1880 / 281 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

auêgegangen is, und von denen au@ heute der Hr. Abg. Richter

“e lediglich Rücksichten auf feine Gesundheit

r m seinem lebhaften Beckcuern den Herrn

¡ur Handel und Gewerbe abhalten ‘geute bei der Vertretung

sv o Etats zugegen zu sein. Es ist veihtig, wenn der- Hr. Abg.

„tchter anführt, daß der Hr. Ministe", für Handel und Gewerbe si

Än Friedrihêruhe Vergnügungen Fingebe, die mit feiner Abstinenz von den Geschäften in Berlin ‘4nvereinbar seien.

Weiter hat der Hr. bg. Richter die Frage der Vertretvng des Hrn. Ministers fc Handel und Gewerbe berührt und auch dar- über halte ich mi "erpflichtet, einige Worte z". sagen. Gerade die Rück- sicht auf seine Sesundheit und eine zei*“weise Ueberlastung mit Ge- {cbäften, hat den Herrn Reichskanzler veranlaßt, an mi das Er- suthen zu richten, ibn, soweit die Wertretung eines Ministers durch einen anderen zulässig ist, in seiner Eigenschaft als Handels-Minister hier in Berlin zu vertreten. Meine Herren! Der Artikel 44 der Verfassung {reibt vor, daß jede Regierungshandlung Sr. Majestät des Königs der Kontrasignatur eines verantwortliden Mini- sters bedarf. G ist bisher in Abwesenheitsfällen, in Fällen von Krankheit und bei Verhinderang eines Ministers stets so gehalten worden, daß ein KolUege ersuchi worden ift, diese Kortrasignatur zu übernehmen. Jh habe, als ich dem Ersucen dcs Herrn Reichékanzlers stattgab, mich darüber orieutirt, in welcher Weise eine solche Stellvertretung bisher behandelt worden ist, und ich kann versichern, daß dieselbe diesmal genau so behandelt worden, wie Tonstant in ailen Fällen so lange wir verautwortlihe Minister haben. Meine Herren, es handelt si bei dieser Stellvertretung eben lediglich um eine hoffentlih vorübergehende Vertretung (Zuruf links !) Nein, seit Jahren dauerx sie nicht, sondern sie dauert ganz genau seit dem 28. Oktober dieses Jahres. Ich hoffe, daß der Herr Reichskanz- ler sehr bald im Stande sein wird, mi von der Stellvertretung wieder zv entlassen. Im AUgemeinen aber glaube ih, daß daraus, daß der Fürst Bismarck das Handels-Minifiertum übernommen hat, kein Grund zu einem Vormurf, sondern vielmehr ein Grund zu dem lebhaftesten Danke für das ganze Vaterland abzuleiten ist. :

Der Abg. Dr. Franz glaubte, daß die rehte Seite dieses Hauses Plänen des Reichskanzlers ein zu großes Entgegen- kommen beweise, pa dieselbe in ihren Details dem ganzen Hause noch unbekannt seien. Das politische Leben lehre doch ein gewisses Mißtrauen mit Nothwendigkeit. Das Gesetz, be- treffend die Anzeigepflicht, scheine jeßt wieder in weite eFerne gerüdt; warum, sei nicht recht ersichtlih. Wohlwollende Fabrikbesißer wollten sich doch freudig strengeren Bestimmun- gen unterwerfen. Die Baare'sche Denkschrift als einen dreisten sozialaristokratischen Versu des Großindustriellen zur Besei- tigung des Haftpflichtgeseßes hinzustellen, sei niht ganz be- rechtigt. Die Denkschrift sei deshalb verfehlt, weil Hr. Baare die Unfälle, in denen das Haftpflichtgesep zur Geltung komme, mit denjenigen Unfällen, an denen der Arbeiter selbst die Schuld trage, zusammenwerfe. Dies sei nicht gerechtfertigt, denn im ersteren Falle sei die Ent- ]hädigung des Arbeiters eine Frage der Gerechtigkeit, im zweiten eine Frage der Humanität. Troßdem halte er die harte Kritik des Abg. Richter für unbegründet, da man dem Hrn. Baare den Vorwurf, einseitig die Interessen der Unter- nehmer begünstigen zu wollen, nicht machen könne. Den Volkswirthschastsrath halte er für eine segensreiche Jnstitution, er bedauere nur, daß diese Organisation nit bereits vor zehn Jahren ins Leben gerufen sei, es würden, wenn man schon damals Leute gefragt hätte, die Kenntniß von den Dingen und nteresse an den Fragen gehabt, nicht derartige Geseße gemacht worden sein, deren ge sih als so verderblich sür das Land erwiesen hätten. Jn Bezug auf die Gewerberäthe wolle er noch die Klage wiederholen, daß die gegenwärtige Stellung derselben sehr häufig zu Kollisionen führe, indem die Privatinteressen derselben mit ihren amtlichen Obliegenheiten in Wiederspruch geriethen. Diese Leute, sowie auch die Fabrikeninspektoren müßten die Qualität von Beamten haben, denn, um Vertrauen bei den Arbeitern zu finden, sei dies nöthig, und ebenso sei es erforderlich, daß diese Leute nicht etwa in irgend einem Abhängigkeitsverhältnisse zu einem Arbeit- geber ständen. Ein Fabrikinspektor, der seinen Fabrikbezirk bereisen müsse, könne ein solhes Nebenamt auch gar nit an- nehmen, wenn derselbe seine Aufgaben gewissenhaft erledigen wolle, Der eine einzige Gewerberath für Ost- und Westpreußen könne gar niht neben dieser Beschäftigung noch Nebenäniter verwalten. ;

Der Regierungskommissar erwiderte, daß auch die Re- gierung [von dem Grundsatze ausgehe, dem Fabrikinspektor die Uebernahme keines Nebenamts zu gestatten, welches mit den Pflichten seines Berufs kollidiren könne. Fn dem vom Vorredner angeführten Falle habe die Negierung nicht die Ueberzeugung, daß eine solche Kollision vorliege; sollten Un- zuträglichkeiten, welhe aus diesem Verhältnisse entstanden seien, zur Kenntniß der Regierung kommen, so werde sie nicht zögern, den Gewerberath zur Niederlegung seiner Thätigkeit für den Gewerbeverein aufzufordern.

