1880 / 278 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

erforderlich i, und wenn nach den vorhandenen statistishen Angaben | vielleidt neue Mißstände, während ein langjähriger planmäßiger Be- i rieb i L : i und | rade für den Zweck der Forstvermehrung auch nachdrüdlih für sih wenig Erwerbszweige haben, gerade geeignet ift, einen passen- Ich würde daher |

aus dem Jahre 1877 Deutschland no ein Plus von etwa 47 853 052 Zentner an Holz und Waldprodukte mebr eingefährt als wie auêges führt hat, wovon ctwa 27 Millionen auf Preußen kommen dürften, so ift au aus dieser Zabl nit unbedingt zu schliefien, daß die hei mische Forst nit in höherem Maße dem eigenen Konsum genügen könnte, als es vielleicht hiernaw scheinen möchte. Sowohl in Oft- wie in Westpreußen, sogar theilweise in Pommern, Regierungsbezirk Stettin, existiren fiskalische Waldbestände, die nicht in dem Umfange zur Ausnußung gelangey, wie fie gelangen könnten, wenn unsere Kommunikatio-smittel, sowohl was Land-, Wasserstraßen, wie Eisen- bahnen anbetrifft, auf böberer Entwicklung ständen. Vielfach wird noch dort als Nut- und Bauholz verwendbares Holz zerschnitten zu Brennholz, zum Theil wird es auch überständig. Wir haben also das Maximum der Erträgnisse aus diesen Waldungen zur Zeit aller Wahrscheinlichkeit na nicht erreicht; es ist vielmehr anzu- nehmen, daß die Rentabilität der Forsten eine steigende sein kann und wird mit der weiteren Entwickelung von Kommunikations- anlagen ; daß damit auch in höherem Maße al3 bisher der heimische Konsum befriedigt werden kann uvd außerdem Erport möglich wird. Aber auch abgesehen von diesen Rücksichten der allgemeinen Landes- kultur und Befriedigung des Holzkonsums durch eigene Produktion giebt es doch noch außerdem wichtige allgemeine Gesichtspunkte, die auch der Hr. Abg. von Meyer {on angedeutet hat, die allerdings die Staatsverwaltung dazu führen müssen, der ganzen Wald- und Forstfrage eine erhöhte Bedeutung und eingehendes Interesse zu schenken. Es braucht in dieser Beziehung blos darauf bingewiesen zu werden, daß die Entwaldung in dem Umfange, in welchem si der Wald in Privatbesiß befindet, eine große Ausdehnung ge- wonnen hat, eine größere Ausdehaung, als wir hier zahlenmäßig anzugeben und zu fkontroliren vermögen. Daß aber eine Wald- abnahme im Allgemeinen stattgefunden hat, das glaube ich kaum als zweifelhaft bezeichnen zu dürfen, uud in dieser Beziehung halte ih es allerdings für erwünscht, daß unsere Statistik noch weiter ent- widelt werde, nur in gewissen nit zu knapp bemessenen Zwischen- räumen, vielleicht in Zwischenräumen von fünf zu fünf, oder au allenfalls ron zehn zu zehn Jahren zu ermitteln, inwieweit eine Waldabnahme des Privatbesitßes stattfindet. Soweit Staatwal- dungen in Betracht kommen, sind wir ja im Besitz von einer sehe genauen Statistik. Allein die Thatsache, daß die Privatwaldungen abgenommen haben und ftändig abnehmen werden und abnehmen müssen, können wir, glaube i, als eine feststehende hinnehmen, und dicse eine Thatsache würde schon genügend sein, meines Erachtens, um dem Staat die Verpflibtung aufzuerlegen, als größter Grund- und Waldbesitzer nah dieser Richtung hin weitere Schritte und Maßregeln zu treffen, die geeignet sind, diesem Defizit einigermaßen abzuhelfe:. i

Ein weiterer Abgarg an dem Staatswaldareal hat stattgefunden in den letzten Generationen durch die Servitutablösung, wobei große Flächen, die zur Waldkultur geeignet sind, vielleicht mehr zur Wald- Taltur als zu irgend einer anderen Kultur in den Privat- oder Ge- meindebesiz Übergegangen sind. Ein ferneres Moti» und meines Grachtens das hauptsächlichste, welches dafür spricht, daß der Staat als folcher die Waldirage aufzunehmen hat, liegt in der geringen Rentabilität, die dir Wald- und Forstbesiß überbauyt gewähren, sowie darin, daß wir ungeheuere Fläch:n im Lande haben, die ihrer geringen Produktivität nach nur zum Wald benußbar sind, und so wenigstens mit der Zeit eine höhere Rente abwerfen können. Nach Den Anfra, Die aub der Qr. A0. von Meyer berühct hat, gab es im Jahre 1878 in der Monarwie 106364 ha ODedländereien, die zur Aufforstung geeignet waren, und es gab 2433 017 ha Ader- und Weideflächen, die cinen geringeren Reinertrag als 30 S pro Hektar gewährten. Daß diese jämmtlihen Ländeceien geeignet sind, zur Aufforstung benußt zu werden, darüber glaube ih kaum einen Zweifel haben zu dürfen. Auf der anderen Seite ist in der That der Staat auch der alleinige Forst- besitzer, der im Stande ist vielleicht abgesehen von einigen wenigen Kommunen, von großen Korporationen und von besondèrs günstig fituirten Magnaten, (Nuf rets: Fideikommißbesitern!), Fideikommiß- besitßern allerdings auÞch die Aufforstungen in dem Umfang in höherem Maße stattfinden zu lassen. Wenn Sie die Erträge, die die Staatsforsten ergeben haben und die sie zur Zeit geben, übersehen, so find fie in der That fo geringfügiz, daß die Rückficht, eine Rente zu gewinnen, s{werlich zur Aufforstung im großen Maßstabe er- muthigen tann. Nach unserem jetzigen Budget vom Jahre 1880/81 is eine Reineinnahme der Forsten veranschlagt von 20 113 700 M, das ift gleich 7,53 M per Hektar und Jahr und auch diese kleine Rente erreihen wir blos dadurch, daß ein bedeu- tendes Holzkapital angesammelt ist in dem vorhandenen bestandenen Wald und Forst. Diese Recbnung würde si sofort verändern, und würde sich ungünstiger gestalten, sowie man zur Aufforstung im großen Maßstabe übergeht, weil eben dann das Hol;kapital, das auf- gesparte Kapital der \rüheren Generation fehlt und weil den Auf- forstungsfosten bei einer ftreng mathematishen Berehnunz ja au Der abi der sih auf Menschenalter hinauserstreckt, zuzurechnen fein wird.

