1880 / 268 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

\{einen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in laubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrift der etrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins- heine gegen Quittung ausgezahlt werden. ; :

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1885 ausgegeben, die ferneren

ins\{eine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden.

ie Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Mülheim an der Ruhr gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch cingegangenen Verpflichtungen kaftet die Stadt Mülheim an der Ruhr mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt

Mülheim a./R., den

(Stadt-Siegel.)

Die ftädtishe Schuldentilgunge-Kommission. N, N N. N, N N,

Eingetragen Kontrolbuch Fcl Der SEIDE I Ntendan,

Der Sp tgerinezsor:

Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein

. ._. Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Mülheim a./d. Ruhr Nr über M. Prozent Zinsen über M. -

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rück- abe in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1. Zuli 18. ab die insen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . . ten DiS Fen I 6 bei der Stadtkasse zu Mülheim an der Ruhr.

Mülheim a./d. Ruhr, den . . ten Ser Zins- Der Deer chein-Stempel.) N. N,

Rheinprovinz.

Die Schuldenrilgungs-Kommission. N. N, N N, N. N. Der S A eR n,

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. :

Anmerkung. Die Namensunterschriflen des Bürgermeisters und der Mitglieder der f\tädtishen Schuldentilgungs-Kommission Fônnen mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensr nterschrist eines Kontrolbeamten versehen werden.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf Anweisung

zum Anleiheschein der S Mülheim a. d. Ruhr Nr...

Der Inhaber dieser nens empfängt gegen deren L IaNe zu der obigen Schuldverschreibung die . .te Reihe von Zinsscheinen JUL die JUNE Sabte 19... 08 18 Der der Stadte ut Mülheim a. d. Ruhr, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen fih autweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Wider- pru erhoben wird, Mülheim a. d. Ruhr, den . Der Bürgermeister (Trodener Zins- N, N

{hein-Stempel.) Die Schuldentilgungs-Komission. NN NN N N

Der Stadtkassen-Rendant. N, N

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Bürgermeisters und der Mitglieder der f\tädtishen Schuldentilgungs-Kommission Töônnen mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Lie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- breite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in na{hstehender Art abzudrudcken:

. „ter Zinsschein. | . „ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Seminardirektor Dr. Flügel ist das Direktorat des Sqhullehrer-Seminars in Fulda, Regierungsbezirk Cassel, ver- liehen worden.

Justiz-Ministerium.

Verseßt sind: der Amtsgerihts-Rath Goering in Glo- gau als Landgerichts-Rath an das Landgericht in Hirschberg, der Amtsgerihts-Rath Pniower in Breslau an das Amts- gericht I. in Berlin, der Amtsgerihts-Rath Milde in Lubli- niß an das Amtsgericht in Glogau, der Amtsrichter Beer in Ragnit an das Amtsgericht in Langensalza, der Amtsrich- ter Shlemm in Burgdorf an das Amtsgericht in Medingen, der Amtsrichter Bogat\{ch in Namslau an das Amtsgericht in Oppeln und der Amtsrichter Huckemann in Aken an das Amtsgericht in Bleicherode. E j

Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Necht3- anwalt, Justiz-Rath Krause in Gräß bei dem Landgericht in Meseriy und der Rechtsanwalt Deahna in Meiningen bei dem Landgericht daselbst. : :

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt C hop in Eifurt bei dem Ober-Landesgericht in Naumburg a./S., der Rechtsanwalt Neuhaus in Elber- feld bei dem Amtsgericht in Elberfeld und der Kammer für Handels\achen in Barmen, der Gerichts-Assessor Fish bei dem Amtsgericht in Tecklenburg und der Gerichts-Assessor H üner- bein bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Elberfeld.

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Krause in Gräß ist in seiner Eigenschaft als Notar der Wohnsiß in Nakel angewiesen. : E ?

Der Notar Rühl in Warxweiler ist in den Amtsgerichts- bezirk Grevenbroih, im Landgerichtsbezirk Düsseldorf, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Jüchen, verseßt.

Dem Notar Schrage in Thorn ist die nahgesuchte Dienstentlassung ertheilt. i j :

ñ adl Landgerichts-Direktor Neuhof in Wiesbaden ist ge- orben,

Allgemeine Verfügung vom 9. November 1880, betreffend den Erlaß einer Dolmetscherordnung.

Die von dem Justiz-Minister erlassene, in der Anlage abgedruckte Dolmetscherordnung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 9. November 1880.

Der Justiz-Minister. Friedberg.

Dolmetscherordnung vom 9. Spember 1880,

Zum Dolmelischer kann nur ernannt werden, wer als Gerichts- schreibir oder Gerichts\hreibergehülfe auf Lebenszeit angestellt ist und die Dolmetscherprüfung bestanden L

8, 2,

Der Dolmetscherprüfung muß ein mindestens \echsmonatiger Vorbereitungsdiens vrdrangehen. Während dieses Zeitraums ist der Anwärter nah nähercr Bestimmung der Anftellungsbehörde drei Monate bei einem Amtsgerichte zu besckäftigen. Der Vorbereitungs- dienst ist in der Weise zu leiten, daß der Anwärter Gelegenheit erhält, si in allen Zweigen des Dolméetscherdienstcs auszubilden. Der Vor- bereitungsdienft kann zurückgelegt werden, während der Anwärter gleichzeitig in dem Vorbereitungsdienste für die Gerichts\chreiber- prüfung oder für die Gerih18\hreibergehülfenprüfung beschäftigt ist; einer Verlängerung des einen wie des anderen Vorbereitungsdienstcs bedarf es in diesem Falle nicht.

