1880 / 279 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

f | Dritte Beilage | zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preupischeu Staats-Zmeiger.

Ai 28D. Berlin, Freitag den 26. November G34,

DEAET E: P: ZIIE E E E

[23328] Aufgebot. „Hhpothekenamortisation betr.“ i Nachdem bei den folgenden Ansprücben die Nachforschungen pa den rechtmäßigen Inhabern fruchtlos geblieben und vom Tage der le

gerechnet 30 Jahre verstrichen sind, werden alle Diejenigen, welche auf die Ansprüche ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb \sechs V ersten April 1881, früh 9 Uhr, s . s c F bestimmten Aufgebotstermine uyter dem Rechbtsnachtheile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Ansprüce für erlosben erklärt und im Hypothekenbuche aelö\{cht würden.

ten auf die Hypothekeneinträge sich beziehenden Handlungen an tonaten, und längstens bis zu dem auf

Eintrag im Hypothekenbuch :

E T ———

U E A

Der Inhalt dieser Beilage, welher auh die im S. 6 ves Gee : E R A R s j De E 97 ges Seleßes über den Markenshut, vom 30. November 1874, sowie die in dem Ge betreffen! p Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Patentgeset, vom 25. Mai 1877, vorgeschricbenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint au ia dat a Did ee ea Ti “a us

Zentral-Handels-Register für das Deutsche Reich. «r. 2:9;

Das Central - Handels - Negister für das Deutsche Reih kann dursH alle Post - Anstalten, für Das Ce Ä S é :

l ; + » Panudel r l t r st - An fl Í as Gentral-Handels-Register für das Deuts{be R ih e int i 5 aglich. D Berlin auch dur die Königliche Expedition des Deutshen Reichs- und Könialib Vreuki Staats- | Ab E ck ait Das eule Nei erscheint in der Regel ta ali. as Anzeigers, SW., Wilhelmftraße 32, bezogen werden. E E L! S G Mes i S E Pinne Me es B

Des Hypothekenbesißers und Antragstellers : Zeit des Eintrages :

j Gegenstand des Eintrages. Wohnort. ] ; | S | L

der S | Seite.

Monat. Gemeinde.

Namen.

1840

1843 1834

1846 1837] Baldersheim

Allersheim 7 538

Aub Ï 502 Aub ; 116

Aub : 180 U O SE

Juni

Juni Juni

November Januar

Wohnungsrecht des abwesenden Isaac Rosenthal aus Allersheim bis zur Stan- | 25. desveränderung in Hs.-Nr. 50.

40 | Voraus des Johann Jacob Leurer von Aub. 30.

Vorausantheil der am 21. Oktober 1825 gebornen Weber von Aub, 3,

Allersheim Aub

. | Rudolph, Christof, Bauer, Hs.-Nr.50

Geißendörfer, Michael, Hs.-Nr.106

j Wirsching, Sebastian, Tagl1öhners- Aub 32| 15 wittroe.

Wenzel,Michael,H.-Nr.65,Tünchner Aub « 1171| 43 | Ans@lag des väterlicben Erbtheils für den abwesenden Christof Wenzel aus Aub. | 3.

: | Neeser, Lorenz, Schmied, Hs.-Nr. 26| Baldersheim 914| 29 | Geldvorbehaltsantheil der Geshwister Maria Margaretha und Anna Katharina | 20. | Münch aus Sulzdorf bei Ochsenfurt, Schwestern des Schmiedes Adam

Nähmaschinen-Fabrik vormals Frifter & Noßmaun | Actiengesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen : Das Vorstandsmitglied Herrmann Petzold ist verstorben. :

, Der „Deulscen Justiz-Zeitung“ entnehmen wir j „Auf Waarenzeichen von Gewerbetreibenden, ; eincm Aufsaß des Dr. jur. N. Weinhagen in j welche im Inlande eine Handelsniederlassung nicht | Cognac, G es P O E O sowie auf die Namen oder die Firmen | 3 : | und die Legattlirung dieles Mißbrauchs ] auzländisher Produzenten oder Handelst1eibenden i es übrigens ganz eben fo. Ein eklatantes Roifnte x | | „Mün aus Baldersheim. : 5 a b 185 5 | ¿ dur die Gerichtsbehörden Folge¡.des: Wieder- | fiaden, wenn in dem Staate, wo ihre Nieder- | in Bezlebvng auf Siber vil ib tv A Bütthard 563 02 | Kapital nebst 200 Fl. Kaution an die Kuratel über den abwesenden Kilian _18.| Februar [1850| Bütthard a 1128 holt habe ich seit mehreren Jahren in den Tages- | lassuna sich befindet, nah einer, in dem Rcichs- j zum Sgtlufse noch anzifübrea Dasselbe A | Metzger von Sonderhofen. 26, August 1850 E R M e ents j gejepblais enthaltenen Bekanntmachung, Deutsche j infofern intercssant cls ‘daraus V fas | 5 ; Ven j von deullcen Favrilanten moussirender Weine, dazu | Waarenzeichen, Namen und Firmen einen Sch wirrung b f Ie E G L t E TFA t é 310 29 | Vermögensantheil des abwesenden Sebastian Konrad von Oberwittighausen. | 9. | September (1826| Bütthard ; 275 mißbrau{t witd, das Publikum dur französische | genießen, die Einen dieses Sfetes, R in iden Srulres s ane au a g Se lell@aftavegisten. woselbst unter- 1028 57 | Vierprozentiger Geldvorbehalt und jährlihes Leibgeding der Anna Maria Wei- | 11.| September 11826] Bütthard j; 315 Personen- und Ortsnamen, mit denen ihre Fabrikate ¿ dung. * Der Name eincs renommirten b ändisébe Ta L. O ie iefige Handelsgesellsbast in Firma: auf den Stiketten, durch Einbrennen auf den Stopf: 1 # irten heuandiimen Lavat- A. Neander & Comp.

