1880 / 265 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Bald nachdem die Kreiëordnung in den alten Provinzen vollendet war und an die Vcerarbeiten herangegangen wurde, um diefelbe auf andere Proxzinzen auszudehnen, wurde von einzelnen Provinzial-Land- tagen, ingbesondere von dem Provinzial-Landtag der Provinz Wests- falen, der Wunsch ausgesprochen, daß diese Entwürfe an ihn zur Be- gutachturg gelangen möcbten; darauf ift dann in zwei Landtags- abschieden, welche an die Provinz Westfalen ergangen sind, der erfte im Jahre 1875, der ¡weite im Jahre 1877, in ausführlider Moti- virung der prinzipelle Standpunkt der Staatsregierung diesem Verlangen gegenüber dargelegt worden. Ih werde Jhnen es ist ein öffent- liches Aktenstück, um das es fich handelt den kurzen Passus ver- lesen. Nachdem bereits im Jahre 1875 der betreffende Antrag der Provinz mit der Motivirung abgelehnt war, daß über GeseBe, welche den Charakter allgemeiner Orgauisation8geseze an si tragen, eine Anhsö: ung der Provinziallandtage niht mehr erfolge, wurde fodann die Sade in dem Landtagsabschiede vom 27. Juni 1877 motivirt wie folgt: Die auf die Bestimmungen des Geseßes vom 5. Junt 1823 wegen Anordnung der Provinzialbestände Gn Lten Ausführungen der jeßigen Petition entbehren nah Lage der beftehenden Gesehgebung schon deshalb der Begründung, weil dieselben den Unterschied un- berüdsihtigt lassen, welcher zwischen den die eigenthümlichen Ver- hältnisse einer Provinz regelnden Provinzialgeseßen im eigentlichen Sinne und solben Gesezen besteht, welche den Auetfluß einer allgemeinen, die Grundlagen der Staats- und Kommunalverwal- tung umfassenden Organisation bilden und nur in der Anwendung auf die einzelnen Landestheile deren Interesse berühren.

Es ist also, meine Herren, der Unterschied gemacht zwis®@en all- gemeinen Staatsgeseßen und eigentlichen Provinzialgeseßen, wie mir fäzint mit vollem Recht und wenn man auf diejem prinziptielien Standpunkt steht, dann ist es gerade am wenigsten bei den Gesehen der vorli:genden Art gerathen, Ausnahme zu machen, weil man foust mit dem Prinzip in vollständigen Widerspruch geräth.

Fch leugne nicht, daß über einzelne Punkte, wenn man dieselben ausfondern könnte, es ganz erwünsht gewesen wäre, eine Aeußerung unmittelbar aus der Provinz zu erhalten, ich bestreite aber, daß es unmöglich sei, zu diesem Ziel auf einem anderen Wege zu gelangen, als durch die Anhörung des Provinziallandtages. Ich denke, meine Herren, daß wir genug Verbindungen mit den Notabeln in den Provinzen haben, um uns über die daselbst bes stehenden Ansichten soweit! zu informiren, um die Grundlage für die zustehenden Entschließungen zu gewinnen, und, meine Herren, dies um fo besser, als dergleihen Beobachtungen eine gewisse Dauer haben und sich nit auf zufällige augenblicklich gefaßte Entschlüsse oder Beschlüsse süßen. Ich kann Ihnen sagen, meine Herren, fo» wohl über die wirklih bestehenden Bedürfnisse wie cs die Pflicht der Behörden und des Ministeriums ist wie auc üker die be- stehenden Wünsche haben wir uns nach Möglichkeit zu unterrichten aesucht, und ih denke, daß ein großer Theil von demjenigen, was Shnen in der Vorlage entgegentritt, den Beweis liefert, daß wir das gethan haben. 4 S

Ich gehe nun über zu dem Entwurf der Kreisordnung für die Provin; Hannover, Das Erste, was in dieser Beziehung monirt worden ist, ist die Bildung der Kreise. Zunächst hat in dieser Beziehung, freilid auch ausgedehnt auf die übrigen in Betracht kommenden Punkte, der Hr. Abg. Windthorst gesagt, daß er absolut nicht ein- sehe, warum überhaupt eine Aenderung der gegenwärtigen Berwal- tung: organisation in der Provinz Hannover geboten sei, denn diese Organisation habe sih bewährt, und es sei die Nothwendigkeit einer Abänderung erst nachzuweisen.

Meine Herren! Es is} mir interessant gewesen, von dem Hrn. Abg. Windthorst das Anerkenntniß zu hören und ih habe das sehr gern gachôrt daß die bisherige Organisation in der Provinz Hannover gut fungire und Ursache zu Beschwerden und Klagen über dieselbe niht vorhanden sei. Diese Aeußerung wird ein eigenthüm- lies Licht werfen auf die Angriffe, wele von gewisser Seite unaus- gefeßt gegen die Verwaltung in Hannover geführt werden. Uebrigens aber, meine Herren, kann ich sagen, daß viele Punkte dieser Organi- sation in der That zu Ausstellungen keinen Anlaß geben, muß aber doch hinzufügen, daß andere in der That schon jeßt den Verhält- nissen nicht vollständig entsprehen, noch mehr aber, was in den Aus- führungen des Hrn. v. Bennigsen bereits hervorgehoben ift , {ih mit der neuen Organisation in keiner Weise vertragen. Der Punkt, welcher jeßt {on meines Erachtens zu Bedenken Anlaß giebt , ift die Duplizität der Krcis- und Amtsverwaltung. Das ist eine Ein- rihtung, welche unter dem Drange der Nothwendigkeit geschaffen worden is, weil eine Entscheidung zwischen den entgegenstehenden Prinzipien des Fortbestandes der gegenwärtigen Aemter und der vollen Einführung der Kreisordnung nach altpreußischem Muster s|ch{ nicht erreihen ließ, und welche damals im Sahre 1867 als Mittelweg gewählt worden ist. Diese Einrichtung hat die Scwhattenseiten aller solher Mittelwege, indem den Acmtern ein Th-.il, und zwar ein wichtiger Theil ihrer Befug- nisse genommen ist, ohne andererseits dem mit der Verwaltung die- fer Geschäfte beauftragten Kreishaupimann die nothwendigen Unter- lagen zu geben für eine vollständig ersprießlihe Wahrnehmung der- selben. Vielleicht ist es dem Hrn. Abg. Windthorst nur zu weit- läufig gewesen, dies besonders hervorzuheben ; ich glaube, mi seines Einverständnisses in der Beziehung zu erfreuen, daß dies eine Ein- richtung ift, wele der Vollkommenheit nicht sehr nahe kommt. Ich sage ferner, meine Herren, das Abänderungsbedürfniß, wenn mon felt davon absehen will, inwieweit es schon jeßt besteht, ist durch die Einführung der neuen Verwaltungsorganisation absolut gegeben und die gegenwärtigen Verhältnisse lassen sich damit nicht verein- baren. Es ist nicht bestritten worden, daß die Abhülfe sich nur auf dem Wege geben lasse, daß man aus den jeßigen Kreisen und den jeßt vorhandenen Aemtern eine Kombination mat zu Kreisen, die der Größe nah in der Mitte zwischen beiden stehen und nah der einen Seite den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, in- dem sie die Verwaltung nicht zu sehr erschweren, andererseits aber so gestaltet sind, daß fie einen tragfähigen Unterbau herstellen für diejenigen Organe, welche nah der neuen Verwaltungs- organisation nöthig sind, vor allen Dingen also, daß sie groß genug sind, um die Elemente für die Selbstverwaltung sowohl in Be- ziehung auf die Leistungéfähigkeit als in Beziehung auf das Vor- handensein des erforderlichen Personals zu gewähren.