9. Zu dem Vorbereitungsdienste soll nur zugelassen werden, wer 1) die Gerichts\{reiberprüfung oder die Prüfung zum Gerichts- shreibergehülfen bestanden hat oder zum Vorbereitungsdienste für diese Prüfungen zugelassen ist, und 2) glaubhaft nacbweist, daß er die zum Vorbereitungsdienst er- forderliche Kenntniß der Peteslénden fremden Sprache besißt.

Perfonen, welche gleichzeitig ihre Zulassung zum Vorbereitungs- dienst für die Dolmetshe1püfung erlangen, können zum Vorberei- tungédienst für die Gerichts\hreiberprüfung auch ohne Erfüllung des in §. 1 Nr. 2 der allgemeinen Verfügung vom 5. September 1879 (Just. Minist.-Bl. S. 317) bezeihneten Erfordernisses zugilassen werden. Die demnächstige Zulassung solher Personen zur Gerichts- E darf erst nah bestandener Dolmetscherprüfurg er- olgen.

Q: 5; Veker die Zulassung zum Vorbereitungt dienst entscheidet die An- stellungsbehörde. Ó

8. 6. Den Vorständen der Gerichte liegt die allgemeine Leitung des Vorbereitungsdienstes ob. Sie haben den Dolmetscher zu bestimmen, unter dessen besonderer Leitung E beschäftigt werden soll.

Ueber den Erfolg des Vorbereitungsdienstes haben die Vorstände der Gerichte, bei welchen der Anwärter beschäftigt wurde, nach An- hôrung des mit der besonderen Leitung des Vorbereitungsdienstes beauftragten Dolmetschers ein Zeugniß auszustellen und dasselbe der Anstellungsbehörde vorzulegen. :

Die Dolmetscherprüfung wird bei Landgerichten, welche hierzu von der Anstellungsbehörde bestimmt werden, cbgelegt.

Die Mitglieder der Prüfungskommission werden auf die Dauer des Geschäftéjahres aus Richtern, Staattanwälten und Dolmetschern, welhe am Sihe des Landgerichts ihren Wohnsitz haben, ernannt. B Mitgliedern der Prüfungskommission sollen thunlichs folche Richter und Staattanwälte ernannt werden, welche der fremden Sprache hinreihend mächtig sind.

In Ermangelung von Dolmetschern können an Stelle derselben au andere Personen, welche der fremden Sprache mächtig sind, zu Mit- gliedern der Prüfungskommission ernannt werdèn.

Die einzelnen Prüfungen sind von einem Richter oder Staats- anwälte und einem Dolmetscher abzunehmen.

Die ges{ästliche Leitung der Prüfungskommission steht dem Prä- sidenten des Landgerichts zu.

Sind im Bezirke zines Landgerichts Dolmetscher für verschiedene Spraten angestellt, so sind für die verschiedenen Sprachen besondere Prüfungskommissionen zu bilden.

8. 9, Í opt die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Anstellungs- ehörde. Die Zulassung darf rur erfolgen, wenn der Anwärter zur Ab- legung der Prüfung für genügend ta zu crachten ift.

Die Prüfung ist eine \{riftlihe und eine mündlihe. Sie ist darauf zu rihten, ob der Anwärter für die Verrichtungen eines Dol- metshers sich die erforderliche Kenntniß und praktishe Gewandtheit erworben hat. s

S

Die \chrifiliche Prüfung geht der mündlihen voraus. Sie be- steht in der Anfertigung von Üeberseßungen aus der fremden Sprache und in dieselbe. Die Anfertigung der \ch{riftlihen Arbeiten erfolgt am Siße der Prüfungébehörde unter Aufsicht eines Beamten, in der Regel ohne Benußzung von Spratlehre und Wörterbuch.

Die Beurtheilung der \chriftlihen Arbeiten erfolgt durch die- jenigen Mitglieder der Kommission, vor welcher die mündliche Prü- fung abgelegt werden soll.

8. 12.

Die mündlihe Prüfung ift nicht öffentli.

Zu einem Prüfungstermin können mehrere, jedo nicht mehr als sech8s Anwärter zugelassen werden.

Die Entscheidung darüber, ob die Prüfung bestanden sei, erfolgt nach dem Gesammtergebnisse der s{riftlihen und mündlichen Prüfung. Als bestanden gilt die Prüfung nur, wenn beide Mitglieder der Prüfungskommission darin übereinstimmen.

Der Gang der mündlichen Prüfung im Allgemeinen und das Gesammtergebniß der Prüfung ift zu den Akten zu vermerken.

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält hierüber ein von der Anstellungsbehörde auszustellendes Zeugniß.