F a Lr aLaOE Mit anderen Konsumartikeln z. B. Tabak, Cigarren, O Liqueuren (Chartreuse, Benediktiner, Trappistine, Maraschino), Parfümertcen u. O. 4

. | Geißendörfer, Andreas, Hs.-Nr. 17

Bütthard

. | Kraus, Sebastian . ü . | Weimann, Sebastian, Büttner, Bütthard Wenn Icmand sich aber eines fremden Namens fabrifannten, ich will itn Crott nennen, wurde von | vermerkt fiebt, if einaetra!

en eam E T I E

Hs8.-Nr. 31

9. | Wengel, Andreas, Hs.-Nr, 27 10. | Ebert, Michael, Gastwirth

Stalldorf

O . [685 71 18| 86

von dort.

Wolkshausfen

! 431022 94

11. Ferner steht eingetragen im Hypothekenbuche Röttingens Bd. T, S. 323 und Bd.IIlI. S. 89 unterm 11. Januar 1850 ein Eigenthumsvorbehalt bis zur gänzliben Zahlung der Strichspreise zu Gunsten der nit ermittelbaren Gläubiger im Debitwesen der Anna Grimm, Wittwe des Zieglers Michael Grimm

Hs.-Nr. 198a,/b. in Röttingen, in nacstehender Weise.

Hypotheken- Strichspreis Objekt : Plan- Nr.

S n Se ma]

Steigerer 1849

in Röôttingen.

Antragsteller und gegegenwärtiger Besißer in Röttingen.

62/106 | 29 17971/3 45 TT 14 5179 a./b. 63/108| . 3146. 3147 | 45 | 77| 14 3231 10S T9 TI 7000 4A 6422 60 102 | 86 668 145 |248 | 57 6062 82: 778 5080 al 8139/4 a./b. 9/15] 43] Philipp Salomon 8799 a./b. | 15| 25] 71] Martin Geßner

Aub, am 10. September 1880.

1706 a. /b. 4 Iohann Grimm

Michael Niegler Johann Feuling, Kilian Lochner Michael Landwehr

Johann Geßner Johann Haag

Anna Grimm Wittib Anna Grimm Wittih

Georg Adam Lochner

Vincenz Blat.

Johann Grimm.

Michael Franz.

Katharine Döhling.

Georg Feuling.

Jacob Roth.

Gregor Landwehr.

Valentin Bach.

Anton Schauer,

Johann Michel.

Philipp Müller. : Albrecht Hammer, dieser in Au fstetten

Kgl. bayerishes Amt gericht. eh, Kgl. Amtsrichter. Zur Beglaubigung: Kgl. Gerichtsschreiber :

Heilmann.

[29099] Subhastationspatent und Aufgebot.

In Zwoangsvollstreckungssachen der Ebefrau des Musikus Frit Haseloff, Anna, geb. Dohrmann, zu Bremerhaven, Gläubigerin,

wider

den Maschinisten Johann Karl Georg Graf zu

Lehe, Schuldner, soll auf Antrag der Gläubigerin das dem Schuldner gehörige an der Hafenstraße zu Lehe belegene Wohn- wesen, Hausnummer 578, Straßenummer 60, be- ftehend aus Wohnhaus, Garten und Hofraum, fatastermäßig verzeichnet auf Kartenblatt 12, Par- zellen 340/122, 124, 341/125 u. 126 der Gemarkung in Lehe von einem Flächeninhalte von 10,44 Ar, in dem auf

Donnerstag, den 20. Januar 1881, Morgens 10 Uhr,

vor hiesigem Königlichen Amtsgerichte anberaumten Termine öffentlih meistbietend verkauft werden.

Alle, die an dem vorbezeihten Wohnwesen Eigen- thums-, Näher-, lehnrechtliche, fideicommissari|ce, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, solche in dem genannten Termine anzumelden, widrigenfalls das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber ver- loren geht.

Lehe, den 22. November 1880.

Königliches Amtsgericht. I. Detmoid.

[29102]

Verkaufs-Auzeige und Aufgebot.

In Sacen, betreffend den Zwangsverkauf des Fabriketablissements des Architetten und Zimmer- meisters K. Knust zu Lindep,

K. 108/80 soll dies Etablissement, nemlich Dampftischlerei und Sägerei, sammt Grund und Boden, den darauf hergestellten Baulichkeiten und den mit dem Grund- stücke oder den Gebäuden festverbundenen Ma- schinen am Diensiag, den 11. Jannar 1881, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle, Osterstraße 33, Zimmer Ir. 1, öffentlich versteigert werden.

Das Grundstück is zu Linden vor Hannover zwischen der Niemeyerstraße vnd dem sog. Todten- gange belegene im Hypothekenbuche für Linden als selbständiges Grundstück nicht eingeschrieben, dagegen in der neuen Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Linden Art. §53, Kartenblatt 23, Zegdelie 40/8 und 165/8 mit einem Gesammt- ächeninhalt von 87 Ar 56 [Meter eingetragen,

Für Kaufliebhaber, welche, soweit sie zahlungs- fähig find, zum Termine geladen werden, wird be- merkt, daß außer den üblihen Verkaufsbedingungen auf hiesiger Gerichtsschreiberei auch ein Verzeichniß derjenigen auf dem zu subhastirenden Grundstücke befindlihen Maschinen u. \. w. zur Einsicht aus- liegt, welche als Theile des unbeweglichen Vermö- gens mit versteigert werden sollen.

