1880 / 285 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

E R P g S S

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Uebel befreien würde, und dann möge die Lotterie bald folgen. Nur die Wohlthätigkeitslotterien wünsche er aufrecht erhalten zu sehen und empfehle dieselben dem Wohlwollen der Regierung.

Der Abg. Dr. Seelig glaubte, daß das Lotteriespiel nicht eher zu beseitigen sein werde, als bis jeder volkswirthschaftlich g2- bildet genug sei, um sich zu berechnen, _daß das Lotteriespiel unter allen Umständen ein s{lechtes Geschäft sei. Leider habe sih das Volk während der Schwindelperiode daran gewöhnt, seinen Vomerb mehr durch Glück als durch Arbeit zu suchen. Dieser Umjtand sowie die Aufhebung der Staatsprämien- anleihen, sei der Hauptgrund der starken Nachfrage nah Lotterieloosen. Das beste Mittel, den zahlreichen Uebertretun- gen des Verbots, in auswärtigen Lotterien zu spielen, ein Ende zu machen, bestände darin, daß die Regierung mit den anderen Staaten ein Kartell abshlösse und die l p B0 feststellte, nah denen die Lotterie gemeinsam gehandhabt werden solle. : i ;

Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) hielt diesen Weg für zu langwierig, um dadurch dem augenblicklihen Uebel abzuhelfen. Dies sei nur möglih dur Vermehrung der preußischen Loose. Wenn der Abg. Strosser alle Lotterien als unmoralisch ver- damme, die Wohlthätigkeitslotterien aber dem Wohlwollen der Regierung empfehle, so lasse derselbe sih von dem Grundsaße leiten: der Zwelk heilige die Mittel. i :

Der Abg. Strosser verwahrte sih gegen diese Jnsinua- tion. Unter Wohlthätigkeitslotterien verstehe er solche, in denen kleine Stickereien und sonstige Damenarbeiten zu einem wohl- thätigen Zwecke ausgespielt würden. Hierbei falle der Trieb des Spielers, si zu bereihern, gänzlih hinweg. Diese Art der Lotterie könne also mit den Geldlotterien gar nicht ver- glichen werden. : ;

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, daß er und seine politischen Freunde jede Gelegenheit benußen würden, der Staatslotterie ein Ende zu machen, da er es nit für erlaubt halte, daß der Staat sih durch unmoralische Mittel Geld schaffe.

Der Abg. von Uechtriß-Steinkirch erwiderte dem Abg. Strosser, daß er die Staatslotterie ebenfalls als eine Wohl- thätigkeitslotterie betrahte, da es für den Staat sicher sehr wohlthätig sei, aus derselben Geld zu beziehen. L

Der Etat der Lotterieverwaltung wurde hierauf bewilligt.

Die Einnahmen des Seehandlungs-JFnstituts sind auf 3 Millionen verans{lagt, die Ausgaben auf 237 711 Das Haus genehmigte den Etat ohne Diskussion; desgl. den Stat der Münzverwaltung, Einnahmen 234700 í, Ausgaben 234330 #6; desgl. den Etat der Staats- fhuldenverwaltung, Verzinsung, Renten und Ver- waltutigskosten 100 361 000 #4; desgl. den Etat des Ministeriums des Auswärtigen, Einnahmen 4500 H, Ausgaben 410 570 6, und die Einnahmen des Kriegs- Ministeriums 330 000

Bei dem Ordinarium Verwaltung des Zeughauses in Berlin, 87 000 46, sprah der Abg. Frhr. von Heereman sein Erstaunen darüber aus, daß troß der bisherigen großen Bewilligungen für das Zeughaus die ordentlihen Ausgaben noch e würden. Das Kriegs-Ministerium habe mit außerordentlicher taktisher Geschicklichkeit, wie sie wohl zur Ofkkupirung eines feindlihen Terrains, aber niht dem Land- tage gegenüber am Plage sei, eine dieser Ausgaben nah der. andern dem Landtage plausibel gemacht. Die Regierung

möge in L sorgfältig prüfen, inwiefern angesichts der

{lehten Finanzlage solhe Ausgaben unbedingt nothwendig seien. Auch wünsche er eine Uebersicht dessen, was mit den bewilligten 41/z Millionen Mark zum Ausbau des Zeughauses geschehen sei und dem jeßt bewilligten Reste noch geschehen werde; er hoffe, daß mit jener Summe der Bedarf vollkommen gedeckt sein werde.

Hierauf nahm der Kriegs-Minister von Kameke das Wort:

Meine Herren! Ich könnte das Lob, welches der Herr Vorredner in Bezug auf die Taktik mir gespendet hat, annehmen, aber leider darf ih es niht. Bei Vorlage des Gesetzes ist den Herren sofort mitgetheilt worden, daß eine Verwaltung für das neuausgebaute Zeughaus erforderlich und dafür eine Summe von jährli 180 000 A nöthig wäre. Es besteht also nicht die Taktik, daß wir alle Jahre etwas Neues verlangen, sondern wir fordern nur etwas, wasJhnen von vornherein offen gesagt ift. Wenn wir in den jeßigen Etat noch nicht diese volle Summs von 180 000 46 ZeS haben, fo ift das auf direktes Verlangen des Hrn. Finanz-Miaisters geschehen, der einige Sachen herausge- strichen hat, und glauben wir, urs noch eine Zeit lang ohne diesen weiteren Zuschuß behelfen zu können. Ich sage das glei im Vor- aus, denn mit der Zeit werden die 180000 4 gefordert werden müssen, und da möchte ich nicht, daß das als eine neue Art der Taktik angesehen tvird.

Das Weitere, was ih zu sagen habe über den Stand der Bau-

ten ift Folgendes: Jch kann mich hier auf die ästhetishe Seite der Sache nit einlassen. Hätte ih gewußt, daß diese noch einmal hier zur Sprache käme, so würde ih den Mann, in dessen Händen der Bau fich befindet, hier gehabt haben, um Ihnen Auseinandersezungen machen zu können. Ich will mich aber über den finanziellen Stand aus- [pre und, zwar dahin, daß alle diejenigen Sachen, die \pezifizirt n der Vorlage des Gesehentwurfs angegeben worden sind, mit Hülfe des Geldes, welches Sie bewilligt haben, ausgeführt worden sind resp. ausgeführt werden werden, so daß für Dasjenige, was ver- sprochen ist, zu leisten, eine Nachforderung nicht stattfinden wird.

