland und Westfalen be- gehrt sei. Was den leßteren Punkt betreffe, so seien er- und feine Freunde niemals der Ansicht gewesen, daß man diesen Provinzen die Kreisordnung vorenthalten solle, und seine Partei werde im nächsten Winter gern bereit sein, diese Gesebe unter Berücksichtigung der dort geltend gemahten Wünsche zum Abschluß zu bringen. Allerdings greife die jeßt vor- liegende Kreisordnung und noch mehr die Pro- vinzialordnung außerordentli tief in die Verhältnisse der Provinz Hannover ein, wo die Verwaltung bisher auf ganz anderen Grundlagen geordnet gewesen sei. Alle diese Verhältnisse auf einmal zu ändern, hätte natürlich großes Bedenken gehabt, zumal unmittelbar nah der Annexion ; doch jeßt, nah 14 Jahren, sei doch gewiß ein Bedürniß für Aenderung der Kreis- und Provinzialordnung für Hannover um so mehr anzuerkennen, als die Kreisordnung in den alten Provinzen Preußens die allgemeine Grundlage der weiteren

J M. Im Gegen- faß zum Abg. Windthorst müsse er anerkennen, daß der Mi- nister nah genauer Kenntniß der Verhältnisse der Provinz Han- nover nach vielen Seiten hin diesen besonderen thatsächlih und historish gewordenen Zuständen volle Nehnung getragen habe. Er wünsche, sih mit dem Minister und der Mehrheit dieses Hauses auf diejer Grundlage über diejenigen Veränderungen und Verbesserungen zu verständigen, die er nah seiner in mancher Hinsicht eingehenderen Kenntniß der dortigen Zu- stände an der Vorlage gemacht zu sehen wünsche. Die Frage der Abgrenzung der Landkreise und Stadtkreise sei darauf zu begründen, ob es möglich sei, das Jnstitut der Amtsvor- iteher und die Verwaltung der Polizei durch dieselben auch ¿n Hannover einzuführen. Abweichend vom Abg. Windthorst müsse er sich in diesem Punkte der Vorlage anschließen, daß das Jnstitut der Amtsvorsteher in Hannover nicht einge- führt werden könne. Durch die historishe Entwickelung der Polizeiverwaltung in Hannover fehlten die Grundlagen wie in den östlihen Provinzen; man habe auf dem Lande in Han- nover eine kommunale Polizei nur ausnahmsweise gekannt, seit 30 Jahren gar niht mehr, und habe stets nur eine lan- desherrlihe Polizei gehabt. Unter diesen Umständen sei also die Beschäftigung mit dieser Art von Thätigkeit bei einer so großen Anzahl von Pirsonen, wie sie nöthig wären, in Han- nover mcht vorhanden. gewesen, Und sie neu zu schaffen, liege durhaus keine Veranlassung vor. Aus diesem Grunde sei nach seiner Ansicht die Einführung der Amtsvorsteher in Hannover nicht zu empfehlen. Der Abg. Windthorst irre darin, wenn derselbe glaube, daß die Einführung der Amtsvorsteher in Hannover nicht auf den allergrößten Widerspruch stoßen würde, Daraus folge aber, daß die Kreise, wenn sie eingeführt werden müßten, erheb- lih kleiner sein müßten, als in den altländishen Provinzen. Aus den Motiven habe man gesehen, daß die vorgeschlagenen Kreise größer seien, als in Hessen, Rheinland und Westfalen. Allerdings sei in der Bevölkerungszahl Hannover sei ziemlich dünn bevölkert eine erhebliche Abweichung ; nah dem Vorschlage kämen nur 29 000 Seelen auf den Landkreis gegenüber 33000 Seelen in der ganzen Monarchie. Aber das sei eine nothwendige Folge davon, wenn eine solhe Zwischenstufe für die Po- lizei nicht gefunden werden könnte. Die Ausübung der Po- lizei für de Eingesessenen des Landkreises werde auch in diesey Kreisen nicht so leiht sein. Er glaube, daß in dem Tableau, wie es die Regierung gebildet habe, sih noch Fälle fänden, wo ganze Aemter, die man jeßt mit einander ver- \chmolzen habe, Ÿ abgelegen seien, um rathsamer Weise selbst- ständige Kreise daraus zu bilden, im Ganzen aber werde man das Tableau als sehr sorgfältig an die bestehenden Verhält- nisse sih anschließend anerkennen müssen. Nun habe aber die Regierung geglaubt, daß das nicht ausreihe, und habe si eine allgemeine Ermächtigung geben lassen wollen, Di- striktsbeamte, d. h. Polizeibeamte, unter den Landräthen in den Kreisen zu bilden. Dieses Jnstitut der Distriktskommissäre halte er, wie die Abgg. Miquel und Windthorst, für durhaus ver- derblih. Das Gese würde dann den Minister niht hindern, diese Stellen, die er jeßt vielleiht mit fünf bis sechs einrichte, nachher auf 30 bis 40 zu erhöhen und damit dem ganzen Bilde einen anderen Charakter zu geben. Es sei {limm ge- nug, daß eine derartige Bestimmung im Gesetz zulässig sei. Was die Angelegenheiten der Städte anlage, so glaube er auth, daß diese besonderen Verhältnisse der Städte in Han- nover, die bislang kommunaliter gar nicht verbunden ge- wesen seien mit dem platten Lande, fehr wohl selbständig be- rüdsihtigt werden müßten. Das sei ein ganz anderes Ver- hältniß als in den altländishen Provinzen, wo es sich darum handele, aus dem Kreise herauszugehen. Das sei gerade der umgekehrte Fall, während es sich hier gerade darum handele, ob die Städte gezwungen werden sollten, in denKreis hineinzugehen. Uebrigens habe er, was die Verhältnisse der Städte anlange, de Ausführungen des Abg. Miquel wenig hinzuzufügen.

