1880 / 284 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Srsce Beilage

Deffentlicher Anzeiger. f 5 i E i zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaats-Auzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken „JFuvalidenvank“, Fudslf Mosse, Haasenstein

vate ggr ura 1a AOGT E ORO Ma & Bogler, G, L. Daube & Co., E. Sthlotte, 6, Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren 7. Literarische Anzeigen. Aunoneen - Bureaus.

% G n Inserate für dea Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handelê- register nimmt an: die Königliche Expedition 1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

des Deutschen Reichs-Anzeigers uud fiöniglih 32. SURRIIIRA, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Preußischen Staats-Anzeigers : 3. Verkänufe,V erpachtungen, Submissionen etc Q

-®2

Berlin SW., Wilßelm - Straße Nr. 32, 4

4, Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

n. 8. w. von öffentlichen Papieren.

In der Börsen-

8. Theater-Anzeigen. | beilage. M

i

9, Familien-Nachrichten.

Stebriefe nud Untersuchungs - Sachen,

[29845] Gegen den unten beschriebenen Eigenthümer Hugo Paul Emil Rothe, am 31. Mai 1850 zu Berlin geboren, welcher flüchtig ift resp. sich ver- borgen hält, foll eine durch vollstreckbares Urtheil des Königlichen Landgerichts 1. zu Berlin vom 24. November 1879 (5. III. 397, 79) erkannte Ge- föngnißstrafe von einem Jahre vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtvoigteigefängniß zu Berlin abzuliefern. Berlin, den 27. November 1880. Königliche Staatsanwaltschaft. Beschreibung : Alter: 30 Jahre,

Größe: 1,70 m, Statur : \{lank, Haare: blond, Stirn: hoc,

BVollbart, Augenbrauen: tlond, Augen: blau, Nase: kurz, Mund: gewöhnlich, Zähne : gut, Kinn: bewacbsen, Gesicht : oval, Gesichtéfarbe: gesund, Sprache: deutsch. :

Besondere Kennzeichen: linke Auge erblindet. [28934] Ladung.

Der Büätzenführer Negoli Levitti, 20 Jahre alt, zu Antoniano in Italicn am 13. März 1860 geboren, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und wel- dem zur Last gelegt wird, am 22. August 1889 zu Reinickendorf und am 26. August 1880 zu Weifße1- sce umherzi. hend Schaustellungen Vorzeigung eines dressirten Bären feilgetoten zu haben, ohne im Besiße des zu diesem Vewerbebet: iebe er- forderlichen Gewerbescheines gewesen zu fein Uebertretung geaen die 88, 1 u. 18 des Gesehes vom 3. Juli 1876 wird auf Anordnung des Kö- nigliden Amtsgerichts I1I. hierselbst auf den 17. Januar 1881, Mittags 12 Uhr, voc das König- Uche Schöffengericht Berlin Il. zur Hauptverhand- lur g geladen. Auch bei unents{uldigtem Ausblei- ben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 5. November 1880. Schreiber, Ge- richtéschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.

Steckbrief. Gegen den Gasiwirth Ferdinand Frommholz aus Grünberg iît wegen Gestattung von Glücks\spielen unter dem 12, November 1874 durch das Köuigl, Kreisgericht zu Grünberg auf eine Geldstrafe von 10 Thalern, im Unvermögersfalle mit einer Woche Gefängniß, rechtskräftig erkannt worden. Der 2c. Frommholz ist nicht zu ermitteln. Ich ersuche ergebenst, im Betretungsfalle ihn zu verhasten, die Strafe gegen ihn zu vollstrecken und mih biervon zu den Akten Grünberg A. 206/74 zu benachrichtigen. Glogau, den 29. November 1880, Der Erste Königl. Staattanwalt.

[29844]

Der gegen den Uhrmaer Wilhelm Wieden- hofen ron Mettmann a./Rh. unter dem 19, De- zemter 1879 erlassene Steckbrief wird hiermit er- nenert.

Walter §hansen, den 30, November 1880,

Der Amtsanwalt bei dem Herzogl. Amtsgericht Tenneberg. Hocker.

Steckbrief. i

1

| Vermögen der Angeschuldigten zur Deckung der ; dieselben möglicherweise treffenden höchsten Geld-

[29842 | Der von dem Königlichen Amtsgericht zu Jg- rotshin hinter den Dadc;decker Carl Julius

Mundryz, ohne Domicil, gebürtig aus Neisse, in | Nr. 56 pro 1880 sub 5722 erlassene Steckbrief | Jarotschin. den 25. November |

wird erneuert. 1880, Königlices Amtsgericht. [29728]

In der Strafsache gegea den Händlex Damíani Aureliano aus Lucca in Italien, zuleßt in Posen, wegen Getwwerbesteuerkontravention werden Sie auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst, unter der Unklage, im August d. J. in Kre: z Gyps- figuren verkauft z1: haben, ohne im Besiße eines Gewerbelegitimations\{cheins gewesen zu sein Vebertcetung gegen 88. 1, 9, 18 und 26 des Ge- seßes vom 3, Juli 1876 —, für welche als Be- weiémittel diert: Zugeständniß des Angeklagten, zur Hauptverhandlung auf den 13. Januar 1881, Vormiitags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen- geriht zu Filehne, Zimmer Nr. 13, 1 Treppe hoch, geladen ta §. 231 der Strafprozeßordnung fann auch bei Ihrem Ausbleiben zur Hauptver- handlung geschritten werden; das Gericht ist jedo befugt, Jhr persönliches Erscheinen anzuordnen und durch eiren Vorführungs- oder Haftbefehl zu erzwingen. Filehne, den 29, November 1880. Gapczynsfki, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtszgeri{ts, An den Händler Damiani Apvre- liano aus Lucca in Jtalien, wohnhaft in Posen.