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann nach Zurücklegung eines weiteren un Eee zu einer zweiten und leßten Prü- fung zugelassen werden. ie Dauer des weiteren Vorbereitungs- dienstes und die Behörden, bei welhen der Anwärter während des- selben zu beschäftigen ist, werden n der Anstellungsbehö1de bestimmt.

Die Dolmetscher werden von dem Präsidenten des Ober-Landes- gerihts in Gemeinschaft mit dem R OI SIANSnN Is ernannt.

Die Dolmetscher beziehen eine stellenmäßige Gehaltszulage. Die Ernennung der Dolmetscher erfolgt für die Dauer der Bekleidung der Gerichteschreiber- oder Gerichtéschreibergeßülfen-Stelle bei dem betreffenden Gericht. 1

Im Falle einer ¿éfocdéifitii Aushülfe oder Stellvertretung können mit der einstweiligen Wahrnehmung der Dolmetschergeshäfte beauftragt (zu Hülfsdolmctschern bestellt) werden:

Personen, welche die Dolmetscherprüfung bestanden haben.

In Ermangelung solcher Personen können beauftragt werden;

Personen, welche im Vorbereitungsdicnft für die Dolmetscherprü- fung seit mindestens drei Monaten beschäftigt sind;

Personen, welche als Gerichtsschreiber oder Gerichts\creibergehülfen angestellt find, oder mit der einstweiligen Wahrnehmung der Gericts\{hreibergeschäfte beauftragt werden können (8. 23 der Bl S ln, erilgung vom s, September 1879, Just. Minist.

sofern nach einem Zeugnisse des Vorstandes des Gerichts, bei welchem

sie beshäftigt find, anzunehmen ift, daß sie zur einsiweiligen Wahrs- nehmung des Dolmetscherdienstes tefähigt sind. __ Unter besonderen Verhältnissen kann der Auftrag auc anderen für befähigt erahteten Personen Even werden.

Der Auftrag wird dur{ die Anstellungébebörde ertheilt.

In dringenden Fällen kann derselbe bis auf weitere Anordnung der Anstellungsbehörde von dem Vorstande des Gerichts ertheilt werden.

_ Die Hülfsdolmetscher erhalten eine von der Anstellungé behörde zu bestimmende widerrufliche Meme acation.

D: , Die Dolmetscher und Hülfsdolmetscher sind als solhe im Allge- meinen zu beeidigen. Der Eid ist dahin zu leisten, daß sie die ihnen anvertrauten Vebertragungen aus der polnischen, lithauischen 2c. Sprache und in diese Sprache treu und GME Neus ausführen werden.

S 19,

Personen, welhe die Befähigung zum Dolmetscheramt dur Ablegung einer Prüfung nah Maßgake der bestehenden Vorschriften bereits erworben haben, sind von der Ablegung der in der gegen- wärtigen Dolmetscherordnung vcrgeshriebenen Prüfung befreit. Die Damit des §8. 4 findet auf diese Personen entsprechende An- wendung.

__ Der Zeitraum, während dessen der Anwärter zur Ausbildung für das Amt eines Dolmetschers nah Maßgabe der bisberigen Vor- schriften bei den Gerichten beschäftigt worden ist, kann auf den Vorbereitungsdienst, welcher der Dolmetscherprüfung nach der Be- stimmung des F. 2 vorangehen muß, zur Anrechnung gebracht werden.

Des in §. 16 bezeichnetea Zeugnisses des Gerichtsvorstandes be- darf es hinsichtlih derjenigen Personen nit, welche bereits vor Geltung dieser Dolmetscherordnung von der Anstellungétbehörde mit der einstweiligen Wahrnehmung der Dolmetschergeshäfte beauftragt gewesen sind. es |

8. 20.

__ Bis zum 31. Dezember d. J. können die Dolmetscher prüfungen vor den nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften gebilde!en Prü- fungekommissionen abgelegt E

S 21 Die Vorschriften dieser Dolmetscherordnunz finden nur in den- jenigen Bezirken Anwendung, für wele im Etat besondere Fonds zu Gehaltszulagen oder Remunerationen von Dolmetshern aus- geworfen sind.

Die Befugniß der _Gerichte, in cinzelnen Fällen Personen, welWe weder als Dolmetscher angestellt, nochþ mit der einstweiligen Wahrnehmung der Dolmetscbergeshäfte beauftragt sind, als Dolmetscher zuzuziehen, bleibt von den Bestimmungen dieser Dol- metsherordnung unberührt.

Berlin, den 9, November 1880.

Der Justiz-Minister : Friedberg.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs-Baumeister Friedrich Eckhardt zu Montjoie (Regierungsbezirk Aachen) is als Königlicher Kreis- Bauinspektor daselbst angestellt worden.

Angekommen: Der Präsident der Seehandlung, Rötger, aus Naumburg a./S.