Nun, meine Herren, sfollte ich meinen, daß in dieser Beziehung die Vorschläge, die Jhnen gemaht worden sind, in der That das Richtige getroffen haben, wenigstens wird man ihnen nicht den Vor- wurf machen können, daß sie zu weit gegangen sind in Beziehung auf die Ausdehnung der Kreise. Ih habe eher das Bedenken gehabt, daß die Kreise nah den Vorschlägen der Regierung noch zu klein seien gerade nah den beiden Richtungen hin, die ih vorhin angegeben habe. Wenn von einigen Seiten der Wuns ausgesprochen worden ist, hier und da eine Aenderung in den Vorschlägen der Regierung in Aussicht zu nehmen, so bin ih gern bereit zu hôren, was in dieser Beziehung zu bemerken ist und das in nähere Erwägung zu nehmen, Dagegen aber, meine Herren, muß ih mi entschieden aussprechen und ih hoffe, daß wir in dieser Beziehung eine entschiedene Unterstützung im Haufe finden werden, daß der prinzipielle Versuch gemacht werde, im allgemeinen die Kreise noch zu verkleinern; das würde die Angelegen- hcit in die Lage bringen, daß die Kreise den Ansprüchen, die die Ver- waltungsorganisation zu machen hat, niht genügten.

Das einzige Moment, welches angeführt werden könnte mit einiger Erheblichkeit für die Bildung von noch kleineren Kreisen und damit komme ih auf den zweiten Punkt, der von vielen Seiten berührt worden ift, ist der Umstand, daß der Vorschlag gemacht worden ist, die Ortêpolizei dem Landrath zu übertragen. Nun, meine Herren, erstens haben wir in der Provinz Hannover gegenwärtig bei einer sehr ungleihmäßigen Größe der verschiedenen Aemter bereits die Erfahrung gemacht, daß Bezirke, wie die Mehrzahl der jeßt vor- geschlagenen, nicht zu groß sind, um die Verwaltung der Polizei jeßt durÞ den Amtshauptmann, demnächst den Landrath, zu ermöglihen. Wir haben ferner in den alten Provinzen, în einem Theile der sächsishen Kreise und in Neuvorpommern bis

zur Einführung der Kreisordnung von 1872 die Erfahrung ge- mat, daß in noch weit größeren Kreisen die unmittelbare Ver- waltung der Polizei durch den Landrath sich hat ausführen lassen. Ich glaube aljo, daß in dieser Beziehung durchgreifende Bedei.ken nit erhoben werden können und daß der Versuch, der Ihnen in dem Entwurfe vorgesblagen ist, das Geiingen durchaus verheißt. Allerdings, und das is in der Vorlage ja bereits selbst vorge- sehen, und wenn man die rorgeshlagene Kreisbildung ins Auge faßt, auch gar nit zu leugnen es sind einzelne Kreise vorhanden, in denen es zweifelhaft ist, ob von einem Punkt aus in der That die örtliche Polizeiverwaltung in einer allen Anforderungen entsprechenden Art und Weise geführt werden kann, und für diese Fälle muß Vor- sorge getroffen werden. Jch höre, oder i glaube zu hören, daß man mir darauf erwidern wird, die nächste Abhülfe sei die, daß dann eben für solhe Fälle mehr Kreise gemacht werden müssen. Das geht aber aus den vorher von mir angeführten Gründen nit an und in der Mehrzahl der speziellen Fälle, um die es sich handelt, geht es gerade deshaib nit an, weil sonst leistungsunfähige Kreise entstehen würden. Gt ist also nothwendig auf andere Abhülfsmittel Bedacht zu nehmen.

Indem ih zunä hervorhebe, daß die Gründe, aus welcen Amtsvorsteher in der Provinz Hannover gegenwärtig nicht eingeführt werden können, von dem Hrn. Abg. von Bennigsen überzeugend und vollständig vacbgewiesen sind, gehe ih zu den Vorschlägen über, mit denen für die Fälle zu großer Ausdehnung der Kreise für die Po- lizeiverwaltung gesorgt werden kann. Vie Regierung \{lägt Ihnen vor, ihr die Befugniß zu geben, ausnahmsweise für solwhe Fälle be- sondere Distriktsbeamte, Hülfsbeamie des Landraths anzuftellcn. Meine Herren, die Besorgniß, daß damit verstetterweise ein all- gemeines System von Distriktsbeamten angebahnt werden soll, ist vollständig ausgeschlossen. Man kann richt mit größerer Offenheit die Beurtheilung der Verhältnisse und die Einrichtungen, die man auf Grund derselben für nothwendig hält, darlegen, als es von der Regierung in der Vorlaze geschehen ift, und man darf doc auch nicht übersehen, daß mit der Ermöglihung der Anstellung von solchen Hülfsbeamten des Landraths noch nicht die Verwirklichung dieser M sglichkeit in weitem Umfange gegeben ist, sondern daß dieselbe ab- bängt von der Bewilligung der Mittel, die dazu erforderli sind, Seitens der Landesvertretung, so daß in dieser Beziehung immer auch diesem Hause Gelegenheit bleibt, eine Einwirkung auszuüben darauf, in welhem Umfange eine solhe Eirrichtung stattfinden soll.

