1880 / 277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

den Abg. von Minnigerode böre, müsse man glauben, derselbe sei berehtigt, im Namen von Ost: und Westpreußen zu sprechen, und doch habe der ostpreußische Provinzial-Landtag, in dem doch die Landwirthe säßen, mit großer Majorität die neue Wirth- schaftspolitik als für die Landwirthschast {hädlich bezeichnet. Allenfalls könnten von den neuen Zöllen eine Anzahl großer Grundbesißer einen Vortheil haben, die kleinen Landwirthe aber, die nicht mehr produzirten als sie selbst konsumirten, hätten nur Nachtheil davon. Das Fiasko der neuen Wirth- schaftspolitik des Kanzlers würde niht ausbleiben. Der Aba. Dirichlet trat nochmals als Landwirth der Behauptung ent- gegen, daß die Zölle ein Nußen für die Landwirthschast seien. Der Abg. von Ludwig führte aus, daß die JInter- essen der großen und kleinen Landwirtke niht ver- schiedene, sondern genau dieselben seien. Die Land- wirthschaft befinde sih in einer großen Krisis, an der der jüdische Gütershacher und die dadur herbeigeführte Steige- rung des Grundbesißes mit die Schuld trage. Durch die erreizügigkeit seien die Arbeiterverhältnisse zum Nachtheil der Landwirthe und ihrer Arbeiter beeinflußt worden, und eine Abhülfe in dieser Hinsicht sei dringend zu wünschen. Noths- wendig sei eine vollkommene Reaktion gegen den ganzen „liberalen Schwindel“ der leßten Jahre, und eine Beendigung des Kulturkampfs.

Bei Schluß des Blattes nahm der Abg. Frhr. von Schor- lemer-Alst das Wort.

Der General-Major Freiherr von Meerscheidt- Hüllessem, bisher Kon mandant von Berlin, ist zur Ueber- nahme des Kommandos der 30. Division, mit deren Führung derselbe kürzlih beauftragt worden, nah Mey abgereist.

i Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren Victor in Eberswalde (Land:Jrrenanstalt), Dr. Grünbaum in Storkow, Stabsarzt a. D. Dr. Schiffer in Lieanib.

Württemberg. Stuttgart, 21. November. Der König hat sih heute für einige Tage nach Bebenhausen begeben.

Vaden. meldet, verläßt Baden und gedenkt Abends zu bleibendem Karlsruhe einzutreffen.

Sessen. Darmstadt, 22. November. Der Gro ß- Vergog Veanb O, Wie die D. 22 berichtet, mit dem Erbgroßherzog und den Prinzessinnen Ca C sabeth und Jrene, einer Einladung entsprechend, gestern Vormittag nah Wiesbaden zur Feier des Geburtsfestes Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, und kehrte im Laufe des Nachmittags zurück.

Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 22, November. (Lpz. Ztg.) Der Großherzog ist am vorigen Sonnabend von Schloß Allstedt hierher zurückgekehrt und gedenkt sih am Donnerstag nah Berlin zu begeben, um an den Kaiserlichen Jagden in der Göhrde theilzunehmen. Zuvor wird derselbe der in Bürgel veranstalteten Lokalausstelung des dortigen Töpfereigewerbes, bei welchem die Regierung neuerdings nit ohne Erfolg einen mehr künstlerishen Betrieb angeregt hat, noch einen Besuch abstatten.

Mecklenburg. (H. C.) Dem am leßten Mittwoch in Malchin zusammengetretenen medcklenburgischen Land- tage wird in den Propositionen des Engeren Ausschusses das Scheitern der Verhandlungen, welche im März d. F. zwischen den Großherzoglichen Kommissarien und ständischen Deputirten über eine Modifikation der Landesverfassung stattfanden, in folgender Fassung zur Kenntniß gebracht : „Die auf dem letzten Landtage gewählten ständishen Herren Deputirten zu kom- missarisch-deputatischen Verhandlungen wegen Modifikation der bestehenden Landeëverfassung wurden laut h. Schwerinschen und Strelißschen Reskripts resp. vom 27. Januar und 5. Fe- bruar nah Schwerin zum 9. März einberufen, worauf jene Verhandlungen stattgehabt haben, und bringt der Engere Aus- \huß das über dieselbe geführte Diarium, sowie ein sih auf jene beziehendes h. Strelißsches Reskript vom 28. Oktober zur Kenntniß der hochansehnlichen Landtagsversammlung.“ Beide mecklenburgische Regierungen haben dem Landtage Ge- seßgentwürfe wegen Einführung einer Gewerbesteuer auf Eisen- bahnen vorgelegt. Jn dem im Jahre 1874 revidirten Kontrf- butionsezikt werden die Eisenbahn-Unternehmer ausdrüdlich von der Gewerbesteuer ausgenommen, welche fast alle den Transport von Personen oder Sachen bezweckende Gewerbe- betriebe zu entrichten haben. Diese Ausnahme soll nun nah dem Vorschlage der Regierungen aufhören. Die Ritterschaft beauftragte im vorigen Jahre den Engeren Ausschuß, in einem an beide Großherzoge gerihteten Vortrage die Bitte wieder- holen zu wollen, daß dieselben ihren Einfluß im Bundesrathe für die Beseitigung der obligatorischen Civilche, insbesondere der Eheschließung vor dem Standesbeaniten, verwenden möchten. Hiera1 f sind bezw. unter dem 24. September und 4. Oktober Antworten beider Großherzoge eingegangen, welche der Engcre Ausshuß der Rittershaft auf dem Landtage vorlegt, ohne den Fnhalt der Antworten anzugeben. Gleich- falls von der Ritterschaft wurde auf dem vorjährige Landtag der Engere Aus\{uß beauftragt, Namens derselben wider die im Jahre 1875 ohne Befragung der Stände cr- folgte Abänderung des kirhlihen Trauformulars Verwahrung einzulegen und damit die Bitte um Wiederhexstelung dcs früheren Wortlauts des Trauformulars zu verbinden. Hier- auf ist sowohl aus Schwerin wie aus Neustreliß die Antwort erfolgt, „daß die Großherzoge Bedenken trügen, dem An- trage Folge zu geben und den „dringenden Wunsch“ aus- sprechen müßten, daß die getreue Ritterschaft sih bei ter oberbischöflih verfügten Modifikation des Trauformulars be- ruhigen möchte.“