Ich glaube, diese Thatsachen sind volllommen genügend, um zu beweisen, daß es in erster Linie der Staat als solcher scin wird, der fh der Aufgabe unterziehen kann, in großem Maßstabe Aufforstungen vorzunchmen. Nun ist nah der Lage des (tats vollkommen richtig, daß die vorhandenen Mittel, die also auch in diesem Jahre wie in den zwei oder drei Vorjahren #sch blos auf 3 050 009 M beziffern, nicht genügend sind, um in größerem Maßstab an diese Aufgabe zu geh.n. Wenn man diese eben ange- führten Zahlen zu Grunde legt, so würden sich die Aufforstungskosten eines Areals von 674 904 ha, was etwa so belegen ift, daß es in unmittelbaren Anschluß an die Königlichen Forsten allmählich er- worben werden kann und aur eine allmählihe Steigerung des Auf- fichts- und Arbeiterpersonals erforderlih maden würde die Summe von 121482900 # in Anspruch nehmen, wenn wir pro Hek- tare den Saß annehmen, inkl. des Ankaufs, von 180 (A pro Hektar und es wücde, wenn wir mit den jeßigen Budgetazahlen dauernd wirthschaften foUlten, allerdings eine Zeit von rund 115 Jahren er- forderlich sein, um dieses anzustrebende Ziel zu erreichen. Faßit man die engere Zahl, die auch in den Mittheilungen, die im Jahre 1878 dem Hause zugegangen sind, bezeichnet ist azuit 138000 ba ins Auge, so würde allerdings ein Zeit- raum von 24 Jahren genügen. Nun geht die Intention des früheren Antrages der Budgetkommission, sowie der beute vor- liegende Antrag von Meyer dahin, daß man in cinem \cchnelleren Tempo auf diesem Gebiet vorgehen müsse. Eine solche Anregung kann an fich nur erwünsct sein, ih glaube aber, na den begrün» detea Ansichten der Techniker auf diesem Gebiet allerdings auc zu weit gehende Anforderungen nach. dieser Richtung meinerseits nicht befürworten zu können. Nach den Ermittelungen, die stattgefunden haben, würde, wenn wir keine Rücksicht auf die allgemeine Finanz- lage zur Zeit zu nehmen hätten, allerdings eine Berdoppelung des jeßigen Kapitals von 3050000, also rund eine Erhöhung von 2 900 000 Æ für Ankauf und Aufforstung regelmäßig in den Etat eingestellt, zu einem ziemlich erheblichen Umfang genügen, um planmäßig und im großen Maßftab vorschreiten zu können. Ih meinerseits würde mich allerdings für verpflichtet erachten, sobald cs irgend wie die allgemeine Finanzlage des Staats zulässig erscheinen läßt, auf eine Steigerung dieser Etatspositton hinzuwirken und würde die Unter- stüßung des hohen Hauses bei dieser Forderung sehr dankbar an- nehmen. Eine zu große Ausdehnung und plötliche JInangriffnahme von Aufforstungen vorzunehmen, widerräth \ich auch aus rein tech- nischen Gründen, weil zu große Schonungsöflächen in besonders hohem Maße auch Schäden ausgesetzt find, Schäden einmal durch Insekten- fraß und Schäden durch Brand. Außerdem ist es bedenklib, in zu großem Maßstabe Kulturen in Angriff zu nehmen in Gegenden, welche der Negel nah mensenleer find und wo forzirte Arbeiten auch dazu führen würden, daß man eine Proletariatsbevölkerung dahin verpflanzte und erst ansiedelt. Indem man in verhältnißmäßig kur- zer Zeit zu große Summen an Arbeitslose ausgiebt, \{chafft man

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trieb solhen Aufforstungen gerade in solchen Gegenden, die an und

den und nütßlihen Erwerb dorthin zu bringen. glauben, daß eine Erböbung dies:s Fonds, wie es \rüher einmal von Hrn. Abg. von Meyer befürwortet worden if, auf 10 Milicnen allerdings zu bo sein würde, daß dagegen eine Erhöhung auf

2 Millionen mit der Zeit allerdings Seitens der Forstverwaltung i Eine weitere ; Erhöhung von avderen Fonds würde auch hier sicher zu befürworten |

zu erstreben und in Aussit zu nehmen sein wird.

sein. Diese Erhöhung aber kann nach anzestellten Ermittelungen

allerdings in mäßigen Grenzen sich bewegen.

3 €03 700 A belèuft, wovon 400000 4 regelmäßig

Tompetenter Sachverständiger und Forstleute.

Eine andere Erböbung, die ih meiner Meinung nach befürworten |

könnte, sind die Etalstitel, welche den Kummunikationswegebau sub- ventioniren, der jetzt dotirt ift mit 1 243 000.

Ausficht zu nchmen sein.

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zwar, daß von Seiten des Hrn. Finanz-Vinisters, ih glaube ißm das

die unter Umständen über die Etatetitel hinauß3gegangen sind, seinerseits immer mit einem großen Wohiwolien und Entgegenkommen behandelt worden sind, und daß ich meinerseits anerkennea muß, daß die jeßige Etatsforderung sich eben regelt na den allgemeinen Etats- und Finanz- verbâltnissen des Staats. Ich glaube in der That nicht berechtigt zu sein, in meinen Forderungen, auch wenn ih diese und jene Ziele hier als erstrebenswerth bezeihnet babe, vorzehen zu “dürfen mit einer gewissen Nüclksichtslosigkeit gegenüber der allgemeinen Finanzlage.