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) erklärte, nah den Argu- mentationen des Abg. Dr, Franz, welher den WVolks- wirthschaftsrathy mit Freuden begrüßt habe, würde man zu dem Sglusse Vere fan, D A: Franz habe sagen wollen, DAE De Leute die Geseße seit 10 Jahren gemacht hätten, von der Sache nichts verstanden hätten. Es könne dem gegenüber nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß diese Geseßgebung statt- gefunden habe unter Mitwirkung der reten Seite des Hauses und der Regierung. Möglich sei ja, daß Fehler gemacht worden seien, aber bedenke man do, daß vielleiht nach 10 ahren eine andere Majorität “eli von der jeßigen würde jagen können. Man habe im Anfange große Zweifel darüber gehabt, ob die Einrichtung der Fabrikinspektoren gut sein werde oder nicht. Dieselbe habe sich überall bewährt, und er erkenne dies gern an, Auskunft aber wünsche er über eine andere Angelegenheit. Etwa im Februar dieses «ahres habe man aus dem durch die Zeitungen veröffentlichten Berichte über eine stattgehabte Bundesrathsizung erfahren, daß dort ein Gese über die Anzeigepfliht der Unfälle disku- tirt sei. Lange Zeit habe über die Sache nichts ver- lautet, bis vor einiger Zeit plößlich die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ eine Notiz gebracht habe, in welcher behauptet wurde, es sei gelungen, einen Geseßentnurf über die Unfallstatistik dur das Plenum des Bundesrath2 zu bringen, ohne daß der Reichskanzler davon etwas erfahre: habe. Eine andere offizióse Zeitung habe gesagt, der Reic,/skanzler habe den Geseßentwurf noch glüdcklih angehalten in 2m Augenblicke, als er vor dem Ausschusse an das Plenum des Bundesraths gehen sollte, Er bitte die Regierung, dem Hause über die Ceidfale dieses Gez Lentwurfs, der von allen Seiten bexbeige- sehnt werde, baldigst Aus/unft geben zu wollen.

Der Abg. Frhr. von Pre.mnigerode wandte sih gegen ein- Zelne Ausführungen des Abg. »hter. Es sei früher {hon and heute wiaertalt der Versuch macht worden, die rechte Séilé ees Hau es, die gewisserma, N die Verantwortung für die Geszu,te mittrage erx exkemc4 das ofen an =—

dafür anzuklägeit, daß er und seine politischen Fre"acke dás eine Mal beim Etat der Domänen Ürcer Landwir*“yschast und

die noch gestern just bei dem Minister für die Landwirth- schaft das Haus von den großen Problemen des Volkswirth- schaftsrathes beinahe den ganzen Tag unterhalten hätten! Dem gegenüber halte er es für seine Pflicht, es einmal aus- zusprechen und darauf hinzuweisen, daß diese Klagen um so ungerechtfertigter seien, weil sie aus dem Schooß einer aus- gesprochenen Minderheit herstammten. Die konservative Partei in der Mehrheit führe die Geschäfte in erster Linie mit, nicht die Fortschrittspartei, und die linke Seite dieses Hauses könne sih darüber kaum beklagen, daß die rehte Seite der Fort- \chrittspartei niht für das freie Wort hier vollen Raum lassen wolle. Aber wenn die linke Seite gewissermaßen die Prätension erheben wolle, die Geschäfte und die Entwickelung der Debatten hier im Großen zu kritisiren, so bemerke er, das sei noch nie die Nolle. der Minderheit gewesen. Er habe lange im Reichstag mit in der Minderheit gesessen, er hätte sich einen solhen Versuch aber nie erlaubt. Er habe es deshalb für seine Pflicht gehalten, die Herren von der Linken einmal im Besonderen aufmerksam zu machen, welche „erdrückende Minderheit“ sie hier im Saale repräsentirten. Dann habe der Abg. Nichter mit einer ganz eigenthümlichen Logik gemeint, es wäre seltsam in Bezug auf die Sympathie seiner (des Redners) Partei für den Volkswirthschastsrath, daß sie jest über das befriedigt wäre, was sie früher nicht verlangt hätte. Dürfe man denn nur befriedigt sein, wenn man das be- fomme, was man verlangt habe? Er glaube, das würde für die Fortschrittspartei wahrlich am allerwenigsten passen; die- selbe werde nie zufrieden sein, wenn sie auch alles bekfommen sollte, was sie verlangt habe. Das sei ja die Seele der Oppo- sition, daß sie nie zufrieden sei wolle, das sei ihr Lebens- element.