Da der Herr Vorredner ‘eine Uebersicht über den Stand des Baues in diesem Augenblick vermißt, so erlaube ih mir, darüber das Nachfolgende mitzutheilen. Der wirkliche architektonishe Bau ist im Wesentlichen vollendet, es sind nur Kleinigkeiten, die ausgeführt wer- den müssen, es beschränkt sich dies vorzugsweise auf Färbungen und dergleihen. Das Uebrige is im Wesentlichen vollendet, und man ift an die künstlihe Ausftattung herangegangen. Diese be- {ränkt sich zunächst auf die Deckengemälde in der Kuppel, auf 4 große Wandgemälde und eine Anzahl von Statuen, für die Gelder bewilligt sind. Für diese sind Konkurrenzarbeiten unter den Künst- Tern ausgeschrieben gewesen, und über die Konkurrenz hat diejenige Kommission des Kultus-Ministeriums, die immer für Kunstzwecke als Prüfungëkommission eingeseßt ist, entschieden. Die Werke sind in der Arbeit. Sie können sich aber denken, daß Kunstwerke nicht so rasch gefertigt werden, es werden bis zur Vollendung nochþ 2 bis 3 Jahre vergehen, diese Sachen werden“ aber fsämmtlih bezahlt werden aus den bereits bewilligten Mitteln; daß noch Wände da find, die noch später eines Schmuckes bedürfen, liegt auf der Hand. Ich habe die Absicht, Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres den Herrn Präsidenten zu bitten, die Herren Abgeordneten einzuladen zum Besuche des Zeughauses, nahdem Se. Majestät der Kaiser es gefehen hat. Sie werden dann sehen, wie weit die Arbeit gediehen ist; und ih würde meine Bitte dahin stellen, daß an zu bestimmenden Tagen nur cine gewisse Zahl von Abgeordneten zum Besuche erscheint; damit ih die Möglichkeit habe, die Herren herumführen und ihnen genaue Auskunft über Alles geben zu lassen. i ;

, Das Ordinarium wurde bewilligt, desgleihen das Extra-

ordinarium 330 000 M, sowie der Zuschuß zur Nente des Kronfideikommißfonds 4500 000 M4.

Es folgte die Spezialberathung des Etats des Mini- steriums des Jnnern. Die Einnahmen, 3 674 240 M, wurden ohne Debatte genehmigt. E Zu Kap. 83 der dauernden Ausgaben , Ministerium 386 683 6, Tit.'1, Minister 36 000 4, hatte der Abg. Nickert folgenden Antrag gestellt: „Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Erwartung auszuiprechen, daß die Staatsregierung bei der Zuwendung von Inseraten an Zeitungen nur die Zweckmäßigkeit der Verbreitung und nit die polilishe Parteirihtung der Zeitungen in Ve- tracht ziehe.“ : a Der Abg. Ricert befürwortete seinen Antrag. Er müsse wieder wie in der vorigen Session auf das Zuwenden von offiziellen Annoncen an Zeitungen zurückommen; seine Hoffnungen, die dort herrschenden Viißstände nach seinen vor- jährigen A. sführungen abgeschafft zu schen, hätten sich nicht erfüllt, ja jeßt würden sogar z. B. der „Posener Zeitung“ Annoncen vorenthalten , die vom Kommunalsäckel bezahlt würden, nachdem der Posener Magistrat die Nothwendigkeit dieser Annoncen nachgewiesen have. Das Blatt habe sich darüber beschwert, aber vergebens. Durch die direkte Ein- wirkung der Polizeibehörde hätten Regierungen, Baumeistereien, Königliche Rentenbank, Garnisonverwaltung , Amtsgericht U. s. w, dem Blatt ihre Annoncen entzogen; sogar dringend wichtige Annoncen würden dem wenig gelesenen ‘Tageblatt zugewiesen, so z. B. die Bekanntmachung einer dro- henden Ueberschwemmung. Er enthalte sich jeder weiteren Beleuchtung dieses Verfahrens: er glaube, das' ganze Haus müsse das Bedürfniß nach einer Abhülfe einsehen. Der Reichstag habe bereits am 18. März mit einer, um sich eines Ausdrucks des Abg. von Minningerode zu bedienen, erdrüden- den Majorität die Erwartung ausgesprochen, daß die Neichs- behörden bei Zuwendung von FJnseraten für Zeitungen nur die Zwelmäßigkeit der Verbreitung und nicht die politische Parteirihtung in Betracht ziehen würden. Da er wisse, daß hier dieselben Elemente einer Majorität vorhanden seien, so habe er seinen Antrag gestellt. Er hoffe, daß das Centrum und die Liberalen wie im Reichstage au hier für diesen Antrag stimmen würden. Er bitte zugleich, daß der Staats- Ministerial-Beshluß vom Jahre 1874, welchen der Minister des Fnnern dem Hause im vorigen Jahre mitgetheilt habe, einer Revision unterzogen werde, weil der legte Punkt des- selben niht den Jntentionen des Reichstages und seines An- trages entspreche. Hierauf ergris der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg das Wort: : / Meine Herren! Was zunächst die Anaelegenheit der „Posener Zeitung“ anbetrifft, welche von dem Herrn Vorredner von neuem an- gereagt worden ist, so kann ich im Allgemeinen nur sagen, daß die Beschwerde, aus welcher er Ihnen eine Anzahl von Thatsachen an- gefübrt hat, vor nit langer Zeit bei mir eingegangen ist, und daß ih eine Berichterstatiung darüber erfordert babe, die mir noch nicht vorliegt, so daß ich über die einzelnen Behauptungen Auskunft zu geben nicht in der Lage bin bis auf eine, über die ich Ihnen Folgendes sagen kann. Es betrifft die Angabe, daß binsichtlih einer Ueber|{wemmungsgefahr die Anzeige der Polizeidirektion in Posen nicht in die „Posener Zei- tung“ ausgenommen ift, Die Thatsache ift richtig. Ich habe aber hinzuzufügen, daß die Polizeidirektion in Posen außer der Bekannt- machung dieser Uebershwemmungsgefahr in einem anderen Posener Blatte die speziell Betheiligten durch besondere Benachrichtigung auf dieselbe aufmerksam gemacht hat. Im Uebrigén, meine Herren, kann ib, was die „Posener Zeitung“ anbetrifft, nur auf dasjenige hinweisen, was ich am E meiner bezüglichen Auseinandersezung in der vorigen Session ge ogt habe und was hente gilt, wie damals. Fch habe damals gesagt, ih habe veranlaßt : i daß die Behörden in dem Sinne mit Anweisungen versehen wer- den, daß sie, soweit es nah ihrem pflihtmäßigen Ermessen im Interesse der Sache und der Verbreitung der Bekanntmachung nothwendig erscbeint, bis auf Weiteres befuat sein sollen, amtliche G auch in der „Posener Zeitung“ erscheinen zu laffen.