[27883]

Die nachstehend aufgeführten Militärpflicti gen 1) Franz J-seph Ahrens, zuleßt in Greifswald wohnhaft, geboren zu Grcifswald am 1. Oktober 1857, 2) August Heinrich Moriy Bölkow, zuleßt in Greif8wald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 22. Juni 1857, 3) Wilhelm Karl Louis Bur- meister, zuleßt in Greif8wald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 11. Mai 1857, 4) Max Joachim Hennings, zuleßt in Greifswald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 26. November 1857, 5) Wilhelm Ernst Johann Carl Holtz, zuleßt in Greiféwald wohnhaît, geb. zu Greifswald am 3. März 1857, 6) Heinri Carl Theodor Kants, zuleßt in Greifs- wald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 4. März 1857, 7) Seefahrer Robert Carl Martin Küsel, zuleßt in Greifswald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 7, April 1857, 8) Ludwig Carl Christian Plöy, zuleßt in Greifswald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 20. April 1857, 9) Martin Carl Johann

Rohde, zuleßt in Greifswald wohnhaft, geb. zu ! bestehend aus;

Greiféwald am 16. April 1857, 10) Carl Friedrich

Splittgerber, zuleßt in Greifêwald wohnhaft, geb. i

zu Greifewald am 4. November 1857, 11) Carl

| bis 27 in | 29, Oktober 1880. Der Erste Staatsanwalt.

Martin Tuerk, zuleßt in Greifswald wohnhaft, gib. ¿u Greifswald am 3. November 1857, 12) Mar- tin Heinrih Wallmann, zuleßt tin Greifswald } wohnhaft, geb. zu Greiftwald am 5. Dezember 1857, j 13) Johann Carl Th:odor Weede, zuleßt in Greifs- ;

! wald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 13. Januar j i 1857, 14) Commis Ethardt Johann Carl Schüne- ! | maun, zuleßt in Greifswald wohnhaft, geb. zu j è mann Carl Johavn Müller, zuleßt in Lassan wohn- ; haft, geb. zu Lassan am 4. Mai 1857, 16) Kellner

Eldena am 12. Januar 1857, 15) Matrose Her-

Johann Daaiel Chriftian Beug, zuleßt in Wolgast wohnhaft, geb. zu Wolgast am 13. Mai 1857, 17) Seefahrer Joachim Hermann Christian Kasel, zuleßt in Wolgaft wohnbaft, geb. zu Wolgast am 23. Dezember 1857, 18) Seefahrer Johann Christian Ludwig Maas, zuleßt in Wolgast wohnhaft, geb. zu Voddow am 26. Novemb.r 1857, 19) Matrose Maximilian Carl Christian Pauels, zuletzt in Wolgast wohnhaft, geb. zu Wolgast am 22. August 1857, 20) Secfahrer Carl Friedri Christian Schult, zuleßt in Freest wohnhaft, geb. zu Freest am 18. April 1857, 21) Johann Carl Seorg Ha- gelberg, zuleßt in Kl. Bünzow wohnhaft, geb. zu Kl, Bünzow am 31, Dezember 1857, 22) Carl Ludwig Wilßelm Glanz, zuleßt in Kl. Jasedow wohnhaft, geb. zu Kl. Jasedow am 16, Mai 1857, 23) Carl Christian Theodor Thurmaun, zuletzt in Wampen wohshaft, geb. zu-Wampen am 4. April 1857, 24) Heinrich Jobann Robert Vogt, zuletzt in Wampen wohnhaft, geb. ¿zu Wampen am 6. No- vember 1857, 25) Hermann Joh1nn August Vahl, zuleßt in Kl. Kiesow wohnhaft, geb. zu Kl. Kiesow am 29, September 1857, 26) Johann Carl Cd5ristian Rost, zuleßt in Griebow wohnhaft, geb. zu Griebow am 3. Januar 1857, 27) Friedrich Hermann Ch-istian Behreus, zuleßt in Dargezin wohnhaft, geb. zu Dargezin am 7. Dezcmber 1857, 28) Johann Christian Fríedrih Wehr, zuleßt in Tribsees wohnhaft, geb. zu Leplow am 24. September 1859, 29) Johann Carl Cheisteph Thcodor Ben, zuleßt in Techlin wohnhaft, geb. zu Todenhagen am 23. Mai 1859, 30) Friebrich Heinrich Hermann Theodor Reuter, zuleßt in Lebbin, Kreis Demmip, woh:- hajt, geb. zu Hohennxoos, Großherzogthum Mecklen- burg-S.{ werin, am 6. September 1253, werden be- schuldigt, ais Wehrpflichtige in der Ubsicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent- weder das BundeLgebiet verlass:zn oder nach er- reihtem militärpflihtigen Alter sich außerhalb des Bur. desgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen 8. 140 Nr. 1 N.-Str.-G.-B. Dieselben werden auf den 12. Januar 1881, Vormittags 9; Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald, Schwurgerichtssaal, zur Haupt- verhandlng geladen. Bei unenischuldigtem Au?- bleiben werden die Angeklagten auf Grund der ge- mäß §. 472 Strafprozeßordnung von den Kontrol- behörden abgegebenen Erklärungen verurtheilt wer- den, Durch die Beschlüsse der Il. Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 6. August 1880 bezw. 28. September 1880 und 17. September 1880 ist das im Deutschen Reiche befindiiche

strafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt und zwar in Betreff der Angeklagten ad 1 Höhe von 300 Æ Greifswald, A A - {rift der voi stehenden Ladung wird beglaubigt. Ercifêwald, 29, Oktober 1880. Sekretariat der Königlichen Staatsanwaltschaft. Dittmer.

