1880 / 275 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Damals unter der Zustimmung vieler Herren vom höchsten Adel. Er citire nur den Fürsten Reuß; derselbe habe gesagt : „Wenn die Jdee der Freiheit einmal in die Brust cines Volkes gepflanzt sei, so könne sie demselben nie wieder ent- rissen werden.“ So hätten die hervorragendsten Männer au aus den Reihen der konservativen Partei geurtheilt. Die rechte Seite dieses Hauses wolle konservativ sein, also das Bewährte und Bestehende bestehen lassen, hier sei es jedoch niht zweifelhaft, welhen Weg man zu gehen habe. Er bekenne, daß er ein gläubiger Christ sei, und deshalb werde er nie seine Hand zur Unterdrückung seiner Mitmenschen reihen. Das Recht dieser Bewegung, sich „christlich“ zu nennen, bestreite er also, man habe aber dann noch das Beiwort „sozial“ hinzugefügt. Diese Bezeichnung sei rihtig, aber man betreibe diese Bewegungen auf falschem sozialem Gebicte. Auch er stimme dem Abg. Virchow bei, daß der Neid vielsah die Triebfeder zur Agitation sei. Es sei dasselbe, was in Ungarn und Böhmen die Deutschenhegzen exregt hätte. Der Abg. Reichensperger habe so gethan, als ob man den Juden nur unter Vorbehalt Nechte. einge- räumt hätte. Davon sei ihm nichts bekannt. Habe man denn den Juden nicht ebenso zu danken für die Vertheidigung des Vaterlandes, wie den Christen? Habe man ein eisernes Kreuz mit Konfessionsunterschied verliehen ? Aber nicht blos mit dem Schwerte, sondern auch mit dem Beutel in der Hand hätten die Juden stets thatkräftige Hülfe geleistet und sogar auch jeder Wohlthätigkeit, welche er die \pezifish chrisilihe nennen möchte, die si eigentlih im Gegen- faß zu der allgemeinen Wohlthätigkeit stelle, zuweilen einen recht offensiven Charakter trage. Bereits im vereinigten Landtag habe der Minister Camphausen geäußert, daß die Existenz des preußischen Staates an die politische Gleichberehti- gung der verschiedenen Konfessionen geknüpft sei, und daß die Monarchie gefährdet werde, wenn dieser Grundsaß nachhaltig und wesentli verlassen werden sollte. Schon das Allgemeine Land- recht, das bis heute unübertroffene Muster eines Geseßbuches, verlange nur, daß jede Kirchengesellshaft ihren Mitgliedern Ehrfurcht gegen die Gottheit, Gehorsam gegen die Gesetze, Treue gegen den Staat und sittlich gute Gesinnung gegen ihre Mitbürger einflöße; und in keiner dieser Beziehungen ständen die Juden den Christen nah. Es sei traurig, daß man heute, 23 Jahre nah der Begründung des preußischen Konstitutionalismus hier diese Debatte habe, in der nichts vorgebracht sei, was nicht {hon damals vorgebracht und an- erkannt oder widerlegt worden sei. Damals habe aber das Volk und seine Vertreter noch ein gewisser Jdealismus be- lebt, und man sei damals noch niht so weit gekommen, ge- wesen, freiheitlihe und humane Bestrebungen mit der Bezeich- nung Doktrinarismus zu belegen.

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Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die vershiedenen An- shauungen, die über diese Frage zum Ausdruck kämen, lägen so nahe an einander, daß er Veranlassung nähme, zu erklären, daß das, was er sagen werde, nur feine persönliche Ansicht sei. Die Jnterpellation sei nah seiner Ansicht durchaus nicht motivirt, dieselbe werde das Gegentheil dessen erreichen, was die Znterpellanten beabsihtigt hätten, dieselben hätten sih nur durch die Hiße des Moments hinreißen lassen. Die Jnter- pellation sei nah seiner Meinung zutreffend und ershöpfend für Jedermann von der Regierung beantwortet worden ; nah des Abg. Virchow Meinung etwas kühl. Die Katholiken hätten in ähnlichen Fällen eine solhe Antwort für höhs| dankenswerth gehalten! Es sei allerdings ein Zeichen der Zeit, daß man die Katholiken kühl behandele und andere weniger fühl. Da nun der Minister und alle Parteien unzweideutig er- klärt hätten, daß sie den verfassungsmäßigen Zustand bewahren wollten, begreife er niht, warum dem Hause der Abg. Träger alte Geschichten ins Gedächtniß zurückgerufen habe, es fei denn, um seinen Fraktionsgenossen zu zeigen, wie sie beim Kulturkampf das Gegentheil von Allem gethan hätten, wozu der Abg. Träger sie heute aufgefordert habe. Die soziale Stellung der jüdischen Mitbürger im christlihen Staate sei äußerst s{hwierig; man könne diese Frage eigentlih nur an den Stätten wahrer Wissenschaft und in deren Formen be- handeln ; sie in das Tagesleben hineinzuwerfen, halte er bei der Stimmung der Massen im höchsten Grade bedenklich, sein Standpunkt sei der: keine Judenhete, aber auch keine Christenheße, besonders au keine Katholikenheße! Moralische und religiöse Duldung sei man allen Mitbürgern schuldig, besonders aber den Juden, weil sie in der Minorität seien. Aber diese Duldung solle nicht einseitig, sondern gegenseitig sein. Die Frage sei in der Presse niht immer in der rich- tigen Weise behandelt, die jüdishen Bürger seien oft verleßt worden. Das müsse er entschieden mißbilligen. Jedenfalls gehöre die Angelegenheit niht in Volksversammlungen, so lange nicht bestimmte Resultate auf wissenschastlihem Gebiete erzielt seien. Aber alle diese Erörterungen wären nicht ein- getreten, wenn nit ein Theil der Juden selbst Veranlassung dazu gegeben hätte. Einer der Hauptpunkte sei nah seinem Da- fürhalten der, daß wenn ein Einzelner oder eine Mehrzahl von Juden etwas gethan habe, was mit Recht getadelt werden müßte, man das verallgemeinere und generell hinstelle. Es sei richtig, daß ein Theil der Fuden eine Weise angeschlagen habe, die für die Gesellshaft höchst bedenklich sei; die ruhig Denkenden unter den Juden sollten ihre Genossen auf den rechten Weg