Neben diesen Maßregeln, die darauf gerichtet sind, allmählich |

den Forstbesiß des Staats weiter auszudehnen und ihn zu vergrößern, würden allerdings auch noch in Aussicht zu nehmen sein extraordinäre Bewilligungen, um den Erwerb besonders großer Waldkomplexe deren Erwerb sich gelegentlich bietet, zwelmäßigecweise in höherem Maß stattfinden zu lassen, als es mit den jeßigen beschränkten Mitteln möglich is. Es kommt vor, und ijt im Verlauf der leßten Jahre wiederholt vorgekommen, daß gerade Forst- herrschaften, die 4, 5 und mehr Quadralmeilen umfassen, zum Theil devastirt waren, aber immerhin in etnen pfleglihen Besitz übergehend, in Zukunft einen sehr rentablen Theil der Forftverwal- tung bilden können, niht haben erworben werden köanen wegen Mangels an etatsmäßigen oder außeretaismäßigen Mitteln, und ich glaube allerdings, daß es nüßlich wäre, wenn die Forstverwaltung

in die Lage gescbt würde, unter Umständen mit bestimmt motivirten |

Anträgen auf solche extraordinären Erwerbe heroorzutreten. Wenn außerdem, wie es schon jeßt der Fall ist, diese Etatsmittel übertra-

gungsfähig bleiben aus einem Jahre in da3 andere, so würde mit }

einer solchen Dotirung des Forstetats meines Erachtens ziemlich das zu leisten sein, was vernünftigerweise von der Forftverwalturg er- wartet werden kann. Bei einer solchen Dotirung würde die Tendenz, die in der Forstpartei eine lebhafte Vertretung hat, daß das Expropriationösrecht des Staates ausgedehnt werden müßte, um Aufforstungöszwecken zu genügen, tin der zweckmäßigsten Weise beseitigt werden. An und für sich bin ic in jedem Fall bedenklich, der Expropriation irgend welche größere Aus- dehnung zu geben, als unbedingt nöthig, weil damit immer tiefe Ein- griffe in Privatrehte verbunden sind. Und auch, wenn man aus irgend zwingenden Gründen das Recht zur Expropriation ausdehnen kann, so würden in diesem Falle aus wirthschaftliwen Rücksichten neben diesen allgemeinen WMitische dagegen sprechen, es in diesem Falle zu thun, die Eigenthumsbezriffe zu {wäcen und zu ver- wirren, weil in jedem Falle, wo man expropriirt, auch cine auêreichende und genügende Entshädigung- dochþ gewährt werden muß, während, wenn der Forstetat im Ordinarium und im Extraordinarium genügend mit Finanzmitteln dotirt ist, er vollkommen in der Lage sein wird, auch ohne Erxpropriation die Preise den bestimmten Fällen entsprechend zu machen, d. h. billige angemessene Preise zu zahlen, keine Speku- lationspreife. Sicher ist es nicht zu begünstigen, daß es zu einem Geschäft wird, Forsten zu kaufen und zu devastiren in der Aussicht. dieselben später an den Staat zu verkaufen. Diese Gefahr würde in der That vors liegen, wenn man einer weiteren Ausdehnung dec Expropriationen das Wort reden wollte. Die Gefahr würde aber auch dann vorliegen, wenn 1h die Pläne, welche die Forftverwa!tung sich für die einzelnen Provinzen aufgestellt hat, zum Ankauf und zur Aufforstung von Ded- und Forstländerei verlautbaren wollte. Man würde gerade

sid der Staat gerade so in einer Zwoangslage sehen, wie cs bei Eisen- bahybauten der Fall ist. Sobald bekannt wird, daß eine Eisenbahn- linie gebaut werden soll, sofort bemächtigt sich die Spekulation des an und für sich werthlosen Terrains und erzielt Üübtrtriebene Preise. Ich glaube also, der jeßige Zustand der Vorbereitung, wonach in j-der Provinz ¿. Z. vollkommen genüzende Uebersichten existiren, um das Terrain zu übersehen, was als wünschenswerth für den Staat zu acquiriren zu bezeichnen ift, ist vollkommen gerügend, um den Staat in die Lage zu seten, die Acquisition zu machen, die er für noth- wendig hält, au ohne Erpropriation. Einem weiteren Desiderium der Forstverwaltung wird durh eine in einem späteren Titel des Extraordinariums enthaltene Forderung Rechnung getragen, die näher zu motiviren ich meinem Herrn Kommissar vorbehalte bei dem be- treffenden Titcl, derselbe betcift den versuh8weisen Anban fremder Hölzer. Ich glaube, daß auch die Vorschläge, wi: sie von den Forst- versuchsstationen ventilirt worden sind und wie sie zuleßt in der in Baden-Baden ftattgefundenen Versammlung näher erörtert sind, entschiedene Beachtung verdienen, daß man nämli in größerem Maßstabe Versuche macben soll mit der Akklimatisirung fremder Nut- und Bauhslzer. Jh glaube, daß auch dieser Vori{lag Be- rücktsichtigung verdient und der Staat wiederum in erster Linie be- rufen ift, ole Versuhe zu machen durch Anhau von fremden Hölzern. Daß dies nicht in exorbitanter Weise stattfinden soll, daß die Versuche knapp bemessen sind, das geht {on hervor aus der Geringfügigkeit dec Forderung von uur 40000 M, die in diesem Etat eingestellt worden ist.

Wenn die Staatsregierung in dieser Beziehung die Unterftüt:ung der Häuser des Landtags findet, so, glaube ih, werden die bezeich- neten Aufgaben allerdings ohne Schwierigkeit zu lösen sein, die sich die Forstverwaltung geftellt hat.