Enbdaftationen, Aufgebote, Wwor- ladungen 1, dergi.

N Aufgebot.

In der von Zboinskisben Familien-Fideicommiß- sac;e soll zur Wiederherstellung der beim Mangel der nöthigsten Gebäude und des in Folge Brandes gänzli fehlenden lebenden Inventars fast völlig aufgehobenen Ertragsfähigkeit voa der Königl. We|tpreußischen Landschaft ein Pfandbriefsdarlehn von 150,000 Æ, zu 4% jährlich verzinslih und mit 1% jährli zu amortisiren, auf die Substanz der Fideicommißgüter Kozlowo, Skarszewo und Deutsch Konc pat nebst Vorwerken aufgenommen werden.

Da zu diesem Nechtsgeshäft ein Familienschluß erforderlich ift, so werden auf Antrag der Fidei- commißktesißerin, Frau Cammilla von Turowsfka, geb. von Zboinska, zu Kozlowo biesigen Kreises, alle unbekannten Fid.icommißanwärter Hierdurch öffentlich aufgefordert, spätestens in dem auf

den 10, Mai 1881, Mittags 12 Uhr,

an hiesiger Gerichtsftelle, Zimmer Nr. 2, vor dem Herrn Amtêrihter Magunna ansteh:nden Termine ihre Erklärung über den zu errihtenden Familien- {luß abzugeben, unter der Verwarnung, daß nah Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchêrecht präkludirt werden wird. Dex Entwurf des Familienshlusses liegt in unserer Gerichtsschreiberei 111, zur Einsiht der JInter- essenten auf.

Schwetz, den 30, Oktober 1880.

Könizliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[28652] Bekauntmachung.

| der Stadt Beesl'ow belegene, 75 km von Berlin, ¿ 30 km ron Frankfurt a./O.,, 22 km von der an j der Niederschlejish-Märkishen Eisenbahn belegenen ¡ Stadt Fürstenwalde und 15 kw von der an der } Sranfkfurt-Cottbus-Großfenhainer Eisenbahn belege- ; nen Stadt Mülrose entferate Î

Die im Kreise Beeskow-Storkow unmittelbar bei

Domäue Beeskow

einem Areal von 438,811 ha, worunter 48,717 ha Wiesen, 2) dem Borwerke Borheide mit einem Areal von 263,299 ha, worunter 34,942 ha Wiesen, 3) der auf dem Amtssiße Beeékow bä« findlichen Breunerei und verschiedenen von dem jetzigen Pächter an den Fiskus abgetretenen Gebäuden und Grundstücken 2c., 4) der auf dem Vorwerke Vorßheide befindlichen Ziegelei, soll auf die 18 Jahre von Johannis 1881 bis Jo- hanuis 1899 öffentlich meistbietend verpahtct werden. Zur Vornahme dieser öffentliten Verpachtung baben wir auf Mittwech, den 15. O d. JS., Bormittags 11 Uhr, im Sißungssaale der unterzethneten Regierungs- Abtheilung Termin anberaumt. Das Pachtgelder-Minimum i} auf 22000 M4 festgeseßt und haben Pachtbewerber ein disponibles Zermögzen von 140090 Æ razuweisen, Die Verpachtungshedingungen sind in unserer Negistratur hierselbst, sowie auf der Domäne Becs- kow cinzuseh:n, auch siad die speziellen Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien von unserer Regi- stratur zu beziehen. Potsdam, dén 11. November 1880. Königliche Negierung, Abtheilung für direkte Stenern, Domänen und Forsten. Doi

Berliner Stadteisenbahnu. Die A-rfertigung und Lie- ferung vou 126 Weichen und 2 Kreuzungen foll ungetheilt eim Wege der Submission par e C ehen werden. Die Zeich- nungen und Bedingungen liegen in unserem Cen- tral-Bur-au hierselbst, Beethovenstraße 1, zur Ein- siht ars und kônnen ebendaselbst vom 6. k. M18. ab von dem Bureauvorsteter Neugebauer Abschrift der Bedingungen, sowie Kopie der Zeichnungen gegen Entrichtung von 15 M bezogen werden. Die- selben werden jedoch nur an solche Unternehmer ab- gegeben, deren Qualifikation uns bekannt ist resp. genügend nachgewiesen wird. Offerten sind ver- siegelt, portofrei und mit der Aufschrift: „Offerte für Weichen und Kreuzungen“ versehen, bis Don- verstag, den 30, Dezember 1880, Vormit'ags 11 Rhr, an uns einzureihin, zu welcher Zeit sie ia Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten er- öffnet werden. Berlin, den 20. Noveinber 1880. Königlicze Direlstion der BVexrlinex tadt- eisenbahn.

Köln-Mindener Eiseuba!, n. Die Lorräthe von alten Ober- bau - Mat rialien sollen im __ Submission3swege an den 254 Meistbietenden rerkauft wer- Das Muaterialien-Ver-

T ZE 2A 7 ; mean R L amar lnzc D C N zeichniß nebst V

verabfolgt.

zusenden.

Submittenten eröffnet. Königliche Dicckiion,

D V E E R I T LOO Ä N G C E E A N N L A I E M E R I E H E M dw A "Ew:

Verloosung, Amortisation, Sinszabluig 16, f Ww, von Lfffentliczen Vapieren.