Der Abg. Richter erklärte, der Vorredner habe gesagt, die konservative Partei, die Mehrheit, führe hier die Geschäfte. Er wisse wirkli niht, wo hier im Hause die Mehrheit und wo die Minderheit sei. Die konservative Partei Jet JODICI Cr wisse, auch eine Minderheit. Wenn man die Präsidentenwahl als bezeichnend für die Mehrheit ansehe, so wisse er nit, ob der Vorredner in der Mehrheit odex in der Minderheit ge- standen habe. Jedenfalls sei aber seine Partei für die Vil- dung der Mehrheit dabei niht ganz ohne Bedeutung gewesen. Uebrigens D der Landtag doh noch eine andere Bedeutung, als blos der Mehrheit Gelegenheit zu geben, zum Ausdruck zu kommen. Es solle hier erprobï werden, ob Diejenigen, die in der Mehrheit seien, au verdienten, es zu bleiben, oder nicht vielmehr bei der nächsten Wahl in die Minderheit zu fommen. «Fn diesem geistigen Kampf solle Licht und Schatten glei vertheilt sein, und über die Vertheilung entscheide allein die Geschästsordnung. Auch die kleinste Minderheit habe dcs Recht, von der Geschäftsordnung denjenigen Gebrauch zu machen, den sie im FJnteresse der Geltendmachung ihrer An- sichten für nothwendig erachte. Er acceptire, daß der Abg. von Minnigerode von der „erdrückenden“ Minderheit ge- sprohen habe, der Minderheit seiner (des Nedners) Partei gegenüber erscheine ihm der Abg. von Minnigerode aber in der That etwas gedrückt. Keineswegs habe er, wie der Minister von Vötticher meine, dem Reichskanzler daraus einen Vor- wurf gemacht, daß derselbe das Handels-Ministerium über- nommen habe. Es würde ihm im Gegentheil zur thatsächlihen Klarstellung der wirklichen Verhältnisse Preußens beizutragen scheinen, wenn der Reichskanzler nicht bios das Handel-:Ministerium, sondern alle übrigen Ministerien übernehmen wollte. Er habe nur behauptet, daß, wenn der Reichskanzler das Hantels-Ministerium einmal über- nommen habe, für denselben auch die Verpflichtung daraus erwüchse, dem Hause Rede zu stehen, wenn auch nit heute, so doch im Januar, Deshalb hätte er gewünscht, daß die Etatsberathung bis dahin verschoben würde. Hoffentlich würde aber der Gesundheitszustand des Handels-Ministers es dem- selben bald exlauben, nach Berlin zu kommen, um den Be- rathungen des Etats des Handels-Ministeriums beizuwohnen.

Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) bemerkte, der Abg. Nichter habe über den Entwurf des Hrn. Baare cin sehr abfälliges Urtheil gefällt, nah seinen (des Abg. Richter) Ausführungen scheine aber seine Jnformation eine sehr oberflählihe zu sein, wenn derselbe behaupte, durch die Forderung, daß die Arbei- ter selbst und die Gemeinden an den Lasten der Unfallver- sicherung theilnehmen sollten, wolle Hr. Baare nur die Last der Hastpfliht von den Schultern der Unternehmer abwälzen. Schon der Abg. Franz habe darauf hingewiesen, daß der Baare’she Entwurf nicht nur die Fälle der Haftyflicht, sondern überhaupt jeden Unfall, von dem der Arbeiter betroffen werde, entschädigen wolle. Hr. Baare wolle hierdurch dea Streit darüber, ob eine Verpflihtung des Unternehmers vorliege oder nicht, gänzli beseitigen, weil derselbe mit Recht glaube, hierdurch ein wesentlihes Moment der bedauerlihen Dishar- monie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beseitigen, Ob Hr. Baare bei dem Maßstab der Vertheilung der Lasten, welche dem Unternehmer die Hälfte der Beiträge auferlege, das Richtige getroffen habe, sei eine Frage, die er (Redner) nicht entscheiden wolle, immerhin aber könne man nit be- haupten, daß es si{ch um eine Abwälzung der Haftpflicht von den Schultern der Fabrikanten handele. Von einer Alters- versorgung, wie der Abg. Richter meine, sei in dem Entwurf überhaupt gar nit die Rede. (Ruf: Es gebe zwei Ent- würfe!) Er (Redner) kenne nur einen Entwurf, und dieser handele ausshließlich von der Unfallversicherung ; bei dem nahen Verhältniß, in welhem er zu dem Hrn. Baare stehe, glaube er auch annehmen zu dürfen, daß derselbe ihm diesen angeblihen zweiten Entwurf mitgetheilt haben würde. Gegen den vom Abg. Nichter gebrauchten Aus- druck „sozialaristokratish“ müsse er Protest einlegen. Jeder, der Hrn. Baare kenne, werde ihm zugeben, daß es wenige Männer gebe, die ein so warmes Herz für ihre Arbeiter und für ihre Mitmenschen hätten, wie es Hr. Vaare immer gezeigt habe,