Zugleich werden alle, welche an diesem Grund- tücke Cigenthums-, Näher- , lehnrechtliche, fideikom- missarisde, Pfand- und sonstige dinglide Rechte, insbesondere Servituten und Realberehtigungen zu

haben vermeinen, aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden, und die darüber vorhandenen Urkunden vorzulegen unter Androhung des Rechtsnactheils, daß im Nichtanmeldungsfalle solche Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundftücks verloren gehen. Hannover, den 18. November 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 13. K, Schneider.

[29119]

Oceffentlihe Aufforderung.

Das Kgl. Amtsgericht Augéburg hat aur Antrag der K. württembergischen Telegraphenbeamtin Helene von. Gerstenberg, geb. Pini, in Stuttgart, vom 10. November 1880 mit Beschluß vom Heutigen an deren Chegatten Karl von Gerstenberg, vormaligen Redacteur der Augsburger Allgemeinen Zeitung, zu- leßt wohnhaft in Augsburg, Aufforderung erlassen :

zu seiner Chegattin Helene von Gerstenberg zu- rüdzukehren, widrigenfalls er eine Klage auf Ehescheidung weg. n böslicher Verlassung und die mit einer solchen Scheidung verbundenen Folgen zu gewärtigen hätte.

Dieser Beschluß wird dem Karl von Gerstenberg, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ift, auf

Grund gerichtliher Bewilligung hiermit öffentli

zugestellt. Augsburg, den 17. November 1880. Der K. Gerichtsschreiber : Wurm.

905 , D [22210] Spezial-Konkurs-Proklam.

Da über das dem Grundbesißer F. C. Moder in Altona gehörige, an der Friedrichstraße daselbst be- legene und im Altona’schen Stadtbuche Norder Tbeil Band G. VIII, pag. 54, 55 und 56 beschriebene Grbe auf Grund des vollstreckbaren Urtheils des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung I1Ib. hierselbst vom 26. Oftober 1880 und in Folge Antrages des flägerishen Sahwalters, Rehttanwalt Heymann hier, die Zwangsvollsireckung im Wege des Spezial-Kon- kurses erkannt is, so werden Alle und Jede, welde an diesem Erbe aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger, hierdurch bei Vermeidung der Aussch{ließung von dieser Masse aufgefordert, solche binnen 6 Wochen na der leßten Bekannt- machung dieses Proklams und spätestens

am 24, Januar 1881,

als dem peremtorishen Angabetermin, im unter- zeichneten Amtsgerichte, Bureau Nr. 5, Auswär- tige unter gehöriger Prokuraturbestellung, anzu- ry und eine Abschrift der Anmeldung beizu- ügen.

Zum öffentlihen Verkaufe des beregten Erbes ist Termin

auf den 31. Januar 1881

anberaumt worden, an welchem Tage, Nachmittags 5 Uhr, die Kaufliebhaber sich im hiesigen Amts- gerichte, Bureau Nr. 5, einfinden wollen, woselbst auÞh 14 Tage vor dem Termine die Verkaufs- bedingungen eingesehen werden können.

Altona, den 22. November 1880,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

mann in Vütthard und Pflichttheil des abwesenden Wilhelm Weimann

Zinsenkaution für Leonhard Kuhn von Stalldorf. Pflichttheil des abwesenden Georg Ebert von Wolkshausen.

(26289]

Blatt 350, den Rentier Peter und Maria, geb. Regier, Rahn’shen CGheleuten gehörig, stehen ein- getragen:

Aufgebot.

In dem Grundbuche des Grundstücks Marienburg

I. Abtheilung II1. Nr. 8. 1050 A für den Besißer Abraham Regier zu Neuteichsdorf. Das Dokument hierüber ift gebildet aus einer Ausfertigung des Kaufvertrages vom 10, Sep- tember 1875 zwischen den Hofbesißer Carl und Pauline, geb. Ostwald, Telgeschen Gheleuten und dem Rentier Peter Rahn, einer Ausferti- gung der Cession vom 7, November 1876 der Besißer Carl und Pauline, geb. Ostwald, Telge- schen Eheleute an die Christian und Johanna, geb. Koslowski, Toennies’shen Eheleute, nebst Eintragungsvermerk vom 25. März 1876, Ab- tretungs8vermerk und Hypothekenschein vom 16. November 1876 und Abtretungsvermerken vom 30. Oktober 1877 und 13. Juni 1879.

. Abtheilung IIL. Nr. 9. 450 (4 für denselben

Besißer Abraham Regier

Das Dokument hierüber is gebildet aus ! einer Ausfertigung der Schuld- und Pfand- urkunde vom 7. November 1876 der Peter und Marie, geb. Regier, Rahn’shen Sheleute für die Christian und Johanna, geb. Koslowski, Toennies’|hen Eheleute nebst Eintragungs- vermerk und Hypothekenschein vom 16. Novem- ber 1876, sowie Abtretungsvermerken vom 30. Oktober 1877 und 13. Juni 1879,

. Abtheilung 1IL, Nr. 10, 2400 (A Darlehns- forderung für den Gastwirth Ferdinand Pase- wark. Diese Forderung soll durch notarielle Cession vom 29. März 1878 an denselben Be- fißer Abraham Regier abgetreten sein.

Das Dokument hierüber is aus einer Aus- fertigung der Schuld- und Pfandurkunde vom 22. Juli 1877 der Rentier Pe‘er und Marie, geb. Regicr, Rahn’schen Gheleute für den Gast- wirth Ferdinand Pasewark, nebs Eintragungs- vermerk und Hypothekenschcin vom 21. Juli 1877 gebildet.

Die ad 1.—III. genannten Dokumente sind an- geblich durch Feuer zerstört worden.