(22876) Oberschlesische Eisenbahn.

gehabten Brande sind die im Druck begriffenen Couponbogen der Oberschlefischen Eisenbahu-Priori- täts.Obligationen Litt, C. und D, für die Jahre 1882 bis 1591 zerstöit worden. Es ift jedo die Möglichkeit nicht unbedingt als ausgesc{lossen zu erachten, daß bei dieser Gelegenheit einzelne Cou- ponsbogen oder Coupons in unbefuzte Häade ge- langt scin und zu dem Versuch einer unrechtmäßigen Verwerthung benußt werden könnten.

Indem daher vor der A:nahme sol@er Coupons hiermit gewacnt wird, da eine Einlösung derselben Seitens der unterzeichneten Verwaltung nicht er- folgen würde, wird hierunter eine Beschreibung der Ausstattung der verbrannten Coupons mit dem Be-

e der genannten Prioritäts-Obligationen einer Zeit in anderer Ausftaitung zur Ausgabe gelangen werden :

1) Die Couponsbogena zu den Prioritäts-Obli- gationen Lêitt, C. à 1C0 Thlr. roaren im Druck vollständig fertiggestellt, dagegen fehlte den- selben dur&weg noch der Trockenstemp-:l der Verwaltung. Ver Untergrund dieser Coupon: - bogen war hellblau, die Nummern sowie die Werthbeträge der einzelnen Coupons waren mit rothen Ziffern aufgedruckt ; die Herstellung der Couponsbogen zu den Prio- ritäts-Obligationen Litt. D, à 1000 KLhslr., 500 Thlr. und 100 Thlr. mit lila, beziehungs- weise rosa, bezw. grauem Untergrunde hatte erst begonnen und naxren außer dem bezüglichen Untergrund nur die Nummern und Werthb:träge der einzelnen Coupons mit rother Farbe auf- gedrudt gewesen, Jeglicher Text sowie der Trockenstempel fehlten noch.

1) dem Vorwerke Lehmgrube nebst dem Amis- sige Beectkow und der Scbäferei Sorge mit

Breslan, den 27, November 1880. Königliche Direktion.

î 1

| (29812) 1 Ol d 2 lo

No.

1416 1489 2454 2456 3452 3709

gezogen wo*den,

1879 1880 1879 1878 1878 1880

1875 1875 1878 1879 1880

1879 1879 1880 1880 1879 1879 1580 1879 1880

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edingungen wird auf Verlangen ! gegen Einsendung von 20 4 in Postmarken an uns : Offerten sind portofrei und mit der ' Aufscrift: „Offerte auf Ankauf alter Oberban- | Materialien“ bis zum 14. Dezembexr cr., Vor- ! mitt=gs 9 Uhr, an die untcrzeihnete Direktion eine j Später eingehende Offerten bleibea un- j berücsichtigt; die eingegangenen werd.n in dem vcrs- ! bezeichneten Termine in Gegenwart dex erschienenen ! Cöln, 29, November 1880, |

Bei dem in der Nat vom 16. zum 17. d. Mts. ! in der W. G. Korn’schen Druckerci hierselbft statt- |

merken gegeben, daß die neu zu druckevden Cous- }

1874 1880 1875 1880 1880

1880 1878 1879 1877 1876 188

1879 1880

bea: jm pmeedk Peri jemcà: S Ta .

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1880 1880

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1879 1880

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C 1879

R 1878

S Flamburg,

Köln - Mindener

165

1609 3044 3728

292 331 904 520 615 654

674 687 705 785 815

845 S860 982 1013 1026 1027 1068 1083 1098

1106 1254 1306 1337 1358 1373 1400 1484 1552 1651 1722 1774 1800

1807 2037

2101 2103 2125 2162 2251

m A D n. T. V V V

2257 2459 2558

2570 2600 2610 2674 2763

2822 2915

2937

3007 3034

3147 3159

3172 3302 3365 3474 3684 3730 2 8146 d v 8845 den 1, De

Die Administration der Köln-Mindener Prämien- Antheilsscheine. Norddeutsche Bank in Hamburg.

1183 2274 3202 3807

Rückständig sind nachfolgende fällig gewesen am: L April 1880 Satie 125 No, 6210 6220 6294

S: V

S. Q. L V %= « V V «T Æ V G æm «T

Prämien - Antheilsscheine,

Bzi der heute stattgehabten 21. Serien-Ziehung der obigzn Antheilescheine sind die 28 Seriea

162 894 1020 1175

224 488 561

1292 1345 2284 2442 3990 3420 9872

Aniheilsscheine,

6237.

14562 14575. 16501.

25158,

25954,

30702/03 30715. 32651/52 32656 32658 32676 32682 32684.

33600!

34321,

35201/03 35234. 39204 39212 39250. 40701/03 40714 40718 40727 40723 40730/33 40736 40741 40742 40746. 42230 42249. 42997/98.

49087 49092 49993, 50643.

S262

51337 513490, 53364/65 53400, 54114/15 54127. 94857 54869 54893 54898 54899, 00278,

62652.

65299/60,

66813 66322 66836. 67859/64 67884. 68610,

699397,

74185,

77596 77598, 82501/02. 86092/93.

88698.

89951/54 89963 89968 89994. 90337.

104304 104306 104332 104338. 105950.

105141/50.

106219.

108058/59 108069. 112508 112515 E252

112801/33. 112835/36.

122927 122947 1229509,

127851 127861 127889 127896. 128469 128487. 129963.

130452 130156/57. 133657/58.

138114 138120 138123 138139 138147.

141! 86/87.

145711 145717/18 145720/22.