Der Abg. Dr, Windthorst erklärte, die außerordentliche Be- flissenheit, die Verantwortung für die Gesetz ebung der leßten 10 a ee von der liberalen Partei abzuwehren, fi doch einigermaßen verdä@tig, und sie sei ein Beweis für die Richtigkeit der Be- hauptung, daß diese Geseßgebung in vieler Beziehung eine jcor bedauerliche gervesen Ih Uebrigens sei die liberale Partei gar nit im Stande, dieje Verantwortunx von sich abzuwäl- jen, deni sie habe in dei: parlamentarishen Versammlungen

ie entscheidertde Bn gchabt und unter ihrem

Einfluß habe eín liberalisirendes Regiment dig Ge-

welchem

Auch der Beifall, mit im Lande

zéé eingebracht. [eb demas des Volkswirthschaftsraths

die Organisation

heute bei dem Titel „Gewerberäthe“ von den ‘m der Luft be- | aufgenommen worden sei, spreche für die Unzufriedenheit mit

findlichen “roßen gewerblichen Trans-“ionen gesprochen hät- | ten, ‘ind diese Anklagen hätten dieselben Herren erhoben, |

der bestehenden Geseßgebung, denn sie bekunde das Bedürfniß, die Geseße in besserer Weise, als dies bisher geschehen sei, vor- zubereiten. Der Gedanke, die Geseße erst dann vorzulegen, nachdem die Negierung Sachverständige darüber gehört habe, sei unbestreitbar ein richtiger; er hoffe, daß die Regierung sih niht darauf beshränken werde, diese Männer zu hören, sondern daß sie auch ihr Urtheil berüksihtigen werde. Ob die in der Verordnung vorgeschlagene Zusammenseßung ge- eignet sei und mit welchem Erfolge das neue Organ funktio- niren werde, das müsse die Erfahrung lehren. Die Behauptung des JZustiz-Ministers, daß der Volkswirths{hastsrath etwas ganz anderes sei, als der geseßlich noch bestehende Staats- rath, müsse er bestreiten; der Volkswirthschaftsrath sei nur eine Sektion des Staatsrathes, und es würde zu erwägen sein, ob es im Jnteresse einer stetigen Entwickelung der Ge- sebgebung nicht zwemäßig wäre, den Staatsrath vollständig zu reaktiviren. Den Gedanken, daß man die Jnjtitution des Volkswirthschaftsraths ohne Weiteres auf das Reich übertragen könne, acceptire er nicht. Jn der gegenwärtigen Form würde derselbe über die Kompetenz des Reiches hinausgehen und mit den Aufgaben des Bundesraths kollidiren. Wenn ‘der Abg. Hänel die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung mit großem Ernste bestreite, so sollte derselbe sich nit darauf beschränken, fruchtlose Monologe zu halten, sondern bestimmte Anträge stellen; thue der Abg. Hänel dies nicht, so setze derselbe si dem Vorwurf aus, zweckloser Weise die Sache zu schädigen.

Damit {loß die Debatte. Jun einer persönlichen Be- merkung konstatirte der Abg. Dr. Kropatschek, daß er von dem Volkswirthschaftsrath nur in einer Einleitungsfloskel ge- sprohen und über das Projekt des Hrn. Baare kein Urtheil sich gestattet habe. /

Nachdem das Kapitel 68 genehmigt war, vertagte ih das Haus um 41/4 Uhr auf Dienstag 11 Uhr.

Nr. 48 des Centralblatts für das Deutsche Reih, herausgegeben im Reichsamt des Innern, _hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssacen: Ausweisung von Auss ländern aus dem Reicsgebiete. Zoll- und Steuerwesen: Zu- lassuug gemischter Privat-Transitläger für Getreide in Eléfleth und Nordenhamm ; Befugniß einer Zollstelle. Marine und Scwiff- fahrt: Ernennung des Vorsißenden einer Kommission für die Maschi- nistenprüfung. Post- und Telegraphenwesen: Uebereinkommen mit der niederländischen Staatsbahn-Verwaltung, betreffend den Aux€- tausch von Paeten aus und nah Großbritannien. Konsulatwesen : Ernennung; Entlaffung; Exequaturertheilung.

Nr. 44 des Justiz-Ministertal-Blatts hat folgenden Inhalt: Fen A De Reich8gerichts vom 8. Mai d. F.

Nr. 29 des herau8gegeben im Königlichen Miristerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Ar- beiten: Vom 10. Oktober 1880, betr. Bewilligung freier Fahrt und freien Cffektentransports bei Verseßungen. Vom 29. O tober 1880, betr. Grlaß von Vorschriften für den Restaurationsbetrieb auf den Bahnhöfen. Vom 30. Oktober 1880. betr. das Verfahren bei der

Pensionirung der auf Kündigung odec unter dem Vorbehalt des:

Widerrufs angestellten Beamten. Vom 1. November 1880, betr. Einrichtung besonderer Frauen-Coupés 1V. Wagenklasse für die durchs gehenden Personenzüge. Vom 5. November 1880, betr. Beseitigung der Berberizensträuher von den Bahnanlagen, Vom 10. Novem- ber 1880, betr. die Beförderung von „gesalzenen Häuten“ und » gefalktem Leimleder“ auf den “Eisenbahnen. Vom 12. November 1889, betr. Aenderung der Vorschrift zu Nr. 1, 8 Abs. 2 der vorläufigen Bestimmungen, betr. Erleichterungen in der Benußung der Güterwagen (fünftägige Meldungen an die Königl. Eisenbahndirektion zu Magdeburg). Vom 15. November 1880, betr. Zusaßbestimmung zu dem Reglemeut über die unentgeltlihe Be- nußung der Staaté- und unter Staattverwaltung stehenden Eisen-- bahnen vom 8, Juni 1880, Vom 15. November 1880, betr. Etn- füßrung einer neuen Inftruktion über das Feststellungs-, Melde- und Nawforschungsverfahren bei fehlenden, überzähligen, beschädizten 2c; Gepälkstücken und Gütern. Vom 19. November 1880, betr. Beo strafung von Uebertretungen bestehender Vorschriften sür den Eisens bahndienfst, insbesondere bei Betriebsunfällen. Nachrichten.