Karlsruhe, 22. November. Wie die „K. Z.“ die Großherzogliche Familie heute Aufenthalt in

Oesterreich-Ungarn. Pest, 22, November. Der Kron- prinz Rudolf wird dem „Pest. L.“ zufolge am 1. Dezember aus Gödöllö in Wien cintreffen und begiebt sich dann wieder nah Prag, um sih nach fünftägigem Aufenthalt daselbst zu den Jagden, welche Prinz Rohan und Fürst Lobkowiß veranstalten, zu begeben. Gegen Weihnachten wird der Kronprinz auf einige Zage nach Brüssel reisen.

23. November. (W. T. B.) Das Abgeordnete n- haus erledigte heute die Berathung des Budgets des Finanz-Ministeriums unter Ablehnung eines Beschlußantrages Helsy's bezüglih dc¿s Verkaufs der Staatsgüter.

Agram, 23. November. Seit gestern ist kein neuer Erdstoß mehr verspünt worden; heute wurden die Straßen wieder mit Gas beleuchtet.

Großbritannien und Jrland. London, 22. No- vember. (Allg. Corr.) Der Geburtstag der Kron- prinzessin wurde gestern in Windsor durch Glocken- geläute und Salutschüsse festliäck begangen.

Die „Allg. Corr.“ s{hreibt: Fn dem am Sonnabend auf Balmoral unter dem Vorsiß der Königin abgehaltenen Conseil wurde das Parlament vom 24. November bis bis zum 2. Dezember prorogirt. Unter gewöhnlichen Um- sländen würde die Prorogirung für mindestens sechs Wochen erfolgt sein; allein da die Königliche Proklamation nicht be- sagt, daß das Parlament am 2. Dezember „zur Erledigung von Geschäften“ zusammentreten solle, so n:uß wohl gefolgert werden, daß das Ministerium die Einberufung des Parla- ments vor Weihnachten nicht für nothwendig befunden hat. Sollten sich innexhalb der nächsten zehn Tage Dinge in Jrland ereignen, die ein sofortiges Einschreiten der Legislatur erheischen, so könnte das Parlament am 2. Dezember zusammen- treten. Wenn eine solche Nothwendigkeit nicht eintreten sollte, so wird das Parlament bis nah Weihnachten porogirt werden. Diese Ankündigung, \chreibt der „Observer“, deutet mit ziemlicher Genauigkeit die Politik an, welche Jhrer Majestät Minister bezüglih Jrlands zu befolgen beabsichtigen. Jn der augenblidcklihen Lage jenes beunruhigten Landes können jeden Augenblick Ereignisse eintreten, welche sofortige und energische Maßregeln zur Erhaltung des öffentlichen Friedens erheischen. Wenn “aber die Regierung die Räthlichkeit einer sofortigen Einberufung des Parlaments zu debattiren hatte, so war man wohl der Ansicht, daß die Annahmeaußerordentlicer Maßregeln gerade so gut noch um eine kurze Weile verzö„zert werden könne. . . . Man darf nicht vergessen, daß die Lage JZzrlands, so peinlich sie au sein mag, keinen neuen und plöglichen Charakter besißt. Die Krankheit is eine alte, deren augenblicklihe Phase nur die En!wielung einer langwierigen Krisis ist. Zwang ist ost- mals versucht und stets nur zeitweise Linderung gebracht worden, wenn er das Uebel nicht geradezu verschlimmert hat. Das Mittel sollte daher nur im äußersten Nothfall zur An- wendung kommen, insbesondere wenn Hoffnung vorhanden ist, daß eine andere Behandlungsmethode eine permanente Besserung in Aussicht stellt. Wir haben Grund zur Annahme, daß diese leßteren Betrahtungen in dem Urtheil des Kabinets die Argumente überwogen, welcde für eine sofortige Aktion sprechen.

Die „Jrish Times“ erhebt einen ernsten Appell an die Landliga. Sie wendet sih an den Patriotismus derselben und verlangt, daß bei dem nächsten Meeting der Liga in An- erkennung des Beschlusses der Regierung offen und deuilih erklärt werde: die Agitation sei eingestellt, bis die Regierung mit ihrem Plane hervortrete. Trage die Liga auch jeßt noch eine unverständige Hartnäigkeit zur Schau, so stelle sie si entschieden und flagrant ins Unrecht.

Der „Army and Navy Gazette“ zufolge hat General Lord Napier von Magdala dem Kriegs-Minister ein \chriftliches Gutachten über die RNäthlichkeit einer dauernden Besetzung von Kandahar übersandt. Das Fachblatt er- fährt auch, daß General-Major Sir Frederick Roberts sich be- reit erklärt habe, das ihm angetragene Kommando der Truppen in Madras anzunehmen und \ich Anfangs nächsten Jahres auf seinen neuen Posten begeben werde, um Sir Neville Chamberlain abzulösen. der, wenn es sein Gesundheitszustand ertaubt, zum Commandeur ‘en chef der indishen Armee er- nannt werden würde. Dem Vernehmen nah soll Roberts wegen - seines Marsches von Kabul nach Kandahar über die Köpfe von 180 General-Majoren hinweg zum General-Lieute- nant befördert werden.