146808 146815 146829.

L50917.

151651/55 151660 151664 151683 151687/88 151699 151700,

157348,

157706 157713 150TT15 157731 IOCTOT 150TT40; 158553.

165058 66.

168202 168222 168238/39 168249, 173675/76. 184164/67 184169 184180 184183/87. 186467 186487/88 186490 186500, 187252/53. 188516/17.

* 192227 192230. embs3s 1880.

Redacteur

: Riedel,

E R R E I R R A EE A R R I T Ir

Berlin:

Verlag der Expedition Dru: V

ck: W.

(Kessel) Elsner.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsen-Beilage).

284, _

Nichiamtlicßes.

Preußen. Berlin, 2. Dezember. Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (18.) Sißung seßte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staats- haushalts-Etats sür 1881/82 mit der Diskussion des Etats der Bauverwaltung fort. Der Rest des Ordina- riums wurde ohne Debatte genehmigt. Zu Titel 1 des Extraordinariums (Regulirung der Weichsel, Oder, Elbe, Weser und des Rheins 5 408 000 4) empfahl der Abg. Schmidt (Stettin), die ganze Weichsel nah einer Vereinbarung mit der russishen und österreichishen Regierung zu reguliren, nur auf diese Weise sei allmählich die Leistungsfähigkeit des

anzen Stromes zu erreichen. Für die Verbesserung des Oderbettes sei zwischen der österreichishen und preußischen Re- gierung sür eine Stre im Oberlaufe verhandelt und lle die Korte aus Ur Ab E Der obeŒz \ch(lesishen Nothzustände dienen. Eine Förderung der Kettenschleppschiffahrt auf der Oder fei dringendes Bedürfniß. Unter den Strömen konkurrire die Elbe durch die Kettenschleppschiffahrt am erfolgreihsten mit den Eisenbahnen, welche durch die neue Tarifpolitik einen Theil ihres Fracht- gutes an den Fluß abgeben müßten und dadurch die Staats- einnahmen s{hmälerten. Am auffallendsten bleibe, daß die zur Mainkanalisirung bewilligte Summe von 800 000 /( nur zum kleinen Theile verwendet werden könne, weil der betreffende im Entwurf abgeschlossene Staatsvertrag zwischen den Main- uferstaaten und Preußen nihtzur Ratifikation gekommen sei, nach- träglih sogar Seitens der Großherzoglich hessishen Regierung Weiterungen und Ausstellungen erfolgt seien. Die preußische Staatsregierung, sowie der Landtag hätten sich ebensowohl loyal wie nobel dem Vertrage gegenüber benommen, neben der Stadt Franksurt habe Preußen allein die Unkosten für die Kanalisirung zu tragen, und erscheine deshalb das Ver- halten der hessishen Regierung tadelnswerth. Es werde chließlih, wenn kein Einverständniß zwischen den kontrahi- renden Mächten erreicht werde, nah der Reichsverfassung die Erledigung der Streitigkeit dem Bundesrathe überwiesen werden müssen.

Der Staats-Minister Maybach entgegnete, bei dem be- sonderen nteresse, welhes das Haus im vorigen Jahre dem Antrage eines Kanals von Frankfurt a. M. nach Mainz ent- gegeugetragen habe, glaube er sih verpflicitet, über die augen- blickliche Lage dieser Angelegenheit, soweit es bei der Lage der Verhältnisse überhaupt möglih sei, Auskunft zu ertheilen. Nachdem man sich verständigt gehabt habe über die allgemeine Grundlage eines Abkommens über das Bauwerk, hätten \ich allerdings nachträglih einige Schwierigkeiten erhoben Seitens der Großherzoglich hessischen Regierung, über deren Beseiti- gung die Regierung augenblicklich verhandele. Es seien auf der anderen Seite Fnteressen geltend gemacht worden, welche der Anlage nicht gerade günstig seien. Doch hoffe er, daß die Regierung bald in dié Lage kommen wérde, die Bauausfüh- rung in Angriff zu nehmen. Sollte es nothwendig sein, noch die Zustimmung des Hauses zu erbitten zu einer Erweiterung des ursprünglichen Projektes, namentlich in Bezug auf die Einrichtung eines Tauereibetriebes, so werde die Regierung eine solhe Vorlage maden. Der Vorredner dürfe aber ver- sichert sein, daß die Staatsregierung diese sehr wichtige An- gelegenheit mit vollem Ernste erfassen und die nöthigen Mittel ergreifen werde, sie im Juteresse des preußischen Verkehrs zum Austrag zu bringen.

Der Abg. Mooren bat die Regierung, ihr Wohlwollen der Kanalisirung des unteren Rheins, resp. der Fortsezung des Rhein-Maas-Kanals auf holländishem Boden zuzuwenden, um eine Verbindung der aufblühenden Emporien Neuß und Venlo zu ermöglichen. Sollte ein Unternehmen, bestimmt, die alten mächtigen Handelsstädte Antwerpen und Cöln, den Niederrhein mit dem belgischen und niederländischen Kanalnetze zu verknüpfen, ein Unternehmen, welches den schönsten vater- ländishen Strom von den Fesseln der bekannten Devise jusqu’à la mer endli zu befreien und ihm das langentbehrte Aus- gangsthor nah Westen zu verschaffen geeignet sei, nicht in hohem Grade die Aufmerksamkeit auch dieser Versammlung verdienen ? Gegenüber den großen Schwierigkeiten, wie sie leider der jeßt projektirten Linie Uerdingen-Crefeld-Venlo entgegen- stehen sollten, dränge sih die Frage auf, ob es nicht am besten wäre, zu den alten vernachlässigten Wasserstraßen zurückzukehren. O E ande O Die „Fossa Eugeniana“ auf, ein Bauwerk, das {hon Anfang des 17. Jahrhunderts unter spanisher Herrschaft be- gonnen, den Rhein von Rheinberg aus über Geldern mit der Maas bis Venlo verbinden sollte, leider aber niht habe ganz ausgeführt werden können. Zweitens dürfte es sih vielleicht empfehlen, den halbausgebauten und halbverfallenen napoleonishen Maas-Venlo-Nordkanal seiner ursprünglichen Bestimmung entgegenzuführen. Dieses {höne Unternehmen würde die aufblühenden Emporien Neuß und Venlo mächtig heben und das Absatgebiet der Ruhrkohle erweitern. Nicht bloßen Lokalinteressen, sondern internationalen Jnteressen würde man dadurh gereht werden. Er bitte die Staats- regierung, die Angelegenheit mit Wohlwollen zu betrachten ae in der einen oder anderen Weise zum Abschluß zu ringen.