Auf den Antrag des dazu Berechtigten, des Be- sißers Abraham Regier zu Neuteichsdorf, werden Alle, welbe an diesen Dokumenten, resp. den Posten ad I, 1I, und III. als Eigenthümer, Cessio- narii, Pfand- oder sonstige Briefiahaber Ansprüche oder Rechte haben könnten, zum Termine

den 18. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, vorgeladen. Im Falle dergleichen Ansprüche niht angemeldet werden, erfolgt unter Ausschließung derselben die Kraftloserklärung der Dokumente. Marienburg, den 19. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht. I.

N Proclam.

Auf Antrag eines Hypothekargläubigers sollen die folgenden dem Schreiner 11nd Tageldhner Jo- bann Georg Drude und seiner verftorbenen Che- frau, Anna Marie, geborene Becker, in Viesebeck ! eigenthümlich zustehenden Grundstücke der Gemarkung

Viesebeck: Parz. 163, 13,76 a Acker im

Kartenbl. 15, Sterz, . Kartenbl. 4, Parz. 66, 7,88 a Aer auf dem | Kirschbaum, Kartenbl. 4, Parz. 67, 7,89 a Acker daselbst, Kartenbl. 21, Parz. 193, 0,90 a Wohnhaus ; mit Stallung und Hofraum, die Brückenhöfe, Kartenbl. 21, Parz. 191, 0,74 a Hausgarten daselbst, Kartenbl, 5, Parz. 263, 12,44 a Aer über dem Lützerweg, Kartenbl. 23, Parz. 86, 4,87 a Acker der Käl- berberg, Kartenbl. 21, Parz. 192, 1,98 a Wiese die Brüdkenhöfe, öffentlich meistbietend versteigert werden. Hierzu sind folgende Steigerungstermine, erster auf den 17. Ja- nuar 1881, zweiter auf den 15, Februar 1881, jedesmal bis 12 Uhr Vormittags, in das Sißzungs- zimmer des Königliben Amtsgerichts hierselbft, event, dritter auf den 17. März 1881, Vormittags bis 12 Uhr, in das Gemeinderathhaus in Viesebeck anberaumt.

Weitere Hypothekargläubiger haben ihre Forde- rungen unter Vorlage der darüber sprechenden Ur- kunden bei Meidung der Nichtberücäsichtigung in diesem Verfahren und des pfandfreien Ueberganges der Grundstücke auf den Erwerber im ersten Stei- gerungsêtermine arzumelden.

Wolfhagen, den 18. November 1880,

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts,

Frochlich,

28, 20.

[29249]

April [1827| Stalldorf T, [198/200 August [1827] Wolkshausen| I. 103

K. Amtsgericht Heilbronn.

Aufgebot.

Ludwig und Magdalene Gerock von Untereises-

heim haben das Ausgebot cines von Ludwig Gerock von da durch die Unterpfandsbehörde Untereises- heim am 19. Januar 1856 der Gemeindepflege Un- tereisesheim für ein Anlehen von 77 Fl. ausge-

stellten Pfandscheins, wofür am

21. Sanuar

4. Februar 1859 1) Ludwig Gerock

2) Friedri G erock von

3) Magdalene Gerock Untereisesheim

4) Christian Gerock

der Cessionarin, nämlich der Pflegschaft des Kindes der Magdalene Gerock, Johanna, gegenüber und zwar für die erhöhte Schuldsumme von 115 Fl. 41 Kr. als Schuldner eingetreten sind, beantragt und es ist dieser Antrag zugelassen, auch Aufgebots

termin auf Donnerstag, den 9. Juni 1881, Nachmittags 3 Uhr, bestimmt worden. Gemäß Gerichtsbes{lusses vom 18. November 1880 wird der Inhaber des Pfandscheins aufgefor-

dert, späteftens im Aufgebotstermin seine Rechte

aus dem Pfandschein geltend zu machen und diesen vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen würde. Den 22. November 1889, Gerichtsschreiber Blacg.

Ausfertigung.

e Aufgebot. Auf Antrag der nächsten gerihtsbekannten Ver-

wandten ergeht an:

1) den Lagelöhnersfohn Gottfried Adami von Robhrbrunn, geb. am 30. Juli 1840,

2) die Bädters\öhne Johann Adam Amrßhein, geb. am 30. April 1825, und Adam Josef CEIGE, geb, 16. August 1834, von Weibers- runn,

3) die Inwohnerstöchtec Margaretha Amrhein, geb. am 12. Scptember 1815, Catharina Amrchein, geb. am 5. März 1819, und Maria Elisabetha Amrheim, geb. am 18. April 1825, aus Heimbuchenthal, die Bauerstochter Margaretha Englert von Heigenbrücken, geb. am 10. Upril 1803, :

5) den Schmiedssohn Conrad Fäth von Hösbach, geb. am 27. November 1826,

6) den Landwirths8sohn Conrad Hugo von Hösbach, geboren am 9. März 1822,

7) den Bauerssohn Johann Schultes von Hös- bach, geb. am 25. Auguî 1810, und

8) die Inwohnerstochter Elisabetha Staab von Hain, geb. am 11. August 1810,

die Aufforderung, \pätestens bis 1. Oktober 1881

persönlich oder schriftli sih bei dem unterfertigten

Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie für todt ers

flärt und ihr Vermögen nah Maßgabe der geseß-

lichen Bestimmungen an die nächsten gerihtsbekann- ten Intestaterben hinausgegeben würde.

Zuglei werden die sämmtlichen Erbbetheiligten veranlaßt, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren zu wahren und ergeht an alle Diejenigen, welche über das Leben der vorgenannten Personen Kunde geben können, der Auftrag, hierüber bis zum bezeichneten Termine Mittheiluag zu machen.