Saar

Aus Kandahar wird dem 20. d. gemeldet:

«Das Gerüc§t, Maienah sei von Cabulesisden Truppen besetzt worden, wird nicht bestätigt; dasselbe entstand wahrscheinlich dadurch, daß Ayubs Garnison aus jenem Orte zurücdgezogen und nah Herat verlegt wurde. Ayub soll emsig mit der Anfertigung von Waffen beschäftigt sein; er hat seine sämmtlichen Familienjuwelen nach Persien gesandt, um sie zu Gelde zu machen. Da die Turk- menen einen Einfall in heratish:8 Gebiet gemacht hatten, ent\andte Ayub eine Streitkraft zu ihrer Vertieibung. Die bei Kandahar ge\clagenen heratishen Regimenter weigern sih weiter zu dienen und haben sich nach ihren Heimstätten zurückbezeben. Es ist augen- \heinlid, daß Ayubs Autorität in Herat auf \{wac;en Füßen tht. Gegenwärtig herrscht im ganzen Lande Ruhe, aber unter der Pathan- Bevölkerung herrscht eine starke Neigung zu Gunsten Ayubs und es steht außer Frage, daß der Abzug der Engländer aus Kandahar das Signal zu einer allgemeinen Erhebung zu seinen Gunsten sein mere die wahrscheinlich mit dem Sturz Abdurrahmans enden ürste.“

Aus Sukkur in Jndien wird dem Bureau unterm 20. ds. gemeldet :

Der Vizekönig traf hier heute ein und begab fih Nach- mittags nach Kuradsbi, Se. Excellenz hat Pirchowkej besucht, ritt mehrere Meilen in den Balan-Paß hinein und begab fich hierauf nah Nari George. In Jacobabad wurde ein großer Durbar abge- balten, bei welchem der Khan von Khelat mit dem Großkreuz des Sternes von Indien dekorirt wurde. Der Nabob von Bachawulpur erhielt dieselbe Auszeichnung. Die Marri-Stämme kaben sich end-

cültig unterworfen.

24. November. (W. T. B.) Morgen findet abermals ein Kabinetsrath statt. Nach einer amtlihen Meldung M., wurde Carrington am

aus der Kapsiadt, vom 20. d.

13. c. auf einem mit 1500 Mann Kolonialtruppen unternom- menen Streiszug durh etwa 5000 Basutos von drei ver- schiedenen Seiten aus angegriffen. Die Basutos wurden

zurüdgeshlagen und verloren gegen 300 Mann; die Kolonial-

truppen hatten 6 Todte.

Kork, 24. November. (W. T, B.) Wie verlautet, sind heute Morgen hier 14 Personen wegen Betheiligung an einem Fenieraufzuge, aus Oen auf die Polizei ge- worden.

schossen wurde, verhaftet

Frankreih. Paris, 23, November. (W, D. B) In der heutigen Sißung der Deputirtenkammer wurde der Antrag, betreffend die Untersuchung der Affaire Cissey, berathen. Fast sämmtliche anwesenden bonapartistischen De- putirten betonen die Nothwendigkeit der Einleitung der Unter- suhung. Der Kriegsminister, General Farre, erklärte, die Regierung habe die von den Zeitungen gegen den General Cissey vorgebrahten Thatsachen nicht für hinreichend zur Ein- leitung einer Untersuhung gefunden; sie halte es für angemessen, sih bei der von Cissey beantragten Untersuchung zu begnügen. Sie wolle sich einer parlamentarischen Unter- juhung indessen nicht widerseßen, unter dem halte, daß dieselbe nicht das von Cissey eingesch!agene gerihtlihe Verfahren ershwere. Der Berichterstatter der Kcmmission zur Vorberathung des Antrages Lefaure hält die Nothwendigkeit einer parlamentarischen

unterm

Reuterschen

| involvire. Cassagnac will für eine parlamentarische Unter- | suchung stimmen, aber er will ernsthafte Beweise, weil das zu einer Verseßung in den Anklagezustand führen fönne und dem Kriegs-Minister Farre die Nothwendigkeit auferlegen werde, offen zu sprehen. Jn Folge eines Angriffs gegen den Kriegs- Minister wurde der Redner zur Ordnung gerufen. Laisant erklärte, die Untersuchung müsse sih auf die Thatsachen be- shränken ; Girardin meinte, diese Thatsahen würden niemals bewiesen werden. Ein Antrag auf Vertagung der Berathung wurde mit 244 gegen 215 Stimmen abgelehnt und der An- trag auf Untersuhung angenommen. -—— Der Antrag Léon Renaults auf Bewilligung von 40 Millionen Fres. zur Durh- stehung des Simplon ist von 120 Mitgliedern der Kammer unterstüßt worden. Man versichert, die Schweiz und Jtalien hätten eine Subvention zugesagt.

__ Spanien. Madrid, 23. November. (W. D. B) Die amtliche „Gaceta“ veröffentlicht ein Dekret des Königs, durch welches die Loslösung und Präsentation der Coupons der öffentlihen Schuld behufs Zahlung derselben im Januar 1881 genehmigt wird.

Griechenland. Athen, 23. November. Corresp.“ wird von hier unterm 22. d. M. gemeldet: Dex deutsche Gesandte von Radowiß ist hier eingetroffen und hatte gleih nah seiner Ankunft eine längere Unterredung mit dem Minister-Präsidenten Kumunduros, welchem er Na- mens der deutschen Regierung rieth, die «nteressen Griechen- lands nicht dur eine übereilte Aktion aufs Spiel zu seßen. Die Vertreter einiger anderen Großmächte {lossen sih den Vorstellungen des deutschen Gesandten an.

Türkei. Konstantinopel, 24. November. (W.T,. B.) Der türkische Delegirte bei der Donaukommission hat die Weisung erhalten, gegen die Zulassung des bulga- rischen Delegirten zu protestiren, da dieselbe einen Ein- griff in die Suzeränetät der Pforte bilde. Milan Effendi reist heute als türkischer Geschäststräger nah Nom ab.

Aus Cattaro, 24. November, meldet D B: Derwis ch Pascha hat gestern Dulcigno besetzt.

Aumänien. Bukarest, 23. November. D B) Der gricchishe Gesandte, Dragumis, hat dem Fürsten sein Abberufungsshreiben überreicht.