Berlin, Mittwoch, den 10. November

Auch er glaube, daß hierbei die besonderen Verhältnisse in der Provinz Hannover berüdsihtigt werden müßten und daß den Städten im Allgemeinen die Selbständigkeit belassen werden könnte, die sie bisher besessen. Wenn man Landkreisen mit 17—18 000 Seelen eine Selbständigkeit verleihe, so sei es doch eine große Jnkonsequenz, wenn man den Städten mit derselben Seelenzahl diese Selbständigkeit nehme. Die Wegeverbände anlangend, so hätten die jeßigen, welche getrennt von einander beständen, Außerordentliches geleistet. Dieselben sollten nunmehr nach bestimmten Grundsäzen vereinigt werden. Er sei aber der Ansicht, daß man in privatrechtliche B dur die Gesehgebung nicht eingreifen sollte. Die Vorschläge, welche die Vorlage in dieser Beziehung mache, paßten gar nicht in das System der jeßigen Gemeindegeseßz- gebung und bitte er daher, diese Vorschläge noch einmal in Erwägung zu nehmen, ob es. denn nöthig sei, solche tief- greifende Aenderungen herbeizuführen. Eine Nothwendigkeit dafür könne er niht einsehen. Eine solhe Aenderung würde sachlich und politisch die ganze Reform mehr erscweren , als nöthig sei. Sei die Uebergangszeit mit ihren {hweren Eingriffen einmal überwunden , dann möge man an die Regelung dieser Frage gehen , eher aber nicht. Was die Provinzialverfassung anlange, so liege keine Veran- lassung vor, an der kollegialen Gestaltung des Ländesdirektoriums etwas zu ändern. Er Tóônne in dieser Hinsicht au voraussegzen, daß die Regierung keine Schwierigkeit empfinden könne, den Jebigen Zustand beizubehalten. Derselbe habe si als gedeih- lih empfohlen; es herrsche ein vollkommenes Einvernehmen mit den anderen Organen der Provinzialverwaltung, im Großen Und Ganzen auch mit den Staatsbehörden. Die Kollegialität des Landesdirektoriums sei um so mehr beizube- halten, als der Gedanke der kollegialishen Behandlung von Verwaltungsangelegenheiten in der Provinz au {on in der Provinzialordnung enthalten sei, und man also kein Bedenken tragen könne, dieses Jnstitut aufrechtzuerhalten. Aus den Motiven der damaligen Provinzialordnung habe er auch ersehen, daß man damals beabsichtigt habe, diese kfollegialische Einrichtung in Hannover, wo sie vorhanden sei, nicht zu alteriren. (Redner verlas die betreffende Stelle der Motive.) Wenn man naher auch nicht so weit gegangen sei, so have man doch follegialische Beschlüsse zugestanden. Wolle man jegt also die Provinzialordnung in die Provinz Hannover einführen, so werde man sehr gut den jezigen bewährten Zustand respek- tiren können. Was die Frage der Zusammenseßung und der Wahl des Provinzial-Landtags betreffe, so sei hier, wie in den anderen Provinzen, der Provinzial-Landtag aufgebaut auf den Kreis und auf die drei Elemente, die bei der Wahl zum Kreise berüdcksichtigt werden müßten, den Großgrundbesiß, den Gemeindebesiß und die Städte. Er könne sih in dieser Hin- iht weder dem, was der Abg. Miquel, noch dem, was der Abg. Windthorst gesagt habe, anschließen. Nah seiner Ansicht werde man auf eincm Gebiete, wo es sich niht blos um po- litisches, sondern au um kommunales Zusammenarbeiten han- dele, keines dieser Elemente entbehren können. Man habe die- selben auch jeßt schon in den Kreisen und