bringen. Namentlich habe in den kirhenpolitishen Kämpfen die überwiegende Mehrzahl der jüdischen Literaten eine falsche Stellung eingenommen, sie hätten den Christen ihre Ange- legenheiten überlassen sollen, da die Christen sich um ihre (der

Paerate für den Deutschen Reich3- und Königl. | Preuß. Staats - Anzeiger und das Central-Handels- regifier nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Sraße Nr. 82,

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

und Grossghandel,

Literarische Anzeigen.

Juden) Angelegenheiten au niht kümmerten. Der Abg. Birchow sei über die katholishe Frage leiht hinweggeschlüpft. So wenig ihn auch die Interpellation und ihre Besprehung gefreut habe, so sei sie doch die beste Gelegenheit, zu zeigen, wie inkonsequent die Kulturkämpfer seien. Er billige die Erklärung von Notabeln, die neulih in den Zeitungen gestanden hätte, vollkommen, aber es müsse immer heißen „den jüdischen und katholischen Mitbürgern“. Es sei ihm auch eine gewisse Genugthuung, den Namen des Abg. Gneist unter derselben zu finden; derselbe werde nun hoffentlih als Jurist die Konsequenz daraus ziehen und seine Vergehen von der Moabiter Affaire ab wieder gründlih gut machen. Er wolle auch nit ganz verzweifeln und hoffe, daß die Logik langsame Fortschritte machen werde, auch anderwärts. Sei man tolerant nach allen Seiten hin, dann werde es auch gelingen, die Bewegung aus den Gemüthern zurücckzudrängen. Man könne es den Juden nicht verdenken, wenn sie von ihren Nechten Gebrauch machten, aber dieselben dürften nicht allzu weit gehen. Daß das cristlihe Prinzip zurückgedrängt werde, verdanke man der Aera, die mi: dem Schul- aufsihtsgeseze begonnen habe, die eine verhängniß- volle Wendung in der preußischen Geschichte bedeute. Die Entwickelung des Schulwesens führe dahin, daß der Glaube der Väter in den Kindern verwischt werde. Die Juden könnten nit mit Unrecht sagen, was sie thäten, hätten sie auf den preußischen Schulen gelernt. Diejenigen, die am Glauben ihrer Väter festhielten, verfielen in diese Fehler niemals. Aber derjenige Theil, der ungläubig geworden sei, reiche dem un- gläubigen Christen die Hand und falle mit demselben g2mein- schaftlih über das positive Christenthum her. Wenn man dar- über Klage erhebe, dann solle man es nicht den jüdischen Elementen, sondern der ungläubigen Gesellschaft zur Last legen. Der christlihe Sinn könne nur aufrecht erhalten werden durch die freie Bewegung der christlichen Kirche. Die Juden hätten die christliche Kirhe geknechtet. Habe die Regierung etwas gethan, um dieses Unglück abzuwenden ? Thue sie jeßt etwas? Sie bleibe in ihrer unerschütterlihen Haltung der Kirche gegenüber. Wenn etwas vom Christen- thum verloren gehe, so sei die Negierung {huld daran. Er flehe die Regierung an, dafür zu sorgen, daß den jüdischen Kindern der Glaube der Väter niht verkümmert werde, um sie vor dem Materialismus und Unglauben zu bewahren. Immer sollte man sich des Spruches bewußt bleiben : „Was N nicht willst, das man dir thu, das füg' auch keinem an- C S

Auf Antrag des Abg. Frhr. von Minnigerode vertagte sich hierauf das Haus um 4 Uhr auf Montag 10 Uhr.

9. Industrielle Etablissements, Fabriken

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Oeffentlicher Anzeiger.

„JZUvalidendank“, Nudolf Mosse, Haagsenstein

& Bogler, G. L, Daube & Co.,, E. Sglotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annonucen-Bureaus.

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u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

T 8, Theater-Anzeigen. 8 der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. beilage. 2

3

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl,

[28868] Oeffentliche Zustellung.

Die Bierbrauereibesißger Koebl und Conrad zu Kaisersiautern, vertreten durÞ L. Müller zu Mey, lagen gegen den Gastwirth Franz Hartmann, früher zu Met, jeßt ohne bekannten Aufenthalts- ort, wegen einer Forderung von 78,66 4 für ge- liefertes Bier mit dem Antrage auf Verurtheilung des Letzteren zur Zahlung obiger Summe, sowie der Kosten, und laden den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechts\treits vor das Kai- P SEPIEE zu Met, in dessen Sitzungs- aal, au

den 3. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichez Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Clundt, Gerichtss{hreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

eti Aufgehot.