Auf der anderen Seite wird die Forstverwaltung auch ins Auge zu fassen haben, inwieweit sie innerhalb des jetzigen fiskalishen Forst- besißes eine nüßlihe Umwandlung von Forstareal zu Aker- und Wiesenanlagen vornehmen kann, sie wird zu prüfen haben, ob nicht in größerer Ausdehnung es möglich ift, daß Forstterrain zu Acker- und Eaelennupung abgetreten werden fann. Sie wird ferner in noch böherem Maße als bisher Rücksicht zu nehmen haben, daß bei Auseinandersißungen und Aufforstungen, bei Wegeanlagen und Wasserzügen besser Rechnung getragen werden kann, daß auf Melio- rationsinteressen in gebirgigen Waldterrains Rücksicht genommen auf die Erhaltung und Anlage von natürlichen und künstlihen Wasser- reservoirs, daß also mit einem Wort die Forstverwaltung in allen ihren Bestrebungen nicht blos fiskalischen ÎInteressen zu dienen, son- dern auch die allgemeinen Landeskulturinteressen nah jeder Richtung hin zu fördern hat.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode dankte dem Minister für die entgegenkommende Haltung, die derselbe für den An- trag des Abg. von Meyer gezeigt habe. Das Hauptverdienst des Abg. von Meyer liege eben darin, daß derselbe die Frage nicht ruhen lasse, fordern dieselbe immer wieder in Anregung

bringe und das Haus so, wenn irgendwie disponible Mittel '

schuldig zuäsein, die von Seiten der Forstverwaltung gemacbten Ausprüche, | diese

| Ausführung gelangt.

| Ss er dadur der Spekulation Thor und Thür öffnen, denn dann wird | |

| nehmen ,

zur Versügung stehen würden, daran gewöhnt habe, dann ge-

in den Beutel zu greifen. Wenn der Minister dabei die Be- merkung gemacht habe, daß die Privatwaldungen unter den jeßigen Verhältnissen abnehmen müßten, so habe derselbe voll- tommen Recht, es frage sich aber, ob es nicht möglich sei, den- jenigen Grund und Boden, der absolut nur für Waldkultur geeignet sei, auch wenn si derselbe im Privatbesitß befinde, vor der Devastation geseßzlih zu {hüßzen. Er beantrage bei

ellten G t , der Wichtigkeit des Gegenstandes, der wohl allseitig Jnteresse So würde eine Gre |

5 1 A Torf 1 . A a s tot | s V Dn Les Fo NOnpS, Dex. N ha bout Inten au | trages von Meyer an die Budgetkommission. mefsungs- und Forsteinrihtungékosten abzehen würden, zweckmäßiger | Weise stattfinden können um böchsiens etwa 25 Prozent, um selbst | recht weitgehenden Anforderungen zu genügen nach dem Urtheil fehr j U e : ( : ( : | von befände sich allerdings nur ein Drittel im Besiß des

und Anerkennung finden werde, die Ueberweisung des An-

Der Abg. Sombart hielt ein Forstzreal, welches 23,2 Prozent des gesammten Staatsterritoriums ausmache, vom Standpunkt des öffentlihen Jnteresses für ausreichend. Hier-

Staates und zwei Drittel in den Händen von Privaten. An-

| erkannter eten die PVrivatforf dur ittli d

E Ae Aa vine l rkanntermaßen seien die Privatforsten dur{chscnittlih \{chlecht Erhöhung von etwa 25 9% böchstens mit der Zeit wohl mit Nutzen in ! Gbenso würde eine Erhöhung der Gtatsetitel, } die zur Förderung des Wasserstraßenbaues bestimmt sind, eine ange- | messene Erhöhung erfahren können, immer mit der Rücksicht und der Gin- | schränkung, sowcit die allgemeine Finanzlage es gestattet. Ich konstatire

bestanden. Um in dieser Beziehung ziffernmäßige Daten zu erlangen, habe er bereits 1876 den Wunsch ausgesprochen, dáß die vom Bundesrathe beschlossene Forststatistik sih nicht allein auf das Areal, sondern auch auf die Bestände des Waldes rihten folle. Leider sei die Erfüllung dieses Wunsches an dem Widerstreben der Negierung gescheitert und so sei Statistik niht in allen Theilen Deutschlands zur Er bitte den Minister, wenigstens für Preußen dieselbe durdhzuführen; man werde \ich dann Üüber- zeugen können, wie dringend das volkswirth\schaftlihe Bedürf- niß sei, eine Förderung der Waldkultur zu unterstüßen. Zu bedauern sei es, daß der Staat bei Abtretung von Forstgrund- stüdlen zum Zweck der Ablösung den berehtigten Gemeinden bisher meist abgeholzte Grundstücke überwiesen und dadur zu einer Deteriorirung beigetragen habe. Er bitte, daß die Regierung künftig, wie dies in Kurhessen geschehe, bewaldete Grundstücke abtrete. Eine Devastation derselben Seitens der Kommunen sei tur die Aufsicht des Staates auegeschlossen. Er knüpfe hieran den Wunsch, daß die Regierung die weide- berechtigten kleinen Grundbesiger mit größerer Milde behandeln möge. Er beantrage, den Antrag des Abg. von Meyer der um 7 Mitglieder verstärkten Agrarkommission, welche bereits den Geseßentwurf, betr. die gemeinschaftlichen Holzungen berathe, zu überweisen.

Der Adg. Kieschke stimmte mit dem Abg. von Meyer dahin überein, daß der Forstkultur mehr Jnteresse zugewandt werden müßte; aber er beziehe sih dabei weniger auf die finanzielle, als auf die Landeskulturfrage. Jm Jahre 1878 jeien 9150 mehr zum Ankauf von Forsten ausgegeben, als im vorliegenden Etat; wenn so fortgefahren werden solle, so werde keine Verbesserung eintreten. Er möchte aus Nück- sichten auf die Landeskulturverhältnisse vorschlagen, den An- trag an die Agrarkommission zu überweisen, nicht an die Budgetkommission. Er rihte an die Regierung die Frage, woher es komme, daß troß der zum Ankauf neuer Grund- stücle bewilligten Summen das Forstareal des Staates um 9106 Hektar niedriger erscheine als in der leßten Uebersicht 2

Der Abg. von Meyer (Arnswalde) dankte dem Minister für die gezeigte Bereitwilligkeit; daß ihn dex Minister in manchen Punkten habe berichtigen können, liege daran, daß ihm keine Zahlen zugänglich seien; er habe nicht weniger Herz für die Landeskultur als der Abg. Kieschke; sein eigentliches Motiv sei aber landschaftlich-poetisher Natur.

Der NRegierungstommiss1x Landforstmeister Haas kon- statirte, daß die vom Abg. Kieschke gerügte Minderdotirung des &orstankaufs eine nur scheinbare sei.