Montenegro. Cettinje, 21, Novemher. (Pol. C.) Derwisch Pascha hat vorgestern eine Proklamation an die Albanesen von Dulcigno erlassen, worin ex sie zur Ueber- gabe der Stadt auffordert und jedem bewaffneten Albanesen das Passiren der Brücken über den Drin und die Bojana verbietet. Troßdem der Zugang zu beiden genannten Brücken von regulärem türkischen Militär bewacht wird, wurden die- selben dennoch von 500 Arnauten passirt, welche ungehindert nah Dulcigno gelangten.

Nußland und Polen. St. Petersbu rg, 23. Noven:ber.

Der „Polit.

Borbe-

(W. T. B.) Der Minister des Innern, Graf Loris-Meli- koff, ist heute nah Livadia abgereist. Wie dem „Golos“ von der persishen Grenze gemeldet wird, bedrohen die Kurden Tabriz. Der russishe General in Tabriz ist ange- wiesen worden, sih sofort nach Tiflis zu begeben, woraus man darauf schließen könne, daß das an der persischen Grenze postirte russishe Detachement Verstärkungen erhalten werde.

Amerika. New-York, 21. November. (Allg. Corr.) Die amtliche Untersuhung des Ursprungs des am 15. ds. in dem Jrrenhause in St. Peter, Minnesota, stattgehabten Brandes hat ergeben, daß 32 Personen in den Flammen um- kamen. Mr. Williams, der Gouverneur von FFndiana, ist gestorben.

Afrika. Egypten. Alexandria. Dem „Standard“ wird von hier gemeldet, man erwarte, das neue Budget werde eine beträchtliche Verminderung der Ausgaben auf- weisen, Die Wittwe Mehemed Ali Pascha's, des V Vize: Königs von Egypten, ist am 19. d. in Kairo ge- torben.

Landtags- Angelegenheiten.

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einseßung von Bezirksg- eisenbahnräthen und eines Landeseisenbahnrathes für die Staatseisenbahn-Verwaltung, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt : j

1

Ginleitende Bestimmungen.

Zu beiräthliher Mitwirkung izn Eisenbahnverkehrs fragen (88. 6. 15) at E den für Nechnung des Staates verwalteten Eisenbahnen errichtet :

a) Bezirkseisenkahnräthe als Beiräthe der direltionen,

b. ein Landeseisenbahnrath als Beirath der Centralverwaltung der Staatseisenbahnen.

A, D eirbdei fenbabnräthe, Zahl.

Bezirkseisenbahnräthe werden errichtet bei Eisenbahntirektionen zu Bromberg, Berlin, Franffurz a./M. und Csöln.

Der Béezirkséisenbahnrath zu Cöln fungirt für die Bezirke der Königlichen Direktionen der rechtsrheinishen und der lintsrheinischen Gisenbahnen. s

S0. Zusammenseßung und Wahl.

Die Bezirkseisenbahnräthe werden aus Vertretern des Handels- standes, der Industrte, der Land- und Forstwirthschaft in der aus der Anlage ersictlicben Anzahl zusammengesetzt.

Die itglieder werden auf Vorsc{lag der Handelskammein und ter landwirthschaftlihen Centralvereine für die Dauer von drei Jahren bestellt, und zwar:

a, in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Pommern, Brandenburg (aus]ch{ließlich Berlin), Schlesien und Sachsen ron den Provinzialaus\chüssen,

b, in der Provinz Posen von dem Oberpräsidenten,

__ c, in den Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein von den ständishen Verwaltungsaus\chüssen, . in der Provinz Westfalen von Verwaltungsaus\chuß,

o. in der Rheinprovinz von dem Provinzialverwaltungsrath,

__ f. in den Regierungsbezirken Cassel und Wiesbaden (aus\ch{ließ- lih Frankfurt a. M.) von den fommunalständishen Verwaltungs-

ausshüssen, g. in den Städten Berlin vnd Frankfurt a, M.

Staatseisenbahn-

den Königlichen Magdeburg, Hannover,

dem provinzialständischen

von den

| Magistraten. Unter- | Tie

suchung aufrecht, welche keineswegs eine Voreingenommenheit *

Dieselben Personen

Die können gleichzeitig Mitglieder mehrerer Bezirkseisenbahnräthe sein.

A

1 - l e

Die Auflösung der Bezirk2eisenbahnräthe, sowie Aenderungen in der Zufammenseßung derselben, welhe durch die Erweiterung des Staatsbahnneßes oder durch Aenderungen in den Verwaltungs- bezirken der Staatseisenbahndirefktionen bedingt werden, erfolzenr

durch Königliche Verordnung. ¿s

ulafsung außerpreußisher Theilnehmer.

Wo der Di ia Staatseisenbahndirektion außerpreußisches Gebiet innerhalb des Deutschen Reiches umfaßt, kônnen auf den Wunsch der Letheiligten wirthschaftlichen Kreise unter Zustim- mung der betreffenden Regierung auch aus diesem Gebiet Vertreter des Handelsstandes, der Induftrie oder der Land- und Forstwirth- schaft zur Theilnahme an den Verhandlungen des Bezirkseisenbahn- rathes zugelassen werden. Die Anzahl derjelben und die Art ibrer Einladung bestimmt der Minister d öffentlichen Arbeiten.

Ausschüsse. i :

Jeder Bezirkseisenbahnrath bestellt für die Erledigung eiliger Sachen, sowie zur Vorbereitung seiner Berathungen aus feiner Mitte einen ständigen Ausschuß. E

Zuständigkeit. E

Der Bezirkseisenbahnrath ift von der betreffenden Staatseisen- Gabndirektion in allen die Verkehrsinteressen des Bezirks oder ein- zelner Distrikte desselben berührenden wichtigen Fragen zu hören. Namentlich gilt dies von wichtigereu Maßregeln bei der Feststellung oder Abänderung der Fahrpläne und der Tarife. E

In eiligen Fällen ist der Auss{chuß (S. 9) und zwar nöthigen- falls auch im Wege s{riftliher Umfcage zu hören.