Der Regierungskommissar Ministerial-Direktor Schulß er- widerte, die Vorausseßung, von der der Vorredner ausgegangen sei, daß die Ausführung des Maas-Rheinkanals gesichert sei, treffe niht zu. Er hoffe jedoch, daß dieses Projekt die Ge- nehmigung der holländishen Regierung finden werde.

Titel 2 forderte zur Regulirung der Memel, des Pre- gels, der Spree (einshließlich des Landwehrkanals in Berlin), der Havel und der Mosel die Summe von 2 482400 # Die Budgetkommission beantragte, die Kosten für die Neguli- rung der Spree (eins{hließlich des Landwehrkanals in Berlin) und der Havel im Betrage von 1 500 000 abzuseten.

Der Referent Abg. Freiherr von Huene motivirte diesen Antrag durch die Erwägung, ob es in Anbetracht der Vor- theile, welhe durh die Regulirung des Landwehrkanals der Stadt Berlin gewährt würden, niht angemessen erscheine, die leßtere theilweise zu den Kosten mit heranzuziehen.

Berlin, Domerstag, den 2. Dezember

Der Abg. Büchtemann beantragte die Wiederherstellung der Position. Der Landwehrkanal sei eine fisfalishe Straße und der Vorwurf, den die Budgetkommission der Stadt Berlin ob ihres ungenügenden Entgegenkommens mache, un- begründet. Der Kanal werde regulirt, um die zu enormen Kosten für einen im weiteren Bogen um die Stadt zu füh- renden Südkanal zu ersparen. Auch die an der oberen Havel und Spree angesiedelten Produktionsstätten würden dur das Aufgeben der Regulirung direkt geschädigt werden. Der Filsolus selbst sei au an der ordnungsmäßigen Er- haltung des Kanals wesentlich interessirt, niht allein wegen des Transports der aus den fiskalishen Kalksteinbrüchen gewonnenen Produkte, sondern auch weil derselbe dadur erheblich größere Ausgaben für die Anlage des Süd- fanals erspare. Auch sei es eine vollkommen irrige Auf- fassung, wenn man glaube, daß der Stadt nicht auch jeßt chon bedeutende Kosten aus der Regulirung erwüchsen. Die dadur bedingte Veränderung in den Straßenanlagen und der Bau der Uferstraßen erfordere einen Aufwand, der um so mehr ins Gewicht falle, als die Stadt auch jeßt {hon durch die Fnstandhaltung der im Jahre 1876 vom Fiskus in sehr unvollkommenem Zustande übernommenen Brin belastet sei, Der Verkehr des Kanals sei außerordentlich bedeutend; der- selbe übertreffe den der Elbe und der Oder und sei nächst dem des Rheines der größte unter allen öffentlihen Wasserstraßen. Es sei eine Pflicht des Staates, den Kanal in einem diesem Verkehr entsprehenden Zustande zu erhalten.

Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) {loß \ich den Ausfüh- rungen des Vorredners vollständig an und betonte gleichfalls das JZnteresse, welches neben der Stadt Berlin auc der sehr bedeutende Dur{gangsverkehr an der Regulirung habe. Eine Heranziehung der Stadt zu den Kosten sei um fo weniger ge- rechtfertigt, als keine Residenz der Welt so wenig Zuwendun- gen vom Staate erhalte als Berlin.

Der Regierungskommissar hielt gleihfalls eine Bethei- ligung Berlins an den Kosten für unbegründet, weil die Regu- lirung des Landwehrkanals nur eine Konsequenz der vom Staate in Angriff genommenen Verbesserung der märkischen Wasser- straßen überhaupt sei. Unmöglich könne man diejenigen Strecken der Wasserstraßen, welche dur Berlin gingen, von dieser Verbesse- rung ausschließen; auch wérde die Stadt bereits durch ihre Leistungen für die Straßenanlagen, Brücken- und Uferbauten indirekt zu den Kosten der Regulirung herangezogen. Hierzu komme, daß der Zustand der Wasserstraße gegenwärtig ein solcher sei, daß, wenn diese Summe nit bewilligt werde, die Verwaltung nicht die Verantwortung für die ordnungsmäßige Jnstandhaltung der Anlage übernehmen könne, da sie den Anforderungen, die man an eine fiskalische Straße stellen müsse, niht entspreche.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode glaubte troßdem den Antrag der Budgetkommission aufreht erbalten zu müssen, da neben dem Durchgangsverkehr auch der Lokalverkehr ein sehr bedeutender sei und es deshalb ganz “gerechtfertigt sei, wenn die Stadt Berlin zu einem aliquoten Theil zu den Kosten beitrage. Dasselbe Prinzip habe män beim Bau von Lokal- bahnen und lokalen Meliorationen stets befolgt. Der ur- sprünglich rein fiskalische Charakter der Wasserstraße sei durch die spätere Entwickelung Berlins wesentlich alterirt worden. Die Behauptung, daß Seitens des Staates für die Stadt Berlin sehr wenig geschehe, sei unrichtig; schon als Siß aller Centralbehörden sei die Residenz außerordentli begünstigt.