Das 4. Heft des Arcivs für Cisenbahnwesen, Beilage zum Eisenbahn-Verordnungs3blatt, hat folgenden Inhalt: Aus dem an den französishen Minister der öffentlichen Arbeiten erstatteten Berichte der Üntersuhungskommission, betreffend die Verhütung von Eisenbahnunfällen. Der Uebergang ¿zum Sttaasbahnsystem in Dänemark. Notizen : Die Einführung von Sicherheitskuppelungen. Die Eisenbahnpolitik der französishen Staatsregierung und die fran- zösischen Privatbahnen. Die Eisenbahnen Schwedens. Die Eisen- bahnen Australiens. Ueber die Erweiterung bestehender und die An- lage neuer Eisenbahnen, Kanäle und Tramways in Großbritannten. Betriebseinnahmen der französischen Hauptbahnen im ersten Semester 1880 und 1879. - Statistishes von den deutschen Eisenbahnen. Rechksprewung und Gesetzgebung. Bücershau: Besprechungen. Uebersicht der neuesten Hauptwerke über das Eisenbahnwesen und aus verwandten Gebieten. Zeitschriften,

Gewerbe und Handel.

Centralamerika. Das Londoner Haus Scurtton Söhne hat Cirkulare versendet, aus welchen sich die Absicht ergiebt, eine direkte Dampferlinie zwischen London und Beliza (British-Honduras) zu etabliren. Dieselbe soll vornebmlich dem Fracbtverkehr dienen und Livingstone, Guatemala und andere Küstenpläye anlaufen. Für den Anfang werden nur ¡wei Schiffe in Dienst gestellt werden. In Guatemala sind erfolgreiche Versuche, unter Mitwirkung der Regie- rung, mit der Kultur des Cinchonabaumes, besonders in dem Depar- tement von Alta Verapaz, gemacht worden. E

Auf der in diesem Jahre weniger als in mehreren Vorjahren besuchten Messe von Santa Rosa (Salvador) wurden 160 Terzien Indigo gehandelt und je nach ihrer Qualität mit 54 bis 8 Realen per Pfund bezahlt. : i

Am 31. August lief der chinesishe Dampfer „Hochund“ in den Hafen von San Francikco ein. Es ist dies das erste chinesische Sciff, welches dea Stillen Bzean kreuzt. Z

Die bereits ernannten RNegierungs-Kommissarien für die projek- tirte Nationalaus stellung, welche im Fahre 1882 in Guatemala statt- finden foll, haben den Vorschlag gemacbt, einen Fonds zu bilden, der unbemittelten Handwerkern die Beschickung der Ausstellung mit ihren Produkten ermöglichen und acht oder zehn Prozent der in dem Ge- sammtgebiete der Republik auflommenden Geldstcafen betragen folk.

Das „San Francisco-Journal of Commerce“ vom 24. Jult 1880 fagt, Bezug nehmend auf den Kaffeemarkt, daß die Einfuhr zur See vom 1. Januar bis 20, Juli einschließlich, während der letzten vier

lgende gewesen ift : Jahre folgende gewesen if 1878 1879 1880

1877 Sat Salk Sal Sack 63306 830460 17125 38027 743 279 953 8 422 21400 199394 1019 99818 33362 44054 32466 55260 94166 93770 6838956 119527 5 644 1 437 11 847

10 984 104150 100361 69503 131374,

von Costa Rica . von Nicaragua von Salvador von Guatemala , . Total von Cent. Amerika von anderen Häfen . TOCL e

Gisenbahn- Verordnungs-Blattes,.

E 04 3

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Pa eret für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats - Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expeditien

des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers; Berlin 8W., Wilhelm-Sraße Nr. 32, M.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

u. derg].

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[29489 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Zimmermanns Hermann Schulze. Bertha, geb. Pacholsky, zu Burg b. M., vertreten durch den Rechtsanwalt Hienßsch hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Zimmermann Hermann Schulze, in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen böslichen Verlassens mit dem Antrage :

das zwischen den Parteien bestehende Band der Che zu trennen und den Verklagten für den allein {huldigen Theil zu erachten, und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhand- lung des Mechlsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg anf den 24. März 1881, : Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zrwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 13. November 1880,

Die Gerichtsschreiberei der I, Civilkammer det Königlichen Landgerichts. Nuthmann, Landgerichts-Sekretär.

[284] Oeffentliche Zustelluug.

Die Ehefrau des Barbiers Friedrih Swchneide- wind, Sophie, geb. Hirschfeld, zu Olvenstedt, Élagt gegen ihren Ehemann, den Barbier Friedrich Schneide- wind, jeßt in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen Chebruchs, Mißhandlung, Versagung des Unterhalts und böslihen Verlassens mit dem Antrage:

das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und die Prozeßkosten dem- selben zur Last zu legen, und ladet ihn zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König-

lichen Landgerichts zu Magdeburg auf ven 24, März 1881,

Mittags 12 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericte zu- gelassenen Anwalt zu besteklen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage hiermit bekannt gemacht.

Magdeburg, den 19, November 1880.

Die Gerichts\chreiberei der I, Civilkammer des Königlichen Landgerichts. Nuthmann, Landgerichts-Sekretär.

129431) Oeffentliche Zustellung.