Diese Bestimmung besteht heute noch. ; :

Wenn nun von diesem speziellen Fall zur Begründung eines allgemeinen Antrages vom Abg. Rickert übergegangen ift, so kann ih im Wesentliben auch nur auf das Bezug nehmen, was ich in umfänglicher Weise in voriger Session hier ausgeführt habe und daran die Bitte knüpfen, dem Antrage Ihre Zustimmung zu ver- sagen. Der Antrag geht zuweit. Jch erkenne die Berechtigung des Antrags insoweit an, wie ih das bereits gesagt habe, daß bei der Verbreitung amtlicher Bekanntmachungen der Gesichtspunkt nicht aus den Augen verloren werden darf, daß sie cine dem Zwecke ent- sprechende Verbreitung finden. Er geht aber insoweit zu weit, daß er unbedingt dieses als den alleinigen Gesichtspunkt auf- gestellt wissen will. Meine Herren! Der Staats-Ministerialbes{luß;, der hier von Neuem angeführt worden ift, geht dahin, daß im Uebrigen das Ermessen der Behördén nah den von mir angedeuteten Rich- tungen frei sein soll, nur mit der Einschränkung, daß amtliche Be- kanntmatbungen in Privatzeitungen von ofenkundig deutsch-, _reichs- und véeubenfeinbliwer Ricktung oder von entscchieden oppositioneller Tendenz nicht zugehen sollen. J bin der Meinung, daß der Grund- sat, auf welhem der Staatsministerialbes{luß beruht, ein voUkom- men richtiger ist. Es giebt ebensowohl in dem Maß und noch weit öfter in der Form eine Art von Opposition in den éffentlicwen Blät- tern, welche in der That den Staatsbehörden nicht gestattet, mit dergleichen Organen in irgend eine Verbindung zu treten, und es wird in weiten Kreisen absolut nicht verstanden, wenn cit Organ, welches nichts Anderes zum Zweck hat, als die Regierung und ißre Maßregeln täglih dem Haß und der Verachtung auszuseßen oder lächerlich zu machen, in ihren weiteren Spalten amtliche Bekanntmachungen der Regierung bringt.

Ich glauke, daß diese weitverbreitete Meinung im Lande auf rihtigen und gesunden Anschauungen beruht. Soweit also, als der Antrag Ridert dahin geht, daß man n u r das Maß der Verbreitung der betreffenden Organe berücksihtigen solle und nicht auch die soeben von mir angedeuteten Gesichtspunkte, halte ih ihn nicht für an- nehmbar und bitte Sie ihn abzulehnen. :

Der Abg. Kantak beschwerte \si{ch darüber, daß in einer Versammlung polnischer Landwirthe von der Polizeibehörde der Gebrauch der deutshen Sprache verlangt und der der pol- nischen verboten worden sei. ;

Der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg erkannte das Ungeseßliche eines jolhen Verbots an und versprach für den Fall, daß die Beschwerde auf Wahrheit beruhe, den Be- amten reéfktifiziren zu lassen.

Der Abg. Dr. Windthorst hielt die Zurücknahme des obenerwähnten Ministerialbeshlusses und Reskripts für abso- lut erforderlich. Was sei denn eigentli deuts{h-, reihs- und preußenfeindlih oder entschieden oppositionell? Selbst Negie- rungsmänner variirten außerordentlih in ihren bezüglichen Anschauungen. Männer, die eifrige Anhänger der Regierung gewesen seien, würden plößlich Reichsfeinde ; die „Kreuz-Zeitung“ jei einstmals vervehmt und die „National-Zeitung“ das Lieb- lingsblatt der Regierung gewesen ; jeßt hätten sich die Dinge umgedreht, obshon sich auch die iee Mente: zu drehen pflege. Der Antrag Ridlert sei also

mit Anerkennung zu begrüßen. Seit Jahren bekomme kein

ultramontanes Blatt die amtlihen Juseräte, dagegen habe man ganz lebensunfähige Blätter gegründet und diesen die Annoncen zugewendet, obgleih kein Mensch sie lese. Wolle die Regierung auf den Antrag Rickert nicht eingehen, so bleibe derselben, da sie do gereht sein müsse, nihts übrig, als besondere Blätter lediglih zum Zwecke ihrer Publikationen zu halten. Diese Blätter dürsten dann aber auch nichts Anderes bringen und müßten möglichst billig eingerihtet werden. Dann sei allenthalben gleihe Sonne und gleiher Wind. Das Ver- fahren, wie es jeßt bestehe, sei ganz intolerabel. Er hoffe, daß das Haus den Antrag Rickert mit großer Majorität an- nehmen werde.