Auf Antrag des Wilhelm Roth und der Paul Zulaufs Ehefrau von L-usel wird die in Amerika, unbekannt wo? abwesende Ehefrau des N. Scheuer- mann, geb. Roth, aufgefordert, etwaige Erbansprüche an den Nachlaß des Georg Roth von Leusel, unter Anfechtung dessen Testamentes, im Termin :

Freitag, den 14. Januar 1881, Morgens 8 Uhr, anzumelden, widrigenfalls Verzicht darauf unterstellt e der Nachlaß den Antragstellern überwiesen werde.

Alsfeld, den: 16. November 1880.

Großherzogliches Amtsgericht Alsfeld. Schnittspaynu.

[28861] Aufgebot.

Dem Amtsgçerihtssekretär Barlen in Bochum, welcher in seiner Eigenschaft als Salarienkassen- Rendant des früheren Kreisgerichts Bochum eine Kaution von 3000 Æ in Staatsobligationen bestellt hat, soll diese Amtskaution zurückgegeben werden.

Es werden daher alle Diejenigen, welche aus der Amtsführung des Amtsgerihts\ekretärs Barlen als Salarienkassen-Nendant Ansprüche an die gedachte Kaution erheben wollen, hiermit öffentlich auf-

efordert, dieselben bei dem unterzeichneten Gerichte, spätestens in dem auf

den 20, Fanuar 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 39, vor Amtsrichter Hense angeseßten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen lediglih an die Person des Kautionsbestellers verwiesen werden, und die Kaution dem 2c. Barlen zurückgezahlt wird.

Bochum, den 18, November 1880.

Königliches Amtsgericht. [28863] Auszug.

Durch Bes&luß der I. Civilkammer des Kaiser- lien Landgerichts zu Meß vom 13. November 1880 wurde die Gütertrennung zwishen Eheleuten Fried- rich Wilhelm Schmitt, Ackerer, und Demutha lein, beisammen auf dem Hofgute Léonvillers, Gemeinde Wiblingen, wohnhaft, mit Wirkung vom 25. Okto-

|

ber dieses Jahres ausgesprochen und Parteien bebufs Auëêeinandersezung ihrer Ansprüche vor Notar Henry

! in Kurzel verwiesen.

Gemäß §. 6 Ausf.-Ges. vom 8./7. 1879 wird die- ser Auszug bekannt gemacht. Mey, den 20, November 1880. Der Landgerichts-Sekretär : Mezger.

[28780] Auszug.

Durch Klageschrift vom 30. September 1880 hat der zum Armenrecht belassene, zu Düren wohnende Wirth Anton Gallont unter Bestellung d. Nechts-

! anwalts Thissen zu Aachen

gegen den Peter Fellig, früher Eisenbahn- Assistent zu Wanne, jeßt ohne bekannten Wohn- und Ar1- enthaitéort und Konsorten, Klage zum Kgl. Land- gerichte zu Aachen mit folgendem Antrage erhoben

Kgl. Landgericht wolle die Theilung und Ausein-

ander|eßzung folgender Mafsen verordnen :

1) der zwischen dem 1842 zu Düren verlebten Joseph Gallont und seiner im August 1879 gleihfals zu Düren verlebten Chefrau Cäcilia, geb. Maubach, bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft in der Art, daß davon die eine Hälfte auf den Nachlaß des Joseph Gallont, die andere Hälfte auf den Nachlaß der Cäcilia Maubach falle;

2) des Nachlasses des Joseph Gallont in der Art, daß davon Kläger die eine Hälfte und die sieben minderjährigen Kinder des inzwischen verstorbenen Joseph Gallont, zeitlebens Brief- träger zu Düren, die andere Hälfte erhalte ; einen Richter zum Kommissar ernennen, hin- sihtliÞch der Jamobilien die geseßliche Expertise vercrdnen und die Kosten der Masse resp. dem Widersprechenden zur Last legen.

Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits ist Termin auf den 24, Dezember 1880, Vor- mittags 9 Uhr, beim Königlichen Landgericht IL, Civilkammer dahier anberaumt und wird der Verklagte zu diesem Termine mit der Aufforderung geladen, einen bei diesem Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Aachen, den 15. November 1880.

Der Rechtsanwalt des Klägers : ° Thisseu.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Aacheu, den 18, November 1880.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts :

Vetwer.

Eo

In Sachen, betreffend die Theilung ciner Weide- flähe, genannt „in den Hofen, krummen Stücken und Schulterkamp“, vor Hemelingen, Amts Achim (Kreis Verden, Provinz Hannover), werden alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Theilungsgegen- stände zu machen haben, namentlich auch die Grund- herrn, Gutsherrn, Zehntherrn, Pfandgläubiger, Hütungsfischerei- oder sonstigen Servitut-Berech- tigten hierdurch öffentli aufgefordert, ihre Rechte, Ansprüche oder Widersprüche in dem auf

Donnerstag, den 23, Dezember d. J.,

Morgens 93 Uhr, im Stwierhelz'\{hen Wirthshause zu Hemelingen anstehenden Ediktaltermine anzu- melden und klar zu machen, überhaupt ihr Interesse bei dem Geschäfte, soweit sie es für nöthig halten, zu beahten, unter der Verwarnung, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach An- gabe der übrigen Betheiligten berücksihtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend angesehen werden sollen, auch daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sih beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt. Achim und Verden, den 15, November 1880, Die verordnete Theilungs-Commission. Wellenkamp, E, A. Femmelmann, Amtéhauptmann. Dek. Commissair.

[28875]

Aufgebot cines Verschollenen.