Nachdem der Abg. Freiherr von Minnigerode seinen An- trag zu Gunsten dessen des Abg. Kieschke z1:rückgezogen, Abg. Sombart in Uebereinstimmung mit Abg. Kieschke die Ueber-

weisung an die {hon um 7 Mitglieder verstärkte Agrar-Kom- mission beantragt hatte, erklärte der Abg. von Bennigsen, daß er sih bezüglih de“ formellen Behandlung dem Antrage des Abg. Sombart anschließe. Ein YJnteresse für die Wieder- bewaldung verödeter Ländereien habe im Hause stets geherr\{t. auch immer auf die Schwierigkeiten hingewiesen

GYoBe ¿laden aur cinmal in Angri zu

weil es dazu an Arbeitern fehlen würde. Demgegenüber möchte Uu De guniinten Ce fahrungen in Hannover hinweisen, wo man mit der Wiederbewaldung sehr eifrig beschäftigt sei, und das Ver- hältniß zwishen Wald- und übrigen Landflächen sich mit am ungünstigsten stelle, namentlich in den nördlichen Theilen. Deshalb habe die provinzialständishe Verwaltung es als ein dringendes Jnteresse anerkannt, die Bemühungen der Re- gierung im Sinne einer Wiederbewaldung verödeter Strecken energish zu unterstüßen. Die seit 9 Jahren durch die Nicht- einführung der Kreisverwaltung aufgesammelten Summen habe der Provinzial-Landtag für die Aufforstungen bestimmt, ent- weder das Kapital oder die Zinsen; das Kapital in der Weise, daß man durch die Provinz selbst aufforsten lasse oder in Höhe von 1/, Million einen Aufforstungsdarlehnsfonds ein- gerichtet habe, aus welchem zu billigen Zinsen mit fester Amor- tisation an die Gemeinden und Private Kapitalien ausgeliehen würden. Die Aufforstungen ständen jeßt auf der Tages- ordnung der landwirthschaftlichen Vereine der Provinz Han- nover. Auch mehr Waldschußgenossenschafsten seien auf diese Anregung bereits entstanden. Der Provinzial-Landtag habe im Lüneburgischen ein geschlossenes Areal von fast 3000 ha erworben und könne jeßt bereits 4—500 ha jährli aufforsten. Das sei nur dadurch möglich geworden, daß man Korrigenden in größerer Zahl aus der Korrigendenanstalt Hannovers dort in Baracken angesiedelt habe, die in einem dortigen Hofe auf- gestellt seien, die Korrigenden würden in der Zahl von 120 nebst 5 Aufssehern dort angesiedelt. Die Leistungen dieser Leute seien ganz erfreulich gewesen. Auch anderwärts würde sich dieses Verfahren bei Aufforstungen empfehlen; nachher könnten ja die Arbeiter wieder in ihre Heimath zurückkehren, wie es ja bei der Zuckerindustrie regelmäßig in Norddeutsh- land geschehe. Der Minister habe mit Recht hervor- gegen daß vorzugsweise der Staat dazu berufen sei. Die

ufgabe sei ja so groß, daß ohne Mitwirkung des Staats, ohne das 7Jnterefse des Staats als Großgrundbesißer für den eForstbesiß die Frage nit zu lösen scin würde, Jndessen der Staat allein werde diese Aufgabe nicht bewältigen können, derselbe müsse die Kommunen, Genossenschaften und die Grund- besißer heranziehen. Was der Abg. Grumbrecht in Bezug auf die Landwirthschaft gesagt habe, passe für die Gegenden der Provinz Hannover, wo der Boden ein sehr guter sei, also in der Marsch, den Lehmbodengegenden, wo Zuckerrüben ge- baut würden. Aber sonst sei die Lage der Landwirthschaft keineswegs günstig, Die Landwirthe hätten mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen und mancher Landwirth im Lüne-

worden ,

burgischen könnte seine Bedürfnisse nicht befriedigen, wenn der- selbe nicht an dem Holzkapital zu zehren hätte, was seine Vor- väter gesammelt hätten. Wenn man Gegenden, die sih zum Ackerbau und zur Viehzucht nicht eigneten, zur Holzzucht ver- wende, dann werde sich wieder Kapital ansammeln. Jett würden die zum Theil höchst werthvollen Eichengestelle aufge- zehrt, die {wer aufzuforsten seien. Jn Galizien, Polen, Rußland und Skandinavien gehe die Verwüstung in den Holzbeständen schon soweit, daß man bald von dorther Nuß- hölzer niht mehr werde beziehen können. Dann werde es den Kommunen und den Grundbesizern finanziell vortheilhaft sein, daß ihre Vorväter Holz angepflanzt hätten. Die Provinzen hätten gemeinsam mit der Regierung an dieses große Werk die Hand zu legen, denn nur dadurch werde die Kulturauf- g dieser und der nähsten Generation für Deutschland elöst.

s Nunmehr wurde der Titel 4 angenommen und der An- trag von Meyer (Arnswalde) der zur Berathung des Wald- genossenschastsgeseßes um 7 Mitglieder verstärkten Agrarkom- mission überwiesen.

x7 T E AOEA

T aufirate für den Deutschen Reichs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und fiöniglich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelut - Straße Nr. 32.

Die dauernden Ausgaben der Centralverwaltung der Domänen und Forsten 417 460 4, desgleihen die Ein- nahmen aus dem Erlös von Domänengefällen und aus dem Verkauf von Domänen- und Forstgrundstücken, 3 300 000 H, wurden ohne Debatte genehmigt.

ZumErtraordinarium der Forstverwaltung, 50 000 M zum Ankauf fremder Hölzer, bemerkte der Abz. Kieschke, er halte es für inkorreft, diesen Posten im Extraordinarium ein- gestellt zu finden, da die Kultur der Anpflanzungen doch auch in folgenden Jahren dauernde Ausgaben nöthig machen werde.

Der Staats-Minister Dr. Lucius entgegnete, es empfehle si, innerhalb der Rahmen des Etats derartige Versuche mit dem Anbau fremder Hölzer zu machen, aber es sei noth- wendig, daß sie in großem Maßstabe und in plan- mäßiger Weise stattfänden. Es sei beabsihtigt, daß

wenigstens diese Versuche auf fünfzig ausgedehnt wür- den, indeß sei er heute niht in der Lage, dem Hause einen vollständigen fertigen Plan über die Sache vorzulegen. Daß es zweckmäßig sei, staatlicherscits derartige Versuche zu

machen, hätten nicht allein preußische, sondern auch württem-

1, Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen.