Der Abg. Dr. Virchow. stimmte dem Abg. Windthorst darin bei, daß die Regierung selbst niht so konsequent sei bei Eintheilung der Presse in regierungsfreundliche und feind- liche; die liberale. Presse habe man aber offiziell für eine republikanische erklärt; vor diesem Wege warne er die Negie- rung. Wolle der Minister nur das für rihtig halten, was mit der Negierungsansicht übereinstimme, dann müsse man jede Opposition massakriren, nicht blos Fortschritt und Na- tionalliberale wie Sozialisten behandeln, sondern auch die- jenigen Freikonservativen, die ehrlich bei ihrer An- sicht geblieben seien, denn dieselben würden dann natürli äußerste Linke werden. Aber das sei doch nicht tonslitutionel. Das Entziehen von Annoncen sei ein administratives Strafverfahren gegen die oppositionellen Zei- tungen; wie weit solle denn das gehen? Es gebe ja auch Ministerwe{sel, es kämen andere Minister ins Ministerium und damit werde eine andere Presse regierungsfreundlich werden! wie weit man damit komme, habe man kürzlih an dem Falle des Abg. Stumm mit der Saarbrückener Uns gesehen. Die Regierung müsse die Auffassung des Volkes, die sih darin kundgebe, daß es sih einem bestimmten Organ vorzugsweise zuwende, so weit anerkennen, daß sie sich dieses Organs zu ihren Anzeigen bediene. Um die Frage der materiellen Unterstüßung handele es \ih hier gar nicht. Wozu brauche denn sonst die Regierung die Summen des Reptilienfonds? Was den Ton der Zeitungen betreffe, so klinge doch Manches sehr verschieden, je nahdem es von dem Einen oder dem Andern gehört werde. Alles Oppositio- nelle klinge immer weniger gut als das, was {chmeichlerischer Weise die Wünsche des Einzelnen befriedige. Was aber Ver- unglimpfung von Persönlichkeiten betreffe, so sei sicherlich in neuerer Zeit auf keiner Seite mehr geleistet worden, als Seitens der Negierungspresse. Jn dieser Beziehung werde die Regierung durch diese ihre Einwirkung kaum etwas bessern. Seiner Meinung nach trage es hierzu mehr bei, wenn man die Presse frei gewähren lasse. Vor Allem müsse das Haus darauf achten, daß, was einmal in der Form der Majorität zu Tage trete, auch als solche respektirt werde. Er könne sonst niht mehr anerkennen, daß eine gerehte Regierung auf diesen Stühlen siße. Er bitte, den Antrag Rickert anzunehmen.

Der Abg. von Bennigsen ersuchte seine politischen Freunde, für den Antrag Nickert zu “stimmen. Allerdings könnten extreme Fälle von Gemeinheit vorkommen, auf welche er die Norm des Antrags nicht angewendet sehen möchte. Der Posener Fall sei in der That auffällig, weil die „Posener Zeitung“ kein extremes Blatt sei und das Staats- und fis- kalische nteresse durch das Verfahren der Regierung direkt geschädigt werde. Jm Uebrigen wäre zu wünschen, daß die Nervosität der Personen und Parteien gegen einander bezüg- lih der Presse und der Regierung etwas abnähme; die jeßige Erregung sei ein Zeichen der Neuheit der politischen Zustände in Preußen. Ein wenig mehr „dickes Fell“ der Amerikaner und Engländer sei allen Parteien sehr zu wünschen. Wenn er nun die Parteien mustere, wie sie hier im Hause vertreten seien, so könne er ohne Widerspruch dreist behaupten : hier sei keine Partei vorhanden, welche nicht unter Umständen in gewissen Zeiten einmal eine Regierung entschieden unterstüßt oder be- kämpft habe, und wenn die jeßige Regierung heute bei dieser Partei eine Stüße finde und bei der andern Widerstand, so könne vielleiht in niht zu langer Zeit das Verhältmß gerade umgekehrt sein, und die Partei, die augenblicklich angegriffen werde, könne diejenige werden, auf deren Unterstüzung die Regierung einmal vorzugsweise angewiesen sei. Er bitte wirk- lich, daß alle Parteien untereinander die Regierung ein- geschlossen in den politishen Kämpfen gerecht seien. Wenn man sich nicht daran gewöhne, die Parteien, die in jedem Lande berechtigt seien, von rechts nah links zu respek- tiren, dann werde man niemals zu gesunden und sicheren Zuständen kommen. Die Regierung wisse nicht, auf welche Partei sie morgen angewiesen sein werde, und deshalb sollte sie sih hüten, jede Opposition gleih als den Ausfluß grund- stürzender, mit der öffentlihen Ordnung unverträglicher An- shauungen zu behandeln und dagegen nit so kleinlihen und gehässigen Maßregeln aufzutreten, wie sie von den Behörden einzelner Provinzen erfolgt seien, Seiner eigenen Partei, die gewiß niht zu den extremen gerechnet werden könne, sei es schon oft passirt, daß man gesagt habe, die Liberalen seien die Vorgänger der Radikalen, der Nadikalismus führe zum Sozialismus und Kommunismus, und also seten die Liberalen ebenso zu behandeln, wie die Radikalen, Republikaner und Kommunisten. Etwas Aehnliches habe vor Kurzem auch die Regierurgspresse in Bezug auf den Abg. Nickert ausgeführt, und wenn er mit dem leßteren au ver- schiedener Meinung sei, so stehe der Abg. Rickert ihm doch nicht so fern, daß ein fundamentaler Unterschied zwischen ihm und dem Abg. Rickert vorhanden wäre. Er müsse sih in der That wundern, daß man den Abg. Rickert in der offiziösen Presse zu einem Reichsfeinde und einem radikalen Gegner der Regierung gestempelt habe. Solchen Dingen entgegenzutreten, hätten alle Parteien ein gemeinsames. Juteresse, und es er- scheine deshalb angemessen, ebenso wie im Reichstage, einen Ausspruch zu thun, der die Regierung bestimme, in anderer Weije, als es in Posen geschehen sei, dafür zu sorgen, daß die amtlichen Veröffentlihungen in den Blättern nux nah Maßgabe ihrer Verbreitung erfolgen dürften.

Der Abg. von Rauchhaupt führte aus, er halte sich an den Antrag und könne denselben nit so interpretiren, wie der Abg. von Bennigsen. Denn wenn diese Jnterpretation gelten sollte, dann wäre der Antrag überhaupt überflüssig. Wenn die linke Seite dieses Hauses im Regimente wäre, würde sie von dem Staatsministerialbes{luß ebenfalls und vielleiht noch viel s{ärferen Gebrauh machen. Es sei auch zu bedenken, daß der Beschluß aus dem Jahre 1874 datire, als noch die Sozialdemokratie in vollster Blüthe gestanden habe. Den Kulturkampf bedauere er lebhaft und wünsche ihn aus der Welt; aber so lange die Herren im Centrum und ihre Presse nicht selbst dazu beitrügen, würde derselbe nicht aufhören. Wenn der Kulturkampf beendet sei, werde die Presse

des Centrums sh nicht mehr In dem

brauch, sondern nur ein Gebrauch

‘Minister troß eines sehr freien Preßgeseßtzes

habt. Die Regierung sollte niht in Blättern als Partei er- scheinen. Die Aussit, daß der Kulturkampf autfbeen werde fei noch nit vorhanden, namentli fei die Haltung des Vor-

i , fie zu erhöhen. Wenn man den Antrag nicht annehme und die Regierung ihn nit berück- sihtige, dann müßte eine andere Publikationsmethode einge-

redners nicht dazu angethan

führt werden.