Aschaffenburg, den 15. Nooember 1880.

Königliches Amtsgericht. Wat

Den Gleichlaut mit der Urschrift bestätigt: Aschaffenburg, den 18. November 1880. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Fischer.

[29199] Bekanntmachung.

Auf dem Grundbuchblatte Band Il. Blatt 19 von Thuine steht Abthetlung 111, Nr. 2 auf Grund der Urkunde vom 22. April 1841 eine Forderung von 467 Fl. 7 Stbr. 4 Pf. für die Maria Aleid Voges zu Lohe eingetragen. Die eingetragenen Eigenthümer Colon Brinker in Lohe und seine Kinder haben, da Urkunde und Quittung nicht vors handen ift, das Aufgebot dec Post behufs Löschung beantragt und den geseßlichen Erfordernissen genügk.

Es werden nun Alle, welche auf die Forderung Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben unter Vorlegung der Urkunde am

Freitag, deu 4, März 1881, Yeorgens 10 Uhr, hier anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten auf die Post ausgeschlossen und die Hypothek für er- loschen erklärt werden joll.

Freren, den 19, November 1880.

Königliches Amtsgericht. Hanius,

der Weinflasch:n und auf den zur Versendung der und daß die A eE Führung der Zeichenregister betrauten Behörden durch Eintragung dieser „Schußzs d in das Zeichenregister dazu hülfreiche Hand leisten.

Dieser Unfug hört aber nicht auf und deshalb i

muß ih die Sacbe auch einmal in einec juristischen Zeitschrift zur Sprache bringen. Die nächste Ver- anlassung hierzu aeben mir zwei, am nämli en Tage,

E c

nämlich am 2. Juni 1880, von der Kammer für ?

Handelssachen des Königlich bayerischen Landgerichts zu Würzburg bewirkte Eintrazungen. Die Befannt- machung derselben datirt vom 15. Juli 1880 und findet sib in Ne. 183 des Central-Handelêregisters vom 6. August 1880, Nebenhecr möchte ich fonsta- tiren, daß die Veröffentlihung erst nah länger als zwei Monaten erfolzt ist.

Die erste dieser eingetragenen Maga: ken zeigt inner- halb einer, aus zwei nebeneinander laufenden Linien gebildeten Einfassung drei Kronen, unter denen steht: „vin des rois. Piery & Cie. à Ay b./M.“ Die Firma Michael Oppmann zu Würzburg will sich dieses Waarenzeichens für ih moussirenden Weine bedienen.

Die andere „Schugmarke“ ist auf Arstehen der Firma F. A. Siligmüller zu Würzburg, ebenfalls für mousireade Weine, eingeiragen. Janerhalb einer ornamentirten , mit vier abgerundeten Ecken ver- sehenen, Einfassung präsentirt {ih ein Wappen mit einer Grafenkrone nebst den Worten „Comte de Montfort à Reims“,

Deutsche Fabrikanten versehen also ihre Fa- brikfate mit fremden, ftanzösis&en Namen und fogar mit französishen Orten, die als Hauptsigz der Champagnerfabrikation bekannt sind, wodurch, wenn auch vielleicht nicht bei ihren direkten Abunebmecn, doch jedenfalls bei den Konsumenten, der Irrthum hervorgerufen wird, daß diese Weine französischen Ur- iprungs seien. Es ist gar“ nit denkbar, daß die Herren die großen Kosten der Eintragung und deren Veröffentlihung anlegen, wenn sie nit glauben, durch den aus\ch{ließlihen Besiß dieser Marke ihren Absatz erhöhen zu können. Es ist anzunehmzng, daß die gewählten französishen Namen fiagirt find, \o daß cine Verfolgung wegen Gebrauches bestehender Firmen nicht zu befürchten ist.

Es mag sein, daß nah dem Buchstaben des Ge-

seßes die Eintragung nicht abzelchnti werden durfte. Nach § 3 Abs. 2 dcs Gesetzes über den Markens{hutz ist dle Eintragung zu versagen, wenn die Zeichen aus\{ließlich in Zahlen, Bucbstaben oder Wörtern bestehen, oder wenn sie öffentlihe Wappen oder Aergerniß erregende Darstellungen enthalten. Hier- unter lassen sib die erwähnten Ma: ken wohl nicht subsummiren. Wenn man abex hiermit den S. 1 des Gefeßes in Verbindung bringt, so ist es offenbar, daß es über den Zweck des Gesetzes weit hinaus geht und dem Geiste desselben widerspricht, ween Jemand Schuß für eine Marke verlangt, welche mit einem sremden Namen, mit einem fremden Orte verschen ist, und dur diesen fremden Namen, dur diesen fremden Ort, deutlich zu erkennen giebt, daß eine Täuschung des direkten oder indirekten Abneb- mers, wenn auch nit beabsichtigt, doch ganz gewiß hervorgerufen wird. Der §. 1 des Gesetzes, welcer sagt, daß cin Gewerbetreibender Zeichen, welche znr Unterscheitung setner Waaren von den Waaren Anude- rer dienen sollen, eintragen lassen und dadurch einen Schuß derselben erwirken kann, läßt deutlich erken- nen, daß bei der Abfassung des Gesetzes, wenn auch dasselbe gestattet hat, daß den Zeichen Worte beigefügt fein können, doch nit daran gedaht worden ist, daß ein Gewerbetreibender es wagen könnte, fremde Namen und fremde Ur- sprungéorte den Zeichen, teren Eintragung cr ver- lanzt, beizufügen. i: Jedensalls liefern aber die referirten Fälle den Beweis, daß das Gesetz, um einen wirksamen Schutz gegen derartige Autscbreitungen zu gewähren, die Veslimmung hätte enthalten sollen, daß die etwa den Zeichen beizufügenden Worte weder Personen noch Orte bezcihnen düufen, mit Ausnahme des Oites der Niederlassung oder des Fabriketablissements und bistorisher Personennamen, weil dadurch nicht die Auffassung des Publikums hervorgerufen werden kann, als wenn der Träger des Namens der Fabri- kant oder der Verkäufer sei. Die Firma des Ver- fäufers oder Fabrikanten, welhe auf der Waare oder der Verpackung außerdem angebracht werden man, ist ja durch das Gesetz genügend ges{chÜüßt.