Fh bin daher der Meinung, daß ein ernstes Bedenken in dieser Bezieyung nicht bestehen kann, und ich bitte die Herren aus der Provinz Hannover, sich zu vergegenwärtigen, daß die vorhandene Ge- seßgebung bereits das Mittel gewährt, dergleichen Einrichtungen zu treffen, insofern Hülfsbeamte der Aemter vorgcsehen sind uud durch nichts ausgeschlossen ist, dieselben an anderen Orten zu ftationiren als am Sitze des Amtshauptmanns.

Fch kann deshalb die Bedenken, die gegen den Vorschlag der Regierung in dieser Beziehung erhoben sind, nicht theilen, bin aber gern bereit, in der Kommission in eine Erwägung darüber einzu- treten, auf welchem anderen Wege man eine Abhülfe etwa schaffen kann, fürchte indeß, daß es niht mögli sein wird. Dann, mcine Herren, das muß ich von vornherein sagen, in das Gese die Fälle hinein zu schreiben, in denen ein solhèr Hülfsbeamter nothwendig sei, ic glaube, es liegt auf der Hand, daß das nicht möglich ift. Es handelt sich um wechselnde Bedürfnisse, die eben deshalb sich zu dauernder Regelung durch Geseh nicht eignen, sondern je nah den Umständen verschieden zu regeln sind. :

Im Uebrigen is auf ein Auskunftemittel Hingewiesen worden, das ih noch mit einigen Worten berühren muß. Es is vorgeschlagen worden, einen Theil der Befugnisse der Ortspolizel auf den Gemeindevorsteher zu übertragen. Sollte damit eine Theilung der Gesammtbefugnisse der Ortspolizei zwishen Landrath und Gemeindevorsteher gemeint sein, dann muß ih mi ganz bestimmt dagegen aussprehen; das ift ein Prinzip, welches in der ganzen preußischen Verwaltung überbaupt nicht vorkommt. Es \chwächt die nothwendige Aktion der Polizei und führt unausgeseßt zu Kompetetzkonflikten und Reibungen, hat fih auch da, wo es in andern Ländern besteht, keineswegs so be- währt, daß es als nahahmenswerth bezeichnet werden könnte.

Anders liegt die Frage und so, glaube ich, ist sie von den Herren, die fie berührt haben, aufgefaßt worden ob man im Wege des Auftrags gewisse einzelne polizeiliche Funktionen an die Gemeindevorsteher übertragen könne. Ich bezweifle, daß es angängig ist, dies im Wege der Gesetzgebung zu thun; es würde das auf Minutien führen, welcbe fh zur Regelung durch ein Geseß nit eignen. Ih kann z. B. es doch nicht für angethan erachten, daß wir in die Kreisordnung hineinschreiben solUten: die Ortspolizei ge- bührt dem Landrath, aber die Ertheilung der Ausnahmen von den Vorschriften der Sabbathordnung soll dem Gemeindevorsteher über- tragen werden. Es würde das ein sehr langes Register werden, gegen dessen Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit ein Ueberma); für Einwendungen ofen sein würde, jeßt und spêter. Wenn man also diesem Gedanken Folge geben will, darn würde es meines Erawtens nur auf dem Wege sich realisiren lassen, daß man geseßlich die Möglichkeit eröffnete, gewisse einzelne Befugnisse der Polizeiverwaltung im Wege der Delegation auf Gemeindevorsteber übergehen zu lassen. Darüber wird si in der Kommission weiter reèen lassen. JIch mache aber darauf auf- merksam, meine Herren, daß damit dem Vedürfniß, welchem der Vorschlag der Regierung abhelfen will, niht entsprohen wird. Das Bedürfniß ist nämli das, daß die Polizei im Gesammtumfange in gens entfernt gelegenen Distrikten in der Hand eines am Orte efindlihen Beamten vereidigt wird.

Meine Herren, demnächst haben sich die Herren Redner zuge- wandt dem Verhältniß der Städte zu den Kreijen. Ich will in dieser Bezichung eine allgemeine Bemerkung vorausshickten. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, daß die Zusammensassung von Städten und Landgemeinden zu einem Kommunalverbande höherer Ordnung, zum Kreise, eine niht wünschenswerthe oder zweckmäßige Einrichtung sei, dann haben alle die Deduktionen eine Berechtigung, welche nach dieser Richtung hin gemachbt worden sind in Bezug auf das Herauélafsen von Städten aus dem Kreise. Wenn man aber zu der Ueberzeugung gelangt, daß gerade das Zusammenwirken von Städten und Landgemeinden auf diesem höheren Kommunalgebiet zu einer stärkeren Zusammenfafsung sonst getrennt gehender Elemente führt, die Leistungsfähigkeit erhöht, das Bewußtsein und das Gefühl der Gemeinsamfeit stärkt, und daß das ein erstrebenswerthes Ziel ist ; dann, meine Herren, haben alle diese Deduktionen keinen Boden. Ich fstche auf dem Standpunkte, daß ein solches Zusammengehen von Stadt- und Landgemeinden im Kreise heilsam und ersprießlih ist, und darum ist für mich bei der Kreisbildung die Hauptgrundkage, daß der Kreis eine kommunale Einheit bildet von Stadt- und Land- gemeinden, und dies ist der Grund, warum ih mich den Wünschen gegenüber, welhe auf die Bildung weiterer Stadtkreise hin laut ge: worden sind, ablehnend verhalte. Was an Rücksiht auf ihre bis- herige selbständige Stellung den hannöverschen selbständigen Städten gebührt, das is Ihnen in dem Entwurfe der Regierung in so weitem Maße gegeben worden, meine Herren, daß ih ernstliche Be- sorgnisse gehegt habe und noch hege, ob in der Landesvertretung die Zustimmung zu so weitgehenden Ausnahmen zu erreichen sein würde. Ih für meine Person halte sie durch die bis- herige Stellung der hanndvershen Städte für - gerechtfertigt, und halte dieses Maß von Exzeptionen, welches ihnen gewährt werden foll, für vereinbar mit dem kommunalen Leben im Kreise, für un- \chädlich für die staatlichen Interessen, und halte es deshalb für ge- rathen, sie zu gewähren. Ich halte es aber niht für zulässig, über dieses Maß hinauszugehen. Jch spreche dabei nicht davon, ob eine oder die andere von den kleinen Städten in eine andere Kategorie gebracht werden soll, oder niht; darüber läßt sich streiten. Das ift aber auch nicht die Hauptsache ; wohl aber halte ic es für entschieden nachtheilig, wenn von den größeren Städten noch eine größere An- zahl den Anspruch erhebt, Stadtkreise zu werden, Meine Herren, ih bitte Sie zunächst, zu vergegenwärtigen, was das für einen Eindruck