Gegen den Schuhmacher FriedriÞh Wilhelm Temme, verheirathet gewesen mit der am 6. Sep- tember 1872 verstorbenen Caroline Müller, im Jahre 1861 von seinem Wohnort Daseburg, Kreis Warburg, aus nach Amerika ausgewandert und seit länger als 19 Jahren verschollen, ist Seitens seiner Kinder: Wilhelmine, verehelichte Lokomotivführer Johann Gerken zu Bestwig-Nuttlar, ur.0 Joseph, leßterer vertreten durch seinen Vormund, Ackerwirth Johann Nutt in Daseburg, die Todeserklärung be- antragt.

Es ergeht daher an den Friedri Wilheim Temme, sowie an dessen etwaige unbekannte Erben und Erb- nehmer hiermit die Aufforderung, sich \pätestens in dem auf

den 25. Mai 1881, Vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerictsftelle anberaumten Termine scchriftlich oder persönlih bei Gericht zu melden, widrigenfalls der Verschollene selbst für todt erklärt und das Vermögen den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird.

Warburg, 24. September 1880.

Königliches Amtsgericht.

[28871]

Nr. 19791, In der Klagesache des Josef Köhler in Baden gegen den Schlosser Max Krieg und dessen sammtverbindliche Ehefrau Theresia, geb. Greß von da, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, hat das Gr. Amtsgericht Baden auf die am d. v. Mts. in Nr. 234 dieses Blattes veröffentlichte Klage unter Festseyung einer dreiwöchigen Einlassungsfrist ander- weiten Termin bestimmt auf Montag, den 31. Ja- nuar 1881, Vorm. 9 Uhr, was zum Zwecke der öffentlichen Zustellung aumit bekannt gegeben wird.

Baden, den 18. November 1880.

Der I SE Gr. Amtsgerichts. uh.

[28777]

In dem von Nathan Spier zu Alsfeld eingelei- teten Zwang3versteigerungtverfahren über das Grundeigenthum der Anna Catherine Mühling von Röllshausen hat die Königliche Steuerkasse hier behufs Befriedigung aus dem Erlöse 611/12 Pfennige rückständige Steuern aus dem Jahre 1880 gegen die genannte 2c. Mühling angemeldet und ist Ter-

min zur Erklärung und mündlichen Verhandlung auf den 4, Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, bei Meidung des Eingeständrisses und Auéschlusses vor das unterzeihacte Gericht anberaumt. Neukirchen, am 12. November 1880, Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Lucas, Gerichtsschreiber.

[28787] Gütertrennung.

Durch rechtskräftig gewordenes Urtheil der I. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 4. Oktober 1880 ist die zwischen den Eheleuten, Schreiner und Bauunternehmer Friedrih Bieber- stein und Näherin Maria, gebornen Wienandt, beidz zu Bonn, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelsst erklärt.

Der Gerichts\chreiber : Teusch. [28798] i

Durch unseren Bes(luß vom 16. d. M. ist das auf die Ortéarmenkasse zu Oberwasungen als Gläu- bigerin lautende Schuldbuch der Kreditkasse des Spar- und Hülfe-Vereins dahier Nr. 1923, aus3ge- stelt am 2. April 1859 "nd am 1, März 1879 auf 326 4 25 lautend, für kraftlos erklärt worden.

Coburg, den 17. November 1880.

Herzogl. S. Amt3geriht. V. Abth. Schiepnit. [28879] Behufs Todeserklärung nachstehender Personen: 1) Hans Sinrih Pechrs aus der Blome- {hen Wildniß, 2) Johann Kruse aus Neuendorf bei Elmshorn, 3) Peter Witt aus Glückstadt, 4) Hinrih Bahlmann aus Kollmar bei Glückstadt i ist Termin im hiesigen Amtsgericht auf Dienstag, den 22. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, angesetzt.

Glückstadt, den 15. November 1880. Königliches Amtsgericht. (gez) A. Burthardi. Veröffentlicht : Becker, Gerichts\reiber. [28872]

Nr. 19 790, In der Klagsache des Dienstmädchens Magdalena Zeitvogel hier geaen den unbekannt wo \ih aufhaltenden Sc{losser Max Krieg von Forbach, früher in Baden, hat das Gr. Amtsgeriht Baden auf die am 1. v. Mts. in Nr. 231 dieses Blattes veröffentlicbte Klag: unter Festseßung einer drei- wöchigen Einlassungsfrift anderweiten Termin be- stimmt auf Montag, 31. Januar 1881. Vorm. 9 Uhr, was zum Zwecke der öffentlihen Zuftellung anmit bekanyvt gemacht wird.

Baden, 18. November 1880. i

Der Meri G [Vater Gr. Amtsgerichts. uh.

C9) Aufgebot.

Das Königliche Haupt-Steueramt für die Gericbts- Tosten-Grhebung bat das Aufgebot des vom biesigen Magistrats-Depositorium ausgestellten, angebli ab- handen gekommenen Rekognitions\cheins Nr. 703 vom 30, Mai 1865, lautend über die von dem Bau- unternehmer August Bernhard Schmidt hier zur Sicersteung der Kosten des Straßenpflasters an seinem in der verlängerten Berdlerstraße belegenen, im Grundbuche von Alt -Schöneberg Band 11 ‘Nr. 500 verzeichaeten Grundftücke beim hiesigen Magistrat mit:

a, der Obligation ter Staatsanleihe do 1855 A. Li C Ne 20S E 900 Æ

nebst Coupons seit 1. Oktober 1865,

b. dem Sparfassenbuch Nr. 60444 über 10 , besteliten Kaution beantragt. Der Inhaber der vor- bezeihneten Urlunde wird aufgefordert, spätestens in

‘dem auf

den 22. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 21, anberaumten Auf-

gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde für |

Fraftlos erklärt werden wird. Bexclin, den 8. November 1880. : Beyer, Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts I, Abtheilung 62.