2, Subhastationen, Aufgebets, Vorladungen u. dergl.

3. Verkänufe,V erpachtungen, Submissionen etc.

4, Verloesung, Amortisation, Zinszahlung

und Grosshandel,

7. Literarische Anzeigen.

bergishe und bayerishe Techniker auf der Versammlung in Baden-Baden anerkannt, und der Staat habe hierzu die beste Gelegenheit. Nah den bisher gemachten Erfahrungen lasse sich annehmen, daß die Versuche den besten Erfolg haben act wenngleich er keine Garantie dafür übernehmen önne.

Der Abg. Freiherr von Heereman war der Ansicht, daß diese Ausgabe unbedingt ins Extraordinarium gehöre, weil die weitere Aufsicht über die einmal angepflanzten Hölzer weitere dauernde Kosten nicht in Anspruh nehmen würde.

Die Position wurde hierauf bewilligt, ebenso obne De- batte der Rest des Forstetats.

Aus dem Etat der landwirthshaftlichen Verwal- tung wurden nur die Einnahmen erledigt, die weitere Be- rathung aber vertagt.

_ Der Abg. Richter kündigte an, daß er die Absicht habe, beim Gehalt des landwirthshaftlihen Ministers die Frage des Volkswirthschaftsrathes zur Sprache zu bringen. :

Á L dara vertagte sih das Haus um 33/, Uhr auf Freitag V:

. Industrielle Etablissements, Fabriken

. Verechiedene Bekanntmachungen.

G E & E Anzeiger. 7 : P Ï i + Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

„æFuvalidendauk“, Rudolf Moffe, Haasenstcein

& Bogler, G, L. Daube & Co,, E, Séhlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaus,

A]

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. vergl. [22080] Oeffentliche Zustellung.

Die unverchelihte Auguste Kuban zu Köpnick,

Wiibßelmstr. 72, im Beistande d-s Vormundes ihres |

unehelihen Kindes, des Holzhändlers Wilhelm Heinrich daselbst, klagt gegen den Scbmiedegesellen Rudoif Bartel, majorenn, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist (legte Wohnung hier, Potsdamer- straße 44).

wegen S{wängerung und Alimentation mit dem Antrage: Beklagten zu verurtheilen, die Vater- {aft des von der Klägerin am 11. Juli cr. ge- borenen, auf die Namen Anna Ida Elise getauften Kindes anzuerkennen, das Letztere mit monatlich 15 M, praenuamerando zahlbar, zu alimentiren, 15 M Tauf- und Eatbindungskoften, sowie 45 M sechswöchentlicher Verpflegungskosten und die bereits fälligen Alimente sofort binnen 8 Tagen an Klägerin zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Am!Lgericht T. zu Berlin, Abtheilung 4, zu dem auf

den 1, März 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Amtägerihts-NRath Höhne, FJüden- straße 601, im Saal 82A., anberaumten Termin.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 13, November 1880.

Tornow, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts I. Abtheilung 4.

F ( C 44 2 e [29079] Oeffentliche Zustellung.

Die Johann und Marie, geb. Stankiewit, Michalczyk’schen Eheleute zu Romanowen, vertreten dur den Nechtsanwalt Nickeil in Lyck, klagen gegen die Wirth Ludwig und Charlotte Michalczyk*schen CGheleute, nah Polen ausgewandert, wo ihr Aufent- halt unbekannt ist, aus dem zwischen den Beklagten und der flagenden Ebefrau geschlossenen Kaufver- trage vom 7. Juli 1880 über das Grundstück Romanowen Band II. Blatt 23, mit dem Antrage auf Auflassung des Grundstücks Romanowen Band 11, Blatt 23 an die klagende Ehefrau oder Nüdctzahlung des gezahlten Kaufpreises von 1500 c. nebst 5%, Zinsen seit dem 7. Juli 1880, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 111. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Lyck auf

den 22. Februar 1851, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ly, den 17, November 1880,

Scheffler, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgericht3.

90/7 E t t, 129077] Oeffeutliche Ladung.

Zur Publikation und zugleih zur Vollziehung des, Über die Abstellung dec Weideberechtigungen in dem f. g. Junkernholze bei Thomasburg, statt Plans, entworfenen und voa Königlicher General-Kom- mission zu Hannover genehmigten, Recesjes ist Ter- min auf

Dicnstag, den 28. Dezember d. J., Morgens 10 Ußzx, in der Mühle zu Thomasburg angeseßt, in welchem zu erscheinen, außer den be- kannten Interessenten und der Grundherrschaft, alle unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Persouen, wel(en aus irgend einem Grunde Ein- wirkungen und Rechte in Beziehung auf die Aus- führung dieser Theilung zustehen unter Frei- stellung einer vorgängigen Einsicht oder abschrift- lien Mittheilung des Planrezesses öffentli und zwar bei Strafe des Aus\{lu}ses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Aus- führung und mit der Verwarnung vorgeladen werden :

daß jeder Dritte, welcher seine Rechte in dem

Termine niht wahrnimmt, es si selbst beizu-

tnesen hat, wenn deren Sicherstellung unter- eibt,

Lüneburg und Uelzen, den 21. November 1880,

Die Theilungs-Kommission. v, Hammerstein. G. Honig.

9 9 (29086] Oeffentliche Ladung.

In der Prozeßsahe der unverehelihten Auguste Winkler und ihres Kindes, Namens Auguste Emiliè, Beide zu Bobersberg,

gegen den Brauergesellen August Maedec, früher ebenda, jeyt unbelannten Aufenthalts, wegen Ansprüche aus

u. 8, w. von öffentlichen Papieren.

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ußerehelidßer Schwängerung Schlußverhandlung auf

den 24. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor der erten (ivilkammer des Königlichen Land- gerichts Guben im Landgerihtsgebäude hierselbft, Zimmer Nr. 9, anberaumt.