VoerbanntmiraGuUnaect auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

, Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Vftober 1878 wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß die in der Schweizerischen Vereins-Buchdruckerei Zürich-Hottingen gedruckte und im Verlage des „Sozialdemo- krat“, Zentralorgan der deutschen Sozialdemokratie, A. Herter, Jndustriehalle, Riesbah-Zürih (Schweiz) im Jahre 1880 er- schienene zweite, vermehrte Auflage der nichtperiodischen Druckschrist: „Stieber's Verdruß. Geheimschrift zur Sicherung des Briefverkehrs in und mit Deutschland und an- dern Ländern, in denen die Reaktion ihr Wesen treibt,“ nach 8. 11 des gedachten Geseßes durch die unterzeihnete Landes- Polizeibehörde verboten worden ist.

Berlin, den 12. November 1880. Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.

Auf Grund der§s. 11 und 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oftober 1878 sind die Nrn. 40 und 42 des Wochenblatt s der New-Yorker Volkszeitung vom 2. und 16. Oktober Res von der unterzeihneten Landespolizeibehörde verboten worden.

Cassel, den 10. November 1880.

Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern. Büchner.

VelanntmaGwu nagen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.

VelanntmaGUNn a betreffend die Ein- und Durchfuhr von Nindvieh aus den Niederlanden, Belgien und Luxemburg.

Das in der Bekanntmachung des Senats vom 10. März 1876 enthaltene Verbot der Ein- und Durchfuhr von Rind- vieh aus dem Königreiche der Niederlande, dem Königreiche Belgien und dem Großherzogthum Luxemburg wird hierdurch aufgehoben, jedoch die Ein- und Ne aus den beiden erstgedachten Ländern, also den Niederlanden und Belgien, nur untex der Bedingung wieder gestattet, daß über jedes ur Einfuhr gelangende Rind ein von einer holländischen, Perielumaivee belgishen Gemeindebehörde ausgestelltes Ur- sprungszeugniß beigebraht wird, welches enthalten muß:

1) die Angabe des Ursprungsortes, des Alters, des Ge-

{lechts und der Farbe des einzelnen Rindes,

2) die Bescheinigung, daß die bezeichneten Thiere sich in den legten sechs Monaten nicht an einem Orte befun- den haben, in welchem oder in dessen 20 km weitem Umkreise .die Lungenseuche herrsht oder in dem ge- dachten Zeitraume geherrscht hat.

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden auf die Nie- derlande und Belgien bezüglichen Bestimmungen werden neben Konfiskation der verbotswidrig eingeführten L mit einer Geldstrafe bis zu 150 M oder Hal bestrast, sofern niht nah Maßgabe des §. 328 des Strafgeseybuchs eine höhere Strafe verwirkt ist.

Gegeben in der Versammlung des Senats.

Hamburg, den 12, November 1880.

Personalveränderungen.

Königlich Preußischi;e Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versezunger. Im aktiven Heere. Berlin, 9. November. Frhr. v. Locquen- hien, Oberst und Commandeur des Garde-Kür. Regts., unter ‘Stellung à la suits dieses Regts., zum Commandeur der 30. Kav. Brig., Graf v. Arnim, Oberst-Lt. und Flügeladjut. Sr. Majestät des Kaisers und Königs, unter Belafs. in diesem Verhältniß, zum

‘Commandeur des Garde-Kür. Regts., v. Broesigke, Major und

persönl. Adjut, des Prinzen FriedriG Carl von Preußen Königl.

d A unter Entbind. von diesem Verhältniß, zum Flügeladjut.

r. Majestät des Kaisers und Königs, Frhr. v. Maltzahn, Rittm. und Eécadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 5, kommardirt zur Tienft- [eist. bei des Prinzen Friedrich Carl von Preußen Könial. Hoheit, unter Verseßung in die Adjutantur, zum persönl. Adjut. Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, ernannt. v. Deb- {chit, Sec, Lt. vom Garde-Gren. Regt. Nr. 1, von dem Kommando bei der Unteroff. Schule in Potédam entbunden. Krüger, Sec. Lt. ‘vom Inf. Regt. Nr. 67, als Comp. Offiz. zur Unteroff. Schule in Potsdam kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. Berlipy, 4. November. Lauteschläger, Großkerzogl. hess. Hauptm. i. P., zuleßt im Inf. Regt., in den Verband der preuß. Armee, und zwar

.als Hauptm. z. D., aufgenommen.

ImSanitäts-Corps. Berlin, 4. November. Dr. Lom- mer, Ober-Stabsarzt 1. Kl, und Dezernent bei der Milit. Medizinal- Abtheil. des Kriegs-Ministeriums zum Gen. Arzt. 2. Kl. und Corpê- Arzt des IV. Armee-Corps befördert, Dr. Valentini, Ober- Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom 2. Garde-Dragoner-Regt., beauftragt mit Wahrnehmung der divisionsärztl. Funktionen bei der 2. Garde-Infant. Div., Dr. Leuthold, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und E Arzt vom Garde-Kür. MRegt., der C‘arakter als Gen. ‘Arzt 2. Kl. verlichen.

Nichtamilicßes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 13. November. Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Auss{huß für Zoll- Und Steuerwesen hielten heute Sißungen.

Das Staats-Ministerium trat heute Mittag 2 Uhr zu einer Sizung zusammen.