N Nufgebot.

Der Gutsbesißer Christian Lohmann zu Gerbig hat das Aufgebot der ihm angeblich verloren ge- gangenen Schuld- und Hypothekverschreibung des Häuslers August Hohmann aus Wulfen, 4d. d. et conf, Coethen, 22./25, April 1863 in Verbindung mit einer Nachricht von dem Kaufkontrakte des Schuhmachermeisters Christian Prautsch daselbft, d. d, 10, Februar 1866, über 400 Thlr. = 1200 M im Grundbuche von Wulfen B. 111. BVI. 46 auf des genannten 2c. Prautsh zu Wulfen Hauszgrundstück P. 102 K. 81 cingetragene Hypothekforderung hbe- antragt.

Der Inhaber der beiden Urkunden wird aufgc- fordert, spätestens in dem auf

Mittwoch, den 30, März 1881, Bormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Zahl 15, anberaumten Aufgebotttermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserälärung der Urkunden erfolgen wird.

Coethen, den 16. September 1880.

Herzogliches Amtsgericht. I, (L. 8.) Gust. Holzmann.

Ga Aufgebot.

Nr: 27645. Herr Rechtsanwalt B. Baumstzrk dahier hat Namens der Wittwe des Kaufmanns Moebius, Mina, geb. Borbeck, von Dresden, unter Glaubhastmahung des Verlustes des badischen 35 Fl.-Looses Serie 2774 Nr. 138,697 das Aufgebot dieses Werthpapiers beantragt.

Der Inhaber dieses Werthpapiers wird aufge- fordert, spätestens in dem auf

Monutag, den 19, Dezember 1881, Bormittags 11 Uhr, vor dem Großh. Amtsgerichte Karlsruhe angeord- neten Termin seine Rechte anzumelden und das Werthpapier vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung desselben erfolgen wird.

Karlsruhe, den 11. Oktober 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Gerichts\chreiberei,

Frank.

L400) Aufgebot.

Der Brauergeselle Carl Elste, zur Zeit in Eisers- dorf, hat das Aufgebot des ihm über eine Spar- einlage von 400, in Worten: Vierhundert Thalern von dem Vorschußvereine zu Habelshwerdt, Einge- tragene: Genossenschaft, ertheilten Depositenscheines vom 15, Dezember 1869 unter Nr. 630 des Kassen- Journals eingetragen, welcher ihm in der Brauer- Herberge zu Nybnik entwendet worden sein soll, be- antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf

den 5. April 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Habelschwerdt, den 15, September 1880,

Königliches Amtsgericht.

O Aufgebot.

Auf dem Anwesen des Bauern Georg Gschwend von Marienberg ift im Hypoth. Buche für St. Lo- renz Band VIII, Seite 563 seit 31. Dezember 1846 für den im Jahre 1823 geborenen Lauersfohn Jo- feph Anton Beißer von Marienberg das Winkel- reit versichert.

Gemäß Art. 123 des b. Ausf. Geseßes zur R. C. Pr. O. wird der Forderungsberehtigte auf Antrag des Hypothekenobjekt6besitzers aufgefordert, sein Recht innerhalb 6 Monaten und spätestens im Aufgebots- ternine vom

Dieustag, deu 29. März 1881, Vormittags 9 Uhr,

dahier anzumelden, widrigenfalls die Forderung für erloschen erklärt und im Hyp.-Buche gelö\{cht würde. Kempten, 15. September 1880. Königl, bayr. Amtsgericht. Schuster, A.-R, Für den Gleiclaut vorstehender Ausfertigung: Der geschäftsl. K. Gerichtsschreiber : Simon Heide,

F LaD) Aufgebot.

#Die am 19, April 1880 zu Dieburg verstorbene Juliane, geb. Andrich, von da, Wittwe des am 19. Oktober 1878 verstorbenen Kutshers Johann Georg Born daselbst, hat mit diesem am 29, März 1870 ein Testament errichtet, wonach der Längstlebende der Ghegatten den früher Verftorbenen beerben, die Hinterlassenschaft jenes aber in zwei gleichen Theilen auf die beiderseitigen, nah dem Geseßze zur Erb- {haft berufenen Seitenverwandten übergehen soll. Zu diesen gehört der mit unbekanntem Aufenthalts-

{ ort in Amerika abwesende Bruder der Wittwe Born, Andreas Andrich von Dieburg. Auf den Antrag feiner Miterben wird derselbe bezw. werden dessen Rechtsnachfolger aufgefordert, in dem auf: Dounerstag, den 27. Januar 1881, Bormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermin sich . um so gewisser über Antretung oder Auss&lagung der Erbschaft zu erklären , als sonst Verziht auf das Erbrecbt unterstellt und die Erbschaft den Miterben überlassen werden wird. Groß-Umsiadt, den 16. November 1880. Großherzoglich bhessishes Amtszericht Groß-Umstadt. Zimmermann, vât. Panl, Amtsrichter. Gerihts\ch{reiber.

[23013] Aufforderung.