Der Abg. Stengel acceptirte die Interpretation, welche der Abg. von Bennigsen dem Antrage gegeben habe, via aber daraus, daß der Antrag überflüssig sei. Es gebe eine

“Presse, die in gemeiner Weise täglih Haß

gegen die Regierung zu erregen suche, mit der die Behörden nit in Berührung kommen dürften. Die allgemeine Fassung des Antrages lasse ihn als s{hädlich erscheinen. Der Abg. Dr. Majunke protestirte gegen die Auffassung, elche 1 ] i | ; die Regierung dürfe sih nicht etwa bei der Nichtausführung des Antrages hinter der Aeußerung des Abg. von Bennigsen zurückziehen ; denn derselbe habe nur die extrem gemeine Presse bezeichnet. Er müsse auch seine Verwunderung darüber aussprechen, daß

welche der Vorredner von dem Antrage habe

die Negterung den Staats-Ministerialbes{luß aufrecht erhalten wolle.

Der Abg. Richter erklärte, nach seiner Meinung habe der | in ‘Abg. von Bennigfen nur die contra bonos mores verstoßende Presse gemeint. Das sei selbstverständlich, da müßten die nz serate nicht blos den oppositionellen, sondern auch den die Ne- gierung unterstüßenden Schmußgzblättern entzogen werden. Bezeichnung der

‘Entschieden oppositionell sei jedenfalls eine fortschrittlihen Presse. Nun wisse man doch,

Seite des Haufes eigentlich wolle. Unter Umständen sei opposi- tionell auch die nationalliberale Presse. Nedner verwies darauf, daß man die Annoncen, welche zur Pferdegestellung zum Manöver aufforderten, nicht in der „Königsberger Hartungschen Zeitung“ habe inseriren lassen, so daß Niemand erschienen sei und die Kommune die Pferde habe zwan sweise stellen müssen. Wenn artei gewarnt habe, sie würde ebenso verfahren, wenn fie am Regimente sei, so scheine der- Line doch diese Eventualität für näber zu halten, als er und eine politischen Freunde. Thatsächlih seien liberale Männer mehrfach im Regiment, in der Provinzial- und Kommunal- verwaltung. Man weise seiner Partei doch nur da ein Bei- e nach, daß so verfahren worden sei. Wenn dies vorge- ommen sein sollte, so müßte seine Partei jede Verantwortung

der Abg. von Rauchhaupt seine

ablehnen. Er und seine politischen Freunde Tünstilichen Mittel nicht. f

Demnächst ergriff der Minister des Innern Graf zu

Eulenburg das Wort:

Meine Herren! Jch bin genöthigt, gegenüber den verschiedenen

Ausführungen noch Einiges zur Begründung der

aufgestellten Ansicht hinzuzufügex. Beiläufig will ich in Bezug auf das, was der Herr Vorredner gesagt hat, eines bemerken. Er hat

beklagen

im Reichstage Beschwerde

niht nöthig ge- mitbenußt wird.

gewiesen worden, von

und Verachtung

Dann, metine Herren, ist weiter

A später!) Ja, meine Herren, überhaupt nod E A Meine Herren, lassen Sie ganz unmöglich, allen denn also die

verbreiteten

as. die reite. | iüat werben;

Publikums gerecht zu werden.

brauchten solche

von mir vorker

E können. | gesprohen von dem Fall der , Staatsministerialbes{luß liege kein Miß- E vin ihn darauf aufmerksam machen, L der Staatsgewalt, | na em

Der Abg. Dr. Windthorst versicherte, daß er von Tefeva sache zur Maßregeln keinen Gebrauh machen würde, wenn er Einfluß auf die Regierung hätte; er habe es als hannoverischer Staats-

angenommenen Antrage keine Ur- i gewesen wäre, dern nit die „Königsberger Hartungsche Zeitung“ ist das verbreitetste Blatt in Königsberg, sondern ein anderes, welches den Titel führt „Königs- beraer Allgemeine Zeitung“, und welches zu den amtlihen Annoncen

Dies beiläufig. Nun, meine Herren, sind die Gesichtspunkte, aus welcen der Antrag vertheidigt and die von mir vertretene An- ficht bekämpft worden ist, sehr verschieden. Zunächst ist darauf hin- dem; Hrn. Abg. Windthorst, wenn man nit ¿dem Antrage des Hrn. Abg. Rickert beistimmen wolle, dann bleibe nur übrig, die amtlihen Anzeigen zu beschränken auf beson- ders dafür eingerichtete, ledigli6 amtliche Blätter. Dieser Versu ist, wie ih früher bereits auseinandergeseßt habe, gemacht worden ; er hat sih aber als durwaus unzuträglich erwiese». Es hat dadurch eine genügende Verbreitung der Bekanntmachungen nicht hberbei- geführt werden können. So weit aber denuoc der Hr. Abg. Windt- borst den Weg für praktikabel halten sollte, ift er ja seinem Wesen nah vorhanden, denn alle diese amtlichen Bekanntmachungen der Be- hörden werden zunäcbst in lediglich amtlichen Blättern bekannt ges mat. Wer also nihts weiter lesen will als diese Bekanntmachun- gen, der hat es in der Hand,

Maßregel auf ihren Umfang werde ic gleih noch eiumal zutrück- ommen wesentlich das Publikum geschädigt. y

_ Nun, meine Herren, es ift keinem Blait irgendwie verwehrt, die amtliwen Bekanntmachungen ebenfalls abzudrucken.