Bei Gefahr im Verzuge sind die von der Bahnverwaltung ohne vorherige Anhörung des Bezirkseisenbahnrathes oder des Ausschusses getroffenen wichtigeren Maßregeln dem Bezirkseisenbahnrath oder dem Ausschusse bei dem nächsten Zusammentritt mitzutheilen,

Der Bezirkseisenbahnrath kann tin Angelegenheiten der vorbe- zeichneten Art auch selbständig Anträge an die Staatseisenbahn- direktion richten und von dieser L verlangen.

Zusammenberufung.

Der Bezirkseisenbahnrath wird von dem Präsidenten der Staats- eisenbahndireltion nah Bedürfniß, mindestens aber zwei Mal jähr- E Leue inister der öffentlichen Arbeiten bestimmt den Vorsitzenden und den Stellvertreter desselben. i

Der Geschäftsgang wird durch ein von dem Minister zu ge- nehmigendes Regulativ geordnet. ¿

S8 : Zuziehung anderer E.senbahnverwaltungen und Staatsbehöcden. Den Sizungen des Bezirkseisenbahnrathes können auf Einla- dung des Präsidenten der Staaëeisenbahndirektion auch Vertreter anderer Eisenbahnverwaltungen E Staatsbehörden beiwohnen.

Borerhebungen. e

Erachtet der Bezirkseisenbahnrath bci seiner Beschlußfassung Vorerhebungen für erforderli, so erfolgen dieselben durch die ke- treffende Staats8eisenbahndirektion. 0

reie Fahrt zu den Sitzungen.

Die MitaliedS E Bezirkseisenbahnräthe erhalten Behufs Theilnahme ax den Sitzungen freie Fahrt in beliebiger Wagenklasse auf den für Rechnung des Staats verwalteten Bahnen für die Reisen nach und von dem Orte der Sigzungen.

B: E A

Zusammensetzung. Der Landeseisenbahnrath besteht: - a, aus einem Vorsitzenden und dessen Stelloertreter ; dieselben werden vom Könige, und zwar auf die Dauer von drei Jahren ernannt ; i b, aus je einem Kommissarius i 1) des Ministers der öffentlichen Arbeiten, 2) des Ministers für Handel und Gewerbe, 3) des Finanz-Ministers, : l 4) des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ; c. aus je drei Mitgliedern beider Häuser des Landtags nebst je drei Stellvertretern. : : : Dieselben werden für die Dauer der Legislaturperiode gerählt und fungiren bis zum Beginn der folgenden Legislaturperiode. d. aus je einem Mitgliede für den Regierungsbezirk Cassel, den Regieruagsbezir® Wiesbaden, die Stadt Berlin und die Stadt Frank- Urt at: | aus je zwei Mitgliedern für die Provinzen Ostpreußen, West- preußen, Pommern, Brandenburg, Posen, Schleswig-Holstein, Sach- sen, Hanrover ; Ï - 5 aus je drei Mitgliedern für die Provinzen Schlesien, Westfalen und die Rheinprovinz, nebst einer gleiwea Anzahl von Stellvertretern, : Dieselbe: werden durch die Bezirkseisenbahnräthe aus den Krei- sen dér Land- und Forstwirthschaft, der Industrie oder des Handels- standes innerhalb der Provinz beziehungêweise des Regierungsbezirks oder der Stadt auf die Dauer von drei Jahren gewählt, und zwar für die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen dur den Bezirkseisenbahnrath zu Bromberg ; für die Provinzen Pommern, Schlesien und Brandenburz, \o- wie für die Stadt Berlin dur den Bezirkseisenbahnrath zu Berlin ; für die Provinz Sachsen durch den Bezirkseisenbahnrath zu Magdeburg; : | E für die Provinzen Hannover und S{hleswig-Holstein, sowie für den Regierungsbezirk Cassel durch den Bezirkseisenbahnrath zu Han- nover ; für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz dur{ch den Bezirkseisenbahnrath zu Cöln; für den Regi-runcsbezirk Wiesbaden und die Stadt Frankfurt a. M. durch den O zu Frankfurt a. M.

Zuziehung von Sachverständigen,

Dem Minister der öffentlichen Arbeiten bleibt es vorbehalten, in geeigneten Fällen Spezialsachverständige bei den Berathungen behufs Auskunftertheilung zuzuziehen. 8 18

Aus\chuß. Aus seiner Mitte bestellt der Landeseisenbahnrath einen ständigen Ausschuß zur Vorbereitung seiner c aden is 8, 14. Zusammenseßung des Aut schusses. Der Aués{uß besteht : 1) aus dem Vorsißenden des Landeseisenbahnraths und dessen Stellvertreter (§. 11 Litt, a); 2) aus zwei Ministerial-Kommissarien (S, 11 Libb,. b)¿ 3) aus je zwei Mitgliedern der Häujer des Landtags nebst je zwei Stellvertretern (8. 11 Litt, e.); 4) aus vier Seitens der Bezirkseisenbahnräthe in den Landes- E gewählten Mitgliedern und vier Stillvertretern (S, 11 166, d),

G, 10, Zuständigkeit des Landeseiscnbahnrathes.

Dem Landeseisenbahnrathe sind zur Aeußerung vorzulegen;

1) die dem Entwurf des Staatshaushalts-Etats beizufügende Uebersicht der Normaltrantportgebühren für Personen und Güter;

2) die Allgemeinen Bestimmungen über die Anwendung der Tarife (Tarifvorschriften); E

3) die Anordnungen wegen Zulaffung oder Versagung von Aus- nahme- und Differentialtarifen (unregelmäßiz gebildeten Tarifen) ;

4) Anträge auf allgemeine Aenderungen der Betriebs- und Bahnpolizeireglements, soweit sie nitt tecniscbe Vestimmungen be-

Auch hat der Landes-isenbahnrath in allen wihtigeren, das , öffentlihe Verkehrswesen der Eisenbahnen berührenden Fragen auf Verlangen des Ministers der öffentlihen Arbeiten sein Gutachten | zu erstatten. : e i Der Landeseisenbahrrath kann in Angelegenheiten der vorbezei- neten Art auch selbständig Anträge an den Minifter der öffentliccen Arbeiten richten und von diesem E verlangen.