Der 8. 14 deg Gesetzes über den Markens{uh vom 30, No vember 1874 (Neichsgeseublatt S. 143) lautet nämli: „Wer Waaren oder deren Ver- packung wissentlih mit einem na Maßgabe dieses Gesetzes zu \chbüßenden Waarenzeichen oder mit dem

tamen oder der Firma cines inländischen Produ- zenten oder Har deltreibenden widerrechtlich bezei net oder wissentlih dergleichen widerredtlid bezeich- nete Waaren in Verkehr bringt oder feil hält, wird mit Geldbuße von 159 bis 3000 Mark oder mit Gefängniß bis zu fech8 Monaten bestraft und ift dem Verlehzten zur Entschädigung verpflichtet.

Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein.“

verner heißt es im §, 20 desselben Gesetzes ;

j die richtige sci,

bedienen will, so kann er dafür do wahrli ei - : E O Í l ann er dafur doch wahrlich einen Flaschen dienenden Holztisten bezeichnet, zu täuschen | :

staatliben Schuß gibt beanspruchen. In Folge meiner früheren Veröffertlihungen ri- tete eine darin bezeichnete sehr bedeutende Firma, die

ih dadurch empfindlich getroffen fühlte, ein Schrei

ben an mib, durch welches sie meinte, „mir den klaren Beweis zu liefern, daß meine Auffassung nicht sonder daß ich vielmehr mich in erster Linie an das Publikum wenden müssz, dem gegenüber der Fabrikant moussirender Weine machi- les dastehe“,

Die Herren sagen (und das ist allerdings notorisch), daß sie seit 30 Jahren es sich zur Pflicht gemacht hâtten, ihre moussirenden Weine unter eigener Marke in den Handel zu bringen, daß sie in Wort und Schrift dafür gearbeitet und daß sie es sih alljährlich Tausende kosten lassen, um durch Ännoncen und Plafate für „deutschen Sekt" im Allgemcinen und speziell für ihre Marken Propaaanda zu machen.

Weiter beißt es in dem betreffenden Scheiben :

„Wahrscheinlich werden Sie nah dem oben Ges sagten uns die Frage vorlegen :

„Warum verkaufen Sie denno mit fingirten französishen Marken verschene Weine ?*, worauf wir Ihnen zu unserm großen Bedauern die Eckiä- rung abgeben müssen, daß uns der Handel bezw. die Konsumenten dazu ¿zwingen und wir durch direktes. Abweisen solcher Aufträge einen nit urwesentlihen Theil des deutschen Geschäftes zu Gunsten unsecer Konkurrenten einbüßen müßten, ohne dadur dem angefirebten Ziele Einführung des Deutschen Sekies näher zu kommen.

Glauben Sie sier, sehe geehrter Herr daß es uns gefreut hat, Sie gegen diese, leider in Deutfch- A immer noch hérrs{ende, Unfitte auftretea zu ehen.

Wir s\{licßen uns Ihren Ideen : allen fiktiven Marken" vollkommen an und bieten Alles auf, durch rorzügliche Liefërung mit unserer Marke dem deutschen Schaumweine in Deutschland Achtung zu verschaffen.

Ein Geseß, welches alle Fabrikanten ver- pflichtet, ihre Erzeugnisse nur unter ibrer eigenen Marke zu verkaufen, würden wir mit Freuden be- arüßen, denn nur dadurch würde der gegenwärtigen Unsitte ein Ende gemacht. j

Jeder unserer Konkurrenten, au8nahmslos, führt fingirte Marken, und wenn Sie überall tuterpelliren, wird Iÿnen wohl in allen Fällen die gleiche Er- klärung, wie wir fiz oben ausgcsprochen baben, ge- geben werden,“

Sodarn sagt diese Firma, daß fie niemals durch Anwendung eines fiagirten französishen Namens cinen höheren Preis für ihre Weine babe erzielen wollen, daß ihre Agenten und Reisende aufs Be- stimmteste angewiesen feier, ihre eigene Girma aufs Aeußerste zu poussiren und siktive Marken nur dann in Vorslag zu krirgen, wenn der Abs@&luß eines Geschäfts nur dadurch crmögli{cht werden könne, daß fie sogar ihren Agenten und Reisenden, für Verkäufe von Weinen mit französischer Marke eine geringere Provision vergüte, als von Weinen, die mit ihrer eigenen Ficma ctikettirt würden.