Die Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht zu Coeslin klagt gegen 1) den Schachtmeister, früheren Scbmiedegesellen

——————————————————2—

Die Ehefrau des Wilhelm Veith zu Arheilgen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Osann in Darmstadt, welche gegen ihren Ehemavyn, dermalen unbekannt wo abwesend, am 7. September 1877 beim vormaligen Großh. befsis{en Landgericht Darmstadt wegen Verleßung der ehelichen Treue, \chwerec Mißhandlungen und unüberwindlicber Ab- neigung Klage erhoben hat, mit dem Antrage auf Lrennung der Ebe vom Bande, ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großh. Landgerichts der Provinz Starkenburg auf

Dienstag, den 15. Februar 1881,

i Vormittazs 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rite zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gerichteschreiberei des Großh. hessis%en Land-

gerichts der Provinz Starkenburg.

Lins, Hülfs-Gericbts\chreiber.

[963] Oeffentliche Zustellung.

Die Jda Wilhelmiue Saul, geb. Baner, gen. Gruber, in Leipzig, vertreten durch den Rechts- anwalt Ferd. Schmidt daselbst, klagt gegen ihren Chemann, den Maurer Adolph Emil Saul aus Waltershausen, zuleßt in Leipzig, jeßt unbekann- ten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und verweigerter Leiftung der ehelichen Pflicht, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die ersle Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig

auf den 19, Februar 1881,

E Bormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ricbte zugelafsenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Mage bekannt gemacht.

Leipzig, den 25, November 1880.

: : Dölling,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

04:

[987] Oeffentliche Zustelluug.

Der Kaufmann Heinri Berent hier, vertreten durch den Justiz-Rath Alscer hier, klagt gegen die Bällermeister Lange’schen Eheleute, zuleßt in Ks- nigéberg i. Pr., jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von 812 4 50 § und Zinsen mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zah- [lung von 812 M 50 S nebst 6%/ Zinsen seit dem 24. April 1880 au Kläger und Erklärung des Ur-

(%7] Oeffeutlihe Zustellung.

FSriedrih Kornblum, zuleßt in Elsburg, jeßt unbekannten Aufenthaltes,

2) dessen Ebefrau, Louise Auguste, geb. Schulj, en Nichtigkeitserklärung der Che, mit dem An- rage:

die zwischen den beklagten Ehcleuten ges{lo}ene Che für nichtig zu erklären, und ladet den beklagten Ebemann zur mündlichen Verhandlung vor die I1. Civilkammer des König- lichen Landgerichts hierselbst, Zimmer Nr. 8, auf den 13. Zanuar 1881, Vormittags 91 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung an den Beklagten zu 1 erfolgt diese Bekanntmachung. Coeslin, den 12. November 1880. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Mahlke.

[29453] Oeffeutliche Ladung.

Unter dem Titel des Taglöhners (Handelsmanns) Johannes Hochapfel und dessen verstorbenen Ehefrau Martha Elisabeth, geborene Thomas, zu Allendorf steht im G. W. und H. B. von Allendorf Th. X1V. Bl. 184 das geseßliche Pfandrecht wegen 105 Thaler Kaufgelder aus Vertrag vom 12, Mai 18/54 für die Elisabeth Stengel dahier auf dem Wohnhause

A. 537 Haus in der Hohlgasse 54 R, Gartei dabei 43 R. cingetragen.

Alle, welche Ansprüche auf das vorbezeichnete Pfandrecht zu haben glauben, werden aufgefordert, solche in dem auf

den 25, Januar 1881, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Aufgebotstermine unter Vorlage von Urkunten 2c. anzumelden und zu begründen, widrigenfalis die Löschung dieses Pfandrechts erfolgen wird.

Allendorf, den 12, November 1880.

S Maibaum, Gerichts[{reiber des Königlichen Amtsgerichts,

[2440] Oefffeutliche Ladung.

Nr, 7126, In Anklagesachen des Privatklägers Franz Wilhelm von Maikammer gegen Georg Mül- ler von Riga, z. Zt. dabier wegen Beleidigung wird emäß §. 364 der St. P. O, Termin zur Hauptver-

andlung über die vom Angeklagten gegen das Ur- theil des Gr. Amtsgerichts hier vom 3. Auguft 1880 eingelegte Berufung auf Mittwoch, 5, Januar k. J.,, Vorm. 81 Uhr, anberaumt und hierzu werden der Privatkläger und der Angeklagte vor die Strafkammer 1. des Gr. Landgerichts hier mit dem Bemerken vorgeladen, daß im Fall des Ausbleibens von jenem die An- klage, von diesem die Berufung als aufgegeben er- klärt würde.

Dies wird dem z. Zt. an unbekannten Orten gak- wesenden Privatkläzer an Zustellungsstatt hiemit eröffnet.

Karlsruhe, den 19, November 1880.

Der Gerichtsschreiber

theils aegen Sicherheitsleistung Seiteas des Klägers für vorläufiz volistrebar und ladet vie Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civillammer des Königlichen Landgerichts zu Königéberg t. Pr., Theaterplatz Nr. 3/4, Sißzungs- zimmer Ne. 79, auf j den 5. Februar 1881, Vermittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ges richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedtke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Königsberg i. Pr., den 20. November 1880. Hensel, Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.

C Q , c e [(°944) Oeffeutliche Zustellung, Der Hufshmied Ludwig Schnetker zu Schoen- burg, vertreten durch Nechtsanwalt Schmidtmüller in Zabern, klagt gegen seine Gbefrau, Caroline, geb. Messerli, ohne bekannten Wohnort, wegen bötwilligen Verlassens resp. \{werer Beleidigung mit dem Antrage auf Trennung der zwisben den Parteien bestehenden Ebe, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zakern anf ben 8. Febru«4r 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hörkens, Landg.-Sekret., Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

(29%) Oeffeutliche Zustellung.