Der Abg. Löwe (Berlin) erklärte, es charakterisire den Standpunkt der konservativen Partei der Stadt Berlin gegen- über, daß sie stets das verweigere, was für Berlin verlangt würde. Die Art, wie der Kanal jeßt im Stande gehalten würde, sei skandalös, das habe selbst die Regierung zuge- geben. Jeder, der einen Blick auf die Böschungen geworfen habe, werde dies bestätigen. Wenn die Stadt eine Wasser- straße in dieser Weise hätte vernahlässigen wollen, würde das Polizei-Präsidium ex officio eingeschritten sei und sie angehalten haben, ihre Schuldigkeit zu thun. Lehne das Haus jeßt die Mittel für eine dem Verkehr entsprehende Erweiterung des Kanals ab, so werde der Staat gezwungen sein, eine annähernd ebenso große Summe für die Erneuerung der vollständig ver- fallenen Ufermauern auszugeben. Der Staat habe den Vor- theil davon, daß die Stadt Berlin dem Kanalverkehr eine so bedeutende Entwickelung gegeben habe, und nun wolle man die leßtere dafür bestrafen. Die Budgetkommission habe sich bei ihrem Beschlusse von Parteirücksichten leiten lassen. Ein solcher Beschluß schlage der Gerechtigkeit ins Gesicht und sei ein Beweis, daß die konservative Partei bei Abmessung von Recht und Billigkeit zweierlei Maß anwende.

Der Präsident machte den Redner darauf aufmerksam, daß eine solche Kritik unzulässig sei. Es handle sih hier nicht um einen Parteibeshluß, sondern um einen Beshluß der Budget- kommission. i :

Der Abg. Dirilllet bestritt noch einmal entschieden, daß der Lokalverkehr auf dem Landwehrkanal ausschließlich der Berliner Konsumtion zu Gute komme. Die Interessen der Konsumenten könne man von denen der Produzenten gar nicht trennen. Für die Berliner Bevölkerung sei es ziemli gleich- gültig, ob sie Torf oder böhmische Braunkohlen brenne, nit aber für die Torfgräbereien. Das Beispiel des Abg. von Minnigerode, daß man bei Anlage von Lokalbahnen gleichfalls die Adjazenten heranziehe, sei absolut nicht zutreffend. Die Regulirung der Wasserstraße sei etwa mit der Anlage eines zweiten Geleises zu vergleichen, welhe durch die Steigerung des Verkehrs nothwendig werde, und zu den Kosten einer solhen Anlage habe man noch niemals die Adjazenten heran- gezogen. Wenn der Abg. von Minnigerode überhaupt Bilder gerauVe, so möge derselbe wenigstens rihtige Bilder ge- rauhen,

Der Referent Abg. Frhr. von Huene protestirte gegen die Jnsinuation des Abg. Löwe (Berlin), daß die Budget- kommission \sich bei ihrem Beschlusse, der mit 16 gegen 3 Stimmen gefaßt worden sei, von Parteirücksihten habe leiten lassen. Allerdings seien die E vom Regierungstische zur Vertheidigung der Position geltend gemachten Gründe in der

Budgetkommission niht zur Sprache gekommen, gleihwohl glaube er den Antrag der leßteren aufrecht erhalten zu müssen.

__LS8O.

Der Abg. von Saucen - Zulienfelde führte aus, nah der vorgelegten Denkschrift werde die für die Verbesserung der Schiffahrt des Pregel beanspru§te Summe nur für den Aus- fluß des Pregel in das Haff bis Wehlau verlangt; die Re- gierung beabsihtige aber nit, den oberen Theil des Pregel von Wehlau bis Jnsterburg in Angriff zu nehmen, weil der jeßige Schiffsverkehr zu gering sei, um die großen Kosten des Umbaus der Schleuse bei Groß - Bubainen zu rechtfertigen. Die Schiffahrt habe auch, wie in der Denkshrist ausgeführt werde, gradatim in den legten 10 Fahren abgenommen. Das sei richtig, die Schiffahrt habe sogar, wie die Handelskammer beweisen könne, in den lehten 20 Jahren abgenommen. Das liege aber niht daran, daß man etwa die Eisenbahn- fahrt der billigen Schiffahrt vorgezogen habe, sondern nur an dem schlechten Zustande der Bubainer Schleuse, in Folge dessen die Schiffahrt bald ganz eingehen werde. Auf die Eingaben der Jnteressenten habe die Regierung zu Gumbinnen und der Ober-Präsident zu Königsberg stets ge- antwortet, daß man ihre Beschwerden und Wünsche bei der Staatsregierung vertreten wolle. Durch das Zusehen der Regierung zu der allmählichen Versandung des Pregels sei der jebige unglüliche Zustand hervorgerufen und nun solle die arme Gegend darunter leiden. Wie er höre, seien auch schon ein- zelne Gesuche über diesen Punkt der Regierung übergeben, und andere Gesuche würden folgen. Er wolle niht gerade,

wie die Handelskammer, noch in diesem Etat etwas für diese Zwecke fordern, denn da würden wohl die Anschlagspläne fehlen. Aber er hoffe, daß die Regierung nach allen den Ge- suchen au für das obere Ende des Pregels nach genauer Prüfung der Sachlage etwas thun und im nähsten Etat vom Abgeordnetenhause etwas dafür fordern werde.