Nachdem gestern die Ernennungen des Unter-Staats- ‘\ekretärs Dr. Jacobi zum Direktor im Reichsamt des Jnnern, fowie der Geheimen Ober-Regierungs-Räthe Wendt und ‘Lohmann, des Geheimen Ober-Bergraths Fr.iherrn von der Heyden-Rynsch, des Geheimen Finanz-Raths Schmidt und des

‘Geheimen Ober-Regierungs-Raths Rothe zu vortragenden

Räthen im Reichsamt des Fnnern amtlih veröffentlih worden Find, hat heute Vormittag die Konstituirung derx neu errihteten Abtheilung für Handel und Gewerbe im Reichsamt des Fnnern stattgefunden. #3 E,

Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des «Hauses der Abgeordneten befindet sih in der Ersten Beilage.

«n der heutigen (9.)Sißung des Hauses derAb- geordneten, welcher die Staats-Minister Maybach, Bitter, von Puttkamer, Dr. Lucius, Dr. Friedberg, von Bötticher und mehrere Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident zu- nächst mit, daß ein Geseßentwurf zur Abänderung und Er- gänzung des Gesehes, betreffend die Erweiterung, Um- wandlung und Neuerrichtung von Wittwen- und Waisenkassen für Ele-mentarlehrer, vom 22. De- zember 1869, eingegangen sei. j

In Fortsezung der gestern begonnenen allgemeinen Diskussion über den Staatshaushalts - Etat nahm zuerst der Abg. Rickert das Wort. Derselbe wies den Vor- wurf des Abg. v. Heyden zurück, daß der Abg. Richter weniger vom Etat gesprochen, als über Gegenstände ih geäußert habe, die mehr in Volksversammlungen als in die Volksvertretung gehören. Aber auch der Abg. v. Heyden habe vom Etat nicht gesprochen, sondern lediglich eine Lob- rede auf die Steuerresorm gehalten. Er müsse ferner entschieden gegen die Angriffe protestiren, die der genannte Redner gegen den Minister Camphausen, einen verdienten Staatsmann, gerichtet habe. Dem Minister Camphausen were man vor, dasz @& die Milliarden habe verschwinden lassen? Das sei eine Unwahrheit! Der bei Weitem größte Betrag der französischen Kriegskostenentshädigung sei, bis auf einen verhältnißmäßig geringen Rest, für Militärzwecke verwendet worden, und mit dem Rest seien Schulden gitilgt worden. Bei Beurtheilung der Steuerreform habe der Abg. von Heyden auf die Steigerung der Erträge aus der Einkommensteuer und den Einzahlungen bei den Sparkassen hingewies.n; die von ihm angesühuten Zahlen bezögen sich aber nur auf die Zeit vor der Steuerreform vor 1878 und bewiesen daher nur etwas für seine dcs Redners Ansichten, nichts für die der konservativen Partei, Der jeßige Etat und die vom Minister gegebene Uebersicht wichen bedenk- lih von den Traditionen altpreußisher Finanzpolitik ab. Diese schrieben die Herstellung eines Gleichgewichts in den - Einnahmen und Ausgaben vor, cventuell, zur Vermeidung des Anleiheweges, eine Erhöhung der ersteren. Jeßt sei man aber der Ansicht, das Extraordinarium werde verschwinden, und proponire noch dazu zur Deckung desselben eine Anleihe, blos um einen winzigen Ste: uererlaß eintreten lassen zu können. Redner bedauerte sodann, daß das Ordinarium so geringe Ausgabeersparnisse, namentlich auf dem Gebiete der Verwal- tung, aufweise, während dagegen nothwendige Ausgaben, wie die zur Aufbesserung der Lage der Elementarschulen, unter- lassen seicn. Er müsse erklären, daß der Kultus-Minister für seine abfällige Beurtheilung des moralishen Standes der Lehrer noch nicht das geringste Beweismaterial beigebracht habe. Was den Steuererlaß betreffe, so werde der Minister durch das Verwendunasgeseß keineswegs dazu gezwungen. Der Erlaß habe nur den Nachtheil zur Folge, daß man nach 2 bis 4 Jahren von Neuem mit einer Anleihe zur Bewilligung eines [Een Erlasses hervortreten werde. Ueberdies sei derselbe einem offen ersichtlichen uece nah nichts als ein Wahl- manöver. Dem Antrag Richter könne er (Redner) nicht

ustimmen, da er noch fo philiströs sei, an der altpreußischen Finanzverwallung festzuhalten. Die Steuerreform ‘habe ver- derblih gewirkt. Unter dem Banner des Schußes der natio- nalen Arbeit rege man blühende Jndustrien auf, sche man die Existenz großer Arbeitermassen in Frage. Das Land müsse endlih zur Nuhe fommen. Die Regierung wolle aber, weit ent- fernt davon, noch 110 Millionen neuer Steuern auf diesem Wege erreichen. Zugegeben, diese Summe würde durch die in