In Sachen des katholishen Krankenhauses zu Haspe, vertreten durchÞ den Pastor Wüstefeld zu Ha®pe, gegen den S{reiner Carl Hartmann zu Haspe ist die heutige Verhandlung auf den

N Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, vertagt.

Der Beklagte wird zu diesem Termine geladen. Haspe, 25, November 1880,

/ Sauer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[29432] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Abraham Kirs{ch zu Lauenburg, vertreten durch den Justizrath Fitßzau, klagt gegen 1) die Wittwe Schulz, Adeline, geb. Sielaff zu Zewißz, 2) die unverehelihte Bertha Schulz daselbst, 3) die unverehelihte} Emilie Schulz daselbst, 4) den Robert Wilhelm Schulz in Nordamerika, unbekannten Aufentbalts, aus der notariellen Cession vom 14. Juni 1878 auf Umschreibung dec für die unverchelihte Emilie Schulz in dem Grundbuche des Grundstücks Kl. Rakitt Nr. 3 Abth. 111. Nr. 4 eingetragenen 200 Thlr. gleich 600 (G nebst dem Zinsrecte seit dem 14. Juni 1878 auf feinen Na- men, mit dem Antrage, die Beklagten zu verurthei- len als Rechtsnachfolger des verstorbenen Besitzers Carl Sulz darin zu willigen, daß die im Grund-

des Gr. Landgerichts. F. Kein,

Deffeuntlicher Anzeiger. 7

IJuserate nehmen an: die Anunoncen-ESxpeditionen des „Juvalideudank“, Rudolf Mosse, Haasenficin & Vogler, G, L, Daube & Co,, E, Slotte, Büttuer & Wintee, sowie alle übrigen größeren

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Ludolph Jürgen Johaunes Nissen zu haben ver-

Ansprüche bis zum 17, Februar 1881 und spätestens in dem am selbigen Tage Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten

raumten Weise zur Anmeldung zu bringen und die i Ansprüche begründenden Dokumente im Original vorzulegen.

9, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel,

6, Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen,

8, Theater-Anzeigen,

Lte In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten.

beilage.

glei 600 k nebst dem Zinsrechte seit dem 14, Iunt 1878 für den Kläger umgeschrieben werden, und la- det den Beklagten Robert Wilhelm Schulz in Necrdamerika zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Civilkammer des Königlichen Land- gerihts zu Stolp auf den 26, April 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. „Zum Zwedke ver sffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stolp, den 19, November 1880, Der Gerichtss{hreiber des Königlichen Landgerichts.

[2246] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Raphael Levy zu Saarburg, vertreten durd Rechtsanwalt Schmidtmüller in Za- bern [legt gegen 1) die Marie Appoline Durand, 2) Ludwig Durand, 3) Margarethe Durand, 4) Ma- rie Durand, 5) Nicolaus Durand, 6) Eugenie Du- rand, alle ohne bekannten Wohnort, als Erben ihrer Mutter, ver Ehefrau Stephan Durand, Catharina, geb. Lapoule aus Hessen, aus einem an Franz Gé- rardin zu Hessen ges{uldeten BVaardarlehn, welche Forderung durch Cession an den Kläger Übergegan- gen ist, mit dem Antrage, die Beklagten als Erben threr Mutter ¡ur Zahlung von 480 M nebst 5 9% Ztafen seit 20. Februar 1864, und zwar nah Ver- bältniß ihrer Erbtheile aber hypothekarisch für das Ganze haftend, an Kläger zu verurtheilen und deu Beklagten die Kosten aufzulegen und ladet die Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Land- gerichts zu Zabern auf deu 8. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

: Hörkens, Landg. Secret., Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts,

[29444] Oeffentliche Zustellung.

Der Eigenthümer Anton SHmiit zu Zabern, ver- treten durch Nechtsanwalt Feiter in Zabern, [klagt gegen die Leontine Hertrih, Tochter des verlebten Kanalaufsehers Anton Hertrich gus Zabern, jeßt ohne bekannten Wohnort, wegen Gemeinschafts- theilung, mit dem Antrage auf öffentliche Verstei- gerung der den Parteien gemeinschaftlich gehörigen, im Banne der Gemeinde Zabern gelegenen Grund- stücke durch den Kaiserlihen Notar Fischer in Za- bern und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die Civillammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf den 8. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hörkens, Landg.-Sekret., Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

O45 j [A Aufgebot. Nachdem die Wittwe des Ackermanns August Krug, Marie, geb. Lingelbach, zu Kirditmold, die Ginleitung des Aufgebotsverfahrens bezügli des auf ihren Namen eingetragenen, in der Gemarkung Har- ien belegenen, nicht kataftrirten Grundeigen-

ums E. 263. An der Harthhecke 7 Ar 56 Q.-Metr. unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Besites beantragt hat, so werden alle Personen, welche Rechte an jenem Grundver- mögen zu baben vermeinen, aufgefordert, solche spä- testens in dem auf den 3. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeich- neten Gerichte, Kölnishe Straße Nr. 13, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 2, anzumelden und zu be- gründen, widrigenfalls die Wittwe Krug für bere- tigt erklärt werden wird, sich als Eigenthümerin in das Grundbuch eintragen zu lassen, und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur mit seinen Ansprüchen gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Nichtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundvermögen er- wirbt, ausgeschlossen wird, sondern auc ein Vor- zugsrecht gegenüber denjenigen, deren Rechte bis zu dem oben erwähnten Termine angemeldet und dem- nächst au eingetragen sind, verliert.