Berufung des Landeseisenbahnrathes. : Der Lardet eisenkahnrath wird von dem Minister der offent- lihen Arbeiten nah Bedürfniß, mindestens aber vierteljährlih na Berlin berufen. i E Die Tage®ordnung für die Sigßungen , insoweit diefelbe Gegen- stände der im §. 15 bezeihneten Art umfaßt, ift mindestens acht Tage vorher von dem Vorsitzenden zur Eden Kenntniß zu bringen.

Berufung des Aut schusses in eiligen Fällen, S In eiligen Fällen kann mit Ausnahme der im §. 15 Ziffer 1 und 2 bezeichneten Angelegenheiten der Aus\{chuß (8. 13) von dem Minister der öffentlichen Ar! eiten zur Aeußerung aufgefordert werden. Eine solche kann auch im Wege \chriftliher Umfrage einge- holt werden. G. 18.

Nachträgliche Mittheilung vorläufiger Anordnungen der Staats- regierung an den Landeseisenbahnrath oder Aus\ch{uß.

Die von der Staatsregierung bei Gefahr im Verzuge ohne vor- herige Anhörung des Landeseisenbahnrathes oder des Aus\chusses in Angelegenheiten der im §8. 15 bezeichneten Art getroffenen Anord- nungen sind dem Landeseisenbahnrath oder dem Ausschusse bei dem nächsten Zusammentritt E

Geschäftsordnung. Der Geschäftsgang in den Sitzungen ‘des Landeëcisenbahnrathes wird dur cin von dem Staats-Ministerium zu genehmigendes Re- gulativ georktnet. - Der Aus\chuß regelt seine A selbftändig.

BVorerhebungen. Erachtet der Landeteisenbahnrath oder der Ausschuß Vorerhebun- gen für erforderli, so erfolgen dieselben durch den Minister der offentlichen Arbeiten. l

Î | Mittheilung der Verhandlungen N Landeseiseubadnrathes an den Landtag.

Die Verhandlungen des Landeseifenbahnrathes werden von dem Minister der öffentlichen Arbeiten unter Beifügung einer Übersicht- lien Darstellung des Erzebnisses und der darauf getroffenen Ent- \cheidungen dem Landtage regelmäßig mitgetheilt.

Freie Fahrt und Diäten der Mitglieder des Landeteisenbahnrathes und der Sachverständigen.

Die Mit;lieder des Landeseisenbahnrathes mit Ausnahme der Ministerialkommissarien (§8. 11 Litt, b. und 8. 142), sowie die Stellvertreter und die Seitens des Ministers der öffentlichen Arbeiten zugezogenen Sachverständigen (8. 12) erhalten für die Reisen nah und von dem Orte der Sitzung, sowie für die Sigzungstage je 15 M tägliwer Diäten. Auch wird denselben das Fahrgeld für die zur Reise zu benußenden Eisenbahnen erstattet, soweit nibt die Gewäh- rung der freien Fahrt erfolgt. J

8.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1882 in Kraft.

Urkundlich 2c.

Gegeben ( : i

Die Begrün dung lautet in ihrem allgemeinen Theile : /

Die XILI. Kommission des Abgeordnetenhauses beantragte in ihrem Generalberihte über den Gesetzentwurf, betreffend den Erwer b mehrerer Privateisenbahnen für den Staat (Nr. 5 der Drucksachen der Sessicn 1879/80): .

„Das Haus der Abgeordneten wolle besten

1) dem Gesetzentwurf (in veränderter Fassung) seine Zustimmung zu ertheilen ; E

2) diese Zustimmung jedob von dec Zusage der Königlichen Staatsregierung abhängig zu macben, daß dieselbe dem Landtage noch in gezenwärtiger Session, jedenfalls bei dessen näcstjährigem Zu sammentritt, Geseßentwürfe vorlegt, welche folgende Grundsätze fest- stellen.“ 5

U Wi D,

„1. Der Minister der öffentlihen Arbeiten wird in Zukunft dem Entwurfe des Staatshaushalts-Etats eine Uebersicht der auf den für Rechnung des Staates verwalteten Eisenbahnen zur Er- hebuog zu bringenden Normaltranéportgebühren für die Beförderung von Personen und Götern beifügen.“

„Ll. Es sind einzuseten : j: E

a, Bezirkeeisenbahnräthe, welche den Staatseisenbahndirek tion en

und

b, ein Landeteifenbahnrath, welcher der Centralverwaltung der

Staatseeisenbahnen i zu beiräthliher Mitwirkung auf folgender Grundlage beigegeben werden :

1) Die Bezirkseisenbahnräthe werden zusammengesetzt aus einer entsprehenden Anzahl von Vertretern des Handelsstandes, der Jn- dustrie, der Land- und Forstwirthschaft. e :

Dieselben werden von den Provinzialaus\{üssen, bezw. den Ver- waltungeautschüssen der Provinzial-Landtage (Kommunal-Landtage u. \, w.) nach Anhörung der Handelskammern und der landwirth- \chastlihen Centralvereine auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Für die Städte Berlin und Frankfurt a. M. steht das Wahlrecht der städtischen Vertretung zu. Der Minister der öffentlichen Arbei- ten bestimmt den Vorsitzenden."