Ih habe mich veranlaßt gesehen, die. be- treffende Firma darauf aufmerksam zu machen daß mir die bedauerlichen Vorurtheile dis Publi- kums sehr wohl befanut seien und daß das von ihe gewünshte Strafgesey (der Betrugspara- graph 263 d:8 deutschen Strafgeseßbuchs) längst vorhanden und sie demselben in Verbindung nit J. 49 wahrscheinli seit langer Z-it verfallen sei. Wenn der Gastwirth den deutschen Sekt iu 21, 3 und 32, 4 oder 5 /( verkäuft, wenn er sich aber für denselben deutschen Sekt, sobald er mit franzöü- sisher Marke versehen, 8—10 M be:ohlen läßt, fo isl das offenbar Betrug, wie er im Strafgeseßbuch steht, Ebenfalls straftar ist nach 8. 49, wer zur Verübung solchen Betruges wissentlich Hülfe leistet. Es ist zum Erstaunen, daß den Herren das Alles nichst längst zum Bewuftsein gebracht worden ist. *)

* In einem Erkenntnisse des zweiten Senats des rheinishen Apvellationsgerihtshofes vom 9. Novbr. 1854 (Archiv Bd. 50 S. 159) ift die Ansicht aus- gesprochen, daß eire fäls{lihe Waarenbezeihnung als strafrechtlichcr Betrug nicht harakterisirt werden könne, weil das (preußische) Strafgeseßbuch diese fälschliche Waarenbezeidnung als ein selbständiges, der Kategorie des strafbaren Cigennetzes angehörendes Vergehen aufführe und somit von den Bestimmungen über das Vergehen des Betruges gruz1dsäßlih in durgreifender Weise unterschieden sei.

Ein französischer Fabrikant, dessen Waare auf der Londoner internationalen Ausstellung präm:irt worden war, baite gegen eine Elberfelder Firma cine Schadens- ersaßllage angestellt, weil die Letztere angeblich fich seines Waarenzeichens, cincs Phönix, mit der zusäß- lihen Bemerkung über die Prämiirung bedient hatte. Es qgalt damals Art. 269 des preußischen Straf- geseßbucks, in welhem im Wesentlichen Dasselbe gesagt worden isl, was die oben repcoduzirten Art. 14 und 21 des Gesetzes über den Markenschuß ent« haltea. Es bestand indessen damals zwischen Preußen und Frankreich kein internationaler Vertrag über

«Vveg mit:

vielen deutschen Fabrikanten mit verschiedenen Vor- namenébezeibnungen, jedoch imwer mit der Orts- angabe Amsterdam, auf den Etiquetten ibrer Fabri- kate mißbräuhlih seit vielen, vielen Jahren, viel- leicht [on im vorigen Jahrhundert, angebracht.

Eins dieser preußischen Fabrifgeschäste, dessen Jn- haber zwei Personen waren, ließ {i in den ersten 3 Monaten nab Einführung des Handelgeseßbuches unter der Firma „Henricus Crott senior und Cie.“ ins Handeléregister eintragen. Das Geschäft hatte bisber seine Fabrikate so bezeichnet und nah Art. 64 und 65 des preußischen Einführungegesezes zum deutschen Handelt gescßLuhe durften ältere Firmen bis zum 1, Juni 1862 selbs dann eingetragen wer- den, wenn in der Firma der Name cines der Gesell- schafter nicht enthalten war.

In einem anderen preußischen Orte thaten si 3 Firmen, welche sch bisher ebenfalls des Namens Crott zu Amsterdam zur Bezeichnuag threc Fabri- kate bedient hatien, zufammen. Sie crmittclten einen Maun, dessen Familienname Crott war und veran- laßten denselben, sein Domizil iach Amsterdam zu verlegen. Jeßt {lossen sie mit demselben einen Vertrag ab, wodur diesen 3 Geschäften auf cwige Zeiten die Befugniß beigelegt wurde, sib jür ihre Personen, Firmen, Erben und Nechtsnachfolg:r der Waarenbezeihnung Henricus Crott H. Zoon und Cie. zu Amsterdam zu bedienen und die Verpackung ihrer Tabake fo zu bezeichnen.“ Der hierüber kon- fultirte Retsgelehrte, ein renommirter Praktiker, erklärte in seinem \ch{riftlicen Gutachten untec An- derm, daß von einem Betruge gegen das faufende Publikum gar nicht die Nede sein könne, weil der Abnehmer dic Waare kaufe und diese dur die Be-

! zeichnung nicht geändert werde ! !

den Schuß der Waarenzeichen. Seitdem ist der Handeléverirag vom 2. Aug. 1862 (Ges.-S. von 1£65 S. 333) abgesch{lossen, in dessen Art. 28 es heißt: „Jn Betreff der Bezeichnung oder Etiquet- tirung der Waaren coder deren Verpackung, der Muster- und der Fabrik- cder Handelszeichen (mar- ques ou etiquettes de marchandises ou de leurs emballages, des dessins et marques de fabrique ou de commerce) follen die Angehörigen eines jeden der vertragenden Staaten in dem anderen Staate denselben Schutz, wie die Faländer, genießen.“ Dieser Handelsvertrag ist auch nach vem Kriege von 1870 durch d¿n Friedensvertra, (Neicb8gesetz- blatt von 1873 S. 365) aufrecht erhalten worden. Nach dem Wortlaute dieses Handelsveitrages erstreckt sich der Schuy, dessen die Franzosen #ch in Preußen er- freuen, nihi auf ihre Namen oder ihre Firmen. Der §. 14 des Markenschutgeseßes blcibt also außer Anwendung nnd es kaun beispieleweise der Duc de Montebello feinen Schatens8ersaßz beanspruchen, wenn Siligmüller zu Würzburg auf den Etiquetten sciner Schaumweine den Namen desselben anbringt oder wenn der Restaurateur Adam zu Berlin solchen Sekt seinen Gästen vecrkäuft.