Amtsvertretungen, wenn auch in einem anderen Zahlenverhältniß. Der ritterschaftliche Besiß sei weder an Umfang noch an Zahl in Hannover so bedeutend wie in den altländishen Provinzen und deshalb habe Niemand daran gedacht, demselben bei der Gemeinde- organisation eine ebenso starke Vertretung einzuräumen wie dem Landgemeindebesiz. Es sei darum ein rihtiger Gedanke der Staatsregierung gewesen, auch im Kreise die Vertretung des Großgrundbesißes einzuschränken und in der Kreisordnung Bestimmungen zu treffen, weiche dazu führten, daß nah einem bestimmten Census unter 100 Vertretern im Kreise und in der Provinz 28 Vertreter des Großgrundbesißes, 18 der Städte und 54 der Landgemeinden sich befinden sollten. Der Abg. Miquel halte dieses Verhältniß für die Ver- tretung der Städte für ein zu ungünstiges, und er theile diese Ansicht, ohne jedoch einzusehen , wie man dem Uebelstande abhelfen solle, ohne das Steuerprinzip hineinzuziehen, was bei der früheren Feststellung der Kreis- ordnung abgelehnt worden sei. Wenn der Abg. Miquel gleichzeitig behaupte, das Verhältniß sei für den Großgrund- besiß zu günstig, so stimme er demselben darin nicht bei. So- wohl nach dem jeßt geltenden Prinzip der Bildung der- Ge- meindevertretung, das auf der Verordnung vom 12. Septem- ber 1867 beruhe, als nah der historishen Entwickelung in den Jahren 1852 und 1859 habe man dem Grofgrundbesk ein erheblihes Gewicht eingeräumt. Jn der hannoverschen Kammer sei von Vertretern der Landgemeinden oft genug an- erkannt worden, daß eine wirkliche jelbständige Wirksamkeit der Amtsvertretungen gegenüber dem Amtshauptmann erst ein- getreten sei, nahdem man das Element des Großgrundbesißes ausdrüdcklih mit Stimmrecht in dieser Verjammlung aus- bedacht habe. Das entsprehe nun einmal den Verhältnissen auf dem platten Lande. Die Wirkung dieser Stärkung des Großgrundbesißes in der Borriesschen Zeit sei gewesen, daß das JFnstitut des Wegewesens sih viel reiher und selbstän- diger entwickelt habe. Er sei deshalb überzeugt, daß man im Lande eine besondere Vertretung des Großgrundbesißes nicht als eine unerwünschte Beigabe betrachte, wenn die Großgrund- besißer nur das Verhältniß von einem Viertel nicht überstiegen. Der Abg. Windthorst erkläre dagegen, daß er gegen die ganze Vorlage stimmen wolle, wenn das Verhältniß zu Gunsten des Großgrundbesißes nicht jo bleibe, wie es jeßt sei. Er (Redner) könnte einigermaßen bedenklich sein, sih zu äußern, weil er Vitglied des Landtages und für die Landgemeinden ge- wählt sei, aber er müsse doch sagen, daß dem Landtage die Absicht und der Plan gar nicht ernst sein könne, die Vertre- tung nach Nitterschast, Stadtgemeindedeputirten und Land- gemeindedeputirten, ein jeder zu einem Drittel, aufreht zu er- halten. Er glaube, die Vertreter der Ritterschaft würden auch nicht ernstlich an die Verfolgung dieses Planes denken, son- dern sih seiner Ansicht anschließen und dafür sorgen, daß dur entsprechende Spezialbestimmungen, wie sie die Staatsregie- rung vorschlage, eine angemessene Vertretung der drei Elemente in der Provinzialvertretung zu Stande komme. Er bitte also, daß der Abg. Windthorst seine Thätigkeit nach dieser Richtung nicht allzu {rof fortseße, denn, was derselbe wünsche, könne