Der Beklagte, dessen derzeitiger Aufeathalts8ort unbekannt ist, wird hiermit zu dem Termin unter der Verwarnung geladen, daß im Falle er weder in Person erscheint, noch dur einen gehörig legitimir- ten Bevollmächtigten aus der Zahl der dazu bereh- tigten Nehtsanwälte vertreten wird, angenommen werden wird, er habe zur Unterstüßung seiner Be- hauptungen und Anträge nichts mehr anzuführen. Abschrift der Beweisverhandlungen fol ihm auf Antrag alsbald zugefertigt werden.

Guben, den 12, November 1880.

Königliches Landgericht. Der Gerichts\chreiber : Weseufeld.

N Aufgebot. Das Aufgebot folgender Urkunden : j a, der Schuldverschreibung vom 23. Oktober 1838 nebst Hypothekenschein resp. Cession vom 4. De- zember 1850, aus welcher im Grundbuch von

Salchau Band I. Blatt Nr. 27 a. in der IlI. Abtheilung unter Nr. 3 100 Thlr. nebst Zinsen für die Ehefrau des Böttchers Stute, Marie Charlotte Dorothee, geb. Sauer, in Leß- lingen eingetragen stehen

, der Obligation vom 23. Januar 1840 nebst Hypothekenschein resp. Cession vom 19. Mai 1859, aus welwer im Grundbuch von Berge Band I. Blatt Nr. 35 in der 111. Abtheilung unter Nr. 4 100 Thlr, nebst Zinsen für die Kirchenkasse zu Berge subingrofsirt sind,

. des Kaufvertrages vom 2. August 1847 nebst Hypothekenschein, aus welchem im Grundbuch von Gardelegen Band IX. Blatt Nr. 433 in der 11, Abtheilung unter Nr. 1 ein Wohnungs- ret und sonstige Berechtigungen für die Wittwe Seiffart, Catharine Docothee Elisabeth, geb. Benvyelke, zu Gardelegen cingetragen stehen,

, der Obligation vom 17. Auguft 1831 nebst Hypothekenschein, aus welher im Grundbuch von Algenstedt Band I. Blatt Nr. 15 in der III, Abtheilung unter Nx. 2 eine Nestforde- rung von 6 Thlr. 15 Sgr. für die 5 Kinder der vereheliht gewesenen Prediger Keßler, Johanne Ferdinande Wilhelmine, geb. Grünewald, in Kremkau eingetragen ift,

ist zu a. von dem Grundbesißer Joachim Heinrichs in Salwau und dem Böttcher Christian Stute in Letlingen, zu b. von dem Gemeindekircenrath zu Berge, zu 0. von dem Bäcker Carl Seiffart in Forst N./L. und zu d. von dem Grundsizer Johann Heinrich Müller zu Algenstedt beantraat. Die Jn- haber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 28, Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur- kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der Urkunden erfolgen wird.

Gardelegen, den 20. Oktober 1880.

Königliches Armtsgericht.

[29091] Aufgebot.

Der Ober-Inspektor Friedrih Peschau zu Hanno- ver hat beantragt, den zur vier cin halb pro- zentigen Magdeburg-Wittenbergeshen Eisenbahn- Prioritätsobligation Nr. 17138 über 300 Æ ge- hörigen Talon vom 2. Januar 1874 über die Be- rechtigung zur Erhebung der VI. Serie Zinscoupons aufzubieten. Es werden daher alle Diejenigen auf- gefordert, wel he Ansprüche auf diesen Taloa er- heben wollen, dieselben bis spätestens im Aufgebots-

termine den 28. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, Domplay Ne. 6, Zimmer Nr. 10, zu erheben, widrigenfalls dieser Talon wird für kraftlos ertlärt werden. Magdeburg. den 18, November 1880, Königliches Amtsgericht. V, B.

[23176] Aufgebot.

Der Kaufmann August Fleisher und dessen Ehefrau Marte, geb. Gruber, zu NRbe!n in Oft- preußen, haben das Aufgebot des von der Lebens- versicherungs - Actien - Gesellschaft „Germania“ zu Stettin unter dem 6. Juli 1874 ausgestellten Depositalscheins, in welchem die Uebergabe der Police der gedabten Gesellschaft Nr. 208 225 vom 9. Gebruar 1870 als Unterpfand für ein dec ver-

ist ein Termin zur

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8. Theater-Anzeigen. | In der Börgen- 9, Familien-Nachrichten. | beilage. 2

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ehelihten Fleisher gegebenes Darleha bescheinigt wird, beantcagt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 21, Mai 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer Nr. 10, vor dem Herrn Amtsrichter Bergmann anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrizenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Stetiin, den 18. September 1880.

Königliches Amtsgericht.

M Aufgebot.

Der Hofbesißer Hans Bendix Nissen, früher in Undeleff, jet in Aluoece per Gcavensteinu, hat das Aufgebot dec von jeinem Vorbesiger Christen Jessen Jußler in Undelef unterm 15. Decbr. 1795 an den Schneider Brix Christensen in Gelaun über 100 Mark Cour. ausgestellten, auf des Antragstellers Folium protocollirten, verloren gegangenen Obligation,

und der Zimmermann Peter Carl Hellenbroih in Fleusburg hat das Aufgebot des von der Flens- burger Spar- und Leihtasse an ihn unter Nr. 21 602 ausgestellten, verloren gegangenen Guthaben- buch8 über ein Kapital von, nach Abzug erfolgter Abträze, no 208 4 beantragt.

Die Inhaber der Urkunden rwoerden aufgefordert,

spätestens in dem auf Mittwoch, den 12. Januar 1881, Bormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Nechte anzumelden und die Ur- Tunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

ezlens3burg, den 3. November 1880.

Königliczes Amtsgericht, 2. Abth, Brinkmaun.

o9MNAR=] E L Aufgebot.

Es wird hierdurch zur öffentliben Kunde ge- bracht, daß in d-r Ehe zwischen dem Premier-Lieute- nant Johann Carl Rudolph Schackscbneider im Feld-Artillerie-RNegiment Nr, 9 in Neumüaster und dem Fräulein Elise B:r1ha Johanne Putien aus Ablenken, nach Vertrag vom 6. November d. F, keine Gütergemeinschafr stattfinden wird.