Die Frage der Anwendbarkcit des Betrugs- paragraphen hat der rheinishe Appellhof in dem, in dieser Note rcferirten, Erkenntnisse nur nebenber gestreift, die Beantwoctung ift aber sehr bedentlich. Wenn ih nicht deutschen Schaumwein, sondern Champagner vailange, so weiß ih, daß der Wirth für jede Flashe 5—b M bezahlen muß und wundere mich nit darüber, wenn er sih von mir 8—10 bezahlen läßt. Hat er Sekt von Siligmüller er- halten, der mit einer französishzn, wirklichen oder fingirten, Firma bezeichnet ist, so hat er dafür nur 2—3 M. bezahlt. Unzweifelhaft hat er dadurch einen Irrthum in mir erregt und mein Vermögen in ge“ winnsüchtiger Absicht geschädigt. Es liegen also alle Kriterien des Betrugsparagraphen vor. Die SS. 14 und 20 des Markenschutgcsetzes sind auf den ¿all garniht anwendbar. Zwar hat Siligmüller dein Wirthe gezenüber keinen Betrug verübt, weil er dessen Vermögen nit geschädigt hat, er bat ihm aber wissenilih die Mittel gegeben, seine Gäste zu betrügen, Es war ihm ja gewiß nicht unbekannt, welchen Zweck die Bezeichnung des Sekts mit dem französishen Namen hat. Na neueren Zeitungt- nachrichten soll übrigens das Reichsgeriht den Be- trug {on dann als fkonsummirt erachtet baben, wenn eine inländische Waare mit cinem ausländischen Ortsnamen als Ursprungéort bezeichnet worden ift,

Handels - Register. Die Handeléregistercinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreih Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlickt, die beiden ersteren wöchentlich, die leßteren monatlich, Berlin. Handelsregifter des Königlichen Limtsgerichts 1. u Becl!u, Zufolge Verfügung vom 25. Novembcr 1880 sind am. selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt ; In unser Gesellschafisrezister, woselbst unter Ne,

3439 die hiesige Aftiengesell\{haft in Firmg;

Die Handelsgesellschaft ist durch den Tod des A a Carl Wilhelm Heinrih Haake aufgelöst.

In unser Gesellschaftsregister , woselbsi unter Nr. 173 die bielige Handel3gesel!shaft in Firma: i L. W. Schneider & Co, vermerkt steht, ist eingetragen: . Der Kaufmann Adolph Schneider ist aus der Handel 8geselischaft ausgeschieden.

In unser Gesellshaftsregister, woselbst unter Nr. 4645 die hiesige Handelsgejellschaft in Firma: &F. W. Otte jun, vermerkt steht, ist eingetragen : Der Kaufmann Gotthardt Friedrich Waldemar Otte ist durch Tod aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Die Wittwe Charlotte Phis- lippine Wilhelmine Otte, geborene Lehmann, zu Charlottenburg ist in die Handelsgesellschaft als Gesellschafterin am 18. November 1880 eingetreten ; derselben steht jedoch nit die Be- fugniß zur Vertretung der Gesellschaft zu.

In unserm Firmenregister, woselbst unter Nr. 12,544

die Firma:

i: _G. Zacnke

eingetragen steht, ist vermerkt worden, daß ein Kom- manditist in das Handelsgeschäft des Fabrikanten Georg Guftav Julius Jaenke zu Berlin eingetreten ist und die hierdurch entstandene, die biéherige Firma fortfüßrende Kommanditgesellshaft unter Nr. 7588 des Gesellschaftsregisters eingetragen worden ist.

Demnächst ift in unser Gesellschaftsregister unter

Nr. 7588 die Commanditgesell\chaft in Firma:

G. Zaenke mit dem ibe zu Berlin und es is als deren persönlich haftender Gesellschafter der Fabrikant. Georg Gustav Julius Jaenke hier worden.

Dem Marx Moriß Michaekis zu Berlin ist für vorgenannte Commanditgesellshaft Prokura ertheilt und ist dieselbe unter Ne. 4780 unseres Prokuren- registers eingetragen worden.

eingetragen

In unser Gesellshaftêregister, woselbst unter Nr. 6763 die hiesige Handel8gesellshaft in Firma : Laudwirth\haftl. statist. Bureau H. Lodemann & Co,

vermerkt steht, ift eingetragen : ; Die Gesellschaft ift durch gegenseitige Ueber- einkunft aufgelöst, Der Kaufmann Johann Paul Ellerholz zu Berlin seßt das Handelsge- {äft unter der Firma : : Landwirthschaftl. statist. Bureau H. Lademaunn & Co. (P. Ellerho!z) fort. Vergleihe Nr. 12,558 des registers. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Ne. 12,558 die Firma: Landwirthschaftl. statist, Bureau H. Lodemanuaæ & Co. (P. Ellerholz) A mit dem Sitze zu Berlin und es ist als deren íInt- haber der Kaufmann Johann Paul Ellerholz hier eingetragen worden.

Firm:n-

In unser Firmenregister, weselbst unter Nr. 12,512 dic Firma: E. Engel vermerkt steht, ist eingetragen : Die Firma ist durch Vertrag auf den Kauf- mann Johann Gottlob Engel zu Berlin über- gegangen. Verzleiche Nr. 12,560 des Firmens- registers. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 12,560 die Firma: E. Engel

mit dem Sitze zu Berlin und es ift als deren Ins haber der Kaufmann Johann Gottlob Engekt bier

eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselb unter der Firma: Schaefer & Kantorowicz am 15. November 1880 begründeten Handelsgesell- {haft (Geschäftëlokal vom 1. Januar 1881: Gungels- ufer 15) find: 1) der Kaufmann Otto Franz Schaefer zu Berlin, 2) der Kaufmann Leopold Kantorowicz zu Berlin. Dies ift in unser Gefellshaftsregister unter Nr. 7587 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Mani & Erdmann i

am 1. November 1880 begründeten Handels-¿e[l- {aft (jeßic,ed Geschäftólokal : Behrenstraße, 7 find: 1) %er Swriftsezer Carl Friedrich ALolf Mann

zu Berlin,