Auf dem Grundbesiße des Söldners Josef Haugg in Inningen ist für den Klosterbeihtvater Josef Maria Heiß von Oberscboenenfeld seit 12. April] 1836 ein zu vier Prozent verzinslihes Darlehen von 75 Fl. im Hypothekenbu&e für Jnningen Band IV. Seite 554 eingetragen.

Nachdem die Nachforshun1en nah dem recht- mäßigen Jnhaber dieser Forderung fruchtlos ge- blieben und von dem Tage der leßten auf dieselbe sih beziehenden Handlung an gerechnet mehr als 30 Jahre verstrichen sind, so wird hiermit auf An- trag des Josef Haugg Derjenige, welcher auf die Forderung ein Necht zu haben glaubt, zur Anmel- dung binnen 6 Monaten oder \päteftens in dem auf Vioutag, deu 1. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr,

Geschäftszimmer Nr. 12, rechts, festgeseßten Aufgebotstermine unter dem Nehtsnach- theile aufgefoidert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderung für erloschen erklärt ind im Hypothekenbuche gelöscht wird.

Augsburg, den 14, September 1880.

Der Kgl. Amtsrichter. v. Wachter.

92714 A Aufgebot. Nachdem in Sachen, das Schuldenwesen des Schauspieldirektors Friedrich August Lyncker auf dem Ferdinandsbade zu H:lmstedt betreffend, zufolge der Berfügungen vom 26. Februar und 6. März 1847, die an die Gläubiger na Verhältniß ihrer For- derungen zu vertheilenden Beträze für: 1) den Schauspieler Oskar Kramer aus Her- mannstadt auf 5 Thlr. 4 Gar. 6 Pf., 2) die Schauspielerin Frau Pallescn, Caroline, geborene Delpendahl, aus S(hleswig auf 8 Thlr. Gar. 7 Pf. 3) den Schauspieler Bruno Neumann auf 7 Thlr. Ggr. 7 Pf. : festgeseßt, und weil die oben genannten Gläubiger in dem Zahlungstermine vom 20, Mai 1847 si nit eingefunden hatten, im Gesammtbetrage von 20 Thlr. 5 Ggr. 8 Pf., zum gerichtlichen Depositum genommen waren, in denselben aber bis jeßt unab- gefordert verblieben uvd Ungewißheiten über die Be- rechtigten entstanden sind, so werden auf Antrag des Herzoglichen Finanz-Kollegiums zu Braunschweig die genannten drei Gläubiger, erentuell alle sonstigen Berechtigten aufgefordert, ihre etwaigen Rechts- ansprüche an die Wertbdepositen in dem auf den 11. Zanuar 1881, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeicbneten Herzoglichen Amtsgerichte angeseßten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnach- theile anzumelden, daß die fich nicht Meldenden aus- ges{lossen und über die Werthdepositen verfügt werde. Helmstedt, den 16. November 1880, Herzogliches Amtsgericht. Hassel.

[#76] BVekanutmachung.

In Folge des am 10. d. Mts. erfolgten Ab- lebens des zum Rechtsanwalte am k. b. Landgerichte Kempten zugelassenen k. Advokaten Dr, Joh. Gg. Bogl ift dessen Eintragung in der Rechtsanwalts- liste unterm 11. ds. gelös{cht worden.

Kempten. den 11. November 1880,

Kgl. bayer. Landgericht Kempten. v. Stubeuraudh, Präsident.

[28771] Oeffentlick,e Bekanntmachung. Die zum Armenrechte zugelassene Elisabeth, geb, Maurer, ohne Geschäft zu Kirn wohnend, Ehefrau des daselbst wohnenden Tischlers Heinrich Leid, ver- treten durch Rechtsanwalt Triarra, hat gegen ihren genannten Ghemann die Gütertrennungsklage erhoben und ist zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz Termin auf

den 20. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

Coblenz, den 16, November 1880.

Stroh, Gerichtsschreiber des Königlihen Landgerichts.

[28794] Bekanntmachung.

Das K. Landgericht Müncen I. hat mit Beschluß vom 31. August l. J. die öffentliche Zustellung der Klage des Baumeisters Xaver Aumüler hier, ver- treten vom K. Advokaten und Rechtsanwalt Aub dahier gegen Josefine Aumüller, Baumeistersfrau, gegenwärtig unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe- {eidung bewilligt und war zur Verhandlung der Klage die Sißung vom 12. d. Mts. bestimmt. Fn dieser Sitzung, zu der Beklagte dur öffentliche Ausschreibung geladen war, wurde die Verhandlung der Sache auf

Freitag, den 14. Januar 1881, Bormittags 9 Uhr,

in die Sitzung der I. Civilkammer vertazt und ergeht an die Beklagte hiemit abermals die Auf- forderung, rechtzeitig einen Anwalt aus der Zahl der bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechts- anwälte zu bestellen und si von demselben am obigen Termine vertreten zu lassen,

Münuchen, den 14. November 1880,

Die Gerichtsschreiberei des K. Rate München A.

er Kön'gl. Obergerihts\chrciber RNodler.

198787] Auszug.

Die zu Mülhausen wohnende Clementine Laura Thierry-Mieg, Ehefrau des zu Roppenzweiler sich auf- haltenden Fabrikanten Julius Victor Schlomberger, hat am Kais. Landgerichte Mülhausen i. Els. durch Herrn Recbtsanwalt Bertele eine Klage auf Güter- trennung gegen ihren Ebemann, den genannten Ju- lius Victor S{lumberger und dessen gerichtlichen Beistand Eduard Thierry-Mieg, Rentner ¿u Mül- hausen, eingeretcht.