Aussicht gestelllen neuen Steuern wirklich aufgebraht, was gebe dann die Garantie dafür, daß dieselbe in der angedeuteten Weise zu Steuererlassen verwendet werden würde? Werde nit vielmehr der Militäretat wieder das Meiste verschlingen ? Aber auch die Erfüllung der Versprehungen vorausgeseßt, so seien die Entlastungen doch so gering, daß sie einex Summe von 240 Millionen gegenüber niht in Betraht kommen könnten. . Die Ueberweisung der Hälfte der Grund- und Ge- bäudesteuer an die Kommunen würde z. B. in der un- tersten Steuerstufe einen Erlaß von nur etwa 1 # Gemeinde- steuer jährlih zur Folge haben. Aber auch das sei kein wirk- licher Erlaß, da derselbe doppelt und dreifah dur die Be- steuerung der nöthigsten Lebensbedürfnisse absorbirt werde. Er Redner verkenne nicht die großartigen Verdienste des Reichskanzlers um die Einigung Deutschlands ; hier handle es sich aber niht um ein Vertrauensvotum, hier sei das freie Wort am Plaß, dem sonst der Boden entzogen sei. Darum müsse er mit Entschiedenheit gegen eine Politik sich aus- sprechen, die nur dazu führen könne, das Volk den Radikalen in die Hände zu treiben und von der das gebildete Volk \ich abwenden müsse. Eine Umkehr von dieser Politik sci noth- wendig, aber sie müsse bald erfolgen.

Bei Schluß des Blattes nahm der Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch das Wort.

=— M den deuten Münzstätten sind im Monat Oktober 1880 an Goldmün zen geprägt wor- den: 1139140 # Doppelkronen, 6704120 / Kronen, 7 843260 4 Kronen , und zwar auf Privatrechnung. Vorher waren geprägt : 1 268 111 720 / Doppelkronen, 433 458 250 6 Kronen, 27 969 95 #. Halbe Kronen; hiervon auf Privat- rehnung 409 635 390 46 ; hiervon wieder eingezogen 315 540 M Doppelkronen, 244 280 Kronen, 3525 Halbe Kronen. Bleiben 1736819810 46

Se, Hoheit der Herzog Georg Ludwig von Oldenburg, Seconde-Lieutenant à la suite des Oldenbur- gishen Jnfanterie- Regiments Nr. 91, ist behufs Abstattung persönlicher Meldungen anläßlich E Kommandirung zum Westfälischen Kürassier-Regiment Nr. 4 auf kurze Zeit hier eingetroffen.

S. M. Kanonenboot „Nautilus“, 4 Geshüße, Kom- mandant Korvettenkapt. Chüden, ist am 26. September cr. in Melbourne,

S. M. S. „Vineta“, 19 Geschüße, Kommandant Kapt. 3. S. Zirzow, am 10. September cr. in Chefoo eingetroffen.

Vayern. München, 10. November. (Allg. Ztg.) Der Steuergeseß-Aus\{chuß der Kammer der Abgeord- neten hat in seiner heutigen Sizung den 5. Abschnitt des Gewerbesteueraeseß-Entwurfs, welcher in den Art. 60—66 von den Strafbestimmungen handelt, in erster Berathung der ersten Lesung erledigt. Es erübrigt jezt nur noch, den 6. Abschnitt, dessen Artikel 67—72 die Kosten des Verfahrens und Schluß- bestimmungen betreffen, zu erledigen, und dies wird in der nächsten Sißung geschehen. Jnzwischen sind auch die Be- rathungen der Subkommission über den Gewerbesteuertarif so weit gediehen, daß sie bis Ende der Woche zum Abschluß ge- langen können.

Oesterreih-Ungarn. Wien, 11. November. Die „Wiener Ztg.“ veröffentliht das Programm der Feierlichkeiten anläßlih der Vermählung des Kronprinzen Erzherzog Rudolf; 5ck Am Donnerstag, 10. Februar, crfolgt die Ankunft der belgischen Majestätea mit der Prinzessin Stefanie in Salzburg; der Empfang derselben geschieht durch den Kronprirzen am Bahnhof. Das Absteigequartier wird in der Kaiserlihen Winter-Residenz genommen. Nach dem Diner kehrt der Kronprinz nach Wien zurück. Am 11. Fe- bruar reisen die Majestäten mit der Prinzessin Stefanie nah Wien. Der Empfang derselben geschieht wie bei der Ankunft in Salz- burg, auch in allen Stationen, wo der Hofzug anhält, durch die Spißen der Behörden und Korporationen, die Statthalter begleiten dieselben durch die betreffenden Verwaltungsgebiete,. Der Kaiser mit dem Kronprinzen Rudolf erwartet die Gäste und die Prinzessin- Braut auf dem Wiener Westbahnbofe, wo die Aufwartung der Spiyen der Behörden, des Bürgermeisters von Wien an der Spitze der Gemeinderaths - Deputation erfolg. Vom Westbahnhofe fahren die Herrshaften nah Schönbrunn durch die vom Militär spalici weise beseßten Straßen. Die Kaiserin mit der gesammten Kaiserlichen Familie begrüßen die ançceklommenen Herr- {aften in der großen Shloßgalerie, worauf die Aufwartnng der Hof- und Staatswürdenträger erfolgt. Am 12. Februar ist großes Gala- diner in der Hofburg, Abends Festball im Hof-Operntheater und am 13. Februar Empfang ter Beglücckwünschungs-Deputatioren vom Brautpaar. Abends findet großer Hofball im Ceremonien-Apparte- ment der Hofburg stalt. Am 14. Februar Mittags die Uebersicde- lung der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften in die Hofburg; Abends großes Familiendiner und Marschallstafel. Am Dienstag, 15, Februar, um 11 Uhr Vormittags erfolgt die feierlihe Ver- mählung durch den Kardinal Fü: st-Erzbishof von Wien. Nab- mittags wird in der Hofburg Cercle gehalten; Abends finden Fest- vorstellungen in beiden Hoftheatern ftatt.