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weder die Regierung, noch der Landtag jemals genehmigen Er bitte nochmals, daß die Regierung und dieses Haus sich vergegenwärtige den außerordentlich {{chweren Uebergang, “den die Einführung dieser Geseße in der Provinz Hannover hervorrufen werde. Er wisse schr wohl, daß Hannover jetzt dem Staate Preußen angehöre und was Hannover Preußen schuldig sei, bitte aber, daß die Regierung, was mit ihrer Einheit und Kraft vereinbar sei, thue, um historish gewordene Verhältnisse zu schonen. Jn diesem Sinne möchte éer bitten, daß die Kommission an ihre Arbeit gehe und die Regierung sih den von seiner Partei zu stellenden Anträgen nicht voll- verschließe.

ierauf ergriff der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg das Wort: | 4

, Meine Herren! Ich denke, daß, was die Königlihe Staats- regierung anbetrifft, eine vollkommen ausreihende Antwort auf den Appell, mit welchem der leßte Herr Redner seinen Vortrag geschlossen hat, in der Vorlage selbst fich findet, denn ih glaube, es ist in der That au von sämmtlichen Herren Rednern anerkannt worden, daß fi in derselben eine weitgehende Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Provinz Hannover findet, wie denn überhaupt bei dieser wie. bei den übrigen Ihnen gegenwärtig vorliegenden Kreis- ordnungsentwürfen die Regierung von ihrer Ansicht Zeugniß gegeben hat, daß eine unbedingte Gleichförmigkeit der Uebertragung der Kreis- ordnung aus den bisher damit bedabten Provinzen auf die übrigen nicht als das Ziel betrachtet wird, sondern daß hier, wie auf anderen Gebieten der Saß zur Geltung kommen muß, daß nur im Nothwen- digen die Einheit und in den übrigen Punkten ein gewisser Spiel- raum für verschiedenartige Bildungen gegeben werde.