Termin zur mündlicen Verhandlung if auf Dienstag, den 18, Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, in dem Civilsibungssaale des genannten Gerichts anberaumt. s A fr “388

Mülhausen i, Elf., den 17. November 1880.

Der Landgerichts-Sekretär: Stahl.

[28765] Aus3zrg aus ciner Klage.

Emilie, genannt Moely Deutsch, Ehefrau von Victor Daltroff, Pferdehändler, zu Liocourt wohn- haft, vertreten durch Rechtsanwalt Dour:, flagt gegen ihren genannten Ebemann Victor Daltroff, wegen Uebershuldung des Lettern, mit dem An- trag, die Gütertrennung zwischen Parteien auszu- sprecen, dieselben zur Auseinanderseßzung threr An- sprüche vor Notar Lange in Met zu verweisen und dem BVellagten die Kosten zur Laft zu legen.

Zur Verbandlu-g des Nechtsfstreits ist die Situng der I. Civilkammer des Kaiserlichen Land- gerichts zu Mey vom 5. Jaunar 1881, Morgens 9 Uyr, bestiinmt.

Gemäß §8. 4 Ausf. G. z. C. P. O. v. S D wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Metz, den 17. November 1880.

Der Landgerichts-Sekretär. Megger.

[28751]

In Sacen des Partikuliers Auzust „Pabst? in Wolfenbüttel, jeßt dessen Erben, als:

1) dessen Wittwe, Dorette, geb. Volkweín, in

Wolfenbüttel,

2) der Chefrau des Schmiedemeisters Andreas is Meyer, Johanne, geb. Pabst, in Berklingen,

äger,

gegen den Viehhändler Eduard Willecke und dessen Ghefrau, Marie, geb. Dörrie, hierselbft, Beklagte, wegen Darlehns resp. Zinsen, ist zur Verhandlung über den gerihts\eits auf- gestellten, vom 27. Dezember d. Js. an zur Einsicht hier bereit liegenden Theilungëplan, fowie Ver- theilung der infolge der Subhastation einzuzahlen- den Kaufgelder, Termin auf den 4. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor unterzeihnetem Amtsgerichte angesetzt, zu welchem die betheiligten Gläubiger damit geladen werden, Schöppenstedt, den 15. November 1880. Herzogliches Amtsgericht. Noßmaun.

[28745] Auszug aus einem Aus\{hlußurtheil.

Auf Antrag des Schuhmachers Johann Strunz und Buchbinders Carl Pache von hier hat das Königliche Amtsgericht zu Delbrück durch den Amts- richter Grasso unterm 16. September 1880

für Recht erkarint, die am 12. März 1849 für den Bucbinder Carl Pache zu Delbrück ausgefertigte Schuld- urkunde über ein dem Johann Strunz aus Delbrück hingegebenes Darlehen ad 70 Thaler nebst 59/9 Zinsen und Kosten, welches Band 15 Blatt 186 des Grundbuchs für Delbrück ein- getragen, wird für kraftlos erklärt. Für ricbtigen Auszug : Delbrück, den 16. November 1880, 'Der Gerichtsschreiber : Hanke. [28776] Nachstehender Auszug : Liquidation _ der Landeskreditkasse zu Cassel, Liguidantin, gegen die Anna Catharine Mühling. Johann Heinrichs Tochter zu RöUshaufen, Liquidatin, wegen hypothekarisber Forderung zur Zwangsversteigerunnésache Spier gegen Mühling K. 8/80.

Avf dem zum Verkaufe stehenden Grundeigenthum der Verklagten und Liquidatin haftet eine Dar- lehnsforderung der Liquidantin von 215 A 86 nebft 44 Prozent Zinsen davon seit 1. Januar 1879 aus Schuld- und Pfandverschreibung vom 18. Ja- nvar 1856 über ursprünglih 400 Thaler.

Gs wird beantragt:

Diese pfandrechtlihe Forderung nebst 7 M 60 „S entstandenen Kosten behufs Befriedigung aus dem Erlöse des Grundeigenthums liquid zu sprehen und die Liquidatin in die Prozeß- Tosten zu verurtheilen, wird mit dem Bemerken, daß Termin zur Erklä- rung und mündlichen Verhandlung auf den 4. Ja- nuar 1881, Vormittags 11 Uhr, bei Meidung des Eingeständnisses und Ausschlusses bei König- lidem Amtsgericht zu Neukirchen angesetzt ist, der Liquidatin Anna Catharine Mühling, deren Auf- enthalt unbekannt ist, hiermit öffentlich zugestellt.

Neukirchen, am 12. November 1889.

Lucas, Gerichtsschreiber. [28791]

Nr. 20557. Die Ehefrau des Karl Theodor Jahn in Mannheim, Frieda, geborene Gräf, ver- treten durch Recht‘anwalt Faas, klagt gegen ihren an unkekannten Orten abwesenden Ehemann mit dem Antrage, die zwischen ihnen bestehende Ehe wegen grober Verunglimpfung und harter Mißhand- lurg sür geschieden zu erklären, und ladet den- selben zur Verhandlung des Rechtsstreits vor Großh. Landgeriht Mannheim Civilkammer I. in den Termin vom

Mittwoh, den 16. Februar 1881, Vorm. 9 Ühr, mit der Aufforderung, fih durch einen beim ge- nannten Gerichtshofe zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Zum Zwecke der bewilligten

öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mannheim, den 15 November 1880. Die Gerichtsschreiberei des Großh. Landgzerichtes : Jung, Sekretär.