Neumuünsicr, den 16. November 1880.

Königlicbes Amtsgericht. ae¿. von Stamann. Veröffentlicht: Stemaun, Gerichtsschreiber.

29096] i Verkaufsproîlam und Ediktalladung.

ÍIn Zwangsvollsireckungssachen der Wittwe Lcuise Windhausen, geborene Frickmann, zu Meensen gegen den Tischler August Rabe und dessen | Ch¿frau Friederike, geborene Junge, zu Siebolds- hausen sollen nachfolgende den Schuldnern ge- pfändete Immobilien, nämlih die in Siebolds- hausen unter Nr. 39 an Ackermann Friedrich Trieselmann und Tischlermeister Junge belegene Reihestelle mit Grund und Boden, Baulichkeiten und allem Zubehör, insbesondere einen kleinen Ge- müsegarten, Baumgarten und etwa 12 a Ackerland, unter den im Termine bekannt zu gebenden Bedin- gungen öffentli meistbietend verkauft werden und steht zu solœem Zwecke Termin im Amtsgerichts- gebäude hieselbst auf

Mittwoch, den 12. Januar 1881, _ Vormittags 11 Uhr, an, zu welchWem Parteien und Kausliebhaber hier- durch verabladet werden.

Im selbigen Termine haben Alle, welche an obigen Grundftütken Eigenthums-, Näher-, lehn- rechtlibe, fideilommissari]che, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, ihre ver- meintlichen Nehte so gewiß anzumelden, als für dea sich niht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht für verloren erkannt werden foll.

Reinhausen, 19, November 1880.

Königliches Amtsgericht, I. LW, v, Goeben,

(29087] Verkünd:t am 3. November 1889. acz2. Bod, Gerihts\ch{reiber. Jm Namen oes #xöunigs! In Sacheu, betreffend das Aufgebot der bei der

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nothwendigen Subhastation des Grundstücks Wan- deläter Nr, 235 gebildeten Herrmann Ostrodzki-

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schen Spezialmasse erkennt das Königliche Amts- geriht zu Margonin durch den Amtsri@ter Junge auf Antrag des Nechtsanwalis Gaebel zu Schneides mühl als bestellten Pflegers ‘der unbekauten Bes theiligten an der bezeihneten Masse für Necht : die unbekannten Interessenten an der vorbezeih- neten Masse von 2902,77 4. werden mit ihren Ansprüchen an die leßtere ausgeschlossen und die gerihtlihen Kosten des Aufgebotsverfahrens sowie die Gebühren und Auslagen des Pflegers, Rechtsanwalt Gaebel zu Schneidemühl, aus der Spezialmasse entaommen. gez. Junge.

{29093] In Sachen

der Wittwe des weiland Obergerihts-Advokaten

Ludwig Leiste zu Wolfenbüttel Bertha, geb. Heyden

hierselbft, Klägerin, N wider

den Maurer Heinrich Conrad Theodor Evzrli hierselbst, Beklagten, / 9 edes

: ypoth:ffapitalszinsen, ist, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlag- nahme des dem Beklagten zugehörigen, an der Salz- dahlumerstraße (Nr. 53) belegene, von dem Kohlen- berg’schen Garten abgetrennten, auf dem Situations- plane de 1873 Nr. 735 mit A. uad auf dem Felds rifse Altewiek Blatt V. mit Ne. 11 bezeichneten, 4 a 43 qm haltenden Theilgrundstüs sammt darauf errihtetem Wohnhause Nr. 4159 und übrixem Zu- behör zurn Zwecke der Zwangsversteigerung unterm 16, d. M. verfügt, au die Eintragung dieser Ver- fügung im Geundbuhe am 18. d. M. erfolgt ift, durch Bescheid vom heutigen Taze

ecmin zum dôffentlih meistbietenden Verkaufe des Grund-

füds auf den 28. Februar 1881, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglihem Amtzgerihte, Zimmer Ne. 28, anberaumt.

Zuglei werden die Hypothekgläubiger aufgefor- dert, ihre Obligationen und Hypothekenbriefe im Versteigerungstermin zu Überreichen.

Braunschweig, den 20. Novemker 1880.

Herzogliches Amtsgericht. VIL. Pini

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[29104] Bekanntmachung.

Dur Beschluß der Strafkammer des Kgl. Land- gerichts hierselbst rom 14. September 1880 ift auf Grund des §. 140 des Str. G.-B. und des 8. 326 der Strafprozeßordnung das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des der Entziehung der Wehrpflicht angeshuldigten Friedrich Fürstenberg, geboren zu Nievenheim im Kreise Neuß, am 1. August 1857, zuleßt wohnhaft daselbst, mit Beschlag belegt worden, was mit dem Be- merken öffentlih bekannt gemaht wird, daß Ver- fügungen desselben Über das Vermögen der Staats- kasse gegenüber nichtig find.

Düsseldorf, den 8. November 1880,

Kgl. Staatsanwaltschaft. Mallmaun,

[29076] Erbvorladung.

Acheru. Fridolin (Friedri&)) Baudendistel, zuleßt zu New-York, und Karolina, geb. Vauden- distel, Ehefrau des Franz Josef Schott, zuletzt zu Williamsborg (Langeiland) deren derzeitiger Aufenthalt unbekannt ift, sind erbbetheiligt an der Verlassenschaft ihres zu Mösbacch wverslorbenen Vaters Sebastian Baudendistel.

Dieselben oder deren Rechtsnachfolger werten aufs- gefordert,

innerhalb drei Monaten ihre Erbansprüche hier geltend zu machen, widrigen- falls die Erbschaft Denjenigen zugetheilt wird, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladznen nicht mehr am Leben wären.

Achern, den 21. November 1880.

Der Gr. Bad. Notar Ehehalt. [29184]

Bei dem unterzeichneten Königlichen Landgerichte ist in Gemäßheit der Rehtsanwaltsordnung für das Deutscbe Reich vom 1. Juli 1878 als Rechtsanwalt zugelassen

Herr Karl Ludwig Weinhold mit dem Wohns sige in Dresden.

Dresden, den 23. November 1880,

Königliches Landgericht. Wehinger.