Zwei Einwendungen allgemeiner Natur gegen die Vorlage der Regierung find von dem Hrn. Abg. Windthorst erhoben worden, und ih babe umsomehr Veranlassung, auf dieselben einzugehen, ais die Gesichlspunkte bei der Berathung der übrigen Kreisordnungen ja auch in Betracht kommen und leit von Neuem hier in Rede gebraht werden können. Zunächst is das Bedauern autge- sprochen worden daß niht für die sämmtlihen Provinzen, welwe neue Kreis- und Provinzialordnungen noch nicht besitzen, Entwürfe zu solchen bereits vorgelegt scien. Nun verkenne ich kcines- wegs, daß es die Berathung nah vielen Richtungen hin erleichtert, wenn man das ganze Gebiet, welches eine Gesetzgebung noch zu um- fassen hat, auf einmal zu übersehen in der Lage ist; indessen, meine Herren, das ist in diesem Falle au dann der Hauptsache nah vor- handen, wenn nit alle einzelnen Kreisordnungen füc die übrigen Provinzen {on vorliegen, weil im Großen und Ganzen der Rahmen und das Ziel in den bereits erlassenen Geseßen dieser Art gegeben sind und es fich eben nur darum handeln kann, nach den eigenartigen und speziellen Bedürfnissen der einzelnen Provinzen diejenigen Ab- änderungen, die sich als nothwendig ergeben, eintreten zu lassen. In diesem Sinne besteht also ein solches Bedürfniß der gleichzeitigen Vorlegung der Kreitordnungen für alle Provinzen niht. Ueberdies aber, meine Herren, wäre es auch ein Ding der Unmöglichkeit ge- wesen, Ihnen in diesem Winter diese sämmtlichen Kreisordnun- gen vorzulegen. Wenn Sie erstens das geringe Maß der Arbeitszeit bedenken, welbes nach der anstrengenden Thätigkeit der vorigen Session übrig blieb, um die neuen Vorlagen für diese Sess sion zu {hafen es find allein 9 Vorlagen in Bezug auf die Weiterführung der Verwaltungsreform meinerseits vorgelegt worden 5 dann, glaube ich, werden Sie erkennen, daß es, wenn nit un- mögli, fo doch sehr schwierig war, Ihnen alle Kreizordnungsvorlagen \chon jeßt zu maten. Viel mehr aber, meine Herren, und das ist der entscheidende Grund hat mi dazu bestimmt, an dieses Un- ternehmen nicht heranzugehen, weil mit völliger Sicherheit voraus- zusehen war, daß der Landtag durchaus niht im Stande ist, in einer Session noch mehr zu erledigen, als ihm bereits vorgelegt worden ift, und, meine Herren, wenn ih eine Befürchtung habe, so ist es die, daß es nicht einmal gelingen wird, das zu bewältigen, was Ihnen vorliegt; gewiß dann nicht, wenn der dilatorische Standpunkt ein- genommen wird, den der Hr. Abg. Windthorst vertritt, Meine Herren, daß diefer dilatorishe Standpunkt nicht berechtigt ist aus den eben von mir angeführten Gesichtspunkten, das glaube ich Ihnen nachgewiesen zu haben; er ist meines Erachtens aber auch sachlich für die Behand- lung dieser ganzen Angelegenheit durchaus zu verwerfen, daß es eine unabweigtliche politishe Nothwendigkeit ist, mit der Neuorganisation der Verwaltung nit stehen zu bleiben in der einen Hälfte der Monarchie, fondern dieselbe auszudehnen auch auf den übrigen Theil derselben. Das, meine Herren, ist bei den eingehenden Berathungen des Organisationsgesezes im leßten Winter von keiner Scite be- stritten, aud heute von dem Hrn. Abg. von Bennigsen mit der größten Bestimmtheit von Neuem hervorgehoben worden. Wohin also, meine Herren, soll es führen, wenn man im Sinne der Ver- zögerung darauf Gewicht legen will, ob ein Jahr früher oder später die Neuorganisation eingeführt wird? Im Gegentheil, alle Gründe sprechen dafür, daß wir die große Ungleichmäßigkeit in der Einrichtung der Staatsverwaltung je eher desto lieber besei- tigen und die Besorgniß vor der Schwierigkeit des Ueber- gangs ist in der Regel ein viel unangenelmerer Zustand als daz Ginleben in die Verhältnisse, wenn man {ih erst von der Nothwen- digkeit der Aenderung überzeugt hat. Darum, meine Herren, accep- tire ih dankbar die von vcrschiedenen Seiten auëgesprochene Bereits willigkeit, ernst und ohne Zögern an die Arbeit heranzugehen. Meine Herren! Ic will Ihnen noch mehr sagen. Ich lege das allergrößte Gewicht darauf, daß wir einen Schritt über das biéherige Gebiet der Kreis- und Provinzialordnung hinaus bereits in diesem Winter thun. Man kann, fo aufrichtig es gemeint sein mag, allein dadur, daß man immer die Absicht kundgiebt, die Ausdehnung ciner Or- ganisation auch auf andere Gebiete auszusprecben, nicht entfernt das- jenige bewirken, was mit der Thatsache bewirkt wird, daß man über das bisherige Gebiet wirklich hinausgeht und auf das übrige noch fehlende Gebiet übertritt. So lange das nicht geschieht, wird immer ein gewisser Zweifel, der s|ch in manchen Gegenden mit dem Wunsche paart, darin bestehen, ob es denn überhaupt dazu Tommen wird, daß die neue Organisation auch auf den übrigen Theil des Staats ausgedehnt wird, und ob es nit vielleiht möglich fei, daß dies sich noch sehr lange verzögert. Jch bitte Sie, meine Herren, helfen Sie uns dazu, daß diesem Zweifel und diesen nah meiner Ansicht in falscher Richtung sih bewegenden Wünschen ein für alle Mal die Spitze abgebrochen wird.

Meine Herren! Dann haben der Hr. Abg. Windthorst sowohl als auch der Hr. Abg. von Bennigsen dem Bedauern darüber Aus- druck gegeben, daß die Vorlagen über die Kreisordnung nicht den Provinzial-Landtagen vorgelegt seien. Der Grund, warum dies nicht. geschehen, ift ein prinzipieller. Jch wecde mit möglichster Kürze Ihnen den Standpunkt, den die Staatsregierung in dieser Richtung einnimmt, darzulegen suchen.

Unter den Befugnissen, welhe den Provinzial-Läandtagen in den neuen Provinzen beigelegt worden sind, befindet sich auch die, daß ihnen dieselben Rechte zustehen sollen, wie den Provinzial-Land- tagen in den alten Provinzen, und zu den Nechten des lehteren ge- hôrt, daß sie gehört werden sollen „über Geseßentwürfe, welche allein die Provinz angehen.“ Nur diejenigen Geseßentwürfe also, welche allein die Provinz angehen, sollen, vom Standpunkte des Anspruchs der Provinz aus betrachtet, dem Provinzial-Landtage vorgelegt werden.