„2) Der Landeteisenbahnrath besteht :

a, aus einem Vorsitzenden resp. dessen Stellvertreter, welche vom

Könige ernannt werden; A E S b, je einem Kommissarius des Ministers der öffentlichen Arbei- ten, des Ministers für Handel und Gewerde, des Finanz- Ministers, des Minifters für Lardwirthschaft, Domänen und Forsten; : s E . aus je drei Mitgliedern beid:r Häuser des Landta-8s nebft je drei Stellvertretern, welche für die Dauer der Legtelatur- periode gewählt werden und bis zur Neuwahl beim Beginu der folgenden Legislaturperiode fungiren; : S . aus je einem Mitaliede für den Regierungsbezirk Caffel, den Negierungtbezirk Wiesbaden, die Stadt Berlin urd die Stadt Frankfurt a. M,, 5 E . e aus je 2 Mitgliedern für die Provinzen Ostpreußen, West- preußen, Pommern, Brandenburg, Posen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Hannover, S i S aus je drei Mitgliedern für die Provinzen Schlesien, Westfalen und die Rheinprovinz, welche nebst einer gleiwen Anzahl von Stellvertretern dur die Bezirkéeisenbahnräthe aus den Kreisen der Land- wirthschast, der Industrie, des Handelsstandes innerhalb ber Provinz, bezw. des Regierungsbezirks oder der Stadt, auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden,“

„Dem Ministcr der öffentliwen Arbeiten bleibt es vorbehalten, in geeigneten Fällen Spezialsachverständige bei den Berathungen be- hufs Auskunftsertheilung zuzuziehen,“ E :

3) Aus feiner Mitte bestellt der Landeseisenbahnrath cinen ständigen Ausschuß zur Vorbereitung seiner Berathungen. Er kann aub in eiligen Fällen zur Abgabe von Gutachten Seitens des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufgefordert werden, soweit der Gegenstand dcs Gutachtens nicht unter a. fällt.“

(2e.) und aus vier Seitens der Bezirkseisenbabnräthe in den Landcfs cisenbahnrath gewählten Mitgliedern (2d.). Für die vorbezeihnetezn Mitglieder des Ausschusses 2e.—2d.) find Stellverkreter zu bestellen.

„4) Die Bezirkseisenbahnräthe find wie seither in allen die Ver-

| fehrsinteressen tes Bezirks oder einzelner Distrikte desselben berühren-

den wichtigen Fragen zu hören.“ O

„5) Dem Landeseisenbahnrath find vor der Einführung bezw.

vor der Vorlage an den Landtag zur Aeußerung rorzulegen : E

a. die in Ausficht zu nehmenden Normalsäßte für die Beförderung von Perfonen und Gütern und die allgemeinen Bestimmungen über deren Anwendung ( Tarifvorschriften); i

b, Anordnungen behufs Zulassung oder Versagung von Aus- nahme- und Differentialtarifen (unregelmäßig gebildeten Ta-

rifen); i . Anträge auf allgemeine Aenderungen der Betciebs- und soweit sie niht technishe Bestim-

Bahnpolizeireglements, mungen betreffen.“

„Die Tagesordnung für die Sitzungen des Landeseisenbahnraths ift mindestens aht Tage vorher von dem Vorsitzenden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Die von der Staatsregierung bei Gefahr im Verzuge getroffenen Anordnungen sind dem Landeseisenbabnrath bezw. dem Aus\{chuß bei seinem näcsten Zusammentritt mitzutheilen.“ 6) Der Landeseisenbahnrath kann in Angeleger heiten der vor- stehend sub 5 erwähnten Art auch selbständig Anträge an die Staats- regierung rihten und von dieser Auskunft verlangen.“

„l) Die Bezirkseisenbahnräthe wie der Landeseisenbahnrath treten wenigstens vierteljährlih zusammen. Der Geschäftsgang wird bei den ersteren durch ein von dem Minister der öffentlichen Arbeiten, bei dem leßteren dur eia vom Staats-Ministerium zu genehmigendes Regulativ geordnet.“

„8) Gractet der Bezirkseisenbahnrath beziehentlih der Landes- eisenbahnrath bei seiner Beschlußfassung Vorerhebungen für erforder» lib, fo erfolgen dieselben durch die betreffenden Direktionen, be- ziehentlid durch den Minister der öffentlichen Acbeiten.“ „9) In dringenden Fällen kann die Aeußerung des Auëf\chusses (cfr, Nr. 3) von dem Minister der öffentlichen Arbeiten auchß im Wege schriftlicher Umfrage eingeholt werden.“

„10) Die Verhandlungen des Landeseisenbahnraths werden von dem Vorsitzenden an den Minister der êffentlihen Arbeiten einge- reiht und von diesem unter Beifügung einer übersihtlihen Dar- ftelung des Ergebnisies derselben und der darauf getroffenen Ent- \ceidungen alljähriih dem Landtage mitgetheilt.“ : i

Bei der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs in der Sißunz vom 9, De;ember 1879 gab der Minister der öffentlichen Arbeiten Namens der Königlichen Staatsregierung die Erklärung ab, daß sie die Zusage, von welcher die Kommission die Zustimmung zu dem Entwurf abhängig gemacht sehen wolle, im Falle das Haus sich den Vorschlägen der Kommission anschließen sollte, ertheile, daß sie somit bereit sei, diejenigen Geseßentwürfe vorzulegen, in der gegenwärtiger oder beim Beginn der nächsten Session, welche zur Auéführung den Vorschläge der Kommission für nöthig erachtet seien. |

Das Abgeordnetenhaus trat in der Plenarsizung vom 12. De- zember den Beschlüssen der Kommi! sion bei. ,

Der in Erfüllung der Zusage der Königlichen Staatsregierung au8gearbeitete, anliegeode Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ein- seßung von VBezirkseisenbahnräthen und eines Landeseisenbahnrathes für die Staats8eisenbahnverwaltung beruht auf den in den Resolu- tionen des Abgeordnetenhauses niedergelegten Grundsägen.