der Hand der betreffenden Blätter, dies zu thun. (Widersprub.) : mich doch vollenden; es ift ja daß die Regierung ihre Bekanntmachungen | darf, in der Blättern : anderen _Bläîker, die sie nit and die sich gar nit darüber beschweren? Die wählen eben das | dafür eine Mittel, was ih Ihnen sage: sie druckecn die Bekanntmachungen nach ohne Insertionskosten. Also die Schädkgung des Publikums zu ver- meiden, liegt aus\c{ließlich in der Hand der betreffenden Zeitungen. Sobald diefes das bewecende Moment ist, so kann ihm vollständig

Also die Gründe, die geaen die Maßregel angeführt werden, find, wenn man von dem äußeren Beiwerk absieht, wenn ih rect erkenne, zwei: erstens, man wüns{ht die angeblihen Schädigungen der betreffenden Zeitungen zu vermeiden, man wünst ibnen also das Benefiz der Insertionsgebühren zuzuwenden, oder ich will es in dem idealeren Sinne der Vertheidiger des Antrages ausdrücken: man wünscht es ihnen leichter zu machen, dem Bedürfniß ihres lesenden

Königsberger Hartungschen Zeitung“. daß dort gerade

zuhalten, die ist in Beziehu ih erkenne a

messen ift,

l i L wendige und diese amtlichen Blätter zu halten. Abg. Nidckert gesagt worden, es wlirde durch diese Nun

] (Zuruf: es liegt also in der That allein in die Freiheit i

publizirt. Was machen | Empfindlichke

bekommen,

Dinge, die weiteren

si verhielten

und anderers unterstützen. Ich kann dazu, wie gesagt, ein Be-

Meine Herren, wenn das | Rede zu steh

nicht unter ih

Der Ab

Damit und der Ant

Hierauf 12 L.

es entspriht, wie ter Abg. Dr. Virchow es

hat, den Anschauungen des konftitutionellen Sy anderer Seite gesagt worden ift : den Anforderungen der Gerehtig- keit, daß man bei der Vertheilung der amtlichen Bekanntmachungen keinen Unterschied in Bezug auf die politishe Haltung der öfent- liben Blôtter mat. getroffen und nun bitte ich Sie, meine Herren, damit zusammen-

hat der Hr. Abg. Virchow es na halten, mi darauf aufmerksam zu machen, daß cs nicht gut sei, sehr empfindlih zu tein gegen andete Meinungen und die eigene Meinung alein für rictigzu halten. Nachdem, was ih eben gesagt habe, be- durfte es dieser Belehrung in de: That nicht, und wennSie diePresse, die im Lande erscheint, ansehen wollen, 1

weite Auseinandersetzung nit in dieser Beziehung noch Eins hinzufügen : sowohl, wie der Hr. Abg. von Benni Windthorst haben bei der Erörterung, wieweit die Polemik entschie- den oppositioneller Organe über das Maß binau8ginge, hingewiesen auf die Art und Weise, wie die offizielle Presse und NRegierungsorgane

vubli } Form und Juhalt von Artikeln, welche i dürfniß niht anerkennen. Ebenso aber muß ich mit vollec Ent- Art intibtin 2e n \ciedenheit nach der anderen Seite hin die Unterstellung, als o5 die Absicht zu Grunde liege, die Zeitungen zu strafen für ihre Haltung, abweisen ; das liegt ja vollständig fern. | der Fall näre, dann würden Sie sagen dürsea: das sind kleinliche Mittel, von deren Erfolglosigkeit ih so überzeugt bin, wie irgend Einer unter Jhnenz darum handelt es sich in keiner Weise. Jch muß die Unterstellung auf das Entschiedenste abweisen, daß dies die Gesichtepunkte sind, aus denen es geschieht. __ Meine Herren! Es bleibt nun noch der andere Gesicht8punkt übrig, auf den cs ankommt. (Unterbrehung) Wenn Sie den Fort- gang meiner Erörterungen angehört baben würden, würden Sie fich überzeugt haben, daß zu diesen verwunderten Unterbrechungen in der That kein Grund vorliegt.

Ih glaube also, daß der wirkllihe Grund, aus dem der Artrag hervorgegangen und von Ihnen vertheidigt wird, der ist, daß Sie sagen:

Daëtjenige, was in der offiziellen Presse jederzeit die Verantwortlichkeit übernehme

lassen die Ver

stems oder, wie von

Ic glaube, damit is der Kern der Sache

Art und Weise, wie meine Anschauung begründet worden ng auf diesen Punkt, Ich habe in Beziehung darauf gesagt : n, daß der wesentliche und voranfsteheude Gesichtspunkt

die ¿weckmäßige Verbreitung der betreffenden amtlihen Bekannt- macbungen ist, und davon so a in der Haltun erungêgrund liegt. Diesen Hinderung8grund habe ih gefunden und finde ihn fortdauernd darin, E t artige ift, daß es entweder der Würde der Regierung nicht ange-

[l und wird nur insoweit abgewichen, g der betreffenden Blätter ein entschiedener Hin-

wenn die Haltung des Blattes eine der-

odex zur Verwirrung der Bevölkerung führen muß,

wenn die Regierung ibre Bekanntmachungen in einem sol§en Blatte verbreitet. Ich sollte meinen, meine Herren, in diesem Umfange a e anderen Sinne elchluß niht auf kommt derselbe im Wesentlichen darauf heraus was die Herren Abgg. von Bennigsen y , ,

fasse id den Staatt-Ministerial-

z von zen und Windthorst als eine noth- selbstverständliche Beschränkung des Antrags des S angeführt haben.

mentlich für nöthig ge-

n so werden Sie sih überzeugen, da n der Kritik der Regierung und in dem, was man en

wohl ihrer Gesammtheit als den einzelnen Personen gegenüber sagen

That eine sehr weitgehende ist, und daß von einer it in dieser Beziehang, die über das Maß hinausginge,

in der That nicht die Nede ist. Meine Herren, ih könnte Ihnen

sehr große Menge Beispiele ausz eigener Er-

fahrung anführen; ich halte das nidt für nöthig, es sind

vor Aller Augaen liegen, und die einer bedürfen. Ih muß aber der Hr. Abg. Vicchoro

gsen und dann au der Abga.