maden soll auf die übrigen in Betraht k.mmenden Städte, Wo ist die Grenze zu finden? Erftens in der Provinz Hannover. Einer der Herren Vorredner, ih glavbe Hr. Köhler, hat gesagt, man wünschte Stadtkreise für die Städte Lüneburg, Harburg, Celle und Göttingen diese vier Städte haben zwishen 16 und 17 000 Ein- wohner —, dann aber auch für Emden mit 12000 Einwohnern. Wenn Sie dies Emden gewähren wollen, wird sofort Leer und Goslar und Hameln mit der Frage auftreten: wie kommen wir dazu, daß man uns das nicht gewähren will, was man den anderen Städten gewährt? Sie sind da auf einer schiefen Ebene angelangt, auf welcher kein Aufhalten ist. Jch bitte Sie aber zweitens einen Blick auf die Städte in dea übrigen Provinzen der Monarchie zu werfen. Sie können mir nicht sagen, der Vergleich sei nicht zulässig, weil die hannövershen Städte bisher eine ganz andere Stellung gehabt baben, dean, jo weit die Berück- sichtigung dieser Stellung gerechtfertigt ist, wird ibr in der Vorlage Rechnung getragen. Es ift aber durchaus weder bewiesen, noch läßt es fih beweisen, daß man dieser Stellung nur durch die Bildung von Stadtkreisen und Städten gerecht werden kann. Und nun bitte ich Sie doch, von diesen 4 Städten, die mir alle sehr am Herzen liegen und diren lebhaftes und kräftiges kommunales Leben ich gern anerkenne, einen verglei&enden Blick zu werfen auf diejenigen Städte in den übrigen Provinzen, die ungefähr gleich aroß sind, und dann fich zu fragen, ob man wohl die exceptionelle Stel- lung, welche verlangt wird, jenen gewähren kann. Jch bitte Sie, mir zu gestatten, nur einige zum Vergleich zu nennen. Von den Städten innerhalb der Kreise, die niht Stadtkreise sind, will ih folgende hervorheben: Nordhausen, Hanau, Mühlhausen, Landsberg, Memel, Stargard, Schweidnitz, Greifswald, die alle größer find, ungefähr gleich sind: Aschersleben, Quedlinburg, Zeitz; ih will damit die Reihe ließen, glauben Sie wirkli, meine Herren, daß es in der Sache begründet is, den hannövershen Städten eine andere Stellung zu geben, als diesen? Jch vermag in der That einen Grund dafür nicht einzusehen, und ih sollte meinen, daß wir uns darüber verständigen werden, und daß das Streben nach Bildung von Stadtkreisen mehr auf einec gewissen Scheu vor etwas Unbekanntem, dem Eintritt in den Kreisverband beruht, als auf sachlichen Gründen.

Ih komme, meine Herren, zu der Zusammenseßung der -Kreis- und demnächst der Provinzialvertretung, die Basis für eine Ver- tretung festzustellen, ist eine der \{chwierigsten Aufgaben. Es ist deshalb natürlich, daß man sich an vorhandenen Bildungen dieser Art anschließt, und namentlich, wenn diese Bildungen unter Um- ständen gemacht sind, welcbe ganz dieselbea Vorausseßungen haben, als diejenigen sind, auf welchen wir uns gegenwärtig bewegen. Erst vor einigen Jahren ist die Vertretung für die Kreise und die Pro- vinzen iîn den 6 östlihen Provinzen der Monarchie feft- gestellt worden, nach \{chweren Kämpfen, nach Einigungen, die unter großen Schwierigkeiten berbeigeführt sind. Was ist also natürlicher, als daß man diese Bildungen auch zum Vorbild für die KArcis- und Provinzialvertretungen in den anderen Provinzen ein- nimmt? Ich bin der Meinung, daß das so natürlich ist, daß, wenn man das abweisen wollte, man den Gegenbeweis führen müßte, daß solche Abweisung nothwendig ist, nicht aber der Regierung den Be- weis auferlegen für die Richtigkeit ihres Vorgehens. /

Nun, meine Herren, in der Hauptsache hat Hr. v. Bennigsen in dieser Beziehung bereits hervorgehoben, was sich für die Vorschläge der Regierung, welche im Wesentlichen übereinstimmen mit den in den alten Provinzen vorhandenen sagen läßt. Mir bleibt nur eins noch übrig, namentlich in Beziehung auf einige Aeußerungen des Hrn. Abg. Miquel, welcher mit seinen eigenen Ausführungen niht ganz in Uebereinstimmung geblieben is, wenn er so erhebliche Bes denken erhoben hat gegen das Maß der Vertretung der Großgrund- besißer, das in der Provinz Hannover eintreten soll. Meine Herren ! Die Vertretung der Kreise in den alten Provinzen ist nicht auf Steuerleistung, nicht auf dem Census gegründet, sondern es ist eine Fnteressenvertretung nah drei verschiedenen Gruppen. Der Hr. Abg. Miquel hat das im Ganzen als berechtigt anerkannt und dennoch kam er darauf, nach einem arithmetischen Exempel beweisen zu wollen, daß das Maß der Vertretung nicht richtig sei. Wenn man solche Fnteressenvertretung nah Gruppen will, dann muß man das Gesammt- gewicht dieser Gruppen in Betracht ziehen, und dann ihre Vertretung bemessen. In dieser Richtung ist auch von anderer Seite eine Be- mängelung nicht erfolgt; im Gegentheil, es ist von ten Herren, die gesprochen haben, durchaus anerkannt worden, daß eine zu große Vertretung des Großgrundbesites nicht eintrete. Darum, glaube ich, Ihnen empfehlen zu können, an diesen Grundlagen fest- zuhalten. Hierfür \pricht außerdem und das isst ein Punkt, den der Hr. Abg. Miquel übersehen hat daß wir einen festen Anhaltspunkt in demjenigen haben, was gegenwärtig in der Provinz Hannover besteht. Der Hr. Abg. Miquel hat nämlich die ganze Zeit seit 1867, seit welcher die jetzige Kreis- und Provinzial- verfassung in Geltung ist, übersprungen und in Vergleich gestellt dasjenige, was gegenwärtig besteht mit derjenigen Amtsvertretung, die bis zum Jahre 1867 bestanden hat. Ich halte es für einen Vorzug der jeßigen Vorscbläge, daß sie sih an datjenige, was 1867 gemacht worden ist, so weit als thunlih anschließen. :