Aus dem Berichte der Kommission sowohl, als aus den Ver- handlungen des Abgeocdnetenhauses selbst geht hervor, daß es nicht sowohl die Absicht war, cine ganz neue Einrichtung ins Leben zu rufen, als vielmehr eine bereits im administrativen Wege ge|haffene auszubauen und auf geseßlihen Boden zu stellen. In Preußen und einigen auderen deutschen Ländern find im Verwaltungswege periodische Berathungen zwischen den Eisenbahnverwaltungen einerseits und Vertretern des Handels- und Gewerbestandes, sowie der Lande wir1bschaft andererseits eingeführt, welwe ähnliche Zwelke, wie die neu zu schaffenden Bezirkseisenbahnräthe erstreben. Eine kurze Dar- stellung der bisherigen Entwickelung dieser Einrichtung erscheint daher

eboten. j

s Die Anregung zu periodischen Berathungen zwischen den Eisen- bahnverwaltungen und Vertretern des Haudels- und Gewerbestandes über gewichtige, Gewerb!hätigkeit und Handel betreffende Frag-n ift von den Reichélanden, und zwar von der Handelskummec in Mül- hausen im Elsaß im Jahre 1874 ausgegangen. Dieselbe richtete ein entsvretendes Ansuchen an die Kaiserliche General-Direktion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, welchem diese bereitwilligst nach- kam. Am 21. Oktober 1374 fand tie erst: Sitzung des Gisenbahn- aus\chusses in Straßburg i. E. stait. Der günstige Erfolg dieser ersten Berathung gab dem Reichs-Eisenbahnamte Veranlassung, in einem Rundschreiben rom 11. Januar 1875 den der Reichs8aufsicht unterworfenen übrigen deutshen Eisenbahnen die Nachahmung dieser Einrichtung unter Zuziehung von Vertretern au der landwirth- schaftliben Interessen zu empfehlen. Nach und nach leistete ein zunächst allerdings nur kleiner Theil und zwar ausschließlich preu- ßisher Cisenbahnen, dieser Empfehlung Folge. Es wurden perio- dische Konferenzen im Laufe der Jahre 1875 und 1876 eingerichtet von den preußischen Staattbahnverwaltungen der Ostbahn, der Niederschlesisb-Märkischen, der Oberschlesischen, der Nassauischen und der Saarbrücker Eisenbahn, außerdem von der Recte-Oder-Ufer, der Berlin-Stettiner, Märkish-Posener, Tilsit-Insterburger und Osft- preußishen Südbahn. Die übrigen Eisenbahnen, darunter die große Mehrzaßl der bedeutendsten Privatbahnen, verhielten sib zu der Neue- rung vozerst vollständig ablehnend; insbes ndere galt diescs auch be- treffs der Rheinisch-We1tfälishen Privatbahnen, obgleich der Vor- stand des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen in ciner Eingabe vom 3. Juli 1875 an die Direktionen der Bergish-Märkischen, Cöln- Mindener und Rheinischen Eisenbahnen die Einscßung wirthschaft- licher Beirä1he warm befürwortete.

Auch bei denjenigen Korporationen, welchen die Vertretung dec wirthschaftlihen Interessen obliegt, den Handels- und Gewerbe- kammern, den l[andwirthscaftlihen Vereinen, fand die neue Ein- richtung vorerst nicht die Zustimmung, welche man glaubte erwartea zu dürfen. Von den mehr als hundert Jahresberihten der Deutschen Handelskammern über das Fahr 1875 gedenken derselben Überhaupt nur sieben, darunter fünf, Stettin, Thorn, Danzig, Posen, Dillenburg, indem sie über die im Laufe des Jahres abgehaltenen Sitzungen berichten, zwei, nämlich die Handels- kammer zu Hagen und die Handels- und Gewerbekammer zu Stutt- gart, leßtere unterstüßt von der Mehrzahl der übrigen Württem- bergishen Handels- und Gewerbekammern, indem sie den Wuasch aut sprechen, daß die Konferenzen auch für ihre Bezirke eingerichtet werden möchten. E

Dagegen bestätigen die über die Verhandlungen der einzelnen Ausschüsse aufgenommenen Protokolle, daß man im Allgemeinen den Werth derartiger Zusammentünfte mehr und mehr \{ägzen lernte. Ueber die zur Berathung stehenden Gegenstände Fahrplan-, Tarif-, allgemeine Betriebëangelegeuheiten wurde häufig dur Diskussion ein allseitiges Einverständniß erzielt; Beschwerden aus dem Kreise der Verkehrsinteressenten wurden zurückgezogen, nachdem die Eisen- bahnverwaltungen die erforderlichen Aufklärungen gegeben, den Gisen- bahnverwaltungen wurde überflüssiges und zeitrau vendes Schreibwerk dadurch gespa1t, daß sie sih über die Verkehrsbedürfnisse ihres Ge- biets in Zweifelsfällen kurzer Hand mündliche und erschöpfende Aus- kunft erholen konnteu, genug, die Konferenzen trugen wesentlich dazu bei, den Eisenbahnen die Lösung der Aufgabe: den ôffentliwen Ver- kehr zu fördern und der wirthschaftlihen Entwickelung des Landes Vorschub zu leisten, zu erleichtern. : :

Cine Verhandlung in der Konferenz der Königlichen Ostbahn in Bromberg am 24. Januar 1877 gab dem Reichs-Eisenbahvamte Veranlassung, durch ein Rundschreiben vom 22. Februar 1877 den

«Der Aus\chuß besteht außer dem Vorsitzenden des Landeseisen- bahnrath¿s, resp. dessen Stellvertreter, aus zwei Ministerial-Kom-

treffen.

ens

E N P E E E

missarien (2b.), aus je zwei Mitgliedern der Häuser des Landtages

Gisenbahnverwaltungen die Bildung engerer Ausschüsse der meist sehr | zahlreich beshickten Konferenzen zu empfehlen, mit welcben über ein j zelne wichtige, keinen Aufschub erleidende Fragen ins Benehmen zu