. Meine Herren, ich muß konstatiren, daß da offenbar

eine Verwechslung vorliegt zwischen offiziellen- und Negterunasorganen

eits solchen, welche die Maßregeln der Regierun Ich muß entschieden eize Verantwortlifkeit für a Blättern dieser leßteren sind, von der Regierung abweisen. Meine Herren, für steht, wird die Regierung n und bereit sein, Jhnen ex; sie muß es aber ablehnen, sih unterschieben zu antwortlichkeit für Preßerzeugnisse und Artikel, die

rer Verantwortlichkeit ergehen.

g. von Ludwig führte einen Fall an, in welchem

ein liberaler Amtsrichter einem verbreiteten konservativen Blatt E wenig verbreiteten liberalen Blattes. Er werde - fran Nu A s für den An

enkzogen haben solle zu Gunsten eines

immen. G

{loß die Debatte. Der Titel wurde genehmigt rag Rickert angenommen.

vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Freitag

J Inserate für den Deutschen Reich8- und Königl. Preuß. Staats - Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers nud Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 3W., Wilhelm-Sraße Nr. 832, 4

1. Steckbriefe nund Untereznchungs-Sachen.

u. dergl.

83. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.| 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

e: ee: ret;

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

“Oeffentlicher Auzeiger. 7

Inserate nehmen an: die Annoncen-Exveditionen des

5. Industrielle Etablissements, Fabriken f und Grosshbandel, 6, Verschiedene Bekanntmachungen.

8, Theater-Anzeigen, |In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten, \ beilage, M

JIuvalidendank“, Nudolf Mosse, Daasenstein

& Vogler, S, L, Daube & Co., E. Silotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen-Bureaus. A)

Tr c;

Ste@Xbriefe und Untersuchungs - Sachen. [28547]

Nachstehend bezeichnete Personen: 1) Kne&t Peter Froú, 39 Jahre alt, zuleyt zu Dammratshhammer- Kolonie, jeßt unbekannten Aufenthaltsorts, 2) Tischler Joseph Stodolka, 41 Jahre alt, zuleßt zu Damm- rats{hammer, jeßt unbekannten Aufenthaltsorts, 3) Diener Wilhelm Norbert, 39 Jahre alt, zuleßt zu Dammratsch, Jeßt unbekannten Aufenthalt3orts, 4) Dekonom Louis Carl Adolyh Gasda, 39 Jahre alt, zuleßt zu Carlsruhe O./S,, jeßt unbekaunten Aufenthalts8orts, 5) Schuhmacher Nicolaus Palluch, 38 Jahre alt, zuleßt zu Fulkowiß, jeßt unbekannten Aufenthaltsorts, 6) Oekonom Hermann Smidt, 41 Jahre alt, zuleßt zu Carlsruhe O./S,, zur Zeit in Amerika, 7) Haushâlter Martin Polloczek, 40 Jahre alt, zulegt in Carlsruhe O./S., jeßt unbe- kannten Aufenthaltsorts, werden beschuldigt, als Wehrmänner der Landwehr ohne Erlaubniß ausge-

wandert zu sein. Uebertretung gegen §8. 360 !

Nr. 3 dcs Strafzeseßbubs. Dieselben werden auf den 9. Februar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor das Königlihe Schöffengeriht zu Carlsruhe D./S. zur Hauptverhandlung geladen. Bei un- entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Regierung zu Oppeln ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Carlsruhe O./S,, den 10. November 1880, Kubiúóúsft, für den Ge- rihisfchreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[29728]

In der Straffache gegen den Händler Damiani Aureliano aus Lucca in Jtalien, zuleßt in Posen, wegen Gewerbefteuerkontravention werden Sie auf Anordnung des Königlihen Amtsgerichts hierselbft, unter der Unklage, im August d. J, in Kreuz Gyp3- figuren verkauft zu haben, ohne im Besiße eines Gewerbelegitimation8icheins gewesen zu sein Uebertretung gegen §88. 1, 9, 18 und 26 des GBe- seßes vom 3, Juli 1876 —, für welcbe als Be- weismittel dient: Zugeständniß; des Angeklagten, zur Hauptverhaudluag auf deu 183, Jauuar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen- gericht zu Filehne, Zimmer Nr. 13, 1 Treppe 64 grgen. Nach - 8. 231 der Strafprozeßordnung ann auch bei JFhrem Ausbleiben zur Hauptver- handlung geschriiten werden; das Gericht ist jedoch befugt, Ihr persönliches Erscheinen anzuordnen und durch einen Vorführungs- oder Haftbefehl zu erzwingen. Filehne, den 29, November 1880. Gapczynusfi, Gerichtss{reiber des Königlichen Amtsgerichts. An den Händler Damiani Aure-

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen unnd dergl.

129] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau Hugo Wolff, Henriette, geborene Herz, zu Dierdorf, vertreten durch Rechts-Anwalt Zimmermann zu Neuwted, klagt gegen ihcen Ghe- mann, den Meßgermeister Hugo Wolff, zuleßt wohn- haft in Dierdorf, leßiger Aufenthaltsort unbekannt, wegen böslicher Verlassung mit "dem Antrage, die Ghe der Klägerin mit dem Beklagten aufzulösen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, demselben auch die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen und ladet den Brklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechsstreits vor die erste Civil-

kammer des Königlichen Landgerichts zn Neuwted auf den 25. Juni 1881, Vormtttags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rite zugelassenen Anwalt u bestellen.

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

: i Fobes, Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.

6) - Een) Aufgebot.

In Sachen, betreffend das Aufgebot Verscholle- aner und unbekaunter Erben werden zu dem im Ge- richtsgebäude, Zimmer 4, vor dem Amtsrichter Pre- dari anberaumten Termine den 20. September 1881, Vormittags 11 Uhr, geladen: :

1) Der Gärtner Rudolf Vallentin aus Säbisch- dorf, geboren den 25. September 1827, der im Jahre 1848 nach Amerika auswanderte und seit 1869 verschollen ist, sowie seine Rechtsnachfolger.