Was uun die Provinzialvertretung betrifft, meine Herren, so ist es ja in der That wünschenswerth, daß das Bild der Interessenver- tretung, was in den Kreisvertcetungen sich findet, auch im Pro- vinzial-Landtage sich widerspiegelt. Jch bin aber der Meinung, daß man nicht wohl thut, zu diesem Zwecke von Neuem auf die Wählerschaften zurückzugehen, sondern daß es durchaus rathsam ift, das indirekte Wahlsystem, welches in den älteren Kreis- ordnungen angenommen ist, auch in der Provinz Hannover einzu- führen. In welcher Beziehung es noch gefördert werden kann, daß es leichter wird, die Einzelinteressen zu ihrer Vertretung gelangen zu lassen, durch Zusammenlegung von Kreisen, dur Bildung von Wahlbezirken, darüber wird das Nähere in der Kommission be- \prochen werden können und ich zweifle nicht, daß sih darüber eine Einigung erzielen läßt. Einen Gesichtspunkt will ih {on aber jeßt nit zurückhalten. Man darf nämlich nach meiner Ansicht nicht außer Acht lassen, daß es im Allgemeinen niht wünschenswerth ist, das Prinzip der Bildung von Wahlbezirken ad boc zu weit auszu- dehnen. Im Allgemeinen sind korporativ gebildete und gegliederte Wahlbezirke besser als solcbe, die nur zu dem speziellen Zweck ge- bildet werden.

Meine Herren! Ich komme endlich auf den leßten Punkt, der die Herren noch beschäftigt hat. Das ist die Frage der kommunalen Provinzialverwaltung. Meinerseits, darüber wird ja ein Zweifel nicht obwalten können, ist unter den vielen angenehmen Beziehungen, die ich während meiner amtlihen Wirksamkeit in Hannover ge- habt habe, eine der angenehmsten diejenige mit der provin- zialständishen Verwaltung gewesen, welhe in der That viel

eleistet hat und in vielen Beziehungen vorbildlicb gewesen |st für die Provinzialverwaltung in den übrigen Provinzen. Fcch bin aber auch der Meinung, daß jede Besorgniß, als ob in dieser Beziehung irgend eine Störung eintreten könnte, vollständig ausgeschlossen ist. Ih halte es zwar im mindesten für zweiselhaft, ob es für eine solche Verwaltung gut i}, sie_kollegial einzurichten. Ich verhehle nicht, daß eine büreaumäßige Organisation besser ist und die Erfahrungen, die wir in mehreren Kreisordnungsprovinzen gemacht haben, {einen das zu bestätigen. Indessen, meine Herren, ih habe keine Veranlassung, in eine prinzipielle Erörterung dieser Fragen hier einzutreten, weil nah den Vorschlägen, die die Reagies rung gemacht hat, es der Provinz vollkommen freigelassen ist, ihre Kollegialverfassung zu behalten. Der §. 93 der Provinzialordnung sagt in seinem zweiten Absaß: :

Werden dem Landesdirektor obere Beamte mit beschließender Stimme zugeordnet, so hat das Provinzialstatut auch darüber Bestimmung zu treffen, welche der dur dieses Gesey dem Landes- direktor allein überwiesenen Geschäfte von demselben unter Mits wirkung jener Beamten zu erledigen sind. .

Und {on im vorhergehenden Absaye steht, daß dem Landes* direktor obere Beamte mit berathendex oder beschließendesL

H E E E E E E E E I E E E E I E E E S R E S O S E R S I E E E E

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S H E E A 7‘: 2007 NEDT e P R E S É P E:

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P L R T PS E M1 E

Stimme zugeordnet _ werden können. Es i also, wern die Provinzialordnung eingeführt wird, in das Ermessen der Provinz gestellt, durch Provinzialstatut ihr follegialisches Direktorium zu behalten. In dieser Beziehung ist eine Besorgniß, glaube id, nicht begründet und dies Bedenken auf die einfahste Weise erledigt.

Meine Herren! Jch bin damit einverstanden, daß die Vorlage

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Der Abg. Dr. Windthorst verwahrte sich gegen die Auf- fassung, als ob es fich beim vorliegenden Gesez um cine Lan- desgeseßgebung handle, da ja die Kreis- und Provinzial- ordnung für jede Provinz eine besondere sei. Daß man si gegen das direkte Wählen zu den Provinzialkörperschasten aus

Sache zweifelhaft und in zweifelhasten Fällen entscheide die Zroeckmäßigkeit, die der Minister gewiß l pr beslreiten werde.

Damit {loß dée erste Berathung. Die Vorlage wurde darauf der Kommission überwiesen, welche bereits mit dem Zuständigkeitsgeseße bescäftigt ist, diese soll jedoh um 7 Mit-

einer Kommission überwiesen wird und ih babe auc gegen die Bil- dung derselben, wie sie hier vorgeschlagen ist, nihts einzuwenden. Ich empfehle, sih nunmehr baldigst an die Berathung der Vorlage zu macen, damit sie, wenn irgend mögli, noch in der gegenwär-

tigen Session zum Abschluß gebracht wird

Gründen der Praxis widersete, könne dadurch erledigt werden, daß man die Kreise anders bilde. Dem Minister müsse er entgegnen, daß die Vorlage zwar ein Staatsgesech sei, aber doch nur für eine Provinz gelte, also wohl dem Provinziallandtage zur Be- _gutachtung hätte vorgelegt werden können. Jedenfalls sei die * 11 Uhr.

glieder und zwar aus der den Widerspruch des Abg. von Rauchhaupt ausdrülich kon- statirt wurde verstärkt werden.

Hierauf vertagte sich das Haus um 3!/, Uhr auf Mittw.2h

Provinz §annover wie gegen

5 Xa Zunserate für den Deutschen Retz8- und Königl. Peeuß. Stagi#-Anzeiger und bas Gentral-Handelg8- register nimmti aut die Königlich? Expediticn

des Deutshen Reihs-Anzeigers nund Aöniglih

BPrenßishen Staats-Anzeigers:

L WBeriizt, 8. M. Wilhelm-Straße Nr. 22,

. Btockbriefs und Uniereuchungs-Fachen. . Subhastationen, Aufgebote, Vorladungon u, dergl,

. Verkäufe, Verpachtengen, Sabmisaionen ete,

. Verlooenng, Amortisatien, Zinezahlung M K, 68. W, von öffentlichen Papieren,

Ste@Fbriefe nud Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den Brunnenmacher Ferdt- nand Jde, zuleßt hier wohnhaft, am 3, Januar 1855 in Ferchesar bei Rathenow geboren, welcher der Fluch? verdächtig ist und sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Beleidiaung aus S. 185 des Strafgeseßbuchs in den Akten D. 249/80 5. A. VIII. verhängt. Es wird ersucbt, denselben zu verhaften und in das Königliche Stadtvoigtei- Gefängniß zu Berlin abzuliefern. Berlin, den 1. November 1880, Königliches Amtsgericht T,., Abtheilung 91.