[28778]

Nachstehender Auszug:

Liquidation des Handelsmannes Nathan Srier zu Alsfeld, Li- quidanten aeaen die Anna Catharine Mühling von Röllshausen, Liguidaten é wegen Forderung aus Hypothek. i Zur Sache Spier gegen Mühling. K, 8/80.

Auf dem zum Verkaufe jiehenden, im Grundbuc(- artikel 74 von Rölshausen verzeichneten Grund- eigenthum der Liquidatin haften nach Abtheilung 111. Nr. 1 und 2 dieses Artikels pfondrechtliche Forderungen im Betrage vou 8873 4. 79 Pfennige, wovon noch der Rest mit 8250 M( nebit 6 Prozent Zinsen seit 22, Februar 1877 besteht, zu Gunsten des Liquidanten Nathan Spier.

Es wird von demselben beantragt :

Diese pfandre{chtlihe Forderung von 8250 M nebst 6 Prozent Zinsen seit 22. Februar 1877 behufs Befriedigung aus dem Erlöse des be- zeichneten in Artikel 74 eingetragenen Grund- eigenthums liquid zu erkennen und die Liguida- tin in die Prozeßkosten zu verurtheilen,

wird mit dem Bemerken, das Termin zur Erklä-

rung und mündlichen Verhandlung auf

den 4. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, bei Meidung des Eingeständnisses und Ausf\{lusses bei Königlihem Amtsgericht zu Neukirchen angesetzt ist, der Liquidatin Anna Catharine Mühling, deren i unbekannt ift, hiermit öffentlih zuge-

ellt.

Neukirchen, am 12. November 1880.

Lucas, Gerichtsschreiber. [28768]

Im Verfahren betr. die Ztvangsversteigerung des Hauses e. p. Nr. 356. 357. am Markte hier- selbst_ift zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Grklärung über den Theilungsplap, sowie zur Vornahme der Vertheiluna Termin

auf Montag, den 24, Jaunar 1881, Vorm. 109 Uhr, anberaumt.

Kröpelin, den 12. November 1880. Großh. Meckl. Schwer. Amtsgericht.

[28766]

In Sathen der Wittwe des Fabrikanten Baat, Josephine, geb. Caffel, Melis Klägerin, S wider den Kobleahändler Christian Wilhelm Keitel und dessen Ehefrau, Johanne, geb. Stilling, allhier,

Beklagte, wegen Zinsen,

wird auf Antrag der Klägerin der auf

den 25. d. Mts.

Morgens 10 Uhr, zur Zwangsversteigerung des den Beklagten gehörie- gen vor dem Wilhelmithore hieselbst in den tiefen Höfen und an der Goslar schea Straße belegenen Tbeilgrundfstücks zu 4 a 69 qm sammt Zubehör anberaumte Termin damit wied:r aufgehoben. 4

Braunschweig, den 17. November 1880. h Großherzogliches Amtsgericht. VI. Rhamm.

[2876] Bekanutmachung.

Der Rechtsanwalt Justizrath Raht ift auf seinen Antrag in der Recbisanwaltsliste des unterzeichneten Landgerichts gelöscht.

Franffurt a. M., den 15. November 1880.

927/09 N Bekanntmachung.

Der Eintrag des bei dem Kgl. Landgerichte Müncben I. zugelassenen Rechts8anwaltes Dr. Bern- hard Bonk wurde in Folge des heute erklärten Aufgebens dieser Zulaffung in der diesgerichilichen Rechtsanwaltsiifte gelöscht.

München, den 17. November 1880.

Der Präsident des Kgl. Bayer. Landgerichts München I, Frhr. v. Harsdorf.

Verkäufe, VerpaHtungen, Submissionen 2c.

Bekanntmachuug.

Die Königliche Domäne F0rba(h, im Kreise

Schroda, ca. 31 km von der Kreisstadt und ca. 1 km von der Eisenbahnstation Pudewitz entfernt, foll auf 18 Jahre und zwar für die Zeit von Jo- hannis 1881 bis dahin 1899 im Wege des öffent- lihen Meistgebots anderweit verpachtet werden, zu welhem Bebufe wir auf Donnerstag, den 2, Dezember d. F,, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sihungs- zimmer, Termin anberaumt haben.

Die Domäne besteht aus dem Vorwerke Forbach mit ca. 415,904 ha Flächeninhalt.

Das festgestellte Pachtgelder-Minimum beträgt 8000 M, die Pachtkaution ist auf 27009 (A und der Werth des Vieh- und Wirthschafts-Inventariums, mit welchem die Pachtstücke besetzt zu halten sind, auf 36 000 M festgeseßt.

Jeder, der sih beim Bieten betheiligen will, hat si vor dem Termin bei dem Lizitations-Kommis- sarius, Regierungs-Assessor Buck, über den eigen- thümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 70 000 Æ, sowie über scine landwirth\chGaftlihe und sonstige Qualifikation auszuwèzisen,

Die übrigen Pachtbedingungen und die Lizitas tionsregeln, sowie die Karten, Register, Auszüge aus der Grundsteuer-Mutterrolle, das Gebäude-Inven- tarium, der Kostenanshlag zum Neubau eines Stalles nebst Kohlenschuppens 2c., können vor dem Termine fowohl in unserer Domänen-Registratur während der Dienststunden, als auch in Forbach selbst, bei dem gegenwärtigen Pächter Herrn Odber- Amtmann Doellen eingesehen werden, welcher nach

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