Von Seiten der Regierung werden, wie das „Pr. Abdbl.“ meldet, für die bevorstehende Neichsrathssession die um- fassendsten Vorbereitungen getroffen. Der Finanz-Winister werde gleich in einer der ersten Sißungen den Voranschlag für 1881 unterbreitcn und dabei in einem längeren Exposé sein Finanzprogramm entwickeln. Außerdem dürfte die Regie- rung binnen Kurzem eine Anzahl von Vorlagen einbringen, durch welche die in der leßten Session unerledigt gebliebenen dringenden Uen Angelegenheiten ihrer Lösung zu- geführt werden sollen. Da an die Durchberathung des Bud- gets vor Schluß des laufenden Jahres nicht mehr zu denken jei, werde dem Abgeordnetenhause im Laufe des Monats Dezember auch ein Geseßentwurf, betreffend die Bewilligung zur provisorischen Forterhebung der Steuern und Abgaben, und zur Bestreilung des Staatsaufwandes vorgelegt werden.

Pest, 12. November. (W. T. B.) Nachdem ämmtliche Differenzen zwischen den beiden Delegationen ausgeglichen worden sind, ist die österreihishe Delegation heute von dem Minister des Auswärtigen, Baron von Haymerle, mit einem Hoch auf den Kaiser ges{chlo#\sen worden. Zuvor hatte der Minister der Delegation den Dank des Kaisers für ihre patriotische Opferwilligkeit ausgesprochen.

Großbritannien und Jrland. London, 11. Novem- ber. (Allg. Ccrr.) Dcm „Standard“ wird aus Kan- dahar“ unterm 9. ds. telegraphisch gemeldet :

Oberst St. John berichtet, daß in der Nachbarschaft von Kan- dohar jet Allcs twuhiger sei und tie Levölkerung ihre Steuern ent- richte. És bestätigt sih, daß die cutlassenen Soldaten in Herat zu

Verlegenkbeiten Anlaß gegeben. Ayub befindet sh noch immer tork. Es wird jeßt gehofft, daß er sih den Engländern unterwerfen werde. Sein Schwiegervater, der den General Roberts auf dem Marsche ron Kabul nach Kandahar begleitete, hat sich nach Herat begeben, und sein Einfluß dürfte Ayub die Ueberzergung beibringen, daß seine Pläne angesichts der britishen Feindseligkeit nit ge- lingen können. Abdurrahman hat zwei der Wittwen Schir Alis mit Mahomed Jan verheiratht, ein Schritt, der viel Unzufriedenheit verursacht hat. Es ist nunmehr endgültig geregelt, daß die Garnison von Kandahar aus einem br tischen Kavallerie-Regiment und zwei einbeimishen Reiter-Regimentern, vier Regimentern britishen Fuß- volfe, drei bengalishen und drei bombayer Jafanterie- Regimentern, nebst 30 Karonen bestehen wird. Eine bewegliche Kolonne, bestehend aus drei Regimentern Infanterie, einem Regiment Kavallerie und 12 Ges&üßen, wird in Pisbin stationirt werden. Die Murrics haben sich nunmehr unterworfen. ,

Frankreih. Paris, 212. November. (W. T. B.) Das Gelbbuch wird in den Kammern gegen den 20. d. M. zur Vertheilung gelangen. Die Berathung der Fnterpella- tion über die auswärtige Politik der Regierung

wird, wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, im Senat elwa am 25. d. M. stattfinden. (P. L.)

__ Türkei. Konstantinopel, 10. November. Niza Pascha wurde zum Gouverneur von Salonich ernannt. Derwisch Pascha ist nun der einzige Vertreter der Pforte ee Angelegenheiten, welche die Uebergabe Dulcignos be- reffen.