2) Die unbekannten Rechtsnachfolger :

a, der für todt ertlärten S&miedemeister Jo- hann Heinri und Christiane Dorothea LTeichmann’shen Eheleute zu Leutmannsdorf,

b, der am 4. November 1879 zu Schönfeld verstorbenen Auszüglerin Lindner, Anua Ro- sina, geb. Kühnel,

und zwar zu 1 auf Antrag des Gärtners Adolf Vallentin zu Schweidniß, zu 2 auf Antrag des Bauergutsbesißers Gottlieb Ende zu Ober-Leut- E und des Justizrath Groeger zu Shweid- niß,

Die Geladenen haben spätestens im Aufgebots- termine oder doch noch vor Erlaß des Auss{chluß- Urtheils sih zu melden, bezw. ihre Ansprüche an das Vermögen dcs Rudolf Valentin, der Tetich- mann’schen Eheleute und der Auszüglerin Lindner

E —— ———————————

Titel 18 Allgemeinen Landrechts dúBacifnE. vie und ad II, des Einfassen David Martens Nawlässe der zu 2 gedachten Perjoaen aber dem Cronsnest werden Au n Le an diesen Dokas

Fiskus, der für den rechtmäßigen Erben eractet | menten resy. Posten ad I. a. und b,, sowie ad IL. S M eIue eo O E me Ge eimer, Cessionarien, Pfand- oder sonstige en werden, Jo daß die nach der Ausschließung i riefinhaber Ansprüche cder Nete babe

erst meldenden Erben alle Handlungen und Dispo- | zum T E a t aua O e enan und zu überneh- men [@uidig, von ihm weder Rechnungé legung noch | an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, vorgeladen Grlaß der gebobeven Nußungen zu fordern berech- | Im Falle dergleichen Ansprüche nit Sibireibet tigt, sondern sich lcdiglih mit dem, was aledann werden, erfolgt unter Ausschließung derselben die

ermine den 15. März 1881, Vorm. 11 Uhr,

noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnü- | Kraftloserklärung der Dokumente.

gen verbunden fein sollen. Schweidnig, den 26. November 1880. Königliches Amtsgericht. 1IL. gez. Predari.

[29897] Aufgebot.

I. In dem Grundhuche des Grundstücks August- walde Blatt 53, dem Einsafsen Carl Zander ges hörig, ftehen eingetragen :

a, Abtheilung I1I. Nr. 6: 100 Thaler väterlih:8

Erbtheil der Eva Regine Jankowski, b. Abtheilung 111. Nr. 7: 100 Thaler väterliches Erbtheil des Andreas Johann Jankowski.

Die beiden Dokumente hierüber sind gebildet aus je einer Ausfertigung des Erbvergleiches nah Michael Jankowski vom 6. Februar 1844, aus je einer Aus- fertigung des Pupillarkonsenses vom 12. Mai 1844 nebst Eintragungsvermerken und Hypothekenscheinen vom 14, Juni 1844.

11, In dem Grundbudhe des Grundftücks Crons- nest Blatt 48 B., dem Einsassen David Maitens gebör'g, stehen eingetragen Abtheilung Nr. 1 in der Rubri „Cessionen“ 60 Thlr. 17 Szr. großmütter- liche Grb: heile für die Geshwister Samuel, Justine, Hermann und Catharina Hahn.

Das Dokument hierüber ist gebildet aus ciner Ausfertigung des Kaufvertrages zwischen der Wittwe Catharina Elisabeth Hahn und den David und Glisabeth, geb. Hahn, Martensschen Eteleuten vom 28. Januar 1819, einer Ausfertigung der Verhand- lung vom 27. Oktober 1821, betreffend die Mitvoll- ziehung des Erbvergleiches nach Jacob Hahn vom 12. Juni 1809 von Seiten des Daniel Hahu, Ein- tragungsvermerk und Hypothekenschein vom 4. No- vember 1821, fowie einer Ausfertigung der Ver- handlung, betreffend den Erlaß von 100 Thlr. Kauf- gelder von der Wittwe Hahn an die Martensfchen Gheleute, und Eintragungsvermerk und Hypotheken- schein über den Theilbetrag von 60 Thlr. 17 Sgr. vom 5, September 1832,

Die ad I. a, und b. aufgeführten Dokumente sollen angebli zerrissen, während das ad 11, ger

anzumelden, widrigenfalls der Verschollene zu 1 für

liano aus Lucca in Jtalien, wohnhaft in Posen.

todt erklärt und fein Na(blaß den näcbsten bekann | ten Erben mit den Folgen der 88, 834 ff.,, Theil II.

nannte Dekament durch Feuer zerstört sein soll. Auf den Antrag der dazu Berechtigten, und zwar ad 1, des Einsassen Carl Zander zu Augustwalde

Marienburg, den 25, November 1880. Königliches Amtsgericht. I.

#3 Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Rathsbrunnenbaumeisters F. Adler zu Berlin, Bergstraße 18 wohnhaft, wird der von dem Antragsteller auf Herrn A und Ida Gemeinhardt in Treptow bei Berlin gezogene und von diefen akzeptirte Wechsel an cigene Ordre vom 23. November 1877, fällig am 23, Februar 1878, über 1200 Æ hiermit aufgeboten.

Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens seine Rechte aus demselben in dem auf den 27. April 1881, Mittags 123 Uhr, in unserm Gerichtsgebäude, Zimmerstraße 25, Zim- mer Nr. 12, auberaumten Aufgebotttermine anzite- melden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls

derselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Berlin, den 28. September 1880.

Königliches Amtsgericht 11. Abtheilung 11,

[29894] j In Sachen des Partiëuliers Carl Giebel hier- selbst, Klägers, wider den Kaufmann Otto Hoff. mann hierselbft, Beklagten, wegen Zinsen, ist, nac- dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten zugehörigen, unter Nr. ass. 2294 an der Langedammstraße Nr. ord. 18 belegenen Hauses und Hofes sammt Zubehör zum Zwecke der Zwangs- versteigerung unterm 23. d. M. verfügt, au die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 25, d. M. erfolgt ift, durch Bescheid vom heutigen Tage Termin zum dfentlich meistbietenden Verkaufe des gedachten Grundstücks auf

den 4. März 1881,

Morgens 11 Uhr,

vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 28,

anberaumt.

Zugleich werden die Hypothekgläubiger aufgefors- dert, ihre Obligationen und Hypothekenbriefe im Verkaufstermin zu überreichen.

Braunschweig, den 27. November 1880.

Herzogliches Amtsgericht. VII.

Pini,

wieterholt bezeiGnet