127764]

Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen Kaufmaun Carl August Hermann Noyer, am 11, Mai 1827 in Berlin geboren, welcher si ver- borgen bält, ift die Untersuchungshaft wegen wissent- lih falscher Anschuldigung in aectis J. III, 471 79 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtvoigtei-Gefängniß zu Berlin abzu- liefern. Berlin, den 29. Oktober 1880. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht 1. Beschrei- bung: Alter: 53 Jahre, Größe: 1,67 m, Statur: stark beleibt und unterseßt, Haare: grau, vorn Glage, Stirn: frei, Bart: Vollbart, grau, Augenbrauen: grau, Augen: graubraun, Nase : dick, Mund: breit, dide Lippen, Kinn: rund, Gesicht: viereckig, fast oval, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch. Be- sondere Kennzeichen: trägt goldene Brille.

[27740] Steckbrief.

Gegen die unten beschriebenen Personen: a. den Arbeiter Hermaun August Schwanz, b. den Ar- beiter Gustav Julins Sehwanz, welche flüchtig find, resp. sich verborgen halten, ist die Untersus chung8haft wegen Hausfrieden8bruchs und Or EIeE Körperverleßzung aus S8. 12319 2239, 47 und 74 ves Straf-Geseß-Buchs verhängt. Es wird er- sucht, dieselben zu verhaften und in unser Gerichts» gefängniß, Hausvoigteiplaß 14, abzuliefern. Ber- lin, den 25, Oktober 1880. Königliches Amts3- geriht Il. Beschreibung des Hermann August Schwanz: Alter 26 Jahre, Statur s{chlank, Größe 1,73 m, Haare dunkelblond gelockt, Stirn frei, Augenbrauen hell, Nase breit, Zähne vollständig, :Gesiht oval, Sprache deutsch, Bart Balenbart und Schnurrbart, Augen bläuli, Mund gewöhn- lih, Kinn bewacbsen, Gesichtsfarbe gesund, Klei- dung dunkelgraue Joppe, Hosen dunkelgrau gestreift, Weste dunkelgrau, Schaftstiefel, Hemde blauleinen, Strümpfe weißwollene, Kopfbedeckung s{warze Tuch- müte. Besondere Kennzeichen keine. VBeschrei- bung des Gustav Julins Schwanz: Alter 19 Jahre, Statur s{lank, Größe 1,75 m, Haare blond gelockt, Stirn frei, Augenbrauen dunkel, Nase breit, Zähne voll \tändig, Gesicht oval, Bart Ansaß von Badckenbart, Augen grau, Mund gewöhnli, Kinn bewasen, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deuts, Kleidung Rock dunkelgrau, Hosen hellgrau gestreift, Weste dunkelarau, Hemde weißleinen, Strümpfe grauwollene, Schaftitiefel, Kopfbedeckung s{warzer Filzhut. Besondere Kennzeichen keine.

Stecbrief. Gegen den Œrnst Senftleben aus Frankenstein wegen Diebstahls unter dem 12. September 1878 durch das Königliche Kreisgeribt zu Grünberg auf eine Gefängnißstrafe von 14 Tagen rechtskräftig erkannt worden, Der 2c. Senftleben ist nit zu ermitteln. Ich ersuche ergebenst, im Betretungsfalle ihn zu werhaften, die Strafe gegen ihn zu vollstrecken und mi hiervon zu den Akten Grünber1 V. A. 146/78 zu benachribtigen. Glogau, den 5. November 1880. Der Erste Königliche Staatsanwalt.

Mae N ragenen ist

{27817]

Stekbrief. Gegen den Dachdeckergesellen Paul ‘Pouto, zuleyt in Fehrbellin wohnhaft, welcher sich verborgen hält, foll eine durch Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts zu Fehrbellin vom 9. Juli 1880 erkannte Geldstrafe von 5 4, und Falls die- \elbe nicht beizutreiben ist, eine Haftstrafe von einem Tage vollstreckt werden. Es wird ersucht, die Geld- strafe von Ponto einzuziehen, und Falls dies nicht möglich ist, denselben zu verhaften und an das nächste Gerichtsgefängniß zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzuliefern. Fehrbellin, den 30. August 1880. Königliches Amtsgericht.

127743] wird der hinter den Fleisher Wosnicka von Königshütte in Vberschlesien, welcher einäugig und klein ist, erlassene, im Deutschen Reichs « Anzeiger, in der Leipziger Zeitung und im K. Sächsischen Gendarmerie- blatt veröffentlichte Steckbrief

mit dem Ersuchen, den genannten Wosnißka, wel- «ver ih verborgen hält und gegen welchen die Un- tersuhungshaft wegen am 6, September d. I. be- gangenen Landfriedensbruchs hier verhängt ift, zu verhaften und’ in das Gerichts8gefängniß zu Herrnhut abzuliefern. Herrnhut, am 6. November 1880. Königl. Sächs. Amtsgericht. Dr. Wauner,