Der Abg. Berger erkannte an, daß die Denkschrift, welche dem Hause über die Regulirung der Spree, Havel, Mosel, Memel und des Pregels zugegangen sei, vieles Gute enthalte; aber sie spreche zu viel von den Auswendungen in der Ver- gangenheit; jedo, was in Zukunft geschehen solle, davon werde nichts gesagt. Redner wies darauf hin, daß die Re- gierung bei der Aufforderung zum Bau neuer Schiffe falsche und unmögliche Bedingungen aufgestellt habe. Denn wenn man von einem Oderkahne eine Tragkraft von 5000 Ctrn. ver- lange, aber nur 5 m Breite gestatte, so könne kein Schiffbauer darauf eingehen. Er e dann namentlich eine gründ- liche Regulirung der Mosel.

Vom Abg. Leonhardt war inzwischen ein Antrag ein- gegangen, den Titel nohmals der Budgetkommission zu über- weisen.

Der Präsident hielt den Antrag für unzulässig, da die Diskussion über den Landwehrkanal {on geschlossen sei.

Der Abg. Klo wies aber darauf hin, daß der Antra auf U-berweisung eines Titels an die Budgetkommission na der Geschäftsordnung in jedem Stadium zulässig sei.

Die Ueberweisung an die Kommission wurde hierauf ab- gelehnt und der Antrag der Budgetkommission auf Streichung der 1 500 000 / vom Hause bés{hlossen.

Die übrigen Titel des Etats der Bauverwaltung wurden unverändert genehmigt, mit Ausnahme des Tit. 13 „für den Hafen von Memel, weitere Rate 147 000 und Tit. 34 „zum Bau des Regierungs- und Ober-Präsidialgebäudes in Danzig, 3. Rate 200 000 M“, welche gestrihen wurden, weil noch genügende Mittel für diese Zwecke disponibel seien.

Es folgte der Etat der Justizverwaltung.

Die Einnahmen, 5 066 050 6 wurden ohne Debatte ge- nehmigt. Dauernde Ausgaben: Bei Kap. 71, Ministerium, Titel 1, Gehalt des Ministers 36 000 M, lenkte der Abg. von Kröcher die Aufmerksamkeit des Ministers und des Hauses auf das Unwesen des Totalisators auf den Rennbahnen bei Berlin, besonders in Lankwiß-Lichterfelde ; der Besuch habe täglich bis 30 000 Menschen betragen und der Umsaß gehe bis an 5 Millionen Mark; dies Unwesen gehe gerade an Sonn- und Feiertagen vor sih, während Jagd, Kartoffelernte und jede ländliche Arbeit verboten sei, das gleiche gelte von der Weißen- seer Bahn. Handwerker, Lehrlinge, Kommis u. \. w. gingen dorthin und verlören ihr Geld. Gegen die book-makers ließe sih nach seiner Ansicht polizeilih ebenso vorgehen, wie gegen die Leute, die auf der Straße die Vorübergehenden zum Kaufen alter Kleider aufforderten. Er frage daher den Justiz-Minister, ob und wie derselbe gegen den Totalisator und gegen die book-makers vorzugehen gedenke.

Der Justiz-Minister Dr. Friedberg entgegnete, er sei aller- dings nicht darauf vorbereitet gewesen, daß bei der Position über sein Gehalt der Totalisator zur Sprache kommen würde. Er könne aber durch Zufall die Frage beantworten. Er habe früher vielleicht sei das beshämend gar nichts von dem Totalisator gewußt, als bis er dur Zeitungen den Namen ken- nen gelernt habe. Er habe dann gehört, daß schon in früheren Jahren von den Justizbehörden die Frage erwogen sei, ob denn dieses Treiben am Totalisator niht mit den positiven Straf- geseßen im Widerspruch stehe. Man habe dies verneint, indem man darin einen erlaubten Weltvertrag erblickt habe, und die Staatsanwaltschaft sei nicht dagegen eingeschritten. Die Meinung habe si jeßt vielleicht weil das Treiben gefährlicher geworden sei geändert. Die Staatsanwaltschaft habe die Frage von Neuem erwogen und nach einem ihm vor einigen Tagen zu- gegangenen Bericht des Ober-Staatsanwalts werde beabsih- tigt, die Sache zur Entscheidung der Gerichte zu stellen. Nachdem man aber Jahre lang den Totalisator unter den Augen der höchsten Behörden habe fungiren lassen, würde vielleitt eine unbillige Härte darin liegen, gegen dieselben Personen vorzugehen , die da geglaubt hätten, etwas Straf- freies zu thun. Es solle daher zuvörderst eine Warnung gegen das weitere Totalisiren ergehen und wenn das nichts nüße mit dem Strafgeseß in der Hand eingeschritten werden. Er wisse nicht, ob diese Erklärung genügen werde, etwas Weiteres sei ihm aber zur Zeit nicht bekannt.

Der Abg. von Luck erklärte, er wolle nur noch zur Auf- klärung bemerken, daß er {hon vor mehreren Wochen und vor Eintritt in das Haus der strafrehtlihen Natur des To- talisators näher getreten sei. Die Per)önlichkeiten der Behör- den, welche ehemals, als das Spiel nur auf einem Rennplatze

betrieben sei, darin eine erlaubte Wette gesehen hätten, seien

(tete