Cassel, den 23. Roveiibee 1880. Der S E Les Amtsgerichts,

Kohlhefß;.

[29436]

Aufgebot.

Auf Antrag des vom Gericbte bestellten Naclaß-

verwalters werden hiermit Alle und Jede, mit Ausnahme der hier bekannten 5 Sc{western und 2 Brüder, welche Erb- oder fonstige Ansprüche an den Naclaß des am 9. August d. I. in hiesiger Stadt verstorbenen Regierungs - Assessors a. D,

meinen, bei Strafe des Verlustes ihrer Ansprüche und des ewigen Stillshweigens, aufgefordert, folche

erihte anbe- Aufgebotstermine in O Ls N

re

Schleswig, den 19, November 1880, Königliches Amtsgericht. Abtheilung-1.

buche des Grundstücks Kl. Rakitt Nr. 3 Abth. 111, Nr. 4 für Emilie Schulz eingetragenen 200 Thlr.

Veröffentlicht : Manuiugs, Erster Gerichts\ck reiker.

Auuoncen-Burcans.

f D

ane Aufgebot.

Der am 25. Mai 1814 geborene und vor un- gefähr 40 Jahren nach Frankreih au2gewanderte, seit dieser Zeit aber verschollene Wirthssohn Ludwig Prestel von Kempten wird auf Antrag seiner weer Josefa Preftel aufgefordert, spätestens in em au Mittwoch, den 7, September 1881, Vormittags 8: Uhr, angeseßten Aufgebotstermine perfönlih oder \ch{rift- lid bei dem K. Amtsgerichte Kempten \ich anzu- melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde. Die Erbbetbeiligten haben ihre Interessen im Aufgebotsverfahren, insbesondere beim obigen Ter- mine wahrzunehmen und zuglei erbalten diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, die Aufforderung Miitheilung hierüber bei Gericht zu machen. Kempteu, den 23. November 1880. Königliches Amtsgericht. Schuster. Zur Beglaubigung: Der geschäftsl. K. Gerichts\chreiber : Simon Heide,

Ausfertigung, N Aufgebot.

, Der Seminar-Jnspektor Georg Niedermaier da- hier hat, wie „er behaupt-t und glaubhaft gemacht hat, vor ungefähr 1} Jahren einen auf seinen Na- men lautenden _Depositionés{hein der landwirth- scchaftliben Creditanstalt dahier de dato 16. August 1878, über zwei dort binterlegte und für eine Dar- lehns\{uld von 700 M vervfändete 4%/gige bayerische Oöbligationen des Eisenbahn-Anlehens vom 1. Juli

1

TOT O12 Coupon pro 1. Januar 1879 verloren. Auf Antrag des Herrn Necbtsanwalt Spörl dabier als Prozeßbevollmächtigten des Georg Niedertmaier wird hiermit der Inhaber dieser Urkunde aufgefor- dert, spätestens in dem auf Dienstag, den 4. Oktober 1881, : Vormittags 9 Uhr, beim diesseitigen Gerichte angeseßten Aufgebots- termine seine Recbte {criftlich oder mündli zu Protokoll des Gerichtsschreibers anzumelden und die Ürfunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen würde. Regensburg, 22. November 1880, Königliches Amtsgeri {t Regensburg T. Der Königliche Amtsrichter. gez. Beg. Zur Beglaubigung: Regensburg, am 25. November 1880. Der geschäftsleitende Königl. Gerichtsschreiber am Königlichen Amtsgerihte Regensburg I. Hency. [29462] Auszug. _Durch Urtheil vom 14. Oktober 1880 hat das Königliche Landgericht zu Cöln, 111, Civilkammer, die zwischen der zu Rodenkirhen wohnenden Elisa- beth Barth, Ehefrau des daselbst wohnenden Swiffers Heinrih Burgwinkel bestehende cheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen ausgesprochen und die Parteicn behufs Li quidation und Auseinanderseßzung vor den König- liden Notar Graffweg zu Cöln verwiesen, Cöln, den 23, November 1880, Schnihler, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 26. November 1880.

Bau, Gericts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

E [29447] Bekanntmachung.

Das durch Beschluß des Königlichen Amts- gerichts I. eingeleitete Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächkniß- nehmer des am 26. November 1879 verstorbenen Kaufmanns Carl Eduard Sembritßki hier, Elifabeth- Ufer 46, ist nach Verkündigung des ergangenen Aus\c(lußurtels in dem Termin am 28. Oktober 1850, beendet.

Berlin, den 23, November 1880.

Beyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I,, Abtheilung 62.

mit

[29446] Gütertrennung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königl. Landaerichts zu Bonn vom 25. Oktober 1880 ift die zwischen den Eheleuten, Lederhändlerin Rosa, geborne Marchand, und Salomon Spier, früher Gerber, Beide zu Godesberg, bestandene ehe- lihe Errungenschaftsgemeinschaft für aufgelöst er-

kTlârt. Der Gerichts\ch{reiber : Teush,

[29451] Auf den Antrag des Fabrikarbeiters August Stein- röder zu Hörde auf dem K'iarenberge, i; erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lippsladt dur den Amtsrichter Loeb für Recht:

das von der Wittwe August Steinröder zu

Klarenberg bei Hörde verlorene resp. im Zu-

stande der Unzure{bnungsfähigkeit von ihr ver-

brannte Quittungsbuh der Sparkasse zu Lipp-

ftadt Nr. 17415, lautend über 600 Æ, wird

für kraftlos erklärt, 2 Lippstadt, 22. November 1880,

Königliches Amtsgericht.

gez. Locb,