Ernenert

[27742] Erledigt ist der in der Leipziger Zeitung von 1880 Nr. 252, im Deutschen Reichs-Anzeiger von 1880 Nr. 258 und im K. Sächs. Gendarmerieblatt von 1880 ver- öffentlihte Steckbrief hinter Sieber von Cunewalde. Königl. Amtsgericht Herrnhut, am 8. November 1880. Dr, Wanner, [26959] Oeffentliche Ladung. Die nachgenannten Personen, nämli : 1) Boll, Immanuel Gottlob, von Mönchberg, O. A. Herrenberg, geb. am 20. Mai 1852, 2) Brösamle, Jacob, von Unterjettingen, O. A. Herrenberg, geb. am 19. Januar 1858, 3) Bühler, Jacob, von Bondorf, O. A. Herren- 0 Q n 4. “Geae N L hristein, ristian, Zimmermann, von Deschelbronn, O. A. Herrenberg, geb. am 2. Sep- R F A ölfer, Bernhard Friedri, von Kuppingen, O. A. Herrenberg, geb. am 29, September 1858, 6) Dölker, Wilhelm, Schuster, von Kuppingen, . A. Herrenberg, geb. am 6. September 1853, 7) Egeler, Johannes, von Bondorf, O. A. Herrenberg, geb. am 28. Januar 1852, 8) Harr, Johann Michael, von Mösötzingen, O. A. R a M u s 1854, eld, Joh. Ludwig, Meßger, von Nufringen, D. A. Herrenberg, geb. am 30. März 1860 : 10) Sch, Raimund, Küfer, von Poltringen, O. A. Herrenberg, geb. am 29. Oktober 1853. 11) Klett, Imanuel, von Unterjesingen, O. A. Herrenberg, geb. am 18. August 1851, 12) Knßmaul, Joh. Christian, Schuster, von Bondorf, O. A. Herrenberg, geb. am 18. April 1853, 13) Ku ßmaul, Johann Jacob, von Bondorf, O. A. Herrenberg, geb. am 4. Juni 1856, 14) Maier, Jacob Gottlieb, von Nebringen, O. A. Herrenberg, geb. amm 10, Mai 1853, 15) Messerschmid, Karl Gottlieb, von Mönch- Je O. A. Herrenberg, geb. am 21. Dezember 16) Renz, Joh. Georg, Nagelschmied, von A) O. A. Herrenberg, geb. am 11. Januar 17) Roll, Franz Josef, Meßger, von Altingen, D. A. Herrenberg, geb. am 30. Juli 1853, 18) Schäberle, Johann Simon, von Oeschel- D O, A. Herrenberg, geb. am 3. September 19) TDheurer, Johannes, Schmid, von Mönch- berg, O. A. Herrenberg, geb, am 21, Juli 1850, 20) Theurer. Christian Gottlob, Schuster, von Unterjesingen, O. A. Herrenberg, geb. am 22. Fe- bruar 1851, 21) Widmanu, Gustav Adolf, Wundarzt, von Herrenberg, geb. am 30. Mai 1854, sind beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sid dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver- lassen oder nah erreichtem militärpflichtigen Alter sib außerhalb des Bundesçebietes aufgehalten zu haben Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 des St.-G.-B. Dieselben werden hiermit auf Donnerstag, den 30. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königl. Landgerichts Tübingen zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentshuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf den Grund der nah §. 472 der St.-P.-O. von den mit der Con- trole der Wehrpflichtigen beauftragten Behörden ab- gegebenen Erklärungen verurtheilt werden. Tübingen, den 28. Oktober 1880. : K. Staatsanwaltschaft.

[27503]

Offene Requisition. Der Arbeiter Heinrich Tolle, früher in Celle, ift durch vollstreckbare Strafverfügung des Königlichen Amtsgerichts Celle, IIL., vom 21. August 1879 wegen Holzdiebstahls zu einer Geldstrafe von 3 1, event. 1 Tag Haft, und zu den auf 1 95 H festgeseßten Kosten ver- urtheilt. Es wird ersucht, im Betretungsfalle des 2c. Tolle von demselben Strafe und Kosten einzu- ziehen, event. die substituirte Haftstrafe zu voll- strecken und hierher Mittheilung zu machen. Celle, den 30. Oktober 1880, Königliches Amtsgericht, Abtheilung I. Kistner.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

(20664) Nothwendiger Verkauf.

Die der Wittwe Gastwirth Heinrich Althoff, A geb. Feldhaus, zu Rheine gehörigen Reali- en:

a, der Katastral-Gemeinde der Stadt Rheine, Flur 4 Nr. 669/195 mit dem Wohnhause Nr. 4144 und Nebenhause, sowie dem Tanzsaale Nr. 4144a, Flur 4 Nr. 670/195,

b. der Gemeinde Rheine rechts der Ems Flur 6 Nr. 466/XŸ11177, Nr. 472/196 und 473/195 zufolge der Grundsteuer-Mutterrolle und der Ge- bäudesteuerrolle zum Gesammtflächen-Inhalte von 63 Aren 35 Qu.-Metern, zum Reinertrage von 1,05 Thaler und zum Nußzungswerthe der Gebäude

von 180 M sollen am

26. November d. J., Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen

Subhastation öffentlich verkauft werden.

Der Auszug aus der Steuerrolle, der Hypotheken-

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Á N M Ì efentlih E Anz eig EL. Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

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5. Industrielle Etablisgements, Fabriken und Grosebandel. . Verschiedene Bekanntmachungen, T. Literariscbe ÁÀnzeigen, . Theater-Anzeigen, In der Börsen- . Familien-Nachrichten. beilage, E

hein, Abshäßungen und andere, die Grundstücke betreffende Nachweisungen, deren Einreichung jedem Subhastations- Interessenten gestattet ist, imgleichen sonstige Verkaufs-Bedingnngen sind in unserer Ge- rits\chreiberei einzusehen.

Alie Diejenigen, welche Eigenthums« oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra- gung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, dieselben zur Ver- meidung der Präklusion spätestens im vorgenannten O ns anzumelden.

as Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll in dem auf den / / A

29. November d. J., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten ferneren Ter- mine verkündet werden.

Rheine, 30. Juli 1880.

Königliches Amtsgericht.

a0) Aufgebot.

Auf Antrag des Schlofsermeisters Heinrich Wiechens in Hildesheim und nach Leistung des im 8. 901 der hannovershen Prozeßordnung vorge- \chriebenen Eides durch den Antragsteller werden Alle, welche einen Anspruch auf die in den Hypo- thekenbüchern des Amtsgerichts Hildesheim am 12. November 1849 zur Sicherung einer 400 Thlr. Courant und 200 Thlr. Gold betragenden, mit 4°/9 verzinslichen Forderung des Köthners Lorenz Ernst in Kl, Gießen an den Tischlermeister Franz Müller in Hildesheim, den Borbesizer des Antragstellers auf das Blatt des an der Wollenw.berstraße in hiesiger Stadt unter Nr. 915 belegenen Wohn- hauses nebst Garten und sonstigen Zubehörungen eingetragene, vom Tischlermeister Franz Müller in Hilde8heim bestellte Hypothek zu haben vermeinen, aufgefordert, ihren Anspruch in dem auf

Freitag, den 18. Februar 1881, Morgens 10 Uhr, dabier angeseßten Termine oder bis dahin anzu- melden unter Androhen des Rechtsnachtheiles, daß im Nichtanmeldungsfalle die Hypothek für voll- ständig erloschen erklärt werden joll.

Hildesheim, den 27. Oktober 1880.

Königliches Amtsgericht. I. Benning.

[27759] Aufgebot.