Serbien. Belgrad, 8. November. Der „Pol. Corr.“ schreibt man: Der Ministerrath hat sich in zwei Sißungen in der eingehendsten Weise mit der österreihisch-ungari}ch- serbischen Differenz beschäftigt und einen entscheidenden Beschluß gefaßt. Die prinzipielle Anerkennung des von Oesterreich-Ungarn beanspruchten Meistbegünstigungs- rechtes unterliegt keiner Diskussion mehr, und wird von serl ischer Seite bei der bevorstehenden Wiederaufnahme der handelspolitishen Verhandlungen von diesem Standpunkte ausgegangen werden. Dagegen scheint andererseits der Ent- \hluß festzustehen, auf der Forderung einer vollen Reziprozität zu beharren. Außer der eben erwähnten Frage beschäftigt das Fürstlihe Gouvernement hauptsählih noch eine andere Angelegenheit, die gleihfalls den engen Kontakt der Bezie- hungen Serbiens zur benachbarten Monarchie betrifft. Es ist dies die Eisenbahnfrage. Bekanntlich hat Serbien durch die am 15. Juni ratifizirte Eisenbahn-Konvention die Ver- pflihtung übernommen, am 3./15. Dezember, d. i. sechs Mo- nate nah ausgewechselter Ratifikation, den Bahnbau in An- griff zu nehmen. Das abgetretene Kabinet hat eine Offert- ausschreibung veranstaltet, die aber resultatlos verlief. Nun rüdt der Zeitpunkt, immer näher, zu welhem die Regie- rung mit der Ausführung der Konvention zu beginnen hätte, und es ist weder die Konzession ertheilt, noch sind anderweitige Mittel gefunden worden, um den internationalen Vertrag der Ausführung näher zu bringen. Wohl hat Mr. Bontoux ein auf dem Eisenbahnbau in eigener Regie beruhen- des Projekt hier überreihen lassen; allein so vortheilhafte Seiten dasselbe auch bietet, so müßte es doch noch sehr modi- fizirt werden, um lebensfähig zu werden. Dér Regierung en es aber an Zeit, um in voraussihtlich langwierige

erhandlungen zu treten. Angesichts dieser Situation ist das Filleullshe Offert, welhes von einer französishen Gruppe ausgeht, wieder in den Vordergrund geschoben worden, und morgen wird der Finanz-Minister mit dem Offerenten eine A Konferenz haben. De Neuwahlen für die S kupschtina sind nun ausgeschrieben worden. Dieselben werden am 30. November (12. Dezember) -gleichzeitigm gan- zen Lande stattfinden.

11. November. (W. „Pr. \) Das neue serbische Ministerium hat bereits mit der österreihisch-ungari- \chen Regierung in der Handelsvertragsfrage Füh- lung genommen. Es hat erklären lassen, daß es prinzipiell nicht abgeneigt sei, das Meistbegünstigungsreht Oesterreichs anzuerkennen, doch müsse es bitten, daß die definitive Ent- scheidung hierüber bis zur Beendigung der Vertragsverhand- lungen in Schwebe gelassen werde. Die österreichish-unga- rische Regierung hat hierüber in Belgrad eröffnen lassen, daß fie, ohne ihrem Rechtsstandpunkte etwas zu vergeben, zunächst die Propositionen Serbiens in der Handelsvertrags- frage kennen lernen wolle, bevor sie einen definitiven Ent- {luß in Betreff des in der Meistbegünstigungsfrage ge- machten serbishen Vorschlages fasse.

Afrika. Egypten. Kairo, 10. November. Reuters Bureau meldet von hier: „Die erste Konferenz des aus den auswärtigen Generalkonsuln zusammengeseßten Ausschusses

ur Reform der Rechtspflege ist bis zur Ankunft des französischen Generalkonsuls, Baron de Ring, der gegenwärtig dur Krankheit in Frankreih zurückgehalten wird, verschoben worden. Es ist nunmehr festgestellt, daß der Conseil-Präsident Riza Pascha als Präsident, und der Justiz-Minister Fabri Pascha als Vizepräsident des Aus\{hus}ses fungiren werden.“

Aus dem Wolffshen Telegraphen-Bureau.

Dublin, Sonnabend, 13. November. Jn der Graf- haft Limerick is} gestern der Verwalter eines Landgutes erx- mordet worden.

Kunft, Wissenschaft und Literatuex. Historishes Tashenbuch. Begründet von Friedrich

‘von Raumer, Herausgegeben von W. H. Riehl. V. Folge. 10. Jahr-

ang. Leipzig. F. A. Brockhaus. 180. Mit dem vorliegenden

ande vollendet das „Historische Tas:henbuh* seinen 50. Jahrgang. ugleih mit ihm verabschiedet \ch der um dasselbe sehr verdiente erausgeber in cirem Vorwort an die Lescr: das Uebermaß der Arbeiten, die ibm obliegen, verhindere ihn, die ihm liebgewordene Aufgabe weiter fortzuführen. Die vielen Leserkreise dieser stets will- kommenen Bändchen abe: werden ihm das erhoffte Zugeständniß, daß er ihnen allen gerecht zu werden sich bemüht, und „in der wechsel- seitigen Ergänzung der Beiträge das Ganze gesucht" habe, gewiß nicht verweigern. Au der neueste Band zeu-t davon durch die Mannig- faltigkeit des Inhalts aufs Deutlichste. Er bringt zunäst eine Biographie des bekannten Philologen und Humanisten Jsaak Casaubon (geb. d. 18. Februar 1559 zu Genf, gest. d. 12. Juli 1614 zu London) ron Fritolin Polmann, sodann neue Aufschlüsse bietende Beitiäge über den Reichstag von Auzbburg (Servet und Buyer auf dem Reichêtage, Augsburger Mißtrauen, die Augsburger Konfessionen und der Kaiser) von Henri Tollinz ein Lebensbild des belgishen Malers Gustav Wappers (geb. d. 23. August 1803 zu Antwerpen, gest. d, 6, Dezember 1874 zu Paris), des Regenerators der vlämischen Kunst, von Hermann Billung; eine Abhandlurg von