Der Zimmermeister Wilhelm Werner in Chri- stiania, als der einzige legitimirte Erbe des ver- storbenen Zimmergesellen Wilhelm Werner und dessen Ehefrau Henriette geborne Schnelle, hier, hat das Aufgebot der Obligation vom 7. April 1866 über 1425 46 Hypothekshuld der Handarbeiter Gottfried Rinke’shen Eheleute hierselbst (ursprüng- lih des Ziegeleiarbeiters Friedrih Stephan hier) für beide Erblasser im Grundbuchß von Jeßnißz Bd. Il, Bl. 60 Raub. I1I. Nr. 1 eingetragen be- antragt.

Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Dienstag, den 31. Mai 1881, i Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts\telle anberaumten Aufgebots- termine unter Vorlegung der Urkunde seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunde erfolgen wird.

Jeßnih, 6. November 1880.

Herzoglih Anhaltishes Amtsgericht.

V Aufgebot.

Nr. 11,019, Der Armenfonds Mambath hat das Auf- gebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung des ihr im Jahre 1876 abhanden gekommenen, von der Sparkasse Schönau übec eine Einlage der Antrag- stellerin von 840 4 02 - ausgestelltes Sparkassen- bücblein Nr. 319 beantragt. Der Inhaber der Ur- kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Mittwoch, den 29. Dezember 1880, v per! 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstetmine seine Rechte anzumelden und die Ur- funde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserk1 ärung der Urkunde erfolgen wird,

Schönan, den 3. November 1880.

Großherzogliches Amtsgericht. Der Gerichts\chreiber : Müller.

[27766] Erbvorladung.

Johann Martin, 59 Jahre alter Taglöhner von Rohrdorf, Großh. Badischen Amtsgerichts Meß- fir, welher {on im Jahre 1862 zu Scranton, Nordamerika, verstorben sein foll, i zum Nachlasse seiner am 21. September 1880 zu Rohrdorf ver« lebten ledigen ‘Schwester Agathe Martin mitberufen.

Derselbe wird hiermit aufgefordert

Innerhalb dreier Monate seine Ansyrücbe geltend zu machen, widrigenfalls der Nachlaß Denjenigen zugewiesen wird, welchen er zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erb- anfalls niht mehr gelebt hätte.

Stetten a. k. M., den 5. November 18809.

Der Großh. Bad. Notar; Ph. Schmid.

Annoneen-Bureaus. e

(27754) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Marie Gast, geborne Zierus, in Dk, Crone, im Dienste beim SStitäto Ne Dr. Wilde: daselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Gaebel hier, klagt gegen ihren Chemarn, den Schneider Leopold Gast in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung und Versagung des Unterbalts mit dem Antrage auf Trennung der Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Civilkammer des König=- lichen Landgerichts zu Schneidemühl auf

den 8. Januar 1881, Vormittags 10 Uhce, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, den 26. Oktober 1880.

N ___ Klatviter, © erihts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

(27761 Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Nechtsanwälte ift ders der Rechtsanwalt Wilhelin Bading, wohnhaft: U Beri, eingetragen worden. erlin, den 5. November 1880. Königliches Landgericht Berlin T.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [27370]

Submission auf Lieferung von 6 Stöck Tenders lokomotiven und Reservetheilen. Donnerstag, den 25. November d. Js,,

j Mittags 12 Uhr, in unserem Sigzungssaale hierselbst, Leipziger Plaß 17.

Offerten müssen frankirt, versiegelt und mit der: Aufschrift :

„Submission auf Lieferung von Lokomotiven“ an uns eingereiht werden.

Bedingungen und Zeichnungen können in unserem mascinentechniscen Bureau, Köthenerftraße 24, während der Geschäftsstunden eingesehen werden und werden von demselben gegen Einsendung von 5 Á. verabfolgt.

Berlin, den 3. November 1880.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

[27731] Bekanutma@hung, Termin zur Vergebung der Lieferung inkl, Vero

legen von : 1) ca. 790 Stü ges{hliffenen Treppenstufen von Granit und Syenit, 390 qm geschliffenen Flurplatten Granit und Syenit,

3) ca. 1440 qm geschliffenen Marmorflurplatten, steht den 24. November d. J., Vormittags 11 Uhr, im Baubureau der technishen Hochschule in Charlottenburg an, woselbft die Verzeichnisse und Bedingungen gegen Erstattung der Kosten zu erhalten, sowie die Offerten einzureichen find. Ans fragen und Offerten sind an meine Adreffe nah dem vorbezei&neten Baubureau zu richten.

Berlin, den 8, November 1880,

Der Königliche Baurath.

2) ca. von

[27732] Oberschlesische Eisenbahn.

Die Lieferung der für die diesseitigen Werkstätten zu Breslau, Posen und Ratibor im Jahre 1881 erforderlichen eichenen, eschenen, roth- und weiß- buchenen, lindenen, erlenen, pappelnen und kiefernen Bohlen und Bretter foll in öffentlicher Aus\chreis bung vergeben werden. Die Offerten sind mit der Aufschrift „Offerte auf Lieferung von Nuyßhölzern“ bis zum Submissionstermine am Freitag, demn 26. November d. J., Vormittags 11 Uhx, vera: segelt und portofrei an das diesseitige mascbinen- technische Bureau einzureichen, wo dieselben in Gegen- wart der persönlih erschienenen Submittenten er- öffnet werden. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt; die Ablehnung sämmtlicher Offertem sowie die freie Auéwahl unter den Submitteutem bleibt vorbehalten. Die Lieferungsbedingungen fo« wie Quantitätsnachweisung kiegen in dem vorbes zeichneten Bureau zur Einsicht aus, au: werden von dieser Dienststelle Exemplare derselben auf porto- freie Gesuche gegen Erstattung der Kopialien im O von 1 # pro Exemplar unfrankirt vera andt.

Breslan, den 7. November 1889.

Königliche Direktion, TEO Subuission auf Dampfkessel.

Zwei Dampfkessel von 1,4 m Durchmesser und 38 m Länge mit einem innepliegenden Feuerrxohre ohne Armatur. Bedingungen sind zu beziehen gegea Einsendung von 1 A425 &S Copialzebühren. Submissionstermin am 25. Novembx 1880, Nachmittags 3 Uhr, im Gesammt-Ber gamts-Ge« bäude hier, in welchem die bis dahin vechcfiegelt eins gegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschics nenen Submittenten eröffnet werden.

Obernkirchen, den 6. November 1880. Königlich preußisches und FürstlichSchaumburgs

Lippisches Gesammt-Bergamt.